1. SAPAD 71 in der Zivilverteidigung BArch*12 MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK Hauptverwaltung Zivilverteidigung Vertrauliche Verschlußsache! VVS-Nr.: ZV 003 880 … Ausfertigung = 12 Blatt A N O R D N U N G ZV 019/83 des Leiters der Zivilverteidigung der DDR die Sicherstellung der gedeckten Führung mit Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates vom 01. 09.1983 Anmerkung des Autors: Das hier beschriebene Verfahren SAPAD-71 wurde im Warschauer Vertrag verwendet! Zur Sicherstellung der gedeckten Führung mit Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates O R D N E I C H A N 1. Für die Organisation, Planung und materielle Sicher- stellung der gedeckten Führung mit Codier- und Ver- schleierungsmittel bei der Nutzung technischer Nach- richtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates ist der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Chef des Stabes verantwortlich. 2. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Chef des Stabes beauftragt den Chef Nachrichten der Hauptverwaltung Zivilverteidigung mit der: (1) Herausgabe der erforderlichen Mittel und Unterlagen der gedeckten Führung sowie des Planes der Gültigkeit der Codiermittel; (2) Anleitung und Unterstützung bei der Aus- und Weiter- bildung der Nutzer von Mitteln der gedeckten Führung; (3) Kontrolle der Anwendung und der Aufbewahrung der Mittel der gedeckten Führung bei den Nutzern; (4) Analyse der Wirksamkeit der gedeckten Führung und Erarbeitung von Vorschlägen zu ihrer weiteren Vervoll- kommnung; (5) Untersuchung und Auswertung von Verstößen und be- sonderen Vorkommnissen auf dem Gebiet der gedeckten Führung, sowie der (6) Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den zentralen Führungsorganen, Ministerien und anderen zentralen Staats- organen bei der Einführung neuer Codier- und Verschleie- rungsmittel oder bei der Er- und Überarbeitung von Codier- und Verschleierungsmitteln. 3. Die Einführung von Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates ist beim Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Chef des Stabes schriftlich zu beantragen. Es sind nur solche Codier- Verschleierungsmittel zu erarbeiten, herzustellen und anzuwenden, die in den Be- stimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleierungs- mitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates (An- hang) festgelegt sind. 4. Die Anwendung der Codier und Verschleierungsmittel hat unter Beachtung der Festlegungen im Plan der Gültigkeit der Codiermittel zu erfolgen. 5. Die Bestimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleie- rungsmitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates (Anhang) werden bestätigt. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Chef des Stabes ist berechtigt, der Notwendigkeit Präzis- sierungen vorzunehmen. 6. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Chef des Stabes hat zur Gewährleistung einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung der Codiergruppen und anderer Nutzer von Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungs- bereich des Vorsitzenden des Ministerrates ein Rahmenprogramm herauszugeben. 7. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und hat Gültigkeit bis auf Widerruf. Gleichzeitig treten die - Vorschrift über die Anwendung von Codiermitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel¨ des Leiters der Hauptverwaltung beim Vorsitzenden des Ministerrates vom 22. 02. 1979 (VVS-B-2/4-132/79) und die - Richtlinie Nr.02/31 des Leiters der Hauptverwaltung über die Einführung und Nutzung des Codes 01212 - Einsatz- leitungen im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates vom 29. 09. 1981 (GVS B 115 - 2381/81) außer Kraft und sind außer der Urschrift in eigener Zu- ständigkeit zu vernichten. Berlin, den 1.9.1983 Peter Generalleutnant Anhang BESTIMMUNGEN zur Anwendung Codier und Ver- schleierungsmitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates Gliederung: I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung II. Codier- und Verschleierungsmittel III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel Anlagen Anlage 1 Bild 1 Sprechtafel TYP 357 mit 100 Phrasenstellen Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen Zahlentafel als 2. Stufe Anlage 2 Bild 3 Sprechtafel TYP 470 mit 130 Phrasenstellen und 39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 Anlage 3 Zahlentafel Typ 1 Bild 4 Zahlentafel Typ 2 Anlage 4 Tabellenmuster zur Codierung topografischer Karten mit dem Verfahren ¨SAPAD-71¨ Anlage 5 Punktbestimmung auf topografischen Karten aller Maßstäbe Anlage 6 Antrag auf Einführung eines Codier- bzw. Verschleierungsmittels Anlage 7 Begriffsbestimmungen I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung 1. Die gedeckte Führung bei der Nutzung technischer Nach- richtenmittel umfaßt alle Maßnahmen zur Geheimhaltung der Informationen bei der Übertragung über technische Nachrichtenmittel mit dem Ziel, den Abfluß von Informa- tionen und deren Auswertung durch Unbefugte zu ver- hindern. 2. Die gedeckte Führung ist zu gewährleisten durch a) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung, b) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der Nutzung von Mitteln der gedeckten Führung, c) die zweckmäßige Nutzung der technischen Nachrichten- mittel und der Mittel der gedeckten Führung, die An- wendung von Telegramm- und Codestil sowie die Typi- sierung von Informationen, d) die materielle Sicherstellung der gedeckten Führung, e) die Kontrolle der Festlegungen der gedeckten Führung. 3. Die Wirksamkeit der Maßnahmen der gedeckten Führung ist abhängig von a) der kryptologischen Sicherheit der eingesetzten Mittel der gedeckten Führung b) der Sicherheit der technischen Nachrichtenmittel, c) der operativen Bedeutung und dem Umfang der zu über- tragenden Informationen, d) den Einschränkungen bei der Nutzung der Mittel der ge- deckten Führung und der Nachrichtenmittel, e) der Einhaltung und Durchsetzung der Forderungen der Betriebsvorschriften, Nutzungsanleitungen bzw. Gebrauchs- anweisungen, f) den Kenntnissen und Fertigkeiten der Nutzer sowie der Nachrichtenkräfte. II. Codier- und Verschleierungsmittel 4. Bestandteile a) Codiermittel - Codes - Codiertabellen - Substitutionstafeln - Signaltabellen - Schlüsselunterlagen b) Verschleierungsmittel - Sprechtafeln - Zahlentafeln - Codierung topografischer Karten - Tarnbezeichnungen (Tarnnamen und Tarnzahlen, Kennwörter, Signale, Parolen, Rufzeichen) 5. (1) Codier- und Verschleierungsmittel sind durch Mitar- beiter (Nutzer) zur Geheimhaltung schriftlicher und münd- licher Informationen bei der Nutzung offener Nachrichten- verbindungen anzuwenden. Für VS-eingestufte Codiermittel ist die entsprechende VS-Berechtigung notwendig. Sprech- und Zahlentafeln sind als VD zu kennzeichnen und nach- zuweisen. Die Anwendung wird im Plan der Gültigkeit der Codier mittel festgelegt und hat durch die Nutzer nach den zu den Mitteln gehörenden Gebrauchsanweisungen zu erfolgen. (2) Codier- und Verschleierungsmitteln können Infor- mationen bis zu dem Geheimhaltungsgrad bearbeitet werden, den das Mittel selbst trägt. Verschleierungsmittel ver- hindern bzw. erschweren nur das unmittelbare Mitverstehen durch Unbefugte. 6. (1) Codes, Codiertabellen und Substitutionstafeln sind Codeverzeichnisse in Buch- bzw. Tafelform, in denen den Sätzen und Satzfolgen, Wortverbindungen, Wörtern, Buch- staben Ziffern und Zeichen (nachfolgend Phrasen) konstante Codegruppen bzw. Zwischenelemente zugeordnet sind. Codes eignen sich nicht zur unmittelbaren Gesprächsführung. Der zu codierende Text ist kurz abzufassen und an den im jeweiligen Code enthaltenen Phrasenbestand anzupassen. (2) Die Codegruppen der Codes und Codiertabellen, typi- sierte Informationen sowie Zwischenelemente der Substitu- tionstafeln sind vollständig zu chiffrieren. Es ist ver- boten, nichtchiffrierte Codegruppen über technische Nachrichtenmittel zu übertragen. 7. (1) Signaltabellen sind zur vollständigen Codierung kur- zer schriftlicher und mündlicher Informationen zu ver- wenden. (2) Die Codierung erfolgt durch Umsetzen der Phrasen in Ziffernkombinationen. Die Herstellung von Mischtext ist verboten. Codierte Kartenkoordinaten sind als ge- schlossene Gruppen in den Geheimtext einzufügen. 8. Sprech- und Zahlentafeln sind spezialisierte Phrasenver- zeichnisse in Tafelform mit einem geringen Phrasenbestand. Sie sind gemeinsam mit Tarnnamen, Tarnzahlen, Kennwörtern, Signalen und der Codierung topografischer Karten und nur für solche Informationen anzuwenden, die sich unmittelbar nach dem Informationsaustausch auswirken. Alle länger ge- heimzuhaltenden Informationen sind mit Mittel höherer Sicherheit zu bearbeiten. 9. Folgende Sprech- und Zahlentafeln sind anzuwenden: a) Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen (Anlage 1) oder mit 100 Phrasenstellen und mit Zahlentafel als 2. Stufe (Anlage 1). b) Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und 39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 (Anlage 2). c) Zahlentafel Typ 1 mit 12facher Belegung bestehend aus Codier- und Decodierteil (Anlage 3). d) Zahlentafel Typ 2 mit 15- bis 20facher Belegung (Anlage 3). 10. (1) Bei der Überarbeitung von Sprechtafeln sind Verände- rungen im Phrasenbestand vorzunehmen. Der verbleibende Phrasenbestand ist neu zu gliedern (Umstellung der Sach- gebiete oder Wechsel zwischen waagerechter und senkrechter Reihenfolge). (2) Folgende Phrasen dürfen nicht in Sprechtafeln auf- genommen werden: a) Buchstaben zum Zwecke des Buchstabierens, b) Dienststellen- und Dienststellungsbezeichnungen, wenn dafür Tarnnamen und -zahlen festgelegt sind, c) Zahlen, die aus mehr als einer Ziffer bestehen (gilt nicht für Typenbezeichnungen 11. (1) Schlüsselunterlagen für Sprech- und Zahlentafeln sind als Vertrauliche Dienstsache einzustufen und nachzu- weisen. (2) Es dürfen bis zu 31 Schlüssel zu einer Serie zusammen- gefasst werden. 12. Die Gültigkeit einer Schlüsseleinstellung für Sprech- und Zahlentafeln beträgt maximal 24 Stunden, kann aber aus Gründen höhere Sicherheit auf 12, 6 oder weniger Stunden festgelegt werden. 13. (1) Die Verschleierung von Phrasen mit Sprech- und Zahlen- tafeln hat durch das Zusammensetzen von Geheimelementen der Zeile (Zeilenkomponente) und danach der Spalte (Spaltenkomponente) zu erfolgen. (2) Bei der Verschleierung von Zahlenangaben mittels der Zahlentafel sind zusammengesetzte Zahlen in der Reihen- folge ihrer Ziffern zu Übermitteln. Nicht zusammengehörende Zahlen sind durch die offene Ankündigung Trennung voneinander zu unterscheiden. (3) In Fällen, bei denen sich die Geheimelemente der Zahlentafeln von denen der Sprechtafeln äußerlich nicht unterscheiden, sind Zahlen wie folgt anzukündigen a) Zahlenanfang mit ¨ZAA¨ b) Zahlenende mit ¨ZAE¨. (4) Zahlentafeln können sowohl mit als auch ohne Sprech- tafeln angewendet werden. 14. Die Codierung topografischer Karten dient zur Verschlei- erung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. Sie erfolgt nach dem Verfahren ¨SAPAD-71¨. 15. Bei der verschleierten Gesprächsführung und innerhalb von Geheimtexten bei der Anwendung von Codier- und Signaltabellen dürfen Angaben aus topografischen Karten nur in codierter Form Übertragungen werden. Bei der Anwendung von Codier- und Verschleierungsmitteln, deren Geheim- elemente aus Ziffern bestehen, sind die codierten Ko- ordinaten als geschlossene Gruppen in diese Geheimtexte einzufügen (außer bei Anwendung von Codes), um Ver- wechslungen der Geheimtextgruppen mit den codierten Koordinaten zu verhindern. 16. (1) Das Verfahren ¨SAPAD-71¨ ist das Hauptverfahren zum Codieren topografischer Karten der Maßstäbe 1:500 000, 1:200 000, 1:100 000 und 1:50 000 (Anlage 4). (2) Zum Codieren der topografischen Karten der Maßstäbe 1:25 000 und 1:10 000 ist die für den Maßstab 1:50 000 zugewiesene Codierung zu verwenden. (3) Beim Verfahren ¨SAPAD-71¨ sind den Gitternetzlinien des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende 3stellige Zahlen zugeordnet, so daß eine 6stel- lige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat entsteht. 17. (1) Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz- quadrate in 9 gleiche Quadrate Aufzuteilen, die in Uhr- zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der 9 Quadrate in 4 weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese 7- oder 8stellig sein, kann. (2) Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbe- trag zweistellig von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu be- stimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind 10stellig (Anlage-5). 18. Codier- und Verschleierungsmittel sind aus Gründen der ständigen Aktualisierung und der Sicherheit in folgenden Abständen zu überarbeiten und neu herauszugeben: a) Codes, Substitutionstafeln und Codiertabellen nach Bedarf, b) Signaltabellen nach jeweils 3 bis 5 Jahren, c) Sprechtafeln nach jeweils 1 Jahr. III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel 19. (1) Bei der Nutzung technischer sind zu berücksichtigen: a) die kryptologische Sicherheit des angewandten Mittels der gedeckten Führung, b) die Sicherheit des technischer Nachrichtenmittels, c) die operative und politische Bedeutung der zu über- tragenden Informationen (2) Die kryptologische Sicherheit nimmt in nachstehender Reihenfolge ab a) Chiffriermittel, b) Codiermittel c) Verschleierungsmittel (3) Die Sicherheit technischer Nachrichtenmittel nimmt in folgender Reihenfolge ab: a) Draht-, Richtfunk-, Troposphärenfunk und Funkkanäle, b) Fernschreib-, Datenfernübertragungs-, Funk- und Fernsprechverbindungen. (4) Die operative und politische Bedeutung bestimmen den Geheimhaltungsgrad der zu übertragenden Informationen. 20. Es ist verboten: a) Geheime und vertrauliche Informationen offen über Nachrichtenverbindungen zu übertragen, b) Informationen die mit Mitteln der gedeckten Führung bearbeitet werden oder wurden, im Klartext über offene Nachrichtenverbindungen zu übermitteln, c) beim offenen Informationsaustausch auf den Inhalt ge- deckt übertragener oder zu übertragender Informationen Bezug zu nehmen, d) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung durch die Verwendung von Katalogbezeichnungen, Nummernver- zeichnissen oder anderen feststehenden Codes bzw. durch Übersetzen in eine Fremdsprache zu umgehen, e) mit Unterlagen, die als Schulungsmaterial gekennzeichnet sind, Sprüche herzustellen, die über technische Nach- richtenmittel übertragen werden, f) nicht genehmigte und außer Kraft gesetzte bzw. kompro- mittierte Mittel der gedeckten Führung anzuwenden. 21. Bei Verlust und Kompromittierungen von Mitteln der ge- deckten Führung sind a) Meldung als besonderes Vorkommnis entsprechend der festgelegten Ordnung zu erstatten, b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und dem Herausgeber zu melden c) durch den für die Herausgabe Verantwortlichen Reserve- unterlagen in Kraft zu setzen d) eine Untersuchung einzuleiten, die Ursachen festzu- stellen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vor- kommnisse zu treffen. Anlage 1
8 | 5 | 4 | 6 | 7 | 1 | 9 | 3 | 2 | 0 | |
2 | ||||||||||
3 | ||||||||||
4 | ||||||||||
6 | ||||||||||
5 | ||||||||||
1 | ||||||||||
9 | ||||||||||
8 | ||||||||||
7 | ||||||||||
0 |
Bild 1 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
8 | 6 | 0 | 9 | 5 | 7 | 1 | 3 | 2 | 4 | |
2 | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
9 | ||||||||||
6 | ||||||||||
0 | ||||||||||
3 | ||||||||||
8 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
5 | ||||||||||
1 | ||||||||||
4 | ||||||||||
7 |
Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen und Zahlentafel als 2. Stufe
Beispiel: Durchbruch - 65
Anlage 2
Y | B | C | V | L | P | K | M | A | N | H | O | X | I | Z | G | R | E | S | J | U | W | Q | D | F | T | ||
B | L | 0 | 1 | ||||||||||||||||||||||||
C | H | ||||||||||||||||||||||||||
P | F | 2 | 3 | ||||||||||||||||||||||||
A | Z | ||||||||||||||||||||||||||
W | I | ||||||||||||||||||||||||||
T | K | 4 | 5 | ||||||||||||||||||||||||
E | M | ||||||||||||||||||||||||||
R | O | ||||||||||||||||||||||||||
D | G | 6 | 7 | ||||||||||||||||||||||||
X | S | ||||||||||||||||||||||||||
Q | U | ||||||||||||||||||||||||||
Y | J | 8 | 9 | ||||||||||||||||||||||||
V | N |
Bild 3 Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und
39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 Zahlentafel Typ 1 Codierteil Anlage 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 RG TK VO XH PQ RB SR PD VD RE PC TC ZK WQ OR WC ZI VE WP NE SQ SM PJ UP XN OC NL SZ NS YN WM OM RN WA RM IM OB WK RD NZ YT TO SP YQ XD RC OP NK XB OH VI ZH ZU PT SX ZB VB ME YR RL TA ZD ND ZR SO VJ ZS PK YS XA UQ OI PR XI PH NF WF RA YV UN TY WL UD VH ZC UK TB WN OQ SN XE TQ VA XG TH OR PS RH TZ OL TR VL VM UC YW XK PU UY UR YU UB NQ SW NA ZP SV XR OF US YL Decodierteil N O P R S T U V W X Y Z A6 BS D3 AS MO AO B5 IM A6 A4 L9 B7 D1 C2 H7 B2 N4 B3 C1 B8 C7 B4 M7 C2 E9 FS J1 C2 O2 C5 D1 D4 FS D2 N4 DO F7 H4 K3 D9 P1 H7 KG E8 K8 E5 Q1 H5 H8 I5 O5 E4 Q0 K0 N9 H1 LO G6 R9 I8 K3 L9 Q2 G0 R3 O0 P1 I5 M5 H1 S4 K6 L3 M5 R6 H8 V7 Q5 Q5 J2 N3 I6 T0 M6 Q5 P3 S8 L9 W6 R0 R4 L0 P9 K2 U4 P7 S4 Q4 T6 M7 X7 YO S9 M1 Q6 N2 V9 R1 Z9 R7 U3 N6 Z3 Z9 Y3 O1 R7 R8 W2 S3 Zahlentafel Typ 2
H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
S | 0 | 1 | 2 | ||||||||||
C | |||||||||||||
O | |||||||||||||
L | |||||||||||||
P | 3 | 4 | 5 | ||||||||||
E | |||||||||||||
H | |||||||||||||
A | |||||||||||||
I | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||||||
K | |||||||||||||
M | |||||||||||||
U | |||||||||||||
W | |||||||||||||
H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K |
Bild 4 Anlage 4 Tabellenmuster zur Codierung topographischer Karten mit dem Verfahren SAPAD-71 Maßstab 1 : 50 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)
Beispiel:
Klartext (Kartenkoordinate) | HW | RW |
6248 | 3597 | |
Geheimtext (codiert) | 351 | 736 |
Beachten! Spalte b1 ist c1 Spalte b2 ist c2 zugeordnet. Anmerkung: Bei Maßstab 1:500 000 Spalte a = Gradzahlen Spalte b = Minutenzahlen Maßstab 1: 200 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)
Beispiel:
Klartext | HW | RW |
5800 | 3108 | |
Geheimtext | 153 | 719 |
Maßstab 1 : 100 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)
Beispiel:
Klartext | HW | RW |
5902 | 2596 | |
Geheimtext | 618 | 001 |
Anmerkung: Spalte a = Klarkoordinaten (Tausender, Hunderter) Spalte c = Klarkoordinaten (Zehner, Einer) Maßstab 1: 500 000 Hochwert (§) Rechtswert(»)
Beispiel:
Klartext | HW | RW |
50020′ | 11000′ | |
Geheimtext | 827 | 575 |
Anlage 5 Punktbestimmung auf topografischen Karten aller Maßstäbe (1) Annähernde Punktbestimmung innerhalb der Gitternetzquadrates (Planquadrate)Neunersystem ↓KLE
193 | |||||||
1 | 1 | 2 | 3 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
4 | 3 | ||||||
8 | 9 | 4 | |||||
7 | 6 | 5 | |||||
195 | |||||||
662 | 667 |
Vierersystem zusätzliche Anwendung innerhalb des Neunersystems
1 | 2 |
4 | 3 |
Die betreffende Ziffer wird, als 8. Stelle an die codierte Koordinate angefügt. Beispiel: Führungsstelle KEL - codiert 195 662 2 (nach Neunersystem) oder 195 662 22 (zusätzlich Vierersystem) (2) Genaue Punktbestimmung innerhalb der Planquadrate
Anlage 6 Antrag auf Einführung eines Codier- bzw. Verschleierungs- mittels Bezeichnung des Mittels: (Typ) 1. Antragsteller: 2. Antrag auf: a) Neueinführung (als Anlage) Zutreffendes unter- b) Überarbeitung des Phrasen- streichen bestandes c) Veränderung des Mittels 3. Informationsinhalt: 4. Anzahl der Exemplare: davon Reserve: 5. Verteiler: 6. Anwendung: a) im täglichen Dienst Zutreffendes unter- b) bei Übungen streichen c) während der erhöhten Einsatz- bereitschaft d) ab der Stufe der Einsatzbe- reitschaft bei Kriegsgefahr, 7. Verkehrsart: a) individuell Zutreffendes unter- b) zirkular streichen c) allgemein 8. Nachrichtenmittel 9. Spruchfolge im Durchschnitt je Tag und Nutzer 10. Für welchen Zeitraum soll die Sicherheit der Informationen gewährleistet sein 11. Geheimhaltungsgrad der Informationen: 12. Geplanter Termin der Einführung: Antragsteller: Unterschrift Anlage 7 Begriffsbestimmungen 1. Chiffrieren Umwandeln von Klar- oder Codetext (Zwischentext) in Geheimtext durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens. 2. Code Phrasenverzeichnis in Buch- oder Tafelform. Den Phrasen sind Codegruppen zugeordnet, die zum Umwandeln von Klartext in Codetext und umgekehrt bestimmt sind. 3. Codegruppen Die einer Phrase zugeordnete Ersatzeinheiten bei Code- verfahren. 4. Codestil Zweckmäßige Anpassung eines Textes an einen bestimmten Code. 5. Codieren Umwandeln von Klartext in Codetext durch Anwendung eines Codeverfahren 6. Dechiffrieren Rückverwandeln, von Geheimtext in Klartext oder Codetext. 7. Decodieren Rückverwandeln von Codetext in Klartext. 8. Geheimtext Text, der durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens aus einem Klar- oder Codetext entstanden ist. 9. Klartext Text, der keine Elemente beabsichtigter Geheimhaltung enthält. 10. Mischtext Text, der teils aus Klartext und teils aus ver- schleierten Text besteht. Die Klartextteile dürfen keine Rückschlüsse auf den Inhalt des verschleierten Textes zulassen. 11. Phrase Grundeinheit bei Codierverfahren. Phrasen sind von unter- schiedlicher Länge und Beschaffenheit, z.B. Buch- staben, Ziffern, Polygramme, Wörter und Wortfolgen, Sätze und Satzfolgen. 12. Schlüsselbereich Anwendung gleicher- Schlüsselunterlagen eines be- stimmten Verfahrens durch eine festgelegte Anzahl von Nutzern. 13. Technische Nachrichtenmittel Einrichtungen und Geräte, welche die Übertragung mündlicher schriftlicher und grafischer Informa- tionen gewährleisten 14. Telegrammstil Ausdrucksweise, die jedes überflüssige Wort ver- meidet. Klarheit hat jedoch den Vorrang vor Kürze. 15. Verschleiern Verfahren zur Verhinderung des unmittelbaren Mit- verstehens einer Information durch unbefugte Per- sonen. 16. Zwischentext Zwischenform des Textes bei Anwendung eines Chif- frier-/Codierverfahrens zwischen ursprünglichem Text (Klartext) und endgültigem Geheimtext.
Letzter aktueller Stand/letzte VS-Kontrolle zum Dokument 10.11.1988 BArch*35 Ministerium für Staatssicherheit Abteilung XI Geheime Verschlußsache GVS-o020 MfS-Nr.: XI/547/83 21.Ausf. Bl/S. 01 Vorläufige Regelung zur Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71 nach Auslösung höherer Stufe der Einsatz- bereitschaft bzw. im Verteidigungszustand Zur Gewährleistung der einheitlichen Codierung topographischer Karten im Ministerium für Staatssicherheit nach Auslösung höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungs- zustand wird das Verfahren SAPAD - 71 angewendet. 1. Kartencodierung SAPAD - 71 (1) Die Codierung topographischer Karten nach dem Verfahren SAPAD - 71 dient der Verschleierung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. (2) Die Übermittlung von Ortsangaben über technische Nachrichten- mittel ist nur in chiffrierter bzw. codierter Form gestattet. Informationen, die chiffriert übertragen werden, können Angaben aus topographischen Karten in folgender Form enthalten: - Klartext (genaue Punktbezeichnung) - offene Gitternetzwerte Bei der verschleierten Gesprächsführung dürfen Angeben aus topographischen Karten nur in codierter Form übertragen werden. (3) Die Kartencodierung SAPAD - 71 ist das Hauptverfahren im Ministerium für Staatssicherheit zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000, 1 : 200 000 und 1 : 500 000. Zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 10 000 und 1 : 25 000 ist die für den Maßstab 1 : 50 000 zugewiesene Codierung zu verwenden. (4) Beim Verfahren SAPAD - 71 sind den Gitternetzlinien des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechsstellige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat entsteht. Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetzquadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhrzeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der neun Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre Nummerierung erfolg ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese sieben- oder achtstellig ein kann. Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes recht- winklig bis zu dem bestimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind zehnstellig. (5) Bei den topographischen Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000 und 1 : 200 000 sind die codierten Koordinaten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen) Karten- rand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte zu er- fassen. (6) Die Herausgabe der Codierung für die einzelnen Karten- maßstäbe erfolgt in Form von Tabellen. (7) Die Codierung der topographischen Karten (Übertragen der Codierung auf die Arbeitskarten) hat auf der Grundlage der Gebrauchsanweisung durch die Nutzer zu erfolgen. 2. Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 im Ministerium für Staatssicherheit Zur einheitlichen Gewährleistung der gedeckten Führung im Ministerium für Staatssicherheit sowie im Rahmen des Zusam- mmenwirkens mit anderen zentralen Organen nach Auslösung höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungszustand werden für die Codierung topographischer Karten nach dem Ver- fahren SAPAD - 71 zwei verschiedene Schlüsselbereiche gebildet: 1. Zur gedeckten Führung innerhalb des Ministeriums für Staats- sicherheit (zentrale Diensteinheiten, BVfS, KD, OD) 2. Zum gedeckten Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen (zentrale Führungsebene, (BEL, KEL) Die Mittel der ersten Schlüsselbereiches dürfen nur innerhalb des Ministeriums für Staatssicherheit angewandt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 2.1. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 inner- halb des Ministeriums für Staatssicherheit (1) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 werden für die benötigten Maßstäbe in Netzform mit jeweils 15 Tabellen be- reitgestellt. (2) Die jeweils erste Tabelle der Kartencodierung tritt nach Auslösung der StufeEinsatzbereitschaft bei Kriegsgefahrzum Zeitpunkt X + 3 : 30 Stunden in Kraft. (3) Die Festlegung der Gültigkeit bzw. die Inkraftsetzung der jeweils folgenden Tabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 1). 2.2. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen bzw. im Rahmen der BEL/KEL (Reservecodierung der NVA) (1) Die Mittel der Reservecodierung der NVA für das Verfahren SAPAD - 71, besteht aus zwei Tabellen je Maßstab, werden den festgelegten zentralen Diensteinheiten des MfS in einem ver- siegelten bzw. verschlossenen Umschlag zugestellt. Für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreis- einsatzleitungen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreis- kommandos die entsprechenden Mittel der Reservecodierung der NVA bzw. Auszüge daraus herausgegeben. (2) Bei Auslösung der StufeGefechtsbereitschaft bei Kriegs- gefahrtreten X + 3 : 30 Stunden die Reservecodierung der NVA in Kraft (Anlage 2). (3) Die Festlegung der Gültigkeitsdauer bzw. die Inkraftsetzung der Einsatztabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 2). 3. Sicherheitsbestimmungen bei der Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 (1) Die Aufbewahrung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 erfolgt bei den Arbeitsgruppen bzw. Beauftragten des Leiters. Sie sind verantwortlich für die Organisation der Kartencodierung bzw. für die Übergabe der Mittel an die Nutzer. (2) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 sind gemäß den Festlegungen der 2. Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung des MfS, Ziffer 3 (VVS-o008-92/82), zu behandeln. (3) Verlust bzw. Kompromittierung von Mitteln der Kartencodierung SAPAD - 71 sind als besonderes Vorkommnis im Sinne der VS-Ordnung zu behandeln. Der Abteilung XI des MfS ist sofort Meldung zu er- statten. Durch die Abteilung XI des MfS werden entsprechende Reserve- mittel in Kraft gesetzt. Anmerkung Eine Kompromittierung (Bloßstellung) von Mitteln der gedeckten Führung liegt vor, wenn unbefugte Personen infolge von Verlust, Diebstahl, Einsichtnahme, Verlautbarung, unkontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung, unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen vom Inhalt der Mittel Kenntnis erhalten oder erhalten haben können. Mit Inkraftsetzung der für veränderte Lagebedingungen geltenden Bestimmungen über die Berichts- und Meldetätigkeit im MfS hat die Meldung gemäß den darin getroffenen Festlegungen zu erfolgen. Entsprechende Reservemittel werden zentral in Kraft gesetzt. (siehe Anlage 1 und 2) (4) Bei Verlust bzw. Kompromittierung der Mittel der Karten- codierung SAPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen sind zusätzlich zu den unter (2) und (3) getroffenen Festlegungen die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreiskommandos zu informieren. Durch diese kann ebenfalls die Inkraftsetzung entsprechender Reservemittel für den jeweiligen Bereich erfolgen. (siehe Anhang 2) 4. Sicherstellung der Mittel für die Kartencodierung SAPAD - 71 (1) für die Bereitstellung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 gemäß Ziffer 2.1. dieser Regelung sowie der Reservecodierung der NVA für die zentrale Diensteinheiten ist die Abteilung XI des MfS verantwortlich. (2) Die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 für Übungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich sind durch die zentralen Diensteinheiten bzw. Bezirksverwaltungen in eigener Zuständigkeit bei der Abteilung XI des MfS anzu- fordern. (2) die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 der NVA für die Stufe der ständigen Gefechtsbereitschaft bzw. für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden den festgelegten zentralen Dienst- einheiten durch die Abteilung XI des MfS entsprechend dem Plan der Gültigkeit der Codiermittel der NAV übergeben. Für das zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreisein- satzleitungen während der ständigen Einsatz- bzw. Gefechts- bereitschaft sowie für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Werkreiskommandos monatlich Karten- codierungen bereitgestellt. Anlage 1 Für die Inkraftsetzung der Tabellen der Kartencodierung innerhalb des MfS gelten folgende Signale: 1 : 50 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 574 = Ausgabe 1 : 50 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 574 = Befund 1 : 100 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 575 = Diktat 1 : 100 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 575 = Epilog 1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Geschenk 1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Kaktus 1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Lawine 1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Moral Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraftsetzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppen anzufügen: Beispiel: Diktat 1306 1200 Bedeutung: Am 13. 06. , 12.00 Uhr MOZ tritt die Tabelle 02 der Serie 586/000 575 der Kartencodierung des Maßstabs 1 : 100 000 in Kraft. Gleichzeitig wird die Tabelle 01 der Serie 586/000 575 ungültig und ist ein eigener Zu- ständikeit zu vernichten. Anlage 2 Inkraftsetzen der Reservecodierung der NVA 1. Bei Auslösung derGefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahrtreten X + 3 : 10 Stunden folgende Mittel der Reserve- codierung der NVA in Kraft: 1 : 50 000, GVS A 127 443 = Silikat 1 : 100 000, GVS A 127 445 = Granit 1 : 200 000, GVS A 127 453 = Kobalt 1 : 500 000, GVS A 127 456 = Titan 2. Für die Inkraftsetzung der Ersatztabellen gelten folgende Signale: 1 : 50 000, GVS A 127 444 = Silikat 1 : 100 000, GVS A 127 446 = Granit 1 : 200 000, GVS A 127 454 = Kobalt 1 : 500 000, GVS A 127 457 = Titan Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraft- setzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppe anzu- fügen (analog zum Beispiel in Anlage 1).
Aus den Unterlagen des ZCO und der 8. Abteilung des MfNV BArch*193 geht hervor das mitte der 80er die Kartencodierung SAPAT-83 eingeführt werden soll. Das MfNV bat zu prüfen ob die VS- Einstufung bei den Manuskripten notwendig sei.
MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK Ministerium für Staatssicherheit Abteilung XI Leiter VVS MfS o020-XI/379/86BArch*35 Ex. Nr.: 030* Arbeitsordnung Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsver- fahren durch funktionsgebundende Nutzer im Ministerium für Staatssicherheit -Aktueller Stand 17.03.1988-
MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK Ministerium für Staatssicherheit Abteilung XI Leiter Vertrauliche Verschlußsache VVS o020 MfS-Nr.: XI/379/86 030.Ausf. BL./S.1 bis 26 A r b e i t s o d n u n g Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsverfahren durch funktionsgebundende Nutzer im Ministerium für Staatssicherheit
- 3 - VVS MfS-o020-XI/379/86 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Grundsätze 1.1. Funktionsgebundene Nutzer 1.2. Leitstellen 2. Behandlung von Codiermitteln 2.1. Herstellung 2.2. Signierung und Verpackung 2.3. Nachweisführung 2.4. Beförderung 2.5. Vervielfältigung 2.6. Vernichtung 2.7. Kontrollen 3. Planung 4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen 5. Schlußbestimmungen Anlage 1 Vorschrift zur Nutzung von Verschleierungsverfahren Anlage 2 Vorschrift zur Nutzung von Tarnverfahren Anlage 3 Vorschrift zur Nutzung des Kartencodierverfahren SAPAD-71 Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes ge- heimzuhaltender Informationen bei der Übermittlung über technische Nachrichtenmittel sowie der einheitlichen und rationellen Arbeit wird auf der Grundlage der 1. Durch- führungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 3/84 des Genossen Ministers (GVS MfS-o008-46/85) für das MfS und das Wachregiment BerlinF. E. Dzierzynskifür die An- wendung und Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleie- rungsverfahren (nachfolgend Codiermittel genannt) durch funktionsgebundende Nutzer bestimmt: 1. Grundsätze 1.1. Funktionsgebundene Nutzer Funktionsgebundene Nutzer sind angehörige des MfS und des Wachregiments BerlinF. E. Dzierzynski, die be- rechtigt sind, Codiermittel zum Schutz von Geheimnissen im Sinne der VS-Ordnung des MfS zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht anzuwenden. 1.2. Leitstellen Der Einsatz der Codiermittel hat über Leitstellen zu er- folgen, die für den Umgang mit diesen Mitteln einen von den VS-Stellen getrennten Nachweisbereich einzurichten haben. Die Funktion der Leitstelle ist im Auftrage des Leiters wahrzunehmen durch: - im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige; - VS-berechtigte Angehörige. Die Leitstelle ist verantwortlich für die Arbeit mit Codiermitteln durch funktionsgebundene Nutzer im jewei- ligen gesamten Dienst- und Anleitungsbereich. Aufgaben der Leitstelle: - Analyse des Nachrichtenverkehrs und Einleitung erforder- licher Maßnahmen für den Einsatz von Codiermitteln; - Nachweis der Codiermittel und des damit zusammenhängen- den Schriftverkehrs; - Kontrolle der Anwendung der Codiermittel; - Kontrolle der Vollzähligkeit der Codiermittel und des damit zusammenhängenden Schriftverkehrs; - Planung, Bevorratung und Versand von Codiermitteln; - Vernichtung von ungültigen Codiermitteln. Die Leitstelle hat ihre Arbeit entsprechend den Fest- legungen in Ziffer 1.2.4 der 1 -Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung zu organisieren. 2. Behandlung von Codiermitteln 2.1. Herstellung Die Herstellung und Anwendung der Codiermittel erfolg entsprechend den Vorschriften (Anlage 1 bis 3). Abweichungen von den dort getroffenen Festlegungen er- fordern in jedem Falle die Zustimmung der Abteilung XI des MfS. 2.2. Signierung und Verpackung Die Signierung von Codiermitteln erfolgt bei Versand ge- mäß den Festlegungen der VS-Ordnung des MfS. Codiermittel sind nach Ziffer 5.1.1. der 1. Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung durch die Leitstelle zu verpacken und mit dem schwarzen StempelaufdruckPersönlichzu versehen. Der VermerkPersönlichhat gemäß den Festlegungen der Postordnung des Ministeriums für Staatssicherheit zu er- folgen. Beispiele: Vertrauliche Verschlußsache MfS - o020 - Nr. CM/000102 … Ausf./Bl./S. … bis … Vertrauliche Verschlußsache MfS - o020 - MfS-Nr. XI/161/84 … Ausf./Bl./S. … bis … 2.3. Nachweisführung Die Nachweisführung von Codiermitteln erfolgt durch die speziellen Nachweisbereiche auf den von der Abteilung XI des MfS herausgegebenen Begleit- und Bestandskarten (FA 5108), Nachweiskarten (FA 4168) und Nachweislisten (FA 4251). Die zentrale VS-Stelle und deren nachgeordneten VS-Stel- len haben Codiermittel als Durchlaufpost zu behandeln. Die Übergabe an den/Übernahme von dem speziellen Nach- weisbereich hat mit Nachweis zu erfolgen. 2.4. Beförderung Die Beförderung von Codiermitteln kann erfolgen durch a) den Kurierdienst des MfS, b) im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige, c) funktionsgebundene Nutzer der Diensteinheiten, Für die Beförderung durch den Kurierdienst vorgesehene Codiermittel werden von dem abzusendenden speziellen Nach- weisbereich als VS-Post der zuständigen VS-Stelle versandt- fertig übergeben. Die Begleit- und Bestandskarte und die zugehörigen Codiermittel sind getrennt zu verpacken und zu verschicken. Der Versand der Codiermittel erfolgt als An- lagen, die zusätzlich zur VS-Nummer der Begleit- und Be- standskarte mit Buchstaben (bei mehreren Anlagen in alpha- betischer Reihenfolge) zu versehen sind. Die Beförderung von Codiermitteln durch im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige und funktionsgebundene Nutzer hat unter Beachtung der Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestim- mungen zu erfolgen. Die Nachweisführung entsprechend Ziffer 2.3. ist zu be- achten. 2.5. Vervielfältigung Die Vervielfältigung von Codiermitteln (gemäß Anlage 1) ist nur in Abstimmung mit der für die Nachweisführung ver- antwortlichen Leitstelle möglich. Die Vervielfältigung ist auf den Nachweisdokumenten zu vermerken. 2.6. Vernichtung Für die Vernichtung von Codiermitteln gelten neben den Festlegungen der VS-Ordnung des MfS folgende zusätzliche Sicherheitsbestimmungen: Codiermittel sind nach Ablauf der Gültigkeit durch den speziellen Nachweisbereich oder einen von ihm beauftragten funktionsgebundenen Nutzer zu vernichten. Die Vernichtung ist in den für die Nachweisführung vorgesehenen Dokumenten a) tabellengebunden auf de Innenverpackung des Materials, b) seriengebunden auf den Begleit- und Bestandskarten mit Datum und zwei Unterschriften zu bestätigen. Nach erfolgter Vernichtung ist die Begleit- und Bestands- karte unter Beachtung der Beförderungsart (persönliche Übergabe oder Beförderung durch Kurierdienst) an die zu- ständige Leitstelle zurückzusenden bzw. in den Leitstellen durch das zuständige Kontrollorgan einzubeziehen. Die VS- Stelle ist durch den speziellen Nachweisbereich über die Vernichtung zu informieren. 2.7. Kontrollen Die Kontrolle der speziellen Nachweisbereiche kann erfolgen durch beauftragte Angehörige - der Abteilung XI des MfS bzw. de BVfS bei Vorlage eines Kontrollausweises, - der Chiffrierdienste des MfS im Verantwortungsbereich ihrer Linien, - der Leitstellen. Die Kontrollen sind mit der zuständigen VS-Stelle des Ver- antwortungsbereiches abzustimmen. 3. Planung Der Bedarf an Codiermitteln und Nachweisdokumenten sowie Aufträge für die Produktion von Codiermitteln durch die Abteilung XI des MfS sind durch die Leitstelle bis zum 15. Mai für das Folgejahr in schriftlicher Form zu planen. 4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Codiermitteln Alle im Zusammenhang mit Codiermitteln und deren Anwendung auftretenden Informationen sind Staatsgeheimnisse und ent- sprechend dem Geheimnisschutz im Ministerium für Staats- sicherheit gegenüber Unbefugten jederzeit zuverlässig zu schützen. Die Nutzung der Codiermittel unterliegen speziellen Ge- brauchsanweisungen, die strikt einzuhalten sind, um jede Kompromittierung zu vermeiden. Bei erfolgter Kompromittierung ist unverzüglich dem un- mittelbaren Vorgesetzten und der Leitstelle Meldung zu er- statten. Auf Weisung der Leitstelle ist ein Schlüssel- wechsel durchzuführen. Unter Kompromittierung ist zu verstehen die Kenntnisnahme oder vermutliche Kenntnisnahme des Inhaltes der Codiermittel durch Unbefugte infolge von Verlust (auch zeitweilig), Diebstahl, Einsichtnahme, Mithören, Kopieren, Verrat, un- kontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung, unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen. Es ist verboten: - Nachrichten mit kompromittierten Codiermitteln zu be- arbeiten; - Informationen zu Codiermitteln über technische Nachrich- tenmittel weiterzuleiten. Alle Codiermittel sind gemäß der VS-Ordnung des MfS unter Verschluß und getrennt von allen allgemeinen Verschlußsachen aufzubewahren. Die Behältnisse sind mit dem persönlichen Petschaft des Nutzers zu versiegeln. Die zur zeitweiligen Anwendung übergebenen Mittel hat der Benutzer ständig bei sich zu tragen bzw. unter ständiger Kontrolle oder Verschluß zu halten. 5. Schlußbestimmungen Diese Arbeitsanordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.1987 in Kraft. Gleichzeitig damit werden dieAllgemeine Instruktion über SprechtafelnVVS MfS-020-2974/66,Herstellungsanweisung für Sprech- und Zahlen tafelnVVS ZCO-718/70 und dieInstruktion zur Herstellung und Anwendung von Tarntafeln der Typen 307 und 308VVS 2284/62 außer Kraft gesetzt. Sie sind an den Herausgeber zur Vernichtung zurückzusenden. Anlage 1 V o r s c h r i f t zur Nutzung von Verschleierungsverfahren
- 14 - I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Grundsätze 2. Einsatzbedingungen 3. Aufbau 3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln 3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel 3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech- und Zahlentafeln 3.3.1. Sprechtafeln 3.3.2. Zahlentafeln 3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln 4. Herstellung von Verschleierungsmitteln 4.1. Allgemeines 4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von Phrasentafeln 5. Anwendung A n h a n g Tabelle der zugelassenen Typen 1. Grundsätze (1) Verschleierungsverfahren werden zur Übermittlung von Informationen über technische Nachrichtenmittel eingesetzt, um dem Gegner die Auswertung der Nachrichteninhalte zu er- schweren. Verschleierungsverfahren gewährleisten für die übermittel- ten Nachrichten eine geringe Sicherheit, sie verhindern nur das unmittelbare Mitverstehen durch Unbefugte. (2) Zu einem Verschleierungsverfahren gehören eine Phrasen- tafel, das zugehörige Schlüsselmittel und die Gebrauchs- anweisung. (3) Beim Einsatz eines Verschleierungsverfahrens ist die Teilchiffrierung zugelassen, d. h., nur die geheimzuhal- tenden Teile einer Nachricht werden verschleiert. Bei Anwendung des Typs 490 ist die Teilchiffrierung - im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der Nach- richt - nicht gestattet. (4) Die einfache Handhabung eines Verschleierungsverfahrens ermöglicht eine hohe Chiffriergeschwindigkeit und die un- mittelbare Gesprächsführung ohne Entstehung von Zwischen- material. Die Phrasentafel eines Verschleierungsverfahrens kann im Format den konkreten Anwendungsbedingungen ange- paßt werden. (5) Der kombinierte Einsatz verschiedener Verschleierungs- verfahren ist zulässig. (6) Verschleierungsverfahren bieten die Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer. (7) Schlüsselmittel zu Verschleierungsverfahren werden grundsätzlich durch die Abteilung XI des MfS hergestellt und der Leitstelle entsprechend ihrer Planung zur Ver- fügung gestellt. 2. Einsatzbedingungen (1) Der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens bei der Übermittlung der Nachrichten über Funkkanäle ist unter Einhaltung folgender Bedingungen zulässig: - Die Nachricht wirkt sich so schnell aus daß dem Gegner keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt. - Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der Übermittlung keine wesentlichen Erkenntnisse mehr. (2) Bei Übermittlung über nichtabhörsichere Drahtkanäle ist der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens zulässig, wenn eine der beiden obengenannten Bedingungen zutrifft. 3. Aufbau 3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln Verschleierungsverfahren können durch den Einsatz on Sprech- und Zahlentafeln realisiert werden. Die im Anhang befindlichen Tabellen enthält die zugelassenen Typen. 3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel (1) Schlüsselmittel für Verschleierungsverfahren werden in Heftform hergestellt. Ein Heft beinhaltet eine Serie mit 12 Blatt. Jedes Blatt enthält 31 Tagesschlüssel. (2) Der Typ 412 wird in Heftform mit 31 Blatt hergestellt, die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt ent- hält einen Tagesschlüssel. (3) Der Typ 490 wird in Heftform mit 12 Blatt hergestellt, die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt enthält einen Wochenschlüssel. (4) Die Innenseite des Heftumschlages enthält die Tabelle zur Nachweisführung der Entnahme, Vervielfältigung und Vernichtung der einzelnen Blätter. 3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech- und Zahlentafeln 3.3.1. Sprechtafeln (1) Typ 355a und 355b Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 13 bzw. 26 Spalten (169 bzw. 338 Phrasenfelder). Der zugehörige Schlüsseltyp 559 besteht aus 2 Buch- stabenmischalphabeten. Das erste Mischalphabet wird zur Zeilenbezeichnung (senkrecht von oben beginnend) und das 2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung (waagerecht von links beginnen) in der vorgegebenen Reihenfolge enge- tragen. Als Geheimeinheiten entstehen Buchstabenbigramme, deren 1. Buchstabe in der selben Zeile und deren 2. Buch- stabe in derselben Spalte wie die Phrase steht. (2) Typ 357 Die Phrasentafel besteht aus 10 Zeilen und 10 Spalten (100 Phrasenfelder). Der zugehörige Schlüsselmitteltyp 438 besteht aus 2 Ziffern- mischalphabeten. Das 1. Mischalphabet wird zur Bezeichnung der Zeilen und das 2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung eingetragen. Als Geheimeinheiten entstehen Ziffernbigramme. (3) Typ 412 Die Phrasentafel des Typs 412 wird durch die Abteilung XI auf Folienmaterial in den Abmessungen von 140 x 75 mm her- gestellt. Sie besitzt 4 Zeilen und 8 Spalten (32 Phrasen- felder). Zur Schlüsseleintragung wird ein Tagesschlüssel des Typs 412 unter die Folie geschoben. (4) Typ 413a Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit jeweils 13 Zeilen. Als Schlüssel wird ein Buchstabenmischalphabet des Typ 559 benutzt. Die ersten 13 Buchstaben werden in die linke, die restlichen in die rechte Spalte von oben nach unten eingetragen. Als Geheimeinheit steht für die Phrasen der links danebenstehende Buchstabe. (5) Typ 413b Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit je 18 Zeilen. Ein Schlüssel des Typs 655 besteht aus einem Buchstaben- Ziffern-Mischalphabet. Die ersten 18 Elemente werden in die linke und die restlichen in die rechte Spalte von oben nach unten eingetragen. Als Geheimeinheit steht für die Phrasen das linke dabene- stehende Element des Schlüssels. (6) Typ 470a und b Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 7 bzw. 10 Spal- ten für die Wortphrasen und einem Ziffernteil. Von dem ersten Mischalphabet eines Schlüssels des Typs 559 werden die ersten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung des Wortphrasenteiles und die restlichen für den Ziffernteil von oben beginnend eingetragen, 14 bzw. 20 Buchstaben des 2. Mischalphabetes werden zur Spaltenbezeichnung des Wortphrasenteiles, die restlichen 12 bzw. 6 Buchstaben für den Ziffernteil von links be- ginnend eingetragen. (7) Typ 490 (BuZ 490) Der Typ 490 ist eine Sprechtafel mit festgelegten Inhalt und festgelegter Form. Sie wird nur von der Abteilung XI hergestellt und ist für die Buchstabierung kurzer Wörter sowie die Übermittlung on Zahlengruppen vorgesehen. Sie besteht aus Chiffrier- und Dechiffrierteil. Der Chiffrier- teil enthält als Klareinheiten in alphabetischer Ordnung die 26 Buchstaben, die Umlaute, den Bindestrich und die Ziffern 0 bis 9. Jede Klareinheit sind als Geheimeinheiten 4 Buchstaben- bigramme fest zugeordnet, die wahlweise in unsymmetrischer Reihenfolge zu verwenden sind. Den Ziffern 0 bis 9 als Klareinheit sind je 12 Buchstaben- bigramme als Geheimeinheit zugeordnet. Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten zum schnellen Auffinden lexikographisch geordnet. 3.3.2. Zahlentafeln (1) Typ 355 Der Aufbau der Phrasentafel ist analog Typ 355. Als Schlüsselmittel wird der Typ 438 eingesetzt. Bei diesem Zahlentafeltyp entstehen als Geheimeinheiten Ziffernbigramme. 3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln (1) Typ 355a Tabelle (2) Typ 357 Tabelle (3) Typ 412 412/ 000430 AO AH AA AY AK AS AI AP OW OY OZ OI ON OH OS OM YZ YL YI YF YK YA YM YT SU SK ST SH SE SO SP SS (4) Typen 413a und b Tabelle 413a Tabelle 413b (5) Typ 470a Tabelle (6) Typ 490 Tabelle (7) Typen 355 und 357 2 Tabellen 4. Herstellung von Verschleierungsmitteln 4.1. Allgemeines (1) Verschleierungsmittel wind im Auftrag des Leiters durch die Leitstelle der Diensteinheiten in eigener Zustän- digkeit zu erarbeiten. Die beauftragten Genossen müssen im Besitz einer gültigen Lehrberechtigung für UKW-Sprechfunk sein. (2) Die Erarbeitung eines Verschleierungsmittels entspre- chend den zugelassenen Typen erfordert eine genaue Kennt- nis des betreffenden Anwendungsbereiches und des Charakters der zu übermittelnden Nachrichten. Das betrifft insbesondere - den Nachrichteninhalt, - die Nachrichtendichte - die Anzahl der Korrespondenten, - das Nachrichtenübertragungsmittel, - die speziellen Anwendungsbedingungen, - die technologischen Möglichkeiten der Produktion und Vervielfältigung in Anwendungsbereich. (3) Die drucktechnische Herstellung von Verschleierungs- mitteln kann von der Abteilung XI des MfS übernommen wer- den, wenn eine reproduktionsfähige Vorlage entsprechend den gültigen Standards durch die auftragsgebende Dienst- einheit vorgelegt wird. Die Auftragserteilung hat mit schriftlichem Antrag des leiters der Diensteinheit zu erfolgen. Dieser Antrag sollte auch den vorgesehenen Einsatztermin, das Format, die Auf- lagenhöhe und zu beachtende Besonderheiten enthalten. 4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von Phrasentafeln (1) Auswahl des Phrasentafeltyps Ausgehend von der Aufgabenstellung und dem zu erwartenden Inhalt des Nachrichtenverkehrs, ist der Phrasenvorrat für die zu erarbeitende Phrasentafel zu bestimmen. Auf dieser Grundlage ist der geeignete Typ auszuwählen. (2) Abfassen der Phrasen Das Abfassen der Phrasen hat so zu erfolgen, daß diese kurz, einheitlich und möglichst vielseitig verwendbar formuliert werden. Die Phrasen dürfen keine mehrdeutige Auslegung zulassen. Stereotype Phrasenteile, Ziffern und Buchstaben sind in Phrasentafeln nicht aufzunehmen. (3) Eintragung der Phrasen in die Tafel Die Phrasentafeln sind bezüglich der Anordnung der Phrasen so zu gestalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels gewährleistet wird. Die Anordnung der Phrasen erfolgt im allgemeinen zeilen- oder spaltenweise, lexikographisch geordnet. Häufig benötigte Phrasen sollten mehrfach und unsymmetrisch verteil in die Phrasentafel aufgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Eintragung häufig benötigter Phrasen über mehrere Phrasenfelder. Eine zusätzliche Kennzeichnung dieser Phrasenfelder ist sinnvoll für ein schnelles Auffinden. Im Phrasenvorrat befindliche Sachgruppen (Kfz-Typen, Objektbezeichnungen o. ä.) sollten diagonal eingeordnet werden. (4) Kennzeichnung der Phrasentafel Phrasentafeln sind VS-Dokumente und als solche entpre- chend der VS-Ordnung des MfS durch die Chiffrierleitstelle zu kennzeichnen. In Ausnahmefällen kann aus operativen Gründen auf eine VS-Auszeichnung verzichtet werden. Eine Exemplarnummerierung ist zur lückenlosen Nachweisführung in jedem Fall erfor- derlich. (5) Festlegung des Schlüsselwechsels Bei Verschleierungsverfahren wird Zeitschlüssel angewandt. Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von der Nachrichtendichte, dem Nachrichteninhalt, den benutzten Nachrichtenübertragungsmitteln und den speziellen An- wendungsbedingungen des jeweiligen Bereiches. Die Gültigkeit des Schlüssels der Typen 355 II, 412, 438 559 und 655 beträgt für den ununterbrochenen Einsatz maximal 24 Stunden. Die Gültigkeit eines Schlüssels des Typs 490 beträgt maximal eine Woche. Prinzipiell ist ein Schlüsselwechsel - vor Beginn eines Einsatzes oder einer Übung, - bei Kompromittierung des Schlüssels und - auf besondere Anweisung der Leitstelle durchzuführen. (6) Bei der drucktechnischen Herstellung ist zu beachten, daß auf der Rückseite der Phrasentafel oder in anderer geeigneter Weise die Gebrauchsanweisung beigefügt wird. 5. Anwendung () Ein Verschleierungsverfahren kann seinen vorgesehenen Zweck nur dann erfüllen, wenn der Nutzer verantwortungs- bewußt handelt, die Anwendung beherrscht und die Sicher- heitsbestimmungen konsequent einhält. (2) Zur Erhöhung der Sicherheit eines Verschleierungs- verfahrens ist es sinnvoll, möglichst alle zu übemitteln- den Begriffe durch Geheimeinheiten zu ersetzen. Bei Über- mittlung vom Mischtexten ist unbedingt zu beachten, daß die offen übermittelten Textteile kein Rückschlüsse auf die konkrete Bedeutung der benutzen Geheimeinheiten zu- lassen. (3) Folgende Informationen sind grundsätzlich verschleiert zu übermitteln: - Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen, - taktische und operative Begriffe, - Dienststellen, Einheiten, Objekte, - Zahlen- und Zeitangaben, - Orts- und Geländeangaben. (4) Geheimzuhaltende Angaben übe Personen (Name, Ge- burtsdaten, Anschriften u. ä.) dürfen weder offen noch verschleiert übermittelt werden. Die BuZ 490 ist für die Übermittlung derartiger Angaben nach Bestätigung spezieller Einsatzbedingungen durch die Abteilung XI des MfS zugelassen.
Art | Typ | Phrasen- felder | Phrasen- vorrat | Mindestbelegung | festgelegter Schlüsselmitteltyp |
---|---|---|---|---|---|
Sprechtafel | 355a | 13 x 13 | 168 | vierfach | 559 |
Sprechtafel | 355b | 13 x 26 | 338 | zweifach | 559 |
Sprechtafel | 357 | 10 x 10 | 100 | einfach | 438 |
Sprechtafel | 412 | 4 x 8 | 32 | einfach | 412 |
Sprechtafel | 413a | 13 x 2 | 26 | einfach | 559 |
Sprechtafel | 413b | 18 x 2 | 36 | einfach | 655 |
Sprechtafel mit Zahlentafel | 470a | 13 x 7 10 (zi) | 101 | zweifach | 559 |
Sprechtafel mit Zahlentafel | 470b | 13 x 10 10 (Zi) | 140 | zweifach | 559 |
Zahlentafel | 355 | 10 | 10 | zwölffach | 355 II |
Zahlentafel | 357 | 10 | 10 | sechsfach | 438 |
Buchstabier- und Zahlen- tafel (BuZ) | 490 | Buchstaben A - Z, Um- laute, Bin- destrich, 30 ziffern (0 - 9) | vierfach |
Anlage 2 V o r s c h r i f t zur Nutzung von Tarnverfahren I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Grundsätze 2. Einschätzungen 3. Aufbau des Phrasenheftes un der Schlüsselmittel 3.1. Aufbau des Phrasenheftes 3.2. Aufbau des Schlüsselmittel 4. Herstellung von Tarntafeln 5. Handhabung 5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels 5.2. Tarnen 5.3. Enttarnen 1. Grundsätze (1) Der Einsatz von Tarnverfahren zur Geheimhaltung von Informationen bei der Übertragung über technische Nach- richtenmitttel gewährleistet eine geringe Sicherheit. (2) Im MfS kommen die Tarntafeltypen 308 und 750 zum Eins- satz. Beide Typen unterscheiden sich im Format. (3) Zu einem Tarnverfahren gehören folgende Bestandteile: - Phrasenheft (Tarntafel), - Schlüsselmittel (Schlüsselgruppentafel und 2 Tarn- streifen), - Gebrauchsanweisung, - Tarntafelhülle. (4) Die Dauer der Gültigkeit eines Schlüssels beträgt 4 Stunden. (5) Beim Einsatz eines Tarnverfahrens ist die Teilchif- frierung verboten. Alle Klartextelemente sind vollständig zu tarnen. (6) das beim Tarnen bzw. Enttarnen von Nachrichten ent- stehende Zwischenmaterial ist Chiffriermaterial und als solches gemäß Ziffer 2.6. der Arbeitsordnung zu behan- deln. (7) Der kombinierte Einsatz von Tarn- und Verschleierungs- verfahren ist zulässig. (8) Tarnverfahren bieten die Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer. (9) Tarntafeln und die dazugehörigen Schlüsselmittel werden durch die Abteilung XI des MfS entsprechend der Planung der Diensteinheiten hergestellt. (10) Tarntafeln und Schlüsselmittel sind VVS-Dokumente und werden als solche gekennzeichnet. 2. Einsatzbedingungen (1) Der Einsatz eines Tarnverfahrens ist unter folgenden Bedingungen zulässig: - Die operative Bedeutung des Nachrichteninhaltes muß nach höchstens 4 Stunden hinfällig sein. - Ein Spruch darf nicht mehr als 50 Tarngruppen ent- halten. (2) Vor Einführung einer Tarntafel sind die Nutzer durch die Leitstelle umfassend und gründlich in die Sicherheits- bestimmungen und in die Handhabung der Tarntafel akten- kundig einzuweisen. 3. Aufbau des Phrasenheftes und der Schlüsselmittel 3.1. Aufbau des Phrasenheftes (1) Ein Phrasenheft besteht aus 25 Komplexen, denen die Komplexzahlen von 1 bis 25 zugeordnet sind. Jeder Komplex ist in 25 Zeilen (gekennzeichnet durch die Zeilenzahl 1 bis 25) und 4 Spalten (gekennzeichnet durch die Spalten- buchstaben A, B, C und D) geteilt. In den Feldern, die durch Zeilenzahlen und Spaltenbuchstaben beschrieben werden, stehen die Phrasen. (2) Das Phrasenheft enthält weiterhin die Gebrauchsan- weisung, eine Übersicht für das schnelle Auffinden von Zahlen, Uhrzeiten, Satzzeichen u. ä., gegebenenfalls auch eine Übersicht über die Anordnung von Spezialteilen. 3.2. Aufbau der Schlüsselmittel (1) Die Schlüsselgruppentafel enthält 31 Tages- und 2 Reserveschlüssel. Ein Tagesschlüssel besteht aus 6 Schlüsselgruppen (Spalten A bis F) mit einer Gültigkeit von 4 Stunden. Die Schlüsselgruppen (Ziffernbigramme) dienen zum Ein- stellen der Tarnstreifen. (2) Die Tarnstreifen bestehen aus jeweils 5 Tabellen, die von 0 bis 9 nummeriert sind. Jede Tabelle enthält 100 Tarngruppen in 25 Zeilen und 4 Spalten. Die Kennzeichnung der Zeilen und Spalten einer Tabelle entspricht den Bezeichnungen der Komplexe, Zeilen und Spalten des Phrasenheftes. 4. Herstellung von Tarntafeln (1) Die Herstellung einer Tarntafel durch die Abteilung XI des MfS bedarf der Planung und einer schriftlichen Auf- tragserteilung durch die betreffende Diensteinheit. Dieser Antrag muß folgendes enthalten: - Typ der Tarntafel; - Titel und VS-Kennzeichnung der Tarntafel (VVS-Nr. des Anwendungsbereiches); - Auflagenhöhe der Tarntafel und Schlüsselmittel; - gewünschter Fertigungstermin bzw. geplanter Termin des Einsatzes; - als Anlage den lexographisch bzw. nach Sachgebieten geordneten Phrasenbestand (einschließlich der Ziffern, Zahlen, Uhrzeiten und Satzzeichen, die unsystematisch in den Phrasenbestand einzuordnen sind). Für das Manu- skript des Phrasenbestandes kann die Abteilung XI den Diensteinheiten Vordrucke zur Verfügung stellen. (2) Vor der Auftragserteilung ist eine mündliche Konsul- tation zwischen dem Verantwortlichen der jeweiligen Diensteinheit und der Abteilung XI zweckmäßig. (3) Die auftraggebende Diensteinheit ist für die Autoren- korrektur des Druckmanuskriptes der Tarntafel verantwort- lich. 5. Handhabung 5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels (1) Die Einstellung des Schlüssels erfolgt entsprechend der gültigen Schlüsselgruppe der Schlüsselgruppentafel. Die gültige Schlüsselgruppe wird durch das Tagesdatum und die Uhrzeit bestimmt. Beispiel:
Datum: 16. Oktober Uhrzeit: 06:00 gültige Schlüssel- gruppe: 39 (2) Die erste Ziffer der Schlüsselgruppe bestimmt die Einstellung des linken Tarnstreifens, die zweite Ziffer die des rechten. Die Tarnstreifen sind entsprechend zu falten und in die Taschen der Tarntafelhülle zu stecken.
