Zurück
Chiffrierverfahren F-2500-1 / Chiffriergerät QUARZ
BArch*92, *110, *128, *202, *602, *700
KRISTALL-D bzw. KRISTALL-QUARZ wurde im international
agierenden Peildienst innerhalb des Warschauer Vertrages
ab 1974 eingesetzt.
Das Verfahren F-2500-1 wird mit dem Chiffrier-
gerät QUARZ, den Geräteblöcken KRISTALL-D, den
Tableaus F-2500-0F-2500-2 und den
Tabellen F-2500-4 und F-2500-4 realisiert.
Das maschinelle Chiffrierverfahren ist für den statio-
nären und halbstationären Betrieb vorgesehen.
Zu Kristall-D-Quarz ist der Begriff ALMAS markant.
Und ist wie folgt definiert:
ALMAS (UdSSR) EA: Gerät zur Nutzung des mit Kristall-D-Quarz
ausgerüsteten Nachrichtenkanals zum Austausch dienstlicher
Informationen mittels Fernschreibmaschinen.
Weiter:
QUARZ (UdSSR): Gerät zur Chiffrierung bzw. Dechiffrierung von
Informationen, die über die Anlage KRISTALL-D übertragen werden.
in allen FAD eingesetzt. (Funk-Aufklärungs-Dienste)

Das Chiffriergerät QUARZ wurde für die Kommunikation zwischen
den internationalen Peilstationen und der Peilzentrale verwendet.

Die Peilzentrale war in der UdSSR, die nationalen Peilstellen
waren in der DDR, CSSR, VR Polen und Ungarn.

Über eine Retranslationsstelle wurden die international angeforderten
Peilungen in das nationale Peilnetz übertragen und Peilungen angewiesen.

Die SKS V/1 und SKS V/2 sind Geräte der nationale Peilstationen.
Die SKS V/1 wurde an die Staaten:
Bulgarien, CSSR, VR Polen, Ungarn geliefert.
Kristall-Quarz SKS V/1
Abb.: Kristall-Quarz Peilstationen mit SKS V/I Stationen.

Abk.: KQ = Kristall-Quarz (F-2500)
      OP = OPERATION (SKS V/1)
      Ü = Stelle Retranslation

Übergeordnete Peilstation: FBS 52
Untergeorndete Peilstationen:   FBS 12, 61, 81  (CSSR, VR Polen, Ungarn)
                                FBS 51 Berlin
mit den ihnen unterstellenten   FBS 53 sowie
mobilen und stationären Peilstationen in der DDR.

                                        GVS 33/70
                                        1. Ausf. 2 Blatt

Erläuterungen zum Verbindungsschema OP und KQ

1. Kommandos aller Art über das System KQ erreichen die
   Peilbasis 1 direkt.

2. Die Peilbasis 2 und 3 wird nach dem System OP über
   Umsetzung mit Kommandos aller Art versorgt.

3. Im Bedarfsfall - je nach operativer Situation - wird eine
   erforderliche Anzahl von Peilpunkten der stationären Peil-
   basis durch OP-Kommandos aller Art versorgt.

4. Knotenpunkt der Nachrichtenübermittlung ist die FBS 51
   (Berlin), der weitere Stellen nachgeordnet werden
   (FBS 52, FBS 12).

5. Das Mikrofahnungsgebiet wird durch OP- Kommandos direkt
   versorgt.

6. Peilkommandos der Peilbasis 1 und 2 gelangen zur FBS 53
   (Ü-Stelle).
   Peilkommandos, die von der Peilbasis 1 und 2 über OP
   zur FBS 53 gelangen, werden von dieser über OP an die zuge-
   ordneten Peilbasis und an die FBS 51 übermittelt.
   Anschließend erfolgt eine Umsetzung nach dem System KQ.

7. Bei Einsatz von zwei Ü-Stellen arbeiten beide autonom.
   Eine Kommandoverdopplung erfolgt über die FBS 51 mit
   dem System KQ.

8. Als nachrichtentechnische Übertragung kommt die Variante
   Leitung und Funk (Sonderfälle) in Frage.


Es dient der Ein- und Ausgabe folgender Kommandos:
- Peilkommando
- Orientierungskommandos
- Informationskommandos.

