- Verpackung von Chiffriermitteln für den Chiffrierverkehr mit IM; 1969
- IM Chiffrierordnung für die Chiffrierstelle E, 1970 BArch*45
- IM Chiffrierordnung für die operativen Mitarbeiter (HVA) und Chiffrierstelle IM-Verkehr, 1986 BArch*46
- VENUS Chiffriersoftware für den IM-Verkehr, 1988 BArch*315
- OTM Ordnung der HV A, 1986
- Verbindungswesen, des IM Bohl, der HV A, 1961
- Sendeplan "Alpha Uniform" des BND
- Postalisches Verbindungswesen der westlicher Geheimdienste, 1984
- Punktverfahren des BND
- Vollständige Beschreibung, BND
- Anschreiben des BND an Agenten mittels Mikrate
- Mikrat BND Dokumentation
- Nahfeldkommunikation des CIA, 1983 BArch*353
Die IM Chiffrierordnung regelt die Verfahrensweise, Ausbildung und Einsatz von
Chiffrierverfahren und Mittel für die IM (Agenten) des MfS.
Anlage 1 zu GVS - MfS - o08 - Nr. 226/70 Blatt 6
Abteilung , ……………………, den …………………
Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
Mitarbeiter Nr._________ Tel. Nr.___________ Vorg. Nr. des IM ____________
Hauptverfahren* Codetafeln* Reservermaterial
Art des Nachrichtenweges getrennt für
Z - IM (Funk, Post, Kurier)*
IM - Z (Funk, Post, Kurier)*
(Zutreffendes unterstreichen)
Gefahrenstufen __________ Termin der Ausbildung _______
Hinweise für die Chiffrierausbildung _____________________________________
__________________________________________________________________________
War IM bereits ausgebildet: wann ____________ Welche Vorg. Nr._______
bestätigt: _________________________
_____________________________ Leiter der Abteilung
Nur vom Chiffrierausbilder auszufüllen! |
______________ | _______________ | ______________ |
Funkort: _______ | _______________ | |
Funknummer: ___ | _______________ | |
Funkzeit: _______ | _______________ | |
Raum für Berichte, Vermerke und Sondervereinbarungen der Chiffrierstelle
Anlage 2 zu GVS - MfS - o08 - Nr. 226/70 Blatt 7
den ……………
Ich bestätige hiermit, daß ich in der Zeit vom …………
bis ……………… eine Chiffrierausbildung erhalten habe.
Dadurch bin ich in der Lage, die empfangenen Chiffretexte zu de-
chiffrieren und die abgehenden Klartexte in der vorgeschriebenen Weise
zu chiffrieren,
…………
Unterschrift
Anlage 3 zu GVS - WS - o08 - Nr. 226/70 Blatt 8
Streng vertraulich!
Arbeitsauftrag Nr.
Absender: …………………………
Empfänger: …………………………
Tag ……… Zeit …………… ohne*/mit Funk*
Betr. IM …………………………………………
(Vorgangsnummer bzw. Deckname) (Funknummer)
Nachfolgender Klartext ist zu chiffrieren*/
wurde bei der Dechiffrierung erhalten*
………………
(Unterschrift)
*Nichtzutreffendes streichen
_________________________________________________________
Quittung Nr.
Betr. IM ………………………………………
(Vorgangsnummer bzw. Deckname) (Funknummer)
…………………………………………………
Abgabe ……… ……… …………
vorauss. Fertigst. ……… ………
Klartext erhalten ……… ……… …………
(Tag) (Zeit) (Unterschrift)
FA 5061
MINISTERRAT Berlin, den 01. Juli 1970 BArch*45
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit Geheime Verschlußsache
MfS 050 Nr. XI/E 6036/70
………Ausfertigungen
02. Ausfertigung 16 Blatt
O R D N U N G
für die Arbeit in den Chiffrierstellen E
(IM - Chiffrierarbeitsordnung)
------------------------------------------------------------------------------------
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Chiffrierverkehrs mit
IM wird auf der Grundlage der Dienstvorschrift 2/69 des Mini-
sters für Staatssicherheit über die Regelung des Chiffrier-
wesens im Ministerium für Staatssicherheit (Chiffrierordnung)
vom 13.6.1969 folgende Ordnung für die Arbeit in den Chiffrier-
stellen E herausgegeben.
0. Allgemeines
0.1. Alle mit den Chiffrierverkehr mit IM zusammenhängenden Arbeiten,
außer Neuausbildung und Nachschulung von IM, sind nur in Räumen,
die den Anforderungen an Chiffrierräume genügen müssen, durch-
zuführen.
0.2. Für Chiffrierstellen E vorgesehene Mitarbeiter sind dafür zu
bestätigen und vor ihrer Einweisung in die Chiffrierarbeit ge-
sondert zu verpflichten. Die Mitarbeiter sind turnusmäßig über
die Einhaltung der Verpflichtung aktenkundig zu belehren.
0.3. Die Anwendung von nicht von der Abteilung XI des MfS ausge-
gebenen Chiffrierverfahren ist streng verboten.
Zur Verfügung stehende Chiffrierverfahren sind in Anlage 4
aufgeführt.
1. Ausgabe von Chiffrierverfahren
1.1. Die Ausgabe von Chiffrierverfahren wird beim Leiter der Chif-
frierstelle E beantragt. Die Antragsformulare (Anlage1) werden
von der Abteilung XI des MfS zur Verfügung gestellt.
Bei Erweiterung schon bestehender Chiffrierverbindungen (z.B.
durch Einbeziehung von Ehepartnern) ist für diesen vorgesehenen
IM ebenfalls ein Antrag in der Chiffrierstelle E zu stellen.
1.2. Der unterzeichnete Antrag ist vom Leiter der Hauptabteilung,
selbständige Abteilung, Bezirksverwaltung bzw. Verwaltung
oder dessen Stellvertreter zu bestätigen.
1.3. Der Leiter der Hauptabteilung, selbständige Abteilung, Bezirks-
verwaltung bzw. Verwaltung, Abteilung in der Hauptverwaltung,
Bezirksverwaltung bzw. Verwaltung, der Referatsleiter in der
selbständigen Abteilung legt fest, welcher IM in welcher Art
erhält. In Zweifelsfällen ist mit dem Leiter der Chiffrier-
stelle E Rücksprache zu halten.
Alle IM, die im 2-seitigen Funkverkehr tätig werden, sind auch
an einem Verfahren zur Wiederholung von Sprüchen im 2-seitigen
Funkverkehr (IM - Zentrale) durch die Chiffrierstelle E auszu-
bilden.
Muß ein solcher IM (Funker) für mehrere IM Sprüche übermitteln,
dann sind der Chiffrierstelle E die Vorgangs-Nr. bzw. Decknamen
der zu ihm gehörenden IM mitzuteilen.
1.4 Nach Eingang des bestätigten Antrages setzt sich der mit der Aus-
bildung beauftragte Mitarbeiter der Chiffrierstelle E mit dem
für den IM zuständigen operativen Mitarbeiter in Verbindung. Er
läßt sich dabei schriftlich auf den Auftrag bestätigen, daß der
operative Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten mit dem Inhalt
der Ordnung für den Chiffrierverkehr mit IM
vertraut gemacht
wurde. Ist das nicht der Fall, ist die Ausbildung zurückzu-
stellen.
Bei dieser Zusammenkunft sind die notwendigen Angaben zur Chif-
frierausbildung (Termin, Ausbildungszeit, Aufnahmefähigkeit des
IM, Verhalten zum IM, Notwendigkeit eines Verfahrens für 2-sei-
tigen Funkverkehr, Gefahrenstufen, Materialübergabe, nächste
Treffmöglichkeit usw.) abzusprechen.
2. Ausbildung
2.1. Vorbereitung der Ausbildung
2.1.1. Die Chiffrierausbildung eines Im wird durch einen Mitarbeiter
der Chiffrierstelle E vorgenommen. Die Ausbildung wird in einer
KW bzw. einem konsp. Objekt der antragstellenden Abteilung
durchgeführt. Diese Abteilung ist auch für die Beförderung des
Mitarbeiters der Chiffrierstelle E zur und von der Ausbildung
verantwortlich.
Kann ein IM das Operationsgebiet nicht verlassen, wird die Chif-
frierausbildung durch einen Instrukteur vorgenommen. Hierzu
bedarf es der schriftlichen Genehmigung des unter Punkt 1.2.
dieser Ordnung genannten Leiters. Diese Genehmigung wird in
die in der Chiffrierstelle E geführten L - Akte des IM aufge-
nommen. Der Instrukteur wird durch einen Mitarbeiter der Chif-
frierstelle E ausgebildet.
2.1.2. Vor Beginn der Chiffrierausbildung belehrt der Ausbilder den
für den IM zuständigen operativen Mitarbeiter nochmals darüber,
daß
a. er sich in keiner Weise das dem IM übergebene Chiffrier-
verfahren oder die praktische Tätigkeit mit diesem zu interes-
sieren, den IM nicht danach zu befragen und jede Unter-
haltung darüber mit dem IM zu vermeiden hat;
b. alle Fragen des IM in Bezug auf das ihm gelehrte Chiffrier-
verfahren und zu seiner Chiffriertätigkeit nur durch den
Chiffrierausbilder geklärt werden dürfen und er in solchen
Fällen eine Zusammenkunft zwischen Chiffrierausbilder und
IM, in besonderen Fällen Instrukteur und IM, herbeiführen
muß;
c. die Vorbereitung von Deckbezeichnungen für bestimmte Begriffe
der operativen Arbeit zwischen ihm und den IM in engen Gren-
zen gehalten werden muß.
2.1.3. Die Ausbildung eines IM erfordert eine sorgfältige Vorbereitung
seitens der Ausbilder und umfaßt folgende Punkte:
a. Bereitstellung der zur Schulung und Übergabe benötigten
Chiffriermittel.
b. Bestimmung der Ausbildungsmethode
Die Ausbildungsmethode richtet sich nach der Aufnahmefähig-
keit des IM, der zur Verfügung stehenden Zeit und der Art
des zu lehrenden Chiffrierverfahrens. Für die einzelnen
Verfahren gelten bei der Erstausbildung eines IM Mindest-
ausbildungszeiten. Diese Zeiten dürfen nicht unterschritten
werden. Die Chiffrierausbildung ist beendet, wenn der Aus-
bilder sich davon überzeugt hat, daß der IM das Chiffrier-
verfahren beherrscht.
Die Chiffrierausbildung hat nach Möglichkeit vor der tech-
nischen Ausbildung des IM zu erfolgen.
Dauert die operativ-technische Ausbildung des IM längere
Zeit, so ist nach Möglichkeit vor dem Einsatz des IM noch-
mals die Beherrschung des Chiffrierverfahrens zu überprüfen.
c. Vorbereitung der Übungsbeispiele
Für die Übungen sind die von der Abteilung des MfS gelieferten
Übungsbeispiele als Anleitung zu verwenden. Am Anfang sind
leichte Klartexte zu nehmen, die vornehmlich die Aufgabe
haben, die Kenntnis des Verfahren zu festigen. Später sind
Beispiele zu wählen, die alle bei der Chiffrierung auftre-
tenden Besonderheiten, wie Chiffrierung von Zahlen, Satz-
zeichen und auch entsprechende Besonderheiten der zukünftigen
Texte des IM enthalten. Während der Unterweisung sind kürzere
Beispiele zu bearbeiten. Dagegen sind für selbständige
Übungen des IM längere Klartexte vorzuziehen. Zur Ausbildung
werden bei den einzelnen Verfahren die vorgesehenen Schulungs-
bzw. Originalunterlagen benutzt.
2.2 Durchführung der Ausbildung
2.2.1. Der Mitarbeiter der Chiffrierstelle E hat sich während der Aus-
bildung weder für Namen und Herkunft noch für konkrete Angaben
zur Person des IM zu interessieren.
2.2.2. Vor Beginn der Ausbildung überprüft der Ausbilder, ob der IM
mit Hilfe einer Lupe Tabellen in Kleinstformat einwandfrei
lesen kann. Ist dies nicht der Fall, muß der Ausbilder mit dem
operativen Mitarbeiter klären, ob eine weitere Ausbildung noch
zweckmäßig ist.
Zuerst wird neben dem Zweck und Wesen des Chiffrierverfahrens
die Chiffrierung und Dechiffrierung mit dem Hauptverfahren er-
klärt. Die Schulung erfolgt schwerpunktmäßig mit der folgenden
Einteilung des Verfahrens:
a. Herstellung des hergerichteten Klartextes (Weglassen aller
unentbehrlichen Angaben, Umstellung von Wörtern und Veränderung
des Satzbaues zur rationellen Ausnutzung des Schlüsselcode).
b. Bildung des Zwischentextes.
c. Überschlüsselung.
d. Fertigstellung des Spruches.
e. Dechiffrierung.
Bei der Unterweisung ist zu beachten:
a. Der Ausbilder behandelt besonders eingehend die Erfahrungs-
gemäß schwierigsten Teile des Verfahrens und die häufigsten
Fehlerquellen bei der Chiffrierung bzw. Dechiffrierung.
b. Es werden mehrere Übungsbeispiele (mindestens vier) durchge-
arbeitet. Diese soll der IM möglichst selbständig bearbeiten.
