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Ausbildung
Die Ausbildung zum Chiffreur, SAS Fernsprech- oder Fernschreibbetriebs-
mechaniker (Techniker), Instandsetzer erfolgte in der NVA u.a. in:
- MtS(N) Herbert Jensch (Militärtechnische Schule Nachrichten)
  ehemals NAZ-12  (Nachrichtenausbildungszentrum 12),
- MtS LaSK Erich Habersaath.
  Im Jahr 1986 wurde in der MtS Prora auch ein WTsch-Raum eingerichtet. BArch*281

Bei der Volksmarine wurde für die Dienststellung Bord- und Brigade-
chiffreure in der:
- Flottenschule Walter Steffens ausgebildet.
Die Ausbildung erfolgte auf den Geräten M-125, T-612 und T-617.
Der erste Beginn der Ausbildung ist datiert auf den 01. 08. 1988, für die
1., 4. und 6. Flottille der Volksmarine der DDR.

In den Grenztruppen wurde für den SCD auch in:
- der US Perleberg (Unteroffizierschule),
- der US-6 in Potsdam,
- der US IV in Zwickau
ausgebildet.

Das MfS hatte seine Ausbildung u.a. auch in der 2. NBr. durchgeführt.

Für die VP (Volkspolizei) wurde u.a. in Dommitzsch ausgebildet.

Die Volkspolizei, das Post- und Fernmeldewesen, die Kampftruppen und die
Zivilverteidigung stützte sich meist auf gedientes Personal der NVA
oder des MfS. Hier sind keine Ausbildungsstätten bekannt.

Mit dem Abschluß der entsprechenden Ausbildung wurde auch die Betriebs-
berechtigung (BB) ausgesprochen. Die BB entspricht der Chiffriererlaubnis.

          DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK       BArch*239

Az.: 55 55 03                          Nur für den Chiffrierdienst!
VS-Nr.: A 127 880                      Vertrauliche Verschlußsache!
                                       Ausfertigung 0008 *
                                       = 46 Blatt

Bestätigt:                             Stellvertreter des
                                       Ministers und Chef
Berlin, den 17. 10. 1973               des Hauptstabes

                       PROGRAMM
                  für die Ausbildung
              an den Unteroffiziersschulen
                      Teil IX/3a

                 - Chiffrierdienst -

         Ministerium für Nationale Verteidigung
                         1973

Das vorliegende Programm wird erlassen und tritt mit
Wirkung vom 01. Dezember 1973 in Kraft.

Das Rahmenprogramm für die Ausbildung von Unteroffiziers-
schülern in Unteroffiziersausbildungseinrichtungen
- Spezialnachrichtendienst -, GVS-Nr.: A 127 195, tritt
außer Kraft und ist bis zum 31. 12. 1973 zu vernichten.


O. U., den 15. 10. 1973                 Chef Nachrichten


I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

1.   Organisatorische Festlegungen
2.   Stundenberechnung nach Ausbildungszweigen
3.   Spezialtaktische Ausbildung
4.   Spezialausbildung
4.1. Grundlagen der Spezialausbildung
4.2. Nachrichtengerätelehre
4.3. Zehnfingerblindschreiben
4.4. Manuelle Chiffriermittel und Codiermittel
4.5. Betriebsdienst der Chiffrierstellen


1. Organisatorische Festlegungen

Das vorliegende Programm enthält nur die spezialtaktische
Ausbildung und die Spezialausbildung zur Heranbildung
von Chiffreuren.

Die Festlegungen zur Organisation der politischen und
Gefechtsausbildung sowie die Themen und Themeninhalte
der anderen Ausbildungszweige sind dem Programm für die
Ausbildung an den Unteroffiziersschulen Teil IXa
- Nachrichten - zu entnehmen.

Die Ablegung von Kontrollübungen und Aufgaben der spe-
zialtaktischen Ausbildung hat nach den Festlegungen des
Normenkataloges für die Gefechtsausbildung des Chiffrier-
dienstes, VVS-Nr.: A 128 878, zu erfolgen.

Die Festlegungen der Ziffer 1.2. (Kontrollübungen für
Operateure SV und Codierer), der Ziffern 2.6. und 2.7.
(Einzelaufgaben für Operateure SV und Codierer) und der
Ziffer 3.4. (Realaufgaben für Schlüssel-/Codiertrupps)
des Normenkataloges für die Gefechtsausbildung
- Spezialnachrichtendienst -, GVS-Nr.: A 127 347,
werden für ungültig erklärt.


2. Stundenberechnung nach Ausbildungszweigen
Nr. des
Ausbild-
dungs-
zweiges
AusbildungszweigLand-
streit-
kräfte
Grenz-
truppen
ChiffreureChiffreure
MGALehrg.MGALehrg.
2Spezialtaktische Ausbildg.21402240
5.14.Spezialausbildung
5.14.3Grundlagen der Spezial-
ausbildung
8989
5.14.1Nachrichtengerätelehre11861186
5.14.4Zehnfingerblindschreiben30503050
5.14.6Manuelle Chiffriermittel
und Codiermittel
-30-30
5.14.2Betriebsdienst der Chiff-
rierstellen
-103-93
gesamt:7031881306
insgesamt:388377


3. Spezialtaktische Ausbildung

Aufgaben der Ausbildung

Die Unteroffiziersschüler sind so auszubilden, daß sie die
Pflichten des Soldaten im Gefecht beherrschen und sie diese
den Soldaten anerziehen können. Sie müssen in der Lage sein,
einen Chiffriertrupp im Gefecht zu führen.

Den Unteroffiziersschülern sind die erforderlichen moralischen
und psychologischen Eigenschaften anzuerziehen, die es ihnen
ermöglichten, die Aufgaben zur Sicherstellung der Chiffrier-
verbindungen bei der Führung von Kampfhandlungen zu erfüllen.

Organisatorisch-methodische Anweisungen

Die spezialtaktische Ausbildung führen die Gruppenführer unter
Anleitung der Zugführer durch.

Der spezialtaktischen Ausbildung muß die Erfüllung entsprechen
der Themen der Schießausbildung, der Pionierausbildung, der
Militärtopographie, der Schutzausbildung, das Studium von
Dienstvorschriften, der Sicherheitsbestimmungen sowie der
Nachrichtenbetriebsvorschriften vorangehen.

Die spezialtaktische Ausbildung ist geschlossen im Gelände
unter Ausnutzung der Tages- und Nachtzeit durchzuführen.

Zu Beginn der Ausbildung werden die Unteroffiziersschüler
mit den Pflichten nach Auslösung der Stufen der Gefechtsbe-
reitschaft bekannt gemacht und üben praktisch die Handlungen
nach Auslösung der Stufen der Gefechtsbereitschaft. Ein Teil
der spezialtaktischen Ausbildung ist im Rahmen von Übungen
durchzuführen.

Das Üben des Inhaltes der Lehrfragen ist nicht durch die vor-
gegebene Zeit zu begrenzen. Die Unteroffiziersschüler sind
als Truppführer und als Angehörige des Chiffriertrupps auszu-
bilden. Bis zum Beginn der spezialtaktischen Ausbildung in
den Chiffriertrupps müssen die Unteroffiziersschüler den Aufbau
und die Bedienung der Chiffriermaschine, das Zehnfingerblind-
schreiben und die Regeln des Betriebsdienstes in Chiffrier-
stellen erlernt haben sowie die Rolle und Platz der Chiffrier-
stelle innerhalb der Nachrichtenzentrale kennen. Bei jeder
spezialtaktischen Ausbildung ist eine taktische Lage vorzu-
geben, die eine Anspannung der geistigen und physischen
Fähigkeiten der Unteroffiziersschüler hervorruft und ihre
Standhaftigkeit und Ausdauer bei längeren Dienst in Chiffrier-
stellen sowie Findigkeit bei der reibungslosen Abwicklung des
Betriebsdienstes anerzieht.

