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         MINISTERRAT
 DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG

                           CHIFFRIERSACHE!
                           Vertrauliche Verschlußsache!
                           VVS-Nr.: A 591 850

                           * 144. Ausfertigung

            A 040/1/332                                      BArch*73

    Einrichtung und Kontrolle
 stationärer SFe-/Chiffrierstellen

              1983



NACHWEIS ÜBER EINARBEITUNG VON ÄNDERUNGEN

ÄnderungEinarbeitung
Nr.   Inkraftsetzungstermin   Datum    Unterschrift     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHWEIS ÜBER ZUGANG/ABGANG

Lfd. 
Nr.
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  Abgang  
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Blatt
  Datum    Signum  
01  28  Anfangs-
bestand
       
       
       
       
       
       
       
       
       
NACHWEIS ÜBER VERNICHTUNG

Lfd. 
Nr.
  Blatt    Vernichtet
am:
  Vernichtungsvermerk  
(Unterschriften)
      
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

     Einführungsbestimmung zur A 040/1/332

     1. Die Anleitung 040/1/332 Einrichtung und Kontrolle
     stationärer SFe-/Chiffrierstellen wird erlassen und tritt
     am 01. 12. 1983 in Kraft.

     2. Die A 040/1/332 gilt auch für die Grenztruppen der
     Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und entsprechend
     für die Zivilverteidigung.

     3. Die A 040/1/332 ist nur Kommandeuren und Stabschefs,
     denen SAS- und Chiffriereinrichtungen unterstehen, sowie
     Armeeangehörigen und Zivilbeschäftigten, die für den SAS-
     und Chiffrierdienst bestätigt oder verpflichtet sind,
     zugänglich zu machen.

     O.U., den 22.09.83                    Chef Nachrichten


                Inhaltsverzeichnis                        Seite

           Übersichts- und Einführungsteil                   1
           Einleitung                                        7

  I.       Die Einrichtung von Chiffrierstellen              8
           Die Auswahl der Betriebsräume                     8
           Die Sicherung der Betriebsräume                  10
           Die technische Ausrüstung der Betriebsräume      13
           Die Abnahme der Betriebsräume                    19

 II.       Das Herstellen der Betriebsbereitschaft          21
           Die Montage der Geräte                           21
           Die Entfaltung des SFe-Teilnehmernetzes          23
           Die Betriebs- und technische Dokumentation       28

III.       Die Kontrolltätigkeit                            33

  Anlagen
  1        Normativen für Tür- und Fenstergitter            41
  2        Erdung eines SFe-Betriebsraumes (Variante)       42
  3        Muster einer Schlüsselordnung                    43
  4        Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte                   45
  5        elektrisches Funktionsschema einer SFe-Stelle    46
  6        Montageschema einer SFe-Stelle                   47
  7        Funktionsschema einer Alarmierungseinrichtung    48

  Anhänge
  1        Begriffsbestimmungen zur Erdung                  50
  2        Technische Forderungen für Akkumulatorenanlagen  52
           (gemäß TGL 200-0653/02)

Vom Autor hinzugefügte Dokumente:
           VS Begleit- und Grundkarte                       Ah  Autor


     Einleitung

     1. Die Anleitung 040/1/332 enthält die Zusammenfassung und
     Erläuterung aller Festlegungen der militärischen Bestimmungen,
     die für die Einrichtung von stationären Chiffrierstellen,
     SFe-Stellen und kombinierten SFe-/Chiffrierstellen (nach-
     folgend Chiffrierstellen) in den Truppenteilen, Einheiten
     und Einrichtungen, die dem Ministerium für Nationale Ver-
     teidigung, den Kommandos der Teilstreitkräfte, dem Kommando
     der Grenztruppen der DDR, den Kommandos der Militärbezirke,
     den Verbänden und Wehrbezirkskommandos direkt unterstellt
     sind sowie von analogen Einrichtungen der Zivilverteidigung
     zutreffen.
     Zur Einrichtung von Chiffrierstellen gehören die Auswahl,
     die Sicherung, die technische Ausrüstung, die Ausstattung
     mit Unterkunftsgeräten und die Abnahme der Betriebsräume.
     Für die Durchführung von Kontrollen in den Chiffrierstellen
     sind Anhalte in Form von Algorithmen vorgegeben.

     2. Die Grundlagen für die Einrichtung von Chiffrierstellen
     und die Durchführung des Betriebsdienstes sind die Fest-
     legungen
     a) der Dienstvorschrift 040/0/015
        SAS- und Chiffrierdienst Truppenteil;
     b) die Anleitung 040/1/327
        Chiffrierbetriebsdienst;
     c) die Anleitung 040/1/325
        SAS-Fernsprech- und Fernschreibbetriebsdienst;
     d) der Anleitung 040/1/009
        Organisation des operativ-technische Dienstes
        auf Nachrichtenzentralen und
     e) der Stellenpläne und Ausrüstungsnachweise (STAN).

     3. Die Grundlagen für die Ausstattung der Chiffrierstellen
     mit Unterkunftsgeräten, einschließlich Panzer- oder Stahl-
     blechschränken, sind die Objektausstattungspläne.

  I. Die Einrichtung von Chiffrierstellen

     Die Auswahl der Betriebsräume

     4. Zur Erfüllung der Anforderungen an Betriebsräume für
     Chiffrierstellen und die Arbeit mit SAS- und Chiffrier-
     mitteln in diesen Räumen sind nachstehende Grundsätze
     einzuhalten:
     (1) Die Chiffrierstelle ist im Bereich der Nachrichten-
     zentrale oder in deren Nähe in einem anderen Gebäude unter-
     zubringen. In erster Linie sind dazu Räume im Stabsgebäude
     zu nutzen, um eine übersichtliche Verlegung der SFe-Teil-
     nehmernetzes zu erreichen und lange Meldewege zu vermeiden.
     (2) Die Fensterseite der Chiffrierstelle muß der Grenze der
     kontrollierten Zone (Objektgrenze) abgewandt sein. Der Ab-
     stand der Chiffrierstelle zur Grenze der kontrollierten
     Zone muß mindestens 15 m betragen. Dabei bildet der Fußpunkt
     an der Grenze der Kontrollierten Zone das Zentrum eines
     Kreisbogens mit einem Radius von mindestens 15 m (Bild 1).
     Die Entfernung zu Gebäuden, die von ausländischen Dienst-
     stellen genutzt werden, hat mindestens 100 m zu betragen.
     (3) Die Chiffrierstelle ist in einem solchen Bereich des
     Objektes bzw. des Gebäudes unterzubringen, in dem sich vor-
     wiegend Angehörige des Stabes oder der Nachrichtenzentrale
     bewegen und in dem keine öffentlichen Sprechstunden abge-
     halten werden sowie anderer Publikumsverkehr stattfindet.
     Das ist insbesondere in den Wehrkreiskommandos zu beachten.
     Zu berücksichtigen ist außerdem die Zweckbestimmung der
     Räume, die sich neben, über und unter der Chiffrierstelle
     befinden.

Bild 1

     Bild 1 Abstand der Chiffrierstelle zur Grenze der
            kontrollierten Zone (Varianten)

     (4) In den Räumen der Chiffrierstelle dürfen keine Versor-
     gungsleitungen (außer Heizungsrohre für installierte Heizkör-
     per und Wasserleitungen) verlaufen, sich keine Hauptsiche-
     rungskästen, Fernsprechverteiler des Stabsnetzes und andere
     technischen Anlagen der Gebäudeausrüstungen befinden. Soll die
     Chiffrierstelle in Schutzbauwerken oder trümmersicheren An-
     lagen untergebracht werden, ist das Vorhandensein von Anlagen
     des Belüftungssystems (Zu- und Abluftkanäle) zulässig. Die
     dafür vorhandenen Wanddurchbrüche müssen so beschaffen sein,
     daß eine Informationsgewinnung oder Eindringen ausge-
     schlossen sind.

     5. Für Chiffrierstellen, in denen Chiffrier- und SFe-Geräte
     betrieben werden, sind ein Chiffrierbetriebsraum und ein
     SFe-Betriebsraum sowie nach Möglichkeit ein Zwischenflur
     für Abfertigungszwecke vorzusehen. Diese Räume müssen neben-
     einander liegen, ein abgeschlossenes gesichertes Bereich
     bilden und nur durch eine Tür zugängig sein. Ein Notausgang
     ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Konsultation mit
     der zuständigen Stelle des MfS zu schaffen.
     Für Chiffrierstellen, in denen entweder nur Chiffriergeräte
     oder nur SFe-Geräte betrieben werden, wird nur ein Betriebs-
     raum benötigt. In diesem Fall ist bei der Auswahl des Be-
     triebsraumes die Möglichkeit einer späteren Erweiterung der
     Chiffrierstelle zu beachten. Unter Beachtung des Platzbedarfs
     sind auch Chiffrierstellen mit einem kombinierten SFe- und
     Chiffrierbetriebsraum möglich.
     Das Bild 2 zeigt drei mögliche Varianten einer Chiffrierstelle.

     Die Sicherung der Betriebsräume

     6. Vor der Inbetriebnahme der SFe- und Chiffriergeräte sowie
     des SFe-Teilnehmernetzes ist die Abnahme der Betriebsräume
     durch einen Mitarbeiter des SAS- und Chiffrierdienstes der über-
     geordneten Führungsebene durchzuführen und zu protokollieren.

     7. Die Räume für die Chiffrierstelle haben folgende Sicher-
     heitsbestimmungen zu entsprechen:
     (1) Die Eingangstür zur Chiffrierstelle muß aus Stahlblech
     mit einer Dicke von mindestens 3 mm und einem stabilen
     Rahmen bestehen. Besteht die Eingangstür aus Holz, ist sie
     zusätzlich durch eine Stahlgittertür zu sichern
     (Normative siehe Anlage 1).
     Diese Türen sind so zu befestigen, daß ein Aushängen im ge-
     schlossenen Zustand unmöglich ist.
     Die Stahlblech- bzw. Stahlgittertüren müssen so beschaffen
     bzw. montiert sein, daß sie auch von innen verschließbar sind.
Variante 1: Chiffrierstelle am Ende des Gebäudes
Bild 2 Variante 1
Variante 2: Chiffrierstelle innerhalb des Gebäudes
Bild 2 Variante 2
Variante 3: Chiffrierstelle mit kombiniertem SFe- Chiffrierbetriebsraum und
Bild 2 Variante 3

    Bild 2  mögliche Varianten einer Chiffrierstelle

     (2) Die Eingangstür ist mit einem Blindknopf und einem
     Schließblech aus Metall zu versehen, welches durch die Ver-
     wendung von Schloßschrauben, die von innen zu kontern sind,
     gegen eine Abnehmen von außen zu sichern ist.
     (3) Die Eingangstür und bei Vorhandensein die Stahlgittertür
     und bewegliche Fenstergitter sind mit Zylindersicherheits-
     schlössern des Sicherheitsgrades 9 aus der DDR-Produktion
     gemäß TGL 23182 zu versehen.
     Diese Schlösser dürfen nicht in eine Haupt- oder General-
     schlüsselanlage einbezogen sein.
     Die Eingangstür darf sich von außen nur mittels des Schlüssels
     öffnen lassen (Wechselschloß).
     Über alle Schlüssel ist anhand der Originalverpackung bei der
     Abnahme ein eindeutiger Nachweis zu erbringen.
     (4) In der Eingangstür oder in der Wand neben der Eingangstür
     ist ein von innen verschließbares Schalterfenster, das die
     Größe von 15 cm x 25 cm nicht überschreiten darf, zu schaffen.
     (5) Hinter der Eingangstür bzw. dem in der Wand eingebauten
     Schalterfenster ist ein Vorhang anzubringen, der zuverlässig
     den Einblick in das Innere des Raumes verhindert. Türen, die
     aus den Betriebsräumen direkt auf den Flur führen, sind innen
     zu polstern.
     (6) Die Fenster sind durch im Mauerwerk verankerte starre
     oder bewegliche Stahlgitter (siehe Anlage 1) zu sichern.
     Fenstergitter an Gebäuden der Leichtbauweise sind so zu be-
     festigen, daß ein Lösen von außen unmöglich ist.
     (7) Die Einsichtnahme in die Räume ist durch die Verwendung
     von undurchsichtigem Spezialglas oder Vorhängen vor den
     Fenstern zu verhindern.
     (8) Bei der Unterbringung von Chiffrierstellen in Gebäuden
     der Leichtbauweise sind die Wände der Betriebsräume schall-
     dämmend zu isolieren.
     Weitergehende Forderungen zur statischen Sicherheit sind ent-
     sprechend den örtlichen Verhältnissen festzulegen und zu
     realisieren.

     Die technische Ausrüstung der Betriebsräume

     8. Zur technischen Ausrüstung des SFe-Betriebsraumes gehören:
     a) die Erdung, die Elektroinstallation und die Gleichstrom-
        versorgung;
     b) ein Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte, ein Pegelmeßgerät und
        ein Kanalentzerrer;
     c) die SFe-Vermittlung;
     d) der SFe-Ortsverteiler zur Aufnahme von 50 Doppeladern;
     e) der SFe-Fernverteiler zur Übernahme von
        - 4 x Vierdrahtleitung mit HVt/stationär auf Trennend-
              verschluß,
        - 1 x Vierdrahtleitung von der NF-Verteilung der statio-
              nären Funkstelle,
        - 1 x Vierdrahtleitung zur Übernahme eines Richtfunk-
              kanals/stationär,
        - 2 x Vierdrahtleitung zum Außenendverschluß für die Über-
              nahme von Kanälen mobiler kanalbildender Elemente.
        (Diese Aufzählung stellte eine mögliche Variante dar.)

     9. Zur technischen Ausrüstung des Chiffrierbetriebsraumes
     gehören:
     a) die Elektroinstallation;
     b) die Erdung;
     c) die Linienstromversorgung.
     (Die Buchstaben b und c sind nur dann zutreffend, wenn
     Chiffriergeräte eingesetzt werden, die das Direktchiffrieren
     ermöglichen.)

     10. Die Erdung für die Betriebsräume ist über die Erdungs-
     anlage des Objektes sicherzustellen. Der Erder ist über eine
     Erdungsleitung direkt mit der Erdungssammelleitung des Be-
     triebsraumes zu verbinden. Die dabei auszuführenden Verbin-
     dungen sind gemäß Bild 3 so zu sichern und zu verplomben,
     daß ein unkontrolliertes Auftrennen und Aufschalten unmöglich
     sind.
     Der Widerstand darf bei einem durch den Erder fließenden
     Strom 5 Ohm nicht überschreiten.

Anlage der Erdungsanlage

     Bild 3 Verbindungen der Erdungsanlage

     11. Die Erdungsanlage ist zum Nachweis der Funktionsfähigkeit
     und der Schutzgüte durch Angehörige der SAS- und Chiffrier-
     werkstätten halbjährlich im Sommer und im Winter zu kontrol-
     liern.
     Die Kontrollen der Erdungsanlage hat aus der Sicht- und elek-
     trischen Prüfung zu bestehen.
     (1) die Sichtprüfung muß umfassen:
     a) stichprobenartige Kontrolle des Zustandes der Erder und
        der Verbindungen im Erdboden sowie der Übergangsstellen
        der Erdungsleitungen in den Erdboden oder in die Funda-
        mente;
     b) Kontrolle des Zustandes der sichtbaren Erdungsleitungen
        sowie der Verbindungen und Anschlüsse einschließlich der
        Unversehrtheit der Verplombungen;
     c) Kontrolle des Potentialausgleiches.
     (2) Die elektrische Prüfung umfaßt die Ermittlung der Erdungs-
     spannung und der Erdungsimpedanz nach der Strom-Spannungs-
     Meßmethode.
     Die Messung mit mittelbarer Stromentnahme aus dem netz ist
     wie folgt durchzuführen:
     a) Der Hilfserder H ist nach Bild 4 so weit von der zu
        prüfenden Erdungsanlage E entfernt anzuordnen, daß keine
        gegenseitige Beeinflussung zwischen der Erdungsanlage und
        dem Hilfserder auftritt. Das ist der Fall, wenn sich ein
        konstanter Bereich in dem zu ermittelnden Kurvenverlauf
        ergibt. Zwischen der zu prüfenden Erdungsanlage E und dem
        Hilfserder H ist eine Wechselspannung anzulegen.
     b) Der Potentialverlauf ist durch Versetzen der Sonde S, aus-
        gehend von der Erdungsanlage in Richtung Hilfserder, ent-
        lang mindestens zweier im Winkel von 90° zueinander ver-
        laufender Trassen aufzunehmen, bis der konstante Bereich
        des Kurvenverlaufs ermittelt ist.
     c) Aus der Spannung U im Bereich des konstanten Kuvenverlau-
        fes und der Größe des über die Erdungsimpedanz fließenden
        Stromes I ist die Erdungsimpedanz ZE, sofern keine spe-
        zielles Erdungsmeßgerät zur Verfügung steht, nach Gleich-
        ung (1) zu ermitteln.