Der Ausbilder darf nur bei unbedingter Notwendigkeit ein-
greifen. Der Ausbilder muß den IM dazu erziehen, bestimmte
Teile des Verfahrens (Substitutionstafeln, häufig auftretende
Phrasen des Schlüsselcodes und die den Phrasen zugeordneten
Codegruppen) notwendig zu lernen, um die Chiffrier- und De-
chiffriergeschwindigkeit zu erhöhen.
nach Überprüfung der Beherrschung des Hauptverfahrens er-
folgt entsprechend Antrag die Einweisung in zusätzliche
Chiffrierverfahren (Schlüsselcode, Verfahren für 2-seitigen
Funkverkehr usw.).
2.2.3. Anschließend werden folgende Punkte behandelt:
a. Auffinden der Kenngruppe bei Nichtmithören von mehreren
Funksendungen durch den IM.
b. Verhalten bei Chiffrierfehlern oder Übermittlungsfehlern,
häufige Fehlerquellen.
c. Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendung der Schlüssel-
unterlagen.
d. Einhaltung der Geheimhaltung. Vernichtung der benutzten
Wurmtabellen.
e. Maßnahmen zur Verhinderung des Vergessens der Verfahrens-
vorschriften. Nach Möglichkeit soll der IM alle Sprüche vor
dem Absenden selbst noch einmal dechiffrieren, mindestens
jedoch die ersten fünf Sprüche.
Falls längere Zeit keine Chiffrierverbindung besteht oder
der Chiffrierverkehr gering ist , soll der IM einmal monatlich
selbständig Übungen durchführen, wobei das operative material
(Wurmtabellen) nicht benutzt werden darf.
f. Gefahrenstufen.
g. Anwendung der Teilchiffrierung.
h. Vereinbarung von Besonderheiten, wie Nummerierung der Sprüche
im Text, Anwendung von selbstgewählten Wortabkürzungen u.ä..
Durch diese Besonderheiten soll die Chiffriergeschwindigkeit
und die Handhabung des Verfahrens bei der Bearbeitung von
Sprüchen verbessert werden. Die Vereinbarungen dürfen nicht
gegen die Anwendungsbestimmungen des Verfahrens verstoßen.
Alle individuellen Vereinbarungen mit IM, die eine erkenn-
bare Veränderung des Aufbaues der Geheimtexte ergeben (z.B.
Wiederholungen von bestimmten Gruppen o.ä.) und dadurch ein
Sortieren der Sprüche nach IM ermöglicht sind grundsätzlich
verboten.
i. Nach Beendigung der Ausbildung werden dem IM Original-
chiffrierunterlagen ausgehändigt, soweit keine anderweitige
Übergabe vorgesehen ist.
Es werden ihm allgemeine Hinweise für Handhabung und Aufbe-
wahrung der Chiffrierunterlagen gegeben.
nach der Ausbildung muß der IM in der Lage sein, je in Bei-
spiel für die Chiffrierung und Dechiffrierung (Hauptverfahren
in Verbindung mit Schlüsselcode bzw. Verfahren für den 2-
seitigen Funkverkehr) ohne Hilfe des Ausbilders, fehlerfrei
zu bearbeiten.
Er muß die im Punkt 2.2.3. a. - h. aufgeführte Thematik
beherrschen.
2.3. Abschluß der Ausbildung
2.3.1. Nach Beendigung der Ausbildung läßt sich der Mitarbeiter der Chif-
frierstelle E vom IM die in Anlage 2 angegebene Erklärung unter-
schreiben und übergibt sie anschließend dem operativen Mit-
arbeiter. Von der Abteilung XI des MfS werden hierfür Vordrucke
zur Verfügung gestellt.
2.3.2 Nach der Ausbildung ist der umrandete Teil des Ausbildungs-
antrages durch den Chiffrierausbilder zu ergänzen. Die Ein-
tragung sind mit Bleistift vorzunehmen.
2.3.3. Über die Ausbildung ist auf dem dafür vorgesehenen Raum des
Antrages ein Bericht nach folgenden Punkten anzufertigen:
a. Datum und Zeitdauer der Ausbildung.
b. Angaben der wesentlichsten Fehler, die vom IM gemacht
wurden.
c. Beurteilung der Leistung des IM während der Ausbildung
und Einschätzung, in welchem Maße der IM das Verfahren be-
herrscht.
d. Vereinbarte Besonderheiten im Chiffrierverkehr.
Bei Nichterreichung des Ausbildungszieles ist der operative
Mitarbeiter, unter Angabe der Gründe schriftlich davon in
Kenntnis zu setzen.
2.3.4. Alle dem IM übergebenen Chiffriermittel sind in das Formblatt
Übergeben Chiffriermittel
einzutragen. Dieses Formblatt ist
in der L - Akte des IM abzuheften.
2.4. Auf Verlangen des Leiters der Chiffrierstelle E oder eines von
ihm beauftragten Mitarbeiters verständigt der operative Mit-
arbeiter, wenn es operativ möglich ist, den Chiffrierausbilder
vom nächsten Aufenthalt des IM in der DDR, damit die Zusammen-
kunft zur Nachschulung benutzt werden kann.
3. Abwicklung des Chiffrierverkehrs
3.1. Arbeitsauftrag
3.1.1. Für Chiffrier- und Dechiffrieraufträge für die Chiffrierstellen
ist ein einheitlicher Arbeitsauftrag zu benutzen.
Wird er als Chiffrierauftrag verwendet, ist der zu chiffrierende
Klartext durch den operativen Mitarbeiter einzutragen.
Wird er als Dechiffrierauftrag verwendet, ist der zu dechif-
frierende Text bzw. der mit Geheimschreibmitteln bearbeitete
Text, in dem ein Geheimtext erwartet wird, als Anlage beizu-
fügen.
3.1.2. Die Chiffrierstelle E hat darauf zu achten, daß der Arbeits-
auftrag entsprechend der Ordnung für den Chiffrierverkehr
mit IM
ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben übergeben
wird.
Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Aufträge
sind von der Chiffrierstelle E zurückzuweisen.
3.1.3. Bei der Abgabe des Auftrage erhält der operative Mitarbeiter
die angefügte Quittung, die von der Chiffrierstelle E ausge-
füllt wird.
bei Dechiffrieraufträgen ist auf der Quittung der Termin der
Abholung nach Bearbeitung einzutragen.
3.1.4. Wird ein Auftrag durch Boten in verschlossenen Umschlag über-
geben, so ist die Quittung ebenfalls in verschlossenen Umschlag
auszuhändigen.
3.2. Weiterleitung von Geheimtexten
3.2.1. Angefertigte Geheimtexte werden in der Regel von der Chiffrier-
stelle E an die Fernschreibstelle zur Weiterleitung an Drossel
übergeben. Dabei sind die von der Funkabteilung festgelegten
Abgabetermine einzuhalten.
Die Übergabe der Geheimtexte an die Fernschreibstelle erfolgt
gegen Quittung im Übergabebuch Fernschreibstelle
.
Wenn von operativen Mitarbeiter die von der Chiffrierstelle E
festgelegte Abgabezeit überschritten wurde und die Bearbeitung
durch die Chiffrierstelle E nicht termingemäß bis zur vorge-
schriebenen Weiterleitung an Drossel
abgeschlossen werden kann
ist darauf hinzuweisen, daß die Genehmigung für eine verspätete
Weiterleitung an Drossel
einzuholen ist.
3.2.2. Wird der Geheimtext nicht über Funk übermittelt, ist er gegen
Quittungsleistung (Rückgabe der Quittung) dem operativen Mit-
arbeiter auf einem neutralen Blatt auszuhändigen. Es ist zu
fordern, daß der Geheimtext und alle von diesem angefertigten
Kopien die nicht an den IM übermittelt werden, unverzüglich
an die Chiffrierstelle E zurückzugeben sind. Die Vollständigkeit
des zurückgegebenen Materials ist auf dem Arbeitsauftrag vom
operativen Mitarbeiter zu bestätigen.
3.3. Weiterleitung von durch Dechiffrierung erhaltenen Klartexten
3.3.1. Diese Klartexte sind in den Arbeitsauftrag einzutragen, zu dem
sie als Anlage der Chiffrierstelle E übergeben wurden. Reicht
dazu die Vorderseite nicht aus, ist die Rückseite zu verwenden.
Auf der zurückzugebenden und in der Chiffrierstelle E verblei-
benden Quittung bestätigt der operative Mitarbeiter den Erhalt.
3.3.2. Die Nichtdechiffrierbarkeit eines Geheimtextes ist unter Angabe
des Grundes auf dem Arbeitsauftrages zu vermerken. Diese ist dem
operativen Mitarbeiter gegen Rückgabe der Quittung auszuhändigen.
Der Geheimtext verbleibt in er Chiffrierstelle E und ist in
die C - Akte aufzunehmen.
3.4. Aufbewahrung der bei der Chiffrierung und Dechiffrierung an-
fallenden Unterlagen
Die Arbeitsaufträge und alle bei ihrer Bearbeitung anfallenden
Unterlagen sind in die für alle IM gemeinsam in der Chiffrier-
stelle E vorhandenen C - Akte aufzubewahren.
3.5. Bei Chiffrierung und Dechiffrierung zu beachtende Punkte
3.5.1. Bei der Umwandlung von Klartext in Geheimtext und umgekehrt ist
streng nach der Gebrauchsanweisung für die einzelnen Verfahren
vorzugehen.
In der Einhaltung der Chiffriervorschriften haben die Mitarbeiter
der Chiffrierstelle E dennoch stets Vorbild zu sein.
Chiffrierfehler sind unter allen Umständen zu vermeiden.
Auf den Arbeitsauftrag rot unterstrichene Wörter und Satzteile
sind ohne Veränderung zu chiffrieren.
3.5.2. Im Funkverkehr wird die zulässige Spruchlänge von der zu-
ständigen Funkabteilung festgelegt.
Geheimtexte, die keine Gefahrenstufe enthalten, müssen (außer
der Ruf- bzw. Kenngruppe) mindestens vier Fünfergruppen umfassen.
3.5.3. Der operative Mitarbeiter kann mit dem IM 3 Gefahrenstufen
(Gefahrenstufe 1, 2 und 3) vereinbaren, wobei die Gefahrenstufe
den höchsten Gefährdungsgrad beinhaltet.
3.5.4. Die Teilchiffrierung von Klartexten ist entsprechend der allge-
meinen Vorschrift über Teilchiffrierung zu lehren.
3.5.5. Bei der Benutzung von Schlüsselcodes ist darauf zu achten, daß
bereits bei der Aufstellung des Klartextes durch den operativen
Mitarbeiter die Phrasen des Schlüsselcodes weitgehend ausge-
nutzt werden. Veränderungen an Klartext durch die Chiffrier-
stelle E sind nach Rücksprache mit dem operativen Mitarbeiter
möglich.
Auf Chiffrierfehler des IM bzw. Verstöße gegen die Verfahrens-
vorschriften, die die Chiffriersicherheit gefährden, ist dieser
durch einen von der Chiffrierstelle E abgefaßten Spruch hinzu-
weisen. Für die Sendung solcher Sprüche ist das Einverständnis
auf dem Arbeitsauftrag von dem unter Punkt 1.3. dieser Ordnung
genannten Leiter schriftlich einzuholen.
3.6. Sonstige Punkte, auf die der IM hinzuweisen ist.
Der IM ist ständig darauf hinzuweisen, daß er zu Treffs in der
DDR die ihm übergebenen Chiffriermittel aus Gründen der per-
sönlichen Sicherheit nicht mitbringen darf.
3.7. Übergabe von Chiffriermittel an den IM
3.7.1. In der Regel erfolgt die Übergabe der Chiffriermittel an den IM
nach der Ausbildung bzw. einem Treff mit dem für den IM zu-
ständigen Mitarbeiter der Chiffrierstelle E.
3.7.2. Ist eine Zusammenkunft zwischen den Mitarbeiter der Chiffrier-
stelle E und dem IM nicht möglich, so kann der operative Mit-
arbeiter die Übergabe der Chiffriermittel an den IM vornehmen.
Die Chiffriermittel sind von der Chiffrierstelle E verpackt
dem operativen Mitarbeiter zu übergeben. Die Übergabe der
Chiffriermittel an den operativen Mitarbeiter erfolgt kurz vor
dem Treff. Sollte der Treff zwischen dem operativen Mitarbeiter
und den IM nicht stattfinden, so sind die Chiffriermittel der
Chiffrierstelle E unverzüglich zur Aufbewahrung zurückzugeben.
3.7.3. Die Übermittlung von Chiffriermitteln an den IM durch Kurier
oder auf anderen Wegen muß von dem unter Punkt 1.2. dieser
Ordnung genannten Leiter genehmigt werden. Für die Verpackung
in Transportcontainer und für die Sicherheit auf dem Transport
ist die operative Abteilung verantwortlich.
