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  NATIONALE VOLKSARMEE
KOMMANDO DER VOLKSMARINE
    Chef Nachrichten                       Geheime Verschlußsache  Sammler*61
Az.: 40 03 11                              GVS-Nr.: D 306 304
                                           62. Ausfertigung = 89 Blatt

             F E R N W A H L V E R Z E I C H N I S
                         T E I L  A
                        (Ausdruck 31)

          fuer den Fernsprech- und Fernschreibbetrieb
            im Stabsnetz der Nationalen Volksarmee

                         1 9 8 9

1. Das Fernwahlverzeichnis Teil A tritt mit Wirkung
   vom 14.04.1989 18.00 Uhr in Kraft und hat Gueltig-
   keit bis zu seiner Ausserkraftsetzung.
   Gleichzeitig wird das Fernwahlverzeichnis Teil A
   GVS-Nr.: D 306 478 ausser Kraft gesetzt und ist
   unter Beachtung der Festlegungen der DV 010/0/009
   zu vernichten.

2. Das Fernwahlverzeichnis Teil A ist Arbeitsdokument
   der Nachrichtenorgane, es bildet die Erarbeitungs-
   grundlage fuer die Fernwahlverzeichnisse der Verbaen-
   de. Dabei sind Auszuege aus dem vorliegenden Fernwahl-
   verzeichnis den berechtigten Nutzern in dem Umfang
   zu uebergeben, der die Erfuellung der dienstlichen
   Aufgaben gewaehrleistet.

3. Die Erarbeitung des Fernwahlverzeichnis Teil A
   der Verbaende ist inhaltlich und in der Gliederung
   in Anlehnung am vorleigenden Verzeichnis vorzunehmen.

4. Die fernwahlberechtigten Nutzer der Staebe, Truppen-
   teile und Einheiten uebernehmen die fuer die Erfuellung
   ihrer dienstlichen Aufgaben erforderlichen Angaben
   in das persoenliche VS-Arbeitsbuch.
   Die Nutzer sind in die Hinweise fuer den Fernsprech-
   betrieb (Punkt II.) einzuweisen.
   Auszuege fuer Diensthabende in Form von Uebersichten
   sind bei Beachtung der DV 010/0/009 statthaft.

                             Simowitsch
                             Kapitaen zur See


INHALTSVERZEICHNIS
I. Allgemeines
   1. Inhalt und Gliederung des Fern-
      wahlverzeichnisses
   2. Geheimhaltung
   3. Tarnnamen
   4. Stoerungen
   5. Zeichenerklaerung
II. Hinweise fuer den Fernsprechbetrieb
   1. Verbindungsaufbau
   2. Kennzeichen im Fernwahlbetrieb
III. Hinweise fuer den Fernschreibbetrieb
   1. Verbindungsaufbau
   2. Fernschreibname
IV. Fernwahlverzeichnis
   1. MfNV, TSK und GT der DDR (bis Verband)
   2. Hilfsnachrichtenzentralen (HNZ)
   3. Wehrbezirkskommandos
   4. Ministerium fuer Nationale Verteidigung
   5. Organe anderer Ministerium/Bereiche
   6. Kommando Landstreitkraefte
   7. Kommando des Militaerbezirkes III
   8. Kommando des Militaerbezirkes V
   9. Kommando Luftstreitkraefte/Luftverteidigung
  10. Kommando der Volksmarine
  11. Wehrbezirkskommando Rostock
  12. 1. Mot-Schuetzendivision
  13. 8. Mot-Schuetzendivision
  14. 9. Panzerdivision
  15. 1. Flottille
  16. 4. Flottille
  17. 6. Flottille
  18. 6. Grenzbrigade Kueste
  19. Grenzkommando Nord
  20. Grenzkommando Sued
  21. Grenzkommando Mitte
  22. Schluesselliste fuer die Zuordnung der Tarn-
      namen aus der Tabelle 01/1

I. Allgemeines
   1. Inhalt und Gliederung de Fernwahlverzeichnisses
      Teil A                                         
      (1) Der Abschnitt IV enthaelt die Nachrichtenzentralen
          der Dienststellen bis zur Fuehrungsebene Verband/WBK.
          Im weiteren sind die Nachrichtenzentralen der direkt
          Unterstellten des MfNV (militaerische Organe, Bereiche
          und Ministerien), der Kommandos der Teilstreitkraefte,
          des Kommandos der GT der DDR und der Kommandos der
          Militaerbezirke, gegliedert nach Truppenteilen, Einhei-
          ten und Einrichtungen die einen Tarnnamen verwenden,
          aufgefuehrt. Im Anschluss, die Nachrichtenzentralen der
          Dienststellen, die ihre offene Bezeichnung verwenden.
      (2) Die Spalte 4 der jeweiligen Tabelle kennzeichnet die
          Nachrichtenzentrale des Stabsnetzes, an der die Dienst-
          stelle angeschaltet ist.
      (3) In der Spalte 8 ist der Fernsprechname nur dann ge-
          trennt aufgefuehrt (zweite Zeile), wenn er mit dem
          Fernschreibnamen nicht uebereinstimmt.

