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             MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG

                              Nur für den Dienstgebrauch!
                              NfD.: 96/82

                              Exemplar № 00447

              A 040/1/009

          Organisation des
    operativ-technischen Dienstes
      auf Nachrichtenzentralen


                        1982


NACHWEIS ÜBER DIE EINARBEITUNG

ÄnderungEinarbeitung
Nr.InkraftsetzungsterminDatumUnterschrift
0101.03.8512.07.85Joe
0201.09.8629.12.86Joe
 
 
 
 
 
 

NACHWEIS ÜBER ZU/ABGANG
Lfd.
Nr.
Zugang
Blatt
Bestand
BlattDatum Signum
48Anfangsbestand
0102-5002.07.85 Joe
 
 
 
 
 
 
 

Einführungsbestimmung zur A 040/1/009

1. Die Anleitung 040/1/009 Organisation des operativ-techni-
schen Dienstes auf Nachrichtenzentralen wird erlassen und
tritt am 01. 02. 1982 in Kraft.

2. Die Festlegungen der Anleitung gelten für stationäre und
mobile Nachrichtenzentralen/-stellen der NVA, der Grenztrup-
pen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und sinnge-
mäß für die Zivilverteidigung der DDR.

3. Spezifische Festlegungen zur Organisation des operativ-
technischen Dienstes auf Nachrichtenzentralen/-stellen in
den Teilstreitkräften der NVA, in den Grenztruppen der DDR
und für die Zivilverteidigung der DDR sind in eigener Zu-
ständigkeit zu erarbeiten.


Berlin, den 23. 08. 1982     Stellvertreter des Ministers
                             und Chef des Hauptstabes


               Ag 117/I/15868-2


       Inhaltsverzeichnis
                                             Seite

     Übersichts- und Einführungsteil            1

1.   Grundsätzliche Bestimmungen                7

1.1. Oerativ-technischer Dienst auf Nach-       7
     richtenzentralen

1.2. Zusammenwirken von Nachrichtenzentralen    8

1.3. Auswertung und Analyse                     9

2.   Nachrichtenzentralen                      10

2.1. Definition                                10

2.2. Hauptaufgaben                             10

2.3. Bestand                                   12

2.4. Bezeichnung der Elemente, Gefechtsposten  13
     und Diensthabenden

3.   Organisation des operativ-technischen     17
     Dienstes auf Nachrichtenzentralen

3.1. Allgemeines                               17

3.2. Organisation des Informationsaustausches  17

3.3. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft   18
     von Nachrichtenverbindungen

3.4. Planung, Organisation und Führung des     19
     operativ-technischen Dienstes

4.   Gefechtsdienst auf Nachrichtenzentralen   20

4.1. Organisation                              20

4.2. Führung                                   22

4.3. Befehlsgabe, Melde- und Informations-     23
     tätigkeit

4.4. Kontrolle                                 23

5.   Dienstpflichten bei der Durchführung      23
     des Gefechtsdienstes

5.1. Diensthabender der Nachrichtenzentrale    23
     (DNZ)

5.2. Diensthabender Nachrichtenbetrieb (DNB)   25

5.3. Diensthabender technische Betriebs-       26
     dienst (DTB)

5.4. Diensthabender der Elemente (DdE)         27

5.5. Diensthabende der Gefechtsposten (DGP)    28

6.   Analysen des Gefechtsdienstes             29

6.1. Festlegungen zur Analysetätigkeit         29

6.2. Organisation der Analysetätigkeit         30

7.   Dokumentation                             31


Anlagen:

1    Dienstanweisung für die Elemente/         32
     Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale
     (Muster)

2    Dienstpflichten für den Diensthabenden    34
     der Gefechtsposten (Muster)

3    Schwerpunkte der Dienstvorbereitung       36

4    Schwerpunkte der Kontrolle                37

5    Kriterien zur Analyse                     38

6    Dokumentation des operativ-technischen    40
     Dienstes auf Nachrichtenzentralen

7    Symbole des operativ-technischen          53
     Dienstes

8    Befehlsschema der Nachrichtenzentrale …   58

9    Schema der Organisation des Gefechtsdien- 60
     stes auf der Nachrichtenzentrale …

10   Grafik des Gefechtsdienstes               62

                    P-600
11   Befehlsschema  P-700                      63

12   Befehlsschema … GP …                      65

13   Befehls- und Meldewege                    72

14   Schema der Reservekanäle und -geräte      74
     der Nachrichtenzentrale …

15   Schema der Haupt- und Reservestromver-    75
     sorgung der Nachrichtenzentrale

16   Schema des Teilnehmernetzes der Füh-      76
     rungsstelle

                 Fernsprech 
17   Rufschema - Fernschreib - der Nachrich-   77
     tenzentrale …

18   Tabelle der MFRP-Funkadressen             78

19   Tabelle der aktuellen Frequenzen          78

20   Plan der Unterbringung, Sicherung, Ver-   79
     teidigung und des Schutzes der NKM der …
     vor MVM des Gegners

21   Muster der Nachweisführung im Dienst-     80
     buch/Betriebsbuch

22   Aufkleber für Weisungs- und Befehls- und  81
     Kontrollbuch (NVA 33 118)

23   Schaltbefehls-Eingangsbuch                82

24   Nachweis des Austausches von Gefechts-    83
     signalen/schriftlichen Informationen mit
     Dringlichkeitsstufen … der Nachrich-
     tenzentrale …

25   Nachweisbuch der Laufzeiten von Gefechts- 84b
     signalen (Muster)

26   Nachweisbuch der Laufzeiten besonders     84c
     wichtiger Fernschreiben (Muster)

27   Nachweisbuch der Sicherstellung von Fern- 85
     gesprächen für Sofortteilnehmer und
     Teilnehmer der Kategorie I (Muster)


Anhänge:

1    Einheitliche Kriterien zur Bewertung der  86
     Arbeit der bestehenden Nachrichtenver-
     bindungen in den Vereinten Streitkräften
     der Teilnehmerstaaten des Warschauer
     Vertrages

2    Auszüge aus dem Strafgesetzbuch der DDR   94

1. Grundsätzliche Bestimmungen

1.1. Operativ-technischer Dienst auf Nachrichtenzentralen

Der operativ-technische Dienst auf Nachrichtenzentralen (nach-
folgend OTD) wird mit dem Ziel organisiert, unter allen ge-
fechtsbedingungen den Informationsaustausch im Interesse der
Truppenführung sicherzustellen, Der OTD bestimmt die Prinzi-
pien
a) der militärischen Schalt- und Betriebsorganisation,
b) der Organisation des Betriebsdienstes und des techni-
   schen Betriebsdienstes,
c) der Sicherstellung des Informationsaustausches1,
d) der Befehlsgabe und Meldetätigkeit,
e) der Analyse des Zustandes der Nachrichtenverbindungen
   und des Informationsaustausches,
f) der einheitlichen Erarbeitung und Führung der Dokumenta-
   tion beim Zusammenwirken zwischen Nachrichtenzentralen
   und innerhalb der Nachrichtenzentralen.
Der OTD umfaßt
a) das Bereitstellen der Nachrichtenkanäle gemäß Schaltbefehl,
b) das Betreiben der Nachrichtenverbindungen,
c) das Sicherstellen der ständigen Bereitschaft zum Über-
   tragen und Bearbeiten aller Arten von schriftlichen und
   mündlichen Informationen in den befohlenen Zeiten,
d) das Sicherstellen des mündlichen Informationsaustausches,
e) das Gewährleisten der Einsatzbereitschaft der Nachrichten-
   ausrüstung.
Für die Planung, Organisation und Führung des OTD ist der
Leiter der Nachrichtenzentrale (LNZ) verantwortlich.
_____
1) Der Informationsaustausch auf der Nachrichtenzentrale
   umfaßt
   a) die Entgegennahme, Bearbeitung und das Senden der In-
      formation (gilt als beendet nach Quittierung durch die
      Gegenstelle),
   b) den Empfang, das Bearbeiten und Zustellen der Informa-
      tion (gilt als beendet mit Quittungsgabe durch den
      Empfänger).

Der OTD ist Gefechtsdienst! der Gefechtsdienst wird durch
die Leiter über die Diensthabenden geführt. Unter kompli-
zierten Bedingungen (Entfaltung, Übernahme der Nachrichten-
verbindungen von anderen Nachrichtenzentralen, Überführung
in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft, Ausfälle von
Teilen der Nachrichtenzentrale u. a.) ist der Gefechtsdienst
durch den LNZ und die Leiter der Elemente direkt zu führen.

1.2. Zusammenwirken von Nachrichtenzentralen

Die Grundsätze des Zusammenwirkens von Nachrichtenzentralen
sind in der Anordnung Nachrichtenverbindungen geregelt.
Zur Koordinierung und Führung des Zusammenwirkens der Nach-
richtenzentralen beim Durchführen des Gefechtsdienstes ist
der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des übergeordneten Stabes
weisungsberechtigt zum
a) technischen Betriebsdienst,
b) Bereitstellen von Nachrichtenkanälen,
c) Informationsaustausch,
d) Nutzen von Reservekanälen und Wiederherstellen unter-
   brochener Nachrichtenverbindungen,
e) Ergreifen von Sofortmaßnahmen bei Verstößen gegen die
   Sicherheit und Geheimhaltung sowie die Regeln des Betriebs-
   dientes.
Weisungsberechtigt sind
a) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des übergeordneten
   Stabes (Führungsstelle) gegenüber allen LNZ/DNZ2,
b) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des rechten Nachbarn
   gegenüber dem LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des linken
   Nachbarn,
c) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des operativen Verban-
   des gegenüber dem LNZ/DNZ der zusammenwirkenden Nachrich-
   tenzentralen der Teilstreitkräfte der NVA und der Grenz-
   truppen der DDR,
_____
2) Der LNZ/DNZ der mobilen Nachrichtenzentrale ist gleichfalls
   gegenüber dem LNZ/DNZ der Stütznachrichtenzentrale/statio-
   nären Nachrichtenzentrale zum Durchschalten von Nach-
   richtenkanälen weisungsberechtigt.

d) der LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale einer Führungsstelle
   des operativen/taktischen Verbandes gegenüber dem LNZ/DNZ
   der Nachrichtenzentrale (Leiter der Nachrichtenstelle),
   die zusätzlich auf der Führungsstelle entfaltet sind.
Das Zusammenwirken der Nachrichtenzentralen der NVA, der
Grenztruppen der DDR und der Zivilverteidigung der DDR mit
Einrichtungen des staatlichen Nachrichtenwesens wird mit dem
Ziel organisiert, Nachrichtenkanäle und -ausrüstung des staat-
lichen Nachrichtenwesens im Interesse der NVA, der Grenztrup-
pen der DDR und der Zivilverteidigung der DDR zu nutzen.
Das Zusammenwirken beim herstellen und Betreiben der Nach-
richtenverbindungen ist durch militärische Bestimmungen der
NVA und Vorschriften der Deutschen Post geregelt.
Nachrichtenkanäle und Leitungen des staatlichen Nachrichten-
wesens werden gemäß Schaltaufträgen bereitgestellt. Zur Si-
cherstellung des Zusammenwirkens können Anschlüsse an das
Dienstleitungsnetz der Deutschen Post und Störanmeldeleitun-
gen bereitgestellt werden:
a) Dienstleitungen zur Nachrichtenzentralen mit Leitstellen-
   funktionen zum Sicherstellen des technischen Betriebsdien-
   stes,
b) Störanmeldeleitungen von Nachrichtenzentralen und Anschalt-
   punkten zur nächsten besetzten Übertragungsstelle/Dienst-
   stelle der Deutschen Post zum Durchführen des technischen
   Betriebsdienstes.


1.3. Auswertung und Analyse

Die Auswertung und Analyse der Durchführung des Gefechtsdien-
stes, des Zustandes der Nachrichtenverbindungen und des In-
formationsaustausches umfaßt die Auswertung des Gefechtsdien-
stes durch die Diensthabenden unmittelbar nach Beendigung des
Gefechtsdienstes sowie die tägliche und periodische Analyse
durch die Leiter.
Den Umfang der Auswertung und Analyse legt der LNZ entspre-
chend der konkreten Lage sowie dem Charakter und Umfang der
zu erfüllenden Aufgabe durch Befehl fest.

2. Nachrichtenzentralen

2.1. Definition

Die Nachrichtenzentralen sind die organisatorisch-technische
Zusammenfassung der Nachrichtenkräfte und -mittel in einem
befohlenen Raum zur Sicherstellung der Truppenführung, des
Zusammenwirkens, der Navigation und der Landung von Luft-
fahrzeugen. Nachrichtenzentralen werden entsprechend ihrer
Bestimmung gebildet als
a) Nachrichtenzentrale der Führungsstelle,
b) Nachrichten- und Flugsicherungszentrale/Flugsicherungs-
   zentrale der Flugplätze,
c) Stütznachrichtenzentrale und Nachrichtenzentrale des
   Stabsnetzes,
d) Hilfsnachrichtenzentrale.

2.2. Hauptaufgaben

Die Nachrichtenzentralen haben entsprechend ihrer Bestimmung
folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:
a) Nachrichtenzentrale der Führungsstellen
   - Sicherstellen des Austausches aller Arten von Informa-
     tionen unter allen Gefechtsbedingungen im Interesse der
     Truppenführung,
   - Chiffrieren der Informationen vor oder während der Über-
     tragung über technische Nachrichtenmittel,
   - Gewährleisten des technischen Betriebsdienstes (Schalten,
     Prüfen, Messen von Nachrichtenkanälen, Sicherstellen des
     Transits von Nachrichtenkanälen und Herstellen der Ver-
     bindungen),
   - Entfalten der inneren Verbindungen der Führungsstelle,
   - Gewährleisten des Frequenz-Dispatcherdienstes,
   - Einhalten der Laufzeiten aller Arten von Informationen,
   - Gewährleisten des Zeitdienstes auf der Nachrichten-
     zentrale;
b) Nachrichten- und Flugsicherungszentrale der Flugplätze
   - Erfüllen der Forderungen and die Nachrichtenzentrale
     der Führungsstellen (Buchstabe a),
   - Kontrollieren und Leiten der in den Flugleitbereichen
     startenden, landenden sowie ein- und ausfliegenden Luft-
     fahrzeuge (LFZ),
   - Sicherstellen der Landung am tage und in der Nacht unter
     allen Wetterbedingungen,
   - Identifizierung und Übernahme von LFZ an den festgeleg-
     ten Übergabelinien von anderen Leitstellen,
   - Sicherstellen der Orientierung bzw. Wiederherstellen
     der Orientierung während des Fluges,
   - Gewährleisten der Flugsicherheit im Flugleitungsbereich,
   - Auflösen der anfliegenden Flugzeugverbände und deren
     Heranleiten an den Flugplatz,
   - Gewährleisten stabiler Flugfunkverbindungen im Hand-
     lungsbereich der Fliegerkräfte;
c) Stütznachrichtenzentrale und Nachrichtenzentrale des
   Stabsnetzes
   - Schalten, Prüfen, Messen von Nachrichtenkanälen und
     deren Weiterschaltung zu den Nachrichtenzentralen der
     Führungsstellen sowie zu Hilfsnachrichtenzentralen,
   - Sicherstellen des Manövers mit Nachrichtenkanälen,
     Schaffung von Umgehungswegen und Anpassen von Nachrich-
     tenkanälen mit verschiedenen Parametern,
   - Sicherstellen von Nachrichtenverbindungen zu Truppen-
     teilen, Einheiten und Einrichtungen, die in der Nähe
     der Stütznachrichtenzentrale disloziert sind und über
     keine eigenen Mittel zum Anschalten an die Stütznach-
     richtenzentrale verfügen,
   - Bereitstellen von Nachrichtenkanälen für Nachrichten-
     zentralen der Stäbe und Truppenteile, die sich in der
     Bewegung befinden,
   - Retranslation von funk- und Flugfunkverbindungen;
d) Hilfsnachrichtenzentrale
   Schalten, Prüfen, Messen, Bereitstellen von Nachrichten-
   kanälen und Herstellen von Nachrichtenverbindungen zu
   Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen im
   rückwärtigen Raum, in besonderen Richtungen oder bei
   zeitweiliger Konzentrierung.

2.3. Bestand

Die Nachrichtenkräfte und -mittel, die zum Bestand einer Nach-
richtenzentrale gehören, werden in Elemente (selbständige Ge-
fechtsposten) gegliedert. Die Nachrichtenzentrale kann aus fol-
gende Elemente (selbständige Gefechtsposten) bestehen 3:
a) Führungspunkt der Nachrichtenzentrale,
b) Gefechtsposten zum Senden/Empfangen von Gefechtssignalen,
c) Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Leitung des In-
   formationsaustausches4,
d) Schaltbefehlsstelle,
e) Störmeldestelle,
f) Abfertigung,
g) Fernschreibzentrale/-stelle,
h) Fernsprechzentrale/-stelle,
i) SAS-/Chiffrierzentrale/-stelle,
k) Funkzentrale (Funkempfangszentrale/-stelle, Funksende-
   zentrale/-gruppe),
l) Gruppe der TF/WT-Stellen5,
m) Gruppe der Richtfunkstellen5,
n) Gruppe der Troposphärenfunkstellen5,
o) Gruppe der Satellitenfunkstellen kosmische Funkstellen5,
p) Hauptverteiler der stationären Nachrichtenzentrale,
q) Zentrale der automatisierten Truppenführung,
r) Kurier- und Feldpostzentrale/-stelle,
s) Stromversorgungszentrale/-gruppe/-stelle,
t) Gruppe der Nachrichten- und Informationstechnik für
   Führungszentren6,
u) Gruppe der Kommandostabsfahrzeuge mit Nachrichtenmitteln
   und Mitteln der AFFS6,
v) Gruppe der technischen Wartung,
_____
3) In den Teilstreitkräften der NVA, Grenztruppen der DDR und
    der Zivilverteidigung der DDR können weitere spezifische
    Elemente gebildet werden. In Abhängigkeit von der Führungs-
    ebene und der Bestimmung der Nachrichtenzentrale können
    Nachrichtenkräfte und -mittel in einem komplexen Element
    zusammengefaßt werden.
4) Der Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Leitung des
   Informationsaustausches kann zeitweise gebildet werden.
5) Sind ab Verband zur Zentrale der kanalbildenden Nachrich-
   tenstellen zusammenzufassen.
6) Sind ab Verband zur Zentrale der automatisierten Truppen-
   führung zusammenzufassen.

w) Gruppe der Nachrichten- und Flugsicherungsmittel der Flug-
   leitung,
x) Gruppe der Funkmeßmittel,
y) Gruppe der Instrumentenlandeanlagen,
z) Gruppe der Flugsicherungsmittel,
ä) Gruppe der Funkmeßlandeanlagen.