                         ZE ≧ U / I    (1)


Meßanordnung Erdung

     Bild 4  Meßanordnung der Strom-Spannungs-Meßmethode

    d) Ist durch Bebauung oder durch erdverlegte metallene Leiter
       in der Nähe der zu prüfenden Erdungsanlage die Aufnahme
       des Kurvenverlaufes nach Buchstaben b nicht möglich, so ist
       die rückläufige Messung durchzuführen. Bei dieser Messung
       ist unter Beibehaltung der Meßanordnung nach Bild 4 die
       Sonde, ausgehend vom Hilfserder in Richtung Erder, so weit
       zu versetzen, bis der konstante Bereich ermittelt ist.
    (3) die Erstmessung der Erdungsimpedanz ist von dem betrieb
    durchzuführen und nachzuweisen, der die Erdungsanlage er-
    richtet, erweitert, geändert oder rekonstruiert hat.
    Das Prüfprotokoll ist bei der Abnahme des Betriebsraumes
    vorzulegen.

    12. Im Betriebsraum ist eine Erdungssammelleitung so zu mon-
    tieren, daß die Länge der flexiblen Erdungsleitungen der
    Geräte nicht größer als 1 m ist.
    In der Anlage 2 ist die Erdung eines SFe-Betriebsraumes dar-
    gestellt.
    Nachstehende Querschnitte sind für die Erdungssammelleitung
    und die Erdungsleitung nicht zu unterschreiten:
    (1) Erdungssammelleitung   Cu ≧  10 mm2
                               Al ≧  25 mm2
                             St33 ≧ 100 mm2
    (2) Erdungsleitungen für den Anschluß der Geräte an die
    Erdungssammelleitung
                               Cu ≧  4 mm2
                                      (außer SFe- und Chiffrier-
                                       geräte)
                               Al ≧ 10 mm2
                                      (für SFe- und Chiffrier-
                                       geräte)
     (3) Erdungsleitungen für die Verbindung der Erdungssammel-
     leitung und dem Erder

     Bandstahl, Rundstahl oder Stahlseil ≧ 50 mm2

     13. Die Stromversorgung der Chiffrierstelle ist sicherzu-
     stellen durch
     a) die Netzspannung ~220 V/50 Hz eine Phase zur Speisung der
        Raumbeleuchtung, des Ladegleichrichters der Zentralbatterie,
        des automatischen Netzreglers NRA 220/20, der Fensterven-
        tilatoren und der Steckdosen zur allgemeinen Nutzung;
     b) eine stabilisierte Netzspannung ~220 V/50 Hz eine Phase
        über den automatischen Netzregler NRA 220/20 zur Speisung
        der Steckdose für den Anschluß der SFe- und Chiffrier-
        geräte;
     c) eine 24 V-Gleichspannung von einem Ladegleichrichter
        über einen Akkumulator, der den Bedingungen gemäß Anhang 2
        entspricht;
     d) kann die unter Buchstabe c enthaltene Forderung nicht er-
        füllt werden, ist es gestattet, die 24 V-Gleichspannung
        aus einem zentralen Akkumulatorenraum unter Beachtung fol-
        gender Bedingungen zu entnehmen:
        - der Akkumulator darf nur zur Stromversorgung der Chif-
          frierstelle genutzt werden,
        - der Anschluß anderer Verbraucher ist verboten,
        - die technische Forderungen gemäß Anhang 2 sind einzu-
          halten;
     e) ein Linienstromanschluß, wenn der Einsatz von Chiffrier-
        geräten vorgesehen ist, die das Direktchiffrieren ermög-
        lichen.

     14. Die Ausstattung der Räume der Chiffrierstelle mit Unter-
     kunftsgeräten und -textilien hat auf der Grundlage des be-
     stätigten Objektausstattungsplanes, der gemäß STAN und des
     Kataloges 061/3/001 Unterkunftsausstattung Normen zu erar-
     beiten ist, zu erfolgen.
     Danach ist für jeden Raum der Chiffrierstelle bzw. für die
     SAS- und Chiffrierzentrale folgende Grundnorm vorgesehen:

     ___________________________________________________________
     Ausst.                                          Bezugsgröße
       Nr.  Bezeichnung                ME  Menge         je     
     1130   Wandklappbett              St.   1       Zentrale
     1231   Akten-/Kleiderschrank      St.   1       Raum
     1237   Stahlblechschrank, klein   St.   1       Raum
     1330   Akten-/Radiotisch          St.   1       Raum
     1331   Schreib-Arbeitstisch       St.   1       Raum
     1333   Schreibmaschinentisch      St.   1       Arbeitsplatz
     1432   Drehstuhl                  St.   1       Arbeitsplatz
     1433   Polsterstuhl mit Armlehne  St.   1       Raum
     2111   Haushaltsstaubsauger       St.   1       Zentrale
     3215   Arbeitsplatzleuchte        St.   1       Arbeitsplatz
     4114   PU-Schaumstoffmatraze,     St.   1       Zentrale
            ganzteilig
     4211   Dekorations-/Verdunklungs- Voll- 1       Fenster
            stoff                      schal                   
     Der Stahlblechschrank (Ausstattungs-Nr. 1237) ist mittels
     Steinschrauben an der Wand oder am Fußboden zu befestigen.

     15. Befindet sich im Bestand des Truppenteils ein Chiffrier-
     gerätesatz, sind der Ausbau und die Nutzung der zur Aus-
     stattung des Chiffriergerätesatzes gehörenden Aktenvernich-
     tungsmaschine in der Chiffrierstelle statthaft.
     Der schnelle Einbau in den Chiffriergerätesatz nach Auslö-
     sung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft muß ge-
     währleistet sein.

     Die Abnahme der Betriebsräume

     16. Vor der Abnahme der Betriebsräume für die Chiffrierstelle
     durch Vertreter der zuständigen Stelle des MfS und des SAS-
     und Chiffrierdienstes der übergeordneten Führungsebene sind
     folgende Bedingungen zu erfüllen:
     (1) die Realisierung aller Forderungen zur Raumsicherung;
     (2) der Abschluß der technischen Ausrüstung (Erdungsanlage,
     Stromversorgung), die Verlegung des SFe-Teilnehmernetzes, die
     Aufstellung der Gestellrahmen und deren Anschluß an die Er-
     dungssammelleitung sowie die Installation eines Linienstrom-
     anschlusses, wenn der Einsatz von Chiffriergeräten vorgesehen
     ist, die das Direktchiffrieren ermöglichen;
     (3) die Ausstattung mit Unterkunftsgeräten einschließlich der
     Aufstellung und Befestigung der Stahlblechschränke;
     (4) das Vorliegen aller Schlüssel für die Gittertür, die
     Eingangstür, die Stahlblechschränke und wenn vorhanden für
     bewegliche Fenstergitter;
     (5) das Vorliegen folgender Dokumente und Nachweisunterlagen:
     a) die vom Chef/Leiter Nachrichten der übergeordneten Füh-
        rungsebene bestätigte technische Dokumentation gemäß
        DV 040/0/015, Anhang 4;
     b) eine vom Stabschef bestätigte schriftliche Schlüssel-
        ordnung (Muster siehe Anlage 3);
     c) die Originalverpackung und die Garantieurkunde der ver-
        wendeten Zylindersicherheitsschlösser;
     d) ein vorbereiteter Übergabe/Übernahmebeleg für die Übergabe
     der Reserveschlüssel an den Stabschef.

     17. Für die tägliche Abgabe beim OvD unterliegenden
     Schlüssel (je ein Schlüssel für die Gittertür, die Eingangs-
     tür und den Stahlblechschrank) ist ein stabiler Schlüssel-
     kasten aus Metall (genietet oder geschweißt) zu verwenden,
     der ein unbemerktes Öffnen ausschließt.
     Holzkästen mit genagelten Böden und durchsichtigen Deckeln
     sind unzulässig.
     Auf dem Schlüsselkasten ist eine Aufschrift anzubringen, die
     die Dienstgrade, die Namen und die Nummern der persönlichen
     Petschafte der Empfangsberechtigten sowie den Bestätigungsver-
     merk des Stabschef mit Dienstsiegelabdruck enthält, Aus der
     Aufschrift darf nicht zu erkennen sein, daß es sich um den
     Schlüsselkasten der Chiffrierstelle handelt. Er ist wie alle
     anderen Schlüsselkästen zu numerieren oder mit der Zimmer-
     nummer zu versehen.

     18. Nach erfolgter Raumabnahme und bei Vorliegen es Abnahme-
     protokolls dürfen die Montage und Inbetriebnahme der SFe- und
     Chiffriergeräte erfolgen.

 II. Herstellen der Betriebsbereitschaft

    19. Das Herstellen der Betriebsbereitschaft der Chiffrier-
    stelle erfolgt unmittelbar nach der Raumabnahme.
    Weitere Voraussetzungen und Handlungen sind:
    (1) die Übernahme der Chiffrier- und SFe-Geräte, der Schlü-
    selunterlagen gemäß den Schemata der Verbindungen, der Ver-
    schlußsachen und der Nachweisdokumente;
    (2) das Anlagen der Nachweise über eingegangene Begleitkarten,
    gegliedert nach VS-Grundkarten, VS-Begleitkarten, Schlüssel-
    mittelbestandskarten und Bestandsnachweiskarten für SAS- und
    Chiffriergeräte;
    (3) das Herstellen einer übersichtlichen Ablage der Ver-
    schlußsachen und der Schlüsselunterlagen im Stahlblech-
    schrank sowie der Reserven an Vordrucken und Verbrauchsma-
    terialien im Akten-/Kleiderschrank.

    Die Montage der Geräte

    20. Die Chiffriergeräte sind nach den Festlegungen der ent-
    sprechenden Nutzungsanleitungen und Installationsvorschriften
    aufzustellen und in Betrieb zu nehmen.
    Für Chiffriergeräte, die das Direktchiffrieren ermöglichen,
    gelten nachstehende technische Sicherheitsbestimmungen:
    (1) Der Abstand der Chiffriergeräte und des Fernschreib-
    Endplatzes von den Wänden, anderen systemfremden Geräten,
    Anlagen und Kabeln (auch im Fußboden verlegte) sowie von
    Heizungs- und Wasserleitungsrohren muß mindestens 0,5 m
    betragen.
     (2) Alle Einzelgeräte des Chiffriergerätes und der Fern-
     schreib-Endstellentechnik (außer Fernschaltgerät) sind durch
     Massekabel untereinander zu verbinden und über eine Masse-
     platte an die Erdungssammelleitung anzuschließen.
     (3) Ein Chiffriergerät ist mit der Fernschreib-Endstellen-
     technik nur aus einer Netzsteckdose des Betriebsraumes zu
     betreiben. Die Verteilung hat mittels Mehrfachsteckdosen zu
     erfolgen. Das Betreiben weiterer Verbraucher an diesen Netz-
     steckdosen ist nicht gestattet.
     (4) Weitere Sicherheitsbestimmungen, wie Geräteabstände,
     Kabelführung und -abstände sowie Schirmungen u.a., sind gemäß
     den gerätegebundenen Installationsvorschriften zu realisieren.

     21. Die SFe-Geräte sind in Gestellrahmen gemäß Anlage 4 zu
     montieren.
     Der Abstand der Rückwand des SFe-Gerätes zur Raumwand darf
     0,5 m nicht unterschreiten. Zwischen dem Hauptblock und dem
     Bedienblock (Steuerpult) des SFe-Gerätes ist ein Abstand
     von mindestens 10 cm einzuhalten.

     22. Das elektrische Funktionsschema eines SFe-Betriebsraumes
     untergliedert sich in die ortsseitigen und fernseitigen
     Elemente.
     (1) Zu den ortsseitigen Elementen gehören:
     a) der Ortsverteiler;
     b) die Verbindungskabel zwischen dem Ortsverteiler und der
        Vermittlung;
     c) das SFe-Gerät;
     d) die Verbindungskabel zwischen dem SFe-Gerät und der Ver-
        mittlung;
     e) das SFe-Teilnehmernetz;
     f) die Alarmierungseinrichtung des SFe-Teilnehmernetzes.

     (2) Zu den fernseitigen Elementen gehören:
     a) der Fernverteiler;
     b) die Verbindungskabel zwischen dem Fernverteiler und der
        Vermittlung;
     c) die Verbindungskabel zu den kanalbildenden Elementen;
     d) BPTNW, TAV, KTschCh u.a. Rufeinrichtungen einschließlich
        der Signaladern;
     e) alle anderen nicht im Absatz (1) aufgeführten Leitungen,
        Kabel und elektrotechnische Anlagen.
     (3) In der Anlage 5 ist die Variante eines elektrischen
     Funktionsschemas einer SFe-Stelle dargestellt.

     23. Bei der Einrichtung des SFe-Betriebsraumes sind die Orts-
     und die Fernseite zu trennen.
     Die ortsseitigen Elemente sind grundsätzlich in einem Abstand
     von mindestens 0,5 m zu allen anderen Leitungen, Kable und
     sonstigen Nachrichten- und elektrotechnische Anlagen zu
     montieren.
     Der Ortsverteiler ist in einem Abstand von mindestens 1 m
     zum Fernverteiler zu montieren.
     In der Anlage 6 ist die Variante eines Montageschemas für
     eine SFe-Stelle dargestellt.

     24. Die Geräte im SFe-Betriebsraum sind über Erdungsleitungen
     auf der Erdungssammelleitung zu erden (siehe Anlage 2 und 5).
     Außerdem sind in gleicher Weise zu erden
     (1) die Abschirmung der Verbindungskabel zwischen
     a) der Zentralbatterie und der Vermittlung;
     b) der Zentralbatterie und dem SFe-Gerät;
     c) der Zentralbatterie und der Alarmierungseinrichtung;
     (2) die Alarmierungseinrichtung;
     (3) der Pluspol der Zentralbatterie;
     (4) der Ladegleichrichter und
     (5) der automatische Netzregler NRA 220/20.

     Die Entfaltung des SFe-Teilnehmernetzes

     25. Zum SFe-Teilnehmernetz gehören folgende Elemente:
     a) der Ortsverteiler im SFe-Betriebsraum;
     b) die Zwischenverteiler außerhalb des gesicherten Bereiches
        der Chiffrierstelle (Zwischenverteiler sind bei unbeding-
        ter Notwendigkeit zu verwenden, ansonsten sind die Teil-
        nehmeranschlußkabel vom Ortskabel zum SFe-Teil-
        nehmerapparat zu führen);
     c) die Verteileranschlußkabel (zwischen dem Orts- und Zwi-
        schenverteiler);
     d) die Teilnehmeranschlußkabel (zwischen dem Orts- bzw. Zwi-
        schenverteiler und dem SFe-Teilnehmerapparat);
     e) die SFe-Teilnehmerapparate;
     f) die Alarmierungseinrichtung.

     26. Für die Entfaltung des SFe-Teilnehmernetzes gelten fol-
     gende Grundsätze:
     (1) Das SFe-Teilnehmernetz ist gesondert von anderen Nach-
     richten- und Stromversorgungsnetzen zu verlegen. Die gemein-
     same Nutzung von Kabeln, Verteilern und Endeinrichtungen des
     SFe-Teilnehmernetzes mit offenen Nachrichtenverbindungen ist
     verboten.
     (2) Das SFe-Teilnehmernetz ist innerhalb der kontrollierten
     Zone zu verlegen. Der Mindestabstand zur Grenze der kontrol-
     lierten Zone beträgt 15 m.
     (3) Als Teilnehmeranschlußkabel und Verteileranschlußkabel
     (nachfolgend Ortskabel) ist abgeschirmtes Kabel zu verwenden.
     Die Ortskabel sind in einem Abstand von mindestens 10 cm
     getrennt von allen anderen Kabeln und Leitungen zu verlegen.
     Die gemeinsame Verlegung ist in Ausnahmefällen (z.B. bei
     Mauerdurchbrüchen) auf einer Länge von maximal 4 m zulässig.
     Das Kreuzen mit anderen Kabeln und Leitungen ist nur im
     rechten Winkel zulässig.
     (4) Die Ortskabel sind so zu verlegen, daß ein unbefugtes
     Anschalten verhindert wird.
     Dazu sind
     a) die Ortskabel übersichtlich und separat zu führen und
     b) für den Orts- und die Zwischenverteiler Metallgehäuse
        (Briefkastenverteiler) zu verwenden, die wie folgt zu
        sichern sind:
        - zweimalige Verplombung der Tür (siehe Bild 5),
        - Sicherheitsschloß aus der DDR-Produktion,
        - Türkontakt der Alarmierungseinrichtung,
        - Erdung des Verteilergehäuses.

Briefkastenverteiler

     Bild 5  Verplombung der Tür eines Verteilers

     27. In den Verteilern sind die nichtbelegten Teilnehmeran-
     schlußkabel abzuschalten, die freiwerdenden Durchschaltungen
     zu trennen und nichtbelegte Abgriffe abzulöten. Alle freien,
     nichtbelegten/nichtbeschalteten Adern sind an die Erschiene
     des Verteilers aufzulegen.

     28. Alle Ortskabel und die SFe-Teilnehmerapparate sind von
     anderen Kabeln, Leitungen und elektrischen Endeinrichtungen
     mit direktem Ausgang aus der kontrollierten Zone in einem
     Abstand von mindestens 1 m zu verlegen bzw. aufzustellen.

     29. Die SFe-Teilnehmerapparate sind durch die Betriebskräfte
     der Chiffrierstelle
     a) nur in solchen Räumen aufzustellen, die mindestens 15 m
        von der Grenze der kontrollierten Zone entfernt sind
        (siehe Bild 1);
     b) ohne Verteilerdose direkt an das Ortskabel anzuschließen,
        zu überprüfen und an der Verschraubung der Bodenplatte
        hart zu versiegeln;
     c) parallel zum Mikrofon und zu möglichen Diodenschaltungen
        des Fernhörers mit einem Kondensator C ≧ 0,01 µF zu be-
        schalten, wenn handelsübliche Tischapparate (Variant,
        W-63 a, Tesla u.a.) anstelle des P 170 Ä eingesetzt werden
        (siehe Bild 6);
                             S A S
     d) mit der Bezeichnung  3 A C  zu beschriften.