   2. Geheimhaltung
          A C H T U N G !  offene Nachrichtenverbindungen sind
          abhoerbar. Es ist verboten, Bezeichnungen von Dienst-
          stellen und -stellungen sowie vertrauliche und gehei-
          me Informationen ueber Verbindungen des Stabsnetzes
          zu uebermitteln. Ausnahmen zur Dienststellenbezeichnun-
          gen sind in der Spalte 8 dieses Verzeichnisses fest-
          gelegt.

   3. Tarnnamen
          Die in der Spalte "Nummer des Tarnnamens" mit "y"
          gekennzeichneten Dienststellen verwenden die in der
          Spalte 8 festgelegten offenen Bezeichnungen.

   4. Stoerungen
          Durch Nutzer des Stabsnetzes festgestellte Stoerungen
          und Unregelmaessigkeiten sind der Entstoerungsstelle
          der Nachrichtenzentrale oder der Vermittlung mit-
          zuteilen.

   5. Zeichenerklaerung
          ue = ueber                Die Dienststelle ist ueber die auf-
                                    gefuehrte Fernwahlrufnummer mit
                                    ihrer festgelegten Bezeichnung zu
                                    verlangen.
                                    Fernschreiben sind von dem verzeich-
                                    neten Anschluss aufzunehmen und zu-
                                    zustellen.

          / = oder                  Zum Beispiel: 6420-831p/832p;
                                    entweder 6420-831, oder 6420-8432
                                    waehlen.

          - = Hoerton abwarten,     Zum Beispiel: 6343-345; 6434 waeh-
              weiterwaehlen         len, Hoerton abwarten, dann die Ruf-
                                    nummer 345 waehlen.

          + = kein Hoerton, sofort  Zum Beispiel: 64506+345, nach Wahl
              weiterwaehlen         der 64506 sofort die Rufnummer
                                    345 waehlen.

          a = automatische          Diese Vermittlungen sind nicht mit
              Vermittlung           Betriebskraeften besetzt, Verbin-
                                    dungen ueber diese Vermittlungen
                                    sind nur in Selbstwahl moeglich.

          11 oder
          88 = in automatischen     Diese Vermittlungen sind mit
               Vermittlungen        Betriebskraeften besetzt, Ver-
               Bedienplatz (Aus-    bindungen ueber diese Vermitt-
               kunft) fuer Fern-    lungen koennen in Selbstwahl,
               wahlverbindungen     oder unter Zuhilfenahme der
                                    Betriebskraefte hergestellt
                                    werden.

          p = Handvermittlung       Nach Wahl der Fernwahlrufnummer
                                    meldet sich die Vermittlung.
                                    Verbindungen ueber diese Vermitt-
                                    lungen koennen nur unter Zuhilfe-
                                    nahme der Betriebskraefte her-
                                    gestellt werden.

II. Hinweise fuer den Fernsprechbetrieb
    1. Verbindungsaufbau
       (1) Vor er Wahl der Fernwahlrufnummer und Rufnummer des
           Bedienplatzes der Zielnachrichtenzentrale, Tarnnamen
           und Tarnzahl des gewuenschten Teilnehmers ermitteln.
       (2) Die Wahl der Fernwahlrufnummer entfaellt, wenn der ge-
           wuenschte Teilnehmer an der eigenen Vermittlung ange-
           schlossen ist.
       (3) Die Fernwahlrufnummern dieses Verzeichnisses sind
           grundsaetzlich nach Wahl der Ziffer "9" von jeder
           am Stabsnetz angeschalteten Nachrichtenzentrale zu
           erreichen.
       (4) Kommt keine Verbindung zustande, ist der Bedienplatz
           der Vermittlung anzurufen.
    2. Kennzeichen im Fernverkehr
       (1) In abgehender Richtung ertoent:
           - das Waehlzeichen (dreimal kurzer Ton in Abstaenden
             einer Sekunde) nach Abnehmen des Handapparates,
             die Wahl beginnen oder fortsetzen;
           - das Freiezeichen (ein langer Ton in Abstaenden von
             0,1 Sekunden) nach dem Waehlen der Rufnummer;
           - das Besetztzeichen (Dauerton) nach dem Waehlen der
             Rufnummer im Besetztfall; Handapparat auflegen
             und die Wahl wiederholen.
       (2) In ankommender Richtung ertoent das Freizeichen,
           (Unterschied zum Hausfreizeichen und Ankuendigungs-
           ton fuer Amtsgespraeche beachten!)

III. Hinweise fuer den Fernschreibbetrieb
     1. Verbindungsaufbau
        (1) Im automatischen Betrieb arbeitende Fernschreib-
            stellen erreichen
            - an der gleichen Vermittlung angeschaltete Fern-
              schreibstellen durch Wahl der im vorliegenden
              Verzeichnis aufgefuehrten Rufnummern (letzte drei
              Ziffern);
            - an andere Vermittlungen des Stabsnetzes angeschal-
              tete Fernschreibstellen unter der Vorwahl der Kenn-
              ziffer "77" und Wahl der Fernschreibrufnummer
              (Spalte 7 im Verzeichnis).
        (2) Im handvermittelten Betrieb ist eine gewuenschte Fern-
            schreibstelle ueber die entsprechende Handvermittlung
            zu verlangen.
     2. Fernschreibname
        Der in der Spalte 8 dieses Verzeichnisses aufgefuehrte
        Fernschreibname ist nur beim Verbindungsaufbau zu
        verwenden.