Im ersten Monat der Ausbildung sind im Rahmen der MGA die
Themen 2/1 und 2/2 durchzuführen.

Literatur:

1.  DV 040/0/002  (DV-34/1)
2.  DV 040/0/014  (DV-14/1)
3.  DV 040/0/010  (DV-14/10)
4.  DV 040/0/011  (DV-14/11)
5.  DV 040/0/009
6.  Normenkatalog für die Gefechtsausbildung des Chiffrier-
    dienstes
7.  DV 010/0/001  (DV-10/1)
8.  Nachrichtenhandbücher
9.  technische Dokumentation zu den Chiffriermaschinen und
    zum Chiffriertrupp
10. Sicherheitsbestimmungen (AO Nr.: 31/71 des Stellv. des
    Ministers und Chef des Hauptstabes, AMBL Teil 1 Nr. 27/71,
    und Zeitschrift "AUSBILDER" ab Heft 11/72)
11. A 250/1/010  (DV-10/7)


T h e m e n ü b e r i s c h t
Nr. desBezeichnung des ThemasStunden
ThemasLaSKGT
Militärische Grundausbildung
2/1Führungssignale11
2/2Handlungen des Soldaten im Gefecht45
2/3Luftangriffsmittel des wahrschein-
lichen Gegners
11
2/4Panzer und SPW des wahrscheinlichen
Gegners
11
2/5Einweisung in die Maßnahmen zur
Herstellung der Gefechtsbereitschaft
1414
Heranbildung zum Unteroffizier
2/6Handlungen des Trupps bei der Ent-
faltung und Vorbereitung der Chiff-
rierstelle zum Betrieb
1414
2/7Betriebsdienst unter Gefechts-
bedingungen
1414
2/8Spezialtaktische Übung der Fach-
richtung Nachrichten (der Einheit)
1212
gesamt:6162

Thema 2/1: Führungssignale

Erlernen der Führungssignale unter Tag- und Nachtbedingungen.
Ordnung der Übermittlung von Führungssignalen, Training im
Senden und Empfangen von Führungssignalen.


Thema 2/2: Handlungen des Soldaten im Gefecht

1. Ausbildung

Bewegungsarten des Soldaten: Beschleunigter Schritt, Lauf-
schritt, Fortbewegung durch Sprünge, durch Kriechen. Anwen-
dung der verschiedenen Bewegungsarten in Abhängigkeit vom
Gelände und Feuer des Gegners. Training der Soldaten in den
einzelnen Bewegungsarten.

2. Ausbildung

Überwinden von Hindernissen und Sperren unter Feuereinwir-
kungen des Gegners. Möglichkeiten der Überwindung von akti-
vierten und vergifteten Geländeabschnitten unter verschie-
denen meteorologischen Bedingungen im Fußmarsch und auf
Fahrzeugen.
Teilweise sanitäre Behandlung und Entaktivierung.
Entaktivierung der Bewaffnung auf dem Gefechtsfeld.
Training der Soldaten beim Überwinden von Sperren und
Hindernissen.

3. Ausbildung

Auswahl eines Schußfeldes auf offenem Feld, in Schonungen,
im Wald, am Hang. Ausnutzen von Granattrichtern, Gräben,
Dämmen usw. für die Feuerführung.
Training in der Auswahl des Schußfeldes, Einrichtung und
Tarnung der Feuerstellung.
Der Soldat als Beobachter, Auswahl des Beobachtungs-
platzes in Abhängigkeit vom Gelände und der Tageszeit.
Einnahme des ausgewählten Platzes, dessen pioniermäßiger
Aufbau und Tarnung.
Studium des Geländes und Orientierung im Beobachtungs-
streifen, Entfernungsschätzen zu Markierungspunkten.


Thema 2/3: Luftangriffsmittel des wahrscheinlichen Gegners

1. Ausbildung

Erkennungszeichen und Silhouetten, taktisch-technische
Angaben der wichtigsten Flugzeugtypen, Hubschrauber und
unbemannten taktischen Flugkörper des Gegners, Abwehr
von Flugzeugen und Hubschraubern.

2. Ausbildung

Möglichkeiten des Schutzes vor Flugzeugen und Hubschau-
bern des Gegners, die in geringer Höhe handeln. Ausnut-
zung von schützenden örtlichen Gegenständen, Gräben,
Wällen und Deckungen, Anwendung der Schützenwaffen im
Kampf mit tieffliegenden Flugzeugen und Hubschraubern des
Gegners.

Thema 2/4: Panzer und SPW des wahrscheinlichen Gegners

1. Ausbildung

Charakteristik der Panzer und SPW. Geländegebundenheit
der Panzer und SPW des Gegners.

2. Ausbildung

Möglichkeiten des Schutzes vor Panzern und SPW. Ausnutzung
örtlicher Gegenstände, Wälle, Gräben und Unterstände zum
Schutz vor dem Feuer der Panzer und SPW. Anwendung von
Panzerabwehrgranaten, Minen, geballten Ladungen, Nebel
und anderen Mitteln zum Kampf mit Panzern.

Thema 2/5: Einweisung in die Maßnahmen zur Herstellung der
           Gefechtsbereitschaft                                

Erlernen der Pflichten nach Auslösung der Stufen der Gefechts-
bereitschaft. Gefechtseinteilung nach der Auslösung der Stufen
der Gefechtsbereitschaft. Handlungen des Diensthabenden der
Kompanie und des Läufers bei der Alarmierung des Personalbe-
standes. Antreten nach der Alarmierung. Ordnung des Waffen-
empfanges und Verladen des Zubehörs. Ordnung des Herausfahrens
zum Sammelraum. Handlungen im Sammelraum.


Thema 2/6: Handlungen des Trupps bei der Entfaltung und Vor-
           bereitung der Chiffrierstelle zum Betrieb          

1. Ausbildung

Einweisung in den Aufbau und die Bedienung des Chiffriertrupps.
Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung des Stromversorgungsaggre-
gates. Führung des Trupp- und Aggregatebegleitheftes.

2. Ausbildung

Pflichten der einzelnen Truppangehörigen bei der Entfaltung
des Chiffriertrupps. Aufgabenstellung an den Trupp. Führen
des Trupps in der Periode der Entfaltung. Entfaltung des
Trupps und Herstellung der Betriebsbereitschaft, Vorbereiten
der Nachweis- und Betriebsunterlagen, Funktionsüberprüfung
der Chiffriermaschinen.

3. Ausbildung

Training des Auf- und Abbaus des Chiffriertrupps bei Tag und
Nacht. lehrmäßige Durchführung der Aufgabe-1. Verlegung.

4. Ausbildung

Handlungen des Trupps beim Überfall des Gegners mit Luftan-
griffsmtteln, bei Artilleriebeschuß, beim Überfall durch
Diversanten, beim chemischen Überfall und bei der Führung
von Kernwaffenschlägen durch den Gegner. Führung des Trupps
zur Durchführung der teilweisen Spezialbehandlung der Technik
und der sanitären Behandlung des Personalbestandes. Handlungen
des Trupps bei der Anwendung von Brandmitteln durch den Gegner.


Thema 2/7: Betriebsdienst unter Gefechtsbedingungen

1. Ausbildung

Auswahl des Aufbauplatzes der Chiffrierstelle. Aufgabenstel-
lung an den Trupp. Entfaltung und Herstellung der Betriebs-
bereitschaft. Durchführung des Betriebsdienstes in den ein-
zelnen Verkehrs- und Arbeitsarten. Dechiffrierung verstüm-
melter Funksprüche. Erfüllung der Aufgaben der Abfertigung
der Nachrichtenzentrale.
Betriebsdienst mit angelegter Truppenschutzmaske. Lehrmäßige
Durchführung der Aufgabe-2. Abbau des Trupps, Verlegung.