Es ist ein Direktchiffrierverfahren mit absoluter Sicherheit.
Es kann über Draht- oder Funkkanäle gearbeitet werden.
Es besteht die Möglichkeit individuellen oder zirkularen
Verkehr zu betreiben.

Für die Eigen- und Blockierungsüberprüfung erfolgt über
die Kontrollbuchsen an den eingesetzten Kassetten mit der
Beschriftung:
- Spezialkontrolle
- Kontrolle der Synchronisation
- Kontrolle der Blockierung

Um einen Schlüsselwechsel auszuführen muß das Chiffriergerät
in die Betriebsart Internschaltung geschaltet werden.
Nur beim Empfangschiffrator der Gerätes QUARZ kann der
Schlüsselwechsel in der Betriebsart Betrieb erfolgen.

Die Gültigkeit des Zeitschlüssels entspricht den Standard-
regeln für den Schlüsselwechsel.

Maximal 3 Stunden vor Gültigkeit kann er eingestellt werden.
Er ist 7 Tage gültig und kann auf Befehl um 2 Stunden länger
gültig sein.

Die Schlüsselelemente sind Schlüsselkassetten.
Es gibt für den Sende- und für den Empfangsblock
je eine Schlüsselkassette. Jede Kassette hat 24 Funktions-
und einen Sperrkontaktschieber. Ähnlich der Kassetten der T-217.
Die Funktionskontaktschieber sind laut Schlüsselunterlagen
auf einen von 40 möglichen Positionen zu schieben.
Der rechte Kontaktschieber (Speerkontaktschieber)  muß immer
auf der roten Markierung (Position 0) stehen.

Bei der Funktionskontrolle des Chiffriergerätes QUARZ ist
bei abgeschalteten Sendekanal der Kontrollschlüssel einzustellen
und der Betriebsartenschalter auf Internschaltung zu schalten.
Der erste Kontrollschlüssel lautet:
  01   02   03   04   05   06   07   08     1K  
  09   10   11   12   13   14   15   16
  17   18   19   20   21   22   23   24

  01   02   03   04   05   06   07   08
  09   10   11   12   13   14   15   16
  17   18   19   20   21   22   23   24

Meldet das Gerät keine Störung ist der aktuelle Zeitschlüssel
einzustellen und in der Betriebsart Internschaltung auf
korrekte Funktion zu überprüfen.
Leuchtet die Anzeige Überprüfung auf liegt ein Fehler in
der Schlüsseleinstellung vor.

Beispiel eines Zeitschlüssels:
  20   38   12   02   40   18   34   22     05  
  32   17   01   11   09   24   37   15
  23   39   13   04   08   30   19   21

  01   28   11   20   30   08   25   15
  17   26   40   06   31   37   18   13
  07   14   21   38   09   02   16   05
Der abgebildete Schlüssel ist die lfd. Nr. 05.
Der erste Block des Schlüssels ist für die
Sendekassette K1, der zweite für Empfangskassette K2.
Einstellen der Schieber laut Schlüsseltabelle:

Kontaktschieber Kassette Stellung
      1          K1        20
      2          K1        38
      ·          ·         ·
      ·          ·         ·
      ·          ·         ·
      9          K1        32
      ·          ·         ·
      ·          ·         ·
      1          K2        01
      2          K2        28
      ·          ·         ·
      ·          ·         ·
      ·          ·         ·
      16         K2        13
      ·
      ·
      ·

Leuchtet die Anzeige Überprüfung nicht auf so ist der
zweite Kontrollschlüssel einzustellen:
  40   39   38   37   36   35   34   33     2K  
  32   31   30   29   28   27   26   25
  24   23   22   21   20   19   18   17

  40   39   38   37   36   35   34   33
  32   31   30   29   28   27   26   25
  24   23   22   21   20   19   18   17

Arbeite das Gerät mit dem zweiten Kontrollschlüssel fehlerfrei
ist der aktuelle Zeitschlüssel einzustellen und das Gerät ist
Betriebsbereit. Ansonsten ist der Gerät defekt und darf nicht
genutzt werden.

Der Wechsel des Schlüssel erfolgt auf Weisung der vorgesetzten
Stelle.
Die Kassetten sind so einzuführen das die Stifte nach unten
zeigen, bzw. das man den Boden der Kassette sieht.