Auszug
002I. FERNWAHLVERZEICHNISGEHEIME VERSCHLUSSACHE !
01. MfNV, TSK, GT der DDR und HNZ (bis Verband/WBK)GVS-NR.: D 306 504.AUSF. BLATT 4
GRLFDTNNACHRICHTENZENTRALENZFERNSPRECHFERNSCHREIBFERNSCHREIBNAME
NRNRNRDER DIENSTSTELLERUFNUMMERRUFNUMMERFERNSPRECHNAME
001013901MfNV22732+88239-311+239-311-77
Wostok
023902Kakao
033903Tjubing
043904Ogurez
053905Garash
063906Fermer
073907Akonit
083908Kdo LaSK55994+88539-341+539-341-77
Sakas
093909GS Kdo LaSK*02Propolis
.
.
.
SCHLUESSELLISTE FUER DIE ZUORDNUNG DER TARNNAMEN  GEHEIME VERSCHLUSSACHE !   1.AB/02.89
AUS DER TABELLE 01/1 DER TARNNAMEN ZU DEN GRUPPEN    GVS.: D 306 504         .AUSF. BLATT 88
GRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBLGRBL
126141137251216303343122512192623243
2262502513821783304344231513193624244
3263511405021884305345232514194625
42645214151219306106346233515195626245
5265531425222085307107516196627246
6266541435322186308108400126517197628247
72675514454222309401127590240629248
82685614555223310109402128591241630249
9269571465622487311110403129592631
101581475722588312404130593242
1135914817922689313405131594243
12660149227314111406132595
136115058228315112407133596244
14621515922990316113408134597245
157631526023091317409135598
168641536123192318114410136599246
172716515462232319115411137
182726615519823393320412138600247
1996715623494321116413139601
20131003016063235322117414140602248
2114101311616423695323415141603
221510216265237324118416142604249
23161033216323896325119417143605
241712035239326418144606205
25181213620024070327120419145607
26191223720124171328420146608206
272012338202242215329421147609207
282112439203243216330100422148610208
29221254020424472331101423611
30231264120524573332225501612
3112742206246217333226502613209
3212825020777247218334102503183614* GR 009 lfd Nr. 10-15 = BL 239
3312920824874335103504184615
34130432097824975336227505185616
35131442107925076337228506186617
3613245211251219338104507187618
3713346212252220339105508188619
381344721380300340229509189620240
391354821481301341230510190621241
401364921582302342121511191622242
Nachweis über Einarbeitung von Änderungen
ÄnderungEinarbeitung
Nr.   Inkraftsetzungstermin   Datum    Unterschrift     
01.1. Änd. 1.12.19891.12.89Wernstedt
 
 
 
 
 
 

Nachweis ueber Zugang/Abgang

Lfd. 
Nr.
  Zugang  
Blatt
  Abgang  
Blatt
  Bestand  
Blatt
  Datum    Signum  
014544901.12.1989 Wern.
 
 
 
 
 

Nachweis ueber Vernichtung

Lfd. 
Nr.
  Blatt    Vernichtet
am:
  Vernichtungsvermerk  
(Unterschriften)
014407.12.1989Wern. Krackel
 
 
 
 
 

NATIONALE VOLKSARMEE                  Vertrauliche Verschlußsache!  BArch*391
WEHRBEZIRKSKOMMANDO HALLE             VVS-Nr.: E/1 191 374
Az.: 40 03 11                         000588 Ausf., = 46 Blatt


     Fernsprechverzeichnis

             der

Dienststellen der NVA (Standort Halle)

  Redaktionsschluß: 29.02.1984

ACHTUNG !

Offene Nachrichtenverbindungen sind abhörbar

Ag 117/VI/f-3/j/84 - 114


Vorbemerkungen
- Beim Nutzen von Fernsprechverbindungen sind die mili-
  tärischen Bestimmungen über Wachsamkeit und Geheim-
  haltung strengstens einzuhalten.

I. Haus- und Hausquerverkehr
   1. abgehend
   - Handapparat abnehmen, Wählzeichen abwarten, Ruf-Nr.:
     bzw. Kennziffer wählen.
   - Nach Ertönen des Freizeichens warten bis sich der
     Teilnehmer meldet.
   - Ertönt das Besetztzeichen, Handapparat auflegen
     und später neu wählen.

   2. ankommen
   - Wecker ertönt im 5 Sekunden-Rufrhythmus.
   - Handapparat abnehmen, mit Dienstgrad und Namen
     melden.