2. Ausbildung

Marsch des Chiffriertrupps nach Marschskizze. Überwinden
eines Vergifteten Raumes. Chiffrierung und Dechiffrierung
von Funksprüchen in der Bewegung und beim kurzen Halt.
Entfaltung des Chiffriertrupps auf einem neuen Führungspunkt.
Training des Betriebsdienstes bei Tag und Nacht.
Abbau des Trupps, technische Wartung.


Thema 2/8: Spezialtaktische Übung der Fachrichtung
           Nachrichten (der Einheit)                     

Gemäß Aufgabenstellung des Fachleitungsleiters Nachrichten/
des Kommandeurs der Einheit. Erfüllung der Aufgabe einer
Chiffrierstelle im Bestand der Nachrichtenzentrale.


4. Spezialausbildung

4.1. Grundlagen der Spezialausbildung

Aufbau der Ausbildung

Die Unteroffiziersschüler sind so auszubilden, daß sie die
Rolle und Bedeutung des Nachrichtensystems für die Truppen-
führung erkennen, den allgemeinen Aufbau und die Elemente der
Chiffrierstelle kennen.
Sie müssen von der Notwendigkeit der militärischen Wachsam-
keit und Geheimhaltung überzeugt sein, die Festlegungen des
Geheimnisschutzes im Nachrichtenwesen genau kennen und diese
strikt einhalten und durchsetzen.

Organisatorisch-methodische Anweisungen

Die Ausbildung in den Grundlagen der Spezialausbildung führen
der Hauptfachlehrer und der Zugführer durch.

Organisatorische Form der Ausbildung ist der Vortrag, der
durch Anschauungs- und Bildmaterial, Dias und Lehrfilme zu
unterstützen ist.

Das Thema 5.14.3/1 ist im ersten Monat der Ausbildung im Rah-
men der MGA und die Themen 5.14.3/2 bis 5.14.3/5 zu Beginn
der Heranbildung zum Unteroffizier durchzuführen.


Literatur:

1.  DV 040/0/002  (DV-34/1)
2.  DV 040/0/009
3.  DV 040/0/014  (DV-14/1)
4.  DV 040/0/010  (DV-14/10)
5.  Lehrfilm "Entscheidung vor dem Gefecht"
10. Zeitschrift "AUSBILDER", ab Heft 7/73


Thema 5.14.3/1: Grundlagen der Organisation und Sicherstellung
                von Nachrichtenverbindungen                  

1. Ausbildung

Prinzip und Voraussetzungen für die einfache Nachrichtenüber-
tragung. Funk-, Richtfunk- und Drahtnachrichtenverbindungen.
Aufbau und Aufgaben der Nachrichtenzentrale. Rolle und Platz
der Chiffrierstelle, der SAS-Nachrichtenstellen und der Ab-
fertigung in der Nachrichtenzentrale. Durchlauf einer Nachricht
von der sendenden und in der empfangenden Nachrichtenzentrale.

2. Ausbildung

Forderungen an die Nachrichtenverbindungen. Möglichkeiten des
Abhörens von Nachrichtenverbindungen. Die fernmelde- und elek-
tronische Aufklärung und die elektronische Gegenwirkung des
wahrscheinlichen Gegners. Lehrfilm "Entscheidung vor
dem Gefecht".


Thema 5.14.3/2: Die Wachsamkeit und Geheimhaltung in der
                Nationalen Volksarmee                         

Die Notwendigkeit einer hohen Klassenwachsamkeit.
Die ideologische Diversion gegenüber der sozialistischen
Staatengemeinschaft. Die Festlegungen zur Wahrung von Staats-
und militärischen Geheimnissen. Besondere Sicherheitsbestim-
mungen in Nachrichtenwesen.


Thema 5.14.3/3: Die gedeckte Truppenführung bei der Nutzung
                technischer Nachrichtenmittel                 

Die Notwendigkeit des Schutzes des Informationsinhaltes vor
der fernmelde- und elektronischen Aufklärung des wahrschein-
lichen Gegners. Verantwortlichkeit für die Organisation und
Sicherstellung der gedeckten Truppenführung. Der Einsatz von
Chiffrier-, SAS-Nachrichten- und Codiermitteln. Gliederung
und Aufgaben des Chiffrierdienstes.


Thema 5.14.3/4: Sicherheitsbestimmungen im Chiffrierdienst

1. Ausbildung

Die Bestimmungen zur personellen Sicherheit: Auswahl, Bestä-
tigung, Verpflichtung, Ausbildung, periodische Belehrung,
Verpflichtung beim Ausscheiden aus dem Chiffrierdienst.
Die Bestimmungen zur materiellen Sicherheit: Auswahl von
Räumen für die Chiffrierarbeit, deren Absicherung nach außen,
Anwendung und Behandlung von Schlüsseln und Petschaften. Die
Sicherung mobiler Chiffrierstellen, Betreten von Chiffrier-
stellen.

2. Ausbildung

Die Meldung und Bearbeitung besonderer Vorkommnisse im
Chiffrierdienst. Die Meldung persönlicher Veränderungen und
beabsichtigter Reisen in das sozialistische Ausland. Die
Kontrolltätigkeit im Chiffrierdienst.


Thema 5.14.3/5: Leistungskontrolle

Seminaristische Überprüfung zum Inhalt der Themen 1 bis 4.


4.2. Nachrichtengerätelehre

Aufgaben der Ausbildung

Den Unteroffiziersschülern ist der konstruktive Aufbau, die
prinzipielle Wirkungsweise, die Inbetriebnahme, die Funktions-
überprüfung, die zuverlässige Bedienung und Ausnutzung sowie
die Wartung der Chiffriermaschine zu lehren.
Die Unteroffiziersschüler sind in die Lage zu versetzen, ein-
fache Fehler und Betriebsstörungen zu beseitigen.

Organisatorisch- methodische Anweisungen

Die Themen der Gerätelehre sind so zu planen, daß die Bedie-
nung und Ausnutzung (Erlernen des Zehnfingerblindschreibens)
sowie das Vertrautmachen mit der prinzipiellen Wirkungsweise
parallel gelehrt werden.
Die Ausbildung ist materiell so sicherzustellen, daß eine
maximale Arbeit der Unteroffiziersschüler an den Chiffrier-
maschinen gewährleistet ist.
Die praktische Fertigkeiten der Unteroffiziersschüler sind
während der Ausbildung im Gelände und bei Wartungsarbeiten
zu vervollkommnen.
Während der Ausbildung sind die Unteroffiziersschüler zum
sorgfältigen Umgang und zur Leibe zur Chiffriertechnik zu
erziehen.
Die Leistungen der Unteroffiziersschüler sind durch Leistungs-
kontrollen kontinuierlich einzuschätzen und schlußfolgernd da-
raus sind Aufgaben für das Selbststudium zu stellen.
Die Themen 5.14.1/1 bis 5.14.1/3, 5.14.1/5, 5.14.1/2, 5.14.1/8
und 50 % der Stunden des Themas 5.14.1/9 sind im Rahmen der
MGA bzw. zu Beginn des Lehrganges zu planen.