5.2. Tarnen (1) Eine Tarngruppe besteht aus 2 Ziffernbigrammen. Das 1. Ziffernbigramm entspricht einem der 4 Ziffernbigramme des linken Tarnstreifens, dessen Zeilenzahl mit der Komplexzahl, in dem die zu tarnende Phrase steht, über- einstimmt. Das zweite Ziffernbigramm der Tarngruppe entspricht dem Ziffernbigramm des rechten Tarnstreifens, dessen Zeilen- zahl und Spaltenbuchstabe mit der Beschreibung der Phrase durch Zeilenzahl und Spaltenbuchstabe übereinstimmen. Beispiel:
Klartext: Aktion abbrechen Tarntext: 24 11 77 70 (2)Bei mehrmaligem Tarnen gleicher Phrasen innerhalb der Gültigkeit eines Schlüssels ist die unsystematische Auswahl unter den möglichen Ziffernbigrammen der Tarn- steigen zu beachten. 5.3. Enttarnen Zum Enttarnen wird das erste Ziffernbigramm der Tarngruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl im Tarn- streifen bestimmt den Komplex, auf dem die Phrase sich be- findet. Das zweite Ziffernbigramm wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieses Ziffernbigrammes bestimmen den Platz der Phrase innerhalb des Komplexes. Anlage 3 V o r s c h r i f t zur Nutzung des Kartencodierverfahrens SAPAD-71 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Grundsätze 2. Einsatzbedingungen 3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586 4. Handhabung 1. Grundsätze 81) Der Einsatz des Verfahrens SAPAD-71 erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit der Organe der Diensteinheiten des MfS und in der militärischen Ausbildung. (2) Schlüsselmittel zur Codierung von Kartenkoordinaten werden durch die Abteilung XI des MfS hergestellt. (3)SAPAD-71 ist ein Verfahren zur Codierung der Karten- koordinaten von Geländeabschnitten und -räumen. (4) Die Übertragung codierter Kartenkoordinaten ist nur bei verschleierten Gesprächsführung und innerhalb von Geheimtexten durch Anwendung von Codier-, tarn- und Verschleierungsverfahren gestattet. (5) Beim Verfahren SAPAD-71 sind den Gitternetzlinien des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wieder- holende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechs- stellige Koordinate für jedes Gitternetzquadrat ent- steht (siehe Beispiele). Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz- quadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhr- zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem), Dar- über hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der 9 Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierer- system). Ihre Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhr- zeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an die codierten Kartenkoordinaten anzufügen, so daß diese sieben- oder achtstellig sein kann. Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu bestimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind zehnstellig. Bei den topografischen karten der Maßstäbe 1 : 200 000, 1 : 100 000 und 1 : 50 000 sind die codierten Kartenkoordi- naten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen) Kartenrand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte zu erfassen. (6) Das Öffnen der Folientaschen des Schlüsselmitteltyps 586 hat durch Lösen der durchsichtigen Plastfolie am linken und rechten Rand zu erfolgen. Die Tabellen sind einzeln entsprechend den Festlegungen zum Schlüsselwechsel zu entnehmen, die undurchsichtige Plastfolie sowie die vorhandenen Heftklammern dürfen nicht beschädigt bzw. entfernt werden. (7) Die Dauer der Gültigkeit einer Codierung beträgt einen Monat. Es dürfen nur die jeweils gültigen Tabellen aus dem Heft entnommen werden. 2. Einsatzbedingungen (1) Das Verfahren SAPAD-71 kann für topografische Karten in den Maßstäben 1: 500 000, 1 : 200 000, 1 : 100 000 und 1 : 50 000 eingesetzt werden. (2) Es besteht die Möglichkeit, Kartenkoordinaten des maß- stabes 1 : 25 000 mit dem Schlüsselmittel für den Maßstab 1 : 50 000 zu verschleiern. Dabei sind nur die Koordinaten mit Geheimeinheiten zu versehen, die im Schlüsselmittel 1 : 50 000 vorhanden sind. (3) Bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener Kartenmaßstäbe mit unterschiedlicher Codierung ist vor der ersten codierten Koordinatenbezeichnung als Geheimtext der je- weilige Kartenmaßstab anzugeben. 3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586 (1) Der Schlüsselmitteltyp 586 wird in Tabellenform, ver- packt in einer Folientasche, hergestellt. (2) Ein Exemplar einer Serie enthält je 15 Tabellen für die Codierung des Hochwertes und des Rechtswertes, die Gebrauchsanweisung und die Tabelle für die Entnahme und Vernichtung.
4. Handhabung (1) Beispiel Codierung Klarkoordinaten: Hochwert 5779 Rechtswert 3301 Codierung des Hochwertes:
Codierung des Rechtswertes:
Codierte Kartenkoordinaten: Hochwert 810, Rechtswert 272 (2) Beispiel Dekodierung Geheimkoordinaten: Hochwert 265 Rechtswert 001 Dekodierung des Hochwertes:
Dekodierung des Rechtswertes:
Klarkoordinaten: Hochwert 6041, Rechtswert 3582
Deckblatt:
Chiffrier - Dechiffriertabelle
Gültigkeit der Blätter zur Avisierungsstelle/Speicherführung/Rechergen/RVBlatt 01 Januar 1986 07 Juli 1986 02 Februar 86 08 August 86 03 März 86 09 September 86 04 April 86 10 Oktober 86 05 Mai 86 11 November 86 06 Juni 86 12 Dezember 86 Die einzelnen Blätter sind monatlich aus dem Heft zu entnehmen (Unterschrift auf Deckblatt) und nach Ungültigkeit monatlich zu vernichten (Unterschriften auf Deckblatt). Das Deckblatt ist nach Ungültigkeit aller Blatter und deren Vernichtung an den Absender zurückzugeben. Für das Jahr 1987 sind die Unterlagen im Dezember 1986 in Empfang zu nehmen.
Die vorliegenden Schlüsselunterlagen, für das Jahr 1986, dürften bei Einhaltung der DV gar nicht mehr Existieren! Vorhanden sind auch noch Unterlagen von Nov. und Dez. 1989. BArch*39
PS-22, 025, 027, BEL-1 Achat, Bernstein, Budapest, Dahlie, Dora,E, Enzian, Granat, Grube, Kristall, Löwenzahn, Mohn, Moskau, Peking, R-1, Ro-1, Rose, Trapo, Trapo-2, Tulpe Alle hier genannten Verfahren wurden ab 1970 durch die in 7. beschriebenen Verfahren ersetzt. Die Tarntafeln sind immer schon als dekryptierbar durch das ZCO eingestuft worden. Maßgabe für die Benutzung der Verfahren war immer das nur eine sofortige Aktion auf die empfangenen Signale und Kommandos erfolgt. Die Gültigkeit der Schlüssel sind abhängig von dem Spruchaufkommen. Maximal 12 Stunden und minimal 4 Stunden. Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28.
R-1/A Gebauchsanweisung 1. In die Sprechtafel düfen nur die ausdrücklich da- für bestimmten Personen Einblick erhalten. Vor und nach dem Gebrauch ist die SpT unter sicheren Verschluß aufzubewahren. 2. Die SpT ist vor Kompromittierung zu schützen. Eine Kompromittierung der SpT ist sofort der Leit- stelle zu melden. 3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn folgende Bedinungen erfüllt sind: - der Benutzer befindet sich im Einsatz - die Nachricht ist so beschaffen,daß sie nach kurzer Zeit dem Gegner keine wesentlichen Kenntnisse liefert. 4. Jede in der SpT enthaltene Phrase wird duch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt, deren erster Buchstabe in derselben Zeile und deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte bzw. in denselben Spalten wie die Phrase stehen. Die Buchstabengruppen wird nach dem deutschen Buch- stabieralphabet übermittelt. z. B.: E L = Emil Ludwig Die Mehrfachbelegung der Phrasen ist in unsy- stematischer Weise auszunutzen. 5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe- dingt einzuhalten.
SprechtafelRo.-1BArch*309 Die Sprechtafel Ro.-1 (Rostock-1) wurde für die BVfS-, KDfS- und OD Rostock erstellt. Sie war anzuwenden im UKW-Sprechfunk. Die UKW Rufzeichen der BVfS lautetRichardund der KDfS und ODPolar. Der Schlüsselwechsel für Ro.-1 war 00.00 Uhr. Das Verfahren war ab 01.03.1983 einzusetzen. Der Vorläufer der Sprechtafel Ro-1 ist die Sprechtafel R-1 (1973). Bei der Anwendung ist Mischtext zulässig. Der Mischtext in dem Lehrmaterial beschrieben. Nichtzulässig ist die Übermittlung von Personalien. Zur Übertragung von Personendaten ist die Substitu- tionstabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen Typ 350 zu verwenden. Die Sprechtafel wird mit den Schlüsselunterlagen Typ 438 angewendet. Die Sprechtafel ist mit einem Trageriemen am Mann zu tragen. Die Sprechtafel setzt sich aus zehn Tafeln zusammen:
Tafel 1 | Dienststellen, Dienststellungen, und Länder |
Tafel 2 bis 5 | Allgemeine op. Begriffe |
Tafel 6 bis 7 | Begriffe der milit. Ausbildung |
Tafel 8 | Begriffe für Personenbeschreibung |
Tafel 9 | Zahlentafel |
Tafel 0 | Straßen und Objekte |
Bei der Sprechtafel SpT R-1 (E641) werden die Schlüsselunterlagen vom Typ 355 verwendet. Ein Auszug aus der Sprechtafel der VP ist in Codes dargestellt. Die Phrase wird in eine dreistellige Zifferngruppe codiert. Die erste Ziffer ist die Nummer der Tafel, die zweite Ziffer die Schlüsselnummer der entsprechenden Zeile und die dritte Ziffer die entsprechende Spalte. Format:Tafel-Zeile-Spalte Tzs = 1 7 5 = Tafel=1 Zeile=7 Spalte=5 Ktxt = OHS Beispiel: 163 185 982 449 Klartext: Diplomat Österreich 1 PKW Tarntafel Code 081/PS, Code 082/PS-1 und PS-22 Die Tarntafeln des Personenschutzes ist gegliedert nach den jeweiligen Standort der Diensteinheit. 1958 gab es den CodeDORAROSETULPEder in vier Codebüchern wie folgt gegliedert ist: - Teil 1: Flug/Reiserouten - Teil 2: größere Eisenbahnstationen - Teil 3: alle Eisenbahnstationen und Verkehrsknoten - Teil 4: Wörter und Wortverbindungen 1961 gab es für die Personenschutzeinheit die Tarntafeln: - MOSKAU, - BUDAPEST, - PEKING und - GRUBE. GRUBE ist für den Aufenthalt in der DDR genutzt worden. Die 1250 Phrasen wurden in eine 25 x 50 Tabelle untergebracht. Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel angelegt. 1983 wurde die Tarntafel PS-22 Inkraftgesetzt. Es ist ein Codierbuch das aus Phrasen besteht, mit Ziffern, Zahlen, Satzzeichen Uhrzeiten sowie für Berlin und die DDR zusammengestellte Ortsbezeichnungen. Die codierten Phrasen werden anschließend mit einem Schlüssel verschleiert. Tarntafel Code 025, gültig bis 1957 Buchstaben und Text nach Zahlensubstitution über die Phrasentafel wie im Typ 470 beschrieben. Tarntafel Code 027, gültig 1957 - 1959 Der Code 027 ersetzt das Verfahren Code 025, es wurden die Phrasen- tafeln vereinfacht bzw. verkürzt. Das Codebuch besteht aus 2 Phrasenteilen: - schwarze Phrasen, sind kompletten Wörtern und Begriffen, - rote Phrasen, ermöglicht das zusammensetzen von Wörtern und Zahlen die nicht im schwarzen Phrasenteil enthalten sind. Die Codierung erfolgt über die Zeilen/Spaltencodierung. Zur Signalisation des Wechsels auf roten oder schwarzen Phrasenteil muß ein gesondertes Signal codiert werden. Beispiel: Ktxt.:Sofort nach Volksbühne kommen.Codiert:Sofort nach Csign. V o l k s b ue h ne Csign. kommenGtxt.:05 74 55 59 87 91 41 45 63 09 42 04 98 14Tarntafel BEL-1 ACHAT, LÖWENZAHN, MOHN und DAHLIE, gültig 1959 - 1968 Die Substitution erfolgt mit einer dreiteiligen Phrasentabelle: Tabelle 1: enthält für den jeweiligen Bezirk alle Straßen -bezeichnungen, -namen. Tabelle 2: enthält die Objektbezeichnungen. Tabelle 3: enthält die Ortsbezeichnungen. Z.B. im Bezirk Rostock enthält die Tabelle 1: 488, Tabelle 2: 258, und Tabelle 3: 432 Einträge, für Groß-Berlin ist in der Tabelle 1: 3885, Tabelle 2: 721, und Tabelle 3: 98 Einträge verzeichnet. Die Tarntafel ACHAT erhielt für jeden Bezirk eine andere Bezeichnung: ACHAT A = 058, ACHAT E = 070 ACHAT H = 073, ACHAT I = 074, ACHAT L = 075, ACHAT M = 076, ACHAT N = 077, … Der Nachfolger der Tarntafeln MOHN und LÖWENZAHN ist die Tarntafel VIII-1 Typ 308. Diese wurde in einem kleinem Heft inRocktaschenformatausgegeben. ACHAT wurde ersetzt durch die Tarntafel 308. Tarntafel ENZIAN 319, ab 1961 Tarntafel LUX und DAHLIE Diese Tarntafel ist in einer 10 x 10 großen Tabelle angelegt. 100 Elemente aus Buchstaben/Zahlen/Zeiten/Begriffe und Namen sind darin eingetragen. Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papier- streifen mit dem gültigen Schlüssel angelegt. Die Schlüssel bestanden immer aus einer 2stelligen Zahl. Das Codegram eines Begriffes ist eine 4stellige Codegruppe. Diese Tarntafel wurde in Zigaretten Schachtelformat ausgegeben. TarntafelE, ab 1958 Die TarntafelEist für die Grenztruppen herausgegeben worden. Nachweißlich in der 6. GBr. verwendet und durch kryptologische Untersuchung und dauernder Funküberwachung der 6. GBr. wurden die schwächen des System ermitteln. Die TarntafelEhat das gleiche Aussehen wie die Tafeln 357-1 und 470. Tarntafel TRAPO, ab 1960 Entwickelt für die Transportpolizei (im Volksmund auch Trapo genannt). Bei dem Verfahren TRAPO sind Phrasen, Buchstaben, Zahlen, Ziffern, Zeiten in Minuten und Stunden und Satzzeichen in eine 25 x 25 große Tabelle ähnlich der TDR-84 eingetragen. Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel angelegt. Tarntafel TRAPO-2, ab 1960 Die Weiterentwicklung der TRAPO. Tarntafel BERNSTEIN, ab 1960 Die Tarntafel BERSTEIN wird in Verbindung mit den Tarntafeln TRAPO und TRAPO-2 verwendet. Tarntafel GRUBE, Code 083 ab 1960 Der Code 083 GRUBE ist gültig für die Nachrichten- übermittlung des Personenschutzes (PS) und dem Regierungszug der DDR. Die Nachrichten, das Codierbuch, waren gegliedert nach: - Stationen: 33 größere Bahnhöfe - Wörter Verbindungen: 60 - Buchstaben: 32 - Ziffern: 10 - Zahlen: 60 (Minutenzahlen) - Uhrzeiten 24 (Stunden) - röm. Z. 22 (IV … XXV) - Satzzeichen: 4 (.,-?) Der Code ist ein einstufiger Kurzcode mit dreifach Belegung. Zum Codieren der Gruppen wurde der Spruchschlüssel 00 verwendet. Die Codegruppen sind 3stellige Zifferngruppen. Tarntafel GRANAT, Code 084 ab 1960 Der Code 084 GRANAT ist gültig für alle in den MdI und BL der SED beauftragen zur Nachrichtenübermittlung. Er gilt in der Stufe I, normale Gefechtsbereitschaft, bei einer erhöhten Gefechtsbereitschaft tritt die Stufe II ein und es wird der Code KRISTALL verwendet. GRANAT besteht aus einem Handbuch von Wörtern, Begriffen, Befehlen, Meldungen und Zahlen-Ziffern. Diese sind in entsprechende Abschnitte untergliedert. Befehle: 1 = Abschnitt besetzt bis .. Uhrzeit. … 186 = … Meldungen: 187 = Abriegelung durchgeführt im Abschnitt .. um .. Uhrzeit … 431 = … Begriffe: 431 = absetzen, abgesetzt … 1012 = zum Zahlen/Buchstaben 1013 = A … 1038 = Z 1039 = 1 … 1048 = 0 Tarntafel KRISTALL, Code 084 ab 1960
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28. LehrmaterialAusbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der militärischen Ausbildung im MfSMinisterium für Staatssicherheit BArch*305 Abteilung XI Vertrauliche Verschlußsache! VVS-MfS-020-XI/186/76 Ausf. №. 0046 Lehrmaterial Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der militärischen Ausbildung im MfS
Ministerium für Staatssicherheit Abteilung XI Vertrauliche Verschlu0sache! VVS-MfS-020-XI/186/76 315 Blatt Lehrmaterial Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der militärischen Ausbildung im MfS Vorliegendes Lehrmaterial wurde entsprechend der Dienstanweisung 8/75 des Gen. Minister zur Orga- nisierung und Durchführung der militärischen Aus- bildung im Ministerium für Staatssicherheit er- arbeitet. Es basiert auf der DV 2/69 (Chiffrierordnung) des Gen. Minister und Festlegungen auf dem Gebiet des Chiffrierwesens, insbesondere Instruktionen der Abteilung XI zu Tarn- und Verschleierungsver- fahren. Das Lehrmaterial ist bestimmt für die Ausbildung von ausgewählten Angehörigen zu den Komplexen Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung von technischen Nachrichtenmittel und Herstellung und Anwendung von Tarn- und Verschleierungsmitteln im Rahmen der militärischen Ausbildung. Für die Ausbildung von Ausbildern sollte das Material ungekürzt gelehrt werden, während für die Einweisung von Nutzern bestimmter Mittel die jeweiligen Abschnitte auszuwählen sind. Über den Rahmen der militärischen Ausbildung hinaus kann das Lehrmaterial für die Schulung weiterer Nutzer von Tarn- und Verschleierungs- verfahren verwendet werden. Das Lehrmaterial wird mit Wirkung vom 01. 06. 1976 eingeführt. Berlin, 01. 06. 1976 gez. Birke Oberst I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Die Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung technischer Nachrich- tenmittel 1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes im Nachrichtenwesen 1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im Sprechverkehr 1.3. Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache und im Sprechverkehr 2. Einsatzprinzipien von Tarn- und Ver- schleierungsmitteln 2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und Verschleierungsmitteln 2.2. Vor- und Nachteile von Tarn- und Ver- schleierungsmitteln 2.3. Einsatzbedingungen 3. Handhabungen von Verschleierungsmitteln 3.1. Allgemeines zur Anwendung 3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafel- typen 3.3. Praktische Übungen im Verschleiern von Nachrichten 4. Herstellung von Sprech- und Zahlen- tafeln 4.1. Allgemeine Hinweise 4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeits- prozesse 5. Handhabung von Tarntafeln 6. Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Tarn- und Verschleierungsmitteln 7. Organisierung und Durchführung der Ausbildung von weiteren Angehörigen Anlage 1 Schlüsselunterlagen Typ 559 Anlage 2 Schlüsselunterlagen Typ 438 Anlage 3 Schlüsselunterlagen Typ 355 Anlage 4 Schlüsselunterlagen Typ 655 Anlage 5 Schlüsselunterlagen Typ 355 II Anlage 6 Schlüsselunterlagen Typ 357 Anlage 7 Buchstabier- und Zahlentafel 490 Anlage 8 Gebrauchsanweisung zur Buch- stabier- und Zahlentafel 490 Anlage 9 Muster Tarntafel 308, einschließ- 1 Ex. lich Tarnserie und Gebrauchsan- weisung Anlage 10 Muster Sprechtafel 355 mit Ge- 15 Ex. brauchsanweisung auf Rückseite Anlage 11 Muster Sprechtafel 357 mit Ge- 15 Ex. brauchsanwesiung auf Rückseite Anlage 12 Sprechtafel 413a 15 Ex. Anlage 13 Sprechtafel 413b 15 Ex. Anlage 14 Sprechtafel 470 15 Ex. Anlage 15 Muster Zahlentafel 355 15 Ex. Anlage 16 Muster Zahlentafel 357 15 Ex. Anlage 17 Übungstexte 15 Ex. Anlage 18 Phrasenaufstellung 15 Ex. 1. Die Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel 1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes im Nachrich- tenwesen Im vielschichtigen System des Kampfes gegen den Sozialismus spielen die Versuche des Gegners, in den Besitz geheimer und vertraulicher Informationen zu gelangen, eine besondere Rolle. Es darf als be- kannt vorausgesetzt werden, daß der Gegner auch in dieser Hinsicht seine Angriffe besonders gegen unser Organ richtet. Das erfordert, daß das System zum Schutze von Staats- und Dienstgeheimnissen lückenlos funktioniert. Dazu gehört auch der sichere Schutz geheimzuhaltender Informationen bei der Übermittlung über technische Nachrichtenmittel. Es muß dem Gegner die Möglichkeit genommen werden, durch Auswertung offener Nachrich- tenverkehre auf leichte Art zu authentischen und aktuellen Informationen zu gelangen und diese zu unserem Schaden anzuwenden. Alle technischen Nachrichtenmittel, besonders aber die Funkmittel, können von der gegnerischen Auf- klärung und anderen unbefugten Personen abgehört werden. Das System der gegnerischen Funkaufklärung ist heute so umfassend aufgebaut und organisiert, daß es in Verbindung mit der maschinellen Rechentechnik und Spezialtechnik in der Lage ist, durch umfang- reiche Analyse- und Vergleichsarbeit aus fast jeder Funksendung brauchbare Schlüsse zu ziehen. Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, die Wirksamkeit der gedeckten Truppenführung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel auch bei der militärischen Ausbildung in den Organen des MfS zu erhöhen. Unter der gedeckten Truppenführung im Nachrichtenwesen ist ein System von Festlegungen, Regeln und Maßnahmen zu verstehen, das die Truppenführung beim Ausnutzen von Nachrichtenverbindungen geheimhält. Sie soll das Aufklären durch den Gegner und die Kenntnisnahme der Nachrichten durch unbefugte Personen verhindern oder weitgehend einschränken. Es ist entsprechenden vorhandenen Kräften und Mitteln zur Nachrichtenübermittlung und Nachrichtensicherung die größtmögliche Sicherheit für die zu übermittelnde Nachricht anzustreben. 1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im Sprechverkehr Die Sicherung geheimzuhaltender Nachrichten bei deren Übermittlung über technische Nachrichtenmittel wird durch die Anwendung entsprechender Chiffrierverfahren gewährleistet. Unter einem Chiffrierverfahren versteht man kurz gesagt ein System von Vorschriften, das zur Umwandlung von Klar- text in Geheimtext (Chiffrierung) und zur Rückverwand- lung von Geheimtext in Klartext (Dechiffrierung) dient. Die bei der Anwendung eines Chiffrierverfahrens benötigten speziellen und der Geheimhaltung unterliegenden mittel werden als Chiffriermittel bezeichnet. Zur Absicherung des in der militärischen Ausbildung in den Organen des MfS durchzuführenden Nachrichtenver- kehrs (Sprechverkehr) bieten sich als geeignete Chiffrierverfahren an: a) Verschleierungsverfahren (Anwendung von Verschleierungsmitteln, wie Sprech- tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln, Mitteln der Kartencodierung, Decknamen, Deckzahlen zum Zweck der Verhinderung des unmittelbaren Mitver- stehens durch Unbefugte) b) Tarnverfahren (Anwendung von Tarntafeln zum Zweck der Geheim- haltung der zu übermittelnden Nachrichten bis ca. 4 Stunden) Hinweis Die nähere Erläuterung der einzelnen Chiffriermittel erfolgt in den Abschnitten 2. - 5. Der Geheimnisschutz im Sprechverkehr wird jedoch nicht schlechthin durch die Anwendung des zweckmäßigsten Chiffrierverfahren gewährleistet, sonder es sind dabei auch u. a. folgende allgemeine Prinzipien zu beachten: 1. Der Absender einer Nachricht ist in vollen Umfang für die Sicherheit verantwortlich. Dabei ist einzuschätzen: - Zeitdauer der operativen Bedeutung der Nachricht und der damit erforderlichen Geheimhaltungs- dauer; - politische Bedeutung der Nachricht, deren operative Bedeutung zeitlich zwar begrenzt ist, ihre Kenntnis aber dem Gegner noch danach von großem Nutzen sein kann. 2. Es ist nicht gestattet: - Nachrichten, die chiffriert werden oder wurden, offen zu übertragen; - beim offenen Austausch von Nachrichten Bezug darauf zu nehmen, daß bestimmte Nachrichten chiffriert wurden; - Chiffrierverfahren (Typen) anzuwenden, die nicht von der Abteilung XI des MfS genehmigt wurden; - ungültige Chiffriermittel zu benutzen; - offene Gespräche über Chiffriermittel, deren Be- schaffenheit und Gültigkeit sowie über Chiffrier- verbindungen zu führen; - offene Anfragen chiffriert zu beantworten. 3. Die Übermittlung geheimzuhaltender Nachrichten über technische Nachrichtenmittel im Klartext ist nur unter folgenden Bedingungen gestattet: - Bei Befehlen und Weisungen verbleibt zwischen ihrer Erteilung und Ausführung so wenig Zeit, daß der Gegner keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann. - Die Nachricht besitzt eine so große Dringlichkeit, daß durch Anwendung von Chiffrierverfahren die rechtzeitige Übermittlung verzögert wurde und der daraus entstehende Nachteil größer wäre als durch Bekanntwerden der Nachricht beim Gegner. 4. Alle Benutzer der technischen Nachrichtenmittel sind verpflichtet, die angewiesenen Maßnahmen der gedeckten Truppenführung und die entsprechenden Be- triebsvorschriften strikt einzuhalten und die Wahr- nehmung von Verletzung der Wachsamkeit und Geheim- haltung unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden. 1.3. Gesetzmäßigkeit der deutschen Sprache und im Sprechverkehr Nicht jedes Chiffrierverfahren eignet sich für die Absicherung bestimmter Nachrichten. Ein Verfahren kann nur unter Berücksichtigung des jeweiligen An- wendungsbereiches richtig eingeschätzt werden. Aus der Analyse des Nachrichtenverkehrs ergeben sich die Anforderungen, die an das einzusetzende Verfahren gestellt werden. An Hand dieser Anforderungen und weiterer Gesetzt- mäßigkeiten ist das für den betreffenden Anwendungs- bereich geeignete Verfahren auszuwählen. Ausgeprägte Gesetzmäßigkeiten ergeben sich meist bei der Untersuchung von Klartexten. So wird z. B. untersucht, in welcher Anzahl die einzelnen Buchstaben oder Buchstabenverbindungen auftreten oder welcher Buchstabe an bestimmten Stellen im Text steht u. a. In diesem Zusammenhang sei auf einige Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache hingewiesen: a) Für die einzelnen Buchstaben des deutschen Alphabets ergibt sich ein durchschnittlicher prozentualer Anteil an der Gesamtbuchstabenanzahl eines Textes, so beträgt dieser Wert z. B. für den Buchstaben e, als den häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache, 17,6; für n 10,0 und für b 1,9. b) Es gibt bestimmte zweistellige bzw. dreistellige Buchstabenverbindungen, die am häufigsten auf- treten, z. B. en, er oder ein, ten usw. c) Jeder Text besteht im Durchschnitt zu ca. 40 % aus Vokalen. d) Die 5 häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache ergeben ca. 50 % jedes Textes. e) Auf C folgt fast nur H oder K. Vor C steht oft S oder I. f) Auf Q folgt fast nur U. g) L, S und N ergeben die häufigsten Doppelkonsonanten. Mitunter können bereits bei einer geringen Klartext- menge die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache deutlich in Erscheinung treten. In bestimmten Anwendungsbereichen können aber auch wesentliche Abweichungen davon auftreten. Bei Anwendung eines Verfahrens auf einen Klartext können sich Gesetzmäßigkeiten des Klartextes im Geheim- text widerspiegeln. In welchem Maße und in welcher Weise dies geschieht, hängt vom Verfahren ab. Die Gesetzmäßigkeiten im Geheimtext gestatten Aussagen über den Klartext und das benutzte Verfahren. Würde ein Text z. B. buchstabiert, d. h. buchstaben- weise in Geheimtext umgewandelt und jeder Klartext- buchstabe immer nur durch einen Geheimtextbuchstaben ersetzt werden, so könnten die im Klartext auftretenden Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache auch sehr deutlich im Geheimtext zu erkennen sein. In diesem Falle wurde für die übermittelte Nachricht nur äußerst geringe Sicherheit bestehen. Dem Gegner wäre es hierbei in kürzester Zeit möglich, mit einfachen Mitteln den Klartext und den Schlüssel zu rekonstruieren. Solche Verfahren zur Umwandlung von Klartext in Geheim- text haben deshalb keine praktische Bedeutung. Eine demgegenüber höhere Sicherheit für die über- mittelnden Nachrichten kann u. a. erreicht werden, wenn die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache ver- wischt werden, d. h. nicht ohne weiteres im Geheim- text erkennbar sind. Die bereits erwähnten Tarn- und Verschleierungsverfahren tragen dieser Forderung im bestimmten Maße Rechnung. Das geschieht u. a. dadurch, daß - ganze Wörter und Wortfolgen als geschlossene Ein- heiten (Klareinheiten) in Geheimeinheiten umgewandelt werden; - mehrere Möglichkeiten zur Umwandlung von Klareinheiten in Geheimeinheiten bestehen (Mehrfachbelegung); - Aufnahme von Buchstaben im allgemeinen bei der An- wendung von Sprechtafeln verboten ist und zur Ver- schleierung von Zahlen und Buchstaben spezielle Sprechtafeln in Form von Buchstabier- und Zahlentafeln mit entsprechend höherer Belegung verwendet werden; - Buchstabierung bei der Anwendung von Tarntafeln so gering wie möglich zu halten ist. Methodischer Hinweis An Hand der Muster sind diese Fragen zu erläutern. Im Aufbau von Tarn- und Verschleierungsverfahren müssen aber eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten erhalten bleiben, die sich wiederum ungünstig auf die Sicherheit auswirken. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit einer einfachen und schnellen Handhabung und aus der Unmöglich- keit bereits bei der Entwicklung der Mittel genau wissen zu können, mit welcher Häufigkeit bestimmte Klareinheiten auftreten werden. Einfluß auf die Sicherheit der geheimzuhaltenden Nachrichten können auch noch andere Faktoren haben, die sich aus dem Sprechverkehr selbst ergeben: 1. Gesetzmäßigkeit in der Struktur der Nachrichten- netze und im Übermittlungsablauf der Nachrichten Sie ergeben sich im wesentlichen durch die Unter- suchung folgender Punkte: - Mit wem können die einzelnen Korrespondenten verkehren - Mit welchen Nachrichtenmitteln wird der Verkehr abgewickelt, und in welchem Maße werden die einzelnen Nachrichtenmittel benutzt - Bestehen Besonderheiten in den Verkehrszeiten - Welche Vorschriften bestehen für die Betriebs- weise des Nachrichtennetzes (Bildung der Ruf- zeichen u. a.) - Mit welchen anderen Nachrichtennetzen besteht Verbindung 2. Gesetzmäßigkeiten im Aufbau und Inhalt der Nachrichten Hierbei werden folgende Punkte untersucht: - In welcher Anzahl werden Nachrichten in einer bestimmten Zeit übermittelt - Welche Länge haben die Nachrichten - Wie ist die Verteilung der Nachrichten auf die einzelnen Linien - Wie sind die Nachrichten aufgebaut und gegliedert (z. B. bestimmte Reihenfolge der Angaben in einer Beobachtungsmeldung) - Welchen allgemeinen Inhalt haben die Nachrichten (z. B. Art der Aktionen, wie Beobachtungen, Sicherung von Objekten und Transporten, Märsche …, dabei unterscheiden nach Erteilung von Befehlen und Weisungen und nach Vollzugsmeldungen an Vorgesetzte) - In welcher Anzahl treten bestimmte Angaben in den Nachrichten auf (z. B. Einheitsbezeichnungen, Dienststellungen, Objektbezeichnungen, PKW-Typen) Bei den in diesem Lehrgang zu behandelnden Verfahren nimmt die Sicherheit mit steigender zu übermittelnder Textmenge ab, weil dadurch dem Gegner mehr Vergleichs- material geboten wird. Deshalb sollte der Grundsatz gelten: Soviel wie notwendig, so wenig wie möglich Informationen übermitteln! 2. Einsatzprinzipien von Tarn- und Verschleierungsmitteln 2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und Verschleierungs- mitteln Unter Tarnmitteln sind insbesondere Tarntafeln und unter Verschleierungsmitteln insbesondere Sprechtafeln zu verstehen. Tarntafeln und Sprechtafeln sind Chiffriermittel in Tafelform, bei denen die Phrasen in den durch Zeilen und Spalten gebildeten Feldern von Tafeln stehen und die Geheimeinheiten (die für eine Phrase zu übermittelnden Buchstaben- oder Zifferngruppen) durch die Verbindung der Tafel-, Zeilen- und Spaltenbezeichnungen gebildet werden. Methodischer Hinweis An Hand der Muster erläutern. Tarntafeln Es gibt die Tarntafeltypen 307 und 308, die sich jedoch nur im Format voneinander unterscheiden. Der Typ 307 hat Meldetaschenformat, während der Type 308 im Rock- taschenformat hergestellt wird. Tarntafeln habe die Form eines Heftes. Beim Tarnen wird der Klartext voll- ständig in Geheimtext (Tarntext) umgewandelt. Beispiel: Klartext: Standort melden Personenkontrolle gewährleisten Tarntext: 4827 1390 5634 9200 Gegenüber manuellen Schlüsselverfahren (das sind Chiffrierverfahren, die eine Geheimhaltung für mehrere Tage bis unbegrenzte Zeit gewährleisten) beiten Tarntafeln im allgemeinen den Vorteil größerer Chiffriergeschwindigkeit und einfacherer Anwendbar- keit unter einsatzmäßigen Bedingungen. Verschleierungsmittel Es wurde eine Reihe von Sprechtafeltypen entwickelt, von denen einige in diesem Lehrgang behandelt werden. Hinweis Die Anwendung von Sprechtafeltypen, die von der Abteilung XI des MfS (Zentrales Chiffrierorgan) nicht genehmigt sind, ist verboten. Sprechtafeln werden in der Regel in Tafelform herge- stellt; das Format wird den konkreten Anwendungsbe- dingungen angepaßt. Durch den einfachen, übersichtlichen und handlichen Aufbau ermöglichen Sprechtafeln eine flüssige und fehlerfreie unmittelbare verschleierte Gesprächs- führung. (Beim Verschleiern rasches Auffinden gesuchter Begriffe und unmittelbares Ablesen der zugeordneten Geheimeinheiten, beim Entschleiern rasches Auffinden übermittelter Geheimeinheiten und unmittelbares Ablesen der zugehörigen Phrasen) Bei der Verschleierung werden nur die geheimzu- haltenden Begriffe in Geheimeinheiten umgewandelt. Es entsteht Mischtext (Klartextteile und Geheim- einheiten innerhalb des zu übermittelnden Textes). Beispiel: Klartext: Standort melden Personenkontrolle gewährleisten Mischtext: CK melden HP gewährleisten 2.2. Vor- und Nachteile von Tarn- und Verschleierungs- mitteln In der nachstehenden Gegenüberstellung sollen Vor- und Nachteile von Tarn- und Verschleierungsmitteln ver- deutlicht werden, um eine Entscheidung für den Einsatz des zweckmäßigen Mittels zu erleichtern.
Merkmale | Tarntafeln | Sprechtafeln | |
1. | Sicherheit | ca. 4 Stunden | nur Verhinderung des unmittelbaren Mitverstehens durch Unbefugte |
2. | maximaler Phrasenbestand | 3 Varianten: 625, 1250, 2500 Phrasen | bis ca. 200 Phrasen, je nach gewählten Typ |
3. | Inhalt des Phrasenver- zeichnisses | Buchstaben, Silbe, Ziffern, Zahlen, Uhrzeiten,Satz- zeichen | |
Wörter, Wortfolgen | |||
für Buchstaben und Zahlen nur spezielle Buchstabier- und Zahlentafeln | |||
4. | Notwendigkeit der Anpassung des Nachrich- teninhalts an den Phrasen- bestand | in vollem Maße notwendig, da - kein Mischtext zugelassen (nur Tarntext) - Buchstabierungen möglichst gering zu halten sind | nur hinsichtlich der geheimzuhaltenden Be- griffe notwendig, da Mischtext zugelassen - Buchstabierungen nicht gestattet |
5. | Notwendigkeit von schrift- lichen Auf- zeichnungen bei Anwendung | im allgemeinen ja | nein |
6. | Beschaffenheit der Geheimein- heiten | 4stellige Ziffern- gruppen | in der Regel 2stellige Gruppen (Buch- staben oder Ziffern) |
7. | Zeitfaktor | Tarnen ist zeitaufwendiger als Verschleiern, da Tarntafeln größeren Phrasenbestand und in Heftform(blättern!) | |
8. | Format, Form | Typ 307 (Meldetaschenfor- mat) Typ308 (Rocktaschenfor- mat) Heftform | Format je nach Anwendungsbe- dingungen fest- legbar meist Tafelform |
Die bei Tarn- und Sprechtafeln erreichbare Sicher- heit ist in besonderem Maße von Handhabung, Nachrich- tenaufbau, Nachrichtendichte, Schlüsselaufbau, Schlüsselwechsel, Nachrichtenmitteln abhängig. Deshalb ist die strikte Einhaltung aller speziellen Anwendungsvorschriften und der geforderten An- wendungsbedinungen bei diesen Mitteln notwendig. 2.3. Einsatzbedingungen Bei der Auswahl eines Verfahrens für einen bestimmten Anwendungsbereich und seiner Anwendung in diesem sind viele Faktoren zu beachten, z. B. Beschaffenheit und erforderliche Sicherheit der Nachrichten, Nachrich- tendichte, Nachrichtenmittel, Anzahl der Korre- spondenten, Art ihres Einsatzes, Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt die Qualifikation und Verläßlichkeit der für diese Arbeit - in unserem Falle das Tarnen oder Verschleiern - ausgewählten Mitarbeiter. Die Anwendung von Tarntafeln ist zweckmäßig 1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des Nachrichteninhaltes: a) operative Bedeutung im allgemeinen nicht mehr als 4 Stunden (also: keine Übermittlung einzu- leitender Maßnahmen, die erst 24 Stunden später wirksam werden), b) im wesentlichen Gleichförmigkeit (aber nicht stereotyp) und geringer Umfang der Nachrichten (1 Spruch maximal 50 Tarngruppen). 2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs- bereiches an das Verfahren: a) hohe Chiffriergeschwindigkeit gegenüber manuellen Schlüsselverfahren, b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Benutzer, c) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung, d) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung, e) leichte Transportierbarkeit, e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen, Über diese Bedingungen hinaus muß nochmals betont werden, daß Tarntafeln immer anhängig vom Anwendungs- bereich sind, da der Phrasenbestand auf Grund der Analyse des Nachrichteninhalts ausgewählt wird. Das bedeutet, daß der Phrasenbestand einer Tarn- tafel, die für den Einsatz während einer militärischen Ausbildung vorgesehen ist, auch dem Inhalt der dabei zu übermittelnden Nachrichten entsprechen muß. Da die Art und das Ziel der Ausbildung vorher bekannt sind, kann auch eine entsprechende Phrasenauswahl erfolgen. Der Einsatz von Verschleierungsmitteln ist zweckmäßig 1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des Nachrichteninhaltes: Bei Funkübermittlung ist die Verschleierung nur dann zugelassen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig zutreffen: a) Die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß dem Gegner keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt. b) Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der Übermittlung keine wesentlichen Kenntnisse mehr. Bei Drahtübermittlung über nicht abhörsichere Leitungen ist die Verschleierung dann zugelassen, wenn eine der beiden genannten Bedingungen zu- trifft. Von diesen Bedingungen darf nur abgewichen werden, wenn durch ihre Einhaltung die rechtzeitige Über- mittlung verhindert würde und der daraus ent- stehende Nachteil größer wäre als durch Bekannt- werden der Nachricht beim Gegner. 2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs- bereiches: a) Notwendigkeit der unmittelbaren verschleierten Gesprächsführung (höhere Chiffriergeschwindigkeit als bei Tarntafeln), b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Benutzer, c) leichte Erlernbarkeit und einfachste Handhabung, d) leichte Transportierbarkeit und der Möglichkeit der Gestaltung des Formats entsprechend speziellen Anwendungsbedingungen, e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen. f) Voraussetzungen für Herstellung sind gegeben. 3. Handhabung von Verschleierungsmitteln 3.1. Allgemeines zur Anwendung Bei der Verschleierung werden nur die geheimzuhaltenden Begriffe durch Geheimeinheiten ersetzt. Der übrige Text wird offen übermittelt. Der offene Text darf jedoch keine Schlüsse auf die konkrete Bedeutung der benutzten Geheimeinheiten zulassen. D. h.: Der mit- hörende Gegner kann zwar nicht daran gehindert werden, aus dem Zusammenhang zu erkennen, daß sich hinter einer bestimmten Geheimeinheit die Bezeichnung eines Vorkommnisses, eine Zeit- oder Ortsangabe verbirgt, aber er soll nicht erkennen, um welches Vorkommnis, welche Zeit- oder Ortsangabe es sich handelt. Beispiel: Melden Sie Standort der Funkwagen und gewährleisten Sie verstärkte Personenkontrolle. Die in dem Beispiel unterstrichenen Klartextteile werden durch Geheimeinheiten ersetzt. Die übrigen Klartextteile werden offen übermittelt. Zu verschleiern sind in der Regel: - Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen, sonstige taktische oder operative Begriffe; - Dienststellen, Einheiten (Decknamen, Deckzahlen); - Dienststellungen, Funktionen (Decknamen, Deckzahlen); - Zahlen- und Zeitangaben; - Orts- und Geländeangaben (codierte Kartenkoordinaten). Offen zu übermitteln sind im allgemeinen solche Angaben, deren Kenntnis beim Gegner vorausgesetzt werden muß und deren Verschleierung ihm demzufolge zum sofortigen Einbruch in das Mittel verhelfen würde. Geheimzuhaltende Angaben über Personen wie Namen, Geburtsdaten oder Anschriften dürfen in der Regel weder offen noch verschleiert übermittelt werden. Die Verschleierung ist nur über abhörsichere Leitungen zulässig, um das unmittelbare Mitverstehen durch Nachrichtenpersonal zu verhindern. Für jeden Anwendungsbereich ist daher festzulegen: - welche Angaben zu verschleiern sind, - welche Angaben offen zu übermitteln sind. Die Verschleierung ist nach Möglichkeit durch die Umschreibung zu ergänzen. bei der Umschreibung wird auf Dinge, die beiden Gesprächspartnern bekannt sind, z. B. durch vorangegangene Absprachen, in einer solchen Weisung Bezug genommen, daß mithörende dritte Personen den konkreten Inhalt nicht erfassen können. Hinsichtlich des Schlüsselwechsel gelten bei Sprech- tafeln die folgenden Festlegungen: In der Regel wird Zeitschlüssel angewandt, um während der Anwendung den mit dem Schlüsselwechsel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden. Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von Nachrichtendichte,Nachrichteninhalt, benutzten Nachrichtenmitteln und sonstigen speziellen Bedingungen des jeweiligen Anwendungsbereiches. Der Schlüsselwechsel der Sprechtafel soll mit dem Wechsel der gleichzeitig benutzten anderen Ver- schleierungsmittel und der Funkunterlagen erfolgen. Der Schlüssel der Sprechtafel ist zu wechseln, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: a) Beginn eines Einsatzes oder einer Übung; b) seit dem ersten Gebrauch sind höchstens 24 Stunden vergangen; c) Kompromittierung des Schlüssels; d) besondere Anweisung. Die Vorschriften hinsichtlich des Schlüsselwechsels sind strikt einzuhalten, damit die entsprechende Sicherheit für die Nachrichten gewährleistet ist. Eine Sprechtafel kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn der Benutzer verantwortungsbewußt handelt und die Anwendung beherrscht. Dazu ist u.a. auch die Anwendung des Telegrammstils, besonders aber des Codestils eine wesentliche Voraus- setzung. Spruchstil ist die sprachliche Darstellung oder Aus- drucksweise. Man unterscheidet drei Hauptarten des Stils: den persönlichen Stil, den Wirkungsstil und den Sachstil. Wir wollen hier nur auf den Sachstil eingehen. Bei ihm geht es in erster Linie um die Darstellung eines Sachverhaltes, wobei die Person des Verfassers und die Person des Empfängers im Hintergrund bleiben. Sachlichkeit, Klarheit und Kürze sind seine hervor- tretende Merkmale. Telegramm- und Codestil sind besondere Formen des Sachstils. Unter Telegrammstil wird eine Ausdrucksweise verstanden, die jedes überflüssige Wort vermeidet. Die Anwendung des Telegrammstils dient der besseren Ausnutzung der technischen Nachrichtenmittel, der Entlastung der Nachrichtenkräfte und der Beschleunigung der Übermittlung. Diese Tatsachen gewinnen insbesondere bei der Durchführung militärischer Aufgaben (so auch bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im Rahmen der militärischen Ausbildung) an Bedeutung. Bei geheimzuhaltenden Nachrichten, die vor dem Ab- gang chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert werden müssen, ergibt sich durch Anwendung des Telegrammstils eine dreifacher Vorteil: der gekürzte Text kann schneller chiffriert, schneller übermittelt und schneller dechiffriert werden. Der Inhalt des ursprünglichen Textes muß jedoch richtig, klar und unmißverständlich wiedergegeben werden, d. h. der Sinn des Textes muß erhalten bleiben. Deshalb ist stets zu beachten: Klarheit geht vor Kürze! Unter Codestil versteht man die Ausdrucksweise, die es gestattet, den Inhalt einer Nachricht mit der geringst- möglichen Anzahl von Geheimeinheiten (Buchstaben- oder Zifferngruppen) einer bestimmten Tarn- bzw. Sprechtafel wiederzugeben. Codestil und Telegrammstil haben gemeinsame Merkmale. Bei beiden werden die sprachlichen Ausdrucksmöglich- keiten eingeengt und dem obersten Prinzip äußerster Kürze untergeordnet. Aber der Codestil weist gegenüber dem Telegrammstil gewisse Besonderheiten auf: 1. Die Übertragung eines Klartextes in Codestil ist nur unter Anwendung einer bestimmten Tarn- oder Sprechtafel möglich. Die Anpassung des Klartextes an den vorhandenen Phrasen- bestand geschieht gleichzeitig unter Weglassung aller entbehrlichen Klartextteile. 2. Beim Codestil sind die Ausdrucksmöglichkeiten auf die in den Tarn- bzw. Sprechtafel enthaltenen Phrasen beschränkt. I Telegrammstil ist es oft möglich, zwischen mehreren Ausrücken zu wählen. Dagegen enthalten Tarn- und Sprechtafeln die in dem betreffenden Anwendungs- bereich häufiger vorkommenden Wörter und Wortfolgen. Von ausschlaggebender Bedeutung ist deshalb die Aus- wahl der richtigen Phrasen für den vorgesehenen An- wendungsbereich. Würde das nicht beachtet, dann müßten bei Tarntafeln unnötige Buchstabierungen vorgenommen werden. Da bei Sprechtafeln keine Buchstabierungen zugelassen sind, wäre es hierbei notwendig, fehlende Begriffe offen zu übermitteln, was wiederum die Geheimhaltung dieser Begriffe gefährden würde. Die für die Umwandlung eines Klartextes benötigten Codegruppen sind von der richtigen Anwendung des Codestils und vom Phrasenbestand des angewandten Verfahrens abhängig. Beispiel: Die Klartexte 1 und 2 werden mit den Tarntafeln A und B getarnt. Tarntafel A (bestimmt für einen Bereich mit Sicherungsaufgaben auf Autobahnen) Tarntafel B (bestimmt für einen Bereich mit Sicherungsaufgaben im Küstengebiet) KT 1: Autobahnauffahrt passiert. KT 2: Schwedischer Zerstörer beobachtet. Tarntafel A Tarntafel B KT 1: /Autobahnauffahrt/ /Au/t/o/bahn/ /passiert/ /auf/fa/h/rt/ /passiert/ (2 Gruppen) (10 Gruppen) KT 2: /Sch/w/e/d/isch/ /Schwedisch/Zerstörer/ /Zer/st/ö/rer/ /beobachtet/ /beobachtet/ (10 Gruppen) (3 Gruppen) 3. Der Codestil verzichtet in noch stärkeren Maße als der Telegrammstil auf die Wiedergabe unwesentlicher Bedeutungsunterschiede und ist bestrebt, den vor- handenen Phrasenbestand so vielseitig wie möglich zu verwenden. Die deutsche Sprache ist in der Auswahl der Begriffe sehr vielseitig und enthält auch oft überflüssige, sogenannte Füllwörter. Da die Aufnahme von Wortphrasen z. B. in eine Sprech- tafel nur begrenzt möglich ist, gilt es vorher genau zu überlegen, daß der vorhandene Phrasenbestand viel- seitiger verwendbar ist. Gleichzeitig muß jedoch beachtet werden, daß keine Sinnentstellungen durch Weglassung vermutlich entbehrlicher Wörter oder Verwendung von Synonymen entstehen. Synonyme sind z. B.: Lage-Situation-Stand Standort-Position beenden-einstellen-abschließen Beispiel für Textkürzung: Die Beobachtung des Objektes kann wieder eingestellt werden. Verbleiben Sie an ihrem jetzigen Standort und erwarten Sie dort neue Anweisungen. gekürzter Text: Beobachtung Objekt einstellen. Am Standort ver- bleiben neue Anweisung erwarten. Ersetzung nicht vorhandener flektierter Formen Die Beschränkung der flektierten Formen und die Verwendung der vorhandenen Formen als Synonyme für die nicht vorhandenen ist ein besonderes Merkmal des Codestils. Die Praxis beweist, daß viele Wortformen miteinander austauschbar sind, ohne daß Mißverständnisse ent- stehen. Beispiel: Das SubstantivHinderniskann bedeuten: Hindernisses Hindernisse Hindernissen Beispiel: Das Adjektivtechnischkann bedeuten: technischer technischen technischem technisches technische Beispiel: Das Pronomenseinkann bedeuten: seiner seinen seinem seines seine Beispiel: Das unbestimmte Numeralekeinkann bedeuten: keiner keinen keinem keines keine Beispiel: das Infinitiv des Verbssichernkann bedeuten: zu sichern sichere sicherst sichert sichernder sichernden sicherndem sicherndes sichernde Beispiel: Das Perfektpartizipgesichertkann bedeuten: sicherte sichertest sicherten sichertet haben gesichert hatten gesichert usw. gesicherter gesicherten gesichertem gesichertes gesicherte Zusammenziehung getrennter Verben Zusammengesetzte Verben, die in bestimmten Zeit- formen getrennt werden, werden im Codestil zusammen- gezogen, um Codegruppen einzusparen, die vorhandenen Phrasen möglichst vielseitig verwenden zu können, ihr Aufsuchen zu erleichtern und die Unterbrechung von Wortverbindungen zu vermeiden. Beispiel: Klartext: Brechen Sie die Beobachtung ab Textform für Übermittlung: Beobachtung abbrechen Bei der Zusammenziehung getrennter Verben ist be- sonders darauf zu achten, daß keine Sinnentstellungen auftreten. Um den Sinn eindeutig wiederzugeben, muß eine Wort- umstellung vorgenommen werden. Dies erfordert zwar etwas Beweglichkeit im sprachlichen Ausdruck, er- möglicht aber eine entsprechende Einsparung von Code- gruppen. Gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten Die gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten ist ein weiteres Mittel, das den Codestil vom Tele- grammstil unterscheidet. Beispiel: Die Phrase Spreng-en/-ung kann benutzt werden als Spreng- (für Zusammensetzungen, wie Spreng- trupp, Sprengkommando) sprengen Sprengung Beispiel: Die Phrase Frankreich kann benutzt werden als Frankreich Frankreichs Franzose Franzosen Franzosem französisch französischer französischen französischem französisches französiche Beispiel: Die Phrase Bereit-schaft kann benutzt werden als bereit bereiter bereiten bereitem bereites bereite Bereitschaft Bereitschafen (Plural, wenn dies aus Text- zusammenhang hervorgeht, an- sonsten muß dies entsprechend verdeutlicht werden durch In- zufügen weiterer Textteile) 4. Der Klartext ist beim Codestil nicht unbedingt so knapp wie möglich abgefaßt. Bei manchen Verfahren sind die Phrasen nicht im Telegrammstil, sondern im Normalstil abgefaßt. Die Verkürzung ergibt sich erst durch die Umwandlung in Geheimeinheiten. Beispiel: Klartext:Ich bitte um VerstärkungTelegrammstil:Bitte VerstärkungIm Phrasenbestand istBittenicht enthalten, aberich bitte um. in diesem Fall entspricht die ursprüng- liche Fassung dem Codestil. Die Beherrschung der Mittel des Telegrammstils ist also für die richtige Anwendung des Codestils Voraussetzung, da dieser sich weitgehend der gleichen Mittel bedient, teils allerdings in anderer Weise. Die hier für die Handhabung von Verschleierungs- mitteln gegebenen Hinweise hinsichtlich der An- wendung des Codestils treffen prinzipiell für Tarn- und Verschleierungsmittel zu. Für die Benutzer kommt es darauf an, sich in der Anwendung des Telegramm- und Codestils so zu qualifizieren, daß die schnelle und den Vorschriften entsprechende Bearbeitung der Sprüche garantiert ist. 3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafeltypen (an Hand der Muster) In diesem Abschnitt werden einige der von der Ab- teilung XI genehmigte Typen von Sprechtafeln, Zahlen- tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln sowie ein Mittel zur Verschleierung von Kartenkoordinaten behandelt. Die einzelnen Typen unterscheiden sich nur durch die unterschiedliche mögliche Anzahl der aufzunehmenden Phrasen, deren Anordnung sowie die Art der Geheimeinheiten (Buchstaben oder Ziffern). Type 355 Beim Typ 355 unterscheiden wir zwei Grundformen: a) Sprechtafeln mit bis zu 13 Zeilen und bis zu 13 Spalten, so daß sich maximal 169 Phrasen- stellen (oder Phrasenfelder) ergeben. Für die Sprechtafel des Typs 355 werden Schlüssel- unterlagen des Typs 559 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt, numeriert von 01. - 31. Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch- alphabeten, und zwar - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung. Bei 13 x 13 Feldern stehen demzufolge in den Feldern, die die Geheimeinheiten aufnehmen, jeweils 2 Buchstaben und man erhält dadurch pro Phrase mindestens eine vierfach Belegung (jede Phrase kann mindestens durch 4 verschiedene Ge- heimeinheiten ersetzt werden). Jede Phrase wird durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt, deren erster Buchstabe in derselben Zeile und deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte wie die Phrase stehen. Diese Buchstabengruppe wird nach dem deutschen Buchstabieralphabet über- mittelt. Z. B. BF = Berta Friedrich b) Die zweite Form besteht in einer Sprechtafel mit bis zu 13 Zeilen und bis zu 26 Spalten mit maximal 338 Phrasenstellen. Auch hier werden Schlüsselunterlagen des Typs 559 benötigt. Durch die doppelte Anzahl der Phrasen- stellen ist die Belegung nur einfach. Hinweis Der Vorteil besteht in der größeren Phrasenan- zahl; als Nachteil muß gewertet werden, daß diese Tafel nicht mehr so leicht überschaubar ist. c) Der Typ 355 kann auch als Zahlentafel angewandt werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern 0 - 9 in Frage. Für die Zahlentafel 355 werden Schlüsselunter- lagen des Typs 355 II benutzt. Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt, numieriert von 01. - 31. Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch- alphabeten (Verwendung von nur 13 bestimmten Buchstaben des deutschen Alphabets), und zwar - ein Mischalphabet für die Zeilenbestimmung, - ein Mischalphabet für die Spaltenbestimmung. Die Phrasen sind mindestens 15fach belegt. Typ 357 a) Sprechtafel mit bis zu 10 Zeilen und bis zu 10 Spalten, so daß sich maximal 100 Phrasenstellen ergeben. Für die Sprechtafel 357 werden Schlüsselunter- lagen des Typs 438 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt, numeriert von 01. - 31. Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmischalphabeten, und zwar - ein Ziffernmischalphabet für die Zeilenbezeichnung, - ein Ziffernalphabet für die Spaltenbezeichnung. Die Belegung der Phrasen ist bei voller Ausnutzung der Tafel einfach, denn in den für die Geheimeinheiten vorgesehenen Feldern steht jeweils eine Ziffer. Jede Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe ersetzt. Die Bildung der Zifferngruppe erfolgt wie beim Typ 355 (erste Zeile, dann Spalte). b) Der Typ 357 kann ebenfalls als Zahlentafel ver- wendet werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern 0 - 9 in Frage. Für die Zahlentafel des Typs 357 werden Schlüssel- unterlagen des Typs 357 benutzt. Jeweils 30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zu- sammengefaßt. Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmisch- alphabeten und zwar - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung. Die Ziffern von 0 - 9 sind mindestens 8fach belegt. Typ 413 Den Sprechtafeltyp 413 gibt es in zwei Grundformen: Typ 413a Die Sprechtafel umfaßt bis zu 26 Phrasenstellen, die in zwei Spalten mit je 13 Feldern nebeneinander an- geordnet sind. Für die Sprechtafel des Typs 413a werden Schlüssel- unterlagen des Typs 355 benutzt. Jeweils 30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt. Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstabenmisch- alphabet. Eine Phrase wird jeweils durch den links daneben stehenden Buchstaben ersetzt. Die Belegung ist einfach. Typ 413b Die Sprechtafel umfaßt bis zu 36 Phrasenstellen, di in zwei Spalten mit je 18 Feldern nebeneinander angeordnet sind. Für die3 Sprechtafel des Typs 413b werden Schlüssel- unterlagen des Typs 655 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt. Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstaben- Ziffern- Mischalphabet. Eine Phrase wird durch einen Buchstaben oder eine Ziffer ersetzt. Die Belegung ist einfach. Typ 470 Der Typ 470 wurde auf der Grundlage des Typs 355 ent- wickelt, weist aber folgende Besonderheiten auf: Neben den Wortphrasen sind auch die Ziffern 0 - 9 im Phrasenverzeichnis enthalten. Die Sprechtafel mit bis zu 13 Zeilen und bis zu 13 Spalten wird in zwei Teile geteilt. Der eine Teil mit 7 Phrasenspalten = 91 Felder enthält die Wort- phrasen. Die restlichen 6 Phrasenspalten, die zu- sammengefaßt 2 Spalten bilden, enthalten die Ziffern 0 - 9 in der vorgeschriebenen Form. Insgesamt hat die Sprechtafel somit 101 Phrasenstellen. Für die Sprechtafel des Typs 470 werden ebenso wie beim Typ 355 Schlüsselunterlagen des Typs 559 be- nutzt. Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch- alphabeten, und zwar - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, davon 13 Buchstaben für den Wortphrasenteil und 13 Buch- staben für den Ziffernteil, - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung, davon 14 Buchstaben für den Wortphrasenteil und 12 Buchstaben für den Ziffernteil. Auch hier wird jede Phrase durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt. Die Belegung ist bei den Wortphrasen mindestens 2fach, bei den Ziffern mindestens 12fach. Typ 490 (nur als Information behandeln) Die Buchstabier- und Zahlentafel 490 ist vorwiegend für die Nachrichtenübermittlung über Drahtverbindungen anzuwenden. Da die Nachrichten selbst sehr kurz ge- halten werden müssen, eignet sich dieses Mittel sehr gut für die Verschleierung von Kfz-Kennzeichen und Daten. Bei den Typ 490 handelt es sich um eine Buchstabier- und Zahlentafel, sie besteht aus a) Chiffrierteil Der Chiffrierteil enthält als Klareinheit in alphabetischer Ordnung die 26 Buchstaben A bis Z; die Zeichen $,£, CR für die Umlaute Ä, Ö, Ü das SatzzeichenBindestrichund in numerischer Reihenfolge die 10 Ziffern 0 bis 9 (je dreimal). Jeder Klareinheit sind vier verschiedene Geheim- einheiten (zweistellige Buchstabengruppen) fest zugeordnet. b) Dechiffrierteil Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten lexikographisch geordnet. Die Klareinheiten stehen rechts neben den Geheimeinheiten. Der Schlüsselwechsel erfolgt durch das Ersetzen einer ungültige gewordenen Buchstabier- und Zahlen- tafel durch eine gültige. Hinweis Als Serie gilt jeweils eine bestimmte Buchstabier- und Zahlentafel in der entsprechenden Auflage. Dieser Typ wird nur in der Abteilung XI hergestellt und muß bei Bedarf beantragt werden. SAPAD-71 (nur informatorisch) 1. SAPAD-71 ist ein Chiffriermittel zur Verschleierung von Koordinaten topografischer Karten. Das Verfahren wurde 1971 vom Oberkommando der Vereinten Streitkräfte bei gemeinsamen Übungen, Manövern und Maßnahmen der Stäbe und Truppen der Warschauer Vertragsstaaten als verbindlich erklärt. Im Dezember 71 wurde SAPAD-71 als einheitliches Mittel zur Codierung von topografischen Karten innerhalb der NVA eingeführt. Eine Variante des Verfahren ist auf Karten an- wendbar, die die Kartenkoordinaten vom Gebiet der DDR enthalten. 2. Maßstäbe 1 : 50.000 1 : 100.000 1 : 200.000 1 : 500.000 3. Allgemeines Jede Schlüsselserie enthält 15 verschiedene Schlüssel und 1 Blatt für die Nachweisführung über die Entnahme und Vernichtung der Schlüssel. Die Klareinheiten sind die Koordinatenangaben, getrennt nach Hoch- und Rechtswert. Die Klarein- heiten sind in der Regel vierstellige Ziffern- gruppen (beim Maßstab 1: 50.000 auch dreistellig). Die Geheimeinheiten sind dreistellige Ziffern- gruppen. 4. Die Gebrauchsanweisung liegt jedem Exemplar bei (Rückseite der Entnahmetabelle). 5. Schlüsselwechsel erfolgt vor jeder Übung bzw. jedem Einsatz, wenn nicht anders festgelegt. 3.3. Praktische Übung im Verschleiern von Nachrichten Allgemeine Hinweise (als Vorbereitung auf praktische Übungen) 1. Voraussetzung für die mit Sprechtafeln mögliche unmittelbare Gesprächsführung ist es, daß der Benutzer die Anwendungsvorschriften beherrscht und mit dem Phraseninhalt der jeweiligen Sprech- tafel vertraut ist. 2. Die Sprechtafeln können selbstständig oder in Verbindung mit anderen Verschleierungsmitteln angewandt werden. Haben die verschiedenen Mittel gleichartige Geheimeinheiten, so ist z. B. die Anwendung der Zahlentafel bzw. der Buchstabier- und Zahlentafel und der anschließende Übergang zur Sprechtafel offen anzukündigen, z. B. durchich buchstabierebzw.Ende der Buchstabierung. 3. Die Mehrfachbelegung ist in unsymetrischer Weise auszunutzen. 4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartext ist verboten. Methodischer Ablauf 1. Vorbereitung der jeweiligen Mittel zur Anwendung durch Eintragen des Schlüssels: bei Sprechtafeln Typ 355: 1. Mischalphabet auf linkem Rand von oben beginnend senkrecht eintragen zur Zeilenbezeichnung; dabei der Reihenfolge nach in jedes Feld 2 Buchstaben. 2. Mischalphabet auf oberen Rand von links beginnend waagerecht eintragen zur Spaltenbezeichnung; dabei der Reihenfolge nach in jedes Feld 2 Buchstaben. Typ 357: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen. 2. Mischalphabet waagerecht eintragen. Typ 413a,b: Mischalphabet der Reihenfolge nach senkrecht eintragen, beginnend mit der linken Spalte, von oben nach unten. Typ 470: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen - die ersten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung für den Wort- teil, - die nächsten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung für den Ziffern- teil. 2. Mischalphabet waagerecht eintragen zur Spaltenbezeichnung, von links beginnend; in jedes Feld 2 Buch- staben. bei Zahlentafeln Typ 355: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen, der Reihenfolge nach 4, 4, 5 Buch- staben; 2. Mischalphabet waagerecht eintragen - oben der Reihenfolge nach 4, 4, 5 Buchstaben, - unten (ebenfalls das 2. misch- alphabet), der Reihenfolge nach 3, 3, 3, 4 Buchstaben. Typ 357: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen, der Reihenfolge nach 3, 3, 4 Ziffern; 2. Mischalphabet waagerecht eintragen, - oben der Reihenfolge nach 4, 3, 3 Ziffern, - unten (ebenfalls das 2. Mischalphabet) der Reihenfolge nach 2, 3, 2, 3 Ziffern. 2. Erläuterung des Aufbaus der Sprechtafel - Anzahl der Phrasenstellen (Anzahl von Zeilen und Spalten) - Typ der Schlüsselunterlagen - Höhe der Mindestbelegung 3. Erläuterung des Phrasenbestandes - Vielseitige Verwendbarkeit der Phrasen an Hand konkreter Beispiele aus der Tafel darstellen, dabei besonders hervorheben, daß Phrasen, die Ziffern oder Einzelbuchstaben mit enthalten, wieAbschnitt A,Gruppe 1,Gruppe 2nur ge- schlossen als Phrase zu verwenden sind. Es ist nicht gestattet, diese Buchstaben oder Ziffern einzeln zu verwenden. - lexikographische Ordnung, - Anordnung von Sachgruppen, - mehrfache unsymetrische Aufnahme häufig be- nötigter Phrasen, - Freistellen, - Mehrfachbelegung (Phrasen über mehrere Felder oder Phrasen mehr als einmal aufgenommen). 4. Kennenlernen des Phrasenbestandes durch die Teil- nehmer 5. Erläuterung der Handhabung - Methode der Ersetzung der Klareinheiten durch Geheimeinheiten (Verschleierung) Prinzip: 1. Benennung der Zeile 2. Benennung der Spalte - Methode des Auffindens der Klareinheiten (Entschleierung), - Hinweis auf deutsche Buchstabieralphabet. 6. Vorübungen - Verschleiern einzelner Phrasen (alle Möglich- keiten der Mehrfachbelegung), - Entschleiern einzelner Geheimeinheiten. 7. Gemeinsame Bearbeitung von Sprüchen - Vorbemerkung Da Sprechtafeln eine unmittelbare verschleierte Gesprächsführung ermöglichen, sind eigentlich keine schriftlichen Aufzeichnungen notwendig. Aus methodischen Gründen ist es jedoch zweck- mäßig, vorgegebene Sprüche schriftlich für die geeignetste Form der Übermittlung vorzubereiten. - Kürzen der Sprüche - Anpassung an Phrasenbestand - Einführung offener Textstellen Methode: Jeder Teilnehmer selbständig und anschließend gemeinsame Diskussion über die beste Lösungs- varianten. - Verschleierung der Sprüche - Hinweise auf Verfahrensweise, wenn verschiedene Mittel in Verbindung miteinander angewandt werden (Übergang offen!) - Vorgabe von Sprüchen zur Entschleierung, dabei Diskussion über Ergebnisse - gegenseitiger Austausch von Sprüchen (unmittelbare Gesprächsführung), jeweils 2 Partner tauschen Nachrichten aus, die übrigen Teilnehmer bewerten die Verfahrens- weise. 8. Auswertung der praktische Übungen - schriftliche Bearbeitung von Sprüchen (Ver- schleierung, Entschleierung) - Korrektur durch Schulungsdurchführenden und Auswertung der dabei aufgetretenen Probleme mit allen Teilnehmern. 4. Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln 4.1. Allgemeine Hinweise Den Diensteinheiten ist es gestattet, in eigener Zuständigkeit für die militärische Ausbildung Sprechtafeln, bei Notwendigkeit auch eine Zahlen- tafel, entsprechend den im Punkt 3. erläuterten Typen herzustellen. Die Auswahl der Phrasen für eine Sprechtafel er- fordert: - gute Kenntnisse über den betreffenden Anwedungs- bereich, - klare Aufgabenstellung für den Einsatz der Sprech- tafel. In die Sprechtafel sind nur solche Wörter und Wort- folgen aufzunehmen, die für die verschleierte Ge- sprächsführung geeignet und notwendig sind und einen möglichst großen Informationsgehalt aufweisen. 4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeitsprozesse 1. Auswahl des Sprechtafeltyps Entsprechend der gestellten Aufgabe in der militärischen Ausbildung und der Anzahl der aufzunehmenden Phrasen ist der geeignetste Sprechtafeltyp auszuwählen. Hinweis Hierbei ist eine enge Koordinierung zwischen dem Auftraggeber und dem Hersteller notwendig! 2. Abfassen der Phrasen Es empfiehlt sich, den vorgegebenen Phrasenbe- stand zunächst auf die Abfassung hinzu über- arbeiten; bei größerer Anzahl von Phrasen ist die Verwendung von Karteikarten (A7) zweckmäßig. (Jede Phrase wird auf eine gesonderte Karte in der endgültigen Form geschrieben.) Die Phrasen sind knapp, einheitlich und möglichst vielseitig verwendbar zu formulieren. a) Jeweils auf einer Phrasenstelle können stehen: - Substantiv und Verb Das Substantiv wird im Singular und vom Verb wird der Infinitiv und das Perfektpartizip aufgenommen. Hinweis Für die Schulung weiterer Angehöriger in der Her- stellung von Sprechtafeln können die als Anlage beigefügten Phrasenaufstellungen benutzt werden. Beispiele: - Ablös-en/-ung, abgelöst - Bekämpf-en/-t/-ung oder Bekämf-en/-ung, bekämpft Ändert sich der Stammvokal, so sollten die Phrasen in der ausgeschriebenen Form aufgenommen werden. Beispiele: - Festnahme, festnehmen, festgenommen - Durchbruch, durchbrechen, durchgebrochen Zu beachten ist, daß der Wortstamm bei der Ab- fassung der Phrasen nicht getrennt wird. falsch: Auf-klären Hinweis -KlärungAufnicht selbstständig -geklärt verwendet! richtig: Aufklär-en/-ung, aufgeklärt Auch in Wortfolgen sollten die genannten Mög- lichkeiten genutzt werden. Beispiel: Beobachtung abbrechen/abgebrochen Hinweise - aus dem Zusammenhang ist zu erkennen, welche der auf einer Phrasenstelle aufgenommenen Form die gültige ist. So gilt bei einer Weisung nach unten meist der Infinitiv, bei einer Meldung nach oben das Perfektpartizip. - Perfektpartizipien, die mit der Vorsilbegebeginnen, können auch als selbstständige Phrase aufgenommen und unter dem Buchstabengein- geordnet werden. Substantiv und Adjektiv Beispiele: - Person/persönlich - Mann/männlich - Technik/technisch -Frau/weiblich b) Zur näheren Erläuterung können auch bestimmten Phrasen Klammerausdrücke angefügt werden, die je nach Textzusammenhang mitzulesen sind oder nicht. Beispiele:Angriff(auf)kann gelesen werden alsAngriffoderAngriff aufin Richtung (d.)kann gelesen werden alsin Richtungoderin Richtung der/desVerbindung herstellen/hergestellt (mit)kann heißenVerbindung herstellen,Verbindung herge- stelltoderVerbindung herstellen mit,Verbindung hergestellt mitc) Längere Phrasen, die nicht in einem Feld unterge- bracht werden können, sind nach Möglichkeit durch Abkürzungen zu ersetzen. Hinweis Es sind nur allgemeingültige bzw. solche Abkürzungen zu verwenden, die im betreffenden Bereich bekannt sind. d) Aus Platzgründen können die Phrasen auch in abgekürzter Form aufgenommen werden. Beispiel: sof. Verbindg. herstell. (mit) bedeutet Sofort Verbindung herstellen (mit) e) In die Sprechtafel sind alle die Phrasen nicht aufzunehmen, die vom Gegner oder weniger auf Grund der Gesetzmäßigkeiten des Nachrichten- verkehrs erraten werden können, wie - bestimmte stereotype Angaben, z. B.keine Vorkommnisse,Wiederholen Sie Spruchu. a.; - Übergangssignale von einem Mittel zum anderen oder solche Begriffe, die unmittelbar eine Zahlenangabe folgen lassen, wiePlanquadrat,Punkt- grammatische Signale, wie z. B. Mehrzahlsignal (zur Kennzeichnung, daß von einem in der Ein- zahl aufgenommenen Substantiv die Mehrzahl zu bilden ist); Hinweis Die oben angeführten Begriffe sind bei Bedarf offen zu übermitteln. Die entsprechenden Geheimeinheiten wurden sich sonst ständig wiederholen und könnten dem Gegner den Einbruch in die Mittel ermöglichen. - Buchstaben, Silben, Zahlen, Satzzeichen. Hinweis Dafür sind spezielle Verschleierungsmittel zu verwenden: - Zahlentafeln 355, 357 (für Zahlen), - Sprechtafel 470 (Zahlenteil), - Buchstabier- und Zahlentafel 490 (Buchstaben und Zahlen). f) Es ist darauf zu achten, daß die Phrasen keine mehrdeutige Auslegung zulassen. Beispiele: (falsche Abfassung von Phrasen, da nicht eindeutig) - Verluste/keine Verluste - Angriff abgewehrt/nicht abgewehrt - Sicherung/Sicherstellung - Beobachtung/Beobachter - Pioniereinheit/pioniermäßig - mitzuführen/zuführen - Grenzübergang Straße/Autobahn - Nordosten/Nordwesten g) Synonyme sind in Sprechtafeln nicht aufzunehmen. Beispiele: Feind und Gegner melden und berichten. Es genügt, wenn jeweils einer der Begriffe in der Sprechtafel enthalten ist. Methodischer Hinweis Sollten bei der Schulung weitere Angehöriger in der Herstellung von Sprechtafeln Schwierigkeiten im Abfassen oder Ordnen von Phrasen auftreten, so empfiehlt es sich, entsprechende Vorübungen durch- zuführen, wie - Bildung des Perfektpartizips, z. B. sichern-gesichert abbrechen-abgebrochen vernichten-vernichtet - Abtrennung des Wortstamms bei Substantiven und Verben, - Vermeiden von Synonymen, - Wahrung der Eindeutigkeit der Phrasen - lexikographische Ordnung. 3. Eintragung der Phrasen in die Sprechtafel a) Die Anordnung der Phrasen erfolgt im allge- meinen zeilen- oder spaltenweise lexikographisch. Die Phrasen sind nach der Abfassung entsprechend zu ordnen (nach dem 1., 2., 3. … Buchstaben). b) Häufiger benötigte Phrasen oder Sachgruppen sollten diagonal eingeordnet werden. Die spalten- oder zeilenweise Anordnung ist wegen Verringerung der Sicherheit unzweckmäßig. Weitere Möglichkeiten der Aufnahme häufiger benötigter Phrasen: - Mehrfache Aufnahme der Phrasen (entsprechend ihrer Häufigkeit) und unsymetrische Ver- teilung (nicht gleiche Zeile und gleiche Spalte) über die gesamte Sprechtafel hinweg. - Eintragung über mehrere Felder hinweg (gilt auch fpr die Aufnahme längerer Phrasen). In beiden Fällen kann die Belegung dieser Phrasen erhöht werden, was günstig für die Sicherheit ist. Hinweis Eine Erleichterung für die Benutzer ist es, wenn die Phrasenfelder für die Sachgruppen und mehrfach aufgenommenen Phrasen durch Um- randungen oder farbliche Gestaltung hervorge- hoben werden. c) Die Sprech- und Zahlentafeln sind so zu ge- stalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels gewährleistet ist. d) Um später benötigte Phrasen aufnehmen zu können, sind in geringer Anzahl Freistellen (leere Phrasenfelder) zu belassen. Die Belegung der Freistellen mit weiteren Be- griffen darf nicht willkürlich, sondern nur auf Anweisung erfolgen. e) Bei der nunmehr erfolgten Eintragung der Phrasen in die Tafel solle in folgender Reihenfolge vorgegangen werden: 1. Sachgruppen (diagonal!) 2. mehrfach aufzunehmende Phrasen (unsymetrische Verteilung!) 3. übrige Phrasen (lexikographische Anordnung) und dabei Aufnahme von Freistellen. Hinweis Es empfiehlt sich, die Eintragung in vorbe- reitete Formulare oder Blankovordrucke zu- nächst mit Bleistift vorzunehmen (Änderungen leichter möglich) und danach die Reinschrift gut lesbar anzufertigen. 4. Vervielfältigung der Sprech- und Zahlentafel Die Vervielfältigung richtet sich nach der be- nötigten Anzahl an Sprechtafeln. Genügen wenige Exemplare, können diese im ent- sprechenden Format (in der Regel A5) vorgezeich- net und die Phrasen gut lesbar eingetragen werden. Die Gebrauchsanweisung (vgl. Muster) sollte auf die Rückseite der Tafeln geschrieben werden. Ist er Bedarf umfangreicher, genügt ein sauber vorbereitetes Exemplar, das über ein entsprechen- des Gerät vervielfältigt und evtl. verkleinert wird. Hinweis Bei der Vervielfältigung sind die entsprechenden Sicherheitsvorschriften zu beachten (kein Ein- blick durch Unbefugte)! Die hergestellten Mittel sind mit einer Tgb.-Nr. (bei Notwendigkeit mit einer VVS-Nr.) und mit Exemplarnummern zu versehen. 5. Die benötigten Schlüsselunterlagen sind beim betreffenden verantwortlichen der Diensteinheit (in den BVfS beim SR XI) anzufordern und ent- sprechend dem Bedarf zu vervielfältigen. Dabei ist zu beachten, daß ein Schlüssel für eine Sprechtafel maximal 24 Stunden Gültigkeit besitzt und nur einen Geltungszeitraum benutzt werden darf. Sollte der Einsatz nicht länger als 1 Tag dauern, kann der Schlüssel vorher in die Sprechtafel eingetragen und mit vervielfältigt werden. Wird dieser Zeitraum jedoch überschritten, sind ent- sprechend viel Schlüssel auszugeben und der Zeit- punkt des Schlüsselwechsels /z. B. 00.00 Uhr) ist festzulegen. Von den Benutzern wird der Schlüssel mit Bleistift eingetragen, zur vorgegebenen Zeit ausradiert und durch den nächsten noch nicht be- nutzten Schlüssel ersetzt. Hinweis Jedes Mischalphabet darf nur für einen Schlüssel benutzt werden. 6. Ausgabe der Mittel an die Benutzer Die Ausgabe der Mittel (einschließlich Schlüssel- unterlagen) hat gegen Unterschrift zu erfolgen. Nach Beendigung der militärischen Ausbildung sind sämtliche Exemplare wieder einzuziehen. Vor Aufnahme der Arbeit mit den Verschleierungs- mitteln sind die Benutzer gründlich in die Hand- habung einzuweisen. 7. Erarbeitung von Sondersprechtafeln Für einmalige Aktionen, z. B. Aufklärungshandlungen, Stoßtruppunternehmen, Transportsicherungen und dgl. können Sondersprechtafeln erarbeitet werden. Diese können die für einen vorausberechneten Handlungs- ablauf zu erwartenden Nachrichten auch in der Reihenfolge des Handlungsablaufes mit direkt zugeordneten Geheimeinheiten enthalten. In Sondersprechtafeln können auch Zahlen und Uhrzeiten aufgenommen werden, wenn gewährleistet ist, daß keine dieser Phrasen öfter als dreimal benutzt wird. Zur beschleunigten Anfertigung von Sondersprechtafeln können Blankosprechtafeln vorbereitet werden. Das sind Vordrucke mit oder ohne eingetragene Geheimeinheiten, in die bei Bedarf benötigte Phrasen schnell eingetragen werden können. 5. Handhabung von Tarntafeln Eine Tarntafel des Typs 308 besteht aus folgenden Hauptbestandteilen: - Hülle - Phrasenheft - Gebrauchsanweisung - Tarnserie (1 Exemplar der Serie) (Erläuterung des Musters) In dem Phrasenheft untergebrachten Phrasenver- zeichnis sind die Phrasen spaltenweise angeordnet. Die Spalten werden in Komplexe zusammengefaßt, denen alle 25 Komplexzahlen (1 - 25) zugeordnet werden. Verschiedenen Komplexen entsprechen verschiedene Komplexzahlen. Alle 25 Komplexzahlen müssen innerhalb eines Phrasenverzeichnisses verwendet werden. Ein Komplex umfaßt bis zu 4 Spalten, denen die Spalten- buchstaben A, B, C, D (s. a. Tarnstreifen) zugeordnet sind. Alle vier Spaltenbuchstaben müssen innerhalb eines Komplexes verwendet werden. Zur Bezeichnung der Zeilen des Phrasenverzeichnisses dienen die Zeilenzahlen 1 bis 25. Enthält eine Spalte die maximale Anzahl von 25 Zeilen, so wird jeder Zeile genau eine Zeilenzahl zugeordnet, die mit der Zeilen- zahl auf der Tarnseite übereinstimmen muß. Alle 25 Zeilenzahlen müssen innerhalb einer Spalte ver- wendet werden. Die Veränderlichkeit der Anzahl der Spalten innerhalb der Komplexe und der Anzahl der Zeilen innerhalb der Spalten sowie die verschiedenartigen Zuordnungen der Spaltenbuchstaben zu den Spalten innerhalb der Komplexe dienen der Anpassung an unterschiedliche Forderungen in bezug auf den Phrasenvorrat und die Belegung von Phrasen. 2 Tarnstreifen und die Kenngruppen- bzw. Schlüssel- gruppentafel bilden jeweils 1 Exemplar der Tarn- serie. Die beiden Tarnstreifen tragen die Bezeichnungen I und II und enthalten jeweils 5 Tarnserien. Die Tarnseiten des Tarnstreifens I sind von 0 bis 4 und die Tarnstreifens II von 5 bis 9 numeriert. Der Zeilenabstand auf den Tarnstreifen entspricht genau dem Zeilenabstand des Phrasenverzeichnisses. Jede Tarnseite ist in 5 Spalten und 25 Zeilen ein- geteilt In der 1. Spalte stehen die Zahlen von 1 bis 15 untereinander als Hilfsmittel bei der Tarnung bzw. Enttarnung. Die Spalte 2 bis 5 sind von links nach rechts mit den Spaltenbuchstaben A, B, C, D bezeichnet. Auf jeder Tarnseite sind die Zahlen von 00 bis 99 so angeordnet, daß sich in jeder Spalte 2 Dekaden und eine Halbdekade be- finden. Diese Einteilung dient zur Erleichterung des Auffindens der Tarngruppen beim Enttarnen. Der Schlüsselwechsel besteht im Umstecken der Tarnstreifen innerhalb der Tarntafel, und zwar nach der ersten Ziffer der Schlüsselgruppe die Tarnseite für die linke Seite, nach der zweiten Ziffer der Schlüsselgruppe die Tarnseite für die rechte Seite der Tarntafel. Die Tarnserie wird gewechselt, wenn einer der nachfolgenden Fälle eintritt: - seit dem ersten Gebrauch sind 14 Tage vergangen, - mit der Tarnserie wurden 500 Sprüche bearbeitet, - Beginn einer Übung bzw. eines Einsatzes, - es erfolgte eine Kompromittierung, - auf besondere Anweisung. Das Tarnen selbst wird wie folgt durchgeführt: - Einstellung des Schlüssels entsprechend der gültigen Schlüsselgruppe. Die Schlüsselgruppe wird je nach Festlegung der Kenn. gruppen- bzw. der Schlüsselgruppentafel entnommen. Die Kenngruppentafel (bei Zeittextschlüssel) ent- hält als Kenngruppen die zweistelligen Zahlen von 00 - 99 in natürlicher Reihenfolge. Den Kenngruppen sind die 50 Schlüsselgruppen, jede zweimal genommen, zufallsmäßig zugeordnet, so daß neben jeder Kenn- gruppe eine Schlüsselgruppe steht. Die Schlüsselgruppentafel (bei Zeitschlüssel) enthält in 33 Zeilen und 6 Spalten 198 Schlüsselgruppen. Die Entnahme einer Schlüsselgruppe ist abhängig vom je- weiligen Tagesdatum und der vorgeschriebenen Geltungs- dauer (siehe Muster). In der Regel ist ein Schlüssel 4 Stunden gültig. - Bildung der Tarngruppen, die jeweils aus 4 Ziffern bestehen. Ziffer 1 und 2 entsprechen einer der zweistelligen Zahlen des linken Tarnstreifens, deren Zeilenzahl mit der Komplexzahl der Phrase übereinstimmt. Ziffer 3 und 4 entsprechen der zweistelligen Zahl des rechten Tarnstreifens, deren Zeilenzahl und Spaltenbuchstabe mit der Zeilenzahl und dem Spalten- buchstaben der Phrase übereinstimmten. Beim Enttarnen wird die 1. und 2. Ziffer jeder Tarn- gruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilen- zahl dieser zweistelligen Zahl bestimmt den zuge- hörigen Komplex. Die 3. und 4. Ziffer jeder Tarn- gruppe wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieser zwei- stelligen Zahl bestimmen die Stellung der zugehörigen Phrase. Bei der Auswahl der Phrasen für eine Tarntafel ist stets zu beachten, daß beim Tarnen kein Mischtext zugelassen ist. Demzufolge müssen im Phrasenbestand einer Tarntafel auch Einzelbuchstaben, Polygramme, Satzzeichen, Ziffern, Zahlen und Uhrzeiten ent- halten sein. Tarntafeln bieten für die übermittelte Nachricht nur eine Sicherheit bis zu etwa 4 Stunden (Schlüssel wechsel alle 4 Stunden bei Zeitschlüssel). Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird von den Benutzern der Tarntafeln u. a. gefordert: - Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgruppenan- zahl (z. B. 50 Gruppen pro Spruch), - Vermeidung unnötiger Buchstabierungen, - Vermeidung stereotyper Textteile, besonders am Anfang und am Ende. Auch Tarntafeln sind immer abhängig vom Anwendungs- bereich, da der Phrasenbestand auf Grund des Nachricht- teninhalts ausgewählt wird. Es ist also nicht möglich, die für einen bestimmten Bereich erarbeitete Tarn- tafel in einem anderen beliebigen Bereich einzusetzen. Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß beim Ein- satz von Tarntafeln von den Benutzern eine besonders qute Qualifikation und ein hohes Verantwortungsbe- wußtsein verlangt werden müssen. Durch leichtsinnige und fahrlässige Handlungsweise entstehende Fehler können die Sicherheit in nicht zu kontrollierender Weise herabgesetzten. Z. B. Nicht richtige Herrichtung des Klartextes, häufige Buchstabierungen, häufige Übermittlung stereotyper Nachrichten, schlechte Ausnutzung der Mehrfachbelegung, Verstoß gegen die Vor- schriften u. a. beeinträchtigen die Sicherheit in starken Maße. Es ist deshalb notwendig, vor Einführung einer Tarn- tafel in einem bestimmten Anwendungsbereich die Be- nutzer umfassend in die Handhabung einer Tarntafel einzuweisen. 6. Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Tarn- und Verschleierungsmitteln Die allgemeine Notwendigkeit und Bedeutung des Ge- heimnisschuztes dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Die für den Umgang mit Verschlußsachen im MfS geltenden Vorschriften (VS-Ordnung vom 01. 01. 1975, VVS MfS 008 Nr. 1/75 und die 1. Durchführungsbe- stimmung zur VS-Ordnung, VVS MfS 008 Nr. 2/75) treffen auch prinzipiell auf den Umgangn mit Tarn- und Verschleierungsmitteln zu. Trotzdem ist es erforderlich, auf einige spezielle Forderungen hinzuweisen: 1. Über alle Zusammenhang mit Tarn- und Ver- schleierungsmitteln erhaltenen Informationen ist strengste Geheimhaltung zu wahren. Solche Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn dazu eine ausdrückliche dienstliche Weisung erteilt wurde. 2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich unbegrenzt. 3. Bei der Anwendung der Mittel sind alle Vor- schriften strikt einzuhalten, um jede Kompro- mittierung von Tarn- und Verschleierungsmitteln sowie der dazugehörigen Schlüsselunterlagen zu vermeiden. Unter Kompromittierung versteht man die Kenntnisnahme vom Inhalt der Chiffriermittel durch unbefugte Personen infolge von Verlust (auch zeitweiliger) Diebstahl, Einsichtnahme, Mithören, Kopieren, Verrat, Verstoß gegen die Gebrauchsanweisung, unbeaufsichtigtem Liegenlassen u. ä. Hinweis Es ist nicht gestattet: - Nachrichten mit kompromittierten Schlüssel- unterlagen zu chiffrieren und abzusenden, - den Schlüssel über technische Nachrichten- mittel durchzugeben. 4. Jede Kompromittierung von Chiffriermitteln ist unverzüglich dem unmittelbaren vorgesetzten zu melden. 5. Chiffriermittel sind unter sicherem Verschluß aufzubewahren. Die zur zeitweiligen Anwendung übergebenen Mittel hat der Benutzer ständig bei sich zu tragen bzw. unter ständiger Kontrolle zu halten. Nach dem Einsatz sind die Mittel voll- zählig an den für die Nachweisführung Verant- wortlichen zurückzugeben. 6. Den Nachweis für die Tarn- und Verschleierungs- mittel dürfen nur die dafür bestimmten Mitarbeiter führen. Diese Aufgabe darf nicht ohne besondere Weisung an andere Mitarbeiter übertragen werden. 7. Organisierung und Durchführung der Ausbildung von weiteren Angehörigen Die Ausbildung weiterer Angehöriger zu Fragen der Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten- mittel, der Handhabung von Verschleierungsmitteln sowie der Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln sollte nur nach vorher ausgewählten Schwerpunkten aus dem Schulungsprogramm erfolgen. Dabei kommt es darauf an, daß die Angehörigen die Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten- mittel erkennen, daß sie vor allem die Handhabung und den Umgang von Verschleierungsmitteln beherrschen lernen und gegebenenfalls in der Lage sind, selbst eine Sprech- oder Zahlentafel entsprechend den Vorschriften herzustellen. Neben der theoretischen Behandlung o. g. Aufgaben ist besonders auf praktische Übung Wert zu legen. Hinweis Dieses Lehrmaterial (einschließlich der Anlagen) darf nur zu Schulungszwecken verwendet werden. Für den regulären Einsatz von Verschleierungsver- fahren während einer militärischen Ausbildung sind gesonderte Mittel in eigener Zuständigkeit der be- treffenden Diensteinheiten entsprechend den Vor- schriften herzustellen. Die dazu notwendigen Schlüsselunterlagen sind bei der Abteilung XI rehtzeitig anzufordern. Bei der Jahresplanung für die militärische Aus- bildung sollten die für die durchzuführenden Übungen vorgesehenen Verschleierungsmittel (einschließlich Schlüsselunterlagen)bereits mit geplant werden. Falls der Einsatz der Buchstabier- und Zahlentafel 490 oder einer Tarntafel vorgesehen wird, so ist recht- zeitig ein Antrag an die Abteilung XI zu stellen, da diese Mittel von den Diensteinheiten nicht selbst hergestellt werden können. Dieser Antrag muß folgende Angaben enthalten: - Zweck des Mittels (Grund des Einsatzes) - Welche Nachrichten sollen übermittelt werden - Anzahl der Nachrichten in einem bestimmten Zeit- raum - Geheimhaltungsgrad für mehrere Stunden (Tarntafel) - vorgesehener Einsatz (ständig, zeitweise) - Anzahl der Benutzer (insgesamt) - Anzahl der Benutzer pro Schlüsselbereich Hinweis Unter einem Schlüsselbereich versteht man alle Benutzer die gleichzeitig mit den gleichen Schlüssel- unterlagen zum gleichen Verfahren arbeiten. - Schlüsselbereiche - Auflage des Verfahrens sowie der dazugehörigen Schlüsselunterlagen - Nachrichtenmittel (Draht, Funk) - zu beachtende Besonderheiten - Leitstelle - gewünschter Auslieferungstermin. Zu dem erwähnten Antrag gehört weiterhin, wenn es sich um eine Tarntafel handelt, eine Phrasenauf- stellung. Der Phrasenvorschlag soll die Begriffe usw. enthalten, die dem vorgesehenen Anwendungs- bereich entsprechen, und diese sollten außerdem bereits lexikographisch geordnet sein. Muster, nicht für die Übermittlung über technische Nachrichten- mittel verwenden! Anlage 1 VVS 559/001753 EX. 0I. K R X H Z B J A L M E N D Y U T C Q P V I W S O G F X M O N T S H C E G I Q L A V J B P U Z W K F D R Y 02. G C A H V Z N F O R L Q P K B W X J T D I M S U Y E X Z H E V N P S A J F R I Y M G W C D Q B O K L U T 03. Q F V W G I P T S Y C X B N K E D Z J A U L M O H R T X R V Q C U N Y M B F Z A H K G I O D W P S L E J 04. Q C P F B H A D X Y J F S E M I T L K V Z W N O U R Y G M P Z Q H T K O W B R U D C X N S L F A I V J E 05. Q F X J P B S M U K G R C A I E D Z Y T L W O H N V D Q A W T S U I X R K V Z H F J Y C B O L E M G N P 06. W R B J P T S X K N A Y G Z F L C M E D V H O Q I U F R W T K L N P Z B G C Q U H J O I D X V A S E Y M 07. Z C M I F O X K N L A Y H G R J D Q V E B W S U P T Y X N H U M G P J L K E Q T R F V C W S B I D Z A O 08. X V D U H Z C F Q O J A L R T E I Y G P B W N M S K E N Z B P A O R G J Y K L F W M V U Q S X H I D C T 09. W O Q S K G F L R B Y D N H E I U C P M Z X V J A T O V R T G K I Y Q J D X M L E S F P C W H U A N Z B I0. Y Q L R F O V H E M B S U X C Z G A P W K T N I D J B L E M J O H X R G Z V P F T D A W X S Q N C U I K II. A J S B I D E O Z N F X P T R M Q W C G V L Y U H K N C H A Q B X W V M I J T G O E P S Z U K R D Y L F I2. F Y G R C S L I D N U A B H V W T Q O K X M P J Z E O U K I Z Y X S G R E B M P F A J C N D J L T W Q V I3. J I W B E D U H P K M R Y N Z O L G C X V F Q T S A V J D Z R B N F T C W X H I O P A S L Q M K Y G E U I4. J A Y Q I D R X B E U G F V O Z N L H C K W S T M P A F J I S P U G N C T E K Q X M H R L V Z Y D B W O I5. I Y S Z B G M V T L P E H N D C R F A Q U O K X W J F D R C X T K Z O H M Y I B L W F V S U J N P Q E A I6. N X V I R D S U L W C O F Y M A Q Z B E T H P K G K W A S R F X G E B V D J Q K Y H N P U I Z O T M L C I7. B U R N T A Y W Q P F G H O J D C Z M K L I E V X S C O R V W Y Z K A N S Q J I G D E B H P F M L U T X I8. Q F W H G U E J P O T M L Z D C S N A I Y R V B X K B M X S F G L U P Y H C J N K Q O W R I Z E D T V A I9. I W M G L U F T X O J H A P C Q K Z N D E R B S V Y F X T S U Z C J P R Q Y H W M D G V I A L N E K O B 20. A X C F P K J O T M R V G E D Q I B S L U W Z H Y N M E W L Y X C F U J Q P D H K T Z S O G A N B R V I 2I. L G E I T O Z H W S K X N P D Y U B M Q C V J F A P D C A P E W V C M Q Y N U Z R J F G H S O B L T I K 22. L D G Q P U T B R C N S I Z O E A W X F H M K Y V J J B I H A Q F N U E M C L V T K W O P X Z S Y G R D 23. K P L I R C S J O Y H U D F A T E Z Q X W N B V M G E Y G F R Z L T C A S M U W N V D I J O H X K P Q B 24. S W V U L D R B H O F G A X P Z T I E Q N Y K J M C C I V Y A M G J I D Z P S R U N B H Q F T X K L W E 25. H W P E G D L B U N K Y J T O Z Q F C R M I X V A S Q W L Z C O G H K J A I R S E X F U V T Y D P M B N 26. S F Y E M A V I B T C K U W R H L P D X G O Z N Q J Q G S X I B J P F V R T A M C E D L W N O U Y K Z H 27. H B R I S P A U M D L K Z V N X Y O W T F C G E J Q H A U Q J K T M P V Y D C Z E R S B W G N X I L I F 28. P C X V N O U I Z F S H Q J B E G A K M W T Y D R L G A V T Z N C M F L B H W J Q R I Y D I K X U S P E 29. S B M J D X U Q R W O V I F K H T N Y L P C Z G A E F G Q W X E B A S O J R I Z C D L T M U P V K Y H N 30. P Q F I K D W U S M H X J Z T E B I V G C A N L Y R C D V B X J F S R G Q L I N M P K Z H A Y W T U O E 3I. A E F N M S I D C R O B J L Y T Q X C W Z U G K P H F B F K A U I J M Q E T R O W G Y P L D Z C X S N H Anlage 2 VVS 438.I302 EX. 0I 3 2 6 8 5 0 7 I 9 4 2 6 0 4 3 9 8 5 I 7 02 0 9 5 6 4 8 I 3 2 7 9 I 4 8 5 7 0 3 6 2 03 3 9 2 7 6 8 I 5 4 0 I 5 4 9 6 2 3 7 0 8 04 6 4 7 5 0 3 2 I 8 9 7 I 8 5 3 9 6 2 0 4 05 5 8 4 9 I 6 0 2 3 7 4 6 7 I 5 8 9 2 0 3 06 7 2 4 I 9 8 6 0 3 5 9 3 5 4 I 7 8 2 6 0 07 0 6 9 3 2 5 4 7 I 7 8 7 0 6 3 2 9 5 I 4 08 4 I 9 0 5 8 2 7 3 6 6 9 3 7 0 8 2 4 I 5 09 0 4 3 8 I 6 2 5 9 7 9 4 5 I 0 7 2 3 6 8 I0 6 3 0 8 2 4 7 5 I 9 2 9 5 4 0 I 3 7 8 6 II 2 5 6 3 7 9 0 4 8 I 6 4 2 5 9 3 8 I 7 0 I2 7 9 6 2 0 8 I 3 4 5 5 8 0 3 2 9 4 I 7 6 I3 9 4 0 5 8 3 I 6 2 7 7 6 5 4 8 2 0 3 9 I I4 5 8 3 I 0 4 9 6 2 7 7 6 4 9 0 3 5 8 2 I I5 5 2 I 0 3 4 7 8 6 9 9 I 3 5 8 2 6 4 7 0 I6 I 9 3 4 7 0 2 5 6 8 2 5 4 7 I 6 3 0 8 9 I7 6 3 9 0 8 I 7 2 4 5 0 5 2 6 3 I 4 9 8 7 I8 8 9 6 2 5 4 7 3 0 I 8 7 I 6 4 0 3 2 9 5 I9 2 8 9 4 5 6 0 3 I 7 3 2 0 5 8 9 I 6 4 7 20 5 3 0 7 8 I 9 6 4 2 4 8 5 3 6 9 0 I 2 7 2I 8 3 6 4 9 2 5 I 0 7 5 7 2 6 3 4 8 9 I 0 22 9 0 8 2 3 7 4 6 5 I 3 5 4 7 I 6 9 2 0 8 23 6 I 4 7 8 5 3 2 0 9 0 I 9 8 6 7 3 2 5 4 24 3 5 I 9 8 4 6 7 2 0 2 9 0 3 7 8 5 I 4 6 25 8 5 6 2 4 I 3 0 7 9 I 9 6 5 7 2 4 3 0 8 26 5 8 3 I 4 9 0 2 7 6 7 8 I 6 5 2 9 0 3 4 27 0 I 5 8 4 9 7 2 6 3 7 8 5 I 0 2 6 4 3 9 28 2 9 3 4 I 8 5 7 6 0 2 7 8 I 5 9 4 3 0 6 29 I 5 7 4 2 3 8 0 9 6 9 6 5 7 I 0 8 2 3 4 30 I 7 3 9 5 6 2 4 0 8 4 6 7 4 0 3 5 2 8 9 3I 6 9 2 7 8 5 4 3 0 I 6 0 9 3 8 2 5 4 I 7 Anlage 3 535 022539 0I. X D N F P Z Y A R V C K S Q I L J H G O E B T W M U 02. P B E M R C G F H K A J W I S Q V D L Y Z T O U N X 03. N I D V P E M Q Z J Y A T K F W X G O C S R L B U H 04. U O K V Y N S I L H G D E R A Q C M P J W T Z X B F 05. D J E O M A S N L G U Z B H W V K I T Y X C F P Q R 06. J T L F A X Y O P I V H U W Z G E B C S N R D Q M K 07. V B L M K F Z T U C Q P I R E S O N A X W H G J D Y 08. E Q N L I S M X D R F K Y G U H O A W V Z J B T P C 09. V T K A G Z X Y P L B I N J S C E D F H W R U Q M O I0. Z H E K B L Q X M I D F A G T Y C S P W I U V N R J II. P B U I N L Y O D J S W V Z R Q E C T K M G X H A F I2. V T Y M F G E L D Q X S A H R U B P J W K I C O N Z I3. C Z L T O P M N B E A H I U K X Y R Q G W V D F S J I4. O Q E L J H Y D N G R P A V K B T W X Z F C I S U M I5. Y W L B K D U J V A Q N X E R O S G T P I H G Z C M I6. B F S J D G N Q R K L C H W V M P Y T E I A Z X U O I7. P V S Q L E I G T Y A F R U X W N J B D Z M H C O K I8. J I E M B T Y L I K D P A V W U H N F G S X Q Z C R I9. Q E F K I P B G W U N Z J H A S R I M X Y T D C V L 20. N X I L P U T Q R V Y C Z A S K B J M W D G E F I H 2I. J M W V B A L F T R G D S X E U C P K I Y N Q O H Z 22. C A V L S R F G Z M J E H X Y I T W N P U Q D O K B 23. G S J T A Z N D I O P C L H R E K Y B F W X U Q M V 24. J R H P K X G T M O U W C Q N F Z B Y L A V I S E D 25. Z F S G A L X K P D U H B N W O Y Q I E C M J R V T 26. J N W O T E S X H L I C P B Q Y F G R A Z K U V D M 27. O A X G N S U H M V I C Y Q B L D R F K Z J E P W T 28. E A H F Y C R S N W Q V I Z B D O J U M L X P G K T 29. T Q K A U W H I G M O B X R L E P D Y V N S Z F J C 30. S G M Y E L O X T R J Z H Q A N B W F K P C D V U I 3I. E J X B M I N H F P S V L T C O D W Z U Q Y A R G K Anlage 4 655 D M 3 R C 6 T 2 I U V 5 8 Z S P X 0 Q J E H N 9 L 4 F 1 G A Y W 7 O K 8 K Y V R 5 P 7 8 J B W 0 U C E Z M F D L 9 3 C H 4 T 1 5 2 O 6 X A Q I N C S Z J 8 4 L 9 W N 3 A 2 V G U 6 E 7 H O R Q B 5 X Y 0 K D 1 P T M F I W E 0 K Q 9 5 7 L M Y 1 T I A 3 H F C 2 P J X R N 4 U 8 B V S O D Z G 6 5 S M I A 2 3 9 B H L T X 4 U 6 R P E K O F Z W C 0 Y 1 G V D J 8 Q N 7 T Q 9 3 Y 2 6 5 N G 7 V D H Z A F 0 E B L P K C I O U R 4 M S X J 8 1 W Y T N E 5 C P Z S 8 M D 1 K X O 1 J U 4 9 0 A R V 2 F 6 W Q L B 7 J G H 5 N V T L H O 9 R 4 U Q C D W 7 M 8 P 0 3 Y F K I B 2 Z G 4 E A J 6 1 X F P 3 O G R M Y D B X T J 8 V S 2 Q 6 C W K I 1 5 A 9 Z E L H U 4 N 7 0 K 6 B M N R F E D 9 Z 8 Y 0 H U P 1 Q O 3 7 X S J 5 4 2 C W V A T G I L 0 D A Q P O 1 Y 9 R J 8 M F U 2 W 4 K 7 V S 5 I H G T X L Z 3 N C 6 E 8 A 4 T 9 2 X J I P K R V 5 B 6 C 0 S L H 8 D N Y U M 7 W Q E Z O 1 F G 3 O F P M Z 1 Y L K I V R U 2 3 A T S E Q H W 4 9 X N C G 0 B 6 7 5 D 8 J T 2 D X F O R H Z 4 Q M B 0 6 P J L I K W C N V S 3 5 E 8 Y U 1 7 9 A O H C 0 W L V D 4 J Z G N 2 T I 6 R Q B 9 O F 8 P X K U Y E 7 A 5 3 S M 1 5 B 4 T W N A S C Q 9 I G D P M U V 8 1 F J X 2 L E K O 0 H 3 6 R 7 Z Y 2 I H M E 4 Q W F 0 O V P D U R 1 T S 6 7 3 K 8 Y C A G 5 J B 9 X N Z L R 4 M J A 1 Q V 3 L H 5 Y U 6 9 E I Z F D T 2 8 S B O K W 7 G C P N X 0 F N B A 7 R U 5 Y O Z M V E H 6 Q 1 J 3 2 K L G C D 9 I 4 T 0 8 P X W S E P 1 N A Y J C 3 L I W B K 8 Q 4 D U 7 M Z X G O F 9 2 S H 5 V T 6 R 0 Q 9 L 6 O N 0 T C 8 G K Y W I R A S V X P 2 Z E 3 1 U J 5 F M H 4 B D 7 V P Z 2 F D S Q 8 J I 4 G 3 M A X 9 C 5 O 6 7 N Y K 1 L H 0 R W U E B T Q 2 O 4 Y C T B K L 9 N F H M X 3 I R E S D 1 8 U 5 P W Z 0 V J 6 A G 7 H B E 3 J W N V 2 X 0 Z S 7 D K 9 Q I U O 1 Y F C A M 4 B L 5 G 6 P T R F B K A X I 4 W Y T P 8 3 D C U 1 E R J 0 L V 6 S 5 Q G O 7 M H Z N 2 9 M Q K 1 L Z N 3 T 9 O A F X R P 5 0 Y W B E I D 7 6 C 8 J U H 4 O V S 2 G 6 5 8 X 7 A B 4 Q R E V W J 1 U N Z S F C 9 H K O I P D J L 2 0 K T Y B G E 9 V 8 O C A P L Y 0 M X Z W 6 I 2 1 U Q 4 N D J F T R K 3 H 7 5 S Q I K B V T 3 S W O 5 J Y E 1 P 6 C B L Z X H 4 R O N F 9 0 A 2 D M U 7 Y W J X S R 2 I Q 0 O F H 6 B 7 4 P U Z V Q 1 M N T K D 8 5 L J C A E 9 W Y 7 D 4 P Z R T 1 X K U M L B 5 2 G N C E 8 H 9 S 6 J F Q Y I 3 K A G Anlage 5 355 II 0I. P O W E K L H A S C M I U 0I. S M O P I L H U W E A C K 02. H I K E O M A L W S P C U 02. I M E L S I U P A K H W C 03. A M L P E W C H I U O S K 03. S I A L K U H E W P C M O 04. K A I S P L I W U M C E H 04. C H E P I U S M W K O L A 05. U W A H S O I C L P E M K 05. P S L A M W C H O I U E K 06. C H U L K I M E S O P A W 06. K E H A P L M W S U C O I 07. L U I K E C O M P A H W S 07. E S U L C W P I M K H O A 08. M I E S H O A K L P U W C 08. H S C O E L K A I M W P U 09. K U W I S A E O L M H P C 09. E O A U P L H K M W I C S I0. L M I K P A O H W U S C E I0. M I H E P O L C W U A S K II. C E H K L P I W O A M S U II. L O H C W A M E U P K I S I2. C A I W L M O H S K P E U I2. O I S C K M L E A P U W H I3. L S I H M U W C K A P E O I3. H C P K A S U I M E W O L I4. C H L S W A M I E O U K P I4. E O C W M I U K H S A P L I5. U W A E C I O L H P S K M I5. W H P U M O I K E L A C S I6. H A C M S I U W P K O E L I6. P L I H S U O M E A W K C I7. M K L P E S I C U H O A W I7. H A S E L I U P K W O C M I8. L O A P C U S E H M I K W I8. C L M U I E K W P A S H O I9. L S C E W O P M A I K U H I9. H E M O A I W S U K P C L 20. K O W H C S M U E P I A L 20. I H I C E A L W S K U P M 2I. M H S I K L E W O C P A U 2I. K O U W A M E L C P S I H 22. C H E A K I U L O S W M P 22. S H E M K W A C U P O L I 23. L O P I H S E U W K C A M 23. H M K U E P W S O A L C I 24. U L I K O P W E M S H A C 24. O E U L C P M A H K S I W 25. H E S C I P O U L W A K M 25. I K L U A H P M S O E C W 26. P O M K H W C U A S L I E 26. L M C I W E O H S K P U A 27. P L W U I M K E O A H S C 27. H O W K A C I U P L S E M 28. O P M K A U C I H W E L S 28. H I P L U M K E W O C S A 29. M I C I S W E A K H U L P 29. A O U C E W L I H M K P S 30. E W C S P I M K A L U H O 30. M S E I A H L C O K I W U 3I. I L U S H A I E P K C M W 3I. C S A H L E U I P K W O M Anlage 6 357 0I. 0 6 2 3 8 5 4 9 I 7 0I. 5 7 9 8 4 I 0 3 6 2 02. I 8 0 6 5 4 3 2 7 9 02. 3 2 9 5 6 I 7 0 4 8 03. 0 8 6 5 3 7 2 4 I 9 03. 5 8 2 6 9 3 7 0 I 4 04. 5 0 9 2 8 3 I 4 7 6 04. 6 0 8 7 4 6 9 I 5 2 05. 3 9 I 7 2 0 5 4 8 6 05. 2 5 3 8 0 6 7 9 I 4 06. 9 I 4 3 5 2 7 8 6 0 06. 2 5 8 7 6 I 9 4 0 3 07. 5 8 0 7 9 I 3 2 6 4 07. I 7 3 9 4 2 8 6 5 0 08. 7 8 2 4 0 9 3 5 I 6 08. 9 0 4 I 7 5 6 8 2 3 09. 7 2 5 0 8 6 9 4 3 I 09. 7 6 9 3 0 2 5 8 I 4 I0. 4 3 9 7 8 0 5 I 6 2 I0. I 4 2 8 3 7 5 9 6 0 II. 2 3 8 5 7 4 0 6 9 I II. 6 8 2 9 4 I 0 3 5 7 I2. 4 9 2 8 3 I 6 7 0 5 I2. 2 9 4 8 0 5 3 7 6 I I3. I 0 4 9 2 8 5 6 3 7 I3. 6 0 4 5 2 I 7 8 9 3 I4. 2 I 9 6 3 5 0 7 4 8 I4. 6 2 I 0 8 7 9 4 5 3 I5. 0 4 3 7 9 I 2 8 6 5 I5. 9 8 6 I 7 0 2 5 3 4 I6. 0 5 7 3 4 8 9 6 2 I I6. 7 3 I 8 6 9 2 0 4 5 I7. 6 3 9 0 2 7 8 5 4 I I7. 5 9 6 4 I 8 3 0 2 7 I8. 0 4 2 7 5 3 9 6 I 8 I8. 8 2 9 4 5 I 0 7 6 3 I9. 6 2 I 9 7 8 5 4 0 3 I9. 3 9 7 I 6 2 5 4 8 0 20. I 5 2 4 8 6 9 7 0 3 20. 6 2 I 3 9 4 5 7 0 8 2I. 7 9 0 2 4 6 8 5 3 I 2I. 8 5 4 9 7 0 3 2 6 I 22. I 6 7 9 5 2 8 3 0 4 22. 2 9 0 6 5 3 8 I 4 7 23. 7 0 I 2 3 4 6 9 5 8 23. 0 8 6 5 3 4 7 9 I 2 24. 0 4 9 5 2 3 I 8 7 6 24. 9 8 I 6 0 5 4 3 7 2 25. 8 0 3 4 6 7 9 2 5 I 25. 5 6 9 0 4 I 3 7 2 8 26. 7 6 I 4 8 9 2 3 0 5 26. 0 2 8 6 I 5 9 3 7 4 27. 6 0 9 7 8 3 5 4 I 2 27. 9 5 3 0 8 7 6 I 2 4 28. 2 7 6 9 8 4 0 5 3 I 28. 7 6 3 4 I 0 5 9 2 8 29. 6 I 7 4 0 5 3 8 9 2 29. 8 5 4 9 3 6 2 I 7 0 30. 4 I 8 2 7 3 0 6 9 5 30. 7 4 3 0 9 5 2 I 8 6 3I. 2 6 8 5 9 7 I 3 4 0 3I. 7 0 I 2 8 5 4 6 9 3 Anlage 7 490/05484 490/05484 CHIFFRIERTEIL EX DECHIFFRIERTEIL HV SW A FR TP VF EP 0 MW MZ AB 4 ES 4 KL M NA N RS 6 VK S KF KP B FE WV BM SL 0 EA NF AE Q ET 4 KM F NB X RT T VL 2 TN MK C MB FH SM WT 0 VM BH AF 2 EV 6 KN 7 NE Q RV 3 VM 0 AZ HS D NZ BP WL VT I VH PA AH & EW & KP B NF 0 RW V VN O ZR BL E LM SH ZL FA I AV FZ AK Y EZ 9 KR U NH J RZ 9 VP 3 KM EK F TL NM AR KE I NW FP AL 6 FA I KS 4 NK H SA 7 VR 8 WM RB G TA NT ST VL 2 SF LZ AM 2 FM 6 KT M NL 5 SB X VS 8 KV ZK H NK VA VZ BW 2 HW LV AN 6 FE B KV H NM F SE 3 VT I SN BT I WB FK AM HK 2 MP AF AP W FH C KW 8 NP 9 SF 2 VW O PE EF J NH HB PR SE 3 PZ VP AR I FK 1 KZ 3 NR 8 SH E VZ 2 SP PW K RP PN ZP ZW 3 KZ RV AS £ FL 3 LA 4 NS $ SK M WA P RM WZ L RL BA PK TE 3 HF FL AT 6 FM 6 LB 4 NT G SL 0 WB 1 SK KL M LT KT TV MR 4 ZE LA AV I FN T LE 8 NV 9 SM 0 WE 9 PH NA N LW TS KS RE 4 ES ET AW Z FP I LF Y NW I SN 1 WF - FW VN O VW BS RA LB 4 AB ZH AZ D FR A LH 5 NZ D SP K WH 6 PV WA P LP ZA NL FV 5 HE TH BA L FS 7 LK 7 PA I SR 9 WK - AE NE Q WN KH TB LH 5 ER ML BE W FT & LM E PB U ST 2 WL I ZN VB R MR ZV RN SV 5 BK EL BF $ FV 5 LN Z PE J SV 5 WM G VK EH S JL EB FB RS 6 AL BV BH 0 FW O LP P PF $ SW A WN Q MT FN T HT RT HA PL 6 WH AT BK 5 FZ I LR W PH N SZ W WP 7 PB RH U BN KR FM TK 6 AN EV BL E HA 6 LS 9 PK 3 TA G WR 7 BR RW V ZE EM KA PM 7 LK WR BM 0 HB J LT M PL 6 TB 5 WS £ LR SZ W BE AP TW ZF 7 TF FS BN U HE 5 LV 2 PM 7 TE 3 WT 0 SB PT X HN NB KN WP 7 SA MF BP D HF 3 LW N PN K TF 7 WV B ZM LF Y TM AK VS VR 8 MH NR BR Y HK 2 LZ 2 PR 3 TH 5 WZ L TR AW Z LN ZB KW LE 8 VE HN BS O HL S MA - PS 8 TK 6 ZA P NS PF $ BF RF KB TZ 8 EN PS BT 1 HM X MB C PT X TL F ZB Z MV WS £ AS BZ ZS WE 9 HR SR BV 6 HN 8 ME 9 PV P TM Y ZE 4 AH MN & EW FT HZ LS 9 EZ RK BW 2 HP - MF 7 PW K TN C ZF 7 WK MA - WF HP NV RZ 9 ME NP BZ £ HR 9 MH 8 PZ 3 TP A ZH 4 EA 0 HS D MK C RA 4 TR Z ZK H EB S HT T ML 5 RB G TS N ZL I EF J HV A MN & RE 4 TV 4 ZM Y EH S HW 2 MP 2 RF $ TW 7 ZN R EK F HZ 9 MR 4 RH U TZ 8 ZP 3 EL 5 KA 7 MS R RK 9 VA H ZR E EM V KB 8 MT T RL L VB R ZS 9 EN 8 KE I MV £ RM L VE 8 ZT V EP 0 KF B MW 0 RN 5 VF 0 ZV R ER 5 KH Q MZ 0 RP K VH I ZW 3 Anlage 8 Gebrauchsanweisung 490 1. Das Verfahren gesteht aus Chiffrier- und Dechiffrier- teil. Im Chiffrierteil sind die Klareinheiten alphabetisch bzw. numerisch geordnet. Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten lexiko- graphisch geordnet. 2. Chiffrierung Die einzelnen Klarelemente werden in der Reihenfolge ihrer Schreibweise im Chiffrierteil aufgesucht und ruch ein rechts oder links danebenstehendes Buchsta- benbigramm ersetzt. Für jede Klareinheit stehen vier verschiedene Geheim- einheiten zur Verfügung, die in unymetrischer Weise zu benutzen sind. Die Geheimeinheiten sind entsprechend dem deutschen Buchstabieralphabet zu übermitteln. Beispiel: KM = Kaufmann Martha Dechiffrierung Die Buchstabenbigramme werden der Reihe nach im Dechiffrierteil aufgesucht und durch die rechts daneben- stehenden Klareinheiten ersetzt. 3. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartext ist verboten. 4. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt einzuhalten. Anlage 9
Tarntafel 308 Anlage 10 Typ 355aOB-2
abbrechen/ abgebrochen | Abschnitt | Abschnitt A | Abschnitt B | Abschnitt blockieren/ blockiert | Aktion beenden, am Standort verbleiben | Objekt | Aktion beenden, sofort zum Ausgangspunkt zurück | Posten | ||||||
Aktion weiter- führen | Angriff/ angegriffen | Aufklär- en/-ung/ aufgeklärt | Außen posten | Bekämpf- en/-t/-ung | Bereit- schafts- polizei | Beschädig- en/-t/-ung | besetzen/ besetzt | Bewaff- nen/-net/ -nung | Posten | beziehen/ bezogen | Blockier- en/-t/-ung | |||
Objekt | Brand- stiftung | Durchbruch/ durch- brechen | Durchbruch nicht zulassen | einsatz/ einsetzen/ eingesetzt | Einsatz- leiter | Einsatzstab | Energie- versorgung | Gebäude | Fahrzeug ausgefallen,Reparatur mit eigenen Mitteln möglich | |||||
Fahrzeug ausgefallen, Reparatur mit eigenen Mitteln nicht möglich, benötige dringend Hilfe; (mein Standort) | Festnahme/ festnehmen/ festge- nommen | Fund/ gefunden | Funkgerät | Garage | Gasver- sorgung | Gefährd- en/-et/ -ung | Gefangener | Objekt | ||||||
Gegner-isch | Gruppe | Gruppe 1 | Gruppe 2 | Gruppe 3 | Gruppen- führer | Hand- granate | Handlung | Haupt- gebäude | Havarie | Heizhaus | ||||
Hetz- losung | Hetz- schrift | Hindernis | Hinterhalt legen/ gelegt | Kampf- gruppe | keine Nachrichten- verbindung (mit) | Kolonne des Gegners festge- stellt | Kommandeur | Kräfte und Mittel | ||||||
Lebens- mittel- versorgung | Posten | Mann | MPi | Munition | nachrichtenverbindung sicher- stellen/ sichergestellt (mit) | Nord-en/ -lich | Nordost- en/-wärts | Nordwest- en/-lich | NVA- Einheit | |||||
Obj.sich. verstärk./ verstärkt | örtl. Staats- organe | Ost-en/ -wärts | Pistole | Objekt | Provo-kation | Reserve | ||||||||
Richtung | Ruhe und Ordnung wiederher- stellen/ -hergestellt | Sammel- raum | sanitäre Behandlung | Schaden | Schaden behoben | Schuß- waffe | Schuß- waffen- gebrauch | selb- ständig | Sicher- stell-en/ -ung/sich.- gestellt | |||||
Sicherungs- kräfte | sofort | Objekt | Sonder- maßnahme 1 | Sonder- maßnahme 2 | Sonder- maßnahme 3 | Sperre errichten/ errichtet | Sperrmaßnahme aufheben/ -gehoben | Spreng- mittel | Spreng- stoff- anschlag | |||||
Standort | Stärke | Stör-en/ -ung/ gestört | Suchgruppe | Süd-en/ -lich | Südost-en/ -wärts | Südwest-en/ -wärts | technik/ technisch | Posten | Toter | Überfall- -en | Übergabe | |||
Posten | übernahme | Unterstütz- en/-t/-ung | Verbindung (mit) | Verfolg- en/-t/-ung | Verleg-en/ -t/-ung | Verletzter | Verluste | Verluste durch Kampf- stoffeinwirkung | Vernicht- en/-et/ -ung | Verstärk- en/-t/-ung | Verteidig- en/-t/-ung | |||
Volks- polizei | Wasser- versorgung | Posten | West-en/ -lich | Widerstand | Zufahrtswege kontrollier-en/-t | Zuführ-en/-ung/ zugeführt | zurückziehen/ zurückgezogen | Zusammenwirken or- ganisieren (mit) | ||||||
Gebrauchsanweisung 1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt deren erster Buchstabe in der selben Zeile und deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte wie die Phrase stehen. Die Buchstabengruppe wird nach den deutschen Buchstabieralphabet übermittelt. z.B. BF = Berta Friedrich 2. Die Mehrfachbelegung ist in unsymmetrischer Weise auszunutzen. 3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn fol- gende Bedingungen erfüllt sind: - Der Benutzer befindet sich im Einsatz, - die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß dem Gegner keine zeit für Gegenmaßnahmen bleibt. - Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der Übermittlung keine wesentlichen Kenntnisse mehr. 4. Mischtext ist zugelassen. 5. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbin- dung mit anderen Verschleierungsverfahren ange- wandt werden. 6. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartext ist verboten. 7. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe- dingt einzuhalten. Anlage 11 Typ 357B - 1
Fahrzeug | Abfahr-en/-t/abgefahren | Abschnitt A | Abschnitt B | Ankunft (d.) | Auflös-en/ -ung/ aufgelöst | aufnehmen/ aufge- nommen | Ausgangs- punkt | ||||
Ausland-er/ -isch | Fußgänger | Autobahn- abfahrt | Autobahn- auffahrt | Autobahn- raststätte | beenden/ beendet | Beginn-en/ begonnen | Begleit-en/-et/-ung | ||||
Beobachtung abbrechen/ abgebrochen | Hänger | Bewaffnung/ bewaffnet | Beweg-en/ -t/-ung | einleiten/ eingeleitet | Einsatz beenden/beendet | erreich-en/ erreicht | F 94 | ||||
Fahrer | Frankreich | Frau/ weiblich | KOM | Gegenstand | Gewährleist-en/st/ -ung | Groß- britannien | Gruppe 1 | Gruppe 2 | |||
Gruppe 3 | Gruppe 4 | jugendlich | Kind | Krad | Kolonne | Kontroll-ieren/-e kontrolliert | Mann-lich | Menschen- ansammlung | |||
Militär/ -isch | Natio- nalität | Neustadt | Nicht erkannt | nicht gewähr- leistet | LKW | Nord-en/ -lich | Objekt 1 | Objekt 2 | Objekt | ||
Orts- ausgang | Ortschaft | Orts- eingang | Ost-en/ -wärts | Parkplatz | passieren/ passiert | Militär- fahrzeug | Person-lich | ||||
Richtung | Sadlitz | Sicher-n/-ung/gesichert | Sofort- maßnahme | PKW | Standort | ||||||
Stoppen/ gestoppt | Straßen- kreuzung | Süd-en/ -lich | Tankstelle | übergabe/ übergeben | übergabe/übernehmen/ übernommen | USA | Radfahrer | Verbindung (mit) | |||
Verdacht/ -ig | Verfolge-en/ -t/-ung | Verhinder-n/ -t/-ung | verlassen | Verstärk-en/ -t/-ung | West-en/ -lich | Zurück- ziehen/ zurückge- zigen | Spezial- fahrzeuge |
Gebrauchsanweisung 1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe ersetzt, deren erste Ziffer in derselben Zeile und deren zweite Ziffer in derselben Spalte wie die Phrase stehen. Die zweistelligen Ziffern- gruppen werden in der Reihenfolge ihrer Schreib- weise übermittelt. 2. Die Mehrfachbelegung der einzelnen Phrasen ist in unsymmetrischer Weise zu nutzen. 3. Mischtext ist zugelassen. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbindung mit anderen Verschleierungsverfahren angewandt werden. 4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartexten ist verboten. 5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt einzuhalten. Anlage 12 Spruchtabelle (SpT) 413a
abbrechen/ abgebrochen | Raum beziehen /bezogen | ||
Aufgabe erfüllt | Sicherungs- maßnahmen | ||
Aufklär-en/ -ung | Standort | ||
ausgefallen | Stellung | ||
Beobacht-en/ -ung | TBK | ||
Durchbruch richtung | übernehmen/ übernommen | ||
Durchsuch-en -ung | verdächtige Person | ||
Gegner/-isch | Verluste | ||
Handlung (d.) | weitere Befeh- le abwarten | ||
keine | Widerstand | ||
Kräfte und Mittel | zerstört | ||
Meld-en/-ung | Zuführ-en/ -ung | ||
Nachrichten- verbindung | zurückziehen/ zurückgez. |
Sprechtafel 413a Anlage 13 SpT 413b
Aufgabe abbrechen | Marsch (Richtung) | ||
Aufgabe erfällt | Meld-en/-ung | ||
Aufklär-en/ -ung | nicht erreicht | ||
Aufklärungs- abschnitt | Objekt | ||
ausgefallen | Ortschaft | ||
Basis | passieren/ passiert | ||
Beobacht-en/-et/ -ung | Person | ||
Blockier-en/-t -ung | Personen- kontrolle | ||
Durchführ-en/ -ung | Punkt | ||
Durchsuch-en/-t -ung | sicherungskreis | ||