II. Fernsprechverkehr im öffentlichen Fernsprechnetz der
    Deutschen Post                                      
    1. abgehend
    - Amtsberechtigter Teilnehmer wählen sich selbständig,
      wie unter I. beschrieben, in das öffentliche Fern-
      sprechnetz der Deutschen Post ein.
    - Teilamtsberechtigte Teilnehmer melden Gespräche
      über das öffentliche Fernsprechnetz der Deutschen
      Post nach folgendem Muster bei der zuständigen
      Nachrichtenzentrale an:
      (1) Zentrale anwählen
      (2) Nach Meldung der Zentrale ist anzugeben:
          · eigene Ruf-Nr.:
          · Dienstgrad/Name
          · Ort und Ruf-Nr.: des gewünschten Teilnehmers
          · Name/Bezeichnung des gewünschten Teilnehmers
          · Dienstlich/Privat
    - Ferngespräche sind grundsätzlich nach o.g. Muster
      anzumelden.
    - Der Nutzer des Fernsprechanschlusses hat zu gewähr-
      leisten, daß die Gebühren für private Amtsgespräche
      lückenlos erfaßt und abgerechnet werden.
    2. ankommend
    - Der ankommende Amtsverkehr aus dem öffentlichen Fern-
      sprechnetz wird über die BNZ (WBK) abgewickelt. Über
      die BNZ besteht die Möglichkeit der selbständigen
      Ein- und Durchwahl bis zum gewünschten amtsberechtig-
      ten Teilnehmer.
ObjektEinwahl- und Durchwahlkenn-
ziffer aus dem öffentlichen
Fernsprechnetz
-Otto-Brosowski-Kaserne884 -4- Tln-Ruf.-Nr.
-Bernard-Koenen-Kaserne884 -2- Tln-Ruf.-Nr.
-Fritz-Weinick-Kaserne884 -3- Tln-Ruf.-Nr.
-Reilstraße883 - Tln-Ruf.-Nr.
-WBK883 - Tln-Ruf.-Nr.
-WKK Halle/Stadt883 - Tln-Ruf.-Nr.
-WKK Saalkreis883 - Tln-Ruf.-Nr.
-Stab ZV883 - Tln-Ruf.-Nr.
-UKA884 -5- Tln-Ruf.-Nr.
-Magdeburger Chaussee/Stadt 884 -7- Tln-Ruf.-Nr.
    - Ist die Ruf.-Nr. des gewünschten Teilnehmers nicht be-
      kannt, nach der 883 bzw. 884 eine "0" wählen.
      Danach wird wie bisher durch die BNZ abgefragt und
      vermittelt.
    - Bei ankommenden Amtsgesprächen ertönt der Wecker im
      5 Sekunden - Rufrhythmus.
      Nach Abheben des Handapparates bzw. nach Durchschal-
      tung der Amtsverbindung durch die BNZ mit Dienstgrad
      und Name melden.

III. Fernsprechverkehr im Stabsnetz (S1)
     1. Allgemeine Hinweise
        - Das Stabsnetz (S1) ist ein offenes, automatisches
          Fernsprechnetz zur Sicherstellung der Führung und
          des Zusammenwirkens. Angeschlossen sind außer der
          NVA die Organe der Partei- und Staatsführung sowie
          der Schutz- und Sicherheitsorgane (Bedarfsträger).
        - Die NZ der NVA meldet sich mit Tarnnamen bzw. offen,
          wie im Fernwahlverzeichnis Teil A festgelegt. Alle
          anderen Bedarfsträger arbeiten offen.
        - Die Einwahl in das Stabsnetz (S1) erfolgt von allen
          Dienststellen des Standortes grundsätzlich mit der
          Kennziffer "9".
        - Nutzungsberechtigt sind nur die in der Nachrichten-
          betriebsordnung des jeweiligen Objektes bestätigten
          fernwahlberechtigten Teilnehmer.

        Innerhalb des Standortes Halle stehen auch für nicht-
        fernwahlberechtigte Teilnehmer die Verbindungen des
        Hausquerverkehrs gemäß Verbindungsübersicht zur Ver-
        fügung.
     2. abgehend
        - Handapparat abnehmen, Wählverzeichnis abwarten
        - Kennziffer "9" wählen, Wählzeichen abwarten
        - Fernwahlkennziffer gemäß Fernwahlverzeichnis Teil A
          wählen, Wählzeichen abwarten.
          Bei den im Verzeichnis der Fernwahlkennziffern mit
          "+" gekennzeichneten NZ ertönt kein Wählzeichen.
        - App-Nr. des gewünschten Teilnehmers wählen.
          Bei allen NZ mit Einwahlmöglichkeit gelten die ein-
          heitlichen Ruf-Nr.: gemäß Fernwahlverzeichnis Teil B
          z.B. Chef/Kdr./Leiter: 300 bzw. 3100.
        - Nach Ertönen des Freizeichens warten bis sich Teil-
          nehmer meldet. Ertönt das Besetztzeichen, Handappa-
          rat auflegen und später neu wählen.

