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                             GRENZTRUPPEN
                DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
                    KOMMANDO DER GRENZTRUPPEN
Az.: 40 03 11

                                                  Geheime Verschlußsache!
                                                  GVS-Nr.: G/739 380
                                                  252.Auf. = 8 Blatt

                              ERGAENZUNG

                                 zum

                         Fernwahlverzeichnis

                              - Teil A -

                           (Auszug Nr.: 36)

              der Nachrichtenzentralen des Stabsnetzes

                                 der

                         Grenztruppen der DDR

                         gueltig vom 15.08.1989
                                 bis 01.12.1989

1. Ergaenzung zum Fernwahlverzeichnis Teil A der Grenztruppen
   der DDR regelt den Uebergang aus der Dislozierung der GKN und
   GKS in GBK und GKK.
   Sie tritt mit Wirkung vom 15.08.1989, 00.01 Uhr, in Kraft,
   hat  Gueltigkeit  bis zum 01.12.1989, 18.00 Uhr, und ist
   bis zum 31.12.1989 in eigner Zustaendigkeit zu vernichten.
   Das Fernwahlverzeichnis der Grenztruppen, Ausgabe 14.04.1989,
   GVS-Nr.: G/739 050, hat weiterhin Gueltigkeit!
2. Auszuege aus dieser Ergaenzung sind in dem Umfang den fern-
   wahlberechtigten Teilnehmern zu uebergeben, der die Erfuellung
   der dienstlichen Aufgaben gewaehrleistet.
3. Die Aufzeichnungen sind nur in VS-Arbeitsbuechern vorzunehmen.

O. U.., den 26.06.1989                            Boehme
                                                  Oberst
Auszug
GEHEIME VERSCHLUSSACHE !
GVS-NR.: G/ 739 380.AUSF. SEITE 2
GRLFDTNNACHRICHTENZENTRALENZFERNSPRECHFERNSCHREIBFERNSCHREIBNAME
NRNRNRDER DIENSTSTELLERUFNUMMERRUFNUMMERFERNSPRECHNAME
009014021 Op Gruppe IMamont
024022Op Gruppe IIWernost
034023Op Gruppe IIIFinit
044024Op Gruppe IVDubina
054025Op Gruppe VFonar
064026Op Gruppe LSK/LV
auf GS LV/GSSD
Karnat
074027Op Gruppe LSK/LV
auf GS LSK/GSSD
Nebo
084028Op Gruppe LSK/LV
auf RFS LSK/GSSD
Barsha
094029
.
.
.
SCHLUESSELLISTE FUER DIE ZUORDNUNG DER TARNNAMEN  GEHEIME VERSCHLUSSACHE !   1.AB/02.89
AUS DER TABELLE 01/1 DER TARNNAMEN ZU DEN GRUPPEN    GVS.: D 306 504         .AUSF. BLATT 88
GRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBL
126141137251216303343122512192623243
2262502513821783304344231513193624244
3263511405021884305345232514194625
42645214151219306106346233515195626245
5265531425222085307107516196627246
6266541435322186308108400126517197628247
72675514454222309401127590240629248
82685614555223310109402128591241630249
9269571465622487311110403129592631
101581475722588312404130593242
1135914817922689313405131594243
12660149227314111406132595
136115058228315112407133596244
14621515922990316113408134597245
157631526023091317409135598
168641536123192318114410136599246
172716515462232319115411137
182726615519823393320412138600247
1996715623494321116413139601
20131003016063235322117414140602248
2114101311616423695323415141603
221510216265237324118416142604249
23161033216323896325119417143605
241712035239326418144606205
25181213620024070327120419145607
26191223720124171328420146608206
272012338202242215329421147609207
282112439203243216330100422148610208
29221254020424472331101423611
30231264120524573332225501612
3112742206246217333226502613209
3212825020777247218334102503183614* GR 009 lfd. Nr. 10-15 = BL 239
3312920824874335103504184615
34130432097824975336227505185616
35131442107925076337228506186617
3613245211251219338104507187618
3713346212252220339105508188619
381344721380300340229509189620240
391354821481301341230510190621241
401364921582302342121511191622242
Fernwahlverzeichnis GT Dislozierung
                             GRENZTRUPPEN
                DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
                    KOMMANDO DER GRENZTRUPPEN
Az.: 40 03 11                         BESONDERE DIENSTSACHE!
                                      26/90
                                      382 * Ausfertigung


               FERNSPRECHVERZEICHNIS
          des Kommandos der Grenztruppen


              Vorsicht bei Gesprächen!
            Die Leitungen sind abhörbar!

