ACHTUNG! Bitte nicht verwechseln mit der: DV Anleitung 040/1/011 (1986)Organisation des Schaltens von Kanälen, Leitungen und Teilnehmerendeinrichtungen in Nachrichtenzentralen Schaltorganisation in Nachrichtenzentralen
D E U T S C H E D E M O K R A T I S C H E R E P U B L I K Vertrauliche Verschlußsache! BArch*457 Az.: 58 04 40 VVS-Nr.: A 69 039 Ausfertigung Inhalt 40 Blatt DV-14/5 Fernschreibbetriebsdienst der Fernschreibstellen S Ministerium für Nationale Verteidigung 1969 Ag 117/Id/650/69-6764 Die DV-14/5 "Fernschreibbetriebsdienst der Fernschreibstellen S" wird erlassen und tritt am 01.08.1969 in Kraft. Berlin, den 01. 07. 1969 Chef Nachrichten Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliche Bestimmungen für die Arbeit 7 der Fernschreibstelle S 2. Das Bearbeiten von Fernschreiben durch die 15 Fernschreibstelle S 3. Die Regeln des Fernschreibbetriebsdienstes 21 Die Anwendung von Verkehrsabkürzungen 21 Die Verbindungsaufnahme 21 Die Verbindungsüberprüfung 21 Das Senden eines Fernschreibens 22 Das Führen von Fernschreibgesprächen und 30 Senden eines Fernschreibens nach der verkürzten Methode Das Empfangen eines Fernschreibens oder 33 Fernschreibgespräches Der Fernschreibbetrieb mit Lochstreifen- 34 technik Die Besonderheit bei der Abwicklung des 37 Fernschreibbetriebsdiensts 4. Das Führen der Betriebsunterlagen 43 5. Die Aufgaben der Fernschreibstelle S bei 47 der Kontrolle und Analyse des Informations- austausches Anlagen: Anlage 1 Fernschreibsignaltabelle für den Betriebstechniker Anlage 2 Verkehrsabkürzungen Anlage 3 Regeln für das Zählen der Wörter Anlage 4 Beispiel eines ausgefüllten Betriebsbuches Anlage 5 Beispiel eines ausgefüllten Spruchnachweis- und Betriebsbuches Anlage 6 Beispiel einer Verbindungsübersicht Anlage 7 Beispiel für das Ausfüllen und Bearbeiten von Fernschreiben 1. Grundsätzliche Bestimmungen für die Arbeit der Fernschreib- stelle S 1. (1) Der Fernschreibbetrieb über Spezialfernschreibver- bindungen zwischen den Fernschreibstellen S (im weiteren nur Fernschreibstelle genannt) ist im Garnisions- und Felddienst nach den Bestimmungen dieser Vorschrift abzuwickeln. (2) Die Vorschrift legt die einheitlichen Regeln für die Ver- bindungsaufnahme, die Verbindungsüberprüfung, das Senden und Empfangen von Fernschreiben und das Führen von Fernschreib- gesprächen für die Fernschreibstellen fest. (3) Gleichzeitig sind in dieser Vorschrift die allgemeinen und speziellen Forderungen festgelegt, die beim Bearbeiten der geheimen, 1) verdaulichen, 2) verschlüsselten 3) und offenen Fernschreiben sowie beim Führen der Betriebsunterlagen und Nachweisdokumente einzuhalten sind. 1) Geheime Fernschreiben (Informationen) sind Fernschreiben, deren Inhalt GVS-Charakter trägt. 2) Vertrauliche Fernschreiben (Informationen) sind Fernschrei- ben, deren Inhalt VVS-Charakter trägt. 3) Verschlüsselte Fernschreiben (Informationen) sind Fern- schreiben, die von der Schlüssel- oder Codierstelle ver- schlüsselt oder codiert bzw. mit Mitteln der gedeckten Truppenführung, die dem Absender zur Verfügung stehen, verschlüsselt, getarnt oder verschleiert wurden. 2. Die Fernschreibstellen sind ein Element der Spezialnach- richtenzentrale im Bestand der Nachrichtenzentrale eines Stabes (einer Führungsstelle). Sie werden zur Sicherstellung des Austausches geheimer, ver- traulicher und offener Fernschreiben sowie zur Sicherstellung von Fernschreibgesprächen über Spezialfernschreibverbindungen - in Betriebsräumen der Spezialnachrichtenzentralen - in Spezialnachrichtentrupps - als abgesetzte Fernschreibmaschinen S (im weiteren nur noch Fernschreibmaschine genannt) entfaltet. 3. (1) Alle Personen, die an der Bearbeitung geheimer und ver- traulicher Informationen beteiligt sind, tragen die persönliche Verantwortung für die Sicherheit dieser Informationen und das bei der Bearbeitung anfallende Zwischenmaterial sowie für die Geheimhaltung des Inhaltes dieser Informationen. deshalb ist bei der Bearbeitung geheimer und vertraulicher Fernschreiben unbefugten Personen die Einsichtnahme in diese Fernschreiben nicht zu gestatten. (2) Allen Personen, die bei der Bearbeitung dieser Fernschreiben mit deren Inhalt bekannt werden, ist es verboten, anderen Per- sonen darüber Mittelung zu machen! (3) Während des Betriebsdienstes sind geheimzuhalten: - der Inhalt der Fernschreiben sowie der Fernschreibgespräche, einschließlich Absender und Empfänger - die eingesetzten und angewandten Spezialnachrichtenmittel - die organisierten Nachrichten- und Spezialnachrichtenver- bindungen. (4) Es ist verboten, Spruchformulare mit Angaben zu beschriften, die auf das verwendete Spezialnachrichtenmittel hinweisen. 4. Die Fernschreibstellen sind nur in solchen Räumen oder Kraftfahrzeugen unterzubringen bzw. einzurichten, die den Be- dingungen für die Unterbringung und Einrichtung von VS-Stellen und Betriebsräumen des Spezialnachrichtendienstes entsprechen. 5. (1) Die Spezialfernschreibstelle si für das termingerechte Herstellen der Spezialfernschreibverbindungen über vorbereitete Draht-, Richtfunk- oder Funkkanäle verantwortlich. (2) Nach der Verbindungsaufnahme in der Arbeitsart "ver- schlüsselt" und Überprüfung der Verbindungen mit der Kontroll- fernschreibmaschine hat der Betriebstechniker für Spezial- fernschreibverbindungen (im weiteren nur noch Betriebstechniker genannt) zur Fernschreibstelle durchzuschalten und die Spezial- fernschreibverbindungen zur Nutzung zu übergeben. 6. (1) Der diensthabende Operateur für Spezialfernschreibver- bindung (im weiteren nur noch Operateur genannt) hat den Fernschreibbetrieb (Verbindungsaufnahme, Verbindungsüber- prüfung, Ankündigung und Senden eines Fernschreibens) erst nach dem Erlöschen der Signallampe an seinem Arbeitsplatz zu eröffnen. (2) Beim Empfang des Signals "NNNNN" bzw. "ННННН" (über die Spezialfernschreibverbindung des Zusammenwirkens zwischen den Armeen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages) oder "VVVVV" bzw. "ЖЖЖЖЖ" ist das Senden sofort zu unter- brechen und der Betriebstechniker der Fernschreibstelle zu informieren. Leuchtet die Signallampe am Arbeitsplatz des Operateurs auf, ist das Senden geheimer und vertraulicher Fernschreiben verboten! (3) Beim Empfang eines Fernschreibens ist der Operateur ver- pflichtet, ständig den empfangenen Text zu beobachten und bei unklarem Empfang durch Senden des Signals "NNNNN" bzw. "ННННН" die Fernschreibgegenstelle zu benachrichtigen sowie den Betriebstechniker seiner Fernschreibstelle davon in Kenntnis zu setzen. (4) Der Operateur der Fernschreibstelle muß die Signale kennen, die vom Betriebstechniker beim Herstellen der Spezialfernschreibverbindungen angewandt werden (Anlage 1). 7. Das Betreiben der Spezialfernschreibverbindungen in der Arbeitsart "offen " bedarf der Genehmigung des Chefs oder Leiters Nachrichten und ist nur in solchen Fällen zum Senden verschlüsselter und offener Fernschreiben gestatten, in denen keine anderen Möglichkeiten des schriftlichen In- formationsaustausches bestehen. Es ist verboten, geheime und vertraulicher Fernschreiben in der Arbeitsart "offen" zu senden. 8. Für den Fernschreibbetrieb werden den Fernschreibstellen Betriebsunterlagen zugeteilt. Sie bestehen aus Tarnnamen und Tarnzahlen, Teilnehmerverzeichnissen über den zum Führen von Fernschreibgesprächen berechtigten Personenkreis, Verbin- dungsübersichten, Betriebsbüchern, Spruchformularen usw. so- wie Weisungen über die Abwicklung des Fernschreibbetriebes in der Fernschreibstelle. 9. Es ist gestattet, über Spezialfernschreibverbindungen, die in der Arbeitsart "verschlüsselt" arbeiten, - offene und verschlüsselte (getarnte und verschleierte) Fern- schreiben zu senden - Fernschreibgespräche mit offenem Inhalt zu führen - geheime und vertrauliche Fernschreiben zu senden - Fernschreibgespräche mit geheimem und vertraulichen Inhalt zu führen. 10. (1) Fernschreiben werden unterteilt a) nach Art ihres Durchlaufes in - gesendete Fernschreiben (Ausgänge) - empfangene Fernschreiben (Eingänge) - Durchgangsfernschreiben; b) nach ihrem Inhalt in - operative Fernschreiben - Betriebsfernschreiben; c) nach ihrem Geheimhaltungscharakter in - geheime Fernschreiben (Klartext mit GVS-Charakter) - vertrauliche Fernschreiben (Klartext mit VVS-Charakter) - verschlüsselte (getarnte, verschleierte) Fernschreiben (Geheimtext oder Mischtext) - offene Fernschreiben (Klartext ohne Geheimhaltungs- charakter). (2) Der Text der Fernschreiben kann - in deutscher oder bei Auslandsfernschreiben 4) in russischer Sprache (im Klartext) abgefaßt sein oder - aus lateinischen oder kyrillischen Buchstabengruppen, aus Zahlengruppen oder gemischten Gruppen bestehen. 4) Auslandsfernschreiben werden an Stäbe der Armeen der Teil- nehmerstaaten des Warschauer Vertrages gesendet oder von diesen empfangen uns sind in russischer Sprache abgefaßt. 11. (1) Fernscheiben können mit folgenden Dringlichkeits- stufen gekennzeichnet sein: - "Luft" (L), "Воздух" (ВЗД) - "Flugzeug" (FL), "Самолет" (СМЛ) - "Ausnahme" (AN), "Бнеочередная" (БН) - "Dringend" (DR), "Срочная" (СР). (2) Fernschreiben ohne Dringlichkeitsstufe werden als "ge- wöhnliche" Fernschreiben bezeichnet. 12. (1) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen sind in folgender Reihenfolge zu senden: - "Luft" ("Воздух") - unverzüglich; das Senden und der Empfang aller anderen Fernschreiben ist zu unterbrechen. - "Flugzeug" ("Самолет") - außer der Reihe, jedoch erst nach dem Senden oder Empfangen von Fernschreiben der Dringlichkeitsstufe "Luft" ("Воздух"), das Senden und der Empfang aller anderen Fernschreiben ist zu unterbrechen. - "Ausnahme" ("Бнеочередная") - nach dem Senden oder Empfangen von Fernschreiben der Dringlichkeitsstufen "Luft" ("Воздух") und "Flugzeug" ("Самолет"); das Senden und der Empfang von Fernschreiben der Dringlichkeittstufe "Dringend" ("Срочная") ist zu unterbrechen. - "Dringend" ("Срочная") - nach den Fernschreiben der Dring- lichkeitsstufen "Luft" ("Воздух"), "Flugzeug" ("Самолет)" und "Ausnahme" ("Бнеочередная"). (2) Gefechtssignale sind wie Fernschreiben der Dringlich- keitsstufe "Luft" ("Воздух") einzustufen. 13. (1) Die der Fernschreibstelle übergebenen Fernschreiben sind entsprechend ihrer Dringlichkeitsstufe bzw. bei gleicher Dringlichkeitsstufe in der Reihenfolge ihrer Auf- gabezeit und ohne Verzögerung zu senden. (2) Fernschreiben mit Geheimtext (Verschlüsselt, getarnt, verschleiert) sind vor anderen Fernschreiben gleicher Dring- lichkeitsstufe und unabhängig von ihrer Aufgabezeit zu senden. 14. (1) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen gelten als ver- zögert, wenn das Senden nach folgenden Zeiten (gerechnet vom Zeitpunkt des Eintreffens bei der Abfertigung - Aufgabezeit -) nicht beendet ist: "Luft" (bis 30 Gruppen): Klartext nach 6 min verschlüsselt nach 10 min "Flugzeug" (bis 100 Gruppen): Klartext nach 12 min verschlüsselt nach 18 min "Ausnahme" (bis 100 Gruppen): Klartext nach 15 min verschlüsselt nach 20 min (bis 300 Gruppen): Klartext nach 25 min verschlüsselt nach 40 min "Dringend" (bis 100 Gruppen): Klartext nach 20 min verschlüsselt nach 25 min (bis 300 Gruppen): Klartext nach 30 min verschlüsselt nach 45 min. (2) Wird die vorgeschriebene Textlänge überschritten, gilt die Zeit der nächst niedrigen Dringlichkeitsstufe. Für jeweils 50 Gruppen Textverlängerung über 300 Gruppen sind 5 min zuzu- geben. (3) Gefechtssignale gelten als verzögert, wenn sie 2 min nach dem Eintreffen auf der Abfertigung noch nicht gesendet wurden. 15. (1) Verzögerungen beim Absenden von Fernschreiben der Dringlichkeitsstufe "Luft" sowie beim Senden von Gefechts- signalen sind unverzüglich der Abfertigung und dem Leiter der Nachrichtenzentrale oder dem Leiter des Nachrichtenbetriebes zu melden. (2) Treten beim Absenden der anderen Fernschreiben unvermeid- liche Verzögerungen auf, ist der Abfertigung und dem Leiter der Nachrichtenzentrale oder dem Leiter des Nachrichtenbe- triebes darüber Meldung zu erstatten. Gleichzeitig sind Maß- nahmen zu ergreifen, die das Absenden der verzögerten Fern- schreiben beschleunigen. In jedem Fall ist der Grund der Ver- zögerung als Dienstvermerk auf dem Spruchformular einzutragen und beim Senden des Spruchkopfes mit zu übermitteln. 16. (1) Empfangene Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen sind durch Aufkleber zu kennzeichnen und müssen nach folgenden Zeiten (gerechnet vom Zeitpunkt der Quittungsgabe durch die Empfangsstelle - Quittungszeit-) an den Empfänger ausgehändigt sein: "Luft" Klartext nach 5 min verschlüsselt nach 10 min "Flugzeug" Klartext nach 6 min verschlüsselt nach 15 min "Ausnahme" Klartext nach 8 min (bis 100 Gruppen) verschlüsselt nach 17 min (bis 300 Gruppen) verschlüsselt nach 25 min "Dringend" Klartext nach 10 min (bis 100 Gruppen) verschlüsselt nach 20 min. (bis 300 Gruppen) verschlüsselt nach 30 min. (2) Beim Überschreiten der vorgeschriebenen Textlänge gilt die gleiche Regelung wie unter Ziffer 14. 2. Das Bearbeiten von Fernschreiben durch die Fernschreib- stelle S 17. (1) Das Bearbeiten von Fernschreiben erfolgt nach der normalen und nach der verkürzten Methode. (2) Nach der normalen Methode werden alle Fernschreiben be- arbeitet, die den Beförderungsweg Absender - Abfertigung - Fernschreibstelle oder Absender - Abfertigung - Schlüssel-/Codierstelle - Fernschreibstelle durchlaufen. Das trifft auch für die Fernschreiben zu, die vom Absender direkt der Fernschreibstelle (in den Fällen, wo keine Abfertigung bzw. Schlüssel-/Codierstelle eingerichtet ist) oder dem Operateur an einer abgesetzten Fernschreib- maschine gegen Quittung zum Absenden übergeben werden. (3) Nach der verkürzten Methode werden auf Verlangen des Ab- senders gewöhnlich nur geheime oder vertrauliche Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe bearbeitet. Diese Fernschreiben werden vom Absender direkt der Fernschreibstelle oder dem Operateur an einer abgesetzten Fernschreibmaschine ohne Quittung über- geben. Das Senden und Empfangen dieser Fernschreiben erfolgt in Gegenwart des Absenders nach den Bestimmungen der Ziffern 42 bis 46. 18. (1) Alle Fernschreiben, die vom Absender den Elementen der Nachrichtenzentrale oder Spezialnachrichtenzentrale zum Absenden übergeben werden, müssen (neben Text) folgende Angaben enthalten (Anlage 7, Beispiel 1): - Empfänger (Tarnname/Tarnzahl oder Dienststellung, Dienst- grad, Name) - Absender (Tarnname/Tarnzahl oder Dienststellung, Dienstgrad, Name) - Geheimhaltungsstufe, VS-Nummer, Nr. der Ausfertigung, Blatt- zahl und Ausarbeitungsvermerke (nur bei geheimen oder ver- traulichen Fernschreiben). (2) Außer diesen Angaben können, wenn notwendig, eingetragen sein: - Dringlichkeitsstufe - Dienstvermerke /z. B. Aushändigungsbestätigung). (3) Bei gleichlautenden Fernschreiben an mehrere Empfänger sind, abhängig von ihrer Bestimmung, zwei Formen der Adressierung möglich: a) Der Text des Fernschreibens ist an mehrere Empfänger zu senden. Die Empfänger sind in der Reihenfolge des Absen- dens einzutragen und zu unterstreichen. Beispiel: Cabinet 380 Filter 380 Barock 380 b) Den Empfänger ist außer dem Text auch der Gesamtverteiler zu senden. Die Empfänger sind in der Reihenfolge des Ab- sendens ohne Unterstreichung einzutragen. Beispiel: Cabinet 380 Filter 380 Barock 380 19. Auf Fernschreiben, die von der Abfertigung oder der Schlüssel-/Codierstelle der Fernschreibstelle zum Absenden übergeben werden, ist außer den Angaben des Absenders fol- gendes einzutragen (Anlage 7, Beispiel 2 bis 5): - Spruchnummer - Anzahl der Wörter/Gruppen - Datum - Aufgabezeit - Dienstvermerk (z. B. Verzögerungsvermerke, Kenngruppen usw.). 20. (1) Die Übernahme zu sendender Fernschreiben (Ausgänge), deren Rückläufer sowie empfangener Fernschreiben (Eingänge) ist der übergebenden Nachrichten- oder Spezialnachrichtenstelle zu quittieren. (2) Die Form der Quittung (Unterschrift, Quittungsmarke o. ä.), ist entsprechend den örtlichen Bedingungen durch Weisungen des Leiters der Nachrichtenzentrale festzulegen. (3) Die Quittungsleistung zwischen Absender (Überbringer) oder Empfänger und der Fernschreibstelle für die sendenden Fern- schreiben und für empfangene Fernschreiben hat in den unter Ziffer 17. (2) genannten Fällen durch Unterschrift auf dem Quittungsstreifen zu erfolgen. (4) Rückläufer sind dem Absender nur gegen Rückgabe des Quittungsstreifens auszuhändigen. 21. Zu sendende Fernschreiben (Ausgänge) sind wie folgt zu be- arbeiten: a) Das Fernschreiben von der Abfertigung oder der Schlüssel-/ Codierstelle gegen Quittung entgegennehmen. b) Die Angaben im Spruchkopf überprüfen. c) Das Fernschreiben zum Senden vorbereiten (z. B. Anfertigen eines Lochstreifens). d) Die Verbindung aufnehmen und das Fernschreiben entsprechend der Regel des Abschnittes 3 zur Fernschreibgegenstelle senden. e) Die Bearbeitungsvermerke wie folgt in den Spruchkopf (An- lage 7, Beispiel 6 und 7) eintragen: - Quittungszeit - Anzahl der Mitleseblätter des Fernschreibens an den Empfänger (nur bei Fernschreiben mit dem Dienstvermerk "QLI" ("ЩЛИ")). - Eintragen der Angaben in das Betriebsbuch (Anlage 4): - Spruchnummer, in Spalte 1 - Beginn des Sendens, in Spalte 3 - Quittungszeit der Fernschreibgegenstelle, in Spalte 4 - zeit der Aushändigung an den Empfänger (nur bei Fern- schreiben mit dem Dienstvermerk "QLI" ("ЩЛИ")), in Spalte 5 - zeit der Übergabe des Rückläufers, in Spalte 6 bzw. 7. - Den Rückläufer an die Abfertigung oder Schlüssel-/Codier- stelle übergeben. 22. (1) Empfangene Fernschreiben (Eingänge) sind wie folgt zu bearbeiten: a) Das Fernschreiben entsprechend den Regeln des Abschnittes 3 kontrollieren und quittieren. b) Die Bearbeitungsvermerke wie folgt in den Spruchkopf (An- lage 7, Beispiele 8 und 9) eintragen: - Spruchnummer - Geheimhaltungsstufe mit VS-nummer - Gesamtblattzahl - Quittungszeit. c) Folgende Angaben in das Betriebsbuch (Anlage 4) eintragen: - Spruchnummer, in Spalte 2 - Quittungszeit, in Spalte 4 - Zeit der Übergabe des Fernschreibens an die Abfertigung oder Schlüssel-/Codierstelle, in Spalte 6 bzw. 7. d) Das Fernschreiben an die Abfertigung oder Schlüssel-/Codier- stelle übergeben. (2) Die mit Blattschreiber empfangenen Fernschreiben (außer verschlüsselte Fernschreiben, die an die Schlüssel-/Codier- stelle adressiert sind) sind an ein leeres Spruchformular zu heften und nach dem Eintragen der Bearbeitungsvermerke der Abfertigung zu übergeben. (3) Wurde für ein empfangenes Fernschreiben eine Aushändigungs- bestätigung an den Empfänger verlangt, so ist der Dienstver- merk "QLI" ("ЩЛИ") auf dem Spruchformular einzutragen. Nach- dem der Fernschreibstelle von der Abfertigung die Aushändi- gungszeit mitgeteilt wurde, ist sie der Fernschreibgegenstelle zu übermitteln. 