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ACHTUNG! Bitte nicht verwechseln mit der:
DV Anleitung 040/1/011 (1986)
Organisation des Schaltens von Kanälen, Leitungen und
Teilnehmerendeinrichtungen in Nachrichtenzentralen
Schaltorganisation in Nachrichtenzentralen

D E U T S C H E  D E M O K R A T I S C H E  R E P U B L I K

                                       Vertrauliche Verschlußsache!    BArch*457
                                       Az.: 58 04 40
                                       VVS-Nr.: A 69 039

                                       Ausfertigung
                                       Inhalt 40 Blatt

                           DV-14/5
             Fernschreibbetriebsdienst der
                 Fernschreibstellen S

Ministerium für Nationale Verteidigung 1969

Ag 117/Id/650/69-6764

Die DV-14/5 "Fernschreibbetriebsdienst der Fernschreibstellen S"
wird erlassen und tritt am 01.08.1969 in Kraft.


Berlin, den 01. 07. 1969              Chef Nachrichten

Inhaltsverzeichnis                                     Seite

1. Grundsätzliche Bestimmungen für die Arbeit           7
   der Fernschreibstelle S

2. Das Bearbeiten von Fernschreiben durch die          15
   Fernschreibstelle S

3. Die Regeln des Fernschreibbetriebsdienstes          21

   Die Anwendung von Verkehrsabkürzungen               21

   Die Verbindungsaufnahme                             21

   Die Verbindungsüberprüfung                          21

   Das Senden eines Fernschreibens                     22

   Das Führen von Fernschreibgesprächen und            30
   Senden eines Fernschreibens nach der
   verkürzten Methode

   Das Empfangen eines Fernschreibens oder             33
   Fernschreibgespräches

   Der Fernschreibbetrieb mit Lochstreifen-            34
   technik

   Die Besonderheit bei der Abwicklung des             37
   Fernschreibbetriebsdiensts

4. Das Führen der Betriebsunterlagen                   43

5. Die Aufgaben der Fernschreibstelle S bei            47
   der Kontrolle und Analyse des Informations-
   austausches

Anlagen:

Anlage 1  Fernschreibsignaltabelle für den Betriebstechniker

Anlage 2  Verkehrsabkürzungen

Anlage 3  Regeln für das Zählen der Wörter

Anlage 4  Beispiel eines ausgefüllten Betriebsbuches

Anlage 5  Beispiel eines ausgefüllten Spruchnachweis- und
          Betriebsbuches

Anlage 6  Beispiel einer Verbindungsübersicht

Anlage 7  Beispiel für das Ausfüllen und Bearbeiten von
          Fernschreiben

1. Grundsätzliche Bestimmungen für die Arbeit der Fernschreib-
   stelle S

1. (1) Der Fernschreibbetrieb über Spezialfernschreibver-
bindungen zwischen den Fernschreibstellen S (im weiteren nur
Fernschreibstelle genannt) ist im Garnisions- und Felddienst
nach den Bestimmungen dieser Vorschrift abzuwickeln.

(2) Die Vorschrift legt die einheitlichen Regeln für die Ver-
bindungsaufnahme, die Verbindungsüberprüfung, das Senden und
Empfangen von Fernschreiben und das Führen von Fernschreib-
gesprächen für die Fernschreibstellen fest.

(3) Gleichzeitig sind in dieser Vorschrift die allgemeinen
und speziellen Forderungen festgelegt, die beim Bearbeiten der
geheimen, 1) verdaulichen, 2) verschlüsselten 3) und offenen
Fernschreiben sowie beim Führen der Betriebsunterlagen und
Nachweisdokumente einzuhalten sind.

1) Geheime Fernschreiben (Informationen) sind Fernschreiben,
   deren Inhalt GVS-Charakter trägt.

2) Vertrauliche Fernschreiben (Informationen) sind Fernschrei-
   ben, deren Inhalt VVS-Charakter trägt.

3) Verschlüsselte Fernschreiben (Informationen) sind Fern-
   schreiben, die von der Schlüssel- oder Codierstelle ver-
   schlüsselt oder codiert bzw. mit Mitteln der gedeckten
   Truppenführung, die dem Absender zur Verfügung stehen,
   verschlüsselt, getarnt oder verschleiert wurden.

2. Die Fernschreibstellen sind ein Element der Spezialnach-
richtenzentrale im Bestand der Nachrichtenzentrale eines Stabes
(einer Führungsstelle).
Sie werden zur Sicherstellung des Austausches geheimer, ver-
traulicher und offener Fernschreiben sowie zur Sicherstellung
von Fernschreibgesprächen über Spezialfernschreibverbindungen
- in Betriebsräumen der Spezialnachrichtenzentralen
- in Spezialnachrichtentrupps
- als abgesetzte Fernschreibmaschinen S (im weiteren nur noch
  Fernschreibmaschine genannt)
entfaltet.

3. (1) Alle Personen, die an der Bearbeitung geheimer und ver-
traulicher Informationen beteiligt sind, tragen die persönliche
Verantwortung für die Sicherheit dieser Informationen und das
bei der Bearbeitung anfallende Zwischenmaterial sowie für die
Geheimhaltung des Inhaltes dieser Informationen. deshalb ist
bei der Bearbeitung geheimer und vertraulicher Fernschreiben
unbefugten Personen die Einsichtnahme in diese Fernschreiben
nicht zu gestatten.

(2) Allen Personen, die bei der Bearbeitung dieser Fernschreiben
mit deren Inhalt bekannt werden, ist es verboten, anderen Per-
sonen darüber Mittelung zu machen!

(3) Während des Betriebsdienstes sind geheimzuhalten:
- der Inhalt der Fernschreiben sowie der Fernschreibgespräche,
  einschließlich Absender und Empfänger
- die eingesetzten und angewandten Spezialnachrichtenmittel
- die organisierten Nachrichten- und Spezialnachrichtenver-
  bindungen.

(4) Es ist verboten, Spruchformulare mit Angaben zu beschriften,
die auf das verwendete Spezialnachrichtenmittel hinweisen.

4. Die Fernschreibstellen sind nur in solchen Räumen oder
Kraftfahrzeugen unterzubringen bzw. einzurichten, die den Be-
dingungen für die Unterbringung und Einrichtung von VS-Stellen
und Betriebsräumen des Spezialnachrichtendienstes entsprechen.

5. (1) Die Spezialfernschreibstelle si für das termingerechte
Herstellen der Spezialfernschreibverbindungen über vorbereitete
Draht-, Richtfunk- oder Funkkanäle verantwortlich.

(2) Nach der Verbindungsaufnahme in der Arbeitsart "ver-
schlüsselt" und Überprüfung der Verbindungen mit der Kontroll-
fernschreibmaschine hat der Betriebstechniker für Spezial-
fernschreibverbindungen (im weiteren nur noch Betriebstechniker
genannt) zur Fernschreibstelle durchzuschalten und die Spezial-
fernschreibverbindungen zur Nutzung zu übergeben.

6. (1) Der diensthabende Operateur für Spezialfernschreibver-
bindung (im weiteren nur noch Operateur genannt) hat den
Fernschreibbetrieb (Verbindungsaufnahme, Verbindungsüber-
prüfung, Ankündigung und Senden eines Fernschreibens) erst
nach dem Erlöschen der Signallampe an seinem Arbeitsplatz
zu eröffnen.

(2) Beim Empfang des Signals "NNNNN" bzw. "ННННН" (über die
Spezialfernschreibverbindung des Zusammenwirkens zwischen
den Armeen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages)
oder "VVVVV" bzw. "ЖЖЖЖЖ" ist das Senden sofort zu unter-
brechen und der Betriebstechniker der Fernschreibstelle zu
informieren. Leuchtet die Signallampe am Arbeitsplatz des
Operateurs auf, ist das Senden geheimer und vertraulicher
Fernschreiben verboten!

(3) Beim Empfang eines Fernschreibens ist der Operateur ver-
pflichtet, ständig den empfangenen Text zu beobachten und
bei unklarem Empfang durch Senden des Signals "NNNNN" bzw.
"ННННН" die Fernschreibgegenstelle zu benachrichtigen sowie
den Betriebstechniker seiner Fernschreibstelle davon in
Kenntnis zu setzen.

(4) Der Operateur der Fernschreibstelle muß die Signale
kennen, die vom Betriebstechniker beim Herstellen der
Spezialfernschreibverbindungen angewandt werden (Anlage 1).

7. Das Betreiben der Spezialfernschreibverbindungen in der
Arbeitsart "offen " bedarf der Genehmigung des Chefs oder
Leiters Nachrichten und ist nur in solchen Fällen zum Senden
verschlüsselter und offener Fernschreiben gestatten, in
denen keine anderen Möglichkeiten des schriftlichen In-
formationsaustausches bestehen. Es ist verboten, geheime und
vertraulicher Fernschreiben in der Arbeitsart "offen" zu
senden.

8. Für den Fernschreibbetrieb werden den Fernschreibstellen
Betriebsunterlagen zugeteilt. Sie bestehen aus Tarnnamen und
Tarnzahlen, Teilnehmerverzeichnissen über den zum Führen von
Fernschreibgesprächen berechtigten Personenkreis, Verbin-
dungsübersichten, Betriebsbüchern, Spruchformularen usw. so-
wie Weisungen über die Abwicklung des Fernschreibbetriebes
in der Fernschreibstelle.

9. Es ist gestattet, über Spezialfernschreibverbindungen, die
in der Arbeitsart "verschlüsselt" arbeiten,
- offene und verschlüsselte (getarnte und verschleierte) Fern-
  schreiben zu senden
- Fernschreibgespräche mit offenem Inhalt zu führen
- geheime und vertrauliche Fernschreiben zu senden
- Fernschreibgespräche mit geheimem und vertraulichen Inhalt
  zu führen.

10. (1) Fernschreiben werden unterteilt
a) nach Art ihres Durchlaufes in
   - gesendete Fernschreiben (Ausgänge)
   - empfangene Fernschreiben (Eingänge)
   - Durchgangsfernschreiben;

b) nach ihrem Inhalt in
   - operative Fernschreiben
   - Betriebsfernschreiben;

c) nach ihrem Geheimhaltungscharakter in
   - geheime Fernschreiben (Klartext mit GVS-Charakter)
   - vertrauliche Fernschreiben (Klartext mit VVS-Charakter)
   - verschlüsselte (getarnte, verschleierte) Fernschreiben
     (Geheimtext oder Mischtext)
   - offene Fernschreiben (Klartext ohne Geheimhaltungs-
     charakter).

(2) Der Text der Fernschreiben kann
- in deutscher oder bei Auslandsfernschreiben 4) in russischer
  Sprache (im Klartext) abgefaßt sein oder
- aus lateinischen oder kyrillischen Buchstabengruppen, aus
  Zahlengruppen oder gemischten Gruppen bestehen.

4) Auslandsfernschreiben werden an Stäbe der Armeen der Teil-
   nehmerstaaten des Warschauer Vertrages gesendet oder von
   diesen empfangen uns sind in russischer Sprache abgefaßt.

11. (1) Fernscheiben können mit folgenden Dringlichkeits-
stufen gekennzeichnet sein:
- "Luft" (L), "Воздух" (ВЗД)
- "Flugzeug" (FL), "Самолет" (СМЛ)
- "Ausnahme" (AN), "Бнеочередная" (БН)
- "Dringend" (DR), "Срочная" (СР).
(2) Fernschreiben ohne Dringlichkeitsstufe werden als "ge-
wöhnliche" Fernschreiben bezeichnet.

12. (1) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen sind in
folgender Reihenfolge zu senden:

- "Luft" ("Воздух") - unverzüglich; das Senden und der
   Empfang aller anderen Fernschreiben ist zu unterbrechen.

- "Flugzeug" ("Самолет") - außer der Reihe, jedoch erst
  nach dem Senden oder Empfangen von Fernschreiben der
  Dringlichkeitsstufe "Luft" ("Воздух"), das Senden und der
  Empfang aller anderen Fernschreiben ist zu unterbrechen.

- "Ausnahme" ("Бнеочередная") - nach dem Senden oder
  Empfangen von Fernschreiben der Dringlichkeitsstufen
  "Luft" ("Воздух") und "Flugzeug" ("Самолет"); das Senden
  und der Empfang von Fernschreiben der Dringlichkeittstufe
  "Dringend" ("Срочная") ist zu unterbrechen.

- "Dringend" ("Срочная") - nach den Fernschreiben der Dring-
  lichkeitsstufen "Luft" ("Воздух"), "Flugzeug" ("Самолет)"
  und "Ausnahme" ("Бнеочередная").

(2) Gefechtssignale sind wie Fernschreiben der Dringlich-
keitsstufe "Luft" ("Воздух") einzustufen.

13. (1) Die der Fernschreibstelle übergebenen Fernschreiben
sind entsprechend ihrer Dringlichkeitsstufe bzw. bei
gleicher Dringlichkeitsstufe in der Reihenfolge ihrer Auf-
gabezeit und ohne Verzögerung zu senden.

(2) Fernschreiben mit Geheimtext (Verschlüsselt, getarnt,
verschleiert) sind vor anderen Fernschreiben gleicher Dring-
lichkeitsstufe und unabhängig von ihrer Aufgabezeit zu
senden.

14. (1) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen gelten als ver-
zögert, wenn das Senden nach folgenden Zeiten (gerechnet vom
Zeitpunkt des Eintreffens bei der Abfertigung - Aufgabezeit -)
nicht beendet ist:
"Luft" (bis 30 Gruppen):      Klartext       nach   6 min
                              verschlüsselt  nach  10 min
"Flugzeug" (bis 100 Gruppen): Klartext       nach  12 min
                              verschlüsselt  nach  18 min
"Ausnahme" (bis 100 Gruppen): Klartext       nach  15 min
                              verschlüsselt  nach  20 min
           (bis 300 Gruppen): Klartext       nach  25 min
                              verschlüsselt  nach  40 min
"Dringend" (bis 100 Gruppen): Klartext       nach  20 min
                              verschlüsselt  nach  25 min
           (bis 300 Gruppen): Klartext       nach  30 min
                              verschlüsselt  nach  45 min.

(2) Wird die vorgeschriebene Textlänge überschritten, gilt die
Zeit der nächst niedrigen Dringlichkeitsstufe. Für jeweils
50 Gruppen Textverlängerung über 300 Gruppen sind 5 min zuzu-
geben.

(3) Gefechtssignale gelten als verzögert, wenn sie 2 min nach
dem Eintreffen auf der Abfertigung noch nicht gesendet wurden.

15. (1) Verzögerungen beim Absenden von Fernschreiben der
Dringlichkeitsstufe "Luft" sowie beim Senden von Gefechts-
signalen sind unverzüglich der Abfertigung und dem Leiter der
Nachrichtenzentrale oder dem Leiter des Nachrichtenbetriebes
zu melden.

(2) Treten beim Absenden der anderen Fernschreiben unvermeid-
liche Verzögerungen auf, ist der Abfertigung und dem Leiter
der Nachrichtenzentrale oder dem Leiter des Nachrichtenbe-
triebes darüber Meldung zu erstatten. Gleichzeitig sind Maß-
nahmen zu ergreifen, die das Absenden der verzögerten Fern-
schreiben beschleunigen. In jedem Fall ist der Grund der Ver-
zögerung als Dienstvermerk auf dem Spruchformular einzutragen
und beim Senden des Spruchkopfes mit zu übermitteln.

16. (1) Empfangene Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen sind
durch Aufkleber zu kennzeichnen und müssen nach folgenden
Zeiten (gerechnet vom Zeitpunkt der Quittungsgabe durch die
Empfangsstelle - Quittungszeit-) an den Empfänger ausgehändigt
sein:
"Luft"                        Klartext       nach   5 min
                              verschlüsselt  nach  10 min
"Flugzeug"                    Klartext       nach   6 min
                              verschlüsselt  nach  15 min
"Ausnahme"                    Klartext       nach   8 min
           (bis 100 Gruppen)  verschlüsselt  nach  17 min
           (bis 300 Gruppen)  verschlüsselt  nach  25 min
"Dringend"                    Klartext       nach  10 min
           (bis 100 Gruppen)  verschlüsselt  nach  20 min.
           (bis 300 Gruppen)  verschlüsselt  nach  30 min.

(2) Beim Überschreiten der vorgeschriebenen Textlänge gilt die
gleiche Regelung wie unter Ziffer 14.

2. Das Bearbeiten von Fernschreiben durch die Fernschreib-
   stelle S

17. (1) Das Bearbeiten von Fernschreiben erfolgt nach der
normalen und nach der verkürzten Methode.

(2) Nach der normalen Methode werden alle Fernschreiben be-
arbeitet, die den Beförderungsweg
       Absender - Abfertigung - Fernschreibstelle
oder   Absender - Abfertigung - Schlüssel-/Codierstelle -
       Fernschreibstelle
durchlaufen. Das trifft auch für die Fernschreiben zu, die
vom Absender direkt der Fernschreibstelle (in den Fällen, wo
keine Abfertigung bzw. Schlüssel-/Codierstelle eingerichtet
ist) oder dem Operateur an einer abgesetzten Fernschreib-
maschine gegen Quittung zum Absenden übergeben werden.

(3) Nach der verkürzten Methode werden auf Verlangen des Ab-
senders gewöhnlich nur geheime oder vertrauliche Fernschreiben
mit Dringlichkeitsstufe bearbeitet. Diese Fernschreiben werden
vom Absender direkt der Fernschreibstelle oder dem Operateur
an einer abgesetzten Fernschreibmaschine ohne Quittung über-
geben. Das Senden und Empfangen dieser Fernschreiben erfolgt
in Gegenwart des Absenders nach den Bestimmungen der Ziffern
42 bis 46.

18. (1) Alle Fernschreiben, die vom Absender den Elementen
der Nachrichtenzentrale oder Spezialnachrichtenzentrale zum
Absenden übergeben werden, müssen (neben Text) folgende
Angaben enthalten (Anlage 7, Beispiel 1):
- Empfänger (Tarnname/Tarnzahl oder Dienststellung, Dienst-
            grad, Name)
- Absender (Tarnname/Tarnzahl oder Dienststellung, Dienstgrad,
           Name)
- Geheimhaltungsstufe, VS-Nummer, Nr. der Ausfertigung, Blatt-
  zahl und Ausarbeitungsvermerke (nur bei geheimen oder ver-
  traulichen Fernschreiben).

(2) Außer diesen Angaben können, wenn notwendig, eingetragen
sein:
- Dringlichkeitsstufe
- Dienstvermerke /z. B. Aushändigungsbestätigung).

(3) Bei gleichlautenden Fernschreiben an mehrere Empfänger
sind, abhängig von ihrer Bestimmung, zwei Formen der
Adressierung möglich:
a) Der Text des Fernschreibens ist an mehrere Empfänger zu
   senden. Die Empfänger sind in der Reihenfolge des Absen-
   dens einzutragen und zu unterstreichen.

   Beispiel:  Cabinet   380
              Filter    380
              Barock    380

b) Den Empfänger ist außer dem Text auch der Gesamtverteiler
   zu senden. Die Empfänger sind in der Reihenfolge des Ab-
   sendens ohne Unterstreichung einzutragen.

   Beispiel:  Cabinet   380
              Filter    380
              Barock    380

19. Auf Fernschreiben, die von der Abfertigung oder der
Schlüssel-/Codierstelle der Fernschreibstelle zum Absenden
übergeben werden, ist außer den Angaben des Absenders fol-
gendes einzutragen (Anlage 7, Beispiel 2 bis 5):
- Spruchnummer
- Anzahl der Wörter/Gruppen
- Datum
- Aufgabezeit
- Dienstvermerk (z. B. Verzögerungsvermerke, Kenngruppen usw.).

20. (1) Die Übernahme zu sendender Fernschreiben (Ausgänge),
deren Rückläufer sowie empfangener Fernschreiben (Eingänge) ist
der übergebenden Nachrichten- oder Spezialnachrichtenstelle zu
quittieren.

(2) Die Form der Quittung (Unterschrift, Quittungsmarke o. ä.),
ist entsprechend den örtlichen Bedingungen durch Weisungen des
Leiters der Nachrichtenzentrale festzulegen.

(3) Die Quittungsleistung zwischen Absender (Überbringer) oder
Empfänger und der Fernschreibstelle für die sendenden Fern-
schreiben und für empfangene Fernschreiben hat in den unter
Ziffer 17. (2) genannten Fällen durch Unterschrift auf dem
Quittungsstreifen zu erfolgen.

(4) Rückläufer sind dem Absender nur gegen Rückgabe des
Quittungsstreifens auszuhändigen.

21. Zu sendende Fernschreiben (Ausgänge) sind wie folgt zu be-
arbeiten:

a) Das Fernschreiben von der Abfertigung oder der Schlüssel-/
   Codierstelle gegen Quittung entgegennehmen.

b) Die Angaben im Spruchkopf überprüfen.

c) Das Fernschreiben zum Senden vorbereiten (z. B. Anfertigen
   eines Lochstreifens).

d) Die Verbindung aufnehmen und das Fernschreiben entsprechend
   der Regel des Abschnittes 3 zur Fernschreibgegenstelle
   senden.

e) Die Bearbeitungsvermerke wie folgt in den Spruchkopf (An-
   lage 7, Beispiel 6 und 7) eintragen:
   - Quittungszeit
   - Anzahl der Mitleseblätter des Fernschreibens an den Empfänger
     (nur bei Fernschreiben mit dem Dienstvermerk "QLI" ("ЩЛИ")).
   - Eintragen der Angaben in das Betriebsbuch (Anlage 4):
     - Spruchnummer, in Spalte 1
     - Beginn des Sendens, in Spalte 3
     - Quittungszeit der Fernschreibgegenstelle, in Spalte 4
     - zeit der Aushändigung an den Empfänger (nur bei Fern-
       schreiben mit dem Dienstvermerk "QLI" ("ЩЛИ")),
       in Spalte 5
     - zeit der Übergabe des Rückläufers, in Spalte 6 bzw. 7.
   - Den Rückläufer an die Abfertigung oder Schlüssel-/Codier-
     stelle übergeben.

22. (1) Empfangene Fernschreiben (Eingänge) sind wie folgt zu
bearbeiten:

a) Das Fernschreiben entsprechend den Regeln des Abschnittes 3
   kontrollieren und quittieren.

b) Die Bearbeitungsvermerke wie folgt in den Spruchkopf (An-
   lage 7, Beispiele 8 und 9) eintragen:
   - Spruchnummer
   - Geheimhaltungsstufe mit VS-nummer
   - Gesamtblattzahl
   - Quittungszeit.

c) Folgende Angaben in das Betriebsbuch (Anlage 4) eintragen:
   - Spruchnummer, in Spalte 2
   - Quittungszeit, in Spalte 4
   - Zeit der Übergabe des Fernschreibens an die Abfertigung
     oder Schlüssel-/Codierstelle, in Spalte 6 bzw. 7.

d) Das Fernschreiben an die Abfertigung oder Schlüssel-/Codier-
   stelle übergeben.

(2) Die mit Blattschreiber empfangenen Fernschreiben (außer
verschlüsselte Fernschreiben, die an die Schlüssel-/Codier-
stelle adressiert sind) sind an ein leeres Spruchformular zu
heften und nach dem Eintragen der Bearbeitungsvermerke der
Abfertigung zu übergeben.

(3) Wurde für ein empfangenes Fernschreiben eine Aushändigungs-
bestätigung an den Empfänger verlangt, so ist der Dienstver-
merk "QLI" ("ЩЛИ") auf dem Spruchformular einzutragen. Nach-
dem der Fernschreibstelle von der Abfertigung die Aushändi-
gungszeit mitgeteilt wurde, ist sie der Fernschreibgegenstelle
zu übermitteln.

23. (1) Durchgangsfernschreiben sind wie empfangene und zu
sendende Fernschreiben zu bearbeiten. Sie behalten die von der
Abfertigung des Absenders festgelegte Spruchnummer über den
gesamten Übermittlungsweg bei und sind bei der Abfertigung
oder Fernschreibstelle der Durchgangs-Nachrichtenzentrale im
Spruchnachweis- und Betriebsbuch unter dieser Spruchnummer
und dem Zusatzbuchstaben "D" wie empfangene und in der fol-
genden Zeile wie gesendete Fernschreiben zu registrieren
(Anlage 4).

(2) Empfangene Durchgangsfernschreiben sind gewöhnlich der
Abfertigung zu übergeben. Sie legt den weiteren Beförderungs-
weg fest.

(3) Besteht zwischen der empfangenden Fernschreibstelle und
der Fernschreibstelle, für die das Fernschreiben bestimmt
ist, eine Direktverbindung, ist das Durchgangsfernschreiben
sofort nach dem Empfang abzusenden und danach der Abfertigung
zur Registrierung und Aufbewahrung zu übergeben, um die Lauf-
zeit zu verkürzen.

24. (1) An abgesetzten Fernschreibmaschinen ist beim Bear-
beiten von zu sendenden und von empfangenen Fernschreiben
sinngemäß nach den Festlegungen der Ziffer 21 und 22 zu ver-
fahren.

(2) Die zu sendenden (die empfangenen) Fernschreiben sind
dabei unmittelbar zwischen dem Absender (Empfänger) und dem
diensthabenden Operateur zu übergeben (zu übernehmen).