Beschaltung Mikrofon und Hörer

     Bild 6  Beschaltung des Mikrofons und des Fernhörers der
             SFe-Teilnehmerapparate mit einem Kondensator

     30. Beim Einsatz von Zwischenverteilern des SFe-Teilnehmer-
     netzes sind diese gegen unbefugtes Öffnen durch eine separate
     Alarmierungseinrichtung mit akustischer und optischer Signa-
     lisation im SFe-Betriebsraum zu sichern.
     Das Öffnen der Verteiler ist jeweils durch separate Schleifen-
     führung im Ortskabel getrennt zu signalisieren.
     Die Alarmierungseinrichtung besteht aus
     a) den Ruhekontakten in den Verteilern;
     b) den Signalisationsadern in den Ortskabeln und
     c) der Signalisationsschaltung mit den Signallampen, dem
        Wecker, den Relais und dem Rückstellschalter.
     Die Signalisationsschaltung ist in den Ortsverteiler einzu-
     bauen und durch die Zentralbatterie des SFe-Betriebsraumes zu
     speisen.
     Das Funktionsschema einer Alarmierungseinrichtung und ihre
     Elemente sind in der Anlage 7 enthalten.

     31. Die Erdung des SFe-Teilnehmernetzes erfolgt über den Orts-
     verteiler, dessen Erdschiene über die flexible Erdungsleitung
     mit der Erdungssammelleitung des SFe-Betriebsraumes zu ver-
     binden ist (siehe Anlage 2).
     Dazu sind weiterhin
     a) die Schirmungen aller abgehenden Kabel auf die Erdschiene
        des Ortsverteilers aufzulegen;
     b) beim Einsatz von Zwischenverteilern die ankommenden
        Schirmungen auf deren Erdschiene aufzulegen und
     c) von den Erdschienen der Zwischenverteiler oder des Orts-
        verteilers die Erdpotentiale über die Schirmungen zu den
        SFe-Teilnehmerapparaten auf deren Erdklemmen zu schalten
        (nur P 170 Ä).

     Die Betriebs- und technische Dokumentation

     32. Für die Ausstattung der Chiffrierstellen mit Verschluß-
     sachen des SAS- und Chiffrierdienstes, Vordrucken, Ver-
     brauchsmaterialien (Erstausstattung) und anderen Materialen
     werden die nachfolgenden Varianten als Anhalte vorgegeben.
     Diese Einteilung ergibt sich aus dem unterschiedlichen Be-
     stand der Chiffrierstellen gemäß STAN, ihrer Zweckbestimmung
     und dem Ausrüstungsgrad mit SFe- und Chiffriergeräten sowie
     anderen Mitteln der gedeckten Truppenführung.

     Typ  A   Chiffrierstelle, in der Chiffriergeräte eingesetzt
              und SFe-Geräte betrieben werden.
     Typ  B   Chiffrierstelle, in der Chiffriergeräte eingesetzt
              und manuelle Chiffrierverfahren angewandt werden.
     Typ  C   Chiffrierstelle, in der nur Chiffriergeräte einge-
              setzt werden.
     Typ  D   Chiffrierstelle, in der nur SFe-Geräte betrieben
              werden.

     ________________________________________________________________
     Lfd.-                                            Typ der
     Nr.      B e z e i c h n u n g                   Chiffrierstelle
                                                       A   B   C   D  
         1                        2                    3   4   5   6  
     1.       Militärische Bestimmungen
     1.1.     DV 040/0/015 SAS- und Chiffrierdienst    x   x   x   x
     1.2.     A  040/1/327 Chiffrierbetriebsdienst     x   x   x
     1.3.     A  040/1/325 SAS-Fernsprech- und         x           x
              Fernschreibbetriebsdienst
     1.4.     Nutzungsanleitung zum Chiffriergerät     x   x   x
     1.5.     Nutzungsanleitung zum SFe-Gerät          x           x
     1.6.     technische Beschreibung zum Chif-        x   x   x
              friergerät
     1.7.     technische Beschreibung zum SFe-Gerät    x           x
     1.8.     Vorschrift über Ziffernadditions-            x
              verfahren
     1.9.     Gebrauchsanweisung zum manuellen             x
              Chiffrierverfahren
     1.10.    Wartungstechnologie zum Chiffrier-       x   x   x
              gerät
     1.11.    Wartungstechnologie zum SFe-Gerät        x           x
     1.12.    A 040/1/008 Schalten, Prüfen und         x           x
              Messen von Nachrichtenkanälen
              (oder Auszüge)
     1.13.    Auszug aus dem Fernwahlverzeichnis       x   x   x   x
              (Teil A und Teil B)
     1.14.    Auszug aus dem Katalog einheitlicher     x   x   x   x
              Normen für die Nachrichtentruppe der
              Nationalen Volksarmee
              Teil D -SAS- und Chiffrierdienst-

     2.       Pläne, Schemata und Chiffriermittel
     2.1.     Auszug aus dem Plan der Gültigkeit       x   x   x
              der Chiffriermittel (Teil A und Teil B)
     2.2.     Auszug aus dem Schema der Chiffrier-     x   x   x
              verbindungen
     2.3.     Auszug aus dem Schema der SFe-Verbin-    x           x
              verbindungen/SFe-Verbindungsübersicht
     2.4.     Schlüsselunterlagen gemäß den organi-    x   x   x   x
              sierten Chiffrier- und SFe-Verbindungen
     2.5.     Chiffriermittel zum manuellen Chif-          x
              frierverfahren (Code der NVA oder
              andere Codes, Substitutionstafeln u.a.)
     2.6.     Dienstanweisung für den diensthaben-     x   x   x   x
              den Chiffreur/SFe-Betriebsmechaniker
     2.7.     technische Dokumentation der SFe-        x           x
              stelle, des SFe-Teilnehmernetzes, der
              Erdung und der Alarmierungseinrichtung
              gemäß DV 040/0/015, Anhang 4

     3.       Nachweise
     3.1.     Bestätigungen zur Durchführung der       x   x   x   x
              Arbeit in SAS- und Chiffriereinrich-
              tungen
     3.2.     Abnahmeprotokoll für die Chiffrier-      x   x   x   x
              stelle
     3.3.     Schlüsselordnung (Schlüsselnachweis)     x   x   x   x
     3.4.     Liste oder Kartei der Unterschrifts-     x   x   x
              berechtigen für Fernschreiben mit
              Unterschriftsproben und der Berech-
              tigung zur Anwendung von Dringlich-
              keitsstufen
     3.5.     Nachweis der angeschlossenen SFe-        x           x
              Teilnehmer
     3.6.     Nachweis der Gesprächszählungen          x           x
     3.7.     Störungsbuch                             x           x
     3.8.     Spruchnachweis- und Betriebsbuch,        x   x   x
              Vordruck-Nr.: NVA 40 171
     3.9.     technisches Betriebsbuch,                x           x
              Vordruck-Nr.: NVA 40 173
     3.10.    VS-Grund- und Begleitkarten,             x   x   x   x
              Vordruck-Nr.: NVA 36 201 und
                            NVA 36 202
     3.11.    Schlüsselmittelbestandskarten,           x   x   x   x
              Vordruck-Nr.: NVA 40 153
     3.12.    Bestandsnachweiskarten für SAS- und      x   x   x   x
              Chiffriergeräte,
              Vordruck-Nr.: NVA 40 154
     3.13.    Verzeichnis eingegangener Begleit-       x   x   x   x
              karten, Vordruck-Nr.: NVA 36 205
     3.14.    Empfangsbestätigungen,                   x   x   x   x
              Vordruck-Nr.: NVA 36 210
     3.15.    Gerätebegleithefte für Chiffriergeräte   x   x   x   x
     3.16.    Gerätebegleithefte für SFe-Geräte        x           x
     3.17.    Kontrollbuch für den Nachweis der        x   x   x   x
              Ergebnisse der Kontrollen von Vorge-
              setzten und der monatlichen Eigen-
              kontrollen (SFe-Teilnehmernetz und
              VS-Vollzähligkeit)
     3.18.    Nachweisbuch für technische Kontrol-     x   x   x   x
              len und Wartungen
     3.19.    Besucherbuch, Vordruck-Nr.: NVA 36 135   x   x   x   x
     3.20.    Nachweis der Trainings mit den           x   x   x
              Chiffrierverfahren (formlos)
     3.21.    Übernahmebelege für Sonderstempel KFD,   x   x   x   x
              persönliche Petschafte, Plombenzange
              und Plombenzangeneinsatz
     3.22.    Quittungsbuch für ausgehende VS-Dienst-  x   x   x
              post, Vordruck-Nr.: NVA 36 211
     3.23.    Nachweis für Staats- und militärische    x   x   x   x
              Geheimnisse. Vordruck-Nr.: NVA 36 212
     3.24.    Nachweis der Kanalmessungen              x           x
     4.       Verbrauchs- und Büromaterial
     4.1.     Fernschreibformulare, Vordruck-Nr.:      x   x   x
              NVA 40 800, NVA 40 801, NVA 40 802
     4.2.     Lochstreifenpapier                       x   x   x
     4.3.     Arbeitsblöcke für manuelle Chiffrier-        x
              verfahren, Vordruck-Nr.: NVA 40 651
     4.4.     Sonderstempel KFD mit dem Kennbuch-      x   x   x   x
              buchstaben K (Metall- und Gummiaus-
              führung)
     4.5.     1 Petschaft für die Verwendung inner-    x   x   x   x
              halb der Chiffrierstelle und persön-
              liche Petschafte für die Betriebs-
              kräfte
     4.6.     Plombenzange und Plombeneinsatz          x           x
     4.7.     Karteikasten für Karteikarten A5 und     x   x   x   x
              A6, Stempel (GVS, VVS, Chiffriersache),
              Stehordner, Schnellhefter, Locher,
              Heftmaschine, Schreibgeräte und andere
              Büromaterialien
     4.8.     Materialien für die Wartung der SFe-     x   x   x   x
              und Chiffriergeräte gemäß Wartungs-
              technologien

     33. Durch den Oberoffizier Nachrichten oder den Leiter der
     Chiffrierstelle ist bis zur Herstellung der Betriebsbereit-
     schaft eine Dienstanweisung für den diensthabenden Chiffreur/
     SFe-Betriebsmechaniker zu erarbeiten und durch den Stabschef
     zu bestätigen. In diese Dienstanweisung sind ausschließlich
     Regelungen zur Dienstdurchführung in der Chiffrierstelle
     gemäß den konkreten örtlichen Bedingungen und Besonderheiten
     zu treffen.
     Dazu gehören:
     (1) die Festlegung der tägliche Dauer der Dienstdurchführung
     in der Chiffrierstelle, der Zeit der Dienstübergabe/Dienst-
     übernahme, der Programmzeiten für die SFe-Verbindung und von
     Ausnahmeregelungen;
     (2) die Aufgabenstellung zur Entgegennahme, Kontrolle,
     Registrierung und Bearbeitung aller zu sendenden Fernschreiben
     sowie zur Bearbeitung und Zustellung empfangener Fernschreiben;
     (3) die Festlegungen zur Kontrolle der Verteiler des SFe-
     Teilnehmernetzes, der SFe-Teilnehmerapparate, der Erdungs-
     leitungen und der Verbindung mit dem Erder, der Petschierung/
     Verplombung gesicherter Garagen sowie der Türen und Luken
     von abgestellten Chiffriergerätesätzen und Führungsfahrzeugen/
     Funkstellen, die mit SFe-Geräten ausgerüstet sind;
     (4) die Handlungen nach Auslösung einer höheren Stufe der Ge-
     fechtsbereitschaft des /der SAS- oder /und Chiffriergerätesatzes/
     -sätze aus dem Kfz-Park, das Beladen der Gerätesätze und die
     Art und Weise des Beziehens des Sammelraumes (dabei ist zu
     gewährleisten, daß SAS- und Chiffriergerätesätze nicht ohne
     Marschsicherungskräfte verlegt werden);
     (5) die Wohnanschriften und Rufnummern der Betriebskräfte der
     Chiffrierstelle sowie die Methoden ihrer Benachrichtigung und
     des Heranholens nach Auslösung einer höheren Stufe der Ge-
     fechtsbereitschaft;
     (6) die Handlungen beim Eintreten katastrophenähnlicher Er-
     eignisse, wie deren Meldung, die zeitweilige Umlagerung der
     SFe- und Chiffriergeräte, der Schlüsselunterlagen und der
     Verschlußsachen in einen dafür festgelegten Ausweichraum, die
     Sicherung während und nach der Umlagerung und andere erforder-
     liche Handlungen;
     (7) die Aufgabenstellung an die Betriebskräfte zu deren spe-
     zialfachlicher Weiterbildung in der Dienststellung.

     34. Nach der Schaffung aller Voraussetzungen für die Herstel-
     lung der Betriebsbereitschaft haben die Aufnahme der Chiffrier-
     verbindung mit der Nachrichtenzentrale der übergeordneten
     Führungsebene durch ein chiffriertes Fernschreiben, das Her-
     stellen der SFe-Verbindung in der befohlenen Richtung bzw.
     das Eintreten in das befohlene SFe-Netz und die Meldung der
     Betriebsbereitschaft der Chiffrierstelle an den Leiter Nach-
     richten der Übergeordneten Führungsebene zu erfolgen.

III. Die Kontrolltätigkeit

     35. Zur Feststellung der Qualität des Betriebsdienstes und
     der Einhaltung der Anleitung für den Betriebsdienst sind in
     der Chiffrierstelle vorrangig zu überprüfen:
     (1) die Führung des Spruchnachweis- und Betriebsbuches, des
     technischen Betriebsbuches und der Gerätebegleithefte;
     (2) der Umgang mit Schlüsselunterlagen, deren Aufbewahrung,
     die termingemäße Vernichtung ungültiger Schlüsselunterlagen
     und von Zwischenmaterial sowie die Art und Weise der Ver-
     nichtung;
     (3) die Petschierung der Schlüsselkassetten der SFe-Geräte
     mit dem eingestellten Tagesschlüssel und die Aufbewahrung
     vorbereiteter Reserveschlüsselkassetten;
     (4) die Löschung von Tagesschlüsseln in den Schlüsselkasset-
     ten der SFe-Geräte und das Herstellen der geordneten Reihen-
     folge der Schlüsselscheiben auf der Achse von Reservesätzen
     der Chiffriergeräte nach Ablauf der Gültigkeit in den fest-
     gelegten Fristen;
     (5) die Übereinstimmung der im Schema angegebenen Chiffrier-
     und SFe-Verbindungen mit den tatsächlich vorhanden Schlüs-
     selunterlagen (Aktualität und Auffüllungsstand);
     (6) das Vorhandensein, die Zweckmäßigkeit, die Vollständig-
     keit und die Aktualität der Dienstanweisung des diensthaben-
     den Chiffreurs/SFe-Betriebsmechanikers;
     (7) die Durchführung aller im Plan der Gültigkeit der Chif-
     friermittel angewiesenen Handlungen einschließlich der ter-
     mingemäßen Vernichtung oder Rücksendung von Verschlußsachen
     und Schlüsselunterlagen;
     (8) die Erfüllung der im Ergebnis der letzten Kontrolle ge-
     stellten Aufgaben;
     (9) das Vorhandensein einer vom Stabschef bestätigten Liste
     oder Kartei der Unterschriftsberechtigten für zu sendende
     Fernschreiben mit Unterschriftsproben und der Berechtigung
     zur Anwendung von Dringlichkeitsstufen;
     (10) die Durchführung der monatlichen VS-Vollzähligkeitskon-
     trollen und der Wartung Nr. 3 an den SFe- und Chiffrier-
     geräten anhand der Kontrollnachweise;
     (11) die Art und Weise der Ablage der Verschlußsachen und der
     Schlüsselunterlagen im Stahlblechschrank sowie der Einhaltung
     des Verbots der gemeinsamen Ablage von Verschlußsachen und
     offenen Unterlagen;
     (12) die innere Ordnung und die Sauberkeit in der Chiffrier-
     stelle, im Akten-/Kleiderschrank und in den Schreibtisch-
     fächern;
     (13) die Einhaltung des Verbots der Aufbewahrung und Nutzung
     privater Fernseh-, Rundfunk-, Ton- und Bildaufnahmegeräten
     sowie der Lagerung von Zeitungen, Zeitschriften und anderen
     nicht für die Durchführung des Betriebsdienstes notwendigen
     Presseerzeugnissen;
     (14) der Auslastungszustand der Chiffrierstelle anhand einer
     Analyse des Fernschreibverkehrs und der geführten Gespräche
     über SFe-Verbindungen in einem bestimmten Zeitabschnitt;
     (15) die Führung des Besucherbuches.

