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Wichtige Dokumente und Informationen für alle ehemaligen
Angehörigen des SCD oder wie ich von Pontius zu Pilatus
geschickt wurde!

Dokumente die über jeden ehemaligen Angehörigen der NVA,
Grenztruppen und des SAS- und Chiffrierdienstes vorhanden
sind:
  1. Wehrstammkarte (NVA) alle NVA Angehörigen
  2. Kaderkarte (MfS) alle SCD und GT Angehörigen der NVA bzw. GT
  3. Bestätigung für den SCD der NVA
  4. Einleitung eines Bestätigungsverfahrens für das Chiffrierwesen/Chiffriererlaubnis
  5. Organigramm zur Einleitung eines Bestätigungs-, Ver-und Entpflichtungsverfahrens,
    Überleitung in die Reserve, für den SAS- und Chiffrierdienst in der NVA
    1. Richtlinie für die Sicherheitsüberprüfung
    2. Sicherheitsüberprüfung zu Personen, für den Einsatz im Chiffrierwesen der DDR,
      Chiffriergenehmigung.
  6. Verpflichtungserklärung der NVA, die handschriftlich abgegeben werden muß.
  7. Das Original einer handschriftliche Verpflichtungserklärung, für den SAS- und
    Chiffrierdienst der NVA.


Berufung, zutreffend für alle Personen die zur Zusammenarbeit mit dem MfS verpflichtet wurden.

Anfrage an die Bundeswehr:
      Dokumente über den SCD und den Geheimnisschutz

Anfrage über persönliche Dokumente aus meiner SCD- Zeit.
                  (auf die Texte Klicken)
Kreislauf der Geschichte Kreiswehrersatzamt Bundeswehr Bonn BSI bundesarchiv Bundesverwaltungsamt Bundesarchiv Stausberg
Rechtliche Fragen die noch offen sind in Bezug auf den Geheimnisschutz ehemaliger Angehöriger des SAS und Chiffrierdienstes der DDR (NVA).

Seite 1: Anfrage an die Bundeswehr

Seite 2: Antwort der Bundeswehr





                      Tagesbefehl
      des Ministers für Abrüstung und Verteidigung
                         zur
Eingliederung der Nationalen Volksarmee in die Bundeswehr
              anläßlich des Beitritts der
           Deutschen Demokratischen Republik
                vom 02. Oktober 1990


Meine Herren Soldaten, Unteroffiziere, Fähnrichschüler und
Offiziersschüler, Fähnriche und Offiziere!
Meine Herren Generäle und Admirale!
Meine Damen und Herren Zivilbeschäftigte!