(3) Alle Fernschreiben sind im Spruchnachweis- und Betriebs-
buch zu registrieren (Anlage 5).

25. Zum Festlegen der Spruchnummer für die zu sendenden Fern-
schreiben sind von der Abfertigung jeder abgesetzten Fern-
schreibmaschine und der Fernschreibstelle (nur für Fernschreib-
gespräche und für Fernschreiben, die nach der verkürzten
Methode bearbeitet werden) für 24 Stunden Spruchnummern zur
freien Verfügung zuzuweisen.

26. (1) Von Klartext-Fernschreiben, die der Fernschreibstelle
oder dem diensthabenden Operateur an einer abgesetzten Fern-
schreibmaschine direkt zum Absender übergeben werden, sind
die Wörter zu zählen und im Spruchkopf einzutragen.

(2) Die Wörter sind nach den in der Anlage 3 festgelegten
Regeln zu zählen. Gezählt werden:
- die Dringlichkeitsstufe
- die Anschrift
- die Wörter des Textes
- die VS-Nummer und
- der Absender.

(3) Bei Fernschreiben mit langen Texten sind nach jeweils
50 Textwörtern ein Trennungszeichen, die Zahl der Wörter und
ein Trennungszeichen zu setzen und beim Senden mit zu über-
mitteln (z. B. =50=; =100=; =150= usw.). Diese eingefügten
Zahlen werden beim Zählen der Wörter nicht mit verrechnet und
sind bei der Empfangs-Fernschreibstelle auf dem Mitleseblatt
zu streichen oder beim Empfang mit Streifenschreiber zu
überkleben.

27. Ist bei einer Nachrichtenzentrale weder eine Abfertigung
noch eine Schlüssel-/Codierstelle eingerichtet, hat die Fern-
schreibstelle zusätzlich die Funktion der Abfertigung zu über-
nehmen und gemäß den Festlegungen über die Arbeit der Abferti-
gung der Nachrichtenzentrale zu handeln.

3. Die Regeln des Fernschreibbetriebsdienstes

Die Anwendung von Verkehrsabkürzungen

28. Bei der Abwicklung des Fernschreibbetriebes sind die in
der Anlage 2 festgelegten Verkehrsabkürzungen konsequent an-
zuwenden, um den notwendigen Verständigungsverkehr weitest-
gehend zu verkürzen. Es ist verboten, willkürlich festgelegte
Abkürzungen zu verwenden.

Die Verbindungsaufnahme

29. (1) Die Fernschreibstelle hat unmittelbar nach de Über-
nahme der Spezialfernschreibverbindung zur Nutzung, d. h. nach
dem Erlöschen der Signallampe, sowie vor jedem beabsichtigen
Senden eines Fernschreibens die Verbindung zur Fernschreib-
gegenstelle aufzunehmen.

(2) Die Verbindung gilt als aufgenommen, wenn die anrufende
Fernschreibstelle die Antwort der Fernschreibgegenstelle
empfangen hat.

30. Die Verbindung ist wie folgt aufzunehmen:
Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

NG NG NG KAMA   bzw. НШ НШ НШ КАМА

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

ER ER ER WOLGA  bzw. ЕР ЕР ЕР ВОЛГА

Die Verbindungsüberprüfung

31. Die Spezialfernschreibverbindungen sind zu überprüfen, um
die Betriebsbereitschaft festzustellen, die Verbindung ständig
zum Fernschreibverkehr bereitzuhalten und die Wachsamkeit der
diensthabenden Operateure zu kontrollieren.

32. Spezialfernschreibverbindungen sind zu überprüfen:
- nach der ersten Verbindungsaufnahme in einer neuen Richtung,
  zum befohlenen Termin der Betriebsbereitschaft
- nach jeder Verbindungsunterbrechung
- nach jeder vollen Stunde, wenn in dieser Zeit keine Informa-
  tionsaustausch erfolgte (nur über die Spezialfernschreib-
  verbindungen des Zusammenwirkens)
- zu den von den Chefs oder Leitern Nachrichten festgelegten
  Terminen für eine Verbindungsüberprüfung.

33. (1) Die Spezialfernschreibverbindung ist wie folgt zu
überprüfen:
Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

QLW KAMA 1405   bzw. ЩЛБ КАМА 1405 ФРАНКЕ

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QLW WOLGA 1405  bzw. ЩЛВ ВОЛГА 1405 ПЕТРОВ

(2) War die Spezialfernschreibverbindung unterbrochen oder
hat eine Fernschreibstelle den Quittungsaustausch unklar
empfangen, schreibt die Fernschreibstelle "Kama" bzw. "Wolga":

QLW KAMA QRY   bzw. ЩЛВ КАМА ЗЖП РЫ

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QRY RY RY RY RY RY … und schreibt danach den Abstimmtext:

=EXAKTES FACHLICHES UND POLITISCHES STUDIUM SIND DIE VORAUS-
SETZUNGEN JEDER WEITEREN QUAILITAETSVERSSERUNG RY 1234567890=

oder ЗЖ РЫ РЫ РЫ РЫ РЫ  und schreibt danach den Abstimmtext:

=Б ЧАЩАХ ЮГА ЖИЛ БЫ ЦИТРУС?
 ДА, НО ФАЛЬШИВЫЙ ЭКЗЕМПЛЯР:
 /1234567890/+-,.=

Danach sendet "Kama" RY bzw. РЫ und den Abstimmtext.

Fernschreibstelle "Wolga" quittiert:

QLW WOLGA 1632   bzw. ЩЛВ ВОЛГА 1632 ПЕТРОВ

Das Senden eines Fernschreibens

34. Der diensthabende Operateur hat die Eintragungen im Spruch-
kopf des Fernschreibens zu überprüfen, die Verbindung zur Fern-
schreibgegenstelle gemäß Ziffer 30 herzustellen, das Fernschrei-
ben anzukündigen und zu senden. Dabei ist es verboten, den Text
des Fernschreibens zu ändern.

35. Ein Fernschreiben ist mit der Verkehrsabkürzung QTC bzw.
ЩТЦ voranzukündigen. Das Vorliegen von Fernschreiben ist mit
QTC? bzw. ЩТЦ? bei der Fernschreibgegenstelle anzufragen.

Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

QTC-L-   bzw. ЩТЦ-ВЗД-

(Habe Fernschreiben für Sie mit Dringlichkeitsstufe "Luft").

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QRV-L-   bzw. ЩРЖ-ВЗД-

(Ich bin empfangsbereit), oder

AS       bzw. АС

(Warten Sie).

Fernschreibstelle "Amur" schreibt:

QTC?     bzw. ЩТЦ?

(Haben Sie Fernschreiben für mich?)

Fernschreibstelle "Jawa" antwortet:

NO       n bzw. НО

(nein) oder

QTC-GVS-   bzw. ЩТЦ-СОВ СЕКР-

(Habe Fernschreiben mit GVS-Charakter).

36. (1) Unmittelbar vor Beginn des Sendens ist ein Fern-
schreiben wie folgt anzukündigen:
a) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe
   Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

   NW-FL-   bzw. НВ-СМЛ-

   (Beginne mit Senden eines Fernschreibens mit der Dring-
   lichkeitsstufe "Flugzeug")

   Fernschreibstelle "Wolga" ist bereit und antwortet:

   QRV-FL-   bzw. ЩРЖ-СМЛ-

b) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe und Geheimhaltungs-
   stufe
   Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

   NW-GVS-AN-   bzw. НВ-СОВ СЕКР-ВН-

   (Beginne mit Senden, Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufe
   "Ausnahme" und GVS-Charakter)

c) geheime und vertrauliche Fernschreiben
   Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

   NW-VVS-   bzw. НВ-СЕКР-

   (Beginne mit Senden eines Fernschreibens mit VVS-Charakter).

   Fernschreibstelle "Wolga" ist bereit und antwortet:

   QRV-VVS-   bzw. ЩРЦ-СЕКР-

d) verschlüsselte Fernschreiben
   Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

   NW-GTX-    bzw. НВ-КРИПТ-

   (Beginne mit Senden eines verschlüsselten Fernschreibens).

   Fernschreibstelle "Wolga" ist bereit und antwortet:

   QRV-GTX-   bzw. ЩРЖ-КРИПТ-

(2) Fernschreiben ohne Dringlichkeitsstufen, Geheimhaltungs-
charakter usw. sind nur mit der Verkehrsabkürzung NW bzw. НВ
anzukündigen, und die Empfangsbereitschaft ist mit der Ver-
kehrsabkürzung QRV bzw. ЩРЖ zu bestätigen.

37. Das Senden eines Fernschreibens mit Lochstreifensender
ist durch Hinzufügen der Verkehrsabkürzung QEL bzw. С/ЛЕНТА
wie folgt anzukündigen:

Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

NW-GTX-QEL   bzw. НВ-КРИПТ-С/ЛЕНТА

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QRC-GTX-QEL  bzw. ЩРЖ-КРИПТ-С/ЛЕНТА

38. Ein geheimes oder vertrauliches Fernschreiben ist in fol-
gender Reihenfolge zu senden:

- 2mal Zwischenraumtaste
- 2mal Taste A… (ЛАТ) bzw. РУС
- Tasten < und ≡
- Lfd. Nr. 5) des Fernschreibens und Trennungszeichen (=), aber
  nur bei Auslandsfernschreiben
- Geheimhaltungsstufe und Dringlichkeitsstufe
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Dienstkopf des Fernschreibens mit
  Tarnname der sendenden Fernschreibstelle
  Spruchnummer (dreistellige Zahl)
  Anzahl der Wörter
  Datum (nur Tag, zweistellige Zahl)
  Aufgabezeit (vierstellige Zahl)
  Dienstvermerke
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Empfänger
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Text des Fernschreibens
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- VS-Nummer
- Tag, Monat, Jahr und Name des Unterschriftenberechtigten (nur
  bei Auslandsfernschreiben)
- Tasten < und ≡
- Absender
- Tasten < und ≡
- Gedankenstrich (-)
- Ende des Sendens (Zeit, vierstellige Zahl)
- Name des diensthabenden Operateurs (nur bei Auslandsfern-
  schreiben)
- 6mal Zwischenraumtaste
- 6mal Taste A… (ЛАТ)
- Aufforderung zum Überprüfen.

5) Die lfd. NR. ist getrennt für jede Spezialfernschreibver-
   bindung des Zusammenwirkens zu führen und täglich ab 00.00
   Uhr neu mit 1 zu beginnen.

Beispiele:
(Die äußere Form ist beim Einsatz von Blattschreibern einzu-
halten)

-GVS-AN=
KAMA 012 30 07 0923=
WOLGA 380=
Text …=
-GVS-Nr.: T 55243/7-
KAMA 380
-0944
COL K

bzw.

З=СОВ СЕКР-ВН=
КАМА 012 30 07 1123=
НА ЧАЛЬНИКУ ШТАБА 13. АРМИИ=
Text …
-НР: Т 55243/7-07.05.1969 Г ШУЛЬЦЕ
НА ЧАЛЬНИКУ ШТАБА 2. АРМИИ
-1144 КРУМБАХ
ЦОЛ К
(alle Zeitangaben nach Moskauer Zeit, MOZ) oder

З=СОВ СЕКР-ВН=
КАМА 012 30 07 1123=
ВОЛНА 380=
Text …=
-НР: Т 55243/7-07.05.1969 Г ШУЛЬЦЕ
КАМА 380
-1144 КРУМБАХ
ЦОЛ К

39. Ein verschlüsseltes Fernschreiben ist in folgender Reihen-
folge zu senden:

- 2mal Zwischenraumtaste
- 2mal Taste A… (ЛАТ) bzw. РУС
- Tasten < und ≡
- Lfd. Nr. des Fernschreibens und Trennungszeichen (=), nur bei
  Auslandsfernschreiben
- Dringlichkeitsstufe und Art des Fernschreibens
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Dienstkopf des Fernschreibens mit
  Tarnname der sendenden Fernschreibstelle
  Spruchnummer (dreistellige Zahl)
  Anzahl der Wörter
  Datum (nur Tag, zweistellige Zahl)
  Aufgabezeit (vierstellige Zahl)
  Dienstvermerke
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Empfänger (Tarnname/Tarnzahl der Schlüssel-/Codierstelle)
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Text des Fernschreibens
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Absender (Tarnname/Tarnzahl der eigenen Schlüssel-/
  Codierstelle)
- Tasten < und ≡
- Gedankenstrich (-)
- Ende des Sendens
- 6mal Zwischenraumtaste
- 6mal Taste A… (ЛАТ)
- Aufforderung zum Überprüfen.

Beispiele:

-DR-GTX=
JAWA 105 120 07 1055-PWRSB=
AMUR 240=
PWRSB ORTAS GHLEP …=
JAWA 240=
-1150
COL K

bzw.

5=СП-КРИПТ=
ЯВА 105 120 07 1255-ФЖЛТА=
АМУР 240=
ФЖЛТА ЦОШГР …=
АМУР 240
-1350
ЦОЛ К

40. Offene Fernschreiben sind wie geheime oder vertrauliche
Fernschreiben unter Auslassung der VS-Nummer (s. Ziffer 38)
zu senden.

41. (1) Fernschreiben an mehrere Empfänger sind in der in den
Ziffern 38 und 39 festgelegten Form zu senden. Dabei ist fol-
gendes zu beachten:

- Sind alle Empfänger unterstrichen, ist an jeden ein Fern-
  schreiben - jedes unter einer anderen Spruchnummer - mit
  gleichlautendem Text zu senden.

- Soll an jeden Empfänger gemäß Ziffer 18. (3) b) neben dem
  Text auch der Gesamtverteiler übermittelt werden, sind diese
  Fernschreiben entsprechend den nachfolgenden Beispielen zu
  senden.

  Beispiele:
  -VVS-DR=
  KAMA 115 48 17 1632=
  CABINET 380, FILTER 380,
  BAROCK 380=
  Text …(weiter wie unter Ziffer 38)

  bzw.

  5=СЕКР-СР=
  КАМА 115 48 17 1832=
  КАБИНЕТ 380, ФИЛТЕР 380,
  БАРОК 380=
  Text …(weiter wie unter Ziffer 38).

- Fernschreiben, bei denen die einzelnen Empfänger nur über
  eine Spezialfernschreibrichtung erreicht werden können,
  sind nur einmal entsprechend den nachfolgenden Beispielen
  zu senden.

Beispiele:

-VVS-DR
TM 3:Cabinet 340, Flieder 340,
MOEVE 340 = = = = =
KAMA 119 56 19 1232
Text …(weiter wie unter Ziffer 38)

bzw.

7=СЕКР-СР=
ТРИ АДРЕСА:ВОЛГА 340,
ДНЕПР 340, ОКА 340 = = = = =
КАМА 119 56 19 1432=
Text …(weiter wie unter Ziffer 38)
oder, wenn neben dem Text auch der Gesamtverteiler zu
senden ist:

-VVS-DR
TM 3:Cabinet 340, Flieder 340,
MOEVE 340 = = = = =
KAMA 119 56 19 1232
Cabinet 340, Flieder 340,
MOEVE 340=
Text …(weiter wie unter Ziffer 38)

bzw.

7=СЕКР-СР=
ТРИ АДРЕСА:ВОЛГА 340,
ДНЕПР 340, ОКА 340 = = = = =
КАМА 119 56 19 1432=
ВОЛГА 340, ДНЕПР 340, ОКА 340=
Text …(weiter wie unter Ziffer 38)

(2) Für das Vervielfältigen und Zustellen oder Weiterleiten des
Fernschreibens an die einzelnen Empfänger ist die Fernschreib-
gegenstelle verantwortlich.

Das Führen von Fernschreibgesprächen und Senden eines Fern-
schreibens nach der verkürzten Methode

42. Der Chef des Stabes oder Stabschef hat den Personenkreis
festzulegen, der zum Führen von Fernschreibgesprächen über
Spezialfernschreibverbindungen oder zum Aufgeben eines Fern-
schreibens nach der verkürzten Methode berechtigt ist. Dieser
Personenkreis muß dem Leiter der Nachrichtenzentrale oder dem
Leiter des Nachrichtenbetriebes, der Abfertigung und der Fern-
schreibstelle bekannt sein. In der Fernschreibstelle muß sich
eine Liste mit den Namen der berechtigten Personen befinden.

43. Das beabsichtigte Führen eines Fernschreibgespräches oder
das Absenden eines Fernschreiben nach der verkürzten Methode
ist über den Leiter der Nachrichtenzentrale bzw. dem Leiter
des Nachrichtenbetriebes oder über die Abfertigung bei der
Fernschreibstelle anzumelden. Die bei der Nachrichtenzentrale
eintreffenden gesprächsberechtigten Offizier des Stabes sind
von einem Angehörigen des Spezialnachrichtendienstes zur Fern-
schreibstelle zu begleiten.

44. Nach Eingang der Anmeldung ist die Bestimmungsfernschreib-
stelle durch ein Betriebsfernschreiben zu benachrichtigen
(wer, mit wem, zu welcher Zeit, mit welcher Geheimhaltungsstufe,
ein Fernschreibgespräch führen will oder wer, zu welcher Zeit,
beim Empfang eines Fernschreibens zugegen sein soll).

45. Die Fernschreibgegenstelle kann auch telefonisch oder
fernschriftlich im Beisein der gesprächsführenden Person be-
nachricht werden.

Beispiel:

Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

KAMA 610, QXS WOLGA 610   bzw. КАМА 610, ЩЬС ВОЛГА 610

(Hier "Kama 610", Rufen Sie "Wolga 610" zum Fernschreibge-
spräch).

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QXS WOLGA 610 AS   bzw. ЩЬС ВОЛГА 610 АС

(Rufe "Wolga 610" zum Führen eines Fernschreibgespräches.
Warten Sie).

oder

Fernschreibstelle "Jawa" schreibt:

JAWA 617 QTC-GVS-FUER AMUR 617

bzw.

ЯВА 617 ЩТЦ-СОВ СЕКР-ДЛЯ АМУР 617

(Hier "Jawa 617" habe Fernschreiben mit GVS-Charakter für
"Amur 617").

Fernschreibstelle "Amur" antwortet:

QXS AMUR 617 AS   bzw. ЩЬС АМУР 617 АС

(Rufe "Amur 617" zur Fernschreibmaschine. Warten Sie).

46. (1) Nach Eintreffen des verlangten Teilnehmers ist das
Fernschreibgespräch wie folgt zu führen:

WOLGA 610 QRV   bzw. ВОЛГА 610 ЩРЖ

(hier "Wolga 610". Bin empfangsbereit).

Fernschreibstelle "Kama" beginnt das Fernschreibgespräch:

NW-FSG-VVS-
KAMA 305 07 1630-
FSG KAMA 610 WOLGA 610=
Test des Fernschreibgespräches=
-1640

bzw.

НБ-ПЕРЕГОВОРЫ КАМА 610 ВОЛГА 610=
Test des Fernschreibgespräches=
-1640

(2) Bestimmt der Anmelder des Fernschreibgespräches (Kama 610)
die Vernichtung des Mitleseblattes oder -streifens ist das
Fernschreibgespräch wie folgt zu führen:

Fernschreibstelle "Kama" schreibt am Schluß:

QTA       bzw. ЩТА

(Vernichten Sie).

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QTA 1642  bzw. ЩТА 1642

(Mitleseblatt 16.42 Uhr vernichtet).

(3) Soll der Text des Fernschreibgespräches aufbewahrt werden,
ist durch den Anmelder die VS-Nummer anzugeben und das Fern-
schreibgespräch wie folgt zu führen:

Fernschreibstelle "Kama" schreibt am Schluß:

-VVS-NR.: T 65345/4-
COL K

bzw.

-НР:Т 65345/4-08.06.1969 Г ПЕТРОВ
ЦОЛ К

47. Nach Eintreffen des verlangten Teilnehmers zum Empfang
eines Fernschreibens nach der verkürzten Methode ist das Fern-
schreibgespräch wie folgt zu führen:

Fernschreibstelle "Amur" schreibt:

AMUR 617 QRV-GVS-   bzw. АМУР 617 ЩРЖ-СОВ СЕКР-

Fernschreibstelle "Jawa" sendet das Fernschreiben gemäß
Ziffer 38.

Das Empfangen eines Fernschreibens oder Fernschreibgespräches

48. (1) Der diensthabende Operateur an der Empfangs-Fern-
scheibmaschine überwacht während des Sendens der Fernschreib-
gegenstelle den empfangenen Text.

(2) Hat die Fernschreibgegenstelle das Senden des Fern-
schreibens oder das Fernschreibgespräch mit der Aufforderung
zum Überprüfen

COL K   bzw. ЦОЛ К

beendet, ist wie folgt zu antworten:

AS COL  bzw. АС ЦОЛ

(warten Sie, ich überprüfe).

49. (1) Wurde ein Fernschreiben oder ein Fernschreibgespräch
klar empfangen und wurde beim Überprüfen des empfangenen
Textes keine Fehler oder Unklarheiten festgestellt, ist wie
folgt zu quittieren:

QLL 012-DR-VVS-0945   bzw. ЩЛЛ 012-СР-СЕКР-0945

(Dringendes VVS-Fernschreiben Nr.: 012 um 09.45 Uhr Empfangen)

oder

QLL 305-FG-VVS-1642   bzw. ЩЛЛ 305-ПЕРЕГОВОРЫ-СЕКР-1642

(Ich bestätige Empfang des VVS-Fernscheibgespräches um
16.42 Uhr).

(2) Aushändigungsbestätigungen für empfangene Fernschreiben
mit dem Dienstvermerk QLI bzw. ЩЛИ sind wie folgt an die
Sendestelle zu geben:

QDC 303 1825   bzw. ЩДЦ 303 1825

(Fernschreiben Nr. 303 wurde 18.25 ausgehändigt).

50. Werden beim Empfang eines Fernschreibens oder Fern-
schreibgespräches Wort- oder Zeichenfehler erkannt, ist
das Senden nicht zu unterbrechen. Die notwendigen Rückfragen
sind gemäß Ziffer 71 am Ende des Fernschreibens oder Fern-
schreibgespräches zu stellen.

Der Fernschreibbetrieb mit Lochstreifentechnik

51. (1) Die vorhandene Lochstreifentechnik ist maximal für
eine schnelle und sichere Nachrichtenübertragung auszu-
nutzen.

(2) Dazu ist von der Fernschreibstelle möglichst für jedes
zu sendende Fernschreiben, zumindest für Fernschreiben ohne
Dringlichkeitsstufe, ein Lochstreifen vorzubereiten.

(3) Zum Anfertigen der Lochstreifen sind Fernschreibmaschinen
mit Empfangslocher, Handlocher und elektrische Schreib-
maschinen mit Streifenlocher zu verwenden.

52. (1) Beim Anfertigen eines Lochstreifens von einem Fern-
schreiben sind gewöhnlich
- der Empfänger
- der Text des Fernschreibens
- die VS-Nummer (bei GVS- und VVS-Fernschreiben)
- der Absender und
von einem Fernschreiben an mehrere Empfänger
- der Text des Fernschreibens
- die VS-Nummer und
- der Absender
in den Lochstreifen zu stanzen.

(2) Der Lochstreifen ist in folgender Reihenfolge anzu-
fertigen:
- Locher einschalten
- Taste A… (ЛАТ)
- Lochstreifen etwa 10 cm vorlaufen lassen
- Tasten < und≡
- Schreiben des Empfängers und Trennungszeichen(=)
- Tasten < und ≡
- Schreiben des Textes und am Schluß Trennungszeichen(=)
- Tasten < und ≡
- Schreiben der VS-Nummer (unterstrichen)
- Tasten < und ≡
- Schreiben des Absenders
- Tasten < und ≡ und A… (ЛАТ)
- Lochstreifen etwa 10 cm vorlaufenlassen
- Locher abschalten
- Streifen abreißen und Anfang und Ende kennzeichnen (Anfang:
  Spitze anschneiden; Ende: Kerbe einschneiden).

(3) Werden beim Anfertigen des Lochstreifens Fehler ge-
schrieben, sind die falsch gestanzten Zeichen zu löschen.
Danach ist im Text fortzufahren.

53. Nach dem Anfertigen eines Lochstreifens oder nach dem
Empfang einer Lochstreifensendung ist auf den Lochstreifen-
anfang die aus dem Spruchkopf des Fernschreibens ersicht-
liche Spruchnummer, die Geheimhaltungsstufe und VS-Nummer
und auf das Lochstreifenende die Unterschrift des dienst-
habenden Operateurs zu schreiben. Danach ist der Lochstreifen
am zugehörigen Fernschreibformular zu befestigen.

54. Eine Lochstreifensendung ist nach der Ankündigung durch
die Sendestelle und nach der Empfangsbereitschaft der Fern-
schreibgegenstelle gemäß Ziffer 37 wie folgt zu senden und
zu empfangen:

Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

- 2mal Zwischenraumtaste
- 2mal Taste… (ЛАТ) bzw. РУС
- Tasten < und ≡
- Lfd. Nr. des Fernschreibens und Trennungszeichen (=), nur
  bei Auslandsfernschreiben
- Geheimhaltungsstufe und Dringlichkeitsstufe
- Trennungszeichen (=)
- Tasten < und ≡
- Dienstkopf des Fernschreibens (gemäß Ziffer 38 oder 39)
- Trennungszeichen (=)
- Verkehrsabkürzung QEL bzw. C/ЛEHTA.