eigener Standort | Standort | ||
erreicht | Standort melden | ||
Fahrzeug- bewegung | |||
festnehmen/ festgenommen | |||
feststellen/ festgestellt | verdächtig | ||
Kfz | verletzt | ||
Kontaktperson | Zufahrtswege | ||
Lage | Zuführ-en/ -ung |
Anlage 14 Typ 470OS
CZ | MI | FO | XK | NL | AY | HG | RJ | DQ | VE | BW | SU | PT | |||
Y | abbrechen/ abgebro- chen | Angriff Angegrif- fen | Außen- posten | Bekämpf-en/ -t/-ung | Beschädig- en/-t/-ung | besetzen/ besetzt | Bewaff- nen/-net -ung | T | 0 | 1 | |||||
X | Brand- stiftung | Burchbruch durchbre- chen | Durchbruch nicht zulassen | Einsatz/ einsetzen/ eingesetzt | Einsatzstab | Energie- versorgung | R | ||||||||
N | Festnahme/ festnehmen/ festge- nommen | Fund/ gefunden | Funkgerät | Garage | Gebäude | Gefährd- en/-et/-ung | Gefangener | F | 2 | 3 | |||||
H | Gegner-isch | Handlung | Haupt- gebäude | Havarie | Heizhaus | Hetz- losung | V | ||||||||
U | Hetz- schrift | Hindernis | Kräfte und Mittel | Lebensmit- telver- sorgung | Mann | MPi | Mord-en/ -lich | C | |||||||
M | Mordost- en/-wärts | Nordwest- en/-lich | Objekt | Obj.sich. verstärk- en/-t | Ost-en/ -wärts | W | 4 | 5 | |||||||
G | Pistole | Posten | MVM | Provo- kation | S | ||||||||||
P | Reserve | Richtung | Ruhe u. Ordng. wieder- herstellen/wieder- hergestellt | Schuß- waffen- gebrauch | Sicher-n/ -ung/ gesichert | B | |||||||||
J | sofort | Sonder- maßnahme 1 | Sonder- maßnahme 2 | Sonder- maßnahme 3 | Sperre errichten/ errichtet | Sperrmaßnahmen auf- heben/ aufgehoben | I | 6 | 7 | ||||||
L | Spreng- mittel | Spreng- stoff- anschlag | Standort | Stärke | Stör-en/ -ung/ gestört | Such- gruppe | Süd-en/ -lich | D | |||||||
K | Südost-en/ -wärts | Südwest-en/ -wärts | Technik/ technisch | überfall- en | Verbindung (mit) | Verfolg- en/-t/-ung | Verluste | Z | |||||||
E | Vernicht- en/-et/ -ung | Verstärk- en/-t/-ung | Verteidig- en/-t/-ung | Volks- polizei | Wasserver- sorgung | West-en/ -lich | Marsch | A | 8 | 9 | |||||
Q | Widerstand | Zuführ-en/-ung/ zugeführt | zurückziehen/ Zurückgezogen | O |
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28. Anlage 15
H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
S | 0 | 1 | 2 | ||||||||||
C | |||||||||||||
O | |||||||||||||
L | |||||||||||||
P | 3 | 4 | 5 | ||||||||||
E | |||||||||||||
H | |||||||||||||
A | |||||||||||||
I | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||||||
K | |||||||||||||
M | |||||||||||||
U | |||||||||||||
W | |||||||||||||
H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K |
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28. Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 2
Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 3 Anlage 16 Zahlentafel (ZT) 357
E | F | G | I | H | J | A | B | C | |
A | 0 | 1 | 2 | ||||||
B | |||||||||
C | |||||||||
D | 3 | 4 | 5 | ||||||
E | |||||||||
F | |||||||||
O | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
H | |||||||||
J | |||||||||
xyz |
Gebrauchsanweisung 1. Eine Phrase wird durch den links von ihr stehenden Buchstaben ersetzt, der nach dem deutschen Buchstabieralphabet Über- mittel wird. 2. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbindung mit anderen Verschleie- rungsmitteln angewandt werden. Mischtext ist zugelassen. 3. Der vorgesehene Schlüsselwechsel ist un- bedingt einzuhalten. Anlage 17 Übungssprüche nachfolgende Übungssprüche dienen als Beispiele für prakti- sche Übungen im Verschleierten von Nachrichten. Sie sind jeweils auf die Phrasen zugeschnitten, die in den beigefügten Mustern der jeweiligen Sprechtafeltypen enthal- ten sind. Sprechtafel 355 Spruch Nr. 1 KT: Verstärken Sie die Sicherungskräfte durch die Gruppe 3 und gewährleisten Sie das Zusammen- wirken mit der VP. Vtxt: Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355) KT: Wir haben das Objekt 27 besetzt und den Ein- satz von Kampfgruppen sichergestellt. Vtxt: Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 357 und Mittel der Kartenkodierung) KT: Verfolgen Sie Gegner mit Gruppe 2 und 4 bis 4825 (Kartenkoordinate). Verstärken Sie die Suchgruppe durch 5 Mann. Vtxt: Sprechtafel 357 Spruch Nr. 1 KT: Am Ortseingang verdächtige Menschenansammlung festgestellt. Die Gruppe 3 wurde zur Sicherung des Objekts 1 eingesetzt. Vtxt: Spruch Nr. 2 KT: Die Tankstelle Sadlitz wurde von ausländischen LKW mit Hühner passiert. Fahrzeug bewegt sich weiter in Richtung Autobahnauffahrt. Vtxt: Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 355 oder 357) KT: Auf Parkplatz haben w männliche Jugendliche Verbindung aufgenommen mit einem französischen Militärangehörigen. Vtxt: Spruch Nr. 4 KT: Verhindern Sie sofort durch Gruppe 2, daß Gegenstände übergeben werden. Vtxt: Sprechtafel 413a Spruch Nr. 1 KT: Beobachten Sie TBK. Wenn sich verdächtige Person am TBK aufhält, leiten Sie Sicherungs- maßnahme ein. Melden Sie Standort. Vtxt: Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355) KT: Wir haben die Beobachtung abgebrochen und uns zum Standort 4 zurückgezogen. Die Nachrichtenverbindung ist sichergestellt. Vtxt: Sprechtafel 413b Spruch Nr. 1 KT: Klären Sie Ortschaft auf, Beobachten Sie die Fahrzeugbewegung auf den Zufahrtswegen. Vtxt: Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355 oder 357) KT: In Ortschaft wurden 2 verdächtige Personen festgestellt. Wir haben die Zufahrtswege blockiert. Vtxt: Sprechtafel 470 Spruch Nr. 1 KT: Südwestlich des Objektes wurden Hetzschriften gefunden. Das Hauptgebäude wurde durch einen Sprengstoffanschlag beschädigt. Spruch Nr. 2 KT: Setzen Sie die Suchgruppe ein. Verhindern Sie weitere Provokationen gegen Objekt. Spruch Nr. 3 KT: Südlich des Postens 2 wurden 2 bewaffnete Personen festgenommen. Sie hatten Sprengmittel bei sich. Spruch Nr. 4 KT: Leiten Sie sofort Sondermaßnahme 1 ein. Verstärken Sie Außenposten durch 12 Mann. Spruch Nr. 5 KT: Wir haben die Ruhe und Ordnung wiederher- gestellt. Die Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden 2, 3 und 6 konnten aufgehoben werden. Anlage 18 Phrasenaufstellung zur Herstellung einer Sprechtafel Die Phrasenaufstellung enthält Phrasen, die für einen gedachten Anwendungsbereich benötigt werden. Sie kön- nen bei Übungen die Grundlage bilden, um einen geeig- neten Sprechtafeltyp auszuwählen und ihre Abfassung, Anordnung und Aufnahme in die Sprechtafel zu üben. Die Phrasenaufstellung kann ergänzt werden, in dem 1. weitere Wortfolgen zu vorgegebenen Einzelwörtern festgelegt werden, 2. zusätzlich noch Himmelsrichtungen, Fahrzeugtypen u.ä. zur Aufnahme in die Sprechtafel vorgegeben werden. Gleichfalls können im Rahmen der Übungen bestimmte Vor- schriften für die Aufnahme der Phrasen als verbindlich vorgegeben werden. Phrasenbeispiele: abbrechen ablösen aufklären Ausfall Abwehr Aufgabe abmarschieren berichten beobachten benötigen dringend bekämpfen Berührung (mit) beginnen beschädigt durchbrechen durchsuchen durchführen einnehmen Einsatz entfalten erfolglos festnehmen Funkstelle Führungspunkt Fahrzeug führen feindlich Gegenmaßnahme Gegner Gruppe (1 bis 4) gewährleisten Hindernis handeln Hauptaufgabe kämpfen Kampfstoff keine Verbindung Kräfte Lebensmittel Lage melden Marsch Munition Nachrichtenverbindung nicht/nein/kein Objekt Proviant pioniermäßig Rückzug Reparatur Reserven sicherstellen selbständig Standort Schutz Technik teilnehmen Übergeben überprüfen unterstützen verwundet Verbindung vernichten Verluste verfolgen vorbereiten verletzt weitere Anweisung abwarten Widerstand zerschlagen zurückziehen zuführen zusammenwirken Formular Funkspruch Vorder-, Rückseite:
Geheime Verschlußsache! GVS-Nr. VII c/685/63 32 Ausfertigung = 12 Blatt REGIERUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK INSTURKTION des Chefs Chemische Dienste Nr. 4/63
GVS-Tgb.-Nr.: VII c/685/63 Geheime Verschlußsache! 32 Ausfertigung = 12 Blatt REGIERUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK INSTRUKTION des Chefs Chemische Dienste Nr. 4/63 15. August 1963 Strausberg Inhalt: Ausarbeitung der Meldung über die Strahlungslage im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Na- tionalen Volksarmee Um die Forderung der gedeckten Truppenführung bei der Ausar- beitung und Übermittlung von Meldungen über die Strahlungslage im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volksarmee zu gewährleisten, W I R D F E S T G E L E G T . I. Allgemeines 1. Meldungen über die Strahlungslage im System der Strah- lungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volksarmee sind auf einheitlichen Formblättern auszuarbeiten. Die Formblätter werden durch die Zifferngruppen 0222, 0333, 0444, 0555, 0666, 0777 und 0999 bezeichnet und sind in den Anlagen 1 bis 7 enthalten. 2. (1) Das Formblatt 0222 ist zur Übermittlung von Meldungen (Informationen) zu verwenden, wenn in dem entsprechenden Be- reichen keine Aktivierung festgestellt wurde (wöchentliche Ter- minmeldung). (2) Das Formblatt 0333 dient zur Übermittlung von Meldungen (Informationen) über Aktivierung mit geringem Umfang (wö- chentliche Terminmeldung bzw. Sofortmeldung). Es kann damit entweder die an einem Punkt gemessene Dosisleistung oder die für mehrere Punkt (einen Raum) einheitliche Dosisleistung übermittelt werden. (3) Das Formblatt 0444 ist für spezielle Meldungen geringer Dosisleistungen vorgesehen und wird nach besonderer Anforde- rung verwendet. (4) Mit dem Formblatt 0555 werden Angaben über Kernwaffen- schläge des Gegners übermittelt (Anzahl der Detonationen, Koordinaten, Detonationsstärken, Ausbreitungsrichtung der radioaktiven Wolke u.a.). (5) Das Formblatt 0666 dient der Übermittlung von Meldungen über aktivierte Räume mit einer Dosisleistung von 0,5 r/h; 30 r/h und 100r/h sowie der Wasserentnahmestellen. (6) Mit den Formblatt 0777 werden Warnmeldungen über mögliche Aktivierung übermittelt. (7) Das Formblatt 0999 stellt eine Anordnung zur Führung der Luftstrahlungsaufklärung dar und beinhaltet die zu meldenden Aufklärungsergebnisse. 3. (1) Beim Zusammenstellen der Meldungen werden die Spalten des Formblattes mit den darin geforderten Angaben ausgefüllt. Sind für einzelne Spalten keine Angaben vorhanden, werden vier Nullen eingetragen. (2) Geländepunkte und -abschnitte werden in den Meldungen durch ihre Koordinaten (geographische Breite und Länge) bezeichnet. Die Koordinaten werden in der Regel an Hand der Karte 1 : 500 000 bestimmt und in Grad und Minuten angegeben. (3) Die Koordinatenbestimmung kann auch an Hand anderer Kartenmaßstäbe (1 : 100 000; 1 : 50 000) erfolgen. Dazu sind diese durch Auftragen eines entsprechend unterteil- ten Koordinatensystems zur schnellen Koordinatenbestim- mung vorzubereiten. (4) Zur genauen Bezeichnung wichtiger Punkte sind die Koordinaten mit Sekundengenauigkeit anzugeben. 4. Werden Meldungen übermittelt, deren Angaben nicht in den Formblättern enthalten sind, sind sie formlos unter Be- rücksichtigung der Phrasen der Kodierungstabelle9043zu- sammenzustellen. 5. Die nachrichtentechnische Übermittlung der Meldung über die Strahlungslage über offene Kanäle ist nur dann zuläs- sig, wenn ihre Kodierung mit der Kodiertabelle9043und die anschließende Überschlüsselung mit dem festgelegten Schlüsselsatz erfolgte. II. Kodiertabelle und Schlüsselsatz 6. Die Kodiertabelle9043ist eine Zusammenstellung von Be- zeichnungen, Wörtern, Phrasen, Ziffern, Zahlengrößen, Satzzeichen und Buchstaben und umfaßt drei Teile. (1) Der erste Teil (Dekodierteil) enthält in ansteigender Reihenfolge vierstellige Zifferngruppen (Kodegruppen) und die dazugehörigen Begriffe und wird zum Dekodieren von Mel- dungen benutzt. (2) Der zweite Teil (Kodierteil) enthält die Begriffe bzw. Phrasen in alphabetischer Reihenfolge und die dazugehöri- gen Kodegruppen. Er findet zum Kodieren von Meldungen Ver- wendung. (3) Der dritte Teil der Kodiertabelle enthält zusätzliche Angaben zum Kodieren und Dekodieren von Meldungen im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volks- armee. Er wird nur zur Erarbeitung und Übermittlung von Mel- dungen zwischen Stäben, Truppen und Dienststellen der Natio- nalen Volksarmee verwendet. 7. Zur Kodierung von Begriffen, die nicht in der Kodiertabelle9043enthalten sind, werden deren einzelne Buchstaben ko- diert und anschließend überschlüsselt. (Nur in Ausnahmefäl- len zulässig!) 8. (1) Der Schlüsselsatz ist die Zusammenstellung einer bestimm- ten Anzahl mit vierstelligen Zifferngruppen bedruckter Sei- ten. Die Zahl der ersten Kolonne sind in anwachsender Rei- henfolge gedruckt und werden alsKenngruppender Zeilen bezeichnet. Die Zahlengruppen der folgenden Kolonnen unterlie- gen keiner geordneten Aufstellung und werden alsWurmgrup- penbezeichnet. (2) Auf der Umschlagseite des Schlüsselsatzes sind die Ge- heimhaltungsstufe, die Ausfertigungsnummer und die Nummer des Schlüsselsatzes aufgedruckt. Auf der Innenseite des Um- schlagblattes wird der Nachweis der Vernichtung gebrauchter Wurmgruppenblätter geführt. (3) Die Vernichtung der gebrauchten Wurmgruppenblätter muß innerhalb von drei Tagen nach dem Gebrauch der letz- ten Zeile des Blattes durch die VS-Stelle erfolgen. (4) Die Anweisung zum Außerkraftsetzen bzw. Vernichten des gesamten Schlüsselsatzes ergeht durch den Chef Che- mische Dienste des Ministeriums für Nationale Verteidi- gung. III. Kodieren von Meldungen, die auf Formblättern ausgearbeitet wurden 9. Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage wird nicht der gesamte Text kodiert und über die jeweiligen Nachrichtenmittel durchgegeben, sondern nur die Angaben, die in die Spalten des Formblattes eingetragen wurden. 10. Die Kodierung erfolgt, indem die Nummer des Formblattes in ein Arbeitsbuch übertragen wird und daran anschlies- send in strenger Reihenfolge die jeweiligen Kodegruppen für alle Angaben, mit denen die Spalten des Formblattes ausgefüllt sind, eingetragen werden. 11. Bei der Zusammenstellung dieser Meldungen ist folgendes zu beachten: a) die Nummer des Formblattes wird wie eine vierstelli- ge Zifferngruppe übertragen; b) feststehende Begriffe werden in der Kodierungstabelle auf- gesucht und ihre Kodegruppen ins Arbeitsbuch geschrie- ben; c) Zahlengrößen der Zeitangaben werden wie vierstellige Gruppen geschrieben (z.B. 13.05 Uhr wie 1305); d) Koordinaten (grade und Minuten der geographischen Brei- te und Länge) werden wie zwei Gruppen geschrieben (z.B. Breite: 53° 11'; Länge: 15° 05' wie 5311 1505); e) werden die Koordinaten auf Sekunden genau bestimmt, so werden die Sekundenangaben durch Vorsetzen von Nullen auf vierstellige Gruppen aufgefüllt und anschließend an die Grad- und Minutenangaben gesetzt (z.B. Breite: 53° 11' 27und Länge: 15° 05' 09wie 5311 0027 1505 0009); f) da in den Formblättern jeweils mehrere Koordinaten ent- halten sein können, wird am Ende der Koordinatenangaben die Gruppe 9999 gesetzt. Das ist das Zeichen, daß die folgende Gruppe zur nächsten Spalte des Formblattes ge- hört; g) Tag und Monat werden in einer Gruppe geschrieben (z.B. 03. April wie 0304); h) andere Zahlenwerte, die weniger als vier Ziffern be- sitzen, werden durch Vorsetzen von nullen zu vierstel- ligen Gruppen aufgefüllt; i) anstelle fehlender Angaben im Formblatt werden vier Nullen geschrieben. 12. Beispiel der Kodierung einer Meldung auf Formblatt 0222, siehe Anlage 8, Ziffer 1; auf Formblatt 0333 Anlage 8, Ziffer 2. 13. Die beim Kodieren erhaltenen vierstelligen Gruppen werden als offener Zahlentext (Zwischentext) bezeichnet und müs- sen vor der nachrichtentechnischen Übermittlung mit den Wurmgruppen des Schlüsselsatzes nochmals überschlüsselt werden. IV. Überschlüsseln der Gruppen des offenen Zahlentextes 14. (1) Für die Überschlüsselung der Gruppen des offenen Zah- lentextes werden die Wurmgruppen der Seiten des Schlüssel- satzes benutzt, die für den jeweiligen Stab bestimmt sind. (2) Beim Überschlüsseln ist die strenge Einhaltung der Reihenfolge der Wurmgruppen bzw. Zeilen zu beachten. (3) Es ist verboten, die für einen anderen Stab bestimm- ten Wurmgruppen zu benutzen. 15. (1) Das Überschlüsseln erfolgt, indem die Wurmgruppen der ersten, noch nicht benutzten Zeile (der dem Stab zugeteil- ten Seiten) unter die Gruppen des offenen Zahlentextes ge- schrieben werden. Die Kenngruppe der Zeile wird links von der ersten Wurmgruppe geschrieben und nicht zum Über- schlüsseln benutzt. (2) Reicht zum Überschlüsseln des offenen Zahlentextes der Meldung eine Zeile der Wurmgruppen nicht aus, so wer- den die der zweiten Zeile usw. verwendet. Die Kenngruppen dieser Zeilen werden nicht benutzt. (3) Die Wurmgruppen einmal benutzter Zeilen dürfen für wei- tere Überschlüsselungen nicht wieder verwendet werden. Das gleiche gilt auch für angefangene Zeilen. Die benutzten Zeilen des Schlüsselsatzes sind deshalb durchzustreichen; die Zahlen müssen jedoch erkennbar bleiben. (4) Die untereinanderstehenden vierstelligen Gruppen wer- den dann addiert. Um dabei die Bildung fünfstelliger Grup- pen zu vermeiden, werden von der Summe der übereinander- stehenden Ziffern nur die Einer aufgeschrieben; die Zehner bleiben unberücksichtigt. Z.B. 4752 + 8479 2121 (5) Die so erhaltenen Gruppen werden Geheimtext genannt. 16. Beispiel für die Überschlüsselung einer auf Formblatt 0333 ausgearbeiteten Meldung, siehe Anhang 8, Ziffer 3. 17. Beim Absetzen des Geheimtextes an den Empfänger muß über- prüft werden, ob an erster Stelle die Kenngruppe der Zeile steht, mit der die Überschlüsselung des Zahlentextes be- gann. V. Kodieren formloser Meldungen 18. (1) Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage, welche formlos ausgearbeitet wurden, wird der gesamte Text nach der Kodierungstabelle9043in einen Zahlentext umgewan- delt. Dazu sind jede Phrase, Ziffer, Zahl, Wort, Satzzei- chen u.a. Angaben in der Kodiertabelle aufzusuchen und die dazugehörigen Kodegruppen in ein Arbeitsbuch niederzuschrei- ben. 19. Beispiel für das Kodieren einer formlosen Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 4. VI. Entschlüsseln und Dekodieren 20. (1) Beim Erhalt von verschlüsselten Meldungen wird der geltende Schlüsselsatz genommen und unter den Kenngrup- pen die Gruppe herausgesucht, die der ersten Gruppe des Geheimtextes entspricht. (2) Die gefundene Kenngruppe gibt die Zeile an, mit wel- cher die Überschlüsselung des offenen Zahlentextes erfolgte. (3) Die Wurmgruppen des Schlüsselsatzes werden der Reihen- folge nach unter die Gruppen des Geheimtextes geschrieben und von ihnen subtrahiert. (4) Bei der Subtraktion größerer Ziffern von kleineren ist letzteren im Gedächtnis ein Zehner anzuordnen. (Dieser bleibt beim jeweils nächsten Subtraktionsvorgang unberück- sichtigt.) Z.B. 1368 - 4596 7872 (5) Die so erhaltenen Gruppen sind der offene Zahlentext der Meldung. 21. (1) Beginnt die erste Gruppe des offenen Zahlentextes mit der Ziffer Null, so wurde die Meldung nach einen Formblatt ausgearbeitet, dessen Nummer dieser Gruppe entspricht. (2) Steht an erster Stelle dieser Gruppe jedoch eine ande- re Ziffer (keine Null), so heißt das daß die Meldung form- los ausgearbeitet wurde. 22. Beispiele für das Entschlüsseln von Meldungen, die nach einem Formblatt bzw. formlos ausgearbeitet wurden, siehe Anlage 8, Ziffer 5 und 6. 23. (1) Das Dekodieren des offenen Zahlentextes erfolgt an Hand der Kodiertabelle9043. (2) Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe mit einer Null, so werden die dekodierten Begriffe, Ziffern, Phrasen usw. in das durch diese Gruppe bezeichnete Form- blatt eingetragen und man erhält den vollständigen offe- nen Text der Meldung. (3) Das Übertragen der dekodierten Begriffe, Ziffern, Phrasen usw. in die Spalten des Formblattes muß unter Beachtung ihrer Reihenfolge und ihrer Bedeutung erfol- gen. 24. Beispiel für das Dekodieren einer auf Formblatt 0333 ausgearbeiteten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 7. 25. Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe nicht mit Null, so sind die Gruppen der Reihe nach in der Kodiertabelle9043aufzusuchen und die durch sie be- zeichneten Phrasen, Begriffe usw. wie ein offener Text in ein Arbeitsbuch niederzuschreiben. 26. Beispiel für das Dekodieren einer formlos ausgearbeite- ten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 8. VII. Zusammenarbeit mit den Stäben taktischer und operativer Ver- bände der Armeen der Länder des Warschauer Vertrages 27. Der 1. und 2. Teil der Kodiertabelle9043gestattet zu- sätzlich den Austausch von Meldungen zwischen den Stäben taktischer und operativer Verbände der Armeen des War- schauer Vertrages ohne Hinzuwendung eines Dolmetschers. 28. (1) Die erforderlichen Schlüsselsätze werden jeweils von den übergeordneten Stäben der operativen Verbände festge- legt und ausgegeben. (2) Diese Stäbe legen gleichzeitig die für die Unterstell- ten gültigen Seitenzahlen der Schlüsselsätze fest. 29. (1) Das Kodieren, Überschlüsseln, Entschlüsseln und Deko- dieren erfolgt genauso, wie es in den Abschnitten III bis VI festgelegt wurde. (2) Sind in der Kodiertabelle9043nicht enthaltene Be- griffe an Stäbe anderer Armeen des Warschauer Vertrages zu übermitteln (nur in formlosen Meldungen), so sind diese in die russische Sprache zu übersetzen und dann die Buch- staben des entsprechenden russischen Begriffes einzeln an Hand des in der Kodiertabelle (2. Teil) enthaltenen russi- schen Alphabets zu kodieren. (3) Erhält man beim Dekodieren die einzelnen russischen Buchstaben, so sind diese zu einem russischen Wort zusam- menzufügen, das dann noch in die jeweilige Nationalsprache übersetzt werden muß. 30. Beim Austausch von Meldungen zwischen den Stäben takti- scher und operativer Verbände der Armeen des Warschauer Vertrages werden Koordinaten nur bis zur Minutengenauig- keit angegeben. VIII. Schlußbestimmungen 31. Für den Empfang und die Arbeit mit den Unterlagen (Instruk- tion, Kodiertabelle, Schlüsselsatz) gelten folgende Grund- sätze: (1) Empfangsberechtigt sind in der Regel nur Offiziere des Chemischen Dienstes der Stäbe ab Truppenteil aufwärts und deren Vorgesetzte bzw. die Kommandeure und Stabschefs anderer Einrichtungen der Nationalen Volksarmee, die zur Strahlungsbeobachtung befohlen wurden. (2) Der Empfang der Unterlagen erfolgt nur zur Erfüllung der Aufgaben im System der Strahlungsbeobachtung und -war- nung bzw. zum persönlichen Training der zu dieser Aufgaben befohlenen Offiziere. (3) Bei Notwendigkeit können durch die Kommandeure oder Stabschefs andere Empfangsberechtigte befohlen werden. (4) Der Verlust oder die Kompromittierung der Kodiertabel- le un des dazugehörigen Schlüsselsatzes ist dem vorgesetz- ten Chef/Leiter des Chemischen Dienstes sofort zu melden. Dieser setzt die Reserveunterlagen sofort in Kraft. Die An- wendung kompromittierter Unterlagen ist verboten. 31. (1) Alle (außer auf Formblatt 0222 ausgearbeiteten) Meldungen sind vom Empfänger in ein Nachweisbuch (Muster gemäß Form- blatt) einzutragen. Die verschlüsselten Meldungen sind da- nach sofort zu vernichten. (2) Die Meldungen auf Formblatt 0222 sind nach Erledigung (Auswertung und Weiterleitung) zu vernichten. (3) Die Blätter der Arbeitsbücher, auf denen Ver- und Ent- schlüsselungen vorgenommen wurden, sind wöchentlich zu ver- nichten. 33. Diese Instruktion tritt mit Erscheinen in Kraft und gilt bis auf Widerruf. H u s c h e k Anlage Nr. 1 Geheime Verschlußsache! (nach Ausfüllung) Meldung (Information) 0222 ========================== An (Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle) Im Bereich (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis, wurde keine Aktivierung festgestellt. Bezirk) Absender (Stab, Dienststelle) Anlage Nr. 2 Geheime Verschlußsache! (nach Ausfüllung) Meldung (Information) 0333 ========================== An (Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle) Im Bereich (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis, wurde um Uhr/min Tag/Monat Bezirk) die Aktivierung des Geländes im Raum (Koordinaten) mit der Dosisleistung r/h mr/h ,ur/h festgestellt. Absender (Stab, Dienststelle) Anlage Nr. 3 Geheime Verschlußsache! (nach Ausfüllung) Meldung (Information) 0444 ========================== An (Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle) In der Zeit von Uhr/min Tag/Monat bis Uhr/min Tag/min kennzeichnete sich die Strahlungslage im Bereich (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis, mit Dosisleistungen von bis mr/h. Bezirk) Eine erhöhte Dosisleistung von mr/h wurde Uhr/ min Tag/Monat im Raum (Koordinaten) festgestellt. Absender (Stab, Dienststelle) Anlage Nr. 4 Geheime Verschlußsache! (nach Ausfüllung) Meldung (Information) 0555 ========================== An (Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle) Uhr/min Tag/Monat führte der Gegner im im Bereich (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis, einen Kernwaffenschlag mit Detonationsstärken von Bezirk) bis Kilotonnen auf die Räume . Insgesamt führte der Gegner (Koordinaten) Detonationen, davon Erddetonationen. Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung und im Streifen (Koordinaten der Punkte) (Koordinaten) Absender (Stab, Dienststelle) Anlage Nr. 5 Geheime Verschlußsache! (nach Ausfüllung) Meldung (Information) 0666 ========================== An (Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle) Die Strahlungslage im Bereich (Dienststelle, Truppenteil, Ver- um Uhr/min band, Kommando, Kreis, Bezirk) Tag/Monat kennzeichnet sich durch folgende Angaben : Räume mit der Dosisleistung von 0,5 r/h (Koordinaten) mit der Dosisleistung von 30 r/h (Koordinaten) mit der Dosisleistung von 100 r/h (Koordinaten) Maximale Dosisleistung r/h im Raum , Aktiviert sind % ständiger Wasser- (Koordinaten) entnahmestellen (Wasserbehälter, Stauanlagen, Brunnen) mit einer Aktivität von bis tausend Zerfälle/min/ Liter. Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung und im Streifen (Koordinaten) (Koordinaten) Absender (Stab, Dienststelle) Anlage Nr. 8 Geheime Verschlußsache! 1. 0222 1966 6405 6400 (offener Zahlentext) 2. 0333 6400 5215 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000 7030 6455 (offener Zahlentext) 3. 0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 + 1033 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122 1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122 0000 7030 6455 offener Zahlentext 8283 0181 0614 Wurmgruppen 8283 7111 6069 Geheimtext 4. Folgende Meldungen ist formlos auszuarbeiten: An Chef Chemische Dienste Kdo. MB V Am 15. August 18.05 Uhr erfolgte eine Erddetonation - Koordi- naten: Breite 53° 38'; Länge 11° 26' -, Die Achse der ra- dioaktiven Spur verläuft von Schwerin in Richtung Magdeburg. Leiter des Chemischen Dienstes der 8. MSD Nach dem Kodieren des Textes erhalten wir folgende Kodegruppen: 6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 Diese Gruppen sind der offene Zahlentext der Meldung. Anlage Nr. 8 Geheime Verschlußsache! Nach dem Überschlüsseln dieser Kodegruppen mit den Wurm- gruppen ergibt sich dieser Geheimtext: 6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 + 1010 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714 1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639 4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext 8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen 2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext 5. Es ist folgender Geheimtext zu entschlüsseln: 1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122 8283 - 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122 8283 0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000 7111 6069 Geheimtext 0181 0614 Wurmgruppen 7030 6455 offener Zahlentext Aus dem offenen Zahlentext ist ersichtlich, daß die Meldung auf Formblatt 0333 ausgearbeitet wurde. 6. Eine formlose Meldung enthält folgenden Geheimtext: 1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639 - 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714 6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext 8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen 4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext Anlage Nr. 8 Geheime Verschlußsache! Die erste Gruppe (6320) läßt erkennen, daß die Meldung form- los ausgearbeitet wurde. 7. Der offene Zahlentext (Ziffer 5) hat nach dem Dekodieren fol- gende Bedeutung: 0333 = Nummer des Formblattes 9999 = Trenngruppe hinter 6400 = Stab des Kdo MB III Koordinaten 5125 = Dresden 0001 = 1 r/h 1030 = 10:30 Uhr 0000 = fehlende Angabe 1008 = 10. August 0000 = fehlende Angabe 5105 = georgr. Breite 51° 05' 7030 = 7. (Siebente) 1344 = georgr. Länge 13° 44' 6455 = Panzerdivision Der vollständige Sinn der Meldung ergibt sich, wenn diese Angaben in das Formblatt 0333 eingetragen werden. 8. Der offene Zahlentext (Ziffer 6) hat nach dem Dekodieren folgende Bedeutung: 6320 = Chef Chemische Dienste 6415 = Kdo MB V Empfänger 7070 = 15. 7035 = 8. August 3720 = 18 Uhr 3750 = 05 min. 2645 = Erddetonation in … 2455 = Koordinaten (Breite, Länge) 4135 = 53° 4060 = 38' georgr. Breite Anlage Nr. 8 Geheime Verschlußsache! 3925 = 11° 4000 = 26' georgr. Länge 2760 = Achse der radioaktiven Spur verläuft … 6200 = Schwerin 5820 = Magdeburg 6325 = Leiter Chemische Dienste 7035 = 8. Absender 6450 = MSD Durch Aneinanderreihen der gefundenen Begriffe ergibt sich der Text der formlosen Meldung.
Meldeblock für KC-Aufklärungskräfte (KCB-Meldeblock) NVA 53 603
Hinweise zur Nutzung des KCB-Meldeblockes 1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln und Brandmitteln, über die Ergebnisse der KCB-Aufklärung sowie über die Bodenwetterlage ent- sprechend den festgelegten Kennziffern übermittelt werden. Außerdem können Probeentnahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden. 2. Bei der Übermittlung von Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen einzuhalten: - Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen anzugeben, - allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voran- zustellen, - die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln, es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen, - Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der Nr. der Ergänzung hinter die jeweilige Kennziffer zu kennzeichnen (z. B. 01 111 02 = 2. Ergänzung einer Meldung über Kernwaffen- einsatz). 3. Bei der Angabe der Meldungen/Informationen oder Probenahmemel- dungen ist die entsprechende Spalte im Nachweis über die Abgabe/ Weiterleitung von Meldungen(Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt auszufüllen. 4. Die Meldung sind fortlaufend, jeden Tag mit 01 beginnen, zu nummerieren. 5. Abkürzungen: KZi = Kennziffer FlaW = Flammenwerfer KGr = Kenngruppe ChKS = chemischer Kampfstoff E = Erddetonation KS = Kampfstoff L = Luftdetonation biKM = biologischer Kampfstoff U = unterirdischer Detonation MRZ = Marschrichtung W = Wasserdetonation FAG = Flugzeugabsprühgerät NL = niedere Luftdetonation t = Tonne UW = Unterwasserdetonation kt = Kilotonne H = Höhendetonation MT = Megatonne WH = Detonation an Wasserhindernissen
Hinweise für die Eintragungen 1. Kenngruppe, die mehrere Angabenenthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit einzutragen und zu übermitteln. Beispiele: KZi 111/555 04 911 entspricht Dosisleistung 9 R/h 04 500 22 entspricht Dosisleistung 500 mR/h (0,5 R/h) 05 811 entspricht Richtung zum Nullpunkt MRZ 8 08 11 933 entspricht Steighöhe der Detonationswolke, Wolkenunterkante 9 km 09 22 850 44 entspricht Ausmaß der Detonationswolke, vertikal 850 Strich KZi 111 12 50 22 entspricht Detonationsstärke 50 kt 12 133 entspricht Detonationsstärke 1Mt KZi 222/666 07 116 entspricht unmittelbar vergiftet 6 ha KZi 444 10 120 55 entspricht Ausbreitungsrichtung des Brandes 120 Grad KZi 777 08 90 55 entspricht Wind aus Richtung 90 Grad 2. Mögliche Kombinationen innerhalb der Kenngruppen Beispiele: KZi 111 13 33 77 entspricht starke Zerstörungen und Überschwemmungen KZi 222/666 07 11 20 22 160 entspricht unmittelbar vergiftet 20 ha und durch Abzugswolke vergiftet 160 ha KZi 777 13 44 55 entspricht Schneedecke, klar alle KZi 15 11 33 entspricht Markierung durchgeführt, Probe entnommen 3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Tag/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangaben zu übermitteln (z. B. 02 07 12 30 entspricht 7. des Monats, 12.30 Uhr). 4. Angaben zur Kenngruppe 03 (Standort der Aufklärungskräfte bzw. Meßpunkt) sind als Koordinaten entsprechend Kartencodierung 7stellig einschließlich Punktbestimmung: SMKSee8stellig; Meßpunkt 6stellig; Aufklärungspunkt 7stellig zu übermitteln. 5. Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 11/KZi 444 und KGr 06/KZi 222 und 333) sind mit 3 Koordinaten (7stellig) zu übermitteln. 6. Temperaturangaben (KGr 10 und 11/KZi 777) sind durch Auf- bzw. Abrunden auf volle Werte zu bringen (z. B. 14,7 = 15°). Bei negativen Temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren. Nachweis über Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel)
Nr. der Meldung | Inhalt (KZi bzw. Pro- beentnahme) | Datum und Uhrzeit der Übergabe | Quittung des Empfängers | Nr. der Meldung | Inhalt (KZi bzw. Pro- beentnahme) | Datum und Uhrzeit der Übergabe | Quittung des Empfängers | |
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Bereits 1980 wurde es als einheitliches Verfahren für alle Einrichtungen die KCB Aufklärung durchführten verwendet, wie NVA, MfS, Zivilverteidigung, MdI und Kampftruppen. Bei der Chiffrierung von Wetternachrichten wurde auch der Wetterkode SYNOP/PILOT/TEMP/SINPO verwendet. Hinweis zur Nutzung des KCB Meldeblockes 1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und Brandwaffen, die Ergebnisse der KCB-Aufklärung, die Freisetzung von Industriegiften, die Dosisaufnahme, das Boden- wetter sowie über Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen entsprechend den festgelegten Kennziffern über- mittelt werden. Außerdem können Probenahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden. 2. Bei der Übermittlung vom Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen ein- zuhalten: - Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen anzugeben, - allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen, - die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln, es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen, - die Meldungen/Informationen sind fortlaufend, jede Tag mit 01 beginnend, zu nummerieren und zu übermitteln, - Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der laufenden Nummer der Meldung und der Nr. der Ergänzungen hinter die je- weilige Kennziffer zu kennzeichnen (z. B. 01 111 02 03 = 2. Ergänzung zur 3. Tagesmeldung über Kernwaffeneinsatz). 3. Bei der Angabe der Meldung/Information oder Probeentnahmemeldung ist die entsprechende Spalte im Nachweis über Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt auszufüllen. 4. Abkürzungen: KZi = Kennziffer N = Neutronenkernwaffendetonation FlaWPz = Flammenwerferpanzer KGr = Kenngruppe ChKS = chemischer Kampfstoff FAG = Flugzeugabsprühgerät E = Erddetonation IG = Industriegift MFRW = Mehrfachraketenwerfer L = Luftdetonation t = Tonne MRZ = Marschrichtungszahl U = unterirdische Detonation kt = Kilotonne Gy = Gray (1Gy = 100R) W = Wasserdetonation Mt = Megatonne R = Röntgen NL = niedere Luftdetonation AA = Artillerieabteilung m = Milli (10-3 = 0,001) UW = Unterwasserdetonation ABttr = Artilleriebatterie μ = Mikro(10-6 = 0,000001) H = Höhendetonation Bttr = Batterie Exp. = Exponent WH = Detonation am Wasserhindernis FlaW = Flammenwerfer Hinweis für Eintragungen 1. Kenngruppen, die mehrere Angaben enthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit einzutragen und zu übermitteln. Beispiele: KZi 111/555 04 250011 Dosisleistung 250*100 = 250+1 = 250 R/h 04 028566 Dosisleistung 2,8*10⁵ μGy/h 05 811 Richtung zum Nullpunkt MRZ 8 08 11633 Steighöhe der Detonationswolke, Wolkenunterkante 6 km 09 2285044 Ausmaß der Detonationswolke, vertikal 850 Strich 09 11233 Ausmaße der Detonationswolke, horizontal 2 km, 09 22133 vertikal 1 km KZi 111 11 502 Detonationsstärke 50 kt KZi 222/333 07 313 Einsatzmittel, 3 Flugzeuge mit Kassetten KZi 222/777 08 11655 unmittelbar vergiftete Fläche, 6 ha 08 33100055 durch ChKS-Wolke vergiftet, 1000 ha KZi 444 10 12055 Ausbreitungsrichtung des Brandes 120° KZi 123 07 15002288 Lagerung von IG, 1500 t, Behälter ohne Wall 2. Mögliche Kombinationen - Beispiele: KZi 111/000 12 221500100 Objektvöllig zerstört, Gesamtverluste 100% KZi 222/777 10 30055866 Wind aus 300°, Windgeschwindigkeit 8 m/s 888 11 111044955 vertikale Stabilität der Luft, Isothermie, 10°C Lufttemperatur, 9°C Bodentemperatur 12 11889104 meterologische Bedingungen, Regen, Glatteis, horizontale Sichtweite 1 km, Höhe Wolken- untergrenze 400 m KZi 777 14 1133 Markierung durchgeführt, Probe entnommen KZi 999 04 010077 Dosisaufnahme 10*100 = 10 R (Zeiten der Dosisaufnahme unter zusätzlicher Angaben melden) 04 053200 Dosisaufnahme 5,3*102 μGY 3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Datum/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangabe zu übermitteln (z.B. 02 071230 entspricht 7. des Monats, 12.30 Uhr) 4. Angaben zur Kenngruppe 03 mit den Kennzahlen 1 und 2 sind bei Notwendigkeit hintereinander zu übermitteln. Die Koordi- naten sind entsprechend der Kartencodierung 8stellig einschließlich der doppelten Punktbestimmung (ist keine Punktbestim- mung möglich, sind die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt). Meßpunkte 6stellig und Aufklärungspunkte 7 stellig zu übermitteln. 5. Die Übermittlung von Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 03 - Kennzahl 2) hat mit mindestens 3 Koordinaten (8stellig) zu erfolgen. 6. Temperaturangaben (KZi 888 - KGr 11) sind auf volle Werte Auf bzw. abzurunden (z.B. 14,7°C = 15°C). Bei Minus- temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.
Inhaltsverzeichnis der Meldungen/Informationen im einheitlichen System der KCB-Aufklärung Kennziffer 111 - Einsatz von Kernwaffen 222 - Einsatz von chemischen Waffen 333 - Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen 444 - Einsatz von Brandstoffen 555 - Einzelmessung von Dosisleistungen 666 - Zonen der Aktivierung 777 - Chemische Aufklärung 888 - Bodenwetter 999 - Dosisaufnahme/Verluste 000 - Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen 123 - Freisetzung von Industriegiften
Geheime Verschlußsache! BArch*362 GVS-Nr.: A 741 082 00001. Ausfertigung = 20 Blatt MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG ORDNUNG Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Verteidigung über die Organisation des Informationsaustausches im einheitlichen System der Kernstrahlungs-, chemischen und bakteriologischen (biologischen) Aufklärung - KCB-Informationsordnung - vom 24. 02. 1986 NACHWEIS ÜBER DIE EINARBEITUNG VON ÄNDERUNGEN
Änderung | Einarbeitung | ||
Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
1 | 01.02.87 | 22.12.86 | Joe |
NACHWEIS ÜBER ZUGANG/ABGANG
Lfd. Nr. | Zugang Blatt | Abgang Blatt | Bestand Blatt | Datum Signum |
20 | Anfangsbestand | |||
NACHWEIS ÜBER VERNICHTUNG
Lfd. Nr. | Blatt | Vernichtet am: | Vernichtungsvermerk (Unterschrift) |
1. Die Ordnung Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Ver- teidigung über die Organisation des Informationsaustausches im einheitlichen System der Kernstrahlungs-, chemischen und bak- teriologischen (biologischen) Aufklärung - KCB-Informations- ordnung - wird erlassen und tritt am 01. 12. 1986 in Kraft. Gleichzeitig damit treten außer Kraft: - Die Ordnung Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Vertei- digung über die Organisation der Meldetätigkeit und des Aus- tausches von Informationen im einheitlichen System der Kern- strahlungs-, chemischen und biologischen Aufklärung auf dem Territorium der Bezirke und Kreise - KCB-Melde- und -Informa- tionsordnung - vom 01. 11. 1978 (GVS-Nr.: A 417 643). - Typisierte Meldungen im System der KCB-Aufklärung (VVS-Nr.: A 417 678). Sie sind außer der Unterschrift bis 31. 12. 1986 zu vernichten. 2. Der Erlaß der vorliegenden Ordnung erfolgt auf der Grundlage der Durchführungsvereinbarung überdie Zusammenarbeit bei der Organisation und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft des einheitlichen Systems der KCB-Aufklärung auf dem Territorium der DDRzwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung und dem Ministerium für Staatssicherheit sowie dem Ministerium des Innern. 3. Die KCB-Informationsordnung regelt den Informationsaustausch über Angaben zur KCB-Lage zwischen den Führungs- und KCB-Aus- werteorganen der Bereiche der Landesverteidigung in der Ebene Kreis und Bezirk. 4. Diese Ordnung ist nicht im Anordnungs- und Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Ihre Verteilung erfolgt nach einem geson- derten Verteiler. Berlin, den 24. 02. 1986
I. Allgemeine Grundsätze 1. Die KCB-Informationsordnung regelt den Austausch und die um- fassende Nutzung der ermittelten Angaben über den Einsatz geg- nerischer Massenvernichtungswaffen (MVW) und Brandwaffen sowie der daraus entstandenen Kernstrahlungs-, chemischen und bak- teriologischen (biologischen) Lage (KCB-Lage)¹) in den Kreisen und Bezirken zur Beurteilung der Auswirkung durch die Führungs- und KCB-Auswerteorgane. 2. Die KCB-Informationsordnung ist verbindlich für die Führungs- und KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesverteidigung²), die Aufgaben im einheitlichen System der KCB-Aufklärung auf der Führungsebene der Kreise und Bezirke zu erfüllen haben und re- gelt den Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage zwischen ihnen. 3. Der Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage hat zu gewährleisten: - die ständige Einschätzung der KCB-Lage auf den Territorien der Kreise und Bezirke sowie die Beurteilung ihrer Auswirkungen; - die Vorbereitung von begründeten Entschlüssen/Führungsent- scheidungen; - die Koordinierung des Einsatzes von KC-Aufklärungskräften. _____ ¹) Für den Einsatz gegnerischer MVW und Brandwaffen sowie der daraus entstandenen KCB-Lage wird nachfolgend in dieser Ordnung - Angaben über die KCB-Lage verwandt. ²) Zu den Bezirken der Landesverteidigung in der Ebene Kreis und Bezirk gehören im Sinne dieser Ordnung: - Wehrkreis- und Wehrbezirkskommandos, - Stäbe der Zivilverteidigung der Kreise und Bezirke, - Kreisdienststellen und Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit, - Volkspolizeikreisämter und Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei. 4. Die in das einheitliche System der KCB-Aufklärung einbezoge- nen Bereiche der Landesverteidigung regeln die Melde- und Infor- mationstätigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit auf der Grundlage der in dieser Ordnung getroffenen Festlegungen in eigener Ver- antwortung. 5. Der Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage zwischen a) Führungsorganen der Führungsbereiche der Landesverteidigung auf zentraler Ebene, b) territorialen Führungsorganen der Nationalen Volksarmee und Führungsorganen der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmer- staaten des Warschauer Vertrages sowie c) Kreisen und Bezirken der DDR und denen der sozialistischen Nachbarstaaten wird gesondert geregelt. II. Organisation des Informationsaustausches und Sicherstellung des Informationsbedarfs 6. Für die Organisation des Informationsaustausches in den Kreis- sen und Bezirken sind die Wehrkommandos verantwortlich. Der In- formationsaustausch ist so zu organisieren, daß der Informations- bedarf der Vorsitzenden und der Mitglieder der Kreis- und Bezirks- einsatzleitungen über den gegnerischen Einsatz von MVW und Brand- waffen sowie über die KCB-Lage und die Auswirkungen rechtzeitig und umfassend gesichert wird. 7. Alle Angaben über die KCB-Lage sind den Wehrkommandos bzw. den Stäben der Zivilverteidigung entsprechend der Anlage 1 zu über- mitteln. Die Wehrkommandos bzw. Stäbe der Zivilverteidigung infor- mieren die Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesverteidigung über die ausgewerteten Angaben der KCB-Lage. 8. In Verantwortung der Wehrkommandos ist zu sichern, daß der Inhalt und der Umfang der Auswertung von Angaben über die KCB- Lage durch die KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesver- teidigung abgestimmt und die Übergabe von Auswerteergebnissen gewährleistet werden. 9. Durch eine straffe Organisation der Erfassung, der Aufberei- tung und des Informationsaustausches ist zu gewährleisten, daß a) Doppelungen, Wiederholungen und Informationsverluste weitestgehend vermieden und b) die Geheimhaltungsbestimmungen eingehalten werden. 10. Für die Übermittlung von Angaben über die KCB-Lage sind alle vorhandenen Nachrichtenverbindungen zu nutzen. In den Führungs- organen ist zu gewährleisten, daß die Angaben über die KCB-Lage den KCB-Auswerteorganen auf kürzesten Wege zur Verfügung ge- stellt werden. 11. Die Sicherstellung des Informationsbedarfs ist im Anhang 1 geregelt. Anhang 1 Sicherstellung des Informationsbedarfs 1. Zur Sicherstellung des Informationsbedarfs hat die Über- mittlung von Angaben über die KCB-Lage zu erfolgen: a) mit dem Meldeblock für KCB-Aufklärungskräfte - NVA Vordruck 53 603 (KCB-Meldeblock) - von KC-Aufklärungskräften an die zuständigen Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane, - zwischen den Führungs- und KCB-Auswerteorganen der Wehr- kreiskommandos, Stäbe der Zivilverteidigung der Kreise, Kreisdienststellen für Staatssicherheit und Volkspolizei- kreisämter; b) mit den Formblättern44444(Anlage 2) - von der Ebene Kreis bis zur zentralen Führungsorganen in den Bereichen der Landesverteidigung, - zwischen den Führungs- und KCB-Auswerteorganen der Wehr- bezirkskommandos, Stäbe der Zivilverteidigung der Bezirke, Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit und Bezirksbehör- den der Deutschen Volkspolizei. 2. (1) Der Informationsaustausch beinhaltet KCB-Aufklärungs- und KCB-Auswerteinformationen sowie Informationen über die Boden- wetterlage. (2) Der Informationsaustausch kann mündlich, schriftlich, gra- fisch, als Tonbandaufzeichnung über technische Nachrichtenmittel, durch Kuriere und Verbindungsoffiziere sowie über Datenfernüber- tragung unter Beachtung der Geheimhaltungsbestimmungen und der entsprechenden Dienstvorschriften für den Nachrichtenbetriebs- dienst erfolgen. 3. (1) Die KCB-Aufklärungsinformationen dienen der schnellen Er- fassung der Anfangsangaben über den Einsatz von MVW und Brand- waffen, der rechtzeitigen Warnung vor der Gefahr einer möglichen Aktivierung, Vergiftung oder Verseuchung und der Beurteilung weiterer zu erwartender Auswirkungen. (2) Die Übergabe von Informationen mit den Formblättern44444hat - in der Stufe der ständigen Gefechts-/Einsatzbereitschaft bei Übungen und Überprüfungen g e d e c k t , - in den Stufen ab erhöhter Gefechts-/Einsatzbereitschaft offen zu erfolgen. Zur gedeckten Übermittlung sind SAS- und Chiffrierverbindungen bzw. das VerfahrenKOBRAzu verwenden. (3) Die Übermittlung von Zusatzinformationen über die KCB-Lage und deren Auswirkungen hat mit den vorhandenen Codier- und Ver- schleierungsmitteln zu erfolgen. (4) Ortsangaben in KCB-Aufklärungsinformationen sind - auf der Ebene Kreis nach codierten Koordinaten (Verfahren SAPAD 71) des Kartenmaßstabes 1 : 100 000 (in BERLIN 1 : 25 000) bzw. nach der einheitlichen festgelegten Numerierung der Meßstellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungs- punkten, - von der Ebene Kreis zur Ebene Bezirk nach codierten koordi- naten des Kartenmaßstabes 1 : 100 000 (in BERLIN 1 : 25 000) bzw. nach der einheitlich festgelegten Nummerierung der Meß- stellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungspunkten, - auf der Ebene Bezirk nach codierten Koordinaten des Karten- maßstabes 1 : 200 000 (in BERLIN 1 : 25 000) bzw. nach der einheitlich festgelegten Numerierung der Meßstellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungspunkten und - von der Ebene Bezirk zur zentralen Ebene nach codierten Koor- dinaten des Kartenmaßstabes 1 : 200 000 zu übermitteln. 4. KCB-Aufklärungsinformationen sind auszutauschen a) in der Stufe der ständigen Gefechts-/Einsatzbereitschaft - über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeLUFT, - über das Feststellen einer Aktivierung größer als 2 mR/h (20 μGy/h), einer Vergiftung oder Verseuchung über Nach- richtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeFLUGZEUG, - über das Feststellen einer Aktivierung bis 2 mR/h (20 μGy/h) bzw. einer Sauberkeitsmeldung jeden 1. und 3. Montag des Monats (bei Feiertagen am darauffolgenden Werk- tag) 16.00 Uhr mit Stand 12.00 Uhr über Nachrichtenver- bindungen mit der DringlichkeitsstufeGEÖHNLICH; b) in den Stufen erhöhte Gefechts-/Einsatzbereitschaft und Gefechts-/Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr - über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeLUFT, - über das Feststellen einer Aktivierung größer als 2 mR/h (20 μGy/h, einer Vergiftung oder Verseuchung über Nach- richtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeFLUGZEUG; - über das Feststellen einer Aktivierung bis 2 mR/h (20 μGy/h) bzw. einer Sauberkeitsmeldung jeden Montag 16.00 Uhr mit Stand 12.00 Uhr über Nachrichtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeFLUGZEUG; c) in der Stufe der vollen Gefechts-/Einsatzbereitschaft - über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeLUFT; - über das Feststellen einer Aktivierung größer oder gleich der an der äußeren Grenze der Zone der Aktivierung B über Nachrichtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeFLUGZEUG; - über die Grenzen der Zonen A, B, C, und D erstmalig 3 Stun- den nach Beginn der Aktivierung und im weiteren Verände- rungen alle 6 Stunden, einer Vergiftung oder Verseuchung über Nachrichtenverbindungen mit der DringlichkeitsstufeFLUGZEUG. 5. Zur Warnung der Führungs- bzw. KCB-Auswertungsorgane von Nach- barkreisen/-bezirken über mögliche Auswirkungen der KCB-Lage sind als Ortsangaben codierte Koordinaten - an Nachbarkreise - Kartenmaßstab 1 : 100 000, - an Nachbarbezirke - Kartenmaßstab 1 : 200 000 zu verwenden. 6. Die KCB-Auswerteinformationen diene der weiteren Präzi- sierung und Beurteilung der KCB-Lage. Die Wehrkreiskommandos haben in Abstimmung mit den anderen Bereichen der Landesverteidigung den Umfang und den Inhalt der Auswerteinformationen abzustimmen und festzulegen. 7. Informationen über die Bodenwetterlage sind mit der ersten Information über den Einsatz von chemischen und bakteriologischen (biologischen) Waffen und über die Freisetzung von Industrie- giften zu übermitteln. Der weitere Informationsaustausch über die Bodenwetterlage ist in Verantwortung der Wehrkommandos festzulegen. 8. Die Sicherstellung der Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesverteidigung in der Ebene Kreis und Bezirk mit den erforderlichen Kartencodierungen (SAPAD 71) hat in Ver- antwortung der Wehrkommandos zu erfolgen. Für ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaft in der Reis- und Bezirksebene sind die erforderlichen Kartencodierungen durch die Stäbe der Zivilverteidigung sicherzustellen. Anlage 1
Erläuterungen ------ KCB-Aufklärungs- und Auswerteinformationen -.-.-. Melde- und Informationstätigkeit lt. Ziffer 4. N Nachbar Z ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaft IQ Informationsquellen Anlage 2
Einsatz von Kernwaffen - Kennziffer 111
Einsatz von chemischen Waffen Kennziffer 222
Spalte 5 | Art des ChKS | |||
10 - Nervenschädigender ChKS | 30 - Lungenschädigender ChKS | 60 - Allgemeingiftiger ChKS | ||
11 - VX | 31 - Phosgen | 61 - Blausäure | ||
12 - Sarin | 32 - Diphosgen | 62 - Chlorzyan | ||
13 - Soman | 40 - Reizerregender ChKS | 70 - Toxinkampfstoff | ||
20 - Hautschädigender ChKS | 41 - CS | 71 - XR | ||
21 - Yperit | 50 - Psychotoxischer ChKS | 80 - Sabotagegift | ||
51 - BZ | 00 - unbekannt | |||
Spalte 6 | Einsatzmittel | |||
10 - Flugzeug | 40 - MFRW | 60 - Artillerieüberfall 30 s | 70 - Mine | |
11 - Flugzeug mit FAG | 41 - Zug | 61 - ABttr | 80 - Generator | |
12 - Flugzeug mit Bombe | 42 - Bttr | 62 - AA | 90 - Diversanten | |
13 - Flugzeug mit Kassette | 50 - Granatwerfer | 65 - Artillerieüberfall (min) | 00 - unbekannt | |
20 - Rakete | 51 - Zug | 66 - ABttr | ||
30 - Behälter | 52 - Bttr | 67 - AA | ||
Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen - Kennziffer 333
10 - Flugzeug | 50 - Granatwerfer |
11 - Flugzeug mit FAG | 60 - Artillerieüberfall 30s |
12 - Flugzeug mit Bombe | 65 - Artillerieüberfall (min) |
13 - Flugzeug mit Kassette | 70 - Mine |
20 - Rakete | 80 - Generator |
30 - Behälter | 90 - Diversanten |
40 - MFRW | 00 - unbekannt |
Einsatz von Brandwaffen - Kennziffer 444
10 - Flugzeug | 55 - FlaW-Panzer |
12 - Flugzeug mit Bombe | 60 - Artillerieüberfall 30s |
13 - Flugzeug mit Kassette | 65 - Artillerieüberfall (min) |
20 - Rakete | 70 - Mine |
30 - Behälter | 90 - Diversanten |
44 - FlaW | 00 - unbekannt |
Einzelmessung von Dosisleistungen - Kennziffer 555 Für Meldungen derSauberkeitund von Dosierleistungen, die Ergebnis von Havarien in Kernanlagen und Strahlungseinrichtungen entstehen, ist diese Kennziffer zu benutzen.
