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                                        Bundeskriminalamt   BArch*401
                                        Wiesbaden

       EDV bei der Polizei
am Beispiele des Bundeskriminalamtes

Die Datenverarbeitung im Bundeskriminalamt muß unter den Aspekten BKA-Sy-
stem - gleichzeitig Landesrechner für das Saarland, für Bremen sowie zur Zeit
noch Baden-Würtenberg - und zentraler Anlage des Rechner-Rechner-Verbund-
Informationssystems der Polizei INPOL gesehen werden. Beide Aufgaben sind
vielfach verzahnt.

Der erste Bereich umfaßt neben der ältesten Aufgabe, nämlich dem Erstellen
der polizeilichen Kriminalstatistik, insbesondere die Fahndung (Personen- und
Sachfahndung) und den BKA-Personenindex als Basis des sich aus allen INPOL-
Projekten aufbauenden und durch zu übernehmende Länderbestände auszubauenden
zentralen Personenindexes. Für ihn steht bereits eine Datengruppe für zusätz-
liche personalienbezogene Informationen als Vorabversion der entsprechenden
Verbund-Gruppe zur Verfügung. Zu lösen sind insbesondere die Probleme der
Zusammenführung von Personalien, die mit erheblichen Aufwand konventioneller
Nachbearbeitung verbunden sein wird, wenn ein eindeutiger Bestand erreicht
werden soll.

Über ein erworbenes Programmpaket erfolgen online für die Forschung des krimi-
nalistischen Institutes Querschnittuntersuchungen; es werden damit die Person-
endatei des Amtes und eine Datei des Tatmittelmeldedienstes für die Abteilung
EO aufgebaut.

Die Kriminaltechnik befaßt sich - unterstützt durch das Ministerium für Forschung
und Technologie - mit der Digitalisierung bestimmter Spuren, insbesondere der
Handschrift, und somit einer rechnermäßigen Bearbeitung. Es werden außerdem
kriminaltechnische Analyseverfahren über übernommene, aufbereitete Programme
unterstützt.

Als ZDVA des Verbundsystems aktualisiert der Rechner des Bundeskriminalamtes
zunächst die parallelgespeicherten Fahndungsdatenbestände der Landesrechner.

Nur in der ZDVA sind die INPOL-Projekte maschinelle Verarbeitung daktylos-
kopischer und erkennungsdienstlicher Daten, das Dokumentationssystem von
Fakten komplexer Ermittlungsverfahren der Bereiche Personen, Institutionen,
Objekte, Sachen - PIOS - und das Dokumentationssystem für kriminalistisch/
kriminologische Literatur sowie kriminaltechnischer Verfahren realisiert.
Schließlich wird in der ZDVA das Projekt Straftaten-/Straftäterdatei bundes-
weit erprobt. Alle Anwendungen bedürfen der Optimierung! Im Daktyloskopie-
projekt zeichnet sich als nächster Schritt die rechnerunterstützte Klassifizierung
bereits ab.

Die zentrale Haftdatei wird als Baustein des BKA-Systems bei Ende des Jahres
und als Verbundkomponente bis Mitte 1978 realisiert.

Eingesetzt sind im Bundeskriminalamt drei Siemens Großrechner, und zwar
    2 x 7748     je 1556 KB
    1 x 404/151 mit 1282 KB
und entsprechende Peripherie, so 52 Plattenlaufwerke.
Zwei Vorrechner mit je 160 KB steuern die Datenfernverarbeitung im INPOLNETZ
und ein Vorrechner 404/6 die Telexabfragen.

Angeschlossen an das System sind insgesamt 424 Datenendgeräte, und zwar
             92  Terminal für Fahndungseingaben und -abfragen
             70  Terminal für Fahndungsabfragen
             39  Terminal für SSD-Erprobung einschließlich Fahndung
             48  Terminal PIOS einschließlich Fahndung
              4  Terminal GOLEM
Gesamt:     253
            171  Telex für Fahndungsabfragen, einschließlich 6 ausländischer
                 Dienststellen nur für KFZ-Fahndung
Insgesamt:  424

Hinzu kommen zwei in Erprobung befindliche Datenfunkterminalsysteme, mit
denen es möglich ist, unmittelbar vom Ort polizeilichen Handelns auf den Fahn-
dungsbestand der ZDVA zuzugreifen. Für den polizeilichen Außendienst liegt hier
die Zukunft, gleichgültig, ob es sich um KFZ- oder Fußstreifen handelt. Dieses
Projekt ist allerdings mehr in Zusammenhang mit Einsatzleitrechnern zu sehen,
die eine Domäne der Schutzpolizei sein müssen. Beim Bund interessiert der
Einsatz im grenzüberschreitenden Verkehr.

Projektbezogen ist wesentliche neue Aufgabe die Realisierung des Verbundes
mit Rechnern anderer Behörden, die über polizeilich relevante Informationen
verfügen, wie das Ausländer-Zentralregister und das Kraftfahrtbundesamt. Un-
mittelbarer Zugriff auf diese Erkenntnisse ist für Sofortentscheidungen bei
exekutiver Verbrechensbekämpfung unverzichtbar.

Ein völlig neues Gebiet bildet die Verarbeitung von Bilddaten. Bilder von Perso-
nen und Gegenständen, zunächst hauptsächlich im Bereich der Fahndung, müssen
dv-technisch gespeichert werden können und jederzeit abrufbar sein. Ein Kunst-
Gegenstand z. B., der keine eindeutige Kennzeichnung trägt und schwer beschreib-
bar ist, läßt sich so schnell identifizieren. Dieses Projekt erfordert allerdings
neue Kommunikationstechniken, für die noch umfangreiche Entwicklungsarbeit
zu leisten ist. Das Projekt wird aber das gesamte INPOL-Konzept nicht unwe-
sentlich beeinflussen.

Hardwaremäßig sind der Austausch einer Anlage gegen eine leistungsfähigere
und der Einsatz weiterer Vorrechner in naher Zukunft geplant, um das System-
verhalten wesentlich zu verbessern. Eine Erweiterung der Konfiguration um
einen 4. Rechner muß im gleichen Rahmen allerdings auch in dem Bestreben
gesehen werden, die Ausfallsicherheit der ZDVA selbst bei außergewöhnlichen
Situationen zu gewährleisten.

Die Auflistung des, was bereits dv-mäßig betrieben wird oder in Angriff
genommen ist, zeigt daß der Computer in fast allen polizeilichen Aufgaben-
gebieten eingesetzt werden kann, um über aktuelle Informationen schnell und
bereits selektiert zu verfügen. Das DV-Alter hat zwar erst vor 5 Jahren be-
gonnen, die bisherigen Erfahrungen zwingen aber bereits zu der Frage, ob das
polizeiliche Informationssystem NPOL insbesondere aus ökonomischen, aber auch
polizeitaktischen Gesichtspunkten nicht eine Kursänderung erfahren müßte.
Bei Vereinheitlichung und damit Verhinderung von Mehrfachrealisierung wären
schneller optimaler Ergebnisse zu erzielen.

In Abhängigkeit von der Datenverarbeitung merken wir täglich deutlicher. Nahe-
zu verständnislos wird auf jede Störung reagiert. Was früher als normal ak-
zeptiert wurde, z. B. daß eine Kartei nicht immer besetzt oder auch nicht aktuell
war, führt jetzt - wollte man alles glauben - nahezu zum Zusammenbruch der
Verbrechensbekämpfung. Der technischen Umstellung entsprechend nicht die Mo-
tivation und das Wissen der Mitarbeiter. Die Datenverarbeitung darf in der
Verbrechensbekämpfung immer nur Hilfsmittel sein und die die unmittelbare
menschliche Auseinandersetzung mit dem Straftäter ersetzen. Im Ausnutzen der
Möglichkeiten bei der Informationsverarbeitung sollte sich die Polizei in
kluger Selbstbeschränkung üben. Nicht alles was nützlich sein könnte, ist gut.
Nicht alles was machbar ist, sollte auch gemacht werden. Man sollte daran
denken: Aus der Blume, aus der die Biene den Honig saugt, holt die Spinne ihr Gift.