2.4. Bezeichnung der Elemente,Gefechtsposten und Dienst-
     habenden

Zur Organisation des OTD und der Durchführung des Gefechts-
dienstes sind die Elemente, Gefechtsposten und Diensthabenden
der Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale nach einheitlichen
Prinzipien zu bezeichnen7.
Die Bezeichnung ist nicht als Tarnname/Tarnzahl zu nutzen.
Bei der Bezeichnung der Elemente der Nachrichtenzentrale ist
jedes einzelne Element mit dem Buchstaben P und einer
dreistelligen Zahl zu Kennzeichen:
a) P-100  Fernschreibzentrale/-stelle
b) P-200  Fernsprechzentrale/-stelle
c) P-300  Zentrale der kanalbildenden Nachrichtenstellen
d) P-400  Zentrale der automatisierten Truppenführung
e) P-500
f) P-600  Funkzentrale/Funkempfangszentrale
g) P-700  Funksendezentrale/Funksendegruppe
h) P-800
i) P-900  Stromversorgungsgruppe/-stelle
k) P-1500 SAS-/Chiffrierzentrale
l) P-1800 Kurier- und Feldpostzentrale/-stelle
m) P-3300 Flugsicherungszentrale
Die Bezeichnung der Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale
erfolgt mit den Buchstaben GP und einer dreistelligen bzw.
vierstelligen Zahl, deren 1. Ziffer die Zugehörigkeit zum Ele-
ment kennzeichnet:
a) Gefechtsposten der Nachrichtenzentrale
   - GP-010  Führungspunkt der Nachrichtenzentrale
   - GP-020  Gefechtsposten zum Senden/Empfangen von
             Gefechtssignalen
_____
7) In Abhängigkeit von der Führungsebene und dem Bestand der
    Nachrichtenzentrale können komplexe Gefechtsposten gebil-
    det werden.

   - GP-080  Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Lei-
             tung des Informationsaustausches
   - GP-090  Gefechtsposten der technischen Wartung
   - GP-1030 Störmeldestelle
   - GP-1040 Schaltbefehlsstelle
   - GP-1050 Hauptverteiler
b) Gefechtsposten der Fernschreibzentrale/-stelle
   - GP-110  Führungspunkt der Fernschreibzentrale und
             Schaltstelle
   - GP-120  SFs-Stelle
   - GP-130  Fs-Stelle
   - GP-140  WT-Stelle
   - GP-180  Abfertigung
   - GP-190  Stromversorgungsstelle
c) Gefechtsposten der Fernsprechzentrale/-stelle
   - GP-210  Führungspunkt der Fernsprechzentrale und
             Schaltstelle
   - GP-220  SFe-Stelle
   - GP-230  Fernvermittlung
   - GP-240  Stabsvermittlung
   - GP-250  Fe/Fs-Stelle (TF-Stelle)
   - GP-290  Stromversorgungsstelle
d) Gefechtsposten der Zentrale der kanalbildenden Nachrichten-
   stelle
   - GP-310  Führungspunkt und Schaltstelle
   - GP-340  WT-Stelle
   - GP-350  TF-Stelle
   - GP-360  Richtfunkstelle
   - GP-370  Troposphärenstelle
   - GP-380  Satellitenfunkstelle kosmische Funkstelle
   - GP-390  Stromversorgungsstelle
e) Gefechtsposten der zentrale der automatisierten Truppen-
   führung
   - GP-420  Kommandostabsfahrzeuge mit Nachrichtenmitteln
             und Mitteln der AFFS
f) Gefechtsposten der SAS-/Chiffrierzentrale
   - GP-1510 Führungspunkt
   - GP-120  SFs-Stelle
   - GP-220  SFe-Stelle
   - GP-1540 Vermittlung
   - GP-1550 Chiffrierstelle
   - GP-1560 SFe-/Chiffrierstelle
   - GP-1570 SAS-/Chiffrierstellewerkstatt
   - GP-180  Abfertigung
   - GP-1590 Stromversorgungsstelle
g) Gefechtsposten der Funkzentrale/Funkempfangszentrale
   - GP-610  Führungspunkt der Funkzentrale/Funkempfangs-
             zentrale und Frequenz-Dispatcherpunkt
   - GP-620  SAS-Stelle
   - GP-630  Funkempfangsstelle
   - GP-640  Fernbedienstelle/WT-Stelle
   - GP-650  TF-Stelle
   - GP-660  Richtfunkstelle
   - GP-670  Troposphärenfunkstelle
   - GP-680  Abfertigung
   - GP-690  Stromversorgungsstelle
h) Gefechtsposten der Funksendezentrale/Funksendegruppe
   - GP-710  Führungspunkt der Funksendezentrale/Funksende-
             gruppe
   - GP-730  Funkstelle großer/mittlerer Leistung
   - GP-740  Fernbedienstelle/WT-Stelle
   - GP-750  TF-Stelle
   - GP-760  Richtfunkstelle
   - GP-770  Troposphärenfunkstelle
   - GP-790  Stromversorgungsstelle
i) Gefechtsposten der Kurier- und Feldpostenzentrale/-stelle
   - GP-1810 Führungspunkt/Leitstelle
   - GP-1820 Kurierstelle
   - GP-1830 Feldpoststelle
   - GP-1840 Austauschstelle
   - GP-1850 Landeplatz
k) Gefechtsposten der Flugsicherung
   - GP-3310 Führungspunkt
   - GP-3320 Flugleitung
   - GP-3330 Funkmeßlandeanlage
   - GP-3340 Instrumentenlandeanlage
   - GP-3350 Nahnavigation
   - GP-3360 Flugsicherungsmittel
   - GP-3370 Funkmeßüberwachung
   - GP-3390 Stromversorgungsstelle

Werden im bestand des Elementes (Zentrale, Stelle) mehrere
gleichartige Gefechtsposten gebildet, sind sie zusätzlich (vor
der Bezeichnung) zu numerieren:
   Beispiel:  1GP-620
              2GP-620
Werden Gefechtsposten gebildet, die dieser Aufzählung nicht
entsprechen, sind diese mit GP und einer vierstelligen Zahl
zu bezeichnen. Die 1. Ziffer kennzeichnet die Teilstreitkraft,
die Grenzgruppen der DDR oder die Zivilverteidigung der DDR8. Die
weiteren Zahlen sind nach den Grundsätzen der Bezeichnung der
Elemente, Gefechtsposten und Diensthabenden festzulegen.
Die Bezeichnung der Diensthabenden der Gefechtsposten erfolgt
mit den Buchstaben DGP und einer dreistelligen bzw. vier-
stelligen Zahl, deren 1. und 2. Ziffer die Zugehörigkeit zu einem
Gefechtsposten, die 3. Ziffer die Funktion kennzeichnet:
a) Ziffer 1        Diensthabender der Nachrichtenzentrale/
                   des Elementes/des Gefechtspostens
b) Ziffer 2        Vertreter des Diensthabenden
c) Ziffer 3, 4 … Diensthabender Betriebsmechaniker, Fern-
                   schreiber, Funker, Aggregatewart
wird das Element der Nachrichtenzentrale von der Schaltstelle
aus geführt, ist der Diensthabende des Elementes mit der Zif-
fer 1, der Diensthabende der Schaltstelle mit der Ziffer 2 zu
kennzeichnen.
Sind mehrere gleichartige Gefechtsposten gebildet, wird die
Numerierung der Gefechtsposten eingefügt:
   Beispiel:   DGP1-231
               DGP2-231
_____
8) Als 1. Ziffer ist in Abhängigkeit zur Teilstreitkraft der
    NVA, zu den Grenztruppen der DDR oder zur Zivilverteidigung
    der DDR folgende Ziffer festzulegen:
    a) Allgemein/Landstreitkräfte         Ziffer 1
    b) Luftstreitkräfte/Luftverteidigung  Ziffer 2 oder 3
    c) Volksmarine                        Ziffer 4
    d) Grenztruppen der DDR               Ziffer 5
    e) Zivilverteidigung der DDR          Ziffer 6

3. Organisation des operativ-technischen Dienstes auf Nach-
   richtenzentralen

3.1. Allgemeines

Die Organisation des OTD beinhaltet
a) das Festlegen der Führungsprinzipien, der Befehls- und
   Weisungsbefugnisse sowie der Meldetätigkeit auf der Nach-
   richtenzentrale,
b) die Definition der Verantwortungsbereiche der Gefechts-
   psoten,
c) das Festlegen der Dokumentation,
d) den lückenlosen Nachweis der Durchführung des Gefechts-
   dienstes,
e) das Kontrollieren der Durchführung des Gefechtsdienstes,
f) das Analysieren des Zustandes der Nachrichtenverbindungen,
  der Nachrichtenausrüstung, des Informationsaustausches
  und das Auswerten der Dienstdurchführung,
g) die Optimierung der Organisation und Führung des OTD und
   der Durchführung des Gefechtsdienstes.

3.2. Organisation des Informationsaustausches

Die Organisation eines schnellen Informationsaustausches
umfaßt
a) das Gewährleisten einer ständigen Bereitschaft der Nach-
   richtenkräfte und -mittel zum Empfang, Senden, Bearbei-
   ten und Zustellen aller Arten von schriftlichen sowie
   mündlichen Informationen,
b) den Einsatz eines Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung
   und Leitung des Informationsaustausches,
c) das vorrangige Nutzen von Nachrichtenverbindungen mit der
   höchsten Übertragungsgeschwindigkeit,
d) das Nutzen von Umgehungswegen oder Reservegeräten/-kanälen
   zum Übertragen von Informationen bei Ausfällen/Störungen
   der betriebenen Nachrichtenverbindungen, bevor Maßnahmen
   zur Wiederherstellung eingeleitet werden,
e) das Entfalten der Nachrichtenmittel in der Nähe der Ar-
   beitsplätze der Nutzer,
f) den Einsatz von Mitteln zur Mechanisierung/Automatisierung
   des Empfangs, Senden, Bearbeiten und der Zustellung von
   Informationen,
g) die exakte und straffe Führung des Nachrichtenbetriebs-
   dienstes.


3.3. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Nachrichten-
     verbindungen

Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von nachrichten-
verbindungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
a) Gewährleistung eines exakt geführten technischen betriebs-
   dienstes,
b) Bereitstellung der Nachrichtenkanäle gemäß Schaltbefehlen/
   -aufträgen,
c) Führung des Herstellens der Nachrichtenverbindungen,
d) Sicherstellung der befohlenen Betriebsarten und Anpassungen
   bei Transitschaltungen,
e) Führung der Störeingrenzung und -beseitigung,
f) Nutzung der automatischen Überwachung des Zustandes von
   Nachrichtenverbindungen.
g) gleichzeitige Wartung aller für eine Nachrichtenverbindung
   eingesetzten Nachrichtenausrüstung in betriebsschwachen
   Zeiten nach Inbetriebnahme von Reserveverbindungen,
h) Kontrolle des Zustandes der Nachrichtenverbindungen und
   Messen der Normwerte der Nachrichtenausrüstung,
i) Bereitstellung von Reserven an Nachrichtenkräften und
   -mitteln,
k) planmäßiger Einsatz der Gruppe der technischen Wartung,
l) Einsatz von Havarie- und Instandsetzungsgruppen unter
   unmittelbarer Führung der LNZ bei komplexen Ausfällen/
   Zerstörungen von Einrichtungen/Elementen der Nachrichten-
   zentrale.

3.4. Planung, Organisation und Führung des operativ-
     technischen Dienstes

Die Pflichten bei der Planung, Organisation und Führung des
OTD sind im Funktionsverteilungsplan festgelegt. Die Präzi-
sierung dieser Festlegungen erfolgt im Befehl zur Planung,
Organisation und Führung des OTD und des Gefechtsdienstes
auf der Nachrichtenzentrale durch den LNZ.
Im Befehl des LNZ sind festzulegen:
a) Bestand und Dauer der Diensthabenden Schicht sowie Dienst-
   einteilung und -ablösung,
b) Anzahl der Gefechtsposten, Verantwortungsbereiche sowie
   Aufgaben und Zusammenwirken beim Schalten von Nachrichten-
   kanälen, Herstellen und Betreiben der Nachrichtenverbin-
   dungen sowie beim Sicherstellen des Informationsaustau-
   sches,
c) Zusammenwirken mit Einrichtungen des staatlichen Nach-
   richtenwesens und mit Nachrichtenzentralen der Armeen
   der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages, anderer
   bewaffneten Organen des übergeordneten Stabes sowie der
   zusammenwirkenden und unterstellten Stäbe,
d) Grundsätze zur Nutzung von Umgehungswegen, Reserveaus-
   rüstung und -kanälen,
e) spezielle Maßnahmen zur Lenkung und Leitung des Informa-
   tionsaustausches und zum Übertragen, Bearbeiten sowie
   Zustellen der schriftlichen Informationen,
f) Umfang der zu erarbeitenden Dokumentationen,
g) Meldeschema,
h) Zusammenarbeit mit dem Operativen Diensthabenden des
   Führungszentrums,
i) Aufgaben, Bestand sowie Anzahl der Havarie- und Instand-
   setzungsgruppen,
k) Handlungen bei der Überführung der Nachrichtenzentrale
   in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft und Bereit-
   schaftsstufe BNF,
l) Unterbringung, Sicherung, Verteidigung und Schutz vor
   Massenvernichtungsmitteln des Gegners,
m) Maßnahmen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz,
n) Kontrollen.
Die Leiter der Elemente (LdE) legen für ihren Unterstellungs-
bereich die Aufgaben zur Sicherstellung des OTD fest.
Auf der Grundlage des Befehls des LNZ und der Dienstanweisung
für das Element (Anlage 1) erarbeitet der LdE die Dienstanwei-
sungen für die Gefechtsposten, die Dienstpflichten für die
Diensthabenden (Anlage 2) und befiehlt
a) Die Diensteinteilung der Gefechtsposten, den Verantwor-
   tungsbereich sowie die Aufgaben beim Schalten von Nach-
   richtenkanälen, Herstellen und Betreiben der Nachrichten-
   verbindungen sowie beim Sicherstellen des Informationsaus-
   tausches,
b) die Maßnahmen bei Unterbrechungen von Nachrichtenverbin-
   dungen, das Nutzen von Umgehungswegen und Reserveausrü-
   stung/Reservekanälen sowie die Handlungen zur Fehlerein-
   grenzung, Störungsbehebung und Wiederherstellung unter-
   brochener Nachrichtenverbindungen.
bei der Überführung in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft
handelt der LdE gemäß der Dokumentation zur Überführung der
Nachrichtenzentrale in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft.
Der LdE ist verantwortlich
a) für die optimale Nutzung, den effektivsten Einsatz und die
   Betriebsbereitschaft der Nachrichtenausrüstung des Ele-
   mentes,
b) für die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor Massen-
   vernichtungsmitteln, des Gesundheits-, Arbeits- und
   Brandschutzes.
Es kontrolliert und analysiert die Durchführung des Gefechts.
dienstes, stellt Aufgaben zur Beseitigung festgestellter Män-
gel und unterbreitet dem LNZ Vorschläge zur Verbesserung der
Organisation des OTD.

4. Gefechtsdienst auf Nachrichtenzentralen

4.1. Organisation

Der Gefechtsdienst ist auf der Grundlage
a) des Befehls des LNZ,
b) der Dienstanweisungen,
c) der Rechtsvorschriften und militärischen Bestimmungen,
d) der Betriebsvorschriften,
e) der Anleitung zur Nutzung und Wartung der Nachrichtenaus-
   rüstung
zu organisieren. Hinsichtlich der Organisation des Gefechts-
dientes sind folgende Bestimmungen einzuhalten:
a) Zur Sicherstellung einer ununterbrochenen Truppenführung
   ist der Gefechtsdienst auf der Nachrichtenzentrale grund-
   sätzlich als Schichtdienst zu organisieren.
b) Der Bestand der Diensthabenden Schicht ist durch Befehl
   des LNZ festzulegen und besteht aus
   - dem Diensthabenden der Nachrichtenzentrale DNZ DGP-011
   - dem Diensthabenden Nachrichtenbetrieb      DNB DGP-081
   - dem Diensthabenden technischer Betriebs-   DTB DGP-091
     dienst
   - den Diensthabenden der Elemente            DdE
   - den Diensthabenden der Gefechtsposten      DGP.
c) Armeeangehörige und Zivilbeschäftigte sind nach Ablegung
   der Betriebsberechtigung zur selbstständigen Durchführung
   des Gefechtsdienstes zuzulassen. Bei Notwendigkeit kann
   der LNZ eine spezielle Zulassungsprüfung zum Gefechts-
   dienst befehlen/anweisen. Wurde länger als 2 Monate nicht
   am Gefechtsdienst teilgenommen, ist durch Ablegen einer
   Wiederholungsprüfung die Befähigung zur selbständigen
   Durchführung des Gefechtsdienstes nachzuweisen.
d) Die Dienstvorbereitungen auf die Durchführung des planmäßi-
   gen Gefechtsdienstes ist vor jedem Dienstantritt im Be-
   stand des Gefechtsposten durchzuführen. Das Wissen und die
   praktischen Fähigkeiten der Armeeangehörigen und Zivilbe-
   schäftigen sind zu überprüfen. Der Personalbestand ist in
   die Schwerpunkte des Gefechtsdienstes (Anlage 3) einzuwei-
   sen. Für die Vorbereitung und Vollzähligkeit der Dienstha-
   benden Schicht bei Dienstantritt zum planmäßigen Gefechts-
   dienstes ist der LNZ/LdE (Kommandeur des Truppenteils/der
   Einheit) verantwortlich.
e) Nach der Meldung hat der DNZ/DdE die Uniformart, die Voll-
   zähligkeit der Ausrüstung sowie die Bereitschaft zum
   Durchführen der Ausrüstung sowie die Bereitschaft zum
   Durchführen des Gefechtsdienstes zu überprüfen und die
   Abstellung festgestellter Mängel zu befehlen.
f) Die Belehrung der Diensthabenden ist durch den DNZ unmit-
   telbahr vor der Übernahme des Gefechtsdienstes durchzufüh-
   ren. Nach Abschluß der Belehrung gilt der DNZ das

   Kommando:

   Sie sind belehrt und verpflichtet zum Halten und Betrei-
   ben von standhaften Nachrichtenverbindungen zum Schutze
   der DDR und der mit uns im Warschauer Vertrag verbündeten
   sozialistischen Staaten (oder Formulierungen gemäß Be-
   fehlen in den Teilstreitkräften der NVA/Grenztruppen der
   DDR) - Vergatterung! Gefechtsdienst übernehmen!
   Anmerkung:
   Nehmen Zivilbeschäftigte an dem Gefechtsdienst teil, sind
   diese zu verpflichten.
   Mit dem Erteilen des Kommandos beginnt der Gefechtsdienst.
g) Bei der Dienstübernahme sind der Zustand der Nachrichten-,
   Signalisations- und Dienstverbindungen sowie die Vollzäh-
   ligkeit der Unterlagen, Ausrüstung und Dokumentation ent-
   sprechend der Dienstanweisung zu überprüfen. Die Dienst-
   übergabe/-übernahme ist im Dienstbuch/Betriebsbuch mit
   Unterschrift, Datum und Zeitangabe zu bestätigen und dem
   Vorgesetzten zu melden.
h) Auf Befehl des LNZ/DNZ können Diensthabende, nachdem durch
   den unmittelbaren Vorgesetzten Maßnahmen zur Neubesetzung
   des Gefechtspostens getroffen wurden, abgelöst werden.