Mit dem 2. Oktober 24 Uhr, hört nach dem Willen unseres Volkes die Deutsche Demokratische Republik
auf zu bestehen, aber nicht ihre Menschen. Mit dem 2. Oktober 24 Uhr, hört die Nationale Volksarmee
auf zu bestehen, aber nicht ihre Soldaten und Zivilbeschäftigten. Mit dem Beitritt der Deutschen
Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland beginnt am 3. Oktober 1990 ein neuer
Abschnitt in die Geschichte des deutschen Volkes. Nach 40jähriger unnatürlicher Trennung wächst
wieder zusammen, was zusammengehört. Sie als Soldaten und Zivilbeschäftigte der Nationalen
Volksarmee gehören mit dem Wirksamwerden des Beitritts entsprechend dem Einigungsvertrag zur
Bundeswehr. Unter ihrer Mitwirkung vollzieht sich ein historisch einmaliger Akt.
Die Nationale Volksarmee stand unter der Vormundschaft einer Partei, die sich als unfähig erwiesen hat,
den Interessen der Bürger der Deutschen Demokratische Republik gerecht zu werden. Es bleibt jedoch
das Verdienst der Angehörigen der Nationalen Volksarmee, ihre der Verfassung gegebenen Aufgabe,
die äußere Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und der Bewahrung des Friedens zu
dienen, nach besten Können und mit hoher Professionalität erfüllt zu haben.
Seit dem Herbst 1989 haben Sie verantwortungsbewußt Ihren Beitrag dazu geleistet, daß der
Umgestaltungsprozeß in unserem Lande friedlich verlaufen ist und sich Freiheit und Demokratie auch in
diesem teil Deutschlands den Weg bahnen konnten. Gleichlaufend mit den gesellschaftlichen
Umwälzungen in der Deutschen Demokratischen Republik haben die Angehörigen der Nationalen
Volksarmee eine umfassende Militärreform begonnen und den Kurs auf weitgehende
Abrüstungsmaßnahmen aktiv mitgestaltet. Für die Erfüllung Ihrer militärischen Pflichten gegenüber dem
Vaterland und Ihre Bereitschaft, persönliche Interessen sowie Belange Ihrer Familienangehörigen sehr oft
hinter die des Volkes zu stellen, gebührt Ihnen, meine Damen und Herren, mein Aufrichter Dank.
Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden Sie den militärischen Dienst nach dem Soldatengesetz in
Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz der Bundesrepublik Deutschland, entsprechend den Festlegungen
im Einigungsvertrag, leisten. Für die Mehrheit von Ihnen wird die Aufgabe darin bestehen, dem
vereinigten deutschen Staat treu zu dienen, die Sicherheit des deutschen Volkes zu gewährleisten sowie
an der Erhaltung des Friedens in Europa mitzuwirken. Nicht wenige werden im Zusammenhang mit der
Zusammenführung von Bundeswehr und NVA gemäß Einigungsvertrag sowie der Realisierung der in
Wien gegenüber den KSZE-Staaten übernommenen Verpflichtung zur Reduzierung der deutschen
Streitkräfte in den nächsten vier Jahren aus dem Wehrdienst ausscheiden. Von allen erwarte ich, daß Sie,
solange die dienen, die Ihnen übertragenen Pflichten in Ehre und Würde erfüllen und mit allen Ihren
Kräften zum Schutz von Freiheit und Demokratie im geeinten Deutschland und zur Aufrechterhaltung
des Friedens in Europa beitragen.
Hiermit entlasse ich Sie als Angehörige oder Zivilbeschäftigte der Nationalen Volksarmee aus Ihren
Verpflichtungen, die Sie gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik zu erfüllen hatten. Sie sind
ab 3. Oktober 1990, 0 Uhr, Soldaten bzw. Zivilangestellte der Bundeswehr und unterstehen damit dem
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland.
Meine Damen und Herren! Ich wüsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und
persönliches Glück.

Rainer Eppelmann                           // Hervorhebung durch den Autor



Bundesministerium für Verteidigung
Herrn Scharping
PF 1328
53003 Bonn

Betreff: Antrag auf Entpflichtung
 

Werter Herr Scharping, hiermit stelle ich den Antrag der Entpflichtung meiner Person von der

Geheimhaltungspflicht die aus der DDR stammt und die ich für überflüssig halte.
Hintergrund: Mir wurde in einem privatem Gespräch erklärt das es für die ehemaligen Angehörigen
des SAS-und Chiffrierdienstes der NVA aufgrund zwischenstaatlicher Verträge zwischen der ex-DDR
der ex-UdSSR und als Exekutive die Bundesrepublik Deutschland, immer noch eine Pflicht der alten
Verpflichtungserklärung geben.
Ich vertrete die Meinung das es im Widerspruch mit dem letzten Befehl des Minister für Verteidigung
und Abrüstung der DDR Hr. Eppelmann steht wo er ausführte Zitat: ,,Ich Entlasse Sie aus allen Verpflichtungen
gegenüber der DDR".
Desweiteren hat mich niemand über den o.g. Sachverhalt belehrt, wozu der Verwalter der ehemaligen NVA verpflichtet ist.
Desweiteren finde ich es unvereinbar mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Entpflichtung möchte ich auch gerne alle die Verpflichtung betreffende Dokumente erhalten,
also die Handschriftliche und die gedruckte Verpflichtungserklärung.