Bundeskriminalamt Wiesbaden

        Informationssystem INPOL -
das Datenverbundsystem der Polizei in der BRD

1.  Grundlagen und Zielsetzung
2.  Systemorganisation
2.1 Systemaufbau
2.2 Informationsumfang und Verbundaktivitäten
2.3 Ablauforganisation
2.4 Datensicherheit
3.  Systemtechnik und Betrieb
3.1 Datenverbverarbeitungsnetz
3.2 Nachrichtenaufbau
3.3 Übermittlungsverfahren
4.  Ausblick auf die weitere Entwicklung

1. Grundlagen und Zielsetzung

Gemäß dem vor der Ständigen Konferenz der Innenminister der
Länder am 16. Juni 1972 beschlossenen Programm für die Innere
Sicherheit in der BRD (1) ist für die gesamte Polizei BRD ein
gemeinsames, arbeitsteiliges, automatisiertes Informations-
und Auskunftssystem aufzubauen.
Grundlage ist das vom Bundesminister des Innern am 08.12.71
vorgelegte Konzept für den Elektronischen Datenverbund zu po-
lizeilichen Zwecken (2). Für dieses Verbundsystem ist sicherzu-
stellen, daß es für die Befriedigung sämtlicher Informationsbe-
dürfnisse der Polizei ausgelegt sein wird.
Ein derart komplexes System muß technisch und organisatorisch
in Stufenschritten ausgebaut werden. Aus dem Vorrang des Infor-
amtionsbedürfnisses wurde als erste Stufe der Realisierung die
Personen- und Sachfahndung bestimmt. Grundlage ist ein Beschluß
der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 27.01.72

Die Planung und Ausführung des Verbundsystems erfolgt nach den
Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminal-
amt. Diese Arbeitsgemeinschaft bedient sich der Zuarbeit zweier
Unterkommissionen. Die Unterkommission Planung formuliert das
polizeiliche Informationsbedürfnis und legt die organisatorischen
Bedingungen für das Verbundsystem fest. Die Unterkommission Aus-
führung erarbeitet die technischen Standards des Verbunds und be-
stimmt die technische Betriebsabwicklung.
Ziel des Verbundsystems ist, daß die bei einer am Verbund be-
teiligten Dienststelle eingehenden oder bereits Vorhandenden
Informationen den anderen am Verbund beteiligten Dienststellen
bei Notwendigkeit sofort über Stromwege zur Verfügung stehen.
Ausgenommen sind die Informationen, die örtlichen oder sach-
lichen Beschränkungen oder die nicht in den Verbund einbezogen
sind.
Die Zentralstelle für den elektronischen Datenverbund zwischen
Bund und Ländern zu polizeilichen Zwecken ist das Bundeskriminal-
amt. Dieser Zentralstelle obliegt die Koordinierung des Datenaus-
tausches im Verbund zwischen den Zentralstellen der Länder der
für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, den Landes-
kriminalämtern. Jedem Land steht es frei, sich mit seinen Daten-
stationen während einer Übergangsphase oder auf Dauer an die DV-
Anlage des BKA anzuschließen. Der endgültige Aufbau des Fahn-
dungssystem im Verbund begann mit der Inbetriebnahme der Per-
sonenfahndung im November 72. Seit dieser Zeit erfolgt der kon-
tinuierliche Ausbau des Systems gemäß der Zielsetzung. Der Ab-
schluß dieser ersten Ausbauphase ist bis Ende 74 erfolgt (3).

2. Systemorganisation

Die Zielsetzung wird mit einem System verbundener Datenbanken
(Datenverbund) erreicht. Die in den Datenbanken gespeicherten
Informationen müssen zu jedem Zeitpunkt on-line abgefragt wer-
den können. Die Richtigkeit der gespeicherten Informationen ist
dabei durch eindeutige Regelung für die Veränderungsberechtigung
der am Verbund beteiligten Dienststellen zu gewährleisten.
Grundsätzlich ist das Gesamtsystem so zu gestalten, daß dem Be-
nutzer unabhängig vom momentanen oder generellen technischen
Gegebenheiten ein gleichbleibender Systemdienst angeboten wird.
Dies bezieht sich insbesondere auf das Antwortzeitverhalten des
Systems und auf die Datenspeicherung.
Das Antwortzeitverhalten des Gesamtsystems ist durch polizeiakti-
sche Forderungen bestimmt. Die Antwortzeit liegt im
 - Sekundenbereich bei der Fahndung
 - Minutenbereich bei Ermittlungen und im
 - Stundenbereich bei Auswertungen.

Die Verbundinformationen werden im System geführt
 - in der zentralen DV-Anlage oder
 - in der zentralen DV-Anlage und einer oder mehreren regio-
   nalen DV-Anlagen mit Index in der zentralen DV-Anlage

Aktualität und Richtigkeit der Information und die Rationali-
sierung der Erfassung im Gesamtsystem begründet die dezentrale
Bestandsführung (Ergänzung und Veränderung).
Die im Bereich der Fahndung geforderte kurze Auskunftszeit und
die zu erwartende hohe Anfragebelastung führt aus organisatori-
schen Gründen zur Entscheidung für die parallele Bestandsführung
im System.
Die Funktionsweise dieses Datenverbundsystems wird im folgenden
für die Personenfahndung erläutert. Dabei ist zu bemerken, daß
die Personenfahndung wegen der Schwierigkeiten der parallelen
Führung personenbezogener Informationen im Polizeiwesen das
System in seiner kompliziertesten Form darstellt.

2.1 Systemaufbau

Das Konzept geht davon aus, daß DV-Analgen oder Netzknoten der
Länder über die zentrale DV-Anlage miteinander verbunden sind.
Die Verbindungen der oberen Netzebene des Datenverbunds bil-
den ein Sternnetz. Dieser Netztyp ist insbesondere wegen seiner
Übersichtlichkeit im Aufbau des Verbundes von Vorteil. Ob der
Übergang zu einem vermaschten Netztyp erfolgen wird, ist eine
Frage der Organisation, der Betriebssicherheit und der Wirt-
schaftlichkeit des Systems (4).
Die Datenstationen in den Polizeidienststellen sind in der Re-
gel über Mehrpunktverbindungen zur DV-Analge (RDVA) oder den
regionalen Netzknoten (RK) eines Landes an das Verbundsystem
angeschlossen. Dieser Bereich der unteren Netzebene spielt
für den Datenverbund die Rolle des Zubringers.
Das technische System ist in der Abb. 1 schematisch dargestellt.
In der einfachsten Form ist die untere Netzebene eines Landes
über einen nicht programmierbaren Netzknoten RK an die Personen-
fahndungsdatei (FDATEI) des Verbunds in der ZDVA angeschlossen.
Die ZDVA wird aus der Sicht dieses Landes wie eine eigene RDVA
benutzt.
INPOL
Abb. 1 Schematische Darstellung des Verbundsystems

ZDVA   = zentrale DV-Anlage
RDVA   = regionale DV-Anlage des Landes
FDATEI = Personenfahndungs-Datei
PDATEI = Personenauskunfts-Datei
RK     = regionaler Knoten (nicht programmierbar)
B      = Datenstation für Bestandsführung und Abfrage
A      = Datenstation für Abfrage

Eine weitere Möglichkeit ist der Anschluß des Datennetzes eines
Landes über die RDVA an die FDATEI des Verbundes in der ZDVA.
Die RDVA wirkt hierbei in der oberen Netzebene wie ein pro-
grammierbarer Knoten mit der Möglichkeit der Umsetzung von
Übertragungsgeschwindigkeit und Informationsdarstellung. Der
Bedienaufwand die Fahndungsinformation aus dem Verbund als Er-
gänzung der Information aus der regionalen Personenauskunfts-
datei (PDATEI).
Als endgültige Lösung ist im Bereich die parallele Bestands-
führung vorgesehen. Bei dieser Form des Verbundes ist das Da-
tennetz des Landes an die FDATEI des Verbundes in der eigenen
RDVA angeschlossen. Bestandsänderungen und Abfrage aus dem Lande
erfolgt an dem in der RDVA geführten Datenbestand. Die RDVA ver-
anlaßt automatisch die Durchführung der Bestandsänderungen über
die ZDVA im Verbund. Ebenso führt sie alle von der ZDVA über-
mittelten Bestandsänderungen des Verbundes automatisch durch.

Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf diesen Fall der
parallelen Bestandsführung.

2.2. Informationsumfang und Verbundaktivitäten

In der FDATEI sind alle Fahndungsnotierungen zu aktuell in der
BRD gesuchten Personen abgelegt. Die Information eines Daten-
satzes der FDATEI umfaßt die Bereiche
 - Personalien und
 - Fahndungsnotierung.

Bei Ausschreibung einer Person zur Fahndung können die Persona-
lien unvollständig oder nicht sicher bekannt sein. Außerdem
treten Straftäter häufig mit verschiedenen Aliaspersonen auf.
Der Informationsbereich ist deshalb untergliedert in
 - rechtmäßige Personalien
 - abweichende Schreibweise der rechtmäßigen Personalien und
 - Aliaspersonalien.

Ein Datensatz der FDATEI enthält mindestens die rechtmäßigen
Personalien und eine Fahndungsnotierung. Abweichende Schreib-
weisen der rechtmäßigen Personalien und Aliaspersonalien kön-
nen innerhalb der Personalien als Alternativ (ODER) mehrfach
auftreten. Zu einer Person können mehrere Fahndungsnotierungen
gleichzeitig (UND) vorliegen.
Umfang und Gliederung der Information sind der Abb. 2 zu ent-
nehmen.
Datenfeld in GruppeSuch-MußfeldINFORMATIONEN
PUAFBegriffin Gruppen
(UDC)(A00) (F08)-(U, A, F)(Gruppentrenner)
 P01-A01-JAPPersonennummer (Personenkennzeichen
P02U01A02-JAPFamileinname
P03U02A03-JA-Geburtsname
P04U03A04-JA-Sonstige Namen
P05-A05---Akademischer Grad
P06U04A06---Vornamen
P07U05A07-JAPGeburtsdatum
P08U06A08---Geburtsort
P09-----Spitzname
P10-A09--PGeschlecht
P11-----Personengebundene Hinweise
P12-----Verknüpfungen
---F01JAFPersonenfahndungsnummer
---F02-FAusschreibungsbehörde
---F03-FAktezenzeichen der Ausschreibungsbehörde
---F04--Sachbeabeitende Polizeidienststelle
---F05--Aktenzeichen d.sachbearb.Polizeidienststelle
---F06-FAnlass der Ausschreibung
---F07-FZweck der Ausschreibung
---F08--Bearbeitungshinweise
---F09-FDatum der Ausschreibung
---F10-FLöschtermin
---F11--BKBL - Ausschreibung
---F12--LKBL - Ausschreibung
---F13--Fahndungsregion
---F14--Löschungsgrund
---F15--Freier Text
---F16-FVeröffentlichung
Abb. 2 Umfang und Gliederung der Information in einem Daten-
       satz der Personenfahndung

Die Mußfelder in den Datengruppen P und F bestimmen den Min-
destumfang der Information eines Datensatzes. Die Inhalte der
als Suchbegriff ausgewiesenen Felder beschreiben den einzelnen
Datensatz für den Direktzugriff (Anfragen unter Name, Ge-
burtsdatum, Ordnungsnummer).
Die im Verbund möglichen Aktivitäten dienen
 - der Bestandsänderung
 - der Übermittlung von Änderungsaufforderungen
 - der Bestandsabfrage und
 - der Systemverständigung.

Die Bestandsänderung ergibt sich aus
 - dem Zugang neuer Informationen
 - der Veränderung und
 - der Löschung vorhandener Informationen.

Bei der Neuausschreibung einer Person zur Fahndung wird der
ganze Datensatz, also die Personalien und die Fahndungsnotie-
rung(en). der FDATEI hinzugefügt (ZUGANG DATENSATZ PERSONEN-
FAHNDUNG). Weitere Fahndungsnotierungen können zu einer be-
reits bestehenden Ausschreibung nachgetragen werden. (ZUGANG
FAHNDUNGSNOTIERUNG). Veränderungen können nur an Personalien
oder Fahndungsnotierungen getrennt durchgeführt werden (VER-
ÄNDERUNG VON PERSONALIEN, VERÄNDERUNG VON FAHNDUNGSNOTIERUNGEN).
Die Fahndungsnotierungen können einzeln gelöscht werden (LÖSCH-
UNG EINER FAHNDUNGSNOTIERUNG).
Um diese Aktivitäten in den verschiedenen Datenbanken de Ver-
bundes sicher und eindeutig abwickeln zu können, müssen die
entsprechenden Informationsbereiche eines Satzes durch unver-
änderliche Ordnungsbegriffe eindeutig gekennzeichnet sein. Die
Personalien (Name, Geburtsdatum) sind wegen der vorher erwähn-
ten Unsicherheit bei Straftätern als Ordnungsbegriff für diesen
Zweck nicht geeignet. Es werden deshalb für jede Person und
jede Fahndungsnotierung Ordnungsnummern (Personennummer, Bundes-
fahndungsnummer) im Verbundsystem vergeben. Die Vergabe wird
durch ZDVA koordiniert. Die Struktur der Ordnungsnummern ist
für beide Bereiche gleich: bei 13 Stellen kennzeichnet die
erste Stelle die Art der Ordnungsnummer (P = Personennummer,
F = Fahndungsnummer), die folgenden 11 Nummernstellen enthalten
das Vergabedatum, eine laufende Nummer und den Schlüssel des
vergebenen Landes. Die Nummer ist über eine Prüfziffer (Modulo-
11-Verfahren) gesichert. zum Wecke der Bestandsbereinigung kann
von der ZDVA die Veränderung von Ordnungsnummern im Verbund
unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt
werden. Die Abb. 3 zeigt eine Übersicht über die Verbundnach-
richten für die Bestandsänderung.
NachrichtenGruppen im
- Art- FunktionDatensatz
ZP 10Zugang Datensatz Pers.-Fhdg.P, U, A, F
ZP 11Zugang FahndungsnotierungF
VP 10Veränderung von PersonalienP, U, A
VP 11Veränderung FahndungsnotierungF
VP 12Zusammenführung idten. PersIndgsätze
VP 13Veränderung einer Personennummer
LP 10Löschung einer Fahndungsnotierung
Abb. 3 Verbundnarichten für Bestandsänderung