4.2. Führung

Bei der Durchführung de Gefechtsdienstes sind
a) befehlsbefugt
   - der DNZ gegenüber allen Angehörigen der Diensthabenden
     Schicht9,
   - die DdE gegenüber den DGP seines Unterstellungsbereiches;
b) weisungsberechtigt
   - der DNB gegenüber den DdE und den Diensthabenden der
     Abfertigung zur Sicherstellung des Durchlaufes von ge-
     fechtssignalen und schriftlichen Informationen sowie
     deren Übertragung auf organisierten Nachrichtenverbin-
     dungen,
_____
9) Der DNZ ist gegenüber Zivilbeschäftigen, die Gefechts-
   dienst durchführen, weisungsberechtigt.
   - der DTB gegenüber den DdE zum Betriebsdienst, techni-
     schen Betriebsdienst, zum Herstellen, Betreiben und Ent-
     stören von Nachrichtenverbindungen und zum Durchführen
     der planmäßigen Wartungsarbeiten sowie gegenüber den
     Instandsetzungskräften zur Instandsetzung von Nachrich-
     tenausrüstung.


4.3. Befehlsgabe, Melde- und Informationstätigkeit

Die Befehlsgabe, Melde- und Informationstätigkeit beim Durch-
führen des Gefechtsdienstes ist im Meldeschema der Nachrich-
tenzentrale (Anlage 13) durch den LNZ befohlen und in den
Dienstanweisungen der Elemente sowie Gefechtsposten festge-
legt.


4.4. Kontrolle

Die Kontrolle des Gefechtsdienstes ist ständig und auf Befehl
des LNZ durch die Leiter und Diensthabenden in ihrem Unter-
stellungsbereich durchzuführen (Anlage 4).

5. Dienstpflichten bei der Durchführung des Gefechtsdienstes

5.1. Diensthabender der Nachrichtenzentrale (DNZ)

Unmittelbarer Vorgesetzter                    LNZ
beim Durchführen des Gefechtsdienstes         DN
Unmittelbare Unterstellte
a) Diensthabender Nachrichtenbetrieb          DNB
b) Diensthabender technischer Betriebsdienst  DTB
c) Diensthabende der Elemente                 DdE
Dienstpflichten
Der DNZ
a) organisiert und führt den Gefechtsdienst auf der Nachrich-
   tenzentrale entsprechend den befehlen des LNZ, des DN und
   den Weisungen des LNZ/DNZ der Nachrichtenzentrale des
   übergeordneten Stabes,
b) präzisiert die Aufgabe des DNB, DTB und der DdE beim
   Durchführen des Gefechtsdienstes,
c) befiehlt Maßnahmen zur Sicherstellung des Informations-
   austausches bei hohem schriftlichem Informationsaufkommen
   (Aufnahme von geplanten Reserveverbindungen, Nutzung von
   Umgehungswegen, fernmündliche Übertragung schriftlicher
   Informationen, Verstärkung der Gefechtsposten),
d) kontrolliert die Durchführung des Gefechtsdienstes, des
   Informationsaustausches, den Zustand der Nachrichtenkanäle
   und -verbindungen, die Betriebsbereitschaft der Reserve-
   ausrüstung und -kanäle, die Planmäßigkeit der Wartungs-
   arbeiten, das Führen der Dokumentation sowie die innere
   Ordnung auf der Nachrichtenzentrale,
e) führt und kontrolliert die Dienstdurchführung der Schalt-
   befehlss- und Störmeldestelle,
f) untersucht Störungen beim Durchführen des Gefechtsdienstes
   und befiehlt Maßnahmen zu deren Beseitigung,
g) erteilt den DTB die Befehle zur Aufnahme von nachrichten-
   verbindungen, zum Eingrenzen von Fehlern, zur Störungs-
   beseitigung und zur Wiederherstellung der Nachrichtenver-
   bindungen,
h) meldet gemäß Meldeschema,
i) führt die befohlene Dokumentation.
Der DNZ ist berechtigt
a) den Nachrichtenzentralen der zusammenwirkenden und unter-
   stellten Stäbe Weisungen zu erteilen,
b) mündliche Schaltbefehle zu erteilen,
c) mit dem Operativen Diensthabenden des Führungszentrums
   zusammenzuarbeiten.
Beim erhalt des Befehls zur Überführung der Nachrichtenzentra-
le in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft handelt der
DNZ gemäß Dokumentation zur Überführung der Nachrichtenzent-
trale in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft.
Der DNZ analysiert die Dienstdurchführung der Diensthabenden
Schicht, den Zustand der Nachrichtenverbindungen sowie den
Stand des Informationsaustausches und unterbreitet dem LNZ
Vorschläge zur Verbesserung der Organisation, Planung und
Führung des Gefechtsdienstes.

5.2. Diensthabender Nachrichtenbetrieb (DNB)

Unmittelbarer Vorgesetzter                     DNZ
Unmittelbar Unterstellte
Gefechtsposten zur Kontrolle, Lenkung und Leitung des Infor-
mationsaustausches
Dienstpflichten
Der DNB
a) ist verantwortlich für die Lenkung, Leitung und Kontrolle
   des Informationsaustausches und die Sicherstellung des
   mündlichen Nachrichtenaustausches auf organisierten Nach-
   richtenverbindungen,
b) lenkt und leitet den Informationsaustausch gemäß den Be-
   fehlen des DNZ und den Weisungen des DNZ (LNZ) der Nach-
   richtenzentrale des übergeordneten Stabes unter Beachtung
   der Dringlichkeitsstufen und des Umfanges der schriftlichen
   Informationen,
c) gewährleistet Fernschreibgespräche zwischen den Führungs-
   stellen,
d) gewährleistet den mündlichen Informationsaustausch,
e) kontrolliert das Einhalten der Laufzeiten der schriftlichen
   Informationen und Gefechtssignale entsprechend den Dring-
   lichkeitsstufen, die rechtzeitige Zustellung der empfan-
   genen Informationen sowie die Qualität der an den befehls-
   haber bzw. an die Chefs und Kommandeure adressierten fern-
   schreiben,
f) untersucht Störungen bei der Sicherstellung des Informa-
   tionsaustausches und erteilt Weisungen zu deren Beseiti-
   gung,
g) meldet gemäß Meldeschema,
h) führt die befohlene Dokumentation.
Der DNB ist berechtigt
a) dem Diensthabenden der Abfertigung und den DdE Weisungen
   zum Sicherstellen des Informationsaustausches zu geben,
b) auf Befehl des DNZ dem DNB der Nachrichtenzentrale der
   zusammenwirkenden und unterstellten Stäbe Weisungen zum
   Informationsaustausch zu geben,
c) zum Gewährleisten des Informationsaustausches mit dem
   Operativen Diensthabenden der Führungszentren zusammen-
   zuarbeiten,
d) dem DNZ Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des
   Informationsaustausches zu unterbreiten.
Der DNB analysiert die Durchführung des Gefechtsdienstes der
Diensthabenden Schicht beim Sicherstellen des Informations-
austausches und den Stand des Informationsaustausches.

5.3. Diensthabender technische Betriebsdienst (DTB)

Unmittelbarer Vorgesetzter                     DNZ
Dienstpflichten
Der DTB
a) ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Nach-
   richtenausrüstung auf der Nachrichtenzentrale und für die
   Durchführung des technischen Betriebsdienstes sowie des
   Wartungs- und Instandsetzungsdienstes auf der Nachrichten-
   zentrale,
b) führt und kontrolliert die Handlungen der DdE und DGP
   beim Herstellen von Nachrichtenkanälen und -verbindungen
   gemäß den Schaltbefehlen, Weisungen der DNZ und des DNZ
   (LNZ) der Nachrichtenzentrale des übergeordneten Stabes,
c) führt die Handlungen der DGP bei der Fehlereingrenzung
   und -beseitigung,
d) gewährleistet die technische Sicherstellung des Nachrich-
   tenbetriebes,
e) führt und kontrolliert die Durchführung der Wartungsarbei-
   ten,
f) kontrolliert die Betriebsbereitschaft der Nachrichtenaus-
   rüstung, die Durchführung des technischen Betriebsdienstes
   und das Einhalten der befohlenen Betriebsarten,
g) untersucht Störungen bei der Sicherstellung des techni-
   schen Betriebsdienstes sowie die Ursachen des Ausfalles
   von Nachrichtenausrüstung und -verbindungen und erteilt
   Weisungen zu deren Beseitigung.
h) meldet gemäß Meldeschema,
i) führt die befohlenen Dokumentation.
Der DTB ist berechtigt
a) den Einsatz der Gruppe der technischen Wartung festzu-
   legen,
b) den DdE und DGP Weisungen zur Sicherstellung des techni-
   schen Betriebsdienstes, des Betriebsdienstes und zur War-
   tung der Nachrichtenausrüstung zu geben,
c) auf Befehl des DNZ dem DTB der Nachrichtenzentrale der
   zusammenwirkenden und unterstellten Stäbe Weisungen zum
   Bereitstellen und Schalten von Nachrichtenkanälen sowie
   zum herstellen der Nachrichtenverbindungen zu geben,
d) dem DNZ Vorschläge zur Verbesserung der Organisation des
   technischen Betriebsdienstes und zur Wartung der Nachrich-
   tenausrüstung zu unterbreiten.
Der DTB analysiert die Durchführung des Gefechtsdienstes der
Diensthabenden Schicht beim technischen Betriebsdienst, das
Herstellen und Halten der Nachrichtenverbindungen sowie die
Wartung und den Zustand der Nachrichtenausrüstung.

5.4. Diensthabende der Elemente (DdE)

Unmittelbarer Vorgesetzter                        DNZ
Unmittelbar Unterstellte
Diensthabende der Gefechtsposten des Unter-       DGP
stellungsbereiches
Dienstpflichten
Der DdE
a) organisiert und führt den Gefechtsdienst auf dem Element
   entsprechend den Dienstanweisungen und Befehlen des DNZ,
b) präzisiert die Aufgaben der Gefechtsposten beim Durch-
   führen des Gefechtsdienstes,
c) befiehlt Maßnahmen zum termin- und qualitätsgerechten
   Herstellen der Nachrichtenkanäle und -verbindungen,
d) stellt den Informationsaustausch auf dem Element in den
   befohlenen Laufzeiten sicher,
e) führt entsprechend den Weisungen des DTB das Eingrenzen
   von Fehlern, die Störungsbeseitigung und das Wiederher-
   stellen der Nachrichtenverbindungen aus,
f) organisiert die planmäßige Wartung der Nachrichtenaus-
   rüstung,
g) kontrolliert die Durchführung des Gefechtsdienstes, des
   Informationsaustausches, den Zustand der Nachrichtenkanä-
   le und -verbindungen, die Reservestromversorgung, die
   Qualität der Wartungsarbeiten, das Führen der Dokumentation
   sowie die innere Ordnung auf dem Element,
h) untersucht Störungen beim Durchführen des Gefechtsdienstes
   und befiehlt Maßnahmen zu deren Beseitigung,
i) meldet gemäß Meldeschema,
k) führt die befohlene Dokumentation.
Der DdE ist berechtigt
a) die Verkehrsbeziehungen, in denen ein großer Informations-
   austausch erwartet wird, durch Umbesetzungen im Element
   zu verstärken,
b) die zu sendenden Informationen in Abhängigkeit von der
   Auslastung der Nachrichtenverbindungen und Umgehungswege
   auf die Gefechtsposten zu verteilen,
c) dem DNZ Vorschläge zur Verbesserung der Organisation,
   Planung und Führung des Gefechtsdienstes zu unterbreiten.
Beim Erhalt des Befehls zur Überführung des Elementes in
eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft handelt der DdE
gemäß Dokumentation zur Überführung der Nachrichtenzentrale
in höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft.
Der DdE analysiert ständig die Durchführung des Gefechtsdien-
stes, den Zustand der Nachrichtenverbindungen und den Stand
des Informationsaustausches.

5.5. Diensthabende der Gefechtsposten (DGP)

Unmittelbarer Vorgesetzter                        DdE
Dienstpflichten
Die Dienstpflichten der Diensthabenden sind in den Dienstan-
weisungen für die einzelnen Gefechtsposten festgelegt. mit
der Dienstübernahme sind die DGP allgemein verantwortlich
für
a) den Durchlauf und Austausch aller Arten von schriftlichen
   Informationen in den befohlenen Laufzeiten,
b) das Halten und Betreiben von standhaften Nachrichtenver-
   bindungen in den befohlenen Betriebsarten,
c) die ständige Betriebsbereitschaft der Nachrichtenausrü-
   stung und -kanäle (Reserveausrüstung und -kanäle),
d) das Gewährleisten der befohlenen Betriebsarten der Strom-
   versorgungsanlagen,
e) das Durchführen der geplanten Wartungsarbeiten,
f) die Kontrolle des Zustandes der Nachrichtenverbindungen/
   -kanäle, der Dienst- und Signalisationsleitungen sowie der
   Nachrichtenausrüstung,
g) das Einregeln der befohlenen Normwerte,
h) das Erkennen von Fehlern, die zum Ausfall/zur Störung der
   Nachrichtenverbindung führen können, das Eingrenzen der-
   selben und die Fehlerbeseitigung,
i) das Eingrenzen von Fehlern an der Nachrichtenausrüstung
   und das Wiederherstellen des Nachrichtenkanals/der Nach-
   richtenverbindung entsprechend den befehlen der Vorge-
   setzten,
k) das schnelle und exakte Melden gemäß Befehls- und Melde-
   schema,
l) das saubere, exakte und lückenlose Führen der Dokumenta-
   tion.
Die DGP sind verpflichtet zur strengen Einhaltung der Wachsam-
keit und Geheimhaltung, der technischen Sicherheitsbestim-
mungen und des Gesundheits-, Arbeits- sowie Brandschutzes.
Sie haben eine vorbildliche Ordnung und Sauberkeit auf dem
Gefechtsposten zu gewährleisten.
Während des Gefechtsdienstes ist es unter anderm verboten,
a) den Gefechtsposten ohne Erlaubnis des Vorgesetzten zu
   verlassen,
b) ohne Befehl des LNZ/DNZ/LdE/DdE die Dokumente des OTD
   und Nachrichtenausrüstung zu übergeben,
c) unbefugten Personen Zutritt zum Gefechtsposten zu gewähren,
d) Gefechtsdienst ohne Verpflichtung und ohne Dienstübernahme
   durchzuführen,
e) Gespräche über technische Nachrichtenmittel zu führen,
   die nicht der Erfüllung des Gefechtsdienstes dienen.

6. Analyse des Gefechtsdienstes

6.1. Festlegungen zur Analysetätigkeit

Die Analysetätigkeit beinhaltet die Auswertung des Gefechts-
dienstes durch die Diensthabenden nach Beendigung der
Schicht sowie das periodische Erfassen und Verallgemeinern
der Ergebnisse des Gefechtsdienstes durch die Leiter der
Elemente und den Leiter der Nachrichtenzentrale.
Die Analysetätigkeit erfaßt die Auswertung von ständig oder
zeitweiser befohlener Kriterien (Anlage 5)
a) des Informationsaustausches,
b) des Zustandes der Nachrichtenkanäle und -verbindungen,
c) der Betriebsbereitschaft der Nachrichtenausrüstung,
d) der Durchführung des Gefechtsdienstes.
Das Ziel der Analyse besteht im
a) Erfassen des Leistungsvermögens der Nachrichtenzentrale,
b) Optimieren der Organisation des OTD,
c) effektiveren gestalten des Gefechtsdienstes.

6.2. Organisation der Analysetätigkeit

Die Organisation der Analysetätigkeit umfaßt
a) das Auswerten der Durchführung des Gefechtsdienstes,
b) die periodische Analyse des Gefechtsdienstes.
Zum Auswerten der Durchführung des Gefechtsdienstes erfassen
die DGP die in den Dienstanweisungen befohlenen Angaben
während der Durchführung des Gefechtsdienstes, weisen sie
im Betriebsbuch nach und melden sie gemäß Meldeschema. Im
weiteren besteht folgende Zuordnung:
a) Die DdE verallgemeinern die Meldungen der DGP ihres Unter-
   stellungsbereiches, weisen sie im Dienstbuch nach und
   melden sie gemäß Meldeschema.
b) Der DNB und DTB erfassen die in den Dienstanweisungen
   festgelegten Angaben, weisen sie im Dienstbuch nach und
   melden sie gemäß Meldeschema.
c) Der DNZ erfaßt die Ergebnisse der Durchführung des Gefechts-
   dienstes zusammen, weist sie in den Dokumenten nach und mel-
   det sie dem LNZ bei der Dienstübergabe.
Bei der Analyse des Gefechtsdienstes sind die Ergebnisse
durch die Leiter der Elemente täglich und periodisch gemäß
Dienstanweisung zu analysieren.
Die Ergebnisse der Analyse mit Vorschlägen zur Verbesserung
der Organisation des OTD und der Durchführung des Gefechts-
dienstes sind dem LNZ gemäß Meldeschema zu melden.
Der LNZ analysiert die Ergebnisse der Dienstdurchführung auf
der Nachrichtenzentrale und erteilt Befehle zur Präzisierung
der Organisation des OTD und zur Durchführung des Gefechts-
dienstes.

7. Dokumentation

Die Dokumentation, die zur Ordnung, Planung und Führung
des OTD sowie des Gefechtsdienstes zu erarbeiten und zu füh-
ren ist, enthält Anlage 6.
In den Dienstanweisungen ist für die Liste der nachzuweisen-
den Dokumentation die vorgegebene Numerierung zu verwenden.
Werden für den in den Teilstreitkräften der NVA, Grenztruppen der
DDR oder der Zivilverteidigung der DDR gebildete spezifische
Gefechtsposten Dokumente erarbeitet oder geführt, die von
der Anlage 6 abweichen, sind diese gemäß Fußnote 8 (Ziffer in
Klammer) zu kennzeichnen.
Durch den DNZ und die Diensthabenden der Elemente sind im
Dienstbuch bei der Übergabe nachzuweisen:
a) Zustand der Nachrichtensicherheit und Grad der Gedeckt-
   heit,
b) Stand des schriftlichen und mündlichen Informationsaustau-
   sches (Anlagen 24.1 und 24.2),
c) Stand der Durchführung der Wartungsarbeiten,
d) Disziplin der diensthabenden Schicht und die Einschätzung
   der Durchführung des Gefechtsdienstes.