Vorbemerkungen
Beim Nutzen von Fernsprechverbindungen sind die militärischen
Bestimmungen über Wachsamkeit und Geheimhaltung zu beachten.

Die ständige Einsatzbereitschaft der Fernsprecheinrichtungen
erfordert eine sachgemäße Behandlung. Um eine reibungslose
Abwicklung aller Gespräche zu gewährleisten, ist eine vorbildliche
Gesprächsdisziplin erforderlich.

Vor der Benutzung der Fernsprecheinrichtungen hat sich der Nutzer
über Ziel und Inhalt des zu führenden Gespräches Klarheit zu ver-
schaffen und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.

I. Bedienungsanweisungen
I. Hausverkehr
1. Abgehend
(1) Handapparat abnehmen, Freizeichen abwarten, Rufnummer wählen.
(2) Nach ertönen des Rufzeichens - warten bis sich der Teilnehmer
    meldet.
(3) Ertönt das Besetztzeichen, Handapparat auflegen und später
    neu wählen.
2. Ankommend
(1) Wecker ertönt im Rufrhythmus von 10 Sekunden.
(2) Handapparat abnehmen, mit Dienstgrad und Name melden.

II. Fernsprechverkehr im öffentlichen Fernsprechnetz der
    Deutschen Post                                       
1. Abgehend
(1) Vollamtsberechtigte Teilnehmer wählen sich selbständig, wie
    unter Punkt I.1. beschrieben, in das öffentliche Fernsprech-
    ortsnetz der Deutschen Post ein.
(2) Amtsberechtigte Teilnehmer melden die Gespräche bei dem
    Vermittlungsplatz der Fe-Zentrale, Ruf 121/122, unter Angabe
    von:
    a) Dienstgrad, Name, Bereich
    b) privat/dienstlich
    c) gewünschte Verbindung (Ort, Ruf-Nr.)
    d) für Fernsprechanschluß (App.-Nr. des Anmelders) an.
(3) Nach der Anmeldung des Gespräches ist der Teilnehmer ver-
    pflichtet den Fernsprechanschluß besetzt zu halten.
    Wird der Anmelder abberufen, ist er verpflichtet, das Gespräch
    abzumelden. Erfolgt dieses nicht, werden dem Anmelder die ent-
    standenen Gebühren berechnet.
2. Ankommend
(1) Wecker ertönt im Rhythmus von 10 Sekunden.
(2) Handapparat abnehmen, der Vermittlungsplatz kündigt das
    Gespräch an: "Teilnehmer - Sie werden über Amt verlangt" oder
    bei angemeldeten Gesprächen: "Teilnehmer - Ihre Anmeldung
    Dresden - bitte sprechen".
(3) Der Teilnehmer hat sich zu melden:
    "Grenztruppen der DDR, Dienstgrad, Name".

III. Fernsprechverkehr im Stabsnetz
1. Allgemeine Hinweise
(1) Die Einwahl in das Stabsnetz ist nur von fernwahlberechtigten
    Teilnehmern möglich.
(2) Der Verbindungsaufbau im Stabsnetz erfolgt mit den im Anhang
    Nr.1 -Fernwahlübersicht- festgelegten Kennziffern.
(3) Die Aufstiegskennziffer in das Stabsnetz ist die "9".
(4) Vor jedem Verbindungsaufbau im Stabsnetz hat sich der an-
    rufende Teilnehmer die Ziffernfolge der Kennziffer klarzu-
    machen. Danach ist zügig die Fernwahlkennziffer zu wählen, die
    Ruf-Nummer des Teilnehmers ist  l a n g s a m  zu wählen.
2. Abgehend
(1) Handapparat abnehmen, Freizeichen abwarten, Aufstieges-
    kennziffer "9" wählen, Wählzeichen abwarten, Kennziffer ent-
    sprechend Fernwahlverzeichnis wählen, Wählzeichen abwarten,
    Apparatenummer des gewünschten Teilnehmers wählen und warten,
    bis sich der Teilnehmer meldet.
(2) Ertönt das Besetztzeichen (Dauerton), Handapparat auflegen
    und Wählvorgang später wiederholen.
(3) Ertönt nach der Wahl der Fernwahlkennziffer kein Wählzeichen
    weiter wählen wie (2).
3. Ankommend
(1) Wecker ertönt im Rufrhythmus von 1 Sekunde.
(2) Handapparat abnehmen, Ankündigungszeichen abwarten (3 Sekunden).
    "KGT, Dienstgrad, Name".