     36. Zur Feststellung des Ausbildungsstandes sind in der Chif-
     frierstelle zu überprüfen:
     (1) der Umfang und die Ergebnisse des persönlichen Trainings
     an den SFe- und Chiffriergeräten anhand des Trainingsnach-
     weises, die Durchführung der Weiterbildung gemäß dem Rahmen-
     programm anhand des Nachweisbuches für die Ergebnisse der
     Ausbildung, der erreichte Klassifizierungsstand und die Er-
     füllung der im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbes einge-
     gangenen Verpflichtungen;
     (2) die Kenntnisse der Betriebskräfte durch Befragung in
     mündlicher oder schriftlicher Form nach ausgewählten Festle-
     gungen zum Betriebsdienst, zu den Sicherheits- und Geheim-
     haltungsbestimmungen sowie zum Einsatz der SFe- und Chiffrier-
     geräte;
     (3) die Art und Anzahl der erteilten Betriebsberechtigungen
     und deren Nachweis in den Wehrdienstausweisen der Betriebs-
     kräfte;
     (4) die Kenntnisse und Fertigkeiten des diensthabenden SFe-
     Betriebsmechanikers anhand der praktischen Durchführung des
     Übergangs auf den Reservekanal und der Eigenüberprüfung des
     SFe-Gerätes oder anderer Tätigkeiten;
     (5) die Kenntnisse und Fertigkeiten des diensthabenden Chif-
     freurs anhand der praktischen Durchführung der vollständigen
     Funktionsüberprüfung eines Chiffriergerätes oder Abnahme
     einer Kontrollübung.

     37. Zur Feststellung des Zustandes der technische Sicherheit
     und der Raumsicherung sind in der Chiffrierstelle zu über-
     prüfen:
     (1) der Zustand, die Unversehrtheit und die Funktionstüchtig-
     keit aller Raumsicherungseinrichtungen und die Durchsetzung
     der Schlüsselordnung;
     (2) die akustische und optische Signalisation beim Öffnen
     der Verteilerkästen des SFe-Teilnehmernetzes;
     (3) die Abstände der SFe- und Chiffriergeräte zur Grenze des
     gesicherten Bereichs, zur Wand des Betriebsraumes und unter-
     einander gemäß den Anleitungen zu den Geräten sowie der orts-
     seitigen Elemente zu allen anderen Leitungen, Kabeln, son-
     stigen nachrichten- oder elektrotechnischen Anlagen und zum
     Fernverteiler der SFe-Stelle;
     (4) die monatliche Kontrollen der Zwischenverteiler und der
     SFe-Teilnehmerapparate anhand des Nachweises;
     (5) die Größe der Erdungsimpedanz, das Vorhandensein des
     Erdungsschemas und der Nachweis der Messung der Erdungs-
     impedanz;
     (6) die Verplombung bzw. Petschierung der Hauptblöcke der
     SFe-Geräte, der SFe-Vermittlung, der Rangierverteiler der
     Ortsseite (BAK), der Zwischenverteiler und des Anschlusses
     der Erdungsleitung an den Erder;
     (7) das Abnahmeprotokoll für den Betriebsraum/ die Betriebs-
     räume der Chiffrierstelle und die Realisierung der bei der
     Abnahme gestellten Aufgaben zur Beseitigung von Mängeln;
     (8) den Wartungszustand der SFe- und Chiffriergeräte und ihre
     Einsatzbereitschaft anhand der Durchführung der Funktions-
     überprüfung der Chiffriergeräte und der Eigenüberprüfung der
     SFe-Geräte;
     (9) der technische Zustand und die Art und Weise des Abstel-
     lens der Chiffriergerätesätze, der SFe-Gerätesätze und der
     Führungsfahrzeuge mit SFe-Geräten auf dem Kfz-Park;
     (10) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Vorhan-
     densein und bei der Nutzung gesicherter Garagen gemäß
     DV 040/0/015.

     38. Die VS-Vollzähligkeit hat anhand nachstehender
     Nachweises zu erfolgen:
     a) VS-Grundkarten;
     b) VS-Begleitkarten;
     c) Schlüsselmittelbestandskarten;
     d) Bestandsnachweiskarten;
     e) Verzeichnis eingegangener Begleitkarten;
     f) Empfangsbestätigungen;
     g) Packzettel (für die Übergab von Verschlußsachen und
        Schlüsselunterlagen an Chiffrierorgane außerhalb der
        Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR);
     h) Stücklisten mit den Bestandteilen der SFe- und Chiffrier-
        geräten sowie dem Inhalt der Ersatzteil- und Werkzeugsätze
        dieser Geräte;
     i) Nachweis für Staats- und militärische Geheimnisse für Ver-
        schlußsachen, die zeitweilig von der VS-Stelle des Stabes
        übernommen wurden.

     39. Die Reihenfolge bei der VS-Vollzähligkeitskontrolle ist
     beliebig. Nachfolgend wird eine mögliche Variante beschrieben.
     (1) die Vollzähligkeitskontrolle der Verschlußsachen anhand
     der VS-Grund- und VS-Begleitkarten durch
     a) die Erfassung der Verschlußsachen durch gegenständliche
        Bestandsaufnahme und Vergleich mit den karteimäßigen Be-
        ständen nach Ausfertigungsnummern und der Blattzahl;
     b) die Überprüfung von Verschlußsachen, die durch Angehörige
        der Chiffrierstelle erarbeitet und angefertigt wurden
        gemäß DV 010/0/009;
     c) die Überprüfung von VS-Grundkarten, die durch Angehörige
        der Chiffrierstelle ausgestellt wurden, gemäß DV 010/0/009;
     d) die Überprüfung des Versandes von Verschlußsachen anhand
        der vom Empfänger unterschriebenen und gestempelten 2. Aus-
        fertigung der Empfangsbestätigung (rot) und die Signierung
        des Versandhinweises (Nummer der Empfangsbestätigung) auf
        den VS-Grund- oder VS-Begleitkarten;
     e) die Signierung der VS-Grund- und VS-Begleitkarten in der
        Rubrik für die VS-Jahresvollzähligkeitskontrolle mit Angabe
        der Jahreszahl, wenn die gegenständliche Bestandsaufnahme
        der Verschlußsachen mit den karteimäßigen Beständen über-
        einstimmt;
     f) die Überprüfung der VS-Grund- und VS-Begleitkarten ohne
        Bestand anhand der auf ihnen aufgetragenen Vernichtungs-
        vermerke und Versandhinweise (Nummern von Empfangsbestä-
        tigungen und Packzetteln oder Unterschriften bei direkter
        Übergabe);
     g) die Erfassung der bestandsführenden und der VS-Grund-
        und VS-Begleitkarten ohne Bestand durch gegenständliche Be-
        standsaufnahme und Vergleich mit den listenmäßigen Beständen
        nach VS- und Ausfertigungsnumern sowie Signierung in der
        Spalte Kontrollvermerke des Verzeichnisses eingegangener
        Begleitkarten;
     h) die Überprüfung der Vereinnahmung der VS-Begleitkarten in
        das Verzeichnis eingegangener Begleitkarten anhand der
        1. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (grün);
     i) die VS-Begleitkarten und die Empfangsbestätigungen müssen
        die laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis einge-
        gangener Begleitkarten tragen.
    (2) die Vollzähligkeitskontrolle der Schlüsselunterlagen an-
    hand der Schlüsselmittelbestandskarten durch
     a) die Erfassung der Schlüsselunterlagen durch gegenständliche
        Bestandsaufnahme und Vergleich mit den karteimäßigen Be-
        ständen nach Typenbezeichnung, Serien- und Exemplarnummer;
     b) die Überprüfung der Entnahme- und Vernichtungsvermerke und
        Vergleich mit den gestrichenen Kenngruppen und den noch im
        Schlüsselheft/in der Schlüsselkassetten vorhandenen Tabel-
        len, Lochkarten oder Schlüssellochbänder;
     c) die Überprüfung der Vernichtungsvermerke für einzelne
        Schlüsselhefte oder Schlüsselkassetten auf den Schlüssel-
        mittelbestandskarten;
     d) die Signierung der Schlüsselmittelbestandskarte in der Ru-
        brik für die Jahresvollzähligkeitskontrolle mit Angabe der
        Jahreszahl, wenn die gegenständliche Bestandsaufnahme der
        Schlüsselunterlagen mit den karteimäßigen Beständen über-
        einstimmt;
     e) die Überprüfung des Nachweises über zurückgesandte Schlüs-
        selunterlagen anhand der vom Empfänger für die erhaltene
        Schlüsselmittelbestandskarte mit Anlage unterschriebenen und
        gestempelten 2. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (rot)
        und Signierung des Versandhinweises (Nummer der Empfangs-
        bestätigung) in der Spalte Verbleib des Verzeichnisses
        eingegangener Begleitkarten;
     f) die Überprüfung der Schlüsselmittelbestandskarten ohne Be-
        stand anhand der auf ihnen aufgetragenen Vernichtungsver-
        merke;
     g) die Erfassung der bestandsführenden und der Schlüsselmit-
        telbegleitkarten ohne Bestand durch gegenständliche Be-
        standsaufnahme und Vergleich mit den listenmäßigen Bestän-
        den nach Registrier- und Ausfertigungsnummern sowie Sig-
        nierung in der Spalte Kontrollvermerk des Verzeichnisses
        eingegangener Begleitkarten;
     h) die Überprüfung der Vereinnahmung der Schlüsselmittelbe-
        standskarten in das Verzeichnis eingegangener Begleitkar-
        ten anhand der 1. Ausfertigung der Empfangsbestätigung
        (grün);
     i) die Schlüsselmittelbestandskarten und die Empfangsbestäti-
        gung müssen die laufende Nummer der Eintragung im Ver-
        zeichnis eingegangener Begleitkarten tragen.
     (3) die Vollzähligkeitskontrolle der SFe- und Chiffriergeräte
     anhand der Bestandsnachweiskarten durch
     a) die Erfassung der SFe- und Chiffriergeräte, ihrer Bestand-
        teile, der Werkzeuge und der Ersatzteile durch gegenständ-
        liche Bestandsaufnahme und den Vergleich mit den kartei-
        und listenmäßigen Beständen nach Gerätenummern, Schlüssel-
        scheibennummern, Bezeichnungen der Gerätebestandteile und
        der Werkzeuge sowie der Ersatzteilnummern;
     b) die Überprüfung und die Signierung der Buchungsvorgänge
        anhand der Empfangsbestätigungen (1. und 2. Ausfertigung),
        wenn SFe- oder Chiffriergeräte zeitweilig an Werkstätten
        zur Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten
        übergeben waren;
     c) die Signierung der Bestandsnachweiskarten in der Rubrik
        für die VS-Jahresvollzähligkeitskontrolle mit Angabe der
        Jahreszahl, wenn die gegenständliche Bestandsaufnahme der
        Geräte und des Zubehörs mit den kartei- und listenmäßigen
        Beständen übereinstimmt;
     d) die Überprüfung des Nachweises abgegebener SFe- oder Chif-
        friergeräte anhand der vom Empfänger für die erhaltene Be-
        standsnachweiskarte mit Anlage unterschriebenen und ge-
        stempelten 2. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (rot)
        und die Signierung des Versandhinweises (Nummer der Emp-
        fangsbestätigung) in der Spalte Verbleib des Verzeich-
        nisses eingegangener Begleitkarten;
     e) die Erfassung der Bestandsnachweiskarten durch gegenständ-
        liche Bestandsaufnahme und Vergleich mit den listenmäßigen
        Beständen nach Registrier- und Ausfertigungsnummern sowie
        die Signierung in der Spalte Kontrollvermerk des Ver-
        zeichnisses eingegangener Begleitkarten;
     f) die Überprüfung der Vereinnahmung der Bestandsnachwei-
        karten in das Verzeichnis eingegangener Begleitkarten
        anhand der 1. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (grün);
     g) die Bestandsnachweiskarten und die Empfangsbestätigungen
        müssen die laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis
        eingegangener Begleitkarten tragen.

     40. VS- Grund- und VS-Begleitkarten sowie Schlüsselmittelbe-
     stands- und Bestandsnachweiskarten ohne Bestand sind nach der
     Überprüfung als solche zu kennzeichnen, getrennt von den be-
     standsführenden Karten aufzubewahren und nach Ablauf der Auf-
     bewahrungsfrist auf Weisung des Kontrolloffiziers der über-
     geordneten Führungsebene zu vernichten.

     Fallen solche Karten in größerer Zahl an (über 50 Stück),
     sind diese zu einer Verschlußsache zusammenzufassen, zu ver-
     packen und mit einer VS-Nummer, der Ausfertigungsnummer und
     der Blattzahl zu beschriften. Die für die Verpackung Verant-
     wortlichen haben auf dem Umschlag mit Datumsangabe und Angabe
     der Nummer des für die Hartsiegelung verwendeten Petschaftes
     zu unterschreiben.

     Als Hinweis sind die VS-Nummer und die Nummer der Ausferti-
     gung des Paketes in der Spalte Verbleib des Verzeichnisses
     eingegangener Begleitkarten einzutragen. Diese Hinweise sind
     nach der Überprüfung der einzupackenden Karten durch einen
     dafür Verantwortlichen zu signieren.

     41. Militärische Bestimmungen, schriftliche Weisungen, vor-
     liegende Betriebsfernschreiben, abgeschlossene Betriebs-
     bücher, Schlüsselunterlagen und Nachweisdokumente ohne Bestand
     sind auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Wurden die vorge-
     schriebenen Aufbewahrungsfristen erreicht, ist eine schrift-
     liche Weisung zu deren Vernichtung mit Terminstellung im
     Kontrollbuch oder im Kontrollbericht zu geben.

     42. Die Vollzähligkeitskontrolle der Sonderstempel des
     Kurier- und Feldpostdienstes mit dem Kennbuchstaben K
     (Metall- und Gummiausführung), der persönlichen Petschafte
     und der Plombenzangeneinsätze ist anhand der Einnahme/Aus-
     gabebelege durchzuführen.

                                                           Anlage 1
     Normative für Tür- und Fenstergitter
Fenstergitter

    Erläuterung:
    1) - Vierkantstahl 16 x 16 mm ist auch möglich
    2) - Flachstahl  5 x 35 mm oder größer
    3) - alle Kreuzungspunkte geschweißt

                                                           Anlage 2
SFe-Teilnehmernetz
Erdung SFe-BetriebsraumErläuterung:
 1 - Erder
 2 - Erdungsleitung
 3 - Grenze des gesicherten
      Bereiches
 4 - Erdungssammelleitung
 5 - Erdungsleitung
 6 - Ortsverteiler
 7 - Vermittlung
 8 - SFe-Gerät 1
 9 - SFe-Gerät 2
10 - Gestellrahmen für       SFe-Gerät
11 - Batterie
12 - Gleichrichter
13 - automatischer Netz-
      regler NRA 220/20
14 - Pegelmeßgerät P-321
15 - Fernverteiler
16 - Zwischenverteiler

     Erdung eines SFe-Betriebsraumes (Variante)

                                                           Anlage 3

          Muster einer Schlüsselordnung


     NATIONALE VOLKSARMEE
     ARTILLERIEREGIMENT 17                  O.U., den  .  .  .
       Chiffrierstelle     
     Az.: 40 60 18


     Bestätigt:   Stabschef              Name
     am              .  .  .               Dienstgrad



            S c h l ü s s e l o r d n u n g
            für die Chiffrierstelle des AR-17


     1. Der Schlüsselkasten der Chiffrierstelle mit der Nr.: …
     unterliegt nach Dienst der Abgabe beim OvD.
     Der Schlüsselkasten der Chiffrierstelle darf nur ausgege-
     ben werden an
     (1) den Leiter der Chiffrierstelle
         Dienstgrad, Name, Petschaft-Nr.: …
     (2) den Chiffreur/Kraftfahrer
         Dienstgrad, Name, Petschaft-Nr.: …

    2. Im Schlüsselkasten der Chiffrierstelle befindet sich:
       - 1 Schlüssel für die Stahlgittertür, Schloß-Nr.: …,
       - 1 Schlüssel für die Eingangstür, Schloß-Nr.: …,
       - 1 Schlüssel für den Stahlblechschrank, Schloß-Nr.: …,

    3. Die Reserveschlüssel befinden sich in einem hartgesiegelten
       Umschlag (Petschaft-Nr.: …) gemäß Übergabe/Übernahme-
       beleg Nr.: … im persönlichen Stahlblechschrank des
       Stabschefs.
       gemäß den Angabe auf den ebenfalls einliegenden Original-
       verpackungen und Garantieurkunden der Schlösser befinden
       sich folgende Reserveschlüssel in diesem Umschlag:
       - 2 Schlüssel für die Stahlgittertür, Schloß-Nr.: …,
       - 2 Schlüssel für die Eingangstür, Schloß-Nr.: …,
       - 1 Schlüssel für den Stahlblechschrank, Schloß-Nr.: …,



                                          Name
                                          Dienstgrad

                                                           Anlage 4

     Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte
Gestellrahmen SFe-Geräte

                                                           Anlage 5

elektr. Aufbau SFe-Stelle

                                                           Anlage 6

     Montageschema einer SFe-Stelle
Montageschema SFe-Stelle

     Erläuterung:
     1 - SFe-Betriebsraum         11 - SFe-Teilnehmerapparate
     2 - Verbindungstür zum       12 - Ladegleichrichter
         Chiffrierbetriebsraum    13 - Batterie
     3 - Fenster                  14 - Verteiler der Stromversorgung
     4 - Ventilator               15 - automatischer Netzregler
     5 - Fernverteiler            16 - Netzverteilung
     6 - SFe-Geräte               17 - Leitungsführung zum HVt, stationär
     7 - Vermittlung              18 - NF-Verteilung  Fu, stationär
     8 - Ortsverteiler            19 - NF-Verteilung RFu, stationär
     9 - Zwischenverteiler        20 - Leitungsführung zum EV zur Über-
    10 - SFe-Teilnehmernetz            nahme von Fu-, RFu- und Draht-
                                       kanälen

                                                           Anlage 7

     Funktionsschema einer Alarmierungseinrichtung

Stromlaufplan Alarmierungseinrichtung

     Erläuterung:
     1 - Metallgehäuse der Alarmierungseinrichtung
     2 - Zwischenverteiler
     3 - Schleifenführung im SFe-Teilnehmernetz
     AK - Alarmkontakt;  T-Schließer; A, B -Alarmierungsrelais
     gekennzeichneter Zustand: AK geschlossen und Alarmierungs-
                               relais gestartet

                 Elemente der Alarmierungseinrichtung

BenennungF u n k t i o nB e s c h a f f u n gB e m e r k u n g
AlarmkontaktAusführung als Ruhekontakt
zur Kennzeichnung des Öff-
nungszustandes des Ver-
teilers
Drucktaste, klein ohne
Sperrung
nach TGL 3702
Art-Nr.: 1377321006 (ZAK)
Der Alarmkontakt ist in den
Verteilern auf der den
Scharnieren gegenüberlie-
genden Seite zu montieren.
AlarmrelaisAbbildung es Öffnungs-
zustandes des zugeord-
neten Verteilers
24-Volt-Kleinrelais mit
mindestens zwei Ruhe- und
einem Arbeitskontakt,
z.B.: NSF 30.4-024
nach TGL 200-3796/04
SignallampeAbbildung des Zustandes
des Alarmrelais
24-Volt-Anzeigelampe mit
Fassung oder Signalklein-
lampe mit Fassung
SchalterHandabschaltung des
Weckerstromkreises
Drucktaste mit Sperrung
und mindestens einem Ar-
beitskontakt und 24-Volt-
Leuchtsignalisation des
Tastenzustandes
WeckerAkustische Abbildung
des Öffnungszustandes des
zugehörigen Verteilers
24-Volt-Gleichstromwecker
oder entsprechender
akustischer Geber

                                                           Anhang 1

     Begriffsbestimmungen zur Erdung

     1. Betriebserdung
        Erdung eines Punktes des Betriebsstromkreises, die für den
        ordnungsgemäßen Betrieb von Geräten oder Anlagen not-
        wendig ist.