23. (1) Durchgangsfernschreiben sind wie empfangene und zu sendende Fernschreiben zu bearbeiten. Sie behalten die von der Abfertigung des Absenders festgelegte Spruchnummer über den gesamten Übermittlungsweg bei und sind bei der Abfertigung oder Fernschreibstelle der Durchgangs-Nachrichtenzentrale im Spruchnachweis- und Betriebsbuch unter dieser Spruchnummer und dem Zusatzbuchstaben "D" wie empfangene und in der fol- genden Zeile wie gesendete Fernschreiben zu registrieren (Anlage 4). (2) Empfangene Durchgangsfernschreiben sind gewöhnlich der Abfertigung zu übergeben. Sie legt den weiteren Beförderungs- weg fest. (3) Besteht zwischen der empfangenden Fernschreibstelle und der Fernschreibstelle, für die das Fernschreiben bestimmt ist, eine Direktverbindung, ist das Durchgangsfernschreiben sofort nach dem Empfang abzusenden und danach der Abfertigung zur Registrierung und Aufbewahrung zu übergeben, um die Lauf- zeit zu verkürzen. 24. (1) An abgesetzten Fernschreibmaschinen ist beim Bear- beiten von zu sendenden und von empfangenen Fernschreiben sinngemäß nach den Festlegungen der Ziffer 21 und 22 zu ver- fahren. (2) Die zu sendenden (die empfangenen) Fernschreiben sind dabei unmittelbar zwischen dem Absender (Empfänger) und dem diensthabenden Operateur zu übergeben (zu übernehmen). (3) Alle Fernschreiben sind im Spruchnachweis- und Betriebs- buch zu registrieren (Anlage 5). 25. Zum Festlegen der Spruchnummer für die zu sendenden Fern- schreiben sind von der Abfertigung jeder abgesetzten Fern- schreibmaschine und der Fernschreibstelle (nur für Fernschreib- gespräche und für Fernschreiben, die nach der verkürzten Methode bearbeitet werden) für 24 Stunden Spruchnummern zur freien Verfügung zuzuweisen. 26. (1) Von Klartext-Fernschreiben, die der Fernschreibstelle oder dem diensthabenden Operateur an einer abgesetzten Fern- schreibmaschine direkt zum Absender übergeben werden, sind die Wörter zu zählen und im Spruchkopf einzutragen. (2) Die Wörter sind nach den in der Anlage 3 festgelegten Regeln zu zählen. Gezählt werden: - die Dringlichkeitsstufe - die Anschrift - die Wörter des Textes - die VS-Nummer und - der Absender. (3) Bei Fernschreiben mit langen Texten sind nach jeweils 50 Textwörtern ein Trennungszeichen, die Zahl der Wörter und ein Trennungszeichen zu setzen und beim Senden mit zu über- mitteln (z. B. =50=; =100=; =150= usw.). Diese eingefügten Zahlen werden beim Zählen der Wörter nicht mit verrechnet und sind bei der Empfangs-Fernschreibstelle auf dem Mitleseblatt zu streichen oder beim Empfang mit Streifenschreiber zu überkleben. 27. Ist bei einer Nachrichtenzentrale weder eine Abfertigung noch eine Schlüssel-/Codierstelle eingerichtet, hat die Fern- schreibstelle zusätzlich die Funktion der Abfertigung zu über- nehmen und gemäß den Festlegungen über die Arbeit der Abferti- gung der Nachrichtenzentrale zu handeln. 3. Die Regeln des Fernschreibbetriebsdienstes Die Anwendung von Verkehrsabkürzungen 28. Bei der Abwicklung des Fernschreibbetriebes sind die in der Anlage 2 festgelegten Verkehrsabkürzungen konsequent an- zuwenden, um den notwendigen Verständigungsverkehr weitest- gehend zu verkürzen. Es ist verboten, willkürlich festgelegte Abkürzungen zu verwenden. Die Verbindungsaufnahme 29. (1) Die Fernschreibstelle hat unmittelbar nach de Über- nahme der Spezialfernschreibverbindung zur Nutzung, d. h. nach dem Erlöschen der Signallampe, sowie vor jedem beabsichtigen Senden eines Fernschreibens die Verbindung zur Fernschreib- gegenstelle aufzunehmen. (2) Die Verbindung gilt als aufgenommen, wenn die anrufende Fernschreibstelle die Antwort der Fernschreibgegenstelle empfangen hat. 30. Die Verbindung ist wie folgt aufzunehmen: Fernschreibstelle "Kama" schreibt: NG NG NG KAMA bzw. НШ НШ НШ КАМА Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: ER ER ER WOLGA bzw. ЕР ЕР ЕР ВОЛГА Die Verbindungsüberprüfung 31. Die Spezialfernschreibverbindungen sind zu überprüfen, um die Betriebsbereitschaft festzustellen, die Verbindung ständig zum Fernschreibverkehr bereitzuhalten und die Wachsamkeit der diensthabenden Operateure zu kontrollieren. 32. Spezialfernschreibverbindungen sind zu überprüfen: - nach der ersten Verbindungsaufnahme in einer neuen Richtung, zum befohlenen Termin der Betriebsbereitschaft - nach jeder Verbindungsunterbrechung - nach jeder vollen Stunde, wenn in dieser Zeit keine Informa- tionsaustausch erfolgte (nur über die Spezialfernschreib- verbindungen des Zusammenwirkens) - zu den von den Chefs oder Leitern Nachrichten festgelegten Terminen für eine Verbindungsüberprüfung. 33. (1) Die Spezialfernschreibverbindung ist wie folgt zu überprüfen: Fernschreibstelle "Kama" schreibt: QLW KAMA 1405 bzw. ЩЛБ КАМА 1405 ФРАНКЕ Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QLW WOLGA 1405 bzw. ЩЛВ ВОЛГА 1405 ПЕТРОВ (2) War die Spezialfernschreibverbindung unterbrochen oder hat eine Fernschreibstelle den Quittungsaustausch unklar empfangen, schreibt die Fernschreibstelle "Kama" bzw. "Wolga": QLW KAMA QRY bzw. ЩЛВ КАМА ЗЖП РЫ Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QRY RY RY RY RY RY … und schreibt danach den Abstimmtext: =EXAKTES FACHLICHES UND POLITISCHES STUDIUM SIND DIE VORAUS- SETZUNGEN JEDER WEITEREN QUAILITAETSVERSSERUNG RY 1234567890= oder ЗЖ РЫ РЫ РЫ РЫ РЫ und schreibt danach den Abstimmtext: =Б ЧАЩАХ ЮГА ЖИЛ БЫ ЦИТРУС? ДА, НО ФАЛЬШИВЫЙ ЭКЗЕМПЛЯР: /1234567890/+-,.= Danach sendet "Kama" RY bzw. РЫ und den Abstimmtext. Fernschreibstelle "Wolga" quittiert: QLW WOLGA 1632 bzw. ЩЛВ ВОЛГА 1632 ПЕТРОВ Das Senden eines Fernschreibens 34. Der diensthabende Operateur hat die Eintragungen im Spruch- kopf des Fernschreibens zu überprüfen, die Verbindung zur Fern- schreibgegenstelle gemäß Ziffer 30 herzustellen, das Fernschrei- ben anzukündigen und zu senden. Dabei ist es verboten, den Text des Fernschreibens zu ändern. 35. Ein Fernschreiben ist mit der Verkehrsabkürzung QTC bzw. ЩТЦ voranzukündigen. Das Vorliegen von Fernschreiben ist mit QTC? bzw. ЩТЦ? bei der Fernschreibgegenstelle anzufragen. Fernschreibstelle "Kama" schreibt: QTC-L- bzw. ЩТЦ-ВЗД- (Habe Fernschreiben für Sie mit Dringlichkeitsstufe "Luft"). Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QRV-L- bzw. ЩРЖ-ВЗД- (Ich bin empfangsbereit), oder AS bzw. АС (Warten Sie). Fernschreibstelle "Amur" schreibt: QTC? bzw. ЩТЦ? (Haben Sie Fernschreiben für mich?) Fernschreibstelle "Jawa" antwortet: NO n bzw. НО (nein) oder QTC-GVS- bzw. ЩТЦ-СОВ СЕКР- (Habe Fernschreiben mit GVS-Charakter). 36. (1) Unmittelbar vor Beginn des Sendens ist ein Fern- schreiben wie folgt anzukündigen: a) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe Fernschreibstelle "Kama" schreibt: NW-FL- bzw. НВ-СМЛ- (Beginne mit Senden eines Fernschreibens mit der Dring- lichkeitsstufe "Flugzeug") Fernschreibstelle "Wolga" ist bereit und antwortet: QRV-FL- bzw. ЩРЖ-СМЛ- b) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe und Geheimhaltungs- stufe Fernschreibstelle "Kama" schreibt: NW-GVS-AN- bzw. НВ-СОВ СЕКР-ВН- (Beginne mit Senden, Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe "Ausnahme" und GVS-Charakter) c) geheime und vertrauliche Fernschreiben Fernschreibstelle "Kama" schreibt: NW-VVS- bzw. НВ-СЕКР- (Beginne mit Senden eines Fernschreibens mit VVS-Charakter). Fernschreibstelle "Wolga" ist bereit und antwortet: QRV-VVS- bzw. ЩРЦ-СЕКР- d) verschlüsselte Fernschreiben Fernschreibstelle "Kama" schreibt: NW-GTX- bzw. НВ-КРИПТ- (Beginne mit Senden eines verschlüsselten Fernschreibens). Fernschreibstelle "Wolga" ist bereit und antwortet: QRV-GTX- bzw. ЩРЖ-КРИПТ- (2) Fernschreiben ohne Dringlichkeitsstufen, Geheimhaltungs- charakter usw. sind nur mit der Verkehrsabkürzung NW bzw. НВ anzukündigen, und die Empfangsbereitschaft ist mit der Ver- kehrsabkürzung QRV bzw. ЩРЖ zu bestätigen. 37. Das Senden eines Fernschreibens mit Lochstreifensender ist durch Hinzufügen der Verkehrsabkürzung QEL bzw. С/ЛЕНТА wie folgt anzukündigen: Fernschreibstelle "Kama" schreibt: NW-GTX-QEL bzw. НВ-КРИПТ-С/ЛЕНТА Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QRC-GTX-QEL bzw. ЩРЖ-КРИПТ-С/ЛЕНТА 38. Ein geheimes oder vertrauliches Fernschreiben ist in fol- gender Reihenfolge zu senden: - 2mal Zwischenraumtaste - 2mal Taste A… (ЛАТ) bzw. РУС - Tasten < und ≡ - Lfd. Nr. 5) des Fernschreibens und Trennungszeichen (=), aber nur bei Auslandsfernschreiben - Geheimhaltungsstufe und Dringlichkeitsstufe - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Dienstkopf des Fernschreibens mit Tarnname der sendenden Fernschreibstelle Spruchnummer (dreistellige Zahl) Anzahl der Wörter Datum (nur Tag, zweistellige Zahl) Aufgabezeit (vierstellige Zahl) Dienstvermerke - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Empfänger - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Text des Fernschreibens - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - VS-Nummer - Tag, Monat, Jahr und Name des Unterschriftenberechtigten (nur bei Auslandsfernschreiben) - Tasten < und ≡ - Absender - Tasten < und ≡ - Gedankenstrich (-) - Ende des Sendens (Zeit, vierstellige Zahl) - Name des diensthabenden Operateurs (nur bei Auslandsfern- schreiben) - 6mal Zwischenraumtaste - 6mal Taste A… (ЛАТ) - Aufforderung zum Überprüfen. 5) Die lfd. NR. ist getrennt für jede Spezialfernschreibver- bindung des Zusammenwirkens zu führen und täglich ab 00.00 Uhr neu mit 1 zu beginnen. Beispiele: (Die äußere Form ist beim Einsatz von Blattschreibern einzu- halten) -GVS-AN= KAMA 012 30 07 0923= WOLGA 380= Text …= -GVS-Nr.: T 55243/7- KAMA 380 -0944 COL K bzw. З=СОВ СЕКР-ВН= КАМА 012 30 07 1123= НА ЧАЛЬНИКУ ШТАБА 13. АРМИИ= Text … -НР: Т 55243/7-07.05.1969 Г ШУЛЬЦЕ НА ЧАЛЬНИКУ ШТАБА 2. АРМИИ -1144 КРУМБАХ ЦОЛ К (alle Zeitangaben nach Moskauer Zeit, MOZ) oder З=СОВ СЕКР-ВН= КАМА 012 30 07 1123= ВОЛНА 380= Text …= -НР: Т 55243/7-07.05.1969 Г ШУЛЬЦЕ КАМА 380 -1144 КРУМБАХ ЦОЛ К 39. Ein verschlüsseltes Fernschreiben ist in folgender Reihen- folge zu senden: - 2mal Zwischenraumtaste - 2mal Taste A… (ЛАТ) bzw. РУС - Tasten < und ≡ - Lfd. Nr. des Fernschreibens und Trennungszeichen (=), nur bei Auslandsfernschreiben - Dringlichkeitsstufe und Art des Fernschreibens - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Dienstkopf des Fernschreibens mit Tarnname der sendenden Fernschreibstelle Spruchnummer (dreistellige Zahl) Anzahl der Wörter Datum (nur Tag, zweistellige Zahl) Aufgabezeit (vierstellige Zahl) Dienstvermerke - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Empfänger (Tarnname/Tarnzahl der Schlüssel-/Codierstelle) - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Text des Fernschreibens - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Absender (Tarnname/Tarnzahl der eigenen Schlüssel-/ Codierstelle) - Tasten < und ≡ - Gedankenstrich (-) - Ende des Sendens - 6mal Zwischenraumtaste - 6mal Taste A… (ЛАТ) - Aufforderung zum Überprüfen. Beispiele: -DR-GTX= JAWA 105 120 07 1055-PWRSB= AMUR 240= PWRSB ORTAS GHLEP …= JAWA 240= -1150 COL K bzw. 5=СП-КРИПТ= ЯВА 105 120 07 1255-ФЖЛТА= АМУР 240= ФЖЛТА ЦОШГР …= АМУР 240 -1350 ЦОЛ К 40. Offene Fernschreiben sind wie geheime oder vertrauliche Fernschreiben unter Auslassung der VS-Nummer (s. Ziffer 38) zu senden. 41. (1) Fernschreiben an mehrere Empfänger sind in der in den Ziffern 38 und 39 festgelegten Form zu senden. Dabei ist fol- gendes zu beachten: - Sind alle Empfänger unterstrichen, ist an jeden ein Fern- schreiben - jedes unter einer anderen Spruchnummer - mit gleichlautendem Text zu senden. - Soll an jeden Empfänger gemäß Ziffer 18. (3) b) neben dem Text auch der Gesamtverteiler übermittelt werden, sind diese Fernschreiben entsprechend den nachfolgenden Beispielen zu senden. Beispiele: -VVS-DR= KAMA 115 48 17 1632= CABINET 380, FILTER 380, BAROCK 380= Text …(weiter wie unter Ziffer 38) bzw. 5=СЕКР-СР= КАМА 115 48 17 1832= КАБИНЕТ 380, ФИЛТЕР 380, БАРОК 380= Text …(weiter wie unter Ziffer 38). - Fernschreiben, bei denen die einzelnen Empfänger nur über eine Spezialfernschreibrichtung erreicht werden können, sind nur einmal entsprechend den nachfolgenden Beispielen zu senden. Beispiele: -VVS-DR TM 3:Cabinet 340, Flieder 340, MOEVE 340 = = = = = KAMA 119 56 19 1232 Text …(weiter wie unter Ziffer 38) bzw. 7=СЕКР-СР= ТРИ АДРЕСА:ВОЛГА 340, ДНЕПР 340, ОКА 340 = = = = = КАМА 119 56 19 1432= Text …(weiter wie unter Ziffer 38) oder, wenn neben dem Text auch der Gesamtverteiler zu senden ist: -VVS-DR TM 3:Cabinet 340, Flieder 340, MOEVE 340 = = = = = KAMA 119 56 19 1232 Cabinet 340, Flieder 340, MOEVE 340= Text …(weiter wie unter Ziffer 38) bzw. 7=СЕКР-СР= ТРИ АДРЕСА:ВОЛГА 340, ДНЕПР 340, ОКА 340 = = = = = КАМА 119 56 19 1432= ВОЛГА 340, ДНЕПР 340, ОКА 340= Text …(weiter wie unter Ziffer 38) (2) Für das Vervielfältigen und Zustellen oder Weiterleiten des Fernschreibens an die einzelnen Empfänger ist die Fernschreib- gegenstelle verantwortlich. Das Führen von Fernschreibgesprächen und Senden eines Fern- schreibens nach der verkürzten Methode 42. Der Chef des Stabes oder Stabschef hat den Personenkreis festzulegen, der zum Führen von Fernschreibgesprächen über Spezialfernschreibverbindungen oder zum Aufgeben eines Fern- schreibens nach der verkürzten Methode berechtigt ist. Dieser Personenkreis muß dem Leiter der Nachrichtenzentrale oder dem Leiter des Nachrichtenbetriebes, der Abfertigung und der Fern- schreibstelle bekannt sein. In der Fernschreibstelle muß sich eine Liste mit den Namen der berechtigten Personen befinden. 43. Das beabsichtigte Führen eines Fernschreibgespräches oder das Absenden eines Fernschreiben nach der verkürzten Methode ist über den Leiter der Nachrichtenzentrale bzw. dem Leiter des Nachrichtenbetriebes oder über die Abfertigung bei der Fernschreibstelle anzumelden. Die bei der Nachrichtenzentrale eintreffenden gesprächsberechtigten Offizier des Stabes sind von einem Angehörigen des Spezialnachrichtendienstes zur Fern- schreibstelle zu begleiten. 44. Nach Eingang der Anmeldung ist die Bestimmungsfernschreib- stelle durch ein Betriebsfernschreiben zu benachrichtigen (wer, mit wem, zu welcher Zeit, mit welcher Geheimhaltungsstufe, ein Fernschreibgespräch führen will oder wer, zu welcher Zeit, beim Empfang eines Fernschreibens zugegen sein soll). 45. Die Fernschreibgegenstelle kann auch telefonisch oder fernschriftlich im Beisein der gesprächsführenden Person be- nachricht werden. Beispiel: Fernschreibstelle "Kama" schreibt: KAMA 610, QXS WOLGA 610 bzw. КАМА 610, ЩЬС ВОЛГА 610 (Hier "Kama 610", Rufen Sie "Wolga 610" zum Fernschreibge- spräch). Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QXS WOLGA 610 AS bzw. ЩЬС ВОЛГА 610 АС (Rufe "Wolga 610" zum Führen eines Fernschreibgespräches. Warten Sie). oder Fernschreibstelle "Jawa" schreibt: JAWA 617 QTC-GVS-FUER AMUR 617 bzw. ЯВА 617 ЩТЦ-СОВ СЕКР-ДЛЯ АМУР 617 (Hier "Jawa 617" habe Fernschreiben mit GVS-Charakter für "Amur 617"). Fernschreibstelle "Amur" antwortet: QXS AMUR 617 AS bzw. ЩЬС АМУР 617 АС (Rufe "Amur 617" zur Fernschreibmaschine. Warten Sie). 46. (1) Nach Eintreffen des verlangten Teilnehmers ist das Fernschreibgespräch wie folgt zu führen: WOLGA 610 QRV bzw. ВОЛГА 610 ЩРЖ (hier "Wolga 610". Bin empfangsbereit). Fernschreibstelle "Kama" beginnt das Fernschreibgespräch: NW-FSG-VVS- KAMA 305 07 1630- FSG KAMA 610 WOLGA 610= Test des Fernschreibgespräches= -1640 bzw. НБ-ПЕРЕГОВОРЫ КАМА 610 ВОЛГА 610= Test des Fernschreibgespräches= -1640 (2) Bestimmt der Anmelder des Fernschreibgespräches (Kama 610) die Vernichtung des Mitleseblattes oder -streifens ist das Fernschreibgespräch wie folgt zu führen: Fernschreibstelle "Kama" schreibt am Schluß: QTA bzw. ЩТА (Vernichten Sie). Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QTA 1642 bzw. ЩТА 1642 (Mitleseblatt 16.42 Uhr vernichtet). (3) Soll der Text des Fernschreibgespräches aufbewahrt werden, ist durch den Anmelder die VS-Nummer anzugeben und das Fern- schreibgespräch wie folgt zu führen: Fernschreibstelle "Kama" schreibt am Schluß: -VVS-NR.: T 65345/4- COL K bzw. -НР:Т 65345/4-08.06.1969 Г ПЕТРОВ ЦОЛ К 47. Nach Eintreffen des verlangten Teilnehmers zum Empfang eines Fernschreibens nach der verkürzten Methode ist das Fern- schreibgespräch wie folgt zu führen: Fernschreibstelle "Amur" schreibt: AMUR 617 QRV-GVS- bzw. АМУР 617 ЩРЖ-СОВ СЕКР- Fernschreibstelle "Jawa" sendet das Fernschreiben gemäß Ziffer 38. Das Empfangen eines Fernschreibens oder Fernschreibgespräches 48. (1) Der diensthabende Operateur an der Empfangs-Fern- scheibmaschine überwacht während des Sendens der Fernschreib- gegenstelle den empfangenen Text. (2) Hat die Fernschreibgegenstelle das Senden des Fern- schreibens oder das Fernschreibgespräch mit der Aufforderung zum Überprüfen COL K bzw. ЦОЛ К beendet, ist wie folgt zu antworten: AS COL bzw. АС ЦОЛ (warten Sie, ich überprüfe). 49. (1) Wurde ein Fernschreiben oder ein Fernschreibgespräch klar empfangen und wurde beim Überprüfen des empfangenen Textes keine Fehler oder Unklarheiten festgestellt, ist wie folgt zu quittieren: QLL 012-DR-VVS-0945 bzw. ЩЛЛ 012-СР-СЕКР-0945 (Dringendes VVS-Fernschreiben Nr.: 012 um 09.45 Uhr Empfangen) oder QLL 305-FG-VVS-1642 bzw. ЩЛЛ 305-ПЕРЕГОВОРЫ-СЕКР-1642 (Ich bestätige Empfang des VVS-Fernscheibgespräches um 16.42 Uhr). (2) Aushändigungsbestätigungen für empfangene Fernschreiben mit dem Dienstvermerk QLI bzw. ЩЛИ sind wie folgt an die Sendestelle zu geben: QDC 303 1825 bzw. ЩДЦ 303 1825 (Fernschreiben Nr. 303 wurde 18.25 ausgehändigt). 50. Werden beim Empfang eines Fernschreibens oder Fern- schreibgespräches Wort- oder Zeichenfehler erkannt, ist das Senden nicht zu unterbrechen. Die notwendigen Rückfragen sind gemäß Ziffer 71 am Ende des Fernschreibens oder Fern- schreibgespräches zu stellen. Der Fernschreibbetrieb mit Lochstreifentechnik 51. (1) Die vorhandene Lochstreifentechnik ist maximal für eine schnelle und sichere Nachrichtenübertragung auszu- nutzen. (2) Dazu ist von der Fernschreibstelle möglichst für jedes zu sendende Fernschreiben, zumindest für Fernschreiben ohne Dringlichkeitsstufe, ein Lochstreifen vorzubereiten. (3) Zum Anfertigen der Lochstreifen sind Fernschreibmaschinen mit Empfangslocher, Handlocher und elektrische Schreib- maschinen mit Streifenlocher zu verwenden. 