IV. Störungsmeldung
Störungen an Fernsprecheinrichtungen sowie festgestellte Unregel-
mäßigkeiten im Verbindungsaufbau und während der Gesprächsabwick-
lung sind sofort unter Angabe der Rufnummer und der gewählten
Verkehrsbeziehung der Entstörungsstelle App. 171 zu melden. In der
HNZ-40 ist der Diensthabende Nachrichten App. 37 333 zu in-
formieren.

V. Änderungen
Änderungen von Anschlüssen, Neuaufnahme, Streichung und
Umschaltung sind auf der Grundlage der A 07/87 des
Stellvertreters des Chefs und Chef des Stabes des Kommandos der
Grenztruppen zu beantragen.

VI. Gebühren
(1) Für private Ortsgespräche wird gemäß der Bewirtschaftungs-
    richtlinie -Nachrichten- , Preiskarteiblatt XVI/22, eine Gebühr
    von 0,20 Mark erhoben.
(2) Gebühren für private Gespräche und Telegramme werden durch
    die Finanzstelle des Kommandos der Grenztruppen von den
    Dienstbezügen abgebucht.

VII. Besondere Hinweise
(1) Fernsprechteilnehmer mit Vollamtsberechtigung besitzen nicht
    das Recht, private Gespräche über die Ortsnetze Bestensee,
    Königs Wusterhausen und Berlin hinaus im Selbstwählfernver-
    kehr herzustellen! Private Ferngespräche sind auch für diese
    Teilnehmer ausschließlich über die Fernsprechvermittlungen der
    Objekte Pätz und Schnellerstraße wie unter Punkt II.1.(2) und
    (3) herzustellen.
(2) Für private Gespräche im öffentlichen Fernsprechnetz, insbe-
    sondere für Teilnehmer ohne Amtsberechtigung steht der Münz-
    fernsprecher im Haus 62, linker Eingang, zur Verfügung.

Dieses Fernsprechverzeichnis tritt mit Wirkung vom 01.06.1990,
00.01 Uhr, in Kraft und hat Gültigkeit bis auf Widerruf.
Gleichzeitig wird das Teilnehmerverzeichnis des Kommandos der
Grenztruppen, VVS-Nr.: G/738 800, außer Kraft gesetzt und ist
durch die VS-Stellen bis zum 30.06.1990 zu vernichten.

08.05.1990                                        Dähne
                                                  Oberstleutnant

 10. Hausquerverbindungen
Objekt Pätz nach: Motzen
                  Gästehaus Köris
                  Bestensee
                  Schmölde
                  MZO Hölzener See
                  Schnellerstraße

INHALTSVERZEICHNIS

I. Hausverkehr
1. Abgehend
2. Ankommend

II. Fernsprechverkehr im öffentlichen
    Fernsprechnetz der Deutschen Post
1. Abgehend
2. Ankommend

III. Fernsprechverkehr im Stabsnetz
1. Allgemeine Hinweise
2. Abgehend
3. Ankommend

IV.   Störungsmeldung
V.    Änderungen
VI.   Gebühren
VII.  Besondere Hinweise
VIII. Fernsprechverzeichnis
1.  Dienste des Kommandos der Grenztruppen
2.  Sonderdienste des Kommandos der Grenztruppen
3.  Notrufe
4.  Einrichtungen des Kommandos der Grenztruppen
5.  Hausteilnehmer
6.  Dienste/Einrichtungen HNZ-40
7.  Hausteilnehmer HNZ-40
8.  Objekt Motzen
9.  Objekt Groß Köris
10. Hausquerverbindungen
11. öffentliche Fernsprechnummern


In den 80er Jahren fanden Dislozierungen der Grenztruppen der DDR statt.