4. Festlegung der Bezeichnung der Linien und IM
4.1. Bezeichnung der Linien
Die Nachrichtenverbindung zwischen einem IM und der Chiffrier-
stelle E wird als Linie bezeichnet. IM, die zusammenarbeiten
(z.B. Eheleute) werden unter einer Linie zusammengefaßt.
In den Chiffrierstellen E der Bezirksverwaltungen und Verwaltung
Groß-Berlin werden die Linien in der Reihenfolge ihrer Eröffnung
mit den Nummern 01, 02 usw. bezeichnet, und vor jeder Nummer
wird der Name der Chiffrierstelle E (z.B. Dresden, Leipzig
usw.) gesetzt. Für die Bezeichnung der Linien der Dienst-
einheiten des MfS gelten gesonderte Festlegungen.
Jede IM, der eine Chiffrierausbildung erhalten hat, bekommt
eine Liniennummer zugewiesen, gleichgültig ob mit ihm ein
Chiffrierverkehr eröffnet wird oder nicht. Wird ein IM an eine
andere Dienststelle übergeben, so wird ihm von der neuen Dienst-
stelle eine neue Liniennummer zugewiesen. Seine alte Linien-
nummer wird gestrichen. Liniennummern dürfen nach Einstellung
des Chiffrierverkehrs nicht noch einmal für eine neue Linie
benutzt werden.
4.2 Bezeichnung der IM
Zu einem Im gehören die folgenden Angaben:
a. Vorgangsnummer - dem operativen Mitarbeiter und der
Chiffrierstelle E bekannt.
b. Funknummer - der Chiffrierstelle E, dem opera-
tiven Mitarbeiter und der Funk-
abteilung bekannt.
c. Liniennummer - der Chiffrierstelle E bekannt.
d. Deckname - dem IM, operativen Mitarbeiter und
der Chiffrierstelle E bekannt.
Im Verkehr mit der Abteilung XI des MfS ist die Liniennummer
und Vorgangsnummer des IM zu benutzen.
Im Verkehr mit dem operativen Mitarbeiter ist die Vorgangs-
nummer bzw. der Deckname, im Verkehr mit der Funkabteilung
ist die Funknummer des IM zu benutzen.
In keinem Fall darf im Verkehr mit dem operativen Mitarbeiter
oder ist der Funkabteilung die Liniennummer des IM benutzt
werden.
5. Alle weiteren Fragen wie Aktualisierung und Umgang mit Chiffrier-
unterlagen, VS - Nachweis, Informations- und Kontrolltätigkeit
werden in gesonderten Anweisungen des Leiters der Abteilung XI
geregelt.
Diese Ordnung tritt ab 01.10.70 in Kraft.
Die Arbeitsrichtlinie für den Chiffrierverkehr mit IM
vom
15.6.1966 (GV 4021/66), die 1. Ergänzung vom 25.6.1966
(GVS 4029/66) und die 2. Ergänzung vom 14.9.1966 (GVS 4055/66)
sind bei der nächsten Kontrolle zur Vernichtung vorzulegen.
bestätigt: Leiter der Abteilung XI
gez. Scholz gez. Schürrmann
Generalmajor Oberst
Anlage 1
Abteilung …… …………………, den ……………
Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
Mitarbeiter Nr………………… Tel. Nr. ……… Vorg. Nr. des IM …………………
Hauptverfahren* Codetafel* Reservematerial*
Art des Nachrichtenweges getrennt für
Z - IM (Funk, Post, Kurier)*
IM - Z (funk, Post, Kurier)*
* (Zutreffendes unterstreichen)
Gefahrenstufen………………… Termin der Ausbildung………………………
Hinweis für die Chiffrierausbildung………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
War IM bereits ausgebildet: wann……………… Welche Vorg. Nr. ………
bestätigt:
…………………………… ………………………
Leiter der Abteilung
+--------------------------------------------------------------------------------------------------+
| Nur vom Chiffrierausbilder ausfüllen! |
| ……………………… …………………………… ……………………… |
| Funkart ………………………… |
| Funknummer: ………………………… |
| Funkzeit: ………………………… |
+--------------------------------------------------------------------------------------------------+
Raum für Berichte, Vermerke und Sondervereinbarungen der Chiffrierstelle
-------+-----------------------------------------------------------------------------+-------------+
Datum + Inhalt + Ausbilder +
+ + +
+ + +
+ + +
+ + +
+ + +
+ + +
+ + +
+ + +
+ + +
Anlage 2
den ……………
Ich bestätige hiermit, daß ich in der Zeit vom …………………
bis ………………… eine Chiffrierausbildung erhalten habe.
Dadurch bin ich in der Lage, die empfangenen Chiffretexte zu de-
chiffieren und die abgehenden Klartexte in der vorgeschriebenen Weise
zu dechiffrieren.
………………………………
Unterschrift
Anlage 3
Streng vertraulich!
Arbeitsauftrag
Nr. …15
Absender: …………………………………………
Empfänger: …………………………………………
Tag ………… zeit ……………… ohne*/mit Funk*
Betr. IM …………………………………………
(Vorgangsnummer bzw. Deckname) (Funknummer)
nachfolgender Klartext ist zu chiffrieren*/
wurde bei der Dechiffrierung erhalten*
…………………
(Unterschrift)
*Nichtzutreffendes streichen
-----------------------------------------------------------------------------------------
Quittung
Nr. …15
Betr. IM …………………………………………
(Vorgangsnummer bzw. Deckname) (Funknummer)
…………………………………………………
Abgabe ……… ……… ……………
vorauss: Fertigst. ……… ……… ……………
Klartext erhalten ……… ……… ……………
(Tag) (Zeit) (Unterschrift)
FA 5061
Anlage 4
J U P I T E R Hauptverfahren
Absolut sicheres Ziffernverfahren. Anwendbar allein oder in
Verbindung mit einem Schlüsselcode.
Mindestausbildungszeit: 3 Stunden
T I T A N - Z Ziffern - Schlüsselcode
Nur anwendbar zur Textverkürzung mit einem absolut sicheren
Ziffernverfahren.
Mindestausbildungszeit: 1 Stunde
S I R E N E Schlüsselverfahren
Absolut sicheres Ziffernverfahren, nur anwendbar zur Über-
schlüsselung von Geheimtexten im 2-seitigen Funkverkehr
(IM - Zentrale).
Mindestausbildungszeit 1 Stunde
Vorläufige OTF für das Chiffrier- Operativ-Taktische-Forderungen
verfahren VENUS und Chiffrierprinzipien
(1) Das Verfahren VENUS muß absolute Sicherheit gewährleisten.
Es ist somit mittels externen Schlüssel zu realisieren.
(2) Es ist vorgesehen für einseitigen individuellen Chiffrier-
verkehr vom IM zur Zentrale.
(3) Mit dem Verfahren VENUS sollen beliebige Bitfolgen chif-
friert werden können, deren Eingabe nur über Diskette
erfolgen soll.
(4) Die Chiffrierung muß unabhängig von Programmen und Vor-
schriften zur Gestaltung es Klartextes erfolgen.
(5) Bei der Chiffrierung ist zu kontrollieren, daß sich die
Schlüsselelemente unversehrt auf der Diskette befinden.
(6) Es ist eine Kontrolle vorzusehen, daß die Chiffrierung
ordnungsgemäß erfolgt ist und auf der Diskette nur
Geheimtext gespeichert ist, der nur als irreguläre Bit-
folgen erkennbar ist.
(7) Das Chiffrierprogramm und die Schlüsselelemente müssen
sich auf einer Diskette befinden.
(8) Vom Geheimtext darf nicht auf verschiedene Absender ge-
schlußfolgert werden.
(9) Folgende materiell-technische Grundlage darf für die Chif-
frierung genutzt werden:
- 16 bit Rechner mit Betriebssystem MS-DOS ab Version 2.xx
- Tastatur
- Monitor
- mindestens ein Dikettenlaufwerk (Disketten 3,5 oder
5,25 Zoll)
(10) Alle Chiffrierung notwendigen Unterlagen, Programm und
Disketten dürfen keine Hinweise auf das Vorliegen eines
Chiffrierverfahrens enthalten.
(11) Bei der Chiffrierung ist eine Möglichkeit vorzusehen,
die der Zentrale ermöglicht, eine Chiffrierung durch
dritte zu erkennen, bzw. daß die Chiffrierung unter
Aufsicht Dritter erfolgte.
MINISTERRAT Berlin, 26 8. 1986 BArch*46
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Arbeitsgruppe des Ministers
Leiter
Geheime Verschlußsache
GVS-o008
MfS Nr. 50/86
Ausf. Bl. 1 bis 13
2.Durchführungsbestimmung
zur Dienstanweisung Nr. 3/84
Organisation und Sicherstellung des Chiffrierverkehrs mit IM
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
Seite
1. Grundsätze 5
2. Organisation und Sicherstellung des
Chiffrierverkehrs mit IM 6
3. Ausbildung 8
4. Umgang mit IM-Chiffriermaterial 12
5. Chiffrierverkehr mit IM über technische
und andere Nachrichtenmittel 13
6. Informationstätigkeit 15
7. Ablage und Vernichtung 16
8. Schlußbestimmungen 16
Anlagen
Anlage 1 - Antrag auf Ausgabe eines
Chiffrierverfahrens 19
Anlage 2 - Erklärung des IM 21
Anlage 3 - Arbeitsauftrag 23
Anlage 4 - Linienkarte 25
Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes von
Informationen im Verbindungssystem mit inoffiziellen
Kräften (im weiteren operative Informationen) bei der
Übermittlung über technische und andere Nachrichtenmittel
sowie der Durchsetzung einer rationellen Organisation
des chiffrierten Nachrichtenverkehrs mit inoffiziellen
Kräften (im weiteren IM) wird in Durchsetzung der Dienst-
anweisung Nr. 3/84 des Genossen Minister für das Mini-
sterium für Staatssicherheit bestimmt:
1. Grundsätze
1.1 Der chiffrierte Nachrichtenverkehr mit IM (im wei-
teren Chiffrierverkehr mit IM) ist Bestandteil der Ge-
heimhaltung und Konspiration im Ministerium für Staats-
sicherheit und beinhaltet die konsequente Sicherung und
den organisierten Schutz von operativen Informationen
bei der Übermittlung über technische Nachrichtenmittel
und im Verbindungswesen mit IM.
1.2. Operative Informationen, deren Übermittlung über
technische Nachrichtenmittel erfolgt, sind grundsätzlich
zu chiffrieren.
1.3. Zur Chiffrierung operativer Informationen sind nur
technische oder manuelle Chiffrierverfahren in Anwendung
zu bringen, die von der Abteilung XI des MfS zur Ve-
fügung gestellt oder genehmigt wurden. Diese Chiffrier-
verfahren sind nur entsprechend den dazu vom Leiter der
Abteilung XI herausgegebenen Anwendungsvorschriften ein-
zusetzen und zu nutzen.
1.4. Die Nutzung von technischen oder manuellen Chif-
frierverfahren sowie von chiffrierten Nachrichtenver-
bindungen mit IM darf in Chiffrierstellen für IM-Verkehr
nur dann erfolgen, wenn in den Sicherheitsbestimmungen
festgelegten personellen, organisatorischen und tech-
nischen Voraussetzungen ununterbrochen gewährleistet
sind. Die Nutzung durch IM darf nur dann erfolgen, wenn
diese in das Chiffrierverfahren eingewiesen wurden und
eine entsprechende Ausbildung erhalten haben.
1.5. Der Chiffrierverkehr mit IM ist durch speziell da-
für in den Diensteinheiten einzurichtenden Chiffrier-
stellen für IM-Verkehr zu gewährleisten. Die Eröffnung
von neuen Chiffrierstellen für IM-Verkehr und deren
Schließung ist der Abteilung XI des MfS mitzuteilen.
1.6. Die IM-Chiffrierverbindungen vom und zum Operations-
gebiet sind nur als individuelle Verbindungen zu organi-
sieren.
1.7. Die Übermittlung der chiffrierten Nachrichten zum
Operationsgebiet über Funk erfolgt durch die HVA. Sie
gewährleistet die Abdeckung des operativen Funkverkehrs
mit Blendfunksprüchen. Für die Herstellung von Blend-
funksprüchen ist nur das von der Abteilung XI des MfS
zur Verfügung gestellte Material einzusetzen. Die Ab-
teilung XI des MfS hat die HVA bei den Festlegungen über
die Verfahrensweise der Absicherung des operativen Funk-
verkehrs mit Blendsprüchen zu unterstützen.
1.8. Der Leiter der HVA, die Leiter der Hauptabteilungen,
selbständige Abteilungen und Bezirksverwaltungen (im
weiteren Leiter der Diensteinheiten genannt) sind ver-
antwortlich für die Durchsetzung dieser Durchführungsbe-
stimmung.
2. Organisation und Sicherstellung des Chiffrierverkehrs
mit IM
2.1. Für die Tätigkeit in der Chiffrierstelle für IM-Ver-
kehr sind durch die Leiter der Diensteinheiten Angehörige
einzusetzen, die über entsprechende fachliche Voraus-
setzungen verfügen, ihre Zuverlässigkeit im MfS unter
beweis gestellt haben und unter Beachtung ihrer Perspek-
tive die Gewähr bieten, diese Tätigkeit über mehrere
Jahre durchführen zu können.