     2. Erden
        Herstellen einer leitenden Verbindung zwischen einem zu
        erdenden Anlagenteil und der Erde über eine Erdungsanlage.

     3. Erder
        Elektrisch nicht isolierter Leiter, der direkt im Erdreich
        oder in einem mit dem Erdreich verbundenen elektrisch leit-
        fähigen Stoff, z.B. Beton, eingebettet ist.

     4. Erdung
        Gesamtheit aller Mittel und Maßnahmen zum Erden.

     5. Erdungsanlage
        Gesamtheit miteinander leitend verbundener Erder ein-
        schließlich der Erdungsleitungen.

     6. Erdungsimpedanz ZE (Erdwiderstand)
        Wechselstromwiderstand zwischen der Erdungsanlage und der
        Bezugserde bei Betriebsfrequenz.

     7. Erdungsleitung
        Leitung, die ein Anlagenteil mit einem Erder verbindet und
        außerhalb des Erdungsreiches oder isoliert im Erdreich gelegt
        ist.

     8. Erdungssammelleitung (Erdungssammelschiene)
        Erdungsleitung, an die mehrere zu Erden und/oder Be-
        triebsmitteln führende Erdungsleitungen angeschlossen sind.

     9. Hilfserder
        Erder zum erdseitigen Anschluß des Erders zur Aufnahme
        des Meßstromkreises bei der Erdungsmessung.

    10. Potentialausgleich
        Leitende Verbindung zwischen nicht zum Betriebsstromkreis
        gehörende elektrotechnischen und anderen Anlagenteilen,
        z.B. Erdungsanlage und/oder Schutzleiter zum Herstellen
        gleichen Potentials an denselben.

    11. Schutzerdung
        Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung, die
        durch unmittelbare Erdung eines nicht zum Betriebsstrom-
        kreis gehörenden Teiles eines Betriebsmittels oder einer
        Anlage erreicht wird.

     Die in Klammern stehenden Begriffe sind gebräuchlich. Sie
     entsprechen aber nicht den TGL.

                                                           Anhang 2

     Technische Forderungen für Akkumulatoranlagen
     (gemäß TGL 200 - 653/02)                     

     1. Akkumulatoren geschlossener und/oder gasdichter Bauart
     dürfen in Betriebsräumen aufgestellt und betrieben werden, wenn
     die Akkumulatoren unter Verschluß stehen, mit isolierten Lei-
     tungen angeschlossen und nur fachkundigen oder unterwiesenen
     Betriebskräften zugänglich sind.
     Darüber hinaus muß außer bei Akkumulatoren gasdichter Bauart,
     mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

     a) die Akkumulatoren dürfen nicht im Betriebsraum geladen
        werden,
     b) die Akkumulatoren dürfen nur unterhalb der Gasungsspannung
        geladen werden, wobei die Betriebsräume durch fas Vorhan-
        densein von Türen und Fenster und/oder Lüftungsöffnungen
        für natürliche Lüftung ausreichend belüftet werden müssen;
     c) die Leistung der Ladeeinrichtung darf 2000 W nicht über-
        steigen.

     2. Die zum Laden der Akkumulatoren verwendeten Ladeeinrichtun-
     gen, z.B. Gleichrichtergeräte, müssen wechselstromseitig
     galvanisch über Transformatoren vom Netz getrennt sein.
Vom Autor hinzugefügte Dokumente:
Anhang 1:
VS Grundkarte Vorderseite
Abb.: VS Grundkarte Vorderseite
VS Grundkarte Rückseite
Abb.: VS Grundkarte Rückseite

VS Begleitkarte Vorderseite
Abb.: VS Begleitkarte Vorderseite
VS Begleitkarte Rückseite
Abb.: VS Begleitkarte Rückseite

                                          Lit.-Nr.: 19/88
            MINISTERRAT
 DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
           A 040/1/354
  Chiffriergerätesatz auf LO 2002 A
             -Wartung-
                1987

Einführungsbestimmung zur A 040/1/354
Die Anleitung 040/1/354 -Chiffriergerätesatz auf LO 2002 A,
Wartung- wird erlassen und tritt am 01.01.1988 in Kraft.

O.U., den 11.12.1987  Chef Nachrichten

      Inhaltsverzeichnis

0.    Übersichts- und Einführungsteil
1.    Allgemeine Festlegungen
2.    Sicherheitsbestimmungen
3.    Wartungsarbeiten
3.1.  Übersicht über durchzuführende Wartungs-
      arbeiten
3.2.  Technologische Reihenfolge der Durchführung
      der Wartungsarbeiten
4.    Technologische Karten zum Durchführen der
      Wartungsarbeiten
4.1.  Technologische Karte Nr. 1
      Prüfen und Warten der Geräte und Einricht-
      tungen
4.2.  Technologische Karte Nr. 2
      Prüfen und Warten der Kabel und Kabel-
      eingänge
4.3.  Technologische Karte Nr. 3
      Prüfen und Warten der Akkumulatoren
4.4.  Technologische Karte Nr. 4
      Funktionskontrolle der Geräte und Einrich-
      tungen
4.5.  Technologische Karte Nr. 5
      Prüfen und Warten des Kofferaufbaus und der
      Ausrüstung sowie Prüfen der Einrichtungen
      des Gesundheits-, Arbeits- und Brand-
      schutzes
4.6.  Technologische Karte Nr. 6
      Prüfen der Vollzähligkeit des Gerätesatzes
      sowie Warten des EWZ-Satzes
4.7.  Technologische Karte Nr. 7
      Messen der Normwerte des Gerätesatzes

1. Allgemeine Festlegungen

Die Wartung des Gerätesatzes umfaßt:
- die ständige Kontrolle des technischen Zustandes,
- die planmäßige auszuführenden Arbeitsgänge und -stufen zum
  Erhalt der Einsatzbereitschaft und zum Verlängern der
  Nutzungsfrist,
- vorbeugende Maßnahmen gegen Ausfälle während der Nutzung.
Die rechtzeitige Durchführung und die volle Erfüllung der
Wartungsarbeiten im Gesamtprozeß der Nutzung und Lagerung
sind wichtige Bedingungen zum Gewährleisten einer ständigen
Einsatz- und Gefechtsbereitschaft, zum Einhalten der gefor-
derten technischen Normwerte und zum Erreichen der in mili-
tärischen Bestimmungen festgelegten Nutzungsfrist.
Bei der Wartung sind folgende allgemeingültigen Festlegun-
gen einzuhalten:
a) ausführen sämtlicher Arbeitsgänge und -stufen, die ent-
   sprechend der Wartungstechnologie festgelegt sind.
   Festgestellte Fehler und Mängel beseitigen bzw. Maßnah-
   men zu deren Beseitigung treffen;
b) durchführen der Wartung Nr. 1 bis Nr .3, Nr. 5 und
   Nr. 6 am Gerätesatz. Art und Umfang der Wartungsarbei-
   ten sind im Abschnitt 3 angegeben. Methodik und Reihen-
   folge der Arbeiten enthalten die Technologischen Karten
   Nr. 1 bis Nr. 7 in den Abschnitten 4.1. bis 4.7.;
c) Technologische Karten zum Warten des UKW-Funkgerätes
   R 105 M, des Feldfernsprechers FF 63 M (TA-57) sowie
   des Elektroaggregates BeET 1.5 sind in den Wartungs-
   technologien des jeweiligen Typs der Nachrichtenaus-
   rüstung enthalten. In dieser Anleitung werden lediglich
   Umfang und Reihenfolge der Wartungsarbeiten für diese
   Geräte angegeben;
d) einschätzen der Effektivität der Wartungsarbeiten. Auf
   der Grundlage dieser Einschätzung sind Inhalt und Zeit
   der Arbeitsgänge und -stufen zu präzisieren bzw. zu
   korrigieren;
e) Nachweis der Ergebnisse der Wartungen:
   - Wartung Nr. 1 im Betriebsbuch,
   - Wartung Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 im Nachweis-
     buch über Wartung und Kontrollen,
   - Wartung Nr. 5 und Nr. 6 im Begleitheft;
f) durchführen der Wartungsarbeiten am Elektroaggregat
   BeET 1.5 und an Benzinheizung Typ 231 in Abhängigkeit
   von geleisteten Betriebsstunden (Motorstunden).
   Sie können zusammen mit den entsprechenden Wartungen des
   Gerätesatzes durchgeführt werden, wenn eine zeitliche
   Abweichung von ± 25 % nicht überschritten wird;
g) durchführen der Wartung des Kfz entsprechend Festlegun-
   gen der Dienstvorschrift 054/0/001 -Kraftfahrzeugdienst-;
h) der Zeitaufwand für eine Arbeitskraft zum Durchführen
   der einzelnen Wartungen ist in Tabelle 1 angegeben.
   Diese beinhaltet nicht die Zeiten für das Vorbereiten,
   Entfalten, Vorheizen und Instandsetzen der einzelnen
   Geräte des Gerätesatzes;
i) zum Warten des Elektroaggregates BeET 1.5 sind entspre-
   chend den geleisteten Motorstunden, zusätzlich zu den
   Zeiten der Tabelle 1, nachstehende Wartungsstunden zu
   planen:
   - nach  50 Motorstunden  1,5 Stunden
   - nach 100 Motorstunden  2,5 Stunden
   - nach 200 Motorstunden  4,0 Stunden
   - nach 400 Motorstunden  6,0 Stunden

Tabelle 1
Zeitberechnung für eine Arbeitskraft
Wartung Nr.PeriodizitätStunden
1täglich bzw. nach jedem Einsatz3
2wöchentlich6
3monatlich12
5halbjährlich20
6jährlich30
2. Sicherheitsbestimmungen

Um Durchführen der Wartungsarbeiten am Gerätesatz ist nur
der Personalbestand zuzulassen, der über gefestigte prak-
tische Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Nutzung
und Wartung verfügt, die betreffenden Sicherheitsbestim-
mungen sowie die Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits-
und Brandschutzes (GAB) kennt und entsprechend den mili-
tärischen Bestimmungen aktenkundig belehrt ist.
Leichtfertiger oder unsachgemäßer Umgang mit der Technik,
Nichteinhalten der Anleitung zur Nutzung sowie Verstöße
gegen die Sicherheitsbestimmungen oder die Bestimmungen
des GAB können die Gesundheit der Armeeangehörigen der
Nachrichtentruppe gefährden bzw. zum Ausfall der Technik
führen.
Beim Warten des Gerätesatzes sind die allgemeinen Sicher-
heitsbestimmungen der Nutzung, Instandhaltung und Lagerung
der Nachrichtenausrüstung einzuhalten. Es sind zusätzlich
folgende gerätebezogenen Bestimmungen zu beachten und ein-
zuhalten:
a) vor Inbetriebnahme des Gerätesatzes ist der Aufbauplatz
   so zu wählen, daß für Kabelzuführungen, Erdungen und
   Stromversorgungen die in der Anleitung zur Nutzung an-
   gegebenen Mindestabstände eingehalten werden;
b) beim Erden des Gerätesatzes:
   - an Erdungsklemmen des Kfz ist eine Schutzerde anzu-
     schließen. Richtiger Anschluß (Sicherheit, Zuverläs-
     sigkeit) ist vor Anschließen einer externen Spannungs-
     quelle bzw. vor Anlassen des Elektroaggregates BeET 1.5
     zu prüfen. bei Notwendigkeit Widerstandsmessung durch-
     führen,
   - vor Inbetriebnahme kontrollieren, daß leitende Ver-
     bindungen zwischen Kfz und Gehäuse besteht. Wird trotz
     angelegter Schutzerde eine Spannung beim Berühren des
     Fahrzeuges festgestellt, ist die Stromversorgung des
     Gerätesatzes auszuschalten. Diese erst nach Beseiti-
     gung des Fehlers wieder einschalten,
   - überprüfen, ob alle Geräte und Anlagen mit der Erdungs-
     klemme galvanisch verbunden sind;
c) beim Herstellen des Anschlusses an externe Stromversor-
   gung:
   - Anschluß von zwei Angehörigen der Nachrichtentruppe
     ausführen. Arbeit an spannungsführenden Teilen oder
     Anlagen mit Spannungen größer als 60 Volt ist verboten,
   - nur genormte Steckverbinder bzw. Anschlußelemente ver-
     wenden, die der geforderten Revision des laufenden
     Jahres unterzogen waren. Herstellen behelfsmäßiger
     Verbindungen ist verboten;
   - Isolationswerte der Stromzuführungskabel und -leitungen
     (bis 1000 Volt Nennspannung) einhalten,
   - vor Herstellen des Anschlusses sind Anschlußstelle und
     verwendete Zuleitung auf ihre Eignung (Belastbarkeit,
     Isolation, Adernquerschnitt, Anschlußort) zu prüfen.
     Anschluß an Fremdnetze, von denen keine Angaben vor-
     liegen (Stromart, Spannung, Frequenz), ist verboten,
   - Klemmverbindung nur im spannungslosen Zustand her-
     stellen. Es ist verboten, an eine spannungsführende
     Freileitung bzw. an einen unter Spannung stehenden
     Verteiler anzuschließen,
   - Stromzuführungskabel zuerst am Gerätesatz und danach
     an der externen Stromversorgung anzuschließen, dabei be-
     achten, daß alle Schalter zur Stromversorgung von Ge-
     räten und Anlagen auf "AUS" zu schalten sind,
   - bei Spannungsausfall und angeschlossener externer
     Stromversorgung sind sämtliche Arbeiten beliebiger
     Art auf dem Gerätesatz verboten;
d) bei Arbeit mit Benzinheizung Typ 231, zur Vermeidung
   von Vergiftungserscheinungen im Kofferaufbau durch er-
   höhte Konzentration von Verbrennungsgasen:
   - Nutzen der Benzinheizung Typ 231 ist nur bei streng-
     ster Einhaltung der entsprechenden Anleitung zur
     Nutzung gestattet,
   - bei Undichtheit des Kraftstoffsystems, insbesondere
     im Heizungsfach, ist Inbetriebnahme der Benzinheizung
     Typ 231 verboten,
   - nach durchgeführten Instandsetzungen am Kraftstoff-
     system ist Benzinheizung Typ 231 erst nach gründlichem
     Austrocknen des Heizungsfaches in Betrieb zu nehmen,
     Feuerlöscher muß sich dabei in greifbarer Nähe befin-
     den,
   - vor Inbetriebnahme der Benzinheizung Typ 231 ist Klappe
     der Absaugvorrichtung zu öffnen. Inbetriebnahme bei
     geschlossener Klappe bzw. bei Ausfall der Absaugvor-
     richtung ist verboten,
   - Benzinheizung Typ 231 darf nach Ausschalten erst wieder
     in Betrieb genommen werden, wenn beide Signallampen
     erloschen sind,
   - bei Dauerbetrieb ist der Kofferaufbau jeweils nach
     2 Stunden wie folgt zu lüften:
     · Tür öffnen und ca. 10 Minuten Tischlüfter einschalten,
     · vor Marschbeginn Benzinheizung Typ 231 ausschalten
       und ca. 15 Minuten Tischlüfter einschalten,
   - bei Rauchentwicklung aus Austrittsrohr der Benzinhei-
     zung Typ 231 ist diese sofort auszuschalten,
   - periodisch kontrollieren, daß Verbindungsmuffen der
     Heizungsrohre dicht sind,
   - im Fach der Benzinheizung Typ 231 dürfen sich keine
     Fremdkörper befinden (Putzlappen, metallische Gegen-
     stände),
   - es ist verboten, bei eingeschalteter Benzinheizung
     Typ 231 Kraftstoff nachzufüllen,
   - Methoden zur Bestimmung des Co-Gehaltes im Kofferauf-
     bau ist aus Anlage 1 ersichtlich;
e) bei der Arbeit am Elektroaggregat BeET 1.5:
   - vor jeder Inbetriebnahme Zuverlässigkeit der Erdver-
     bindung mit dem Rahmen des Elektroaggregates BeET 1.5
     kontrollieren, Erdübergangswiderstand darf 25 Ω
     nicht übersteigen (Anlage 2),
   - an Verbindungsstellen (Erdstecker/Erde, Gestell usw.)
     vorhandene Farbreste, alte Schmiermittel oder Korro-
     sionsansätze beseitigen;
f) beim Warten der Akkumulatoren:
   - bei sämtlichen Arbeiten alle vorbeugenden Schutzmaß-
     nahmen treffen, damit Elektrolyt nicht auf die Haut
     oder Kleidung gelangt. bei Augenverletzungen mit Was-
     ser spülen und unverzüglich Arzt aufsuchen,
   - beim Reinigen und Prüfen ist Schutzkleidung zu tragen,
   - bei den Arbeiten dürfen keine metallischen Gegenstän-
     de auf die Zelle gelegt werden,
   - es ist verboten, das Aräometer bzw. den Glasstab nach-
     einander zum Prüfen der Elektrolytedichte bzw. des
     Standes von Lauge und Säure zu verwenden;
g) beim Durchführen von Wartungsarbeiten im eingeschalte-
   ten Zustand ist es verboten:
   - ohne entsprechende Schutzmittel (Gummimatten, -hand-
     schuhe, Werkzeug mit isolierten Handgriffen) zu ar-
     beiten,
   - Stromzuführungskabel an- bzw. abzuklemmen,
   - Sicherungen und andere Bauelemente zu wechseln oder
     Abdeckungen zu entfernen,
   - Lötarbeiten durchzuführen,
   - das Vorhandensein von Spannungen an Klemmen und Lei-
     tungen mit den Händen oder leitenden Gegenständen zu
     prüfen,
   - die innere Verdrahtung zu kontrollieren sowie die Ge-
     räten zu reinigen,
   - verdrehte oder geknickte Verbindungsleitungen und
     Kabel zu verwenden.
Sämtliche Fehler sind durch einen ausgebildeten Mecha-
niker zu beseitigen. Dieser muß auf isolierten Materia-
lien stehen, isoliertes Werkzeug benutzen und entspre-
chend der Notwendigkeit Schutzhandschuhe tragen.
Es ist verboten, bei Wartungs- und Instandsetzungsar-
beiten Fingerringe, metallische Armbänder oder ähn-
liches zu tragen.