Zonen der Aktivierung - Kennziffer 666
Chemische Aufklärung - Kennziffer 777
Spalte 5 | Art des ChKS | ||
10 - Nervenschädigender ChKS | 30 - Lungenschädigender ChKS | 60 - Allgemeingiftiger ChKS | |
11 - VX | 31 - Phosgen | 61 - Blausäure | |
13 - Soman | 32 - Diphosgen | 62 - Chlorzyan | |
20 - Hautschädigender ChKS | 40 - Reizerregender ChKS | 70 - Toxinkampfstoff | |
21 - Yperit | 50 - Psychotoxischer ChKS | 80 - Sabotagegifte | |
51 - BZ | 00 - unbekannt |
Spalte 5 | Grenze der Zone |
11 - der unmittelbar vergifteten Fläche | |
22 - der Geländevergiftung | |
33 - die durch ChKS-Wolke vergiftet ist | |
44 - der Vergiftung |
Bodenwetter - Kennziffer 888 Die Angaben über das Bodenwetter können untereinander kombiniert werden z.B.: 54 - klar, Schneedecke; 18 - Regen, Glatteis. Die horizontale Sichtweiten (in km) und die Höhe der Wolkenuntergrenze (in 100 m) sind zu übermitteln, z.B.: 94 - horizontale Sichtweite 4 km; 05 - Höhe Wolkenuntergrenze 500 m. Bei Minustemperaturen ist zum absoluten Betrag der Temperatur die Zahl 50 zu addieren, z.B.: 62 - minus 12°C
Dosisaufnahme/Verluste - Kennziffer 999 Mit der Kennziffer 999 - Dosisaufnahme/Verluste - kann die Übermittlung von Angaben über die Dosisaufnahme oder über sanitäre, absolute und Gesamtverluste erfolgen. Bei der Meldung der Dosisaufnahme für fliegendes Personal sind die Dosierwerte in den Dosisbereich mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren Die Meldungen der Dosisaufnahme sind untereinander kombinierbar, es sind aber nur Meldungen von Dosisaufnahmen zu übermitteln. z.B.: 12 - Dosisaufnahme bis 4 Tage für Personalbestand allgemein; 43 - Dosisaufnahme in 5 - 30 Tagen für fliegendes Personal multipliziert mit 0,5 entspricht 1,51-3,5 Gy (151-350 R). beträgt die Dosisaufnahme mehr als 30 Tage , so ist die Spalte Dosisaufnahme 5-30 Tage zu nutzen.
Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen - Kennziffer 000
Freisetzung von Industriegiften - Kennziffer 123
DV-650/II BArch*239 Schlüssel für meteorologische und hydrologische Beobachtung und Beratung
Deutsche Demokratische Republik Ministerium für Nationale Verteidigung Lit.-Nr. 9/60 DV-650/11 Schlüssel für meteorologische und hydrologische Beobachtung und Beratung Gültig für Schiffe (Boote) der Volksmarine Kommando der Volksmarine - 1960
B e s t ä t i g u n g : Stellvertreter des Chefs des Stabes der Volksmarine Die Dienstvorschrift DV-650/11 - Schlüssel für meteorologische und hydrologische Beobachtung und Beratung - tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 für den Bereich der Volksmarine in Kraft. Inhaltsverzeichnis Teil I Wetterschlüssel Anweisung zum Ver- und Entschlüsseln von Wetterbeobachtungen der Schiffe (Boote) der Volksmarine I. Vorbemerkungen zum Wetterschlüssel für Schiffe (Boote) der Volksmarine II. Schlüsselschema III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben IV. Erläuterungen der Schlüsselbuchstaben V. Eisbeobachtungen Teil II Schlüssel zur Übermittlung meteorologischer und hydrologischer Beratungen, Warnungen und Entwarnungen an Schiffe (Boote) der Volksmarine auf See I. Allgemeines II. Schlüsselschema III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben IV. Erläuterung der Schlüsselbuchstaben in Schlüsselreihenfolge V. Beispiele für Vorhersagen und Warnungen Anlage 1: Diagramm zur Ermittlung des wahren Windes aus Schiffs- fahrt und gemessenen Wind Anlage 2: Tabelle zur Reduktion des mit der Instrumentenkorrektur vorgesehenen Luftdrucks in Millibar auf Meeresspiegel Anlage 3: Schlüsseltafel für Wetterbeobachtung auf See Anlage 4: Tafel für Beratungsschlüssel Teil I Wetterschlüssel Anweisung zum Ver- und Entschlüsseln von Wetterbeobachtungen der Schiffe (Boote) der Volksmarine I. Vorbemerkungen zum Wetterschlüssel für Schiffe (Boote) der Volksmarine 1. Der vorliegende Wetterschlüssel enthält die für die Schiffe (Boote) der Volksmarine der Nationalen Volksarmee gültigen Vorschriften zur Verschlüsselung der Wetterbeobachtungen auf See. 2. Die Wetterbeobachtungen sind - wenn nicht anders befohlen - vier- stündlich, ab 00 MEZ gerechnet, durchzuführen. Lassen sich aus Gründen, die sich aus dem Dienst an Bord ergeben, die obengenannten Termine nicht einhalten, so sollen für die Wetterbeob- achtungen Termine gewählt werden, die den genannten möglichst nahe- kommen. Die Wettermeldungen sind unmittelbar im Anschluß an Beobachtung und Verschlüsselung über Funk abzusetzen, spätestens aber bei der nächsten Funkverbindung. Mehr als 4 Stunden alte (nicht abgesetzte) Beobachtungen sind nicht mehr zu übermitteln. 3. Fehlen Beobachtungs- oder Meßwerte aus meteorologischen Gründen, durch Ausfall von Geräten oder anderen Ursachen, so werden die fehlen- den Werte durch einxverschlüsselt, sofern für diesen Fall keine besondere Schlüsselkennziffer vorgesehen ist. 4. Alle Wettermeldungen sind in das hydrometeorologische Beobachtungs- tagebuch des Schiffes (Bootes) mit Datum, Uhrzeit und Standort ein- zutragen. II. Schlüsselschema (Schiffs- bzw. Bootsbezeichnungen) YQLaLaLa L0L0L0GG Nddff VVwwW PPPTLTLTL SWKDKTWTWTW Eis ijkre III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben (in alphabetischer Reihenfolge)
Schlüsselbuchstabe | Bedeutung |
---|---|
DK | Richtung, aus der die Dünung kommt |
dd | Richtung des Bodenwindes in Zehnergraden |
e | Verlauf des Eisrandes |
Eis | Kenngruppe für nachfolgende Eismeldung |
ff | Geschwindigkeit des Bodenwindes (Beaufortgrade) |
GG | Beobachtungszeit in ganzen Stunden MEZ |
i | Aussage über die Eisverhältnisse |
j | Aussage über die Entwicklung der Eislage |
k | Aussage über die Schiffahrtsverhältnisse |
K | Art der Dünung |
LaLaLa | Standort nach Planquadratmeldekarte oder geogra- phische Breite des Schiffortes in Graden und Zehntelgraden (je nach Anweisung) |
L0L0L0 | Standort nach Planquadratmeldekarte oder geogra- phischer Länge des Schiffortes in Graden und Zehntelgraden (je nach Anweisung) |
N | Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit Wolken in Zehntel |
PPP | Luftdruck in Zehntelmillibar |
Q | Erdoktant des Schiffsortes |
r | Entfernung des meldenden Schiffes von der Eis- grenze zur Zeit der Meldung (GG) |
SW | Windsee |
TLTLTL | Lufttemperatur in Graden und Zehntelgraden Celsius |
TWTWTW | Wassertemperatur in Graden und Zehntelgraden Celsius an der Seeoberfläche |
VV | Horizontale Sichtweite |
W | Wetterverlauf |
ww | Wetter zur Zeit der Beobachtung oder in der letzten Stunde vor der Beobachtung |
Y | Wochentag |
Bemerkungen zu Y Mit der Ziffer Y wird der Wochentag der Beobachtung, nicht der Tag der Funkverbreitung angegeben. Bemerkungen zu Q Mit der Ziffer Q, die den Erdoktanten angibt, wird der Schiffsort im Ver- hältnis zum Äquator und zum Nullmeridian von Greenwich festgelegt. B e i s p i e l : Ein in der Ostsee befindliches Schiff hat Q = 3,ein auf dem Nordatlantik bei Island befindliches Schiff hat Q = 0 zu verschlüsseln. Bemerkungen zu LaLaLa und L0L0L0 Alle Schiffe und Boote, die mit einer Planquadratmeldekarte ausgerüstet sind, melden den Standort nach dieser Karte. 1. Die geographische Breite des Schiffsortes wird vom Äquator aus bis 90° nach norden oder Süden gezählt. 2. Die geographische Länge wird vom Greenwich-Meridian aus bis 180° nach Osten oder Westen gezählt. 3. Bei der Verschlüsselung ist zu beachten, daß LaLaLa und L0L0L0 in Graden und Zehntelgraden zu verschlüsseln ist. Positionsangaben in Graden und Minuten sind also in Grade und Zehn- telgrade umzurechnen. 1 Zehntelgrad entspricht dabei 6 Bogenminuten. B e i s p i e l : Ein Schiff befindet sich zum Beobachtungszeitpunkt auf 56°54′ = 56,9° nördlicher Breite, die Verschlüsselung lautet LaLaLa = 569. Bemerkungen zu GG Der Beobachtungstermin ist der Zeitraum von etwa 10 Minuten vor der vollen Stunde, der zum Ablesen der Instrumente und zur Himmelsbeob- achtung nötig ist. Bemerkungen zu N Die Ziffer N soll angeben, ein wie großer Teil des Himmels mit Wolken bedeckt ist, ohne Rücksicht auf Art und Höhe der Wolken. Bei Schätzung der Bewölkungsmenge ist der Beobachter geneigt, die horizontnahe Teile der Bewölkung infolge deren Kulissenwirkung im Vergleich mit den zenitnahmen zu überschätzen. Dieser Umstand muß beachtet werden. Ist das Schiff in Nebel oder Nebeldunst eingehüllt, schimmern jedoch durch denselben blauen Himmel, Sonne, Mond oder Sterne hindurch und ist oberhalb des Nebels oder des Nebeldunstes keine Spur der Bewölkung erkennbar, so wird N = 0 gemeldet. Sind durch den Nebel oder Nebel- dunst hindurch Wolken erkennbar, so soll versucht werden, den Betrag der Gesamtbedeckung zu bestimmen und unter N zu melden, als ob kein Nebel- dunst vorhanden wäre. N = 9 soll nur dann gemeldet werden, wenn das Schiff (Boot) von Nebel, Nebeldunst, Schneetreiben oder ähnlichen Er- scheinungen derartig eingehüllt ist, daß der Himmel oder die Himmels- bedeckung nicht erkennbar sind. Auch bei völliger Dunkelheit läßt sich die Himmelsbedeckung zuweilen nicht bestimmen. IV. Erläuterungen der Schlüsselbuchstaben (in Schlüsselreihenfolge) Y = Wochentag
Ziffer Y | Wochentag |
---|---|
1 | Sonntag |
2 | Montag |
3 | Dienstag |
4 | Mittwoch |
5 | Donnerstag |
6 | Freitag |
7 | Sonnabend |
Q = Erdoktant des Schiffsortes
Ziffer Q | Geographische Länge nach Greenwich |
---|---|
0 | 0° - 90° W (Nordhalbkugel) |
3 | 0° - 90° E (Nordhalbkugel) |
LaLaLa = 3 Zahlen des Großquadrats oder geographische Breite des Schiffsortes in Graden und Zehntelgraden L0L0L0 = letzte Zahl des Großquadrants und die Zahlen für Klein- und Kleinstquadrant oder geographische Länge des Schiffsortes in Graden und Zehntelgraden (ggf. unter Fortfall der Hundertgradziffern) GG = Beobachtungszeitpunkt in ganzen Stunden MEZ N = Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit Wolken
Ziffer N | Gesamtbedeckung des Himmels in Zehnteln |
---|---|
0 | wolkenlos |
1 | 1/10 des Himmels mit Wolken bedeckt oder nur Wolkenspuren |
2 | 2/10 - 3/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
3 | 4/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
4 | 5/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
5 | 6/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
6 | 7/10 - 8/10 des Himmels mit Wolken bedeckt |
7 | 9/10 des Himmels mit Wolken bedeckt oder mehr als 9/10, aber Wolkenlücken |
8 | Himmel völlig mit Wolken bedeckt |
9 | Himmel wegen Nebel, Schneetreiben oder ähnlicher Erschei- nungen nicht erkennbar |
Bemerkungen zu dd und ff Der Wind ist niemals vollkommen gleichmäßig, sondern unterliegt unauf- hörlich Änderungen in Richtung und Geschwindigkeit. Es soll daher stets der Mittelwert der letzten 0 Minuten vor dem Beobachtungstermin gemeldet werden. Als Windrichtung (dd) gilt immer die, aus welcher der Wind kommt. Die Richtungsangaben sind rechtsweisend. Die Bestimmung der Richtung erfolgt am einfachsten nach dem Verhalten der Oberfläche des Wassers unter dem Einfluß des Windes und im Vergleich mit dem Kurs des Schiffes (Bootes). Bei geringeren Windstärken kann die Richtung aus der Beobach- tung kleinerer Kräuselwellen festgestellt werden, die im rechten Winkel zur Windrichtung auftreten. Auch die von Beaufort-Windstärke 7 an auf der Wasseroberfläche sich bildenden Schaumstreifen - bei geringen Was- sertiefen treten bereits bei wesentlich geringeren Windstärken Schaum- streifen auf - gestatten eine gute Bestimmung der Windrichtung. B e i s p i e l : Windstreifen laufen 45 Grad von vorn an Steuerbord ein. Kurs des Schiffes (Bootes) SW (Richtung 225 Grad). Wahre Windrichtung dd = 225 Grad + 45 Grad = 270 Grad. Die Windrichtung kann auch mit Hilfe von Rauchfahnen, Flaggen usw. festgestellt werden. Dabei muß sich der Beobachter aber unter ihnen oder in unmittelbarer Nähe befinden, da sonst wegen Schrägsicht keine ver- läßlichen Angaben gemacht werden können. Auf einem fahrenden Schiff (Boot) wird auf diese Weise nur der scheinbare Wind ermittel. Die wahre Windrichtung läßt sich unter Berücksichtigung von Kurs und Geschwin- digkeit des Schiffes (Bootes) aus dem Diagramm (s. Anlage 1) ermitteln. Aus dem Zug auch noch so niedriger Wolken darf der Bodenwind nicht bestimmt werden. Bei Schätzungen wird die Windstärke auf einem fahrenden Schiff (Boot) zweckmäßigerweise nach den Auswirkungen des Windes auf die See be- stimmt. Wird die Windgeschwindigkeit an Bord eines fahrenden Schiffes mit einem Anemometer gemessen, so muß aus dem gemessenen (schein- baren) Wind, dem Schiffskurs und der Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes der wahre Wind mit Hilfe des beigefügten Diagramms ermittelt werden. Eine Windunruhe wird alsaußergewöhnliche WindunruheoderBöig- keitbezeichnet, wenn der Unterschied zwischen der Luftgeschwindigkeit bei sich wiederholenden, bis höchstens 20 Sekunden dauernden Wind- stößen und der Windgeschwindigkeit vor und nach den Stößen wesentlich größer als gewöhnlich bei Winden aus dieser Richtung im jeweiligen See- gebiet ist. diese sich wiederholenden Windstößen sind durch vorübergehend dunkle Färbung des Wassers, bei geringeren Windstärken durch verstärktes Kräu- seln der Wasseroberfläche und bei größeren Windstärken durch verstärk- tes Abreisen des Schaumes von den Wellenkämen gekennzeichnet. Der böige Wind wird durch Addition von 50 zu dd gemeldet. Die Erscheinung der Böigkeit darf nicht mit den vereinzelten, im Verlauf einer Stunde höchstens ein- oder zweimal auftretenden m a r k a n t e n W i n d b ö e n verwechselt werden, die durch kräftige Schauerwolken, Gewitter oder Kaltlufteinbrüche verursacht werden. Solche markanten Windböen werden ebenfalls durch Addition von 50 zu dd gemeldet, sofern sie innerhalb 10 Minuten vor dem Beobachtungstermin auftreten. Ihr Auf- treten innerhalb der letzten Stunde wird zudem durch ww = 18 ange- geben, sofern keine höhere Ziffer für ww zutrifft. dd = Richtung des Bodenwindes in Zehnergraden nach 16 Richtungen
Ziffer dd | Windrichtung | ||
keine besondere Windunruhe | außergewöhnliche Windunruhe | Bezeichnung | Grad |
00 | - | Windstille | - |
02 | 52 | NNE | 22,5 |
04 | 54 | NE | 45 |
07 | 57 | ENE | 67,5 |
09 | 59 | E | 90 |
11 | 61 | ESE | 112,5 |
14 | 64 | SE | 135 |
16 | 66 | SSE | 157,5 |
18 | 68 | S | 180 |
20 | 70 | SSW | 202,5 |
22 | 72 | SW | 225 |
25 | 75 | WSW | 247,7 |
27 | 77 | W | 270 |
29 | 79 | WNW | 292,5 |
32 | 82 | NW | 315 |
34 | 84 | NNW | 337,5 |
36 | 86 | N | 360 |
ff = Geschwindigkeit des Bodenwindes
Ziffer | Beau- grad | m/s | Auswirkung der Windstärke | Windsee (auf offener See) | |
---|---|---|---|---|---|
ff | grad | auf die See | Stufe | Bezeichnung | |
00 | 0 | 0 - 0,2 | Spiegelglatte See | 0 | völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See |
01 | 1 | 0,3 - 1,5 | Kleine, schuppenförmig aus- sehende Käuselwellen ohne Schaumkämme | 1 | ruhige, gekräuselte See |
02 | 2 | 1,6 - 3,3 | Kleine Wellen, noch kurz, aber ausgeprägter. Die Kämme sehen glasig aus und brechen sich nicht | 2 | schwach bewegte See |
03 | 3 | 3,4 - 5,4 | Die Kämme beginnen sich zu brechen. Der Schaum ist über- wiegend glasig. Ganz verein- zelt können kleine weiße Schaumköpfe auftreten | ||
04 | 4 | 5,5 - 7,9 | Die Wellen sind zwar noch klein, werden aber länger. Weiße Schaumköpfe treten schon ziemlich verbreitet auf | 3 | leicht bewegte See |
05 | 5 | 8,0 - 10,7 | Mäßige Wellen, die eine aus- geprägte lange Form anneh- men. Überall bilden sich weiße Schaumkämme. ganz verein- zelt kann schon spärlicher Gischt vorkommen | 4 | mäßig bewegte See |
06 | 6 | 10,8 - 13,8 | Die Bildung großer Wellen be- ginnt. Die sich brechenden Kämme hinterlassen überall größere weiße Schaumflächen. Manchmal spritzt etwas Gischt ab. | 5 | grobe See |
07 | 7 | 13,9 - 17,1 | Die See türmt sich. Der beim Brechen entstehende weiße Schaum beginnt sich in Strei- fen in die Windrichtung zu legen | 6 | sehr grobe See |
08 | 8 | 17,2 - 20,7 | Mäßig hohe Wellenberge mit Kämmen von beträchtlicher Länge. Von den Kanten der Kämme beginnt Gischt abzu- wehen. Der Schaum legt sich in gut ausgeprägten Streifen in die Windrichtung | 7 | hohe See |
09 | 9 | 20,8 - 24,4 | Hohe Wellenberge und dichte Schaumstreifen in Windrich- tung. Das Rollen der See be- ginnt. Gischt kann die Sicht schon beeinträchtigen | ||
10 | 10 | 24,5 - 28,4 | Sehr hohe Wellenberge mit langen überbrechenden Käm- men. die Schaumflächen brei- ten sich in so dichten weißen Steifen längs der Windrich- tung aus, daß die Meeresober- fläche im ganzen weiß aussieht. Das Rollen der See wird schwer und stoßartig. Die Sicht wird durch Gischt beeinträchtigt | 8 | sehr hohe See |
11 | 11 | 28,5 - 32,6 | Außergewöhnlich hohe Wellen- berge. See ist mit langen wei- ßen, in Windrichtung angeord- neten Schaumstreifen vollstän- dig bedeckt. Die Kanten der Wellenkämme werden überall zu Gischt zerblasen. Die Sicht ist herabgesetzt | 9 | außer- gewöhnliche schwere See |
12 | 12 | 32,7 - 36,9 | Die Luft ist mit Schaum und Gischt angefüllt. Die See ist vollständig weiß davon. Die Sicht ist sehr stark herabge- setzt. Jede Fernsicht hört auf |
Diagramm zur Ermittlung des wahren Windes aus Schiffsfahrt und gemessenem Wind Beschreibung des Diagramms Das Diagramm (s. Anlage 1) besteht aus konzentrischen Kreisen, die die gemessene und wahre Windgeschwindigkeit in m/s darstellen. Die dick ausgezeichnete, durch den Mittelpunkt gehende Gerade stimmt mit der rechtweisenden Fahrtrichtung des Schiffes überein. Im Diagramm liegt oben der Bug und unten das Heck. Vom Bug aus sind im jeweiligen Ab- stand von 10° durch den Mittelpunkt laufende Geraden eingezeichnet, die den Windeinfallswinkel - vom Bug aus gerechnet - erfassen und die Ablesung des Richtungsunterschiedes des wahren Windes zum Schiffskurs gestatten. Am unteren Rand des Diagramms befinden sich ein Maßstab, der eine sm/h und eine m/s-Teilung trägt und die Umrechnung von sm/h in m/s und umgekehrt ermöglicht. Arbeitsvorgang Zur Bestimmung des wahren Windes an Bord eines Schiffes werden fol- gende Größen benötigt: 1. der Winkel, unter dem der Wind vom Bug aus gerechnet einfällt (schein- barer Wind). Am Bug beträgt der Windeinfallswinkel 0°; er nimmt so- wohl auf der Backbord- als auch auf der Steuerbordseite zu, bis er am Heck 180° erreicht; 2. die Geschwindigkeit des einfallenden Winkels in m/s (gemessen oder geschätzt); 3. die Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes (Bootes) in sm/h; 4. der rechtweisende Kurs des Schiffes. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden: a) W i n d k o m m t v o n S t e u e r b o r d Man sucht zunächst den Winkel auf, unter dem der Wind von Bug aus gerechnet einfällt. Auf dieser Geraden wird der in m/s gemessene Wind aufgetragen, wodurch man den Punkt S (siehe Diagramm) erhält. Parallel zur Längsachse des Schiffes (Bootes) wird entgegengesetzt zur Fahrtrich- tung von S aus die Fahrtgeschwindigkeit in sm/h abgetragen, wodurch man zum Punkt W gelangt. die Verbindungsgerade von W zum Mittelpunkt stellt den wahren Wind nach Richtung und Geschwindigkeit dar. Um die wahre Windstärke in m/s zu erhalten, braucht man im Diagramm nur den- jenigen konzentrischen Kreis zu ermitteln, der dem Punkt W am nächsten liegt. Es ist zu beachten, daß bei der Verschlüsselung der Windgeschwindig- keit die ermittelten m/s in Beaufortgrade umgerechnet werden müssen (mittels der Tabelle Seite 13). Die wahre Windrichtung ergibt sich im Diagramm als Richtungsunterschied zur Fahrtrichtung des Schiffes und wird vom Bug aus gerechnet. Dieser Winkel muß zum rechtweisenden Schiffskurs addiert werden, um die wahre r e c h t w e i s e n d e Windrich- tung zu erhalten. Übersteigt diese Summe 360°, dann müssen von Ergeb- nis 360° abgezogen werden. b) W i n d k o m m t v o n b a c k b o r d In diesem Fall gleicht der Arbeitsvorgang genau dem unter a beschrie- benen. Zum Unterschied muß die linke Seite des Diagramms, die mitBackbordbezeichnet ist, benutzt werden. Die wahre r e c h t w e i s e n d e Windrichtung ergibt sich dadurch, daß man den wahren Windwinkel von dem rechtweisenden Schiffskurs subtrahiert. Ergibt sich ein unter o° lei- gender Wert, so sind 360° zu addieren c) W i n d f ä l l t v o m B u g o d e r H e c k e i n Fällte die scheinbare Windrichtung mit der Längsachse des Schiffes zu- sammen, dann ist die gemessene gleich der wahren Windrichtung, wäh- rend an der gemessenen Windstärke eine Korrektur anzubringen ist. Kommt der Wind vom Bug, dann muß von der in m/s gemessene Wind- geschwindigkeit die Fahrtgeschwindigkeit (in m/s umgerechnet) abgezogen werden, um die wahre Windstärke zu erhalten; kommt dagegen der Wind von achtern, so ist die Schiffsgeschwindigkeit zur gemessenen Windstärke zu addieren. B e i s p i e l e : a) Schiffskurs = 55° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 8 sm/h, gemessene Windgeschwindigkeit = 10 m/s, Wind fällt mit 45° von backbord ein. Aus dem Diagramm ergibt sich: Wahre Windgeschwindigkeit = 8 m/s, Richtungsunterschied zum Schiffskurs = 65°. Folglich wahrer Wind = 55° - 65° + 360° = 350°, 8 m/s. b) Schiffskurs = 340° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 10 sm/h, gemessene Windgeschwindigkeit = 10 m/s. Wind fällt mit 120° von steuerbord ein. Aus dem Diagramm ergibt sich: Wahre Windgeschwindigkeit = 13 m/s, Richtungsunterschied zum Schiffskurs = 140°. Folglich wahrer Wind = 340° + 140° -360° = 120°, 13 m/s. A n m e r k u n g : Falls die gemessene Windgeschwindigkeit 18 m/s oder die Schiffsgeschwin- digkeit 35 sm/h übersteigt, kann das Diagramm ebenfalls benutzt werden, wenn man zunächst mit der halben Wind- und Schiffsgeschwindigkeit rechnet und dann die wahre Windstärke wieder verdoppelt. B e i s p i e l : Schiffskurs = 110° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 12 sm/h, gemessene Windgeschwindigkeit = 20 m/s, Wind fällt mit 40° von backbord ein. Man geht mit der halben Windstärke (= 10 m/s) und der halben Schiffsge- schwindigkeit (= 6 sm/h) ins Diagramm ein und erhält: Wahre Windge- schwindigkeit 8 m/s und Richtungsunterschied zum Schiffskurs 55°. Folglich wahrer Wind: 110° - 55° = 55° rw., 16 m/s. Bemerkungen zu VV Für die Sichtbestimmung am Tage sollen möglichst dunkel, sich gegen den Horizont abhebende Sichtziele ausgewählt werden. Für größere Abstände sollen so oft wie möglich Inseln oder Höhenzüge bzw. Gebirge als Sichtziel benutzt werden. Ist keine Landsicht vorhanden, so müssen Schiffe, See- zeichen oder die Kimm als Sichtziele dienen. Es ist jedoch zu beachten, daß bei schlechter Sicht die gelegentlich sichtbare Trennungslinie zwischen Himmel und Wasser nicht als Kimm anzusprechen ist. Für die Sichtbestimmung in der Nacht benutzt man meist erleuchtete Sicht- ziele (Feuersichtziele). Kann bei völliger Dunkelheit und beim Fehlen jeg- licher Feuersichtziele die horizontale Sichtweite nicht bestimmt werden, so ist VV = xx zu melden. Es ist grundsätzlich die schlechteste Sichtweite an- zugeben, jedoch bleibt die Sicht in Richtung auf die Sonne zu unberück- sichtig.
Ziffer | Sichtweite | Kimm | Bezeichnung im | |
---|---|---|---|---|
VV | in Kabellängen bzw. Seemeilen | in Metern bzw. Kilometern | aus ungefähr 5 m Augenhöhe | Seewetterbericht |
90 | unter ¼ Kblg. | unter 50 m | - | schlechte Sicht |
91 | ¼ - 1 Kblg. | 50 - 200 m | - | |
92 | 1 - 3 Kblg. | 200 - 500 m | - | |
93 | 3 - 5 Kblg. | 500 - 1000 m | - | |
94 | ½ - 1 sm | 1 - 2 km | - | stark diesig |
95 | 1 - 2 sm | 2 - 4 km | - | leicht diesig |
96 | 2 - 5 sm | 4 - 10 km | sehr verwaschen | mäßige Sicht |
97 | 5 - 11 sm | 10 - 20 km | erkennbar | mittelgute Sicht |
98 | 11 - 27 sm | 20 - 50 km | ausgeprägt | gute Sicht |
99 | 27 sm und mehr | 50 km und mehr | sehr ausgeprägt | sehr gute Sicht |
Befinden sich Schauer oder andere örtlich begrenzte Erscheinungen, durch welche die Sichtweite nur auf verhältnismäßig kleinen Raum herabgesetzt wird, in Sichtweite, aber nicht am Schiffsort selbst, so soll die Sichtbeob- achtung so erfolgen, daß Schauer oder andere Erscheinungen sich nicht gerade zwischen Beobachter und Sichtziel befinden. Als Anhalt für die Zusammenhänge zwischen horizontaler Sichtweite und Intensität der Trübung kann folgende Tabelle benutzt werden.
Ziffer VV | Sichtstufen | Nebel | Dunst | Schnee- treiben | Schnee | Regen | Nieseln |
---|---|---|---|---|---|---|---|
90 | 0 - 50 m | sehr dicht | - | sehr stark | sehr stark | - | - |
91 | 50 - 200 m | - | stark | sehr stark | - | ||
92 | 200 - 500 m | dicht | - | mäßig | stark | - | |
93 | 500 - 1000 m | mäßig | - | leicht | - | ||
94 | 1 - 2 km | Nebeldunst | - | mäßig | stark | stark | |
95 | 2 - 4 km | - | stark | - | mäßig | ||
96 | 4 - 10 km | - | mäßig | - | leicht | mäßig | leicht |
97 | 10 - 20 km | - | leicht bis 15 km | - | sehr leicht | leicht | - |
98 | 20 - 50 km | - | - | - | - | sehr leicht | - |
99 | 50 km und mehr | - | - | - | - | - | - |
Bemerkungen zu ww Im vorliegenden Kurzschlüssel wird durch die ww-Ziffer das Wetter z. Z. der Beobachtung angegeben. Lediglich bei den Ziffern 18 und 19 kann die Erscheinung auch für die letzte Stunde mit ww gemeldet werden. Mit ww = 42, 44 und 46 kann zudem noch die Entwicklung der Erscheinung während der letzten Stunde beschrieben werden. Falls keine besonderen Wettererscheinungen beobachtet wurden und die horizontale Sichtweite ½ bis 1 sm beträgt, muß ww = 10 verschlüsselt werden; analog bei einer Sicht von 1 bis 8 sm ww = 05. WW = 40, 41, 42, 44 und 46 wird nur dann gemeldet, wenn zum Beobach- tungstermin in einiger Entfernung oder am Schiffsort selbst Nebel ohne gleichzeitigen Niederschlag auftritt. Der Nebel über See soll mehr als 10 m mächtig sein. Bei Nebel muß die horizontale Sichtweite unter 1 km liegen. Dich erfordern ww = 41, 42, 44 und 46 (außer ww = 40) für VV die An- wendung der Schlüsselzahlen 90 bis 93. Fällt zum Beobachtungstermin bei Nebel gleichzeitig noch Niederschlag, so ist ww = 5x, 6x, 68, 7x oder eine entsprechende höhere Ziffer anzuwenden. Ferner haben ww = 13, 17, 18 und 19 vor ww = 40, 41, 42, 44 und 46 den Vorrang. In allen sonstigen Fällen ist die höchste zutreffende Schlüsselziffer zu wählen. B e i s p i e l : Beobachtet wurden Sprühregen und Nebel, verschlüsselt wird ww = 5x. ww = Wetter zur Zeit der Beobachtung (oder in der letzten Stunde vor der Beobachtung)
Ziffer ww | Wetter am Schiff oder im Gesichtskreis |
---|---|
00 | Keine besondere Wettererscheinung |
05 | Dunst (Sicht 1 - 8 sm) |
10 | Nebeldunst (Sicht ½ - 1 sm) |
11 | flacher Seenebel (bis zu 10 m hoch) in einzelnen Schwaden |
12 | flacher Seenebel (bis zu 10 m hoch) in mehr oder weniger zusammenhängender Sicht |
13 | Wetterleuchten |
17 | Donner hörbar bzw. Gewitter, aber kein Niederschlag am Schiff (Boot) |
18 | markante Böe(n) zum Termin oder in der letzten Stunde |
19 | Wind- oder Wasserhose(n) zum Termin oder in der letzten Stunde |
40 | Nebel in einiger Entfernung, aber nicht am Schiff (Boot) |
41 | Nebeltreiben |
42 | Nebel, in der letzten Stunde leichter geworden |
44 | Nebel, ohne merkliche Änderung in der letzten Stunde |
46 | Nebel, in der letzten Stunde aufgekommen oder dichter geworden |
5x | Nieseln (Sprühregen) |
6x | Regen |
68 | Regen und Schnee |
7x | Schnee |
77 | Griesel oder Eiskörner |
80 | Regenschauer |
83 | Schauer aus Regen und Schnee |
85 | Schneeschauer |
87 | Graupelschauer |
89 | Hagelschauer |
95 | Gewitter mit Regen oder Schnee bzw. Regen und Schnee |
96 | Gewitter mit Hagel oder Graupel |
Bemerkungen zu W Die Schlüsselziffer für W und ww sollen zusammen eine möglichst voll- ständige Beschreibung des Wetters ergeben. Die Schlüsselziffer W gibt den Wetterverlauf während der letzten 4 Stunden an. Ist zum Beobachtungstermin eine Änderung des Wettertyps eingetreten, so muß unter W diejenige Erscheinung gemeldet werden, die vor dem Wettertyp z. Z. der Beobachtung geherrscht hat. W und ww können also nur dann übereinstimmen, wenn das Wetterbild während der gesamten Berichtszeit einheitlich war. Falls mehr als eine Ziffer der W-Skala auf den Wetterverlauf zutrifft, wir die höchste eingesetzt. B e i s p i e l : Zum Beobachtungstermin Schneefall, 1 Stunde vor dem Beobachtungs- termin Regen, dann muß wwW = 7x6 gemeldet werden. W = Wetterverlauf
Ziffer W | Wetterverlauf |
---|---|
0 | heiter oder leicht bewölkt (Bewölkung unter 5/10) |
1 | wechselnd bewölkt (Bewölkung 0 - 10/10) |
2 | stark bewölkt oder trübe (Bewölkung 5/10 oder mehr) |
3 | - |
4 | Nebel (Sicht unter 1 k, mehr als 10 m mächtig) oder starke Staubtrübung |
5 | Niesel (Sprühregen) |
6 | Regen |
7 | Schnee oder Schnee mit Regen vermischt |
8 | Schauer (in Form von Regen, Schnee, Schnee mit Regen, Graupeln oder Hagel) |
9 | Gewitter |
Bemerkungen zu PPP Der Luftdruck wird mittels eines Aneroidbarometers gemessen. Vor dem Ablesen ist leicht an das Barometer zu klopfen, um ein etwaiges Nach- hinken der Anzeige zu beseitigen. Die Zeigerstellung ist dann auf Zehntel- millibar genau abzulesen. Ist das Aneroidbarometer auf NN eingestellt, so ist zu dem abzulesenden Druckwert die im Eichschein vermerkte Instrumentenkorrektur anzubrin- gen. Falls das Aneroidbarometer nicht auf NN eingestellt wurde, ist außer der Instrumentenkorrektur zusätzlich eine Reduktion mittels Anlage 2 erforderlich. B e i s p i e l : Wahrer Barometerstand 994,8 mb, PP = 948 Wahrer Barometerstand 1014,2 mb, PPP = 142 PP = Luftdruck, auf Meeresspiegel reduziert, in Zehntelmillibar (Reduktion siehe Anlage 2) (unter Fortfall der Hunderter- und ggf. der Tausender- Millibar-Ziffern). Bemerkungen zu TLTLTL Die Bestimmung der Lufttemperatur muß auf der Luvseite des Schiffes (Bootes) an einer Stelle erfolgen, an der die frische Außenluft in kräftigem Strome das Thermometer umspült. Dabei ist die Nähe von Aufbauten, Schonsteinen und geöffneten Oberlichtern zu meiden. Die Temperatur- bestimmung ist dann abgeschlossen, wenn mehrere Ablesungen zeigen, daß das Thermometer (Schleuderthermometer oder Assmannsches Aspira- tions-Psychrometer) sich auf einen festen Wert eingestellt hat. Die Ab- lesung des Thermometers erfolgt auf Zehntelgrad Celsius genau. Eine evtl. Instrumentenkorrektur (s. Eichschein) ist zu berücksichtigen. Die Ver- schlüsselung erfolgt ebenfalls in Zehntelgraden, wobei bei Temperaturen unter 0 Grad 500 zum Temperaturwert zu addieren ist. B e i s p i e l : Gemessene Lufttemperatur + 16,2°Celsius = 162 als Schlüsselziffer. Gemessene Lufttemperatur - 16,2°Celsius = 662 als Schlüsselziffer. TLTLTL = Lufttemperatur in Graden und Zehntelgraden Celsius Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt wir die Zahl 500 addiert Bemerkungen zu SW 1. Mit SW soll die Windsee gemeldet werden, das ist unter dem Einfluß des am Beobachtungsort herrschenden Windes sofort einsetzende Wellenbewegung. 2. Ist der Zustand der Meeresoberfläche so, daß eine Unterscheidung von Windsee und Dünung (siehe Bemerkungen zu K) nicht möglich ist, wird mit SW der Seezustand gemeldet. Die Wellenbewegung wird dabei nicht nach Herkunft oder besonderen Charakter unterschieden. 3. Eine Beschreibung der zu den einzelnen Bezeichnungen der Windsee gehörenden Erscheinungsformen des Seeganges findet man auf Seite 13 bei der Verschlüsselung der Windstärke. Man beachte, daß man in der westlichen Ostsee auf der offenen See wohl kaum Windsee 7 und mehr wird beobachten können. SW = Windsee
Ziffer für SW | Bezeichnung der Windsee | |
---|---|---|
0 | völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See | |
1 | ruhige, gekräuselte See | }Beschreibung der Erscheinungsformen siehe Seite 13 |
2 | schwach bewegte See | |
3 | leicht bewegte See | |
4 | mäßig bewegte See | |
5 | grobe See | |
6 | sehr grobe See | |
7 | hohe See | |
8 | sehr hohe See | |
9 | außergewöhnlich schwere See |
Bemerkungen zu K 1. Mit K soll die Dünung gemeldet werden, das ist die Wellenbewegung, die sich unabhängig vom örtlichen Wind zeigt und im allgemeinen durch längere Windeinwirkung auf ein größeres Seegebiet in größerer Entfernung vom Beobachtungsort entstanden ist, z. B. Wellen-Ausläufer aus fernen Sturmgebieten. Zur Dünung rechnet auch der nach dem Abflauen des örtlichen Windes verbleibende restliche Seegang. 2. Ist der Zustand der Meeresoberfläche so, daß man nicht zwischen Wind- see und Dünung zu unterscheiden vermag, wird K = x gesetzt. K = Art der Dünung
Ziffer für K | Beschreibung der Dünung |
---|---|
0 | keine Dünung vorhanden |
1 | bis ½ m hoch, bis 40 m lang |
2 | bis ½ m hoch, über 40 m lang |
3 | bis 1 m hoch, bis 20 m lang |
4 | bis 1 m hoch, über 40 m lang |
5 | über 1 m hoch, bis 20 m lang |
6 | über 1 m hoch, bis 40 m lang |
7 | über 1 m hoch, über 40 m lang |
8 | unregelmäßig, durcheinanderlaufend |
9 | nicht bestimmbar |
DK = Richtung, aus der die Dünung kommt
Ziffer für DK | Richtung | Ziffer für DK | Richtung |
---|---|---|---|
0 | Keine Dünung | ||
5 | aus Südwest | ||
1 | aus Nordost | ||
6 | aus West | ||
2 | aus Ost | ||
7 | aus Nordwest | ||
3 | aus Südost | ||
8 | aus Nord | ||
4 | aus Süd | ||
9 | Richtung nicht bestimmbar |
Bemerkungen zu TWTWTW 1. Mit TWTWTW wird die Wassertemperatur in der Nähe der Wasserober- fläche (etwas in ½ m Tiefe) gemeldet. Die Angabe ist von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit der Lufttemperatur, da sie wichtige Rückschlüsse auf Eigenschaften der Luftmassen zuläßt. 2. Die Messung geschieht mit einem Schöpfthermometer oder in einer möglichst großen, vom Vorschiff aus aufgeschlagenen Pütz voll Ober- flächenwasser. Man beachte, daß die Pütz kein Ausgußwasser oder Abwasser von Pumpen enthält. Sie soll vor dem Aufholen so lange im Wasser gewesen sein, daß sie die Wassertemperatur angenommen hat und möglichst Oberflächenwasser bringen. Nach dem Andecknehmen soll sie schnell an einen schattigen, windgeschützten Ort gebracht wer- den. Das Thermometer ist oben zu fassen und einzutauchen. Damit ist dann langsam zu rühren, bis nach etwa gut einer Minute das Queck- silber stehenbleibt. Beim Ablesen auf Zehntelgrad genau ist die Kugel eingetaucht zu halten, weil sich durch Verdunstung des Wassers am feuchten Thermometer die Temperaturanzeige sofort ändert. 3. Verschlüsselungsbeispiele: Gemessene Temperatur: + 15,3 °C = Verschlüsselung: 153 + 5,3 °C = 053 - 0,3 °C = 503 TWTWTW = Wassertemperatur Die Wassertemperatur an der Oberfläche wird in ganzen und Zehntel- graden ohne Komma angegeben. Liegen die Temperaturen unter dem Nullpunkt, so wird wie bei der Lufttemperatur die Zahl 500 zu der Ab- lesung addiert. Die Angaben erfolgen nach der Celsius-Skala. V. Eisbeobachtungen Allgemeines Bei dem Auftreten von Eis ist der Wetterschlüssel durch die Eisgruppe zu ergänzen. Das nach den Positions-, Zeit und evtl. Wetterangaben gegebene Kenn- wort Eis kündigt die folgende Fünfergruppe mit den Eisangaben an. Die ersten drei Ziffern der Eisgruppe, ijk, sind id des international verein- barte Ostseeschlüssels für die Küstenstationen. Das sichert, daß Schiffe, die in der Ostsee unterwegs sind, die Eismeldungen, die entsprechend den imNautischen Funkdienstbekanntgegebenen Sendzeit, Stationskenn- nungen usw. ausgestrahlt werden, direkt aufnehmen und entschlüsseln können. Im internationalen Austausch werden nur die i-, j- und k-Werte hinter der dreistelligen Kennung gegeben. Das dürfte in schwierigen Situa- tionen eine willkommene Navigationshilfe sein. Die Angaben der nach dem Kennwort Eis folgenden Eisgruppen beziehen sich: a) wenn sich das Schiff innerhalb des Eises befindet, auf dieses Eis; b) wenn am Schiffsort kein Eis, aber im Umkreis von 30 sm solches vor- handen ist, auf dieses Eis. Wenn sich das Schiff innerhalb des Eises befindet und außerdem im Umkreis von 30 sm noch wichtige Beobachtungen gemacht wurden, so sind diese dringend als Klartextzusatz erwünscht. Die Verschlüsselung der Eisbeobachtungen: Eis ijkre Eis = Kenngruppe für die nachfolgende Eismeldung i = Aussage über die Eisverhältnisse j = Aussage über die Entwicklung der Eislage k = Aussage über die Schiffahrtsverhältnisse r = Entfernung des meldenden Schiffes von der Eisgrenze zur Zeit der Meldung (GG) e = Verlauf des Eisrandes Die Bedeutung der die Schlüsselbuchstaben ersetzenden Ziffern werden auf den folgenden Seiten erläutert. e = Kennbuchstabe für Eisvorhersagen Bemerkungen zu e Mit dem einzeln stehenden Buchstaben e wird die folgende Eisvorhersage angekündigt. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u e : e 2315x bedeutet: Schwaches Festeis, für starke Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger Verkehr, Eislage im Norden leichter werdend, Eis nimmt zu. i = voraussichtliche Eisverhältnisse
Ziffer i | Art des Eises |
---|---|
0 | eisfrei |
1 | Neueis (Eiskristalle, Schnee oder Eisbrei, Pfannkucheneis oder Eishaut) |
2 | schwaches Küstenfesteis (5 - 15 cm stark) oder verrottetes Eis |
3 | sehr lockeres oder lockeres Treibeis (höchstens ⁵/8 der Treibeisfläche sind mit Eisschollen bedeckt) |
4 | zusammengeschobener Eisbrei (dicke Schicht von Eis- oder Schneebrei oder auch kleinen Pfannkucheneis an den Stellen, wo eine freie Drift nicht stattfinden kann) |
5 | starkes Küstenfesteis (über 15 cm stark) |
6 | dichtes Treibeis (mehr als ⁵/8 der Treibeisfläche sin mit Eisschollen bedeckt) |
7 | sehr dichtes Treibeis |
8 | zusammengeschobenes Eis, Packeis oder Treibeisfelder, aus sehr starken Eisschollen bestehend |
9 | offene Seerinne längs der Küste |
x | keine Meldung möglich |
Bemerkungen zu i i = 0 = Eisfrei Eisfreies Wasser ist an seinem dunklen Aussehen und an der nie ganz fehlenden Bewegung seiner Oberfläche auch bei sehr geringen Windge- schwindigkeiten zu erkennen. i = 1 = Neueis Unter dieser Hauptart werden sehr leichte Eisarten des Anfangsstadiums der Vereisung zusammengefaßt, die für die Schiffahrt im allgemeinen kein Hindernis bilden, z. B.: - E i s n a d e l n. Eiskristalle, die wie Nadeln oder Blättchen aussehen und sich and der Wasseroberfläche oder in tieferen Schichten gebildet haben können; - E i s b r e i. Diese bildet sich durch Zusammenschieben von Eisnadeln an der Wasseroberfläche in Form dünner Fäden oder größerer Flächen von bleigrauem Aussehen; - P f a n n k u c h e n e i s. Es besteht aus runden Eisbildungen mit einem Durchmesser von wenigen Zentimetern bis etwa einem halben Meter, stellenweise auch bis etwa 3 Meter. Die Stärke dieses Pfannkucheneises beträgt gewöhnlich nur wenige Zentimeter, obwohl es auch schon be- deutend stärker beobachtet wurde. Dieses Eis hat eine graue Farbe, und im allgemeinen wird jedes dieser Gebilde von einem wulstartigen Eis- saum hellerer Tönung umgeben. Es bildet sich vorwiegend bei leich- tem Seegang aus Eis- oder Schneeschlamm oder Schneebrei. Nicht selten wird es aber mit jenem Eis verwechselt, das durch Aufbruch von mehr oder weniger dünnen Festeis entstand und dessen Schollen sich bei längerem Treiben rundgeschliffen haben. Diese letztere sogenannte flasche Pfannkucheneis wird wie Treibeis verschlüsselt; - E i s h a u t. Eine weniger als 5 cm starke, gläsern aussehende Eisdecke, die sich bei ruhigem Zustand der Wasseroberfläche aus Eisnadeln oder dünnen Eisbreifladen vorwiegend in stark ausgesüßtem Wasser bildet. Durch die Fahrtwellen eines Schiffes zerbricht sie leicht. i = 2 = schwaches Küstenfesteis (5 - 15 cm stark) oder verrottetes Eis Feste geschlossene Eisdecke, die entweder durch weiteres Anwachsen von Eishaut oder Zusammenfrieren von Eisbrei und anderen Neueisformen entstanden ist. Wo normale Schiffe noch eine Festeisdecke zu durch- brechen vermögen, handlet es sich immer um Festeis unter 15 cm Dicke. Dieses Eis ist die vorherrschende Eisart in Bodden und engen Buchten. Außerhalb davon werden Festeisdecken durch Seegang leicht in einzelne Felder und Schollen zerbrochen. Bei fortdauerndem Frost tritt nach Beruhigung der Meeresoberfläche wieder Zusammenfrieren der einzelnen Bruchstücke durch Neueis ein. Die zusammengefro- renen Festeisdecken zeigen dann an der Oberfläche leichte Unebenheiten und vor allen starke Unterschiede in der Färbung zwischen den helleren Alteisschollen und dem dunkleren Neueis. Diese letztgenannte Eisart wird je nach der Stärke des Eises auch mit i = 2 oder i = 5 (wenn über 15 cm stark) verschlüsselt. Ebenso verwendet man die Schlüsselziffer 2 beim Auftreten von Verrot- tetem Eis. Hierunter versteht man eine feste oder zusammengefrorene Eis- decke oder auch zusammengeschobenes Treibeis, das am Ende der Eis- periode infolge des einsetzenden Schmelzprozesses - Erwärmung von Luft und Wasser sowie Sonnenstrahlung zerstörten das Eis über und unter der Wasseroberfläche - sehr porös und leicht verformbar wird, so daß es auch bei einer Dicke von mehr als 15 cm die Schiffahrt nicht mehr behin- dert als schwaches Küstenfesteis. i = 3 = lockeres Treibeis (höchstens ⁵/8 der Treibeisfläche mit Eisschollen bedeckt) Treibeis ist die häufigste Eisart der offenen See und entsteht, wenn durch Windgang, Seegang, Wasserstandsänderung oder Schiffsverkehr eine Festeis- decke in einzelne Schollen meist unterschiedlicher Größe aufgebrochen wird. Zwischen den Eisschollen können sich kleinere Eistrümmer, Eis- oder Schneebrei und auch freies Wasser befinden. Ein Treibeisfeld wird charak- terisiert durch die Stärke und den Durchmesser der treibenden Eisschollen und vor allem durch die Dichte der Bedeckung der Treibeisfläche mit Eis- schollen. Diese wird angegeben durch das geschätzte VerhältnisFläche der EisschollenzuGesamtfläche des Treibeises einschließlich des zwischen den Schollen befindlichen Eisfreien Wassers. Dieses Verhältnis wird in Achteln ausgedrückt. Bedeckung ⁴/8 heißt also: Die Eisschollen allein nehmen ⁴/8, d. h. Hälfte der gesamten von Treibeis bedeckten Wasserfläche ein. Die andere Hälfte muß demnach Wasser evtl. mit Eisschlamm und kleinen Eisresten - und zwar Wasser z w i s c h e n den Schollen des Treibeisgeldes - sein, unabh- hängig davon, wie weit sich das Treibeisfeld nach See zu erstreckt. Lockeres Treibeis bedeutet für die Schiffahrt meist nur geringe Behinderung, durch Wind und Strom kann es aber rasch am Ufer oder Festeisrand dichter zusammengetrieben werden. i = 4 = zusammengeschobener Eisbrei (dicke Anhäufung von Eis- oder Schneebrei oder auch kleinem Pfannkucheneis an den Stellen, wo eine freie Drift nicht stattfinden kann) Durch Wind und Strömung werden häufig eine Reihe von Neueisarten, wie Eisbrei, Schneebrei oder kleines Pfannkucheneis, am Ufer oder Festeis- rand sehr dicht zusammengeschoben. Die normale Schiffahrt kann diesen dichten und zähen Brei nur bewältigen, wenn er geringe Mächtigkeit auf- weist. Bei anhaltendem Frost friert dieser Brei rasch zu einer porösen Fest- eisdecke zusammen. i = 5 = starkes Küstenfesteis (über 15 cm stark) Sichere Unterscheidung von i = 2 nur durch Messen der Eisstärke möglich. Es entsteht bei anhaltendem Frost längs der Küste sowie in ruhigen Buch- ten und auf den Innefahrwassern und bedeutet meist völligen Schluß der normalen Schiffahrt, die nur noch mit Eisbrecherhilfe aufrechterhalten werden kann. i = 6 = dichtes Treibeis (mehr als ⁵/8 der Treibeisfläche sind mit Eis- schollen bedeckt) Nur noch ²/8 bis ¹/8 der Gesamtfläche des Treibeisfeldes entfallen auf die freien Wasserflächen zwischen den einzelnen Eisschollen. Aus kleineren und schwächeren Schollen bestehende Treibeisfelder dieser Dichte erschweren die Fahrt für Schiffe mit geringer Maschinenkraft. Eisfelder mit großen, kompakten Eisschollen führen zu einer starken Behinderung der Schiff- fahrt, besonders wenn die Tiefenverhältnisse (Fahrrinne) den Schiffen ein Ausweichen vor diesen großen Schollen nicht gestatten. i = 7 = sehr dicht zusammenhängendes Treibeis Hierunter versteht man eine Eisbedeckung, bei der eisfreie Flächen nur noch ganz vereinzelt auftreten und weniger als ¹/8 der Gesamtfläche des Treibeisfeldes ausmachen. Eine derart fast lückenlose Bedeckung der Was- seroberflächen mit Eis , das aber noch nicht zusammengefroren ist, stellt auch für Schiffe mit starken Maschinen ein beträchtliches Hindernis dar; auch Eisbrechereinsatz bringt nur für kurze Zeit Erleichterung, weil die Schollen rasche wieder zusammentreiben. i = 8 = zusammengeschobenes Eis, Packeis oder Treibeisfelder, die aus sehr starken Eisschollen bestehen Wird das zerbrochene Festeis zusammen- und übereinandergeschoben, so entsteht durch Zusammenfrieren Packeis. Dieser Vorgang des Zusammen- schiebens kann einerseits nur zur Ausbildung einzelner Wälle und Barrie- ren auf einer relativ ebenen Eisfläche führen, dann ist neben dem entspre- chenden Festeis zusätzlich j = 8 zu melden. Es können sich andererseits auch ausgedehnte Treibeisfelder zu Packeisfeldern zusammenschieben, die dann meist in Küstennähe zur Einstellung der Schiffahrt zwingen. Bricht diese mehrere Dezimeter bis Meter dichte Packeisdecke auf, dann besteht auch in Treibeisfeldern die aus derart mächtigen Schollen be- stehen, für die Schiffahrt eine Behinderung, wie unter i = 6 bereits be- schrieben wurde. i = 9 = offene Seerinne längs der Küste Jede Eisdecke an der Küste kann auch bei anhaltendem Frost vom Ufer abgetrieben werden, so daß ein Schiffahrtsweg dicht unter Land besteht. Bei entsprechender Wetterlage sind diese Rinnen längs der Küste oft sehr beständig. Wegen ihrer hohen praktischen Bedeutung müssen sie, wenn die Tiefenverhältnisse und die Breite irgendwelcher Fahrzeuge den Verkehr gestatten, vorrangig verschlüsselt werden. i0 = voraussichtliche Veränderung der Eislage bei Ortsver- änderung
Ziffer i0 | Bedeutung |
---|---|
0 | keine Änderung |
1 | Eislage im Norden leichter werden |
2 | Eislage im Osten leichter werden |
3 | Eislage im Süden leichter werden |
4 | Eislage im Westen leichter werden |
5 | Eislage im Norden schwerer werden |
6 | Eislage im Osten schwerer werden |
7 | Eislage im Süden schwerer werden |
8 | Eislage im Westen schwerer werden |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu i0
Leichtere Eislage ist gleichbedeutend mit günstigeren Schiffahrtsverhält-
nissen und umgekehrt.