Literatur:

1.  Technische Dokumentation zu den Nachrichtengeräten und
    den Chiffriermaschinen
2.  Bedienungsanweisungen zu den Nachrichtengeräten
3.  Gebrauchsanweisungen zu den Chiffriermaschinen
4.  Anschauungstafeln zu den Chiffriermaschinen
5.  Einbauvorschrift für die Druckerfallensperre
6.  Normenkatalog für die Gefechtsausbildung des Chiffrier-
    dienstes
7.  Sicherheitsbestimmungen (AO Nr.: 31/71 des Stellv. des
    Ministers und Chef des Hauptstabes, AMBL Teil 1 Nr. 27/71,
    und Zeitschrift "AUSBILDER" ab Heft 11/72)
8.  Bader "Einführung in die Fernschreibtechnik"
    Lehrbuch
9.  DV 040/0/006
10. A 040/1/208 (DV-44/50)


T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. desBezeichnung des ThemasStunden
ThemasLaSKGT
Militärische Grundausbildung
5.14.1/1Grundgesetze und Erscheinungen
im Gleichstromkreis
11
5.14.1/2Elektronische Bauelemente der
Chiffriertechnik
33
5.14.1/3Wirkungsweise und Wartung von
Elektromotoren
22
5.14.1/4Technische Sicherheitsbestimmungen22
5.14.1/5Der Feldfernsprecher11
5.14.1/6UKW-Funkstelle kleiner Leistung22
Heranbildung zum Unteroffizier
5.14.1/7Die Fernschreibmaschine und ihre
Zusatzgeräte
1010
5.14.1/8Aufbau und Zweckbestimmung der
Chiffriermaschine
66
5.14.1/9Inbetriebnahme und Funktionsüber-
prüfung der Chiffriermaschine
1212
5.14.1/10Wartung der Chiffriermaschine3028
5.14.1/11Prinzipielle Wirkungsweise
der Chiffriermaschine
1616
5.14.1/12Eingrenzung und Beseitigung einfacher
Betriebsstörungen
1212
gesamt:9795
Abschlußprüfung77

Thema 5.14.1/1: Grundgesetze und Erscheinungen im Gleichstrom-
                kreis                                         

Elektrischer Stromkreis und seine Grundgrößen (Strom, Spannung,
Widerstand), Ohmsches Gesetz, Magnetfeld, Induktion, Selbst-
induktion, Ohmscher Widerstand, Schaltung von Widerständen,
elektrische Kapazität, Schaltung von Kondensatoren.


Thema 5.14.1/2: Elektrische Bauelemente der Chiffriertechnik

Elektrische Leiter und Kontakte, Dielektrika, Halbleiter,
Halbleiterbauelemente - ihr Aufbau und ihre Wirkungsweise,
Halbleiterdiode und Transistor, Anwendung von Halbleiterbau-
elementen in der Chiffriertechnik (Schalt- und Stromlaufpläne),
Schaltzeichen, Strom- und Signalverlauf, praktische Arbeit mit
den Schaltplänen der Chiffriermaschinen.


Thema 5.14.1/3: Wirkungsweise und Wartung von Elektromotoren

Konstruktiver Aufbau und Wirkungswiese der in Chiffrierma-
schinen befindlichen Elektromotoren, die Demontage und Montage
des Motors der Chiffriermaschinen zur Wartung, die Wartung der
Elektromotoren.


Thema 5.14.1/4: Technische Sicherheitsbestimmungen

Sicherheitsbestimmungen bei der Arbeit mit Stromversorgungs-
anlagen, Berührungsschutz, Erdung. Sicherheitsbestimmungen
beim Verlegen von Kabeln und bei der Entfaltung von Antennen.
Maßnahmen der ersten Hilfe bei Unfällen(elektrischer Schlag,
Blitzschlag, Vergiftungen und Verätzungen).


Thema 5.14.1/5: Der Feldfernsprecher

Bestimmung und allgemeiner Aufbau. Bestandteile des FF und
deren Zweckbestimmung. Stromversorgung. Überprüfen der Arbeits-
bereitschaft. Anschalten des FF an eine Leitung.


Thema 5.14.1/6: UKW-Funkstelle kleiner Leistung

Bestimmung und wichtigste technische Angaben. Allgemeiner Auf-
bau des Funkgerätes. Stromversorgung. Vorbereiten des Funkge-
rätes zum Betrieb und Überprüfung der Betriebsbereitschaft.
Abstimmen auf einer vorgegebenen Frequenz.
Regeln des Sprechfunkbetriebsdienstes.


Thema 5.14.1/7: Die Fernschreibmaschine und ihre Zusatzgeräte

1. Ausbildung

Grundbegriffe der Fernschreibtechnik, Telegrafiemodulation
und Telegrafenalphabete. Schrittgeschwindigkeit und Fern-
schreibleistung. Verzerrungen von Fernschreibzeichen und ihr
Einfluß auf die Dechiffrierung verstümmelter Fernschreiben.
Der Empfangssteller (Teilkreis).

2. Ausbildung

Bestimmung und wichtigste technische Angaben der Fernschreib-
maschine. Der Sender. Der Empfänger. Der Empfangslocher. Der
Drucker. Wartung der Fernschreibmaschine.

3. Ausbildung

Bestimmung und wichtigste technische Angaben des Fernschreib-
gerätes und des Lochstreifensenders. Bestimmung und Einbau der
Druckerfallensperre zur Gewährleistung der Übertragung chif-
frierter Lochstreifen.

4. Ausbildung

Allgemeine Grundsätze des Fernschreibbetriebsdienstes.
Verbindungsaufnahme, Verbindungsüberprüfung. Senden und
Empfangen chiffrierter Fernschreiben mittels Lochstreifen.
Verkehrsabkürzungen.


Thema 5.14.1/8: Aufbau und Zweckbestimmung der Chiffrier-
                maschine                                      

1. Ausbildung

Die Bestandteile des Gerätesatzes. Inhalt des Werkzeug- und
Ersatzteilkastens. Technische Angaben zur Chiffriermaschine.
Bestimmung und Einsatzgrundsätze.

2. Ausbildung

Allgemeiner Aufbau der Chiffriermaschine, Blockschaltbild.
Zweckbestimmung der Baugruppen. Konstruktiver Aufbau der Bau-
gruppen.


Thema 5.14.1/9: Inbetriebnahme und Funktionsüberprüfung der
                Chiffriermaschine                             

1. Ausbildung

Die Vorbereitung und Inbetriebnahme der Stromversorgung.
Der Anschluß der Stromversorgung an das Wechselstromnetz, das
Stromvesorgungsaggregat, an eine Gleichstromquelle 12 V.

2. Ausbildung

Die Vorbereitung der Chiffriermaschine zur Inbetriebnahme.
Die Inbetriebnahme. Die Klartextüberprüfung. Die Überprüfung
der Chiffriermaschine in den Betriebsarten "Chiffrieren"
und "Dechiffrieren". Überprüfen der Chiffrier- sowie
Kontroll- und Sicherungsvorrichtungen (KSV).


Thema 5.14.1/10: Wartung der Chiffriermaschine

1. Ausbildung

Einweisung in die Grundsätze der Wartung. Schmierstoffe und
deren Anwendung. Reinigungsmittel und -geräte.

2. Ausbildung

Die tägliche Durchsicht der Chiffriermaschine. Der Algorith-
mus der täglichen Durchsicht, der Schmierplan, praktische
Durchführung der täglichen Durchsicht und Wartung.

3. Ausbildung

Die monatliche Durchsicht der Chiffriermaschine. Der Algo-
rithmus der monatlichen Durchsicht, der Schmierplan, prak-
tische Durchführung der monatlichen Durchsicht und Wartung.
Die Nachweisführung der monatlichen Durchsicht im Geräte-
begleitheft.

4. Ausbildung

Die praktische Durchführung der monatlichen Wartung im Verlaufe
des Lehrgangs gemäß Wartungsplan.


Thema 5.14./11: Prinzipielle Wirkungswiese der Chiffrier-
             maschine                                         

1. Ausbildung

Prinzipielle Wirkungswiese der einzelnen Baugruppen. Das Uu-
sammmenwirken der Baugruppen gemäß Blockschaltbild.

2. Ausbildung

Das Zusammenwirken der Baugruppen bei den Betriebsarten
"Chiffrieren" und "Dechiffrieren". Der Stromlaufplan.


Thema 5.14.1/112: Eingrenzung und Beseitigung einfacher Be-
                  triebsstörungen                             

1. Ausbildung

Charakteristische Ursache für Betriebsstörungen der Chiffrier-
maschine. Häufig auftretende Betriebsstörungen und deren Aus-
wirkungen auf die Funktion. Eingrenzen und Erkennen der Stö-
rungsquelle. Methode der Beseitigung von Betriebsstörungen.