        Verzeichnis der Fernwahlkennziffern
        Erläuterungen
        ü   über
        /   oder
        -   Wählzeichen abwarten, danach Ruf-Nr.: des
            gewünschten Teilnehmers wählen
        +   kein Wählzeichen, sofort Ruf-Nr.: des ge-
            wünschten Teilnehmers wählen
        a   automatische Vermittlung (bedienungslos)
        p   nach Wählen der angegebenen Fernwahlkenn-
            ziffer meldet sich die Vermittlung

     3. ankommend
        - Wecker ertönt im 1 Sekunden Rufrhythmus
        - Handapparat abnehmen, mit Tarnnamen und Tarnzahl
          bzw. Dienstgrad und Namen melden.
        - Bei ankommenden Gesprächen über das Stabsnetz (S1)
          ertönt nach Abnahme des Handapparates ein zusätz-
          licher Ankündigungston. Nach Abschaltung des An-
          kündigungstones erst mit der Gesprächseröffnung
          beginnen.
Lfd. 
Nr.:
Na-Zentrale/Dienst-
Kennziffer
(S1)
Bedienplatz
der Vermitt-
lung
01Hpt NZ MfNV2732 +a 88
02KNZ LaSK4340/5994 p
03KNZ LSK/LV2734 -a 88
04KNZ VM6420 -a 88
05KNZ GT DDR5993 -a 88
06BrNZ MB III3728 -a 88
07BNZ Rostock6422 -a 88
08BNZ Schwerin8722 +a 88
09BNZ Neubrandenburg 4722 +a 88
10BNZ Frankfurt/O2522 -a 88
11BNZ Potsdam5327 -a 88
12BNZ Cottbus9122 -a 88
13BNZ Magdeburg0722 -a 88
14BNZ Halle3422 +a 88
15BNZ Erfurt7327 +a 88
16BNZ Gera3622 +a 88
17BNZ Suhl7422 +a 88
18BNZ Dresden9328 -a 88
19BNZ Leipzig3722 -   88
20BNZ K.-M.-Stadt3522 -a 88
20BNZ K.-M.-Stadt3522 -a 88
21BNZ Berlin24202 -a 88
22Stab 11. MSD3461 -a
23MSR-16/AB-1134671p
24MSR-173462 -a
25MSR-18/FR-1134604 -a 88
26RA-113643 -62-   88
27PR-1134659p
28AR-11/GeWA-1134602 -a 88
29PiB-1134650p
30PJA-11/IB-11/SB-113456 -a
31US III34664p
32FuAR-2/PoR-334603 -a 88
33FRR-3/BFRTB-334672p
34PiBB-1234676p
35PiBB-4434677p
36Inst. für Fremd-
sprachenausb.
34601 -a 88
37UKA3450 -a
38WBK3422 +a 88
39WKK Artern34681 +     8
40WKK Aschersleben34682 +a 88
41WKK Bernburg34656p
42WKK Bitterfeld34684 +a 88
43WKK Dessau34685 +a 88
44WKK Eisleben34686 +a 88
45WKK Gräfenhainichen34661p
46WKK Halle/Stadtü 3422 +a 88
47WKK Ha.-Neustadt3455 -a 11
48WKK Hettstedt34688 +a 88
49WKK Hohenmölsen34662p
50WKK Köthen34680 +a 88
51WKK Merseburg34691 +a 88
52WKK Naumburg34692 +a 88
53WKK Nebra34693 -a 88
54WKK Quedlinburg34694 +a 88
55WKK Querfurt34695 +a 88
56WKK Roßlau34696 +a 88
57WKK Saalkreisü 3422 +a 88
58WKK Sangerhausen34697 +a 88
59WKK Weißenfels34698 -a 11
60WKK Wittenberg34667p
61WKK Zeitz34663p
62SBZ/Na.-Kp.3429 +a 88
63BVLü 3422 +a 88
64ETKü 3422 +a 88
65BTKü 3422 +a 88
66BL SED3426 -a
67BV MfS3424 -a
68BDVP3426 -a
69R.d.B.3425 -a
IV. Störungsmeldungen
    Störungen am ortsfesten Na.-System sind über das jewei-
    lige Nachrichtenorgan (DNZ/LNZ) dem DN des WBK
    (NZ 34 Appr. 333) zu melden.

V. Änderungen von Teilnehmern und Ruf-Nr. sind bis zum
   30. jeden Monats durch das jeweilige Nachrichtenorgan
   dem Leiter Nachrichten (WBK) nach folgendem Muster zu
   melden.
Lfd.
Nr.:
N a m estreichen
(Ruf-Nr./Tarnzahl)
aufnehmen
(Ruf-Nr./Tarnzahl)
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Hausquerverkehr Halle
Fernwahl Halle
Rufschema Strausberg
Abb.: Rufschema Strausberg Sammler*63
Rufschema Berlin
Abb.: Rufschema Berlin Sammler*64

Az.: 40 03 00                           Vertrauliche Verschlußsache!  Sammler*117
                                        VVS-Nr.: F 837 919
                                        08. Ausfertigung= 12 Blatt
               NATIONALE VOLKSARMEE
              8.MOT.SCHUTZENDIVISION