                                                  Anlage 1

DIENSTANWEISUNG FÜR DIE ELEMENTE/GEFECHTSPOSTEN DER NACH-
RICHTENZENTRALE (MUSTER)


Truppenteil/Einheit

Bestätigt:
Dienststellung                Name
am:    .    . 19            Dienstgrad


                        Dienstanweisung
                   … zentrale der NZ …
                  Gefechtsposten … der NZ

I. Allgemeine Grundsätze
1.   Hauptaufgaben
2.   Gliederung des Elementes/des Gefechtspostens
3.   Verantwortungsbereich
4.   Zusammenwirken bei der Durchführung des Gefechtsdienstes
4.1. Mit Elementen/Gefechtsposten der Nachrichtenzentralen
4.2. Mit Einrichtungen stationärer Nachrichtenzentralen
4.3. Mit Einrichtungen von Nachrichtenzentralen anderer
     Schutz- und Sicherheitsorgane und den Armeen der Teil-
     nehmerstaaten des Warschauer Vertrages
4.4. Mit Einrichtungen des staatlichen Nachrichtenwesens
4.5. Mit mobilen Nachrichtenzentralen
5.   Plan der Vertretungen


II. Aufgaben beim Übergang in höhere Stufen der Gefechts-
    bereitschaft (VS-Dokument)

III. Organisation, Sicherstellung und Durchführung des
     Gefechtsdienstes
1.   Zu betreibende/Entfaltende Nachrichtenverbindungen und
     -kanäle
2.   Sicherstellung des Informationsaustausches
3.   Maßnahmen bei Auslösung der Bereitschaftsstufen BNF
4.   Organisation und Sicherstellung des Gefechtsdienstes
4.1. Bestand der Diensthabenden Schicht, Diensteinteilung
     und Ablösung
4.2. Dienstübernahme/Dienstübergabe (Besonderheiten)
4.3. Organisation des Wachdienstes, der Rundumverteidigung,
     Maßnahme des Gesundheits-, Brand-, Unfall- und Hava-
     rieschutzes sowie Schutz vor Massenvernichtungsmitteln
     des Gegners
4.4. Besonderheiten
5.   Auszüge aus dem Kontrollplan
6.   Auszüge aus dem Meldeschema
7.   Auszüge aus dem Evakuierungsplan
8.   Kriterien für die Analyse

IV. Dokumentation

V. Anlagen

                                        Name
                                        Dienstgrad

                                                  Anlage 2

DIENSTPFLICHTEN FÜR DEN DIENSTHABENDEN DER GEFECHTSPOSTEN
(MUSTER)


Truppenteil/Einheit

Bestätigt:
Dienststellung        Name
am:   .   . 19        Dienstgrad


                        Dienstpflichten
                          für den
              Diensthabenden des Gefechtsposten…

I. Allgemeine Grundsätze
1.   Hauptaufgabe
2.   Unterstellungsverhältnis
2.1. Vorgesetzter
2.2. Unterstellte
2.3. Vertreter
3.   Verantwortlichkeit
4.   Rechte und Befugnisse
5.   Zusammenwirken mit Diensthabenden bei der Durchführung
     des Gefechtsdienstes
5.1. Mit DGP der Nachrichtenzentrale
5.2. Mit DGP stationärer Nachrichtenzentralen
5.3. Mit Diensthabenden von Nachrichtenzentralen anderer
     bewaffneter Organe und der Armeen der Teilnehmerstaaten
     des Warschauer Vertrages
5.4. Mit Bedienkräften in Einrichtungen des staatlichen
     Nachrichtenwesens
5.5. Mit DGP mobiler Nachrichtenzentralen

II. Aufgaben des Diensthabenden beim Übergang in höhere
    Stufen der Gefechtsbereitschaft (VS-Dokument)

III. Organisation und Durchführung des Gefechtsdienstes
1.   Zu betreibende/entfaltende Nachrichtenverbindungen
     und -kanäle
2.   Handlungen zur Sicherstellung des Informationsaus-
     tausches
3.   Maßnahmen bei Auslösung der Bereitschaftsstufen BNF
4.   Dienstübernahme/Dienstübergabe
4.1. Kontrollen
4.2. Besonderheiten
5.   Aufgaben bei dem Wachdienst, bei der Rundumverteidigung,
     bei Havarien und bei der Evakuierung
6.   Handlungen zum Schutz vor Massenvernichtungsmitteln des
     Gegners
7.   Auszüge aus dem Meldeschema
8.   Kriterien der Analysen sowie Art und Weise der Erfassung
     und Bearbeitung

IV. Dokumentation

V. Anlagen

                                                  Name
                                                  Dienstgrad

                                                  Anlage 3

SCHWERPUNKTE DER DIENSTVORBEREITUNG

a) Veränderungen
   - im Nachrichtensystem,
   - im Bestand der Nachrichtenzentrale,
   - beim Sicherstellen der Nachrichtenverbindungen,
   - beim Sicherstellen des Informationsaustausches,
   - in der Liste der Sofort- und Vorrangteilnehmer,
   - im Teilnehmerverzeichnis,
   - im Einsatz der Entstörtrupps;
b) Besonderheiten
   - Übergabe/Übernahem des Gefechtsdienstes,
   - Zusammenarbeit mit Nachrichtenzentralen anderer be-
     waffneter Organe, mit Nachrichtenzentralen der Armeen
     der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages und mit
     Einrichtungen des staatlichen Nachrichtenwesens,
   - Ordnung des Unterlagen, Parolen-, Schlüssel- und
     Frequenzwechsels,
   - Funkelektronischer Kampf,
   - Trassenführung und Sicherung,
   - Umschalten auf Reservestromversorgung;
c) Forderungen der Wachsamkeit und Geheimhaltung bei der
   Führung von Gesprächen über technische Nachrichtenmittel
   und im Umgang mit Verschlußsachen;
d) Handlungen bei der Überführung der Nachrichtenzentrale in
   höhere Stufen der Gefechtsbereitschaft, in Havariefällen,
   beim Wachdienst und bei der Rundumverteidigung;
e) Handlungen zum Schutz vor Massenvernichtungsmitteln des
   Gegners,
f) Studium zutreffender militärischer Bestimmungen und
   Gesetze der DDR (siehe auch Anhang 2).

                                                  Anlage 4

SCHWERPUNKTE DER KONTROLLE

a) Einhalten der Laufzeiten der Informationen und Bearbeitung
   durch die Diensthabenden der Gefechtsposten;
b) Zustand der Nachrichtenverbindungen;
c) Einhalten der Gefechtseinteilung;
d) Vollzähligkeit der befohlenen Dokumente des OTD und ihre
   Führung;
e) Kenntnisse der Diensthabenden über
   - taktisch-technische Angaben der Nachrichtenausrüstung
     und Parameter der Nachrichtenkanäle,
   - ihre Pflichten bei der Sicherstellung der Nachrichten-
     verbindungen, des Informationsaustausches und über
     die Nutzung von Umgehungswegen,
   - die Überführung der Nachrichtenzentrale in höhere
     Stufen der Gefechtsbereitschaft und in Havariefällen,
   - Platz und Aufgaben in der Diensthabenden Schicht sowie
     bei der Bewachung und Verteidigung der Nachrichtenzen-
     trale (Elemente der Nachrichtenzentrale);
f) Erfüllung der Aufgaben durch die Diensthabenden;
g) Handlungen der Diensthabenden beim Wiederherstellen
   gestörter Nachrichtenverbindungen;
h) Qualität der Wartungen an der Nachrichtenausrüstung durch
   die Diensthabenden;
i) Einhaltung der Forderungen der Wachsamkeit und Geheimhal-
   tung, der technischen Sicherheitsbestimmungen und des
   Gesundheits-, Arbeits- sowie Brandschutzes;
k) Vorhandensein und Einsatzbereitschaft von Reserveaus-
   rüstung, -kanälen. -stromversorgungs- und Notbeleuch-
   tungseinrichtungen;
l) Vorhandensein und Auffüllungsgrad der Ersatzteilsätze,
   Werkzeuge und Meßtechnik;
m) Uniformart und Vollzähligkeit der Ausrüstung;
n) Ausrüstung der Gefechtsposten, Sauberkeit und innere
   Ordnung.

                                                  Anlage 5

KRITERIEN ZUR ANALYSE

a) Zustand der Nachrichtenverbindungen und des Informations-
   austausches
   - mittlere Zeit der störungsfreien Arbeit,
   - Koeffizient der Standhaftigkeit der Nachrichtenverbin-
     dungen,
   - mittlere Zeit des Herstellens der Nachrichtenverbin-
     dungen/des Nachrichtenkanals,
   - Anzahl der gesendeten, empfangenen und verzögerten
     schriftlichen Informationen,
   - Deckungsgrad (siehe Anmerkung),
   - Anzahl der sichergestellten Ferngespräche/Fernschreib-
     gespräche,
   - Prozentsatz der zustandegekommenen Funkverbindungen
     nach Programmzeiten,
   - Einhaltung der Normative für mobile Nachrichten-
     zentralen;
b) Durchführung des Gefechtsdienstes
   - Dienstdurchführung der Diensthabenden Schicht,
   - Unzulänglichkeiten bei der Sicherstellung des Informa-
     tionsaustausches, beim herstellen und Halten von Nach-
     richtenverbindungen, beim Durchführen von Wartungen,
   - Einhalten der Regeln der gedeckten Truppenführung, der
     Forderungen der Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie der
     Regeln des Betriebsdienstes,
   - Mängel bei der Einsatzbereitschaft der Nachrichtenaus-
     rüstung,
   - Ursachen und Dauer von Störungen sowie die für das Be-
     seitigen der Fehler notwendige Zeit,
   - Ausbildungsstand;

Anmerkung:
Der Deckungsgrad ist wie folgt zu bestimmen:
               Anzahl der chiffrierten Ausgänge
Deckungsgrad =  Gesamtanzahl der Ausgänge       * 100%


c) Analyse zusätzlicher Kriterien (auf Weisung der Chefs und
   Leiter Nachrichten)
   - mittlere Zeit der Entfaltung/des Abbaus der Trupps des
     Elements der Nachrichtenzentrale,
   - mittlere Zeit des Bereitstellens des Kanals, des Her-
     stellens der Verbindung sowie der Weiterschaltung, An-
     passung, Umschaltung von Systemen und Vermittlung von
     Teilnehmern,
   - mittlere Gesprächsdauer von Ferngesprächen,
   - mittlere Wartezeit bei Ferngesprächen,
   - mittlere Anzahl der hergestellten Ferngespräche
     während der Stunde der höchsten Belastung,
   - Verteilung der mündlichen und schriftlichen Informatio-
     nen auf Tag, Verkehrsbezeihung und Element,
   - Anzahl der gesendeten und empfangenen schriftlichen
     Informationen in der Stunde der höchsten Belastung,
   - mittlerer Umfang der Fernschreiben in Wörtern/Gruppen
     nach Dringlichkeitsstufen,
   - mittlere Austauschzeit schriftlicher Informationen in
     den Elementen,
   - Koeffizient der Verstümmelung von Fernschreiben und
     weitere Kriterien.

DOKUMENTATION DES OPERATIV-TECHNISCHEN DIENSTES AUF NACHRICHTENZENTRALEN                                   Anlage 6

Lfd.
Nr.
DokumentHauptinhaltVerantwortlichkeitNachzuweisen durchVordruck/
Muster
Bemerkungen
Erar-
bei-
tung
Be-
stä-
ti-
gung
Füh-
rung
DNZDNBDTBDdEDGPweitere
Dienst-
habende
1234567891011121314
1Befehlsschema
der NZ
befohlene Nach-
richtenverbin-
dungen der NZ
CN/LN
LNZ
CN/LN xxx   Anlage 8wird als
Schema oder
Tabelle be-
fohlen
2Arbeitskarte
LNZ
   LNZ        
3Befehl zur Pla-
nung, Organi-
sation und Füh-
rung des OTD
und des Ge-
fechtsdienstes
Befehl zur Orga-
nistation, Pla-
nung und Füh-
rung des OTD
und des Ge-
fechtsdienstes
LNZ  x       
4Schema der Or-
ganisation des
Gefechtsdien-
stes auf der NZ
mit Kräftebe-
rechnung
Einsatz der
Nachrichtenkräf-
te zur Lösung
befohlener Auf-
gaben
Stellv.
LNZ
LNZ x     Anlage 9außer mobi-
le NZ
5Dienstanweisun-
gen/Dienst-
pflichten
Aufgaben, Hand-
lungen und Ver-
antwortungsbe-
reiche der Ele-
mente, GP und
Diensthabenden
Stellv.
LNZ
LNZ xxxxx Anlagen
1 und 2
 
6Grafik des Ge-
fechtsdienstes/

Diensteinteilung
Diensteinteilung
der Diensthaben-
den
LdELNZ    xx10 NVA 40 602
Anlage 10
 
7Befehlsschema
der Elemente
Organisation der
befohlenen Nach-
richtenverbin-
dungen des Ele-
mentes
LNZ     x10  Anlagen
11.1/11.2
 
8Befehlsschema
der Gefechts-
posten
Befehl über Nach-
richtenkanäle und
-verbindungen mit
Beschaltungs-
nachweis
LNZ      x10 Anlage 12 
9MeldeschemaMelde- und In-
formationsfluß
auf der NZ
LNZ  Xxxx10x10 Anlage 13 
10Schema der Re-
servekanäle
und -geräte
Aufstellung und
Zuordnung der
Reservekanäle
und -geräte
CN  x xx10x10 Anlage 14wird als
Schema oder
Tabelle
befohlen
11Schema der
Haupt- und
Reservestrom-
versorgung
Aufstellung und
Zuordnung der
Haupt- und Reser-
vestromversor-
gung mit Reihen-
folge der Um-
schaltung
Stellv.
LNZ
LNZ x xx10x10Stromver-
sorgungs-
zentrale/
-gruppe/
-stelle
Anlage 15 
12Organisato-
risch-techni-
scher Aufbau
der NZ
Elemente und Ge-
fechtsposten der
NZ, Verkabelung
und Dienstver-
bindungen
Stellv.
LNZ
LNZ x xx11x11  kann aus
Einzelsche-
mata be-
stehen
13Schema des
Teilnehmer-
netzes
Kabelführung
zwischen GP
der NZ und ange-
schalteten Teil
nehmern
Stellv.
LNZ
LNZ xxxx10x10GP Stör-
rungsmel-
destelle,
GP Schalt-
befehls-
stelle, GP
Leitungsbau
Anlage 16 
14Nutzungsein-
schränkungen
befohlene Nut-
zungseinschrän-
kungen
CN  xxxx10x10   
15RufschemaÜbersicht der
zusammenwirken-
den NZ/Nach-
richtenstellen
LNZ  xx x10 GP mit
Fe/Fs-Ver-
mittlung/
GP Abfer-
tigung
Anlage 17kann für mo-
bile NZ mit
lfd. Nr. 16
zusammenge-
faßt werden
16Verzeichnis
der Tarnnamen/
Tarnzahlen
Aufstellung der
Tarnnamen mit
Verkehrsbezie-
hungen
CN/LN  xx x10 GP mit
Fe/Fs-Ver-
mittlung/
GP ABfer-
rigung
  
17Fernsprechver-
zeichnisse,
Fernwahlruf-
nummernver-
zeichnisse
(Fe, Fs)
alphabetische
Aufstellung der
Fernsprechteil-
nehmer mit Ruf-
nummern
LNZ  xx x10 GP mit
Fe/Fs-Ver-
mittlung/
GP Abfer-
tigung
 außer
mobile NZ
18Liste der per-
sönlichen Ruf-
zeichen und Ruf-
zeichen der NZ
Aufstellung der
persönlichen Ruf-
zeichen und Ruf-
zeichen der NZ
CN/LN  xx   FuZ, GP
Abfertigung
  
19Liste der So-
fort- und Vor-
rangteilnehmer
alphabetische
Aufstellung der
Sofort- und Vor-
ranteilnehmer
mit Angabe der
Berechtigungs-
stufen
CN/LN  xx x10x10   
20Verzeichnis der
Unterschriftsbe-
rechtigten für
Fernschreiben
alphabetische
Aufstellung der
Unterschrifts-
berechtigten
für Fernschrei-
ben (Angabe
der Dringlich-
keitsstufen)
CN/LN  xx   GP Abfer-
tigung
 außer
mobile NZ
21Verzeichnis der
FsG-Berechtig-
ten
alphabetische
Aufstellung der
Fernschreibge-
sprächsberech-
tigten
CN/LN  xx   GP Fern-
schreib,
GP Abfer-
tigung
  
22Telexteilneh-
merverzeichnis
 CN/LN  xx   GP Abfer-
tigung
 außer
mobile NZ
23Grafik der
Durchführung
der Wartungs-
arbeiten
planmäßige War-
tung der Nach-
richtenverbin-
dungen und
-ausrüstung
Stellv.
LNZ
LNZ x xx10x10 NVA 40 340
NVA 40 431
Jahreswar-
tungs- und
Instandset
zungsplan
24Plan der Ver-
bindungsüber-
prüfungen
Festlegungen
zur Zeit, Art und
Umfang der Ver-
bindungsüberprü-
fungen
LdELNZ xxxx10x10   
25Plan der
Kontrollen
Festlegungen,
Inhalt, Ziel,
Zeit und Ver-
antwortlichkeit
der planmäßigen
Kontrollen
Stellv.
LNZ
LNZ xx10x10x10    
26Lageplan der
Abteilungen
der Führungs-
stelle
Lage der Abtei-
lungen im raum
der Führungs-
stelle
CS/SC  xxx  GP Abfer-
tigung
  
27Schema der Mel-
dewege auf der
Führungstelle
Verlauf der Mel-
dewege auf der
Führungstelle
DNBOpD  a   GP Abfer-
tigung
  
28Fahr- und
Flugplan
Aufstellung der
eingesetzten
Mittel und Aus-
tauschstellen
Ltr.
KuFPZ
  xx   KuFPZ,
GP KuZ
  
29Laufzei-
ten für Ge-
fechtssignale
und schriftli-
che Informa-
tionen
Austauschzeiten
gemäß Befehl
LNZ  xx x10x10GP ABfer-
tigung
  