Fernschreibstelle "Wolga" antwortet:

QEL K  bzw. C/ЛEHTA K

und schaltet den Empfangslocher ein.

Fernschreibstelle "Kama" sendet mit Lochstreifen:
- Empfänger
- Trennungszeichen (=)
- Text des Fernschreibens
- Trennungszeichen (=)
- VS-Nummer
- Absender
schaltet den Lochstreifensender aus und wartet.

Fernschreibstelle "Wolga" schaltet den Empfangslocher aus
und schreibt:  K

Fernschreibstelle "Kama" schreibt weiter
- Ende des Sendens
- Aufforderung zum Überprüfen.

Fernschreibstelle "Wolga" überprüft und quittiert danach das
empfangene Fernschreiben gemäß Ziffern 48 und 49.

55. Liegt ein Fernschreiben an mehrere Empfänger zum Senden
vor, ist der Spruchkopf gemäß Ziffer 41 zu schreiben und
nach der Aufforderung QEL bzw. C/ЛEHTA und der Bereiterklärung
der Gegenstelle QEL K bzw. C/ЛEHTA K weiter wie unter Ziffer
54 zu verfahren. Es ist darauf zu achten, daß nur der Text,
die VS-Nummer und die Unterschrift in den Lochstreifen ge-
stanzt sind.

56. Alle Fernschreiben, die mit Lochstreifensender gesendet
werden, und alle Durchgangsfernschreiben sind mit Empfangs-
locher aufzunehmen.

57. Werden der Fernschreibstelle von der Schlüssel-/Codier-
stelle verschlüsselte Fernschreiben mit vorbereiteten Geheim-
textlochstreifen zum Absenden übergeben, muß zwischen der
Sende- und Empfangs-Fernschreibmaschine eine fehlerfreie Loch-
streifenübermittlun gesichert sein, da beim Senden und
Empfangen dieser Geheimtextlochstreifen in der Regel kein les-
bares Mitleseblatt entsteht.

58. Zur rationellen Bearbeitung oder Auswertung von Fern-
schreiben an mehrere Empfänger können von Klartext-Fernschrei-
ben (Ausgangs-, Eingangs- oder Durchgangsfernschreiben) Ver-
vielfältigungen unter Verwendung abzusendender bzw. empfangener
Lochstreifen angefertigt werden. Zur Vervielfältigung sind
Fernschreibmaschinen oder elektrische Schreibmaschinen zu be-
nutzen.

59. Bei der gesamten Abwicklung des Fernschreibbetriebes mit
Lochstreifentechnik sind die VS-Dokumente lückenlos nachzu-
weisen. Jeder einzelne Lochstreifen ist als ein Blatt Zwischen-
material der 1. Ausfertigung des Fernschreibens und jede Ver-
vielfältigung als eine der folgenden Ausfertigungen zu re-
gistrieren.

Die Besonderheiten bei der Abwicklung des Fernschreibbetriebes
60. Bei der Abwicklung des Fernschreibbetriebes über stationäre
Spezialfernschreibeinrichtungen kann im Spruchkopf des Fern-
schreibens der Tarnname der sendenden Fernschreibstelle wegge-
lassen werden.

61. (1) Beim Senden lateinischer Klartexte sind Umlaute und
der Doppellaut "ß" wie folgt zu schreiben:

ä = AE, ö = OE, ü = UE, ß = SZ.

(2) Hinter Namen mit Umlauten oder hinter dem Doppellaut "ß"
ist die Abkürzung "UML." in Klammern zu setzen.

Beispiele:
…   PERSONALUNTERLAGEN VON
    HUEBNER (UML), GERHARD
    ROEDER (UML), RALF
    SCHAEFFER (UML), HORST
    ROSZMANN (UML), HEINZ

62. Unterstreichungen sind durch Bindestrich ohne Zwischen-
raum vor und nach dem Wort oder Satz kenntlich zu machen.

Beispiel:

-L-; -PERSOENLICH-;-СОВ СЕКР-

63. (1) Beim schreiben römischer Zahlen ist vor der Zahl die
Abkürzung "röm" bzw. "рим" in Klammern zu setzen.

Beispiel:

… (ROEM) 4… bzw. (РИМ) 4…

(2) Sind römische Zahlen gemischt mit arabischen Zahlen zu
schreiben, ist vor den arabischen Zahlen die Abkürzung "arab"
bzw. "араб" in Klammern zu setzen.

Beispiel:

…AKTE GVS (ROEM) 6/(ARAB) 946 …

bzw.

АКТ СОВ СЕКР (РИМ) 6/(АРАБ) 946 …

64. Muß das Senden der Fernschreibgegenstelle unterbrochen
werden (z. B. Papierschaden, Vorliegen von Gefechtssignalen
u. a.), ist die Verkehrsabkürzung BK bzw. БК zu schreiben und
abwechselnd die Taste A… (ЛАТ) und 1… (ЦИФ) zu drücken,
bis die Fernschreibgegenstelle das Senden einstellt.

65. Muß zum Senden eines Fernschreibens mit Dringlichkeits-
stufe das Senden oder Empfangen eines Fernschreibens mit
niedrigerer Dringlichkeitsstufe gemäß Ziffer 12 unterbrochen
werden, ist wie folgt zu verfahren:

Die Sende-Fernschreibstelle unterbricht das Senden des Be-
gonnenen Fernschreibens bzw. die Empfangs-Fernschreibstelle
unterbricht das Senden der Fernschreibgegenstelle gemäß
Ziffer 64 und schreibt:

… ///// NW-L   bzw. … ///// НВ-ВЗД-

Die Fernschreibgegenstelle gibt ihre Empfangsbereitschaft und
schreibt:

QRV-L-   bzw. ЩРЖ-ВЗД-

Danach sendet die Fernschreibstelle das vorliegende Fern-
schreiben mit Dringlichkeitsstufe gemäß den Regeln des Fern-
schreibbetriebsdienstes.

66. (1) Nach Verbindungsunterbrechungen aus technischen oder
anderen Gründen (z. B. entsprechend Ziffer 65) bestätigt die
Empfangs-Fernschreibstelle die Spruchnummer des zuletzt voll-
ständig empfangenen Fernschreibens oder die Spruchnummer und
die letzten zwei Gruppen/Worte des teilweise empfangenen
Fernschreibens wie folgt:

QSL 116   bzw. ЩСЛ 116

oder

QSL 116 ADSGO PROWL   bzw. ЩСЛ 116 АСДГО ПРОВЛ

(2) Die Sende-Fernschreibstelle beginnt danach wie folgt:

NW AA 116-   bzw. НВ АА 116-

oder

NW AA ADSGO PROWL   bzw. НВ АА АСДГО ПРОВЛ

67. Erkennt der Operateur während des Sendens falsch ge-
schriebene Zeichen, sendet er beim Schreiben lateinischer
Klartexte und Zahlengruppen das Irrungszeichen "VV", beim
schreiben russischer Klartexte und Zahlengruppen das Irrungs-
zeichen "ЖЖ" und beim Schreiben lateinischer und russischer
Buchstabengruppen das Irrungszeichen "::". Beim weiteren
Senden ist mit dem zuletzt geschriebenen richtigen Wort bzw.
der zuletzt geschriebenen richtigen Gruppe zu beginnen.

Beispiel:

… AUSGEZIECHN VV DIE AUSGEZEICHNET BEWAFFNETE …
… 24683 45719 VV 24683 45729 …
… ЗА ИСТЕКШИЕ СУНТ ЖЖ ИСТЕКШИЕ СУТКИ …
… 35684 09135 ЖЖ 35684 90145 70321 …
… NFGHO JYB :: NFGHO JQVKG …
… АОПВЖ ФК :: АОПВЖ ФЛШСН …

68. (1) Werden vom Operateur der Sende-Fernschreibstelle
nach Beendigung des Sendens Wort- und Zeichenfehler erkannt,
ist vor der Aufforderung zum Überprüfen (COL K bzw. ЦОЛ К)
das falsche Wort (die falsche Gruppe) wie folgt zu korrigieren:

… // ABGDU WMFIZ KLMNO  bzw. … // АОПБЖ ФЛШСН СУТНИ ТК

(2) Das korrigierte Wort (die korrigierte Gruppe) ist zwischen
den richtig geschriebenen Wörtern (Gruppen) zu geben.

Nachträgliche Korrekturen zu einem gesendeten Fernschrei-
ben sind wie folgt zu geben:

- Verkehrsabkürzungen AGN QQT bzw. АГН ЩЩТ
- Spruchnummer des zu korrigierenden Fernschreibens
- zwei Schrägstricke (//)
- Korrektur (das zu berichtigende Wort bzw. die zu berichtigende
  Gruppe ist zwischen die richtig gesendeten Wörter bzw.
  Gruppen zu schreiben)
- Ende des Sendens.

Beispiel:

AGN QQT 214 // AGBDU WMFIZ KLMNO
- 1240

bzw.

АГН ЩЩТ 214 // АОПВЖ ФЛШСН СУТНИ
- 1240

70. (1) Die Empfangs-Fernschreibstelle hat die Korrektur wie
folgt zu bestätigen:

- Verkehrsabkürzung CFM bzw. ЦФМ
- Nummer des Fernschreibens
- Verkehrsabkürzung COR bzw. ЦОР
- zwei Schrägstriche (//)
- Wiederholung der Korrektur.

Beispiel:

CFM 214 COR // ABGDU WMFIZ KLMNO

bzw.

ЦФМ 214 ЦОР // АОПВЖ ФЛШСН СУТНИ

(2) Kann das empfangende Fernschreiben nicht berichtigt wer-
den, ist wie folgt zu antworten:

… 214 COR NO   bzw. 214 ЦОР НО

(Nr. 214 kann nicht korrigiert werden).

71. (1) Erkennt der Operateur der Empfangs-Fernschreibstelle
Wort- und Zeichenfehler oder wurde der empfange Text aus
technischen Gründen verstümmelt, so ist entsprechend den fol-
genden Beispielen wiederholen zu lassen:

RPT AA EFNOL K  (Wiederholen Sie alles ab …)

bzw.

РПТ АА ЕФНОЛ К

RPT AB SOFQK K  (Wiederholen Sie alles bis …)

bzw.

РПТ АБ СОФЯК К

RPT AL K  (Wiederholen Sie alles, was gesendet wurde)

bzw.

РПТ АЛ К

RPT BN 24681 35792 K  (Widerholen Sie alles zwischen …)

bzw.

РПТ ВН 24681 35792 K

QYV 312  (Fernschreiben Nr. 312 ist entstellt, sofort prüfen
          und wiederholen)

bzw.

ЩФЖ 312

(2) Weitere Wiederholungen können unter Verwendung der in der
Anlage 1 festgelegten Verkehrsabkürzungen angefordert werden.

72. (1) Fernschreiben mit Dringlichkeitsstufen, die infolge
von Verbindungsunterbrechungen nicht vollständig oder ver-
stümmelt und fehlerhaft empfangen wurden, sind dem Empfänger
sofort zuzustellen, ohne Rückfragen und Wiederholungen
abzuwarten.

(2) Am Ende des Fernschreibens ist der Vermerk "unvollständig
Empfangen" bzw. "ПРИНЯТА НЕ ПОЛНОСТЬЮ" zu schreiben.

73. Auskünfte und Rückfragen sind nach den Regeln des Fern-
schreibbetriebsdienstes, unter Verwendung der festgelegten
Verkehrsabkürzungen (Anlage 2), vorzunehmen.

74. Werden an der Kontrollfernschreibmaschine der Spezial-
fernschreibstelle Fernschreiben oder Textteile empfangen,
ist der diensthabende Betriebstechniker verpflichtet, dem
Leiter der Spezialnachrichtenzentrale darüber Meldung zu er-
statten, dieses Vorkommnis im Betriebsbuch einzutragen und
nach Entscheidung des Leiters der Spezialnachrichtenzentrale
den empfangenen Text im Beisein einer zweiten Person zu ver-
nichten oder der Fernschreibstelle gegen Unterschrift zu
übergeben.

4. das Führen der Betriebsunterlagen

75. (1) Für den Fernschreibbetriebsdienst der Fernschreib-
stellen sind folgende Betriebsunterlagen erforderlich:
- Betriebsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 172)
- Spruchnachweis- und Betriebsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 171)
- Verzeichnis der Tarnnamen und Tarnzahlen
- Verbindungsübersicht (Anlage 6)
- Teilnehmerverzeichnis und
- Spruchformulare (Vordruck-Nr.: NVA 40 801 und 40 802)

(2) Außer diesen betriebsunterlagen müssen die zu jeder Nach-
richtenstelle gehörenden Dokumente (Gerätebegleithefte, Dienst-
einteilungen, Dienstanweisungen usw.) vorhanden sein.

76. (1) An den abgesetzten Fernschreibmaschinen sind von den
diensthabenden Operateuren nur das Spruchnachweis- und Be-
triebsbuch zu führen.

(2) Alle anderen für den Fernschreibbetrieb erforderlichen An-
gaben sind auszugsweise in dieses Spruchnachweis- und Be-
triebsbuch einzutragen.

77. (1) Das Betriebsbuch ist das wichtigste Dokument der
Fernschreibstelle. Es muß die gesamte Arbeit der Fernschreib-
stelle lückenlos nachweisen und einen Überblick über die An-
zahl der gesendeten und empfangenen Fernschreiben und Signale
sowie über die Bearbeitungszeiten vermitteln. Das Betriebs-
buch ist als VVS-Sache zu vereinnahmen und vom diensthabenden
Operateur zu führen.

(2) In das Betriebsbuch sind einzutragen:
- das Entfalten und Abbauen der Fernschreibstelle
- die Übergabe/Übernahme des Dienstes
- aufzunehmende oder bestehende Spezialfernschreibverbindungen
- die Übernahme der Spezialfernschreibverbindungen von der
  Spezialfernschreibstelle zur Nutzung
- der Beginn und die Beendigung des Fernschreibbetriebes in
  der Arbeitsart "verschlüsselt"
- die Weisungen zum Betrieben der Spezialfernschreibverbin-
  dungen in der Arbeitsart "offen"
- Verbindungsüberprüfungen
- Zeitüberprüfungen
- Verbindungsunterbrechungen
- Betriebsstörungen der Fernschreibtechnik
- Verstöße gegen die Fernschreibbetriebsvorschrift
- die Spruchnummer, der Beginn und das Ende des Sendens oder
  Empfangens von Fernschreiben und Signalen
- Ergebnisse der Stundenvergleiche (s. Ziffer 86 bis 88)
- zusammengefaßte Angaben über die Arbeit der Fernschreib-
  stelle nach Ablauf von 24 Stunden.

(3) Außerdem kann der diensthabende Operateur weitere An-
gaben eintragen, die mit der Arbeit der Fernschreibstelle
im Zusammenhang stehen. Jede Eintragung ist mit der Uhrzeit
zu versehen und leserlich abzufassen.

(4) Es ist verboten, auf lose Blätter Aufzeichnungen zu
nachen, im betriebsbuch zu radieren und zu überschreiben.
Falsch geschriebenes ist so zu streichen, daß das Gestrichene
noch lesbar ist.

78. Durch das Führen des Betriebsbuches darf die Beweglich-
keit des Fernschreibbetriebes nicht beeinträchtigt werden.
Bei hoher Verkehrsdichte ist nur das Wichtigste in das Be-
triebsbuch einzutragen. Alles übrige ist bei nächster Ge-
legenheit zu ergänzen.

79. Im Spruchnachweis- und Betriebsbuch (Anlage 5) ist das
Spruchnachweisbuch der Abfertigung und das Betriebsbuch der
Nachrichtenstellen zusammengefaßt. In der Fernschreibstelle
dient es zum Nachwies der geführten Fernschreibgespräche und
der nach der verkürzten Methode bearbeiteten Fernschreiben.
In dieses Buch sind die von der Abfertigung für 24 Stunden
zugewiesenen Spruchnummern eingetragen, die der Reihenfolge
nach für zu sendende Fernschreiben und Fernschreibgespräche
zu vergeben sind.

80. Abhängig von der Anzahl der zu betreibenden Spezialfern-
schreibverbindungen und der Stärke der diensthabenden Schicht
können in einer Fernschreibstelle mehrere Betriebsbücher,
aber nur ein Spruchnachweis- und Betriebsbuch geführt werden.
In solchen Fällen trägt der dienstälteste Operateur oder der
Leiter der Fernschreibstelle (Dienstübergabe/-übernahme,
Betriebsstörungen usw.) in sein Betriebsbuch ein. In den Be-
triebsbüchern der anderen Operateure sind nur die gesendeten
und empfangenen Fernschreiben nachzuweisen.

81. Die Betriebsunterlagen und der gesamte Nachweis in der
Fernschreibstelle sind so zu führen, daß die persönliche Ver-
antwortung des Operateurs für die Wahrung der Geheimhaltung
beim Bearbeiten von Fernschreiben und des Zwischenmaterials
gewährleistet und eine Lagerung von VS-Dokumenten ohne Nach-
weis sowie das unkontrollierte Senden eines Fernschreibens
ausgeschlossen sind. Die Kontrollvermerke der Vorgesetzten
sin in das Betriebsbuch einzutragen.

5. Die Aufgaben der Fernschreibstelle S bei der Kontrolle
   und Analyse des Informationsaustausches

82. (1) in der Fernschreibstelle sind die zeitgerechte Be-
arbeitung der Fernschreiben, die Vollzähligkeit geheimer und
vertraulicher Fernschreiben, das anfallende Zwischenmaterial
und die allgemeinen VS-Dokumente regelmäßig zu kontrollieren.
Die Kontrolle muß die maximale Ausnutzung aller bestehenden
Spezialfernschreibverbindungen für die operative Übertragung
geheimer und vertraulicher Informationen gewährleistet und
den Verlust von VS-Dokumenten sowie die Kompromittierung
ihres geheimen oder vertraulichen Inhalts verhindern.

(2) Dabei sind besonders folgende Schwerpunkte zu erfassen:
- Die Qualität der Arbeit der Operateure beim Bearbeiten der
  Fernschreiben und Führen der Betriebsunterlagen;
- Die Einhaltung der Regeln des Fernschreibbetriebsdienstes;
- Die Einhaltung der Bearbeitungsfristen für Fernschreiben
  unterschiedlicher Dringlichkeitsstufe;
- Die Vollzähligkeit geheimer und vertraulicher Fernschreiben
  und der allgemeinen VS-Dokumente.

83. (1) Für jede Fernschreibstelle sind entsprechend den ört-
lichen Bedingungen und auf der Grundlage der in den Ziffern
14 und 16 vorgegebenen Zeiten die Bearbeitungsfristen für die
Fernschreiben festzulegen. Sie dienen zum Ermitteln der durch-
schnittlichen Laufzeiten der Fernschreiben.

(2) Die Laufzeiten werden berechnet:
a) für Ausgangs-Fernschreiben - vom Zeitpunkt des Eintreffens
   auf der Abfertigung (Aufgabezeit) bis zum Zeitpunkt der
   Beendigung des Sendens (Quittungszeit der Fernschreibgegen-
   stelle) oder bis zur Zeit der Aushändigung an den Empfänger
   (bei Fernschreiben mit dem Dienstvermerk QLI bzw. ЩЛИ);

b) für Eingangs-Fernschreiben - vom Zeitpunkt des Empfangs
   auf der Fernschreibmaschine (Quittungszeit) bis zum Zeit-
   punkt der Aushändigung an den Empfänger oder an die
   Schlüssel-/Codierstelle oder Abfertigung;

c) für Durchgangsfernschreiben - vom Zeitpunkt des Empfangs
   auf der Fernschreibmaschine (Quittungszeit) bis zum Zeit-
   punkt der Beendigung des Sendens (Quittungszeit der Fern-
   schreibgegenstelle) in der neuen Richtung.

84. Damit kurze Gesamtlaufzeiten erreicht werden, sind ständig
Anstrengungen zu unternehmen, um die Zeiten in den einzelnen
Phasen der Bearbeitung zu verkürzen. Des weiteren sind stich-
punktartig die Gesamtlaufzeiten einzelner Fernscheiben zu
ermitteln.

85. Zur Erleichterung der Analyse des Informationsaustausches
sind in den Betriebsbüchern der Fernschreibstelle zusammen-
gegaßte Angaben über die Anzahl der in 24 Stunden gesendeten
und empfangenen Fernschreiben einzutragen.

86. Auf jeder Spezialfernschreibrichtung des Zusammenwirkens
mit den Armeen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages
ist vom diensthabenden Operateur der Sende-Fernschreibstelle
nach jeder 3. vollen Stunde ein Stundenvergleich (ИТОГ) durch-
zuführen. Dazu sind die Anzahl der Fernschreiben festzu-
stellen, die vom Beginn des Dienstes und im Verlauf der
letzten 3 Stunden auf der entsprechenden Spezialfernschreib-
verbindung gesendet wurden und mit der Empfangs-Fernschreib-
stelle zu vergleichen.

87. (1) Der Stundenvergleich ist wie folgt durchzuführen:
a) Fernschreibstelle "Kama" schreibt:

   - Abkürzung ПЕР (gesendet)
   - Zeit, für die der Stundenvergleich zusammengestellt
     wurde
   - Anzahl der in den letzten 3 Stunden gesendeten Fern-
     schreiben
   - Schrägstrich (/)
   - Anzahl der seit Beginn des Dienstes gesendeten Fern-
     schreiben
   - Spruchnummer des zuletzt gesendeten Fernschreibens
   - Name des diensthabenden Operateurs
   - Zeit für das Ende des Sendens des Stundenvergleiches.

Beispiel:

   ПЕР 0300 4/7 316 ФРАНКЕ 0304

(2) Die Empfangs-Fernschreibstelle überprüft, ob sämtliche
im Stundenvergleich der Sende-Fernschreibstelle aufgeführten
Fernschreiben empfangen wurden und quittiert danach wie
folgt:
Fernschreibstelle S "Wolga" schreibt:

- Abkürzung ПРИН (empfangen)
- Wiederholung der Angaben des Stundenvergleiches (dabei sind
  alle Spruchnummern der in den letzten 3 Stunden empfangenen
  Fernschreiben anzugeben).

Beispiel:

   ПРИН 0300 4/7 109, 140, 304, 316 ПАВЛОВ 0307

88. (1) Alle Ergebnisse der Stundenvergleiche sind von den
Operateuren in das Betriebsbuch einzutragen.

(2) Wurde ein Stundenvergleich innerhalb von 15 min der neuen
Stunde nicht bestätigt oder quittiert, ist dem Leiter der
Fernschreibstelle und dem Leiter der Spezialnachrichtenzen-
trale Meldung zu erstatten.

89. (1) In der Fernschreibstelle müssen Uhren vorhanden sein,
die eine genaue Zeitkontrolle gewährleisten. In Fernschreib-
stellen, die Spezialfernschreibverbindungen des Zusammen-
wirkens mit den Armeen der Teilnehmerstaaten des Warschauer
Vertrages betrieben, muß außerdem eine Uhr, die die Moskauer
Zeit anzeigen, vorhanden sein.

(2) Die Uhren der Fernschreibstelle sind mindestens einmal
innerhalb von 24 Stunden vom Leiter der Fernschreibstelle
oder vom Dienstältesten Operateur nach dem Zeitzeichen der
Sender des Deutschen Demokratischen Rundfunks zu überprüfen.

(3) Ist es nicht möglich, die Uhren nach dem Zeitzeichen zu
überprüfen, so ist die genaue Zeit bei der vorgesetzten Fern-
schreibstelle wie folgt einzuholen:

a) Fernschreibstelle "Wolga" schreibt:

   QTR?   bzw. ЩТР?

b) Fernschreibstelle "Kama" antwortet:

   QTR 12332   bzw. ЩТР 1232

                                                  Anlage 1
 Fernschreibsignaltabelle für den
         Betriebstechniker

Signal    Inhalt                                      
1. Verständigungsverkehr und allgemeine Kommandos

ЖЖЖЖЖ     Betriebstechniker zum Gerät!
ЖAЖAЖA    Betriebstechniker am Gerät
MMMMM     Bereiten Sie sich zur Verbindungsaufnahme vor!
KMKMKM    Geben Sie Kommando!
KMПKMП    Geben Sie vollständige Kommando!
УУУУУ     Wir beginnen Betrieb in Ihre Richtung
БББББ     Wir beginnen Betrieb in meiner Richtung
CKCKCK    Ende der Programmzeit
ЯЯЯЯЯ     Augenblick, warten Sie!
MЯMЯMЯ    Habe eine Störung, warten Sie!
ДДДДД     Habe Signal empfangen
EEEEE     Bin zum Betrieb bereit
ЗЗЗЗЗ     Wie empfangen Sie meine Zeichen?
OOOOO     Empfange Ihre Zeichen gut
ИCKИCK    Empfange Ihre Zeichen verzerrt
HHHHH     Empfange unklaren Text, Unterbrechen Sie den
          Betrieb. Ich erwarte Ihre Kommando!
KKKKK     Geben Sie Abstimmtext!
ФУФУФУ    Stellen Sie die Verletzung der Regeln ein!