Abschrift

Betr.: Geheimschutz der DDR

Die in meinem Schreiben vom 28. Februar 2000 angesprochene Überprüfung Ihres Antrages auf
Entbindung von den Geheimschutzverpflichtungen der ehemaligen DDR hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Die von ehemaligen Bediensteten der Staatsverwaltung der DDR abgegebenen Schweigeverpflichtungen sind
mit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1993 weggefallen.
In diesem Zusammenhang hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 05. Februar 1993
festgestellt, dass bezüglich der Tatsachen, die im Interesse der ehemaligen DDR und ihrer Orga-
ne als Geheimnis zu behandeln waren, für die Angehörigen der damaligen Staatsverwaltung der DDR
sowie für andere Personen, die aufgrund besonderer Auftragsverhältnisse für die Staatsverwal-
tung tätig waren, ab dem 3. Oktober 1993 keine Schweigepflicht mehr besteht. Die Regelungen
im Recht der DDR über eine solche Schweigepflicht sind durch den Einigungsvertrag nicht fort-
geführt worden und damit gegenstandslos. Die Staatsgeheimnisse der ehemaligen DDR genießen
demnach nicht (mehr) den Diskretionsschutz wie er den Staatsgeheimnissen der Bundesrepublik
Deutschland nach wie vor zukommt.
Die von Ihnen erbetenen Dokumente liegen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen




Antwort des Wehrersatzkommandos Berlin
Abschrift

in Beantwortung Ihres oben genannten Schreibens teile ich Ihnen mit, dass mir als Personal-
akte nur eine Wehrstammkarte von Ihnen vorliegt.
In dieser Wehrstammkarte sind Ihr Dienstverlauf und sonstige personenbezogene Daten ver-
merkt. Eine Verpflichtungserklärung für Ihre Tätigkeit beim SAS / Chiffrierdienst der NVA
liegt dieser Wehrstammkarte nicht bei. Ich bitte Sie sich in dieser Angelegenheit direkt an den
Bundesbeauftragten für die Staatssicherheitsunterlagen zu wenden, da sich diese Unterlagen
bestimmt dort befinden. Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung: In meinen Staatssicherheitsunterlagen gibt es keine derartigen Hinweise über den
Verbleib oder Existenz  meiner Verpflichtungserklärung!


Anfragen zu Unterlagen über die ehemaligen Angehörigen
des SAS und Chiffrierdienstes der DDR (NVA).

Seite 1: Anfrage an die Wehrbereichsverwaltung VII Dez. I 9
Seite 2: Antwort der Wehrbereichsverwaltung VII Dez. I 9

Wehrbereichsverwaltung VII
Zentrale Nachweisstelle
Prötzeler Chaussee

15344 Strausberg
Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, unsere Nachricht vom, Telefon, Name, Datum
                                                                                 14.06.2001
Betreff: Unterlagen des ZCO/SCD der NVA
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte gerne folgende Unterlagen zu meiner Person:
(A) die Verpflichtungserklärung, Vordruck und handschriftlich
(B) das Einstufungsdokument
(C) das persönliche Arbeitsbuch.
(D) evtl. Einschätzungen ,Beurteilungen


Es betrifft den Zeitraum vom 03.05.1983 bis zum 31.01.1990, als Angehöriger
des SAS und Chiffrierdienstes der NVA mit der Tätigkeit als Chiffreur
(1983..1984) und als Obermechanikermeister SAS (bis Jan.1990).
In den NVA Dienststellen Frankfurt/Oder: Mai.1983 - Okt.1983, Luckenwalde Okt.1983 - Jan.1990
Als Kopien oder die Originale ausgehändigt.



Wehrbereichsverwaltung VII Dez. I 9    Strausberg den 05.07.2001

Betr.: beantragte Auskünfte aus Dienst-, Renten- und Versorgungsunterlagen

den im Bezug genannten Antrag habe ich zuständigkeitshalber
an das Kreiswehrersatzamt Berlin
       Postfach 27-28
       12402 Berlin
zur Bearbeitung übergeben.


Anfragen zu Unterlagen über die ehemaligen Angehörigen
des SAS und Chiffrierdienstes der DDR (NVA).
Hinweis: Seit 2005 sind im Findbuch des Bundesarchiv Dokumente der
Ver- und Entpflichtung von Armeeangehörigen nachgewiesen!

