Kurzanleitung und Dienstvorschrift KOBRA
BArch*29
Handbücher zu KOBRA Sammler*16
KOBRA Gebrauchsanweisung (Kurzfassung)
(3. Fassung)
1. Chiffrierung 2. Dechiffrierung
Bei individuellen und zirkularen Verkehren zur Anhand des Absenders benutztes Wurmtabellen-
Chiffrierung Exemplar 1 verwenden. heft bzw. benutzte Wurmtabellen feststellen.
Bei allgemeinen Verkehren nur zugewiesene Kenngruppe steht als erste und letzte Fünfergruppe
Wurmtabellen bzw. Zeilen von Wurmtabellen im Spruch.
zur Chiffrierung benutzen; rechtzeitig vor voll- Falls nicht anders festgelegt, Kenngruppe unter
ständigen Verbrauch neue Wurmtabelle bzw. Zeilen Fünfergruppen der ersten Spalte noch nicht benutzter
von Wurmtabellen von Leitstelle anfordern. Wurmtabellen bzw. Zeilen aufsuchen.
Kenngruppe ist erste Fünfergruppe der nächsten Gruppen des Chiffretextes, beginnend mit erster
noch nicht zur Chiffrierung verwendeten Zeile, Fünfergruppe nach der Kenngruppe, ziffernweise
wenn durch Benutzung von Formularcodes nicht über Ziffern der Wurmgruppe schreiben und mod
anders festgelegt. 10 subtrahieren. Ergebnis ist Zwischentext.
Als Kenngruppe verwendete Fünfergruppe nicht zur Falls die Wurmtabelle bzw. die Zeilen der Wurm-
Chiffrierung des Zwischentextes benutzen. tabelle nicht ausreichen, so nächstfolgende dem
Chiffrierung des Zwischentextes: Ziffern des Absender zugewiesene Wurmtabelle bzw. Zeile in
Zwischentextes, beginnend mit erster Fünfergruppe gleicher Weise benutzen.
nach der Kenngruppe schreiben und mod 10 addieren. Benutzte Fünfergruppe streichen.
Ergebnis ist Chiffretext.
Kenngruppe vor und nach Chiffretext schreiben. 3. Vernichtung - Kompromittierung
Von letzter Wurmgruppe einer zugewiesenen Wurm- Spätestens 48 Stunden nach vollständiger Aus-
tabelle bzw. der zugewiesenen Zeile einer Wurm- nutzung benutzter Wurmtabellen vernichten.
tabelle zur ersten der nächstfolgenden dem Korre- Chiffrierung mit kompromittierten Wurmtabellen-
spondenten zugewiesenen Wurmtabelle bzw. Zeile heften einstellen
übergehen. Jede Wurmgruppe nur einmal verwenden; Sofortige Meldung an vorgesetzte Dienststelle er-
benutzte Fünfergruppen streichen. statten
Verwendung des Chiffriermittels KOBRA durch das MfS HA VI
BArch*101
Die Anweisung zur Nutzung von TAPIR, KOBRA und CODE 490 wurde im Februar 1989 an die
HA VI /OPD, /ZA, /1 und HA VII/3/ZAH ausgegeben.
Es wurde zur telefonischen Überprüfung von Daten über Personen, Wohnort, Fahrzeugen und
dergleichen die Kodiertabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen KOBRA oder auch Typ 350
ausgegeben. Alternativ bei fehlerhafter Chiffrierung oder Übertragung muß die Information
mittels CODE 490 übermittelt werden.
Chi 5350 Geheime Verschlußsache!
30.11.65 GVS-2470/65
2 Blatt / Ex.: 0766 *
Bl. 01
Gebrauchsanweisung
KOBRA
1. Zweckbestimmung
Das Verfahren KOBRA soll im wesentlichen zur Chiffrierung von
Sprüchen geringer Gruppenanzahl dienen. Der Zwischentext muß
als Ziffernzwischentext vorliegen.
Das Verfahren gewährleistet bei ordnungsgemäßer Anwendung
absolute Sicherheit für die chiffrierte Nachricht.
Mit dem Verfahren können individuelle, zirkulare und allge-
meine Verkehre aufrechterhalten werden.
Bei der Anwendung von Formularcodes sind die zugehörigen
speziellen Gebrauchsanweisungen zu berücksichtigen.
2. Schlüsselunterlagen
Die Schlüsselunterlagen sind im Wurmtabellenheft (Abb.) zusammenge-
faßt. Wenn nicht anders angewiesen, dienen bei individuellen
und zirkularen Verkehren die Exemplare 1 zum Chiffrieren, die
übrigen Exemplare zum Dechiffrieren.
Bei Anwendung des Verfahrens im allgemeinen Verkehr werden
den Korrespondenten die zur Chiffrierung zu benutzenden Wurm-
tabellen bzw. Zeilen der Wurmtabellen zugewiesen. In jedem
Exemplar wird eingetragen, welchem Korrespondenten welche
Wurmtabelle bzw. Zeilen zugewiesen wurden. Jeder Korre-
spondent darf nur die ihm zugewiesenen Wurmta-
bellen bzw. Zeilen zur Chiffrierung verwenden.