52. (1) Beim Anfertigen eines Lochstreifens von einem Fern- schreiben sind gewöhnlich - der Empfänger - der Text des Fernschreibens - die VS-Nummer (bei GVS- und VVS-Fernschreiben) - der Absender und von einem Fernschreiben an mehrere Empfänger - der Text des Fernschreibens - die VS-Nummer und - der Absender in den Lochstreifen zu stanzen. (2) Der Lochstreifen ist in folgender Reihenfolge anzu- fertigen: - Locher einschalten - Taste A… (ЛАТ) - Lochstreifen etwa 10 cm vorlaufen lassen - Tasten < und≡ - Schreiben des Empfängers und Trennungszeichen(=) - Tasten < und ≡ - Schreiben des Textes und am Schluß Trennungszeichen(=) - Tasten < und ≡ - Schreiben der VS-Nummer (unterstrichen) - Tasten < und ≡ - Schreiben des Absenders - Tasten < und ≡ und A… (ЛАТ) - Lochstreifen etwa 10 cm vorlaufenlassen - Locher abschalten - Streifen abreißen und Anfang und Ende kennzeichnen (Anfang: Spitze anschneiden; Ende: Kerbe einschneiden). (3) Werden beim Anfertigen des Lochstreifens Fehler ge- schrieben, sind die falsch gestanzten Zeichen zu löschen. Danach ist im Text fortzufahren. 53. Nach dem Anfertigen eines Lochstreifens oder nach dem Empfang einer Lochstreifensendung ist auf den Lochstreifen- anfang die aus dem Spruchkopf des Fernschreibens ersicht- liche Spruchnummer, die Geheimhaltungsstufe und VS-Nummer und auf das Lochstreifenende die Unterschrift des dienst- habenden Operateurs zu schreiben. Danach ist der Lochstreifen am zugehörigen Fernschreibformular zu befestigen. 54. Eine Lochstreifensendung ist nach der Ankündigung durch die Sendestelle und nach der Empfangsbereitschaft der Fern- schreibgegenstelle gemäß Ziffer 37 wie folgt zu senden und zu empfangen: Fernschreibstelle "Kama" schreibt: - 2mal Zwischenraumtaste - 2mal Taste… (ЛАТ) bzw. РУС - Tasten < und ≡ - Lfd. Nr. des Fernschreibens und Trennungszeichen (=), nur bei Auslandsfernschreiben - Geheimhaltungsstufe und Dringlichkeitsstufe - Trennungszeichen (=) - Tasten < und ≡ - Dienstkopf des Fernschreibens (gemäß Ziffer 38 oder 39) - Trennungszeichen (=) - Verkehrsabkürzung QEL bzw. C/ЛEHTA. Fernschreibstelle "Wolga" antwortet: QEL K bzw. C/ЛEHTA K und schaltet den Empfangslocher ein. Fernschreibstelle "Kama" sendet mit Lochstreifen: - Empfänger - Trennungszeichen (=) - Text des Fernschreibens - Trennungszeichen (=) - VS-Nummer - Absender schaltet den Lochstreifensender aus und wartet. Fernschreibstelle "Wolga" schaltet den Empfangslocher aus und schreibt: K Fernschreibstelle "Kama" schreibt weiter - Ende des Sendens - Aufforderung zum Überprüfen. Fernschreibstelle "Wolga" überprüft und quittiert danach das empfangene Fernschreiben gemäß Ziffern 48 und 49. 55. Liegt ein Fernschreiben an mehrere Empfänger zum Senden vor, ist der Spruchkopf gemäß Ziffer 41 zu schreiben und nach der Aufforderung QEL bzw. C/ЛEHTA und der Bereiterklärung der Gegenstelle QEL K bzw. C/ЛEHTA K weiter wie unter Ziffer 54 zu verfahren. Es ist darauf zu achten, daß nur der Text, die VS-Nummer und die Unterschrift in den Lochstreifen ge- stanzt sind. 56. Alle Fernschreiben, die mit Lochstreifensender gesendet werden, und alle Durchgangsfernschreiben sind mit Empfangs- locher aufzunehmen. 57. Werden der Fernschreibstelle von der Schlüssel-/Codier- stelle verschlüsselte Fernschreiben mit vorbereiteten Geheim- textlochstreifen zum Absenden übergeben, muß zwischen der Sende- und Empfangs-Fernschreibmaschine eine fehlerfreie Loch- streifenübermittlun gesichert sein, da beim Senden und Empfangen dieser Geheimtextlochstreifen in der Regel kein les- bares Mitleseblatt entsteht. 58. Zur rationellen Bearbeitung oder Auswertung von Fern- schreiben an mehrere Empfänger können von Klartext-Fernschrei- ben (Ausgangs-, Eingangs- oder Durchgangsfernschreiben) Ver- vielfältigungen unter Verwendung abzusendender bzw. empfangener Lochstreifen angefertigt werden. Zur Vervielfältigung sind Fernschreibmaschinen oder elektrische Schreibmaschinen zu be- nutzen. 59. Bei der gesamten Abwicklung des Fernschreibbetriebes mit Lochstreifentechnik sind die VS-Dokumente lückenlos nachzu- weisen. Jeder einzelne Lochstreifen ist als ein Blatt Zwischen- material der 1. Ausfertigung des Fernschreibens und jede Ver- vielfältigung als eine der folgenden Ausfertigungen zu re- gistrieren. Die Besonderheiten bei der Abwicklung des Fernschreibbetriebes 60. Bei der Abwicklung des Fernschreibbetriebes über stationäre Spezialfernschreibeinrichtungen kann im Spruchkopf des Fern- schreibens der Tarnname der sendenden Fernschreibstelle wegge- lassen werden. 61. (1) Beim Senden lateinischer Klartexte sind Umlaute und der Doppellaut "ß" wie folgt zu schreiben: ä = AE, ö = OE, ü = UE, ß = SZ. (2) Hinter Namen mit Umlauten oder hinter dem Doppellaut "ß" ist die Abkürzung "UML." in Klammern zu setzen. Beispiele: … PERSONALUNTERLAGEN VON HUEBNER (UML), GERHARD ROEDER (UML), RALF SCHAEFFER (UML), HORST ROSZMANN (UML), HEINZ 62. Unterstreichungen sind durch Bindestrich ohne Zwischen- raum vor und nach dem Wort oder Satz kenntlich zu machen. Beispiel: -L-; -PERSOENLICH-;-СОВ СЕКР- 63. (1) Beim schreiben römischer Zahlen ist vor der Zahl die Abkürzung "röm" bzw. "рим" in Klammern zu setzen. Beispiel: … (ROEM) 4… bzw. (РИМ) 4… (2) Sind römische Zahlen gemischt mit arabischen Zahlen zu schreiben, ist vor den arabischen Zahlen die Abkürzung "arab" bzw. "араб" in Klammern zu setzen. Beispiel: …AKTE GVS (ROEM) 6/(ARAB) 946 … bzw. АКТ СОВ СЕКР (РИМ) 6/(АРАБ) 946 … 64. Muß das Senden der Fernschreibgegenstelle unterbrochen werden (z. B. Papierschaden, Vorliegen von Gefechtssignalen u. a.), ist die Verkehrsabkürzung BK bzw. БК zu schreiben und abwechselnd die Taste A… (ЛАТ) und 1… (ЦИФ) zu drücken, bis die Fernschreibgegenstelle das Senden einstellt. 65. Muß zum Senden eines Fernschreibens mit Dringlichkeits- stufe das Senden oder Empfangen eines Fernschreibens mit niedrigerer Dringlichkeitsstufe gemäß Ziffer 12 unterbrochen werden, ist wie folgt zu verfahren: Die Sende-Fernschreibstelle unterbricht das Senden des Be- gonnenen Fernschreibens bzw. die Empfangs-Fernschreibstelle unterbricht das Senden der Fernschreibgegenstelle gemäß Ziffer 64 und schreibt: … ///// NW-L bzw. … ///// НВ-ВЗД- Die Fernschreibgegenstelle gibt ihre Empfangsbereitschaft und schreibt: QRV-L- bzw. ЩРЖ-ВЗД- Danach sendet die Fernschreibstelle das vorliegende Fern- schreiben mit Dringlichkeitsstufe gemäß den Regeln des Fern- schreibbetriebsdienstes. 66. (1) Nach Verbindungsunterbrechungen aus technischen oder anderen Gründen (z. B. entsprechend Ziffer 65) bestätigt die Empfangs-Fernschreibstelle die Spruchnummer des zuletzt voll- ständig empfangenen Fernschreibens oder die Spruchnummer und die letzten zwei Gruppen/Worte des teilweise empfangenen Fernschreibens wie folgt: QSL 116 bzw. ЩСЛ 116 oder QSL 116 ADSGO PROWL bzw. ЩСЛ 116 АСДГО ПРОВЛ (2) Die Sende-Fernschreibstelle beginnt danach wie folgt: NW AA 116- bzw. НВ АА 116- oder NW AA ADSGO PROWL bzw. НВ АА АСДГО ПРОВЛ 67. Erkennt der Operateur während des Sendens falsch ge- schriebene Zeichen, sendet er beim Schreiben lateinischer Klartexte und Zahlengruppen das Irrungszeichen "VV", beim schreiben russischer Klartexte und Zahlengruppen das Irrungs- zeichen "ЖЖ" und beim Schreiben lateinischer und russischer Buchstabengruppen das Irrungszeichen "::". Beim weiteren Senden ist mit dem zuletzt geschriebenen richtigen Wort bzw. der zuletzt geschriebenen richtigen Gruppe zu beginnen. Beispiel: … AUSGEZIECHN VV DIE AUSGEZEICHNET BEWAFFNETE … … 24683 45719 VV 24683 45729 … … ЗА ИСТЕКШИЕ СУНТ ЖЖ ИСТЕКШИЕ СУТКИ … … 35684 09135 ЖЖ 35684 90145 70321 … … NFGHO JYB :: NFGHO JQVKG … … АОПВЖ ФК :: АОПВЖ ФЛШСН … 68. (1) Werden vom Operateur der Sende-Fernschreibstelle nach Beendigung des Sendens Wort- und Zeichenfehler erkannt, ist vor der Aufforderung zum Überprüfen (COL K bzw. ЦОЛ К) das falsche Wort (die falsche Gruppe) wie folgt zu korrigieren: … // ABGDU WMFIZ KLMNO bzw. … // АОПБЖ ФЛШСН СУТНИ ТК (2) Das korrigierte Wort (die korrigierte Gruppe) ist zwischen den richtig geschriebenen Wörtern (Gruppen) zu geben. Nachträgliche Korrekturen zu einem gesendeten Fernschrei- ben sind wie folgt zu geben: - Verkehrsabkürzungen AGN QQT bzw. АГН ЩЩТ - Spruchnummer des zu korrigierenden Fernschreibens - zwei Schrägstricke (//) - Korrektur (das zu berichtigende Wort bzw. die zu berichtigende Gruppe ist zwischen die richtig gesendeten Wörter bzw. Gruppen zu schreiben) - Ende des Sendens. Beispiel: AGN QQT 214 // AGBDU WMFIZ KLMNO - 1240 bzw. АГН ЩЩТ 214 // АОПВЖ ФЛШСН СУТНИ - 1240 70. (1) Die Empfangs-Fernschreibstelle hat die Korrektur wie folgt zu bestätigen: - Verkehrsabkürzung CFM bzw. ЦФМ - Nummer des Fernschreibens - Verkehrsabkürzung COR bzw. ЦОР - zwei Schrägstriche (//) - Wiederholung der Korrektur. Beispiel: CFM 214 COR // ABGDU WMFIZ KLMNO bzw. ЦФМ 214 ЦОР // АОПВЖ ФЛШСН СУТНИ (2) Kann das empfangende Fernschreiben nicht berichtigt wer- den, ist wie folgt zu antworten: … 214 COR NO bzw. 214 ЦОР НО (Nr. 214 kann nicht korrigiert werden). 71. (1) Erkennt der Operateur der Empfangs-Fernschreibstelle Wort- und Zeichenfehler oder wurde der empfange Text aus technischen Gründen verstümmelt, so ist entsprechend den fol- genden Beispielen wiederholen zu lassen: RPT AA EFNOL K (Wiederholen Sie alles ab …) bzw. РПТ АА ЕФНОЛ К RPT AB SOFQK K (Wiederholen Sie alles bis …) bzw. РПТ АБ СОФЯК К RPT AL K (Wiederholen Sie alles, was gesendet wurde) bzw. РПТ АЛ К RPT BN 24681 35792 K (Widerholen Sie alles zwischen …) bzw. РПТ ВН 24681 35792 K QYV 312 (Fernschreiben Nr. 312 ist entstellt, sofort prüfen und wiederholen) bzw. ЩФЖ 312 (2) Weitere Wiederholungen können unter Verwendung der in der Anlage 1 festgelegten Verkehrsabkürzungen angefordert werden. 72. (1) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen, die infolge von Verbindungsunterbrechungen nicht vollständig oder ver- stümmelt und fehlerhaft empfangen wurden, sind dem Empfänger sofort zuzustellen, ohne Rückfragen und Wiederholungen abzuwarten. (2) Am Ende des Fernschreibens ist der Vermerk "unvollständig Empfangen" bzw. "ПРИНЯТА НЕ ПОЛНОСТЬЮ" zu schreiben. 73. Auskünfte und Rückfragen sind nach den Regeln des Fern- schreibbetriebsdienstes, unter Verwendung der festgelegten Verkehrsabkürzungen (Anlage 2), vorzunehmen. 74. Werden an der Kontrollfernschreibmaschine der Spezial- fernschreibstelle Fernschreiben oder Textteile empfangen, ist der diensthabende Betriebstechniker verpflichtet, dem Leiter der Spezialnachrichtenzentrale darüber Meldung zu er- statten, dieses Vorkommnis im Betriebsbuch einzutragen und nach Entscheidung des Leiters der Spezialnachrichtenzentrale den empfangenen Text im Beisein einer zweiten Person zu ver- nichten oder der Fernschreibstelle gegen Unterschrift zu übergeben. 4. das Führen der Betriebsunterlagen 75. (1) Für den Fernschreibbetriebsdienst der Fernschreib- stellen sind folgende Betriebsunterlagen erforderlich: - Betriebsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 172) - Spruchnachweis- und Betriebsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 171) - Verzeichnis der Tarnnamen und Tarnzahlen - Verbindungsübersicht (Anlage 6) - Teilnehmerverzeichnis und - Spruchformulare (Vordruck-Nr.: NVA 40 801 und 40 802) (2) Außer diesen betriebsunterlagen müssen die zu jeder Nach- richtenstelle gehörenden Dokumente (Gerätebegleithefte, Dienst- einteilungen, Dienstanweisungen usw.) vorhanden sein. 76. (1) An den abgesetzten Fernschreibmaschinen sind von den diensthabenden Operateuren nur das Spruchnachweis- und Be- triebsbuch zu führen. (2) Alle anderen für den Fernschreibbetrieb erforderlichen An- gaben sind auszugsweise in dieses Spruchnachweis- und Be- triebsbuch einzutragen. 77. (1) Das Betriebsbuch ist das wichtigste Dokument der Fernschreibstelle. Es muß die gesamte Arbeit der Fernschreib- stelle lückenlos nachweisen und einen Überblick über die An- zahl der gesendeten und empfangenen Fernschreiben und Signale sowie über die Bearbeitungszeiten vermitteln. Das Betriebs- buch ist als VVS-Sache zu vereinnahmen und vom diensthabenden Operateur zu führen. (2) In das Betriebsbuch sind einzutragen: - das Entfalten und Abbauen der Fernschreibstelle - die Übergabe/Übernahme des Dienstes - aufzunehmende oder bestehende Spezialfernschreibverbindungen - die Übernahme der Spezialfernschreibverbindungen von der Spezialfernschreibstelle zur Nutzung - der Beginn und die Beendigung des Fernschreibbetriebes in der Arbeitsart "verschlüsselt" - die Weisungen zum Betrieben der Spezialfernschreibverbin- dungen in der Arbeitsart "offen" - Verbindungsüberprüfungen - Zeitüberprüfungen - Verbindungsunterbrechungen - Betriebsstörungen der Fernschreibtechnik - Verstöße gegen die Fernschreibbetriebsvorschrift - die Spruchnummer, der Beginn und das Ende des Sendens oder Empfangens von Fernschreiben und Signalen - Ergebnisse der Stundenvergleiche (s. Ziffer 86 bis 88) - zusammengefaßte Angaben über die Arbeit der Fernschreib- stelle nach Ablauf von 24 Stunden. (3) Außerdem kann der diensthabende Operateur weitere An- gaben eintragen, die mit der Arbeit der Fernschreibstelle im Zusammenhang stehen. Jede Eintragung ist mit der Uhrzeit zu versehen und leserlich abzufassen. (4) Es ist verboten, auf lose Blätter Aufzeichnungen zu nachen, im betriebsbuch zu radieren und zu überschreiben. Falsch geschriebenes ist so zu streichen, daß das Gestrichene noch lesbar ist. 78. Durch das Führen des Betriebsbuches darf die Beweglich- keit des Fernschreibbetriebes nicht beeinträchtigt werden. Bei hoher Verkehrsdichte ist nur das Wichtigste in das Be- triebsbuch einzutragen. Alles übrige ist bei nächster Ge- legenheit zu ergänzen. 79. Im Spruchnachweis- und Betriebsbuch (Anlage 5) ist das Spruchnachweisbuch der Abfertigung und das Betriebsbuch der Nachrichtenstellen zusammengefaßt. In der Fernschreibstelle dient es zum Nachwies der geführten Fernschreibgespräche und der nach der verkürzten Methode bearbeiteten Fernschreiben. In dieses Buch sind die von der Abfertigung für 24 Stunden zugewiesenen Spruchnummern eingetragen, die der Reihenfolge nach für zu sendende Fernschreiben und Fernschreibgespräche zu vergeben sind. 80. Abhängig von der Anzahl der zu betreibenden Spezialfern- schreibverbindungen und der Stärke der diensthabenden Schicht können in einer Fernschreibstelle mehrere Betriebsbücher, aber nur ein Spruchnachweis- und Betriebsbuch geführt werden. In solchen Fällen trägt der dienstälteste Operateur oder der Leiter der Fernschreibstelle (Dienstübergabe/-übernahme, Betriebsstörungen usw.) in sein Betriebsbuch ein. In den Be- triebsbüchern der anderen Operateure sind nur die gesendeten und empfangenen Fernschreiben nachzuweisen. 81. Die Betriebsunterlagen und der gesamte Nachweis in der Fernschreibstelle sind so zu führen, daß die persönliche Ver- antwortung des Operateurs für die Wahrung der Geheimhaltung beim Bearbeiten von Fernschreiben und des Zwischenmaterials gewährleistet und eine Lagerung von VS-Dokumenten ohne Nach- weis sowie das unkontrollierte Senden eines Fernschreibens ausgeschlossen sind. Die Kontrollvermerke der Vorgesetzten sin in das Betriebsbuch einzutragen. 5. Die Aufgaben der Fernschreibstelle S bei der Kontrolle und Analyse des Informationsaustausches 82. (1) in der Fernschreibstelle sind die zeitgerechte Be- arbeitung der Fernschreiben, die Vollzähligkeit geheimer und vertraulicher Fernschreiben, das anfallende Zwischenmaterial und die allgemeinen VS-Dokumente regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrolle muß die maximale Ausnutzung aller bestehenden Spezialfernschreibverbindungen für die operative Übertragung geheimer und vertraulicher Informationen gewährleistet und den Verlust von VS-Dokumenten sowie die Kompromittierung ihres geheimen oder vertraulichen Inhalts verhindern. (2) Dabei sind besonders folgende Schwerpunkte zu erfassen: - Die Qualität der Arbeit der Operateure beim Bearbeiten der Fernschreiben und Führen der Betriebsunterlagen; - Die Einhaltung der Regeln des Fernschreibbetriebsdienstes; - Die Einhaltung der Bearbeitungsfristen für Fernschreiben unterschiedlicher Dringlichkeitsstufe; - Die Vollzähligkeit geheimer und vertraulicher Fernschreiben und der allgemeinen VS-Dokumente. 83. (1) Für jede Fernschreibstelle sind entsprechend den ört- lichen Bedingungen und auf der Grundlage der in den Ziffern 14 und 16 vorgegebenen Zeiten die Bearbeitungsfristen für die Fernschreiben festzulegen. Sie dienen zum Ermitteln der durch- schnittlichen Laufzeiten der Fernschreiben. (2) Die Laufzeiten werden berechnet: a) für Ausgangs-Fernschreiben - vom Zeitpunkt des Eintreffens auf der Abfertigung (Aufgabezeit) bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Sendens (Quittungszeit der Fernschreibgegen- stelle) oder bis zur Zeit der Aushändigung an den Empfänger (bei Fernschreiben mit dem Dienstvermerk QLI bzw. ЩЛИ); b) für Eingangs-Fernschreiben - vom Zeitpunkt des Empfangs auf der Fernschreibmaschine (Quittungszeit) bis zum Zeit- punkt der Aushändigung an den Empfänger oder an die Schlüssel-/Codierstelle oder Abfertigung; c) für Durchgangsfernschreiben - vom Zeitpunkt des Empfangs auf der Fernschreibmaschine (Quittungszeit) bis zum Zeit- punkt der Beendigung des Sendens (Quittungszeit der Fern- schreibgegenstelle) in der neuen Richtung. 84. Damit kurze Gesamtlaufzeiten erreicht werden, sind ständig Anstrengungen zu unternehmen, um die Zeiten in den einzelnen Phasen der Bearbeitung zu verkürzen. Des weiteren sind stich- punktartig die Gesamtlaufzeiten einzelner Fernscheiben zu ermitteln. 85. Zur Erleichterung der Analyse des Informationsaustausches sind in den Betriebsbüchern der Fernschreibstelle zusammen- gegaßte Angaben über die Anzahl der in 24 Stunden gesendeten und empfangenen Fernschreiben einzutragen. 86. Auf jeder Spezialfernschreibrichtung des Zusammenwirkens mit den Armeen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages ist vom diensthabenden Operateur der Sende-Fernschreibstelle nach jeder 3. vollen Stunde ein Stundenvergleich (ИТОГ) durch- zuführen. Dazu sind die Anzahl der Fernschreiben festzu- stellen, die vom Beginn des Dienstes und im Verlauf der letzten 3 Stunden auf der entsprechenden Spezialfernschreib- verbindung gesendet wurden und mit der Empfangs-Fernschreib- stelle zu vergleichen. 