DVW 1: 94684 Verpflichtung für Angehörige des SAS- und Chiffrierdienstes 1974-1990

Seite 1: Anfrage an das Bundesarchiv -Militärachiv-
Seite 2: Antwort des Bundesarchiv -Militärachiv-

Bundesarchiv-Militärachiv
Referat MA 5
Postfach

79024 Freiburg i.Br.
Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom, Unser Zeichen, unsere Nachricht vom, Telefon, Name, Datum
                                                                                 14.06.2001
Betreff: Unterlagen des ZCO/SCD der NVA
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte gerne folgende Unterlagen zu meiner Person:
(A) die Verpflichtungserklärung, Vordruck und handschriftlich
(B) das Einstufungsdokument
(C) das persönliche Arbeitsbuch.
(D) evtl. Einschätzungen, Beurteilungen


Es betrifft den Zeitraum vom 03.05.1983 bis zum 31.01.1990,
als Angehöriger des SAS und Chiffrierdienstes der NVA
mit der Tätigkeit als Chiffreur (1983..1984) und als
Obermechanikermeister SAS (bis Jan.1990).
In den NVA Dienststellen:
Frankfurt/Oder: Mai.1983 - Okt.1983
Luckenwalde: Okt.1983 - Jan.1990
Als Kopien oder die Originale ausgehändigt.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen




BUNDESARCHIV
-Militärarchiv-
                                 26.06.2001
Personalunterlagen

Wehrdienstunterlagen, Personalunterlagen sowie Unterlagen über die finanzielle
Versorgung der Angehörigen und Zivilbeschäftigten der Nationalen Volksarmee werden
zur Zeit noch nicht im Bundesarchiv- Militärarchiv Freiburg gelagert. Zu
Auskunftszwecken befinden sich diese in der Wehrbereichsverwaltung VII. Ich bitte
Sie, sich an folgenden Adresse zu wenden:
Wehrbereichsverwaltung VII
  Dez. I 9
  Postfach 1149
  15332 Strausberg

Sehr geehrter Herr
ich bitte, die verspätete Antwort zu entschuldigen.
Unterlagen, die dem ZCO vorlagen, sind im Bundesverwaltungsamt nicht
vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen

Bundesverwaltungsamt
Projektgruppe Informationsmanagement

50728 Köln

Tel:  0221 / 758 - 1123
Fax: 0221 / 758 - 2823

http://www.bundesverwaltungsamt.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: kontaktformular@bund.bva.de [mailto:kontaktformular@bund.bva.de]
Gesendet am: Freitag, 11. Mai 2001 22:01

Betreff: Sonstiges
---------------------------------------------------------------------------
Text: Anfrage:

Ich suche Unterlagen die dem ZCO der DDR
(Zentrales Chiffrierorgan) vorlagen.

Sind im BVA Akten des ZCO eingelagert worden ??

Vielen Dank

BUNDESARCHIV      Postfach 45 05 69 12175 Berlin

Sehr geehrter Herr,

auf Ihr Schreiben vom 14.05.2001 teile ich Ihnen mit,
daß im Bundesarchiv Unterlagen des Leiters der Arbeits-
gemeinschaft für Organisation und Inspektion beim
Ministerrat der DDR, dem das Zentrale Chiffrierorgan
der DDR (ZCO) unterstand, überliefert sind.
Für Recherchen beziehungsweise eventuelle Hinweise an
andere Einrichtungen ist es erforderlich, daß Sie nähere
Angaben zu den Unterlagen, die Sie betreffen, mitteilen.
(z.B. Tätigkeiten beim ZCO ? Welche ? Zeitraum ?)