2. Verständigungsverkehr über Schlüsseleinstellung

AAAAA     Führen Sie die große Einstellung nach dem
          Signal … durch!
ПAПAПA    Überprüfen Sie die große Einstellung nach dem
          Signal …
AHAHAH    Die große Einstellung nach dem Signal … kann
          nicht vorgenommen werden
OAOAOA    Bitte auf neue große Einstellung nach dem
          Signal … überzugehen
ЮЮЮЮЮ     Führen Sie die mittlere Einstellung nach dem
          Signal … durch!
ПЮПЮПЮ    Überprüfen Sie die mittlere Einstellung nach
          dem Signal …
ЮHЮHЮH    Die mittlere Einstellung nach dem Signal …
          kann nicht vorgenommen werden
OЮOЮOЮ    Bitte auf neue mittlere Einstellung gemäß
          Kennung  … überzugehen
BBBBB     Führen Sie die kleine Einstellung nach dem
          Signal … durch!
BHBHBH    Die kleine Einstellung nach dem Signal …
          kann nicht vorgenommen werden
OBOBOB    Bitte auf neue kleine Einstellung nach dem
          Signal … überzugehen.
ЗПГЗПГ    Haben Sie Buchstaben- und Kenngruppe des Stun-
          denschlüssels gestrichen?

3. Verständigungsverkehr über Art des Nachrichtenkanals
     und Organisationsform                                

ИTИTИT    Gehen Sie auf Drahtkanal über!
ИPИPИP    Gehen Sie auf Funkkanal über!
ИCИCИC    Gehen Sie auf Richtfunkkanal über!

БTCБTC    Bitte Transit mit … herstellen
KTCKTC    Stelle Transit mit … her
TCHTCH    Kann Transit mit … nicht herstellen
KПKПKП    Arbeite von der 1. Lage
BПBПBП    Arbeite von der 2. Lage
ЦCЦCЦC    Gehen zur Arbeit im Netz über
OBCOBC    Wir eröffnen die 2. Verbindung über das Gerät …
          Die 2. Verbindung kann ich nicht eröffnen

4. Verständigungsverkehr über technische Fragen

TKTKTK    Nennen Sie den Typ Ihres Gerätes
TKБTKБ    Arbeite mit WOLNA-M
TKBTKB    Arbeite mit WOLNA-M1
          Arbeite mit WECHA
ЬИЬИЬИ    Gehen Sie von einem Typ des Gerätes zum
          anderen über!
ПДKПДK    Wechseln Sie Gerätesatz!
ЬЬЬЬЬ     Wir schalten auf Betrieb ohne Spezialgerät!
ПУПУПУ    Bereiten Sie sich auf den Start vor!
BCBCBC    Bereiten Sie gleichzeitigen Stopp vor!
ПCПCПC    Wir schalten zur Überprüfung des Gerätes auf
          Eigenprüfung
TCTCTC    Schalte ab zu Eigenprüfung
KЧKЧKЧ    Wir unterbrechen die Verbindung zur Wartung
CCCCC     Zählerstand …
CMCMCM    Ich gleiche Zählerstand an
ППППП     Überprüfe den Zählergleichstand
ГГГГГ     Geben Sie Wechsel!
ГCГCГC    Schalten Sie Wechsel ab!
ГДГДГД    Geben Sie weiterhin Wechsel, übergebe den
          Kanal an die Schaltstelle (Funkzentrale)!
ФPФPФP    Wir übergeben den Kanal an die Schaltstelle
          (Funkzentrale)
XXXXX     Wir schalten zur End-Fernschreibmaschine
          (Fernschreibsaal)
OXOXOX    Wir schalten zur Fernschaltgerätekabine
ШШШШШ     Geben Sie Schleife!
ПЛПЛПЛ    Wechseln Sie die Polarität!
ЫЫЫЫЫ     Geben Sie reine Korrektur (Phase)!
HЫHЫHЫ    Empfange von Ihnen keine Korrektur
          (Überprüfen Sie Ihren Ausgang)
ЙЙЙЙЙ     Empfange nur einen Pol
CPCPCP    Wechseln Sie die Fernschreibmaschine auf Senden!
CЧCЧCЧ    Wechseln Sie die Fernschreibmaschine auf Empfang!
ЧЧЧЧЧ     Wechseln Sie Empfang!
PPPPP     Wechseln Sie Senden!
ЧPЧPЧP    Tauschen Sie Empfang und Senden!
ИИИИИ     Überprüfen Sie die Regulierung des Gerätes am
          Empfangsteil!
ЭЭЭЭЭ     Überprüfung Sie die Regulierung des Gerätes am
          Sendeteil!
ФГФГФГ    Überprüfen Sie Ihren Sender der Funkstelle!
POPOPO    Unser Funksender arbeitet normal
ФAФAФA    Folge Ihnen auf die Frequenz … !
ФБФБФБ    Folgen Sie uns auf der Frequenz … !
PBPBPB    Wechseln Sie die Frequenz!
ЙУЙУЙУ    Empfange Störungen
ФДФДФД    Erhalte Unsymetrie, prüfen!
ФИФИФИ    Erhöhen Sie die Leistung des Funksenders!
ФHФHФH    Die Leistung des Funksenders kann nicht erhöht
          werden
ДБДБДБ    Stimmen Sie den Funksender auf F6 ab!
ДAДAДA    Stimmen Sie den Funksender auf Einkanalbetrieb
          ab!

                                                  Anlage 2
    Verkehrsabkürzungen

1. Q-Gruppen

   QDA?  ЩДА?    - Können Sie Fernscheiben für (Tarnname)
                   aufnehmen?
   QDA   ЩДА     - Senden Sie/Ich sende Fernschreiben für
                   (Tarnname)
   QDB?  ЩДБ?    - Haben Sie Fernschreiben an (wen, wohin)
                   übermittelt?
   QDB   ЩДБ     - Haben Sie Fernschreiben an … übermittelt
   QDC?  ЩДЦ?    - Wurde Fernschreiben Nr. … dem
                   Empfänger ausgehändigt?
   QDC   ЩДЦ     - Fernschreiben Nr. … wurde dem
                   Empfänger (Tag, Uhrzeit) ausgehändigt
   QLI   ЩЛИ     - Stellen Sie/Ich stelle Fernschreiben dem
                   Empfänger zu!
   QLL?  ЩЛЛ?    - Wann wurde Fernschreiben Nr. …
                   empfangen?
   QLL   ЩЛЛ     - Fernschreiben Nr. … wurde (Uhrzeit)
                   empfangen
   QLW   ЩЛB     - Verbindungsüberprüfung, geben Sie
                   Quittung
   QQT   ЩЩТ     - Ich korrigiere Fernscheiben Nr. …
   QRV   ЩPЖ     - Ich bin empfangsbereit!
   QSG?  ЩСГ?    - Kann ich … Fernschreiben hinter-
                   einander geben?
   QSG   ЩСГ     - Geben Sie/Ich gebe … Fernschreiben
                   hintereinander
   QSL   ЩСЛ     - Ich bestätige den vollständigen bzw. teil-
                   weisen Empfang des Fernschreibens Nr. …
                   bis zu den Wörtern/Gruppen …
   QSM   ЩСМ     - Widerholen Sie/Ich wiederhole das zu-
                   letzt gesendete Fernschreiben
   QSF?  ЩСФ?    - Kann ich … Fernschreiben in Teilen zu
                   … Gruppen/Wörtern senden?
   QSF   ЩСФ     - Senden Sie/Ich sende … Fernschreiben in
                   Teilen zu … Gruppen/Wörtern
   QTA   ЩTA     - Vernichten Sie Text
   QTC?  ЩЦ?     - Haben Sie Fernschreiben für mich?
   QTC   ЩЦ      - Habe Fernschreiben für Sie
   QTB   ЩТБ     - Ich bin mit Ihrer Wortzählung/Gruppen-
                   zählung nicht einverstanden. Ich wieder-
                   hole den ersten Buchstaben jedes Wortes/
                   die erste Zahl jeder Zahlengruppe
   QTD   ЩТД     - Ihre Zählung der Gruppen/Wörter ist
                   richtig
   QTR?  ЩTP?    - Wie ist die genaue Uhrzeit?
   QTR   ЩTP     - Genaue Uhrzeit (Stunde/Minute)
   QUC?  ЩУЦ?    - Welche Nr. hat das zuletzt von mir gesen-
                   dete Fernschreiben?
   QWM?  ЩВМ?    - Won wem kommt Fernschreiben Nr. …
   QWM   ЩВМ     - Fernschreiben Nr. … kommt von (Tarnname)
   QWT   ЩВТ     - Übermitteln Sie/Ich übermittle Fern-
                   schreiben Nr. … für (Tarnname)
   QXS   ЩЬС     - Rufen Sie/Ich rufe (Tarnname/Tarnzahl) zum
                   Führen eines Fernscheibgespräches
   QXU   ЩЬУ     - Habe Fernschreiben Nr. … nicht empfangen
   QYV   ЩЫЖ     - Fernschreiben Nr. … ist entstellt, sofort
                   prüfen und wiederholen!
   QEL   С/ЛЕНТА - Sende mit Lochstreifen/schalten Sie
                   Empfangslocher ein/Empfangslocher einge-
                   schaltet
   QRY   ЗЖП PЫ  - Senden Sie/Ich sende RY (PЫ) und
                   Abstimmtext

2. Z-Gruppen (nur für Spezialfernschreibverbindungen des
             Zusammenwirkens)

   ZAP   ЗАП     - Bestätigen Sie den Empfang des Fernschreibens
                   Nr. …
   ZBI   ЗБИ     - Ihr Fernschreiben Nr. … ist entstellt,
                   überprüfen Sie!
   ZNN   ЗHH     - Habe nichts mehr!
   ZOU   ЗOУ     - Empfange Sie gut
   ZOH?  ЗOX?    - Wie sind Sie ausgelastet?

3. Betriebszeichen

   AA   ;  AA     - alles ab …
   AB   ;  AБ     - alles bis…
   AS   ;  AC     - Warten Sie …
   AL   ;  AЛ     - alles
   AGN  ;  AГН    - noch einmal
   BN   ;  БН     - alles zwischen
   BK   ; БK      - Unterbrechen Sie/Stellen Sie Senden ein
   CFM  ; ЦФМ     - Bestätigen Sie (ich bestätige)
   COL  ; ЦОЛ     - Überprüfen Sie (ich überprüfe)
   COR  ; ЦОР     - Korrektur
   ER   ; ЕР      - hier
   K    ; K       - Anforderung zum Senden
   NO   ; НО      - nein
   NR   ; НР      - Nummer
   NW   ; НВ      - Beginne mit Senden
   NG   ; НШ      - Rufen der Fernschreibgegenstelle/Melden
                    Sie sich, hier ist (Tarnname)
   RPT  ; PПT     - Wiederholen Sie (ich wiederhole)
   SK   ; CK      - Schluß des Verkehrs
   -    ; TK      - so (nur bei Korrekturen in russisch)

4. Abkürzungen

   L    ; ВЗД       - Dringlichkeitsstufe "Luft"
   FL   ; СМЛ       - Dringlichkeitsstufe "Flugzeug"
   AN   ; ВН        - Dringlichkeitsstufe "Ausnahme"
   DR   ; СР        - Dringlichkeitsstufe "Dringend"
   UML  ; -         - Umlaut
   ROEM ; РИМ       - römisch
   ARAB ; АРАБ      - arabisch
   OWZ  ; В/СЛ      - ohne Wortzählung
   GVS  ; COB CEKP  - Geheime Verschlußsache
   VVS  ; CEKP      - Vertrauliche Verschlußsache
   GTX  : KPИПT     - Geheimtext/verschlüsseltes Fernschreiben

                                                  Anlage 3
         Regeln für das Zählen der Wörter

Beim Zählen der Wörter wird als ein Wort gezählt:

a) jedes einzelne Wort, das entsprechend den Regeln der
   Grammatik geschrieben wurde;

b) jede Ziffer, jedes Zeichen und jeder Buchstabe, die (das,
   der) allein geschrieben wurde;

   Beispiel: 10 Prozent   = 2 Wörter
             15 Plus 2    = 3 Wörter
             Nr. 15       = 2 Wörter

c) jede Gruppe von Ziffern, Zeichen und Buchstaben sowie jede
   gemischte Gruppe, unabhängig von der Anzahl ihrer Zeichen;

   Beispiel: 14 08 67     = 3 Wörter
             14 /8 - 67   = 1 Wort
             Marke GAZ-66 = 2 Wörter
             40.000       = 2 Wörter
        aber 40000        = 1 Wort

d) jeder Bestandteil eines Wortes sowie jeder Bestandteil
   einer Bezeichnung, die durch Bindestrich verbunden sind;

   Beispiel: Peter-Göring-Straße  = 3 Wörter
             taktisch-technisch   = 2 Wörter
             Alma-Ata             = 2 Wörter

e) jedes Interpunktionszeichen, das als Wort geschrieben
    wurde;

f) jede Ziffern- oder Buchstabengruppe in Geheimtexten ver-
   schlüsselter oder codierter Fernschreiben;

g) jede gebräuchliche Abkürzung;

h) gemischte Ziffern- und Buchstabengruppen, in denen die Buch-
   staben das Lesen der Zahlenbezeichnungen erläutern;
   Beispiel:   15 - ГO      = 1 Wort
               50 - ЛИTИEM  = 1 Wort.

                                                  Anlage 4
SpruchUhrzeitHandlungen während des Fernschreib-Bemerkungen
Nr.BetriebsdienstesÜbergabe an:
AusgangEingangAnfangEndeAbf.S/CQuittung
12345678
03.04.1969
06450700Dienstübergabe/-übernahme:
Bestehende SFsV
"Wolga"
"Cabinet"6
Aufzunehmende SFsV
"Jawa"T.03.04.1130 h
 
Dienst, Geräte und Unterlagen
lt. Nachweis übergeben: Schreiber Stfw.
übernommen: Weise Stfw.
016071507180720Ebert
205/D0724
205/D072507270730Ebert
01707480752QDC 07550800Ebert
2090823QLI0824Ebert
08320833QDC 209 0830 an "Wolga"
0843QLW mit "Cabinet"
023091209150916Oeler
31809230924Ebert
01109310932Oeler
0935"Wolga" abgemeldetMeldung an LNB
0936
024094009480950Ebert
11301143Verbindungsaufnahme mit "Jawa"
1144QLW mit "Jawa"
1200Spruchnummer 120 - 124 von Abf. zugewiesen
02712131215lfd. Nr. 1 an "Ява"1217Ebert
0351309/1310Oeler
 
35013241325Oeler
14101456Verbindungsunterbrechung zu "Cabinet"Meldung an Betr.Techn
1410
1457QLW mit "Cabinet"
05314591510lfd.Nr. 2 an "Ява"1511Ebert
 
1800Stundenergebnis 1200 - 1800h
gesendet: 3/58
enpfangen: 2/88
18031805Stundenvergleich mit "ЯВА"
ПЕР 1800 3/5 086
ПРИН 1800 2/8 103, 119
1826Motorschaden an FSM Nr. 34600Mechaniker 1829
verständigt
10519181924"Weichensteller" quittiert nicht
19401947RPT Nr. 105 "Weichensteller" hatte Defekt1950Oeler
am Empfangslocher8
 
3382321"Flieder" gibt ohne Vorankündigung
mit Lochstreifen, RPT erforderlich
23232324RPT Nr. 338
 
2400Tagesergebnis: 0700 - 2400h
gesendet: 12
empfangen: 19
00200021Signal "Schlagwetter" an "Cabinet"
00220023Signal "Schlagwetter" an "ЯВА"
 
 
                                                  Anlage 5
Beispiel eines ausgefüllten Spruchnachweis- und Betriebsbuches

                                                  Vertrauliche Verschlußsache!
                                                  VVS-Nr.: A 54 623
                                                  2. Ausfertigung = 96 Blatt


          Spruchnachweis- und Betriebsbuch
                          der
                Fernschreib -Stelle S

                    "Kama"




Begonnen      am 03.04. 1969
Abgeschlossen am   .  . 19..

                                        Bestätigt: Wagner Hptm.
                                                   (Kdr. d. Einheit)

Spruch-AbsenderEmpfängerDringlich-Geheim-Blatt-LaufzeitenUhrzeitHandlungen während des Fernschreib-Bemerkungen
Nr.keitsstufehaltungs-zahlAushän-Betriebsdienstes
stufeOrigi-Ges.-Aufgabe-Quittungs-digung anGes-AnfangEndeÜbergabe am
AusgangEingangnalzahlzeitzeitEmpfängerMin.Quittung
123456789101112131415161718
03.04.1969 
120Kama 617Jawa 617-GVS1213071315-1113081315QTC im Beisein Major Lehmann1316
121Kama 468Filter 468-GVS1214301435-514301435QTC im Beisein von Oberst Ebert1436Ebert Oberst
122Kama 380Cabinet 380-VVS-1---916081617FSG1618Eims Oberst
123
12413
088Barock 310Kama 310GVS-1--315401543FSG1545Neumann Major
234Filter 410Kama 410VVS-----1317201733FSG Zwischenmaterial vernichtet Golda Stfw.Ebert Oberst
 
 
Anmerkung:
Wird dieses Buch an abgesetzten Fernschreib-
maschinen geführt, sind auf dieser Seite alle
erforderlichen Angaben wie im Betriebsbuch
gemäß Ziffer 77 einzutragen.
 
                                                  Anlage 6
            Beispiel einer Verbindungsübersicht
Verbindungsbersicht
                                                  Anlage 7
                    Ausfüllen und Bearbeiten von Fernschreiben
Beispiel 1: Vom Absender ausgefülltes geheimes Fernschreiben
Fs-Formular
Beispiel 2: Von der Abfertigung bearbeitetes geheimes Fernschreiben
Fs-Formualr
Beispiel 3: Von der Abfertigung bearbeitetes vertrauliches Fernschreiben an
               mehrere Empfänger
Fs-Formular
Beispiel 4: Von der Schlüssel-/Codierstelle verschlüsseltes Fernschreiben
Fs-Formular
Beispiel 5: Von der Schlüssel-/Codierstelle verschlüsseltes Auslandsfern-
schreiben
Fs-Formular
Beispiel 6: Gesendetes geheimes Fernschreiben
Fs-Formular
Beispiel 7: Gesendetes verschlüsseltes Auslandsfernschreiben
Fs-Formular
Beispiel 8: Empfangenes  vertrauliches Fernschreiben
Fs-Formular
Beispiel 9: Empfangenes verschlüsseltes Auslandsfernschreiben
Fs-Formular
Beispiel 10: Durchgangsfernschreiben (Spruchkopf)
Fs-Formular


                       NATIONALE VOLKSARMEE

             DER DEUTSCHEN DEMOKTRATISCHEN REPUBLIK



                             Nur für den Chiffrierdienst!   BArch*68

                             Geheime Verschlußsache!

                             GVS-Nr.: A 127 831

                             Ausf. * 000






A 040/1/011
Technischer Betriebsdienst der SAS-Fernsprech- und -Fernschreibstellen 1973

Die Anleitung 040/1/011 - Technischer Betriebsdienst der
SAS-Fernsprech- und -Fernschreibstellen -
wird erlassen und tritt am 01. 12. 1973 in Kraft.
Gleichzeitig damit treten die  - Anweisung für das Führen
der Betriebsunterlagen in den Spezialfernsprech- und
-fernschreibstellen - , VVS-Nr.: A 63636, der Auszug
-Technischer Betriebsdienst der SFe- und SFs-Stellen- ,
GVS-Nr.: A 127 397 und die vorläufige Anleitung 040/1/041
GVS-Nr.: 127 830, vom 01.07.1973 außer Kraft.


Berlin, den       1973        Chef Nachrichten

                  Inhaltsverzeichnis
                                                   Seite
1. Grundsätzliche Bestimmungen                       7
   Allgemeine Grundsätze                             7
   Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestimmungen       9
   Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen            19

2. Technischer Betriebsdienst                       21
   Anwendung von Redewendungen und Verkehrs-        21
   abkürzungen
   Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichten-     21
   kanälen
   Herstellen der Bereitschaft zur Aufnahme von     26
   SFe- und SFs-Verbindungen
   Aufnahme von SFe-Verbindungen                    29
   Aufnahme von SFs-Verbindungen                    31
   Halten und Betreiben von SFe- und SFs-           32
   Verbindungen

3. Betriebsunterlagen und VS-Nachweisführung        37
   Führen der Betriebsunterlagen                    37
   VS-Nachweisführung                               44


Anlagen

Anlage  1 Muster einer Berechtigungskarte SNZ       48
        a) Vorderseite; b) Rückseite
Anlage  2 Muster einer Transportvollmacht           49
Anlage  3 Schalten, Prüfen und Messen von           50
          Nachrichtenkanälen
Anlage  4 Redewendungen (für Betriebsmechaniker     63
          SFeV)
Anlage  5 Fernschreibsignaltabelle und              65
          Verkehrsabkürzungen (für
          Betriebstechniker SFsV)
Anlage  6 Beispiel eines ausgefüllten               71
          Technischen Betriebsbuches
Anlage  7 Beispiel einer Verbindungsübersicht       76
Anlage  8 Varianten der SFe-Transitverbindungen     77
Anlage  9 Arbeitsgangfolge zur Aufnahme einer       81 (fehlt, siehe DV A 040/1/311)
          SFe-Verbindung
Anlage 10 Arbeitsgangfolgen zum Aufnehmen, Halten   82 (fehlt siehe DV A 040/1/311)
          und Betreiben von SFs-Verbindungen

Vom Autor hinzugefügte Dokumente:
          VS Begleit- und Grundkarte                Ah  Autor

1. Grundsätzliche Bestimmungen
   Allgemeine Grundsätze

   1. Die SAS-Fernsprech- und -fernschreibstellen¹) sind
      Elemente der SAS-Nachrichten- und Chiffrierzentrale²) der
      Nachrichtenzentrale eines Stabes (einer Führungsstelle),
      können aber auch als selbständige SAS-Stellen eingesetzt
      werden.
      Sie sind in Betriebsräumen stationärer Nachrichtenzentralen
      oder Spezialkraftfahrzeugen entfaltet und haben SAS-Fern-
      sprech- und -fernschreibverbindungen³) zur Gewährleistung
      der g e d e c k t e n  mündlichen und schriftlichen
      Informationsaustausches der Kommandeure und Stäbe sicher-
      zustellen.

   2.(1) Der technische Betriebsdienst der SFe- und SFs-Stellen
      ist auf der Grundlage der vom Leiter der Nachrichten-
      zentrale/SNZ erlassenen Befehle und Dienstanweisungen und
      der, für die einzelnen Elemente verbindlichen Dienstvor-
      schriften zu organisieren und durchzuführen. Die in den
      Bedienungsanweisungen getroffenen Festlegungen sind streng
      einzuhalten!

      (2) Durchgängiger Betriebsdienst ist durch gut organisier-
      ten Schichtbetrieb zu gewährleisten.
      Dazu sind in Abhängigkeit von der Tageszeit, dem Arbeits-
      anfall, der Anzahl der Arbeitsplätze und den Reserven an
      Personal die Dauer der Schicht und die Stärke der Schicht-
      besatzung festzulegen sowie die Schichtführer zu bestimmen.


      __________________________________________________
      1) Im weiteren nur noch SFe- und SFs-Stellen
      2) Im weiteren nur noch SNZ
      3) Im weiteren nur noch SFe- und SFs-Verbindungen.

      (3) Beginn und Ende des Schichtdienstes sowie der Schicht-
      wechsel ist nach den vom Leiter Nachrichtenzentrale
      befohlenen Terminen durchzuführen, während des Schicht-
      wechsels darf der Betriebsdienst nicht unterbrochen werden.

      (4) Es ist nicht gestattet, in den Betriebsräumen zu
      rauchen, zu essen und zu trinken sowie Verpflegung,
      Getränke und Gepäck aufzubewahren.
      Ausnahmen befiehlt der Leiter der Nachrichtenzentrale.
      Während des Kfz.-Marsches sind die Fenster und Türen
      der SAS-Trupps geschlossen zu halten.

   3.(1) Die SFe- und SFs-Stellen haben die befohlenen SAS-
      verbindungen termingerecht aufzunehmen und ununterbrochen
      zu halten.
      Die dazu erforderlichen Draht, Richtfunk- oder Funkkanäle
      sind von den Schaltstellen der Nachrichtenzentrale oder
      direkt von Richtfunk- und Funkstellen rechtzeitig zu über-
      nehmen.
      Der Leiter der SFe-Stelle hat die Arbeit des Stabsbau-
      trupps beim Entfalten des Teilnehmernetzes SAS zu
      kontrollieren. Die Fernsprechapparate SAS und abgesetzte
      Fernschreibmaschine S sind durch Kräfte der SFe- bzw.
      SFs-Stelle aufzustellen und anzuschließen.

      (2) Zugeschaltete, abgeschaltete, gestörte und entstörte
      Nachrichtenkanäle, aufgenommene, unterbrochene und wieder
      aufgenommene SFe- und SFs-Verbindungen sind vom Trupp-
      führer bzw. Schichtführer unverzüglich oder entsprechend
      den besonderen Festlegungen dem Leiter der SNZ bzw. Leiter
      der Nachrichtenzentrale zu melden. Die Abfertigung ist
      über den Zustand der SFe-Verbindungen ständig zu informie-
      ren.
      (3) Wird die Nachrichtenzentrale oder eine einzelnen SAS-
      Stelle verlegt, sind die betreffenden SFe- und SFs-
      Verbindungen bei der Gegenstelle abzumelden. Die am
      Teilnehmernetz SAS angeschlossenen Kommandeure und Stabs-
      offiziere sind rechtzeitig über den Abbau oder das
      Abschalten der SFe-Verbindungen zu informieren.