87. (1) Der Stundenvergleich ist wie folgt durchzuführen: a) Fernschreibstelle "Kama" schreibt: - Abkürzung ПЕР (gesendet) - Zeit, für die der Stundenvergleich zusammengestellt wurde - Anzahl der in den letzten 3 Stunden gesendeten Fern- schreiben - Schrägstrich (/) - Anzahl der seit Beginn des Dienstes gesendeten Fern- schreiben - Spruchnummer des zuletzt gesendeten Fernschreibens - Name des diensthabenden Operateurs - Zeit für das Ende des Sendens des Stundenvergleiches. Beispiel: ПЕР 0300 4/7 316 ФРАНКЕ 0304 (2) Die Empfangs-Fernschreibstelle überprüft, ob sämtliche im Stundenvergleich der Sende-Fernschreibstelle aufgeführten Fernschreiben empfangen wurden und quittiert danach wie folgt: Fernschreibstelle S "Wolga" schreibt: - Abkürzung ПРИН (empfangen) - Wiederholung der Angaben des Stundenvergleiches (dabei sind alle Spruchnummern der in den letzten 3 Stunden empfangenen Fernschreiben anzugeben). Beispiel: ПРИН 0300 4/7 109, 140, 304, 316 ПАВЛОВ 0307 88. (1) Alle Ergebnisse der Stundenvergleiche sind von den Operateuren in das Betriebsbuch einzutragen. (2) Wurde ein Stundenvergleich innerhalb von 15 min der neuen Stunde nicht bestätigt oder quittiert, ist dem Leiter der Fernschreibstelle und dem Leiter der Spezialnachrichtenzen- trale Meldung zu erstatten. 89. (1) In der Fernschreibstelle müssen Uhren vorhanden sein, die eine genaue Zeitkontrolle gewährleisten. In Fernschreib- stellen, die Spezialfernschreibverbindungen des Zusammen- wirkens mit den Armeen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages betrieben, muß außerdem eine Uhr, die die Moskauer Zeit anzeigen, vorhanden sein. (2) Die Uhren der Fernschreibstelle sind mindestens einmal innerhalb von 24 Stunden vom Leiter der Fernschreibstelle oder vom Dienstältesten Operateur nach dem Zeitzeichen der Sender des Deutschen Demokratischen Rundfunks zu überprüfen. (3) Ist es nicht möglich, die Uhren nach dem Zeitzeichen zu überprüfen, so ist die genaue Zeit bei der vorgesetzten Fern- schreibstelle wie folgt einzuholen: a) Fernschreibstelle "Wolga" schreibt: QTR? bzw. ЩТР? b) Fernschreibstelle "Kama" antwortet: QTR 12332 bzw. ЩТР 1232 Anlage 1 Fernschreibsignaltabelle für den Betriebstechniker Signal Inhalt 1. Verständigungsverkehr und allgemeine Kommandos ЖЖЖЖЖ Betriebstechniker zum Gerät! ЖAЖAЖA Betriebstechniker am Gerät MMMMM Bereiten Sie sich zur Verbindungsaufnahme vor! KMKMKM Geben Sie Kommando! KMПKMП Geben Sie vollständige Kommando! УУУУУ Wir beginnen Betrieb in Ihre Richtung БББББ Wir beginnen Betrieb in meiner Richtung CKCKCK Ende der Programmzeit ЯЯЯЯЯ Augenblick, warten Sie! MЯMЯMЯ Habe eine Störung, warten Sie! ДДДДД Habe Signal empfangen EEEEE Bin zum Betrieb bereit ЗЗЗЗЗ Wie empfangen Sie meine Zeichen? OOOOO Empfange Ihre Zeichen gut ИCKИCK Empfange Ihre Zeichen verzerrt HHHHH Empfange unklaren Text, Unterbrechen Sie den Betrieb. Ich erwarte Ihre Kommando! KKKKK Geben Sie Abstimmtext! ФУФУФУ Stellen Sie die Verletzung der Regeln ein! 2. Verständigungsverkehr über Schlüsseleinstellung AAAAA Führen Sie die große Einstellung nach dem Signal … durch! ПAПAПA Überprüfen Sie die große Einstellung nach dem Signal … AHAHAH Die große Einstellung nach dem Signal … kann nicht vorgenommen werden OAOAOA Bitte auf neue große Einstellung nach dem Signal … überzugehen ЮЮЮЮЮ Führen Sie die mittlere Einstellung nach dem Signal … durch! ПЮПЮПЮ Überprüfen Sie die mittlere Einstellung nach dem Signal … ЮHЮHЮH Die mittlere Einstellung nach dem Signal … kann nicht vorgenommen werden OЮOЮOЮ Bitte auf neue mittlere Einstellung gemäß Kennung … überzugehen BBBBB Führen Sie die kleine Einstellung nach dem Signal … durch! BHBHBH Die kleine Einstellung nach dem Signal … kann nicht vorgenommen werden OBOBOB Bitte auf neue kleine Einstellung nach dem Signal … überzugehen. ЗПГЗПГ Haben Sie Buchstaben- und Kenngruppe des Stun- denschlüssels gestrichen? 3. Verständigungsverkehr über Art des Nachrichtenkanals und Organisationsform ИTИTИT Gehen Sie auf Drahtkanal über! ИPИPИP Gehen Sie auf Funkkanal über! ИCИCИC Gehen Sie auf Richtfunkkanal über! БTCБTC Bitte Transit mit … herstellen KTCKTC Stelle Transit mit … her TCHTCH Kann Transit mit … nicht herstellen KПKПKП Arbeite von der 1. Lage BПBПBП Arbeite von der 2. Lage ЦCЦCЦC Gehen zur Arbeit im Netz über OBCOBC Wir eröffnen die 2. Verbindung über das Gerät … Die 2. Verbindung kann ich nicht eröffnen 4. Verständigungsverkehr über technische Fragen TKTKTK Nennen Sie den Typ Ihres Gerätes TKБTKБ Arbeite mit WOLNA-M TKBTKB Arbeite mit WOLNA-M1 Arbeite mit WECHA ЬИЬИЬИ Gehen Sie von einem Typ des Gerätes zum anderen über! ПДKПДK Wechseln Sie Gerätesatz! ЬЬЬЬЬ Wir schalten auf Betrieb ohne Spezialgerät! ПУПУПУ Bereiten Sie sich auf den Start vor! BCBCBC Bereiten Sie gleichzeitigen Stopp vor! ПCПCПC Wir schalten zur Überprüfung des Gerätes auf Eigenprüfung TCTCTC Schalte ab zu Eigenprüfung KЧKЧKЧ Wir unterbrechen die Verbindung zur Wartung CCCCC Zählerstand … CMCMCM Ich gleiche Zählerstand an ППППП Überprüfe den Zählergleichstand ГГГГГ Geben Sie Wechsel! ГCГCГC Schalten Sie Wechsel ab! ГДГДГД Geben Sie weiterhin Wechsel, übergebe den Kanal an die Schaltstelle (Funkzentrale)! ФPФPФP Wir übergeben den Kanal an die Schaltstelle (Funkzentrale) XXXXX Wir schalten zur End-Fernschreibmaschine (Fernschreibsaal) OXOXOX Wir schalten zur Fernschaltgerätekabine ШШШШШ Geben Sie Schleife! ПЛПЛПЛ Wechseln Sie die Polarität! ЫЫЫЫЫ Geben Sie reine Korrektur (Phase)! HЫHЫHЫ Empfange von Ihnen keine Korrektur (Überprüfen Sie Ihren Ausgang) ЙЙЙЙЙ Empfange nur einen Pol CPCPCP Wechseln Sie die Fernschreibmaschine auf Senden! CЧCЧCЧ Wechseln Sie die Fernschreibmaschine auf Empfang! ЧЧЧЧЧ Wechseln Sie Empfang! PPPPP Wechseln Sie Senden! ЧPЧPЧP Tauschen Sie Empfang und Senden! ИИИИИ Überprüfen Sie die Regulierung des Gerätes am Empfangsteil! ЭЭЭЭЭ Überprüfung Sie die Regulierung des Gerätes am Sendeteil! ФГФГФГ Überprüfen Sie Ihren Sender der Funkstelle! POPOPO Unser Funksender arbeitet normal ФAФAФA Folge Ihnen auf die Frequenz … ! ФБФБФБ Folgen Sie uns auf der Frequenz … ! PBPBPB Wechseln Sie die Frequenz! ЙУЙУЙУ Empfange Störungen ФДФДФД Erhalte Unsymetrie, prüfen! ФИФИФИ Erhöhen Sie die Leistung des Funksenders! ФHФHФH Die Leistung des Funksenders kann nicht erhöht werden ДБДБДБ Stimmen Sie den Funksender auf F6 ab! ДAДAДA Stimmen Sie den Funksender auf Einkanalbetrieb ab! Anlage 2 Verkehrsabkürzungen 1. Q-Gruppen QDA? ЩДА? - Können Sie Fernscheiben für (Tarnname) aufnehmen? QDA ЩДА - Senden Sie/Ich sende Fernschreiben für (Tarnname) QDB? ЩДБ? - Haben Sie Fernschreiben an (wen, wohin) übermittelt? QDB ЩДБ - Haben Sie Fernschreiben an … übermittelt QDC? ЩДЦ? - Wurde Fernschreiben Nr. … dem Empfänger ausgehändigt? QDC ЩДЦ - Fernschreiben Nr. … wurde dem Empfänger (Tag, Uhrzeit) ausgehändigt QLI ЩЛИ - Stellen Sie/Ich stelle Fernschreiben dem Empfänger zu! QLL? ЩЛЛ? - Wann wurde Fernschreiben Nr. … empfangen? QLL ЩЛЛ - Fernschreiben Nr. … wurde (Uhrzeit) empfangen QLW ЩЛB - Verbindungsüberprüfung, geben Sie Quittung QQT ЩЩТ - Ich korrigiere Fernscheiben Nr. … QRV ЩPЖ - Ich bin empfangsbereit! QSG? ЩСГ? - Kann ich … Fernschreiben hinter- einander geben? QSG ЩСГ - Geben Sie/Ich gebe … Fernschreiben hintereinander QSL ЩСЛ - Ich bestätige den vollständigen bzw. teil- weisen Empfang des Fernschreibens Nr. … bis zu den Wörtern/Gruppen … QSM ЩСМ - Widerholen Sie/Ich wiederhole das zu- letzt gesendete Fernschreiben QSF? ЩСФ? - Kann ich … Fernschreiben in Teilen zu … Gruppen/Wörtern senden? QSF ЩСФ - Senden Sie/Ich sende … Fernschreiben in Teilen zu … Gruppen/Wörtern QTA ЩTA - Vernichten Sie Text QTC? ЩЦ? - Haben Sie Fernschreiben für mich? QTC ЩЦ - Habe Fernschreiben für Sie QTB ЩТБ - Ich bin mit Ihrer Wortzählung/Gruppen- zählung nicht einverstanden. Ich wieder- hole den ersten Buchstaben jedes Wortes/ die erste Zahl jeder Zahlengruppe QTD ЩТД - Ihre Zählung der Gruppen/Wörter ist richtig QTR? ЩTP? - Wie ist die genaue Uhrzeit? QTR ЩTP - Genaue Uhrzeit (Stunde/Minute) QUC? ЩУЦ? - Welche Nr. hat das zuletzt von mir gesen- dete Fernschreiben? QWM? ЩВМ? - Won wem kommt Fernschreiben Nr. … QWM ЩВМ - Fernschreiben Nr. … kommt von (Tarnname) QWT ЩВТ - Übermitteln Sie/Ich übermittle Fern- schreiben Nr. … für (Tarnname) QXS ЩЬС - Rufen Sie/Ich rufe (Tarnname/Tarnzahl) zum Führen eines Fernscheibgespräches QXU ЩЬУ - Habe Fernschreiben Nr. … nicht empfangen QYV ЩЫЖ - Fernschreiben Nr. … ist entstellt, sofort prüfen und wiederholen! QEL С/ЛЕНТА - Sende mit Lochstreifen/schalten Sie Empfangslocher ein/Empfangslocher einge- schaltet QRY ЗЖП PЫ - Senden Sie/Ich sende RY (PЫ) und Abstimmtext 2. Z-Gruppen (nur für Spezialfernschreibverbindungen des Zusammenwirkens) ZAP ЗАП - Bestätigen Sie den Empfang des Fernschreibens Nr. … ZBI ЗБИ - Ihr Fernschreiben Nr. … ist entstellt, überprüfen Sie! ZNN ЗHH - Habe nichts mehr! ZOU ЗOУ - Empfange Sie gut ZOH? ЗOX? - Wie sind Sie ausgelastet? 3. Betriebszeichen AA ; AA - alles ab … AB ; AБ - alles bis… AS ; AC - Warten Sie … AL ; AЛ - alles AGN ; AГН - noch einmal BN ; БН - alles zwischen BK ; БK - Unterbrechen Sie/Stellen Sie Senden ein CFM ; ЦФМ - Bestätigen Sie (ich bestätige) COL ; ЦОЛ - Überprüfen Sie (ich überprüfe) COR ; ЦОР - Korrektur ER ; ЕР - hier K ; K - Anforderung zum Senden NO ; НО - nein NR ; НР - Nummer NW ; НВ - Beginne mit Senden NG ; НШ - Rufen der Fernschreibgegenstelle/Melden Sie sich, hier ist (Tarnname) RPT ; PПT - Wiederholen Sie (ich wiederhole) SK ; CK - Schluß des Verkehrs - ; TK - so (nur bei Korrekturen in russisch) 4. Abkürzungen L ; ВЗД - Dringlichkeitsstufe "Luft" FL ; СМЛ - Dringlichkeitsstufe "Flugzeug" AN ; ВН - Dringlichkeitsstufe "Ausnahme" DR ; СР - Dringlichkeitsstufe "Dringend" UML ; - - Umlaut ROEM ; РИМ - römisch ARAB ; АРАБ - arabisch OWZ ; В/СЛ - ohne Wortzählung GVS ; COB CEKP - Geheime Verschlußsache VVS ; CEKP - Vertrauliche Verschlußsache GTX : KPИПT - Geheimtext/verschlüsseltes Fernschreiben Anlage 3 Regeln für das Zählen der Wörter Beim Zählen der Wörter wird als ein Wort gezählt: a) jedes einzelne Wort, das entsprechend den Regeln der Grammatik geschrieben wurde; b) jede Ziffer, jedes Zeichen und jeder Buchstabe, die (das, der) allein geschrieben wurde; Beispiel: 10 Prozent = 2 Wörter 15 Plus 2 = 3 Wörter Nr. 15 = 2 Wörter c) jede Gruppe von Ziffern, Zeichen und Buchstaben sowie jede gemischte Gruppe, unabhängig von der Anzahl ihrer Zeichen; Beispiel: 14 08 67 = 3 Wörter 14 /8 - 67 = 1 Wort Marke GAZ-66 = 2 Wörter 40.000 = 2 Wörter aber 40000 = 1 Wort d) jeder Bestandteil eines Wortes sowie jeder Bestandteil einer Bezeichnung, die durch Bindestrich verbunden sind; Beispiel: Peter-Göring-Straße = 3 Wörter taktisch-technisch = 2 Wörter Alma-Ata = 2 Wörter e) jedes Interpunktionszeichen, das als Wort geschrieben wurde; f) jede Ziffern- oder Buchstabengruppe in Geheimtexten ver- schlüsselter oder codierter Fernschreiben; g) jede gebräuchliche Abkürzung; h) gemischte Ziffern- und Buchstabengruppen, in denen die Buch- staben das Lesen der Zahlenbezeichnungen erläutern; Beispiel: 15 - ГO = 1 Wort 50 - ЛИTИEM = 1 Wort. Anlage 4
Spruch | Uhrzeit | Handlungen während des Fernschreib- | Bemerkungen | ||||
Nr. | Betriebsdienstes | Übergabe an: | |||||
Ausgang | Eingang | Anfang | Ende | Abf. | S/C | Quittung | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
03.04.1969 | |||||||
0645 | 0700 | Dienstübergabe/-übernahme: | |||||
Bestehende SFsV | |||||||
"Wolga" | |||||||
"Cabinet" | 6 | ||||||
Aufzunehmende SFsV | |||||||
"Jawa" | T.03.04.1130 h | ||||||
Dienst, Geräte und Unterlagen | |||||||
lt. Nachweis übergeben: Schreiber Stfw. | |||||||
übernommen: Weise Stfw. | |||||||
016 | 0715 | 0718 | 0720 | Ebert | |||
205/D | 0724 | ||||||
205/D | 0725 | 0727 | 0730 | Ebert | |||
017 | 0748 | 0752 | QDC 0755 | 0800 | Ebert | ||
209 | 0823 | QLI | 0824 | Ebert | |||
0832 | 0833 | QDC 209 0830 an "Wolga" | |||||
0843 | QLW mit "Cabinet" | ||||||
023 | 0912 | 0915 | 0916 | Oeler | |||
318 | 0923 | 0924 | Ebert | ||||
011 | 0931 | 0932 | Oeler | ||||
0935 | "Wolga" abgemeldet | Meldung an LNB 0936 | |||||
024 | 0940 | 0948 | 0950 | Ebert | |||
1130 | 1143 | Verbindungsaufnahme mit "Jawa" | |||||
1144 | QLW mit "Jawa" | ||||||
1200 | Spruchnummer 120 - 124 von Abf. zugewiesen | ||||||
027 | 1213 | 1215 | lfd. Nr. 1 an "Ява" | 1217 | Ebert | ||
035 | 1309 | / | 1310 | Oeler | |||
350 | 1324 | 1325 | Oeler | ||||
1410 | 1456 | Verbindungsunterbrechung zu "Cabinet" | Meldung an Betr.Techn 1410 | ||||
1457 | QLW mit "Cabinet" | ||||||
053 | 1459 | 1510 | lfd.Nr. 2 an "Ява" | 1511 | Ebert | ||
1800 | Stundenergebnis 1200 - 1800h | ||||||
gesendet: 3/5 | 8 | ||||||
enpfangen: 2/8 | 8 | ||||||
1803 | 1805 | Stundenvergleich mit "ЯВА" | |||||
ПЕР 1800 3/5 086 | |||||||
ПРИН 1800 2/8 103, 119 | |||||||
1826 | Motorschaden an FSM Nr. 34600 | Mechaniker 1829 verständigt | |||||
105 | 1918 | 1924 | "Weichensteller" quittiert nicht | ||||
1940 | 1947 | RPT Nr. 105 "Weichensteller" hatte Defekt | 1950 | Oeler | |||
am Empfangslocher | 8 | ||||||
338 | 2321 | "Flieder" gibt ohne Vorankündigung | |||||
mit Lochstreifen, RPT erforderlich | |||||||
2323 | 2324 | RPT Nr. 338 | |||||
2400 | Tagesergebnis: 0700 - 2400h | ||||||
gesendet: 12 | |||||||
empfangen: 19 | |||||||
0020 | 0021 | Signal "Schlagwetter" an "Cabinet" | |||||
0022 | 0023 | Signal "Schlagwetter" an "ЯВА" | |||||
Anlage 5 Beispiel eines ausgefüllten Spruchnachweis- und Betriebsbuches Vertrauliche Verschlußsache! VVS-Nr.: A 54 623 2. Ausfertigung = 96 Blatt Spruchnachweis- und Betriebsbuch der Fernschreib -Stelle S "Kama" Begonnen am 03.04. 1969 Abgeschlossen am . . 19.. Bestätigt: Wagner Hptm. (Kdr. d. Einheit)
Spruch- | Absender | Empfänger | Dringlich- | Geheim- | Blatt- | Laufzeiten | Uhrzeit | Handlungen während des Fernschreib- | Bemerkungen | ||||||||
Nr. | keitsstufe | haltungs- | zahl | Aushän- | Betriebsdienstes | ||||||||||||
stufe | Origi- | Ges.- | Aufgabe- | Quittungs- | digung an | Ges- | Anfang | Ende | Übergabe am | ||||||||
Ausgang | Eingang | nal | zahl | zeit | zeit | Empfänger | Min. | Quittung | |||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 |
03.04.1969 | |||||||||||||||||
120 | Kama 617 | Jawa 617 | - | GVS | 1 | 2 | 1307 | 1315 | - | 11 | 1308 | 1315 | QTC im Beisein Major Lehmann | 1316 | |||
121 | Kama 468 | Filter 468 | - | GVS | 1 | 2 | 1430 | 1435 | - | 5 | 1430 | 1435 | QTC im Beisein von Oberst Ebert | 1436 | Ebert Oberst | ||
122 | Kama 380 | Cabinet 380 | - | VVS | - | 1 | - | - | - | 9 | 1608 | 1617 | FSG | 1618 | Eims Oberst | ||
123 | |||||||||||||||||
124 | 13 | ||||||||||||||||
088 | Barock 310 | Kama 310 | GVS | - | 1 | - | - | 3 | 1540 | 1543 | FSG | 1545 | Neumann Major | ||||
234 | Filter 410 | Kama 410 | VVS | - | - | - | - | - | 13 | 1720 | 1733 | FSG Zwischenmaterial vernichtet Golda Stfw. | Ebert Oberst | ||||
Anmerkung: | |||||||||||||||||
Wird dieses Buch an abgesetzten Fernschreib- | |||||||||||||||||
maschinen geführt, sind auf dieser Seite alle | |||||||||||||||||
erforderlichen Angaben wie im Betriebsbuch | |||||||||||||||||
gemäß Ziffer 77 einzutragen. | |||||||||||||||||
Anlage 6 Beispiel einer Verbindungsübersicht
Anlage 7 Ausfüllen und Bearbeiten von Fernschreiben Beispiel 1: Vom Absender ausgefülltes geheimes Fernschreiben
Beispiel 2: Von der Abfertigung bearbeitetes geheimes Fernschreiben
Beispiel 3: Von der Abfertigung bearbeitetes vertrauliches Fernschreiben an mehrere Empfänger
Beispiel 4: Von der Schlüssel-/Codierstelle verschlüsseltes Fernschreiben
Beispiel 5: Von der Schlüssel-/Codierstelle verschlüsseltes Auslandsfern- schreiben
Beispiel 6: Gesendetes geheimes Fernschreiben
Beispiel 7: Gesendetes verschlüsseltes Auslandsfernschreiben
Beispiel 8: Empfangenes vertrauliches Fernschreiben
Beispiel 9: Empfangenes verschlüsseltes Auslandsfernschreiben
Beispiel 10: Durchgangsfernschreiben (Spruchkopf)
NATIONALE VOLKSARMEE DER DEUTSCHEN DEMOKTRATISCHEN REPUBLIKNur für den Chiffrierdienst!BArch*68 Geheime Verschlußsache! GVS-Nr.: A 127 831 Ausf. 000A 040/1/011Technischer Betriebsdienst der SAS-Fernsprech- und -Fernschreibstellen 1973