Nur von den Leitern der Diensteinheiten eingesetzte und
entsprechend Anlage 1 der 1. Durchführungsbestimmung
zu Dienstanweisung Nr. 3/84 verpflichtete Angehörige
sind berechtigt, den Chiffrierverkehr mit im sowie die
Ausbildung und Qualifizierung der IM durchzuführen.
2.2. Die allgemeine Führung des Chiffrierverkehrs mit IM
liegt in Verantwortung des Leiters der Chiffrierstelle
für IM-Verkehr. Dieser hat zu gewährleisten:
- die Organisation und Sicherstellung des Chiffrierver-
kehrs mit IM unter allen Lagebedingungen.
- die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten, ins-
besondere der HVA/VIII, dem OTS und der Abteilung XI
des MfS.
2.3. Die Leiter der Abteilung in der HVA, in den Haupt-
abteilungen, selbständigen Abteilungen und Bezirksverwal-
tungen (im weiteren Leiter der Abteilungen) haben dem
Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr eine namentliche
Aufstellung der Unterschriftsberechtigten für Ausgangs-
informationen zu übergeben und diese auf einem aktuellen
Stand zu halten.
2.4. Die Übergabe/Übernahem von IM an andere Abteilungen
bzw. politisch-operative Mitarbeiter ist der Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr mitzuteilen.
3. Ausbildung
3.1. Die Ausbildung von IM in die Chiffrierverfahren (im
weiteren Chiffrierausbildung) erfolgt auf der Grundlage
eines vom Leiter der Diensteinheiten oder von seinem Stell-
vertreter bestätigten Antrag auf Ausgabe eines Chiffrier-
verfahrens
(Anlage 1).
3.2. Die Chiffrierausbildung von IM ist von einem Mit-
arbeiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr vorzubereiten,
durchzuführen und auszuwerten.
Im Ausnahmefall kann die Chiffrierausbildung durch einen
dafür vorbereiteten und entsprechend Punkt 2.1 dieser
Durchführungsbestimmung bestätigten Mitarbeiter oder
Instrukteur der betreffenden Diensteinheit erfolgen.
Bei dringenden operativen Erfordernissen können auch IM
damit beauftragt werden. Hierzu bedarf es der schrift-
lichen Genehmigung des Leiters der Diensteinheit oder
seines Stellvertreters. Der bestätigte Ausbilder ist
durch einen Mitarbeiter der Chiffrierstelle für IM-Ver-
kehr auszubilden.
3.3. Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ge-
heimhaltung sowie zur Wahrung der Konspiration ist
sicherzustellen, daß
- der Ausbilder bei allen Ausbildungsmaßnahmen nur un-
mittelbar die mit seiner Aufgabenstellung zusammen-
hängende Fragen mit dem IM behandelt;
- der operative Mitarbeiter dem IM keine Hinweise über
das Chiffrierverfahren gibt (Ausnahme bildet der
Punkt 3.2);
- der Transport der für die Ausbildung benötigten Unter-
lagen nur durch den Ausbilder erfolgt.
3.4. Dem Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr sind
durch die Leiter der Abteilungen rechtzeitig die fest-
liegenden Treffs/Ausbildungstermine zu übergeben, an
denen ein Mitarbeiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
zur Durchführung von Neuausbildungen oder Klärung von
Fragen des IM-Chiffrierverkehrs teilnehmen muß.
Besteht seitens der Chiffrierstelle für IM-Verkehr die
Notwendigkeit der Nachinstruktion oder der Klärung von
Fragen des IM-Chiffrierverkehrs mit dem IM hat der
Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr den Leiter der
zuständigen Abteilung zu informieren.
3.5. Der Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
ist vom operativen Mitarbeiter in Zusammenwirken mit dem
Chiffrierausbildern auszufüllen, durch den Leiter der Ab-
teilung bzw. seinen Stellvertreter zu unterzeichnen und
durch den Leiter der Diensteinheit zu bestätigen.
3.6. Bei der Erarbeitung des Antrages auf Ausgabe eines
Chiffrierverfahrens
sind zwischen dem IM-führenden
operativen Mitarbeiter und dem Chiffrierausbilder fol-
gende Fragen abzustimmen:
- Termin der Ausbildung, Ausbildungszeit sowie die
nächsten Treffmöglichkeiten;
- Hinweise zur Charakteristik des IM (Muttersprache,
Aufnahmefähigkeit, Brillenträger, evtl. Vorbildung
zum Ausbildungsschema, Verhaltens- und Persönlichkeits-
eigenschaften);
- Ausbildung an einem Verfahren zur Wiederholung von
Sprüchen im zweiseitigen Funkverkehr;
- Umfang des zu übergebenden Chiffriermaterials ent-
sprechend dem geforderten Verbindungs- und Nachrichten-
weg;
- Hinweise für den Transport und die Aufbewahrung des
Chiffriermaterials;
- Vereinbarung von Gefahrenstufen und Festlegung von Hand-
lungen für den Umgang mit Chiffriermaterial;
- Ausrüstung mit Reservechiffriermaterial.
Bei Einsatz des IM-führenden operativen Mitarbeiter als
Sprachmittler oder Einsatz eines Dolmetsches ist dies
auf dem Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
anzugeben.
3.7. Bei der Erweiterung einer schon bestehenden Chif-
frierverbindung zu einer Doppellinie (Ehepartner des IM)
ist ein neuer Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
(Anlage 1) zu stellen.
3.8. Der bestätigte Antrag auf Ausgabe eines Chiffrier-
verfahrens
ist spätestens eine Woche vor Beginn der Aus-
bildung dem Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
zu übergeben.
Der Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
wird
ungültig, wenn die Ausbildung innerhalb von 6 Monaten
(ab Bestätigungsdatum) nicht stattgefunden hat. In diesem
Fall ist der Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
der antragstellenden Abteilung zurückzugeben.
3.9. Die antragstellende Abteilung hat für die Ausbil-
dung von IM entsprechende konspirative Wohnungen bzw.
konspirative Objekte zur Verfügung zu stellen.
3.10. Die Chiffrierausbildung hat nach Möglichkeit vor er
technische Ausbildung des IM zu erfolgen. Zur Gewähr-
leistung des Erfolges der Chiffrierausbildung ist dem
Ausbilder die für die Ausbildung des IM angemessene Zeit
entsprechend dem vorgesehenen Ausbildungsprogramm zur Ver-
fügung zu stellen.
3.11. Die nach erfolgreicher Ausbildung durch den IM
unterschriebenen Erklärung (Anlage2) verbleibt beim
operativen Mitarbeiter. Bei Nichterreichen des Ausbil-
dungszieles sind der operative Mitarbeiter vom Leiter
der Chiffrierstelle für IM-Verkehr zu informieren und
neue Festlegungen abzustimmen.
3.12. Der operative Mitarbeiter ist dafür verantwortlich,
daß entsprechen den operativen Möglichkeiten sofort nach
der Ausbildung des IM die Chiffrierverbindung aktiv ge-
nutz wird.
3.12. Bei operativer Notwendigkeit kann der operative
Mitarbeiter mit dem IM bis zu 3 Warn- bzw. Gefahrenstufen
(im weiteren Gefahrenstufen) vereinbaren. Die Art der
Übermittlung der Gefahrenstufen ist dem IM durch den
Chiffrierausbilder zu lehren. Die Übermittlung der Ge-
fahrenstufen geschieht nach einer verkürzten Methode,
die eine schnelle Kenntnisnahme durch den IM gewähr-
leistet. Bei der verkürzten Übermittlung der Gefahren-
stufe ist kein weiterer Text im gleichen Spruch zu send-
den. Vom operativen Mitarbeiter ist der Chiffrierstelle
für IM-Verkehr auf dem Arbeitsauftrag (Anlage 3) nur
mitzuteilen Gefahrenstufe 1
oder Gefahrenstufe 2
oder Gefahrenstufe 3
.
Umgang mit IM-Chiffriermaterial
4.1. Die Chiffrierstelle für IM-Verkehr hat das zur Aus-
bildung und Aufrechterhaltung er IM-Chiffrierverbindung
erforderliche Chiffriermaterial entsprechend dem bestä-
tigten Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
bereitzustellen.
4.2. Die Übergabe des Chiffriermaterials an den IM hat
zu erfolgen durch den:
- Chiffrierausbilder nach der Ausbildung bzw. bei einem
Treff;
- operativen Mitarbeiter, wenn eine Zusammenkunft
zwischen IM und Chiffrierausbilder nicht möglich ist;
- Instrukteur bzw. Kurier oder auf anderem Wege, wenn
keine Möglichkeit der persönlichen Übergabe besteht.
Die Art der Übergabe ist vom Leiter der Diensteinheit zu
bestätigen und dem Leiter der Chiffrierstelle für IM-
verkehr mit Angabe der Vorgangs-Nr. zu übergeben.
4.3. Bei der Übergabe des Chiffriermaterials durch den
operativen Mitarbeiter hat dieser das material erst un-
mittelbar vor Treffbeginn in der Chiffrierstelle für IM-
Verkehr verpackt zu empfangen. Die erfolgte vollständige
Übergabe des Chiffriermaterials an den IM ist der Chif-
frierstelle für IM-Verkehr mitzuteilen.
4.4. Findet ein Treff des operativen Mitarbeiters mit
seinem IM zur Übergabe des Chiffriermaterials ent-
sprechend der Ziffer 4.3. nicht statt, hat dieser das
zur Übergabe erhaltene Material sofort an die Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr zurückzugeben.
4.5. Für die Verpackung des IM-Chiffriermaterials in
Transport- und Aufbewahrungscontainern und deren sicheren
Transport in das Operationsgebiet ist der operative Mit-
arbeiter verantwortlich.
Der Chiffrierausbilder und der operative Mitarbeiter haben
darauf Einfluß zu nehmen, daß der IM die ihm bei der Aus-
bildung gegebenen Hinweise zur Aufbewahrung und Nutzung
des Chiffriermaterials im Interesse seiner eigenen Sicher-
heit genauestens befolgt.
Der operative Mitarbeiter hat darauf einzuwirken, daß der
IM das ihm übergebene und in das Operationsgebiet trans-
portierte Chiffriermaterial bei Zusammenkünften nicht
mitzubringen hat. Es ist im Operationsgebiet an einem
sicheren Ort aufzubewahren bzw., wenn es die Umstände
und die Sicherheit des IM erfordern, zu vernichten.
4.6. Eine Zurückführung des Chiffriermaterials aus dem
Operationsgebiet zur Zentrale ist nur in Ausnahmefällen
auf Anforderung des Leiters der Diensteinheit gestattet.
5. Chiffrierverkehr mit IM über technische und andere
Nachrichtenmittel
5.1. Chiffrieraufträge
5.1.1. Der Klartext (auf Formblatt Arbeitsauftrag
Anlage 3) ist von einem in Ziffer 2.3. genannten Unter-
schriftsberechtigten der betreffenden Abteilung als
Chiffrierauftrag zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung
ist kein Klartext von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
zu chiffrieren und weiterzuleiten.
5.1.2. Der Erhalt des Klartextes ist von einem Mitar-
beiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr auf der dem
Auftrag angefügten Quittung zu bestätigen.
5.1.3. Die von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr fest-
gelegten Abgabezeit sind einzuhalten. Ist dies aus
operativen Gründen nicht gewährleistet, ist durch den
operativen Mitarbeiter die Genehmigung für die ver-
spätete Weiterleitung bei der zuständigen Funkabteilung
einzuholen und die Chiffrierstelle für IM-Verkehr zu in-
formieren.
5.1.4. Im Funkverkehr ist die zulässige Spruchlänge von
der zuständigen Funkabteilung festzulegen. Bei der Über-
mittlung über andere Nachrichtenmittel wird die zulässige
Klartextlänge von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr dem
operativen Mitarbeiter mitgeteilt.
5.1.5. Die an den IM zu übermittelnde Nachrichten ist vom
operativen Mitarbeiter im Telegrammstil abzufassen. Dabei
sind die von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr ausgege-
benen Phrasenaufstellungen weitgehend zu nutzen. (jede
überflüssige Redewendung, wenn nicht unbedingt notwendig,
ist wegzulassen.)
5.1.6. Stilistische, orthographische Besonderheiten und
normale Formulierungen bzw. Abkürzungen, die aus ope-
rativen Gründen nicht verändert werden dürfen, d.h.,
die Deckbezeichnung darstellen, sind auf dem Arbeits-
auftrag rot zu unterstreichen. Der operative Mitarbeiter
hat eine Kopie von jedem Klartext in die Arbeitsakte des
IM aufzunehmen.
5.1.7. Wird der von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
hergestellte Geheimtext zur weiteren Bearbeitung und Über-
mittlung (durch Post oder Kurier) dem operativen Mit-
arbeiter übergeben, sind der Geheimtext und alle von
diesem angefertigten Kopien, die nicht an den IM über-
mittelt werden, nach der Bearbeitung unverzüglich an die
Chiffrierstelle für IM-Verkehr zurückzugeben. Die Übergab
des Geheimtextes und die Rückgabe des Materials sind
durch Quittungsleistung zu bestätigen.