Um eine korrekte Bestandsführung unter allen Umständen sicher-
zustellen, kann eine Bestandsänderung nur über das System durch-
geführt werden, das die Eingabe der Information in den Verbund
veranlaßt hat. Um welches Land es sich handelt kann am Länder-
schlüssel der Ordnungsnummer abgelesen werden. Ein unerlaubter
Änderungsversuch eines Verbundteilnehmers wird von der ZDVA ab-
gewiesen. Um dennoch notwendige Änderungen durchführen zu kön-
nen, ist es möglich, im Verbund Änderungsaufforderungen von
einem nicht änderungsberechtigten zum änderungsberechtigten
System zu übertragen. Zur Übermittlung von Änderungsaufforder-
ungen sind die in Abb. 4 aufgeführten Nachrichten vorgesehen.
NachrichtenGruppen im
- Art- FunktionDatensatz
MP 10Aufforderung z. Veränd. PersonalienP, U, A, F
MP 11Aufforderung z. Veränd. FhdgsnotierungF
MP 12Mittelung über Eigenbestandaus P-Nr.
MP 13Mitteilung über Löschung v. Eig.-Bestandmit P-Nr.
MP 14Aufforderung z. Löschung FhdgsnotierungF
Abb. 4 Verbundnachrichten zur Übermittlung von Änderungs-
       aufforderungen

Die Bestandsabfrage ist als Verbundaktivität der ZDVA für die
Länder realisiert, die im Verbund auf die FDATEI der ZDVA über
die RDVA zugreifen. Die in der Abb. 5 verzeichneten Nachrichten
umfassen die Anfrage über die Personalien NAME und Geburts-
datum und die über die Personennummer des Verbundes.
NachrichtenGruppen im
- Art- FunktionDatensatz
XP 10Anfrage mit Name u. geb.-Datum
XP 11Anfrage mit Name/phonatisch
XP 12Anfrage mit Personennummer
EP 00Nullauskunft
EP 10EinfachauskunftP, U, A, F
EP 11Mehrfachauskunft (≤9)P, U, A
EP 12Vielfachauskunft (>9)
Abb. 5 Verbundnachrichten für Fahndungsanfrage und -auskunft

Letztere wir benutzt, wenn bei der Abfrage über die Perso-
nalien eine mehrdeutige Auskunft erfolgt. Entsprechend dieser
Möglichkeiten gibt es die Auskunftsfunktion für die NULLAUS-
KUNFT, die EINFACH- AUSKUNFT, die MEHRFACHAUSKUNFT. Bei der
Mehrfachauskunft werden dem Anfragenden bis zu 9 Personennum-
mern für eine weitere Anfrage über die Personennummer ange-
boten. Bei einer Vielfachauskunft wurden mehr als 5 Ieilsätze
gefunden, dem Anfragenden wird die Antworten mitgeteilt.

2.3 Ablauforganisation

Die technische Abwicklung der Verbundaktivitäten muß in Form
von Ablaufkonventionen zwischen den DV-Anlagen des Verbundes
einheitlich geregelt sein.
Das Grundschema aller bestandsändernden Abläufe ist in Abb. 6
dargestellt.
INPOL
Abb. 6 Ablaufschema einer Bestandsänderung im Verbund

Von einer berechtigten Datenstation wird im Dialog
mit dem Landesrechner an der FDATEI eine Änderung durchgeführt.
Während des Dialogs ist nur der momentane Zustand der regionalen
Datenbank maßgeblich. D. h. der Benutzer hat keine Kenntnisse
über interne Zustände anderer am Verbund beteiligter Datenbanken
und DV-Anlagen. Handelt es sich um den Zugang von Personalien
und/oder Fahndungsnotierungen vergibt die EINGABE-DVA die ent-
sprechenden Ordnungsnummern (Personennummer, Fahndungsnummer)
mit dem Länderschlüssel des eingebenden Bundeslandes als Eigen-
tümerkennzeichen. Nach Abschluß der Eingabe wird der Datensatz
als Verbundnachricht aufbereitet, in einer Ausgangs-Datei ge-
sichert und an die ZDVA gesendet. Der korrekte Abschluß der
Datenübertragung wird von der empfangenden DVA - im ersten Ab-
schnitt von der ZDVA - durch die Leitungssteuerung signalisiert.
Inder empfangenden DV-Anlage wird die Nachricht zunächst hin-
sichtlich der Einhaltung der Verbundkonventionen (Plausibili-
täten) überprüft. Ist durch diese Überprüfung sichergestellt,
daß eine auftragsgemäße Verarbeitung erfolgen kann, wird die
Nachricht ausfallsicher in der DV-Anlage abgelegt. Die Verant-
wortung für die Weitergabe einer Nachricht im Verbund bleibt
solange bei der EINGABE-DVA, bis die empfangende DVA den sich-
eren Abschluß der Verarbeitung durch die logische GUT-QUITTUNG
signalisiert.
Die Verarbeitung einer Nachricht hängt von der Art der Nachricht
ab. Bei Auslösung und Verarbeitung einer Verbundnachricht in
einer DV-Anlage ist darüberhinaus der Zustand der Datenbank
dieser DV-Anlage  unter Verbundgesichtspunkten zu berücksich-
tigen.
Der Zustand der Datenbank wird nach folgenden Kriterien
charakterisiert:

A. Eigenbestand

Die die Nachricht betreffenden Personalien sind in der RDVA
erfaßt, sie sind jedoch nicht durch eine Personennummer des
Verbunds gekennzeichnet.

B. Verbundbestand ohne Änderungsberechtigung:

Die Personalien und/oder Fahndungsnotierungen sind durch Ord-
nungsnummern (Personennummer, Fahndungsnummer) des Verbunds
identifiziert. Der Länderschlüssel in den Ordnungsnummern
stimmt mit dem eigenen nicht überein.

C. Verbundsbestand mit Änderungsberechtigung:

Die Personalien und/oder Fahndungsnotierungen sind durch Ord-
nungsnummern (Personennummern, Fahndungsnummern) des Verbunds
identifiziert. Der Länderschlüssel in den Ordnungsnummern ist
der eigene Schlüssel.
Der Eigentümer ist also am Länderschlüssel der Ordnungsnummer
zu erkennen, die Änderungsberechtigung für einen Informations-
bereich in einem Datensatz liegt bei ihm.
Die Abläufe für die Steuerung und Verarbeitung von Nachrichten
unterscheiden sich je nachdem wesentlich, ob sie in einer RDVA
oder in der ZDVA durchgeführt werden.
Als Beispiel wird der Zugang einer Fahndungsnotierung im Verbund
unter verschiedenen Randbedingungen erläutert:
In einem Regionalsystem führt der Sachbearbeiter die Eingabe im
Dialog nach dem Grundschema der Abb. 6 durch. Bei dieser Eingabe
kennt der Sachbearbeiter nur die Information seines regionalen
Auskunftssystems. Die Entscheidungstabelle der Abb. 7 zeigt die
möglichen Ablaufregeln für die Eingabe einer Nachricht in den
Verbund.
Zugang: Fahnd.-NotierungR1R2R3R4R5 E 
Bedingung B1Bestand in RDVAJJJJN
B2BestandskriteriumABCA-
B3Personalien.Ergänz.-JJN-
AktivitätA1ZP 10x---x-
A2ZP 11-xxx--
A3VP 10--x---
A4MP 10-x----
A5Fehler-----x
Abb. 7 Ablaufregeln für die Eingabe einer Fahndungsnotierung
       in den Verbund