Die Anleitung 040/1/011 - Technischer Betriebsdienst der SAS-Fernsprech- und -Fernschreibstellen - wird erlassen und tritt am 01. 12. 1973 in Kraft. Gleichzeitig damit treten die - Anweisung für das Führen der Betriebsunterlagen in den Spezialfernsprech- und -fernschreibstellen - , VVS-Nr.: A 63636, der Auszug -Technischer Betriebsdienst der SFe- und SFs-Stellen- , GVS-Nr.: A 127 397 und die vorläufige Anleitung 040/1/041 GVS-Nr.: 127 830, vom 01.07.1973 außer Kraft. Berlin, den 1973 Chef Nachrichten Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundsätzliche Bestimmungen 7 Allgemeine Grundsätze 7 Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestimmungen 9 Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen 19 2. Technischer Betriebsdienst 21 Anwendung von Redewendungen und Verkehrs- 21 abkürzungen Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichten- 21 kanälen Herstellen der Bereitschaft zur Aufnahme von 26 SFe- und SFs-Verbindungen Aufnahme von SFe-Verbindungen 29 Aufnahme von SFs-Verbindungen 31 Halten und Betreiben von SFe- und SFs- 32 Verbindungen 3. Betriebsunterlagen und VS-Nachweisführung 37 Führen der Betriebsunterlagen 37 VS-Nachweisführung 44 Anlagen Anlage 1 Muster einer Berechtigungskarte SNZ 48 a) Vorderseite; b) Rückseite Anlage 2 Muster einer Transportvollmacht 49 Anlage 3 Schalten, Prüfen und Messen von 50 Nachrichtenkanälen Anlage 4 Redewendungen (für Betriebsmechaniker 63 SFeV) Anlage 5 Fernschreibsignaltabelle und 65 Verkehrsabkürzungen (für Betriebstechniker SFsV) Anlage 6 Beispiel eines ausgefüllten 71 Technischen Betriebsbuches Anlage 7 Beispiel einer Verbindungsübersicht 76 Anlage 8 Varianten der SFe-Transitverbindungen 77 Anlage 9 Arbeitsgangfolge zur Aufnahme einer 81 (fehlt, siehe DV A 040/1/311) SFe-Verbindung Anlage 10 Arbeitsgangfolgen zum Aufnehmen, Halten 82 (fehlt siehe DV A 040/1/311) und Betreiben von SFs-Verbindungen Vom Autor hinzugefügte Dokumente: VS Begleit- und Grundkarte Ah Autor 1. Grundsätzliche Bestimmungen Allgemeine Grundsätze 1. Die SAS-Fernsprech- und -fernschreibstellen¹) sind Elemente der SAS-Nachrichten- und Chiffrierzentrale²) der Nachrichtenzentrale eines Stabes (einer Führungsstelle), können aber auch als selbständige SAS-Stellen eingesetzt werden. Sie sind in Betriebsräumen stationärer Nachrichtenzentralen oder Spezialkraftfahrzeugen entfaltet und haben SAS-Fern- sprech- und -fernschreibverbindungen³) zur Gewährleistung der g e d e c k t e n mündlichen und schriftlichen Informationsaustausches der Kommandeure und Stäbe sicher- zustellen. 2.(1) Der technische Betriebsdienst der SFe- und SFs-Stellen ist auf der Grundlage der vom Leiter der Nachrichten- zentrale/SNZ erlassenen Befehle und Dienstanweisungen und der, für die einzelnen Elemente verbindlichen Dienstvor- schriften zu organisieren und durchzuführen. Die in den Bedienungsanweisungen getroffenen Festlegungen sind streng einzuhalten! (2) Durchgängiger Betriebsdienst ist durch gut organisier- ten Schichtbetrieb zu gewährleisten. Dazu sind in Abhängigkeit von der Tageszeit, dem Arbeits- anfall, der Anzahl der Arbeitsplätze und den Reserven an Personal die Dauer der Schicht und die Stärke der Schicht- besatzung festzulegen sowie die Schichtführer zu bestimmen. __________________________________________________ 1) Im weiteren nur noch SFe- und SFs-Stellen 2) Im weiteren nur noch SNZ 3) Im weiteren nur noch SFe- und SFs-Verbindungen. (3) Beginn und Ende des Schichtdienstes sowie der Schicht- wechsel ist nach den vom Leiter Nachrichtenzentrale befohlenen Terminen durchzuführen, während des Schicht- wechsels darf der Betriebsdienst nicht unterbrochen werden. (4) Es ist nicht gestattet, in den Betriebsräumen zu rauchen, zu essen und zu trinken sowie Verpflegung, Getränke und Gepäck aufzubewahren. Ausnahmen befiehlt der Leiter der Nachrichtenzentrale. Während des Kfz.-Marsches sind die Fenster und Türen der SAS-Trupps geschlossen zu halten. 3.(1) Die SFe- und SFs-Stellen haben die befohlenen SAS- verbindungen termingerecht aufzunehmen und ununterbrochen zu halten. Die dazu erforderlichen Draht, Richtfunk- oder Funkkanäle sind von den Schaltstellen der Nachrichtenzentrale oder direkt von Richtfunk- und Funkstellen rechtzeitig zu über- nehmen. Der Leiter der SFe-Stelle hat die Arbeit des Stabsbau- trupps beim Entfalten des Teilnehmernetzes SAS zu kontrollieren. Die Fernsprechapparate SAS und abgesetzte Fernschreibmaschine S sind durch Kräfte der SFe- bzw. SFs-Stelle aufzustellen und anzuschließen. (2) Zugeschaltete, abgeschaltete, gestörte und entstörte Nachrichtenkanäle, aufgenommene, unterbrochene und wieder aufgenommene SFe- und SFs-Verbindungen sind vom Trupp- führer bzw. Schichtführer unverzüglich oder entsprechend den besonderen Festlegungen dem Leiter der SNZ bzw. Leiter der Nachrichtenzentrale zu melden. Die Abfertigung ist über den Zustand der SFe-Verbindungen ständig zu informie- ren. (3) Wird die Nachrichtenzentrale oder eine einzelnen SAS- Stelle verlegt, sind die betreffenden SFe- und SFs- Verbindungen bei der Gegenstelle abzumelden. Die am Teilnehmernetz SAS angeschlossenen Kommandeure und Stabs- offiziere sind rechtzeitig über den Abbau oder das Abschalten der SFe-Verbindungen zu informieren. (4) Der Fernsprech- und Fernschreibbetriebsdienst der Betriebsfernsprecher SAS und Fernschreiber SAS an der SAS-Fernsprechvermittlung⁴) bzw. der Fernschreibstelle S oder an abgesetzten Fernschreibmaschine S ist prin- zipiell nach der Dienstvorschrift 040/0/006 - Fernsprech- und Fernschreibbetriebsdienst - und nach den Festlegungen der Anleitung 040/1/010 -Fernsprech- und Fernschreib- betriebsdienst über SAS-Verbindungen -durchzuführen. Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestimmungen 5.(1) Da Personal der SFe- und SFs-Stellen ist zur strengsten Geheimhaltung aller ihm zur Kenntnis gelangen- den dienstlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann verpflichtet. Der Geheimhaltung unterliegen u.a. - die organisierten Nachrichten- und SAS-Verbindungen; - die eingesetzte SAS-Technik, deren Bedienungsanweisungen und die angewandten Schlüsselunterlagen; - die festgelegten Zeiten des Schlüsselwechsels; - der Inhalt der Fernschreiben und Fernschreibgespräche einschließlich Absender und Empfänger; - die am Teilnehmernetz SAS angeschlossenen Teilnehmer; - die Methoden der Sicherung von SAS-Einrichtungen und Teilnehmernetzen SAS. _______________________________________ 4) Im weiteren nur noch SFe-Vermittlung (2) Alle Betriebsunterlagen (Betriebsbücher, Verzeich- nisse, Schemata usw. auch Auszüge daraus) unterliegen der Geheimhaltung und müssen als VS-Dokumente vereinnahmt sein. Sie sind wie alle übrigen VS-Dokumente, -Baugruppen und Schlüsselunterlagen lückenlos nachzuweisen, sicher aufzubewahren und wenn sie außerkraftgesetzt bzw. ungültig sind, termingemäß vernichten. 6.(1) Die für eine SAS-Verbindung zugewiesenen Schlüssel- unterlagen sind mit Bleistift zu beschriften (Verbindungs- Nr., Verkehrsbeziehung). Sie sind, sofern nicht anders angewiesen, mit der niedrigsten Seriennummer beginnenden, fortlaufen zu benutzen. (2) Die Schlüsselunterlagen sind vor jeder Entnahme eines Schlüssels auf Unversehrtheit der Verpackung, des Siegels oder der Plombe zu kontrollieren. Beschädigte Schlüssel- unterlagen sind wie kompromittierte zu behandeln. (3) Das Öffnen der Schlüsselhefte und die Entnahme von Schlüsseln darf erst erfolgen, wenn sie unmittelbar zur Arbeit benötigt werden. Die Entnahme eines Schlüssels ist zu quittieren. Auf die entnommenen Schlüssel (Schlüssel- tabelle, -lochkarte, -lochstreifen) ist die Seriennummer des Schlüsselheftes zu schreiben. Auf das undurchsichtige Abdeckpapier ist die Nummer des nächsten Schlüssels, das Datum und die Unterschrift des Betriebstechnikers zu schreiben. (4) Jeder Schlüssel darf nicht mehr als einmal und nicht über die festgelegte Geltungsdauer hinaus zur Sicher- stellung einer SAS-Verbindung benutzt werden. (5) Die Aufnahme einer SAS-Verbindung mit dem Kontroll- schlüssel ist verboten! (6) Jeder eingestellte Schlüssel ist, sofern technisch möglich, durch eine Sichtkontrolle auf Übereinstimmung mit dem gültigen Schlüssel zu prüfen. (7) Die Durchführung des Schlüsselwechsels/ der Schlüssel- einstellung in Anwesenheit von Personen, die nicht für die Arbeit mit SAS-Mitteln bestätigt sind, ist verboten. 7.(1) An jedem SAS-Gerät sind mindestens einmal in 2 Stunden bzw. bei jeder Inbetriebnahme die Blockierungs- und Signa- lisationsschaltungen zu überprüfen und die Ergebnisse im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen. (2) Vor jeder Wartung bzw. Instandsetzung sind die SAS- Geräte vom Nachrichtenkanal abzuschalten. (3) Veränderungen an der Schaltung und Konstruktion der SAS-Geräte sind verboten! (4) Es ist verboten, über Nachrichtenverbindungen Informationen über Schlüsselsysteme und Konstruktion der SAS-Geräte auszutauschen!. Die Übertragung von Kenngruppen in der Arbeitsartoffenbzw. über offene Nachrichtenverbindungen ist gestattet. 8. SFe- und SFs-Stellen (einschließlich SFe-Vermittlungen und Fernschreibstellen S) sind nur in solchen Räumen oder Spezialkraftfahrzeugen unterzubringen, die den Bedingungen für die Unterbringung und Einrichtung von SAS-Betriebs- räumen (gesicherter Raum⁵)) entsprechen. _________________________________________________________ 5) Gesicherter Raum: Besonderen Bedingungen entsprechen- der Raum (Betriebsraum, Garage, Werkstatt, Lehrklasse usw.) bzw. SAS-Trupp, in denen SAS-Technik betrieben, gelagert oder instandgesetzt wird. 9.(1) SFe- und SFs-Stellen sind innerhalb des gesicherten Bereiches⁶) der Nachrichtenzentrale (SNZ) zu entfalten. Die Mindestentfernung der SFe-Stellen zur Grenze der kontrollierten Zone⁷) muß unter feldmäßigen Bedingungen 20 Meter und in Ortschaften 10 Meter, die der SFs-Stellen unter feldmäßigen Bedingungen 35 Meter und in Ortschaften 10 Meter betragen. (2) Alle SFe- und SFs-Trupps einer SNZ sowie SAS-Technik, die zur Nutzung von Kanälen eines anderen SAS-Trupps bestimmt ist, sind in einem gemeinsamen gesicherten Bereich zu entfalten 10.(1) Alle Kabel, Leitungen und Fernsprechapparate des Teil- nehmernetzes SAS sowie Fernschreibanschlußleitungen/ -Kabel und abgesetzte Fernschreibmaschine S sind inner- halb der kontrollierten Zone der Führungsstelle/des Objektes zu verlegen bzw. aufzustellen. Der Mindestabstand zu deren Grenzen muß unter feldmäßigen Bedingungen 20 Meter, in Ortschaften 10 Meter betragen. (2) Die gemeinsame Führung bzw. Schaltung dieser Strom- wege in Kabeln und Leitungen für offene Fernsprech- und Fernschreibteilnehmer ist verboten. (3) Es ist verboten, die nicht in der SNZ enden bzw. aufzulegen sind, durch den gesicherten Bereich der SNZ zu führen/verlegen! _____________________________________________________________ 6) Gesicherter Bereich: Besonderen Bedingungen entsprechende Arbeitsräume, Räumlichkeiten einer stationären SNZ, einer Ausbildungs- oder Instandsetzungseinrichtung für SAS-Tech- nik bzw. Entfaltungsraum einer SNZ im Bestand der Nachrich- tenzentrale einer Feldführungsstelle. 7) Kontrollierte Zone: Bewachtes Objekt der NVA bzw. bewach- ter und gesicherter Unterbringungsraum einer Feldführungs- stelle der NVA. 11. Das Zusammenschalten von SFe-Vermittlungen der SFe-Stellen mit anderen ZBW- bzw. Handvermittlungen über Querverbin- dungskabel ist nur gestattet, wenn diese Vermittlungsein- richtungen und die daran angeschlossenen Teilnehmer- leitungen den speziellen Anforderungen an SFe-Vermittlungen und Teilnehmernetzen SAS entsprechen und gesprächsberech- tigte SAS-Teilnehmer angeschlossen sind. 12.(1) Fernsprechleitungen von Anschaltgruppen, Richtfunk- und Funkstellen, die sich außerhalb der kontrollierten Zone befinden, sind empfangsseitig über NF-Entzerrer (KTschCh) zu schalten. (2) Leitungen und Drähte offener Fernsprechverbindungen (dienst- oder Wechselsprechverbindungen), die aus dem gesicherten Raum einer SFe-Stelle/eines SFe-Trupps heraus- führen, dürfen nicht näher als 20 cm von der SFe-Vermitt- lung und nicht näher als 10 cm von der Teilnehmer-Anschluß- tafel verlegt werden. (3) Es ist verboten, an die Anschlußklemmen und Steckver- bindungen für das Teilnehmernetz SAS offene Fernleitungen oder Funkkanäle anzuschließen. 13. Beim Führen vertraulicher Gespräche innerhalb der SFe- Stellen/des -Trupps oder über Handapparate des SFe- Geräte ist das g l e i c h z e i t i g e Führen von Ferngesprächen über beliebige offene Verbindungen verboten. 14.(1) Der Fernschreibbetrieb (Verbindungsaufnahme, Verbin- dungsüberprüfung, Ankündigungen und Senden/Empfangen eines Fernschreibens) von der Fernschreibstelle S bzw. von einer abgesetzten Fernschreibmaschine S ist erst nach dem Herstellen der SFs-Verbindung in der Arbeitsartverschlüs- selt, nach Erlöschen der Signallampe am Arbeitsplatz des Fernschreibers-SAS bzw. nach dem Zuschalten der Fernschreib- maschinen zu eröffnen. (2) Beim Empfang des SignalsNNNNNbzw.HHHHHoderVVVVVbzw.ЖЖЖЖЖist das Senden sofort zu unter- brechen und der Betriebstechniker SFsV zu informieren. Leuchtet die Signallampe am Arbeitsplatz des Fernschrei- bers-SAS auf, ist das Senden geheimer und vertraulicher Fernschreiben verboten! 15. Das Betreiben der SFs-Verbindung in der Arbeitsartoffenbedarf der Genehmigung des Chefs oder Leiter Nachrichten und ist nur in solchen Fällen zum Senden chiffrierter oder offener Fernschreiben zu gestalten, in denen keine anderen Möglichkeiten des schriftlichen Informationsaustausches bestehen. Es ist verboten, geheime oder vertrauliche Fernschreiben in der Arbeitsartoffenzu senden. 16. Werden an der Kontrollfernschreibmaschine der SFs-Stelle Fernschreiben oder Textteile empfangen, ist dem Leiter der SNZ unverzüglich Meldung zu erstatten, dieses Vorkomm- nis im Technischen Betriebsbuch einzutragen und nach Entscheidung des Leiters SNZ der empfangene Text im Bei- sein einer zweiten Person zu vernichten oder Der Fern- schreibstelle S gegen Unterschrift zu übergeben. 17.(1) Die Besatzungen der SFe- und SFs-Trupps müssen bei jedem Einsatz (auch bei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb militärischer Objekte) bewaffnet und mit Munition ausge- stattet sein. Für Unteroffiziere und Soldaten ist die Anzahl der aus- gegebenen Patronen auf der Rückseite der Berechtigungs- karte SNZ (gemäß Muster, Anlage 1) einzutragen. (2) Der Truppführer eines SFe- bzw. SFs-Trupps muß im Besitz einer Transportvollmacht (gemäß Anlage 2) sein, um die festgelegten Geheimhaltungs- und Sicherheits- bestimmungen auch bei Verkehrskontrollen durchsetzen zu können. Diese Transportvollmacht dient gleichzeitig als Legitima- tion gegenüber der Parkwache und berechtigt zum Heraus- führen des SFe- bzw. SFs-Trupps aus dem gesicherten Bereich des Kfz.-Parkes und der Parkzone zu Einsätzen bzw. Ausbildungsmaßnahmen. 18.(1) Während des Felddienstes ist der gesicherte Bereich der SNZ ständig durch einen Standposten am Eingang zur SNZ und durch Streifenposten entlang der Abgrenzung zu bewachen. (2) Die Posten sind aus dem schichtfreien Personal der Nachrichtenzentrale oder auch ausgewiesene Sicherungs- kräfte zu stellen und über ihre speziellen Aufgaben durch den Leiter der SNZ zu belehren. (3) Die Wachposten sind nicht berechtigt. die Kraftfahr- zeuge zu betreten. 19.(1) Das Betreten des gesicherten Bereiches der SNZ und der Betriebsräume/Kraftfahrzeug-Abteile der SFe- und SFs- Stellen ist gestattet: - dem Minister für Nationale Verteidigung; - dem Stellvertreter des Ministers und Chef des Haupt- stabes; - dem Chef Nachrichten des MfNV; - dem zuständigen Kommandeur, Stabschef, Chef bzw. Leiter Nachrichten; - den Armeeangehörigen, die im besitz einer Berechtigungs- karte SNZ (Vordruck-Nr.: NVA 40 002, Muster Anlage 1) oder eines Sonderausweises sind. nach Meldung beim Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ: - Kontrollberechtigten Offizieren und Unteroffizieren vorgesetzter Stäbe; - kontrollberechtigten Mitarbeitern des ZCO. (2) Das Betreten der Betriebsräume bzw. Fahrzeugabteile in denen SAS-Technik betrieben wird, ist nur den Angehö- rigen der SNZ gestattet, die im Besitz der Betriebsberech- tigung für das jeweilige Gerät bzw. für die Arbeit mit SAS-Mitteln bestätigt sind. (3) In Begleitung es Leiters SNZ, seines Gehilfen oder eines von ihm beauftragten Angehörigen der SNZ dürfen den gesicherten Bereich der SNZ betreten: - Kabel- und Stabsbautruppkräfte, die Fernleitungskabel bzw. Kabel des Teilnehmernetzes SAS den SFe- oder SFs- Trupps zu übergeben haben; - technische Kräfte zur Wartung, Instandsetzung und Betankung der Kfz.-Technik; - vom Vorgesetzten befohlenen Personal zur materiellen, technischen und medizinischen Sicherstellung. (4) Mach sich das Betreten der Betriebsräume durch Personen, die nicht für die Arbeit mit SAS-Mitteln bestä- tigt sind, erforderlich, sind entsprechende Sicherheits- vorkehrungen zu treffen, die eine Einsichtnahme in Dokumente und SAS Technik ausschließen. Der Name, der Grund und die Dauer des Aufenthaltes sind im Betriebsbuch einzutragen. 20.(1) Bei unmittelbarer Gefahr der Einnahme und Erbeutung der SFe- bzw. SFs-Stelle durch den Gegner sind auf Befehl des Leiters der Nachrichtenzentrale/SNZ oder des Leiters der SFe- bzw. SFs-Stelle/Truppführer alle Unter- lagen, die SAS- und Nachrichtentechnik so zu vernichten, daß der Gegner aus den Überresten weder auf das Nachrich- tensystem noch die Aufgaben der SFe- bzw. SFs-Stelle in diesem System schließen kann und die SAS- und Nachrichten- tentechnik nicht mehr verwendbar ist. Hierzu hat der Leiter der SFe- bzw. SFs-Stelle/Truppführer auf Weisung des Vorgesetzten rechtzeitig geeignete Maßnahmen vorzu- bereiten. (2) Der Entschluß zur Vernichtung ist vor der Ausführung dem nächsten Vorgesetzten und der Gegenstelle zu melden. Ist niemand erreichbar, ist in eigener Verantwortung zu entscheiden. (3) Die Vernichtung ist in folgender Reihenfolge durch- zuführen: - zu sendende und empfangende Fernschreiben; - Schlüsselunterlagen; - Betriebsunterlagen (Betriebsbücher, Verzeichnisse, Schemata usw.); - Bedienungsanweisungen; - sonstige VS-Dokumente (vorrangigNur für den Chiff- rierdienst); - VS-Baugruppen der SAS-Technik; - SAS-Geräte; - Stromversorgungsaggregate; - Kraftfahrzeuge; - sonstige offene Unterlagen; (4) Um eine Kontrolle über die Vollständigkeit ihrer Vernichtung zu haben, sind die Schlüsselunterlagen und VS-Dokumente mit geeigneten chemischen Mitteln zu über- gießen und gesondert zu verbrennen. (5) Die SAS- und Nachrichtentechnik kann wie folgt vernichtet werden: - durch Personen (erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, gewährleistet aber eine sofortige und vollständige Vernichtung unmittelbar nach der Entschlußfassung); - durch Handgranaten oder reaktive Geschosse (erfordert wenig Vorbereitung, aber wesentliche Teile können dabei nur unvollständig vernichtet werden); - durch Verbrennen mit Hilfe von Kraftstoff und Brandsatz- munition, Handgranaten und reaktiven Geschossen (erfor- dert wenig Vorbereitung, gewährleistet eine relativ vollständige Vernichtung in kürzester Zeit nach der Ent- schlußfassung); - durch Beschießen (erfordert wenig Vorbereitung, bietet aber keine Gewahr für eine ausreichende Vernichtung); - durch Zerschlagen (erfordert wenig Vorbereitung, aber großen Zeitaufwand, bietet keine Gewahr für eine vollständige Vernichtung); In äußersten Notfällen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, kann SAS- und Nachrichtentechnik in ausreichend tiefen Gewässern versenkt werden. (6) Das Bedienungspersonal und die Sicherungskräfte sind genau in die von ihnen zur Vorbereitung und Durchführung der Vernichtung erforderlichen Tätigkeit einzuweisen. Jeder muß bei dieser Tätigkeit jeden ersetzten können. (7) Über die Vernichtung ist ein Protokoll aufzunehmen. Läßt die Lage die sofortige Aufnahme des Protokolls nicht zu, hat dies zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen. Das Vernichtungsprotokoll muß folgende Angaben enthalten: - auf wessen Befehl und aus welchem Grund wurde vernichtet; - was wurde wo auf welche Art vernichtet (Bezeichnung und Anzahl); - wer führte die Vernichtung durch; - unter welchen Bedingungen erfolgte die Vernichtung; - Unterschriften der Armeeangehörigen, welche die Vernichtung durchführten. Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen 21. Das Personal der SFe- und SFs-Stellen hat die in Dienst- vorschriften, Bedienungsanweisungen und TGL-Vorschriften festgelegten Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen zu kennen und konsequent einzuhalten. 