2. Ausbildung

Praktisches Eingrenzen, Erkennen und Beseitigen von Betriebs-
störungen. Die Nutzung des Ersatzteilsatzes und die Art und
Weise der Anforderung nicht im Ersatzteilsatz enthaltender
Ersatzteile. Nachweisführung von Instandsetzungen im Geräte-
begleitheft.


4.3. Zehnfingerblindschreiben

Aufgaben der Ausbildung

Die Unteroffiziersschüler sind im Zehnfingerblindschreiben
so Auszubilden, daß sie zum Abschluß der Ausbildung ein
Schreibtempo von 90 Anschlägen/Minute auf der Chiffrier-
maschine erreiche.

Sie sind zu befähigen, die Bedienungen im Chiffrieren und De-
chiffrieren bei der Ablegung der Betriebsberechtigung für die
Chiffriermaschine sicher und schnell zu erfüllen.

Organisatorisch-methodische Anweisungen

Das Erlernen des Zehnfingerblindschreibens erfolgt gemäß den
Festlegungen der Anleitung zur Ausbildung von Fernschreibern
unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Chiffrier-
maschine.

Die Ausbildung ist materiell-technisch so sicherzustellen,
daß eine maximale praktische Arbeit der Unteroffiziers-
schüler an der Technik gewährleistet ist.

Die Fertigkeiten im Schreiben sind durch Training im Selbst-
studium zu vertiefen. Im ersten Monat der Ausbildung sind im
Rahmen der militärischen Grundausbildung 7 Stunden des Themas
5.14.4/1 durchzuführen.
Die Themen 5.14.4/2 und 5.14.4/3 sind mit den Themen des
Betriebsdienstes der Chiffrierstellen zu verknüpfen.


Literatur:

1. A 040/1/004 (DV-64/1)
2. Übungskarten
3. Übungssprüche


T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. desBezeichnung des ThemasStunden
ThemasLaSKGT
Militärische Grundausbildung
5.14.4/1Erlernen und Festigen des Zehnfinger-
blindschreibens bis 50 A/min.
3030
Heranbildung zum Unteroffizier
5.14.4/2Steigern des Schreibtempos auf
70 A/min.
2525
5.14.4/3Steigern des Schreibtempos auf
90 A/min.
2525
gesamt:8080

Thema 5.14.4/1: Erlernen und Festigen des Zehnfingerblind-
                schreibens nit 50 A/min                       

1. Ausbildung

Schreihaltung, Lage der Finger auf der Grundreihe der Tasta-
tur. Anschlagsregeln. Tastaturbelegung. Über auf der Grund-
reihe nach Übungskarten.

2. Ausbildung

Übergreifen von der Grundreihe (2. Tastenreihe) auf die
1. Tastenreihe. erlernen der Belegung der 1. Tastenreihe.
Üben auf der 2. und 1. Tastenreihe nach Übungskarten.

3. Ausbildung

Übergreifen von der Grundreihe (2. Tastenreihe) auf die
3. Tastenreihe. Erlenen der Belegung der 3. Tastenreihe.
Üben auf der 2. und 3. Tastenreihe nach Übungskarten.

4. Ausbildung

Üben und Festigen auf allen Tastenreihen nach Klar- und
Geheimtexten. Steigern des Schreibtempos auf 50 A/min.

Thema 5.14.4/2: Steigern des Schreibtempos auf 70 A/min.

Thema 5.14.4/3: Steigern des Schreibtempos auf 90 A/min.


4.4. Manuelle Chiffriermittel und Codiermittel

Aufgaben der Ausbildung

Die Unteroffiziersschüler sind so auszubilden, daß sie die
Anwendung der manuellen Chiffriermittel beherrschen,um diese
bei Ausfall oder Nichtvorhandensein der Chiffriertechnik
sicher und schnell einsetzen zu können.

Sie müssen die Grundsätze der Organisation und Sicherstellung
der gedeckten Truppenführung bei der Nutzung technischer
Nachrichtenmittel und die Grundtypen der Codiermittel kennen.

Die Unteroffiziersschüler sind in die Lage zu versetzen, den
Nutzern von Codiermitteln bei der Anwendung dieser Mittel Hilfe
und Anleitung zu geben.


Organisatorisch-methodische Anweisungen

Das Erlernen der Anwendung der manuellen Chiffriermittel und
der Codiermittel hat nach den Gebrauchsanweisungen durch Unter-
weisung, Demonstration und selbständige Tätigkeit zu erfolgen.
Die Vertiefung der Kenntnisse ist durch konkrete Aufgabenstel-
lung für das Selbststudium zu erreichen.

Es ist zu gewährleisten, daß für jeden Unteroffiziersschüler
die notwendigen Unterlagen für die praktische Tätigkeit vor-
handen sind.
Zu den Themen 5.14.6/3 und 5.14.6/4 ist methodische Ausbil-
dung durchzuführen, um die Unteroffiziersschüler in die Lage
zu versetzen, die Nutzer von Codiermitteln in deren Anwendung
einzuweisen zu können.

Literatur:

1.  DV 040/0/011  (DV-14/11)
2.  DV 040/0/014  (DV-14/1)
3.  Vorschrift für Ziffernadditionsverfahren
4.  Gebrauchsanweisungen zu den manuellen Chiffriermitteln
    und Codiermitteln
5.  Grundsätzliche Bestimmungen über die Herstellung und An-
    wendung von Codiermitteln, GVS A 63 920
6.  Ausbildungsunterlage SPAD-71, VVS A 127 389



T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. desBezeichnung des ThemasStunden
ThemasLaSKGT
Heranbildung zum Unteroffizier
5.14.6/1Ziffernadditionsverfahren1818
5.14.6/2Die gedeckte Truppenführung bei der
Nutzung technischer Nachrichtenmittel
22
5.14.6/3Tarntafeln, Signaltabellen und
Sprechtafeln
66
5.14.6/4Die Kartencodierung SAPAD-7133
5.14.6/5Bestimmung und Inhalt des Planes
der Gültigkeit der Codiermittel
11
gesamt:3030

Thema 5.14.6/1: Ziffernadditionsverfahren

1. Ausbildung

Zweckbestimmung, Anwendungsmöglichkeiten und Sicherheit von
Ziffernadditionsverfahren. Die Herrichtung des Klartextes und
die Bildung des Zwischentextes. Aufbau und Anwendung von Subs-
titutionstafeln und Codes. Berichtigung von Codegruppen mit-
tels der Codegruppentafeln.

2. Ausbildung

Die Chiffrierverfahren "001" und"ZOBEL-2". Beschaffenheit
und Anwendung der Schlüsselunterlagen beim Chiffrieren und De-
chiffrieren. Besonderheiten bei Fortsetzungen, Weiterleitungen,
Rückfragen sowie bei zirkularen Fernschreiben/Funksprüchen mit
individuellen Textteilen.

3. Ausbildung

Das Chiffrierverfahren KOBRA und dessen Anwendung in Verbin-
dung mit Formblättern der Waffengattungen, Spezialtruppen
und Dienste.

4. Ausbildung

Praktische Übungen mit den Ziffernadditionsverfahren im Chif-
frieren und Dechiffrieren.


Thema 5.14.6/2: Die gedeckte Truppenführung bei der Nutzung
                technischer Nachrichtenmittel                 

Die Notwendigkeit der Organisation und Sicherstellung der ge-
deckten Truppenführung. Verantwortlichkeit. Die Mittel der
gedeckten Truppenführung (SAS-Nachrichten-, Chiffrier- und
Codiermittel). Maßnahmen der Geheimhaltung bei der Nutzung
von Stabsverbindungen. Das Herstellen von Codiermitteln und
deren Nachweisführung.