         AUSZUG AUS DEM FERNWAHLVERZEICHNIS
                    TEIL -A-
      DER NACHRICHTENZENTRALEN DES STABSNETZES


Ag 117 V-f-01d 055-89

1. Das Fernwahlverzeichnis Teil A tritt mit Wirkung vom 01.09.1989,
   18.00 Uhr in Kraft und hat Gültigkeit bis zur Außerkraftsetzung.
2. Das Fernwahlverzeichnis Teil A ist ein Arbeitsdokument des
   Nachrichtenorgans.
3. Auszüge aus dem Fernwahlverzeichnis sind den berechtigten Teil-
   nehmern in dem Umfang bekanntzugeben (z.B. im VS-Arbeitsbuch),
   der die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben gewährleistet.
4. Nach Auslösung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft
   sind in den Wechselkonzentrierungsräumen (WKR) die Tarnnamen des
   Gefechtsstandes von TT/E zu verwenden.
   (z.B. GS AR-8 Flugblatt)
5. Geheimhaltung
   A C H T U N G ! offene Nachrichtenverbindungen sind abhörbar.
   Es ist verboten, Bezeichnungen von Dienststellen und Dienst-
   stellungen sowie vertrauliche und geheime Informationen offen
   zu übertragen.
6. Zeichenerklärung
   - Hörton abwarten, weiter wählen
   + kein Hörton, es kann sofort die Rufnummer weitergewählt werden
   a automatische Vermittlung - Verbindung ist über diese Vermittlung
     selbsttätig zu wählen
   p Handvermittlung - Verbindung über diese Vermittlung werden
     durch die Betriebskräfte aufgebaut.
7. Das Fernwahlverzeichnis Teil A (GVS-Nr.: F/1 319 300 und GVS-Nr.:
   F 836 702; ist bis zum 15.09.1989 zu vernichten.

VT.: n. Akrs.                           Grießmann
                                        Oberstleutnant
.
.
.

                               Geheime Verschlußsache!  Sammler*117
                               * 378 Ausf.
                               GVS-Nr.: C1/184 300
                               102 Blatt

              MINISTERRAT
  DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG

         FERNWAHLVERZEICHNIS
               TEIL A
          (AUSZUG NR.: 27)
           VOM 01.12.1989
               18:00 Uhr

Ag 117/III-1/276/89


1. Das Fernwahlverzeichnis Teil A LSK/LV (2.Auflage, Ausfertigung 311 bis 642)
   tritt mit Wirkung vom 01.12.1989, 18.00 Uhr in Kraft und hat Gültigkeit bis zur
   Außerkraftsetzung.
   Das Fernwahlverzeichnis Teil A, GVS-Nr.: C1/184 300 (Ausfertigung 01 bis 310), ist
   in eigener Zuständigkeit bis zum 20.12.1989 zu vernichten.
2. Das Fernwahlverzeichnis Teil A LKS/LV ist ein Arbeitsdokument der Nachrichten-
   und Flugsicherungsorgane. Auszüge aus dem Fernwahlverzeichnis sind in dem
   Umfang den berechtigten Teilnehmern zu übergeben, der die Erfüllung ihrer
   dienstlichen Aufgaben
   gewährleistet.
3. Umfang und Verteilung der Fernwahlverzeichnisse Teil A sind in der vom Stell-
   vertreter des Ministers und Chefs des Hauptstabes erlassenen "Ordnung über die
   Sicherstellung und die Ausnutzung der Nachrichtenverbindungen der Nationalen
   Volksarmee und der Grenztruppen der DDR - Nachrichtenordnung -" festgelegt.
   Die Fernwahlverzeichnisse Teil A LSK/LV sind funktionsgebunden zu empfangen
   und zu bearbeiten.
   Die fernwahlberechtigten Teilnehmer der Stäbe, Truppenteile, Einheiten und
   Einrichtungen übernehmen die für sie erforderlichen Aufgaben im persönlichen
   VS-Arbeitsbuch.

   Auszuge für Diensthabende in den Gefechtsständen in Form von Planchetts sind
   bei Einhaltung der DV 010/0/009 statthaft.

O. U., den 01. 12. 1989                      Chef Nachrichten und Flugsicherung

Inhaltsverzeichnis

I.    Zentrales Fernwahlverzeichnis
      1. Ministerium für Nationale Verteidigung, Teilstreitkräfte, Grenztruppen
         der DDR
      2. Ministerium für Nationale Verteidigung
      3. Organe anderer Ministerien/Bereiche
      4. Kommando Landstreitkräfte
      5. Kommando des Militärbezirks III
      6. Kommando des Militärbezirks V
      7. Kommando der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung/Direktunterstellte
      8. Kommando der Volksmarine
      9. Kommando der Grenztruppen
     10. 1. Luftverteidigungsdivision
     11. 3. Luftverteidigungsdivision
     12. Führungsorgan der Front- und Militärtransportfliegerkräfte
     13. Schlüsselliste für die Zuordnung der Tarnnamen
     14. Zuweisung der Indizes der Tarnnamen
     15. Zeitweilige Änderung von Tarnnamen
II.  Allgemeines
     1. Inhalt und Gliederung des Fernwahlverzeichnisses Teil A LSK/LV
     2. Tarnnamen
     3. Geheimhaltung
     4. Störungen
     5. Zeichenerklärungen
III. Hinweise für den Fernsprechbetrieb
     1. Verbindungsaufbau
     2. Kennzeichen im Fernverkehr
IV.  Hinweise für den Fernschreibbetrieb