Die Eingabe der Kommandos erfolgt über ein Tastenfeld.

Kommandos:

- SKP selbständig Peilen,
- SKP Abstimmung, SKP-MW
- SKP Spezialsendung (greed, Bild, Geheimtelefon)
- SKP Funkstation ohne eingetragen Netzbezeichnung

Operative Hauptinformationen

- Suche, Spezialsuche, Anrufe der Zentrale, cq,
  Korrespondent gefunden, erwarte Zentrale, Prognose

- keine Peilung erforderlich

- Funkstation mit Buchstabenrufzeichen ohne de
- Funkstation mit Ziffernrufzeichen ohne de
- Funkstation mit gemischten Rufzeichen ohne de
- Funkstation mit abgekürzten Rufzeichen ohne de
- Funkstation mit Amateurrufzeichen
- Funkstation die in Fone arbeiten, Amateur,
  Telefonie, Chiffre

- Rundfunksendung, Gesang
- Musiksendung
- SSB
- Musiksignale

- Funkstation, Tastenfunk Klartext
- Funkstation, Tastenfunk Kurzverkehr, Funkjargon,
  Abstimmung, Q-Code, Z-Code, Dauertöne, Träger,
  Punkte, Station gibt Spruchkopf, Station fordert
  rpt-Gruppen, Station gibt rpt-Gruppen.
- Funkstation, Tastenfunk 5er-Buchstaben/Ziffernsendung 2x
- Funkstation, Tastenfunk Einzelzeichen
- Funkstation, Tastenfunk Chiffre

- cq Peilen Sie die Funkstation
- Station sendet Kenner (DMe Alarm)

Orientierungskommandos:

- Ende der Suche
- Ändere Netzbezeichnung
- Wiederholen Sie das letzte Kommando der FBS/PP
- Annullierungskommando
- Ende, Pause, arbeitet - Peilen Sie selbständig,
  alle Funkstationen des Netzes peilen, Korrespondent
  auf gleicher Frequenz

Stationsarbeit

- Übermitteln von Buchstaben und Ziffern für Texte

Informationen Dienstverkehr

- ich habe verstanden
- Information nach Tabelle F-2500-4 oder F-2500-5
- Informationsübermittlung nach operativem Meldeschema
- Aufforderung zur Verbindung
- Kommandonummer
- Präzisieren Sie Peilung FBS/PP
- Übermitteln Sie den Text der gepeilten Funkstation
  nach der technischen Analyse
- Anforderung von Peilmeldungen
- Information über arbeitende Zentralen ohne Peilung

Die Kommandos werden Blockweise chiffriert und gesendet.

Dienstkommandos sind zu quittieren mit dem Kommando Verstanden

Die CQ Kommandos können unterschiedliche Adressierungen erhalten:
- 09 = CQ für alle FAD
- 50 = CQ FAD 5 und FBS 12
- 55 = CQ Ref. IV
- 56 = CQ Ref. V

Bestimmungen zum Tableau F-2500
Es wird bei der Nutzung des Tableau F-2500 ein Phrasenverzeichnis
verwendet.

                                     Geheime Verschlußsache

                          F-2500

           Zentrales Chiffrierorgan der DDR
                                     Geheime Verschlußsache
                                     GVS-MfS 020/48/74
                                     14 Blatt
                                     Ausfertigung 0029

                 Sicherheitsbestimmungen
               zur Anwendung des Verfahrens
                         F-2500

                            1974

Die "Sicherheitsbestimmungen zur Anwendung des Verfahrens F-2500"
werden erlassen und treten mit Wirkung vom 01.02.1974 in Kraft.

Berlin, den 01.02.1974                       Leiter des ZCO
                                             Schürrmann
                                             Oberst

           I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1.   Zweckbestimmung

2.   Zu beachtende Grundsatzdokumente

3.   Bestimmungen zum Chiffriergerät "QUARZ"
3.1. Aufstellung des Chiffriergerätes "QUARZ"
3.2. Inbetriebnahme
3.3. Schlüsselwechsel
3.4. Funktionskontrolle
3.5. Organisatorische Festlegungen

4.   Bestimmungen zum Gerät "KRISTALL-D"

5.   Bestimmungen zum Tableau "F-2500"

1.     Zweckbestimmung

       Das Verfahren F-2500 wird mit dem Chiffriergerät "QUARZ", den
       jeweils notwendigen Geräteblöcken des Gerätes "KRISTALL-D"
       und dem Tableau "F-2500" realisiert.
       Die vorliegenden Bestimmungen sind strengstens einzuhalten,
       damit die Geheimhaltung von Information erfüllt wird.