j = Entwicklung der Eislage
Ziffer j | Art der Änderung |
---|---|
0 | Eislage unverändert |
1 | Eislage verbessert sich |
2 | Eislage verschlechtert sich |
3 | Eis bricht auf |
4 | Eis öffnet sich weiter oder treibt ab |
5 | Eis wächst an, nimmt zu |
6 | Eis friert zusammen |
7 | Eis treibt oder schiebt sich zusammen |
8 | Warnung vor Packeiswällen oder -barrieren |
9 | Warnung vor Eispressung oder Packeisbildung |
x | keine Meldung möglich |
Bemerkungen zu j Mit den Ziffern für j wird die beobachtete Veränderung der Eislage seit der letzten abgesetzten Meldung verschlüsselt. Ändert sich allerdings die am Morgen festgestellte und gemeldete Eislage im Laufe des Tages so sehr, daß für den Schiffsverkehr eine zunehmende Behinderung oder Erleichte- rung eintritt, dann ist eine zusätzliche Eismeldung abzusetzen. j = 3 = Eis bricht auf Durch Wasserstandsänderungen oder sonstige Ursachen beginnt das Eis aufzubrechen und zu reißen. j = 4 = Eis öffnet sich weiter oder treibt ab Indem gebrochenen und zerrissenen Eis entstehen offene Wasserflächen. Durch Wind oder Strömungen wird Eis abgetrieben und zerstreut. j = 5 = Eis wächst an, nimmt zu Wird angewandt, wenn sowohl Eisbrei und -schlamm zunehmen und sich verdichten als auch bei weiterem Wachsen leichten Eises. j = 6 = Eis friert zusammen Durch Neueisbildung friert Treibeisschollen oder Eisbrei zu einer Eis- decke zusammen. j = 7 = Eis treibt oder schiebt sich zusammen Durch Wind und Strömung wird Eis angetrieben und/oder zusammen- geschoben. Besonders ist aber unter j das Vorhandensein von Packeiswällen und der Vorgang der Eispressung und Packeisbildung zu melden. j = 8 = Warnung vor Packeiswällen oder -barrieren Zuweilen haben sich am Festeisrand oder auch innerhalb des Festeises oder Treibeises mehr oder weniger große Wälle aus zusammengeschobe- nem und emporgepreßtem Eis gebildet, die gleich einer Barriere Flächen geringerer Eismächtigkeit voneinander trennen. Diese Wälle bilden für die Schiffahrt meist ein unüberwindliches Hinder- nis. Die Höhe dieser Eiswälle und ihre Längenausdehnung sind unterBemerkungenanzugeben. j = 9 = Warnung vor Eispressung oder Packeisbildung Den meist relativ kurzen V o r g a n g der Eispressung können sowohl sehr starkes Zusammenschieben des Eises durch Wind und Strömung als auch durch Temperaturänderungen im Eis entstehende Spannungen hervorge- rufen haben. Gelegentlich wird dieser Vorgang auch als Eisschrauben bezeichnet, wenn die in Bewegung gesetzten Schollen sich unter den enormen Schubkräften drehen. Die entstehende, zusammengeschobene und -gepreßte Packeisfläche ist sehr unregelmäßig, höckerig und rau. Für eingeschlossene Schiffe bestehen größere Gefahren. Es ist zu beachten, daß unter E i s p r e s s u n g der B e w e g u n g s v o r - g a n g verstanden sein soll, also befindet sich das Eis dabei in Bewegung. Das Ergebnis des Vorganges, der E n d z u s t a n d , wird unter j = 8 ver- schlüsselt. k = Auswirkung des Eises auf die Schiffahrt
Ziffer für k | Art der Behinderung |
---|---|
0 | Schiffahrt unbehindert |
1 | Schiffahrt für Eise- und Stahlschiffe mit Maschinenkraft unbehindert, für Holzschiffe ohne Eisschutz gefährlich |
2 | Schiffahrt für Schiffe mit geringer Maschinenkraft ohne Eisbrecherhilfe schwierig, für schwach gebaute Schiffe ge- fährlich |
3 | Schiffahrt nur für stark gebaute Schiffe mit starker Maschine möglich |
4 | Eisbrecher unterstützen notfalls die Schiffahrt |
5 | Schiffahrt in vom Eisbrecher angelegten Rinne unbehindert |
6 | Schiffahrt nur mit direkter Eisbrecherhilfe möglich |
7 | Eisbrecherhilfe nur für eisverstärkte Schiffe |
8 | Schiffahrt vorläufig geschlossen |
9 | Schiffahrt hat aufgehört |
x | keine Meldung möglich |
Bemerkungen zu k Die Schlüsselziffer unter k soll die Beurteilung der Schiffahrt mög- lichst vom Standpunkt erfahrener Nautiker wiedergeben. Ein nautisch wenig erfahrener Beobachter versuche, wenn möglich, den Rat und die Ansucht erfahrener Kommandanten, Kapitäne und Schiffs- führer einzuholen, um die zutreffende Schlüsselziffer zu wählen. k = voraussichtliche Schiffahrtsverhältnisse
Ziffer k | Schiffahrtsverhältnisse | Entsprechende Festeisstärke |
---|---|---|
0 | keine Behinderung | 0 bis 1 cm |
1 | für Holzschiffe ohne Eisschutz Behinderungen | 2 bis 3 cm |
2 | für schwache Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger Verkehr, für starke Schiffe geringe Behinderung | 4 bis 5 cm |
3 | für schwache Schiffe ohne Eisbrecherhilfe Schiffahrtsschluß, für starke Schiffe Behinderung | 5 bis 6 cm |
4 | für starke Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger Verkehr | 6 bis 10 cm |
5 | für starke Schiffe ohne Eisbrecherhilfe Schiffahrtsschluß | über 10 cm |
x |
r = Entfernung des meldenden Schiffes von der Eisgrenze
Ziffer für r | Entfernung in sm |
---|---|
0 | bis zu 1 sm |
1 | 1 - 2 sm |
2 | 2 - 4 sm |
3 | 4 - 6 sm |
4 | 6 - 8 sm |
5 | 8 - 12 sm |
6 | 12 - 16 sm |
7 | 16 - 20 sm |
8 | über 20 sm |
9 | keine Angaben oder Beobachtung |
Bemerkungen zu r Mit der Schlüsselziffer wird die Entfernung angegeben, in der sich das Schiff zum Beobachtungszeitpunkt GG von der beobachteten Eisgrenze befindet. Entspricht die Entfernung der Eisgrenze gerade zwei Schlüssel- ziffern für r, so ist die niedrigere Schlüsselziffer zu benutzen. B e i s p i e l : Eine Entfernung von 12 sm wird verschlüsselt mit r = 5. e = Verlauf des Eisrandes
Ziffer für e | Ziffer des Eisrandes |
---|---|
0 | Verlauf des Eisrandes nicht auszumachen - Schiff außer- halb des Eises |
1 | Von NE nach SW verlaufender Eisrand - Eis im NW |
2 | Von E nach W verlaufender Eisrand - Eis im N |
3 | Von SE nach NW verlaufender Eisrand - Eis im NE |
4 | Von S nach N verlaufender Eisrand - Eis im E |
5 | Von SW nach NE verlaufender Eisrand - Eis im SE |
6 | Von W nach E verlaufender Eisrand - Eis im S |
7 | Von NW nach SE verlaufender Eisrand - Eis im SW |
8 | Von N nach S verlaufender Eisrand - Eis im W |
9 | Schiff innerhalb des Eises |
Bemerkungen zu e Mit der Schlüsselziffer e werden nähere Angaben (Rechtsweisend) über den Verlauf des Eisrandes im Verhältnis zum Schiffort gemeldet. Wird das Eis in mehreren Richtungen beobachtet, so ist die nächste oder nautisch wichtigste zu verschlüsseln. Beispiele zur Verschlüsselung von Eisbeobachtungen 1. Das Schiff befindet sich innerhalb lockeren, herantreibenden Treibeises, das die Schiffahrt nicht behindert. Eine Grenze des Eises ist nicht fest- zustellen. Die Meldung lautet: Eis 37009. 2. Das Schiff befindet sich zur Zeit der Meldung (GG) in eisfreiem Wasser 3 sm entfernt von einem im Norden liegenden Feld starken Festeises, in dem die Schiffahrt nur mit Unterstützung von Eisbrechern möglich ist. Über die Entwicklung der Eislage ist keine Meldung Möglich. Die Meldung lautet: Eis 5x622. 3. Das Schiff befindet sich innerhalb dichten Treibeises; die Schiffahrt ist nur für starke Schiffe möglich; die Eislage ist schwerer geworden. 4 sm entfernt liegt im norden des Schiffstandortes Packeis. Die Mel- dung lautet: Eis 62309 Packeis 4 sm nördlich. 4. Das Schiff befindet sich in eisfreiem Wasser. in 2 sm Entfernung wurde Festeis gesichtet, dessen Rand auf den Schiffsort bezogen von Südosten nach Nordwesten verläuft. Entwicklung der Eislage und Schiffahrts- verhältnisse sind dort unbekannt. Die Meldung lautet: Eis 5xx43. Teil II Schlüssel zur Übermittlung meteorologischer und hydrologischer Beratungen, Warnungen und Entwarnungen an Schiffe (Boote) der Volksmarine auf See I. Allgemeines 1. DerSchlüssel für meteorologische und hydrologische Beratungen für auf See befindliche Schiffe der Volksmarinebasiert nach Aufbau und Ausdrucksfähigkeit auf der an ihn gestellten Forderung, meteoro- logische und hydrologische Aussagen (einzeln oder zusammengefaßt) in Kurzform zu übermitteln. Er dient somit der Ver- und Entzifferung meteorologischer, hydrolo- gischer und hydrometeorologischer Vorhersagen, Warnungen und Ent- warnungen und verzichtet auf die Übermittlung der in Seewetter- berichten enthaltenen Schilderung der jeweiligen Wetterlage (maßgeb- licher Druckgebilde, Fronten u. a.) und deren Entwicklung. 2. Die Gültigkeitsdauer der Vorhersagen kann maximal 26 Stunden be- tragen. Eine Warnung oder Entwarnung besagt, daß im allgemeinen innerhalb der dem Ausgabezeitpunkt folgenden 6 Stunden mit dem Eintritt bzw. dem Abklingen der angegebenen meteorologischen oder hydrologischen Erscheinung zu rechnen ist. Jede Warnung gilt so lange, bis sie ent- weder durch eine Warnung höherer oder niedrigerer Stufe ersetzt oder aufgehoben wird. 3. Durch die an den Schlüssel gestellte Grundforderung (siehe unter 1.) bedingt, besteht nicht in allen Fällen die Möglichkeit, die üblicherweise in Textform gegebenen Vorhersagen wortgetreu zu verziffern. Daher braucht die entschlüsselte Vorhersage nicht in allen Teilen mit der vom Meteorologen oder Hydrologen formulierten Vorhersagen textlich über- einzustimmen, wenngleich die sinngemäße Übermittlung der Vorher- sage nicht oder unwesentlich beeinflußt ist. 4. Das Schlüsselschema besteht aus: - drei fünfstellige Kopfgruppen, von denen die erste Gruppe die Art der Vorhersage, Warnung oder Entwarnung, die zweite Gruppe die Ausgabezeit die dritte Gruppe das Gültigkeitsgebiet und die Gültigkeitsdauer beinhaltet; - je einen Kennbuchstaben für jedes Vorhersageelement; - dem Kennbuchstaben folgend, einer fünfstelligen Gruppe oder - nach Maßgabe des vom Meteorologen ausgegebenen Vorhersage- textes - mehreren fünfstelligen Gruppen zur Schilderung der Ent- wicklung des jeweiligen Vorhersageelementes. 5. Die Verwendung von Kennbuchstaben soll die Verzifferung und Ent- zifferung erleichtern, vor allem dann, wenn nur einzelne hydrometeoro- logische Elemente interessieren. 6. Für Schlüsselbuchstaben, die bei der Verzifferung des Vorhersagetextes nicht benötigt werden, ist ein x zu setzen. 7. Eine Warnung wird durch die drei Kopfgruppen eingeleitet. ihr folgen der Kennbuchstabe und die Gruppe(n) des Vorhersageelementes. Ähnlich wird verfahren, wenn eine Warnung durch eine andere höherer oder niederer Stufe (z. B. Sturm- durch Windwarnung) ersetzt wird. Bei Aufhebung einer Warnung werden nur die drei Kopfgruppen verwendet. II. Schlüsselschema
555bb | yygg1 | aaag2g2 | ||
---|---|---|---|---|
d | d1d2zoad | zoadd3d4 | zoadd3d4 | …… |
f | f1f2zoaf | zoaff3f4 | zoaff3f4 | …… |
s | s1s2zoas | zoass3s4 | zoass3s4 | …… |
v | v1v2zoav | zoavv3v4 | zoavv3v4 | …… |
n | n1n2zoan | zoann3n4 | zoann3n4 | …… |
h | h1h2zoah | zoahh3h4 | zoahh3h4 | …… |
r | r1r2zoar | zoarr3r4 | zoarr3r4 | …… |
t | att1t1t2t2 | zoatt3t4 | zoatt3t4 | …… |
u | u1u2zoau | zoauu3u4 | zoauu3u4 | …… |
p | p1p1p2p2ap | |||
c | Z1c1Z1c2c0 | |||
m | z1m1z1m2m0 | |||
q | qzhwlwpwq0 | |||
w | w1w1wdw1zw2z | |||
e | iki0izx |
Bedeutungsübersicht Kopfgruppen: Art der Vorhersage - Ausgabezeit - Vorhersagegebiet und Gültigkeitsdauer. Gruppen mit den Kennbuchstabendbisp: Meteorologische Vorher- sagen. Gruppen mit den Kennbuchstabencbise: Hydrologische Vorher- sagen. III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben (in alphabetischer Reihenfolge)
Symbol | Bedeutung |
---|---|
555 | Kenngruppe für hydrometeorologische Vorhersagen, Warnungen und Entwarnungen |
aaa | Gültigkeitsgebiet |
ad | spezielle Windrichtungsangaben |
af | spezielle Windstärkeangaben |
ah | spezielle Wolkenhöhenangaben |
an | spezielle Bewölkungsangaben |
ap | Luftdrucktendenz |
ar | spezielle Niederschlagsangaben |
as | spezielle Windseeangaben |
at | Tendenz der Temperaturänderung |
au | Tendenz der Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit |
av | spezielle Sichtangaben |
bb | Art der Vorhersage, Warnung oder Entwarnung |
c | Kennbuchstabe für Stromgeschwindigkeitsvorhersage |
c1 | }Stromgeschwindigkeitsangaben |
c2 | |
c0 | Tendenz der Stromgeschwindigkeitsänderung bei Ortsveränderung |
d | Kennbuchstabe für Windrichtungsvorhersage |
d1 | Richtung des Bodenwindes nach 8 Hauptrichtungen |
d2 | wie d1, mit voranstehendem bis |
d3 | wie d1 |
d4 | wie d2 |
e | Kennbuchstabe für Eisvorhersage |
f | Kennbuchstabe für Windstärkevorhersage |
f1 | Geschwindigkeit des Bodenwindes nach der Beaufortskala |
f2 | wie f1, mit voranstehendem bis |
f3 | wie f1 |
f4 | wie f2 |
gg | Stunde der Ausgabezeit der Vorhersage (ganze Stunden MEZ) |
g1 | Zehnerminuten der Ausgabezeit der Vorhersage |
g2g2 | Gültigkeitsdauer der Vorhersage in ganzen Stunden |
h | Kennbuchstabe für Wolkenhöhenvorhersage |
h1 | Höhe der Untergrenze der Wolken |
h2 | wie h1, mit voranstehendem bis |
h3 | wie h1 |
h4 | wie h2 |
hw | voraussichtliche mittlere maximale Wllenhöhe |
i | voraussichtliche Eisverhältnisse |
i0 | voraussichtliche Veränderung der Eislage bei Orts- veränderung |
iz | voraussichtliche zeitliche Veränderung der Eislage |
k | voraussichtliche Schiffahrtsverhältnisse |
lw | voraussichtlich vorhersrschende mittlere Wellenlänge |
m | Kennbuchstabe für Stromrichtungsvorhersage |
m1 | Stromrichtungsangaben |
m2 | Stromrichtungsangaben |
m0 | voraussichtliche Stromrichtungsänderung bei Orts- veränderung |
n | Kennbuchstabe für Bewölkungsvorhersage |
n1 | Bedeckungsgrad des Himmels mit Wolken |
n2 | wie n1, mit voranstehendem bis |
n3 | wie n1 |
n4 | wie n2 |
o | ortsgebundene Angaben zum Vorhersageelement |
p | Kennbuchstabe für Luftdruckangaben |
p1p1 | Luftdruck in Millibar |
p2p2 | wie p1p1, mit voranstehendem bis |
pw | voraussichtliche mittlere Wellenperiode |
q | Kennbuchstabe für Wellenvorhersage |
q0 | Tendenz der Seegangsänderung bei Ortsänderung |
qz | Tendenz der zeitlichen Änderung des Seeganges |
r | Kennbuchstabe für Niederschlagsvorhersage |
r1 | Art des Niederschlags |
r2 | wie r1, mit voranstehendem oder |
r3 | wie r1 |
r4 | wie r2 |
s | Kennbuchstabe für Windvorhersage |
s1 | Windsee nach der Petterssen-Skale |
s2 | wie s1, mit voranstehendem bis |
s3 | wie s1 |
s4 | wie s2 |
t | Kennbuchstabe für Temperaturvorhersage |
t1t1 | Temperatur über See in ganzen Graden Celsius |
t2t2 | wie t1t1, mit voranstehendem bis |
t3 | Temperaturänderung in ganzen Graden Celsius |
t4 | wie t3, mit voranstehendem bis |
u | Kennbuchstabe für Vorhersage der relativen Luft- feuchtigkeit über See |
u1 | relative Luftfeuchtigkeit über See in Prozent |
u2 | wie u1, mit voranstehendem bis |
u3 | wie u1 |
u4 | wie u2 |
v | Kennbuchstabe für Sichtvorhersage |
v1 | horizontale Sichtweite |
v2 | wie v1, mit voranstehendem bis |
v3 | wie v1 |
v4 | wie v2 |
w | Kennbuchstabe für Wasserstandsvorhersage |
w1w1 | Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage |
wd | Betrag der Wasserstandsänderung bis zum angegebenen Tendenzwechsel |
w1z | zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs steigenden Tendenzen |
w2z | zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs fallenden Tendenzen |
yy | Datum (Monatstag) der Ausgabe der Vorhersage |
z | Zeitgebundene Angaben zum meteorologischen Vorhersageelement |
z1 | Zeitgebundene Angaben zum hydrologischen Vorhersageelement |
IV. Erläuterung der Schlüsselbuchstaben in Schlüsselreihenfolge 555 = Kennung für hydrometeorologische Vorhersagen, Warnungen und Entwarnungen bb = Art der Vorhersage oder Entwarnung
Ziffer bb | Art der Vorhersage oder Warnung |
---|---|
11 | hydrometeorologische Vorhersage |
22 | meteorologische Vorhersage |
33 | hydrologische Vorhersage |
41 | Windwarnung |
42 | Sturmwarnung |
43 | Orkanwarnung |
44 | Gewitterböenwarnung |
45 | Nebelwarnung |
46 | Hochwasserwarnung |
47 | Niedrigwasserwarnung |
48 | Eiswarnung |
51 | Windwarnung aufgehoben |
52 | Sturm- durch Windwarnung ersetzt |
53 | Orkan- durch Sturmwarnung ersetzt |
54 | Gewitterböenwarnung aufgehoben |
55 | Nebelwarnung aufgehoben |
56 | Hochwasserwarnung aufgehoben |
57 | Niedrigwasserwarnung aufgehoben |
58 | Eiswarnung aufgehoben |
Bemerkungen zu 555bb Diese Kenngruppe leitet meteorologische oder hydrologische Vorhersagen, Warnungen und Entwarnungen ein. Sie beginnt mit der Zahl 555 und endet mit den Ziffern bb, die zur näheren Kennzeichnung der Art der Vor- hersage, Warnung oder Entwarnung dienen. B e i s p i e l e : 55522 bedeutet: Es folgt eine Wettervorhersage. 55546 bedeutet: Es folgt eine Hochwasserwarnung. yy = Datum (Monatstag) der Ausgabe der Vorhersage
Ziffer yy | Ausgabetag |
---|---|
01 | 1. Tag des laufenden Monats |
02 | 2. Tag des laufenden Monats |
.. | … |
31 | 31. Tag des laufenden Monats |
Bemerkungen zu yy Mit den Ziffern yy wird der Monatstag der Ausgabe der Vorhersage nach mitteleuropäischer Zeit (also auf den 15. östlichen Längengrad bezogen) ausgedrückt. gg = Stunde der Ausgabezeit der Vorhersage in ganzen Stunden MEZ
Ziffer gg | Ausgabezeit |
---|---|
00 | 0 Uhr MEZ |
01 | 1 Uhr MEZ |
.. | … |
24 | 24 Uhr MEZ |
g1 = Minuten der Ausgabezeit der Vorhersage in
Zehnerminutenstufen
Ziffer g1 | Minuten |
---|---|
0 | volle Stunde |
1 | 10 Minuten |
2 | 20 Minuten |
3 | 30 Minuten |
4 | 40 Minuten |
5 | 50 Minuten |
Bemerkungen zu ggg1 gg gibt den Ausgabezeitpunkt der Prognose in ganzen Stunden und g1 in Zehnerminuten nach mitteleuropäischer Zeit an. B e i s p i e l e : 08054 bedeutet: Vorhersage wurde am 8. des laufenden Monats, 05.40 Uhr MEZ ausgegeben. 23141 bedeutet: Vorhersage wurde am 23. des laufenden Monats, 14.10 Uhr MEZ ausgegeben. aaa = Gebiet, für das die Vorhersage oder Warnung gilt
Ziffer aaa | Vorhersagegebiet | |
---|---|---|
000 | Bottensee (siehe Karte 1) | |
001 | Bottensee, Nordteil (Bottenwiek) | |
003 | Bottensee, Südteil | |
010 | Finnenbusen (siehe Karte) | |
020 | Nördliche Ostsee (siehe Karte 1) | |
021 | Nördliche Ostsee, Nordteil | |
022 | Nördliche Ostsee, Ostteil | |
023 | Nördliche Ostsee, Südteil | |
024 | Nördliche Ostsee, Westteil | |
030 | Östlich Ostsee (siehe Karte 1) | |
031 | Östlich Ostsee, Nordteil | |
032 | Östlich Ostsee, Ostteil | |
033 | Östlich Ostsee, Südteil | |
034 | Östlich Ostsee, Westteil | |
040 | Mittlere Ostsee (siehe Karte 1) | |
041 | Mittlere Ostsee, Nordteil | |
042 | Mittlere Ostsee, Ostteil | |
043 | Mittlere Ostsee, Südteil | |
044 | Mittlere Ostsee, Westteil | |
050 | Westliche Ostsee (siehe Karte 1) | |
052 | Westliche Ostsee, Ostteil | |
054 | Westliche Ostsee, Westteil | |
060 | Belte und Sund (siehe Karte 1) | |
062 | Sund | |
064 | Belte | |
070 | Kattegat (siehe Karte 1) | |
071 | Kattegat, Nordteil | |
073 | Kattegat, Südteil | |
080 | Skagerrak (siehe Karte 1) | |
082 | Skagerrak, Ostteil | |
084 | Skagerrak, Westteil | |
090 | Westliche und mittlere Ostsee | |
091 | Westliche, mittlere und östliche Ostsee | |
092 | Östliche und nördliche Ostsee | |
093 | Gesamte Ostsee | |
111 | Warnbezirk 1 | }gemäß Karte 2 |
112 | Warnbezirk 1 und 2 | |
113 | Warnbezirk 1 und 3 | |
114 | Warnbezirk 1 und 4 | |
133 | Warnbezirk 1 bis 3 | |
144 | Warnbezirk 1 bis 4 | |
150 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
160 | ||
170 | ||
180 | ||
190 | ||
222 | Warnbezirk 2 | }gemäß Karte 2 |
223 | Warnbezirk 2 und 3 | |
224 | Warnbezirk 2 und 4 | |
244 | Warnbezirk 2 bis 4 | |
250 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
260 | ||
270 | ||
280 | ||
333 | Warnbezirk 3 | }gemäß Karte 2 |
334 | Warnbezirk 3 und 4 | |
350 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
360 | ||
370 | ||
444 | Warnbezirk 4 gemäß Karte 2 | |
450 | }Abgrenzung gemäß Karte 3 | |
460 | ||
470 | ||
510 | An Nordküsten | }bis etwa 3 sm seewärts |
520 | An Ostküsten | |
530 | An Südküsten | |
540 | An Westküsten | |
601 | Kieler Bucht | |
602 | Lübecker Bucht | |
603 | Wismar-Bucht | |
604 | Ansteuerung Wismar bis Timmendorf | |
605 | Timmendorf bis Walfisch | |
606 | Walfisch bis Wismar | |
607 | Seegebiet vor Warnemünde | |
608 | Breitling | |
609 | Fahrwasser Warnemünde bis Rostock | |
610 | Saaler Bodden | |
611 | Bodstedter Bodden | |
612 | Barther Bodden | |
613 | Grabow | |
614 | Stralsund, Nordansteuerung | |
615 | Gellenstrom | |
616 | Libben bis Geller Haken | |
617 | Vierendehlrinne | |
618 | Bessiner Haken bis Stralsund | |
619 | Stralsund bis Palmer Ort | |
620 | Wieker Bodden und Rassower Strom | |
621 | Großer Jasmunder Bodden | |
622 | Ostküste Rügens | |
623 | Tromper Wiek | |
624 | Prorer Wiek | |
625 | Granitzer Ort bis Thießow | |
626 | Gebiet Greifswalder Oie | |
627 | Greifswalder Bodden | |
628 | Gebiet Lauterbach | |
629 | Gebiet Greifswald und Dänische Wiek | |
630 | Ruden bis Peenemünde | |
631 | Peenemünde bis Wolgast | |
632 | Wolgast bis Karnin | |
633 | Achterwasser | |
634 | Kleines Haff, mittlerer Teil | |
635 | Kleines Haff, Südteil | |
636 | Großes Haff | |
637 | Ruden bis Ahlbeck | |
638 | Adlergrund |
Bemerkungen zu aaa
Die Gültigkeitsbereiche der Vorhersagen bzw. Warnungen sind sowohl
nautischen als auch meteorologischen und hydrologischen Belangen ent-
sprechend festgelegt worden.
Die in die beigefügten Kartenskizzen eingetragenen Grenzen sind als un-
gefähre anzusehen.
In diese Skizzen nicht enthaltene Orts- und Gebietsbezeichnungen wer-
den entsprechend den in unseren Seekarten angegebenen Bedeutungen
verwendet. Sie sind dort zu entnehmen.
d = Kennbuchstabe für Windrichtungsvorhersagen
d1 = Richtung des Bodenwindes nach den 8 Hauptrichtungen
Ziffer d1 | Windrichtung |
---|---|
0 | umlaufend oder aus wechselnden Richtungen |
1 | Nordost |
2 | Ost |
3 | Südost |
4 | Süd |
5 | Südwest |
6 | West |
7 | Nordwest |
8 | Nord |
d2 = wie d1, mit voranstehendembisBemerkungen zu d, d1, d2, d3, d4 1. Mit dem einzeln stehenden Buchstaben d wird die Vorhersage der Rich- tung des Bodenwindes eingeleitet. Als Windrichtung gilt immer die- jenige Richtung, aus welcher der Wind kommt. 2. Zur Angabe der Windrichtung dienen die beiden Ziffern d1 und d2 sowie die Ziffern d3 und d4, wenn Zusatzgruppen folgen. Die Wind- richtung wird nach den 8 Hauptrichtungen angegeben. Mit den Ziffern d1 und d2 bzw. d3 und d4 wird derjenige Richtungsbereich gegeben, in dem die Windrichtung schwankt. Wird nur eine Ziffer (d1 oder d3) zur Angabe der Windrichtung benötigt, dann wird d2 bzw. d4 durch x er- setzt. Die zweite Windrichtungsgruppe (in Ausnahmefällen noch meh- rere Gruppen) ist nur dann erforderlich, wenn sich innerhalb des Vorhersagezeitraumes die Windrichtung ändert. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Windrichtung Ziffer d1d2 West bis Südwest 6 5 Südost 3 x umlaufende Winde 0 x g2g2 = Gültigkeitsdauer der Vorhersage in ganzen Stunden
Ziffer g2g2 | Gültigkeitsdauer |
---|---|
00 | Gültigkeit aufgehoben |
.. | … |
10 | 10 Stunden |
.. | … |
26 | 26 Stunden |
99 | bis auf Widerruf |
Bemerkungen zu g2g2 Durch die Ziffern g2g2 wird die Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden, vom Ausgabezeitpunkt an gerechnet, zum Ausdruck gebracht. Wie in der Einleitung bemerkt, beträgt der Vorhersagezeitraum maximal 26 Stunden. Alle Warnungen ziehen g2g2 = 99 alle Entwarnungen g2g2 = 0 nach sich. B e i s p i e l e : 04020 bedeutet: Vorhersage für das Gebiet der mittleren Ostsee mit Gültig- keitsdauer von 20 Stunden, vom Ausgabezeitpunkt an gerechnet. 44499 bedeutet: Warnung für Warnbezirk 4, gültig bis auf Widerruf. z = zeitgebundene Angaben zum Vorhersageelement z1 = zeitgebundene Angaben zum Vorhersageelement
Ziffer z | Bedeutung | |
---|---|---|
0 | anfangs | |
1 | später | |
2 | vorübergehend | |
3 | zeitweise | |
4 | etwa bis zur 6. Stunde | }nach Beginn des Vorhersage- zeitraumes |
5 | etwa bis zur 12. Stunde | |
6 | etwa bis zur 18. Stunde | |
7 | etwa ab 6. Stunde | |
8 | etwa ab 12. Stunde | |
9 | etwa ab 18. Stunde | |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu z
Die Ziffer z wird dann verwendet, wenn sich im Vorhersagezeitraum die
Windrichtung verändert. z = 4 bedeutet, daß etwa 6. Stunde nach
dem Ausgabezeitpunkt der Vorhersage die in der ersten Gruppe hinter dem
Kennbuchstaben d verschlüsselte Windrichtung Gültigkeit hat. Falls die
Vorhersage aber länger als 6 Stunden gelten soll, muß dann durch eine
zweite Gruppe die Windrichtung von der 6. Stunde ab verziffert werden.
Wird keine zeitliche Änderung des Vorhersageelementes erwartet, dann
wird z = x gesetzt.
Die gleichen Bedeutungen für z werden auch für andere Vorhersageele-
mente entsprechend dem Schlüsselschema verwendet.
B e i s p i e l :
Ausgabezeit der Vorhersage: 06 Uhr MEZ; Vorhersagetext für die Wind-
richtung: West bis Nordwest, abends auf Nordwest bis Nord rechtdrehend.
Verzifferung in der Zusatzgruppe: z = 8 (etwa vor der 12. Stunde an).
ad = spezielle Windrichtungsangaben
Ziffer ad | Bedeutung |
---|---|
0 | umlaufend werdend |
1 | etwas rechtdrehend |
2 | langsam (allmählich) rechtdrehend |
3 | rechtdrehend |
4 | etwas rückdrehend |
5 | langsam (allmählich) rückdrehend |
6 | rückdrehend |
7 | wechselnd (zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Richtungen) |
8 | Seebriese |
9 | ablandig |
x | keine Angabe |
d3 = wie d1 d4 = wie d2 Bemerkung zu ad Die Ziffer ad beinhaltet die Tendenz der Änderung der Windichtung. B e i s p i e l e für Angaben zu d: d 231 2x0xx bedeutet: Ost bis Südost, später im Westteil etwas recht- drehend, vorübergehend umlaufend werdend. d 0x879 9xx23 bedeutet, wenn die Vorhersage um 06.30 Uhr ausgegeben wurde: Umlaufende Winde, abends im Küstengebeit ablandig, ab Mitter- nacht Ost bis Südost. f = Kennbuchstabe für Windstärkevorhersage f1 = Geschwindigkeit des Bodenwindes in Beaufort-Graden
Ziffer f1 | Windstärke | |
---|---|---|
0 | schwachwindig (0 bis 3 Beaufort) | |
1 | 1 Beaufort | |
2 | 2 Beaufort | |
3 | 3 Beaufort | |
4 | 4 Beaufort | |
5 | 5 Beaufort | |
6 | 6 Beaufort | |
7 | 7 Beaufort | |
8 | 8 Beaufort | |
9 | 9 Beaufort | |
0 | 10 Beaufort | }wenn in der ersten Kopfgruppe bb = 42 oder 43 gesetzt ist |
1 | 11 Beaufort | |
2 | 12 Beaufort | |
x | keine Angabe |
f2 = wie f1, mit voranstehendembisBemerkungen zu f, f1, f2, f3, f4 1. Mit dem einzeln stehenden Buchstaben f wird die Vorhersage der Wind- stärke am Boden eingeleitet. 2. Durch die Ziffer f1 und f2 bzw. f4 und f4 in einer Zusatzgruppe erfolgt die Angabe des Intervalls der Windgeschwindigkeit, in dem der Wind schwankt, in Beaufort-Graden. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2 3 bis 4 Beaufort 3 4 um 5 Beaufort 5 x 3. Wenn in der ersten Kopfgruppe bb = 42 oder 43 gesetzt ist, ist darauf zu achten, daß zu den Ziffern 0, 1 und 2 jeweils 10 Beaufort-Grade zu addieren sind. B e i s p i e l e : Einleitende Kopfgruppe der Vorhersage 5542 Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2 9 bis 10 Beaufort 9 0 Einleitende Kopfgruppe der Vorhersage 55543 Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2 11 bis 12 Beaufort 1 2 o = ortsgebundene Angaben zum Vorhersageelement
Ziffer o | Bedeutung |
---|---|
0 | vereinzelt, örtlich |
1 | strichweise |
2 | verbreitet |
3 | im Westteil |
4 | im Ostteil |
5 | an nördliche gerichteten Küsten |
6 | an östlich gerichteten Küsten |
7 | im Küstengebiet |
8 | von Westen her |
9 | von Osten her |
x | keine Angabe |
Bemerkung zu o
Die Ziffer o wird verwendet, um die Angaben über die einzelnen Elemente
zu lokalisieren.
af = spezielle Windstärkeangaben
Ziffer af | Bedeutung |
---|---|
0 | schwachwindig werdend |
1 | langsam zunehmend |
2 | zunehmend |
3 | rasch zunehmend |
4 | langsam abnehmend |
5 | abnehmend |
6 | rasch abnehmend |
7 | wechselnd (zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Windstärken) |
8 | böig |
9 | Schauer- und Gewitterböen |
x | keine Angabe |
f3 = wie f1 f4 = wie f2 Bemerkungen zu af Die Ziffer af wird verwendet, um die Windstärke gegebenenfalls näher zu charakterisieren. Wurden Schauer- oder Gewitterböen vorhergesagt, dann kann mit der Ziffer af die Windstärke angegeben werden, die in den Schauer- oder Gewitterböen erreicht wird. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u f : f 56xxx xx978 bedeutet: Windstärke 5 bis 6 Beaufort, in Schauer- oder Gewitterböen 7 bis 8 Beaufort. f 45xxx 14256 bedeutet: Windstärke 4 bis 5 Beaufort, später im Ostteil auf 5 bis 6 Beaufort zunehmend. s = Kennbuchstabe für Windseevorhersage s1 = Windsee nach der Petterssen-Skale
Ziffer s1 | Bezeichnung der Windsee |
---|---|
0 | völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See |
1 | ruhige, gekräuselte See |
2 | schwach bewegte See |
3 | leicht bewegte See |
4 | mäßig bewegte See |
5 | grobe See |
6 | sehr grobe See |
7 | hohe See |
8 | sehr hohe See |
9 | außergewöhnlich schwere See |
x | keine Angabe |
s2 = wie s1, mit voranstehendembiss3 = wie s1 s4 = wie s2 Bemerkungen zu s, s1, s2, s3, s4 1. Der Buchstabe s bedeutet, daß eine Windseevorhersage folgt. 2. Als Windsee wird diejenige Erscheinung der Wasseroberfläche bezeich- net, die unter unmittelbarer Einwirkung des am Ort herrschenden Windes entsteht. 3. Durch die Ziffer s1 und s2 bzw. s3 und s4 in einer Zusatzgruppe erfolgt die Angabe des zu erwartenden Intervalls der Windsee. Wird zur Ver- zifferung der Windseevorhersage nur eine Ziffer benötigt, also s1 bzw. in Zusatzgruppen s3, so wird s2 bzw. s4 gleich x gesetzt. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Windsee Ziffer s1s2 Windsee 3 bis 4 (= leicht bis mäßig bewegte See) 3 4 Windsee um 4 (vorwiegend mäßig bewegte See) 4 x as = spezielle Windseeangaben
Ziffer as | Bedeutung |
---|---|
0 | abklingende Windsee |
1 | langsam zunehmend |
2 | zunehmend |
3 | rasch zunehmend |
4 | langsam abnehmend |
5 | abnehmend |
6 | rasch abnehmend |
7 | wechselnd (zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Windseestufen) |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu as Die Ziffer as dient der Beschreibung des speziellen Verhaltens der Wind- see im Vorhersagezeitraum. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u s : s 45xxx 2x534 bedeutet: Windsee 4 bis 5, vorübergehend abnehmend auf 3 bis 4. s 2x8x0 bedeutet: Windsee um 2, etwas ab 12. Stunde nach Ausgabe der Vorhersage abklingend. v = Kennbuchstabe für Sichtvorhersagen v1 = horizontale Sichtweite
Ziffer | Sichtweite | Bezeichnung in | |
---|---|---|---|
v1 | in Kabellängen bzw. Seemeilen | in Metern bzw. Kilometern | Seewetter- berichten |
1 | unter ¼ Kblg. | unter 50 m | } Nebel |
1 | ¼ - 1 Kblg. | 50 - 200 m | |
2 | 1 - 3 Kblg. | 200 - 500 m | |
3 | 3 - 5 Kblg. | 500 - 1000 m | |
4 | ½ - 1 sm | 1 - 2 km | stark diesig |
5 | 1 - 2 sm | 2 - 4 km | leicht diesig |
6 | 2 - 5 sm | 4 - 10 km | mäßige Sicht |
7 | 5 - 11 sm | 10 - 20 km | mittelgute Sicht |
8 | 11 - 27 sm | 20 - 50 km | gute Sicht |
9 | 27 oder mehr sm | 50 oder mehr km | sehr gute Sicht |
x | keine Angabe |
v2 = wie v1, mit voranstehendembisv3 = wie v1 v4 = wie v2 Bemerkungen zu v, v1, v2, v3, v4 1. Der Buchstabe v bringt zum Ausdruck, daß eine Sichtvorhersage folgt. 2. Mit den Ziffern v1 und v2 bzw. v3 und v4 in Zusatzgruppen wird die horizontale Sichtweite nach den in Seewetterberichten üblichen Sicht- begriffen ausgedrückt. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Sichtweite Ziffer v1v2 mäßige bis mittlere Sicht 6 7 leicht bis stark diesig 5 4 gute Sicht 8 x av = spezielle Sichtangaben
Ziffer av | Bedeutung |
---|---|
0 | stark wechselnd |
1 | langsam aufbessernd |
2 | aufbessernd |
3 | rasch aufbessernd |
4 | langsam abnehmend |
5 | abnehmend |
6 | rasch abnehmend |
7 | diesig werdend |
8 | neblig werdend |
9 | diesig oder neblig werdend |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu av Die Ziffer av dient zur Schilderung der zeitlichen oder örtlichen Änderungs- tendenz der Sichtverhältnisse im Vorhersagezeitraum. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u v : v 76xx5 98643 bedeutet: Mittlere bis mäßige Sicht, abnehmend, etwa ab 18. Stunde von Westen her rasch abnehmend, diesig bis neblig. v 2x191 bedeutet: Nebel, später von Osten her langsam aufbessernd. n = Kennbuchstabe für Bewölkungsvorhersage n1 = Bedeckungsgrad des Himmels mit Wolken
Ziffer n1 | Bezeichnung | Bedeckungsgrad in Zehnteln |
---|---|---|
0 | wolkenlos | 0/10 |
1 | heiter | 1 - 3/10 |
2 | wolkig | 4 - 8/10 |
3 | stark bewölkt | 6 - 10/10 |
4 | bedeckt | 10/10 |
5 | wechselnd bewölkt | 0 - 10/10 |
6 | wechselnd, vorwiegend stark bewölkt | vorwiegend 4- 10/10 |
x | keine Angabe |
n2 = wie n1, mit voranstehendembisBemerkungen zu n, n1, n2, n3, n4 1. n ist der Kennbuchstabe für eine Bewölkungsvorhersage. 2. Der vorhergesagte Bewölkungsgrad wird durch die Ziffern n1 und n2 bzw. n3 und n4 gemeldet. Falls nur die Ziffer n1 bzw. bei Zusatz- gruppe die Ziffer n3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer n2 bzw. die Ziffer n4 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e : Vorhergesagter Bewölkungsgrad Ziffer n1n2 Wolkenlos 0 x wolkig bis heiter 2 1 an = spezielle Bewölkungsangaben
Ziffer an | Bedeutung |
---|---|
0 | abnehmend |
1 | zunehmend |
2 | wechselnd(zwischen den in der zugehörigen Gruppe angegebenen Bedeckungsgraden) |
3 | aufklarend |
4 | aufheiternd |
5 | auflockernd |
6 | Bewölkungsabnahme |
7 | Bewölkungszunahme |
8 | Eintrübung |
x | keine Angabe |
n3 = wie n1 n4 = wie n2 Bemerkungen zu an an gibt die Änderung des Bewölkungsgrades während des Vorhersagezeit- raumes an. Ist keine Änderung gegenüber den in n1 und n2 bzw. n3 und n4 gemachten Angaben zu erwarten, wird an gleich x gesetzt. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n zu n : n 42xx 834xx bedeutet: Bedeckt bis wolkig, etwa ab 12. Stunde im West- teil aufheiternd. n 127x8 bedeutet: Heiter bis wolkig, etwa ab 6. Stunde Eintrübung. h = Kennbuchstabe für Wolkenhöhenvorhersagen h1 = Höhe der Untergrenze der Wolken
Ziffer h1 | Wolkenhöhen in Metern |
---|---|
0 | 0 - 50 |
1 | 50 - 100 |
2 | 100 - 200 |
3 | 200 - 300 |
4 | 300 - 600 |
5 | 600 - 1000 |
6 | 1000 - 1500 |
7 | 1500 - 2000 |
8 | 2000 - 2500 |
9 | oberhalb 2500 |
x | keine Angabe |
h2 = wie h1, mit voranstehendembish3 = wie h1 h4 = wie h2 Bemerkungen zu h, h1, h2, h3, h4 1. Der Buchstaben h leitet die Gruppe(n) für die Vorhersage von Wolken- untergrenzen ein. 2. Mit h1 und h2 bzw. h3 und h4 in Zusatzgruppen wird die Höhe der Wolkenuntergrenze nach Stufen angegeben. Dabei ist zu beachten, daß Wolkenfetzen, soweit diese weniger als 2 Zehntel der Himmelsbedek- kung ausmachen, unberücksichtigt bleiben, wenn darüber noch um- fangreiche Wolken vorhanden sind. B e i s p i e l e : Vorhergesagte Wolkenuntergrenze Ziffer h1h2 40 bis 800 m 4 5 1500 bis 2000 m 7 x oberhalb 2500 m 9 x ah = spezielle Wolkenhöhenangaben
Ziffer ah | Bedeutung |
---|---|
0 | vorwiegend |
1 | anhebend |
2 | rasch anhebend |
3 | stärker anhebend |
4 | absinkend |
5 | rasch absinkend |
6 | stärker absinkend |
7 | innerhalb der Niederschläge |
8 | wechselnd |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu ah ah gibt die zeitliche und örtliche Änderungstendenz der Wolkenuntergrenze im Vorhersagezeitraum an. Beispiele für Angaben zu h: h 67xxx 1x19x bedeutet: Wolkenuntergrenze 1000 bis 2000 m,später an- hebend auf oberhalb 2500 m. h 23203 9706x bedeutet: Wolkenuntergrenze 100 bis 300 m, vorübergehend örtlich stärker anhebend, etwa ab 18. Stunde im Küstengebiet vorwiegend 1000 bis 1500 m. r = Kennbuchstabe für Niederschlagsvorhersagen r1 = Art der Niederschläge
Ziffer r1 | Niederschlagsart |
---|---|
0 | kein Niederschlag |
1 | im allgemeinen niederschlagsfrei |
2 | Sprühregen |
3 | Regen |
4 | Schneeregen |
5 | Schnee |
6 | Regenschauer |
7 | Schneeschauer |
8 | Graupel- oder Hagelschauer |
9 | Gewitterschauer |
x | keine Angaben |
r2 = wie r1, mit voranstehendemoderr3 = wie r1 r4 = wie r1 Bemerkungen zu r, r1, r2, r3, r4 1. Jeder Niederschlagsvorhersage beginnt mit dem einzeln stehenden Buch- staben r. 2. Zur Angabe der Art der Niederschläge benutzt man die Ziffer r1 und r2 bzw. r3 und r4 in Zusatzgruppen. Falls nur die Ziffer r1 bzw. bei einer Zusatzgruppe r3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer r2 bzw. r4 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e : Vorhergesagter Neiderschlag Ziffer r1r2 Schneeregen 4 x Regen oder Sprühregen 3 2 Graupel oder Hagelschauer 8 x ar = spezielle Niederschlagsangaben
Ziffer ar | Bedeutung |
---|---|
0 | geringfügig, etwas |
1 | leicht |
2 | stark |
3 | Aufkommen von |
4 | nachlassend |
5 | aufhörend |
6 | übergehend in |
7 | vorwiegend schauerartig |
8 | schauerartig |
9 | gewittrig |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu ar Die Ziffer ar wird verwendet, um die Niederschläge näher zu charakteri- sieren. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u r : r 3xxxx 7867x bedeutet: Regen, etwa ab 6. Stunde von Westen her über- gehend in Schneeschauer. r 0xxxx bedeutet: keine Niederschläge. Das Beispiel besagt also, daß der Kennbuchstabe r mit einer fünfstelligen Gruppe in der vorstehenden Art auch dann gegeben werden muß, wenn der Vorhersageurtext die WendungNiederschläge keineenthält. r 5x885 bedeutet: Schneefall, etwa von der 12. Stunde an von Westen her aufhörend. t = Kennbuchstabe für Temperaturvorhersagen at = Tendenz der Temperaturänderung
Ziffer at | Bedeutung |
---|---|
0 | ohne wesentliche Änderung |
1 | langsam ansteigend |
2 | ansteigend |
3 | rasch ansteigend |
4 | langsam absinkend |
5 | absinkend |
6 | rasch absinkend |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu t und at 1. Jede Temperaturvorhersage beginnt mit dem einzeln stehenden Buch- staben t. 2. Die Ziffer at charakterisiert die Temperaturentwicklung während des Vorhersagezeitraumes. t1t1 = Temperatur über See in ganzen Graden Celsius t2t2 = wie t1t1, mit voranstehendembist3 = Temperaturänderungen in ganzen Grad Celsius t4 = wie t3, mit voranstehendembisBemerkungen zu t1,t1 und t2t2 1. Zur Angabe der zu erwartenden Temperaturen benutzt man die Ziffern t1,t1 und t2t2. Falls nur die Ziffer t1,t1 benötigt werden, ersetzt man die die Ziffer t2t2 durch die Buchstaben xx. 2. Bei negativen Temperaturen wird zum vorhergesagten Wert 50 addiert (s. letztes Beispiel). B e i s p i e l e : Vorhergesagte Temperatur Ziffer t1 t1 t2 t2 um 3 Grad 0 3 x x 10 bis 12 Grad 1 0 1 2 minus 8 bis minus 10 Grad 5 8 6 0 Bemerkungen zu t3 und t4 Mit t3 und t4 wird die Temperaturänderung in ganzen Graden Celsius ohne Rücksicht auf deren Vorzeichen angegeben. Das Vorzeichen ergibt sich aus den Angaben zu der Ziffer at. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u t : t 10608 88623 bedeutet: Temperatur langsam ansteigend, 6 bis 8 Grad, etwa ab 12. Stunde von Westen her rasch absinkend um 2 bis 3 Grad. t x5658 14556 bedeutet: Temperaturen minus 6 bis minus 8 Grad, später im Ostteil absinkend um 5 bis 6 Grad (also auf minus 11 bis minus 14 Grad). u = Kennbuchstabe für Vorhersagen der relativen Luftfeuchtigkeit über See u1 = relative Luftfeuchtigkeit nach folgender Stufenskala
Ziffer u1 | Relative Feuchte |
---|---|
0 | unter 55 Prozent |
1 | 55 bis 60 Prozent |
2 | 60 bis 65 Prozent |
3 | 65 bis 70 Prozent |
4 | 70 bis 75 Prozent |
5 | 75 bis 80 Prozent |
6 | 80 bis 85 Prozent |
7 | 85 bis 90 Prozent |
8 | 90 bis 95 Prozent |
9 | 95 bis 100 Prozent |
x | keine Angabe |
u2 = wie u1, mit vorangestehendembisu3 = wie u1 u4 = wie u2 Bemerkungen zu u und u1u2 1. Jede Vorhersage der relativen Feuchtigkeit beginnt mit dem ein- zeln stehenden Buchstaben u. 2. Zur Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit benutzt man die Ziffern u1u2 nach einer Stufenskala. Falls nur die Ziffer u1 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer u2 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e : Vorhergesagte relative Luftfeuchtigkeit Ziffer u1u2 80 bis 85 Prozent 6 x 88 bis 95 Prozent 7 8 au = Tendenz der Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit
Ziffer au | Bedeutung |
---|---|
0 | ohne wesentliche Änderung |
1 | langsam ansteigend |
2 | ansteigend |
3 | rasch ansteigend |
4 | langsam absinkend |
5 | absinkend |
6 | rasch absinkend |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu au und u3u4 1. Mit der Ziffer au wird die Entwicklung der relativen Luftfeuchtigkeit beschrieben. 2. Die Ziffern u3u4 werden zur Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit nach einer Stufenskala benutzt. Falls nur die Ziffer u3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer u4 durch den Buchstaben x. B e i s p i e l e f ü r d i e A n g a b e n z u u : u 9x0xx 7x556 bedeutet: Relative Luftfeuchtigkeit anfangs 95 bis 100 Prozent, etwa ab 6. Stunde absinkend auf 75 bis 85 Prozent. u 45x00 bedeutet: Relative Luftfeuchte 70 bis 80 Prozent, ohne wesentliche Änderung. p = Kennbuchstabe für Luftdruckangaben p1p1 = Luftdruck im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage in ganzen Millibar unter Weglassung der Hunderter- und Tau- senderziffern.
Ziffer p1p1 | Luftdruck |
---|---|
50 | 950 Millibar |
51 | 951 Millibar |
.. | … |
99 | 999 Millibar |
00 | 1000 Millibar |
01 | 1001 Millibar |
.. | … |
48 | 1048 Millibar |
49 | 1049 Millibar |
xx | keine Angabe |
p2p2 = wie p1p1, mit voranstehendembisap = Luftdrucktendenz zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage
Ziffer ap | Bedeutung |
---|---|
0 | ohne wesentliche Änderung |
1 | schwach steigend |
2 | steigend |
3 | stark steigend |
4 | schwach fallend |
5 | fallend |
6 | stark fallend |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu p, p1p1, p2p2 und ap 1. p ist der Kennbuchstabe für Luftdruckangaben. Diese Luftdruckangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage, sie sind also nicht als Vorhersage zu betrachten. 2. Mit p1p1 und p2p2 wird das Luftdruckintervall im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage begrenzt. Die Ziffern p1p1 werden für Luftdruckwerte von 950 bis 999 Millibar unter Weglassung der 9-Hundert-Millibar-Ziffer, also mit den Zahlen 50 bis 99 angegeben. Die Luftdruckwerte von 1000 bis 1049 Millibar werden unter Weg- lassung der 1-Tausend-Millibar-Ziffer und der 0-Hundert-Millibar- Ziffer, also mit den Zahlen 00 bis 49 gemeldet. Für die Ziffern p2p2 gilt das gleiche. 3. Mit der Ziffer ap wird die Luftdrucktendenz im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage angegeben. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u p : p 70902 bedeutet: Luftdruck im Vorhersagegebiet zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage 970 bis 990 Millibar, Tendenz zu diesem Zeitpunkt steigend. p 90104 bedeutet: Luftdruck im Vorhersagegebiet zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage 990 bis 1010 Millibar, Tendenz schwach fallend. c = Kennbuchstabe für Stromgeschwindigkeitsvorhersagen c1 = Stromgeschwindigkeitsangaben
Ziffer c1 | Stromgeschwindigkeiten |
---|---|
0 | Stillwasser |
1 | sehr schwache Strömungen (bis etwa 0,2 sm/h) |
2 | schwache Strömungen (bis etwa 0,4 sm/h) |
3 | leichte Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h) |
4 | mäßige Strömungen (bis etwa 1,5 sm/h) |
5 | starke Strömungen (bis etwa 3 sm/h) |
6 | sehr starke Strömungen (über 3 sm/h) |
7 | schwache bis leichte Strömungen |
8 | leichte bis mäßige Strömungen |
9 | mäßige bis starke Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h) |
x | keine Angabe |
c2 = c1 c0 = Tendenz der Stromgeschwindigkeitsänderung bei Orts- veränderung
Ziffer c0 | Bedeutung |
---|---|
0 | im ganzen Vorhersagegebiet keine wesentlichen Unterschiede zu erwarten |
1 | nach Norden hin langsamere Strömung zu erwarten |
2 | nach Osten hin langsamere Strömung zu erwarten |
3 | nach Süden hin langsamere Strömung zu erwarten |
4 | nach Westen hin langsamere Strömung zu erwarten |
5 | nach Norden hin schnellere Strömung zu erwarten |
6 | nach Osten hin schnellere Strömung zu erwarten |
7 | nach Süden hin schnellere Strömung zu erwarten |
8 | nach Westen hin schnellere Strömung zu erwarten |
x | keine Angabe |
Allgemeines zu Stromvorhersagen
1. Die vollständige Stromvorhersage besteht immer aus einer mit dem
Buchstaben c eingeleiteten Stromgeschwindigkeitsgruppe und einer mit
dem Buchstaben m eingeleiteten Stromrichtungsgruppe.
Als Stromrichtung gilt diejenige, in die der Strom setzt (also entgegen-
gesetzt zur Windrichtungsangabe).
2. Die Strömungsangaben sind immer auf die Mitte des angegebenen Vor-
hersagegebietes (d. h. im allgemeinen der Flächenschwerpunkt) be-
zogen.
3. Unter Strömung ist hier der Oberflächenstrom zu verstehen, der sich
zusammensetzen kann aus periodischen Gezeitenstromanteilen un dem
unperiodischen Reststromanteil.
4. Bei Stromrichtungsangaben ist zu berücksichtigen, daß sich nicht immer
der örtlichen Windrichtung entsprechen müssen.
5. Für Schiffsversetzungen ist zu berücksichtigen, daß sie aus Stromver-
setzungen und Windversetzungen (je nach der dem Winde dargebo-
tenen Angriffsfläche) resultieren.
B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u c :
c 03800 bedeutet: Anfangs leichte Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h), etwa
ab 12. Stunde Stillwasser ohne wesentliche Unterschiede im ganzen Vor-
hersagegebiet.
c 40742 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Stillwasser, dann Übergang zu
mäßigen Strömungen (bis etwa 1,5 sm/h), die nach Osten hin langsamer
werden.