14. Zuweisung der Indizes der Tarnnamen
Indizes
MfNV10 bis 29
Kdo LaSK60 bis 69
Kdo MB III60 bis 69
Kdo MB V60 bis 69
Kdo LSK/LV70 bis 89
Verbände, TT, Einheiten 85 bis 89
Kdo VM80 bis 89
Kdo GT der DDR20 bis 59 und
90 bis 99 und
15. Zeitweilige Änderung von Tarnnamen
TN
NR
gültiger
Tarnname
TN
NR
gültiger
Tarnname
 
0470 MALWA1088 MELNIK
0515SAKON1121LAFET
0583MEDJAK1509OGAROK
0584WAGA1538LIGATURA
0585LAIKA1567KREWETKA
0634PATEFON1568MELASSA
0639NOSLIKI1826WENTSCHIK
0751KASSATOR2186TOREZ
0817JUNGAKTIVIST 2192GROMADA
1056LIMAN2216KARTINA
Anmerkung:
Tarnnamengruppen 02, 04 und 05 der Tabelle 01/1 sind für
die Nutzung gesperrt.

II. Allgemeines
    1. Inhalt und Gliederung des Fernwahlverzeichnisses Teil A LSK/LV
       Die aufgeführten Nachrichtenzentralen (NZ) der Dienststellen sind ihrem Unter-
       stellungsverhältnis entsprechend geordnet,
       Das Fernwahlverzeichnis enthält die NZ der Dienststellen bis zur Führungsbene
       Verband/Wehrbezirkskommando (WBK). Im weiteren sind die NZ der direkt Unter-
       stellten des MfNV, militärische Organe anderer Ministerien/Bereiche, der Kom-
       mandos der Teilstreitkräfte, des Kommandos der Grenztruppen der DDR und der Kom-
       mandos der Militärbezirke gegliedert nach Truppenteile, Einheiten und Einrich-
       tungen, die einen Tarnnamen verwenden und jeweils anschließend die NZ der Dienst-
       stellen, die ihre offenen Bezeichnungen verwenden, aufgeführt.
    2. Tarnnamen
       (1) Den NZ sind Tarnnamen auf der Grundlage der "Tabelle 01/1 der Tarnnamen" zu-
           geordnet. Die laufende Nummer des Tarnnamens (vierstellig) der "Tabelle 01/1"
           ist mit der Nummer des Tarnnamens des Fernwahlverzeichnises Teil A identisch.
           Die an der Stelle einer "Nummer des Tarnnamens" mit einem "Y" aufgeführten
           NZ verwenden die in der Spalte "FERNSCHREIBNAME/FERNSPRECHNAME" festgelegten
           offenen Bezeichnungen.
       (2) Methoden des Auffindens von Dienststellen, wenn nur der Tarnname bekannt ist:
           - Tarnname im alphabetischen Verzeichnis aufsuchen und laufende Nummer fest-
             stellen; - im Fernwahlverzeichnis Teil A an Hand der laufenden Nummer die
             Dienststelle feststellen oder
           - Blocknummer in der "Tabelle 01/1" feststellen und zugeordnete Gruppe des
             Fernwahlverzeichnisses Teil A ermitteln; im Fernwahlverzeichnis Teil A an
             Hand der Gruppe und der Nummer des Tarnnamens die Dienststelle feststellen.
       (3) Sind Teile von Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen von ihrer Stamm-
           dienststelle getrennt untergebracht, kann zu ihrer eindeutigen Adressierung
           deren NZ zu den Tarnnamen der NZ der Stammdienststelle ein Index festgelegt
           werden.
    3. Geheimhaltung
      ACHTUNG ! Offene Nachrichtenverbindungen sind abhörbar!
      Es ist verboten, Bezeichnungen von Dienststellen und -stellungen sowie vertrauliche
      und geheime Informationen offen zu übermitteln.
      Ausnahmen zu den Dienststellenbezeichnungen sind in der Spalte "FERNSCHREIBNAME/FERN-
      SPRECHNAME" dieses Verzeichnisses festgelegt.
   4. Störungen
      Durch Teilnehmer festgestellte Störungen und Unregelmäßigkeiten sind den Entstör-
      stellen bzw. Vermittlungen zu melden. Bei Überprüfung der Teilnehmeranschlüsse
      durch Betriebs- und technische Kräfte der NZ ist zur Feststellung der Hörbarkeit
      die Unterstützung durch den Teilnehmer notwendig.
   5. Zeichenerklärungen
      ü   = über               Diese Nachrichtenstelle ist über den aufgeführten An-
                               schluß mit ihrer festgelegten Bezeichnung zu verlangen.
                               Fernschreiben sind vom verzeichneten Anschluß aufzu-
                               nehmen und zuzustellen.
      /   = oder               Beispiel: 5342/0345    - Entweder die Fernwahlrufnummer
                                                        5342 oder 0345 wählen.
      -   = Hörton abwarten,   Beispiel: 69-888       - Die Fernwahlnummer 69 wählen,
            weiter wählen                               Hörton abwarten, Rufnummer 888
                                                        wählen.
      +   = kein Hörton        Beispiel: 9-8722+3598  - Kennziffer 9 wählen, Hörton
                                                        abwarten, Fernwahlrufnummer
                                                        8722 wählen, Rufnummer 3598
                                                        wählen.
      +   = Anfangszeichen bei
            Fernschreibnamen
      a   = automatische       Diese Vermittlung ist nicht mit Betriebskräften besetzt.
            Vermittlung        Verbindungen über diese Vermittlung sind selbständig zu
            (bedienungslos)    wählen
     88   = in automatischen   Diese Vermittlungen sind mit Betriebskräften besetzt.
            Vermittlungen des  Verbindungen über diese Vermittlungen können selbsttätig
            StN - Bedienplatz  angewählt werden bzw. bei der Vermittlung verlangt werden.
            (Auskunft) für
            Fernwahlverbindungen
      p   = Handvermittlung    Nach wählen der angegebenen Rufnummer meldet sich die
            (Platz)            Vermittlung. Verbindungen über diese Vermittlungen
                               werden durch die Betriebskräfte aufgebaut.