Im einfachsten Fall (Regel R5) wird die Person anläßlich einer
Ausschreibung zur Fahndung erstmalig im Regionalsystem erfaßt.
Für den Verbund wird auch die Regel R1 wie ein Neuzugang behan-
delt, obwohl der Sachbearbeiter im Dialog nur die Fahndungsno-
tierung den bereits vorhandenen Personalien hinzufügt.
In den anderen Fällen ist die Person bereits im Verbund erfaßt.
Diese Tatsache ist in einem zentralen Personenindex in der ZDVA
gespeichert. Für die Verständigung mit dem Verbund ersetzt die
eindeutige Personennummer die Wiederholung der Personalien in
der Nachricht ZP11. Dieses Verfahren verringert mehrdeutige Zu-
ordnungesmöglichkeiten und damit zusammenhängende Nacharbeiten
in den Verbundsystemen. Die ZDVA koordiniert mittels des zen-
tralen Personenindex die vollständige Weitergabe der Nachrichten.
Ergibt sich bei der Erfassung der Fahndungsnotierung die Not-
wendigkeit einer Personalienänderung, muß die Veränderungsbe-
rechtigung beachtet werden. Im Falle fehlender Berechtigung dem
Verbundsatz, bei gleichzeitiger Übersendung einer Änderungsauf-
forderung für die Personalien an das berechtigte System, hinzu-
gefügt werden. Die Änderung wird dann vom berechtigten System
später durchgeführt. Ist die Änderung so wesentlich, daß sie
unmittelbar mit der Ausschreibung durchgeführt werden muß, kann
der Sachbearbeiter eine vollständige Neuausschreibung durch-
führen. Die Zusammenführung der Verbundpersonalien kann dann
nach Angleichung der Informationen später erfolgen. Infor-
mationsverlust oder Inaktualität der FDATEI wird damit auf
jeden Fall vermieden.
Die Abb. 8 zeigt die Verarbeitungsregeln von Verbundnachrichten
mit der Funktion
 - Zugang eines Datensatzes der Personenfahndung: ZP10
 - Zugang einer Fahndungsnotierung: ZP11
 - Veränderung von Personalien: VP10
 - Aufforderung zur Veränderung von Personalien: MP10
Zugang: Fahnd.-NotierungR1R2R3R4R5R6R7R8R9R10R11 E 
Bedingung B1Nachricht plausibelNJJJJJJJJJJ
B2ZP ..-101010111111NNNN
B3VP 10-NNNNNNJJNN
B4MP 10-NNNNNNNNJJ
B5Pers.Nr. vorhanden-JNNJJNJNJN
B6Fahnd.Nr. vorhanden--JNJN-----
AktivitätA1Fehlerquittungxxx-x-xxx-x-
A2Ausfallsich. Ablage---x-x-x-x--
A3OO00---x-x-x-x--
A4ZP .. ausführen---x-x------
A5VP .. ausführen-------x----
A6MP .. ausführen---------x--
A7Fehler-----------x
Abb. 8 Ablaufregeln für den Eingang von nachrichten ZP 10, ZP 11.
       VP 10 und MP 10 für alle Verbundsysteme

Wesentlich ist, daß einerseits mehrfacher Bestand zu einer
Ordnungsnummer nicht zulässig ist, andererseits Hinzufügen oder
Ändern von Informationen eindeutig über die Ordnungsnummern zu-
ordenbar sein muß. Verletzung dieser Bedingungen führt zu einer
Fehlerquittung.
Bei Eingang und Verarbeitung von Nachrichten im Verbund führt
die ZDVA zusätzlich Prüfungen und Aktivitäten durch. Sie sind
in Abb. 9 zusammengestellt.
Zugang: Fahnd.-NotierungR1R2R3R4R5R6R7R8 E 
Bedingung B1ZP ..101111NNNNN
B2VP 10NNNJJNNN
B3MP 10NNNNNJJJ
B4Sender änd. berecht.---JNJNN
B5Empfänger änd. berecht.------JN
B6Empfänger/Bestand-JNJ--J-
AktivitätA1Verteilung ZP 10x-x------
A2Verteilung ZP 11-x-------
A3Verteilung VP 10---x-----
A4Verteilung MP 10-------x-
A5Fehlerquittierung----xx-x-
A6Fehler--------x
Abb. 9 Zusätzliche Ablaufregeln für das Zentralsystem bei Ein-
       gang und Verteilung von nachrichten ZP 10, ZP 11, VP 10
       und MP 10
INPOL
Abb. 10 Übersicht über den Ausbau des Datennetzes

Die ZDVA prüft beim Eingang von Veränderungsmeldungen oder Auf-
forderungen zu Veränderungen die Berechtigungssituation des
Absenders. Für die richtige Weiterleitung im Verbund ist die
Berechtigungssituation des Empfängers maßgebend. Bei Zugang
einer Fahndungsnotierung zu bereits verbunderfaßten Personalien
prüft die ZDVA am zentralen Personenindex, ob die Empfänger die
entsprechenden Personalien gespeichert hat. Ist dies nicht der
Fall, baut die ZDV automatisch eine ZP10, also eine vollständigen
Neuzugang, für diesen Empfänger auf.
Nach Zugang oder Veränderung von Personalien erfolgt in jeder
DVA des Verbundes die Überprüfung, ob Übereinstimmung in den
Suchbegriffen NAME und GEBURTSDATUM der eingehenden Infor-
mation mit bereits vorhandenen Datensätzen besteht. Die Zusam-
menführung übereinstimmender Sätze erfolgt nach Bestandsab-
gleich durch die ZDVA, während Eigenbestand mit Verbundsbestand
in der RDVA zusammengeführt wird.
Im Verbund in einer DVA eingehende Nachrichten werden über
eine Fehlerquittung abgewiesen, wenn
 - sie formale Fehler in der Nachricht enthalten (Plausibi-
   litäten) oder
 - die Nachrichten über die Ordnungsnummern dem Bestand nicht
   eindeutig zuordenbar sind, also Bestandsfehler im empfan-
   genden System vorliegt.

Alle übrigen Abläufe können nach diesem Schema im einzelnen
beschrieben werden.

2.4 Datensicherheit

Datensicherheit im Verbund heißt,
 - es darf durch technische Fehler kein Datenverlust auftre-
   ten und
 - die Daten müssen vor unberechtigter Veränderung oder Lö-
   schung geschützt sein.

Entscheiden für die Sicherung des Verbunds gegen Datenverlust
ist das Prinzip, daß jeder Sender einer Nachricht so lange die
Verantwortung für die Weitergabe trägt, bis der Empfänger den
richtigen Abschluß der Verarbeitung durch die logische Gut-
Quittung signalisiert.

Das bedeutet, daß jede am Verbund teilnehmende DVA für jede
abgehende Verbundleitung eine gesicherte Ausgangsdatei führen
muß.
Diese Datei ist so zu organisieren, daß auch nach längerem Aus-
setzen der Nachrichtenübertragung (Leitungsausfall, Systemstö-
rung) ein richtiger Wiederanlauf gewährleistet ist. Insbesondere
ist die Übermittlung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Nach-
richten lückenlos in chronologischer Reihenfolge nachzuvollziehen.
Die chronologische Reihenfolge ist erforderlich, damit Verän-
derungen auf Bestand stoßen und der erwünschte Änderungsstand
jederzeit erreicht ist. Technische Möglichkeiten wurden z. B.
von Hütter (5) diskutiert.

Die Forderung nach Schutz vor Informationsverfälschung wird im
Verbund durch das sogen. Eigentümer-Prinzip Rechnung getragen.
Das bedeutet, daß nur derjenige Änderungen oder Löschungen an
solchen Daten vornehmen kann, die er ursprünglich in den Verbund
eingegeben hat. Das Eigentumsverhältnis ist in den Ordnungsnum-
mern (Personen- und Personenfahndungsnummer) als Länderschlüs-
sel des eingebenden Systems vermerkt. Die Verknüpfung der Si-
cherungsinformation mit den eindeutigen, invarianten Ordnungsbe-
griffen erhöht die Sicherheit. Es bedeutet nämlich, daß bei
einem Verfälschungsversuch der Länderschlüssel und damit das
Zuordnungskriterium des Verbundes verändert werden muß. Ent-
sprechend den im vorherigen Kapitel geschilderten Ablaufregeln
würde die Ausführung jeder Funktion mit gefälschtem Länder-
schlüssel als Bestandsfehler erkannt und gemeldet.
In diesem Bereich müssen alle Regelungen von allen Vebundsy-
stemen einheitlich, d. h. in gleichem Umfang und in gleicher
Qualität, eingehalten werden, denn der Schutz des Gesamtsystem
kann nur so vollkommen sein, wie der des schwächsten Systems.