30Tabelle der
MFRP-Funk-
adressen
Aufstellung der
MFRP-Funk-
adressen
CN/LN  xx   FuZ, GP-
Abferti-
Anlage 18 
31Tabelle der
aktuellen
Frequenzen
Aufstellung der
zugewiesenen
gültigen Fre-
quenzen
CN/LN       FuZ, GP
Frequenz-
dispatcher;
GP FuSZ
Anlage 19 
32Tabelle der
zugewiesenen
Frequenzen,
Leistungen,
Betriebsarten
und Antennen
Aufstelung der
zugewiesenen
Frequenzen,
Betriebsarten
und Antennen
CN/LN       FuZ  
33Tabelle der
Reservefre-
quenzen
Aufstellung der
gültigen Reserve-
frequenzen
CN/LN  x    FuZ  
34Lageplan der
Gegenfunk-
stellen
grafische und
tabellarische
Darstellung des
Standortes der
Gegenfunkstellen
LNZ  x    FuZ außer mobi-
le NZ, kann
mit lfd. Nr.
35 zusammen-
gefaßt werden
35Schema der An-
tennenanlagen
mit Abstrahl-
winkel
grafische Dar-
stellung der An-
tennenanlagen
mit Abstrahlwin-
el
LdELtr.
FuZ
 x    FuZ; GP
FuSZ
  
36Entschluß zur
Verlegung der
NZ
Ordnung, Reihen-
folge und zeit-
licher Ablauf
des Verlegens
der NZ
LNZCN/LN x xx10    
37Signumliste/
Platzziffern-
aufstellung
alphabetische
Aufstellung der
DGP Fe und DGP
Fs mit Signum
und Platzziffer
LdE  xx x10 GP Abfer-
tigung
  
38Havarie- und
Evakuierungs-
plan
Aufgaben, Maß-
nahmen, Meldun-
gen, Verant-
wortlichkeit
bei Havarien
und Katastro-
phen
Stellv.
LNZ
LNZ xxxxx11   
39Plan der Unter-
bringung, Si-
cherung, Ver-
teidigung und
des Schutzes
vor MVM
Befehle, Fest-
legungen, Maß-
nahmen, Aufga-
ben, Verantwort-
lichkeit und
Sicherung, Ver-
teidigung und
des Schutzes
vor MVM
Stellv.
LNZ
LNZ xx10x10x11x11 Anlage 20kann für mo-
bile NZ mit
lfd. Nr. 38
zusammenge-
faßt werden
40SignaltebelleAufstellung der
Signale und
deren Bedeutung
KTT/E  xxxxx   
41Plan der Si-
cherung der
Kabel
Verantwortlich-
keiten, Festle-
gungen und Maß-
nahmen zur Si-
cherung der Ka-
bel
LdELNZ x x     
42TagesgrafikDarstellung des
Zustandes der
Nachrichten-
verbindungen
  DNZx     NVA 40 798 
43DienstbuchAufzeichnung
von befehlen,
Meldungen, Maß-
nahmen, Dienst-
übergabe und be-
sonderen Vor-
kommnissen
  DNZ
DdE
DNB
DTB
xxxx  Anlage 21
NVA 33 118
NVA 33 601
 
44Spruchnach-
weis- und
Betriebs-
buch
Aufzeichnung von
Befehlen, Mel-
dungen, Maßnah-
men, Weisungen,
Ausfällen und
Störungen der
Nachrichtenver-
bindungen,
Spruchnachweis,
Besonderheiten
sowie Übergabe/
Übernahme des
Gefechtsdienstes
  DGP    xGPFs,
GP Abfer-
tigung
NVA 40 171in Abhängig-
keit vom In-
formations-
aufkommen
kann durch
LNZ lfd.Nr.
44 oder 45
befohlen
werden
45BetriebsbuchAufzeichnung von
Befehlen, Meldun-
gen, Maßnahmen,
Weisungen, Ausfäl-
len und Störungen,
Besonderheiten
sowie Übergabe/
Übernahme des Ge-
fechtsdienstes
       x NVA
40 172/2
in Abhängig-
keit vom In-
formations-
aufkommen
kann durch
LNZ lfd. Nr.
44 oder 45
befohlen
werden
46Weisungs-,
Befehls- und
Kontrollbuch
Eintragung von
Befehlen,Wei-
sungen und Kon-
trollen und kon-
trollierende
Vorgesetzte
  ab
LdE
x  x  NVA 33 118
Anlage 22
 
47Spruchnach-
weisbuch
Nachweis be-
arbeiteter
Sprüche
  DGP     GP Abfer-
tigung
NVA 40 170 
48StörungsbuchEintragung der
gemeldeten Stö-
rungen und Maß-
nahmen der Be-
seitigung
  DGP    xGP Stö-
rungsmelde-
stelle, GP
mit Leit-
stellenfunk-
tion
NVA 40 622Nachweis der
Störungen
kann auch im
Betriebs-
buch geführt
werden
49Schaltbefehls-
eingangsbuch
Nachweis aller
Schaltbefehle
und Schaltauf-
träge sofort
nach Erhalt
  DGP     GP Schalt-
befehls-
stelle, GP
Schaltstel-
le, GP ka-
nalbildende
Nachrichten-
stelle
Anlage 23Nachweis der
Schalbefehle
kann auch
im Betriebs-
buch geführt
werden
50Beschaltungs-
nachweis der
kanalbildenden
Nachrichten-
stellen
Nachweis der
Beschaltung
der kanal-
bildenden
Nachrichten-
stellen
  DdE
DTB
x x  Zentrale
der kanal-
bildenden
Nachrichten-
stelle, GP
Schalbe-
fehlsstelle
  
51MeßprotokolleNachweis der
Parameter
von Leitungen,
TF-Gruppen und
Nachrichtenkanälen
DGPGP kanal-
bilddende
Nachrich-
tenstelle,
GP Bau-
trupp
gemäß
A 040/1/008
52Betriebsbuch
der Funksende-
zentrale
Nutzungsnach-
weis der ein-
gesetzten
Sender
  DdE     GP FuSZNVA 40 728außer
mobile NZ
53Quittungsbuch
für Kurier-
post/Behälter
Nachweis der
Kurierpost
und Behälter
  DGP     GP KuZ,
KuFPZ
NVA 40 606 
54LadelisteNachweis der
Beladung des
Kuriermittels
  DGP     GP KuZ,
KuFPZ
NVA 40 759 
55Nachweisdoku-
ment für Infor-
mationsaus-
tausch
Erfassung des In-
formationsaus-
tausches
  DNZ
DNB
DdE
xx x Anlage 24  
56Nachweisbuch
der Laufzeiten
von Gefechts-
signalen
Kontrolle der
Laufzeit von
Gefechts-
signalen
  LNZ
LdE
     Anlage 25  
57Nachweisbuch
der Laufzeiten
besonders wich-
tiger Fern-
schreiben
Kontrolle der
Laufzeit wichti-
ger Fern-
schreiben
  LNZ
LdE
     Anlage 26  
58Nachweisbuch
der Sicherstel-
lung von Fern-
gesprächen für
Sofortteilneh-
mer und Teilneh-
mer der Kate-
gorie I
Kontrolle der
Sicherstellung
von Fernge-
sprächen
  LNZ
LdE
     Anlage 27  
59Nachweisdoku-
ment für
Analysen
statistische
Erfassung be-
fohlener Kri-
terien
LNZ DNZxxxx NVA
40 302/2
  
Anmerkung:
Die Dokumente des SAS- und Chiffrierdienstes werden in spe-
ziellen militärischen Bestimmungen festgelegt.
_____
10) werden in der Dienstanweisung befohlen
11) liegen als Auszüge vor

                                                  Anlage 7

SYMBOLE DES OPERATIV-TECHNISCHEN DIENSTES

Bezeichnung der Nachrichtenkanäle

Die Nachrichtenkanäle werden unabhängig von der Kanalführung
einheitlich bezeichnet. In den Teilabschnitten erfolgt die Be-
zeichnung des Nachrichtenkanals grundsätzlich mit kyrillischen
Buchstaben nach
a) der Verbindungsart
   k - Drahtverbindung
   p - Richtfunkverbindung
   c - kosmische Verbindung
   t - Troposphärenverbindung und
b) dem Übertragungssystem mit Kanalangabe
   (z. B. k-137/1 - TF-System 137, 1. NF-Kanal).
Die WT-Systeme werden durch eine dreistellige Zahl mit Kanal-
angabe (z. B. 718/3) bezeichnet.
Die Funknetze/Funkrichtungen p/c, p/н werden mit der Bezeich-
nung des Netzes/der Richtung angegeben (z. B. p/c 129). Wird
in Ausnahmefällen die Dokumentation in deutscher Sprache er-
arbeitet, sind die Bezeichnungen Funknetz - FuN bzw. Funkrich-
tung - FuR zu verwenden.

Tabelle: Wichtigste Symbole des operativ-technischen Dienstes
         (Nachrichten)
SymbolBestimmung
1Regierungsverbindungen
1SAS-Fernsprechverbindung mit garan-
tierter Sicherheit
1SAS-Fernsprechverbindung
1offene Fernsprechverbindung
1Wechselsprechverbindung
1SAS-Fernschreibverbindung
         2
1
SAS-Fernschreibverbindung in der
Betriebsart 2 Sektoren
11SAS-Fernschreibverbindung, sicher-
gestellt durch den GP mit Fern-
schreibendgeräten
          2
11
SAS-Fernschreibverbindung, sicher-
gestellt durch den GP mit Fern-
schreibendgeräten (SAS-Technik ar-
beitet in der Betriebsart 2 Sek-
toren
)
1Fernschreibverbindung
1Datenchiffrierverbindung
1offene Datenverbindung
1SAS-Faksimileverbindung
1Faksimileverbindung
1Tastfunkverbindung
1Stationäre Richtfunkstelle
(innerhalb - Typ)
1mobile Richtfunkstelle
(innerhalb Typ)
1stationäre Troposphärenfunkstelle
(innerhalb - Typ)
1mobile Troposphärenfunkstelle
(innerhalb - Typ)
1stationäre kosmische Funkstelle
1mobile kosmische Funkstelle
1
  KW
stationäre Sender (inner-
halb - Leistung des Senders="
unterhalb - Frequenzbereich)
1mobile Funkstelle (inner-
halb - Typ)
1Funkempfänger (innerhalb -
Typ)
1TF-Gerät (innerhalb des
Rechteckes - Kanalnummern)
1einkanaliges WT-Gerät, ange-
schlossen an den NF-Kanal
Nr.
1mehrkanaliges WT-Gerät, an-
geschlossen an den NF-Kanal
Nr.1
1WT-System (innerhalb - Anzahl
der Kanäle=" daneben - Be-
zeichnung des Systems)
1
Bezeichnung         automati-
des Systems und sche Ver-
(Kabels) mittlung
Anzahl der Typ
Kanäle/
Doppeladern)
1Kanal 4 des TF-Systems K 701,
gebildet durch ein TF-Gerät
im GP
1Schaltung des Kanals (NF;
Fernschreib) auf dem GP
1Kanal (NF; Fernschreib),
liegt auf der Buchse 8 der
Vermittlung 1 des GP
1NF-Transit des Kanals (auf
der Stütznachrichtenzentrale
Nr. 127)
1Vorgruppenverbindung
(12 … 24 kHz)
1Primärgruppenverbindung
(60 … 108 kHz)
1Sekundärgruppenverbindung
(312 … 552 kHz)
1TF-Transit einer 12-Kanal-
gruppe von TF-Geräten
──X──TF-Transit von TF-Systemen
1Stütznachrichtenzentrale
(Nummer 317) des Stütznach-
richtennetzes
1Hilfsnachrichtenzentrale
(Nummer 01) des Stütz-
nachrichtennetzes
1unbemannter Verstärker
1Kurier- und
Feldpostzentrale
1Kurier- und
Feldpoststelle
1Kurier- und Feldpostaus-
tauschstelle
1Feldpostsammelstelle

BEFEHLSSCHEMA DER NACHRICHTENZENTRALE …
von … bis …                             Name
Bestätigt:    CN/LN                         Dienstgrad
am:   .   . 19..
                                                 Anlage 8
                                                 GVS-Vermerk
1
Nachrichtenkanäle und -verbindungen
stationäre
NZ
mobile NZ
Vorkommandomobiler TeilHauptteil
WTsch
SFe
SFs
Daten
Tastfunk
Fe
Fs
PG
VG
NF-Kanäle
WT-Grund-
kanäle

Erläuterungen:
a) Die vorbereiteten NZ sind gestrichelt zu umrahmen.
b) Nachrichtenverbindungen sind wie folgt zu kennzeichnen:
   - Nachrichtenverbindungen von stationären NZ
      ständige Gefechtsbereitschaft              schwarz
      höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft      andersfarbig
   - Nachrichtenverbindungen von mobilen NZ
      Vorkommando                                rot
      mobiler Teil                               grün
      Hauptteil                                  schwarz


                                        Name
                                        Dienstgrad

Truppenteil/Einheit                                     Anlage 9
Bestätigt:     LNZ     Name
am:   .   . 19          Dienstgrad

SCHEMA DER ORGANISATION DES GEFECHTSDIENSTES AUF DER NACHRICHTENZENTRALE … MIT KRÄFTEBERECHNUNG
1
Insgesamt auf NZ … eingesetzt
SGEGGKVGG
O
F
U
S
ZB
G

Erarbeitet:         Dienststellung                  Name
                                                      Dienstgrad

Truppenteil/Einheit                               Anlage 10
Bestätigt:       Dienststellung    Name
am   .   . 19                      Dienstgrad


               GRAFIK DES GEFECHTSDIENSTES
               P …   NZ …
               … Schicht SG/EG/GK/VG   Stand …

Lfd.
Nr.
GefechtspostenDGPFunk-
tion
Dienst-
grad
NameBemerk-
kungen
 GP …
 Stärke
  O  F  U  S  ZB  
  
 
 GP …
 Stärke
  O  F  U  S  ZB  
  
 
 GP …
 Stärke
  O  F  U  S  ZB  
  
 
 GP …
 Stärke
  O  F  U  S  ZB  
  
 
 
 
 

                                            Name
                                            Dienstgrad

                                                  Anlage 11.1
              P-600
BEFEHLSSCHEMA -----
              P-700

Lfd.Tarn-
name
Bezeichnung
der FuN/FuR
BetriebsartBetriebsbe-
reitschaft
Typ
Antenne
MRZ zur Gegen-
stelle
Entfernung zur
Gegenstelle
Gefechst-
posten
P-700
Schalt-
variante
Bezeichnung
der Fernbedien-
kanäle
Schalt-
variante
Gefechts-
posten
P-600
Zusammenwirkende
Gefechtsposten
Funk-
adresse
GPGPGPGPGPGPGPGPGPGPGPGPGP
123456789101112131415161718192021222324

                                                                                Name
                                                                                Dienstgrad

                                                  Anlage 11.2

BEFEHLSSCHEMA P …

Lfd.
Nr.
Tarn-
name
der
NZ
Gegen-
stelle
Kanal-
be-
zeich-
nung
Be-
triebs-
art
Be-
triebs-
be-
reit-
schaft
Gefechtsposten P…Zusammenwirkende Gef.-Posten
GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …GP …
Schalt-
va-
riante
Bereit-
stel-
lung
12345678910111213141516171819202122232425

                                                  Name
                                                  Dienstgrad

                                                  Anlage 12.1

BEFEHLSSCHEMA … GP-730
1  M u s t e r
1
Datum/Uhrzeit der Verbindungsaufnahme:
2
1
f:                  ………………  
eigenes Rufzeichen: ………………
Hauptfunkstelle: ………………
SCHLÜSSEL

Datum 
 

M u s t e r  - GP-730                                       Anlage 12.2

3Verkehrs-
beziehung

TN/Fu-Adr.
Kanal-
bezeich-
nung
FuN/FuR
Betriebs-
art
Bereitstel-
lung
Beschal-
tung
Innere KanalführungZW
GP
Lfd.
Nr.
Schalt-
variante
Betriebs-
bereit-
schaft
ZW GP
12345678
19083010 320Tastfunk
A1
10.02 18.30K-30 DA 5 - Dienstver-
bindung
GP-630
93/2
9658
8803
 
29083010 321SFs F1gemäß BefehlK-30 DA 2 - SGP-630
8803
 
39083010 322SFs F1gemäß BefehlGP-630
9658
 
49083010 323SFs F1gemäß BefehlGP-630
9312

                                                  Anlage 12.3

4BETRIEBSORGANISATORISCHE HINWEISE/BEMERKUNGEN
Funkverbindungen
- Schlüssel für Rufzeichentabelle
- Entfernung zur Gegenstelle
- Marschrichtungszahl zur Gegenstelle
- Antennenart
- Besonderheiten

Richtfunk-/Troposphärenverbindungen
- Reservekanäle
- Kennkanäle (KS, KE)
- Notruffrequenz
- Tarnzahlen für Dienstkanalbetrieb
- Besonderheiten

Drahtverbindungen
- Reservekabel
- Frequenzlage bei Z 12
- Besonderheiten

                                                  Name
                                                  Dienstgrad

                                                  Anlage 12.4

BEFEHLSSCHEMA … GP-360
1  M u s t e r
1
Datum/Uhrzeit der Verbindungsaufnahme:
2
1
f:                  ………………  
eigenes Rufzeichen: ………………
Hauptfunkstelle: ………………
SCHLÜSSEL

Datum 
 

                                                  Anlage 12.5

BEFEHLSSCHEMA … GP-350
1  M u s t e r
1
Datum/Uhrzeit der Verbindungsaufnahme:
2
1
f:                  ………………  
eigenes Rufzeichen: ………………
Hauptfunkstelle: ………………
SCHLÜSSEL

Datum 
 

M u s t e r  - GP-350                             Anlage 12.6

3Verkehrs-
beziehung

TN/Fu-Adr.
Kanal-
bezeich-
nung
FuN/FuR
Betriebs-
art
Bereitstel-
lung
Beschal-
tung
Innere KanalführungZW
GP
Lfd.
Nr.
Schalt-
variante
Betriebs-
bereit-
schaft
ZW GP
12345678
P 301-W
1Rose - AhornKF 782┌ 1┐-,
2Rose - AhornPNH 3801│ 2│-+
3Rose - AhornPH 4222│ 3│-+
4Rose - AhornXF 4912│ 4│-+
5Nelke - Ahorn│ 5│-+
6Rose - Ahorn│ 6│-+
7Nelke - AhornDienstkanalPG 1310.02. 18.30│ 7│-+→P-302
8Nelke - Ahorn│ 8│-+
9Tulpe - Ahorn│ 9│-+
10Tulpe - Ahorn│10│-+
11Tulpe - Ahorn│11│-+
12Eiche - Ahorn│12│-′
│13│-,
13Eiche - BirkeVG 0210.02. 20.10│14│-+→GP-210
│15│-′
14Eiche - BirkeNF 0410.02. 10.00│16│GP-210
.
.
22Tulpe - BirkeNF 06└24┘GP-210
P 302
23Ahorn - RoseKF 782┌1┐-,
24Ahorn - RosePNH 3801│2│-+
25Ahorn - RosePN 4222│3│-+
.
29Ahorn - NelkeDienstkanalPG 1310.02. 18.30│7│-+→P 301-W 1. PG
34Ahorn - Eiche└12┘-′

                                                  Anlage 13.1
BEFEHLS- UND MELDEWEGE

1

                                                  Anlage 13.2
MELDESCHEMA NZ ………

M u s t e r

1
                                           Name
                                           Dienstgrad

                                                 Anlage 14
                                                 VVS-Vermerk

SCHEMA DER RESERVEKANÄLE UND -GERÄTE NZ …
M u s t e r

Verkehrsbeziehung:      Ahorn - Rose
Betriebsbereitschaft:   X + 00.20 h
Auslösung durch Signal: …

1

Anmerkung; RUF auf besondere Weisung zu erarbeiten    Name
                                                      Dienstgrad

                                                 Anlage 15
                                                 GVS-Vermerk

SCHEMA DER HAUPT- UND RESERVESTROMVERSORGUNG DER NZ …

Bezeichnung
Finow 16 A/50 m
Finow 16 A/100 m
Finow 25 A/50 m
Finow 25 A/100 m
Finow 63 A/50 m
Finow 63 A/100 m
Kreuzstück 10/3x10
Verteilerkasten 16/10
Verteilerkasten 25/16
Verteilerkasten 63/25
Kupplung 25/25
Kupplung 63/63

Erläuterungen:
1Gerätesatz mit defektem oder ohne Motorgenerator
Gerätesatz mit einsatzbereitem Motorgenerator
Verteilerkasten 16 A (25, 63)
                                  Name
                                  Dienstgrad

                                                 Anlage 16
                                                 GVS-Vermerk

SCHEMA DES TEILNEHMERNETZES DER FÜHRUNGSSTELLE
1

Truppenteil/Einheit                               Anlage 17
Bestätigt:                Name                   VVS-Vermerk
am:   .   . 19            Dienstgrad

            FERNSPRECH
RUFSCHEMA - ---------- - der NZ …
            FERNSCHREIB

1Tarn-
name
Fernwahl-
Nr.