Die letzte Dislozierung ist durch die Ergänzung des Fernwahlverzeichnis der Grenztruppen
dokumentiert. Mit dem Belegdatum 26.06.1989.
Die Ergänzung war mit dem festgelegten Gültigkeitsdatum eingesetzt worden:
gültig vom: 15.08.1989 bis: 01.12.1989.

Zitat Einleitung der Ergänzung:
1. Die Ergänzung zum Fernwahlverzeichnis Teil A der Grenztruppen
    der DDR regelt den Übergang aus der Dislozierung der GKN und
    GKS in GBK und GKK.
(Grenzkommando Nord) (Grenzkommando Süd) (Grenzbezirkskommando) (Grenzkreiskommando)
    …
    Das Fernwahlverzeichnis der Grenztruppen, Ausgabe 14.04.1989,
    GVS-Nr.: G 739 050, hat weiterhin Gültigkeit!

Daraus resultieren die z. Zt. hohe Anzahl der Dienststellen der Grenztruppen
in dem hier vorhandenen Tarnnamen- und Fernwahlverzeichnis.

Nachfolgend ist aus der Ergänzung Sammler*59 dargestellt die Zuweisung der Indizes der GBK zu
den diversen Dienststellen der Grenzkommandos die die Art der Dislozierung widerspiegelt.

Ministerium für Staatssicherheit                 .  . Juni 1989   BArch*95
Abteilung XI
Leiter
                                                Vertrauliche Verschlußsache
                                                       VVS-o020
                                                MfS-Nr. XI/117/89
                                                01. Ausf. Bl./S. 1 bis 2

Bezirksverwaltung für Staats-
sicherheit
Abteilung XI
Leiter

          Alle Bezirke          

U m s t r u k t u r i e r u n g
im Bereich der Grenztruppen der DDR

Gemäß eines Beschlusses des Nationalen Verteidigungsrates vom
16. Juni 1989 erfolgt die Umstrukturierung der Grenztruppen
der DDR in Grenzbezirks- und Grenzkreiskommandos.

Folgende Struktureinheiten werden gebildet:

Grenzbezirkskommando   1     Schwerin

Grenzkreiskommandos  101     Grevesmühlen - Gadebusch - Schönberg
Grenzkreiskommandos  102     Hagenow  Wittenburg
Grenzkreiskommandos  103     Ludwigslust  Grabow

Grenzbezirkskommando   2     Magdeburg  Stendal

Grenzkreiskommandos  201     Salzwedel - Osterburg
Grenzkreiskommandos  202     Klötze  Kalbe
Grenzkreiskommandos  203     Haldensleben  Weferlingen
Grenzkreiskommandos  204     Halberstadt - Oschersleben
Grenzkreiskommandos  205     Wernigerode  Ilsenburg

Grenzbezirkskommando   3     Erfurt

Grenzkreiskommandos  301     Nordhausen, zeitweilig Klettenberg
Grenzkreiskommandos  302     Worbis - Mühlhausen
Grenzkreiskommandos  303     Heiligenstadt
Grenzkreiskommandos  304     Eisenach

Grenzbezirkskommando   4     Suhl  Sonneberg

Grenzkreiskommandos  401     Bad Salzungen  Dermbach
Grenzkreiskommandos  402     Meinigen
Grenzkreiskommandos  403     Hildburghausen
Grenzkreiskommandos  404     Sonneberg - Neuhaus

Grenzbezirkskommando   5     Gera

Grenzbezirkskommando   7     Karl-Marx-Stadt

Die mit Bindestrich ("-") gekoppelten Namen von Kreisstädten
bezeichnen den Bereich eines Grenzkommandos.

Eine weitere Ortsangabe zum Grenzkommando benennt dessen
Sitz.

Weitere Umstrukturierungsmaßnahmen sind für den Bereich Grenz-
kommando Mitte für 1990 vorgesehen und bereits terminlich fixiert.

Dieses Schreiben ist zur Ihrer persönlichen Information bestimmt.

Ich bitte Sie, die entsprechend Ihrer Zuständigkeit erforderlichen
Maßnahmen der Unterstützung einzuleiten.

Das vorliegende Schreiben ist bis zum 6. Oktober 1989 an die
VS-Stelle der Abteilung XI/MfS zurückzusenden.