5.2. Dechiffrieraufträge
5.2.1. Der Geheimtext ist der Chiffrierstelle für IM-Ver-
kehr im Original zur Bearbeitung gegen Unterschrift als
Anlage zum Arbeitsauftrag zu übergeben. Der Geheimtext
verbleibt in der Chiffrierstelle. Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung des Leiters der Diensteinheit.
5.2.2. Der nach der Dechiffrierung entstandene Klartext
ist dem operativen Mitarbeiter auf dem mit übergebenen
Arbeitsauftrag gegen Unterschrift (Rückgabe der Quittung)
zu übergeben.
5.2.3. Sind eingehende Sprüche nicht bzw. nur teilweise
dechiffrierbar, sind dem operativen Mitarbeiter die mög-
lichen Ursachen, die dazu führten, auf dem Arbeitsauf-
trag (Anlage 3) mitzuteilen.
6. Informationstätigkeit
6.1. Der Leiter der Abteilung hat den Verlust oder die
Vernichtung von Chiffriermaterial durch den IM oder den
Verdacht der Kompromittierung sofort schriftlich an den
Leiter der Diensteinheit sowie an den Leiter der Chif-
frierstelle für IM-Verkehr zu melden.
6.2. Der Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr hat
dem Leiter der Abteilung XI des MfS den Umfang des
dekonspirierten Chiffriermaterials unverzüglich schrift-
lich über den zuständigen Vorgesetzten zu melden.
6.3. Der Leiter der Abteilung hat die Einstellung der
Chiffrierverbindung mit IM unmittelbar dem Leiter der
Chiffrierstelle für IM-Verkehr schriftlich zu melden.
Der Verbleib des Chiffriermaterials ist detailliert nach-
zuweisen.
7. Ablage und Vernichtung
7.1. Die Linienakte einer eingestellten Chiffrierverbin-
dung ist vom Termin der schriftlichen Einstellungsmeldung
an (Ziffer 6.3.) mindestens nach 3 Jahren in der Chif-
frierstelle für IM-Verkehr aufzubewahren. nach Ablauf
dieser Frist wird die Linienakte vom Leiter der Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr dem Leiter der betreffenden Abtei-
lung zwecks Freigabe zur Vernichtung vorgeschlagen.
Die Linienakte, deren Freigabe zur Vernichtung nicht be-
stätigt wurde, ist nach einem Jahr erneut zur Vernichtung
vorzuschlagen.
7.2. Die Freigabe zur Vernichtung der Linienakte ist auf
der für den IM bestimmten Linienkarte (Anlage 4) durch
den Leiter der Abteilung bzw. seinen Stellvertreter mit
Unterschrift zu bestätigen. Die Linienkarte ist durch die
Chiffrierstelle für IM-Verkehr zu führen und darf nicht
vernichtet werden.
8. Schlußbestimmungen
8.1. Der Leiter der Abteilung XI des MfS hat auf der
Grundlage der 1. und 2. Durchführungsbestimmung zur
Dienstanweisung Nr. 3/84 Regelungen für die Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr zu erlassen.
8.2. Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom
15. 9.1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung
für den Chiffrierverkehr mit IM vom 04. 07. 70
(GVS MfS 008-22670) außer Kraft und ist bis zum
30. 9.1986 an die Dokumentenverwaltung zurückzusenden.
Geißler
Generalleutnant
Anlage 1
Abteilung . den
Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
Mitarbeiter Nr. Tel. Nr. Vorg. Nr. des IM
Hauptverfahren* Codetafel* Reservematerial*
Art des Nachrichtenweges getrennt für
Z - IM (Funk, Post, Kurier)*
IM - Z (Funk, Post, Kurier)*
*Zutreffendes unterstreichen
Gefahrenstufen Termin der Ausbildung
Hinweise für die Chiffrierausbildung
War IM bereits ausgebildet: wann Welche Vorg. Nr.
bestätigt:
Leiter der Abteilung
Nur vom Chiffrierausbilder auszufüllen! |
|
Funkart: |
Funknummer: |
Funkzeit: |
|
Raum für Berichte, Vermerke und Sondervereinbarungen der Chiffrierstelle |
Datum | Inhalt | Ausbilder |
| | |
Anlage 2
, den …………
Ich wurde in der Zeit vom ………… bis …………
mit einem Chiffrierverfahren vertraut gemacht, das bei
richtiger Anwendung die sichere Übermittlung von Infor-
mationen ermöglicht und gleichzeitig meine eigene Sicher-
heit gewährleistet.
…………
Unterschrift
Anlage 3
Streng vertraulich
Arbeitsauftrag
Nr. … 027
Absender:
Empfänger:
Tag Zeit ohne*/mit Funk*
Betr. IM
(Vorgangsnummer bzw. Deckname (Funknummer)
Nachfolgender Klartext ist zu chiffrieren*/
wurde bei der Dechiffrierung erhalten*
………………
(Unterschrift)
*Nichtzutreffendes streichen
Quittung
Nr. … 027
Betr. IM
(Vorgangsnummer bzw. Deckname) (Funknummer)
Abgabe
vorraus. Fertigst.
Klartext erhalten
(Tag) (Zeit) (Unterschrift)
F 5061
Anlage 4
Vorgangsnummer des IM: |
Abt. | Ref. | eröffnet am | abgelegt am |
| | | |
Mitarbeiter | | übernommen am | übergeben am |
Datum | Verfahren | gültig von-bis | Ausgänge | Eingänge | Ausbilder |
FA 6029 | | | | | | |
Datum | Verfahren | gültig von-bis | Ausgänge | Eingänge | Ausbilder |
| | | | | | |
L-Akte zur Vernichtung | Bemerkung: |
|
freigegeben am |
|
Leiter der Abteilung |
MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Hauptverwaltung A
1. Stellvertreter des Leiters
VVS MfS o059 - A 35/86
Ex.-Nr.: 45
ORDNUNG Nr. HV A 1/86 BArch*
für die Arbeit mit operativ-technischen Mitteln (OTM)
- OTM-Ordnung -
2. Operatives Verbindungswesen
2.1. Drahtgebundene oder drahtlose Nachrichtenkanäle
Für die Informationsübertragung von und nach der Zentrale bzw. innerhalb
des Operationsgebietes werden OTM eingesetzt, die zur Übermittlung
kurzer Informationen oder Codevereinbarungen geeignet sind.
Dafür stehen zur Verfügung:
2.1.1.
Einseitiger operativer Kurzwellenfunk
Welle 1
1.0. Mit der einseitigen operativen Kurzwellenfunkverbindung können
chiffrierte Telegramme an IM im OG übermittelt werden, deren (IM Informelle Mitarbeiter, OG Operationsgebiet)
Umfang in der Regel 50 Gruppen nicht überschreiten darf.
Längere Telegramme (max. 100 Gruppen) sind der Abt. VIII tele-
fonisch zu avisieren.
1.1. Betriebsarten
- Telefonie (Sprechfunk) für das OG Europa und in Ausnahme-
fällen, wenn die IM nicht in Telegrafie ausgebildet werden
können, für das OG USA.
- Telegrafie (Morse) für die anderen OG sowie für die IM/
OibE/F, die dem zweiseitigen Funk angeschlossen bzw. für (OibE Offizier im besonderen Einsatz, Verwendung Funker
den Anschluß vorgesehen sind.
1.2. Sendetage
Die IM, OibE/F erhalten in der Regel einen Hauptsendetag pro
Woche im Tag- und Nachtprogramm.
Für die außereuropäischen Funkverbindungen werden entsprechend
den örtlichen Empfangsbedingungen individueller Sendetag, -zeit
und -frequenz festgelegt.
1.3. Telegrammarten
- Telegramme zur/zum planmäßigen Sendezeit und -tag.
Wenn erforderlich, können Telegrammwiederholungen vereinbart
werden.
- Außerplanmäßige Telegramme (max. 30 Gruppen) an beliebigen
Tagen zur Sendezeit des Hauptsendetages oder zu anderen zu
vereinbarten Zeiten.
- Expreßtelegramme, ausschließlich zur Übermittlung der festge-
legten Warnstufen (1 - 3 Gruppen), täglich zur Sendezeit des
Hauptsendetages bzw. stündlich in den Tag- oder Nachtprogramm-
zeiten bis zum folgenden Hauptsendetag.
- Außerplanmäßige und Expreßtelegramme sind vom Leiter der
operativen DE zu bestätigen und durch den zuständigen operativen (DE Diensteinheit)
Mitarbeiter der Abt. VIII nach Dienstschluß, an Sonn- und Feier-
tagen über den ODH der HV A, telefonisch zu avisieren. (ODH Offizier Diensthabender)
1.4. Telegramme sind zu den mit dem Referat C der HV A vereinbarten (C Chiffrierabteilung)
Zeiten abzugeben. Können diese Abgaben aus dringenden Gründen
nicht eingehalten werden, ist die Abt. VIII telefonisch zu verständigen.
1.5. Für Spannungs- und Konfliktsituationen werden durch den Leiter der HV A
Sonderregelungen getroffen.
Bei Inkraftsetzen dieser Sonderregelungen können u.a. an bestimmte, vom
Leiter der HV A bestätigte IM, täglich Telegramme übermittelt und
Dringlichkeitsstufen sowie die Kürzungen der Telegramme angewiesen
werden.
1.6. Für den Empfang der einseitigen operativen Funkverbindungen steht ein
op. Kleinstempfänger zur Verfügung, der die sichere Wahl des Senders
der Zentrale ermöglicht. Seine Eigenstrahlung (Sicherheitsfaktor) ist
extrem niedrig. Kann aus op. Gründen die Ausrüstung eines IM mit
diesem Empfänger nicht erfolgen, er aber nur im Nachtprogramm Tele-
gramme empfangen kann, sind zwei Varianten möglich:
a) Der Einsatz spezieller handelsüblicher Rundfunkgeräte mit erweitertem
Kurzwellenbereich.
Vor der Anschaffung ist die Abt. VIII unbedingt zu konsultieren.
b) Der Anschluß des IM an die gesonderte Verbindungsart Baltika
.
1.7. Nach erfolgter Ausrüstung des IM ist der Gerätetyp der Abt. VIII
mitzuteilen.
1.8. Auftretende Störungen im einseitigen op. Funk sind unverzüglich
der Abt. VIII mitzuteilen.
1.9. Wird die einseitige Funkverbindung für den IM 6 Monate oder
länger nicht benötigt, ist die Abt. VIII/I zu verständigen.
1.10. Die Ausbildung der IM erfolgt durch Instrukteure der Abt. VIII.
In Ausnahmefällen kann die Ausbildung in der Betriebsart Telefonie
durch den op. Mitarbeiter erfolgen.
Die Ausbildungszeit beträgt für die
- Betriebsart Telefonie - 2 Stunden
- Betriebsart Telegrafie - 40 - 60 Stunden in einer Zeitspanne
von ca. 3 - 5 Wochen.
1.11. Die Beantragung des Anschlusses an das Verbindungssystem Welle 1
er-
folgt mit der Nachweiskarte T 550 a.
Sie ist vom Leiter der Abteilung zu bestätigen.
2.1.2.
Zweiseitige operative Kurzwellenfunkverbindung
Welle 2
1.0. Die zweiseitige op. Kurzwellenfunkverbindung dient der Übermittlung
kurzer, operativ-relevanter Informationen aus dem OG an die Zentrale.
Vor allem in Spannungs- und Krisensituationen kann diese unter Um-
ständen die einzige Verbindungsmöglichkeit OG - Zentrale sein.
(siehe Anweisung 4/85) des Leiters der HV A)
1.1. Die Aktivierung der zweiseitigen operativen Kurzwellenfunkverbindung
erfolgt auf Weisung des Leiters der HV A.
1.2. Für die zu schaffenden Funklinien sind vorwiegend Residenten, Gehilfen,
IM gemäß der Aufgabenstellung des Befehls 1/85 und im Ausnahmefall
Quellen auszuwählen oder Einsatzfunker zuzuordnen.
1.3. Die op. Funkausrüstung gestattet das Arbeiten aus geeigneten Gebäuden,
aus dem Kfz und aus freiem Gelände.
Die Reichweiten liegen bis ca. 3000 km.
1.4. Die Max. Telegrammlänge beträgt zur Zeit 100 Gruppen chiffrierter Text
(ca. 6 Schreibmaschinenzeilen), wobei die Überschreitung von 50 Gruppen
aus Sicherheitsgründen Ausnahmen bleiben sollten.
Um die Sendezeit kurz zu halten, ist mit Codetafeln zu arbeiten, die die
spezifischen operativ-taktischen Begriffe der operativen Funklinie enthalten.
1.5. Für die Entfaltung der op. Funktechnik sind Funkquartiere auszuwählen.
Ihre funktechnische Eignung bestätigt die Abt. VIII/1.
Die Peilung der feindlichen Funkabwehr wird wesentlich erschwert, wenn
mehrere Funk-Quartiere genutzt werden können.
Sie sollten in Städten mit dichter Bebauung mindestens 4 - 6 km, bei
lockerer Bebauung oder offenem Gelände mehr als 20 km auseinander-
liegen.