Erläuterungen:
1übergeordnete NZ
eigene NZ
zusammenwirkende NZ
unterstellte NZ
schwarz: offen
────SFe/SFs
                                        Name
                                        Dienstgrad

                                                 Anlage 18

TABELLE DER MFRP-FUNKADRESSEN                    GVS-Vermerk

TarnnameBezeichnungFunk-
adresse
FuN/FuR-Nr.
 
 
 
 

TABELLE DER AKTUELLEN FREQUENZEN                  Anlage 19

Bezeichnung der FuN/FuR
Aktuelle
Sende/
Empfangs-
frequenz
FuN/FuR
fS
fE
fS
fE
fS
fE
fS
fE

bestätigt:            Name                        Anlage 20
am:   .   . 19        Dienstgrad                 GVS-Vermerk

PLAN DER UNTERBRINGUNG; SICHERUNG; VERTEIDIGUNG UND DES SCHUTZES DER NKM DER … VOR MVM
DES GEGNERS

2. Parolentabelle:
DatumUhrzeit
von - bis
Parolen
 
 
 
 
 

3. Signale:
BedeutungTechn. Na-Mit-
tel und Zuruf
Akust.Opt.
Atom und
Luftalarm
"Atom"
Chem. Alarm"Gas"
Rundumver-
teidigung
"Rundumver-
teidigung"
Entwarnung"Entwarnung"
Vorbereitung
z. Verteidigung
"Vorbereitung
z. Verteidigung"
Verlegung"Verlegung"

1. Erläuterungen:
1Standposten
Pendelposten
Rundumverteidigung
Schlagbaum
KC-Beobachter

                           Name
                           Dienstgrad

                                                  Anlage 21

MUSTER DER NACHWEISFÜHRUNG IM DIENSTBUCH/BETRIEBSBUCH

                 Diensthabender der/des …
                 Dienstgrad     Name
                 von         bis

Datum
Uhrzeit
Befehle und MeldungenMaßnahmen, Ergeb-
nisse, Bemerkungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Es wurden übergeben:
1. VS-Unterlagen lt. VS-Nachweis
2. offene Unterlagen
3.


übergeben:                      übernommen:
           Name                             Name
           Dienstgrad                       Dienstgrad

                                                  Anlage 22

AUFKLEBER FÜR WEISUNGS-; BEFEHLS- UND KONTROLLBUCH
(NVA 33 118)

↑ 40 mm von
│Oberkante

WEISUNGS-; BEFEHLS- UND
KONTROLLBUCH

DES
← 10 mm vom →
rechten Rand

Datum,
Uhrzeit
Inhalt von Weisungen/Befehlen
Ergebnisse von Kontrollen
Bemerkungen
MUSTER
Ist ab Blatt 3 im Weisungs-,
Befehls- und Kontrollbuch
(NVA 33 118) zu führen.

                                                  Anlage 23

SCHALTBEFEHLS - EINGANGSBUCH

Lfd.
Nr.
Schaltauftrag
Nr.
VomEingang
am
TerminNeu-, Umschal-
tung/Aufhebung
Leitungs-
Nr.
Kenntnisnahme LeiterSchaltbefehl und
Leitungskarte
erarbeitet
Schaltauftrag ausgeführt,
Leitung gemessen
Schaltung und
Dokumente überprüft
Leiter
Signum
Bemerkung
DatumSignumDatumSignumDatumSignumDatumSignum
1234567891011121314151617
 

                                                  Anlage 24

NACHWEIS DES AUSTAUSCHES VON GEFECHTSSIGNALEN/SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN
MIT DRINGLICHKEITSSTUFEN … DER NACHRICHTENZENTRALE …

Lfd.
Nr.
Spruch-
Nr.
UhrzeitVonAnQuittung
Gegenstelle
Ausge-
händigt
Über-
mittelt
Laufzeiten
(wenn nicht entspr.
Norm)
Be-
mer-
kung
ankom.abgeh.Tarn-
name
Uhr-
zeit
anUhr-
zeit
anUhr-
zeit
GP
Uhr-
zeit
GP
Uhr-
zeit
GP
Uhr-
zeit
GP
Uhr-
zeit
GP
Uhr-
zeit

                                                 Anlage 24.1

Schriftlicher Informationsaustausch

Lfr.
Nr.
ArtAnzahl der
bearbeiteten
Informationen
Verzögerte schriftliche InformationenUrsache
der Ver-
zögerung
Befohlene
Maßnahme
ArtDringlichkeitsstufeLaufzeit
12345678

Anmerkungen:
a) In Spalte 2 Art des schriftlichen Informationsaustausches ist zu unterscheiden nach
   - Gefechtssignal,
   - Fernschreiben,
   - Funkspruch (nur Tastfunk).
b) In Spalte 3 Anzahl der bearbeiteten Informationen sind die Angaben wie folgt anzugeben:
   - bei Gefechtssignalen                 Anzahl der Gefechtssignale
   - bei Fernschreiben und Funksprüchen   Gesamtanzahl der Fernschreiben/Funksprüche im Zähler und
                                          Anzahl besonders wichtiger Informationen im Nenner
c) In Spalte 4 Art sind bei Gefechtssignalen die Bezeichnung und der Inhalt des Gefechts-
   signals, bei Fernschreiben und Funksprüche die Spruch-Nr., der Tarnname und die Tarnzahl
   des Absenders anzugeben.
d) In Spalte 6 Laufzeit sind die reale Zeit und im Nenner die zulässige Laufzeit
   einzutragen.

                                                 Anlage 24.2

MÜNDLICHER INFORMATIONSAUSTAUSCH/SICHERSTELLUNG von Ferngesprächen

Lfd.
Nr.
Anzahl
der Fern-
gespräche
Ferngespräche, die beanstandet wurden
oder nicht zustande kamen
UrsachenBefohlene MaßnahmeParole/
Kategorie
Tarnname,
Tarnzahl des
Bestellenden
Nr. der
Bestellung
1234567

Anmerkung:
In Spalte 2 Anzahl der Ferngespräche sind anzugeben:
a) im Zähler  Gesamtzahl der Ferngespräche
b) im Nenner  Anzahl der Ferngespräche von Sofortteilnehmern und Teilnehmern der Kategorie I

                                                  Anlage 25

Nachweisbuch der Laufzeiten von Gefechtssignalen NZ …

Kopfleiste:

DatumInhalt
des
Ge-
fechts-
signals
Ab-
sen-
der
Zeitpunkt des Empfangs
des Gefechtssignals
Aus-
händi-
gung
an OpD
Übermittlung von
Gefechtssignalen
Aus-
händi-
gung
an OpD
Be-
mer-
kung
Fern-
sprech
Fern-
schreib
Tast-
funk
AFSEmp-
fän-
ger
(Tarn-
name
Zeitpunkt der Be-
endigung des Sen-
dens des Signals
Fern-
sprech
Fern-
schreib
Tast-
funk
AFS
123456789101112131415

Anmerkung:
Im Nachweisbuch sin alle Gefechtssignale mit Zeitpunkt des Empfangs über die entsprechende Art
der Nachrichtenverbindung und Zeitpunkt der Aushändigung an den OpD der eigenen Führungsstelle
in Stunden, Minuten und Sekunden zu vermerken (Spalte 4 bis 8). Bei der Übermittlung (Spalten
10 bis 14) sind in Stunden, Minuten und Sekunden zu vermerken:
a) Spalte 10 bis 13  Zeitpunkt der Beendigung der Übermittlung
b) Spalte 14         Zeitpunkt der Aushändigung an den OpD der Führungsstelle des Empfängers

                                                  Anlage 26

Nachweisbuch der Laufzeiten besonders wichtiger Fernschreiben NZ …

Kopfleiste:

Lfd.
Nr.
Verkehrs-
beziehung
Bezeichnung
des Fernschreibens
Nummer des
Fernschreibens
Absender
(Tarnname
Tarnzahl)
Art des
Fernschreibens
Dringlich-
keitsstufe
Anzahl der
Gruppen/Wörter
Laufzeit des Fernschreibens
in der NZ
Laufzeit des
Fernschreibens im
Na-System
(Stunden, Minuten)
Zulässige
Laufzeit
Verzögerung
(Laufzeit größer
als zulässig)
Empfangsrichtung
(Tarnname der NZ)
Senderichtung
(Tarnname der NZ)
Eingang in der
Fs-Zentrale
Zeitpunkt der Übergabe
an (Aufgabe in
Abfertigung)
Eingang in
der Fs-Stelle
Über-
tra-
gung
Übergabe des Fernschreibens
an den Empfänger
(Stunden, Minuten)
BeginEnde
123456789101112131415161718
Muster:Datum …
1NZ MAKETNZ RAPIRAGefechts-
signal
127Tulpe 230Chiff.Luft2509.3209.33---09.3500.0500.03-

Anmerkung:
Im Nachweisbuch sind alle besonders wichtigen Fernschreiben (gemäß der durch den CN/LN bestätigten
Aufstellung) nachzuweisen.
Die Laufzeit des Fernschreibens im Nachrichtensystem wird vom Moment der Aufgabe in der Abferti-
gung bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Empfänger berechnet. Kann die Aufgabezeit nicht aus
dem Spruchkopf entnommen werden, ist sie zu erfragen.

                                                  Anlage 27

Nachweisbuch der Sicherstellung von Ferngesprächen für Sofortteilnehmer und Teilnehmer der
Kategorie I NZ …

Kopfleiste:

Lfd.
Nr.
Tarn-
name
der
End-
und
Tran-
sit-
NZ
Art
des
Fern-
ge-
sprä
ches
Tarnname/
Tarnzahl des
Bestellenden
Zeitpunkt der
Anforderung
Zeitpunkt des
Rufens der
Endvermittlung
Zeitpunkt des
Rufens des
Endapparates
Zeitpunkt der
Beendigung des
Ferngespräches
Zeit für das
Herstellen der
Verbindung
NormzeitBeanstan-
dungen/
Einschät-
zung der
Qualität
der Ver-
bindung
Platz-
Nr.
Wem, wann
und durch
wen wurde
das Er-
gebnis
des Fern-
gesprä-
ches ge-
meldet
Be-
foh-
lene
Maß-
nahme
1234567891011121314

Anmerkung:
Die Angabe in den Spalten 5 bis 8 ist in Stunden und Minuten, in den Spalten 9 und 10 in
Minuten und Sekunden anzugeben.

                                                  Anhang 1

Einheitliche Kriterien zur Bewertung der Arbeit der bestehen-
den Nachrichtenverbindungen in den Vereinten Streitkräften der
Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages

1. Grundsätze

Die gegenwärtige Forderungen an die Truppenführung bedingen
die Notwendigkeit, die bestehenden Nachrichtenverbindungen in
ständiger Bereitschaft zu halten und eine exakte Arbeit der
Nachrichtenzentrale zu sichern.
Die ununterbrochene technische Vervollkommnung der Nachrich-
tensysteme und - verbindungen, die Nutzung einer großen Anzahl
von funk-, Richtfunk- und Drahtkanälen, der immer mehr an-
wachsende Umfang an zu sendenden/empfangenden Informationen
kompliziert wesentlich die Frage der objektiven Analyse und
Bewertung der bestehenden Nachrichtenverbindungen nach solchen
Hauptmerkmalen wie Zuverlässigkeit, Rechtzeitigkeit und Glaub-
würdigkeit.
Einer der Wege zur erfolgreichen Lösung dieser Aufgabe ist
die Verwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung der be-
stehenden Nachrichtenverbindungen des Stabes der Vereinten
Streitkräfte mit den Armeen der Teilnehmerstaaten des War-
schauer Vertrages und aller Verbindungen des Zusammenwirkens
auf den Nachrichtenzentralen.
Die Verwendung einheitlicher Kriterien gibt die Möglichkeit,
a) Analysen durchzuführen und den tatsächlichen Zustand der
   Nachrichtenverbindungen für die vergangene Periode
   (24-Stunden, Monate, Quartal usw.) objektiv zu bewerten,
b) begründete Nutzungsnormen für den operativ-technischen
   Bestand der Nachrichtenzentralen und -ausrüstung festzu-
   legen,
c) schwache Stellen in der Organisation und Ausnutzung der
   Verbindungen aufzudecken, die Gründe ihres Entstehens
   festzustellen und quantitativ den Grad des Einflusses je-
   des Grundes auf die Qualität der Arbeit der Verbindungen
   zu bewerten.
d) operative Maßnahmen zum Verbessern der Qualität der Ver-
   bindungen durchzuführen und ihre Effektivität zu bewerten.
Für die Bewertung der Qualität der Arbeit der bestehenden
Nachrichtenverbindungen werden folgende Hauptkriterien ver-
wendet:
a) Kriterien der Zuverlässigkeit der Nachrichtenverbindungen
   - Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindungen (KИД),
   - Prozentzahl der zustandegekommenen Funkverbindungen,
   - mittlere Zeit des Herstellens einer (gedeckten) Funkfern-
     schreibverbindung,
b) Kriterien der Rechtzeitigkeit und Glaubwürdigkeit der
   Übermittlung von schriftlichen Informationen
   - Prozentzahl der verzögerten schriftlichen Informationen,
   - Koeffizient der Verstümmelung von schriftlichen Informa-
     tionen.
Die Kriterien der Qualität der Arbeit der bestehenden Nach-
richtenverbindungen werden bestimmt auf der Grundlage von
Nachweisführung, des Zustandes der Verbindungen und des In-
formationsflusses sind (technische Betriebsbücher, Trupp-
bücher und Betriebsbücher der Abfertigung sowie andere Doku-
mente).
Mit dem Ziel der Überprüfung der Genauigkeit der statistischen
Daten der Nachweisführung, des Zustandes der Nachrichtenver-
bindungen, die geführt werden durch die zusammenwirkenden
Nachrichtenzentralen, sind die Diensthabenden der Nachrich-
tenzentralen berechtigt, Betriebsfernschreiben über die Ergeb-
nisse der Arbeit innerhalb 24 Stunden (0.00 - 24.00 Uhr) aus-
zutauschen.


2. Kriterien der Zuverlässigkeit der Nachrichtenverbindungen

2.1. Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung (KИД)

Der Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung (KИД)
zeigt, welchen Teil der Gesamtheit des Bestehens der Verbin-
dung (Programmzeit, 24-Stunden usw.) diese störungsfrei ar-
beitete, Zahlenmäßig ist der Koeffizient KИД gleich dem Quo-
tienten aus der Gesamtzeit der störungsfreien Arbeit der Ver-
bindung zur Gesamtzeit, die sie arbeiten sollte:
      Tи
KИД = ---
      Tp

KИД - Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung
Tи  - Gesamtzeit der störungsfreien Arbeit (Tp - Toct)
Tp  - Gesamtzeit, in der die Verbindung arbeiten sollte
Toct - Gesamtzeit aller Unterbrechungen
Als Gesamtzeit der Verbindung (Tp) wird gerechnet:
a) auf ständigen Verbindungen (24-Stunden) unter Ausnutzung
   von Reservegeräten und -kanälen während der Wartungsar-
   beiten = 24 Stunden/Tag,
b) auf ständigen Verbindungen, bei der die Möglichkeit der
   Ausnutzung von Reservegeräten und -kanälen während der Durch-
   führung von prophylaktischen (geplanten) Arbeiten nicht
   vorhanden ist = 24 Stunden minus der Zeit, die zwischen
   den entsprechenden Chefs Nachrichten (und Flugsicherung) für
   die Durchführung dieser Arbeiten auf der gegebenen Rich-
   tung vereinbart wurde,
c) bei der Arbeit nach Programmzeiten (oder nach Plan) mit
   einer Dauer von mehr als einer Stunde = die Zeit, die im
   Plan der Durchführung festgelegt ist.
   Die Normzeit zum Herstellen der Verbindung geht nicht in
   die Gesamtzeit der Arbeit der Verbindung laut Plan ein.
   Die Zeit, die über die Normzeit zum Herstellen der Verbin-
   dung benötigt wurde, wird als Verbindungsunterbrechung
   gewertet.
Die Art der Arbeit der bestehenden Verbindung (24-Stunden,
Programmzeit oder nach Plan) wird durch die entsprechenden
Dokumente über die Organisation der Verbindungen festgelegt.
Bei der Berechnung der Gesamtdauer der Unterbrechungen (Toct
werden Unterbrechungen von 10 Minuten und darüber berücksich-
tigt.