22. Die selbständige Inbetriebnahme, Bedienung und Instandset- zung von SAS- und Nachrichtentechnik sowie Stromversorgungs- anlagen ist nur den Personen gestatte, die im Besitz der entsprechenden Betriebs- bzw. Instandsetzungsberechtigung sind. 23. Vor der Inbetriebnahme der SAS- und Nachrichtengeräte, der Stromversorgungs-Aggregate und dem Anschließen der Stromversorgungskabel sind die SAS- und Nachrichtengeräte, Aggregate und Kraftfahrzeuge sicher zu erden. Verbindungen oder Anschlüsse von Stromversorgungskabeln dürfen nicht unter Spannung hergestellt und getrennt werden 2. Technischer Betriebsdienst Anwendung von Redewendungen und Verkehrsabkürzungen 24. Beim Technischen Betriebsdienst sind die festgelegten Redewendungen für das Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichtenkanälen (gemäß Anlage 3) und die Aufnahme von SFe-Verbindungen (gemäß Anlage 4)sowie die festgelegten Signale und Verkehrsabkürzungen für die Aufnahme von SFs-Verbindungen (gemäß Anlage 5) konsequent anzuwenden, um den Verständigungsverkehr weitestgehend einzuschränken und die Zeit für die Verbindungsaufnahme zu verkürzen. Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichtenkanälen 25.(1) Für das Schalten von Nachrichtenkanälen innerhalb der Nachrichtenzentrale sowie das Abholen/Übernehmen von Nach- richtenkanälen des staatlichen Nachrichtennetzes, von Richtfunk-, Funksende- und Empfangsstellen ist der Leiter der Nachrichtenzentrale verantwortlich. (2) Er erteilt auf der Grundlage der ihm übergebenden Weisungen und Nachrichtenunterlagen alle Elemente der Nachrichtenzentrale die erforderlichen schriftlichen oder mündlichen Schaltbefehle. (3) Sind mehrere Nachrichtenkanäle zu schalten, so gilt - wenn nicht ausdrücklich anders befohlen - folgende Reihen- folge: - Dienstkanäle/-Leitungen; - Kanäle zum Vorgesetzten; - Kanäle zu Nachgeordneten; - Kanäle für das Zusammenwirken von rechts nach links. Dabei sind Kanäle für SFe- und SFs-Verbindungen vor denen für offene Nachrichtenverbindungen und Fernsprechkanäle vor Fernschreibkanälen zu schalten. 26.(1) In der Regel werden alle Nachrichtenkanäle zur Sicher- stellung von SFe- und SFs-Verbindungen von Schaltelementen der Nachrichtenzentrale geschaltet und von diesen den SFe- und SFs-Stellen zur Nutzung übergeben. (2) Die Schaltelemente sind bezüglich aller Handlungen beim Schalten, Prüfen und Messen der Nachrichtenkanäle gegenüber den SFe- und SFs-Stellen verantwortlich und weisungsberechtigt. (3) Werden Nachrichtenkanäle von Funk- und Richtfunkstellen und in Ausnahmefällen von Schalteinrichtungen der Deutschen Post direkt zu den SFe- und SFs-Stellen geführt, übernehmen letztere die Funktion einer Schaltstelle/eines Anschalt- trupps am Abholpunkt. (4) Gehören kanalbildende Einrichtungen (Funk-, Richtfunk-, TF- und WT-Geräte) zur technischen Ausrüstung der SFe- und SFs-Stellen/Trupps, ist das Personal dieser Stellen auch für das Herstellen der entsprechenden Nachrichtenvebindun- gen, das Ausnutzen bzw. Weiterschalten der Kanäle gemäß den Weisungen des Leiters der Nachrichtenzentrale verant- wortlich. 27.(1) Das schnelle reibungslose Schalten von Nachrichten- kanälen erfordert eine verantwortungsbewußte Zusammen- arbeit aller beteiligten Stellen. Dazu sind im notwendigen Umfang Dienstkanäle (DK) und -leitungen (DL) zu schalten und zu nutzen. Vorhandene Wechselsprechanlagen (WSA) sind dafür nur inner- halb der Nachrichtenzentrale auszunutzen. (2) Die Verbindungskabel zwischen den SFe- bzw. SFs- Stellen und den Schalt-, Richtfunk-, und Funkstellen sind nach der Entfaltung und darüber hinaus periodisch zu prüfen und zu messen. Die Anzahl ihrer Stromwege muß eine angemessene Reserve beinhalten, um Umschaltungen vornehmen zu können. 28. Die Bezeichnungen der Nachrichtenzentrale (Kanal- oder Leitungsnummer) werden zentral festgelegt und zugewiesen. Sie sind für alle beteiligten Schalt-, Übertragungs- und Endstellen verbindlich und einheitlich bei der Zusammen- arbeit zwischen diesen Stellen anzuwenden. 29. (1) Die Nachrichtenkanäle zur Sicherstellung der befohle- nen SFe- und SFs-Verbindungen sowie die dafür festgelegten Reservekanäle sind durch die SAS-Stellen rechtzeitig, aber erst dann von den Schalt-, Richtfunk- oder Funkstellen zu übernehmen, wenn sie von letzteren geprüft und gemessen wurden, den gemäß Anlage 3 geforderten Betriebsparametern entsprechen und sie zum gleiche Zeitpunkt zu den SFe- und SFs-Gegenstellen geschaltet werden. (2) Von den übernehmenden Nachrichtenkanälen muß den SFe- bzw. SFs-Stellen bekannt sein - Kanal bzw. Leitungsnummer; - Verkehrsbeziehung (Tarnname der Gegenstelle/Rufzeichen der Funkbeziehung); - Betriebsparameter (gemessene Werte); - über welche kanalbildende Einrichtungen geführt. Die Zeit der Übernahme und die Kanal- bzw. Leitungsnummer ist im Technischen Betriebsbuch (gemäß Muster, Anlage 6) einzutragen. (3) Durch die SFe- und SFs-Stellen sind übernommene Nach- richtenkanäle gemäß den in Ziffer 31. getroffenen Fest- legungen zu prüfen und zu messen. (4) Schalt-, Richtfunk- und Funkstellen dürfen in geschal- tete und übergebene Fernsprech- und Fernschreibkanäle (einschließlich Reservekanäle) sowie bestehende SFe- und SFs-Verbindungen nur nach Aufforderung durch die SFe- bzw. SFs-Stellen oder auf Weisung des Leiters der Nachrichten- zentrale /SNZ eintreten. 30. Durch die SFe- und SFs-Stellen sind die übernommenen Nach- richtenkanäle über die internen Schalteinrichtungen zu den SAS-Geräten bzw. Zusatzeinrichtungen weiterzuschalten. Fernsprechkanäle, die über Feldkabel geführt werden, sind über einen NF-Entzerrer (KTSchCh) zu schalten. Unterbestimmten Voraussetzungen können Fernsprechkanäle auch über ein Tonrufgerät (BPTNW) geschaltet werden und auf den Fernleitungsklinken (TG) der SFe-Vermittlung enden. 31. Die Nachrichtenkanäle sind bei der Übernahme, während des Betriebes und beim Eingrenzen von Störungen durch die SFe- und SFs-Stellen gemäß den folgenden Festlegungen zu prüfen, zu messen. Die Ergebnisse sind im technischen Betriebsbuch nachzuweisen. - Nach der Übernahme sind Nachrichtenkanäle in der Regel nur auf Weisung der Hauptstelle⁸) zu messen. Dabei sind von Fernsprechkanälen der Frequenz- und Amplitudengang und von den Fernschreibkanälen der Linien- strom und die allgemeinen Verzerrungen zu messen (Anlage 3) sowie über Fernsprechkanäle eine Ruf- und Sprechprobe durchzuführen. - Sind Fernsprechkanäle einseitig oder beiderseits über einen NF-Entzerrer (KTSchCh) geschaltet, sind in jedem Fall der Frequenz- und Amplitudengang zu messen. - Während des Betriebes sind die Nachrichtenkanäle mit geräteeigenen Meßinstrumenten periodisch zu überprüfen. Der Betrieb auf diesen Kanälen darf dadurch nicht unter- brochen werden. - Messungen, bei denen der Nachrichtenkanal vom SAS-Gerät abgeschaltet werden muß, sind vom Leiter der Nachrichten- zentrale/SNZ zu befehlen bzw. zu genehmigen. Diese Messung sind notwendig, wenn sich die Übertragungs- güte verschlechtert hat oder die Betriebsparameter vor- beugend geprüft werden soll. - Gestörte Nachrichtenkanäle sind an die Schalt-, Richt- funk- bzw. Funkstellen zurückzugeben und dem Leiter der Nachrichtenzentrale /SNZ zu melden. Nach Prüfung der Stromwege zwischen den SFe- bzw. SFs- Stellen und den Schalt-, Richtfunk- und Funkstellen, ist die Störungseingrenzung von letzteren abschnittsweise auf den Übertragungsabschnitt zu organisieren und durch- zuführen. ______________________ 8) Hauptstelle ist die SFe- bzw. SFs-Stelle, die gemäß Verbindungs-Nr. bzw. den in Ziffer 36 getroffenen Festlegungen für die SFe- bzw. SFs-Verbindung verant- wortlich ist. - Handeln SFe- bzw. SFs-Stellen gemäß Ziffer 26. (3), (4) als Schalt- bzw. Übertragungsstelle, sind die Nachrich- tenkanäle gemäß den in der Schaltvorschrift festgelegten Regeln und Meßmethoden zu prüfen und zu messen. Herstellen der Bereitschaft zur Aufnahme von SFe- und SFs- Verbindungen 32.(1) Das zeitgerechte Herstellen der Bereitschaft zur Auf- nahem von SFe- und SFs-Verbindungen erfordert, daß folgen- de Arbeiten bereits in der Phase der Entfaltung der SFe- bzw. SFs-Stellen/Trupps zum Abschluß gebracht bzw. begonnen werden: - Erden des Kfz., Anschluß der Stromversorgungskabel und Inbetriebnahme des Stromversorgungsaggregates; - Eigenprüfung aller SAS- und Nachrichtengeräte; - Einstellen der gültigen Schlüssel; - Auslegen der Verbindungskabel zu Schalt-, Richtfunk- bzw. Funkstellen und Überprüfen des Dienstkanals; - Entfalten des Teilnehmernetzes SAS bzw. der Fern- schreibteilnehmerleitungen; - Aufstellen und Anschließen der Fernsprechapparate SAS bzw. der abgesetzten Fernschreibmaschine S. (2) Das setzt voraus, daß: - die Betriebs- und Schlüsselunterlagen sowie die Schalt- befehle rechtzeitig (dh. vor der Abfahrt zum Einsatzort oder unmittelbar nach Beziehen des Aufbauplatzes) den Leitern/Truppführern der SFe- bzw. SFs-Stellen über- geben werden; - der Aufbauplatz sowie die Lage der Abteilungen und Elemente der Führungsstelle (Stabsfahrzeuge, Bunker, Zelte usw.) rechtzeitig erkunden und bekannt machen; - beim Entfalten der SFe- bzw. SFs-Stellen und bei der Inbetriebnahme der SAS-Geräte und Zusatzeinrichtungen und beim Herstellen der Arbeitsbereitschaft streng nach den Festlegungen der betreffenden Bedienungsanweisungen gehandelt wird. 33.(1) Vor der Eigenprüfung sind die SFe- und SFs-Geräte grundsätzlich von den Nachrichtenkanälen abzuschalten. (2) Die Eigenprüfung ist in der Arbeitsartoffenund nach der Schlüsseleinstellung in der Arbeitsartverschlüs- seltdurchzuführen. Dabei sind in jedem Falle die Blockie- rungs- und Signalisationsschaltung zu überprüfen! Die Eigenprüfung ist in Übereinstimmung mit der Bedienungs- anweisung des jeweiligen SAS-Gerätes mit dem Kontroll- schlüssel, oder mit dem nächst gültigen Schlüssel durch- zuführen. Vor dem Einsetzen/Einstecken der Schlüsselkassette bzw. Schlüsselscheibenblöcke ist durch eine Sichtkontrolle die richtige Einstellung des Schlüssels zu kontrollieren. Die Schlüsselserien- und Tabellennummer bzw. Kenngruppen der eingestellten Schlüssel sind in das Technische Betriebs- buch einzutragen. (3) In die Eigenprüfung der SFe- bzw. SFs-Geräte ist die Überprüfung der SFe-Vermittlung bzw. der Fernschreib- Endstellentechnik mit einzubeziehen. (4) Die Ergebnisse der Eigenprüfung sind im Technischen Betriebsbuch einzutragen und dem Leiter der SFe- bzw. SFs- Stelle/Truppführer zu melden. 34.(1) Nach Entfaltung des Teilnehmernetzes SAS, sind durch Kräfte der SFe-Stelle die Fernsprechapparate SAS in der befohlenen Reihenfolge aufzustellen und anzuschließen sowie eine Ruf- und Sprechprobe zur SFe-Vermittlung durchzuführen. Fernsprechapparate und Verteiler sind zu versiegeln. Stationäre Teilnehmernetze sind gemäß den geltenden Festlegungen zu sichern! (2)Abgesetzte Fernschreibmaschinen sind nach der Ent- faltung und Überprüfung ständig durch einen Fernschreiber SAS zu besetzen. 35. Die erforderlichen Fernsprech- und Fernschreibkanäle sind in Übereinstimmung mit den Schaltbefehlen gemäß Ziffer 29. zu übernehmen. 36. (1) Für die termingerechte Aufnahme der SFe- bzw. SFs- Verbindungen ist die Hauptstelle verantwortlich und gegen- über der Gegenstelle weisungsberechtigt. (2) Hauptstelle ist in der Regel die SFe- bzw. SFs-Stelle, die gemäß Verbindungsnummer für das Sicherstellen und Auf- füllen der jeweiligen SFe- bzw. SFs-Verbindung mit Schlüs- selunterlagen verantwortlich ist. Dabei gelten - wenn nicht ausdrücklich anders befohlen - folgende Prinzipien: Hauptstelle ist die SFe- bzw. SFs-Stelle - der SNZ des vorgesetzten Stabes gegenüber der des nachgeordneten Stabes; - der SNZ des rechten gegenüber der des linken Nachbarn; - der SNZ einer Feldführungsstelle gegenüber der einer stationären SNZ. Diese Prinzipien sind vor allem bei der Anwendung von Netzschlüsseln zu beachten! 37.(1) Durch die zuständigen Vorgesetzten sind den an einer SFe- bzw. SFs-Verbindung beteiligten Gegenstellen einheitliche Termine für die Betriebsbereitschaft⁹) dieser Verbindungen zu stellen. (2) Für jede SFe- bzw. SFs-Verbindung ist die Gültigkeit der Schlüsselunterlagen (besonders 1. Gültigkeit/- stunde bei Netzschlüsseln), die Zeit des Schlüsselwechsels (Wochen- bzw. Tagesschlüssel) sowie die Zeit der täglichen Wartung festzulegen. Aufnahme von SFe-Verbindungen 38.(1) Nach den der Fernsprechkanal übernommen und gegebenen- falls geprüft/gemessen wurde, ist er an das SAS-Fernsprech- gerät zu schalten. Dabei ist mit den geräteeigenen Meß- instrument der Empfangspegel zu kontrollieren und bei Notwendigkeit der Sendepegel nachzuregeln. (2) Ein SAS-Fernsprechgerät darf nur dann an den Nach- richtenkanal geschaltet werden, wenn bei der Eigenprüfung und bei der Überprüfung der Blockierungs- Signalisa- tionsschaltung keine Mängel festgestellt wurden! _____________________________________________________________ 9) Betriebsbereitschaft ist der befohlene Zeitpunkt, zu dem eine SFe- bzw. SFs-Verbindung in der Arbeitsartver- schlüsseltaufzunehmen ist, das Bedienpersonal der SFe-Vermittlung bzw. der Fernschreibstelle S/abgesetzte Fernschreibmaschine S die Verbindungsüberprüfung beendet hat und die SFe- bzw. SFs-Verbindung zur Nutzung freizu- geben ist. 39.(1) Unmittelbar nach dem Anschalten des Fernsprechkanals ist die SFe-Verbindung gemäß der in der Anlage 9 festge- legten Arbeitsreihenfolge aufzunehmen. (2) Ergibt sich bei der Prüfung der Gesprächsgüte (lfd.- Nr. 5) eine schlechte (ПЛOXO) Verständigung, ist in die Arbeitsartoffenzurückzuschalten -PEЖИM Aund bei Notwendigkeit durch die RedewendungПPOBEPTЬE, HE ПOHИMAЮund AntwortПPOBEPЯЮ, ЖДИTEdie jeweilige Gegenstelle zur Eigenprüfung des SFe-Gerätes aufzufordern oder nach der RedewendungИCПPABИTЬ; HE MOXEMdas SFe-Gerät zu wechseln. Nach Beseitigung der Mängel ist die Verbindungsaufnahme erneut gemäß lfd.-Nr. 3. bis 6. durchzuführen. (3) Die lfd.-Nr. 1a und 3b sind nur bei der ersten Ve- bindungsaufnahme in einer neuen Richtung/in einem neuen Netz bzw. beim Schlüsselwechsel durchzuführen. 40.(1) Nach Prüfung der Gesprächsgüte und Übergabe der SFe- Verbindung an die SFe-Vermittlung in der Arbeitsartverschlüsselt, ist diese zur Verbindungsüberprüfung aufzufordern. Dennoch ist die SFe-Verbindung zur Nutzung durch die Teilnehmer freizugeben. (2) Die Betriebsbereitschaft der SFe-Verbindung ist dem Leiter der SFe-Stelle/Truppführer und durch diesen dem Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ zu melden. Die Gründe für das Überschreiten des Termins der Betriebsbereit- schaft sind im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen. Aufnahme von SFs-Verbindungen 41.(1) Nachdem der Fernschreibkanal übernommen und gegebenen- falls geprüft/gemessen wurde, ist er an das SAS-Fern- schreibgerät zu schalten. Dabei ist mit dem geräteeignen Meßinstrument der Linienstrom der Sende- und Empfangsstrom- kreis der Fernseite zu kontrollieren und bei Notwendig- keit der Empfangsstrom nachzuregeln. (2) Ein SAS-Fernschreibgerät darf nur dann an den Nach- richtenkanal geschaltet werden, wenn bei der Eigenprü- fung und bei der Überprüfung der Blockierungs- und Sig- nalisierungsschaltung keine Mängel festgestellt wurden! 42.(1) Unmittelbar nach dem Anschalten des Fernschreibkanals und dem Herstellen der Korrektur/des Synchronlaufs beider Endstellen, ist die SFs-Verbindung gemäß der in Anlage 10 festgelegten Arbeitsfolge aufzunehmen. (2) Bis zum Empfang des SignalsOOOOOist es verboten, in der ArbeitsartverschlüsseltKlartexte zu senden! (3) Empfängt die jeweilige Gegenstelle das Signal33333unklar, hat sie das SignalHHHHHzu senden. Danach ist sofort in die Arbeitsartoffenzurückzu- schalten und nach abgestimmten Zählerstand oder Einstellen eines neuen Stundenschlüssels bzw. nach Beseitigung auf- getretener Mängel die Verbindungsaufnahme erneut gemäß lfd.-Nr. 5 bis 7. bzw. 8. bis 12. durchzuführen.Dabei ist es streng verboten, Stundenschlüssel wiederholt zu benutzen und außer den Kenngruppen, Angaben im Klar- text zu senden, die direkt auf die Schlüsseleinstellung weisen(4) Die lfd.-Nr. 4a und 4b sind nur bei der ersten Ver- bindungsaufnahme in einer neuen Richtung bzw. beim Schlüs- sselwechsel durchzuführen. 43.(1) Nach Austausch der KombinationRYund Übergabe der SFs-Verbindung in der Arbeitsartverschlüsseltan die Fernschreibstelle S bzw. den Fernschreiber SAS an einer abgesetzten Fernschreibmaschine S, sind diese zur Verbin- dungsüberprüfung aufzufordern. Danach ist die SFs-Verbindung zur Informationsübertragung freizugeben. (2) Die Betriebsbereitschaft der SFs-Verbindung ist dem Leiter der SFs-Stelle/Truppführer und von diesen dem Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ und der Abfertigung zu melden. Die Gründe für das Überschreiten des Termins der Betriebsbereitschaft sind im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen. Halten und Betreiben von SFe- und SFs-Verbindungen 44.(1) Die SFe- und SFs-Verbindung sind zu überprüfen, um die Betriebsbereitschaft festzustellen, die Verbindungen ständig für den Fernsprech- bzw. Fernschreibverkehr bereitzuhalten und die Dienstdurchführung des Betriebs- personals zu kontrollieren. (2) SFe- und SFs-Verbindungen sind zu überprüfen: - nach der ersten Verbindungsaufnahme in einer neuen Richtung zum befohlenen Termin der Betriebsbereitschaft; - nach jeder Verbindungsunterbrechung; - zu den von den Chefs oder Leiter Nachrichten festgeleg- ten Terminen der Verbindungsüberprüfung. (3) Für die Durchführung der in (2) festgelegten Verbindungsüberprüfungen ist das Bedienpersonal der SFe-Vermittlung, Fernschreibstellen S bzw. abgesetzter Fernschreibmaschinen S der Hauptstellen verantwortlich. Das Recht der Gegenstellen, bei Notwendigkeit eine Ver- bindungsüberprüfung mit den Hauptstellen durchzuführen, wird dadurch nicht eingeschränkt! (4) Durch die Betriebstechniker Der SFe- und SFs-Stellen sind Verbindungsüberprüfungen während der Verbindungs- aufnahme und in weiteren nur bei Notwendigkeit gemäß Anlage 9, lfd.-Nr. 3. und 5. bzw. Anlage 10, lfd.-Nr. 2. und 11. durchzuführen. 45 SFe- und SFs-Verbindungen sind in der Regel bis zum befohlenen Termin des Schlüsselwechsels, der täglichen Wartung bzw. bis zum Ablauf/wechsel Schlüssels ohne Unterbrechung zu halten und zu betreiben. Das erfordert: - die ständige Betriebsüberwachung der eingesetzten SAS- Geräte; - das Vorbereiten von Reservegeräten/-einschüben mit eingestellten gültigen Schlüsseln zum Betrieb; - das Bereithalten überprüfter Reserve-Kanäle; - das rechtzeitige Vorbereiten der Schlüsselwechsel, durch Einstellen es folgenden Schlüssels in den Reserve- Schlüsselkassetten/Schlüsselscheiben. 46.