1.6. Zur Verhinderung eines Funkspiels durch den Gegner sind zwischen
dem Funk-IM bzw. Einsatzfunker und dem op. Mitarbeiter Parolen bzw.
Kennungszeichen individuell zu vereinbaren, die in den chiffrierten
Text einzuarbeiten sind.
1.7. Der Funkverbindungsplan gestattet bei Notwendigkeit täglich bis zu
3 Stunden mit der Zentrale zwischen 06.00 und 18.00 in Ver-
bindung zu treten.
Für die außereuropäischen Funkverbindungen werden zugeschnittene
Regelungen getroffen.
1.8. Die Ausbildung von IM bzw. Einsatzfunkern erfolgt durch die Instrukteure
der Abt. VIII/1.
Zur Ausbildung von IM wird bei 2 bis 3 Stunden täglich ein Zeit-
fonds von ca. 4 Wochen benötigt.
Die Ausbildung von Einsatzfunkern erfolgt nach einem speziellen Plan.
1.9. Zur Sicherung der ständigen Verfügbarkeit operativer Verbindungstechnik
im OG sind
Verstecke bzw. Deponien zu schaffen oder die Einlagerungsmöglich-
keiten in legal abgedeckten Residenturen zu nutzen.
Erdverstecke sind nicht geeignet!
Funkverbindungspläne und technische Instruktionen sind getrennt von
der operativen Verbindungstechnik aufzubewahren.
Geeignete Container sind mit der Abt. VIII/1 zu beraten.
1.10. Zur ständigen Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit op. Verbindungs-
technik im OG ist jährlich ihre technische Überprüfung vorzunehmen
und bei Notwendigkeit sind Kontrollverbindungen durchzuführen.
Die regelmäßige Nachausbildung der IM bzw. Einsatzfunker ist zu
sichern.
1.11. Für den Transport und die Lagerung der op. Funktechnik und der
Funkunterlagen sind die op. DE verantwortlich. Die Vorlagen dazu
bestätigt der Leiter der HV A bzw. seine Stellvertreter.
Die Beantragung der Ausbildung des IM, die Ausgabe der op. Funk-
technik und der Funkunterlagen durch die Abt. VIII erfolgt mit der
Nachweiskarte T 551a.
1.12. Die Bestätigung erfolgt durch den Leiter der HV A oder seiner
Stellvertreter.
REGIERUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Verwaltung Groß-Berlin
Abteilung VII
An die Berlin, den 8. August 1961
REGIERUNG DER Tel. des op.
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK Mitarbeiters 509
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung - E -
B e r l i n
Betr.: Unterweisung eines inoffiziellen Mitarbeiters
im einseitigen Funkverkehr
1. Deckname IM B o h l Registrier-Nr.: 575/55
2. Gewünschter Ausbildungstermin: während des Urlaubs
vom 25. 9. - 16. 10. 1961
3. Sendart: wird noch vereinbart (Musikstück)
Sendesystem: (wird nur von dem Leiter
des Referates E eingesetzt)
4. Gewünschter Sendetag und Sendezeit: jeden 1. und 3. Montag
im Monat, um 21.oo Uhr
Sendefolge: (wöchentlich o. 14-tägig)
5. Entfernung und Richtung des Empfangsortes von Berlin:
Bezirk Tiergarten, 3 km
Entfernung km Luftlinie Richtung
6. Typ des vorhandenen Rundfunkempfängers und dessen KW-Bereich
Typ KW - Bereich MHz oder mtr.
Muß noch beschafft werden, wenn möglich Ansch. Abt. E
7. Termin der ersten Sendung: Nach erhaltener Ausbildung,
voraussichtlich 16. 10. 1961
…………………… …………………
Leiter der Abteilung VII op. Mitarbeiter
…………………………
Leiter der Verwaltung
Abteilung - E - Berlin, den 12. 10. 1961
Li/Sie.-
Tgb.Nr.E/1070/61
An die
Hauptverwaltung - A -
Abteilung VII
im H a u s e
Betr.: Ankündigung von Sendebedingungen für IM 5616
Wir bitten um Aushändigung von Sendebedingungen für o.g. IM
im einseitigen Funk der Sendart A 3 für
Sonntag 14.3o Uhr wöchentlich
die Empfangsentfernung ist Westberlin.
Der IM empfängt seine Sendungen mit dem Rundfunkempfänger Graetz 51
KW - Bereiche, KW 1, 25 - 31 m, KW 2, 41 - 49 m
Der Termin der ersten Sendung konnte bei der Ausbildung noch
nicht festgelegt werden, er wird Ihnen telefonisch nachgereicht.
(erste Sendung am 4. 3. 62)
Leiter der Abteilung - E -
( M ü l l e r )
Oberleutnant
Verbindungsprotokoll - F -
Deckname des IM: Bohl
Reg-Nr.: 575/55 Kenn.Nr. F: 9616
Dienststelle: Verw.-Groß-Berlin HA/Abtlg. VI
Mitarbeiter: Eisenbeck
Telefon: 471
der IM wurde ausgebildet vom 10.10.1961 bis 12.10.1961
Ausbildungsdauer: 7 Stunden. Ausbilder: Linke
____________________________________________________________________________________________
Sendeart A 3
Sendesystem
I. Sendebedingungen
Hauptsendetag: Sonntag Uhrzeit: 14.3o Uhr
Zweiter Sendetag: Uhrzeit:
Sendefolge: wöchentlich (wöchentlich usw.)
Hauptfrequenz 7,32 MHz Tempo:
Wiederholungs-
frequenz 6,47 MHz Tempo:
Rufzeichen
Grundzahl
Telegrammabgabezeit bei der Chiffrierstelle: Freitag, 09.oo Uhr
Termin CH I: Sonnabend, 09.oo Uhr Buchstaben-Anzahl: 150
Besondere Vereinbarungen bei Sendart II
Bedeutung: Vereinbarung:
1. ………………………………… ……………………………………
2. ………………………………… ……………………………………
3. ………………………………… ……………………………………
4. ………………………………… ……………………………………
Nach positiver Bestätigung der ersten vier Sendungen gilt die Verbindung als aktiv
1. Sendung am: ……………………… Ergebnis: ………………………………
2. Sendung am: ……………………… Ergebnis: ………………………………
3. Sendung am: ……………………… Ergebnis: ………………………………
4. Sendung am: ……………………… Ergebnis: ………………………………
II. Empfangsbedingungen:
a) IM empfängt mit Rundfunkempfänger
Typ: Graetz 51 KW-Bereich: 25 - 31 u. 41 - 49 m
b) Entfernung: West-Berlin km Luftlinie Richtung: ……………………………
c) Örtliche Verhältnisse: ………………………………………………
……………………………………………………………………………
d) Für die Bestätigung der ersten vier Telegramme wurde vereinbart:
Telegramm aufgenommen: Ansichtskarte
Telegramm nicht aufgenommen: Blumenkarte
Telegramm nicht zu dechiffrieren: Tierkarte
e) Besondere Vermerke: Sendung kann erst beginnen, wenn IM umgezogen ist.
Im Empfang mit Kleinstkopfhörer unterwiesen.
Datum: 12.10.1961
Unterschrift des Ausbilders Bestätigt
Name, Dienstgrad Leiter der Abteilung
( L i n k e ) ( M ü l l e r )
Ltn. Oberleutnant
Aufstellung über die an den GM Bohl
übergebende Chiffriermittel.
Datum 11.10.61 Chiffriermittel.
Funktabelle 5/Gi
Film Heft 2 346/2
Film Heft 2 144/1
Unterschrift:
L 16 Übergebene Chiffriermittel
Bohl
Vernichtung
Datum Verfahren GVS-/Heft Nr. Übergabe durch Datum durch
18.10.62 Jupiter 296373/1 1.2.66
18.10.62 " 295770/2 1.2.66
13.6.64 Jupiter GVS 4090/63 1.2.66
Substitutionstabelle
13.6.64 " GVS 4090/63 1.2.66
Code Titan Z
16.3.66 Jupiter GVS 4090/63
Substitutionstabelle
16.3.66 " GVS 4090/63
Code Titan Z
16.3.66 " 37753/1
16.3.66 " 37754/2
16.3.66 " 51009/2
16.3.66 " 51010/2
16.5.67 " 63089/2
16.5.67 " 63090/2
Abteilung II/5 Potsdam, 25. Mai 1984
thü-go
Referatsleiterschulung
der Linie II/5 vom 22. - 24. 5. 1984 in der HA II/5
- aktuelle Erkenntnisse zu den postalischen Verbindungsmitteln
imp. GHD (Ausführungen des Gen. OSL Schliebe) (GHD Geheimdienste)
1. BND
- seit 1980 Tendenz erkennbar, den BND zum führenden Spionage-
organ der BRD auszubauen
- verstärkt wurde die Rolle der Gegenspionage
- dominierend ist die Arbeit mit Agenturen
- im Zusammenhang mit Werbeoperationen werden gezielte Oberserv-
tionen im nichtsoz. Ausland durchgeführt
• alle Treffs des BND werden beobachtet, auch mit Quellen,
die zuverlässig sind
• Werbeoperationen in allen Teilen der Welt
- die Werbungsmethoden sind auf die jeweils zu werbenden Personen
zugeschnitten
• verschafft sich vorher gutes Persönlichkeitsbild
- dominierende Rolle spielen gegenwärtig Kraftfahrer im grenz-
überschreitenden Verkehr
• durch sieben Festnahmen gibt es einen gesicherten Erkenntnis-
stand, die Werbung sind scheinbar primitiv
• BfV und MI konzentrieren sich ebenfalls auf diesen Bereich
• ausgerüstet mit einem einfachen Verbindungssystem (pers.
Treffs im OG) (OG Operationsgebiet)
• Ausstattung mit krisenfesten Verbindungsmitteln erfolgt, wenn
Ausscheiden aus Reisetätigkeit bzw. Zuverlässigkeit erwiesen ist
2. BfV
- Ausbau der Abt. 3 (Linksextremismus) und Abt. 4 (Spionageabwehr)
- Arbeit mit Agenturen gegen soz. Staaten
- weiterer Ausbau der Grenzmeldenetze einschließlich BGS
- Filtrierung des Reiseverkehrs
- gewonnene Erkenntnisse sofort fernschriftlich an BND
3. USA-GHD
- Kontakte der legalen Basen spielen große Rolle
• Werbeoperationen werden im Ausland durchgeführt
• vor erfolgter Werbung Abbruch der Kontakte zur Botschaft
- Zielgruppen
• längerfristig in nichtsoz. Staaten eingesetzte Auslandskader
• Geheimnisträger, leitende MA, die als RK in nichtsoz. Staaten (RK Reisekader)
reisen
• Angehörige von Betrieben des Verkehrswesens, die im grenz-
überschreitenden Verkehr eingesetzt sind
• Personen, die durch ihren Beruf, ihre Wohnlage usw. unter
Ausnutzung privater Reisen in das OG oder durch den Einsatz
von Werbern/Kurieren für die Spionage geeignet sind
• Rückverbindungen abgeschobener Antragssteller
Aktuelle Erkenntnisse zur den Verbindungsmitteln
- stabiles, unter allen Lagebedingungen funktionierendes Ver-
bindungssystem
- aktuelle Informationsübermittlung
- stärkere Nutzung der postalischen Verbindungshaltung und Ausbau
der funktechn. Möglichkeiten
- in der Regel für jeden Stützpunkt ein unpersönliches Verbin-
dungsmittel
Fall 1
- vor Rückkehr in die DDR mit unpersönlichen Verbindungsmitteln
ausgerüstet
• durch BND mit vorgefertigten Briefen, durch CIA mit Deck-
adressen
- BND-Verbindung
• 5 vorgefertigte Briefe pro Linie (männliche und weibliche
Linie abwechselnd)
• Kugelschreiber für weibliche und männliche Linie
• Zahlenvorlage für Datumseintragungen
• gesonderte Deckadressen für Signalkarten
• GS-Mittel für Drucksachen (GS Geheimschreib-Mittel)
• Radiogerät zum einseitigen Funkempfang
• für pers. Treffs über Kurier Ausrüstung mit einem Mini-
kassettengerät
- Zeitschriften und Buchweg
• monatlich erscheinende Zeitschriften käuflich erwerben
(nicht abonnieren)
• für Fall 1 war festgelegt die Zeitschrift Weltbühne
• Aufgabe als Drucksache
• für den Buchweg sollten Taschenbücher als Päckchen in den
Kasten geworfen werden (Postbriefkasten)
- Meldung mit Bildpostkarte
1. Variante
• Hauptmotiv: Straße
Bedeutung, Ankündigung einer kurzfristig anbe-
raumte Reise, die Zeit und der Ort sollten ver-
schliert angegeben werden.
2. Variante
• Hauptmotiv: Gebäude
Bedeutung, kann aus techn. Gründen nicht hören. (einseitiger Funkverkehr)
3. Variante
• Hauptmotiv: Gebäude
Bedeutung, kann aus privaten Gründen nicht hören. (einseitiger Funkverkehr)
4. Variante
• Hauptmotiv: See oder Fluß
Bedeutung, muß die Arbeit aus familiären Gründen
voraussichtlich einstellen, der Zeitraum sollte
verschleiert angegeben werden.