Thema 5.14.6/3: Tarntafeln, Signaltabellen und Sprechtafeln

1. Ausbildung

Zweckbestimmung, Anwendungsmöglichkeiten und Sicherheit von
Tarntafeln, Signaltabellen und Sprechtafeln.
Beschaffenheit und Anwendung der Codiermittel und der dazu-
gehörigen Schlüsselunterlagen. Die Nachweisführung von Codier-
mitteln.

2. Ausbildung

Praktische Übungen mit den Codiermitteln im Codieren und De-
codieren.

3. Ausbildung

Lehrprobe zur Durchführung der Ausbildung durch die Unter-
offiziersschüler über die Anwendung von Codiermitteln.


Thema 5.14.6/4: Die Kartencodierung SAPAD-71

1. Ausbildung

Das Prinzip der Kartencodierung SAPAD-71. Der Inhalt der
Tabelle der Kartencodierung. Die annähernde und genaue Punkt-
bestimmung. Besonderheiten bei den verschiedenen Kartenmaß-
stäben. Die Beachtung des Gitternetzsprunges.
Praktisches Codieren eines Kartenausschnittes.

2. Ausbildung

Lehrprobe zur Durchführung der Ausbildung durch die Unterof-
fiziersschüler über die Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71.


Thema 5.14.6/5: Bestimmung und Inhalt des Planes der Gültig-
                keit der Codiermittel                         

Verantwortlichkeit für die Herausgabe. Periodizität der Her-
ausgabe. Inhalt des Planes. Gültigkeit der Schlüsselunterlagen.
Prinzipien der Verteilung von Schlüsselunterlagen.


4.5. Betriebsdienst der Chiffrierstellen

Aufgaben und Ausbildung

Die Unteroffiziersschüler sind zu befähigen, als Leiter einer
Chiffrierstelle bzw. Chiffriertruppführer den Betriebsdienst
zu organisieren und zu leiten sowie als Chiffreur bzw. Ange-
höriger eines Chiffriertrupps zu arbeiten. Gleichzeitig müssen
sie in der Lage sein, als Abfertiger der Nachrichtenzentrale
zu arbeiten. Die Unteroffiziersschüler habe die Bedingungen
der Betriebsberechtigung für die Chiffriermaschine zu erfüllen.

Organisatorisch-methodische Anweisungen

Die Betriebsdienstausbildung ist in Verbindung mit den Themen
2 und 3 des Ausbildungszweiges Zehnfingerblindschreiben zu
planen und durchzuführen.

Die Ausbildung ist materiell-technisch so sicherzustellen,
daß eine maximale praktische Arbeit der Unteroffiziersschüler
an der Chiffriertechnik und mit der Nachweisdokumentation ge-
währleistet ist.

Es ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die strikte Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen und auf eine saubere und gewissenhafte
Nachweisführung zu legen.

Die Betriebsdienstausbildung ist weitestgehend praxisbezogen
durchzuführen. Dazu ist die spezialtaktische Ausbildung mit
den Chiffriertrupps auszunutzen.
Zwischen den Chiffriertrupps und den Lehrklassen sowie
innerhalb der Lehrzentrale sind chiffrierte Fernschreiben
auszutauschen. Die Abnahme der Betriebsberechtigung hat erst
nach der Behandlung der Themen 5.14.1/8 und 5.14.1/9 sowie
der 1. und 2. Ausbildung des Themas 5.14.1/10 im Ausbildungs-
zweig Nachrichtengerätelehre zu erfolgen.


Literatur:

1.  DV 010/0/008  (DV-10/12a)
2.  DV 040/0/009
3.  DV 040/0/010  (DV-14/10)
4.  DV 040/0/011  (DV-14/11)
5.  DV 010/0/009  (DV-10/9a und b)
6.  Normenkatalog für die Gefechtsausbildung des Chiffrier-
    dienstes
7. Gebrauchsanweisungen zu den Chiffrierverfahren


T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. desBezeichnung des ThemasStunden
ThemasLaSKGT
Heranbildung zum Unteroffizier
5.14.2/1Abfassung und Behandlung schriftlicher
Informationen
88
5.14.2/2Chiffrieren und Dechiffrieren mit der
Chiffriermaschine
6858
5.14.2/3Nachweisführung des Betriebsdienstes44
5.14.2/4Die Prinzipien der Organisation und
Sicherstellung von Chiffrierverbindungen
55
5.14.2/5Die Dienstpflichten des diensthabenden
Chiffreurs
44
5.14.2/6Die Ablegung der Betriebsberechtigung
für die Chiffriermaschine
44
5.14.2/7Aufbewahrung, Nachweisführung, Versand
und Vernichtung von Schlüsselunterlagen
und Verschlußsachen des Chiffrierdienstes
1010
gesamt:10393
Abschlußprüfung77

Thema 5.14.2/1: Abfassung und Behandlung schriftlicher
                Informationen                                 

1. Ausbildung

Die Festlegungen für die Abfassung schriftlicher Information-
en. VS-Einstufung, Dringlichkeitsstufen, Dienstvermerke, Unter-
schriftsberechtigung. Die Behandlung und Anwendung des Fern-
schreib/Funkspruch-Formularblockes, Vordruck-Nr.: NVA 40 800.

2. Ausbildung

Der Durchlauf einer zu sendenden schriftlichen Information
durch die Elemente der Nachrichtenzentrale. Die Aufgabe der
einzelnen Elemente der Nachrichtenzentrale bei der Bearbeitung
der Information. Die Behandlung des Rückläufers.

3. Ausbildung

Der Durchlauf einer empfangenen schriftlichen Information
durch die Elemente der Nachrichtenzentrale bei der Bearbei-
tung der Informationen. Die Zustellung der Informationen an
den Empfänger.


Thema 5.14.2/2: Chiffrieren und Dechiffrieren mit der
                Chiffriermaschine                             

1. Ausbildung

Die Herrichtung des Klartextes für die Chiffrierung. Beschaf-
fenheit der Schlüsselunterlagen, ihre Anwendung nach Verkehrs-
arten, die Erkennungsgruppen.

2. Ausbildung

Das Chiffrieren und Dechiffrieren. Besonderheiten (Fortsetzungen,
Weiterleitung, zirkulare Informationen mit individuellen Text-
teilen, Rückfragemethode).

3. Ausbildung

Praktische Übung im Chiffrieren und Dechiffrieren.
Training und Abnahme der Kontrollübung 1.

4. Ausbildung

Das Entstümmeln fehlerhafter Geheimtexte vom Blatt und Loch-
streifen (Umwandlung von Kombinationen, fehlende und zusätz-
liche Kombinationen).
Training und Abnahme der Bedingungen des Entstümmelns zur
Kontrollübung 1.

5. Ausbildung

Praktische Übung des Dechiffrierens von Funksprüchen. Durch-
fühung des Betriebsdienstes mit angelegter Truppenschutzmaske.

6. Ausbildung

Besonderheiten bei der Chiffrierung zu sendender Informationen
beim Zusammenwirken mit den Armeen der Länder des Warschauer
Vertrages.


Thema 5.14.2/3: Nachweisführung des Betriebsdienstes

Die Nachweisführung der Chiffrierstelle für den Betriebsdienst.
Das Betriebsbuch, das Spruchnachweisbuch, das Gerätebegleitheft,
das Kontrollnachweisbuch, das Trainingsnachweisbuch, die Erfas-
sunglisten für den schriftlichen Informationsaustausch und
deren Führung. Die Nachweisführung zu sendender, weiterleiten-
der und empfangener Informationen.
Die Nachweisführung bei Übernahme der Aufgaben der Abfertigung
durch die Chiffrierstelle.


Thema 5.14.2/4: Die Prinzipien der Organisation und Sicher-
                stellung von Chiffrierverbindungen            

1. Ausbildung

Die Planung con Chiffrierverbindungen zum Vorgesetzten, zu
den Unterstellten und den Nachbarn. Verantwortlichkeit.
Besonderheiten bei der Umunterstellung von Verbänden und
Truppenteilen sowie bei Ausfall von Führungsstellen.