      (4) Der Fernsprech- und Fernschreibbetriebsdienst der
      Betriebsfernsprecher SAS und Fernschreiber SAS an der
      SAS-Fernsprechvermittlung⁴) bzw. der Fernschreibstelle S
      oder an abgesetzten Fernschreibmaschine S ist prin-
      zipiell nach der Dienstvorschrift 040/0/006 - Fernsprech-
      und Fernschreibbetriebsdienst - und nach den Festlegungen
      der Anleitung 040/1/010 -Fernsprech- und Fernschreib-
      betriebsdienst über SAS-Verbindungen -durchzuführen.

      Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestimmungen

   5.(1) Da Personal der SFe- und SFs-Stellen ist zur
      strengsten Geheimhaltung aller ihm zur Kenntnis gelangen-
      den dienstlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann
      verpflichtet.
      Der Geheimhaltung unterliegen u.a.
      - die organisierten Nachrichten- und SAS-Verbindungen;
      - die eingesetzte SAS-Technik, deren Bedienungsanweisungen
        und die angewandten Schlüsselunterlagen;
      - die festgelegten Zeiten des Schlüsselwechsels;
      - der Inhalt der Fernschreiben und Fernschreibgespräche
        einschließlich Absender und Empfänger;
      - die am Teilnehmernetz SAS angeschlossenen Teilnehmer;
      - die Methoden der Sicherung von SAS-Einrichtungen und
        Teilnehmernetzen SAS.
      _______________________________________
      4) Im weiteren nur noch SFe-Vermittlung

      (2) Alle Betriebsunterlagen (Betriebsbücher, Verzeich-
      nisse, Schemata usw. auch Auszüge daraus) unterliegen
      der Geheimhaltung und müssen als VS-Dokumente vereinnahmt
      sein. Sie sind wie alle übrigen VS-Dokumente, -Baugruppen
      und Schlüsselunterlagen lückenlos nachzuweisen, sicher
      aufzubewahren und wenn sie außerkraftgesetzt bzw. ungültig
      sind, termingemäß vernichten.


   6.(1) Die für eine SAS-Verbindung zugewiesenen Schlüssel-
      unterlagen sind mit Bleistift zu beschriften (Verbindungs-
      Nr., Verkehrsbeziehung). Sie sind, sofern nicht anders
      angewiesen, mit der niedrigsten Seriennummer beginnenden,
      fortlaufen zu benutzen.

      (2) Die Schlüsselunterlagen sind vor jeder Entnahme eines
      Schlüssels auf Unversehrtheit der Verpackung, des Siegels
      oder der Plombe zu kontrollieren. Beschädigte Schlüssel-
      unterlagen sind wie kompromittierte zu behandeln.

      (3) Das Öffnen der Schlüsselhefte und die Entnahme von
      Schlüsseln darf erst erfolgen, wenn sie unmittelbar zur
      Arbeit benötigt werden. Die Entnahme eines Schlüssels ist
      zu quittieren. Auf die entnommenen Schlüssel (Schlüssel-
      tabelle, -lochkarte, -lochstreifen) ist die Seriennummer
      des Schlüsselheftes zu schreiben. Auf das undurchsichtige
      Abdeckpapier ist die Nummer des nächsten Schlüssels, das
      Datum und die Unterschrift des Betriebstechnikers zu
      schreiben.

      (4) Jeder Schlüssel darf nicht mehr als einmal und nicht
      über die festgelegte Geltungsdauer hinaus zur Sicher-
      stellung einer SAS-Verbindung benutzt werden.

      (5) Die Aufnahme einer SAS-Verbindung mit dem Kontroll-
      schlüssel ist verboten!

      (6) Jeder eingestellte Schlüssel ist, sofern technisch
      möglich, durch eine Sichtkontrolle auf Übereinstimmung mit
      dem gültigen Schlüssel zu prüfen.

      (7) Die Durchführung des Schlüsselwechsels/ der Schlüssel-
      einstellung in Anwesenheit von Personen, die nicht für
      die Arbeit mit SAS-Mitteln bestätigt sind, ist verboten.

   7.(1) An jedem SAS-Gerät sind mindestens einmal in 2 Stunden
      bzw. bei jeder Inbetriebnahme die Blockierungs- und Signa-
      lisationsschaltungen zu überprüfen und die Ergebnisse
      im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen.

      (2) Vor jeder Wartung bzw. Instandsetzung sind die SAS-
      Geräte vom Nachrichtenkanal abzuschalten.

      (3) Veränderungen an der Schaltung und Konstruktion der
      SAS-Geräte sind verboten!

      (4) Es ist verboten, über Nachrichtenverbindungen
      Informationen über Schlüsselsysteme und Konstruktion der
      SAS-Geräte auszutauschen!.
      Die Übertragung von Kenngruppen in der Arbeitsart offen
      bzw. über offene Nachrichtenverbindungen ist gestattet.

   8. SFe- und SFs-Stellen (einschließlich SFe-Vermittlungen
      und Fernschreibstellen S) sind nur in solchen Räumen oder
      Spezialkraftfahrzeugen unterzubringen, die den Bedingungen
      für die Unterbringung und Einrichtung von SAS-Betriebs-
      räumen (gesicherter Raum⁵)) entsprechen.

      _________________________________________________________
      5) Gesicherter Raum: Besonderen Bedingungen entsprechen-
         der Raum (Betriebsraum, Garage, Werkstatt, Lehrklasse
         usw.) bzw. SAS-Trupp, in denen SAS-Technik betrieben,
         gelagert oder instandgesetzt wird.

   9.(1) SFe- und SFs-Stellen sind innerhalb des gesicherten
      Bereiches⁶) der Nachrichtenzentrale (SNZ) zu entfalten.
      Die Mindestentfernung der SFe-Stellen zur Grenze der
      kontrollierten Zone⁷) muß unter feldmäßigen Bedingungen
      20 Meter und in Ortschaften 10 Meter, die der SFs-Stellen
      unter feldmäßigen Bedingungen 35 Meter und in Ortschaften
      10 Meter betragen.

      (2) Alle SFe- und SFs-Trupps einer SNZ sowie SAS-Technik,
      die zur Nutzung von Kanälen eines anderen SAS-Trupps
      bestimmt ist, sind in einem gemeinsamen gesicherten
      Bereich zu entfalten

  10.(1) Alle Kabel, Leitungen und Fernsprechapparate des Teil-
      nehmernetzes SAS sowie Fernschreibanschlußleitungen/
      -Kabel und abgesetzte Fernschreibmaschine S sind inner-
      halb der kontrollierten Zone der Führungsstelle/des
      Objektes zu verlegen bzw. aufzustellen. Der Mindestabstand
      zu deren Grenzen muß unter feldmäßigen Bedingungen 20
      Meter, in Ortschaften 10 Meter betragen.

      (2) Die gemeinsame Führung bzw. Schaltung dieser Strom-
      wege in Kabeln und Leitungen für offene Fernsprech- und
      Fernschreibteilnehmer ist verboten.

      (3) Es ist verboten, die nicht in der SNZ enden
      bzw. aufzulegen sind, durch den gesicherten Bereich der
      SNZ zu führen/verlegen!

   _____________________________________________________________
   6) Gesicherter Bereich: Besonderen Bedingungen entsprechende
      Arbeitsräume, Räumlichkeiten einer stationären SNZ, einer
      Ausbildungs- oder Instandsetzungseinrichtung für SAS-Tech-
      nik bzw. Entfaltungsraum einer SNZ im Bestand der Nachrich-
      tenzentrale einer Feldführungsstelle.
   7) Kontrollierte Zone: Bewachtes Objekt der NVA bzw. bewach-
      ter und gesicherter Unterbringungsraum einer Feldführungs-
      stelle der NVA.

  11. Das Zusammenschalten von SFe-Vermittlungen der SFe-Stellen
      mit anderen ZBW- bzw. Handvermittlungen über Querverbin-
      dungskabel ist nur gestattet, wenn diese Vermittlungsein-
      richtungen und die daran angeschlossenen Teilnehmer-
      leitungen den speziellen Anforderungen an SFe-Vermittlungen
      und Teilnehmernetzen SAS entsprechen und gesprächsberech-
      tigte SAS-Teilnehmer angeschlossen sind.

  12.(1) Fernsprechleitungen von Anschaltgruppen, Richtfunk- und
      Funkstellen, die sich außerhalb der kontrollierten Zone
      befinden, sind empfangsseitig über NF-Entzerrer (KTschCh)
      zu schalten.

      (2) Leitungen und Drähte offener Fernsprechverbindungen
      (dienst- oder Wechselsprechverbindungen), die aus dem
      gesicherten Raum einer SFe-Stelle/eines SFe-Trupps heraus-
      führen, dürfen nicht näher als 20 cm von der SFe-Vermitt-
      lung und nicht näher als 10 cm von der Teilnehmer-Anschluß-
      tafel verlegt werden.

      (3) Es ist verboten, an die Anschlußklemmen und Steckver-
      bindungen für das Teilnehmernetz SAS offene Fernleitungen
      oder Funkkanäle anzuschließen.

  13. Beim Führen vertraulicher Gespräche innerhalb der SFe-
      Stellen/des -Trupps oder über Handapparate des SFe-
      Geräte ist das g l e i c h z e i t i g e  Führen von
      Ferngesprächen über beliebige offene Verbindungen
      verboten.

  14.(1) Der Fernschreibbetrieb (Verbindungsaufnahme, Verbin-
      dungsüberprüfung, Ankündigungen und Senden/Empfangen eines
      Fernschreibens) von der Fernschreibstelle S bzw. von einer
      abgesetzten Fernschreibmaschine S ist erst nach dem
      Herstellen der SFs-Verbindung in der Arbeitsart verschlüs-
      selt, nach Erlöschen der Signallampe am Arbeitsplatz des
      Fernschreibers-SAS bzw. nach dem Zuschalten der Fernschreib-
      maschinen zu eröffnen.

      (2) Beim Empfang des Signals NNNNN bzw. HHHHH oder
      VVVVV bzw. ЖЖЖЖЖ ist das Senden sofort zu unter-
      brechen und der Betriebstechniker SFsV zu informieren.
      Leuchtet die Signallampe am Arbeitsplatz des Fernschrei-
      bers-SAS auf, ist das Senden geheimer und vertraulicher
      Fernschreiben verboten!

  15. Das Betreiben der SFs-Verbindung in der Arbeitsart
      offen bedarf der Genehmigung des Chefs oder Leiter
      Nachrichten und ist nur in solchen Fällen zum Senden
      chiffrierter oder offener Fernschreiben zu gestalten,
      in denen keine anderen Möglichkeiten des schriftlichen
      Informationsaustausches bestehen.
      Es ist verboten, geheime oder vertrauliche Fernschreiben
      in der Arbeitsart offen zu senden.

  16. Werden an der Kontrollfernschreibmaschine der SFs-Stelle
      Fernschreiben oder Textteile empfangen, ist dem Leiter
      der SNZ unverzüglich Meldung zu erstatten, dieses Vorkomm-
      nis im Technischen Betriebsbuch einzutragen und nach
      Entscheidung des Leiters SNZ der empfangene Text im Bei-
      sein einer zweiten Person zu vernichten oder Der Fern-
      schreibstelle S gegen Unterschrift zu übergeben.

  17.(1) Die Besatzungen der SFe- und SFs-Trupps müssen bei
      jedem Einsatz (auch bei Ausbildungsmaßnahmen innerhalb
      militärischer Objekte) bewaffnet und mit Munition ausge-
      stattet sein.
      Für Unteroffiziere und Soldaten ist die Anzahl der aus-
      gegebenen Patronen auf der Rückseite der Berechtigungs-
      karte SNZ (gemäß Muster, Anlage 1) einzutragen.

      (2) Der Truppführer eines SFe- bzw. SFs-Trupps muß im
      Besitz einer Transportvollmacht (gemäß Anlage 2) sein,
      um die festgelegten Geheimhaltungs- und Sicherheits-
      bestimmungen auch bei Verkehrskontrollen durchsetzen
      zu können.
      Diese Transportvollmacht dient gleichzeitig als Legitima-
      tion gegenüber der Parkwache und berechtigt zum Heraus-
      führen des SFe- bzw. SFs-Trupps aus dem gesicherten
      Bereich des Kfz.-Parkes und der Parkzone zu Einsätzen bzw.
      Ausbildungsmaßnahmen.

  18.(1) Während des Felddienstes ist der gesicherte Bereich
      der SNZ ständig durch einen Standposten am Eingang zur
      SNZ und durch Streifenposten entlang der Abgrenzung zu
      bewachen.

      (2) Die Posten sind aus dem schichtfreien Personal der
      Nachrichtenzentrale oder auch ausgewiesene Sicherungs-
      kräfte zu stellen und über ihre speziellen Aufgaben durch
      den Leiter der SNZ zu belehren.

      (3) Die Wachposten sind nicht berechtigt. die Kraftfahr-
      zeuge zu betreten.

  19.(1) Das Betreten des gesicherten Bereiches der SNZ und
      der Betriebsräume/Kraftfahrzeug-Abteile der SFe- und SFs-
      Stellen ist gestattet:

      - dem Minister für Nationale Verteidigung;
      - dem Stellvertreter des Ministers und Chef des Haupt-
        stabes;
      - dem Chef Nachrichten des MfNV;
      - dem zuständigen Kommandeur, Stabschef, Chef bzw. Leiter
        Nachrichten;
      - den Armeeangehörigen, die im besitz einer Berechtigungs-
        karte SNZ (Vordruck-Nr.: NVA 40 002, Muster Anlage 1)
        oder eines Sonderausweises sind.

      nach Meldung beim Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ:

      - Kontrollberechtigten Offizieren und Unteroffizieren
        vorgesetzter Stäbe;
      - kontrollberechtigten Mitarbeitern des ZCO.


      (2) Das Betreten der Betriebsräume bzw. Fahrzeugabteile
      in denen SAS-Technik betrieben wird, ist nur den Angehö-
      rigen der SNZ gestattet, die im Besitz der Betriebsberech-
      tigung für das jeweilige Gerät bzw. für die Arbeit
      mit SAS-Mitteln bestätigt sind.

      (3) In Begleitung es Leiters SNZ, seines Gehilfen oder
      eines von ihm beauftragten Angehörigen der SNZ dürfen den
      gesicherten Bereich der SNZ betreten:

      - Kabel- und Stabsbautruppkräfte, die Fernleitungskabel
        bzw. Kabel des Teilnehmernetzes SAS den SFe- oder SFs-
        Trupps zu übergeben haben;
      - technische Kräfte zur Wartung, Instandsetzung und
        Betankung der Kfz.-Technik;
      - vom Vorgesetzten befohlenen Personal zur materiellen,
        technischen und medizinischen Sicherstellung.

      (4) Mach sich das Betreten der Betriebsräume durch
      Personen, die nicht für die Arbeit mit SAS-Mitteln bestä-
      tigt sind, erforderlich, sind entsprechende Sicherheits-
      vorkehrungen zu treffen, die eine Einsichtnahme in
      Dokumente und SAS Technik ausschließen.
      Der Name, der Grund und die Dauer des Aufenthaltes sind
      im Betriebsbuch einzutragen.

  20.(1) Bei unmittelbarer Gefahr der Einnahme und Erbeutung
      der SFe- bzw. SFs-Stelle durch den Gegner sind auf
      Befehl des Leiters der Nachrichtenzentrale/SNZ oder des
      Leiters der SFe- bzw. SFs-Stelle/Truppführer alle Unter-
      lagen, die SAS- und Nachrichtentechnik so zu vernichten,
      daß der Gegner aus den Überresten weder auf das Nachrich-
      tensystem noch die Aufgaben der SFe- bzw. SFs-Stelle in
      diesem System schließen kann und die SAS- und Nachrichten-
      tentechnik nicht mehr verwendbar ist. Hierzu hat der
      Leiter der SFe- bzw. SFs-Stelle/Truppführer auf Weisung
      des Vorgesetzten rechtzeitig geeignete Maßnahmen vorzu-
      bereiten.

      (2) Der Entschluß zur Vernichtung ist vor der Ausführung
      dem nächsten Vorgesetzten und der Gegenstelle zu melden.
      Ist niemand erreichbar, ist in eigener Verantwortung zu
      entscheiden.

      (3) Die Vernichtung ist in folgender Reihenfolge durch-
      zuführen:

      - zu sendende und empfangende Fernschreiben;
      - Schlüsselunterlagen;
      - Betriebsunterlagen (Betriebsbücher, Verzeichnisse,
        Schemata usw.);
      - Bedienungsanweisungen;
      - sonstige VS-Dokumente (vorrangig Nur für den Chiff-
        rierdienst);
      - VS-Baugruppen der SAS-Technik;
      - SAS-Geräte;
      - Stromversorgungsaggregate;
      - Kraftfahrzeuge;
      - sonstige offene Unterlagen;


      (4) Um eine Kontrolle über die Vollständigkeit ihrer
      Vernichtung zu haben, sind die Schlüsselunterlagen und
      VS-Dokumente mit geeigneten chemischen Mitteln zu über-
      gießen und gesondert zu verbrennen.

      (5) Die SAS- und Nachrichtentechnik kann wie folgt
      vernichtet werden:

      - durch Personen (erfordert eine rechtzeitige Vorbereitung
        und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen, gewährleistet
        aber eine sofortige und vollständige Vernichtung
        unmittelbar nach der Entschlußfassung);
      - durch Handgranaten oder reaktive Geschosse (erfordert
        wenig Vorbereitung, aber wesentliche Teile können dabei
        nur unvollständig vernichtet werden);
      - durch Verbrennen mit Hilfe von Kraftstoff und Brandsatz-
        munition, Handgranaten und reaktiven Geschossen (erfor-
        dert wenig Vorbereitung, gewährleistet eine relativ
        vollständige Vernichtung in kürzester Zeit nach der Ent-
        schlußfassung);
      - durch Beschießen (erfordert wenig Vorbereitung, bietet
        aber keine Gewahr für eine ausreichende Vernichtung);
      - durch Zerschlagen (erfordert wenig Vorbereitung, aber
        großen Zeitaufwand, bietet keine Gewahr für eine
        vollständige Vernichtung);

      In äußersten Notfällen, wenn keine andere Möglichkeit
      besteht, kann SAS- und Nachrichtentechnik in ausreichend
      tiefen Gewässern versenkt werden.

      (6) Das Bedienungspersonal und die Sicherungskräfte sind
      genau in die von ihnen zur Vorbereitung und Durchführung
      der Vernichtung erforderlichen Tätigkeit einzuweisen.
      Jeder muß bei dieser Tätigkeit jeden ersetzten können.

      (7) Über die Vernichtung ist ein Protokoll aufzunehmen.
      Läßt die Lage die sofortige Aufnahme des Protokolls nicht
      zu, hat dies zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen.
      Das Vernichtungsprotokoll muß folgende Angaben enthalten:

      - auf wessen Befehl und aus welchem Grund wurde vernichtet;
      - was wurde wo auf welche Art vernichtet (Bezeichnung
        und Anzahl);
      - wer führte die Vernichtung durch;
      - unter welchen Bedingungen erfolgte die Vernichtung;
      - Unterschriften der Armeeangehörigen, welche die
        Vernichtung durchführten.

      Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen

  21. Das Personal der SFe- und SFs-Stellen hat die in Dienst-
      vorschriften, Bedienungsanweisungen und TGL-Vorschriften
      festgelegten Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen zu
      kennen und konsequent einzuhalten.

  22. Die selbständige Inbetriebnahme, Bedienung und Instandset-
      zung von SAS- und Nachrichtentechnik sowie Stromversorgungs-
      anlagen ist nur den Personen gestatte, die im Besitz der
      entsprechenden Betriebs- bzw. Instandsetzungsberechtigung
      sind.

  23. Vor der Inbetriebnahme der SAS- und Nachrichtengeräte,
      der Stromversorgungs-Aggregate und dem Anschließen der
      Stromversorgungskabel sind die SAS- und Nachrichtengeräte,
      Aggregate und Kraftfahrzeuge sicher zu erden.
      Verbindungen oder Anschlüsse von Stromversorgungskabeln
      dürfen nicht unter Spannung hergestellt und getrennt werden

   2. Technischer Betriebsdienst

   Anwendung von Redewendungen und Verkehrsabkürzungen

  24. Beim Technischen Betriebsdienst sind die festgelegten
      Redewendungen für das Schalten, Prüfen und Messen von
      Nachrichtenkanälen (gemäß Anlage 3) und die Aufnahme von
      SFe-Verbindungen (gemäß Anlage 4)sowie die festgelegten
      Signale und Verkehrsabkürzungen für die Aufnahme von
      SFs-Verbindungen (gemäß Anlage 5) konsequent anzuwenden,
      um den Verständigungsverkehr weitestgehend einzuschränken
      und die Zeit für die Verbindungsaufnahme zu verkürzen.

  Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichtenkanälen

  25.(1) Für das Schalten von Nachrichtenkanälen innerhalb der
      Nachrichtenzentrale sowie das Abholen/Übernehmen von Nach-
      richtenkanälen des staatlichen Nachrichtennetzes, von
      Richtfunk-, Funksende- und Empfangsstellen ist der Leiter
      der Nachrichtenzentrale verantwortlich.

      (2) Er erteilt auf der Grundlage der ihm übergebenden
      Weisungen und Nachrichtenunterlagen alle Elemente der
      Nachrichtenzentrale die erforderlichen schriftlichen oder
      mündlichen Schaltbefehle.

      (3) Sind mehrere Nachrichtenkanäle zu schalten, so gilt -
      wenn nicht ausdrücklich anders befohlen - folgende Reihen-
      folge:
      - Dienstkanäle/-Leitungen;
      - Kanäle zum Vorgesetzten;
      - Kanäle zu Nachgeordneten;
      - Kanäle für das Zusammenwirken von rechts nach links.
      Dabei sind Kanäle für SFe- und SFs-Verbindungen vor denen
      für offene Nachrichtenverbindungen und Fernsprechkanäle
      vor Fernschreibkanälen zu schalten.

  26.(1) In der Regel werden alle Nachrichtenkanäle zur Sicher-
      stellung von SFe- und SFs-Verbindungen von Schaltelementen
      der Nachrichtenzentrale geschaltet und von diesen den SFe-
      und SFs-Stellen zur Nutzung übergeben.

      (2) Die Schaltelemente sind bezüglich aller Handlungen
      beim Schalten, Prüfen und Messen der Nachrichtenkanäle
      gegenüber den SFe- und SFs-Stellen verantwortlich und
      weisungsberechtigt.

      (3) Werden Nachrichtenkanäle von Funk- und Richtfunkstellen
      und in Ausnahmefällen von Schalteinrichtungen der Deutschen
      Post direkt zu den SFe- und SFs-Stellen geführt, übernehmen
      letztere die Funktion einer Schaltstelle/eines Anschalt-
      trupps am Abholpunkt.

      (4) Gehören kanalbildende Einrichtungen (Funk-, Richtfunk-,
      TF- und WT-Geräte) zur technischen Ausrüstung der SFe- und
      SFs-Stellen/Trupps, ist das Personal dieser Stellen auch
      für das Herstellen der entsprechenden Nachrichtenvebindun-
      gen, das Ausnutzen bzw. Weiterschalten der Kanäle gemäß
      den Weisungen des Leiters der Nachrichtenzentrale verant-
      wortlich.

  27.(1) Das schnelle reibungslose Schalten von Nachrichten-
      kanälen erfordert eine verantwortungsbewußte Zusammen-
      arbeit aller beteiligten Stellen. Dazu sind im notwendigen
      Umfang Dienstkanäle (DK) und -leitungen (DL) zu schalten
      und zu nutzen.
      Vorhandene Wechselsprechanlagen (WSA) sind dafür nur inner-
      halb der Nachrichtenzentrale auszunutzen.
      (2) Die Verbindungskabel zwischen den SFe- bzw. SFs-
      Stellen und den Schalt-, Richtfunk-, und Funkstellen sind
      nach der Entfaltung und darüber hinaus periodisch zu
      prüfen und zu messen.
      Die Anzahl ihrer Stromwege muß eine angemessene Reserve
      beinhalten, um Umschaltungen vornehmen zu können.

  28. Die Bezeichnungen der Nachrichtenzentrale (Kanal- oder
      Leitungsnummer) werden zentral festgelegt und zugewiesen.
      Sie sind für alle beteiligten Schalt-, Übertragungs- und
      Endstellen verbindlich und einheitlich bei der Zusammen-
      arbeit zwischen diesen Stellen anzuwenden.

  29. (1) Die Nachrichtenkanäle zur Sicherstellung der befohle-
      nen SFe- und SFs-Verbindungen sowie die dafür festgelegten
      Reservekanäle sind durch die SAS-Stellen rechtzeitig, aber
      erst dann von den Schalt-, Richtfunk- oder Funkstellen zu
      übernehmen, wenn sie von letzteren geprüft und gemessen
      wurden, den gemäß Anlage 3 geforderten Betriebsparametern
      entsprechen und sie zum gleiche Zeitpunkt zu den SFe-
      und SFs-Gegenstellen geschaltet werden.