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag




Bundesarchiv
Postfach 45 05 69

12175 Berlin

Betreff: Unterlagen des ZCO
Sehr geehrte Frau Kotras,
vielen Dank für Ihre erste, schnelle, Reaktion.
Es sind folgende Unterlagen zu meiner Person:
(A) die Verpflichtungserklärung, Vordruck und handschriftlich
(B) das Einstufungsdokument
(C) das persönliche Arbeitsbuch.
(D) evtl. Einschätzungen ,Beurteilungen

Es betrifft den Zeitraum vom 03.05.1983 bis zum 31.01.1990, als Angehöriger
des SAS und Chiffrierdienstes der NVA mit der Tätigkeit als Chiffreur (1983 … 1984)
und als Obermechanikermeister SAS (bis Jan.1990).
In den NVA Dienststellen Frankfurt/Oder: Mai.1983 - Okt.1983
                         Luckenwalde Okt.1983 - Jan.1990

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen




BUNDESARCHIV

wie Sie mir in Ihrem Schreiben vom 23.05.01 mitteilten, suchen Sie Unterlagen aus
Ihrer Tätigkeit beim Chiffrierdienst der NVA.
Das Bundesarchiv verfügt nur über allgemeine Unterlagen des Chiffrierdienstes des
Ministerrates der DDR.
Deshalb empfehle ich Ihnen bezüglich Ihrer persönlichen Unterlagen eine Anfrage an
folgende Einrichtungen:

1. Wehrbereichsverwaltung VII
   Zentrale Nachweisstelle
   Prötzeler Chaussee
   15344 Strausberg

2. Bundesarchiv-Militärarchiv
   Referat MA 5
   Postfach
   79024 Freiburg i.Br..

Mit freundlichen Grüßen

Pontius Pilatus

Anfragen zu Unterlagen über die ehemaligen Angehörigen des SAS und Chiffrierdienstes der DDR (NVA) an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Seite 1: Anfrage an das BSI

Seite 2: Antwort des BSI


Anfragen zu Unterlagen über die ehemaligen Angehörigen
des SAS und Chiffrierdienstes der DDR (NVA) an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Godesberger Allee 183

53175 Bonn

Betrifft: Akteneinsicht

Werte Damen und Herren,

Nach langen Forschungen nach meinen Unterlagen, aus den Zeiten des Wehrdienstes bei der NVA,
sind Sie jetzt der Endpunkt meiner Suche.
Es handelt sich um Unterlagen über die Zugehörigkeit beim SAS,- und Chiffrierdienst der NVA.

Bei den Nachforschungen habe ich bisher folgende Informationen:
1. Die Bundeswehr verfügt nur über die Wehrstammkarte und verweist auf das BArch
2. Das BArch hat keine Unterlagen bezüglich des SAS,- und Chiffrierdienstes der NVA
3. Soweit wie es sich Darstellt sind Sie die Nachfolge des ZCO der DDR.

Vorhanden müßte sein:
(A) Die Verpflichtungserklärung
(B) Das Einstufungsdokument
(C) Das persönliche Arbeitsbuch.

Hiermit beantrage ich die Einsichtnahme bzw. die Ausgabe (auch als Kopie) der o.g. Unterlagen.



Antwort zu Unterlagen über die ehemaligen Angehörigen
des SAS und Chiffrierdienstes der DDR (NVA) des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Abschrift

Betr.:

Die von Ihnen gesuchten Unterlagen befinden sich nicht im Besitz des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik.
Das Bundesamt ist nicht die Nachfolgebehörde der ZCO der DDR, sondern es hat lediglich die
technische Ausstattung dieser Behörde gesichert und verwertet.
Das Bundesamt hat weder Unterlagen noch Personal aus der ZCO übernommen. Nach den hier
vorliegenden Informationen könnten Ihre Unterlagen, sofern Sie nicht vernichtet wurden, beim
Bundesverwaltungsamt in Köln oder beim Militärarchiv in Potsdam eingelagert sein.
Ich bedaure Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Anmerkung: Der rot unterstrichene Textteil ist vom Autor, nur zur besonderen Beachtung!