5. Variante
• Hauptmotiv: Denkmal
Bedeutung, Sicherheitsgefährdung
- Buchweg und Signalkarten sollten an die gleichen Deckadressen
abgeschickt werden
- Verbindung Zentrale - Spion (Sondermitteilung)
• Versandt einer Farbbildpostkarte im Inlandsverkehr
• Karte in Spiritus legen, bis sie in zwei Teile zerfällt
• Leimreste abreiben
• Text befindet sich auf der Innenseite beider Teile
• mit heißem Bügeleisen bearbeiten
- CIA-Verbindungen
• in englisch ausgefertigten Anweisungen:
1. Bestätigung, daß seine Anschrift noch richtig ist.
2. Bestätigung, daß er noch das gleiche Auto hat.
3. Genaue Bezeichnung seiner jetzigen Tätigkeit.
4. Alle Problem persönlicher Art.
5. Mögliche Reisevorhaben.
6. Anweisung für die Gestaltung des Tarntextes.
- bekam vom Deckempfänger persönliche Daten mitgeschickt,
die sich auf den Ehemann und die Kinder bezogen.
• Sendung an den Spion in Inlandspostverkehr
- erhielt Mitteilung über den Absender der Briefe und Karten,
die Absender waren nicht existent
Fall 2:
- persönliches Verbindungssystem, Treffs je nach Reisetätigkeit
- der eine vorgeschriebene Karte zur Ankündigung von Reisedaten
- zwei Telefonnummern (automatischer Anrufbeantworter)
- eine Signalkarte
- eine Deckadresse in der BRD für Informationen im West-Verkehr
- Container zur Aufbewahrung der Hilfsmittel
- Mitte 1983 Vorbereitung der Ausrüstung mit unpersönlichen
Verbindungsmitteln
• Ankündigung über Anschluß an einseitigen Funkverkehr
• Ausrüstung des Radios (Sony
-IFG) für zweiseitigen Funk
• Ausrüstung mit 24 vorgefertigten Briefen auf zwei Brieflinien
Abb.: Sony ICF 2001, ICF 7600 D, erhöhter Einsatz Ende der 1980er. Sammler*124
Fall 3:
- zusätzlich zu den Spionagebriefen
• Übermittlung von Veränderungen
• Bestätigung von Funksprüchen, TBK
• Sicherheitsgefährdung
Signale:
Beispiel 1:
- Versandt einer Signalkarte nach Rückkehr vom Treff mit der
Bestätigung, daß alles reibungslos ablief
- Postkarte in Blockschrift
• diente als Reiseankündigung (Reisetermin wurde als eigener
Urlaub getarnt)
Beispiel 2:
- Name und Vorname des Empfängers in Druckbuchstaben geschrieben
• Bedeutung: kann aus persönlichen Gründen nicht zum Treff
- als Ersatzverbindungsmittel
• in der Unterschrift: alles Liebe
Bedeutung: kein Funkempfang
• in der Unterschrift: alles Gute
Bedeutung: kein GS-Mittel mehr
• in der Unterschrift immer Dein
Bedeutung: Sicherheitsgefährdung
Besonderheiten:
- Versandt von Karten- und Briefsendungen mit GS und Mikraten
im Inlandspostverkehr
• GS oder Mikrate befinden sich auf dem Briefbogen, den Um-
schlägen, dem Brieffutter sowie innerhalb der Kartenschichten.
- dienten der Übermittlung detaillierter Instruktionen und von
nachrichtendienstlichen Hilfsmitteln
• US-GHD mit Entwickler
• BND mit thermischen Entwicklung
• Mikrate mit bloßem Auge nicht erkennbar
kommen im nationalen Briefverkehr zum Versandt, Aufgabeorte
Berlin oder Leipzig, mit Deckadresse zu existierenden Personen
des Aufgabeortes, bei US-GHD orthographische Fehler (ö = oe, ß = ss)
Funktechnisches Verbindungssystem
- zweiseitiger Funkverkehr
• letzte Verbindung des BND 1974
• Hintergrund Sender konnte gepeilt werden
• MI - maximal jährlich eine Probesendung
• CIA - keine Erkenntnis
• Trotz Gebrauch eines Schnellgeber s ist eine Peilung in
2,5 sec möglich (1984)
- einseitiger Funk
• ist der Verbindungsweg zwischen zentrale und Spion
Grundlagen
1. Empfangsgerät
- Kofferempfänger, in der Regel westlicher Produktion, da
unsere Geräte diese Frequenzen nicht aufweisen
- Radiogerät wurde durch den Spion selber gekauft bzw.
er wird durch den GHD damit ausgerüstet.
• Da es sich oftmals um teure Geräte handelt, wird vom
GHD eine Quittung über den Kauf solcher Geräte aus
Billigwarenläden besorgt.
- Bestimmte Geräte sowjetischer Produktion sind ebenfalls
geeignet.
- Besitz eines Spezialgerätes
• arbeitet ohne Lautsprecher, Empfang nur über Ohrhörer
- er ist Quarzgesteuert und damit nicht so anfällig wie Koffer-
radio
- Frequenzeingabe und -anzeigende Geräte
- Mikrocomputer stellt gewünschte Frequenz sehr genau ein
- Ausrüstung für zweiseitigen Funk, wahrscheinlich BND
- Preis bei 850 DM, nicht im Intershop erhältlich
2. Zeit-Frequenz-Plan
3. Besitz von Schlüsselmaterial
3. Umsetzungstabelle
5. Schriftliche Anweisungen
BND
1. RSD
- in Mitteleuropa 3370 und 10000 kHz
- Sendezeit Mo - Sa 16.00 - 24.00
So 13.00 - 01.00
- spricht mehrere Spione an
2. IRSD - individueller RSD
- individuelle Frequenzen
- zwei und fünf Rufnummern je Sendeplan
- nur ein Spion, die anderen Rufnummern sind Tarnung
- Vorspann ca. 5 Min
• gesendet wird eine elektronische Tonfolge, anschließend
erfolgt die Aufzählung der Rufnummern
• Verwendung des NATO Alphabetes
- Sendung zur vollen und halben Stunde
- weltumspannendes Netz
- 90% der Spione mit Spezialempfänger, mit
Einseitenbandempfang.
- 90 Rufnummern
zu 1.:
- sendet zur vollen Stunde
- 5 min. Vorspann, Tonleiter mit einer Blockflöte gespielt und
eine weibliche Stimme meldet sich mit
DFD 21 oder DFC 37
- anschließend erfolgt die Aufzählung der Rufnummern, die mit
Sprüchen bedient werden
- durchschnittlich 40 bis 45 Gruppen
- BND verwendet nicht NULL sondern ZERO
US-Geheimdienst
1. CIA
- zwei einseitige Funknetze
• Sprechfunknetz
• Telegraphie
- zur vollen und halben Stunde erfolgt die Sendung
- weltumspannendes Netz
- 35 bis 50 Funklinien
- zwei Frequenzen für den Empfang, die gleichzeitig
Gesendet werden
- Vorspann 10 min
• dreiziffrige Zahl genannt (Meldungskennzeichen)
• es wird gezählt von 1 bis 0
- Meldungskennzeichen
• Blendspruch oder echter Spruch
• neuer Spruch oder Wiederholung
2. MI
- ähnlich CIA, anderer Vorspann/Spruchkopf
• dreiziffriges Meldungskennzeichen
• zusätzliche Schlüsselgruppe
• Ankündigung der Gruppenanzahl
- Vorspann 5 min
BND Punkt-Verfahren, steganografisches Verfahren. BArch*428
Methode der Entschlüsselung des Brieftextes unter
Verwendung der alten Tabelle.
Die mit Punkten bezeichneten Buchstaben des Brieftextes
in der Reihenfolge in Zweiergruppen geschrieben ergeben:
EE DZ KU SZ LA SR KL AH AV LU IS
KA TF SM KL DB KH KH HK DK HR
Der erste Buchstabe jeder Zweiergruppe ist in der senkrechten
Randreihe und der zweite Buchstabe in der waagerechten Rand-
reihe der Tabelle zu suchen. Wo jeweils die waagerechte und
senkrechte Reihe der Tabelle aufeinandertreffen, ergibt dann
die Bedeutung des jeweiligen Quadrats. (Zahl, Buchstabe oder
Text im Quadrat).
waagerechte Randreihe |
Senkrechte Randreihe | 1. 2.→ ↓ | | EKX | | GV | |
EKX | | Text | | | |
AFY | | | | G | |
| | | | | |
Code Tabelle BND, siehe auch weiteres Beispiel |
Angewandt wurden die Zweiergruppen EE und AV, was ergibt,
EE gleich Quadrat mit dem Text " Versorgung ist unterwegs.
Eingang bestätigen ! "
AV ist gleich das Quadrat mit dem Buchstaben " G ".
Die Entschlüsselung der obigen Zweiergruppen ergibt folgenden
Geheimtext:
EE = "Versorgung ist unterwegs, Eingang bestätigen!"
DZ = W, KU = E, SZ = R, LA = K, SR = Z, KL = E, AH = U,
AV = G, LU = T, IS = A, KA = S, TF = C, SM = H, KL = E,
DB = 5, KH = 0, KH = 0, HK = D, DK = M, HR = Ende.
Werkzeugtasche 500 DM Ende.
Dies ist die Entschlüsselungsmethode nach der alten
Tabelle. Die neue Tabelle müßte genau so angewandt werden.
Potsdam, den 28.02. 1963 ………………
Muster eines Chiffrierbriefes von GÖTZ.
=======================================
Itzehoe, den 20.11.1962
Lieber Hans !
Es hat mich erfreut deinen Brief doch noch zur Zeit
● ● ● ●
zu erhalten. Kannst Du mir umgehend einige gute Silber-
● ● ●
sachen schicken. Warum ziehst Du so lange alles hin.
● ●
Alles ist auch so bei uns richtig wie vordem.
● ● ●
Können wir an Ludwig und gleichzeitig Alfred ein paar
● ● ●
Handschuhe schicken. Von Alfred der im Vorort noch wohnt
● ● ●
liegt noch keine Ummeldung vor. Es ist bisweilen doch
● ● ●
sonderbar, daß unser Karl noch nicht auf meine hingewiesenen
● ● ●
Tips eine entsprechende Fahrt gemacht hat. Seine um-
● ● ●
ständlichen und miesen Antworten darauf können mich
● ●
manchmal lachen machen. Kann Doris ausnahmsweise von
● ●
Berlin einen kleinen Koffer zu dir hinschicken.
● ● ●
Es sind kleine Sachen drin. Hedwig muß nach Hause wegen
● ● ●
ihrer Krankheit zu dem Doktor den Du kennst.
● ● ●
Viele Grüße Herta und Dein Richard.
● ●
Einen solchen Brief mit harmlosen Text habe
ich von GÖTZ erhalten. Die Buchstaben die mit
einem Punkt gekennzeichnet sind, mußte ich in
Zweiergruppen herausschreiben. Unter Benutzung
derselben konnte ich anhand der Tabelle die
Chiffre entschlüsseln.
Potsdam, den 28.02.1963 ……………
Hinweis vom Autor: Die Punkte sind durch den Empfänger selbst-
ständig zu setzen. Beginnend mit dem ersten Wort und fortlaufend
jedes dritte Wort.
Eine vollständige Beschreibung des Verfahrens: BArch*428
E. Entschlüsslung von versteckten Mitteilungen im offenen Brief.
(Merkzahlen ab 500)
Hier noch einmal die Anweisung zur Entschlüsselung von im offenen Brief-
text versteckten Mitteilungen mithilfe einer Tabelle.
Dieser Weg ist erforderlich, damit ich auf leichte und ungefährliche Art
und Weise Hinweise, Ratschläge oder Wünsche an Euch weitergeben kann.
Bis heute ist mir noch nicht klar, ob dieses Verfahren verstanden wurde.
Bitte unbedingt darauf antworten, ob dieser Weg benutzt werden kann.
501 Mithilfe des nachstehend näher erläuterten Verfahrens können in
einen offenen Brief kurze Mitteilungen versteckt werden.
502 Die Briefe oder Karten, in denen im Text eine Mittelung versteckt
ist, sind gekennzeichnet dadurch, daß im Briefkopf der Ort und das
Datum angegeben sind.
503 Die Briefe oder Karten, in denen die Orts- und Datumsangabe fehlt,
enthalten keine versteckten Hinweise. (Bei diesen ist dann der
Text aufmerksam durchzulesen, ob sich aus dem Text selbst ein Hin-
weis ergibt. Ich schreibe keine unnötigen Briefe oder Karten; ohne
Zweck oder Notwendigkeit schreibe ich nicht !)
504 Das Verfahren, versteckte Mitteilungen zu entschlüsseln, lässt
sich am besten mit einem Beispiel erklären.