135 Datenstationen sind an die ZDVA im BKA direkt angeschlossen.
Diese Stationen stehn in Polizeibehörden von 8 Bundesländern und
an Grenzübergängen. Sie sind über ein Mehrpunktnetz mit nicht
programmierbaren Knoten (Konzentratoren) an die ZDVA herangeführt.

Im Verbund zwischen ZDVA und den regionalen DV-Analgen von zwei
Ländern habe  weitere 122 Datenstationen Zugriff auf die Fahn-
dungsdatei (FDATEI) des BKA.
Als Vorstufe des Verbundes mit paralleler Bestandsführung er-
folgte von August 1973 bis November 1974 eine tägliche on-line-
Aktualisierung der FDATEI in der DV-Anlage des Landes Bayern
vom BKA aus.
Entsprechend dem Blockschema in Abb. 11 wurde über die zweite
DVA des BKA täglich zu beliebigen Zeiten die FDATEI der RDVA
im laufenden on-line-Betrieb auf den neusten Stand gebracht.
INPOL
Abb. 11 Blockschema einer Vorstufe des Datenverbundes BKA - bay-
        risches LKA (LKA BY) (8/73 bis 11/74)

Aus technischer Sicht umfaßte diese Vorstufe der endgültigen
Lösung bereits deren wichtigste Komponenten. Die tägliche Über-
mittlung der Änderungsdaten dauerte bei einer Leitungsgeschwin-
digkeit von 2400 bit/sec etwa 2 Stunden. (Abb. 11)
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden wesentliche Erkenntnisse für
die Entwicklung des endgültigen Datenverbundes gewonnen. Seit
November des vergangenen Jahres arbeiten die Rechner des BKA
mit denen des bayrischen LKA im vollen Verbund. Mit weiteren
drei Bundesländern sind Test und Erprobungsarbeiten zur Einfüh-
rung des Vollverbundes mit gegenseitiger on-line-Dateiwartung
in ähnlicher Konfiguration im Gange.
Nach jetzt einjähriger Entwicklungsarbeit steht fest, daß auf
der Basis der getroffenen Vereinbarungen
 - der Verbund mit gegenseitiger on-line-Datenwartung entsprech-
   end der Zielsetzung funktioniert und in einem Fall voll rea-
   lisiert ist
 - der Verbund zwischen DV-Anlagen verschiedener Hersteller
   (SIEMENS, IBM) und
 - zwischen unterschiedlichen Datenbanksystemen der verschie-
   denen Hersteller (PRISMA, ISAM, UDB, IMS2) möglich ist.

3.2. Nachrichtenaufbau

Eine Verbundnachricht besteht aus
 - einem Nachrichtenkopf und
 - dem Nachrichtentext.

Der Nachrichtenkopf enthält die Angaben für
 - die Steuerung der Nachricht im Datenfernverarbeitungsnetz und
 - die Verarbeitung der Nachricht im empfangenden System.

Diese Informationen müssen von jeder Datenverarbeitungsanlage
(DVA) im Verbund vollständig und schnell analysiert werden können.
Daher hat der Nachrichtenkopf - und entsprechend die enthaltenen
Datenfelder - feste Länge (Abb. 12). Die Feldinhalte haben vor-
stehende Bedeutung.
INPOL
Abb. 12 Aufbau des Nachrichtenkopfes (NK01 bis NK08 = 8 Felder
        des Nachrichtenkopfes)

Systembedingtes Funktionsfeld

Systemprogramme erwarten teilweise für die interne Ablaufsteu-
erung besondere festgelegte Informationen am Anfang einer Nach-
richt.

Nachrichtenlänge

Das Feld enthält die Länge der gesamten Textinformation einer
Nachricht (Nachrichtenkopf und Datensatz). Steuerzeichen der
Übertragungsprozedur sind nicht berücksichtigt. Diese Angabe
erlaubt die Vollständigkeitsprüfung der Nachricht auf Benutzer-
ebene. Da die Feldlänge auf 4 Bytes festgelegt ist, kann eine
Nachricht im INPOL-System mit der Maximallänge von 9999 Zeichen
übertragen werden.

Empfänger- und Senderadresse

Die Feldinhalte dienen der Nachrichtensteuerung. Sie bestehen
aus dem 2-stelligen Länderschlüssel von Sender und Empfänger;
weiter ist die Adressierung von Datenstationen über die je-
weilige im Verbund arbeitende DVA hinaus vorgesehen. Damit
wird ein gezielter Nachrichtenverkehr zwischen Datenstationen
im gesamten Verbundsystem über mehrere Datenverarbeitungs-
anlagen hinweg möglich (message-switiching im Verbund).

Nachrichtenart

Das Feld enthält die in den Abb. 4, 5 dargestellten Funktions-
coders. Diese signalisieren dem Empfänger die Verbundaktivität.

Sende- und Empfangsfunktionsfeld

Im Verbund ist der Sender einer Nachricht für deren Weitergabe
bis zum Eingang der logischen Quittung verantwortlich.
Der Inhalt dieser Felder ermöglichen die Zuordnung von Quittung
und früher gesendeter Nachricht. Deswegen brauchen eingehende
Nachrichten nicht in der Reihenfolge des Eingangs quittiert
werden.

Da der Verwaltungsalgorithmus dieser Felder sowohl dem Sender
als auch dem Empfänger einer Nachricht bekannt ist, können ne-
ben neu eingehenden und Löschungsnachrichten darüber hinaus auch
Veränderungen zum selben Datensatz in der historisch richtigen
Reihenfolge verarbeitet werden.

Wiederholungszähler

Wird eine Nachricht nach einem festgelegten Zeitraum nicht
logisch quittiert, wird sie erneut gesendet. Die Anzahl der
Wiederholungen wird in diesem Feld angezeigt.

Fortsetzungsfeld

Eine variable Erweiterung des Nachrichtenkopfes (z. B. zur
Leitwegsteuerung in einem vermaschten Netz) kann in diesem
Feld angezeigt werden.
INPOL
Abb. 13 Aufbau der Nachricht und des Nachrichtentextes
        (Die Ziffern in Klammern bedeuten die Feldlänge in
        Bytes, der Buchstabe V in Klammern bedeutet vari-
        able Länge, der Buchstabe N in Klammern bedeutet,
        daß die Datengruppe mehrfach vorkommen kann.)

In Abb. 13 ist der Aufbau der Nachricht und des Nachrichten-
textes schematisch dargestellt. Der Nachrichtentext enthält
die polizeiliche Information eines Datensatzes. Abhängig von
der Nachrichtenart enthält der Datensatz die in Abb. 3, 4, 5
aufgeführten Datengruppen. Die Gruppen enthalten die Daten-
felder entsprechend der Abbildung. Die 3-stelligen Feldkenn-
zeichen charakterisieren den variabel langen Feldinhalt. Ent-
sprechend gehört zu jedem Feld die Angaben seiner Gesamtlänge.
Für die Feldinhalte sind Darstellungskonventionen, Plausibili-
täten und Maximallängen festgelegt. Ein Feld kann innerhalb
einer Datengruppe nur einmal vorkommen; leere Felder werden
nicht übermittelt.