Pontius Pilatus


Wehrstammkarte (NVA)
Wehrstammkarte 1 Vorder- RückseiteErläuterungen zu den Inhalten der Karte 1:
Grundwehrdienst Musterung Mot.-Schütze
Rückseite:
Vergessener Eintrag 26.04.1984 Unterfeldwebel K 02/84
Wehrstammkarte 2 Vorder- RückseiteErläuterungen zu den Inhalten der Karte 2:
Mechanikermeister SAS
Mechaniker / Instandsetzungsberechtigung T-217 M/ T-206 MT
keine Instandsetzungsberechtigung M-105 / M-125 MN

Kaderkarte (MfS)
Kaderkarte MfS VorderseiteErläuterungen zu den Inhalten der Kartei F 16:
Die F 16 war der zentrale Datennachweis des MfS zu Personen.
Die Vorderseite der Karteikarte enthält auf der linken Seite Grunddaten zur Person,
auf der rechten Seite interne Angaben wie Registriernr. bzw. Erfassungsart, Registrierbereich, Diensteinheit/Mitarbeiter, Archivsignatur, Anlagedatum.
Erläuterungen zu den Inhalten der Vorderseite:
Hinweis auf KK Erfassung. Diese wurde las aktive Erfassung von Personen eingeführt, über die operativ bedeutsame Informationen nach einem vorgegebenen Schlüsselplan auf Kerblochkarten festgehalten wurden.
Kaderkarte MfS RückseiteErläuterungen zu den Inhalten der Rückseite:
Die Rückseite der Kartei war für die Notierung früherer Erfassungen vorgesehen.
Kaderkarte MfS VorderseiteSuch- und Hinweiskartei F 401 aus der HA VIII/AKG (Vorverdichtungs-, Such- und Hinweiskartei)
Die F 401 wurde durch den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Diensteinheiten geführt.
Erläuterungen zu den Inhalten der Vorderseite:
Neben den Grunddaten wurde die Existenz weiterer Daten zur Person in anderen Informationsspeichern verwiesen.
Kaderkarte MfS RückseiteErläuterungen zu den Inhalten der Rückseite:
19402/82 Kreisdienststelle Friedrichshain
-HA VIII Beobachtung, Ermittlung und Festnahme von Personen sowie Sicherung der Transitwege und verantwortlich für ausländische Militärmissionen
Code GRÜN = Zulassung zum Wehrdienst bei den Grenztruppen (Musterung Grundwehrdienst)
AKG Auswerte- und Kontrollgruppe
4302/82 Diensteinheit XI/22
XI/22 Bestätigung für den SAS und Chiffrierdienst
Kaderkarte MfSErläuterungen zu den Inhalten der Karte:
XI Sicherung und Weiterentwicklung des Chiffrierwesens der DDR sowie für die Enttarnung des Chiffrierverkehrs ausländischer Einrichtungen
Bestätigungsstufe II Ausbildung zum Chiffreur
Bestätigungsstufe I wurde benötigt für die Dienststelle WE-32, auch für die späteren Intstandsetzungsberechtigungen
Bestätigung für den SAS und Chiffrierdienst der NVA Sammler*51
Bestätiung Vorderseite
Abb.: Bestätigung Vorderseite
Bestätigung Rückseite
Abb.: Bestätigung Rückseite

Richtlinie für die Einleitung der Sicherheitsüberprüfung

In der Richtlinie zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen, von Personen
die in sicherheitsrelevanten Positionen in der DDR sowie im Ausland einge-
setzt werden sollen, beschreibt den allgemeinen Vorgang, den Personenkreis
sowie deren Umfeld die einzubeziehen sind in der Frage Wer ist wer?.
Der konspirativen Bearbeitung des Arbeits- und Lebensumfeldes auch durch den
Einsatz von IM und GMS.
Die Verwendung von gespeicherten Informationen im MfS, des MdI sowie des Zolls.
Die Einleitung eines Überprüfungsverfahrens sowie der Wiederholungsüberprüfung
wird in der Regel durch die staatlichen -, wirtschaftsleitenden -, oder gesell-
schaftlichen Organen angefordert. Wie MfS, MdI, NVA, ZV, Kombinate, Betriebe,
FDJ, FDGB etc.
Die Entscheidung für oder gegen den Kandidaten wird durch das MfS festgelegt
und den Anfordernden als -per- Gesetzt ihre Entscheidung auferlegt.
Den Überprüften darf, was unvermeidbar ist, nicht in den Sinn kommen, daß die
wirkliche Entscheidung sowie die Überprüfung als solches, durch das MfS erfolgte.
Mitunter wurde die Entscheidung begründet mit dem lapidaren Satz:
Die Partei hat sich entschieden Dich dort einzusetzen.
Es Betrifft alle Personen die International, wie im Sport oder als Spezialist,
sowie national für leitende Positionen mit sicherheitsrelevanten Informationen,
Entscheidungen, Befugnissen etc. ausgestattet werden sollen.