III. Hinweise für den Fernsprechbetrieb
     1. Verbindungsaufbau
        (1) Vor dem Wählen den Verbindungsweg klarmachen, -Fernwahlrufnummer, Rufnummer,
            Tarnname und Tarnzahl-
        (2) Im Selbstwählverkehr übernimmt der anrufende Teilnehmer den Verbindungsaufbau
            zum gewünschten Anschluß.
            - Erst die Fernwahlnummer, anschließend die Rufnummer wählen.
            - Wenn die Rufnummer nicht bekannt ist, (Ausnahmefall), erst die Fernwahlruf-
              nummer, anschließend die Rufnummer der Auskunft (Vermittlung) wählen und
              den Teilnehmer verlangen.
        (3) Im Halbautomatischen Fernverkehr übernimmt der anrufende Teilnehmer einen Teil
            des Verbindungsaufbaus. Er erreicht den gewünschten Teilnehmer mit Hilfe einer
            Vermittlungskraft.
            - Fernwahlrufnummer der betreffenden Vermittlung wählen und den Teilnehmer ver-
              langen.
        (4) ACHTUNG! Die Wahl der  e r s t e n  Fernwahlrufnummer entfällt, wenn der ge-
            wünschte Anschluß an der eigenen Vermittlung angeschaltet ist.
        (5) VOR DER ERSTEN ANGEFÜHRTEN FERNWAHLRUFNUMMER IST DIE ZIFFER "9" ZU WÄHLEN!

     2. Kennzeichen im Fernverkehr
        (1) In abgehender Richtung ertönt:
            - das Wählzeichen (Dreimal kurzer Ton in Abständen von einer Sekunde) nach dem
              Abnehmen des Handapparates - die Wahl beginnen;
            - das Freizeichen (ein langer Ton in Abständen von 1 Sekunde) nach dem Wählen
              der Rufnummer - warten bis sich der Teilnehmer meldet;
            - das Besetztzeichen (Dauerton) nach dem Wählen im Besetztfall - Handapparat
              auflegen und erneut wählen;
            - kein Zeichen- siehe Abschnitt II, Ziffer 5.
        (2) In ankommender Richtung ertönt das Freizeichen sowie nach em Abheben des Hörers
            das Ankündigungszeichen des Fernsprechstabsnetzes (Unterschied zum Hausnetz
            beachten).

IV. Hinweise für den Fernschreibbetrieb
    (1) Im automatischen Betrieb arbeitende Fernschreibendstellen erreichen:
        - an der gleichen Vermittlung angeschlossene Fernschreibstellen durch Wählen
          der im vorliegenden Verzeichnis angeführten Rufnummern (letzte drei Ziffern);
        - an andere Vermittlungen angeschlossene Fernschreibstellen durch Wählen der in
          der Spalte FERNSCHREIBNUMMER angeführten Rufnummern.
    (2) Im handvermittelten Betrieb ist eine gewünschte Fernschreibstelle über die
        entsprechende Handvermittlung zu verlangen.

    Der in der Spalte FERNSCHREIBNAME/FERNSPRECHNAME dieses Verzeichnis aufgeführte
    Fernschreibname ist nur beim Verbindungsaufbau und nicht als Adresse in fern-
    schriftlichen Nachrichten zu verwenden.
Fernwahl LSK/LV

Nachweis über Zugang/Abgang
Lfd. 
Nr.
  Zugang  
Blatt
  Abgang  
Blatt
  Bestand  
Blatt
  Datum    Signum  
01-039929.01.90 Wern.
02030110115.06.90 Wern.
 
 
 
 
 

Nachweis ueber Vernichtung
Lfd. 
Nr.
  Blatt    Vernichtet
am:
  Vernichtungsvermerk  
(Unterschriften)
0141, 44, 4529.01.90Wern. Krackel
029015.06.90Wern. Krackel