2. Ausbildung

Das Schema der Chiffrierverbindungen, allgemeiner Aufbau,
taktische Zeichen des Chiffrierdienstes. Das System der
Verbindungsnummern. Übungen mit dem Schema der Chiffrier-
verbindungen und den Verbindungsnummern.


Thema 5.14.2/5: Die Dienstpflichten des Diensthabenden
                Chiffreurs                                    

Die Aufgaben bei der Dienstübergabe/Dienstübernahme.
Die Gewährleistung der Sicherheit bei der Durchführung des
Betriebsdienstes. Handlungen gemäß der besonderen Dienstan-
weisung. Handlungen beim Eintreten von Katastrophen. Handlun-
gen bei der Auslösung einer Stufe der Gefechtsbereitschaft.
Kontrolltätigkeit des diensthabenden Chiffreurs.


Thema 5.14.2/6: Die Ablegung der Betriebsberechtigung für die
                Chiffriermaschine                             

Voraussetzung für die Ablegung der Betriebsberechtigung in
seminaristischer bzw. schriftlicher Form sind

- die Durchführung der in den organisatorisch-methodischen
  Anweisungen festgelegten Themen des Ausbildungszweiges
  Nachrichtengerätelehre,
- die Durchführung der Themen 2 (1. bis 4. Ausbildung),
  3 und 5 des Ausbildungszweiges Betriebsdienst der
  Chiffrierstellen und
- die Ablegung der Kontrollübung 1.


Thema 5.14.2/7: Aufbewahrung, Nachweisführung, Versand und
                Vernichtung von Schlüsselunterlagen und Ver-
                schlußsachen des Chiffrierdienstes            

1. Ausbildung

Die Nachweisführung der Chiffriermittel auf den Schlüsselmit-
telbestandskarten. Die Nachweisführung der Verschlußsachen
des Chiffrierdienstes auf VS-Grund- und Begleitkarten.
Der Nachweis der Schlüsselmittelbestands-, VS-Grund und
VS-Begleitheften.
Praktische Übung zum Ausstellen und Führen der Nachweis-
unterlagen.

2. Ausbildung

Die Aufbewahrung, die Über- bzw. Weitergabe und der Versand
von Schlüsselunterlagen, Chiffriertechnik und Verschlußsachen
des Chiffrierdienstes. Die Verpackung, Verschnürung (Vernähung),
Versiegelung und Beschriftung von Kuriersendungen des Chiffrier-
dienstes. Die Anwendung und Behandlung der Empfangsbestätigungen.

3. Ausbildung

Die Vernichtung von Schlüsselunterlagen und Verschlußsachen
des Chiffrierdienstes. Grundsätze. Vernichtungstermine. Ver-
nichtungsvemerke.
Handlungen bei Gefahr der Erbeutung der Chiffriermittel,
der schriftlichen Informationen und der Verschlußsachen des
Chiffrierdienstes durch den Gegner.

Schulen für den SAS- und Chiffrierdienst. BArch*203
Ausbildungseinrichtungen des Chiffrierwesens der DDR

NVA US-I   Cottbus
    US-II  Eilenburg/Leipzig
    US-III Eggesin/Neubrandenburg
    US-IV  Zwickau/Karl-Marx-Stadt
    US-VI  Perleberg/Schwerin
    NAB-12 Fachgruppe III Frankfurt/Oder
    TUS    Prora/Rostock
    OHS d. LaSK Ernst Thälmann Zittau

MdI Nachrichtenschule des MdI Wolfen/Halle
    Hochschule der VP Berlin - Dresden
    Unterführerschule der VP Berlin - Dresden

Dieses Verzeichnis ist ab 9.9.1987 außer Kraft gesetzt.
Zu dem Zeitpunkt sind die Bezeichnungen nicht mehr korrekt
bzw. wurde nicht mehr an diesen Orten ausgebildet.

Klassifikation
Die Klassifikation, auch Qualifikation oder kurz Quali, in der NVA
erfolgte nach der Bestimmung über die Ablegung der Klassifikation
in den Stufen III bis I.
Die folgende Dokumente beschreiben die Vorgehensweise die bis Anfang
der 80er üblich war. In den 80ern gab es Änderungen, die die Erreich-
ung der Klassifikation vereinfachte.
Es gab auch einen höheren finanziellen Bonus.
Qualifikationsspange
Abb.: Klassifizierungsabzeichen Nachrichten der Stufe III.

D E U T S C H E   D E M O K R A T I S C H E   R E P U B L I K   BArch*239

Az.:     55 03 77                       Nur für den Chiffrierdienst!
VS-Nr.:  A 127 879                      Vertrauliche Verschlußsache!
                                        000. Ausfertigung = 15 Blatt


                Einzelbestimmungen
                    über die
             Klassifizierungsabzeichen
        an Angehörige des Chiffrierdienstes

       Ministerium für Nationale Verteidigung
                       1973

Die vorliegenden Einzelbestimmungen werden erlassen und
treten mit Wirkung vom 01. Dezember 1973 in Kraft.

Gleichzeitig damit treten die Festlegungen der Ziffer
II.5. (Bedingungen für Operateure SV und Codierer) der
"Einzelbestimmungen über die Klassifizierung für
Operateure SFsV, Operateure SV, Codierer, Betriebs-
techniker SFsV, Betriebstechniker SFeV und Instands-
setzungspezialisten", GVS-Nr. A 55 949, Ausgabe 1970,
außer Kraft.

Die "Einzelbestimmungen über die Klassifizierung für
Operateure SV und Codierer" (Auszug aus den Einzel-
bestimmungen über die Klassifizierung von Angehörigen
des Spezialnachrichtendienstes), GVS-Nr.: A 127 351,
Ausgabe 1972, treten außer Kraft und sind bis zum
15. 01. 1974 zu vernichten.

O.U., den 06. 11. 1973  Chef Nachrichten

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Bestimmungen

2. Voraussetzungen und Forderungen für die
   Ablegung der Klassifizierungsprüfung
   durch Offiziere und Berufsunteroffiziere

3. Voraussetzungen und Forderungen für die
   Ablegung der Klassifizierungsprüfung
   durch Unteroffiziere auf Zeit

4. Prüfungsbedingungen

5. Prüfungsordnung

6. Bewertung

7. Nachweisführung

Anlage 1  Aufstellung der Angehörigen des
          Truppenteils/der Einheit, die
          zur Ablegung einer Klassifizie-
          rungsprüfung vorgestellt werden

Anlage 2  Protokoll über die Klassifizie-
          rung der Chiffreure


1. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Vorbereitung und Durchführung von Klassi-
fizierungsprüfungen habe auf der Grundlage der
durch den Minister für Nationale Verteidigung
erlassenen "Klassifizierungsordnung" zu erfolgen.

(2) Klassifizierungsprüfung sind am Ende des je-
weiligen Ausbildungshalbjahres durchzuführen.
Verliehene Leistungsklassen gelten für ein Jahr. Da-
nach ist die Klassifizierungsprüfung für die gleiche
bzw. nächsthöhere Leistungsklasse abzulegen. Die
Leistungsklasse I wird nach zweimaliger Wiederholung
für ständig zuerkannt.
Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung für die
bereits verliehene Leistungsklasse ist diese abzuer-
kennen, das Tragen des Abzeichens zu untersagen und
das Abzeichen von der Prüfungskommission einzuziehen.

Bei Nichtbestehen der Prüfung für die nächsthöhere
Stufe ist die vorher erworbene Leistungsklasse bis
zur nächsten Prüfung in einem halben Jahr zuzuer-
kennen. Wird die Wiederholungsprüfung zur nächst-
höheren Stufe auch nicht bestanden, wird auch die
vorher erworbene Leistungsklasse aberkannt.
Ist eine termingemäße Wiederholungsprüfung bzw. Prü-
fung für eine höhere Leistungsklasse durch dienst-
liche Maßnahmen, Urlaub, Krankheit oder aus anderen
Gründen nicht möglich, ist die Prüfung zum nächst-
möglichen Termin, jedoch nicht später als nach drei
Monaten durchzuführen.