Beispiel:
Es ist erforderlich, den Koeffizienten der Standhaftigkeit
einer Funkfernschreibverbindung vom 4.8. 24.00 Uhr - 8.8.
24.00 Uhr zu bestimmen.
a) Die Weisung des DNZ zum Herstellen der Funkfernschreibver-
   bindung mit dem Teilnehmer wurde am 4.8. 24.00 Ihr er-
   teilt.
b) Die Verbindung wurde hergestellt und am 5.8. 00.50 Uhr an
   die Fernschreibstelle zur Abreit übergeben.
c) Die Verbindung wurde am 8.8. 24.00 Uhr beendet.
Die Gesamtzeit der Verbindung (vom Moment der Erteilung der
Weisung zum Herstellen der Verbindung bis zur ihrer Beendi-
gung) betrug 96 Stunden. Die Zeit der Verbindungsaufnahme
50 Minuten bei einer Normzeit von 20 Minuten. Die Zeit, die
über die Norm zum Herstellen der Verbindung benötigt wurde,
betrug demzufolge 30 Minuten.
Die Verbindungsunterbrechung im betrachteten Zeitraum be-
trugen 4 Stunden 30 Minuten. Für prophylaktische Arbeiten
(geplante) waren laut Plan 4 Stunden und 40 Minuten ohne Ausnut-
zung von Reservegeräten vorgesehen und wurden faktisch auch
benötigt. Außerdem wurden für prophylaktische Arbeiten, die
im Plan nicht vorgesehen waren, 2 Stunden benötigt.
Aus den angeführten Daten ist zu bestimmen:
a) Gesamtzeit der Verbindung

             Tp = 96 h - 20 min - 4 h 40 min = 91 h

b) Gesamtzeit der störungsfreien Arbeit der Verbindung

             Tи = 91 h -30 min - 4 h 30 min - 2 h = 84 h

Der Koeffizient der Standhaftigkeit der Verbindung ergibt sich
demzufolge wie folgt:

            Tи   84
KИД = --- = --- = 0,92 = 92%
            Tp   91

Bei der Arbeit der Verbindung nach Programmzeiten unter einer
Stunde ist der Koeffizient der Standhaftigkeit nicht zu er-
mitteln. Die Qualität der Arbeit wird in diesem falle durch
die mittlere Zeit der Herstellung der Verbindung, die Prozent-
zahl der zustandegekommenen Verbindungen und die Prozentzahl
der verzögerten schriftlichen Informationen bestimmt.

2.2. Prozentzahl der zustandegekommenen Funkverbindungen

Die Prozentzahl der zustandegekommenen planmäßigen Funkver-
bindungen wird bestimmt als Quotient aus der Anzahl der zu-
standgekommenen planmäßigen Verbindungen mit dem gegebenen
Teilnehmer oder mit allen Teilnehmern zur Gesamtanzahl der
planmäßigen Verbindungen für die betrachtete Periode:

     Cc
Пc ------- * 100 %
   Cc + Cнc


Пc - Prozentzahl der zustandegekommenen Funkverbindungen
Cc - Anzahl der zustandegekommenen planmäßigen Funkverbin-
      dungen
Cнc - Anzahl der nicht zustandegekommenen Funkverbindungen

Die Funkverbindungen mit einem Teilnehmer im festgelegten Ar-
beitsregime zählt als zustandegekommen, wenn die Zeit für die
Verbindungsaufnahme die Normzeit für das Herstellen der Ver-
bindungen nicht mehr als um das Doppelte überschreitet und nach
dem Herstellen der Verbindung ein zweiseitiger Informations-
austausch durchgeführt wurde. Bei Nichterfüllung der genannten
Bedingungen zählt die Verbindung als nicht zustandegekommen.

2.3. Mittlere Zeit der Herstellung einer Funkfernschreibver-
     bindung

Die mittlere Zeit des Herstellens einer Funkfernschreibverbin-
dung wird bestimmt als Quotient aus der Summe der Zeiten aller
Verbindungsaufnahmen mit gegebenen Teilnehmer oder mit allen
Teilnehmern in der betrachteten Periode zur Gesamtanzahl
aller Verbindungsaufnahmen.
Die Zeitdauer der Verbindungsaufnahme bei jeder Funverbin-
dung wird gerechnet vom Moment des Eintreffens der Weisung
des Diensthabenden Funk der Funkzentrale zum Herstellen der
Verbindung mit dem Teilnehmer bis zum Zustandekommen einer
zweiseitigen Verbindung im festgelegten Arbeitsregime und
ihrer Bereitschaft zum Gewährleiten des Informationsaus-
tausches (bis zum Moment des Erhalts der Mitteilung von der
Fernschreibstelle des Teilnehmers über die Bereitschaft zum
Empfang der Information).

2.4. Mittlere Zeit der Herstellung einer Tastfunkverbindung

Die mittlere Zeit zum Herstellen einer Tastfunkverbindung
wird bestimmt als Quotient aus der Summe der Zeiten aller
Verbindungsaufnahmen mit dem gegebenen Teilnehmer zur Gesamt-
anzahl der Verbindungsaufnahmen.
Die Zeit der Herstellung der Tastfunkverbindung wird gerech-
net vom Moment des Erhalts der Weisung zum Herstellen der
Verbindung bis zum Moment, wenn die rufende Funkstelle dem
Teilnehmer die Hörbarkeit seiner Antwort mitteilte.

3. Kriterien der Rechtzeitigkeit und Glaubwürdigkeit der
   Übermittlung schriftlicher Informationen

3.1. Prozentzahl der verzögerten schriftlichen Informationen

Die Grundlage für die Bewertung der Rechtzeitigkeit des In-
formationsdurchganges über Nachrichtenkanäle bilden die Er-
füllung der Normwerte, die festgelegt sind für eine bestimmte
Nachrichtenart (Übermittlungsart), der Umfang und die Dring-
lichkeitsstufen.
In Übereinstimmung damit werden für die Bewertung der Quali-
tät der Arbeit der bestehenden Nachrichtenverbindungen die
schiftlichen Informationen nach den Durchgangszeiten einge-
teilt in solche, die in der Normzeit liegen und in verzögerte
schriftliche Informationen. Als verzögert gelten solche In-
formationen, deren Durchgangszeit die festgelegten Normzeit
überschreitet. Die Prozentzahl der verzögerten schriftlichen
Informationen für eine betrachtete Periode (Tag, Monat, Quar-
tal, Übung usw.) ist für eine Verkehrsbeziehung und insgesamt
für die Nachrichtenzentrale zu ermitteln. Der Nachweis der
verzögerten schriftlichen Informationen ist einzeln für jede
festgelegte Dringlichkeitsstufe zu führen und in Prozent zu
errechnen.

Beispiel:
Es ist erforderlich, die Prozentzahl der verzögerten schrift-
lichen Informationen N einer Verkehrsbeziehung (insgesamt für
die Nachrichtenzentrale) zu bestimmen.
In der Verkehrsbeziehung Ranet - Almas wurden 1 000 Fern-
schreiben/Funksprüche im Verlauf von 24 Stunden mit der
Dringlichkeitsstufe Dringend gesendet bzw. empfangen. Davon
lagen 45 nicht in der Normzeit.
In diesem Falle ist die Prozentzahl der verzögerten schrift-
lichen Informationen wie folgt zu berechnen:

             45
        N = ----- * 100 % = 4,5 %
            1 000

Zur besseren Analyse der Durchgangszeiten der Informationen
sind die verzögerten schriftlichen Informationen nach folgen-
den Verzögerungsursachen zu gruppieren:
a) Anhäufung einer Belastung, die die Durchlaßfähigkeit
   des Nachrichtenkanals übersteigt,
b) Verbindungsunterbrechung in der gegebenen Verkehrsbe-
   ziehung,
c) Mängel in der Arbeit des Bedienpersonals der Nachrichten-
   zentrale.
Die Bewertung der Qualität der Arbeit in der Verkehrsbezie-
hung/Nachrichtenzentrale zum Gewährleisten der Rechtzeitig-
keit des Informationsdurchganges erfolgt mit Hilfe der
"bedingten" Prozentzahl verzögerter schriftlicher Informa-
tionen nach jeder Dringlichkeit (Ny) wird als Pro-
dukt eines bedingten feststehenden Koeffizienten (K) mit
der Prozentzahl der verzögerten schriftlichen Informationen
der entsprechenden Dringlichkeit (N):

               Ny = K * N

Zum Bestimmen der bedingten Prozentzahl verzögerter schrift-
licher Informationen werden folgende bedingte feststehende
Koeffizienten (K) für die Dringlichkeit eingeführt:
a) Dringend                1
b) Ausnahme und Flugzeug 3
c) Luft und Sturm        5

Beispiel:
Es ist erforderlich, die bedingte Prozentzahl verzögerter
schriftlicher Informationen zu bestimmen.
In der Verkehrsbeziehung/Nachrichtenzentrale werden in einem
bestimmten Zeitraum verzögert:
a) Luft        0,2 %
b) Ausnahme    1,0 %
c) Dringend    2,0 %
In diesem Falle ist die Gesamtprozentzahl verzögerter schrift-
licher Informationen wie folgt zu bestimmen:

Ny = 5 * 0,2 % + 3 * 1 % + 1 * 2 % = 6 %

Schriftliche Informationen (Funksprüche), deren Durchgangs-
zeiten die festgelegten Normen wesentlich überschreiten,
zählen als verzögert mit unzulässigem Verlust des operativen
Inhalts. Die Ursache der Verzögerung des Durchgangs solcher
Informationen sind zu untersuchen, und es ist die Bewertungs-
note der Nachrichtenzentrale entsprechend zu senken. Der Grad
der Herabsetzung der Note wird bestimmt durch die Untersu-
chungsergebnisse.

3.2. Koeffizient der Verstümmelung schriftlicher Informationen

Als Verstümmelung wird jede falsch übermittelte (empfangene)
Gruppe (Wort), Ziffer oder jedes Zeichen im Spruchkopf, in
der Anschrift, im Text und in der Unterschrift (Nachweis-
nummer ) gewertet.
Das Kriterium der Glaubwürdigkeit der Übermittlung (des
Empfangs) ist der Koeffizient W der Verstümmelung.
Der Koeffizient der Verstümmelung ist zahlenmäßig gleich dem
Quotient aus der Anzahl der verstümmelten gruppe (Worte)
zur Gesamtzahl der empfangen (gesendeten) Gruppen (Worte).

              Muck
          W = ----- * 100 %
                M

Muck - Anzahl der verstümmelten Gruppen (Worte)
M    - Gesamtzahl der empfangenen (gesendeten) Gruppen
       (Worte)

Die Daten zum Bestimmen des Koeffizienten der Verstümmelung
der schriftlichen Information sind durch Stichkontrollen der
empfangenen (gesendeten ) Informationen  für eine bestimmte
Periode (Monat) aber auch durch das periodische Senden einer
Reihe von Kontroll-(Übungs-)Texten und ihre Vergleich mit dem
Original zu ermitteln.
Die Übermittlung von Kontroll-(Übungs-)Fernschreiben bzw.
Übungssprüchen zu diesem Zweck hat in Übereinstimmung mit den
"Regeln zur Durchführung des Übungsfunkspruchaustausches und
des Sendens von Kontrollinformationen …" zu erfolgen.
Der Koeffizient der Verstümmelung ist zur Analyse der Qualität
der Nachrichtenverbindung und zur Benotung der Arbeit der
Fernschreiber, Funkfernschreiber und Tastfunker zu nutzen.

                                                  Anhang 2

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch der DDR

§ 263
Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen
oder Bereitschaftsdienst
(1) Wer als Angehöriger einer Einheit, Dienststelle oder an-
deren Einrichtung, die zum Schutze oder zur Überwachung des
See- oder Luftraumes eingesetzt ist, Dienstvorschriften oder
andere Weisungen über den funktechnischen oder Bereitschafts-
dienst verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest
bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Angehöriger einer Einheit,
Dienststelle oder Einrichtung des Nachrichtenwesens Dienstvor-
schriften oder andere Weisungen dieses Dienstes verletzt und
dadurch vorsätzlich oder fahrlässig schwere Folgen verur-
sacht.
(3) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

§ 266
Verletzung der Meldepflicht
(1) Wer es pflichtwidrig unterläßt, eine Meldung zu erstatten
oder besseres Wissen in einer Meldung unrichtige oder
unvollständige Angaben macht, wird, wenn dadurch vorsätzlich
oder fahrlössig eine Gefährdung der Gefechtsbereitschaft oder
Kampffähigkeit der Truppe oder andere schwere Folgen verur-
sacht werden, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

§ 273
Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik
(1) Wer Waffen, Munition, Fahrzeuge oder andere Gegenstände
der Kampftechnik oder der militärischen Ausrüstung oder mili-
tärische Anlagen unberechtigt zerstört, beschädigt, in ihrem
bestimmungsmäßigen Einsatz entzieht, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder
mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer durch die Tat schwere Folgen für die Gefechtsbereit-
schaft oder die Kampffähigkeit der Truppe vorsätzlich oder
fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem
Jahr bis zu acht Jahren bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer die Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht und dadurch
schwere Folgen für die Gefechtsbereitschaft oder Kanpffähig-
keit der Truppe verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit
Strafarrest bestraft.
(5) Im Verteidigungszustand wird die Tat nach den Absätzen
1 bis 3 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und die
Tat nach Absatz 4 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.

§ 274
Verlust der Kampftechnik
(1) Wer fahrlässig Waffen, Munition, Fahrzeuge oder andere
Gegenstände der Kampftechnik oder militärische Ausrüstung,
die ihm anvertraut sind abhanden kommen läßt und dadurch
schwere Folgen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit
Strafarrest bestraft.
(2) Wer die tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf
Bewährung bestraft.

§ 275
Unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und
Geräten
(1) Wer militärische Fahrzeuge, Transportmittel oder andere
Gegenstände der Kampftechnik unberechtigt benutzt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf
Bewährung oder mit Strafarrest bestraft.
(2) Wer durch die Tat schwere Folgen für die Gefechtsbereit-
schaft oder Kampffähigkeit der Truppe vorsätzlich oder fahr-
lässig verursacht oder die Tat im Verteidigungszustand
begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Verurteilung auf Bewährung bestraft.

Verzeichnis der Nachrichtenkanäle BArch*185, BA*27
1. zentrale Führungsbereiche, Auszug für die HNZ-4
VerkehrsbeziehungVerbin-
dungsart 
LeitungsnummernBemerkungen
vonnachWTschSFeFeFsTFWT
Biesenthal-1Treuen-2TF/WTXF126007XF126008XF126011 XT126014 Z121202P XWT 121 12K 
(HNZ-3)(HNZ-4)XF126159XF126010XF126012XF126020Z121203P
XF126160XF126013XT126022Z121204P
RFuSXFR126007 SXFR126008 SXWTR 12
FunkFuN 100 FuR 10 102
Oranienburg-2Treuen-2DrahtXPN62086PN62121TP210 6K
(HNZ-4)XT126030
XT126031
FunkFuN 100 FuR 10 102
Müncheberg-4Treuen-2DrahtXP 1963XP 1975XT126029
(HNZ-4)XP1971
RFuSXPR1963SXPR1975
SXPR1971
FunkFuN 100 FuR 10 102
Treuen-2HNZ 0130 DrahtXP 1495
(HNZ-4)HNZ 0230DrahtXP 3018
HNZ 0330DrahtXP 3019
HNZ 0430DrahtXPN62581
HNZ 0730DrahtXP 2992
HNZ 0830DrahtXP 3022
HNZ 0930DrahtXP 1502
HNZ 1030DrahtXP 2993
HNZ 1130DrahtXP 3017
HNZ 1330DrahtXP 3016
HNZ 1430DrahtXP 1888
HNZ 1490DrahtXP 2611P 2260TGP 1

vonnachSekun-
därgr. 
SBSPrimärgr. SBSWT-Ein-
richtung
SBS
Biesenthal-1Treuenbrietzen-21202 P1XWT 1211
(HNZ-3)(HNZ-4)1203 P
1204 P
SBS = Schaltbetriebszentrale

Erläuterungen zu den Abkürzungen und postalischen Bezeichnungen:
Stand 1985
Nummer d.
NZ/HNZ
Bezeichnung
d. FüSt/NZ
Postalische
Bezeichnung
Tarnname
0130RostockTrachtenfest
0230SchwerinPingpongspiel
0330NeubrandenburgSchularzt
0430PotsdamMitwisser
0730MagdeburgMöserFilmtechnik
0830HalleReinsdorfLichtglas
0930ErfurtRottdorfSpätlese
1030GeraTautenhainParagraph
1130SuhlVesserRealwert
1330LeipzigMachernUrwald
1430K.M.StadtJ.-Gagarin Str. Firnschnee
1490Abt. W Wismut HartensteinSamtkleid

Postalische Bez.Führungsbereich
Biesenthal-1 (HNZ-3) Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung
Treuen-2 (HNZ-4)
(Treuenbriezen-2)
Wechselführungsstelle der Partei- und Staatsführung und Führungsstelle des VMR
Oranienburg-2AFüSt-MfS Berlin
Müncheberg-4AFüSt-MfS Berlin

Ausweichführungsstelle = AFüSt.
Ministerrat
der deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Der Minister
                                                  GVS MfS o008-20/88 BArch*396, 397, 398
                                                  Ex.-Nr. 33

                Richtlinie
zur Planung, Organisation und Sicherstellung der
Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR
aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staats-
führung

1. Geltungsbereich

(1) Die Richtlinie regelt zur Durchsetzung der Fest-
    legungen der

    - Grundsätze der Führung der DDR im Verteidigungs-
      zustand
    - Nachrichtengrundsätze
    - Anordnung "FERRIT"

    die Planung, Organisation und Sicherstellung der
    Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR
    aus der Hauptführungsstelle der Partei- und Staats-
    führung (nachfolgend Nachrichtenverbindungen der
    HFüSt genannt).

(2) Sie gilt für die Nachrichtenorgane der zentralen
    Führungsbereiche der DDR bei der Sicherstellung von
    Nachrichtenverbindungen der HFüSt.

2. Gegenstand der Festlegungen der Richtlinie

2.1. Nachrichtenverbindungen der HFüSt sind

(1) die in der Anordnung des NVR über Nachrichtenverbin-
    dungen im Verteidigungszustand "FERRIT" festgelegten
    Verbindungen der HFüSt zu

    - der Wechselführungsstelle der Partei- und Staats-
      führung,
    - den Führungsstellen der Leiter der zentralen Füh-
      rungsbereiche, der Bevollmächtigten des Generalsekre-
      tärs der ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen
      Verteidigungsrates sowie der Vorsitzenden der Bezirks-
      einsatzleitungen einschließlich der GKG Wismut,
    - den Nachrichtenzentralen festgelegter Bezirksorgane;

(2) Verbindungen zum Informationsaustausch zwischen den
    Partei- und Staatsführungen der Teilnehmerstaaten des
    Warschauer Vertrages;

(3) Verbindungen zu den Auslandsvertretungen der DDR.


2.2. Nachrichtenverbindungen für die ständige Sicherung
sowie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der
Objekte der HFüSt (gemäß Anlage 1).

2.3. Die Nachrichtenverbindungen der Wechselführungsstelle
der Partei- und Staatsführung sind so vorzubereiten, daß
bei Notwendigkeit die Nachrichtenverbindungen der HFüSt
ersetzt oder übernommen werden können.