2.     Zu beachtende Grundsatzdokumente

       Grundsätzliche Bestimmungen über Auswahl und Sicherung von
       Räumen und Einrichtungen der Chiffrierdienste; Auswahl und
       Bearbeitung von Kadern für den Chiffrierdienst; Aufbewahrung,
       Nachweisführung, Vernichtung und Beförderung von Chiffrier-
       unterlagen; Durchführung und Behandlung der Chiffrierkorrespondenz;
       Informationstätigkeit sind in den entsprechenden Weisungen des
       ZCO festgelegt.
       Die Sicherung der geheimen Nachrichtenverbindungen hat ferner
       in Übereinstimmung mit dem Grundsatzdokument WDie grundsätzlichen
       Bestimmungen für die Nutzung und Absicherung gedeckter Nachrichten-
       verbindungen in den Vereinten Streitkräften der Teilnehmerländer
       des Warschauer Vertrages" zu erfolgen.


3.     Bestimmungen zum Chiffriergerät "QUARZ"

3.1.   Aufstellung des Chiffriergerätes "QUARZ"

3.1.1. Das Chiffriergerät "QUARZ" ist nach Möglichkeit mit dem Gerät
       "KRISTALL-D" in einem Raum aufzustellen. Bei gemeinsamer Auf-
       stellung der Geräte ist eine Kontrollzone mit einem Radius r ≥ 20 m
       zu gewährleisten (beachte Abschnitt 4.1.).
       Ergibt sich die Notwendigkeit, die Geräte getrennt auf zustellen,
       so ist um jedes Gerät "QUARZ" eine Kontrollzone mit einem
       Radius r ≥ 5 m zu gewährleisten (beachte Abschnitt 3.1.3.).

3.1.2. Bei Aufstellung mit dem Gerät "KRISTALL-D" und beim Betrieb
       über den Sendekanal ist das Chiffriergerät "QUARZ" zu verschließen
       und zu verplomben.

3.1.3. Während der Betriebsbereit schafft des Chiffriergerätes "QUARZ"
       ist um das Gerät und um das Verbindungskabel zwischen dem
       Chiffriergerät "QUARZ" und dem Gerät "KRISTALL-D" eine Kontrollzone
       mit einem Radius r ≥ 5 m zu gewährleisten.
       In dieser Zone dürfen sich keine unbefugten Personen aufhalten
       und dürfen keine Transportmittel abgestellt worden sein oder
       abgestellt werden.

3.1.4. Telefone, Nachrichten- und Meßgeräte, deren Wirkungsbereich über
       die Kontrollzone hinausreicht, sowie nicht zu den Geräten "QUARZ"
       und "KRISTALL-D" gehörige Kabel und Leitungen aller Art, die über
       die Kontrollzone hinausgehen, müssen mindestens 0,50 m vom
       Chiffriergerät entfernt sein.

3.1.5. Bei Aufstellung mehrerer Chiffriergeräte "QUARZ" muß der Abstand
       zwischen den Geräten mindestens 0,10 m betragen.


3.2.   Inbetriebnahme

3.2.1. Vor der Inbetriebnahme des Chiffriergerätes "QUARZ" sind im
       Anwendungsbereich die Festlegungen zur Aufstellung, Unterbringung
       und Bedienung von Chiffriergeräten zu garantieren.