3. Wartungsarbeiten

3.1. Übersicht über durchzuführende Wartungsarbeiten
Arbeitsgänge und -stufenErläuterungenWartung Nr.
Techn. KarteAbschn.12345
a)Chiffriergerätesatz
Prüfen und Warten der Ge-TK-Nr.14.1.2.
räte und Einrichtungen:
- Prüfen äußerer Zustandxxxxx
- Reinigen Geräte und4.1.3.xxx
  Einrichtungen
Prüfen und Warten der Ka-TK-Nr.24.2xxx
bel und Kabeleingänge
Prüfen und Warten derTK-Nr.34.3.2.
Akkumulatoren:
- Prüfen äußerer Zustandxxxxx
  und Reinigen der Zellen-
  gehäuse
- Prüfen und Warten4.3.3.xxx
  der Füllverschlüsse
- Prüfen Klemmverbin-4.3.4.xxxxx
  dungen und Anschluß-
  kabel
- Fetten Akkumulatoren-4.3.5.xxx
  zellen und Streichen
  Zellengehäuse/Käfige
- Messen Klemmspannung4.3.6.xxxxx
- Prüfen Zellenspannung4.3.7.xxx
- Prüfen Elektrolytdichte4.3.8.xxx
- Prüfen Elektrolytstand4.3.9.xxx
- Prüfen Elektrolyt4.3.10.x1)
- Wechseln Elektrolyt4.3.11.x1)
1) = Ist nur von dafür ausgebildetes Personal durchzuführen!
Funktionskontrolle derTK-Nr.4
Geräte und Einrichtungen:
- Prüfen Anliegen4.4.2.xx
  Betriebsspannung
- Prüfen Funktions-4.4.3.xxx
  fähigkeit
Prüfen und Warten desTK-Nr.5
Kofferaufbaus und der
Ausrüstung sowie Prüfen
der Einrichtungen des GAB:
- Erdungseinrichtungen4.5.2.xx
- Arbeitsschutzmittel4.5.3.xx
  Sanitätskasten
- Brandschutzmittel4.5.4.xx
- Prüfen Funktionsfähig-4.5.5.xxx
  keit und Warten Benzin-
  heizung Typ 231
- Prüfen und Warten der4.5.6.xxx
  elektischen Heizung
- Prüfen Beleuchtungs-4.5.7.xxx
  und Blockierungssystem
- Prüfen Betriebsbereit-4.5.8.xxx
  schaft Ventilatoren
- Prüfen Betriebsbereit-4.5.9.xxx
  schft Aktenvernichtungs-
  maschine (AVM)
- visuelle Durchsicht, Rei-4.5.10.xx
  nigung Kofferaufbau
- Beseitigung Lach- und4.5.11.xx
  Farbschäden am Koffer-
  aufbau
- Prüfen Zustand Fahrzeug-4.5.12.xx
  und Batteriekästen
Prüfen Vollzähligkeit undTK-Nr.6
Zustand des Gerätesatzes
sowie Warten EWZ-Satzes:
- Prüfen Vollzähligkeit4.6.2.xx
  des Gerätesatzes
- Warten der Teile des4.6.3.xx
  EWZ-Satzes
- Prüfen Vollzähligkeit4.6.4.xxx
  Dokumentensatz und Füh-
  ren Begleitdokumente
Messen der Normwerte desTK-Nr.7
Gerätesatzes:
- Ansprechen Netzschutz-4.7.2.xx
  automat Typ FI 40.4-100N3
- Widerstand Erdungs- und4.7.3.x
  Abschmiereinrichtung
- Isolierwiderstand4.7.4.x
  Geräteverkabelung
b)UKW-Funkgerät R 105 Msiehe Wartungstechnologie
UKW-Funkgerät
Prüfen äußerer ZustandTK-Nr.14.1.xxxxx
und Reinigen Gehäuse
Prüfen FunktionsfähigkeitTK-Nr.24.2.xxxxx
Messen Normwerte:TK-Nr.3
- Messen Stromaufnahme4.3.2.xx
  bei Arbeit mit
  Äquivalent
- Messen Empfangs-4.3.3.xx
  empfindlichkeit
- Messen Treffsicherheit4.3.4.x
  und Eichgenauigkeit
- Messen Frequenzhub4.3.5.x
- Messen Modulations-4.3.6.x
  empfindlichkeit
- Messen Stromaufnahme in4.3.7.x
  verschiedenen Betriebs-
  arten
c)Feldfernsprecher FF 63/siehe Wartungstechnologie
TA-57Feldfernsprecher
Prüfen und Warten desTK-Nr.1
Feldfernsprechers:
- Prüfen äußerer Zustand4.1.2.xxx
- Reinigen und Warten des4.1.3.xxx
  Feldfernsprechers
- Reinigen Geräteeinsatz4.1.4.xx
Prüfen FunktionsfähigkeitTK-Nr.24.2.xxx
Normwertmessung:TK-Nr.3
- Messen Isolations-4.3.2.x
  widerstand
- Messen überbrückbarer4.3.3.x
  Dämpfung für Ruf
- Messen überbrückbarer4.3.4.x
  Dämpfung für Sprache
d)Elektroaggregat BeET 1.5siehe A 040/1/831
Prüfen äußerer ZustandTK-Nr.14.1.2.
und Warten Elektroaggregat:
- Prüfen Zustand und Be-xxxxx
  festigung der Einsatz-
  teile und Baugruppen
  sowie Reinigung Elek-
  troaggregat
- Kontrollieren TS-Auf-4.1.3.xxxxx
  füllung
- Kontrollieren Funktions-4.1.4.xxx
  fähigkeit Elektroaggregat
- Prüfen und Ausbessern4.1.5.xx
  Farbanstrich
Prüfen und Warten der Bau-TK-Nr.2
gruppen des Zweitakt-
Motors:
- Prüfen und Warten Dreh-4.2.2.xx
  zahlregler und Starter
- Warten Zündanlage und4.2.3.xx
  Einstellen Kontaktabstand
  am Unterbrecher
- Einstellen Vorzündung4.2.4.x
- Säubern, Prüfen, Ein-4.2.5.xx
  stellen Elektrodenab-
  stände der Zündkerzen
- Warten Luftfilter4.2.6.xxx
- Reinigen Kraftstoff-4.2.7.xx
  anlage
-Reinigen Auspuffanlage4.2.8.x
Prüfen und Reinigen desTK-Nr.3
Motorblockes und seiner
Teile:
- Prüfen Sitz des Kolben-4.3.2.u. 2. alle
  bolzen im Kolben und400 Motor-
  am Pleulstunden
- Prüfen Pleullagerung4.3.4.alle 400
Motorstunden
- Prüfen Zylinder undxx
  Zylinderkopfbefestigung
Prüfen und Warten desTK-Nr.4
Generators
- Prüfen Zustand Generator,4.4.2.x
  Warten Schleifringe/Kommu-
  tator, Bürstenhalterung
  und Bürsten
- Warten Wälzlager des Ge-4.4.3alle 3 Jahre
  nerators, Demontieren
  und Montieren Elektro-
  aggegat
Kontrollieren der Nutzungs-TK-Nr.5
dokumente und Warten des
EWZ-Satzes
- Kontrolle Nutzungsdoku-4.5.2.xxxxx
  mente
- Kontrolle Vollzählig-4.5.3.xxxxx
  keit und Warten EWZ-Satzes
Messen der Normwerte desTK-Nr.64.6.xx
Elektroaggregates BeET 1.5
3.2. Technologische Reihenfolge der Durchführung der
     Wartungsarbeiten

Beim Durchführen der Wartungsarbeiten sind die Abschnitte
der Technologischen Karten entsprechend der in der Tabel-
le 2 angegebenen Reihenfolge abzuarbeiten. Besteht die Ab-
schnittsbezeichnung nur aus zwei Ziffern, sind sämtliche
Arbeitsgänge und -stufen durchzuführen, die in der Tech-
noogischen Karte der entsprechenden Wartungstechnologie
enthalten sind.

Tabelle 2
Reihenfolge der Wartungsarbeiten
Bezeichnung derWartung
WartungstechnologieNr. 1Nr. 2Nr. 3Nr. 5Nr. 6
Chiffriergerätesatz4.1.2.4.1.2.4.1.4.4.1.4.1.
4.4.2.4.3.2.4.3.2.4.2.4.2
4.3.4.bis4.3.4.3.
4.4.2.4.3.4.4.3.2.4.3.2.
4.4.3.bisbis
4.3.4.4.3.4.
4.4.3.4.4.3.
UKW-Funkgerät R 105 M4.1.4.1.4.1.4.1.4.1.
4.2.4.2.4.2.4.2.4.2.
4.5.2.bis
4.5.3.4.5.2.
4.5.6
Feldfernsprecher4.1.2.4.1.2.4.1.2.
FF 63/TA-574.1.4.4.1.4.4.1.4.
4.2.2.4.2.2.4.2.2.
4.5.4.4.5.4.3.
bis4.6.4.7.
4.5.9.4.3.6.4.5.
4.5.11.4.6.
4.6.2.4.6.3.
4.3.5.4.3.7.
A 040/1/8314.1.2.4.1.2.4.1.4.1.
4.1.3.4.1.3.4.2.
4.5.2.4.2.6.(außer4.3.5.
4.1.4.4.2.8.)4.4.2.
4.5.3.4.3.5.4.6.2.
4.5.2.4.6.2.4.5.3.
4.5.3.4.5.2.
4.5.2.
Wartung nach geleisteten Betriebs-/
Motorstunden
50100200400
A 040/1/8314.1.2.4.1.2.4.1.2.4.1.2.
BeET 1.54.1.3.4.1.3.4.1.3.4.1.3.
4.2.6.4.2.2.4.2.2.4.2.
4.2.5.4.2.3.4.2.3.4.3.
4.1.4.4.2.5.4.2.5.4.4.2.
4.5.2.4.2.6.4.2.6.4.1.4.
4.2.7.4.2.7.4.5.2.
4.1.4.4.2.8.
4.5.2.4.1.4.
4.5.2.
4. Technologische Karte zum Durchführen der Wartungs-
   arbeiten

4.1. Technologische Karte Nr. 1
     Prüfen und Warten der Geräte und Einrichtungen

4.1.1. Allgemeines

Werkzeug:            Werkzeug des Gerätesatzes, Eimer,
                     Handfeger, Pinsel, Bürste
Verbrauchsmaterial:  Putzwolle, Putzlappen, Schleif-
                     papier, Kreide, Konservierungs-
                     fett, Farbe
Arbeitszeit:         45 Minuten
Arbeitskräfte:       2

Es sind folgende Geräte und Einrichtungen des Geräte-
satzes auf ihren äußeren Zustand zu prüfen und zu warten:
- Netzautomat Typ 22-21/1-E2x6/8 B,
- Akkumulatoren-Ladegerät Typ GU-E48-24/10-20 BWUE,
- Netzschutzautomat Typ FI 40.4-100N3,
- Schalttafel.

4.1.2. Prüfen des äußeren Zustandes

a) Erdungsleitungen und -klemmen des Kofferaufbaus sowie
   sämtliche Geräte prüfen. Geräte, Einrichtungen und
   Schalttafeln müssen zuverlässig geerdet sein;
b) zuverlässige Befestigung sämtlicher Geräte und Einrich-
   tungen an ihrem Aufbewahrungsort prüfen bzw. diese be-
   festigen;
c) Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Verbindungs- und
   Stromversorgungskabel kontrollieren;
d) äußerer Zustand der Geräte, Einrichtungen sowie Teile
   des Gerätesatzes visuell prüfen und auf folgenden Merk-
   male achten:
   - Kratzer, Splitterungen, Sprünge, Risse, mechanische
     Schäden,
   - Staub, Schmutz, Feuchtigkeit (besonders an schwer zu-
     gänglichen Stellen),
   - Lackschäden, Einbeulungen, Korrosionsansätze, Zustand
     des Oberflächenschutzes,
   - Eindeutigkeit und Sauberkeit der Frontplattenbe-
     schriftung,
   - mechanische Funktionsfähigkeit sämtlicher Schalter;
e) äußere Durchsicht der Meßgeräte auf Sauberkeit, Fest-
   sitz der Glasscheiben, Nullage der Zeiger (Nullein-
   stellung);
f) Zustand, Funktionsfähigkeit, Sauberkeit der Verbindungs-
   kabel prüfen und besonders auf folgende Merkmale achten:
   - äußere mechanische Beschädigungen,
   - einwandfreier Zustand sämtlicher Kontakte.

4.1.3. Reinigen der Geräte und Einrichtungen

a) Staub, Schmutz und Feuchtigkeit von den Oberflächen der
   Geräte sowie Einrichtungen entfernen und auftretende
   Mängel wie folgt beseitigen:
   - lackierte Oberflächen mit weichem, leicht angefeuch-
     tetem Putzlappen im Sommer bzw. mit trockenem Putz-
     lappen im Winter abwischen,
   - Teile aus Plast mit weichem, leicht angefeuchtetem
     Putzlappen abwischen,
   - Schalttafel mit Staubpinsel säubern,
   - Korrosionsansätze mit einem in Spiritus oder Siede-
     grenzbenzin angefeuchteten Putzlappen entfernen bzw.
     mit Schleifpapier beseitigen und bearbeitete Stellen
     anschließend mit der Farbe des gleichen Farbtones
     ausbessern;
b) benutztes Zubehör sowie Werkzeug reinigen und am festge-
   legten Platz aufzubewahren.

4.2. Technologische Karte Nr. 2
     Prüfen und Warten der Kabel und Kabeleingänge

Werkzeug:            Werkzeugsatz des Gerätesatzes,
                     Umtrommelvorrichtung (Rücken-
                     tragen)
Verbrauchsmaterial:  Putzwolle, Putzlappen, Spiritus,
                     Siedegrenzenbenzin, Talkum, tech-
                     nische Vaseline
Arbeitszeit:         60 Minuten
Arbeitskräfte:       2

a) Erdungsleitungen und -klemmen, ankommende Teilnehmer-
   leitungen sowie Stromversorgungskabel an Kabeleingängen
   kontrollieren und auf zuverlässige Verbindung sowie
   einwandfreien mechanischen Zustand achten;
b) prüfen des äußeren Zustandes der Kabel, Kabeltrommeln
   sowie der Aufwickelvorrichtung:
   - Vorhandensein und Befestigung der Blindverschlüsse,
   - Zustand der Ummantelung und Kontaktbuchsen der Muffen,
   - Zustand und Festigkeit des Kabels, dabei auf folgende
     Merkmale achten:
     · Auftreten von Rissen, scharfen Knicken, äußere Be-
       schädigungen an der Isolation bzw. Bewehrung sowie
       anderen Schäden,
     · feste Anbringung sämtlicher Kabel in Arbeitslage
       (Biegeradius der Kabel mindestens das 10fache des
       Kabeldurchmessers),
   - Zustand des Farbanstriches und mechanische Festigkeit
     der Kabeltrommel und Aufwickelvorrichtung, Kabel-
     trommeln dürfen keine Risse und Deformation auf-
     weisen, bei Notwendigkeit Farbanstrich erneuern und
     Deformierung mit Holzhammer beseitigen,
   - Zustand sämtlicher Anschlußelemente (Beschädigungen,
     Oxydation), mit Spiritus reinigen;
c) Staub sowie Schmutz vom Kabelmantel mit feuchtem Lappen
   abwischen, Kabel mit Talkum abreiben und auftrommeln,
d) Korrosionsansätze an Kontaktstiften der Kupplungen, An-
   schaltkästen sowie Übergangs- und Abzweigmuffen mit
   einem in Spiritus getränkten Putzlappen oder Staubpinsel
   entfernen;
e) verbrauchtes Schmiermittel an beweglichen Teilen der
   Aufwickelvorrichtung entfernen, bewegliche Teile rei-
   nigen und anschließend mit neuem Schmiermittel versehen.