Beim Beziehen der Wechselführungsstelle/Führungsstelle des
Vorsitzenden des Ministerrates durch die Partei- und Staats-
führung der DDR sind die Nachrichtenverbindungen aus diesen
nach dem Prinzip der Nachrichtenverbindungen der HFüSt
sicherzustellen. Änderungen, die die Leistungsfähigkeit der
Nachrichtenzentrale der Wechselführungsstelle beeinflussen,
sind zwischen den zentralen Führungsbereichen des Vor-
sitzenden des Ministerrates, des Ministers für Nationale
Verteidigung und des Ministers für Staatssicherheit zu
regeln.

3. Grundlage der Nachrichtenverbindungen der HFüSt

3.1. Die Nachrichtenverbindungen der HFüSt sind abzustützen
auf

- bedarfsträgereigene Übertragungssysteme (gemäß Anlage 2),
  die auf Trakten des staatlichen Nachrichtenwesens oder auf
  bedarfsträgereigenen Sonderkabeln bzw. über Richtfunk be-
  trieben werden,
- Mietleitungen aus dem staatlichen Nachrichtenwesens,
- im Grundnetz des staatlichen Nachrichtenwesens (BFGN/FGN)
  vorbereitete Kanäle,
- das gegenseitige verbundene automatisierte komplexe Nach-
  richtensystem der RGW-Länder (WAKSS),
- die Funknetze der Führung,
- zusätzlich entfaltete Feldnachrichtenmittel im abgestimmten
  Umfang.

3.2. Nachrichtenverbindungen der HFüSt sind dem Prinzip nach
Direktverbindungen.

3.3. Die Nachrichtenverbindungen zwischen den Führungs-
stellend der Leiter der zentralen Führungsbereiche bzw. der
Bezirkseinsatzleitungen können in Abstimmung als Umweg für
Nachrichtenverbindungen der HFüSt genutzt werden.

4. Verantwortlichkeiten

4.1. Mit der direkten Wahrnehmung der Verantwortung gemäß
Ziffer 37(2)a) der Grundsätze der Führung der DDR im Ver-
teidigungszustand wird in bezug auf die nachrichtenmäßige
Sicherstellung der Leiter der Abteilung N des Ministeriums
für Staatssicherheit beauftragt.

4.2. Der Leiter der Abteilung N des MfS ist verantwortlich
für die

(1) Planung, Organisation und Sicherstellung der Nachrichten-
    verbindungen entsprechend Ziffer 2.1. und 2.2. dieser
    Richtlinie;

(2) Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung von Ersatz-,
    Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen zur Sicher-
    stellung der Nachrichtenverbindungen de HFüSt.

    Nach Abschluß von Investitionen gehen nachrichtentech-
    nische Einrichtungen in die Rechtsträgerschaft des
    zentralen Führungsbereiches über, in dessen Nachrichten-
    zentrale/Übertragungsstelle diese installiert wurden;

(3) ständige Betriebsbereitschaft der Nachrichtenzentrale
    der HFüSt;

(4) Gewährleistung der Nachrichtensicherheit bei der Planung,
    Organisation und Sicherstellung der Nachrichtenverbin-
    dungen der HFüSt sowie für die Einhaltung der Regeln der
    gedeckten Führung bei deren Nutzung.

4.3. Der Leiter der Abteilung N des MfS hat

(1) die Aufgaben zur Planung, Organisation, Sicherstellung
    und Nutzung der Nachrichtenverbindungen der HFüSt im
    Arbeitskreis Nachrichten abzustimmen und gemäß Anlagen
    3 bis 5 zu regeln;

(2) die Anwendung betriebsdienstlicher Regelungen und Vor-
    schriften (gemäß Anlage 6) auf der Ebene Chef/Leiter
    Nachrichten der zentralen Führungsbereiche abzustimmen;

(3) in Abstimmung mit dem Leiter des zentralen Chiffrier-
    organs der DDR für Nachrichtenverbindungen de HFüSt
    geeignete Chiffrierverfahren auszuwählen sowie die
    Chiffriertechnik und die dazu erforderlichen Chiffrier-
    mittel zu planen und bereitzustellen;

(4) die Kosten für alle im Grundnetz des staatlichen Nach-
    richtenwesens gemieteten Übertragungswege, die aus der
    HFüSt betrieben werden, zu tragen.

4.4. Leiter der Abteilung N des MfS ist berechtigt

(1) unter Beachtung der Festlegungen der "Nachrichtengrund-
    sätze" und entsprechend dieser Richtlinie selbständig
    erforderliche Maßnahmen zur Vervollkommnung, Moderni-
    sierung und zum Betrieb der Nachrichtenverbindungen der
    HFüSt vorzubereiten, einzuleiten und zu koordinieren;

(2) nach dem dafür festgelegten Verfahren, die Einordnung
    von Aufgaben zur Sicherstellung standhafter Nachrichten-
    verbindungen der HFüSt in den Plan der militärischen
    Maßnahmen zur Vorbereitung des Landes auf den Verteidi-
    gungszustand zu beantragen.

4.5. Die Chefs/Leiter Nachrichten der zentralen Führungsbe-
reiche sind verantwortlich für die Gewährleistung der
Priorität beim Herstellen, Betreiben und Instandhalten von
Nachrichtenverbindungen der HFüSt im einheitlichen Nachrich-
tensystem der zentralen Führungsbereiche nach Auslösung
einer höheren Stufe der Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungs-
bereitschaft.

5. Organisatorische Festlegungen

(1) In der ständigen Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungsbe-
    reitschaft hat die Nachrichtenzentrale der HFüSt die
    Funktion einer Hilfsnachrichtenzentale im einheitlichen
    Nachrichtensystem der zentralen Führungsbereiche.

(2) Der Leiter der Nachrichtenzentrale (LNZ) der HFüSt hat bei
    höheren Stufen der Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungsbe-
    reitschaft gegenüber den LNZ der Führungsstellen der
    Leiter der zentralen Führungsbereiche bzw. der Vor-
    sitzenden der Bezirkseinsatzleitungen abgestimmte Befug-
    nisse (gemäß Anlage 7).

(3) Auf Übertragungssystemen, die zur Sicherstellung von
    Nachrichtenverbindungen für die HFüSt betrieben werden,
    können zeitweilig nicht genutzte Kanäle für zentrale
    Führungsbereiche bereitgestellt werden.

(4) In der ständigen Gefechts-, Einsatz- bzw. Führungsbe-
    reitschaft können Nachrichtenkanäle der HFüSt unter
    Beibehaltung ihres Charakters für Nachrichtenverbindungen
    zentrale Führungsbereiche bei Übungen und anderen Maß-
    nahmen zeitweilig genutzt werden.

6. Schlußbestimmungen

(1) Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1988
    in Kraft.

(2) Die Anlage 1 bis 7 gemäß Analgenverzeichnis zu dieser
    Richtlinie sind bis zum 30. Juni 1989 zu erarbeiten.

(3) Der Leiter der Abteilung N des MfS ist berechtigt, in
    Abstimmung mit den Chefs/Leitern Nachrichten der zen-
    tralen Führungsbereiche die Anlagen eigenverantwortlich
    zu präzisieren.

Mielke
                                               Mielke

Anlagenverzeichnis zur Richtlinie

Anlage 1
Verzeichnis der Nachrichtenverbindungen die für die
ständige Sicherung sowie zur Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Objekte der HFüSt erforderlich
sind.

Anlage 2
Verzeichnis der bedarfsträgereigenen Übertragungssysteme
auf denen Nachrichtenverbindungen der HFüSt betrieben
werden.

Anlage 3
Abgrenzung der Verantwortung bei der materiell-technischen
Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen der HFüSt.

Anlage 4
Die Nachrichtenführung der Nachrichtenverbindungen
der HFüSt.

Anlage 5
Die Schaltorganisation zur Sicherstellung von Nachrichten-
verbindungen der HFüSt über bedarfsträgereigene Über-
tragungssysteme.

Anlage 6
Organisatorische Regelungen zur Durchführung des

• Funkbetriebsdienstes
• Fernsprechbetriebsdienstes
• Fernschreib- und Chiffrierbetriebsdienstes
• technische Dienste für Prüf-, Meß- und Entstörungs-
  aufgaben.

Anlage 7
Befugnisse des Leiters der Nachrichtenzentrale (LNZ)
der HFüSt.

Anlage 1 zur
"Richtlinie zur Planung, Organisation und Sicherstellung der
 Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR aus der
 Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung"

Verzeichnis der Nachrichtenverbindung, die für die ständige
Sicherung sowie zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
der Objekte der HFüSt erforderlich sind                      

1. Das Verzeichnis beinhaltet nur die den Verantwortungsbereich
   der HFüSt verlassenden Kanäle.
2. Nachrichtenverbindungen, die gemäß Pkt. 5 (3) der Richtlinie
   bereitgestellt werden, sind in das Verzeichnis aufzunehmen,
   wenn die Nutzungsdauer dieser Kanäle länger als ein Jahr ist.

Anhang 1 für den Führungsbereich VMR
Anhang 2 für den Führungsbereich ZK
Anhang 3 für den Führungsbereich MfNV
Anhang 4 für den Führungsbereich MdI
Anhang 5 für den Führungsbereich MfS

Anhang 1 der Anlage 1

1. Kanäle zum Führungsbereich VMT
Ltg.- Nr.Art GegenstelleVerwendungszweck
P 2959F-RBerlin, FMA-Reg.
P 2962F-RBerlin, FMA-Reg.
P 2963F-RBerlin, FMA-Reg.
2. Nachrichtenverbindung gemäß Pkt. 5 (3)

Anhang 2 der Anlage 1

1. Kanäle zu den Führungsbereichen des Zentralkomitees

2. Nachrichtenverbindungen gemäß Pkt. 5 (3)
Ltg.- Nr.ArtGegenstelleVerwendungszweck
XF 05901F-S1 Ebw. 3 - Pdm. 5 Transit
XF 05902F-S1Ebw. 3 - Pdm. 5Transit
XF 05903F-S1Ebw. 3 - Pdm. 5Transit
G 00888F-RLottschesseeAP mobile Kräfte
DILV 00041 F-RLottschesseeAP mobile Kräfte
DVFS 01026TLottschesseeAP mobile Kräfte

Anhang 3 der Anlage 1

1. Kanäle zum Führungsbereich MfNV
Ltg.- Nr.ArtGegenstelleVerwendungszweck
P 26625F-RMaxwaldeFlugsicherheit
PN 28077F-RLadeburgFlugsicherheit
PN 28078F-RKlosterfelde Flugsicherheit
TGP 69TBerlin 5S1 - Fs
XD 126162D-Ltg. FFO 3Datenleitung
SXD 126162 D-Ltg.FFO 3Ersatzltg. für XD
XF 02031TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02032TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02033TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02034TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02035TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02036TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02037TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02038TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02039TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02040TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02431TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02432TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02433TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02434TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02435TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02436TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02437TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02438TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02439TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02440TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 02441TF TOBerlin 5S1 - Fs
XF 05301TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05302TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05303TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05304TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05305TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05306TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05307TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 05308TF TOPotsdam 5S1 - Fs
XF 126393F-REggersdorfFlugsicherheit
XF 126396F-RFüwa 2Flugsicherheit
XF 126397F-RFüwa 2Flugsicherheit
XPN 26364SVD-IIStrausberg 2SAS
XPN 26366SVD-IStrausberg 2WTsch
XPN 26367SVD-IStrausberg 2WTsch
XT 24301T-4DDBerlin 5S1 - Fs
XT 24311T-4DDBerlin 5S1 - Fs
XT 24312T-4DDBerlin 5S1 - Fs
XT 24313T-4DDBerlin 5S1 - Fs
XT 24314T-4DDBerlin 5S1 - Fs
XT 126395T-4DDFüwa 2Flugsicherheit

2. Nachrichtenverbindung gemäß Pkt 5 (3)
P 779F-R MfS-Strausberg,DP
XT 0119 TMfS-Strausberg,DP

Anhang 4 der Anlage 1

1. Kanäle zum Führungsbereich MdI
Ltg.- Nr.ArtGegenstelleVerwendungszweck
G 00672WTBerlin, MdI
G 00673WTBerlin, MdI
G 00674WTBerlin, MdI
G 00675WTBerlin, MdI
G 00676WTBerlin, MdI
G 00677WTBerlin, MdI
G 00678WTBerlin, MdI
G 00679WTBerlin, MdI

2. NV gemäß Pkt 5 (3)

Anhang 5 der Anlage 1

1. Kanäle zum Führungsbereich MfS
Ltg.- Nr.ArtGegenstelleVerwendungszweck
1201 PTF-PGWandlitz
GSVD 00023 SVDWandlitz
DVSK 00438F-RWandlitz
DVSK 00439F-RWandlitz
21102AmtWandlitz, VStWSammelnummer
781AmtBiesenthal, VStWSammelnummer
DLN 18F-RBiesenthal 2DL
DLN 19F-RStrausberg 1DL
PN 2 80 88AZStrausberg 1Zeitansage
P 779F-RStrausberg 1Hauptdispatcher
XT 0119TStrausberg 1Hauptdispatcher
XP 1428SVDWünsdorfWestgruppe
TGP 176TNauen, FunkamtTastleitung
16376TFFO, TelexamtTelex
P 523Mod-Ltg. Berlin, Nalepastr. Rf-Mod.-Ltg.
P 548F-RBerlin, Nalepastr.DL
G 00135SVDBerlin 4
GSVD 00007SVDBerlin 4
XP 2450SVDBerlin 4
XP 2949SVDBerlin 4
DVSK 00160F-RBerlin 4
DVSK 00166F-RBerlin 4
DVSK 00424F-RBerlin 4
G 00131F-RBerlin 4
G 00132F-RBerlin 4
G 00133F-RBerlin 4
G 00134F-RBerlin 4
G 01369F-RBerlin 4
G 01373F-RBerlin 4
G 01634F-RBerlin 4
G 01635F-RBerlin 4
MSNV 01058FBerlin 4DL
P 1939F-RBerlin 4
P 2950F-RBerlin 4
TSEV 20355FBerlin 4
TSEV 20703FBerlin 4
TSEV 20725FBerlin 4
TSEV 20747FBerlin 4
TSEV 21444FBerlin 4
TSEV 23983FBerlin 4
TSEV 25938FBerlin 4
DVFS 00257TBerlin 4
DVFS 00258TBerlin 4
DVFS 00035TBerlin 4
DLN 394F-RBerlin 1DL
PN 26418F-RWillmersdorfBotschaftsfunk
TPN 39WTWillmersdorfBotschaftsfunk
TPN 34WTWillmersdorfBotschaftsfunk
DVSK 00161F-RBln, AdlershofWacheinheit
DVSK 01039TBln, AdlershofWacheinheit
G 00562F-RBernauWohnlager V
G 00563F-RBernauWohnlager V
G 00564F-RBernauWohnlager V
G 00565F-RBernauWohnlager V
ÜTRF 50002TF-PGOranienburg 2
G 00162SVDOranienburg 2
G 00180SVDOranienburg 2
DLDV 5001F-ROranienburg 2
DVSK 00369F-ROranienburg 2
G 00163F-ROranienburg 2
G 00164F-ROranienburg 2
G 00165F-ROranienburg 2
SOLT 00221FOranienburg 2
SOLT 00222FOranienburg 2

2. Nachrichtenverbindung gemäß Pkt 5 (3) P
Ltg.- Nr.ArtGegenstelleVerwendungszweck
ÜTVW 00017 WTBooßen, SFuSZSendernutzung
DILV 00043FBooßen, SFuSZSendernutzung
SLML 00033FBooßen, SFuSZSendernutzung
SLML 00034FBooßen, SFuSZSendernutzung
SLML 00035FBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00066TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00080TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00094TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00095TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00096TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00097TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00098TBooßen, SFuSZSendernutzung
SLTL 00099TBooßen, SFuSZSendernutzung
ÜTVW 00074WTZühlsdorf, NSZ Sendernutzung
DVSK 00452FZühlsdorf, NSZSendernutzung
DVSK 00462FZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLML 00016FZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00009TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00010TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00011TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00012TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00042TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00043TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00044TZühlsdorf, NSZSendernutzung
SLTL 00045TZühlsdorf, NSZSendernutzung
GSVD 00028SVDGosen
TGP 1TBukarestGRV
TGP 14311TBudapestGRV
TGP 3892TWarschauGRV
TGP 9430TPragGRV
TGP 09040TSofiaGRV
TGP 09061TMoskauGRV

Anlage 2 zur

"Richtlinie zur Planung, Organisation und Sicherstellung der
Nachrichtenverbindungen für die Führung der DDR aus der
Hauptführungsstelle der Partei- und Staatsführung"

Anlage 2
Verzeichnis der bedarfsträgereigenen Übertragungssysteme, auf denen Nachrichten-
verbindungen der HFüSt betrieben werden.                                        

Eintragungen:
Spalte 1 und 2 Nachrichtenzentralen/Übertragungsstellen ent-
sprechend der Bezeichnung des staatlichen Nachrichtenwesens

Spalte 3, 5 bzw. 6 Leitungsnummer entsprechend der Betriebsart
Spalte 4, 6, 7.
Spalte 8 Kostenträger gegenüber dem staatlichen Nachrichten-
wesens. Gleichzeitig ist damit die zuständige Schalbefehlstelle
festgelegt. (1 = MfNV, 2 = MfS)

Neuaufnahme und Streichungen erfolgen nach Abstimmung durch die
Nachrichtenführungsorgane auf Weisung der Chefs/Leiter Nach-
richten der beteiligten zentralen Führungsbereiche.
vonnachSekund- 
därgr.
SBSPirmär-
gruppe
SBSWT-Ein-
richtung
SBS
BiesentahlTreuenbriezen - 21202 P1XWT1211
ÜSt 11203 P1
1204 P1
Frankfurt/Oder - 31208 P1XWT 1211
1209 P1
1210 P1
Eberswalde - 31201 P1XWT 1211
1204 P1
Liebenwalde - 21201 P1XWT 1211
Strausberg - 31205 P1XWTR 1211
1206 P1
Biesenthal - 46002 P2ÜTTF 00012 2ÜTW 000162
ÜTTF 000132ÜTW 500062
ÜTTF 000142ÜTW 500072
Oranienburg - 21201 P2ÜTVW 000782
1202 P2ÜTVW 00090 2
1203 P2
Müncheberg - 41201 P2ÜTVW 000812
1203 P2
Beeskow - 21201 P1
Zossen - 21203 P1
Strausberg - 512011
Berlin - 51206 P1XWT 1211
Potsdam - 51202 P1
3271 Möser1201 P2
Neubrandenburg - 21201 P2
Biesenthal - 1 Frankfurt/Oder - 212132
Berlin - 112072
Cottbus - 112012
Biesenthal - 260012
Leipzig - 212022T 12
Erfurt - 212012
Halle - 212012
Potsdam - 212032
Oranienburg - 160022
60012
Berlin - 3G 006722
2001 BornshofTP 2522
8291 Koitsch-Hutberg TP 1281
5301 RottdorfTP 2692
Berlin FüStT 22
Berlin - 41208 P2ÜTVW 643102
1211 P2
Suhl - 11201 P22