                                   Birke
                                   Generalmajor

Hörzeichenschema BArch*124
von:nach: MfSBVfSWachregiment
MfS122
BVfS25-
S1333
Amt DP444
NVA Strausberg
(über Vermitlg.)
6--
MdI3--
Zoll3--
HdM3--
Basa
(über Vermitlg.)
6--
Wachregiment1-1
Dynamo6--
Legende:
1 = 5 Sek. Ruf, kein Ankündigungston
2 = 1 Sek. Ruf, kein Ankündigungston Wählzeichen nach Kennzahl abwarten
3 = 1 Sek. Ruf, Ankündigungston 425 Hz mit 25 Hz überlagert
4 = 5 Sek. Ruf, Ankündigungston 800 Hz
5 = 1 Sek. Ruf, kein Ankündigungston
6 = 5 Sek. Ruf, Ankündigungston 425 Hz mit 25 Hz überlagert


Erläuterungen zu den Tarnnamen die beim MfS verwendet wurden:

Ministerrat
der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung N
                                                      Vertrauliche Verschlußsache
                                                      VVS - o030 - F 38/82
                                                      * 621 Ausf. Blatt 01 bis 22
          Tabelle der Tarnnamen
                  des
  Ministerium für Staatssicherheit


                  1982

Die vorliegende Tabelle beinhaltet abgestimmte
und für das Ministerium für Staatssicherheit
gültige Tarnnamen.

Geltungsbereich
Die Tarnnamen sind für alle Endstellen und Nach-
richtenzentralen im Netz des Ministeriums für
Staatssicherheit, die eine gedeckte Bezeichnung
erfordern, anwendbar.

Die Nutzung der Tarnnamen erfolgt nach Zuweisung
durch die Abteilung N des Ministeriums für Staats-
sicherheit.

Handhabung
Der Antrag auf Zuweisung von Tarnnamen ist an die
Abteilung N des Ministeriums für Staatssicherheit
zu richten.

Der Antrag muß enthalten:

1. Zweck der Nutzung
2. Anzahl der benötigten Tarnnamen
3. Zeitraum der Nutzung.

Die Zuweisung erfolgt durch Übermittlung der
Ordnungszahl.

Der Tarnname ist der Tabelle zu entnehmen.

Auskünfte über Nutzer von Tarnnamen sind nur
unter Nennung der Ordnungszahl einzuholen.

Über nicht gedeckte Nachrichtenverbindungen
dürfen Diensteinheiten und zugewiesene Tarnnamen
niemals im Zusammenhang genannt werden.

Beispiele:
a) Anfrage: Wie erreiche ich die Abteilung …?
   Antwort: Verlangen Sie den Tarnnamen der
            Ordnungszahl 182 über die Zentrale
            mit dem Tarnnamen der Ordnungszahl 005.
b) Anfrage: Welche Diensteinheit nutzt den
            Tarnnamen mit der Ordnungszahl 037?
   Antwort: Den Tarnnamen mit der Ordnungszahl
            037 nutzt die Diensteinheit …

Teil A der Tabelle dient der Ermittlung des
       Tarnnamens nach Ordnungszahl.
Teil B der Tabelle dient der Ermittlung der
       Ordnungszahl durch alphabetisch ge-
       ordnete Tarnnamen.

Die nachfolgenden Tabellen A und B sind im Fernwahlverzeichnis eingetragen.

Erläuterungen zu den Fernschreibnamen die beim MfS verwendet wurden:

-c      = Chiffrierstelle
-c-zab  = Chiffrierstelle, Direktanschluß an die T-353 oder T-307 DUDEK
-c-zac  = Chiffrierstelle, Direktanschluß an die T-310/50 ARGON
-v      = Handvermittlung

Bei den Fernwahlnummern der Fernschreibanschlüsse des MfS gab es ein MfS Netz
Bsp.: +439-88-214-44
Die Einwahl geht über das S1 Netz: 439 (Neubrandenburg)
wurde vermittelt ins MfS Netz -88-
und dort der Teilnehmeranschluß 214
Fernschreibteilnehmer war die Abteilung XII der Bezirksverwaltung Neubrandenburg.

Die abschließende Nummer  22, 33, 44, 55, 66, 77 kennzeichnet den Nutzer bzw.
Kostenträger des Fernschreibanschlusses.