3.2.2. Bei der Inbetriebnahme des Chiffriergerätes "QUARZ" ist es
       grundsätzlich verboten:
       - Schlüsselwechsel in Anwesenheit Unbefugter durchzuführen.
       - Unbefugte mit Schlüsselwechsel und Schlüsselunterlagen
         vertraut zu machen.
       - Irgendwelche Auszüge anzufertigen und Angaben zum Verfahren
         insbesondere zum Schlüssel laut zu lesen.
         Kassetten in den Chiffrator einzuschieben oder zu belassen,
         die nicht mit dem gültigen Schlüssel übereinstimmen.
       - Ohne gültige Chiffrierunterlagen das Chiffriergerät an den
         Sendekanal anzuschließen.
       - Bei defekten oder nicht überprüften Schutzsperren, einzelnen
         defekten Baugruppen bzw. veränderter Schaltung, das Chiffrier-
         gerät an den Sendekanal anzuschließen.
       - Bei eingesetzten Kassetten oder nach Anschluß des Chiffrier-
         gerätes an den Sendekanal herausgenommene Baugruppen über
         Adapterkabel anzuschließen, Messungen vorzunehmen, das Chiffrier-
         gerät abzugleichen und abzustimmen bzw. Defekte zu beseitigen.
       - Bei eingesetzten Kassetten die Kontrollbuchsen "Spezialkontrolle";
         "Kontrolle der Synchronisation" und "Kontrolle der Blockierung"
         zu benutzen.
       - Mit unverplombten Sende- und Empfangsblöcken über den Sende-
         kanal zu arbeiten.


3.3.   Schlüsselwechsel

3.3.1. Kassetten dürfen erst nach Überprüfen der Stellung der Kontakte
       an den Kassetten entsprechend der Schlüsselunterlage in den
       Chiffrator eingeführt werden.

3.3.2. Kassetten mit dem gültigen Schlüssel sind vor Dekonspiration
       zu schützen. Die gesetzten Schlüssel haben den gleichen Geheim-
       haltungsgrad wie die Schlüsselunterlagen.

3.3.3. Schlüssel aus einem beschädigten Block dürfen nicht benutzt werden.
       Sie dürfen nur zum unmittelbaren Gebrauch geöffnet werden.
       Schlüsselwechsel nach vorzeitig geöffnetem oder vorzeitig ent-
       nommenem Schlüssel darf nur auf Genehmigung des Chiffrier-
       dienstes erfolgen.

3.3.4. Schlüsselwechsel darf frühestens 3 Stunden vor Beginn der
       Gültigkeitsdauer des Schlüssels vorbereitet werden.

3.3.5. Beim Schlüsselwechsel hat das wechseln der Kassetten vorsichtig
       ohne Verkanten in der Betriebsart "Internschaltung" zu erfolgen.
       Die Kassetten sind vor und nach dem Wechseln auf ihre Unter-
       seite zu legen, damit ein Verbiegen der Kontaktstifte vermieden
       wird.
       Der Zeitschlüssel im Chiffriergerät "QUARZ", das auf der Empfangs-
       seite arbeitet, kann in der Betriebsart "Betrieb" gewechselt werden.

3.3.6. Werden Kassetten zum Schlüsselwechsel vorbereitet und dann in
       Kassettenbehälter aufbewahrt oder transportiert, so ist vor dem
       Einsetzen der Kassetten in den Chiffrator die Lage der Kontakt-
       schieber der ersten 5 Reihen zu kontrollieren.

3.3.7. Vor jedem Schlüsselwechsel oder nach Beseitigen von Defekten ist
       die Funktionstüchtigkeit des Chiffriergerätes zu überprüfen.
       Das Chiffriergerät "QUARZ" darf nicht zum Chiffrieren verwendet
       werden, wenn das Ergebnis der Funktionskontrolle vom vorgeschriebenen
       abweicht.

3.3.8. Der Zeitschlüssel gilt maximal 7 Tage.
       Der angewiesene Schlüssel- und Schlüsselserienwechsel ist un-
       bedingt einzuhalten.

3.3.9. Der Zeitschlüssel kann auf Anweisung des Chiffrierdienstes um
       2 Stunden verlängert werden, wenn alle Teilnehmer rechtzeitig
       informiert wurden.