Die Datengruppe der richtigen oder als richtig angenommenen
Personalien kommt im Datensatz nur einfach vor.
Die Datengruppen für abweichende Schreibweisen der Persona-
lien, Alias-Personalien und Fahndungsnotierungen können dage-
gen in einem Datensatz mehrfach vorkommen. Sie beginnen jeweils
mit einem Datenfeld GRUPPENTRENNER. Dessen Feldinhalt zeigt
zu Prüfzwecken die Anzahl der noch im Datensatz folgenden
Datengruppen gleicher Art an.
Die dargestellten Konventionen gelten für Formatierung von
Nachrichten. Formatierung und Darstellung der Information in
einer am Verbund angeschlossenen Datenbank sind davon unab-
hängig.

3.3 Übermittlungsverfahren

Im Verbund werden die Benutzerinformationen als Nachricht zwi-
schen zwei DVA ausgetauscht. Damit sich die beiden Anlagen auf
der Systemebene verständigen können, muß unabhängig von Benutzer-
vereinbarungen (Struktur und Darstellung von Nachrichten) ein
einheitliches Übermittlungsverfahren festgelegt werden. Inter-
national genormte Prozedurvereinbarungen sind die Grundlage für
die Zusammenarbeit von Analgen auch verschiedener Hersteller.
Diese Normen beziehen sich auf die durch die Art des Übertragungs-
verfahrens gesicherten Stapel- und Dialogprozeduren.
In einer gesicherten Prozedur ist festgelegt, wie Fehler, die
durch Störungen auf dem Übertragungsweg verursacht wurden, zu
erkennen sind (Informationssicherung durch Zeichen- und Block-
parität). Durch die Sicherungsverfahren erkannte Fehler werden
korrigiert, indem die Nachricht wiederholt gesendet wird. Im
Rechner-Rechner-Verbund wird die Variante 2 für mittlere Ge-
schwindigkeit (MSV2) verwendet.
Da die Prozedur nur den zeitlichen Ablauf der Übertragung und
die Bedeutung von Steuerzeichen festlegt, sind weitere Verein-
barungen erforderlich. Für INPOL wurden folgende Kriterien für
die Datenübertragung vereinbart:
 - Leitungsverbindung:
   4-Draht-Stromweg, als Punkt zu Punkt-Verbindung geschaltet,
 - Betriebsart:
   Korrekturbetrieb mit der DVA im BKA als Primärstation,
 - Betriebsweise:
   Halbduplex ohne Umschaltung der Verkehrsrichtung (conti-
   nuos carrier mode)
 - Übertragungsgeschwindigkeit:
   24000 bit/s oder 4800 bit/s nach Absprache
 - Übertragungsverfahren:
   Serienübertragung, blockweise gesichert nach DIN 66022,
   Blatt 1 (VRC nach ISO 1177, LRC nach CCITT V4)
 - Übertragungscode:
   7-bit nach DIN 66003. International Reference Version,
   Steuerungsverfahren nach DIN 66019
 - Schnittstelle:
   Schnittstelle zwischen Datenübertragungseinrichtung und
   Datenendeinrichtung für bitserielle Übertragung digitaler
   Zeichen (DIN 66020, Blatt 1,; CCITT V24 von 1968)
 - Datenübertragungseinrichtung:
   Modem mit eigenem Taktgeber, Hersteller und Typ nach Absprache
 - Übertragungsblocklänge:
   Maximale Blocklänge 600 Zeichen

Die Datenübertragung wird nach dieser Prozedurvereinbarung durch
Steuergeräte und -Programme abgewickelt. Vereinbarte Steuerzei-
chen lösen die Steuerfunktionen aus. Die Steuerzeichen, ihr Code
und ihre Bedeutung sind in der Abb. 14 dargestellt.
Kurz-
Zeich.
7-Bit-CodeHex.
Code
Bedeutung
PAD1234567FFSynchronisationszeichenfolge
SYN-23-5--16Zeichensynchronisierung
ENQ1-3----05Stationsaufforderung
STX-2-----02Anfang des Nachrichtentextes
ETB123-5--17Ende Textblock
ETX12-----03Ende des Textes
ACK0-
-
-
-
-
-
-
-
5
5
-
6
-
-
10
30
Positive Rückmeldung 0
ACK1-
1
-
-
-
-
-
-
5
5
-
6
-
-
10
31
Positive Rückmeldung 1
NAK1-3-5--15Negative Rückmeldung
EOT--3----04Ende der Übetragung
SOH1------01Anfang des Nachrichtenkopfes
BCC-Blockprüfzeichen
Abb. 14  Tabelle, Code und Funktion der Steuerzeichen des
         Datenübertragungsverfahrens

Der Ablauf einer Datenübertragung ist in Abb. 15 dargestellt.
Technische Einzelheiten sind z. B. von Hofer (8) beschrieben.
Die Übertragung läuft in drei Phasen ab:
 - Aufforderungsphase
 - Textübermittlungsphase und
- Beendigungsphase.
INPOL
Abb. 15 Ablaufschema einer Nachrichtenübertragung

Die Initiative für eine Datenübertragung zwischen zwei verbun-
denen DVA kann grundsätzlich gleichberechtigt von jeder zu jeder
Zeit ausgehen. Die Aufforderungsphase beginnt mit der Prüfung
der Empfangsbereitschaft der Gegenstelle durch die sendebereite
DVA (Schritt 1). Im Schritt 2 bestätigt die Gegenstelle ihre
Empfangsbereitschaft (Abb. 13).
Diese Bestätigung muß innerhalb eines festgelegten Zeitraumes
erfolgen. Diese Zeitbedingung gilt für alle Dialogschritte.
Wird sie überschritten, erfolgt eine bis zu dreimalige, auto-
matische Wiederholung des vorhergehenden Schrittes. Bleibt die
Wiederholung erfolglos, wird die Übertragung abgebrochen (schwer-
wiegender Fehlerfall). Die Datenübertragung kann dann nur über
einen Bedienereingriff wieder in Gang gesetzt werden.
In der nun folgenden Textphase wird die Nachricht blockweise
übertragen (Schritt 3). Richtig übertragene Blöcke werden posi-
tiv quittiert (schritt 4). Bei gestörter Übertragung (Schritt 5)
wird nach negativer Quittung (Schritt 6) der fehlerhaft über-
mittelte Block erneut übertragen (Schritt 7). Die positive
Quittung des letzten Blockes (Schritt 8) leitet die Beendigungs-
phase (Schritt 9 ) ein.
Die positiven Quittungen werden zyklisch numeriert (ACK0-ACK1-
ACK0 usw.) An der zyklischen Nummerierung der positiven Quittung
erkennt das sendende System auf Übertragungsprozedurebene, daß
die Übertragung ohne Blockverlust erfolgt ist. Das empfangende
System erkennt den korrekten Abschluß der Nachrichtenübertragung
an der Steuerzeichenfolge ETX (letzter Block) und EOT (Ende der
Übertragung).
Ein besonderer Fehlerfall tritt dadurch auf, daß beide DVA zum
selben Zeitpunkt die Initiative der Datenübermittlung ergreifen
(Konkurrenz-Situation). Die Steuerung erkennt diese Situation
daran, daß sie auf ihre Empfangsaufforderung innerhalb der für
sie festgelegten Zeit keine Antwort erhält. Diese Zeitintervalle
müssen für die beiden verbundenen DVA unterschiedlich sein, da
sonst die Konkurrenzsituation bestehen bleibt. Die Primärstation
darf als erste nach einer solchen Situation die Empfangsauffor-
derung wiederholen.
In INPOL sind diese Zeitsperren auf 1 Sekunde für die DVA im
BKA und auf 3 Sekunden für die DV-Sekundärstationen der anderen
Dienststellen festgelegt.
INPOL
Abb. 16 Aufbau einer Systemverständigungsnachricht