Hier zunächst ein solches Briefbeispiel:
Liebe Elly ! Ich habe mich aber endlich heute dabei gemacht um ein
paar Zeilen auf das Papier zu bringen. Dein Brief liegt schon eine
ganze lange Zeit hier und mahnt mich nahezu jeden Tag. Du verzeihst
mir aber, wenn Du meinen Ärger zu hören bekommst. Wie ich schon
schrieb ließ ich neulich meinen Koffer in Frankfurt im Wartesaal
stehen und diese Vergesslichkeit war teuer. Neue Wäsche, besonders
neue eben gekaufte Oberhemden und zwar Nylonhemden. Ich könnte
heulen. Sicher werde ich den Koffer abschreiben müssen. Die Polizei
kann mir nicht helfen. Ziemlich teurer Spass und das ist mir ausge-
rechnet jetzt passiert,- Liebe Elly, Du fragst, wie es mir geht …
505 Aus dem Brieftext sucht man zunächst die Anfangsbuchstaben jedes
3. Wortes heraus, wobei die Anrede nicht mitzählt.
506 In unserem Beispiel fängt man also bei dem Wort "ich" an zu zählen.
Das 3. Wort heisst "mich" und fängt somit mit einem "M" an. Das
nächste dritte Wort fängt mit einem "H" an.
507 Diese Buchstaben werden der Reihe nach aufgeschrieben.
508 in obigen Briefbeispiel sind der besseren Erläuterung wegen die
Anfangsbuchstaben der jeweils dritten Wörter bereits unterstrichen.
Es ergibt sich daraus folgende Buchstabenreihe:
M H U Z P D S L U N D A M H I L M F S V N N O N H I A P N T D A L F
509 Zur weiteren Entschlüsslung braucht man nun eine Tabelle, die
hier nachstehend abgebildet ist:
| AGMSY | BHNTZ | CIOU | DJPV | EKQW | FLRI |
AGMSY | F | E | D | C | B | A |
BHNTZ | G | H | I/J | K | L | M |
CIOU | S | R | Q | P | O | N |
DJPV | T | U | V | W | X | Y |
EKQW | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | Z |
FLRX | 6 | 7 | 8 | 9 | Null | Ende |
BND Entschlüsselungstabelle |
510 Über der Tabelle und links neben der Tabelle befindet sich stark
umrandete Leisten, in den jeweils die Buchstaben des Alphabets
in verschiedenen Gruppierungen untergebracht sind.
511 Die Tabelle selbst enthält sämtliche Buchstaben des Alphabets
(einzeln) und die Zahlen von Null bis 9.
512 Man sucht nun die aus dem Brief entnommenen Buchstaben in den
stark umrandeten Leisten auf und zwar der Reihe nach immer abwech-
selnd erst links, dann oben.
513 In unserem Briefbeispiel kommt also zuerst das "M". Diese sucht
man in der stark umrandeten Leiste links neben der Tabelle.
Dann kommt das "H", welches man in der stark umrandeten Leiste
über der Tabelle sucht.
514 Von diesen beiden Buchstaben aus geht man dann in die Tabelle
hinein, also erst in waagerechter Line nach rechts und dann in
senkrechter Linie nach unten.
515 Im Schnittpunkt oder Kreuzungspunkt der beiden Linien findet man
dann ein "E". Diesen Buchstaben notiert man sich. Es ist der
erste Klarbuchstabe der versteckten Mitteilung.
516 Jetzt weiter der Reihe nach: in unserem Beispiel kommt nun ein
"U", das man wieder in der linken Leiste sucht. Dann kommt ein
"Z", das man in der Leiste über der Tabelle sucht. Im Schnitt-
punkt der beiden Linien steht in der Tabelle ein "R". Dies ist
der zweite Buchstabe der Klar-Mitteilung.
517 Sinngemäss geht es jetzt so weiter, bis der letzte Buchstabe aus
dem Briefbeispiel verbraucht ist.
518 Die vollständig entschlüsselte Mitteilung aus dem Briefbeispiel
lautet dann also: "ERWATE NACHRICHT. Ende"
519 Mit dem Wort "Ende" ist die versteckte Mittelung zu Ende. Im
Brief folgt dann nur noch harmloser Fülltext.
520 Anhand dieses Beispiels dürfte es nicht schwer sein, in eintreffen-
den Briefen von mir, die versteckte Mitteilung zu entschlüsseln.
Zusammenfassung: Man muss sich also merken, daß in jedem Brief oder in
jeder Karte, die mit Absender Carl Jäger oder Gerhard
bei Euch eintrifft, eine Mitteilung nach obigen Bei-
speil versteckt ist, sofern Ort und Datum angegeben
ist.
Ich schreibe nicht ohne Grund !
In Briefen oder Karten ohne Ortsangabe und Datum ist
zumindest ein offener herauszulesender Hinweis enthalten.
BND-Mikrat Nachrichtenübermittlung. BArch*428
3.5.1962 Herzlichen Dank für die lang erwartete Post (3 Briefe). Ich hatte
schon sorge um Sie und war wirklich erfreut wieder von Ihnen zu hören. Da
mir viel daran liegt, unsere Verbindung in beiden Richtungen zu verbessern,
habe ich einige Bitten und Fragen, die Sie bitte genau prüfen, befolgen bzw.
beantworten möchten:
1) Die neue Anschrift können Sie jetzt auch mit unsichtbarem Text anschreiben,
so wie Sie es in den letzten beiden Briefen bereits gemacht haben. Bitte diese
Briefe aber nur an Gregor adressieren. --- Den Namen Roloff nicht für den Ab-
sender benutzen. Einen beliebigen Namen wählen: Ort, Straße und Hausnummer
sollen existieren. Absenderort und Einwurfort sollen übereinstimmen oder sehr
nahe beieinanderliegen. In den letzten beiden Briefen hatten Sie den Absender
richtig mit Tinte geschrieben, die Hausnummer aber mit Kugelschreiber nachge-
tragen. Das kann auffallen, darum bitte auch die Hausnummer mit Tinte schrei-
ben. Wenn das unterwegs nicht möglich sein sollte, müssen Sie alles mit Kugel-
schreiber schreiben. --- Den G-Text (unsichtbaren Text) in Ihren Briefen aus-
führlich schreiben. Alle Anfragen und Mitteilungen nur unsichtbar schreiben.
Keine echten Mitteilungen - auch keinen Namen von Verwandten in den Tarntext
schreiben. --- Ich kann Ihren G-Text gut lesen. Die Verschlüsselung in den
letzten beiden Briefen war auch gut. Dank und Anerkennung dafür. Bitte weiter
so!
2) Ich habe die Möglichkeit, Ihnen Mitteilungen auf kleinen Bildern in 3 ver-
schiedenen Größen zu schicken. Bitte merken Sie sich die folgenden Unterschie-
de, die Übermittlungsart und die Art der Lesbarkeit genau und geben Sie Ant-
wort, welche Bilder Sie jetzt lesen können:
a) Bilder in der Größe wie diesen, welches Sie jetzt lesen. Ich schicke es zu-
sammengefaltet im Puddingpulver. Lesbar mit Lupe. Diese Größe möchte ich
allerdings nur ungern wieder senden, weil zu groß und evtl. auffallend.
b) Bildchen in Größe von ca. 5 x 5 Millimeter. Achtung! Im Puddingpulver die-
ses Paketes befand sich versuchweise noch ein derartiges Bildchen mit glei-
chem Text wie das Große. Versuchen Sie es mit guter Lupe zu lesen oder le-
gen Sie es zwischen 2 dünne Glasplatten in das Mikroskop. Teilen Sie mit
mit, ob Sie es lesen konnten. Es müßte klappen!
Sie können Bildchen dieses Formats künftig im Puddingpulver erhalten.
Ausserdem werde ich gelegentlich Ansichtskarten schicken, in denen Bildchen
dieser mittleren Größe versteckt sind, ähnlich wie in den Fahrkarten, in
die ich früher einmal Mitteilungen eingeklebt hatte. Bildchen befindet sich
in der Briefmarken-Ecke, evtl. unter der Briefmarke, Karte dort sehr vor-
sichtig aufspalten (Ecke nicht abreißen, Bildchen könnte beschädigt werden).
Sollte das Bildchen festkleben, Postkarte mit dem Bildchen in Wasser legen
und vorsichtig ablösen lassen. Leimreste mit Wasser und weichem Pinsel ent-
fernen. Sie erkennen Ansichtskarten, die ein solches Bildchen haben, am
ausgeschriebenen Monatsnamen im Datum am Textanfang (z.B.: 24. April 62).
Diese Karten haben für irgendwelche Absprachen keine Bedeutung, es gilt
dann nur der Text des Bildchens. Bei allen anderen karten immer deren Be-
deutung prüfen!
c) Ganz kleine Bildchen, wie Sie sie im vorigen Jahre im Paket erhalten haben.
Diese Bildchen sind nur mit Mikroskop lesbar. Bildchen dazu zwischen 2 dün-
nen Glasplatten legen und dann in das Mikroskop klemmen. Mikroskop scharf
stellen. Schrift erscheint schwarz auf hellem Grund. Alle Bildchen werden
von mir vor Absendung auf gute Lesbarkeit geprüft. erscheint die Schrift
in Spiegelschrift oder auf dem kopf stehend, Glasplatte mit Bildchen ent-
sprechend umdrehen oder wenden. Immer weißes Papier unter Mikroskop legen,
damit Bildchen nicht verloren geht!
Diese ganz kleinen Bildchen würde ich Ihnen am liebsten schicken, weil sie
im Puddingpulver am wenigstens auffallen. Haben Sie dort Bilder vom Vorjahr
noch? Probieren Sie bitte nocheinmal, die Bilder zu lesen und schreiben Sie
mir über den Erfolg.
Achtung! Je kleiner das Bildchen, desto sicherer ist es! Das nächste Paket
folgt. in ca. 4 Wochen. Schreiben Sie bis dahin, welche Bildgröße ich in das
Puddingpulver legen Soll. Teilen Sie mir auch Ihre Wünsche zum Paktinhalt mit
(G-Text).
3) Können Sie den Schnellzug D 199 von WEISSENFELS gegen 19 Uhr bis LEIPZIG
(an ca. 20.00 Uhr) benutzen? Prüfen Sie die Möglichkeit nach dem 1. Juni am
besten an Ort und Stelle und Antworten geben. Ich habe vor, Ihnen in einem siche-
ren Versteck dieses Zuges einen größeren Betrag Geld zu schicken. --- Bitte
ausführlich auf Platz und Heeresobjekt am Ort melden! --- Herzliche Grüße
bis zum nächsten Paket und alles Gute für Sie.
Bild 1: Fotografische Sicherung des Containers
Bild 2: Das Mikrat ist untergebracht in einer Kaffeebohne.
Bild 3: Fotografische Dokumentation des Mikrates mit vergleichenden Maßen.
Bild 4: Inhalt des Mikrates, auf A7 vergrößert.
Inhalt:
Kurzwellen - Konverter
(mit losem Kabel)
Verwendbar nur für den Anschluß an einen Superhet-Rundfunk-
empfänger mit Mittelwellenbereich, der je eine Buchse für
Antenne und Erde hat.
1. Bedienungsanweisung an die Buchse für 2.Lautsprecher anschließen
und den eingebauten Lautsprecher abschalten.
2. Schwarzen Klinkenstecker des Kabels an die blanke, mit
Schraubenmutter befestigte Buchse des Konverters bis zum
Anschlag einführen.
3. Roten Bananenstecker des Kabels in die Antennenbuchse,
schwarzer Bananenstecker in die Erdbuchse des Empfängers
stecken.
4. Empfangsantenne mit guten Bananenstecker an die mit Isolier-
ring versehenen Buchse des Konverters anschließen. Hierdurch
schaltet sich der Konverter ein. Nach Gebrauch Ausschalten
nicht vergessen!
5. Frequenzstecker 1 bzw. 2 (nach Programm) in die Buchse des
Konverters stecken.
6. Konverterscheibe drehen, bis etwa der Wert 3,5 bzw. 4
(nach Programm) auf weißen Farbpunkt eingestellt ist.
7. Empfänger auf Mittelwellenbereich (MW) schalten und auf
1500 kHz (200 m) einstellen.
8. Abstimmknopf des Empfängers um 1500 kHz (200 m) herum
feinfühlig drehen, bis Sender gehört wird. Dann am Konverter
auf größte Lautstärke nachregeln. Bei Empfängern mit magisches
Auge kann dieses als Abstimmanzeige mitbenutzt werden.
9. Falls der Sender nicht gehört wird oder gestört ist,
Frequenzstecker 1A bzw. 2A stecken und mit dem Empfänger
zwischen 1400 und 1600 kHz bzw. zwischen 215 und 190 m
den Sender wie unter Punkt 8 angegeben erneut suchen.
10. Beim Suchen des Senders muß die Möglichkeit einer ungenauen
Empfängereichung berücksichtigt werden und deshalb bei Nicht-
hören breiter nach links oder rechts gesucht werden.
11. Die eingebaute 4 Volt-Stabzelle reicht für ca. 200 Betriebs-
stunden und kann nach Öffnen des Konverters (Bodenschraube
lösen) ausgewechselt werden.
Pluspol = kleine Messingkappe: an Gehäuse
Minuspol = Zinkboden: an gezackte Kontaktfeder