3.4.   Funktionskontrolle

3.4.1. Die Funktionstüchtigkeit des Chiffriergerätes "QUARZ" ist mit
       dem ersten Kontrollschlüssel bei abgeschaltetem Sendekanal
       vom Wartungsmechaniker entsprechend der Gebrauchsanweisung zu
       überprüfen. Zu diesem Zweck ist der Betriebsartenschalter in
       die Stellung "Internschaltung" zu schalten.
       Der Kontrollschlüssel ist wie folgt zu setzen:

       01 02 03 04 05 06 07 08
       09 10 11 12 13 14 15 16
       17 18 19 20 21 22 23 24

       01 02 03 04 05 06 07 08
       09 10 11 12 13 14 15 16
       17 18 19 20 21 22 23 24

3.4.2. Nach dem Überzeugen von der richtigen Funktion des Chiffrier-
       gerätes mit dem ersten Kontrollschlüssel ist der gültige Schlüssel
       entsprechend der Gebrauchsanweisung einzuführen.

3.4.3. Nach dem Einführen des gültigen Schlüssels ist zu prüfen, ob
       die chiffrierte Information in Internschaltung wieder richtig
       hergestellt wird.
       Wird die Information nicht wiederhergestellt (Anzeige: "Überprüfung"
       leuchtet nicht), muß der gesetzte Schlüssel überprüft werden.
       Leuchtet auch dann die Anzeige "Überprüfung" nicht auf, ist die
       Funktionstüchtigkeit des Chiffriergerätes mit dem zweiten
       Kontrollschlüssel zu kontrollieren.
       Dieser  Kontrollschlüssel ist wie folgt zu setzen:

       40 39 38 37 36 35 34 33
       32 31 30 29 28 27 26 25
       24 23 22 21 20 19 18 17

       40 39 38 37 36 35 34 33
       32 31 30 29 23 27 26 25
       24 23 22 21 20 19 18 17

       Arbeitet das Chiffriergerät mit dem zweiten Kontrollschlüssel
       nicht fehlerfrei (die chiffrierte Information wird nicht wieder-
       hergestellt), ist es vom Sendekanal abzuschalten und zu
       reparieren.


3.5.   Organisatorische Festlegungen

3.5.1. Es ist verboten, über beliebige Nachrichtenverbindungen Gespräche
       über technische und spezielle Angaben zum Funktionsprinzip und
       zur Bedienung des Chiffriergerätes "QUARZ" sowie zu Zuschaltungen
       an den Sendekanal und über Schlüssel oder Schlüsselunterlagen
       zu führen.

3.5.2. Zur Zeit nicht benutzte Kassetten sind zusammen mit den
       Chiffrierunterlagen aufzubewahren.

3.5.3. Wenn nicht anders angewiesen, sind zur Bearbeitung benutzte
       Schlüssel innerhalb von 24 Stunden zu vernichten.
       Über die Vernichtung der Schlüssel ist Nachweis zu führen.

3.5.4. Entnommene Schlüssel sind im vom Leiter des Dienstbereiches
       versiegelten Umschlag bis zu 24 Stunden nach Ablauf der Geltungs-
       dauer bei den Chiffrier unterlagen aufzubewahren.

3.5.5. Bei irrtümlich freigelegten oder vorzeitig entnommenen Schlüsseln
       ist der Chiffrierdienst sofort auf dem Dienstweg zu informieren.
       Diese Schlüssel sind sofort in einem Umschlag zu versiegeln.
       Über den Sachverhalt ist Nachweis zu führen und vom Leiter des
       Dienstbereiches abzuzeichnen.

3.5.6. Reparaturen und prophylaktische Durchsichten des Chiffriergerätes
       "QUARZ" sind vom zugelassenen Personenkreis in gesicherten
       Räumen unter Beachtung der Konspiration durchzuführen.

3.5.7. Bei Unterbrechung der Nachrichtenverbindung über die Geltungs-
       dauer des Schlüssels hinaus
       - ist das Gerät vom Sendekanal abzuschalten (Betriebsartenschalter
         in Stellung "Internschaltung");
       - ist die Stromversorgung abzuschalten;
       - sind alle Kassetten aus dem Chiffrator herauszunehmen und in
         Stahlschrank oder Stahlkassette aufzubewahren;
       - sind die Deckel zu verschließen, zu verplomben und das
         Chiffriergerät mit der Hülle abzudecken.

3.5.8. Bei Neuzuschaltung erfolgt nach Mitteilung des technischen Leiters,
       daß alle technischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme gegeben
       sind und die entsprechenden Protokolle gefertigt wurden,
       nur auf Weisung des Chiffrierdienstes das Zuschalten des Chiffrier-
       gerätes "QUARZ" an den Sendekanal.