(1)SFs-Verbindungen können auf Befehl des Chefs/Leiters Nachrichten oder des Leiters der Nachrichtenzentrale nach Programmzeiten oder auch nach der MethodeGleichzeitiger Stop und Startder Chiffrator betrieben werden. (2) Programmzeitbetrieb wird hauptsächlich dann angewandt, wenn eine SFs-Verbindung nur in vorher bekannten und festgelegten Zeiträumen für den Informationsaustausch benötigt wird. (3) Wurde die MethodeGleichzeitiger Stop und Startangewiesen, sind während längerer Übertragungspausen - außer bei Betrieb über Funk- und Richtfunkkanäle - die Chiffratoren nach gegenseitiger Vereinbarung auf das Kommando der Hauptstelle stillzusetzen. Dabei ist gemäß der in Anlage 10 festgelegten Arbeits- gangsfolgen zu verfahren. (4) Jeder Übergang zum nächsten Schlüssel muß rechtzei- tig und so erfolge, daß der Ablauf des Zählers bzw. der Schlüsselwechsel nicht in die Zeit des Informationsaus- tausches fällt. 47.(1) Während des Betreibens der SFe- und SFs-Verbindungen können bei Notwendigkeit Transitverbindungen über eine oder mehrere SFe-Vermittlungen bzw. zwischen zwei SFs- Richtungen hergestellt werden. (2) Im SFe-Netz sind Transitverbindungen durch das Be- dienpersonal der SFe-Vermittlungen gemäß Anlage 8 und den in der Anleitung 040/1/010 festgelegten Regeln herzu- stellen. (3) Transitverbindungen zwischen zwei SFs-Richtungen sind durch den Betriebsmechaniker der betreffenden Transitstelle auf Verlangen einer Gegenstelle herzustellen. Dabei ist gemäß der In Anlage 10 festgelegten Arbeitsfolge zu verfahren. (4) Ist das Herstellen der verlangten Transitverbindung nicht möglich, so antwortet die Gegenstelle (b) gegen- über der Transitstelle (T) bzw. T gegenüber A mit dem SignalTCHTCHbzw.TCHTCH (Tarnname B). (5) Soll die Transitverbindung wieder unterbrochen werden, ist durch eine der /oder beide Gegenstellen die Transit- stelle mit Hilfe der Morsetaste (der TasteKПБ) in SchalterstellungMOP3Ezu rufen. Die Transitstelle hat bei Aufleuchten der Korrektur- signallampeФA3A(CЛ KOPP) in die Verbindung einzutreten, nach Empfang des SignalsCKCKCKdie Transitverbindung zu trennen und danach mit beiden Gegen- stellen eine Verbindungsüberprüfung in der Arbeitsartverschlüsseltdurchzuführen. 48.(1) Bei Verschlechterung der Gesprächsgüte bzw. verzerrten Empfang der Fernschreibzeichen oder Störungen an den SAS- Geräten (Ansprechen der Blockierung) Ausfall der Synchro- nisation u.a.) hat die Gegenstelle die Entstörung einzu- leiten, die zuerst Mängel feststellt. Störungen sind wie folgt einzugrenzen: - Überprüfung der SFe-Vermittlung bzw. Fernschreib-End- stellentechnik sowie der Verbindungsleitungen zur SAS- Technik; - Eigenüberprüfung, gegebenenfalls Wechsel der SAS-Geräte; - Prüfen und Messen der Nachrichtenkanäle zwischen den beteiligten SFe- bzw. SFs-Stellen (möglichst nach Umschalten auf einen Reservekanal). Im weiteren ist nach den Weisungen der Hauptstelle zu handeln. (2) Gestörte Nachrichtenkanäle sind gemäß Ziffer 31. an die Schalt-, Richtfunk- und Funkstelle zurückzugeben. (3) Muß für eine SFe-Verbindung anstelle des gestörten Drahtkanals zeitweilig ein Richtfunk- oder Funkkanal als Reservekanal genutzt werden, so ist nach dessen Entstö- rung unverzüglich auf den Drahtkanal zurückzuschalten. 49.(1) Zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der SAS- Geräte sind in Übereinstimmung mit den Festlegungen der Technische Beschreibung und Nutzungsanweisung regel- mäßig Wartungsarbeiten und technische Durchsichten durch- zuführen. (2) Die Zeiten für die tägliche Wartung der SAS-Geräte sind von der Hauptstelle nach Abstimmung mit der Gegen- stelle festzulegen und vom Leiter der SNZ bzw. Leiter der Nachrichtenzentrale zu bestätigen. Sie sind so fest- zulegen, daß sie in betriebsarmen Zeiten liegen und mög- lichst mit einem Schlüsselwechsel zusammenfallen. (3) Ist unterbrechungsloser Betrieb angewiesen, sind während der täglichen Wartung Reserve-Geräte einzusetzen. Bei wöchentlichen und monatlichen Wartungen/Durchsichten sind generell Reserve-Geräte einzusetzen. 3. Betriebsunterlagen und VS-Nachweisführung Führen der Betriebsunterlagen 50.(1) Für den technische Betriebsdienst der SFe- und SFs- Stellen sind folgende Betriebsunterlagen erforderlich: - Technisches Betriebsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 173); - Verbindungsübersicht (gemäß Anlage 7); - Schema, bzw. Auszug aus Schema der SFe- bzw. SFs-Verbindungen; - Trupp- und Gerätebegleithefte; - Diensteinteilung; in stationären SFe- bzw. SFs-Stellen außerdem: - Störungsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 622); - spezielle Dienstanweisungen. (2) An SFe-Vermittlungen, in Fernschreibstellen S und an abgesetzten Fernschreibmaschienen sind die in der An- leitung 040/1/010 festgelegten Betriebsunterlagen zu führen. 51.(1) Das Technische Betriebsbuch ist das wichtigste Nach- weisdokument der SFe- bzw. SFs-Stelle. Es muß die gesam- te Arbeit der SFe- bzw. SFs-Stelle lückenlos nachweisen und einen Überblick über den Einsatz und den betrieb der SAS-Technik bei der Sicherstellung der SFe- und SFs-Ver- bindungen vermitteln. Das Technische Betriebsbuch ist als VVS-Sache zu vereinnahmen.Nur für den Chiffrierdienst!zu kennzeichnen und vom diensthabenden Betriebstechniker zu führen. (2) Auf der linken Seite des Technischen Betriebsbuches ist der Nachweis über den Betrieb der SAS-Geräte gemäß Muster, Anlage 6., zu führen. Dabei sind folgende Eintragungen durch den Betriebs- techniker unterschriftlich zu bestätigen: - Prüfen der Blockierung (BPN) und deren Ergebnis; - Zeit der Schlüsselwechsels/der Schlüsseleinstellung (WSW, TSW, SEW/ …) mit Angabe der Schlüsselserien- bzw. Tabellen-Nummer oder der Kenngruppe des einge- stellten Schlüssels; - Zeit des Anschaltens der SAS-Geräte an den Nachrich- tenkanal (ANS/ …); - Gerätestörungen (GST) und deren Ursache mit Angabe - des Abschaltens der SAS-Gerätes vom Nachrichten- kanal (ABS); - täglicher Zählerstand bzw. Betriebsstunden des SAS- Gerätes. (3) Auf der rechten Seite sind einzutragen: - Entfalten und Abbau der SFe- bzw. SFs-Stelle; - Übergabe/Übernahme des Dienstes; - Aufzunehmende bzw. bestehende SFe- bzw. SFs-Verbindungen; -Störungen der SAS-Verbindungen und deren Ursachen; - Übernahme der Nachrichtenkanäle/reserve-Kanäle zur Nutzung; - Zeitüberprüfungen; - Verstöße gegen Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestimmungen sowie Kompromittierungen von Schlüsseleinstellungen; - Verstöße/Verletzungen gegen Betriebsvorschriften und Bedienungsanweisungen; - Weisungen der Vorgesetzten; - Vernichtung der Stundenschlüssel bei Anwendung von Kassetten für T-205 (ist durch zwei Unterschriften nach- zuweisen); - Zeitpunkt es Öffnens/der Einsichtnahme in Schlüssel- unterlagen; - Ergebnisse der täglichen Wartung; - Zusammengefaßte Angaben über die Arbeit der SFe- bzw. SFs-Stelle nach Ablauf von 24 Stunden; - sonstige Angaben, die gemäß vorliegender Anleitung nachzuweisen sind und mit der Arbeit der SFe- bzw. SFs- Stelle im Zusammenhang stehen; - Kontrollvermerke der Vorgesetzten. (4) Jede Eintragung ist mit der Uhrzeit zu versehen und leserlich vorzunehmen. (5) Es ist verboten, auf lose Blätter Aufzeichnungen zu machen, im Technischen Betriebsbuch und anderen Betriebs- unterlagen zu radieren bzw. zu überschreiben. Falsche Eintragungen sind so zu streichen, daß das Gestrichene lesbar bleibt. 52. Die Verbindungsübersicht ist vom Leiter der SFe- bzw. SFs- Stelle/Truppführer zu erarbeiten als VVS-Sache zu verein- nahmen und vom Leiter der SNZ/Nachrichtenzentrale zu bestätigen. In ihr sind alle von der SNZ zu vorgesetzten, zusammen- wirkenden und unterstellten SNZ/Stellen führende SFe- bzw. SFs-Verbindungen sowie alle Umgehungsverbindungen einzuzeichnen. Die Verbindungsübersicht muß ständig dem neuesten Stand entsprechen. Abgeschaltete Verbindungen sind sofort zu streichen bzw. hergestellte Verbindungen aufzunehmen. 53. Da Schema bzw. der Auszug aus dem Schema der SFe- bzw. SFs-Verbindungen ist der SFe- bzw. SFs-Stelle vom Leiter der SNZ zu übergeben. Wird kein Schema/Auszug übergeben, sind von den aufzuneh- menden SFe- bzw. SFs-Verbindungen folgende Angaben im Technischen Betriebsbuch einzutragen: - Verbindungsnummer; - Verkehrsbeziehung; - Kanal-/Leitungsnummer (auch von Reserve-Kanälen). 54.(1) Die Trupp- und Gerätebegleithefte sind Dokumente, die den Gerätesatz bzw. Einzelgeräten fest zugeordnet sind, in denen deren Übergabe/Übernahme nachzuweisen ist und die vom Leiter der SFe- bzw. SFs-Stelle/Truppführer lücken- los zu führen sind. Sie können je nach Zweckbestimmung, als GVS- bzw. VVS-Sache vereinnahmt oder offen sein. (2) In den Begleitheften muß sich der technische Zustand des Gerätesatzes bzw. Einzelgeräten widerspiegeln. Es sind alle Angaben über die Nutzung einzutragen. Im einzelnen sind einzutragen: - Übergaben/Übernahmen; - Betriebsstunden (monatlich); - Störungen/Ausfälle während der Nutzung; - Ergebnisse der Wartungen (außer täglicher und wöchentlicher); - Ergebnisse periodischer Normwertprüfung; - Austausch von Geräten/Geräteteilen; - Instandsetzungsarbeiten; - Kategorisierung der Geräte; - Schlußfolgerung aus technischen Kontrollen; - weiter Angaben, je nach Spezifik des Geräte- satzes/Gerätes. 55. Die Diensteinteilung ist vom Leiter der SFe- bzw. SFs- Stelle/Truppführer auf Grundlage der vom Leiter der Nach- richtenzentrale/SNZ befohlenen Termine über Beginn und Ende des Schichtdienstes, Stärke der Schichtbesatzungen usw. zu erarbeiten und vom Leiter der SNZ zu bestätigen. 56. Das Störungsbuch ist in stationären SFe- bzw. SFs- Stellen zu führen. In ihm sind lückenlos alle Kanal- und Leitungs- störungen nachzuweisen. 57. Durch das Führen der Betriebsunterlagen darf die Beweg- lichkeit der Betriebsabwicklung nicht beeinträchtigt werden. Bei hohem Arbeitsanfall sind nur die wichtigsten Eintragungen (Zeiten, Abkürzungen) im Technischen Betriebs- buch vorzunehmen. Alle weiteren Eintragungen sind bei nächster Gelegenheit zu ergänzen. 58. In Abhängigkeit von der Anzahl der eingesetzten SAS- Geräte, der zu betreibenden SAS-Verbindungen sowie der Stärke der Schichtbesatzung können in einer SFe- bzw. SFs-Stelle mehrere Technische Betriebsbücher geführt werden. In solchen Fällen trägt der Schichtführer/ dienstälteste Betriebstechniker alle allgemeinen Angaben über den Dienstverlauf (Dienstübergaben/-übernahme, Vorkommnisse, Weisungen der Vorgesetzten usw.) in sein Technisches Betriebsbuch ein. Alle anderen Betriebs- techniker führen nur den Nachweis über das Betreiben der SAS-Geräte und -Verbindungen. 59.(1) Das Führen der Betriebsunterlagen, die gesamte Nach- weisführung und besonders die Dienstübergabe/-übernahme in der SFe- bzw. SFs-Stelle hat so zu erfolgen, daß die persönliche Verantwortung des Betriebspersonals für die Wahrung der Geheimhaltung bei der Betriebsabwicklung gewährleistet und eine Lagerung von VS-Dokumenten ohne Nachweis ausgeschlossen ist. (2) Kontrollvermerke der Vorgesetzten sind im Technischen Betriebsbuch, Vermerke über Ergebnisse technischer Kon- trollen, Instandsetzungen usw. in den Trupp- bzw. Geräte- begleitheften einzutragen. VS-Nachweisführung 60.(1) Die Nachweisführung, Aufbewahrung und Vernichtung aller VS-Dokumente/-Baugruppen und Schlüsselunterlagen der SFe- und SFs-Stelle hat grundsätzlich nach den Fest- legungen der dazu erlassenen Dienstvorschriften, Richt- linien und Bedienungsanleitungen zu erfolgen. (2) Die Nachweisführung aller VS-Dokumente, einschließ- lich der mit dem Vermerknur für den Chiffrierdienst!, hat auf VS-Nachweiskarten (Grundkarte, Begleitkarte, Ausgabekarte) zu erfolgen. Schlüsselunterlagen, SAS-Geräte und VS-Baugruppen und -Ersatzteile sind auf Schlüsselmittelbestandskarten (Vordruck-Nr.: NVA 40 153) nachzuweisen. 61.(1) Den SFe- bzw. SFs-Stellen sind nur die VS-Dokumente und Schlüsselunterlagen zu übergeben, die für den Betrieb dieser Stellen zur Sicherstellung der SFe- bzw. SFs-Ver- bindungen und die Wartung der SAS-Technik notwendig sind. (2) Zur Erleichterung der Dienst- Übergabe/Übernahme sind alle Nachweiskarten der einzelnen SAS-Geräte, VS- Dokumente und Schlüsselunterlagen auf einen Bestands- nachweis zusammenzufassen. Offene Unterlagen sind auf der letzten Seite des Technischen Betriebsbuches nach- zuweisen und anhand dieser Aufstellung zu übergeben/zu übernehmen. (3) Im verschlossenen und versiegelten Stahlblechschrank sind neben VS-Dokumente und Schlüsselunterlagen u.a. aufzubewahren: - VS-Baugruppen und Ersatzteile; - Schlüsselscheiben und -kassetten, in denen Schlüssel eingestellt sind (bis zur unmittelbaren Anwendung bzw. bis zur Vernichtung der Schlüssel- einstellung). Die Dokumente, die ständig zum Bestand der SFe- bzw. SFs-Stelle gehören (technische Dokumentation, Begleit- hefte usw.), aber selten benötigt werden, sind inner- halb des Stahlblechschrankes möglichst in geschlossenen und versiegelten Behältnissen aufzubewahren und mit einem Inhaltsverzeichnis zu versehen. Reserve-Schlüsselunter- lagen sind bei der SFe- bzw. SFs-Stelle grundsätzlich in versiegelten Paketen aufzubewahren. (4) Die während des Betriebes ständig benötigten Betriebs- unterlagen, Dienstvorschriften und Schlüsselunterlagen sowie die in versiegelten Paketen gelagerten Dokumente sind anhand des Bestandsnachweises zu übergeben/zu über- nehmen. (3) Schlüsselhefte sind mit der Verbindungsnummer zu beschriften (mit Bleistift). Die unmittelbar zur Sicherstellung der SFs-Verbindungen benötigten Schlüsselhefte (Tages-/Stundenschlüssel) sind am SAS-Gerät, alle anderen übersichtlich in einem Stahl- blechschrank oder einer Stahlblechkassette aufzubewahren. Bei der Dienstübergabe/-übernahme sind die geöffneten Schlüsselhefte auf Vollzähligkeit der Schlüssellochkarten, -lochstreifen bzw. -tabellen zu kontrollieren. Deren fortlaufende Nummerierung ist zu überprüfen. 62.(1) Außerkraftgesetzte, ungültige oder verbrauchte Betriebsunterlagen sind an die VS-Stelle der SNZ bzw. des vorgesetzten Stabes zurückzugeben oder auf Weisung der Vorgesetzten zu vernichten. Dabei ist zu beachten, daß Technische Betriebsbücher erst 1 Jahr nach der letzten Eintragung zu vernichten sind. (2) Ungültige Schlüssel sind bei der folgenden Dienst- übergabe/-übernahme, jedoch spätestens 24 Stunden nach Ablauf ihrer Gültigkeit zu vernichten. (3) Aufgebrauchte Schlüsselserien sind innerhalb von 48 Stunden nach Entnahme des letzten Schlüssels bzw. nach Ablauf seiner Geltungsdauer in eigener Zuständigkeit oder auf Weisung der Vorgesetzten zu vernichten. (4) Der Vernichtungsnachweis für Schlüssellochkarten, -lochstreifen und -tabellen hat in den Schlüsselheften, der für Stundenschlüssel bei Anwendung von Kassetten für T-205 im Technischen Betriebsbuch zu erfolgen. Die Ver- nichtung aufgebrauchter Schlüsselhefte ist auf den Schlüsselmittelbestandskarten nachzuweisen. Jede Vernichtung ist durch Datum und zwei Unterschriften zu belegen! (5) Benutzte Kenn- und Schlüsselgruppen sind in der Tabelle zu streichen. Schlüsseleinstellungen im SAS-Gerät sind bis spätestens 24 Stunden nach Ablauf ihrer Geltungsdauer oder entspre- chend der Weisung des Vorgesetzten unkenntlich zu machen. 63. Der Verlust und die Kompromittierung von SAS-Geräten, VS-Baugruppen, Bedienungsanweisungen zur SAS-Technik, VS- und Schlüsselunterlagen ist unverzüglich dem nächsten Vorgesetzten zu melden. Der Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ hat alle weiteren Maßnahmen den dafür geltenden militärischen Bestimmungen zu veranlassen. Anlage 1 Muster einer Berechtigungskarte SNZ
a) Vorderseite
b) Rückseite Anlage 2 T R A N S P O R T V O L L M A C H T Nr.: … Die Transportvollmacht berechtigt zur ungehinderten Benutzung aller öffentlichen und militärischen Verkehrswege mit dem Spezial-Kraft- fahrzeug ……………… NVA ………………………… (Typ des Kfz.) (Polizeiliches Kennzeichen) Kontrollorgane der NVA und der Deutschen Volkspolizei sind berechtigt, die persönlichen Ausweispapiere, die Fahrzeugpapiere und den tech- nischen Zustand des Kraftfahrzeuges zu kontrollieren. DER INHALT DES KOFFERAUFBAUS DARF WEDER KONTROLLIERT NOCH BESICHTIGT WERDEN! Die Organe der NVA haben den Inhaber dieser Vollmacht bei der Erfüllung seiner Aufgaben in jeder Weise zu unterstützen. Die staatlichen und gesellschaftlichen Organe der DDR werden gebeten, erforderliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren. - Dienstsiegel - Chef des Stabes/ Stabschef Anlage 3 Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichtenkanälen 1. Betriebsparameter 1.1.Fernsprechkanäle: (Vierdraht-Schaltung) Bezeichnung der DP (1) Frequenzband: 0,3 - 3,4 kHz ≙ SVD I 0,3 - 2,7 kHz ≙ SVD II (2) Übergabepegel: Empfangspegel: +0,5 Np, Sendepegel: -1,5 Np ≙ a Empfangspegel: -0,5 Np, Sendepegel: -0,4 Np ≙ c Anmerkung: Für SFe-Verbindungen werden in der Regel Fernsprech- kanäle mit den Betriebsparametern 0,3 - 2,7 kHz; -0,4; -0,4 Np ≙ SVD II c/c bereitgestellt. (3) Zulässige Pegelabweichung während des Betriebes ± 0,05 Np (z.Z. ± 0,2 Np zulässig!); (4) Restdämpfungstoleranzschema siehe Bild 1; (5) Ruffrequenzen: Systemeigene Rufeinrichtung: 800 Hz bei T-216, 2100 Hz bei T-217; (6) Zulässige Nebensprechdämpfung zwischen Sende- und Empfangseinrichtung: 6,0 Np; (7) Zulässige Frequenzverschiebung: ± 5 Hz; (8) Der Amplitudengang muß im Bereich von -5,0 Np bis +1,5 Np bei f=800 Hz linear sein. Zulässige Abweichung: ± 0,1 Np. Amplitudentoleranzschema: siehe Bild 2
1.2. Fernschreibkanäle: (Vierdraht-Schaltung) (1) Betriebsart: 4-Draht Doppelstrom (4DD); (2) Anschlußwerte: Empfangsrichtung: ± 60 V ± 20 mA Senderichtung: ± 60 V ± 20 mA; (3) Telegrafiergeschwindigkeit: 50 Baud; (4) Zulässige allgemeine Verzerrungδfür - einen Übertragungsabschnitt: δ ≤ 10 %; - mehrere Übertragungsabschnitte: δ ≤ 28 %. Meßmethoden 2.1. Messen des Frequenzganges: (1) Voraussetzungen: Die Meßgeräte sind vor jedem Messen zu eichen und müssen geerdet sein. Vor Aufnahme des Frequenzganges ist die Restdämpfung des Fernsprechkanals bei einer Frequenz von f = 800 Hz zu messen. Die Abweichung vom Normwert der Restdämpfung muß = -0,2 < aR < +0,2 Np sein. Ist der Fernsprechkanal über Richtfunkgeräte der Typen R-401, R-403 oder R-405 geschaltet, ist mit einer Frequenz von f = 1,00 kHz zu messen! (2) Meßanordnung: Pegelgenerator Pegelmesser Ri = 600 Ω Ri = 600 Ω f = 0,3 … 3,4 kHz (PA = -0,4 oder +0,5 Np) Ps = -0,4 oder -1,5 Np ≙ PE