Nr.  Nutzer
22   SED
33   Ministerrat, Rat des Bezirks
44   MfS
55   MdI
66   Zoll
77   Post, VEB, NVA
99   SBZ, NZ

                                Vertrauliche Verschlußsache!     BArch*388
                                     MfS o030     F133/88
                                     Ausf.        160*
                                     10 Blatt

           Teilnehmerverzeichnis WTsch
                      (MfS)

Hinweise für die Benutzung des WTsch-Apparates

Dieser WTsch-Apparat ist Bestandteil der Fernsprechanlage für geheime
Regierungsverbindungen.
Der Einsatz spezieller technische Mittel gewährleistet die Sicherheit der Ge-
spräche bis einschließlich VVS-Charakter.

Der Teilnehmeranschluß wurde unter Beachtung besonderer Bedingungen ein-
gerichtet und ist personengebunden.
Der Inhaber des WTsch-Anschlusses hat die mißbräuchliche Benutzung des
Apparates durch unbefugte Personen zu verhindern.

Alle Teilnehmer können durch Rufnummernwahl untereinander Verbindungen
mit Teilnehmern, deren Rufnummer mit der gleichen Ziffer beginnt, herstellen.

Desweiteren können Teilnehmer,deren Rufnummer mit der Ziffer 4 beginnt von
Teilnehmern, deren Rufnummer mit der Ziffer 2 oder 3 beginnt, angerufen werden.
Teilnehmer, deren Rufnummer mit der Ziffer 3 beginnt, können ebenfalls von
Teilnehmern, deren Rufnummer mit der Ziffer 2 beginnt, angerufen werden.

Gespräche zu Teilnehmern mit Rufnummern, die nicht direkt angewählt werden
können, werden über die Zentrale durch die Wahl der Rufnummer

                            - 8 -
angemeldet.

Gespräche zu Teilnehmern ohne Rufnummer und Ferngespräche werden über die
Zentrale durch die Wahl der Rufnummer

                            - 9 -
angemeldet.

Bei Störungen in diesem Verbindungssystem ist die Störungsannahme über die
Rufnummer

                            4 444
oder          MfS          23 711
oder          Amt      5 59 74 62
zu verständigen.

MfS Berlin
                   D          W

Gen. Albrecht      3 453
.
.
.
Gen. Calson        2 385      2 384
.
.
.
----------------------------------------
     D - Dienstzimmer     W - Wohnung

Diensthabende
OvD MfS            4 442
HA I               4 405
.
.
.
HA -PS-            Kl.
.
.
.
----------------------------------------
Kl.-Teilnehmer, die über die Zentrale -9- zu erreichen sind.

BV Berlin
Leiter der BVfS              2 176
Stellv. Operativ             3 478
.
.
.
KD Friedrichshain Leiter     3 146
.
.
.

Bezirke
Leiter der BVfS
Stellv. des Leiters
OvD der BVfS
.
.
.

Hochschule des MfS
Rektor
Stellv. Rektor
Rektor für Forschung

BVfS                Kreisdienststelle   GÜST
Berlin              Friedrichshain
.
.
.
Cottbus             Cottbus             Forst/Autobahn
.
.
.

MdI
                         D

Gen. Ahrend              2 230
.
.
.
Diensthabender MdI       Kl.

PdVP
Gen. Dietze              3 492
.
.
.
Diensthabender PdVP      Kl.

BdVP
Chef der BdVP
.
.
.

Verfassungsschutz der DDR      Berlin, 10. Januar 1990       BArch*388
Stellvertreter des Leiters     BdL/7/90

Diensteinheiten                Ex.-Nr.: 0046
Leiter

Abschaltung WTsch-Verbindungen

Die Nutzung von WTsch-Verbindungen ist künftig nur noch in sehr
begrenzten Umfang im Zusammenhang mit der Auflösung des Amtes
für Nationale Sicherheit sowie zur Realisierung ausgewählter
internationaler Aufgaben möglich.

In den nächsten Stunden werden daher die erforderlichen Abschal-
tungen vorgenommen. Dazu werden Sie durch die Abt. N informiert.