3.5.9. Bei Defekten ist das festgelegte technische Personal berechtigt
       und verpflichtet, das Chiffriergerät "QUARZ" vom Sendekanal zu
       trennen.
       Betriebsbereite Chiffriergeräte " QUARZ" sind entsprechend den
       Pflichtenfestlegungen für das betreffende Personal an den Sende-
       kanal anzuschließen, wenn infolge von Defekten eine Auswechslung
       erforderlich ist.

3.5.10. Änderungen und Ergänzungen an der Kabelinstallation dürfen nur nach
        Zustimmung des technischen Leiters vorgenommen werden.

3.5.11. Bei  Dienstübergabe ist aktenkundig zu übergeben:
        - das Chiffriergerät mit den Ersatzteilen;
        - die Chiffrierunterlagen;
        - die technischen Unterlagen.

3.5.12. In der Gerätekladde ist ferner Nachweis zu führen über:
        - Abschalten der Stromversorgung am Chiffriergerät;
        - Trennen des Chiffriergerätes vom Sendekanal;
        - Chiffrierunterlagen;
        - Überprüfen der Funktionstüchtigkeit des Chiffriergerätes und
          deren Ergebnisse;
        - Defekte, prophylaktische Durchsichten, Reparaturen, Anzahl der
          Starts zur Inbetriebnahme und andere Überprüfungen;
        - Übergang zu einem anderen Sendekanal.

3.5.13. Der Transport von Chiffriergeräten "QUARZ" hat grundsätzlich
        nur mit verschlossenen und verplombten Deckeln zu erfolgen.
        Das Chiffriergerät ist beim Transport abzudecken.


4.     Bestimmungen zum Gerät "KRISTALL-D"

4.1.   Bei Aufstellung von Geräteblöcken des Gerätes "KRISTALL-D"
       mit dem Chiffriergerät "QUARZ" ist um das Gestell der Register-
       einrichtung "A-30D" und dessen Verbindungskabel eine Kontroll-
       zone mit einem Radius r ≥ 20 m zu gewährleisten (beachte
       Abschnitt 3.1.2.).

4.2.   Telefone, Nachrichten- und Meßgeräte, deren Wirkungsbereich
       über die Kontrollzone hinausreicht sowie nicht zu den Geräten
       "KRISTALL-D" und "QUARZ" gehörige Kabel und Leitungen aller
       Art, die über die Kontrollzone hinausgehen, müssen mindestens
       0,50 m vom Gerät "KRISTALL-D" entfernt sein.

4.3.   Das Verbindungskabel zwischen dem Gerät "KRISTALL-D" und dem
       Chiffriergerät "QUARZ" darf maximal 15 m lang sein.

4.4.  Das Gerät "KRISTALL-D" ist durch eine Schiene (Querschnitt Ø = 10mm2)
      zu erden. Der Erdungswiderstand darf 50 Ω nicht über schreiten.
      Die Kabelabschirmung ist zu erden.


5.    Bestimmungen zum "Tableau F-2500"

5.1.  In die Phrasenverzeichnisse des "Tableaus F-2500", die zuge-
      hörigen Schlüsselunterlagen und Dokumentationen dürfen nur die
      ausdrücklich dafür bestimmten Personen Einblick erhalten. Vor und
      nach Gebrauch sind die Unterlagen unter sicherem Verschluß auf zu-
      bewahren. Es ist verboten, die Phrasenverzeichnisse u. a. Verfahrens-
      unterlagen ganz oder auszugsweise in irgendeiner Form zu kopieren.

5.2.  Verlust oder Dekonspiration der Phrasenverzeichnisse, der Schlüssel-
      unterlagen oder Dokumentationen ist sofort dem zuständigen
      Chiffrierdienst zu melden.

5.3.  Änderungen am "Tableau F-2500" dürfen auf Weisung des Chiffrier-
      dienstes vorgenommen werden.

5.4.  Ein mit dem "Tableau F-2500" bearbeiteter und danach übermittelter
      Spruch darf mit keinem anderen Verfahren, außer mit einem absolut
      sicheren nochmals übermittelt werden.