Bild 3 Pegelmesser Pegelgenerator Ri = 600 Ω Ri = 600 Ω (PA = -0,4 oder +0,5 Np) f = 0,3 … 3,4 kHz Ps = -0,4 oder -1,5 Np ______________________________________________________________ aR ≙ Restdämpfung in Neper ΔaR ≙ Abweichung der Restdämpfung vom Sollwert aRf ≙ Restdämpfung bei beliebiger Frequenz aR0,8 bzw. aR1,0 ≙ Restdämpfung bei Bezugsfrequenz 0,8 bzw. 1,0 kHz PS ≙ Sendepegel am Pegelgenerator in Neper PE ≙ Eingangspegel am Übertragungssystem/-Kanal in Neper PA ≙ Ausgangspegel am Übertragungssystem/-Kanal in Neper PA′ ≙ gemessener Ausgangspegel (3) Ergebnis: ΔaR = aRf - aR0,8 (1,0) aRf = PS - PA′[Np] Darstellung des funktionellen Zusammenhangs zwischen ΔaR und der Verschiedenen Meßfrequenz f bei konstantem Sendepegel PS. Auswertung durch Vergleich mit vorgegebenen Restdämpfungs- toleranzenschema. 2.2. Messen des Amplitudenganges: (1) Voraussetzungen: Die Restdämpfung und der Frequenzgang des Fernsprech- kanals sind vorher zu messen. (2) Meßanordnung: gemäß Bild 3 Pegelgenerator Pegelmesser Ri = 600 Ω Ri = 600 Ω f = 0,8 bzw. 1,0 kHz Ps = -5,0; -4,5; -4,0; -3,5; -2,5; -2,0; -1,5; 0; +0,5 Np (3) Ergebnis: aR = PS - PA′[Np] Darstellung des funktionellen Zusammenhangs zwischen aR und der verschiedenen Sendepegel PS bei konstanter Meßfrequenz f(0,8 bzw. 1.0 kHz). Auswertung durch Vergleich mit vorgegebenem Amplituden- gangstoleranzschema. 2.3. Messen der allgemeinen Verzerrungδ(7) Voraussetzung: Die Meßgeräte sind vor jedem Messen zu eichen und müssen geerdet sein. (2) Meßanordnung: Osz. Relais- und Verzerrungs- Osz. Relais- und Ver- messer zerrungsmesser VS = 50 Baud VS = 50 Baud Wechsel: 1:1 und Wechsel: 1:1 und 1:6; 6:1 1:6; 6:1
Bild 4 VS ≙ Telegrafiegeschwindigkeit (3) Ergebnis: Allgemeine Verzerrungδmuß ≤ 10% für einen Übertragungsabschnitt und ≤ 28% für mehrere Übertragungsabschnitte sein. 3. Redewendungen 3.1. Überprüfung der Verbindungskabel Alle Stromwege der Verbindungskabel zwischen Schalt-, Richtfunk- und Funkstellen (A) und den SFe-Stellen (B) sind durch Ruf- und Sprech- probe zu überprüfen. A B 1) Ruft B über DK/DLHier Endstelle (Nr./Tarn- name)2)Hier (Bezeichnung/Tarnname), Leitungsprobe auf Kabel … Kanal … bis …Bin bereit3) Ruft nacheinander über jeden KanalHier Endstelle …4)Leitungsprobe, Kanal …Höre mit 5-rufe zurückRuf kommt an -höre mit 5usw. 5)EndeVerstanden3.2. Übergabe der Nachrichtenkanäle 1) Ruft B über DK/DLHier Endstelle (Nr./Tarn- name)2)Schalte auf Kabel …, Kanal … den Fe-Kanal PN … (den Fs-Kanal TGP …) zu (Tarnname)Verstanden, PN … zu (tarn- nameSchalten Sie Reservekanal auf Kabel … Kanal …3)Verstanden, schalte Reserve- "Verstanden" kanal auf Kabel … Kanal … rufe wieder, Ende!3.3. Messen des Frequenzganges (zwischen Hauptstelle A und Gegenstelle B) 1. Ruft B über DL bzw.Hier (Tarnname)zu messenden KanalЯ _ _ _ _ _2.Hier (Tarnname), gemessen wird der Frequenzgang des Fe-Kanals PN …, senden Sie 0,8 kHz (bzw. 1kHz)Verstanden, PN …3.Я _ _ _ _ _ 0,8 kHzДABAЙ И3MEPИM ЧACTOTHУЮ "ДAЮ ПO TФ-KAHAЛУ No XAPAKTERPИCTИK ПO TФ- PN _ _ _ _ _, BOCEMЬCOT ГEPЦ" KAHAЛУ No PN _ _ _ _ _ ; ДAЙTE BOCEMЬCOT ГEPЦSenden Sie 0,3 kHz0,3 kHzДaЙTE TPИCTA ГEPЦДAЮ TPИCTA ГEPЦ24.0,4 kHz0,4 kHzДATЙTE ЧETЫPECTA ГEPЦДAЮ ЧETЫPECTA ГEPЦ5.0,6 kHz (usw. bis 3,4 kHz)0,6 kHzusw.DAЙTE ШECTЬCOT ГEPЦ28USW:BIS "DAЮ ШECTЬCOT ГEPЦ" TPИ KИЛOГEPЦ И ЧETЫPECTA ГEPЦ)n1Danke, ich sende 0,8 kHzVerstanden, 0,8 kHzCПACИБO; ДAЮ BAM BOCEMЬCOT "ПPOШУ BOCEMЬCOT ГEPЦ" ГEPЦn2Senden Sie 0,3 kHz0,3 kHzПPOШУ TPИCTA ГEPЦДAЮ TPИCTA ГEPЦn30,4 kHz0,4 kHzПPOШУ ЧETЫPECTA ГEPЦДAЮ ЧETЫPECTA ГEPЦn40,6 kHz (usw. bis 3,4 kHz)0,6 kHzusw.ПPOШУ ШECTЬCOT ГEPЦДAЮ ШECTЬCOT ГEPЦnxDankeVerstanden, schalten SieCПACИБOzum GerätSchalte zum GerätBKЛЮЧATЙE AППAPATУPУ2BKЛЮЧAЮ AППAPATУПУnyEndeVerstandenKOHEЦПOHЯЛ3.4. Messen des Amplitudenganges (vorher ist der Frequenzgang zu messen) 1. Ruft B über DL bzw.Hier (Tarnname)zu messenden KanalЯ _ _ _ _ _ _2.Hier (Tarnname), gemessen wird der Amplitudengang des Fe-Kanals PN …, senden Sie 0,8 kHz (bzw. 1 kHz) bei - 5,0 NpVerstanden, PN …3.Я _ _ _ _ _ _, 0,8 kHz bei -5,0 NpДABAЙ И3MEPИM AMПЛИTУДHУЮДAЮ ПO TФ-KAHAЛУ No PN _ _ _, XAPAKTEPИCTИKУ ПO TФ- BOCEMЬCOT ГEPЦ C УPOBHEM KAHAЛУ No PN _ _ _, MИHУC ПЯTЬ HEПEPДAЙTE BOCEMЬCOT ГEPЦ (bzw. OДИH KИЛOГEPЦ) C УPOBHEM MИHУC ПЯTЬ HEПEPGeben Sie -4,5 Np-4,5 NpДAЙTE MИHУC ЧETЫPE ИHEПEP 4.ДAЮ MИHУC ЧETЫPE И ПЯTЬПЯTЬ HEПEP-4,0 Np-4,0 NpДAЙTE MИHУC ЧETЫPE MEПEPДAЮ MИHУC ЧETЫPE HEПEP5.3,5 Np(usw. bis +1,5 Np)-3,5 Npusw.ДAЙTE MИHУC TPИ И ПЯTЬ HEПEPДAЮ MИHУC TPИ И ПЯTЬ HEПEP(usw. bis ПЛЮC OДИH И ПЯTЬ HEПEP) n1Danke, ich sende 0,8 kHz bei -5,0 NpVerstanden, 0,8 kHz, -5,0 NpCПACИБO, ДAЮ BAM BOCCEMЬCOTn2ПPOШУ BOCCEMЬCOT ГEPЦ C ГEPЦ C УPOBHEM MИHУC ПЯTЬ УПOBHEM MИHУC ПЯTЬ HEПEPHEПEPGeben Sie -4,5 Np-4,5 NpПPOШУ MИHУC ЧETЫPE И ПЯTЬn3ДAЮ MИHУC ЧETЫPE И ПЯTЬ HEПEPHEПEP-4,0 Np-4,0 NpПPOШУ MИHУC ЧETЫPE HEПEPДAЮ MИHУC ЧETЫPE HEПEPn4-3,5 Np(usw. bis +1,5 Np)-3,5 Npusw.ПPOШУ MИHУC TPИ И ПЯTЬnxДAЮ MИHУC TPИ И ПЯTЬ HEПEPHEПEPDankeVerstanden, schalten SieCПACИБOzum GerätSchalte zum GerätBKЛЮЧATЙE AППAPATУPУBKЛЮЧAЮ AППAPATУPУnyEndeVerstandenKOHEЦПOHЯЛ3.5. Messen der allgemeinen Verzerrung 1. Ruft B über DLHier (Tarnname)Я _ _ _ _ _ _2.Hier (Tarnname), gemessen werden die Verzerrungen des Fs-Kanals TPG … , senden Sie Wechsel 1:1, ich sende Wechsel 1:1Verstanden, TGP …Я _ _ _ _ _ _, Wechsel 1:1ДABAЙ И3MEPИM ИCKAЖEHЯДAЮ ПO TГ-KAHAЛУ No ПO TГ-KAHAЛУ No TGP _ _ _ _, TGP _ _ _ _ ИCПЫTATEЛЬHЫE ДAЙTE ИCПЫTATEЛЬHЫE ПOCЫЛKИ ПOCЫЛKИ BИДA I:IBИДA I:IДAЮ ИCПЫTATEЛЬHЫE ПOCЫЛKИ BИДA I:I3.Wechsel 1:61:6ДAДИM ИCПЫTATEЛЬHЫE4.ДAДИM ИCПЫTATEЛHЫE ПOCЫЛKИ I:6ПOCЫЛKИ I:66:16:1ДAДИM ИCПЫTATEЛЬHЫE5.ДAДИM ИCПЫTATEЛHЫE ПOCЫЛKИ 6:IПOCЫЛKИ 6:IDanke, schalten Sie zumSchalte zum GerätGerätCПACИБO, BKЛЮЧAЙTE6.BKЛЮЧAЮ AППAPATУPУAППAPATУPУEndeVerstandenKOHEЦПOHЯЛAnlage 4 Redewendungen (für Betriebsmechaniker SFeV) Redewendung Inhalt/Handlung 1.BЫ ГOTOBЫ?Prüfen der Bereitschaft der (Sind Sie Bereit?) Gegenstelle.ДA ГOTOB(Ich bin bereit) 2.HAЧИHAEM HOMEP …Schlüsseleinstellung nach Heft (Beginnen Sie mit, Nr…/ Nr.: … 3.CTABИM HOMEP …Schlüsseleinstellung nach (Stellen Sie ein, Nr. …/ Tabelle Nr.: … ich stelle ein, Nr. …) 4.KAK CЛЫШИTE?Gesprächsgüte prüfen (Wie hören Sie mich?)XOPOШO, УДOBЛETBOPИTEЛЬHO, ПЛOXO(Höre mit 1; 2; 3; 4; 5) 5.BKЛЮЧAЙTE!Gerät in Arbeitsartver- (Schalten Sie ein!) schlüsseltschalten und nachBKЛЮЧAЮ3 - 5 sek. zu sprechen be- (Ich schalte ein) ginnen. 6.PEЖИM БGerät in Arbeitsartver- (Schalten Sie Arbeitsart schlüsseltschalten. B/ Ich schalte Arbeitsart b) 7.PEЖИM AGerät in Arbeitsartoffen(Schalten Sie Arbeitsart A/ schalten. ich schalte Arbeitsart A) 8.ПPOBEPTЬE; HE ПOHИMAЮ!Gerät in ArbeitsartEigenüberprüfungschalten, (Prüfen Sie, ich verstehe Prüfen der Wiederherstellung Sie nicht) des Sprach- und Tonsignals.ПPOBEPЯЮ; ЖДИTE(Ich prüfe, warten Sie) 9.HOMEP _ _ _ _ _ BЫБЫЛSchlüsselheft (-tabelle) (Nr. … beschädigt) Nr. … beschädigt. 10.ИCПPABИTЬ HE MOЖEMGrößere Störung; Gerät muß (Wechseln Sie aus / Ich ausgewechselt werden. Wechsel aus) 11.BKЛЮЧAЙTE KOMMУTATOPVerbindung in Arbeitsartverschlüsseltzur SFe-Ver- (Schalten Sie zur Ver- mittlung schalten. mmittlung)BKЛЮЧAЮ KOMMУTATOP(Ich schalte zur Vermittlung) Anlage 5 Fernschreibsignaltabelle und Verkehrsabkürzungen (für den Betriebsmechaniker SFsV) 1. Fernschreibsignaltabelle für Betriebstechniker Signal Inhalt (1) Verständigungsverkehr und allgemeine Kommandos ЖЖЖЖЖ Betriebstechniker zum Gerät! ЖAЖAЖA Betriebstechniker am Gerät MMMMM Bereiten Sie sich zur Verbindungsaufnahme vor! KMKMKM Geben Sie Kommando! KMПKMП Geben Sie vollständige Kommando! УУУУУ Wir beginnen Betrieb in Ihre Richtung БББББ Wir beginnen Betrieb in meiner Richtung CKCKCK Ende der Programmzeit ЯЯЯЯЯ Augenblick, warten Sie! ДДДДД Habe Signal empfangen MЯMЯMЯ Habe Störung, warten Sie! EEEEE Bin zum Betrieb bereit ЗЗЗЗЗ Wie empfangen Sie meine Zeichen? OOOOO Empfange Ihre Zeichen gut ИCKИCK Empfange Ihre Zeichen verzerrt HHHHH Empfange unklaren Text, Unterbrechen Sie den Betrieb. Ich erwarte Ihre Kommando! KKKKK Geben Sie Abstimmtext! ФУФУФУ Stellen Sie die Verletzung der Regeln ein! Signal Inhalt (2) Verständigungsverkehr über Schlüsseleinstellung AAAAA Führen Sie die große Einstellung gemäß Kennung … durch! ПAПAПA Überprüfen Sie die große Einstellung gemäß Kennung … AHAHAH Die große Einstellung gemäß Kennung … kann nicht vorgenommen werden OAOAOA Bitte auf neue große Einstellung gemäß Kennung … überzugehen ЮЮЮЮЮ Führen Sie die mittlere Einstellung gemäß Kennung … durch! ПЮПЮПЮ Überprüfen Sie die mittlere Einstellung gemäß Kennung … ЮHЮHЮH Die mittlere Einstellung gemäß Kennung … kann nicht vorgenommen werden OЮOЮOЮ Bitte auf neue mittlere Einstellung gemäß Kennung … überzugehen BBBBB Führen Sie die kleine Einstellung gemäß Kennung … durch! BHBHBH Die kleine Einstellung gemäß Kennung … kann nicht vorgenommen werden OBOBOB Bitte auf neue kleine Einstellung gemäß Kennung … überzugehen ЗПГЗПГ Haben Sie Buchstaben- und Kenngruppe der klei- nen Einstellung gestrichen? (3) Verständigungsverkehr über Art des Nachrichtenkanals und Organisationsform ИTИTИT Gehen Sie auf Drahtkanal über! ИPИPИP Gehen Sie auf Funkkanal über! ИCИCИC Gehen Sie auf Richtfunkkanal über! БTCБTC Bitte Transit mit … herstellen KTCKTC Stelle Transit mit … her TCHTCH Kann Transit mit … nicht herstellen KПKПKП Arbeite von der 1. Lage BПBПBП Arbeite von der 2. Lage ЦCЦCЦC Gehen zur Arbeit im Netz über OBCOBC Wir eröffnen die 2. Verbindung über das Gerät … (4) Verständigungsverkehr über technische Fragen TKTKTK Nennen Sie den Typ Ihres Gerätes TKБTKБ Arbeite mit WOLNA-M TKBTKB Arbeite mit WOLNA-M1 Arbeite mit WECHA ЬИЬИЬИ Gehen Sie von einem Typ des Gerätes zum anderen über! ПДKПДK Wechseln Sie Gerätesatz! ЬЬЬЬЬ Wir schalten auf Betrieb ohne Spezialgerät! ПУПУПУ Bereiten Sie sich auf den Start vor! BCBCBC Bereiten Sie gleichzeitigen Stopp vor! ПCПCПC Wir schalten zur Überprüfung des Gerätes auf Eigenprüfung TCTCTC Schalte ab zu Eigenprüfung KЧKЧKЧ Wir unterbrechen die Verbindung zur Wartung CCCCC Zählerstand … CMCMCM Ich gleiche Zählerstand an ППППП Überprüfe den Zählergleichstand ГГГГГ Geben Sie Wechsel! ГCГCГC Schalten Sie Wechsel ab! ГДГДГД Geben Sie weiterhin Wechsel, übergebe den Kanal an die Schaltstelle (Funkzentrale)! ФPФPФP Wir übergeben den Kanal an die Schaltstelle (Funkzentrale) XXXXX Wir schalten zur End-Fernschreibmaschine (Fernschreibsaal) OXOXOX Wir schalten zur abgesetzten Fernschreib- maschine ШШШШШ Geben Sie Schleife! ПЛПЛПЛ Wechseln Sie die Polarität! ЫЫЫЫЫ Geben Sie reine Korrektur (Phase)! HЫHЫHЫ Empfange von Ihnen keine Korrektur (Überprüfen Sie Ihren Ausgang) ЙЙЙЙЙ Empfange nur einen Pol CPCPCP Wechseln Sie die Sende-Fernschreibmaschine aus! CЧCЧCЧ Wechseln Sie die Empfangsmaschine aus! ЧЧЧЧЧ Wechseln Sie Empfangs-Stromkreis aus! PPPPP Wechseln Sie Sende-Stromkreis aus! ЧPЧPЧP Tauschen Sie die Empfangs- mit Sende-Stromkreis! ИИИИИ Überprüfen Sie die Regulierung des Gerätes am Empfangsteil! ЭЭЭЭЭ Überprüfung Sie die Regulierung des Gerätes am Sendeteil! ФГФГФГ Überprüfen Sie Ihren Sender der Funkstelle! POPOPO Unser Funksender arbeitet normal ФAФAФA Folge Ihnen auf die Frequenz … ! ФБФБФБ Folgen Sie uns auf der Frequenz … ! PBPBPB Wechseln Sie die Frequenz! ЙУЙУЙУ Empfange Störungen ФДФДФД Erhalte Unsymetrie, prüfen! ФИФИФИ Erhöhen Sie die Leistung des Funksenders! ФHФHФH Die Leistung des Funksenders kann nicht erhöht werden ДБДБДБ Stimmen Sie den Funksender auf F6 ab! ДAДAДA Stimmen Sie den Funksender auf Einkanalbetrieb ab! Anmerkung: Der Inhalt der Signale ФГФГФГ bis ДAДAДA ist unverzüg- lich über die Dienstverbindung dem diensthabenden Funker der eigenen Funkzentrale/-stelle mitzuteilen! 2. Wichtigste Verkehrsabkürzungen (1) Q-Gruppen QLW ЩЛB - Verbindungsüberprüfung, geben Sie Quittung QRV ЩPЖ - Ich bin empfangsbereit! QTA ЩTA - Vernichten Sie Text QTR? ЩTP? - Wie ist die genaue Uhrzeit? QTR ЩTP - Genaue Uhrzeit (Stunde/Minute) QRY 3ЖП PЫ - Senden Sie/Ich sende RY (PЫ) und Abstimmtext (2) Z-Gruppen ZNN 3HH - Habe nichts mehr! ZOU 3OУ - Empfange gut ZOH? 3OX? - Wie sind Sie ausgelastet? (3) Betriebszeichen AS AC - Warten Sie BK БK - Unterbrechen Sie/Stellen Sie Senden ein K K - Anforderung zum Senden RPT PПT - Wiederholen Sie (ich wiederhole) SK CK - Schluß des Verkehrs Anlage 6 1. Beispiel eines ausgefüllten Technischen Betriebsbuches
Datum Uhrzeit von - bis | Diensthabender Betriebstechniker Klein. Uffz. Name/Dienstgrad | Datum Uhrzeit | Handlungen während des Betriebsdienstes | Bemerkungen | ||||||||
Nummer der Geräte | Bemerkungen | Unterschrift | ||||||||||
1 | 2 | |||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
06.01.72 | 06.01.72 | |||||||||||
06.00 | EIN | EIN | 05.30-06.00 | SFs-Trupp P-222 TM entfaltet, Arbeits- | ||||||||
06.02 | EPR | i.O. | bereitschaft hergestellt. | |||||||||
06.03 | BPR | i.O. | Klein Uffz. | Aufzunehmende SFsV(gemäß Weisung des LSNZ) | ||||||||
06.05 | SEN/SE | S=AHУПC E=BЙKPП | Klein, Uffz. | 4. A -> 14. MSD „Rebus“ | Verb.-Nr.:63002-21216 A,Г | |||||||
06.08 | EPR | i.O. | 4. A -> 17. PD „Filter“ | Verb.-Nr.:63002-21224 A,Г | ||||||||
06.09 | BPR | i.O. | Klein Uffz. | T. der Betriebsbereitschaft: 07.00 Uhr | ||||||||
06.10 | SEN/SE | S=ЩOMCУ E=XУOЬP | Klein Uffz. | 05.45-06.00 | Dienstübergabe/-übernahme | |||||||
06.12 | ANS/DRK | TGP 6380 | Klein Uffz. | Dienst Geräte u. Unterlagen lt. Nach- | ||||||||
06.15 | VAO | i.O. | Klein Uffz. | weis übergeben-Scholze, Stfw. Truppführer | ||||||||
06.17 | VAV | übernommen: Klein Uffz. Betriebstechniker | ||||||||||
06.20 | VBV/FSM | 06.00-06.10 | Fs-Kanal: TGP 6380 -> 14.MSD, Res.-Kanal FR010/Fs | |||||||||
06.25 | ANS/DRK | TGP 6384 | Klein Uffz. | TGP 6384 -> 17. PD, Res.-Kanal WT02/03 | ||||||||
06.27 | VAO | übernommen. | ||||||||||
06.30 | VAV | i.O. | Klein Uffz. | 07.00 | Meldung der Betriebsbereitschaft der | |||||||
06.35 | VBV/FSM | SFsV an Truppführer u. Abfertigung | ||||||||||
----- | 10.15 | Betriebstechniker von„Kama“ (28.MSD) | ||||||||||
----- | verstößt gegen die Betriebsregeln beim | |||||||||||
10.20 | TVA | über Trupp 2 mit 28. MSD | Herstellen der Transitverbindung. | |||||||||
11.15 | TVE; | ----- | ||||||||||
----- | S=ПЧPTБ E=HУУИГ | Klein Uffz. | ----- | |||||||||
15.03 | SEN/SE | 18.00 | Kontrolle des Dienstes der SFe-Stelle | keine Beanstandung | ||||||||
VAO | Wagner Major | |||||||||||
VAV | i.O. | Klein Uffz. | ||||||||||
VBV/FSM | ||||||||||||
Übertrag | ||||||||||||
Betr.-Std. ges. o. Zählerstand | ||||||||||||
KTE | ||||||||||||
Einsatz- bereitschaft |
2. Abkürzungen, die beim Führen des Technischen Betriebsbuches anzuwenden sind: _______________________________________________________________________ Bezeichnung der Handlung Abkürzung Bemerkungen Gerät einschalten EIN Gerät ausschalten AUS Eigenprüfung EPR Blockierung prüfen BPN Wochenschlüsselwechsel WSW Tagesschlüsselwechsel TSW Stundenschlüssel einstellen SEN/… -> Stundenschlüssel Sender/Empfänger …/SE -> nur SFs-Technik Stundenschlüssel Sender …/S -> Stundenschlüssel Empfänger …/E -> Schlüsseleinstellung prüfen SPN Gerät an den Nachrichtenkanal schalten ANS/… - Draht-Kanal …/DRK - Richtfunkkanal …/RFK - Funkkanal …/FUK Kanal-Umschaltung KUS/… (auf DRK, RFK oder FUK) Gerät von Nachrichtenkanal abschalten ABS Geräte-Umschaltung GUS VerbindungsaufnahmeoffenVAO VerbindungsaufnahmeverschlüsseltVAV Verbindungsüberprüfung VPN (durch Betriebs- techniker) Verbindungsunterbrechung VBU VerbindungoffenVBO/… VerbindungverschlüsseltVBV/… … zur Nutzung übergeben an: - Fernschreibstelle S …/FSM - abgesetzte Fernschreib- maschine S …/AFSM - SAS-Fernsprechvermittlung …/V - Teilnehmerapparat SAS …/APP Transitverbindung hergestellt TVA Transitverbindung eingestellt TVE Gleichzeitiger Stop STO -> Gleichzeitiger Start STA ->nur SFs-Technik Gerät gestört GST Kanal gestört KST Einsatzbereitschaft EBT Nicht einsatzbereit NEB Tägliche Wartung TWG Wöchentliche Wartung WWG Monatliche Wartung MWG Technische Kontrolle TEK -> auch im Begleit- Technische Durchsicht TED -> heft nachzuweisen! Anlage 7 Beispiel einer Verbindungsübersicht
Anlage 8 Varianten der SFe-Transitverbindungen SFe-Transitverbindungen sind durch das Bedienungs- personal der SFe-Vermittlung nach folgenden Varianten - abhängig vom Typ der Vermittlung - durchzuführen: a) Zweidraht-Transitverbindungen: Beide Fernverbindungen werden mit Hilfe eines Zwei- draht-Schnurpaares über die Klinken MГ bzw. KГ verbunden. Die an die Vermittlung MP-10/15 bzw. SMP (KMP)-20/30 mit ein Tonrufgerät geschaltete Fernverbindung wird mit einer anderen Fernverbindung durch Stecker der Geräteschnur (Stöpsel OШ des kombinierten Schnur- paares) in die Klinke TГ und des Vermittlungs- stöpsels BШ in die Klinke MГ der geforderten Fernverbindung verbunden. b) Vierdraht-Transitverbindung, wenn die zu verbinden- den Fernverbindungen mit Richtungsschlüssel oder ungleichen Netzschlüssel arbeiten oder außerdem mit unterschiedlichen SFe-Gerätetypen betrieben werden: Das Abfragen/Rufen und Überprüfen der Hörbarkeit ist mit einem Zweidraht-Schnurpaar über die Klinken MГ bzw. KГ durchzuführen. Danach ist die Transit- verbindung mit einem Transit-Schnurpaar über die Klinken TГ herzustellen. Das Zweidraht-Schnurpaar verbleibt in den Klinken MГ bzw. KГ. c) Vierdraht-Transitverbindung, wenn die verbinden- den Fernverbindungen mit gleichem Netzschlüssel und gleichem Synchronisationspegel arbeiten: Wie unter b) beschrieben. Danach sind die, den Fernverbindungen zugeordneten Druckschalter BШ in die StellungVom Autor hinzugefügte Dokumente:offen(A) und damit die eigenen SFe-Geräte in die Arbeitsartoffen(Regime A) zu schalten. d) Vierdraht-Transitverbindung, wenn die verbinden- den Fernverbindungen mit gleichem Netzschlüssel und gleichem Synchronisationspegel arbeiten und über ein Tonrufgerät geschaltet sind: Das Abfragen/Rufen und Überprüfen der Hörbarkeit ist bei der Vermittlung MP-10/15 bzw. SMP (KMP)-20/30 nur durch Stecken der Geräteschnur (Stöpsel OШ) in die jeweilige Klinke TГ und Umlegen des zugehörigen Kellogschalters in StellungAbfragendurchzuführen. Bei der Vermittlung KTF-5/10 bzw. KTF-15/20 ist dieses durch Stecken der Geräteschnur in die jewei- lige Klinke TГ und einer Zweidraht-Abfrageschnur in die, dem auf Geräteschnur geschalteten SFe-Gerät zugeordneten Klinke KГ durchzuführen. Nach Verständigung der Endvermittlungen über das Herstellen einer Transitverbindung nach Varianten C, sind beide Fernverbindungen mit Hilfe eines Transit- Schnurpaares über die Klinken TГ zu verbinden. Das Trennen der Transitverbindungen hat nach Erhalt des Schlußsignals zu erfolgen. Bei der Variante c, sind nach dem Schlußsignal die Druckschalter BШ in Stellungverschlüsselt(B) und damit die eigenen SFe-Geräte wieder in die Arbeitsartverschlüsselt(RegimeB) zu schalten. Bei Variante d, ist nach dem Trennen eine Verbindungs- überprüfung zu den beteiligten Endvermittlungen durchzuführen.