                                        Schwager

MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK                      Sammler*117
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung N

                                                  Ex.-Nr.: 567*

               Rufnamenverzeichnis

              der Fernschreibstellen
       des Ministeriums für Staatssicherheit


                            1988

Inhaltsverzeichnis

Grundaätze

1.1. Vermittlung Ministerium für Staatssicherheit Berlin
1.2. Vermittlung Bezirksverwaltung Berlin
2.   Dienststellen im Bezirk Cottbus
3.   Dienststellen im Bezirk Dresden
4.   Dienststellen im Bezirk Erfurt
5.   Dienststellen im Bezirk Frankfurt/Oder
6.   Dienststellen im Bezirk Gera
7.   Dienststellen im Bezirk Halle
8.   Dienststellen im Bezirk Karl-Marx-Stadt
9.   Dienststellen im Bezirk Leipzig
10.  Dienststellen im Bezirk Magdeburg
11.  Dienststellen im Bezirk Neubrandenburg
12.  Dienststellen im Bezirk Potsdam
13.  Dienststellen im Bezirk Rostock
14.  Dienststellen im Bezirk Schwerin
15.  Dienststellen im Bezirk Suhl

Grundsätze

Das Rufnamenverzeichnis der Fernschreibstellen des Ministeriums für
Staatssicherheit ist Bestandteil der Betriebsunterlagen der Fernschreib-
stellen/Fernschreibvermittlungsstellen des Ministeriums für Staats-
sicherheit.
Fernschreibrufnamen für Fernschreibanschlüsse des MfS-Betriebsnetzes
sind bei der Abteilung N des MfS zu beantragen und werden durch
die Abteilung N des MfS festgelegt.
Der Namensgebertext setzt sich im MfS-Betriebsnetz aus der Kennung
und dem Fernschreibrufnamen der Fernschreibstelle/Ferschreibver-
mittlungsstelle zusammen, wenn keine gesonderten Festlegungen über
die Anwendung von Tarnnamen bei der Beantragung des Namensgeber-
textes zwischen dem Nutzer des Fernschreibanschlusses und der
Abteilung N des MfS vereinbart wurden. Der erste Buchstabe des Fern-
schreibrufnamens kennzeichnet den Bezirk der betreffenden Fern-
schreibstelle.
Der Fernschreibrufname bzw. der Namensgebertext im Sondernetz 1
setzt sich aus der Fernschreibendstellenrufnummer und der Bedarfs-
trägerkennung zusammen. Die Fernschreibenstellenrufnummern des
Sondernetzes 1 sind durch die Abteilung N des MfS und die Abtei-
lungen N der Bezirksverwaltungen bei der zuständigen Schalt- und
Betriebszentrale des Sondernetzes 1 aus dem Kontingent des MfS
abzufordern.
Die Verwendung des Fernschreibrufnamens des Sondernetzes 1 im
MfS-Betriebsnetz ist mit der Abteilung N des MfS abzustimmen und
im Rufnamenverzeichnis der Fernschreibstellen des MfS auszuweisen.
Die im Rufnamenverzeichnis der Fernschreibstellen des MfS festgelegten
Fernschreibrufnamen sind für alle Fernschreibteilnehmer des MfS ver-
bindlich und können nur mit Zustimmung der Abteilung N des MfS
geändert werden.
Fernschreibanschlüsse, die im Rufnamenverzeichnis der Fernschreib-
stellen des MfS mit einem Index gekennzeichnet sind, befinden sich
noch nicht in Betrieb.
Die Aktualisierung des Rufnamenverzeichnisses der Fernschreibstellen
des MfS erfolgt federführend in Abstimmung mit den Abteilungen N
der Bezirksverwaltungen durch die Abteilung N des MfS.
Das Rufnamenverzeichnis der Fernschreibstellen des MfS tritt mit
Wirkung vom 1. 1. 1989 in Kraft. Gleichzeitig treten das Rufnamen-
verzeichnis der Fernschreibstellen des MfS vom 1. Februar 1987 und
die dazu erlassenen Ergänzungen außer Kraft.

1.1. Vermittlung Ministerium für Staatssicherheit Berlin
                                           MfS-Betriebsnetz  Sondernetz 1
Fernschreibvermittlung des MfS  Berlin     +249-2411-44-v    +249-2411-44-v
Fernschreibstelle des MfS       Berlin     +249-2411-44
Chiffrierstelle des MfS         Berlin     chiff-bln         +249-2401-44-c zab
                                                             +249-2402-44-c zab
                                                             +249-2403-44-c zab
                                                             +249-2406-44-c zac
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