3. Chiffrierung
3.1. Einsetzung der Kenngruppe
In der Regel wird die erste Fünfergruppe der nächsten noch
nicht zur Chiffrierung verwendeten Zeile der Wurmtabelle als
Kenngruppe verwendet, Sie wird dem Chiffretext als erste und
letzte Gruppe angefügt. Als Kenngruppe verwendete
Fünfergruppe dürfen nicht zur Chiffrierung
des Zwischentextes benutzt werden und sind in
der Wurmtabelle zu streichen.
3.2 Chiffrierung des Zwischentextes
Die der Kenngruppe folgenden Fünfergruppe in der Wurm-
tabelle werden zur Chiffrierung des Zwischentextes verwendet.
Die Bearbeitung erfolgt gemäß Vorschrift für Ziffernadditions-
verfahren
.
Reicht die Anzahl der Fünfergruppen einer zugewiesenen
Wurmtabelle bzw. der zugewiesenen Zeilen einer Wurmtabelle
nicht aus, so werden die folgenden dem Korresponden-
ten zugewiesenen Wurmtabellen bzw. Zeilen
in gleicher Wiese verwendet.
Sind bei individuellen und zirkularen Verkehren
die Wurmtabellen verbraucht, so wird das nächstfolgende für
diesen Verkehr vorgesehene Wurmtabellenheft benutzt.
Bei allgemeinen Verkehren hat der Korrespondent vor
dem vollständigen Verbrauch der ihm zugewiesenen Wurmtab-
bellen bzw. Zeilen von Wurmtabellen bei der Leitstelle recht-
zeitig die Zuweisung neuer Wurmtabellen bzw. Zeilen von
Wurmtabellen zu beantragen, damit ein kontinuierlicher Chif-
frierverkehr gewährleistet ist.
Die Fünfergruppen der Wurmtabellen dürfen
nur einmal zur Chiffrierung des Zwischentex-
tes verwendet werden und sind unmittelbar nach
Benutzung in der Wurmtabelle zu streichen.
4. Dechiffrierung
Anhand des Absenders ist das benutzte Wurmtabellenheft bzw.
sind die benutzten Wurmtabellen festzustellen.
In der Regel ist die Kenngruppe unter den Fünfergruppen der
ersten Spalte der noch nicht benutzten Wurmtabellen aufzusuchen
und zu Streichen. Beginnend mit der ersten Fünfergruppe der Wurm-
tabelle nach der aufgefundenen Kenngruppe wird die Dechiffrie-
rung des Chiffretextes vorgenommen. Die Dechiffrierung erfolgt
gemäß der Vorschrift für Ziffernadditionsverfahren
.
Reichen die Fünfergruppen der Wurmtabelle bzw. der Zeilen
der Wurmtabelle zur Dechiffrierung nicht aus, so sind die nächst-
folgenden dem Absender zugewiesenen Wurmtabellen bzw. Zeilen
von Wurmtabellen in gleicher Wiese zu benutzen.
Alle Fünfergruppen, die zur Dechiffrierung verwendet wurden,
sind zu streichen.
5. Registratur und Vernichtung
Spätestens 48 Stunden nach vollständiger Ausnutzung ist die je-
weilige Wurmtabelle, wenn nicht anders angewiesen, zu vernich-
ten. Vernichtete Wurmtabellen sind zu registrieren.
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KOBRA BArch*40
Gebrauchsanweisung siehe DV A 040/1/312 KOBRA
Zur Nutzung typisierter Meldungen/Informationen
im einheitlichen System der KCB-Aufklärung sowie ihre siehe Formblatt 0120 KCB-Aufklärung
Chiffrierung/Dechiffrierung nach dem Verfahren KOBRA
1. Das Verfahren dient der Chiffrierung/Dechiffrierung geheimzuhaltender
Meldungen/Informationen und gewährleistet bei ordnungsgemäßer Anwen-
dung eine garantierte Sicherheit.
2. Die im Formularblock 44444 zusammengefaßten Formblätter enthalten typi-
sierte Meldungen/Informationen. Alle Meldungen/Informationen werden
durch Voranstellen der Fünfergruppe 44444 (unverschlüsselt) gekennzeichnet.
Die zu übermittelnden Angaben sind durch Zifferngruppen zu ersetzen. Für
alle unbekannten oder nicht bestimmten Angaben sind Nullen einzusetzen.
Der auf diese Weise entstandene Zifferntext wird als Zwischentext bezeichnet
und muß vor der Übermittlung chiffriert werden. Das Senden von Zwischen-
text ist verboten.
3. Zum Chiffrieren werden die Schlüsselhefte KOBRA
zusammengefaßten
Wurmtabellen verwendet. Die Tabellenzuweisung erfolgt durch den Chef/
Leiter Chemische Dienste in Zusammenarbeit mit dem Chef/Leiter Nach-
richten.