Datum JJMMTT          = Jahr, Monat, Tag
Uhrzeit HHMM          = Sunde und Minute
a-Länderschlüssel: BW = Bade-Würtenberg   NI = Nidersachsen
                   BY = Bayern            NW = Nordrhein-Westphalen
                   BR = Berlin            RP = Rheinland-Pfalz
                   HB = Bremens           SL = Saarland
                   HH = Hamburg           SH = Schleswig-Holstein
                   HE = Hessen            BK = BKA

3.4 Betriebstechnik

Das Verbundsystem INPOL, muß mit höchstmöglicher Ausfallsicher-
heit täglich 24 Stunden betrieben werden. Die Gesamtverfügbar-
keit des Systems ist um so höher, je weniger Störungen auftre-
ten und je schneller sie im Einzelfall behoben werden.
Die Anzahl der Störungen ist in einem so komplexen System nach
einer gewissen Einführungsphase nicht weiter zu reduzieren. Die
Ausfallrate des Zentralsystems im BKA liegt heute z. B. im Mittel
bei 1,5 Ausfällen pro 24 Stunden. Da sich die Ausfallursachen
ziemlich gleichmäßig über alle Systemkomponenten (soft- und
hardware, Datennetz) verteilen, ist eine wesentliche Verringer-
ung nicht mehr zu erreichen.
Die Gesamtverfügbarkeit wird daher in einem solchen Stadium aus-
schließlich von der Dauer der Störung im Einzelfall bestimmt. Bei
einer Gesamtverfügbarkeit des Zentralsystems von z. Z. mehr als
98 % beträgt z. B. die mittlere Ausfalldauer ca. 20 Minuten.
Die Störungsdauer wird wesentlich beeinflußt durch:
 - die Zeit bis zur Feststellung einer Störung
 - die Zeit bis zur Ermittlung der Störungsursache und
 - die Zeit für die gezielte Fehlerbeseitigung.

Die Zeit für die gezielte Fehlerbeseitigung läßt sich durch
die Verwendung von Ersatzaggregaten (z. B. Duplexanlagen) mini-
mieren. Diese Maßnahme sind technisch und wirtschaftlich Grenzen
gesetzt, da auch ein Doppelsystem nur dann 100 % verfügbar ist,
wenn jede Komponente für sich 100 % ausfallsicher ist (9).
Als letztes bleiben nur noch Maßnahmen für die schnelle Fest-
stellung von Störungen und die schnelle Ermittlung ihrer Ursachen.
die Schwierigkeiten in diesem Bereich entstehen hauptsächlich
dadurch, daß das Gesamtsystem von verschiedenen Partnern (Bund,
Ländern, Bundespost) mit unterschiedlichen Organisationsformen
und verschiedener Technik betrieben wird. Es ist daher wesent-
lich, im Verbund eine automatische Überwachung der Betriebsbe-
reitschaft einzuführen.
Dies wird im INPOL-System durch Systemverständigungsnachrichten
realisiert. Eine solche Nachricht besteht nur aus dem Nachrich-
tenkopf. Einzelheiten sind in Abb. 6 dargestellt.
Die Betriebsüberwachungsmeldung wird on jedem System in Abständen
von 10 Minuten zur Gegenstelle übermittelt. Das Partnersystem
überwacht das Eintreffen einer solcher Meldung. Trifft die
Meldung nicht ein kann eine eigene Meldung nicht abgesetzt werden,
ist die Gegenstelle nicht mehr betriebsbereit. Der Nachrichten-
verkehr wird nach Benachrichtigung des Betriebspersonals ein-
gestellt.
Die Betriebsbereitschaftsmeldung signalisiert die Beseitigung
der Störung. Der Nachrichtenverkehr wird wieder aufgenommen.
Eine geplante Unterbrechung wird durch eine Betriebsunterbre-
chungsmeldung mitgeteilt, deren Ende durch die Meldung der Be-
triebswiederaufnahme. Das Betriebspersonal löst die Meldung aus.

4. Ausblick auf die weitere Entwicklung

Die zukünftige Entwicklung des Verbundsystems INPOL wird von
zwei Zielsetzungen her bestimmt.
Seiner Aufgabenstellung gemäß werden weitere polizeiliche An-
wendungsbereiche erschlossen. Diese sind:
 - die Fahndung nach abhanden gekommenen Sachen,
 - die Auskunft über Straftaten und Straftäter,
 - ein maschinelles Such- und Vergleichsverfahren für diakty-
   loskopische Daten und
 - die Dokumentation von wissenschaftlichen Schriftgut aus den
   Bereichen der Kriminologie, der Kriminalistik und der
   Kriminaltechnik.

Die technischen Voraussetzungen müssen Schritthalten mit dieser
Entwicklung geschaffen werden. Dies betrifft besonders den Aus-
bau des Datennetzes hinsichtlich Durchsatz und Betriebssicherheit.

Eine Bund-Länderkommision erarbeitet zur Zeit die Spezifikationen
für ein bundesweites einheitliches Digitalnetz der Polizei zur
Übermittlung von Daten und Fernschreiben, da diese Bedingungen
erfüllen soll.
DISPOL
Abb.: Übersichtsdarstellung DISPOL
COUP
Abb.: Grobstruktur COUP
Fernschreibvermittlung, im System INPOL
LandAnlage(n)Inbetriebnahme
BundSiemens 404/6 Duplex1974
Baden-Würtenberg2 Siemens 404/2Okt. 1975 bzw. Okt. 1976
BerlinSEL ADX 6400 P Duplex1977
HamburgAnlage geplant1981
Hessen4 Siemens 404/2LVSt Nov. 1975
Niedersachsen1 SEL ADX 6400 P Duplex1976
5 SEL ADX 6400 P1978/79
Nordrhein-1 Siemens 404/6 Duplex1972
Westphalen2 Siemens 404/21975 bzw. 76
2 SEL ADX 6400 P1975 bzw. 76
Rheinland-2 SEL DS 4/16 Durch-1976
Pfalzschaltevermittlung
1 SEL DS 4/16 Durch-1976
schaltevermittlung
1 Speichervermittlung
vorauss. ADX 6400 P
Saarlandkeine konkr. Planungen
Schleswig-4 Siemens 404/2Mitt 1976
Holstein
Installierte Datensichtstationen beim BKA/LKA
und BW Dst für Sonderentstörung; Stand
E I N S A T Z 8150815181618152Σ
StückStückStückStück
BKAWiesbaden 1)-20864-272
LKANiedersachsen-48--48
LKAHamburg-45--45
LKABremen-93-12
LKANordrhein-Westphalen-130--130
LKABaden-Würtenberg-623-65
LKABayern363--66
LKASaarland-11--11
LKABerlin-156-21
BWBKoblenz-95-14
BWStandortverwaltung
Karlsruhe15---15
Memmingerberg11---11
BW HSMünchen-13-6679
FEGMünchen122--23
DFVLRSturttgart--10-10
Σ 306359166822
1) Incl. der Installation DSS beim BGS

Geplante Einsatzfälle von sonderentstörte DSS
(Realisierung bis 1982)
E I N S A T Z 815181618160Σ
BNDPullach-70-70
DISPOLBayern-245-245
Nordrhein-Westphalen -150-150
Baden-Würtenberg -60-60
INPOLBayern 1)-80-80
COUPBRD-120-120
BW FUESYEifel I--600600
BW FUESYEifel II--300 2)300
BW FUESYWaldkönig --800 2)800
BW FUESYMHQ--500 2)500
Σ -72522002925
1) Umrüstung ca. 82/83
2) Einsatz von Plasma Displays und Großanzeigen;
   Spezifiz. folgt.