      (2) Von den übernehmenden Nachrichtenkanälen muß den
      SFe- bzw. SFs-Stellen bekannt sein

      - Kanal bzw. Leitungsnummer;
      - Verkehrsbeziehung (Tarnname der Gegenstelle/Rufzeichen
        der Funkbeziehung);
      - Betriebsparameter (gemessene Werte);
      - über welche kanalbildende Einrichtungen geführt.

      Die Zeit der Übernahme und die Kanal- bzw. Leitungsnummer
      ist im Technischen Betriebsbuch (gemäß Muster, Anlage 6)
      einzutragen.

      (3) Durch die SFe- und SFs-Stellen sind übernommene Nach-
      richtenkanäle gemäß den in Ziffer 31. getroffenen Fest-
      legungen zu prüfen und zu messen.

      (4) Schalt-, Richtfunk- und Funkstellen dürfen in geschal-
      tete und übergebene Fernsprech- und Fernschreibkanäle
      (einschließlich Reservekanäle) sowie bestehende SFe- und
      SFs-Verbindungen nur nach Aufforderung durch die SFe- bzw.
      SFs-Stellen oder auf Weisung des Leiters der Nachrichten-
      zentrale /SNZ eintreten.

  30. Durch die SFe- und SFs-Stellen sind die übernommenen Nach-
      richtenkanäle über die internen Schalteinrichtungen zu
      den SAS-Geräten bzw. Zusatzeinrichtungen weiterzuschalten.
      Fernsprechkanäle, die über Feldkabel geführt werden, sind
      über einen NF-Entzerrer (KTSchCh) zu schalten.
      Unterbestimmten Voraussetzungen können Fernsprechkanäle
      auch über ein Tonrufgerät (BPTNW) geschaltet werden
      und auf den Fernleitungsklinken (TG) der SFe-Vermittlung
      enden.

31.   Die Nachrichtenkanäle sind bei der Übernahme, während des
      Betriebes und beim Eingrenzen von Störungen durch die
      SFe- und SFs-Stellen gemäß den folgenden Festlegungen zu
      prüfen, zu messen. Die Ergebnisse sind im technischen
      Betriebsbuch nachzuweisen.

      - Nach der Übernahme sind Nachrichtenkanäle in der Regel
        nur auf Weisung der Hauptstelle⁸) zu messen.
        Dabei sind von Fernsprechkanälen der Frequenz- und
        Amplitudengang und von den Fernschreibkanälen der Linien-
        strom und die allgemeinen Verzerrungen zu messen
        (Anlage 3) sowie über Fernsprechkanäle eine Ruf- und
        Sprechprobe durchzuführen.

      - Sind Fernsprechkanäle einseitig oder beiderseits über
        einen NF-Entzerrer (KTSchCh) geschaltet, sind in jedem
        Fall der Frequenz- und Amplitudengang zu messen.

      - Während des Betriebes sind die Nachrichtenkanäle mit
        geräteeigenen Meßinstrumenten periodisch zu überprüfen.
        Der Betrieb auf diesen Kanälen darf dadurch nicht unter-
        brochen werden.

      - Messungen, bei denen der Nachrichtenkanal vom SAS-Gerät
        abgeschaltet werden muß, sind vom Leiter der Nachrichten-
        zentrale/SNZ zu befehlen bzw. zu genehmigen.
        Diese Messung sind notwendig, wenn sich die Übertragungs-
        güte verschlechtert hat oder die Betriebsparameter vor-
        beugend geprüft werden soll.

      - Gestörte Nachrichtenkanäle sind an die Schalt-, Richt-
        funk- bzw. Funkstellen zurückzugeben und dem Leiter der
        Nachrichtenzentrale /SNZ zu melden.
        Nach Prüfung der Stromwege zwischen den SFe- bzw. SFs-
        Stellen und den Schalt-, Richtfunk- und Funkstellen, ist
        die Störungseingrenzung von letzteren abschnittsweise
        auf den Übertragungsabschnitt zu organisieren und durch-
        zuführen.
        ______________________
        8) Hauptstelle ist die SFe- bzw. SFs-Stelle, die gemäß
           Verbindungs-Nr. bzw. den in Ziffer 36 getroffenen
           Festlegungen für die SFe- bzw. SFs-Verbindung verant-
           wortlich ist.

       - Handeln SFe- bzw. SFs-Stellen gemäß Ziffer 26. (3), (4)
         als Schalt- bzw. Übertragungsstelle, sind die Nachrich-
         tenkanäle gemäß den in der Schaltvorschrift festgelegten
         Regeln und Meßmethoden zu prüfen und zu messen.

  Herstellen der Bereitschaft zur Aufnahme von SFe- und SFs-
  Verbindungen                                                  
  32.(1) Das zeitgerechte Herstellen der Bereitschaft zur Auf-
      nahem von SFe- und SFs-Verbindungen erfordert, daß folgen-
      de Arbeiten bereits in der Phase der Entfaltung der SFe-
      bzw. SFs-Stellen/Trupps zum Abschluß gebracht bzw.
      begonnen werden:

      - Erden des Kfz., Anschluß der Stromversorgungskabel und
        Inbetriebnahme des Stromversorgungsaggregates;
      - Eigenprüfung aller SAS- und Nachrichtengeräte;
      - Einstellen der gültigen Schlüssel;
      - Auslegen der Verbindungskabel zu Schalt-, Richtfunk-
        bzw. Funkstellen und Überprüfen des Dienstkanals;
      - Entfalten des Teilnehmernetzes SAS bzw. der Fern-
        schreibteilnehmerleitungen;
      - Aufstellen und Anschließen der Fernsprechapparate SAS
        bzw. der abgesetzten Fernschreibmaschine S.

      (2) Das setzt voraus, daß:

      - die Betriebs- und Schlüsselunterlagen sowie die Schalt-
        befehle rechtzeitig (dh. vor der Abfahrt zum Einsatzort
        oder unmittelbar nach Beziehen des Aufbauplatzes) den
        Leitern/Truppführern der SFe- bzw. SFs-Stellen über-
        geben werden;
      - der Aufbauplatz sowie die Lage der Abteilungen und
        Elemente der Führungsstelle (Stabsfahrzeuge, Bunker,
        Zelte usw.) rechtzeitig erkunden und bekannt machen;
      - beim Entfalten der SFe- bzw. SFs-Stellen und bei der
        Inbetriebnahme der SAS-Geräte und Zusatzeinrichtungen
        und beim Herstellen der Arbeitsbereitschaft streng nach
        den Festlegungen der betreffenden Bedienungsanweisungen
        gehandelt wird.


  33.(1) Vor der Eigenprüfung sind die SFe- und SFs-Geräte
      grundsätzlich von den Nachrichtenkanälen abzuschalten.

      (2) Die Eigenprüfung ist in der Arbeitsart offen und
      nach der Schlüsseleinstellung in der Arbeitsart verschlüs-
      selt durchzuführen. Dabei sind in jedem Falle die Blockie-
      rungs- und Signalisationsschaltung zu überprüfen!
      Die Eigenprüfung ist in Übereinstimmung mit der Bedienungs-
      anweisung des jeweiligen SAS-Gerätes mit dem Kontroll-
      schlüssel, oder mit dem nächst gültigen Schlüssel durch-
      zuführen.

      Vor dem Einsetzen/Einstecken der Schlüsselkassette bzw.
      Schlüsselscheibenblöcke ist durch eine Sichtkontrolle die
      richtige Einstellung des Schlüssels zu kontrollieren. Die
      Schlüsselserien- und Tabellennummer bzw. Kenngruppen der
      eingestellten Schlüssel sind in das Technische Betriebs-
      buch einzutragen.

      (3) In die Eigenprüfung der SFe- bzw. SFs-Geräte ist die
      Überprüfung der SFe-Vermittlung bzw. der Fernschreib-
      Endstellentechnik mit einzubeziehen.

      (4) Die Ergebnisse der Eigenprüfung sind im Technischen
      Betriebsbuch einzutragen und dem Leiter der SFe- bzw. SFs-
      Stelle/Truppführer zu melden.

  34.(1) Nach Entfaltung des Teilnehmernetzes SAS, sind durch
      Kräfte der SFe-Stelle die Fernsprechapparate SAS in der
      befohlenen Reihenfolge aufzustellen und anzuschließen
      sowie eine Ruf- und Sprechprobe zur SFe-Vermittlung
      durchzuführen. Fernsprechapparate und Verteiler sind zu
      versiegeln. Stationäre Teilnehmernetze sind gemäß den
      geltenden Festlegungen zu sichern!
      (2)Abgesetzte Fernschreibmaschinen sind nach der Ent-
      faltung und Überprüfung ständig durch einen Fernschreiber
      SAS zu besetzen.


  35. Die erforderlichen Fernsprech- und Fernschreibkanäle sind
      in Übereinstimmung mit den Schaltbefehlen gemäß Ziffer 29.
      zu übernehmen.

  36. (1) Für die termingerechte Aufnahme der SFe- bzw. SFs-
      Verbindungen ist die Hauptstelle verantwortlich und gegen-
      über der Gegenstelle weisungsberechtigt.

      (2) Hauptstelle ist in der Regel die SFe- bzw. SFs-Stelle,
      die gemäß Verbindungsnummer für das Sicherstellen und Auf-
      füllen der jeweiligen SFe- bzw. SFs-Verbindung mit Schlüs-
      selunterlagen verantwortlich ist.
      Dabei gelten - wenn nicht ausdrücklich anders befohlen -
      folgende Prinzipien:
      Hauptstelle ist die SFe- bzw. SFs-Stelle

      - der SNZ des vorgesetzten Stabes gegenüber der des
        nachgeordneten Stabes;
      - der SNZ des rechten gegenüber der des linken Nachbarn;
      - der SNZ einer Feldführungsstelle gegenüber der einer
        stationären SNZ.

      Diese Prinzipien sind vor allem bei der Anwendung von
      Netzschlüsseln zu beachten!


 37.(1) Durch die zuständigen Vorgesetzten sind den an einer
     SFe- bzw. SFs-Verbindung beteiligten Gegenstellen
     einheitliche Termine für die Betriebsbereitschaft⁹) dieser
     Verbindungen zu stellen.

     (2) Für jede SFe- bzw. SFs-Verbindung ist die Gültigkeit
     der Schlüsselunterlagen (besonders 1. Gültigkeit/-
     stunde bei Netzschlüsseln), die Zeit des Schlüsselwechsels
     (Wochen- bzw. Tagesschlüssel) sowie die Zeit der täglichen
     Wartung festzulegen.


  Aufnahme von SFe-Verbindungen

  38.(1) Nach den der Fernsprechkanal übernommen und gegebenen-
      falls geprüft/gemessen wurde, ist er an das SAS-Fernsprech-
      gerät zu schalten. Dabei ist mit den geräteeigenen Meß-
      instrument der Empfangspegel zu kontrollieren und bei
      Notwendigkeit der Sendepegel nachzuregeln.

      (2) Ein SAS-Fernsprechgerät darf nur dann an den Nach-
      richtenkanal geschaltet werden, wenn bei der Eigenprüfung
      und bei der Überprüfung der Blockierungs- Signalisa-
      tionsschaltung keine Mängel festgestellt wurden!
      _____________________________________________________________
      9) Betriebsbereitschaft ist der befohlene Zeitpunkt, zu dem
         eine SFe- bzw. SFs-Verbindung in der Arbeitsart ver-
         schlüsselt aufzunehmen ist, das Bedienpersonal der
         SFe-Vermittlung bzw. der Fernschreibstelle S/abgesetzte
         Fernschreibmaschine S die Verbindungsüberprüfung beendet
         hat und die SFe- bzw. SFs-Verbindung zur Nutzung freizu-
         geben ist.

  39.(1) Unmittelbar nach dem Anschalten des Fernsprechkanals
      ist die SFe-Verbindung gemäß der in der Anlage 9 festge-
      legten Arbeitsreihenfolge aufzunehmen.

      (2) Ergibt sich bei der Prüfung der Gesprächsgüte (lfd.-
      Nr. 5) eine schlechte ( ПЛOXO ) Verständigung, ist in
      die Arbeitsart offen zurückzuschalten - PEЖИM A
      und bei Notwendigkeit durch die Redewendung
      ПPOBEPTЬE, HE ПOHИMAЮ und Antwort ПPOBEPЯЮ, ЖДИTE
      die jeweilige Gegenstelle zur Eigenprüfung des
      SFe-Gerätes aufzufordern oder nach der Redewendung
      ИCПPABИTЬ; HE MOXEM das SFe-Gerät zu wechseln.
      Nach Beseitigung der Mängel ist die Verbindungsaufnahme
      erneut gemäß lfd.-Nr. 3. bis 6. durchzuführen.

      (3) Die lfd.-Nr. 1a und 3b sind nur bei der ersten Ve-
      bindungsaufnahme in einer neuen Richtung/in einem neuen
      Netz bzw. beim Schlüsselwechsel durchzuführen.


  40.(1) Nach Prüfung der Gesprächsgüte und Übergabe der SFe-
      Verbindung an die SFe-Vermittlung in der Arbeitsart
      verschlüsselt, ist diese zur Verbindungsüberprüfung
      aufzufordern. Dennoch ist die SFe-Verbindung zur Nutzung
      durch die Teilnehmer freizugeben.

      (2) Die Betriebsbereitschaft der SFe-Verbindung ist dem
      Leiter der SFe-Stelle/Truppführer und durch diesen dem
      Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ zu melden. Die Gründe
      für das Überschreiten des Termins der Betriebsbereit-
      schaft sind im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen.

  Aufnahme von SFs-Verbindungen

  41.(1) Nachdem der Fernschreibkanal übernommen und gegebenen-
      falls geprüft/gemessen wurde, ist er an das SAS-Fern-
      schreibgerät zu schalten. Dabei ist mit dem geräteeignen
      Meßinstrument der Linienstrom der Sende- und Empfangsstrom-
      kreis der Fernseite zu kontrollieren und bei Notwendig-
      keit der Empfangsstrom nachzuregeln.

      (2) Ein SAS-Fernschreibgerät darf nur dann an den Nach-
      richtenkanal geschaltet werden, wenn bei der Eigenprü-
      fung und bei der Überprüfung der Blockierungs- und Sig-
      nalisierungsschaltung keine Mängel festgestellt wurden!

  42.(1) Unmittelbar nach dem Anschalten des Fernschreibkanals
      und dem Herstellen der Korrektur/des Synchronlaufs beider
      Endstellen, ist die SFs-Verbindung gemäß der in Anlage 10
      festgelegten Arbeitsfolge aufzunehmen.

      (2) Bis zum Empfang des Signals OOOOO ist es verboten,
      in der Arbeitsart verschlüsselt Klartexte zu senden!

      (3) Empfängt die jeweilige Gegenstelle das Signal 33333
      unklar, hat sie das Signal HHHHH zu senden.
      Danach ist sofort in die Arbeitsart offen zurückzu-
      schalten und nach abgestimmten Zählerstand oder Einstellen
      eines neuen Stundenschlüssels bzw. nach Beseitigung auf-
      getretener Mängel die Verbindungsaufnahme erneut gemäß
      lfd.-Nr. 5 bis 7. bzw. 8. bis 12. durchzuführen.
      Dabei ist es streng verboten, Stundenschlüssel wiederholt
      zu benutzen und außer den Kenngruppen, Angaben im Klar-
      text zu senden, die direkt auf die Schlüsseleinstellung
      weisen

      (4) Die lfd.-Nr. 4a und 4b sind nur bei der ersten Ver-
      bindungsaufnahme in einer neuen Richtung bzw. beim Schlüs-
      sselwechsel durchzuführen.


  43.(1) Nach Austausch der Kombination  RY  und Übergabe der
      SFs-Verbindung in der Arbeitsart verschlüsselt an die
      Fernschreibstelle S bzw. den Fernschreiber SAS an einer
      abgesetzten Fernschreibmaschine S, sind diese zur Verbin-
      dungsüberprüfung aufzufordern.
      Danach ist die SFs-Verbindung zur Informationsübertragung
      freizugeben.

      (2) Die Betriebsbereitschaft der SFs-Verbindung ist dem
      Leiter der SFs-Stelle/Truppführer und von diesen dem
      Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ und der Abfertigung
      zu melden. Die Gründe für das Überschreiten des Termins
      der Betriebsbereitschaft sind im Technischen Betriebsbuch
      nachzuweisen.


  Halten und Betreiben von SFe- und SFs-Verbindungen

  44.(1) Die SFe- und SFs-Verbindung sind zu überprüfen, um
      die Betriebsbereitschaft festzustellen, die Verbindungen
      ständig für den Fernsprech- bzw. Fernschreibverkehr
      bereitzuhalten und die Dienstdurchführung des Betriebs-
      personals zu kontrollieren.

      (2) SFe- und SFs-Verbindungen sind zu überprüfen:

      - nach der ersten Verbindungsaufnahme in einer neuen
        Richtung zum befohlenen Termin der Betriebsbereitschaft;
      - nach jeder Verbindungsunterbrechung;
      - zu den von den Chefs oder Leiter Nachrichten festgeleg-
        ten Terminen der Verbindungsüberprüfung.
      (3) Für die Durchführung der in (2) festgelegten
      Verbindungsüberprüfungen ist das Bedienpersonal der
      SFe-Vermittlung, Fernschreibstellen S bzw. abgesetzter
      Fernschreibmaschinen S der Hauptstellen verantwortlich.
      Das Recht der Gegenstellen, bei Notwendigkeit eine Ver-
      bindungsüberprüfung mit den Hauptstellen durchzuführen,
      wird dadurch nicht eingeschränkt!

      (4) Durch die Betriebstechniker Der SFe- und SFs-Stellen
      sind Verbindungsüberprüfungen während der Verbindungs-
      aufnahme und in weiteren nur bei Notwendigkeit gemäß
      Anlage 9, lfd.-Nr. 3. und 5. bzw. Anlage 10, lfd.-Nr. 2.
      und 11. durchzuführen.


  45 SFe- und SFs-Verbindungen sind in der Regel bis zum
     befohlenen Termin des Schlüsselwechsels, der täglichen
     Wartung bzw. bis zum Ablauf/wechsel Schlüssels ohne
     Unterbrechung zu halten und zu betreiben.

     Das erfordert:

     - die ständige Betriebsüberwachung der eingesetzten SAS-
       Geräte;
     - das Vorbereiten von Reservegeräten/-einschüben mit
       eingestellten gültigen Schlüsseln zum Betrieb;
     - das Bereithalten überprüfter Reserve-Kanäle;
     - das rechtzeitige Vorbereiten der Schlüsselwechsel, durch
       Einstellen es folgenden Schlüssels in den Reserve-
       Schlüsselkassetten/Schlüsselscheiben.

  46.(1)SFs-Verbindungen können auf Befehl des Chefs/Leiters
      Nachrichten oder des Leiters der Nachrichtenzentrale nach
      Programmzeiten oder auch nach der Methode Gleichzeitiger Stop
      und Start der Chiffrator betrieben werden.

      (2) Programmzeitbetrieb wird hauptsächlich dann angewandt,
      wenn eine SFs-Verbindung nur in vorher bekannten und
      festgelegten Zeiträumen für den Informationsaustausch
      benötigt wird.

      (3) Wurde die Methode Gleichzeitiger Stop und Start
      angewiesen, sind während längerer Übertragungspausen
      - außer bei Betrieb über Funk- und Richtfunkkanäle -
      die Chiffratoren nach gegenseitiger Vereinbarung auf
      das Kommando der Hauptstelle stillzusetzen.
      Dabei ist gemäß der in Anlage 10 festgelegten Arbeits-
      gangsfolgen zu verfahren.

      (4) Jeder Übergang zum nächsten Schlüssel muß rechtzei-
      tig und so erfolge, daß der Ablauf des Zählers bzw. der
      Schlüsselwechsel nicht in die Zeit des Informationsaus-
      tausches fällt.


  47.(1) Während des Betreibens der SFe- und SFs-Verbindungen
      können bei Notwendigkeit Transitverbindungen über eine
      oder mehrere SFe-Vermittlungen bzw. zwischen zwei SFs-
      Richtungen hergestellt werden.

      (2) Im SFe-Netz sind Transitverbindungen durch das Be-
      dienpersonal der SFe-Vermittlungen gemäß Anlage 8 und den
      in der Anleitung 040/1/010 festgelegten Regeln herzu-
      stellen.

      (3) Transitverbindungen zwischen zwei SFs-Richtungen sind
      durch den Betriebsmechaniker der betreffenden Transitstelle
      auf Verlangen einer Gegenstelle herzustellen. Dabei
      ist gemäß der In Anlage 10 festgelegten Arbeitsfolge
      zu verfahren.

      (4) Ist das Herstellen der verlangten Transitverbindung
      nicht möglich, so antwortet die Gegenstelle (b) gegen-
      über der Transitstelle (T) bzw. T gegenüber A mit dem
      Signal TCHTCH bzw. TCHTCH (Tarnname B).

      (5) Soll die Transitverbindung wieder unterbrochen werden,
      ist durch eine der /oder beide Gegenstellen die Transit-
      stelle mit Hilfe der Morsetaste (der Taste KПБ ) in
      Schalterstellung  MOP3E  zu rufen.
      Die Transitstelle hat bei Aufleuchten der Korrektur-
      signallampe  ФA3A  ( CЛ KOPP ) in die Verbindung
      einzutreten, nach Empfang des Signals CKCKCK die
      Transitverbindung zu trennen und danach mit beiden Gegen-
      stellen eine Verbindungsüberprüfung in der Arbeitsart
      verschlüsselt durchzuführen.


  48.(1) Bei Verschlechterung der Gesprächsgüte bzw. verzerrten
      Empfang der Fernschreibzeichen oder Störungen an den SAS-
      Geräten (Ansprechen der Blockierung) Ausfall der Synchro-
      nisation u.a.) hat die Gegenstelle die Entstörung einzu-
      leiten, die zuerst Mängel feststellt.

      Störungen sind wie folgt einzugrenzen:

      - Überprüfung der SFe-Vermittlung bzw. Fernschreib-End-
        stellentechnik sowie der Verbindungsleitungen zur SAS-
        Technik;
      - Eigenüberprüfung, gegebenenfalls Wechsel der SAS-Geräte;
      - Prüfen und Messen der Nachrichtenkanäle zwischen den
        beteiligten SFe- bzw. SFs-Stellen (möglichst nach
        Umschalten auf einen Reservekanal).

      Im weiteren ist nach den Weisungen der Hauptstelle zu
      handeln.

      (2) Gestörte Nachrichtenkanäle sind gemäß Ziffer 31. an
      die Schalt-, Richtfunk- und Funkstelle zurückzugeben.

      (3) Muß für eine SFe-Verbindung anstelle des gestörten
      Drahtkanals zeitweilig ein Richtfunk- oder Funkkanal als
      Reservekanal genutzt werden, so ist nach dessen Entstö-
      rung unverzüglich auf den Drahtkanal zurückzuschalten.


  49.(1) Zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der SAS-
      Geräte sind in Übereinstimmung mit den Festlegungen der
      Technische Beschreibung und Nutzungsanweisung regel-
      mäßig Wartungsarbeiten und technische Durchsichten durch-
      zuführen.

      (2) Die Zeiten für die tägliche Wartung der SAS-Geräte
      sind von der Hauptstelle nach Abstimmung mit der Gegen-
      stelle festzulegen und vom Leiter der SNZ bzw. Leiter
      der Nachrichtenzentrale zu bestätigen. Sie sind so fest-
      zulegen, daß sie in betriebsarmen Zeiten liegen und mög-
      lichst mit einem Schlüsselwechsel zusammenfallen.

      (3) Ist unterbrechungsloser Betrieb angewiesen, sind
      während der täglichen Wartung Reserve-Geräte einzusetzen.
      Bei wöchentlichen und monatlichen Wartungen/Durchsichten
      sind generell Reserve-Geräte einzusetzen.

   3. Betriebsunterlagen und VS-Nachweisführung

      Führen der Betriebsunterlagen


  50.(1) Für den technische Betriebsdienst der SFe- und SFs-
     Stellen sind folgende Betriebsunterlagen erforderlich:

     - Technisches Betriebsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 173);
     - Verbindungsübersicht (gemäß Anlage 7);
     - Schema, bzw. Auszug aus Schema der SFe- bzw.
       SFs-Verbindungen;
     - Trupp- und Gerätebegleithefte;
     - Diensteinteilung;

     in stationären SFe- bzw. SFs-Stellen außerdem:

     - Störungsbuch (Vordruck-Nr.: NVA 40 622);
     - spezielle Dienstanweisungen.


     (2) An SFe-Vermittlungen, in Fernschreibstellen S und
     an abgesetzten Fernschreibmaschienen sind die in der An-
     leitung 040/1/010 festgelegten Betriebsunterlagen zu
     führen.