m = Kennbuchstabe für Stromrichtungsvorhersagen
m1 = Stromrichtungsvorhersagen
Ziffer m1 | Stromrichtung |
---|---|
0 | kenternd |
1 | Strom setzt überwiegend in NE-liche Richtungen |
2 | Strom setzt überwiegend in E-liche Richtungen |
3 | Strom setzt überwiegend in SE-liche Richtungen |
4 | Strom setzt überwiegend in S-liche Richtungen |
5 | Strom setzt überwiegend in SW-liche Richtungen |
6 | Strom setzt überwiegend in W-liche Richtungen |
7 | Strom setzt überwiegend in NW-liche Richtungen |
8 | Strom setzt überwiegend in N-liche Richtungen |
9 | wechselnde Richtungen |
x | keine Angaben |
m2 = mm1 m0 = voraussichtliche Stromrichtungsänderung bei Orts- veränderung
Ziffer m0 | Richtungsänderungen des Stromes |
---|---|
0 | keine wesentliche Richtungsänderungen zu erwarten |
1 | nach Norden hin rechtsdrehend |
2 | nach Osten hin rechtsdrehend |
3 | nach Süden hin rechtsdrehend |
4 | nach Westen hin rechtsdrehend |
5 | nach Norden hin linksdrehend |
6 | nach Osten hin linksdrehend |
7 | nach Süden hin linksdrehend |
8 | nach Westen hin linksdrehend |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu Stromrichtungsangaben SieheAllgemeines zu Stromvorhersagenauf Seite 74. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u m : m 0180x bedeutet: Strom setzt anfangs überwiegend in nordöstliche Rich- tung und wird ab etwa 12. Stunde kentern. m 44726 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Strom in südliche Richtungen, etwa ab 6. Stunde überwiegend Oststrom, nach Osten hin linksdrehend. B e i s p i e l e f ü r v o l l s t ä n d i g e S t r o m v o r h e r s a g e ( a l s o f ü r c u n d m ) : c 03800 m 018xx bedeutet: Anfangs leichte nordöstliche Strömungen, etwa ab 12. Stunde Übergang zu Stillwasser ohne wesentliche Unterschiede im ganzen Vorhersagegebiet. c 40742 m 4x722 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Stillwasser, dann Über- gang zu mäßigen östlichen Strömungen, die nach Osten hin nachlassen und rechtsdrehen. Allgemeines zu Vorhersagen von Wellenelementen 1. Der Seegang wird hier als ein derart unregelmäßig zusammengesetztes Gemisch aus Einzelwellen aufgefaßt, daß man nicht erwarten darf, nur die angegebenen Daten anzutreffen. Man muß immer dasGemischim Auge behalten. 2. Die angegebenen Werte sind bei ausgereiftem Seegang, d. h. nach anhaltender Einwirkung des Windes, zu erwarten. q = Kennbuchstabe für Wellenvorhersagen qz = Tendenz der zeitlichen Änderung des Seegangs
Ziffer qz | Bedeutung |
---|---|
0 | Während des Vorhersagezeitraumes wird sich der Seegang etwa in den angegebenen Ausmaßen halten. |
1 | Der Seegang wird langsam zunehmen und die angegebenen Maße erreichen |
2 | Der Seegang wird schnell zunehmen und die angegebenen Maße erreichen |
3 | Der Seegang wird langsam abnehmen und die angegebenen Maße erreichen |
4 | Der Seegang wird schnell abnehmen und die angegebenen Maße erreichen |
5 | Der Seegang wird in allen Elementen vorübergehend um etwa 1 Stufe zunehmen und dann abnehmend die angegebenen Werte erreichen |
6 | Der Seegang wird in allen Elementen vorübergehend um etwa 2 Stufe zunehmen und dann abnehmend die angegebenen Werte erreichen |
7 | Der Seegang wird vorübergehend in allen Elementen um etwa 1 Stufe abnehmen und dann zunehmend die angegebenen Werte erreichen |
8 | Der Seegang wird vorübergehend in allen Elementen um etwa 2 Stufe abnehmen und dann zunehmend die angegebenen Werte erreichen |
9 | Mit Nachlassen des Windes wird die Windsee zurückgehen und nur eine Dünung in den angegebenen Maßen zurückbleiben |
x | keine Angabe |
q0 = Tendenz der Seegangsänderung bei Ortsänderung
Ziffer q0 | Bedeutung |
---|---|
0 | im ganzen Vorhersagegebiet keine wesentlichen Unterschiede in den Wellenelementen zu erwarten |
1 | Wellenelemente werden nach Norden hin kleiner |
2 | Wellenelemente werden nach Osten hin kleiner |
3 | Wellenelemente werden nach Süden hin kleiner |
4 | Wellenelemente werden nach Westen hin kleiner |
5 | Wellenelemente werden nach Norden hin größer |
6 | Wellenelemente werden nach Osten hin größer |
7 | Wellenelemente werden nach Süden hin größer |
8 | Wellenelemente werden nach Westen hin größer |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu q Mit dem Buchstaben q wird die Gruppe angekündigt, die Vorhersagen von Windelementen enthält. Bemerkungen zu qz Der BegriffSeegangwird hier als Zusammenfassung aller Wellen- elemente gebraucht. hw = voraussichtliche mittlere maximale (charakteri- sche) Wellenhöhe
Ziffer hw | Mittelwert der größten Wellenhöhen |
---|---|
0 | kleiner als ¼ m |
1 | zwischen ¼ und ½ m |
2 | zwischen ½ und 1 m |
3 | zwischen 1 und 1½ m |
4 | zwischen 1½ und 2 m |
5 | zwischen 2 und 2½ m |
6 | zwischen 2½ und 3 m |
7 | zwischen 3 und 3½ m |
8 | über 3½ m |
9 | brandende Grundsee |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu hw 1. Unter Wellenhöhe ist immer der lotrechte Abstand zwischen Wellen- kamm und Wellental zu verstehen. 2. Die hier vorhergesagte Wellenhöhe ist immer diecharakteristischeWellenhöhe, d. i. die Wellenhöhe des Seegangs, die ein Beobachter er- mitteln würde, der die kleineren Wellen zu übersehen pflegt (wie das meistens der Fall ist). Hier ist der Mittelwert des höchsten Drittels aller Wellen gemein. 3. Der Mittelwert aus allen Wellenhöhen - auch die kleineren gehörig berücksichtigt - beträgt etwa 60 bis 65 Prozent des angegebenen Wertes. 4. Der Mittelwert der maximalen Wellenhöhe - des höchsten Zehntels aller Wellen - liegt um 25 bis 30 Prozent höher. 5. Die häufigsten Wellen haben etwa 80 Prozent der angegebenen Höhe. lw = voraussichtlich vorherrschende mittlere Wellenlänge
Ziffer lw | Vorherrschende mittlere Wellenlänge |
---|---|
0 | überwiegend unter 3 m |
1 | überwiegend unter 8 m |
2 | allgemein zwischen 8 und 18 m |
3 | allgemein zwischen 18 und 25 m |
4 | allgemein zwischen 25 und 32 m |
5 | allgemein zwischen 32 und 43 m |
6 | allgemein zwischen 43 und 54 m |
7 | allgemein zwischen 54 und 67 m |
8 | allgemein zwischen 67 und 80 m |
9 | über 80 m |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu lw Der vorhergesagte Wert ist als die mittlere Wellenlänge aufzufassen, das ist der im Mittel aus allen - (den leicht übersehenen) kurzen als auch langen - Wellen zu erwartende Abstand zwischen zwei aufeinander- folgenden Kämmen vonscheinbarenEinzelwellen. Eine Luftaufnahme würde diesen Wert am besten erkennen lassen. pw = voraussichtliche mittlere Wellenperiode
Ziffer pw | Mittelwert der Periode |
---|---|
0 | kleiner als 1 Sekunde |
1 | zwischen 1 und 2 Sekunden |
2 | zwischen 2 und 3 Sekunden |
3 | zwischen 3 und 4½ Sekunden |
4 | zwischen 4½ und 6 Sekunden |
5 | zwischen 6 und 7½ Sekunden |
6 | zwischen 7½ und 9½ Sekunden |
7 | zwischen 9½ und 11½ Sekunden |
8 | zwischen 11½ und 13½ Sekunden |
9 | über 13½ Sekunden |
x | keine Angabe |
Bemerkungen zu pw 1. Unter Wellenperiode ist der zeitliche Abstand in Sekunden zu ver- stehen, in dem die Wellen an einem festen Ort (Schiff ohne Fahrt) auf- einanderfolgen. 2. Wenn man den Seegang alsWellengemischauffaßt, muß man auch erwarten, daß kürzere und längere Perioden auftreten werden. Daher wird hier unter pw der Mittelwert verstanden, den man bei längerer Beobachtung des Seegangs ermitteln würde. 3. Die energieriechsten Wellen haben eine Periode, die etwa 40 Prozent länger ist als der Mittelwert. 4. Die untere und obere Grenzperiode, zwischen denen etwa 92 Prozent aller Perioden liegen (das gibt schon ein praktisch ungefälschtes Bild des Seegangs), weichen um folgende Spannen vom Mittelwert ab: Obere Grenzperiode 180 bis 220 Prozent des vorhergesagten Mittelwertes, untere Grenzperiode 30 bis 60 Prozent des vorhergesagten Mittelwertes. B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u q : q 03434 bedeutet: Während des Vorhersagezeitraumes wird sich der See- gang etwa in folgenden Maßen halten: Wellenhöhe 1 bis 1½ m, Wellen- länge 25 bis 32 m, Wellenperiode 3 bis 4½ s. Nach Westen hin werden die Werte geringer. q 92852 bedeutet: Nach Abflauen des Windes wird eine Dünung mit folgen- den Werten zurückbleiben: Wellenhöhe ½ bis 1 m, Wellenlänge 67 bis 80 m, Wellenperiode 6 bis 7½ s. Nach Osten hin nehmen die Maße ab. w = Kennbuchstabe für Wasserstandsvorhersagen w1w1 = Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage in Dezimeter (dm), bezogen auf Normal-Null = 50 dm. wd = Betrag der Wasserstandsänderungen bis zum angegebenen Tendenzwechsel
Ziffer wd | Wasserstandsänderung |
---|---|
0 | keine wesentliche Änderung zu erwarten; Wasserstände schwanken um etwa 1 dm um den angegebenen Wert |
1 | 1 bis 3 dm Änderung |
2 | 3 bis 5 dm Änderung |
3 | 5 bis 7 dm Änderung |
4 | 7 bis 9 dm Änderung |
5 | 9 bis 11 dm Änderung |
6 | 11 bis 13 dm Änderung |
7 | 13 bis 15 dm Änderung |
8 | 15 bis 17 dm Änderung |
x | keine Angabe |
B e i s p i e l e f ü r A n g a b e n z u w : w 5642x bedeutet: Wasserstand steht zu Beginn des Vorhersagezeitraumes 6 dm über Normal und wird schnell um etwa 8 dm weitersteigen. w 453x5 bedeutet: Wasserstand steht 5 dm unter Normal und wird zu- nächst um 5 bis 7 dm weiter fallen, um dann 4 bis 6 dm anzusteigen. w 5451x bedeutet: Wasserstand steht 4 dm unter Normal und wird etwa 10 dm langsam weiter steigen. Bemerkungen zu w Mit dem einzeln stehenden Buchstaben w wird die Vorhersage der Wasser- stände eingeleitet. Bemerkungen zu w1w1 1. Die Wasserstände werden entsprechend der Haltung der Pegel an der Ostseeküste der DDR auf einen Pegelnullpunkt bezogen, der 500 cm unter dem Normal-Null der Landeshöhenmessung liegt. Demzufolge wird der Wasserstand in Höhe des Normal-Null, das in deutschen See- karten der Ostsee dem Seekarten-Null entspricht, mit 50 dm bezeichnet. 2. Um die Wasserstandsvorhersage zweckmäßig ausnutzen zu können, gibt w1w1 den Wasserstand zum Ausgabezeitpunkt der Vorhersage an. Dieser Wert ist als der Bezugswert für die folgenden Angaben anzu- sehen B e i s p i e l e z u w 1 w 1 : Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage Ziffer w1w1 5 Dezimeter über Normal 55 10 Dezimeter (= 1 m) unter Normal 40 10 Dezimeter über Normal 60 w1z = zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs steigenden Tendenzen
Ziffer w1z | Bedeutung |
---|---|
0 | Schwankungen erfolgen im halbtägigen Gezeitenrhythmus |
1 | gleichmäßig steigend um den angegebenen Betrag |
2 | schnell steigend um den angegebenen Betrag und dann gleich- bleibend |
3 | langsam steigend um den angegebenen Betrag und dann gleichbleibend |
4 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 2 bis 4 dm fallend |
5 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 4 bis 6 dm fallend |
6 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 6 bis 8 dm fallend |
7 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 2 bis 4 dm fallend |
8 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 4 bis 6 dm fallend |
9 | schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um 6 bis 8 dm fallend |
x | keine Angabe |
w2z = zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs fallender Tendenzen
Ziffer w2z | Bedeutung |
---|---|
0 | praktisch gleichbleibender Wasserstand |
1 | gleichmäßig fallend um den angegebenen Betrag |
2 | schnell fallend um den angegebenen Betrag und dann gleich- bleibend |
3 | langsam fallend um den angegebenen Betrag und dann gleichbleibend |
4 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 2 bis 4 dm steigend |
5 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 4 bis 6 dm steigend |
6 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 6 bis 8 dm steigend |
7 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 2 bis 4 dm steigend |
8 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 4 bis 6 dm steigend |
9 | schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um 6 bis 8 dm steigend |
x | keine Angabe |
iz = voraussichtliche zeitliche Veränderung der Eislage
Ziffer iz | Bedeutung |
---|---|
0 | Eislage unverändert |
1 | Eislage bessert sich |
2 | Eislage verschlechtert sich |
3 | Eis bricht auf |
4 | Eis öffnet sich weiter oder treibt ab |
5 | Eis wächst an, nimmt zu |
6 | Eis treibt an, schiebt sich zusammen |
7 | Eis friert zusammen |
8 | Gefahr von Packeiswällen oder Eispressungen |
x | keine Angabe |
x = Füllbuchstabe /zur Wahrung der Fünfstelligkeit der Gruppe) V. Beispiele für Vorhersagen und Warnungen B e i s p i e l 1 : Folgende Vorhersage ist zu verschlüsseln: Vorhersage vom 5. 8. 1959, 12.30 Uhr, gültig für die westliche Ostsee bis 6. 8. 1959, 12.30 Uhr. 1. Wind: West bis Nordwest, 4 bis 5, in der zweiten Nachthälfte auf Süd- west rückdrehend und gegen Morgen zunehmend auf 5 bis 6. 2. Windsee: 3 bis 4, gegen morgen zunehmend, 5 bis 5. 3. Sicht: 2 bis 5 sm, nachts und morgens strichweise diesig, örtlich neblig. 4. Bewölkung: Wolkig bis heiter, Untergrenzen in 1000 bis 1500 m, nachts vorwiegend oberhalb 2500 m. 5. Niederschläge: Nachmittags im Westteil gewittrige Regenschauer. 6. Temperaturen über See: Bei 16 Grad Celsius. 7. Luftfeuchte: 80 bis 90 Prozent, nachts ansteigend, 90 bis 100 Prozent. 8. Luftdruck und -tendenz: 998 bis 1005 mb, schwach fallend. Vorstehende Vorhersage verschlüsselt: 55522 05123 05201 d 67xxx 8x65x f 45xxx 9x256 s 34xxx 9x245 v 6xxxx 71x45 70x03 9xx6x n 21xxx h 6xxxx 7x09x 9xx6x r xxxxx 4396x t x16xx u 67xxx 7x289 p 98054 B e i s p i e l 2 : Folgende Warnung ist zu verschlüsseln: Sturmwarnung für die Bezirke 1 bis 4, ausgegeben am 7. 12. 1958, 04.40 Uhr: West bis Nordwest, 8 bis 9, später etwas rechtdrehend. Vorstehende Warnung verschlüsselt: 55542 07044 14499 d 671x1 f 89xxx B e i s p i e l 3 : Folgende Vorhersage ist zu entschlüsseln: 55522 29120 04206 d 5xxxx f 34xxx s 2xxxx v 6xxxx n 2xxxx t x1416 Vorstehende Vorhersage entschlüsselt: Meteorologische Vorhersage vom 29., 12.00 Uhr für Ostteil mittlere Ostsee gültig bis 18.00 Uhr. 1. Wind: Südwest, 3 bis 4. 2. Windsee: um 2. 3. Sicht: mäßig. 4. Bewölkung: wolkig. 5. Temperatur: 14 bis 16 Grad. B e i s p i e l 4 : 55555 10123 05000 Vorstehende Vorhersage entschlüsselt: Nebelwarnung für die westliche Ostsee aufgehoben am 10. (des laufenden Monats), 12.30 Uhr. B e i s p i e l 5 : Folgende hydrologische Vorhersage ist zu verschlüsseln: Vorhersage vom 15. 3. 1959, 18.00 Uhr für das Gebiet 150, Gültigkeitsdauer 12 Stunden. 1. Strömung: Bis zur 6. Stunde Stillwasser, nach der 6. Stunde leichte in örtliche Richtung setzende Strömungen, im Südteil etwas schwächer und nach Norden hin linksdrehend. 2. Wellenelemente: Die zu erwartenden mittleren maximalen Wellen- höhen werden zwischen ½ und 1 m liegen. Die vorherrschende mittlere Wellenlänge wird zwischen 8 und 18 m und die mittlere Periode bei 4 Sekunden liegen. Der Seegang wird langsam zunehmen und die an- gegebenen Maße erreichen. Im Südteil sind kleinere Wellenelemente zu erwarten. 3. Wasserstände: Anfangs 2 dm über NN, siw werden schnell um 7 bis 9 dm ansteigen und dann bis zum Ende des Vorhersagezeitraumes um 4 bis 6 dm fallen. 4. Eis: im Vorhersagebereich ist mit Neueis zu rechnen, Eisstärken 2 bis 3 cm; es werden Behinderungen für Holzschiffe ohne Eisschutz auf- treten; nach Westen werden die Eisverhältnisse günstiger, allgemein ist mit weiteren Eiswachstum zu rechnen. Vorstehende Vorhersage verschlüsselt: 55533 15180 15012 c 40733 m 4x725 q 12233 w 5245x e 1145x B e i s p i e l 6 : Folgende Vorhersage ist zu entschlüsseln: 55533 09010 09024 c 52843 m 56870 q 32223 w 5825x e 2443x Vorherstehende Vorhersage entschlüsselt: Hydrologische Vorhersage von9. (des laufenden Monats), 01.00 Uhr gültig für die westliche und mittlere Ostsee. Gültigkeitsdauer 24 Stunden. 1. Strömung: Bis zur 12. Stunde (etwa 13 Uhr) schwache westliche Strö- mungen, die sich danach zu mäßigen Strömungen verstärken und dann nach Nordwesten setzen. Im Südteil des Gebietes werden schwächere Strömungen erwartet, ohne wesentliche Richtungsänderungen. 2. Wellenelemente: Der Seegang wird auf folgende Werte langsam ab- nehmen. Mittlere maximale Wellenhöhe ½ bis 1 m, vorherrschende mittlere Wellenlänge 8 bis 18 m, zu erwartende mittlere Periode zwi- schen 2 und 3 Sekunden. Im Südteil werden die Wellenelemente klei- ner sein. 3. Wasserstände: Anfangs 8 dm über NN, noch um 3 bis 5 dm schnell an steigend, dann 4 bis 6 dm fallend. 4. Eis: Schwaches Festeis (5 bis 10 cm stark), für starke Schiffe schwie- riger Verkehr, im Westteil günstigere Verhältnisse, Eisdecke wird aufbrechen. B e i s p i e l 7 : Folgende Warnung ist zu verschlüsseln: Hochwasserwarnung vom 18. (des laufenden Monats), 06.30 Uhr für den Greifswalder Bodden. Wasserstände anfangs bei Normal-Null (= 50 dm), sie werden stetig um 13 bis 15 dm ansteigen. Vorstehende Warnung verschlüsselt: 55546 18063 62799 w 5071x Karte 1
Karte 2
Karte 3
Anlage 1
Anlage 2 Tabelle zur Reduktion des mit der Instrumentenkorrektur versehenen Luftdrucks in Millibar auf Meeresspiegel
Höhe des Baro- | Lufttemperatur (Außentemperatur) | ||||||
meters über dem | -30 | -20 | -10 | 0 | +10 | +20 | +30 |
Meeresspiegel | Grad | Grad | Grad | Grad | Grad | Grad | Grad |
1 m | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
2 m | 0,3 | 0,3 | 0,3 | 0,2 | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
3 m | 0,5 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 | 0,4 |
4 m | 0,6 | 0,6 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 0,5 |
5 m | 0,8 | 0,7 | 0,7 | 0,6 | 0,6 | 0,6 | 0,6 |
6 m | 0,9 | 0,8 | 0,8 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 |
7 m | 1,1 | 1,0 | 0,9 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
8 m | 1,2 | 1,1 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
9 m | 1,4 | 1,3 | 1,2 | 1,1 | 1,1 | 1,1 | 1,1 |
10 m | 1,5 | 1,4 | 1,4 | 1,2 | 1,2 | 1,2 | 1,2 |
11 m | 1,6 | 1,5 | 1,4 | 1,3 | 1,3 | 1,3 | 1,3 |
12 m | 1,8 | 1,7 | 1,6 | 1,5 | 1,4 | 1,4 | 1,4 |
13 m | 1,9 | 1,8 | 1,7 | 1,6 | 1,6 | 1,6 | 1,6 |
14 m | 2,0 | 2,0 | 1,9 | 1,7 | 1,7 | 1,7 | 1,6 |
Alle Werte sind positiv und zu addieren |
Anlage 3
Anlage 4
555bb | yyggg1 | aaag2g2 | |||||||||
d | d1d2zoad | zoadd3d4 | zoadd3d4 | …… | h | h1h2zoah | zoahh3h4 | zoahh3h4 | …… | c | z1c1z1c2c0 |
f | f1f2zoaf | zoaff3f4 | zoaff3f4 | …… | r | r1r2zoar | zoarr3r4 | zoarr3r4 | …… | m | z1m1z1m2m0 |
s | s1s2zoas | zoass3s4 | zoass3s4 | …… | t | att1t2t2t2 | zoart3t4 | zoatt3t4 | …… | q | qzhwlwpwq0 |
v | v1v2zoav | zoavv3v4 | zoavv3v4 | …… | u | u1u2zoau | zoauu3u4 | zoaut3u4 | …… | w | w1w1wdw1zw2z |
n | n1n2zoan | zoann3n4 | zoann3n4 | …… | p | p1p1p2p2ap | …… | e | iki0izX |
Geheime Verschlußsache! GVS Nr.: A 276 094 № 000716. Ausfertigung Gebrauchsanweisung zur Überschlüsselung hydrometeorologischer Meldungen mit dem Verfahren KOBRA
Geheime Verschlußsache! GVS Nr.: A 276 094 № 000716. Ausfertigung = 4 Blatt G E B R A U C H S A N W E I S U N G zur Überschlüsselung hydrometeorologischer Meldungen mit dem Verfahren KOBRA Ag 17/II-1/74-1322
Geheime Verschlußsache! GVS-Nr.: A 276 094 .Ausf./Bl. 2 1. Allgemeines 1.1. Zweckbestimmung Das Schlüsselverfahren "KOBRA" dient der Schlüsselung stereotyper Nachrichten. Es ist für alle Nachrichten, die sich typisierten und vornehmlich durch Zahlenangaben ausdrücken lassen, geeignet. Durch die Trennung des stereotypen Teiles der Nachricht, der nicht mit übermittelt wird, ist eine Redundanz der Nachrichten ausge- schlossen. Damit haben die übermittelten Nachrichten einen sehr hohen Informationsgehalt und besonders kurze Übermittlungszeiten. 1.2. Sicherheit Das Verfahren bietet bei ordnungsgemäßer Anwendung absolute Sicher- heit für die geschlüsselte Nachricht. 1.3. Benutzerkreis Das Schlüsselverfahren "KOBRA" wird durch die Offiziere der Stäbe und hydrometeorologischen Einrichtungen der NVA, die es zu Erfül- lung der dienstlichen Aufgaben benötigen, benutzt. Alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen sind wie VS-Dokumente aufzubewahren. 1.4. Organisation der Verbindungen Die Organisation der Verbindungen erfolgt durch den Chiffrier- dienst der jeweiligen Stäbe in Verbindung mit den operativen Abteilungen bzw. Verwaltungen entsprechend den Festlegungen des vorgesetzten Stabes. 2. Teile und Aufbau des Verfahrens 2.1. Zu dem Verfahren gehören: - Formblätter - Schlüsselheft KOBRA - Gebrauchsanweisung mit Codeverzeichnissen - Hülle 2.2. Formblätter Die Formblätter enthalten den stereotypen Teil der Nachricht und geben die Reihenfolge der Nachricht an. Die Formblätter sind so aufgebaut, daß mehrere Angaben zu einer fünfstelligen Zahlengruppe zusammengefaßt werden. Zur Unterscheidung der einzelnen Formblätter bei Wiederzuordnung des übermittelten Textes zum richtigen Teil der Nachricht (Formblatt), tragen die Formblätter eine Numerierung, die mit in der Nachricht übermittelt wird. 2.3. Schlüsselheft "KOBRA" Im Schlüsselheft sind die Wurmtabellen zu einem Block zusammenge- faßt. Jede Wurmtabelle enthält 9 Wurmreihen, jede Wurmreihe 10 fünf- stellige Wurmgruppen. Jede Wurmreihe darf nur einmal zur Verschlüs- selung benutzt werden und ist nach Verbrauch abzustreichen. Für die Verschlüsselung erfolgt eine exemplargebundene Tabellenzuweisung. Sie ist auf der dafür vorgesehenen Umschlagsseite des Schlüsselhef- tes eingetragen. In jedem Exemplar dürfen nur die zugewiesenen Tabellen zur Ver- schlüsselung verwendet werden! Spätestens nach vollständiger Ausnutzng einer Wurmtabelle ist diese zu vernichten. Die Vernichtung der Wurmtabelle ist auf der dafür vorgesehenen Umschlagsseite des Schlüsselheftes zu regist- rieren. Die Festlegung der Gültigkeit der Schlüsselserien und die Zuweisung der Tabellen zur Verschlüsselung erfolgt im Plan der Gültigkeit der Codiermittel durch den Chiffrierdienst. 2.4. Im Anschluß an diese Gebrauchsanweisung sind Erklärungen und Code- verzeichnisse zu jedem Formblatt angebracht. Die Codierverzeichnisse dienen dazu, Wortphrasen in eine überschlüs- selungsreife Ziffernform zu überführen, bzw. einige Zahlenangaben zu kürzen. 3. Schlüsselung 3.1. Bildung der Kenngruppe Als Kenngruppe wird die jeweilige erste Gruppe einer Wurmreihe benutzt. Sie wird vor und nach jedem Spruch übermittelt und nicht zur Schlüsselung benutzt. Bei der Entschlüsselung von Nachrichten geht aus dem Tarnnamen des Absenders und der Tabellenzuweisung hervor, auf welchen Seiten des Schlüsselheftes die betreffenden Kenngruppen angegeben werden, der die Nachricht verschlüsselt hat (Weiterleitung). 3.2. Bildung de Zwischentextes Als Zwischentext wird der überschlüsselungsreife, in Zahlenform ausgedrückte Klartext der Nachricht bezeichnet. die erste Gruppe eines jeden Zwischentextes (erste Gruppe nach der Kenngruppe) wird durch die Nummer des Formblattes gebildet. Die Formblattnummer ist durch Voranstellung einer Null zu einer fünfstelligen Gruppe aufzufüllen und unter die zweite Wurmgruppe der jeweiligen Wurm- reihe zu schrieben. Alle übrigen Gruppen werden durch die übermittelnden Angaben gebildet. Durch die Leiste oberhalb der Spaltennumerierung auf den Formblättern wird die Länge der jeweiligen Angaben (Stelligkeit) angegeben. Reihe Datenangaben sind direkt als Zwischentext zu über- nehmen. Angaben, die sich nicht in Datenform ausdrücken lassen, sind mit den Formblättern zugeordneten Codeverzeichnissen in Ziffernform umzuwandeln. Die zu einer bestimmten Angabe des Formblattes gehörenden Begriffe sind im Code unter der gleichen Buchstabenkennzeichnung wie im Formblatt zu finden. (Angaben des Formblattes ohne Buchstabenkenn- zeichnung sind Datenangaben). 3.3. Verschlüsselung Der unter die Wurmgruppe geschriebene Zwischentext wird ziffern- weise, ohne Berücksichtigung der Zehnerstellen mit diesem addiert. Das Ergebnis der Addition ist nach Voran- und Nachstellung der Kenngruppe der zu übermittelnde Geheimtext der Nachricht. (Siehe Muster für die Schlüsselung) 3.4. Entschlüsselung Die der ersten und letzten Gruppe des Spruches entsprechende Kenn- gruppe aufzusuchen. Die Beachtung des Punktes 3.1. erleichtert dabei das Auffinden der Kenngruppe. Der erhaltene Geheimtext wird grup- penweise mit seiner zweiten Gruppe und der zweiten Gruppe der be- treffenden Wurmreihe beginnend über die Wurmgruppe geschrieben oder angehalten. Nach Subtraktion der Wurmgruppen von den Geheim- textgruppen erhält man den Klartext der Nachricht, der im Zusam- menhang mit dem der ersten entschlüsselten Gruppe entsprechenden Formblatt gelesen, den Inhalt der Nachricht ergibt. 4. Übermittlung, Rückfragen, Berichtigungen, Weiterleitungen 4.1. Übermittlung Die Übermittlung kann direkt aus dem Schlüsselheft durch den Bear- beiter erfolgen. Dabei ist streng darauf zu achten, daß nur der Geheimtext übermittelt wird. Wird der Spruch einer anderen Person, z. B. Nachrichtenpersonal, zur Übermittlung übergeben, ist der Geheimtext mittels Durchschreibverfahren auf ein Fs/Fu-Formular zu schreiben und dieses zu übergeben. Die gleichzeitige Übergabe von Klar- und Geheimtext, bzw. die Übergabe des Schlüsselheftes zur Übermittlung ist verboten. Bei Aufnahme von Sprüchen durch den Benutzer kann der Geheimtext sofort über die entsprechende Wurmreihe in das Schlüsselheft ge- schrieben werden. bei der Aufnahme des Geheimtextes durch andere Personen wird dieser auf ein Fs/Fu-Formular geschrieben und dieses durch den Benutzer so gefaltet, daß der Geheimtext zur Subtraktion über die betreffende Wurmreihe angehalten werden kann. 4.2. Rückfragen und Berichtigungen Rückfragen werden unter Angabe der Kenngruppe und der Stellenanzahl der betreffenden Gruppe im Geheimtext gehalten. Beispiel: Vom Spruch 98561 dritte Gruppe wiederholen. Als Antwort auf Rückfragen ist nur die Nennung der richtigen Geheimtextgruppe gestattet. Übermittlungs- und Rechenfehler werden nur durch Nennung des richtigen Geheimtextes berichtigt. Inhalt- liche Fehler, bei denen eine Veränderung des Klartextes vorgenommen wird, müssen durch Neuüberschlüsselung mit einer neuen Kenngruppe und einer neuen Wurmreihe korrigiert werden. 4.3. Weiterleitungen Sprüche, die einem Empfänger übermittelt werden, der sie nach Kenntnisnahme mit unverändertem Inhalt einem weiteren Empfänger zuleitet, werden nicht umgeschlüsselt, wenn sich der neue Empfänger im gleichen Schlüsselbereich befindet. Es wird der ursprüngliche Geheimtext mit Angabe des Tarnnamen des Stabes, der die Nachricht verschlüsselt hat, weitergeleitet. Sprüche, die gleichzeitig an mehrere Empfänger übermittelt werden sollen und inhaltlich völlig gleich sind, sind nur mit einer Kenngruppe und einer Wurmreihe zu verschlüsseln und an alle Empfän- ger mit gleichem Geheimtext zu übermitteln. Die Schlüsselung gleicher Texte mit verschiedenen Wurmreihen ist nur gestattet, wenn es die Verteilung der Schlüsselunterlagen erfordert. (Austausch der Nachrichten zwischen Korrespondenten verschiedener Schlüsselbereiche). Muster für die Ver- und Entschlüsselung Mit dem Formblatt 0121 sollen folgende Angaben übermittelt werden: Koordinaten des Beobachtungspunktes 3514734; Beobachtungstermin = 07 Uhr; Mittwoch; Wasserstand 273 cm; Stromrichtung entfällt, da Fluß; Stromgeschwindigkeit = 1,2 m/s; Seegang bis Wellenperiode entfallen; Wassertemperatur 8,3 C; Temperaturdifferenz Luft-Wasser = 2,3 Art des Eises = eisfrei; Entwicklung der Eislage unverändert; Schiffahrt ungehindert; weitere Angaben bis überschwemmte Gebiete entfallen; Passierbarkeit normal. 1. Verschlüsselung:
Wurmr.: 76481 33867 89000 13451 78905 12560 99970 62588 13524 00867 Zw.-te.: + 00121 35147 34074 27050 00000 08323 11000 00000 00001 Ge.-te.: 76481 33988 14147 47425 95955 12560 97293 73588 13524 00868 76481 KG KG 2. Entschlüsselung: Ge.-te.: 76481 33988 14147 47425 95955 12560 97293 73588 13524 00868 76481 Wurmr.:- 76481 33867 89000 13451 78905 12560 99970 62588 13524 00867 Zw.-te.: KG 00121 35147 34074 27050 00000 08323 11000 00000 00001 KG C o d i e r v e r z e i c h n i s zu den Formblättern 0120 - 0128
Hydrometeorologische Angaben Block 0120 |
Inhaltsverzeichnis | |
Formblatt 0120: | Übermittlung meteorologischer Angaben von Beobachtungsstellen bzw. -stationen der LSK/LV, der VM und der Landstreitkräfte an vorgesetzten Stab bzw. meteoro- logische Auswertezentrale. |
Formblatt 0121; | Übermittlung hydrologischer Angaben von Beobachtungsstellen in den Landstreit- kräften und der VM an vorgesetzten Stab bzw. hydrometeorologischen Auswertezen- trale. |
Formblatt 0122: | Übermittlung von Angaben über mittleren Höhenwind unter stationären Bedingun- gen und Übungen. |
Formblatt 0123: | Mittlerer Höhenwind (für gefechtsmäßigen Bedingungen). Inhalt stimmt größten- teils mit Formblatt 0122 überein. Inkrafttreten wird gesondert festgelegt. |
Formblatt 0124: | Übermittlung von hydrometeorologischen Warnmeldungen an Einrichtungen und Stäbe der NVS bis Ebene Verband, Geschwader und Flottillen. |
Formblatt 0125: | Übermittlung kurzfristiger Wettervorhersagen von Beratungszentralen an Ein- richtungen und Stäbe der NVA bis Verband, Geschwader und Flottillen. |
Erklärung und Code zum Formblatt 0120: (meteorologische Angaben)
Koordinaten des Beobachtungspunktes | siebenstellig, codiert, für Beobachtungspunktes Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer. | |
Jahr | Jahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beo- bachtungspunktes mit Stationskennziffer gemeldet (z. B. 1968 = 68). | |
Beobachtungstermin | ganze Stunden; bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden (z. B. 04.29 Uhr = 04; 13.30 Uhr = 14). | |
Wochentag (Y) | Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3). | |
Gesamtbedeckungsgrad | Teil des Himmelgewölbes in Achtel, der mit Wolken, unabhängig von ihrer Gattung und Höhe, bedeckt ist (z. B. halb bedeckt = 4/8 = 4). | |
Windrichtung | Zehnergrad (z. B. Wind aus 360° = 32). Bei schwachen, veränderlichen oder umlaufenden Winden wird 99, bei Windstille 00 gemeldet. | |
Windgeschwindigkeit | in Bodennähe in m/s (z. B. 7 m/s = 07; Windstille 00). | |
Sichtweite | äußerste Entfernung, bis zu der markanten Erscheinungsform in der Landschaft (Berge, Waldränder, Bauwerke) in annähernd horizontaler Richtung unter gewöhnlichen Be- leuchtungsverhältnissen noch in den Umrissen erkennbar sind. Wird in 100 m-Stufen angegeben (z. B. 600 m = 06; 5 km = 50). Über 10 km werden die Ziffern 99, bis 50 m 00 gemeldet. | |
Wetterzustand (ww) | zum Zeitpunkt der Beobachtung; (s. Code; z. B. Wetterleuchten = 23); auflösender Nebel = 42; starker Regen = 65). | |
Wetterverlauf (W) | in der letzten Stunde vor der Beobachtung (s. Code). Bei mehreren Wettererscheinungen jeweils die mit höchster Schlüsselzahl melden (z. B. Schauerniederschlag und Gewitter, es wird Gewitter = 9 gemeldet). | |
Luftdruck am Boden | in Millibar (mb) unter Weglassung der Tausender und Hunderter (z. B. 1021,4 mb = 214; 998,6 mb = 986). | |
Lufttemperatur | in 2 Meter Höhe über dem Erdboden in ganzen Grad. (ab ,5 aufrunden; bis ,4 abrunden). Bei negativen Temperaturen vor Verschlüsselung zum Absolutbetrag der Temperatur 50 addieren (z. B. -13°C = 13 + 50 = 63). | |
Gruppenkennziffer 8 | Wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß mit den nachfolgenden vier Ziffern Bewölkungsverhältnisse gemeldet werden. | |
Bedeckungsgrad der bedeutendste Wolken- gattungen | Teil der Himmelsgewölbe in Achtel, der von der dieser Gruppe gemeldeten Wolkengattung bedeckt ist (z. B. 6/8 = 6). | |
Bedeutendste Wolkengattung (C) | nach Code. Bei gleichzeitig verschiedenen Wolkengattungen, die mit höchster Schlüsselziffer melden. (z. B. Federwolken, mittelhohe Haufenwolken und Haufenschichtwolken; es wird 6 gemeldet). | |
Höhe der Wolken- untergrenze | gemessen oder geschätzt in 100 m-Stufen (z. B. 1500 m = 15). Die höchste Schlüsselzahl ist 25 für Untergrenze über 2500 m. | |
Taupunkttemperatur Luftdrucktendenz (a) | (s. Code) Art der Luftdruckveränderung in den letzten 3 Stunden vor dem Beobachtungstermin. | |
Temperaturdifferenz 0,5 - 2,0 m | Differenz in 0,5 m und 2.0 m Höhe; wird in Zehntel-Grad angegeben (z. B. 1,8°C = 18). Bei negativen Differenzen (Temperatur in 0,5 m ist niedriger als in 2,0 m) wird zum Absolut- betrag (ohne Komma) die Zahl 50 addiert (z. B. -0,8° = 08 + 50 = 58). | |
Gruppenkennziffer 2 | Wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß nachfolgend Extremwerte der Lufttemperatur, Erdbodenzustand und Schneehöhe gemeldet werden. Meldung 2 x täglich (nach 06.00 und 18.00 Uhr). | |
Extremwert der Luft- temperatur | abends höchsten Wert zwischen 06. 00 Uhr und 18.00 Uhr (Maximum) und früh tiefsten Wert zwischen 18.00 und 06.00 Uhr melden. Wurden die Extremtemperaturen nicht bestimmt, 99 melden. | |
Erdbodenzustand und Schneehöhe (E und S) | (s. Code) |
Code zahl | Y | ww | W | a | c | E | s | ||
0 | *1 | 0 | keine Angaben | höchstens halb bedeckt | keine Angaben | wolkenlos oder nicht beobach. | keine Angaben | kein Schnee | |
6 | Staubtrübung | ||||||||
1 | Sonntag | 1 | Bodennebel | teils mehr, teils weniger als halb bedeckt | Federwolken (Ci) oder Schäfchenwolken (Cc) | Trocken | 0 - 2 cm | ||
7 | Gewitter o.Reg. | ||||||||
2 | Montag | 2 | Dunst | mehr als halb bedeckt | stei- gend | Schleier- wolken (Cs) | feucht oder naß | 2 - 5 cm | |
3 | Wetterleuchten | ||||||||
3 | Dienstag | 0 | leicht/mäßig | Schneetreiben/ Schneefegen | gleich- bleibend | mittelhohe Haufen- wolken (Ac) | gefroren ohne Schnee | 5 - 10 cm | |
5 | stark | ||||||||
4 | Mittwoch | 2 | auflösend | Nebel, Eisnebel o. Staubtrübung | mittelhohe Schicht- wolken (As) | Glatteis ohne Schnee | 10 - 15 cm | ||
6 | gleichb/verdich. | ||||||||
5 | Donnerstag | 0 | leicht/mäßig | Sprühregen (Niesel) | Regenschicht- wolken (Ns) | weniger als halb mit Eis o. Schnee bedeckt | 15 - 25 cm | ||
5 | stark | ||||||||
6 | Freitag | 0 | leicht/mäßig | Regen | Haufenschicht- wolken (Sc) | mehr als halb mit Eis oder Schnee bedeckt | 25 - 50 cm | ||
5 | stark | ||||||||
7 | Sonnabend | 0 | leicht/mäßig | Schnee oder Schnee m. Regen | fallend | Schichtwolken (St) | alles mit Eis oder Schnee bedeckt | 50 -100 cm | |
5 | stark | ||||||||
8 | 2 | Regenschauer | Schauernieder- schlag | Haufenwolken (Cu) | weniger als halb mit trok- kenem Schnee bedeckt | 1 - 2 m | |||
6 | Schneeschauer | ||||||||
9 | 0 | leicht/mäßig | Gewitter mit Regen | Gewitterwolken (Cb) | alles mit trockenem Schnee bedeckt | über 2 m | |||
5 | stark | ||||||||
*1 nach meteorologischen ww - Code. Bei Unkenntnis dieser Code wird nebenstehende angewandt. |
Erklärung und Code zum Formblatt 0121: (hydrologische Angaben)
Koordinaten des Beobachtungspunktes | siebenstellig, codiert; für Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer. | |
Stationskennziffer | fünfstellig, wie für Beobachtungsstellen des meteorologischen Dienstes der LSK/LV und der VM festgelegt. | |
Jahr | Jahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beobachtungspunktes mit Stationskennziffer gemeldet. (z. B. 1968 = 68). | |
Beobachtungstermin | ganze Stunden; bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden (z. B. 04.29 Uhr = 04; 13.30 Uhr = 14). | |
Wochentag (Y) | Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3). | |
Wasserstand | in Dezimeter (z. B. 384 cm = 38). Ab 990 cm wird die Schlüsselzahl 99 gemeldet. Für Pegelstationen gilt Pegelnull = NN - 500 cm. | |
Stromrichtung (D) | Richtung aus der das Wasser strömt (s. Code). Bei Flüssen wird 0 angegeben. | |
Stromgeschwindigkeit (f) | (s. Code) | |
Seegang (S) | (s. Code) | |
Charakteristik des Seeganges (F) | Verhältnis zwischen Windsee und Dünnung (s. Code). | |
Wellenrichtung (D) | Richtung aus der Wellen kommen (s. Code). | |
Wellenhöhe (Hw) | mittlere Höhe (s. Code). | |
Wellenlänge (L) | (s. Code) | |
Wellenperiode )Pw) | mittlerer Zeitabstand zwischen gleichen Wellenelementen (s. Code). | |
Wassertemperatur | auf Zehntel-Grad genau (z. B. 16,3 °C = 163). Bei negativen Temperaturen zum Absolutbetrag unter Weglassung des Kommas 500 addieren (z. B. -0,6°C = 006 + 500 = 506). | |
Temperaturdifferenz Luft-Wasser | Temperaturunterschied zwischen Wasseroberfläche und Luft. Bei Differenzwerten bis 9,9°C in Zehntel-Grad Celsius melden (z. B. 3,6°C = 36). Bei Differenzwerten von 10°C und mehr in ganzen Grad melden (z. B. 12°C = 12). Bei negativen Differenzwerten (Wasser wärmer als Luft) zum Absolutbetrag der Differenz (unter Weglassung des Kommas) 50 addieren (z.B. -3,6°C = 36 + 50 = 86; -13°C = 13 + 50 = 63). bei negativen Differenzwerten ab -5°C wird nach erfolgten Addition von 50 die Hunderterstelle weggelassen (z. B. -6,7°C = 67 + 50 = 117 = 17). | |
Art des Eises bei Verlauf des Eisrandes (c2, Pe, k, r, e) | (s. Code) | |
Minimale und Maximale Eisstärke | in cm (z- B. 25 cm = 25). Eisstärken von 99 cm und mehr mit 99 melden. | |
Schneehöhe auf Eis | Schneebelag auf Eis in Dezimetern (z. B. 50 cm = 5). | |
Länge und Breite überschwemmter Gebiete | annäherndes Ausmaß in Kilometer. Die Koordinaten des Beobachtungspunktes bezeichnen den Mittelpunkt des Gebietes. | |
Passierbarkeit von Wasserhindernissen (K) | (s. Code) |
Code- zahl | Y | D | f in m/s | S | F | Hw in m | L in m | Pw sek. | c2 | Re | k | r in sm | e Eis im | K |
0 | keine Angaben | |||||||||||||
1 | Sonntag | NO | 0 - 0,1 | 0 - 1 | Windsee vorherr- schend | kl. als 1/4 | überw. unter 8 | kl. als 2 | eisfrei | Eislage unver- ändert | Schiffahrt unbehindert | bis zu 1 | NO | norm. |
2 | Montag | O | 0,1 - 0,2 | 1 - 2 | Dünung vorherr- schend | 1/4 - 1/2 | 8 - 18 | 2 - 3 | Neueis | Eislage verbessert sich | Nur für Holz- schiffe ohne Eisschutz gefährlich | 1 - 2 | O | ersch- wert |
3 | Dienstag | SO | 0,2 - 0,4 | 2 - 3 | Windsee u. Dünung nicht zu untersch. | 1/2 - 1 | 18 - 25 | 3 - 4,5 | schwaches (Küsten)- Festeis (5 - 15 cm) | Eislage verschl. sich | ohne Eisbrecher für schwachge baute Schiffe gefährlich | 2 - 4 | SO | stark er- schw. |
4 | Mittwoch | S | 0,4 - 0,8 | 3 - 4 | Dünung quer zur Windsee | 1 - 1 1/2 | 25 -32 | 4,5 - 6 | sehr loke- res Treib- eis | Eis bricht auf | Nur f. starkge- baute Schiffe mit starker Masch. möglich | 4 - 6 | S | nicht mögl. |
5 | Donnerstag | SW | 0,8 - 1,5 | 4 - 5 | Seegang durch Eis- verh. beein trächtigt | 1 1/2 - 2 | 32 - 43 | 6 - 7,5 | Zusammenge- schobener Eisbrei | Eis öffnet sich wiet. o. treibt ab | Eisbrecher un- terst. notf. d. Schiffahrt | 6 - 8 | SW | |
6 | Freitag | W | 1,5 - 3,0 | 5 - 6 | 2 - 2 1/2 | 43 - 54 | 7,5 - 9,5 | starkes (Küsten)- Festeis (üb. 15 cm) | Eis friert zusammen | in angelegter Rinne unbe- hindert | 8 - 12 | W | ||
7 | Sonnabend | NW | 3,0 - 6,0 | 6 - 7 | 2 1/2 - 3 | 64 - 67 | 9,5 - 11,5 | dichtes Treibeis | Eis treibt o. schiebt sich zus. | nur m. direkter Eisbrecher- hilfe möglich | 12 - 16 | NW | ||
8 | N | 6 - 10,0 | 7 - 8 | 3 - 3 1/2 | 67 - 80 | 11,5 - 13,5 | sehr dichtes Treibeis | Warnung von Pack- eiswällen | Eisbrecher- hilfe nur für eisverstärkteSchiffe | 16 - 20 | N | |||
9 | über 10,0 | 8 - 9 | üb. 3 1/2 | über 8 | üb. 13,5 | zusammenge- schob. Eis, Packeis | Warnung v. Eispressung o. Packeis- bildung | Schiffahrt hat aufgehört | üb. 20 | Schiff inner- halb d. Eises |
Erklärung und Code zum Formblatt 0122: (mittlerer Höhenwind)
Gruppenkennziffer 0 | wird stets unverändert angegeben. | |
Monat | zweistellige Zahl (z. B. Juni = 06). | |
Jahr | zweistellige Zahl (z. B. 1967 = 67). | |
Zonenangabe | Teil des Gebietes der DDR, für den die übermittelten Windangaben Gültigkeit haben (s. Code). | |
Tag | Tag der Windmessung als zweistellige Zahl (z. B. 13. = 13). | |
Beobachtungstermin | Zeitpunkt der Messung als ganze Stunden. (z. B. 07.00 Uhr = 07, bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden). | |
Mittlere Windrichtung und -geschwindigkeit in den Höhenschichten 1 - 6 | die Zusammensetzung der Gruppen 5 - 10 des Formblattes ist gleich. Die erste Ziffer = Nummer der Höhenschicht, zweite und dritte Ziffer = Richtung des mittleren Windes in Zehner-Grad (z. B. aus 250 = 25). Die vierte und fünfte Ziffer = Geschwindigkeit des mittleren Windes in Zehner-km/h (z. B. 50 km/h = 05; 120 km/h = 12). |
Höhenschichten: | 1 | = | 0 - 1,5 km |
2 | = | 0 - 3,0 km | |
3 | = | 0 - 6,0 km | |
4 | = | 0 - 12,0 km | |
5 | = | 0 - 18,0 km | |
6 | = | 0 - 24,0 km | |
7 | = | entfällt |
Code zahl | Zonenangabe |
1 | Raum nördlich der Linie Wittenberge - Angermünde bis zur Staatsgrenze |
2 | Raum zwischen den Linien Wittenberge - Angermünde und Halberstadt - Cottbus |
3 | Raum südlich der Linien Halberstadt - Cottbus bis zur Staatsgrenze |
Erklärung und Code zum Formblatt 0123: (mittlerer Höhenwind)
Koordinaten des Beobachtungspunktes | siebenstellig, codiert; für Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer | |
Stationskennziffer | fünfstellig, wie für Beobachtungsstellen des meteorologischen Dienstes der LSK/LV und der VM festgelegt. | |
Jahr | Jahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beobachtungsstandpunktes mit Stationskennziffer gemeldet (z. B. 1967 = 67). | |
Beobachtungstermin | ganze Stunden, bis 29 Minuten abrunden; ab 30 Minuten aufrunden (z. B. 04.23 Uhr = 04). | |
Wochentag (Y) | Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3). | |
Mittlere Windrichtung und -geschwindigkeit in den Höhenschichten 1 - 6 | die Zusammensetzung der Gruppen 5 - 10 des Formblattes ist gleich. Die erste Ziffer = Nummer der Höhenschicht, die zweite und dritte Ziffer = Richtung des mittleren Windes in Zehner-Grad (z. : aus 250° = 25). Die vierte Ziffer = Geschwindigkeit des mittleren Windes in Zehner-kn/h (z. B. 50 km/h = 05; 120 km/h = 12). |
Höhenschichten: | 1 | = | 0 - 1,5 km | Code- zahl | Wochentag | |
2 | = | 0 - 3,0 km | 1 | Sonntag | ||
3 | = | 0 - 6,0 km | 2 | Montag | ||
4 | = | 0 - 12,0 km | 3 | Dienstag | ||
5 | = | 0 - 18,0 km | 4 | Mittwoch | ||
6 | = | 0 - 24,0 km | 5 | Donnerstag | ||
7 | = | entfällt | 6 | Freitag | ||
7 | Sonnabend | |||||
8 | ||||||
9 | ||||||
0 |
Erklärung und Code zum Formblatt 0124: (hydrometeorologischer Warnung)
Art der gefährlichen Erscheinungen (W2) | meteorologische oder hydrologische Erscheinung, vor der gewarnt wird (s. Code). | |
Beginn und Dauer der gefährlichen Erscheinung | 1. Tag des Beginns der gefährlichen Erscheinung als zweistelliges Datum 2. Uhrzeit des Beginns der gefährlichen Erscheinung in ganzen Stunden 3. Dauer des Auftretens der gefährlichen Erscheinung in ganzen Stunden. | |
Gültigkeitsbereich (B) | Raum, in dem Auftreten der gefährlichen Erscheinung erwartet wird, (s. Code). Mit den beiden nachfolgenden Ziffern kann in den Teilstreitkräften nach besonderen Festlegungen der Gültigkeitsbereich weiter abgegrenzt werden. Erfolgt keine weitere Bezeichnung, dann 00 setzen. | |
Gesamtbedeckungsgrad | Teil des Himmelsgewölbe in Achtel, der mit Wolken, unabhängig von ihrer Gattung und Höhe bedeckt ist (z. B. halb bedeckt = 4/8 = 4). | |
Windrichtung | in Zehner-Grad (z. B. Wind aus 320° = 32). Bei schwachen, veränderlichen oder umlaufenden Winden die Ziffer 99, bei Windstille 00 melden. | |
Windgeschwindigkeit | in Bodennähe in m/s (z. B. 7 m/s = 07; Windstille 00). | |
Sichtweite | äußerste Entfernung, bis zu der markanten Erscheinungsformen in der Landschaft (Berge, Waldränder, Bauwerke) in annähernd horizontaler Richtung unter gewöhnlichen Beleuchtungsverhältnissen noch in Umrissen erkennbar sind. Wird in 100 m-Stufen angegeben (z. B. 600 m = 06; 5 km = 50). Über 10 km werden die Ziffern 99, bis 50 m wird 00 gemeldet. | |
Lufttemperatur | in 2 m Höhe über den Erdboden in ganzen Grad. (ab ,5 aufrunden bis ,4 abrunden). Bei negativen Temperaturen vor Verschlüsselung zum Absolutbetrag der Temperatur 50 addieren (z. B. -13°C = 13 + 50 = 63). | |
Gruppenkennziffer 8 | wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß mit den nachfolgenden vier Ziffern Bewölkungsverhältnisse gemeldet werden. | |
Bedeckungsgrad der bedeutendsten Wolken- gattungen | Teil des Himmelsgewölbes in Achtel, der von der in dieser Gruppe gemeldeten Wolkengattung bedeckt ist. (z. B. 6/8 = 6). | |
Bedeutendste Wolken- gattung (C) | (s. Code). Bei gleichzeitig verschiedenen Wolkengattungen, die mit höchster Schlüsselkennziffer melden. (z. B. Federwolken, mittelhohe Haufenwolken, Haufenschichtwolken; es wird 6 gemeldet). | |
Höhe der Wolkenuntergrenze | gemessen oder geschätzt in 100 m-Stufen (z. B. 1500 m = 15). Die höchste Schlüsselzahl ist 25 für Untergrenzen über 2500 m. | |
Niederschlagshöhe | in cm. (Für Regen oder Schnee) | |
Niederschlagsart (ar) | (s. Code) | |
Wasserstandszunahme von - bis | untere und obere Grenze des Wasserstandes bei Hochwasser in Dezimeter (z. B. 384 cm = 38); über 990 cm 99 melden. | |
Seegang (S) | (s. Code) | |
Art des Eises (c2) | (s. Code) | |
Entwicklung der Eislage (Re) | (s. Code) | |
Art und Intensität der gefährlichen Erscheinungen in der Atmosphäre (wa) | (s. Code) | |
Untergrenze/Obergrenze | Begrenzung der Schicht der Atmosphäre in ganzen Kilometern, in der die gefährliche Erscheinung erwartet wird. Bei Angabe der mittleren Höhe der Erscheinung werden in beiden Spalten gleiche Zahlen gemeldet. |
Code zahl | w2 | B | C | ar | S | c2 | Re | Wa |
0 | Hohe Wind- geschwindigk. Turbulenz | Standort | Keine Angaben | Keine Angaben | - | Keine Angaben | Keine Angaben | Keine Angaben |
1 | Hochwasser | Unter- bringungs- raum | Federwolken (Ci) oder Schäfchenw. (Cc) | Regen- schauer | 0 - 1 | eisfrei | Eislage unverändert | Vereisung leicht |
2 | Sichtver- schlechte- rung | Konzentrie- tungsraum | Schleier- wolke (Cs) | Schnee- schauer | 1 - 2 | Neueis | Eislage verbessert sich | Vereisung mäßig |
3 | niedrige Wolken | Handlungs- raum der Armee | mittelhohe Haufenwolken (Ac) | Hagel | 2 - 3 | schwaches (Küsten)-Fest- eis 5 - 15 cm | Eislage ver- schlechter sich | Vereisung stark |
4 | Nieder- schlag | Handlungs- raum der Division | mittelhohe Schleierwolk. (As) | Eisregen oder Eiskörner | 3 - 4 | sehr lockeres o. lockeres Treibeis | Eis bricht auf | Turbulenz leicht |
5 | hohe Luft- temperaturen | Raum der Luft- landung | Regenschicht- wolken (Ns) | gefrierender Niederschlag | 4 - 5 | zusammenge- schobener Eisbrei | Eis öffnet sich weiter u. treibt ab | Turbulenz mäßig |
6 | Seegang | Raum der Seelandung | Haufenschicht- wolken (Sc) | 5 - 6 | starkes (Küsten)-Fest- eis üb. 25 cm | Eis friert zusammen | Turbulenz stark | |
7 | Schneetrei- ben, Eisglät- te,Vereisung | Handlungs- raum der VM | Schicht- wolken (St) | 6 - 7 | dichtes Treibeis | Eis treibt o. schiebt sich zusammen | Strahlstrom 100 - 200 km/h | |
8 | plötzlicher o. starker Frost | Handlungs- raum der LSK/LV | Haufenwolken (Cu) | 7 - 8 | sehr dichtes Treibeis | Warnung vor Packeis- wällen | Strahlstrom 200- 300 km/h | |
9 | Gewitter | Handlungs- raum des Gegners | Gewitter- wolken (Cb) | 8 - 9 | zusammenge- schobenes Eis, Packeis | Warnung vor Eispressung o. Packeisbildg. | Strahlstrom über 300 km/h |
Erklärung und Code zum Formblatt 0125: (Wettervorhersage)
Wochentag (Y) | (s. Code). | |
Uhrzeit (GG) | Beginn der Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden (z. B. 18 Uhr = 18). | |
Dauer (nn) | Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden. | |
Gültigkeitsbereich (B) | Raum, für den die Vorhersage Gültigkeit hat (s. Code). Mit nachfolgenden 4 Ziffern wird Gültigkeitsbereich weiter abgegrenzt. | |
Menge und Charakter der Gesamtbewölkung (Ng) | erwarteter Bedeckungsgrad der Gesamtbewölkung und deren vertikale Schichtung (s. Code). Zu den Wolken vertikaler Entwicklung gehören Quellwolken (Cu) und Regenschichtwolken (Ns). | |
Windrichtung (D) | Himmelsrichtung, aus der im Mittel der Wind erwartet wird (s. Code). | |
Windgeschwindigkeit (f) | erwartete mittlere Windgeschwindigkeit (s. Code). | |
Maximale Windgeschwindigkeit (fx) | erwartete höchste Windgeschwindigkeit (s. Code). | |
Zeitraum des Auftretens (tx) | Zeitraum in dem das Auftreten der höchsten Windgeschwindigkeit erwartet wird (s. Code). | |
Horizontale Sichtweite (V) | erwartete mittlere horizontale Sichtweite (s. Code). | |
Extreme der horizontalen Sichtweite (Vx) | im Vorhersageraum erwartete minimale oder maximale horizontale Sichtweite (s. Code) | |
Zeitraum des Auftretens (tx) | Zeitraum, in dem das Auftreten der extremen horizontalen Sichtweite erwartet wird (s. Code). | |
Wettererscheinung (W) | im Vorhersageraum charakteristische oder markante Wettererscheinung (s. Code). | |
Zeitraum des Auftretens (tw) | Zeitraum, in dem das Auftreten der Wettererscheinung erwartet wird (s. Code). | |
Menge der Wolkengattung (Nc | erwarteter mittlerer Bedeckungsgrad in Achtel (z. B. 5/8 = 5). | |
Bedeutendste Wolkengattung (C) | im Vorhersageraum erwartete Wolkengattung. Bei gleichzeitig mehreren Gattungen wird die mit höchster Schlüsselziffer angegeben (s. Code). | |
Wolkenuntergrenze (h) | erwartete mittlere Untergrenze (s. Code). | |
Extreme Wolkenuntergrenze (hx | im Vorhersageraum erwartete niedrigste oder höchste Untergrenze (s. Code). | |
Zeitraum des Auftretens (tx | Zeitraum, in dem das Auftreten der extremen Untergrenze erwartet wird (s. Code). | |
Lufttemperatur (Ta, Tb | erwartete Werte in den Zeiträumen ta und tb. In der Regel werden mit diesen Werten die Tageshöchsttemperaturen und tiefsten Nachttem- peraturen vorhergesagt. | |
Zeiträume des Auftretens (ta, tb) | Zeiträume, in denen das Auftreten Ta und Tb erwartet wird. | |
Tendenz der Lufttemperatur (at) | erwartete Art der Änderung der Lufttemperatur nach Beendigung der Gültigkeit der Vorhersage (s. Code). | |
Seegang (Sc, Sd) | erwarteter windabhängiger Zustand der Meeresoberfläche in den Zeiträumen tc und td (s. Code). | |
Zeiträume des Auftretens (tc, td) | Zeiträume, in denen das Auftretens der Stärken des Seegangs Sc und Sd erwartet wird. | |
Charakteristik des Seegangs (F) | erwartete Beziehung zwischen Windsee und Dünung (s. Code). | |
Zusätzliche Angaben | Mit dieser Gruppe können zu einem Element der Vorhersagen zusätzliche Präzisierungen gegeben werden. | |
Nummer der Gruppe | Kennzeichnung der Gruppe, auf die sich die zusätzlichen Angabe bezieht (mögliche Schlüsselzahl 5 bis 9, d. h. 5. bis 9. Gruppe). | |
Nummer der Spalte | Kennzeichnung der Spalte innerhalb der Gruppe, auf die sich die zusätzliche Angabe bezieht (mögliche Schlüsselzahl 1 bis 5, d. h. 1. bis 5. Spalte). | |
Mittelwert | erwarteter Mittelwert der zusätzlichen Angaben (s. Code). | |
Extremwert | erwarteter Extremwert der zusätzlichen Angaben (Minimum oder Maximum (s. Code). Lassen sich keine getrennten Aussagen für Mittel- und Extremwert machen, dann Schlüsselzahl für den Mittelwert zweimal geben. | |
Zeitraum des Auftretens | Zeitraum, auf den die zusätzlichen Angaben bezogen sind. |
Code zahl | Y | B | Ng | D | f, fx m/s | tx,y,b,c,d,w | V,Vx | W | C | h,hx m | Ta,b | at | S | F | ||
0 | Stand ort | gering bewölkt 0 - 2/8 | Wind- stille | Wind- still | im gesamt- ten oder größten T. | *1 | unter 50 m | höchst. halb bedeckt | Wolkenlos | 0 - 50 | unter - 10°C | nicht vorhergesagt | ||||
1 | Sonntag | Unter bring raum | ein schich- tig | 2 bis 5/8 | NO | 1 - 3 | zu Beginn | 50 - 200 m | weniger a. halb bedeckt | Federw. (Ci) oder Schäfw.(Cc) | 50 - 100 | -10°C bis -5°C | schwach steigend | 0 - 1 | Windsee vorherr- schend | |
2 | Montag | Konz. trier raum | vertik. Entw. | O | 3 - 6 | in der ersten Hälfte | 200 - 500 m | mehr a. halb bedeckt | Schleier- wolken (Cs) | 100 - 200 | -5°C bis -1°C | steigend | 1 - 2 | Dünung vorherr- schend | ||
3 | Dienstag | Hand lgr. d Armee | mehr- schich- tig | SO | 6 - 9 | in der zweiten Hälfte | 500 - 1000 m | Schnee- treiben/ -fegen | mittelh. Haufenw. (Ac) | 200 - 300 | um 0°C (±1°C) | stark steigend | 2 - 3 | Windsee u. Dünung n. untersch. bar | ||
4 | Mittwoch | Hand- lgr. d. Divis. | ein- schich- tig | 5 bis 8/8 | S | 9 - 12 | zu Ende | 1 - 2 km | Nebel | mittelh. Schichtw. (As) | 300 - 600 | 1°C bis 5°C | gleich- bleibend | 3 - 4 | Dünung quer zur Windsee | |
5 | Donnerstag | Raum d. La. landg | vertik. Entw. | SW | 12 - 15 | morgens | 2 - 4 km | Sprüh- regen | Regen- schichtw. (Ns) | 600 - 1000 | 5°C bis 10°C | 4 - 5 | Seegang d. Eis beeintr. | |||
6 | Freitag | Raum d. See landg | mehr- schich- tig | W | 15 - 20 | tagsüber | 4 - 10 km | Regen | Haufen- schichtw. (Sc) | 1000 - 1500 | 10°C bis 15°C | leicht zurück- gehend | 5 - 6 | |||
7 | Sonnabend | Hand- lgr. d. VM | ein- schich- tig | 8/8 | NW | 20 - 25 | abends | 10 - 20 km | Schnee mit Regen | Schicht- wolken (St) | 1500 - 2000 | 15°C bis 20°C | zurück- gehend | 6 - 7 | ||
8 | Hand- lgr. d LSK/LV | vertik. Entw. | N | 25 - 30 | nachts | 20 - 25 km | Schauer- nieder- schlag | Haufen- wolken (Cu) | 2000 - 2500 | 20°C bis 25°C | stark zurück- gehend | 7 - 8 | ||||
9 | Hand- lgr. d. Gegn. | mehr- schich- tig | ver- änd- lich | üb. 30 | zeitweilig | üb. 50 km | Gewitter | Gewitter- wolken (Cb) | üb. 2500 | 25°C bis 30°C | 8 - 9 | |||||
*1 … des Vorhersageraumes |
Erläuterung und Code zu den Formblättern 0126 bis 0128: (Wind- und Sturmwarnung, Nebelwarnung, hydrologische Warnung/VM)
Wochentag (Y) | der Herausgabe der Warnung (s. Code). | |
Uhrzeit | der Herausgabe der Warnung (ganze Stunden) | |
Art der Warnung (w2w2 | Art der gefährlichen Erscheinung, vor der gewarnt wird (s. Code). | |
Gültigkeitsbereich der Warnung | Zahlenmäßige Angabe des Gebietes, in dem die gefährliche Erscheinung erwartet wird (nach besonderen Festlegungen). | |
folgende Erklärungen nur für 0126: | ||
Windrichtung (D1D2) | vorhergesagte vorherrschende Windrichtung (s. Code; z. B. 23 = Ost bis Südost). | |
Windrichtungsänderung(Do) | vorhergesagte Änderung der Windrichtung (s. Code). | |
Windrichtung (D2D2) | vorhergesagte vorherrschende Windrichtung nach der Änderung Do (s. Code). | |
Windstärke(f1f1,f2f2) | niedrigste bzw. höchste vorhergesagte Windstärke (s. Code). | |
Zusätzliche Angaben (bf) | (s. Code). | |
folgende Erklärungen nur für 0127: | ||