4.3. Technologische Karte Nr. 3
     Prüfen und Warten der Akkumulatoren

4.3.1. Allgemeines

Kontroll- und Meßgeräte: Akkumulatorenprüfer AP-1, Aräometer,
                         Vielfachmeßgerät, Ladegerät
Werkzeug:                Werkzeugsatz des Gerätesatzes,
                         Saugheber, Pipette
Verbrauchsmaterial:      Putzwolle, Putzlappen, Spachtel,
                         technische Vaseline, laugenbe-
                         ständige Farbe, Pinsel, Polfett,
                         Petroleum, destilliertes Wasser,
                         Elektrolyt, Kontrolluhr
Arbeitszeit              100 Minuten
Arbeitskräfte:           2

4.3.2. Prüfen des äußeren Zustandes und Reinigen der
       Zellengehäuse

a) Zustand der Akkumulatoren sowie Zellengehäuse visuell
   prüfen und folgende Arbeitsstufen ausführen:
   - Anschluß- und Verbindungskabel von Akkumulatoren ab-
     klemmen,
   - Akkumulatoren ausbauen,
   - Zustand der Kontrollklemmen und -brücken kontrollieren,
   - Zellen und Verschlüsse mit feuchtem Putzlappen ab-
     wischen; Staub, Schmutz, Karbonatreste entfernen,
   - Akkumulatoren gründlich trockenreiben, Korrosions-
     ansätze mit einem petroleumgetränkten Lappen beseiti-
     gen;
b) Akkumulatorenfächer bzw. -halterungen visuell durchsehen
   und reinigen.

4.3.3. Prüfen und Warten der Füllverschlüsse

a) Füllverschlüsse mit Schraubendreher bzw. mit der Hand
   lockern, vorhandenen Gasdruck ausgleichen lassen und
   danach vollständig herausschrauben;
b) Füllverschlüsse in warmen Wasser legen (ca. 30 Minuten)
   und kontrollieren:
   - Geschmeidigkeit der Ventilringe und Dichtgummis (de-
     fektes auswechseln),
   - Kontrolle der Nutzung strukturmäßiger Ventilgummis,
   - Sauberkeit der Ventilöffnung bzw. Funktion der Ven-
     tilöffnung;
c) stark verschmutze Ventilöffnungen mit Haarpinsel/Holz
   span reinigen;
d) Füllverschlüsse und Dichtgummis abtrocknen und in Akku-
   mulatorzellen einsetzen bzw. auswechseln.

4.3.4. Prüfen der Klemmverbindungen und Anschlußkabel

a) Anschlußkabel sowie -schienen visuell durchsehen und
   besonders auf folgendes achten:
   - Zustand der Isolation,
   - Anschluß der Kabelschuhe bzw. -klemmen,
   - Verlegung und Biegeradius;
b) lockere Polmutter mit Steck-/Maulschlüssel nachziehen
   und danach die Polschrauben, -muttern sowie -brücken
   dünn mit Polfett bestreichen (nicht auf Gummi, da Zer-
   störungsgefahr);
c) Kabelschuhe bzw. -klemmen mit Putzlappen reinigen und
   zuverlässig befestigen;
d) Akkumulatoren einsetzen und Klemmspannung messen.

4.3.5. Fetten der Akkumulatorenzellen und Streichen der
       Zellgehäuse bzw. -käfige

a) Zellenbehälter/-käfige demontieren, reinigen und lockere
   Farbreste mit Holzspachtel entfernen;
b) Akkumulatorenzellen mit technischer Vaseline bestreichen
   (Zellen nicht mit Farbe);
c) Zellenbehälter/-käfig mit laugenbeständiger Farbe
   streichen bzw. Farbschäden ausbessern;
d) Akkumulatoren montieren und danach vollständige Kontrolle
   der Funktionsfähigkeit durchführen.

4.3.6. Messen der Klemmspannung

a) Stromversorgung einschalten;
b) Klemmspannung mit Vielfachmeßgerät oder eingebautem
   Meßinstrument kontrollieren:
   - Kontrolle mit Vielfachmeßgerät  Uk = n * Nennspannung
     (n = Anzahl der Zellen),
   - Kontrolle mit eingebautem       Anzeigewert innerhalb
     Meßinstrument                   des markierten Sektors
                                     der Skala

4.3.7. Prüfen der Zellenspannung

a) Lastwiderstand im Akkumulator prüfen, entsprechend der
   Nenn-Amperestunden-Kapazität des zu prüfenden Akkumula-
   tors einsetzen:
       Akkumulator  60 Ah  12 A  0,19 Ω
b) Spannung des Akkumulators unter Belastung wie folgt
   prüfen:
   - Spitzen der Kontaktarme an Klemme des Akkumulators
     andrücken (gekrümmter Kontaktarm um den Pluspol),
   - Knopf am oberen Ende des Prüfers drücken (max. 5 Se-
     kunden), die angezeigte Spannung entspricht der des
     Akkumulators unter Belastung und muß mit angegebener
     Nennspannung übereinstimmen;
c) Stabilität gemessener Spannung kontrollieren und Akku-
   mulator laden, wenn gemessene Spannung schnell bis
   zur Entladespannung bzw. auf niedrige Werte absinkt.

4.3.8. Prüfen der Elektrolytdichte

a) Füllverschlüsse herausschrauben und Elektrolytdichte
   mit Aräometer (MB 11-33) g cm-3 prüfen, die Dichte des
   Normalelektolyts muß bei Umgebungstemperatur von + 20°C
   für NC-Akkumulatoren 1,2 ± 0,2 g cm-3 betragen bzw. mit
   Angaben für entsprechenden Akkumulator übereinstimmen;
b) Elektrolyt zu geringer Dichte auswechseln bzw. destil-
   liertes Wasser bei Elektrolyt mit zu hoher Dichte nach-
   füllen, sofern es der Elektrolytzustand zuläßt;
c) Füllverschlüsse einschrauben.
Das Prüfen der Elektrolytdichte darf nicht vor Ablauf einer
Stunde nach dem Ladeschluß erfolgen.

4.3.9. Prüfen des Elektrolytstandes

a) Füllverschlüsse herausschrauben und Glasröhrchen bis
   zum Anschluß auf Plattenoberkannte vertikal in Öffnungen
   des Akkumulators einführen;
b) oberes Ende des Glasröhrchens mit de Finger dicht ver-
   schließen und herausnehmen, die Höhe des Elektrolyts im
   Glasröhrchen zeigt den Elektrolytstand über den Platten
   an, welcher von größte und Bauart des Akkumulators ab-
   hängig ist und ca. 3 bis 15 mm betragen muß (siehe Ori-
   ginaldokumente);
c) destilliertes Wasser mit Trichter zuführen bzw. mit Pi-
   pette entnehmen, kein destilliertes Wasser bzw. Elektro-
   lyt auf Zellendeckel kommen lassen.

4.3.10. Prüfen des Elektrolyts 1)

a) Füllverschlüsse herausschrauben und mit Pipette etwas
   Elektrolyt dem Akkumulator entnehmen, Elektrolyt darf
   nicht durch Säure oder Öl bzw. Fett verunreinigt sein
   Rostbrauner Elektrolyt ist durch Säure verunreinigt,
   schäumender Elektrolyt enthält Öl oder Fett);
b) Karbonatgehalt (K2CO3) des Elektrolyts durch Nitrieren
   der Kalilauge mittels normaler Salzsäure wie folgt be-
   stimmen und errechnen (der Karbongehalt bei frischem
   Elektrolyt darf maximal 5 gl-1 betragen):
   - Elektrolyt (10 ml) mit Pipette absaugen,
   - abgesaugten Elektrolyt mit etwas destilliertem Wasser
     verdünnen,
   - Elektrolytprobe gegen Phenolphtalein bis farblos mit
     Salzsäure titrieren,
   - Verbrauch von Salzsäure in ml an Bürette ablesen und
     notieren (Verbrauch A),
   - Elektrolyt gegen Methylorange als Indikator bis Um-
     schlag auf rot titrieren,
   - Verbrauch von Salzsäure in ml an Bürette ablesen und
     notieren (Verbrauch B),
   - Kaliumkarbonatgehalt nach folgender Gleichung errech-
     nen und Elektrolyt auswechseln, wenn dieser mehr als
     20 g l-1 beträgt:
       Karbongehalt in g l-1 = 2 (Verbrauch B - A) 6,91
1) = ist nur von dafür ausgebildetem Personal durchzuführen.

4.3.11. Wechseln Elektrolyt 1)

a) Akkumulatorzellen bis zur Entladeschlußspannung entladen,
   kurzeitig kurzschließen und danach Elektrolyt ausgießen;
b) Elektrolyt wie folgt ausgießen:
   - Füllverschlüsse lösen, vorhandenen Gasdruck ausgleichen
     lassen und danach vollständig herausschrauben,
   - Elektrolyt ausgießen und mittels verdünnter Salzsäure
     oder Schwefelsäure neutralisieren;
c) Akkumulatoren mit destilliertem Wasser ausspülen, welches
   bis zu einer Temperatur von + 35°C erwärmt werden kann,
   um den Spindeleffekt zu erhöhen, und darauf zu achten, daß
   das gesamte Wasser wieder aus der Zelle ausgeschüttet
   wird;
c) Elektrolyt mit einer Dichte von 1,22 g cm-3 auffüllen,
   um die verbleibenden Reste des destillierten Wassers zu
   kompensieren und dabei folgendes beachten:
   - Auffüllen bis zum Normwert,
   - Akkumulatoren elektrolytarmer Bauart nach Durchträn-
     kungsphase (60 Minuten) bis zur Plattenoberkante
     füllen).
1) = ist nur von dafür ausgebildetem Personal durchzuführen.

4.3.12. Kontrollieren der Kapazität

Zum Kontrollieren der Kapazität sind folgende Arbeitsgänge
und -stufen auszuführen:
a) Akkumulatoren bis auf die Entladespannung entladen und
   danach mit dem Akkumulatorenprüfer jede Zelle einzeln kon-
   trollieren, ob die Entladespannung erreicht ist;
b) Normalladung je nach Akkumulatorentyp entsprechend den
   Normwerten ausführen:
     Typ                              6 NK 70
     Anzahl der Zellen                5
     Elektrolytdichte in g cm -3      1,2
     Nennspannung in Volt             6
     Nennspannung Kapazität in Ah     70
     Ladefaktor                       1,6
     Ladeschlußspannung in Volt       9,95
     Entladestrom in Ampere           17,5
     Entladespannung in Volt          5
     Normalladung Ladezeit in h       8
                  Ladestrom in A      14
     1. Teilladung Ladezeit in h      8
        Ausgleichs- Ladestrom in A    14
        ladung
     2. Teilladung Ladezeit in h      8
                   Ladestrom in A     8,7
     1. Teilladung Ladezeit in h      2
        Schnell-   Ladestrom in A     35
        ladung
     2. Teilladung Ladezeit in h      2,5
                   Ladestrom in A     17,5
c) Kapazität der geladenen Akkumulatoren wie folgt kon-
   trollieren:
   - Entladewiderstand am größten Widerstand einstellen
     und mit dem Strommesser in Reihe an Polklemmen des
     Akkumulators anschließen,
   - Anschlußzeit aufschreiben und Nennentladestrom am
     Regelwiderstand nach Normwerten bei nicht entladenen
     Akkumulatoren nach folgenden Richtwerten einstellen:
     1/5 des 5-stündigen Entladestromes,
   - Akkumulator laut Normwert bzw. bei nicht entladenem
     Akkumulator auf nachstehend angegebene Richtwerte der
     Entladespannung entladen und die dafür benötigte
     Entladezeit ermitteln:
       1 Volt/Zelle,
   - Kapazität des Akkumulators nach folgender Gleichung
     berechnen und mit Normwert vergleichen:
       K = I * t
       K = Amperestundenkapazität
       I = Entladestrom
       t = Entladezeit
d) beim Kontrollieren der Kapazität ist folgendes zu be-
   achten:
   - da die in Reihe geschalteten Zellen der Akkumulatoren
     in ihrer Qualität von den Normwerten in zuläßigen
     Toleranzen abweichen, müssen die Zellen nach Ablauf
     von 60 % der Entladezeit einzeln auf Spannungszustand
     zwischengeprüft werden,
   - zeigen die Zellen ungleiche Entladespannungen an, sind
     die Zellen, die die Entladeschlußspannung erreicht
     haben, abzutrennen. Danach ist der Entladestrom neu
     einzuregeln. Auf diese Art und Weise ist weiter zu
     verfahren, bis die letzte Zelle die Entladeschluß-
     spannung erreicht hat,
   - beträgt die Zeitdifferenz zwischen der zuerst entla-
     denen und der zuletzt entladenen Zelle mehr als 60
     Minuten, sind die Zellen entsprechend ihrem fassungs-
     vermögen zu sortieren und zu Akkumulatoren mit mög-
     lichst gleicher Zellenkapazität zusammenzubauen. Ist
     dies nicht möglich (verschweißte Zellen), gilt als
     gemessene Kapazität des Akkumulators das Fassungsver-
     mögens der zuerst auf die Entladespannung entladenen
     Zelle,
   - anstelle des Entladewiderstandes kann eine Kapazitäts-
     meßeinrichtung verwendet werden, die nach Erreichen
     der Entladeschlußspannung automatisch abgeschaltet
     wird und die Entladezeit bestimmt. Die Meßeinrichtung
     eignet sich insbesondere für Akkumulatoren, deren Zel-
     lenspannung nicht einzeln gemessen werden kann.

4.4. Technologische Karte Nr. 4
     Funktionskontrolle der Geräte und Einrichtungen

4.4.1. Allgemeines

Kontroll- und Meßgeräte: Vielfachmeßgerät
Werkzeug:                Werkzeugsatz des Gerätesatzes
Arbeitszeit:             30 Minuten
Arbeitskräfte:           3

Es sind folgende Geräte und Einrichtungen des Gerätesatzes
einer Funktionskontrolle zu unterziehen:
a) Stromversorgungsgerät (Netzautomat Typ 22-21/1-E2x6,8 B);
b) Schalttafel.

4.4.2. Prüfen des Anliegens der Betriebsspannung

Anliegen der entsprechenden Betriebsspannung prüfen:
a) Netzautomat und Netzschutzautomat
   Anzeige der Spannung an Glimmlampe "SV";
b) Ladegerät
   Anzeige der eingestellten Stromstärke und Spannung an
   Meßinstrumenten;
c) Schalttafel
   Überprüfen der 220-V-Stromversorgung bzw. 24-V-Strom-
   versorgung mit Hilfe des Vielfachmeßgerätes.

4.4.3. Prüfen der Funktionsfähigkeit

a) Netzschutzautomat Typ FI 40.4-100N3:
   - Erdungsleitung abklemmen,
   - einschalten des Netzschutzautomaten aus Stellung "0"
     in Stellung "I" (darf beim Drücken der Prüftaste nicht
     funktionieren),
   - Erdungsleitung anklemmen,
   - Netzschutzautomat läßt sich aus Stellung "0" in Stel-
     lung "I" einschalten;
b) Stromversorgungsgerät (Netzautomat Typ 22-21/1-E2x6,8 B):
   - einschalten Stromversorgung,
   - überprüfen Stromversorgung 220 V und 24 V an den ent-
     sprechenden Ausgängen mit Vielfachmeßgerät,
   - einschalten Gleichrichter,
   - überprüfen Stromversorgung am Gleichrichter mit Viel-
     fachmeßgerät und mit strukturmäßigen Instrumenten,
   - einschalten Beleuchtung des Gerätesatzes, Lampen
     müssen aufleuchten;
c) Akkumulatorenladegerät Typ GU-E 48-24/10-20BWUE:
   - Netzschalter des Ladegerätes aus Stellung "0" in Stel-
     lung "24 V",
   - einregeln Ladestrom von 20 Ampere.