  51.(1) Das Technische Betriebsbuch ist das wichtigste Nach-
      weisdokument der SFe- bzw. SFs-Stelle. Es muß die gesam-
      te Arbeit der SFe- bzw. SFs-Stelle lückenlos nachweisen
      und einen Überblick über den Einsatz und den betrieb der
      SAS-Technik bei der Sicherstellung der SFe- und SFs-Ver-
      bindungen vermitteln. Das Technische Betriebsbuch ist als
      VVS-Sache zu vereinnahmen. Nur für den Chiffrierdienst!
      zu kennzeichnen und vom diensthabenden Betriebstechniker
      zu führen.

      (2) Auf der linken Seite des Technischen Betriebsbuches
      ist der Nachweis über den Betrieb der SAS-Geräte gemäß
      Muster, Anlage 6., zu führen.
      Dabei sind folgende Eintragungen durch den Betriebs-
      techniker unterschriftlich zu bestätigen:

      - Prüfen der Blockierung (BPN) und deren Ergebnis;
      - Zeit der Schlüsselwechsels/der Schlüsseleinstellung
        (WSW, TSW, SEW/ …) mit Angabe der Schlüsselserien-
        bzw. Tabellen-Nummer oder der Kenngruppe des einge-
        stellten Schlüssels;
      - Zeit des Anschaltens der SAS-Geräte an den Nachrich-
        tenkanal (ANS/ …);
      - Gerätestörungen (GST) und deren Ursache mit Angabe
      - des Abschaltens der SAS-Gerätes vom Nachrichten-
        kanal (ABS);
      - täglicher Zählerstand bzw. Betriebsstunden des SAS-
        Gerätes.

      (3) Auf der rechten Seite sind einzutragen:

      - Entfalten und Abbau der SFe- bzw. SFs-Stelle;
      - Übergabe/Übernahme des Dienstes;
      - Aufzunehmende bzw. bestehende SFe- bzw. SFs-Verbindungen;
      -Störungen der SAS-Verbindungen und deren Ursachen;
      - Übernahme der Nachrichtenkanäle/reserve-Kanäle zur Nutzung;
      - Zeitüberprüfungen;
      - Verstöße gegen Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestimmungen
        sowie Kompromittierungen von Schlüsseleinstellungen;
      - Verstöße/Verletzungen gegen Betriebsvorschriften und
        Bedienungsanweisungen;
      - Weisungen der Vorgesetzten;
      - Vernichtung der Stundenschlüssel bei Anwendung von
        Kassetten für T-205 (ist durch zwei Unterschriften nach-
        zuweisen);
      - Zeitpunkt es Öffnens/der Einsichtnahme in Schlüssel-
        unterlagen;
      - Ergebnisse der täglichen Wartung;
      - Zusammengefaßte Angaben über die Arbeit der SFe- bzw.
        SFs-Stelle nach Ablauf von 24 Stunden;
      - sonstige Angaben, die gemäß vorliegender Anleitung
        nachzuweisen sind und mit der Arbeit der SFe- bzw. SFs-
        Stelle im Zusammenhang stehen;
      - Kontrollvermerke der Vorgesetzten.


      (4) Jede Eintragung ist mit der Uhrzeit zu versehen und
      leserlich vorzunehmen.

      (5) Es ist verboten, auf lose Blätter Aufzeichnungen zu
      machen, im Technischen Betriebsbuch und anderen Betriebs-
      unterlagen zu radieren bzw. zu überschreiben. Falsche
      Eintragungen sind so zu streichen, daß das Gestrichene
      lesbar bleibt.


  52. Die Verbindungsübersicht ist vom Leiter der SFe- bzw. SFs-
      Stelle/Truppführer zu erarbeiten als VVS-Sache zu verein-
      nahmen und vom Leiter der SNZ/Nachrichtenzentrale zu
      bestätigen.
      In ihr sind alle von der SNZ zu vorgesetzten, zusammen-
      wirkenden und unterstellten SNZ/Stellen führende SFe-
      bzw. SFs-Verbindungen sowie alle Umgehungsverbindungen
      einzuzeichnen.
      Die Verbindungsübersicht muß ständig dem neuesten Stand
      entsprechen. Abgeschaltete Verbindungen sind sofort zu
      streichen bzw. hergestellte Verbindungen aufzunehmen.

  53. Da Schema bzw. der Auszug aus dem Schema der SFe- bzw.
      SFs-Verbindungen ist der SFe- bzw. SFs-Stelle vom Leiter
      der SNZ zu übergeben.
      Wird kein Schema/Auszug übergeben, sind von den aufzuneh-
      menden SFe- bzw. SFs-Verbindungen folgende Angaben im
      Technischen Betriebsbuch einzutragen:

      - Verbindungsnummer;
      - Verkehrsbeziehung;
      - Kanal-/Leitungsnummer (auch von Reserve-Kanälen).


  54.(1) Die Trupp- und Gerätebegleithefte sind Dokumente, die
      den Gerätesatz bzw. Einzelgeräten fest zugeordnet sind, in
      denen deren Übergabe/Übernahme nachzuweisen ist und die
      vom Leiter der SFe- bzw. SFs-Stelle/Truppführer lücken-
      los zu führen sind. Sie können je nach Zweckbestimmung,
      als GVS- bzw. VVS-Sache vereinnahmt oder offen sein.

      (2) In den Begleitheften muß sich der technische Zustand
      des Gerätesatzes bzw. Einzelgeräten widerspiegeln. Es
      sind alle Angaben über die Nutzung einzutragen.
      Im einzelnen sind einzutragen:

      - Übergaben/Übernahmen;
      - Betriebsstunden (monatlich);
      - Störungen/Ausfälle während der Nutzung;
      - Ergebnisse der Wartungen (außer täglicher und
        wöchentlicher);
      - Ergebnisse periodischer Normwertprüfung;
      - Austausch von Geräten/Geräteteilen;
      - Instandsetzungsarbeiten;
      - Kategorisierung der Geräte;
      - Schlußfolgerung aus technischen Kontrollen;
      - weiter Angaben, je nach Spezifik des Geräte-
        satzes/Gerätes.

  55. Die Diensteinteilung ist vom Leiter der SFe- bzw. SFs-
      Stelle/Truppführer auf Grundlage der vom Leiter der Nach-
      richtenzentrale/SNZ befohlenen Termine über Beginn und
      Ende des Schichtdienstes, Stärke der Schichtbesatzungen
      usw. zu erarbeiten und vom Leiter der SNZ zu bestätigen.

  56. Das Störungsbuch ist in stationären SFe- bzw. SFs- Stellen
      zu führen. In ihm sind lückenlos alle Kanal- und Leitungs-
      störungen nachzuweisen.

  57. Durch das Führen der Betriebsunterlagen darf die Beweg-
      lichkeit der Betriebsabwicklung nicht beeinträchtigt
      werden. Bei hohem Arbeitsanfall sind nur die wichtigsten
      Eintragungen (Zeiten, Abkürzungen) im Technischen Betriebs-
      buch vorzunehmen. Alle weiteren Eintragungen sind bei
      nächster Gelegenheit zu ergänzen.

  58. In Abhängigkeit von der Anzahl der eingesetzten SAS-
      Geräte, der zu betreibenden SAS-Verbindungen sowie der
      Stärke der Schichtbesatzung können in einer SFe- bzw.
      SFs-Stelle mehrere Technische Betriebsbücher geführt
      werden. In solchen Fällen trägt der Schichtführer/
      dienstälteste Betriebstechniker alle allgemeinen Angaben
      über den Dienstverlauf (Dienstübergaben/-übernahme,
      Vorkommnisse, Weisungen der Vorgesetzten usw.) in sein
      Technisches Betriebsbuch ein. Alle anderen Betriebs-
      techniker führen nur den Nachweis über das Betreiben der
      SAS-Geräte und -Verbindungen.

  59.(1) Das Führen der Betriebsunterlagen, die gesamte Nach-
      weisführung und besonders die Dienstübergabe/-übernahme
      in der SFe- bzw. SFs-Stelle hat so zu erfolgen, daß die
      persönliche Verantwortung des Betriebspersonals für die
      Wahrung der Geheimhaltung bei der Betriebsabwicklung
      gewährleistet und eine Lagerung von VS-Dokumenten ohne
      Nachweis ausgeschlossen ist.

      (2) Kontrollvermerke der Vorgesetzten sind im Technischen
      Betriebsbuch, Vermerke über Ergebnisse technischer Kon-
      trollen, Instandsetzungen usw. in den Trupp- bzw. Geräte-
      begleitheften einzutragen.

  VS-Nachweisführung

  60.(1) Die Nachweisführung, Aufbewahrung und Vernichtung
      aller VS-Dokumente/-Baugruppen und Schlüsselunterlagen
      der SFe- und SFs-Stelle hat grundsätzlich nach den Fest-
      legungen der dazu erlassenen Dienstvorschriften, Richt-
      linien und Bedienungsanleitungen zu erfolgen.

      (2) Die Nachweisführung aller VS-Dokumente, einschließ-
      lich der mit dem Vermerk nur für den Chiffrierdienst!,
      hat auf VS-Nachweiskarten (Grundkarte, Begleitkarte,
      Ausgabekarte) zu erfolgen.
      Schlüsselunterlagen, SAS-Geräte und VS-Baugruppen und
      -Ersatzteile sind auf Schlüsselmittelbestandskarten
      (Vordruck-Nr.: NVA 40 153) nachzuweisen.


  61.(1) Den SFe- bzw. SFs-Stellen sind nur die VS-Dokumente
      und Schlüsselunterlagen zu übergeben, die für den Betrieb
      dieser Stellen zur Sicherstellung der SFe- bzw. SFs-Ver-
      bindungen und die Wartung der SAS-Technik notwendig sind.

      (2) Zur Erleichterung der Dienst- Übergabe/Übernahme
      sind alle Nachweiskarten der einzelnen SAS-Geräte, VS-
      Dokumente und Schlüsselunterlagen auf einen Bestands-
      nachweis zusammenzufassen. Offene Unterlagen sind auf
      der letzten Seite des Technischen Betriebsbuches nach-
      zuweisen und anhand dieser Aufstellung zu übergeben/zu
      übernehmen.

      (3) Im verschlossenen und versiegelten Stahlblechschrank
      sind neben VS-Dokumente und Schlüsselunterlagen u.a.
      aufzubewahren:

      - VS-Baugruppen und Ersatzteile;
      - Schlüsselscheiben und -kassetten, in denen
        Schlüssel eingestellt sind (bis zur unmittelbaren
        Anwendung bzw. bis zur Vernichtung der Schlüssel-
        einstellung).

      Die Dokumente, die ständig zum Bestand der SFe- bzw.
      SFs-Stelle gehören (technische Dokumentation, Begleit-
      hefte usw.), aber selten benötigt werden, sind inner-
      halb des Stahlblechschrankes möglichst in geschlossenen
      und versiegelten Behältnissen aufzubewahren und mit einem
      Inhaltsverzeichnis zu versehen. Reserve-Schlüsselunter-
      lagen sind bei der SFe- bzw. SFs-Stelle grundsätzlich in
      versiegelten Paketen aufzubewahren.

      (4) Die während des Betriebes ständig benötigten Betriebs-
      unterlagen, Dienstvorschriften und Schlüsselunterlagen
      sowie die in versiegelten Paketen gelagerten Dokumente
      sind anhand des Bestandsnachweises zu übergeben/zu über-
      nehmen.

      (3) Schlüsselhefte sind mit der Verbindungsnummer zu
      beschriften (mit Bleistift).
      Die unmittelbar zur Sicherstellung der SFs-Verbindungen
      benötigten Schlüsselhefte (Tages-/Stundenschlüssel) sind
      am SAS-Gerät, alle anderen übersichtlich in einem Stahl-
      blechschrank oder einer Stahlblechkassette aufzubewahren.
      Bei der Dienstübergabe/-übernahme sind die geöffneten
      Schlüsselhefte auf Vollzähligkeit der Schlüssellochkarten,
      -lochstreifen bzw. -tabellen zu kontrollieren. Deren
      fortlaufende Nummerierung ist zu überprüfen.

  62.(1) Außerkraftgesetzte, ungültige oder verbrauchte
      Betriebsunterlagen sind an die VS-Stelle der SNZ bzw. des
      vorgesetzten Stabes zurückzugeben oder auf Weisung der
      Vorgesetzten zu vernichten. Dabei ist zu beachten, daß
      Technische Betriebsbücher erst 1 Jahr nach der letzten
      Eintragung zu vernichten sind.

      (2) Ungültige Schlüssel sind bei der folgenden Dienst-
      übergabe/-übernahme, jedoch spätestens 24 Stunden nach
      Ablauf ihrer Gültigkeit zu vernichten.

      (3) Aufgebrauchte Schlüsselserien sind innerhalb von 48
      Stunden nach Entnahme des letzten Schlüssels bzw. nach
      Ablauf seiner Geltungsdauer in eigener Zuständigkeit oder
      auf Weisung der Vorgesetzten zu vernichten.

      (4) Der Vernichtungsnachweis für Schlüssellochkarten,
      -lochstreifen und -tabellen hat in den Schlüsselheften,
      der für Stundenschlüssel bei Anwendung von Kassetten für
      T-205 im Technischen Betriebsbuch zu erfolgen. Die Ver-
      nichtung aufgebrauchter Schlüsselhefte ist auf den
      Schlüsselmittelbestandskarten nachzuweisen.
      Jede Vernichtung ist durch Datum und zwei Unterschriften
      zu belegen!

      (5) Benutzte Kenn- und Schlüsselgruppen sind in der
      Tabelle zu streichen.
      Schlüsseleinstellungen im SAS-Gerät sind bis spätestens
      24 Stunden nach Ablauf ihrer Geltungsdauer oder entspre-
      chend der Weisung des Vorgesetzten unkenntlich zu machen.

  63. Der Verlust und die Kompromittierung von SAS-Geräten,
      VS-Baugruppen, Bedienungsanweisungen zur SAS-Technik,
      VS- und Schlüsselunterlagen ist unverzüglich dem
      nächsten Vorgesetzten zu melden.
      Der Leiter der Nachrichtenzentrale/SNZ hat alle weiteren
      Maßnahmen den dafür geltenden militärischen
      Bestimmungen zu veranlassen.

                                    Anlage 1

  Muster einer Berechtigungskarte SNZ

Berechtigungskarte SNZ Vorderseite

  a) Vorderseite


Berechtigungskarte SNZ Rückseite

  b) Rückseite

                                    Anlage 2

       T R A N S P O R T V O L L M A C H T     Nr.: …

  Die Transportvollmacht berechtigt zur ungehinderten Benutzung aller
  öffentlichen und militärischen Verkehrswege mit dem Spezial-Kraft-
  fahrzeug

           ………………      NVA   …………………………
              (Typ des Kfz.)               (Polizeiliches Kennzeichen)

  Kontrollorgane der NVA und der Deutschen Volkspolizei sind berechtigt,
  die persönlichen Ausweispapiere, die Fahrzeugpapiere und den tech-
  nischen Zustand des Kraftfahrzeuges zu kontrollieren.

          DER INHALT DES KOFFERAUFBAUS DARF WEDER KONTROLLIERT
          NOCH BESICHTIGT WERDEN!

  Die Organe der NVA haben den Inhaber dieser Vollmacht bei der
  Erfüllung seiner Aufgaben in jeder Weise zu unterstützen.

  Die staatlichen und gesellschaftlichen Organe der DDR werden gebeten,
  erforderliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren.



  - Dienstsiegel -              Chef des Stabes/
                                Stabschef

                                    Anlage 3

  Schalten, Prüfen und Messen von Nachrichtenkanälen

  1. Betriebsparameter

  1.1.Fernsprechkanäle:  (Vierdraht-Schaltung)
                                                     Bezeichnung
                                                     der DP
      (1) Frequenzband:  0,3 - 3,4 kHz             ≙ SVD I
                         0,3 - 2,7 kHz             ≙ SVD II

      (2) Übergabepegel:
      Empfangspegel: +0,5 Np,  Sendepegel: -1,5 Np ≙ a
      Empfangspegel: -0,5 Np,  Sendepegel: -0,4 Np ≙ c



  Anmerkung:
  Für SFe-Verbindungen werden in der Regel Fernsprech-
  kanäle mit den Betriebsparametern 0,3 - 2,7 kHz;
  -0,4; -0,4 Np ≙ SVD II c/c bereitgestellt.

  (3) Zulässige Pegelabweichung während des Betriebes ± 0,05 Np
  (z.Z. ± 0,2 Np zulässig!);

  (4) Restdämpfungstoleranzschema siehe Bild 1;
  (5) Ruffrequenzen:

  Systemeigene Rufeinrichtung:    800 Hz bei T-216,
                                 2100 Hz bei T-217;

  (6) Zulässige Nebensprechdämpfung zwischen Sende- und
  Empfangseinrichtung:  6,0 Np;

  (7) Zulässige Frequenzverschiebung:     ± 5 Hz;

  (8) Der Amplitudengang muß im Bereich von -5,0 Np bis
  +1,5 Np bei f=800 Hz linear sein. Zulässige Abweichung:
  ± 0,1 Np.
  Amplitudentoleranzschema: siehe Bild 2
Bild 1
Bild 2

  1.2. Fernschreibkanäle:  (Vierdraht-Schaltung)


      (1) Betriebsart: 4-Draht Doppelstrom (4DD);
      (2) Anschlußwerte:

      Empfangsrichtung:   ± 60 V     ± 20 mA
      Senderichtung:      ± 60 V     ± 20 mA;


      (3) Telegrafiergeschwindigkeit:     50 Baud;

      (4) Zulässige allgemeine Verzerrung  δ  für

          - einen Übertragungsabschnitt:    δ  ≤  10 %;
          - mehrere Übertragungsabschnitte: δ  ≤  28 %.

      Meßmethoden

 2.1. Messen des Frequenzganges:

      (1) Voraussetzungen:

      Die Meßgeräte sind vor jedem Messen zu eichen und
      müssen geerdet sein.
      Vor Aufnahme des Frequenzganges ist die Restdämpfung
      des Fernsprechkanals bei einer Frequenz von f = 800 Hz zu
      messen.
      Die Abweichung vom Normwert der Restdämpfung muß
      = -0,2 < aR < +0,2 Np sein.

      Ist der Fernsprechkanal über Richtfunkgeräte der Typen
      R-401, R-403 oder R-405 geschaltet, ist mit einer
      Frequenz von f = 1,00 kHz zu messen!


      (2) Meßanordnung:

      Pegelgenerator                      Pegelmesser
      Ri    = 600 Ω                       Ri    = 600 Ω
      f     = 0,3 … 3,4 kHz            (PA   = -0,4 oder +0,5 Np)
      Ps    = -0,4 oder -1,5 Np  ≙ PE
 
Meßanordnung
      Bild 3

      Pegelmesser                         Pegelgenerator
      Ri    = 600 Ω                       Ri    = 600 Ω
     (PA    = -0,4 oder +0,5 Np)          f     = 0,3 … 3,4 kHz
                                          Ps    = -0,4 oder -1,5 Np

  ______________________________________________________________
     aR        ≙ Restdämpfung in Neper
    ΔaR        ≙ Abweichung der Restdämpfung vom Sollwert
     aRf       ≙ Restdämpfung bei beliebiger Frequenz

     aR0,8      bzw. aR1,0  ≙ Restdämpfung bei Bezugsfrequenz 0,8
                                            bzw. 1,0 kHz


     PS        ≙ Sendepegel am Pegelgenerator in Neper
     PE        ≙ Eingangspegel am Übertragungssystem/-Kanal
                 in Neper
     PA        ≙ Ausgangspegel am Übertragungssystem/-Kanal
                 in Neper
     PA′       ≙ gemessener Ausgangspegel                         


      (3) Ergebnis:  ΔaR = aRf - aR0,8 (1,0)

                         aRf = PS - PA′[Np]

      Darstellung des funktionellen Zusammenhangs zwischen
      ΔaR und der Verschiedenen Meßfrequenz f bei konstantem
      Sendepegel PS.
      Auswertung durch Vergleich mit vorgegebenen Restdämpfungs-
      toleranzenschema.

 2.2. Messen des Amplitudenganges:

      (1) Voraussetzungen:
      Die Restdämpfung und der Frequenzgang des Fernsprech-
      kanals sind vorher zu messen.

      (2) Meßanordnung:   gemäß Bild 3

      Pegelgenerator                    Pegelmesser
      Ri   = 600 Ω                      Ri    = 600 Ω
      f    = 0,8 bzw. 1,0 kHz
      Ps   = -5,0; -4,5; -4,0; -3,5; -2,5; -2,0; -1,5;
             0; +0,5 Np

      (3) Ergebnis:  aR = PS - PA′[Np]

      Darstellung des funktionellen Zusammenhangs zwischen
      aR und der verschiedenen Sendepegel PS bei konstanter
      Meßfrequenz f(0,8 bzw. 1.0 kHz).
      Auswertung durch Vergleich mit vorgegebenem Amplituden-
      gangstoleranzschema.

 2.3. Messen der allgemeinen Verzerrung  δ 

      (7) Voraussetzung:
      Die Meßgeräte sind vor jedem Messen zu eichen und
      müssen geerdet sein.

      (2) Meßanordnung:
      Osz. Relais- und Verzerrungs-  Osz. Relais- und Ver-
      messer                         zerrungsmesser     

      VS = 50 Baud                    VS = 50 Baud

      Wechsel: 1:1 und                Wechsel: 1:1 und
               1:6; 6:1                        1:6; 6:1

Meßanordnung
      Bild 4

      VS  ≙ Telegrafiegeschwindigkeit

      (3) Ergebnis:
          Allgemeine Verzerrung  δ  muß  ≤ 10% für einen
          Übertragungsabschnitt und              ≤ 28% für mehrere
          Übertragungsabschnitte sein.

 3.   Redewendungen
 3.1. Überprüfung der Verbindungskabel

      Alle Stromwege der Verbindungskabel zwischen
      Schalt-, Richtfunk- und Funkstellen (A) und den
      SFe-Stellen (B) sind durch Ruf- und Sprech-
      probe zu überprüfen.

      A                                              B                
1) Ruft B über DK/DL                 Hier Endstelle (Nr./Tarn-
                                                      name)

2) Hier (Bezeichnung/Tarnname),
   Leitungsprobe auf Kabel …
   Kanal … bis …                    Bin bereit

3) Ruft nacheinander über jeden
   Kanal
                                     Hier Endstelle …
4) Leitungsprobe, Kanal …          Höre mit 5-rufe zurück
   Ruf kommt an -höre mit 5
   usw.

5) Ende                             Verstanden


 3.2. Übergabe der Nachrichtenkanäle

1) Ruft B über DK/DL                  Hier Endstelle (Nr./Tarn-
                                      name)

2) Schalte auf Kabel …,
   Kanal … den Fe-Kanal
   PN … (den Fs-Kanal
   TGP …) zu (Tarnname)              Verstanden, PN … zu (tarn-
                                       name
                                      Schalten Sie Reservekanal
                                      auf Kabel … Kanal …

3) Verstanden, schalte Reserve-      "Verstanden"
   kanal auf Kabel … Kanal …
   rufe wieder, Ende!