Beachte!
(1) In jedem Exemplar eines Schlüsselhefte dürfen nur die zugewiesenen
Tabellen zur Chiffrierung verwendet werden.
(2) Gleiche Tabellen dürfen nicht zweimal zur Chiffrierung von Informationen
verwendet werden.
(3) jede Wurmgruppe/-reihe darf nur einmal zur Chiffrierung benutzt wer-
den und ist nach dem Verbrauch zu streichen.
Nicht benutzte Wurmgruppen einer Wurmreihe sind ebenfalls zu streichen.
(4) bei Verbrauch einer Tabelle ist auf die nächstfolgende zugewiesen Ta-
belle (auch innerhalb einer Meldung/Information) überzugehen.
(5) Eine vollständig genutzte Wurmtabelle ist spätestens nach 48 Stunden
zur Vernichtung auf der VS-Stelle abzugeben.
4. Chiffrierung Anm.
4.1. Bildung der Kenngruppe (KG)
Die erste Wurmgruppe der Wurmreihe, mit welcher die Chiffrierung eines
Spruches begonnen wird, ist als Kenngruppe zu verwenden. Sie wird unver-
ändert als zweite und letzte Gruppe eines Spruches übermittelt. Bei anderen
Arten der gedeckten Übermittlung sind für diese Gruppen Fünfergruppen
00000 einzusetzen.
4.2. Bildung des Zwischentextes
Der in Zahlenform umgesetzte Klartext der Meldung/Information wird durch
Zusammensetzung der Spaltennummer mit den Klartextangaben fünfstellig
gebildet. Mit Hilfe der Spaltennummerierung ist die Auswahl sowie Wieder-
holung (Mehrfachverwendung) bestimmter Formblatteile möglich.
4.3. Uhrzeiten
Die Uhrzeit bezieht sich auf die in der jeweiligen Führungsebene verwendete
einheitliche Uhrzeit.
4.4. Koordinaten
Für Geländepunkte werden achtstellige Koordinaten entsprechend
der Kartencodierung nach dem Verfahren SAPAD-71 bestimmt.
Zur Punktbestimmung wird das doppelte Neunersystem verwendet. Ist keine
Punktbestimmmung möglich, wir die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt.
4.5. Chiffrierung des Zwischentextes
Die Chiffrierung wird durch die Addition modulo 10 des Zwischentextes mit
den Ziffern der Wurmgruppe gebildet.
Modulo 10 heißt, daß die Zehner bei der Addition nicht berücksichtigt
werden.
4.6. Chiffrierbeispiel
Zwischentext KG 11125 12001 00502 11376 41839
Wurmreihe 41096 37432 56342 71004 12796 79525
Geheimtext 44444 41096 48557 68434 71506 23062 10354 41096
4.7. Dechiffrierbeispiel
Geheimtext 44444 41096 48557 68434 71506 23062 10354 41096
Wurmreihe 41096 37432 56342 71004 12796 79525
Zwischentext KG 11125 12001 00502 11376 41839
5. Übermittlung, Rückfragen, Berichtigungen
Die Übermittlung des Geheimtextes kann direkt aus dem Schlüsselheft
durch den Bearbeiter erfolgen. Bei der Übergabe des Geheimtextes an das
Nachrichtenpersonal zur Übermittlung ist ein entsprechender NVA-Vordruck
auszufüllen. Es ist verboten, Klar- und Geheimtext bzw. das Schlüsselheft
zur Übermittlung zu übergeben. Rückfragen werden zum Geheimtext unter
Angabe der Spruchnummer und der Stellenanzahl der betreffenden Gruppe
des Spruches gehalten.
Beispiel:
Vom Spruch Nr. 713 die 5. Gruppe wiederholen
Antwort: 71506
Inhaltliche Fehler, bei denen eine Veränderung des Klartextes vorgenommen
wird, müssen durch erneute Chiffrierung mit einer neuen Wurmtabelle kor-
rigiert werden. Bei der Weiterleitung eines unveränderten Spruches an einen
weiteren Nutzungsberechtigten wird nicht neu chiffriert. Es wird der ur-
sprüngliche Geheimtext mit Angabe des Tarnnamens des Stabes, der die
Nachricht chiffriert hat, übermittelt.
6. Kompromittierung
Bei Verlust oder Kompromittierung sind
a) Meldungen als besonderes Vorkommnis entsprechend der Melde- und
Untersuchungsordnung abzusetzen,
b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und dem Heraus-
geber zu melden,
c) durch den für die Herausgabe verantwortlichen Reserveunterlagen in
Kraft zu setzen,
d) eine Untersuchung einzuleiten die Ursache feststellen und Maßnah-
men zur Verhinderung weiterer Vorkommnisse zu treffen.
Anmerkung des Autors:
Die Chiffrierung und Dechiffrierung konnte auch mit der M-130 KORALLE M-130,
der FIALKA M-125 3MN oder MALACHIT-B erfolgen.
Abbildungen:
Abb.1: Wurmtabellenblatt KOBRA