Örtliche Angaben (no) | räumliche Verteilung des Nebels (s. Code). | |
Sichtweite im Nebel (n1) | Angaben über geringste und größte Sichtweite (s. Code). | |
Zeitliche Änderung (n3) | Intensität des Nebels (s. Code). | |
folgende Erklärungen nur für 0128: | ||
Wasserstand | untere und obere Grenze des vorhergesagten Wasserstandes in Dezimeter. | |
Eisbildung (O) | Angaben über erwartete oder beobachtete Eisbildung (s. Code). |
Code zahl | D1D1; D2D2 | Do | bf | no | n1 | n3 | O | f1f1; f2f2 | Y | w2w2 |
0 | keine Angaben | 00 - keine Angabe 01 - 1 Beaufort 02 - Beaufort . . . . . . . . 12 -12 Beaufort | 11 - Windrichtung 12 - Sturmwarnung 13 - Orkanwarnung 14 - Gewitterwarnung 21 - Windwarnung aufge- hoben 22 - Sturm- durch Wind warnung ersetzt 23 - Orkan. durch Sturm- warnung ersetzt 24 - Gewitterböenwarnung aufgehoben 25 - alle Warnungen auf- gehoben 35 - Nebelwarnung 45 - Nebelwarnung aufge- hoben 56 - Hochwasserwarnung 57 - Niedrigwasserwarnung 66 - Hochwasserwarnung aufgehoben 67 - Niedrigwasserwarnung aufgehoben 78 - Warnung vor Eisbildung | |||||||
1 | NO | rechts- drehend | stärker böig | vereinz. örtlich | unter 1/4 kblg | wech selnd | in Binnen u. Bodden- gewäs. zu erwarten | Sonntag | ||
2 | O | rück- drehend | einzelne Sturmböen | strich- weise | 1/4 - 1 kblg. | schwä. werdd. | im küsten.- nah.See- geb. zu erwarten | Montag | ||
3 | SO | wechsel. zw. angeg. Richtung | häufige Sturmböen | ver- breitet | 1 - 3 kblg. | dicht. werdd. | im frei. seegeb. zu erwarten | Dienstag | ||
4 | S | Orkan- böen | an Küsten | 3 - 5 kblg. | in Binn. gewäss. beobacht. | Mittwoch | ||||
5 | SW | einzelne Gewitter- | im küst.- nah. See- gebiet beobacht. | Donnerstag | ||||||
6 | W | im frei. Seegeb. beobacht. | Freitag | |||||||
7 | NW | Sonnabend | ||||||||
8 | N | |||||||||
9 | ver- änder- lich |
Worteil mit Codebezeichnungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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HSS = Haverie-Spreng-System 8K14 = Operativ-taktische Rakete
Vertrauliche Verschlußsache! BArch*363 VVS-Nr.: A 622 200 1340 Ausfertigung = 40 Blatt MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
ORDNUNG |
des Ministers für Nationale Verteidigung über taktische Zeichen für die Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Januar 1984 Minister für Nationale Verteidigung H O F F M A N N Armeegeneral Nachweis über Einarbeitung von Änderungen
Änderung | Einarbeitung | ||
Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen II. Taktische Zeichen 1. Führungsstellen, Gefechtsstände bzw. Stäbe 2. Einheiten, Einsatzgruppen, Posten 3. Räume, Punkte, Objekte 4. Marsch, Handlungen, Abschnitte, Trennungslinien 5. Partei- und massenpolitische Arbeit 6. Nachrichten, Post- und Fernmeldewesen 7. Pionierwesen 8. Chemische Dienste 9. Lager- und Instandsetzungseinrichtungen der rückwärtigen- bzw. Versorgungsdienste 10. Einrichtungen und Einheiten des medizinischen Dienstes und des Gesundheitswesens 11. Militärtransport- und Verkehrswesen 12. Bewaffnung und Technik 13. Einrichtungen der Volkswirtschaft - Betriebe und Einrichtungen - Lager - Energiewesen - Wasserwirtschaft 14. Störungen der Ordnung und Sicherheit sowie gegnerische Handlungen 15. Objektsicherung III. Verzeichnis ausgewählter Abkürzungen I. Allgemeine Bestimmungen 1. Die in dieser Ordnung festgelegten taktischen Zeichen und Abkürzungen sind durch die Einsatzleitungen und die Arbeitsorgane ihrer Vorsitzenden sowie die anderen territorialen militärischen Führungsorgane und Einrich- tungen bei der Erarbeitung und Führung von Karten, Schemata und wei- teren graphischen Dokumenten zu verwenden. 2. Zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit und Aussagekraft von Führungs-, Berichts- und Auskunftsdokumenten ist zu beachten: a) Ausgangslagen sind unter Verwendung der taktischen Zeichen in ihrer vorgegebenen Grundfarbe zu gestalten. Zur Handhabung können farb- liche Aus- bzw. Hinterlegungen in Pasteltönung der Grundfarbe ange- wandt werden. b) Bei der graphischen Dokumentation von Führungsentscheidungen bzw. Entschlüssen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind die taktischen Zeichenorangeaus- bzw. zu hinterlegen. c) Für die Darstellung geplanter eigener bzw. vermutlicher gegnerischer Handlungen sind die taktischen Zeichen gestrichelt einzutragen. d) Die Größe der taktischen Zeichen ist unter Berücksichtigung des Karten- maßstabes bzw. des Ausmaßes des zu erarbeitenden Dokumentes fest- zulegen. 3. Bei Notwendigkeit können taktische Zeichen, die in dieser Ordnung nicht enthalten sind, aus den Dienstvorschriften der NVA und entsprechenden Dokumenten der anderen zentralen Führungsorgane entnommen werden. II. Taktische Zeichen
1. Führungsstellen, Gefechtsstände bzw. Stäbe¹ | ||
¹Die Kennzeichnung als Haupt-(hpt.) Reserve-(Res). Hilfs-(H) oder Rückwärtige (R) Führungsstelle (FüSt), Führungsstaffel (FS) bzw. Gruppe (FG) so- wie als vorgeschobener bzw. Wechselgefechtsstand (VGS/WGS) erfolgt mit der entsprechenden Abkür- zung außerhalb des taktischen Zeichens | ||
Partei- und Staatsführung | ||
ZK/SED | = Zentralkomitee der SED | |
MfNV | = Ministerium für Nationale Verteidigung | |
MfS | = Ministerium für Staatssicherheit | |
MdI | = Ministerium des Innern | |
F | = Front | |
usw. | ||
Vorsitzender des Ministerrates | ||
Zentrales Führungsorgan | ||
KLaSK | = Kommando der Landstreitkräfte | |
KLSK/LV | = Kommando der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung | |
KVM | = Kommando der Volksmarine | |
KGT | = Kommando der Grenztruppen der DDR | |
A | = Armee | |
KMB | = Kommando des Militärbezirkes | |
Hauptverwaltung Zivilverteidigung | ||
AK | = Armeekorps | |
St.-Kdr. | = Stadtkommandantur BERLIN | |
ADN | = Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst | |
SKR | = Staatliches Komitee für Rundfunk | |
usw. | ||
MfV | = Ministerium für Verkehrswesen | |
MPF | = Ministerium für Post- und Fernmeldewesen | |
usw. | ||
BEL | = Bezirksleitung | |
GKG | = Gebietskoordinierungsgruppe | |
BL/SED | = Bezirksleitung der SED | |
GL/SED | = Gebietsleitung der SED | |
WBK | = Wehrbezirkskommando | |
BVfS | = Bezirksverwaltung für Staatssicherheit | |
BDVP | = Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei | |
PdVP | = Präsidium der Volkspolizei | |
GKdo | = Gebietskommando der DVP (BS) WISMUT | |
BMM | = Bezirksbüro der Massenmedien | |
GKN | = Grenzkommando Nord | |
GKM | = Grenzkommando Mitte | |
GKS | = Grenzkommando Süd | |
GBK | = Grenzbrigade Küste | |
MSD | = Mot. Schützendivision | |
LVD | = Luftverteidigungsdivision | |
usw. | ||
RdB | = Rat des Bezirkes | |
AD | = Artilleriedivision | |
FD | = Flakdivision | |
ENV | = Eisenbahnnutzungsverwaltung | |
usw. | ||
PrBr | = Propagandabrigade | |
BrMS | = Brigade materielle Sicherstellung | |
usw. | ||
EPiBr | = Eisenbahnpionierbrigade | |
EBBBr | = Eisenbahnbrückenbaubrigade | |
SKDBr | = Straßenkommandantendienstbrigade | |
BrChA | = Brigade Chemische Abwehr | |
NBr | = Nachrichtenbrigade | |
usw. | ||
BDP | = Bezirksdirektion der Deutschen Post | |
Rbd | = Reichsbahndirektion | |
BDS | = Bezirksdirektion Straßenwesen | |
usw. | ||
KEL | = Kreiseinsatzleitung | |
AKG | = Abschnittskoordinierungsgruppe | |
KL/SED | = Kreisleitung der SED | |
WKK | = Wehrkreiskommando | |
KDfS | = Kreisdienststelle für Staatssicherheit | |
VPKA | = Volkspolizei-Kreisamt | |
VPA | = Volkspolizei-Amt | |
VPI | = Volkspolizei-Inspektion | |
ZUSR | = Zeitweiliger Umschlagraum | |
ZUR | = Zeitweiliger Umladeraum | |
BTKdtr | = Bezirkstransportkommandantur | |
ETKdtr | = Eisenbahntransportkommandantur | |
MSR | = Mot. Schützenregiment | |
GR | = Grenzregiment | |
JBG | = Jagdbombenfliegergeschwader | |
usw. | ||
RdK | = Rat des Kreises | |
EBBR | = Eisenbahnbrückenbauregiment | |
BNK | = Bezirksnachrichtenkommandantur | |
PoR | = Pontonregiment | |
AR | = Artillerieregiment | |
FRR | = Fla-Raketenregiment | |
NR | = Nachrichtenregiment | |
usw. | ||
Lazarettverwaltung | ||
Bezirkslazarettverwaltung | ||
KGB (m) | = Motorisiertes Kampfgruppenbataillon | |
VPB | = Volkspolizeibereitschaft | |
GB | = Grenzbataillon | |
KfzTB | = Kfz-Transportbataillon | |
BMS | = Bataillon materielle Sicherstellung | |
BKdtr | = Bahnhofskommandantur | |
usw. | ||
SKDB | = Straßenkommandantendienstbataillon | |
EPiB | = Eisenbahnpionierbataillon | |
AA | = Artillerieabteilung | |
FRA | = Fla-Raketenabteilung | |
NB | = Nachrichtenbataillon | |
usw. | ||
RdS | = Rat der Stadt | |
RdG | = Rat der Gemeinde | |
Stab der Einsatzkräfte der ZV | ||
Stab der Bereitschaft der ZV | ||
Stab der Abteilung der ZVS | ||
VPR | = Volkspolizei-Revier | |
TPR | = Transportpolizei-Revier | |
WSR | = Wasserschutzpolizei-Revier | |
usw. | ||
VPGP | = Volkspolizei-Gruppenposten | |
-TPGP | = Transportpolizei-Gruppenposten | |
WSPG | = Wasserschutzpolizei-Gruppenposten | |
Abschnittsbevollmächtigter (Anzahl der ABV und FH) | ||
B-Stelle eines Kompaniechefs/Hundertschaftskommandeurs (B-Stelle eines Zugführers mit einem Strich) | ||
2. Einheiten, Einsatzgruppen, Posten | ||
KGH (m) | = Motorisierte Kampfgruppenhundertschaft | |
KGH (A) | = Kampfgruppenhundertschaft zur Sicherung der FüSt des VBEL | |
Kp | = Kompanie allgemein | |
KGH | = Kampfgruppenhundertschaft | |
BSA | = Brandschutzabteilung | |
KpT | = Kompanie Transportpolizei | |
KGBttr (F) | = Kampfgruppenbatterie (Flak) | |
KGZ (m) | = Motorisierter Kampfgruppenzug | |
KGZ (A) | = Kampfgruppenzug zur Sicherung der FüSt. des VKEL | |
Z | = Zug allgemein | |
KGZ | = Kampfgruppenzug | |
BSZ | = Brandschutzzug | |
G | = Gruppe allgemein | |
KGG | = Kampfgruppengruppe | |
ASG | = Aufklärungs- und Suchgruppe | |
AG | = Aufklärungsgruppe | |
LG | = Liquidierungsgruppe | |
usw. | (Pfeil nur bei handelnden Gruppen) | |
B | = Beobachtungsposten | |
H | = Horchposten | |
Abteilung der Zivilverteidigung | ||
Zug der Zivilverteidigung | ||
Symbole der Zivilverteidigung | ||
Rettungskräfte | ||
Bergungs- und Instandsetzungskräfte | ||
V | Versorgungskräfte | |
VV | Verpflegungsversorgungskräfte | |
RB | Bergungs- und Rettungskräfte | |
RBI | Rettungs-, Bergungs- und Instandsetzungskräfte | |
E | Entgiftungskräfte | |
I | Instandsetzungskräfte | |
S | Sprengkräfte | |
WI | Wartungs- und Instandsetzungskräfte | |
T | Transportkräfte | |
N | Nachrichtenkräfte | |
SN | Stabsnachrichtenkräfte | |
SB | Spezialbehandlungskräfte | |
G | Gerätekräfte | |
+ | Sanitätskräfte | |
Brandschutzkräfte | ||
Einrichtungen der Zivilverteidigung | ||
PSB | = Platz für Spezialbehandlung | |
PBE | = Platz für Bekleidungsentgiftung | |
PsanB | = Platz für sanitäre Behandlung | |
PsanB | = Punkt für sanitäre Behandlung mit Angabe der Kapazität (Anzahl der Personen je Durchgang | |
PBE | = Punkt für Bekleidungsentgiftung mit Angabe der Kapazität (kg je Zyklus) | |
PSB | = Punkt für Spezialbehandlung mit Angabe der Kapazität (st. je Durchgang) | |
ZL | = Zentrallabor | |
ChL | = Chemisches Labor | |
RL | = Radiologisches Labor | |
RL | = Radiologisches Labor für Strukturanalysen | |
ChL | = Chemisches Labor für Strukturanalysen | |
PSP | = Probensammelpunkt | |
PSS | = Probensammelstelle | |
3. Räume, Punkte, Objekte | ||
Sperrgebiet, gespeert durch | ||
NVA | = Nationale Volksarmee | |
MfS | = Ministerium für Staatssicherheit | |
GSSD | = Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland | |
VSK | = Vereinte Streitkräfte | |
UR | = Unterbringungsraum | |
AUR | = Ausweichunterbringungsraum | |
KR | = Konzentrierungsraum | |
UR | = Unterbringungsraum ZV | |
SR | = Sammelraum | |
Anmerkung: 1. Unterbringungs-/Ausweichunterbringungsräume sind Räume, in denen die Einheiten für längere Zeit stationär untergebracht sind. 2. Konzentrierungsräume sind Räume im Gelände, in denen Einheiten zur Erfüllung einer Aufgabe für kurze Zeit unterziehen. | ||
▲ | Grenzübergangsstelle - Straße | |
△ | Grenzübergangsstelle - Eisenbahn | |
◮ | Grenzübergangsstelle - Straße und Eisenbahn | |
Grenzübergangsstelle - Wasser | ||
Auffangspunkt zur Herausnahme der Kfz und Personen aus den Transitwegen zwischen der BRD und WESTBERLIN | ||
Hnbf | = Herausnahmebahnhof | |
Sbf | = Sammelbahnhof für Züge im grenzüberschreitenden Verkehr zu kapitalistischen Staaten und WESTBERLIN | |
SR | = Sammelraum | |
- für Kraftfahrzeuge und Personen mit Angabe der Kapazität (Kfz/Personen) | ||
- für Eisenbahnzüge mit Angabe der Kapazität | ||
- für Schiffe mit Angabe der Kapazität | ||
IL | = Internierungslager mit Angabe der Kapazität | |
Evakuierungsgebiet des Evakuierungsortes mit Angabe der zu evakuierenden Personenzahl | ||
Aufnahmeraum mit Angabe der Anzahl der aufzunehmenden Evakuierten | ||
Auffangplatz für obdachlose Bevölkerung mit | ||
- Verlegungsrichtung und | ||
- vorgesehenem Unterbringungsraum, einschließlich der Aufnahmekapazität | ||
Panikgebiet mit Angabe der darin befindlichen Personenzahl und der möglichen Bewegungsrichtung | ||
ZUR | = Zeitweiliger Umladeraum | |
ZUSR | = Zeitweiliger Umschlagraum | |
EmP | = Empfangspunkt | |
MP | = Meldepunkt | |
SP | = Sammelpunkt | |
DmP | = Demobilisierungspunkt | |
ESP | = Einberufungsstützpunkt | |
Empfangspunkt für mehrere Kommandonummern | ||
ÜP | = Übergabepunkt mit Angabe der Zeit der Übergabe | |
AuR | = Aufstellungsraum für Truppen bzw. Marscheinheiten | |
RAuR | = Reserveaufstellungsraum für Truppen bzw. Marscheinheiten | |
Mobilmachungsraum mit Angaben über | ||
Einheit/M-Zeit Verantwortlich/Einlagerungsort der MRes | ||
Empfangspunkt für Führungsorgane und Truppen, die in Garnisonen (Objekten) mobil gemacht werden, mit Angaben wie beim Mobilmachungsraum | ||
Einlagerungsort für Mobilmachungsreserven mit Angabe des Truppenteils/der Einheit | ||
VSt | = Verladestelle für MRes mit Angabe der Kommandonummer | |
ESt | = Entladestelle | |
4. Marsch, Handlungen, Abschnitte, Trennungslinien | ||
Marschkolonne eines Mot. Schützenverbandes bzw. -truppenteils | ||
Marschkolonne eines Panzerverbandes bzw. -truppenteils | ||
Marschkolonne eines Mot. Schützenbataillons, einer Volkspolizeibereitschaft, eines Mot. Kampfgruppenbataillons; Zeichen entsprechend Transportfahrzeug (Kompanie und Zug - mit zwei bzw. einem Strich) | ||
Marschkolonne eines Panzerbataillons (Kompanie und Zug mit zwei bzw. einem Strich) | ||
Marschkolonne der Raketentruppen | ||
Marschkolonne der Fla-Raketentruppen | ||
Marschkolonne der Artillerie | ||
Marschkolonne der Flakartillerie | ||
Marschkolonne der rückwärtigen Dienste/der Versorgungsdienste | ||
Truppen/Einheiten auf Eisenbahntransport | ||
Richtung des Hauptschlages¹ (Hauptangriffsrichtung) | ||
╍ ➙ | Angriffs- bzw. Bewegungsrichtung zu nutzen bei der detaillierten Planung der Handlungen der Einheiten in der Dokumentation der Führungsorgane der Mitglieder der Einsatzleitungen | |
Gefechtsaufgabe¹ für ein Bataillon und Gleichgestellte mit Angriffsrichtung (Kompanie/Hundertschaft und Zug - mit zwei bzw. einem Strich) | ||
Nächste Aufgabe¹ | ||
Folgende bzw. weitere Aufgabe¹ | ||
Anmerkung: ¹ zu verwenden bei der Planung des Einsatzes der Einheiten in der Einsatzdokumentation der Einsatzleitungsowie bei grundsätzlichen Führungsentscheidungen/Entschlüssen | ||
Möglichkeiten der Kennzeichnung der Lage zu verschiedenen Zeiten | ||
Blockierung durch eine Kompanie und Gleichgestellte | ||
Einkreisung durch eine Kompanie und Gleichgestellte | ||
Hinterhalt | ||
Lage von Einheiten in der Verteidigung | ||
Einheiten, deren Angriff abgeschlagen wurde | ||
Aus einem besetzten Abschnitt zurückgehende Einheit | ||
AAs | = Ablaufabschnitt | |
RAs | = Regulierungsabschnitt | |
AgAs | = Ausgangsabschnitt | |
ZAs | = Zwischenabschnitt | |
EAs | = Entfaltungsabschnitt | |
EFAs | = Einführungsabschnitt | |
AsEB | = Abschnitt der Entfaltung in Batallionskolonnen (in Kompanie und Zugkolonnen mit zwei bzw. einem Strich) | |
TAs | = Tagesabschnitt | |
EndAS | = Endabschnitt | |
AsÜSA | = Abschnitt des Übergangs zum Sturmangriff | |
AsZT | = Abschnitt des Zusammentreffens | |
Trennungslinie | ||
- zwischen Fronten | ||
- zwischen Armeen | ||
- zwischen Korps | ||
- zwischen Divisionen bzw. Brigaden | ||
- zwischen Regimentern | ||
- zwischen Bataillonen | ||
- zwischen Kompanien | ||
- zwischen Zügen | ||
5. Partei- und massenpolitische Arbeit | ||
Maßnahme der politischen Arbeit. Im Zeichen - Abkürzung der Maßnahme | ||
M | = Meeting | |
KB | = Kampfhandlung | |
MV | = Mitgliederversammlung | |
usw. | ||
Durchführender/Verantwortlicher Zeit und Datum der Maßnahme | ||
Einsatz von Beauftragten/Instrukteuren der Politorgane bzw. gesellschaftlicher Organisationen. | ||
Im Zeichen - Funktion | ||
Anzahl und einsetzendes Organ Zeit und Datum des Einsatzes | ||
ZÜP | = Zentraler Übergabepunkt von Materialien für die politische Arbeit | |
Z | = Zeitungsabholpunkt | |
FiS | = Filmstelle | |
Anzahl der Politmaterialien, Polittechnik, Presseerzeugnis Zeit und Datum der Bereitstellung | ||
Spezialfahrzeug der Politorgane (z. B. | ||
RKE | = Rundfunk-Kino-Einrichtung). | |
Im Zeichen | - Abkürzung des Typs | |
Verantwortlicher für den Einsatz Zeit und Datum des Einsatzes | ||
Raum der Verbreitung von Flugblättern. | ||
Art der Verbreitung, Anzahl, Format Zeit und Datum | ||
Vor Zerstörung zu schützende politische, ökonomische und kulturhistorische Einrichtung/Objekt | ||
Betriebe, Objekte, Einrichtungen der SED und gesellschaftliche Organisationen. | ||
BPS | = Betriebsparteischule | |
6. Nachrichten, Post- und Fernmeldewesen | ||
Feldnachrichtenzentrale | ||
NZ | = Nachrichtenzentrale | |
HptNZ | = Hauptnachrichtenzentrale | |
HNZ | = Hilfsnachrichtenzentrale | |
StNZ | = Stütznachrichtenzentrale | |
usw. | ||
Stationäre Nachrichtenzentrale | ||
Geschützte Nachrichtenzentrale | ||
Funkgerät, tragbar (die Zahl kennzeichnet den Typ) | ||
Funkstelle, fahrbar | ||
Funkstelle, stationär | ||
Richtfunkstelle, fahrbar | ||
Richtfunkstelle, stationär | ||
Richtfunkstelle, fahrbar, mit Rundstrahlantenne | ||
Troposphärenstation | ||
Grundzeichen für Übertragungsstelle; nähere Bezeichnung durch zeichen bzw. Abkürzungen | ||
Funkempfangsstelle | Einschließlich Rundfunk und Fernsehen | |
Funksendestelle | ||
T | = TV-Sender (Fernsehsender) | |
UKW | = UKW-Sender | |
K | = KW-Sender | |
M | = MW-Sender | |
L | = LW-Sender | |
Richtfunk-Übertragungsstelle | ||
Funk- und Richtfunk-Übertragungsstelle mit MW-, UKW- und TV-Sender | ||
FH | = Funkhaus | |
RF | = Rundfunkstudio | |
FS | = Fernsehstudio | |
⃝ | Endvermittlungsstelle/Ortsvermittlungsstelle | |
Ⓞ | Knotenvermittlungsstelle | |
Hauptvermittlungsstelle | ||
Zentralvermittlungsstelle | ||
Fernmeldekabel mit Bezeichnung der Art und Nummer | ||
Hk | = Hauptkabel | |
Fk | = Fernkabel | |
Bzk | = Bezirkskabel | |
GK | = Grenzkabel | |
Kk | = Knotenkabel | |
usw. | ||
WTsch-Verbindung | ||
SAS-Fernsprechverbindung | ||
Fernsprechverbindung | ||
Tastfunkverbindung | ||
SAS-Fernschreibverbindung | ||
Fernschreibverbindungen | ||
□ | Schaltstelle | |
◪ | Schaltschacht | |
⊙ | Anschaltpunkt | |
Amt der Deutschen Post | ||
Kurier- und Feldpoststelle der Division | ||
Feldpostsammelstelle | ||
Kurier- und Feldpostaustauschstelle mit Nummer der zuständigen Feldpostsammelstelle | ||
Funknetz | ||
Richtfunkstrecke | ||
Bewegliche Funkstation mit Angabe des Stationstyps | ||
Bewegliche Richtfunkstation | ||
Bewegliche Funkmeßstation | ||
Bewegliche KW-Peilstelle | ||
Bewegliche UKW-Peilstelle | ||
Funkmeßaufklärungsstelle für Luftziele | ||
Funkmeßaufklärungsposten (Funkmeßkompanie) in der Stellung | ||
Funkmeßaufklärungsstation für Erdziele | ||
Zivile Spezialformationen | ||
FAIE | = Fernmeldeanlageninstandsetzungseinheit | |
RFBIE | = Rundfunkbetriebs- und Instandsetzungseinheit | |
PFTA | = Post- und Fernmeldetechnische Abteilung | |
FVA | = Fernmeldeversorgungsabteilung | |
usw. | ||
FSBZ | = Fernsehstudiobetriebszug | |
PVE | = Postversorgungseinheit | |
FVZ | = Fernmeldeversorgungszug | |
FuKÜE | = Funkkontroll- und Überwachungseinheit | |
usw. | ||
PrVG | = Pressevertriebsgruppe | |
RfSBG | = Rundfunkstudiobetriebsgruppe | |
RfBIG | = Rundfunkbetriebs- und Instandsetzungsgruppe | |
usw. | ||
7. Pionierwesen | ||
TMM | = Begleitbrücke | |
Brückenlegepanzer | ||
BAT | = Straßenbaumaschine | |
BTM | = Grabenbagger | |
MDK | = Grabenaushubmaschine | |
Schwimmwagen | ||
Selbstfahrende Fähre | ||
PMP | = Pontonpark | |
Holzverarbeitungspunkt | ||
Stellung | ||
Graben mit überdecktem Abschnitt und Verbindungsgraben | ||
Unterstand leichten Typs mit Angabe des Schutzgrades (2kp/cm² und Fassungsvermögens (80 Personen) sowie Art des Unterstandes | ||
SK | = Schutzkeller | |
Zerlegbarer Unterstand für Führungsstellen | ||
Bunker schweren Typs | ||
Steilhang/Gegensteilhang | ||
Panzergraben | ||
Panzerminenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Panzerminen | ||
Infanterieminenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Infanterieminen | ||
Gemischtes Minenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Panzer-/Infanterieminen | ||
Verminungsabschnitt der Beweglichen Sperrabteilung mit Angabe der Nummer und der Verlegeeinheit | ||
Verminungsabschnitt (Hubschrauber) mit Angabe der Nummer und der Verlegeeinheit | ||
Sperrknoten mit Angabe der Nummer sowie der Art und menge der Pi-Munition | ||
Sperrabschnitt | ||
Sprengladung | ||
Igel (Profilstahl) | ||
Höckersperre (Pfähle) | ||
Höckersperre (Stein/Beton) | ||
Trichtersperre | ||
Drahtsperre auf zwei Pfahlreihen | ||
S-Rollen-Sperre | ||
-x-x-x-x-x- | Spanische Reitersperre | |
Baumsperre | ||
Verminte Baumsperre | ||
Gasse in einer Sperre oder einem aktivierten, verseuchten bzw. vergifteten Geländeabschnitt mit Angabe der Nummer und der Breite der Gasse in m | ||
Zerstörter Straßenabschnitt mit Umleitung. | ||
Länge des zerstörten Abschnittes in km Länge der Umleitung in km | ||
Überschwemmter Straßenabschnitt mit Angabe der Überschwemmungstiefe in m | ||
⊙B-40 | Wasserentnahmestelle mit Angabe der Art der Wassergewinnung und der Ergiebigkeit in m³ | |
B | = Bohrung | |
Q | = Quelle | |
Br | = Brunnen | |
O | = Oberflächenwasser | |
G | = Grundwasser | |
U | = Uferfiltrat | |
Wasserfilterstation-2 | ||
Wasserfilterstation-3 | ||
Brücke auf festen Stützen | ||
HoB | = Holzbrücke | |
StB | = Steinbrücke | |
StbB | = Stahlbetonbrücke | |
MB | = Metallbrücke | |
BhB | = Behelfsbrücke | |
Länge und Breite in m Tragfähigkeit in Mp | ||
Schwimmbrücke mit Angabe der Art. | ||
Länge in m Tragfähigkeit in Mp | ||
Furt mit Angabe der Tiefe in m | ||
Eisübergangsstelle mit Angabe der Nummer und Tragfähigkeit in Mp | ||
Fährenübergangsstelle mit Angabe der Art. Anzahl und Tragfähigkeit in Mp | ||
≪ ≪ ≪ | Winkelreflektoren | |
Vom Gegner verminter Straßenabschnitt (Bombenminen) | ||
Vom Gegner angelegtes Streuminenfeld | ||
8. Chemische Dienste | ||
Gruppe KC-Aufklärung | ||
KCB-Beobachtungsposten | ||
Geplante KCB-Aufklärung einer Richtung duch eine Gruppe KC-Aufklärung. | ||
Einheit/Einrichtung Zeit und Datum | ||
Geplante KCB-Aufklärung eines Raumes durch einen Zug KC-Aufklärung. | ||
Einheit/Einrichtung Zeit und Datum | ||
Geplante Kernstrahlungsaufklärung eines Raumes aus der Luft. | ||
Anzahl und Art der Flugzeuge/Einheit bzw. Truppenteil Zeit und Datum | ||
Sammelmeldestelle | ||
Gruppe Detonometrie | ||
Auswerte-, Rechen- und Informationsstelle oder -gruppe (mit Bezeichnung des KCB-Auswerteorgans) | ||
Nichtstrukturmäßige Auswertegruppe | ||
RSB | = Raum für Spezialbehandlung | |
PSB | = Platz für Spezialbehandlung | |
PBE | = Platz für Bekleidungsentgiftung | |
⑩ NVA | Meßpunkt im einheitlichen System der KCB-Aufklärung mit Nummer im Zeichen (außerhalb des Zeichens Bezeichnung der Kräfte z. B. NVA, GT, DVP, ZV usw.) | |
Meßpunkt für die Kernstrahlungsaufklärung und Ergebnisse der Kernstrahlungsaufklärung. | ||
Dosisleistung Zeit und Datum der Messung | ||
Raum einer gegnerischen Kernwaffendetonation | ||
Detonationsstärke in kt und Detonationsart Zeit und Datum der Detonation | ||
Die Zahlen 1, 2 usw. kennzeichnen Radien der Zonen der Vernichtung verschiedener Objekte; die Art der Objekte wird in einer Legende dargestellt | ||
Meteorologische Posten | ||
Seismologische Meßstelle | ||
Einsatz von Kernwaffen durch den Gegner mit den Zonen der möglichen Aktivierung. | ||
Detonationsstärke in kt und Detonationsart Zeit und Datum der Detonation | ||
Gelb ausgelegte Fläche - Zone der möglichen Aktivierung im Raum der Detonation | ||
Einsatz von Kernwaffen durch den Gegner mit den Grenzen der real aufgeklärten Zone der Aktivierung. | ||
Detonationsstärke in kt und Detonationsart Zeit und Datum der Detonation | ||
Raum der Zerstörung und Einstürze im Ergebnis des Einsatzes von Kernwaffen durch den Gegner | ||
Raum des unmittelbaren Einsatzes von biologischen Kampfmitteln durch den Gegner; gleiches Zeichen für verseuchten Raum. | ||
Einsatzmittel und Merkmale der Anwendung Zeit und Datum des Einsatzes | ||
Einsatz von Brandmitteln durch den Gegner | ||
- Flächenbrand | ||
- Einzelbrand | ||
Einsatzmittel und Art des Brandstoffes Zeit und Datum des Einsatzes | ||
Zone der Vergiftung bei Freisetzung von Industriegiften. | ||
Art des Giftes und Menge in t Zeit und Datum der Vergiftung | ||
Einsatz chemischer Waffen durch den Gegner | ||
- Absprühen von Flugzeugen | ||
- Abwurf von Bomben bzw. Kassetten | ||
- Einsatz durch Raketen | ||
- Einsatz durch Rohrartillerie | ||
- Einsatz durch Geschoßwerfer | ||
- Einsatz chemischer Minen | ||
1 | = Ausbreitungstiefe der primären chemischen Kampfstoffwolke. | |
2 | = Ausbreitungstiefe der sekundären chemischen Kampfstoffwolke. | |
Gestichelte Linie - Grenze des Raumes der Geländevergiftung; nur bei Anwendung von V-Kampfstoff. | ||
Einsatzmittel und Kampfstofftyp/-art Zeit und Datum des Einsatzes | ||
Ergebnisse der chemischen Aufklärung. | ||
Kampfstofftyp/-art Zeit und Datum der Aufklärung | ||
Gasse in einem vergifteten Geländeabschnitt. | ||
Kampfstofftyp/-art Zeit und Datum des Einsatzes | ||
Schwarze Zahlen: | ||
Nummer der Gasse Breite der Gasse in m | ||
Vorbereiteter Verlegeort einer Kernmine; Sprengschacht oder Sprengkammer. | ||
Detonationsstärke in kt Einbautiefe in m | ||
Vorbereiteter Kernminenknoten. | ||
Anzahl aufgeklärter Kernminen Breite und Tiefe des Kernminenknotens in km | ||
Neutronenkernwaffendetonation | ||
Detonationsstärke in kt Zeit und Datum der Detonation | ||
9. Lager- und Instandsetzungseinrichtungen der rückwärtigen- bzw. Versorgungsdienste | ||
Zentrale Versorgungseinrichtung der NVA | ||
M | = Munition | |
W | = Waffen | |
N | = Nachrichtengeräte | |
Kfz | = Fahrzeuge und Ersatzteile | |
B/A | = Bekleidung und Ausrüstung | |
V | = Verpflegung | |
Pi | = Pionierausrüstung | |
Ch | = Chemische Geräte und Ausrüstung | |
Med | = Medizinische Mittel | |
T/S | = Treib- und Schmierstoffe | |
Bezirksversorgungslager der NVA | ||
Zentrale Versorgungseinrichtung des MdI | ||
Lagereinrichtung der BDVP | ||
Lagereinrichtung des VPKA | ||
Versorgungsstelle eines Bataillons/einer Bereitschaft | ||
V | = Verpflegung | |
M | = Munition | |
SP | = Spreng- und Zündmittel | |
Versorgungspunkt einer Kompanie/Hundertschaft | ||
Zentrale Werkstatt des MdI | ||
ZWW | = Zentrale Waffenwerkstatt | |
ZKW | = Zentrale Kraftfahrzeugwerkstatt | |
ZBW | = Zentrale Bootswerkstatt | |
ZRW | = Zentrale Radiologische Werkstatt | |
ZWN | = Zentralwerkstatt Nachrichten | |
ZWF | = Zentralwerkstatt Feuerwehr | |
Stationäre Werkstatteinrichtung der BDVP | ||
W | = Waffenwerkstatt | |
Kfz | = Kraftfahrzeugwerkstatt | |
BNW | = Bezirksnachrichtenwerkstatt | |
Sammelplatz für ausgefallene Technik | ||
Die Buchstaben kennzeichnen | ||
- im oberen Feld | ||
A | = Armee | |
D | = Division | |
R | = Regiment | |
- im unteren Feld | ||
K | = Kraftfahrzeuge | |
P | = Panzer | |
W | = Waffen | |
usw. | ||
10. Einrichtungen und Einheiten des medizinischen Dienstes und des Gesundheitswesen | ||
Stationäres Lazarett | ||
Nr. des Lazarett Anzahl der Beten für | ||
Chir | = chirurgisches Profil | |
Int | = internistisches Profil | |
Inf | = Infektion | |
N | = Neurologie | |
GI | = gemeingefährliche Infektionskrankheiten | |
L | = Leichtverwundete bzw. Geschädigte | |
Bewegliches Feldlazarett | ||
LazZ | = Lazarettzug | |
HLazZ | = Hilfslazarettzug | |
Lazarettschiff mit Angabe der Anzahl der Kojen | ||
Hilfslazarettschiff mit Angabe der Kapazität | ||
Selbständige medizinische Abteilung, entfaltet | ||
Selbständige medizinische Abteilung, nicht entfaltet | ||
Divisonsverbandsplatz, entfaltet | ||
Divisonsverbandsplatz, nicht entfaltet | ||
Regimentsverbandsplatz, entfaltet | ||
Regimentsverbandsplatz, nicht entfaltet | ||
Verbandsplatz eines Brt/KGB/VPB | ||
Geschädigten Sammelpunkt/-stelle | ||
SanTK | = Sanitätstransportkompanie | |
SanTZ | = Sanitätstransportzug | |
aeZ | = Antiepidemischer Zug | |
BETZ | = Blutentnahme- und Transportzug | |
GeTZ | = Geschädigtenträgerzug | |
GmH | = Gruppe medizinische Hilfe | |
Sanitätszugführer | ||
Arzt | ||
⌀ | Geschädigter | |
⊗ | Toter | |
Hauptkrankenhaus | ||
Krankenhaus | ||
Hilfskrankenhaus | ||
Grundkennzeichen für alle übrigen medizinischen Einrichtungen | ||
Polkl | = Poliklinik | |
Amb | = Ambulatorium | |
Bz | = Blutspendezentrale | |
usw. | ||
11. Militärtransport- und Verkehrswesen | ||
MHEL-1 | MHEL | = Militärhaupteisenbahnlinie |
MREL | = Militärreserveeisenbahnlinie | |
MRoEL | = Militärrochadeeisenbahnlinie | |
GRN-E | = Eisenbahnlinie des Großraumnetzes | |
- - - - - - | Geplante Militäreisenbahnlinie (Umleitung) | |
Stillgelegte Eisenbahnlinie oder -abschnitte | ||
Wiederherzustellender Eisenbahnabschnitt mit Termin der Aufnahme des Zugbetriebes | ||
Dublierender Brückenübergang | ||
Verteilerbahnhof | ||
Verlade- und Entladebahnhof für Truppen | ||
MHS-8 | MHS | = Militärhauptstraße |
MRS | = Militärreservestraße | |
MRoS | = Militärrochadestraße | |
GRN-S | = Straße des Großraumnetzes | |
= = = = = = | Im Bau befindlicher, wiederherzustellender oder geplanter Militärstraßenabschnitt | |
Marschstraße | ||
- - - - - - | Kolonnenweg | |
Tunnel mit Angabe der Tunnellänge in m | ||
MBHW-2 | MHBW | = Militärhauptbinnenwasserstraße |
MRBW | = Militärreservebinnenwasserstraße | |
GRN-W | = Wasserstraße des Großraumnetzes | |
Ankerplatz für Seeschiffe bis 5 000 tdw | ||
Reede für Seeschiffe mit Angaben über Anzahl der Seeschiffe und Tonnage | ||
K | = Kleintonnage bis 1 5000 tdw | |
M | = Mitteltonnage 1 5000 bis 8 000 tdw | |
G | = Großtonnage über 8 000 tdw | |
Verteilerhafen | ||
Ehf | = Entladehafen | |
VHf | = Verladehafen | |
Anzahl der Liegeplätze Umschlagkapazität kt/d | ||
RAW | = Reichsbahnausbesserungswerk | |
BW | = Bahnbetriebswerk | |
Militärflugplatz | ||
Flugplatz mit Deckungen | ||
Anzahl der Flugzeugbunker Anzahl der behelfsmäßigen Deckungen | ||
Landeplatz | ||
Landeabschnitt mit Angabe der Länge in m | ||
Wasserflugplatz | ||
Flugplatz für | ||
ZL | = Zivile Luftfahrt | |
GST | = Gesellschaft für Sport und Technik | |
Flugzeug | ||
Hubschrauber allgemein | ||
Kampfhubschrauber | ||
Transporthubschrauber | ||
Stationäre Rohrleitung für Erdöl | ||
Stationäre Rohrleitung für Erdölerzeugnisse | ||
Feldhauptrohrleitung mit Angaben über Rohrdurchmesser in mm und Anzahl der Rohrleitungen | ||
Pumpstation der Feldrohrleitung | ||
Zivile Spezialformationen | ||
SBA | = Straßenbauabteilung | |
SBAA | = Straßenbrückenbauabteilung | |
SNA | = Straßennutzungsabteilung | |
SNZ | = Straßennutzungszug | |
ENA | = Eisenbahnnutzungsabteilung | |
EBA | = Erdbauabteilung | |
SIZ | = Streckeninstandsetzungszug | |
FIZ | = Fernmeldeanlageninstandsetzungszug | |
SilZ | = Sicherungsanlageninstandsetzungszug | |
WVIZ | = Wasserversorgungsinstandsetzungszug | |
FLIZ | = Fahrleitungsinstandsetzungszug | |
LIZ | = Lokomotivinstandsetzungszug | |
WIZ | = Wageninstandsetzungszug | |
BIZ | = Brückeninstandsetzungszug | |
LK | = Lokomotivkolonne | |
SKP | = Sanitätskontrollpunkt | |
PSB (b) | = Punkt für Spezialbehandlung (beweglich) | |
PSB (s) | = Punkt für Spezialbehandlung (stationär) | |
SstA | = Sicherungsabteilung | |
SIM | = Streckeninstandsetzungsmeisterei | |
SWA | = Seewasserstraßenabteilung | |
SWNA | = Seewasserstraßennutzungsabteilung | |
SBRA | = Seebergungs- und Rettungsabteilung | |
SHBA | = Seehafenbauabteilung | |
SSRA | = Seeschiffsreparaturabteilung | |
SSBA | = Seeschiffsbesatzungsabteilung | |
SUA | = Seeumschlagsabteilung | |
BWA | = Binnenwasserstraßenabteilung | |
BWNA | = Binnenwasserstraßennutzungsabteilung | |
BWBA | = Binnenwasserstraßenbauabteilung | |
BSRA | = Binnenschiffsreparaturabteilung | |
BSBA | = Binnenschiffsbesatzungsabteilung | |
BSA | = Binnenschiffsabteilung | |
12. Bewaffnung und Technik | ||
Leichtes Maschinengewehr | ||
Kompanie- bzw. schweres Maschinengewehr | ||
Abschußgerät für Reizwurfkörper und Splittergranaten | ||
Leichte Panzerbüchse (RPG) | ||
Schwere Panzerbüchse (SPG) | ||
Rückstoßfreies Geschütz | ||
Panzerabwehrlenkrakete | ||
Leichte reaktiver Flammenwerfer | ||
Schwerer reaktiver Flammenwerfer | ||
Panzerabwehrkanone allgemein | ||
Panzerabwehrkanone bis 85 mm | ||
Panzerabwehrkanone bis 100 mm | ||
Panzerabwehrkanone über 100 mm | ||
Kanone allgemein | ||
Kanone bis 100 mm | ||
Kanone bis 152 mm | ||
Kanone über 152 mm | ||
Haubitze allgemein | ||
Haubitze bis 122 mm | ||
Haubitze bis 155 mm | ||
Selbstfahrlafette 122 mm | ||
Geschoßwerfer allgemein | ||
Granatwerfer allgemein | ||
Granatwerfer kleines Kaliber | ||
Granatwerfer mittleres Kaliber | ||
Automatischer Granatwerfer | ||
Fliegerabwehr-Raketenkomplex Strela 2 | ||
Fliegerabwehr-Mschinengewehr | ||
Fliegerabwehrkanone allgemein | ||
Fliegerabwehrkanone kleines Kaliber | ||
Fliegerabwehrkanone mittleres Kaliber | ||
Fla-SFL ohne Funkmeßeinrichtung | ||
Fla-SFL mit Funkmeßeinrichtung | ||
Startrampe für Fla-Raketen zur unmittelbaren Handlung | ||
Startrampe für Fla-Raketen geringer Reichweite | ||
Startrampe für Fla-Raketen mittlerer Reichweite | ||
Panzer | ||
Schwimmpanzer | ||
Flammenwerferpanzer | ||
Panzer mit Minenräumgerät | ||
Panzer mit Pionierschild | ||
Panzerschlepper | ||
Schützenpanzerwagen | ||
Schützenpanzer | ||
Aufklärungs-Schützenpanzer | ||
Kettenzugmittel | ||
Kettenfahrzeug | ||
Kettenfahrzeug mit Hänger | ||
Radzugmittel | ||
Motorrad | ||
13. Einrichtungen der Volkswirtschaft | ||
Betriebe und Einrichtungen | ||
□ | Produktionsbetrieb (Grundzeichen) | |
⊠ | Produktionsbetrieb der speziellen Produktion | |
Produktionsbetrieb mit Abteilungen spezieller Produktion | ||
⍁ | Produktionsbetrieb mit verteidigungswichtiger und lebensnotwendiger Produktion | |
⌺ | Produktion- und Instandsetzungsbetrieb | |
Schiffswerft | ||
Umzustellender Produktionsbetrieb für Instandsetzung bzw. Produktion militärischer Technik | ||
Instandsetzungsbetrieb für militärische Technik und Ausrüstung | ||
Pz | = Panzer | |
Kfz | = Kraftfahrzeuge | |
Artl | = Artilleriebewaffnung | |
Betrieb der Baustoffindustrie | ||
Anzahl und Art der Betriebe Kapazität in t, m³ bzw. St. | ||
B | = Betonwerk | |
Z | = Zementwerk | |
Sp | = Splitt- und Schotterwerk | |
S | = Sägewerk | |
Betrieb bzw. Einrichtung mit umweltgefährdender Produktion | ||
Betrieb, der seine Tätigkeit einstellt | ||
W | = Wäscherei mit Angabe der Kapazität in t Trockenwäsche/d | |
CHR | = Betrieb für chemische Reinigung mit Angabe der Kapazität in t/d | |
5000 | K | = Großküche mit Angabe der Kapazität in l/d |
B | = Großbäckerei mit Angabe der Kapazität in t/d | |
S | = Schlachthof mit Angabe der Kapazität in t/d | |
Lager | ||
Lager der Staatsreserve | ||
Nummer des Lagers eingelagerte Erzeugnisse | ||
Fremdlager der Staatsreserve | ||
Kühlhaus der Staatsreserve | ||
Kapazität des Tiefkühlraumes in m³ Kapazität des Leichtkühlraumes in m³ | ||
Kühlhaus | ||
Lager zweigtypischer Reserven | ||
Unterstellung und Nr. des Lagers eingelagerte Erzeugnisse mit Kapazität in t | ||
Grundzeichen für alle übrigen Lager | ||
Tanklager | ||
eingelagerte Erzeugnisse Kapazität in t | ||
VK | = Vergaserkraftstoff | |
DK | = Dieselkraftstoff | |
FOK | = Flieger-Otto-Kraftstoff | |
EÖ | = Erdöl | |
HÖ | = Heizöl | |
MÖ | = Motorenöl | |
Tankstelle mit Angabe der Art und Menge der Treib- und Schmierstoffe in l | ||
Sp | = Sprengstofflager | |
G | = Giftstofflager | |
RA | = Lager für radioaktive Präparate | |
Grundzeichen für unterirdische Lager | ||
Energiewesen | ||
380kV/220kV | Umspannwerk mit Angabe der Ein- und Ausgangsspannung | |
Kraftwerk mit Angabe der höchstmöglichen Kraftwerksleistung in MW | ||
W | = Wärmekraftwerk | |
H | = Heizkraftwerk | |
G | = Gasturbinenwerk | |
P | = Pumpspeicherwerk | |
10kVA | Notstromaggregat transportabel bzw. stationär mit Angabe der Nennleistung | |
20kVA | Notstromaggregat fahrbar mit Angabe der Nennleistung | |
Erdgasleitung für eigenes Erdgas | ||
Erdgasleitung für Importgas | ||
Reglerstation | ||
Verdichterstation | ||
Gaserzeugungsanlagen | ||
D | = Druckgaswerk | |
St | = Steinkohlengaswerk/Steinkohlenkokerei | |
B | = Braunkohlengaswerk | |
Sp | = Spaltanlage | |
Tagebau für die Förderung von Kohle | ||
Bergbaubetrieb | ||
Bergbaubetrieb stillgelegt | ||
Wasserwirtschaft | ||
Talsperre, Staumauer nicht befahrbar | ||
Talsperre, Staumauer befahrbar | ||
Angaben zur Talsperre | ||
a = Art des Abschlußbauwerkes | ||
M | = Gewichtsmauer | |
D | = Damm | |
DE | = Erddamm | |
DS | = Steinschüttdamm | |
b = Höhe der Krone über der Talsohle in m | ||
c = Länge der Krone in m | ||
d = Zweck der Anlage | ||
T | = Trinkwasserbereitstellung | |
B | = Betriebswasserbereitstellung | |
N | = Niedrigwasseraufhöhung | |
H | = Hochwasserschutz | |
E | = Energiegewinnung | |
e = Gesamtspeicherung in 1 000 m³ | ||
f = Höchststau bei HHW in m über NN | ||
Rückhaltebecken | ||
Angaben zum Rückhaltebecken | ||
a | = Speicherraum in 1 000 m³ | |
b | = Höhe der Krone in m | |
c | = Länge der Krone in m | |
d | = Höchststau bei HHW in m über NN | |
Kleinspeicher | ||
Angaben zum Kleinspeicher | ||
a | = Speicherraum in 1 000 m³ | |
b | = Höhe der Krone in m | |
c | = Länge der Krone in m | |
d/e | Wasserwerk der öffentlichen Wasserversorgung mit Angaben über | |
a = Herkunft des Wassers | ||
G | = Grundwasser | |
Q | = Quellwasser | |
I | = Künstliche Infiltration | |
U | = Uferfiltrat | |
O | = Oberflächenwasser | |
b = Maximal bereitstellbare Tageskapazität in 1 000 m³ | ||
c = Art der Aufbereitung | ||
m | = mechanisch | |
c | = chemisch | |
d = Wirtschaftszweig | ||
e = Wassergüte | ||
B | = Brauchwasser | |
T | = Trinkwasser | |
HB/1,5 | Wasserbehälter mit Angabe des Nutzungsraumes in 1 000 m³/d | |
HB | = Hochbehälter | |
WT | = Wasserturm | |
TB | = Tiefbehälter | |
Flutwellenbereich aus Speichern | ||
Höhe der Flutwelle in m und Zeit ihres Eintreffens in min Geschwindigkeit der Flutwelle in m/s | ||
Natürliches Überschwemmungsgebiet | ||
Deichgefährdung | ||
14. Störung der Ordnung und Sicherheit sowie gegnerische Handlungen | ||
Gesellschaftsgefährliche Straftaten durch Bekannt | ||
Gesellschaftsgefährliche Straftaten durch Unbekannt | ||
T | = Terror | |
D | = Diversion | |
S | = Sabotage | |
Sp | = Spionage | |
GB | = Staatsfeindliche Gruppenbildung | |
Hm | = Staatsfeindliche Hetze (mündl.) | |
Hs | = Staatsfeindliche Hetze (schrftl.) | |
VW | = Straftaten gegen die Volkswirtschaft | |
To | = Totschlag | |
Spb | = Unbefugter Sprengmittelbesitz | |
Wb | = Unbefugter Waffenbesitz | |
A | = Arbeitsniederlegung | |
Straftaten mit gesellschaftswidrigem bzw. gefährlichem Charakter durch Bekannt | ||
Straftaten mit gesellschaftswidrigem bzw. gefährlichem Charakter durch Unbekannt | ||
Br | = Brandstiftung | |
Bd | = Bedrohung | |
Gb | = Gefangenbefreiung | |
Gm | = Gefangenmeuterei | |
Gw | = Gefangenenentweichung | |
Ro | = Rowdytum | |
V | = Staatsverleumdung | |
Wi | = Widerstand gegen staatliche Maßnahmen | |
Zr | = Zusammenrottung | |
Fundstellen | ||
W | = Waffen | |
M | = Munition | |
Sp | = Sprengkörper | |
G | = Gift | |
H | = Hetzschrift | |
Provokationsgefährdeter Abschnitt | ||
Hetzkundgebung | ||
Einweisung von Personen | ||
Grenzdurchbruch in die DDR mit vermutlicher Bewegungsrichtung und Anzahl der Personen | ||
Grenzdurchbruch abgeschlagen | ||
Absetzung von Lasten mittels Fallschirm | ||
W | = Waffen | |
Hetzschriftenballonaktion | ||
DAG | = Diversions- und Aufklärungsgruppe | |
Ba | = Bande | |
RG | = Rowdy-Gruppe | |
(Pfeil zeigt in Bewegungs-/Handlungsrichtung) | ||
Raum des Absprungs gegnerischer Kräfte | ||
Raum des Absetzens gegnerischer Kräfte mit Hubschrauber | ||
Sammelraum subversiver bzw. anderer gegnerischer Kräfte | ||
Durch subversive Kräfte angegriffenes Brückenobjekt | ||
Durch subversive Kräfte zerstörtes Brückenobjekt | ||
08.00, 06.06. | Luftangriff des Gegners auf einen Verladebahnhof der Truppen | |
15. Objektsicherung | ||
Objekte der Kategorie I, deren Sicherung auf das 1. Signal zu übernehmen ist | ||
Eisenbahnbrücke | ||
Art und Nummer der Brücke Einheit und Zeitpunkt der Übernahme der Sicherung | ||
Eisenbahnbrücke, die bis zum Eintreffen der Sicherungseinheit der Kampfgruppen durch Krage der GSSD gesichert wird | ||
Straßenbrücke, die bis zum Eintreffen der Sicherungseinheit der Kampfgruppen durch Kräfte der Grenztruppen der DDR gesichert wird | ||
Straßenbrücke, die bereits in Friedenszeiten gesichert wird und deren Sicherungskräfte durch eine Sicherungseinheit der Kampfgruppen verstärkt werden | ||
Bf | = Bahnhof | |
Hbf | = Hauptbahnhof | |
Objekte der Kategorie I, deren Sicherung auf das 2. Signal zu übernehmen ist | ||
Eisenbahnbrücke | ||
Bahnhof | ||
TV-Sender | ||
Objekte der Kategorie II | ||
Produktionsbetrieb der speziellen Produktion | ||
Wärmekraftwerk | ||
Lager der Staatsreserve | ||
Objekte örtlicher Bedeutung | ||
Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands | ||
Rat des Bezirkes | ||
Umspannwerk |
Vollständige Bezeichnung | Abkürzung |
A | |
Abriegelungsgruppe | ArG |
Abschnitt der Entfaltung in Kompaniekolonnen | AsEK |
Abschnitt der Entfaltung in Zugkolonnen | |
Abschnitt der Entfaltung in Kompaniekolonnen | AsEK |
Abschnitt der Entfaltung in Zugkolonnen | AsEZ |
Abschnitt des Absitzens | AsA |
Abschnitt der Feuereröffnung | AsFe |
Absetzpunkt | AbsP |
Abteilung | Abt |
Abteilung des Verteilerbahnhofs | AVtBf |
Abteilung des Verteilerhafens | AVtHf |
Abteilung für medizinische Hilfe | AmedH |
Abteilung für Spezialbehandlung | AfSB |
Abteilung zur Sicherstellung der Bewegung | ASB |
Abwurfplatz | AwP |
Agitation | Agit |
Aktivierter Raum | aktR |
Aktuell-politische Information | API |
Alarmeinheit | AE |
Allgemeine Reserven | allgRes |
Argumentation | Arg |
Armeerundfunkempfänger | ARE |
Artilleriebrigade | ABr |
Auffüllung | Auff |
Aufklärung | Akl |
Aufklärungsbataillon | AB |
Aufklärungskompanie | AklK |
Aufklärungstrupp | AT |
Aufklärungszug | AklZ |
Auflösegruppe | ALG |
Auflösetrupp | ALT |
Ausgangsraum | AgR |
Ausweichobjekt | AWO |
B | |
Berlin | BLN |
Bakteriologische Waffen | BaW |
Basa-Zentrale | BZ |
Bataillon | Btl |
Bataillon Chemische Abwehr | BChA |
Bataillon Funkelektronischer Kampf | BFEK |
Bataillonsmunitionsstelle | BMSt |
Bataillonsverpflegungsstelle | BVeSt |
Bataillonsverteidigungsraum | BVR |
Baukombinat | BK |
Baumateriallager | BML |
Bau- und Montagekombinat | BMK |
Bedienungskompanie | BedK |
Bedienungs- und Sicherungsbataillon | BSB |
Befallener Raum | befR |
Begleitgruppe | BgG |
Begleitposten | BgP |
Bekleidungsentgiftung | BE |
Bergungs- und Instandsetzungsabteilung | BIA |
Bereitstellungsraum | BeR |
Betriebskräfte | BETK |
Betriebsschutz | BS |
Betriebsschutzamt | BSA |
Bewaffnung | Bew |
Bewegliche Sperrabteilung | BSA |
Bezirk | Bez |
Bezirkskräfte | BK |
Binnenhafen | BHf |
Binnenreederei (VEB) | BR |
Binnenschiffssammelraum | BSR |
Biologische Waffen | BiW |
Biologischer Wirkungsherd | BiWH |
Blockierungslinie | BL |
Blutkonservendepot | BKD |
Bomben | B |
Bombenfliegerkräfte | BFK |
Bootskompanie | BK |
Brandmitteleinsatz | BME |
Brückensicherungsraum | BSR |
Brückenübersetzstelle | BÜSt |
C | |
Cottbus | CTB |
Chef | C |
Chemische Kampfstoffe | ChKS |
Chemische Reserve | ChRes |
Chemischer Überfall | ChÜ |
Chemischer Wirkungsherd | ChWH |
Chirurgisch | chir |
Chemische Sicherstellung | ChSsT |
D | |
Dresden | DSDN |
Detonationshöhe | DHö |
Deutfracht/Seerederei (VEB) | DSR |
Deutsche Post | DP |
Deutsche Reichsbahn | DR |
Deutsches Rotes Kreuz | DRK |
Diensthabende Kräfte und Mittel | DHKM |
Diensthabender | DH |
Diensthabendes System | DHS |
Divisionslager | DL |
Divisonsverbandsplatz | DVP |
Divisonswerkstatt | DW |
Dokumentation/Dokumente | Dok |
Durchbruchsabschnitt | DAs |
Druchsuchungsgruppe | DG |
E | |
Erfurt | EFT |
Einsatzgruppe | EG |
Einschaltlinie | ESL |
Einwohner | EW |
Eisenbahnabschnitt | EAS |
Eisenbahnbrückenbaubataillon | EBBB |
Eisenbahnlinie | EL |
Eisübersetzstelle | EÜSt |
Entgiftungsplatz (-punkt) | EP |
Entladeanlegestelle | EASt |
Erddetonation | E |
Erdholzbunker | EHB |
Eskortierungsgruppe | EKG |
Explosion | Ex |
F | |
Frankfurt/Oder | FFO |
Fähre | F |
Fährenübersetzstelle | FÜSt |
Feldpost | FP |
Feldpostamt | FPA |
Feldpostaustauschpunkt | FPAP |
Feldpostbasis | FPB |
Feldposten | FP |
Feldwache | FW |
Fernaufklärungsgruppe | FAG |
Fernmeldeamt | FMA |
Fernschreibstelle | FsSt |
Fernsehen | FS |
Fernsprechzentrale | FeZ |
Feuerlinie | FL |
Feuerstellung | FSt |
Feuerwache | FW |
Feuerzone | FZ |
Flachwasserbrücke | FB |
Flammenwerfer | Flaw |
Fla-Rakete | FlaR |
Flugblattverschußgruppe | FVG |
Flugplatz | Flp |
Flugzeug | F |
Folgende Aufgabe | FA |
Forcierungsabschnitt | FoAS |
Freiwillige Feuerwehr | FFW |
Freiwilliger Helfer | FH |
Freiwilliger Helfer der Grenztruppen | FHG |
Frontkorrespondentengruppe | FKG |
Führungspunkt | FüP |
Funkmeßstation | FuMS |
Funkmeßstörung | FuMStö |
Funkmeßtarnung | FuMT |
Funkpropagandazug | FuPrZ |
Funkstelle | FuSt |
Funktechnischer Posten | FuTP |
G | |
Gera | GERA |
Gefechtsaufklärungstrupp | GAT |
Gefechtshandlungen | GH |
Gefechtsmäßige Grenzsicherung | GGSi |
Gefechtsordnung | GO |
Geschädigtensammelpunkt (-stelle) | GSp (GSSt) |
Grenzabschnitt | GAs |
Grenzausbildungsregiment | GAR |
Grenzdurchbruch | GDB |
Grenzgebiet | GGB |
Grenzprovokation | GPr |
Grenzsicherung | GSi |
Grenzstreife | GSt |
Grenzübergangsstelle | GÜSt |
Grenzüberschreitender Verkehr | GÜV |
Grenzüberwachung | GÜ |
Grenzverletzer | GV |
Grenzzollamt | GZA |
Großlautsprecherkompanie | GLSK |
Gruppe Spezialpropaganda | GSPr |
H | |
Halle | HAL |
Hafen | Hf |
Hafenkommandantur | HKdtr |
Handlungsabschnitt | HaAs |
Handlungsraum | HaR |
Haubitz-Artillerieregiment | HAR |
Hauptanstrengung | HAS |
Hauptpostamt | HPA |
Herauslösegruppe | HLG |
Hilfskrankenhaus | HKrhs |
Hilfslazarettschiff | HLazS |
Hinterhalt | HH |
Hinterhaltsgruppe | HHG |
Hochwasser | HW |
Hochwasserbrücke | HwB |
Höhe | H |
Höhendetonation | H |
Horchposten | HP |
Hubschrauber | Hs |
Hubschrauberlandeplatz | HsLP |
I | |
Industriebaukombinat | IBK |
Infanteriemine | IM |
Infanterieminenfeld | IMF |
Infektion | Inf |
Informationsgruppe | InfG |
Institut für Blutspende- und Transfusionswesen | IBT |
Instrukteurgruppe | IG |
Interflug | IF |
J | |
Jagdbomberfliegerkräfte | JBFK |
Jagdfliegerkräfte | JFK |
Jägerleitstelle | JLSt |
Jochmontageplatz | JMP |
K | |
Karl-Marx-Stadt | KMST |
Kampfgruppen der Arbeiterklasse | KG |
Kampfsatz | KS |
Katastrophenwirkungsherd | KWH |
Kernmine | KM |
Kernwaffendetonation | KWD |
Kernwaffeneinsatzmittel | KWEM |
Kernwaffenschlag | KWS |
Kfz-Instandsetzungsbataillon | KfzIB |
Kfz-Transportkompanie | KfzTK |
Kilotonne | kt |
Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen (VE) | KBW |
Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtshaft (VE) | KSH |
Kombinierter Sammelpunkt | KSP |
Kommandantenposten | KdtP |
Kommandeur | K |
Kompaniechef | KC |
Kompanie Chemische Abwehr | KChA |
Kontaktaufnahme | KoA |
Kontrolldurchlaßposten | KdP |
Kontrollpunkt | KP |
Kontrollstelle | KSte |
Kontrollstreife | KStr |
Kontroll- und Übergabeprotokoll | KÜP |
Kontrollverteilungsraum für Übersetzungsmittel | KRÜ |
Kraftwerk | KrW |
Kräfte und Mittel | KuM |
Krankenhaus | Krhs |
Kreiskräfte | KK |
Kriegsgefangenensammelstelle | KSSt |
Kulturbrigade | KuBr |
Kulturgut | KuGu |
Kurierstelle | KuSt |
L | |
Leipzig | LZG |
Laboratorium | La |
Laborzug | LabZ |
Landeabwehr | LaAbw |
Landeplatz | LP |
Landeübersetzstelle | LÜSt |
Lastenabwurfstelle | LASt |
Lazarett | Laz |
Lazarettschiff | LaZS |
Leiter | Ltr |
Leiter Aufklärung | LAkl |
Leiter Nachrichten | LN |
Leiter Operativ | LOp |
Lektorengruppe | LG |
Löschfahrzeug | LF |
Luftdetonation | L |
Luftlandetruppen | LLT |
M | |
Magdeburg | MGB |
Marschstraße | MS |
Massenvernichtungswaffen | MVW |
Massiertes Feuer | MF |
Material | Mat |
Materiallager | MatL |
Materielle Sicherstellung | maSst |
Medizinische Sicherstellung | mdeSst |
Militärpolitische Information | MPI |
Militärtransportwesen | MTW |
Ministerien | s. takt. Z |
Mobilmachung | M |
Montageplatz | MoP |
Motorisierte Druckerei | MotDr |
Motorisierte Sendeabteilung | MSA |
N | |
Neubrandenburg | NBDB |
Nachhut | NH |
Nachrichten | N |
Nachrichtenkompanie | NK |
Nächste Aufgabe | NA |
Napalm | NP |
Nationaler Verteidigungsrat | NVR |
Nebenrichtung | NR |
O | |
Operative Gruppe | OG |
Operative Gruppe des Politorgans | OGPOG |
Operativ-taktische Rakete | OTR |
Organisation des Zusammenwirkens | OZW |
Organisations- und Rechenzentrum | ORZ |
Orientierungspunkt | OP |
P | |
Potsdam | PDM |
Panzerabwehrlenkrakete | PALR |
Panzerabwehrreserve | PARes |
Panzerbataillon | PB |
Panzerkompanie | PK |
Panzermine | PM |
Panzerminenfeld | PMF |
Personen | Pers |
Personenkraftwagen | PKW |
Persönliche Schutzausrüstung | PSA |
Pionieraufklärung | PiAkl |
Pionierkompanie (-bataillon) | PiK (PiB) |
Pionierreserve | PiRes |
Pipeline | Ppl |
Politmateriallager | PML |
Pontonbataillon | PoB |
Poststelle | Pst |
Postzeitungsvertrieb | PZV |
Pressevertriebszug | PrVZ |
Propagandaabteilung | PrA |
Punkt | Pkt |
Q | |
Quartiernutzungsabteilung | QNA |
R | |
Rostock | RST |
Raketenabteilung | RA |
Rastraum | RR |
Raum der Luftlandung | RLL |
Redaktion | Red |
Regimentsartilleriegruppe | RAG |
Regimentsverbandsplatz | RVP |
Regulierungsposten | R |
Regulierungspunkt | RP |
Reportergruppe | RepoG |
Reserve | Res |
Rettungsabteilung | RA |
Rettungs- und Bergungskommando | RBKdo |
Richtfunkstelle | RFuSt |
Richtfunkzentrale | RFuZ |
Richtungsgruppe | RiG |
Richtungsoffizier | RO |
Röntgen je Stunde | R/h |
Rundfunk-Kino-Fernseh-Einrichtung | RKFE |
Rückensicherung | RS |
Rückhaltebecken | Rhb |
Rückwärtige Dienste | RD |
Rückwärtige Einrichtung | RE |
Rückwärtige Sicherstellung | RSst |
S | |
Schwerin | SCHW |
Suhl | SUHL |
Sammelplatz für ausgefallen Technik | SPAT |
Scheinunterbringungsraum | SchUR |
Schlagbaum | SB |
Schützenpanzer | SPz |
Schützenpanzerwagen | SPW |
Schutzstreifen | SchStr |
Schutz vor Massenvernichtungswaffen | SMVW |
Selbständige medizinische Abteilung | smA |
Sicherstellung | Sst |
Sicherungsstreifen | SiStr |
Signalfeld | SF |
Spähtrupp | SpT |
Spannungsperiode | SpP |
Sperrknoten | Spkn |
Spezialnachrichtendienst | SND |
Stellungsbaubataillon | StBB |
Straßenbaubataillon | SBB |
Straßenbrückenbaubataillon | SBBB |
Straßenbrückenbauregiment | SBBR |
Sturmpionierbataillon | StuPiB |
Suchposten | SuP |
T | |
Tabun | Ta |
Tag der Mobilmachung | M |
Tag der Operation | T |
Tagebau | Tgb |
Tagesabschnitt | TAs |
Tagesaufgabe | TA |
Tagesverpflegungssatz | TVS |
Tarnbataillon | TaB |
Technische Basis | TechB |
Technische Sicherstellung | TeSst |
Technisches Pionierbataillon | TePiB |
Trägerbrücke | TB |
Transportable Elektroakustische Anlage | TELA |
Transportfliegerkräfte | TFK |
Transportkommandantur Binnenschiffahrt | TKdtrBischi |
Transportpolizei | Trapo |
Transportpolizeiamt | TPA |
Trennungslinie | TL |
Truppenluftabwehr | TLA |
Truppenvorräte | TrVR |
Truppführer | TF |
U | |
Überdosis | ÜD |
Übergaberaum | ÜR |
Übersetzungsabschnitt | ÜSAs |
Umladeraum | ULR |
Umschlagpunkt | UP |
Umschlagraum | USR |
Umspannwerk | UW |
Unterirdisches Lager | UL |
Untersuchungshaftanstalt | UHA |
Unterwasserbrücke | UB |
Unterwasserdetonation | UW |
V | |
Verbindung | Verb |
Verbindungsoffizier | VO |
Vereinte Streitkräfte | VSK |
Verfolgungsgruppe | VfG |
Vergifteter Abschnitt | vAS |
Vergifteter Raum | vR |
Vernehmergruppe | VG |
Verpflegung | Vpfl |
Verseuchter Abschnitt | veAS |
Verseuchter Raum | veR |
Versorgungsbereich | VB |
Versorgungslager | VLa |
Verstärkte Grenzsicherung | VGSi |
Verstärkte Grenzüberwachung | VGÜ |
Verseuchter Grenzdurchbruch | VGDB |
Verteidigungsabschnitt | VAs |
Verteidigungsstellung | VSt |
Verteidigungszustand | VZ |
V-Kampfstoff | VX |
Vorausabteilung | VA |
Vorderer Rand der Verteidigung | VRV |
Vorhut | VH |
Vorkommando | VKdo |
W | |
Wismut | WST |
Wahrscheinliche Richtung der Bewegung der Grenzverletzer | WRG |
Waren des täglichen Bedarfs | WtB |
Warn- und Alarmzentrale der DDR | WAZ |
Warteraum | WaR |
Wartestellung | WaSt |
Wartezone | WaZo |
Wasserentnahmestelle | WESt |
Wasserfilterstation | WFS |
Wasserflugplatz | WFlp |
Wassertransportanhänger | WTA |
Wassertransportfahrzeug | WTF |
Wasserversorgungsstelle | WVSt |
Wechselraum | WR |
Wechselstellung | WSt |
Weitere Angriffsrichtung | WAR |
Weitere Aufgabe | WA |
Werkschutz | WS |
Wohnungsbaukombinat | WoBK |
Z | |
Zahnklinik | ZaKl |
Zentrale Reserven | ZRes |
Zentraler Gefechtsstand | ZGS |
Zentraler Kurierdienst | ZKD |
Zivile Spezialinformation | ZSF |
Zivilverteidigung | ZV |
Zollverwaltung | ZVW |
Zuführungspunkt | ZFP |
Zug Detonometrie | ZDet |
Zugführer | ZF |
Zugmittel | ZM |
Zusammenwirken | ZW |