 3.3. Messen des Frequenzganges
      (zwischen Hauptstelle A und Gegenstelle B)

1. Ruft B über DL bzw.                Hier (Tarnname)
   zu messenden Kanal                 Я _ _ _ _ _ 

2. Hier (Tarnname), gemessen
   wird der Frequenzgang des
   Fe-Kanals PN …, senden
   Sie 0,8 kHz (bzw. 1kHz)           Verstanden, PN …
   Я _ _ _ _ _                        0,8 kHz
   ДABAЙ И3MEPИM ЧACTOTHУЮ            "ДAЮ ПO TФ-KAHAЛУ No
   XAPAKTERPИCTИK ПO TФ-               PN _ _ _ _ _, BOCEMЬCOT ГEPЦ"
   KAHAЛУ No PN _ _ _ _ _ ;
   ДAЙTE BOCEMЬCOT ГEPЦ

3. Senden Sie 0,3 kHz               0,3 kHz
   ДaЙTE TPИCTA ГEPЦ                ДAЮ TPИCTA ГEPЦ2

4.0,4 kHz                           0,4 kHz
  ДATЙTE ЧETЫPECTA ГEPЦ              ДAЮ ЧETЫPECTA ГEPЦ

5. 0,6 kHz (usw. bis 3,4 kHz)        0,6 kHz usw.
   DAЙTE ШECTЬCOT ГEPЦ28USW:BIS      "DAЮ ШECTЬCOT ГEPЦ"
   TPИ KИЛOГEPЦ И ЧETЫPECTA
   ГEPЦ)

n1 Danke, ich sende 0,8 kHz         Verstanden, 0,8 kHz
   CПACИБO; ДAЮ BAM BOCEMЬCOT        "ПPOШУ BOCEMЬCOT ГEPЦ"
    ГEPЦ

n2                                    Senden Sie 0,3 kHz
    0,3 kHz                         ПPOШУ TPИCTA ГEPЦ
    ДAЮ TPИCTA ГEPЦ

n3                                    0,4 kHz
    0,4 kHz                         ПPOШУ ЧETЫPECTA ГEPЦ
    ДAЮ ЧETЫPECTA ГEPЦ

n4                                    0,6 kHz (usw. bis 3,4 kHz)
   0,6 kHz usw.                     ПPOШУ ШECTЬCOT ГEPЦ
   ДAЮ ШECTЬCOT ГEPЦ

nx                                    Danke
   Verstanden, schalten Sie          CПACИБO
   zum Gerät                         Schalte zum Gerät
   BKЛЮЧATЙE AППAPATУPУ2             BKЛЮЧAЮ AППAPATУПУ

ny Ende                             Verstanden
   KOHEЦ                            ПOHЯЛ


 3.4. Messen des Amplitudenganges
      (vorher ist der Frequenzgang zu messen)

1. Ruft B über DL bzw.                Hier (Tarnname)
   zu messenden Kanal                 Я _ _ _ _ _ _

2. Hier (Tarnname), gemessen
   wird der Amplitudengang des
   Fe-Kanals PN …, senden
   Sie 0,8 kHz (bzw. 1 kHz) bei
   - 5,0 Np                          Verstanden, PN …
   Я _ _ _ _ _ _,                     0,8 kHz bei -5,0 Np
   ДABAЙ И3MEPИM AMПЛИTУДHУЮ          ДAЮ ПO TФ-KAHAЛУ No PN _ _ _,
   XAPAKTEPИCTИKУ ПO TФ-               BOCEMЬCOT ГEPЦ C УPOBHEM
   KAHAЛУ No PN _ _ _,                 MИHУC ПЯTЬ HEПEP
   ДAЙTE BOCEMЬCOT ГEPЦ
   (bzw. OДИH KИЛOГEPЦ)
   C УPOBHEM MИHУC ПЯTЬ HEПEP

3. Geben Sie -4,5 Np                -4,5 Np
   ДAЙTE MИHУC ЧETЫPE И              ДAЮ MИHУC ЧETЫPE И ПЯTЬ
   ПЯTЬ HEПEP                         HEПEP

4.  -4,0 Np                         -4,0 Np
   ДAЙTE MИHУC ЧETЫPE MEПEP         ДAЮ MИHУC ЧETЫPE HEПEP

5. 3,5 Np (usw. bis +1,5 Np)        -3,5 Np usw.
   ДAЙTE MИHУC TPИ И ПЯTЬ HEПEP     ДAЮ MИHУC TPИ И ПЯTЬ HEПEP
   (usw. bis ПЛЮC OДИH И ПЯTЬ
   HEПEP)

n1 Danke, ich sende 0,8 kHz
   bei -5,0 Np                       Verstanden, 0,8 kHz, -5,0 Np
   CПACИБO, ДAЮ BAM BOCCEMЬCOT       ПPOШУ BOCCEMЬCOT ГEPЦ C
   ГEPЦ C УPOBHEM MИHУC ПЯTЬ           УПOBHEM MИHУC ПЯTЬ HEПEP
   HEПEP

n2                                    Geben Sie -4,5 Np
     -4,5 Np                        ПPOШУ MИHУC ЧETЫPE И ПЯTЬ
    ДAЮ MИHУC ЧETЫPE И ПЯTЬ           HEПEP
    HEПEP

n3                                     -4,0 Np
     -4,0 Np                        ПPOШУ MИHУC ЧETЫPE HEПEP
    ДAЮ MИHУC ЧETЫPE HEПEP

n4                                     -3,5 Np (usw. bis +1,5 Np)
    -3,5 Np usw.                    ПPOШУ MИHУC TPИ И ПЯTЬ
    ДAЮ MИHУC TPИ И ПЯTЬ HEПEP       HEПEP

nx                                    Danke
   Verstanden, schalten Sie          CПACИБO
   zum Gerät                         Schalte zum Gerät
   BKЛЮЧATЙE AППAPATУPУ             BKЛЮЧAЮ AППAPATУPУ

ny Ende                             Verstanden
    KOHEЦ                           ПOHЯЛ

 3.5. Messen der allgemeinen Verzerrung

1. Ruft B über DL                     Hier (Tarnname)
                                      Я _ _ _ _ _ _

2. Hier (Tarnname),
   gemessen werden die Verzerrungen
   des Fs-Kanals TPG … ,
   senden Sie Wechsel 1:1,
   ich sende Wechsel 1:1             Verstanden, TGP …
   Я _ _ _ _ _ _,                     Wechsel 1:1
   ДABAЙ И3MEPИM ИCKAЖEHЯ             ДAЮ ПO TГ-KAHAЛУ No
   ПO TГ-KAHAЛУ No TGP _ _ _ _,        TGP _ _ _ _ ИCПЫTATEЛЬHЫE
   ДAЙTE ИCПЫTATEЛЬHЫE ПOCЫЛKИ         ПOCЫЛKИ BИДA I:I
   BИДA I:I
   ДAЮ ИCПЫTATEЛЬHЫE ПOCЫЛKИ
   BИДA I:I

3. Wechsel 1:6                      1:6
   ДAДИM ИCПЫTATEЛЬHЫE               ДAДИM ИCПЫTATEЛHЫE
   ПOCЫЛKИ I:6                        ПOCЫЛKИ I:6

4. 6:1                              6:1
   ДAДИM ИCПЫTATEЛЬHЫE               ДAДИM ИCПЫTATEЛHЫE
   ПOCЫЛKИ 6:I                        ПOCЫЛKИ 6:I

5. Danke, schalten Sie zum           Schalte zum Gerät
    Gerät
    CПACИБO, BKЛЮЧAЙTE               BKЛЮЧAЮ AППAPATУPУ
    AППAPATУPУ

6. Ende                             Verstanden
   KOHEЦ                            ПOHЯЛ

                                          Anlage 4

  Redewendungen  (für Betriebsmechaniker SFeV)

Redewendung                         Inhalt/Handlung                
1. BЫ ГOTOBЫ?                     Prüfen der Bereitschaft der
   (Sind Sie Bereit?)               Gegenstelle.
   ДA ГOTOB
   (Ich bin bereit)

2. HAЧИHAEM HOMEP …               Schlüsseleinstellung nach Heft
   (Beginnen Sie mit, Nr…/          Nr.: …

3. CTABИM HOMEP …                 Schlüsseleinstellung nach
   (Stellen Sie ein, Nr. …/         Tabelle Nr.: …
   ich stelle ein, Nr. …)

4. KAK CЛЫШИTE?                   Gesprächsgüte prüfen
   (Wie hören Sie mich?)
   XOPOШO, УДOBЛETBOPИTEЛЬHO,
   ПЛOXO
   (Höre mit 1; 2; 3; 4; 5)

5. BKЛЮЧAЙTE!                     Gerät in Arbeitsart ver-
   (Schalten Sie ein!)              schlüsselt schalten und nach
   BKЛЮЧAЮ                        3 - 5 sek. zu sprechen be-
   (Ich schalte ein)                ginnen.

6. PEЖИM Б                        Gerät in Arbeitsart ver-
   (Schalten Sie Arbeitsart         schlüsselt schalten.
   B/ Ich schalte Arbeitsart
   b)

7. PEЖИM A                        Gerät in Arbeitsart offen
   (Schalten Sie Arbeitsart A/      schalten.
   ich schalte Arbeitsart A)

8. ПPOBEPTЬE; HE ПOHИMAЮ!         Gerät in Arbeitsart
                                    Eigenüberprüfung schalten,
   (Prüfen Sie, ich verstehe         Prüfen der Wiederherstellung
   Sie nicht)                        des Sprach- und Tonsignals.
   ПPOBEPЯЮ; ЖДИTE
   (Ich prüfe, warten Sie)

9. HOMEP _ _ _ _ _  BЫБЫЛ          Schlüsselheft (-tabelle)
   (Nr. … beschädigt)                Nr. … beschädigt.

10. ИCПPABИTЬ HE MOЖEM             Größere Störung; Gerät muß
    (Wechseln Sie aus / Ich          ausgewechselt werden.
    Wechsel aus)

11. BKЛЮЧAЙTE KOMMУTATOP           Verbindung in Arbeitsart
                                     verschlüsselt zur SFe-Ver-
    (Schalten Sie zur Ver-            mittlung schalten.
    mmittlung)
    BKЛЮЧAЮ KOMMУTATOP
    (Ich schalte zur Vermittlung)

                                          Anlage 5

  Fernschreibsignaltabelle und Verkehrsabkürzungen
       (für den Betriebsmechaniker SFsV)

 1. Fernschreibsignaltabelle für Betriebstechniker

Signal       Inhalt                                   
(1) Verständigungsverkehr und allgemeine Kommandos

ЖЖЖЖЖ     Betriebstechniker zum Gerät!
ЖAЖAЖA    Betriebstechniker am Gerät
MMMMM     Bereiten Sie sich zur Verbindungsaufnahme vor!
KMKMKM    Geben Sie Kommando!
KMПKMП    Geben Sie vollständige Kommando!
УУУУУ     Wir beginnen Betrieb in Ihre Richtung
БББББ     Wir beginnen Betrieb in meiner Richtung
CKCKCK    Ende der Programmzeit
ЯЯЯЯЯ     Augenblick, warten Sie!
ДДДДД     Habe Signal empfangen
MЯMЯMЯ    Habe Störung, warten Sie!
EEEEE     Bin zum Betrieb bereit
ЗЗЗЗЗ     Wie empfangen Sie meine Zeichen?
OOOOO     Empfange Ihre Zeichen gut
ИCKИCK    Empfange Ihre Zeichen verzerrt
HHHHH     Empfange unklaren Text, Unterbrechen Sie den
          Betrieb. Ich erwarte Ihre Kommando!
KKKKK     Geben Sie Abstimmtext!
ФУФУФУ    Stellen Sie die Verletzung der Regeln ein!


Signal       Inhalt                                     
(2) Verständigungsverkehr über Schlüsseleinstellung

AAAAA     Führen Sie die große Einstellung gemäß Kennung
          … durch!

ПAПAПA    Überprüfen Sie die große Einstellung gemäß
          Kennung …
AHAHAH    Die große Einstellung gemäß Kennung … kann
          nicht vorgenommen werden
OAOAOA    Bitte auf neue große Einstellung gemäß Kennung
          … überzugehen
ЮЮЮЮЮ     Führen Sie die mittlere Einstellung gemäß
          Kennung … durch!
ПЮПЮПЮ    Überprüfen Sie die mittlere Einstellung gemäß
          Kennung …
ЮHЮHЮH    Die mittlere Einstellung gemäß Kennung …
          kann nicht vorgenommen werden
OЮOЮOЮ    Bitte auf neue mittlere Einstellung gemäß
          Kennung  … überzugehen
BBBBB     Führen Sie die kleine Einstellung gemäß Kennung
          … durch!
BHBHBH    Die kleine Einstellung gemäß Kennung … kann
          nicht vorgenommen werden
OBOBOB    Bitte auf neue kleine Einstellung gemäß Kennung
          … überzugehen
ЗПГЗПГ    Haben Sie Buchstaben- und Kenngruppe der klei-
          nen Einstellung gestrichen?

(3) Verständigungsverkehr über Art des Nachrichtenkanals
     und Organisationsform                                

ИTИTИT    Gehen Sie auf Drahtkanal über!
ИPИPИP    Gehen Sie auf Funkkanal über!
ИCИCИC    Gehen Sie auf Richtfunkkanal über!

БTCБTC    Bitte Transit mit … herstellen
KTCKTC    Stelle Transit mit … her
TCHTCH    Kann Transit mit … nicht herstellen
KПKПKП    Arbeite von der 1. Lage
BПBПBП    Arbeite von der 2. Lage
ЦCЦCЦC    Gehen zur Arbeit im Netz über
OBCOBC    Wir eröffnen die 2. Verbindung über das
          Gerät …

(4) Verständigungsverkehr über technische Fragen

TKTKTK    Nennen Sie den Typ Ihres Gerätes
TKБTKБ    Arbeite mit WOLNA-M
TKBTKB    Arbeite mit WOLNA-M1
          Arbeite mit WECHA
ЬИЬИЬИ    Gehen Sie von einem Typ des Gerätes zum
          anderen über!
ПДKПДK    Wechseln Sie Gerätesatz!
ЬЬЬЬЬ     Wir schalten auf Betrieb ohne Spezialgerät!
ПУПУПУ    Bereiten Sie sich auf den Start vor!
BCBCBC    Bereiten Sie gleichzeitigen Stopp vor!
ПCПCПC    Wir schalten zur Überprüfung des Gerätes auf
          Eigenprüfung
TCTCTC    Schalte ab zu Eigenprüfung
KЧKЧKЧ    Wir unterbrechen die Verbindung zur Wartung
CCCCC     Zählerstand …
CMCMCM    Ich gleiche Zählerstand an
ППППП     Überprüfe den Zählergleichstand
ГГГГГ     Geben Sie Wechsel!
ГCГCГC    Schalten Sie Wechsel ab!
ГДГДГД    Geben Sie weiterhin Wechsel, übergebe den
          Kanal an die Schaltstelle (Funkzentrale)!
ФPФPФP    Wir übergeben den Kanal an die Schaltstelle
          (Funkzentrale)
XXXXX     Wir schalten zur End-Fernschreibmaschine
          (Fernschreibsaal)
OXOXOX    Wir schalten zur abgesetzten Fernschreib-
          maschine
ШШШШШ     Geben Sie Schleife!
ПЛПЛПЛ    Wechseln Sie die Polarität!
ЫЫЫЫЫ     Geben Sie reine Korrektur (Phase)!
HЫHЫHЫ    Empfange von Ihnen keine Korrektur
          (Überprüfen Sie Ihren Ausgang)
ЙЙЙЙЙ     Empfange nur einen Pol
CPCPCP    Wechseln Sie die Sende-Fernschreibmaschine aus!
CЧCЧCЧ    Wechseln Sie die Empfangsmaschine aus!
ЧЧЧЧЧ     Wechseln Sie Empfangs-Stromkreis aus!
PPPPP     Wechseln Sie Sende-Stromkreis aus!
ЧPЧPЧP    Tauschen Sie die Empfangs- mit Sende-Stromkreis!
ИИИИИ     Überprüfen Sie die Regulierung des Gerätes am
          Empfangsteil!
ЭЭЭЭЭ     Überprüfung Sie die Regulierung des Gerätes am
          Sendeteil!
ФГФГФГ    Überprüfen Sie Ihren Sender der Funkstelle!
POPOPO    Unser Funksender arbeitet normal
ФAФAФA    Folge Ihnen auf die Frequenz … !
ФБФБФБ    Folgen Sie uns auf der Frequenz … !
PBPBPB    Wechseln Sie die Frequenz!
ЙУЙУЙУ    Empfange Störungen
ФДФДФД    Erhalte Unsymetrie, prüfen!
ФИФИФИ    Erhöhen Sie die Leistung des Funksenders!
ФHФHФH    Die Leistung des Funksenders kann nicht erhöht
          werden
ДБДБДБ    Stimmen Sie den Funksender auf F6 ab!
ДAДAДA    Stimmen Sie den Funksender auf Einkanalbetrieb
          ab!

Anmerkung:
Der Inhalt der Signale ФГФГФГ bis ДAДAДA ist unverzüg-
lich über die Dienstverbindung dem diensthabenden Funker der
eigenen Funkzentrale/-stelle mitzuteilen!

 2. Wichtigste Verkehrsabkürzungen

    (1) Q-Gruppen

    QLW   ЩЛB     - Verbindungsüberprüfung, geben Sie
                    Quittung
    QRV   ЩPЖ     - Ich bin empfangsbereit!
    QTA   ЩTA     - Vernichten Sie Text
    QTR?  ЩTP?    - Wie ist die genaue Uhrzeit?
    QTR   ЩTP     - Genaue Uhrzeit (Stunde/Minute)
    QRY   3ЖП PЫ  - Senden Sie/Ich sende RY (PЫ) und
                    Abstimmtext

    (2) Z-Gruppen

    ZNN   3HH     - Habe nichts mehr!
    ZOU   3OУ     - Empfange gut
    ZOH?  3OX?    - Wie sind Sie ausgelastet?

    (3) Betriebszeichen

    AS    AC      - Warten Sie
    BK    БK      - Unterbrechen Sie/Stellen Sie Senden ein
    K     K       - Anforderung zum Senden
    RPT   PПT     - Wiederholen Sie (ich wiederhole)
    SK    CK      - Schluß des Verkehrs

                                             Anlage 6

 1. Beispiel eines ausgefüllten Technischen Betriebsbuches

Technisches Betriebsbbuch
Datum
Uhrzeit
von - bis
Diensthabender Betriebstechniker Klein. Uffz.
Name/Dienstgrad
Datum
Uhrzeit
Handlungen während des BetriebsdienstesBemerkungen
Nummer der GeräteBemerkungenUnterschrift 
12      
12345678910111213
06.01.72       06.01.72    
06.00EINEIN     05.30-06.00SFs-Trupp P-222 TM entfaltet, Arbeits-   
06.02EPR    i.O.  bereitschaft hergestellt.   
06.03BPR    i.O.Klein Uffz. Aufzunehmende SFsV(gemäß Weisung des LSNZ)   
06.05SEN/SE    S=AHУПC
E=BЙKPП
Klein, Uffz. 4. A -> 14. MSD „Rebus“Verb.-Nr.:63002-21216 A,Г
06.08 EPR   i.O.  4. A -> 17. PD „Filter“Verb.-Nr.:63002-21224 A,Г
06.09 BPR   i.O.Klein Uffz. T. der Betriebsbereitschaft: 07.00 Uhr   
06.10 SEN/SE   S=ЩOMCУ
E=XУOЬP
Klein Uffz.05.45-06.00Dienstübergabe/-übernahme   
06.12ANS/DRK    TGP 6380Klein Uffz. Dienst Geräte u. Unterlagen lt. Nach-   
06.15VAO    i.O.Klein Uffz. weis übergeben-Scholze, Stfw. Truppführer   
06.17VAV       übernommen: Klein Uffz. Betriebstechniker   
06.20VBV/FSM      06.00-06.10Fs-Kanal: TGP 6380 -> 14.MSD, Res.-Kanal FR010/Fs   
06.25 ANS/DRK   TGP 6384Klein Uffz. TGP 6384 -> 17. PD, Res.-Kanal WT02/03   
06.27 VAO      übernommen.   
06.30 VAV   i.O.Klein Uffz.07.00Meldung der Betriebsbereitschaft der   
06.35 VBV/FSM      SFsV an Truppführer u. Abfertigung   
-----       10.15Betriebstechniker von„Kama“ (28.MSD)   
-----        verstößt gegen die Betriebsregeln beim   
10.20TVA    über Trupp 2
mit 28. MSD
  Herstellen der Transitverbindung.   
11.15TVE;      -----    
-----     S=ПЧPTБ
E=HУУИГ
Klein Uffz.-----    
15.03 SEN/SE     18.00Kontrolle des Dienstes der SFe-Stellekeine Beanstandung
  VAO         Wagner Major
  VAV   i.O.Klein Uffz.     
  VBV/FSM          
Übertrag            
Betr.-Std. ges. o.
Zählerstand
          
           
KTE          
Einsatz-
bereitschaft
          

 2. Abkürzungen, die beim Führen des Technischen Betriebsbuches
    anzuwenden sind:
_______________________________________________________________________
Bezeichnung der Handlung        Abkürzung      Bemerkungen        

Gerät einschalten                    EIN
Gerät ausschalten                    AUS
Eigenprüfung                         EPR
Blockierung prüfen                   BPN
Wochenschlüsselwechsel               WSW
Tagesschlüsselwechsel                TSW
Stundenschlüssel einstellen          SEN/…   ->
Stundenschlüssel Sender/Empfänger    …/SE    ->  nur SFs-Technik
Stundenschlüssel Sender              …/S     ->
Stundenschlüssel Empfänger           …/E     ->
Schlüsseleinstellung prüfen          SPN
Gerät an den Nachrichtenkanal
schalten                             ANS/…
       - Draht-Kanal                 …/DRK
       - Richtfunkkanal              …/RFK
       - Funkkanal                   …/FUK
Kanal-Umschaltung                    KUS/…     (auf DRK, RFK
                                                  oder FUK)
Gerät von Nachrichtenkanal
abschalten                           ABS
Geräte-Umschaltung                   GUS
Verbindungsaufnahme offen          VAO
Verbindungsaufnahme verschlüsselt  VAV
Verbindungsüberprüfung               VPN        (durch Betriebs-
                                                 techniker)
Verbindungsunterbrechung             VBU
Verbindung offen                   VBO/…
Verbindung verschlüsselt           VBV/…
… zur Nutzung übergeben an:
    - Fernschreibstelle S            …/FSM
    - abgesetzte Fernschreib-
      maschine S                     …/AFSM
    - SAS-Fernsprechvermittlung      …/V
    - Teilnehmerapparat SAS          …/APP

Transitverbindung hergestellt        TVA
Transitverbindung eingestellt        TVE
Gleichzeitiger Stop                  STO       ->
Gleichzeitiger Start                 STA       ->nur SFs-Technik
Gerät gestört                        GST
Kanal gestört                        KST
Einsatzbereitschaft                  EBT
Nicht einsatzbereit                  NEB
Tägliche Wartung                     TWG
Wöchentliche Wartung                 WWG
Monatliche Wartung                   MWG
Technische Kontrolle                 TEK       -> auch im Begleit-
Technische Durchsicht                TED       -> heft nachzuweisen!

                                         Anlage 7

         Beispiel einer Verbindungsübersicht

Verbindungsübersicht

                                         Anlage 8

      Varianten der SFe-Transitverbindungen

  SFe-Transitverbindungen sind durch das Bedienungs-
  personal der SFe-Vermittlung nach folgenden Varianten
  - abhängig vom Typ der Vermittlung - durchzuführen:

  a) Zweidraht-Transitverbindungen:

     Beide Fernverbindungen werden mit Hilfe eines Zwei-
     draht-Schnurpaares über die Klinken MГ bzw. KГ
     verbunden.
     Die an die Vermittlung MP-10/15 bzw. SMP (KMP)-20/30
     mit ein Tonrufgerät geschaltete Fernverbindung wird
     mit einer anderen Fernverbindung durch Stecker der
     Geräteschnur (Stöpsel OШ des kombinierten Schnur-
     paares) in die Klinke TГ und des Vermittlungs-
     stöpsels BШ in die Klinke MГ der geforderten
     Fernverbindung verbunden.

  b) Vierdraht-Transitverbindung, wenn die zu verbinden-
     den Fernverbindungen mit Richtungsschlüssel oder
     ungleichen Netzschlüssel arbeiten oder außerdem
     mit unterschiedlichen SFe-Gerätetypen betrieben
     werden:
     Das Abfragen/Rufen und Überprüfen der Hörbarkeit
     ist mit einem Zweidraht-Schnurpaar über die Klinken
     MГ bzw. KГ durchzuführen. Danach ist die Transit-
     verbindung mit einem Transit-Schnurpaar über die
     Klinken TГ herzustellen. Das Zweidraht-Schnurpaar
     verbleibt in den Klinken MГ bzw. KГ.

  c) Vierdraht-Transitverbindung, wenn die verbinden-
     den Fernverbindungen mit gleichem Netzschlüssel und
     gleichem Synchronisationspegel arbeiten:        
     Wie unter b) beschrieben.
     Danach sind die, den Fernverbindungen zugeordneten
     Druckschalter BШ in die Stellung offen (A) und
     damit die eigenen SFe-Geräte in die Arbeitsart
     offen (Regime A) zu schalten.

  d) Vierdraht-Transitverbindung, wenn die verbinden-
     den Fernverbindungen mit gleichem Netzschlüssel und
     gleichem Synchronisationspegel arbeiten und über
     ein Tonrufgerät geschaltet sind:             
     Das Abfragen/Rufen und Überprüfen der Hörbarkeit
     ist bei der Vermittlung MP-10/15 bzw.
     SMP (KMP)-20/30 nur durch Stecken der Geräteschnur
     (Stöpsel OШ) in die jeweilige Klinke TГ und
     Umlegen des zugehörigen Kellogschalters in Stellung
     Abfragen durchzuführen.
     Bei der Vermittlung KTF-5/10 bzw. KTF-15/20 ist
     dieses durch Stecken der Geräteschnur in die jewei-
     lige Klinke TГ und einer Zweidraht-Abfrageschnur
     in die, dem auf Geräteschnur geschalteten SFe-Gerät
     zugeordneten Klinke KГ durchzuführen.
     Nach Verständigung der Endvermittlungen über das
     Herstellen einer Transitverbindung nach Varianten C,
     sind beide Fernverbindungen mit Hilfe eines Transit-
     Schnurpaares über die Klinken TГ zu verbinden.
     Das Trennen der Transitverbindungen hat nach Erhalt
     des Schlußsignals zu erfolgen. Bei der Variante c, sind
     nach dem Schlußsignal die Druckschalter BШ in
     Stellung verschlüsselt (B) und damit die eigenen
     SFe-Geräte wieder in die Arbeitsart verschlüsselt
     (Regime B) zu schalten.
     Bei Variante d, ist nach dem Trennen eine Verbindungs-
     überprüfung zu den beteiligten Endvermittlungen
     durchzuführen.
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Anhang 1:
VS Grundkarte Vorderseite
Abb.: VS Grundkarte Vorderseite
VS Grundkarte Rückseite
Abb.: VS Grundkarte Rückseite

VS Begleitkarte Vorderseite
Abb.: VS Begleitkarte Vorderseite
VS Begleitkarte Rückseite
Abb.: VS Begleitkarte Rückseite