Sicherheitsüberprüfung zu Personen, die einen Einsatz im Chiffrierwesen der DDR vorgesehen

In dem Dokument Sicherheitsüberprüfung zu Personen, die einen Einsatz im
Chiffrierwesen der DDR vorgesehen wird beschrieben welche Diensteinheiten
und welche Formblätter durch das ZCO notwendig sind damit die ent-
sprechend ausgewählte Person für das Chiffrierwesen zugelassen wird.

Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in Aufklärungsstufen
beschreibt die Aufklärungsstufen, zugeordnet zu den Bestätigungsstufen des ZCO.
Sowie die Maßnahmen die erforderlich sind in den Aufklärungs- bzw. Bestätigungs-
stufen.

Der Zeitraum, wie lange, diese Aufklärung erfolgen muß, ist im Dokumente der Abt. XI
der BVfS Rostock aufgelistet. BArch*280
Aufkl.
stufe
Bestät.
stufe
Überpr.
zeitraum
II 6 Monate
II II und III  4 Monate
IIIIV und V 2 Monate
(Die Bestätigungsstufe V wurde Anfang 1980 gestrichen.)

Dabei sind auch folgende Archive zu überprüfen, ähnlich der unten aufgeführten
Archiven über die gespeicherten personenbezogenen Daten:
KMK, F-10, VSH, M, Zoll, ASR (HA VI), Strafregister, F-401.

Erwähnenswert ist es auch das es sich nicht nur um eine Erlaubnis zum Arbeiten
im Chiffrierwesen sondern auch um eine Chiffriererlaubnis handelt.

Um seinen aktuellen Dokumentenbestand bei der BArch und dem Bundesarchiv Freiburg
einsehen zu können sind die o.g. und die folgenden Archive zu prüfen.

Teile der Dokumente sind im Bundesarchiv Freiburg gelagert, Dokumente des ZCO zu
personenbezogenen Daten Stichwort Sicherungsakten.
Sowie in dem BArch in den Archiv zu den Diensteinheiten in den BVfS,
KDfS und dem Ministerium für Staatssicherheit:

- Abt. XI/ZCO
  insbesondere Abt. XI/2
- Abt. M
- HA I
- HA XII
- Archiv VHS-territorial
- Archiv VHS-objektmäßig
- Archiv VSH (100)
- HA VI, insbesondere Reisedaten
- AG AI

Existieren können die Formulare/Formblätter/Findkartei: FA 4187, FA 4209, FA 4261,
FA 4262, FA 5026, FA 5136, F 10, F 70 SRT und F 401.
Handschriftlich Verpflichtungserklärung, für den SAS- und Chiffrierdienst der NVA.
(Dank an Jörg für die Bereitstellung seiner Verpflichtungserklärung aus seiner BArch-Akte)
Verpflichtungserklärung handschriftlich Seite 1
Verpflichtungserklärung handschriftlich Seite 2
Abb.: Verpflichtungserklärung, handschriftlich. Entsprechend der DV 040/0/010 Anlage III/3
Die handschriftliche Verpflichtungserklärung dient auch gleichzeitig dem MfS als
Handschriftmuster/-vorlage für evtl. notwendige Schriftvergleiche.

Organigramm zur Einleitung eines Bestätigungs-, Ver-und Entpflichtungsverfahrens,
Überleitung in die Reserve, für den SAS- und Chiffrierdienst in der NVA
BArch*304
Organigramm Bestätigungsverfahren