4.5. Technologische Karte Nr. 5
     Prüfen und Warten des Kofferaufbaus und der Ausrü-
     stung sowie Prüfen der Einrichtungen des GAB

4.5.1. Allgemeines

Kontroll- und Meßgeräte: Vielfachmeßgerät
Werkzeug:                Werkzeugsatz des Gerätesatzes,
                         Handfeger, Drahtbürste, Spachtel,
                         Farbspritzanlage
Verbrauchsmaterial:      Putzwolle, Putzlappen, Siede-
                         grenzbenzin, Spiritus, Farbe,
                         Spachtel, Schmirgelleinen, Fett,
                         Seifenemulsion
Arbeitszeit:             120 Minuten
Arbeitskräfte            2

4.5.2. Erdungseinrichtungen

a) Vorhandensein, Zustand und sicheren Anschluß der
   Erdungsanschlüsse und -leitungen am Kofferaufbau sowie
   an Geräten und Einschüben kontrollieren;
b) Beschaffenheit der Erdungsleitungen und -schienen für
   Erdung sowie Zustand sämtlicher Anschlußkontakte visuell
   kontrollieren;
c) zuverlässigen Anschluß der Erdungsleitungen an allen
   Kontakten sowie Verbindungen der Erdungsschienen mit
   Erdungsklemmen sämtlicher Geräte prüfen, Erdungslei-
   tungen müssen flexibel verlegt und dürfen nicht ge-
   stückelt bzw. gebrochen sein;
d) Beschaffenheit der Erdungsstäbe und -leitungen zum An-
   schluß der Betriebs-/Schutzerde prüfen, Erdungsstäbe
   müssen mindestens 80 % in den Erdboden eingeschlagen
   sein;
e) Erdungsstäbe und -schienen sowie Kontaktflächen der
   Erdungskontakte mit in Siedegrenzenbenzin getränktem
   Putzlappen abwischen;
f) Vorhandensein und Zustand sämtlicher Edungsstäbe,
   Heringe und Erdungsleitungen kontrollieren;
g) Heringe und Erdungsstäbe mit Putzlappen reinigen.

4.5.3. Arbeitsschutzmittel und Sanitätskasten

a) Vollzähligkeit und Zustand der Gummimatten sowie
   -handschuhe auf Risse, Löcher bzw. andere mechanische
   Beschädigungen prüfen und Mittel für technische Sicher-
   heit reinigen;
b) Tauglichkeit der Mittel für technische Sicherheit nach
   entsprechenden Prüffristen und Nutzungsdauer kontrol-
   lieren, Prüffristen und Nutzungsdauer dürfen nicht über-
   schritten sein;
c) Staub und Schmutz von Mitteln für technische Sicherheit
   mit trockenem Putzlappen entfernen.
Der Sanitätskasten muß gesondert aufbewahrt werden und ist
zu verplomben. Es sind der äußere Zustand des Sanitäts-
kastens sowie die Vollzähligkeit und Gebrauchsfähigkeit
der darin enthaltenen Verbandstoffe und Gebrauchsfähigkeit
der darin enthaltenen Verbandsstoffe entsprechend ihrem Ver-
wendungszweck zu kontrollieren. Im Sanitätskasten müssen
vorhanden sein:
- Dreieckstuch,
- Brandwundenverbandtuch,
- Kompressen,
- Fingerlinge,
- Mund-zu-Mund-Beatmungsmaske,
- Verbandspäckchen,
- Heftpflaster,
- Mull und Holzstab.
Verbrauchte Mittel sind zu ergänzen.

4.5.4. Brandschutzmittel

a) Vollzähligkeit und Zustand des Feuerlöschers sowie des
   Schanzenwerkzeuges prüfen:
   - Feuerlöscher aus Halterung entnehmen,
   - Plombierung, Füllmasse und äußeren Zustand kontrollieren,
   - Dichtheit des Verschlusses und Funktion des Sicher-
     heitsventils mit Seifenemulsion prüfen,
   - Festigkeit der Halterung prüfen,
   - Feuerlöscher einsetzen und in Halterung befestigen;
b) Schanzenwerkzeug reinigen, Metallteile leicht mit tech-
   nischer Vaseline einfetten und kontrollieren, daß Holz-
   teile nicht mit Lack oder Fett bestrichen sind.
Die Füllung de Feuerlöschers muß 1,4 bis 1,5 Kilopond be-
tragen. Das Gewicht des gefüllten Feuerlöschers ohne Trich-
ter und Halterung ist auf dem Vierkant des Ventils einge-
prägt. Bei beschädigter Plombe ist der Feuerlöscher an die
technische Prüfstelle abzugeben.

4.5.5. Prüfen der Funktionsfähigkeit und Warten der
       Benzinheizung Typ 231

a) Zustand der Benzinheizung Typ 231 prüfen;
b) Netzschalter einschalten;
c) Benzinheizung Typ 231 wie folgt einschalten:
   - gekoppelten Tastenschalter mit Kennzeichnung "Heizen"
     herunterdrücken,
   - grüne Kontrollampe leuchtet schwach (nach 20 bis 35
     Sekunden leuchtet sie hell auf und zeigt damit an,
     daß Betriebszustand erreicht ist),
d) kontrollieren, ob aus Luftkanal warme Luft austritt;
e) bei Umschaltung der Stromversorgung von "220 V" auf
   Batteriebetrieb darf Benzinheizung nicht abschalten;
f) Benzinheizung Typ 231 wie folgt ausschalten:
   - Tastenschalter mit Kennzeichnung "Heizen" hochdrücken,
   - Kraftstoffpumpe wird abgeschaltet, Motor läuft nach,
   - 50 bis 75 Sekunden nach Ausschalten verlischt Kontroll-
   lampe, Motor bleibt stehen;
g) Warten der Benzinheizung:
   - Säubern der Glühkerze
     Glühkerze herausschrauben und mit Drahtbürste vor-
     sichtig säubern, Glühwendel dürfen nicht verbogen
     werden, Windungen dürfen sich nicht berühren,
   - Säubern der Luftkanäle
     Frischlufteintritt und Warmluftaustritt regelmäßig
     reinigen, nach 5000 km vorhandene Luftfilter reinigen,
   - Reinigen der Düsen
     Düsen herausschrauben, durchblasen und anschließend
     wieder einschrauben und fest anziehen,
   - Reinigen des Pumpenfilters
     · Zylinderschraube im Unterteil der Kraftstoffpumpe
       lösen und Deckel abnehmen,
     · Plastkreuz herausnehmen,
     · Siebplatte vorsichtig abziehen und in Öl reinigen,
     · Siebplatte einlegen,
     · Plastkreuz einlegen,
     · Deckel einsetzen und mit Zylinderschraube fest an-
       ziehen.

4.5.6. Prüfen und Warten der elektrischen Heizung

a) Stromversorgung für Heizung einschalten;
b) mechanischen und elektrischen Zustand der Heizung sowie
   des Stromversorgungskabels und Steckverbinders kontrol-
   lieren;
c) Heizung einschalten und Warmluftabgabe prüfen.

4.5.7. Prüfen des Beleuchtungs- und Blockierungssystems

a) Tür des Kofferaufbaus schließen und kontrollieren, ob
   sich mit entsprechenden Schaltern sämtliche Decken- und
   Arbeitsplatzleuchten einschalten lassen;
b) Tür des Kofferaufbaus öffnen, Decken- und Arbeitsplatz-
   leuchten verlöschen und Blaulicht muß aufleuchten;
c) beim Nichterfüllen der Forderung des Arbeitsganges b)
   bzw. Beschädigung folgende Arbeitsstufen ausführen:
   - Säubern des Endlagenschalters mit Spiritus bzw.
     Polierpapier,
   - Kontakte mit Schmirgelleinen reinigen,
   - verbogene Kontakte mit Flachzange vorsichtig justieren,
   - erneut Beleuchtungs- und Blockierungssystem prüfen.

4.5.8. Prüfen der Bereitschaft der Ventilatoren

a) Stromversorgung der Ventilatoren einschalten;
b) Ventilatoren einschalten und kontrollieren, ob alle
   Arbeitsstufen funktionieren;
c) Zustand des Gehäuses kontrollieren.

4.5.9. Prüfen der Betriebsbereitschaft der Aktenver-
       nichtungsmaschine

a) Klappe der Aktenvernichtungsmaschine (AVM) schließen
   und kontrollieren, ob sich mit dem entsprechenden
   Schalter die AVM einschalten läßt;
b) Klappe der AVM öffnen, AVM muß ausgehen;
c) beim Nichterfüllen der Forderungen des Arbeitsgangs b)
   bzw. Beschädigung folgende Arbeitsstufen ausführen:
   - Säubern des Endlagenschalters mit Spiritus,
   - Säubern der Kontakte mit Schmirgelleinen,
   - Reinigung der AVM,
   - erneute Überprüfung der AVM.

4.5.10. Visuelle Durchsicht und Reinigung des Kofferaufbaus

a) äußeren Zustand des Kofferaufbaus prüfen und besonders
   auf folgende Merkmale achten:
   - mechanische Schäden bzw. Schrammen an Kofferaufbau-
     wänden, Farbanstrich,
   - Funktionsfähigkeit der Schlüsse und des Spritzwas-
     serschutzes an Klappen für Anschlußtafeln (Kabelein-
     führung, Schalttafeln),
   - Funktionsfähigkeit und Abdichtung der Türen und Fen-
     ster sowie Zustand der Scheiben, Griffe, Schlösser und
     Gummidichtungen,
   - Befestigung Reserverad und Sicherheit Trittleiter,
   - Befestigung und Zustand der Einbaugestelle, -schränke,
     Tische und Stühle und Kästen,
   - mechanische Funktionsfähigkeit der Deckenleuchten,
     Lampen und Schalter;
b) Halterungen für Waffen und Schanzenwerkzeug kontrollieren,
   diese müssen eine sichere Befestigung garantieren;
c) Kofferaufbau innen reinigen, Wände und Fußboden mit
   Putzlappen bzw. Handfeger reinigen, Staub aus Ecken und
   Nischen mit Pinsel entfernen;
d) Korrosionsansätze an Metallteilen des Kofferaufbaus mit
   Schmirgelleinen entfernen, Metallteile anschließend
   leicht einfetten;
e) Türangel, Scharniere und Befestigungsvorrichtungen des
   Reserverades mit technischer Vaseline einfetten;
f) Staub und Schmutz bzw. Schnee und Eis vom Dach des Kof-
   feraufbaus entfernen und diesen außen reinigen;
g) Zustand des Antennenisolators visuell kontrollieren und
   mit Siedegrenzenbenzin abwischen (Farbreste beseitigen).

4.5.11. Beseitigen von Lack- und Farbschäden am Kofferaufbau

a) gesamten Kofferaufbau visuell kontrollieren und Lack-
   und Farbschäden bzw. Korrosionsansätze feststellen;
b) Korrosionsansätze wie folgt beseitigen:
   - mit Drahtbürste abreiben,
   - gereinigte Stellen mit Siedegrenzenbenzin reinigen und
     trockenen,
   - betreffende Stellen grundieren (Rostschutzfarbe) und
     lackieren;
c) Lack- und Farbschäden wie folgt beseitigen:
   - entsprechende Stellen mit Drahtbürste reinigen und mit
     Siedegrenzenbenzin entfetten und trocknen,
   - betreffende Stellen grundieren (Rostschutzfarbe) und
     lackieren.
   Alle Arbeiten zum Vorbereiten und Lackieren sind bei
   warmen und trockenem Wetter durchzuführen:
   - Umgebungstemperatur ≥ 15°C,
   - relative Luftfeuchtigkeit ≤ 75 %.

4.5.12. Prüfen des Zustandes der Fahrzeugkästen sowie des
        Batteriekastens

a) Zustand der Fahrzeugkästen sowie des Batteriekastens
   prüfen und besonders auf folgende Merkmale achten:
   - mechanische Beschädigungen,
   - Farbanstrich,
   - Funktionsfähigkeit Klappen, Schlösser, Verschlüsse;
b) Staub, Schmutz, Korrosionsansätze entfernen;
c) Vollzähligkeit und ordnungsgemäße Unterbringung der Ge-
   räte, des Werkzeuges usw. in Fahrzeugkästen prüfen.
   Bei Notwendigkeit Fahrzeugkästen instandsetzen und mit
   neuem Farbanstrich versehen (säurefeste Farbe für Bat-
   teriekästen).

4.6. Technologische Karte Nr. 6
     Prüfen der Vollzähligkeit und des Zustandes des
     Gerätesatzes sowie des EWZ-Satzes

4.6.1. Allgemeines

Werkzeug:            Werkzeugsatz des Gerätesatzes
Verbrauchsmaterial:  Putzlappen, Petroleum, Schmieröl
                     R-12, technische Vaseline
Arbeitszeit:         180 Minuten
Arbeitskräfte:       1

4.6.2. Prüfen der Vollzähligkeit des Gerätesatzes

a) Vollzähligkeit des Gerätesatzes, der Geräte, des Zube-
   hörs und der Teile des EWZ-Satzes entsprechend Stück-
   liste prüfen;
b) Zustand, Gebrauchswert und richtige Lagerung bzw. Be-
   festigung der Geräte, des Zubehörs sowie der Teile des
   EWZ-Satzes prüfen und besonders achten auf:
   - ordnungsgemäße Lagerung und Verpackung der Teile und
     des Zubehörs,
   - Beschädigungen und Funktionsfähigkeit der Teile;
c) defektes Zubehör und Werkzeuge tauschen bzw. fehlendes
   Zubehör, Werkzeug und Verbrauchsmaterial auffüllen;
d) Vollzähligkeit der Gerätesätze der einzelnen Geräte
   nach den Angaben des entsprechenden Begleitheftes oder
   nach der Gerätebeschreibung (Originaldokumentation) kon-
   trollieren und besonders auf den Zustand bzw. die Voll-
   zähligkeit folgender Teile achten:
   - Ersatzteile und Spezialwerkzeug,
   - Ersatz- und Reserveteile,
   - Meß- und Anschlußkabel sowie Meßzubehör,
   - Begleithefte und Gerätebeschreibungen.

4.6.3. Warten der Teile des EWZ-Satzes

a) Staub, Schmutz, Korrosionsansätze vom Werkzeug sowie von
   Teilen des EWZ-Satzes entfernen, Teile mit einem in Pe-
   troleum getauchten Lappen abwischen und danach mit Vase-
   line leicht einfetten;
b) defekte oder unbrauchbare Teile auswechseln bzw. Instand-
   setzen.

4.6.4. Prüfen der Vollzähligkeit des Dokumentensatzes und
       Führen der Begleitdokumente

a) Vollzähligkeit und Zustand der technischen Dokumentation
   sowie der Begleithefte anhand Stücklisten kontrollieren
   und beschädigte Seiten ausbessern;
b) regelmäßiges und sauberes Führen der Begleithefte prüfen
   und kontrollieren, daß alle Eintragungen sauber und gut
   lesbar mit Kugelschreiber oder Tinte vorgenommen wurden;
c) Richtigkeit folgender Eintragungen im Begleitheft prüfen:
   - ordnungsgemäße Übergabe/Übernahme des Gerätesatzes,
   - Nachweis der Betriebsstunden,
   - Nachweis über Ausfälle, Schäden, Instandsetzungen und
     technische Veränderungen,
   - Nachweis über abgegebene bzw. abgesetzte Einzelgeräte,
   - Nachweis über durchgeführte Wartungen und Kontrollen
     sowie deren Ergebnisse;
d) Eintragungen der geleisteten Betriebsstunden des ver-
   gangenen Monats prüfen und durchgeführte Wartungen ein-
   tragen (Nr. 5 und Nr. 6);
e) Nachweis der Wartungen Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6im
   Nachweisbuch über Wartungen und Kontrollen;
f) Ölwechsel an Elektroaggregaten.

4.7. Technologische Karte Nr. 7
     Messen der Normwerte des Gerätesatzes

4.7.1. Allgemeines

Kontroll- und Meßgeräte: Wechselspannungsmesser 0 bis 60 V,
                         Regeltransformator RN0-250-2,
                         Mikroohmmeter M 246, Megaohmmeter
                         M 1 101
Werkzeug:                Werkzeugsatz des Gerätesatzes
Arbeitszeit:             100 Minuten
Arbeitskräfte:           2

4.7.2. Ansprechspannung des Netzschutzautomaten
       Typ FI 40.4-100N3

a) sämtliche Kabel vom Netzschutzautomaten abklemmen;
b) einschalten Netzschutzautomat;
c) bei Funktion des FS-Schutzschalters bleibt der Ein-
   schaltzustand erhalten.

4.7.3. Widerstand der Erdungs- und Abschirmeinrichtung

a) Mikroohmmeter M 246 zum Betrieb vorbereiten;
b) Stromversorgung abschalten:
   - Akkumulator,
   - Netz des Gerätesatzes;
c) Mikroohmmeter M 246 an Erdungsklemme anschließen sowie
   über Meßleitungen nacheinander mit Chassis des Kfz und
   Kofferaufbau sowie den Erdungsklemmen der Geräte und
   Einrichtungen verbinden. Der gemessene Widerstand darf
   0,03 Ω nicht übersteigen.

4.7.4. Isolationswiderstand der Gerätesatzverkleidung

a) Kabel vom Kabeleingang entfernen, Netzschutzautomat
   ausschalten, Beleuchtung ausschalten und Tür des
   Kofferaufbaus öffnen;
b) Isolationswiderstand mit Megaohmmeter 1 101 messen,
   bei Umgebungstemperatur von 20°C ± 5°C und
   relativer Luftfeuchtigkeit von 65 % ±15 %:
   - Verkabelung Gerätesatz ≥ 100 MΩ,
   - Stromkreise, Beleuchtung und Ventilation ≥ 20 MΩ,
   - Netzeingang ≥ 100 MΩ,
   - Dienstverbindungssystem ≥ 100 MΩ.

Ag 117 XXVI-06/1116-88