(3) Die Klassifizierungsprüfung hat mündlich und prak-
tisch an der Chiffriermaschine zu erfolgen. Es ist ge-
stattet, Billette auszuarbeiten und für die mündliche
Prüfung zu nutzen.
Die Prüfung erfolgt in drei Komplexen:
   a) mündliche Überprüfung der Kenntnisse
      gemäß Abschnitt 2. und 3.;
   b) praktische Überprüfung der Inbetrieb-
      nahme und Funktionsüberprüfung der
      Chiffriermaschine;
   c) praktische Überprüfung in der Durchfüh-
      rung des Chiffrierbetriebsdienstes.

(4) Die praktische Fertigkeiten zur Inbetriebnahme
und Funktionsüberprüfung der Chiffriermaschine sowie
zur Durchführung des Chiffrierbetriebsdienstes sind an
der strukturmäßigen Chiffriertechnik oder in der Lehr-
zentrale zu überprüfen.
Es ist zu gewährleisten, daß zur Prüfung eine ausrei-
chende Anzahl von Chiffriermaschienen zur Verfügung steht.

Die Chiffriermaschinen sind durch Mitglieder der
Prüfungskommission vor Prüfungsbeginn auf ihre Funk-
tionstüchtigkeit zu überprüfen. Zu Beginn der Prüfung
haben alle Schalter und Regler auf "Aus", "O", "Klar-
text" bzw. in äußerster Linker Stellung zu stehen.

(5) bei Ausfällen der Chiffriertechnik, die nicht
durch den zu Prüfenden verursacht wurden, ist die
dadurch verlorengegangene Zeit von der erreichten
Gesamtzeit abzuziehen.

(6) Die Zulassung zur Klassifizierungsprüfung erfolgt
anhand einer namentlichen Aufstellung gemäß Anlage 1, die vom
Kommandeur des Truppenteils/der Einheit zu bestätigen und der
Prüfungskommission vorzulegen ist.


2. Voraussetzungen und Forderungen für die Ablegung der
   Klassifizierungsprüfung durch Offiziere und Berufs-
   unteroffiziere                                    

(1) Voraussetzungen:
    - gute Ergebnisse in allen Ausbildungsfächern der
      Offiziersausbildung bzw. der Ausbildung der Stäbe,
      in den Hauptfächern mindestens die Note "gut";

    - Erfahrungen bei der Erfüllung der funktionellen
      Pflichten bei taktischen und spezial-taktischen
      Übungen des Truppenteils/der Einheit.

(2) Spezialfachliches und allgemein-militärisches
    Wissen:                                        

    - taktisch-technische Angaben und Blockschalt-
      bilder der Chiffriertechnik;
    - allgemeiner Aufbau, Funktionsweise und War-
      tungsvorschriften der Chiffriertechnik;
    - Mittel der gedeckten Truppenführung, die im
      Truppenteil/in der Einheit angewendet werden;
    - Führungsdokumente zur Organisation und Sicher-
      stellung der gedeckten Truppenführung;
    - Sicherheitsbestimmungen des Chiffrierdienstes;
    - Kampfeigenschaften von Massenvernichtungsmitteln;
    - Mittel und Maßnahmen zum Schutz vor Massen-
      vernichtungsmitteln, die im Truppenteil/in der
      Einheit vorhanden sind bzw. durchgeführt werden;
    - Organisation, Bewaffnung und Taktik der Verbände,
      Truppenteile und Einheiten des wahrscheinlichen Gegners
      im Umfang des Programmes für Offiziersausbildung
      (Ausbildung der Stäbe).

(3) Fertigkeiten:

    - Vorbereiten der Chiffriermaschine zum betrieb;
    - Ausnutzen der Chiffriermaschine gemäß der Ge-
      brauchsanweisung der Betriebsdienstvorschrift
      DV 040/0/011 (DV 14/11);
    - Erfüllung der Forderung der Leistungsklassen
      für Chiffreure.


3. Voraussetzungen und Forderungen für die Ablegung der
   Klassifizierungsprüfung durch Unteroffiziere auf Zeit

(1) Voraussetzungen:

    - gute Ergebnisse in allen Ausbildungsfächern, in den
      Hauptfächern mindestens die Note "gut";
    - Erfüllen der Kontrollübungen und der Aufgaben der
      spezialtaktischen Ausbildung.

(2) Spezialfachliches und allgemein-militärisches Wissen:

    - Erfüllen der Zielstellung des Programms für die Ge-
      fechtsausbildung (Unteroffiziere/Chiffreure), zum
      Zeitpunkt der Prüfung mindestens mit der Note "gut";
    - taktisch-technische Angaben und Blockschaltbilder
      der Chiffriertechnik, Regeln der Nutzung der Chiff-
      riermaschine gemäß Gebrauchsanweisung;
    - Sicherheitsbestimmungen des Chiffrierdienstes.

(3) Fertigkeiten:

    - Vorbereiten der Chiffriermaschine zum betrieb;
    - Ausnutzen der Chiffriermaschine gemäß der
      Gebrauchsanweisung und der Betriebsdienstvor-
      schrift DV 040/0/011 (DV 14/11);
    - Durchführung der täglichen und wöchentlichen
      Durchsicht.


4. Prüfungsbedingungen
Lfd.
Nr.:
AufgabenZeitnormen
(in Minuten)
Leistungsklasse
IIIIII
1.Chiffrieren eines Klar-
textes von 100 Gruppen
3:403:253:10
2.Dechiffrieren eines FS
mit 100 Gruppen
3:503:353:20
3.Dechiffrieren eines Funk-
spruches mit 100 Gruppen
4:003:453:30
4.Entstümmeln eines Geheim-
textlochstreifens mit 100
Gruppen,
4:003:453:30
Anzahl der Verstümmelungen 456
Gesamtzeit:15:3014:3013:30

Die Leistungsklasse III wird durch Chiffreure des
1. und 2. Diensthalbjahres, die Leistungsklasse II
durch Chiffreure des 3. und 4. Diensthalbjahres und
die Leistungsklasse I durch Chiffreure ab 5. Dienst-
halbjahr abgelegt.

Ist ein Chiffreur vor den o. g. Zeiten so qualifiziert,
daß er eine Prüfung für die nächsthöhere Leistungs-
klasse ablegen kann, so ist er gemäß Anlage 1 dazu
einzureichen und gegebenenfalls zur Prüfung zuzu-
lassen.


5. Prüfungsordnung

(1) Die Arbeitsplätze der Chiffreure sind so zu ver-
teilen, daß ein persönlicher Austausch zwischen den
Chiffreuren nicht möglich ist. Die Chiffreure haben
den Arbeitsplatz vorzubereiten, die Betriebsbereit-
schaft der Chiffriermaschine herzustellen und die
Arbeitsbereitschaft zu melden.

(2) Fünf Minuten vor Beginn sind den Chiffreuren die
zu bearbeitenden Klar- und Geheimtexte, Schlüsselun-
terlagen, leere Spruchformulare und ein Spruchnach-
weis- und Betriebsbuch auszuhändigen.
Es ist zu gewährleisten, daß bei mehreren aufeinan-
derfolgenden Durchgängen jeder Durchgang mit anderen
Klar- und Geheimtexten arbeitet.
Als Klartextvorlage sind operative Texte in deutscher
Sprache zu verwenden. Der Funkspruch ist mit Funker-
schrift vorzubereiten.

(3) Die Entnahme, Quittierung, Beschriftung und das
Einlegen des Schlüssellochstreifens bzw. die Einstel-
lung des Spruchschlüssels können vor der Zeitnahme
erfolgen.
Auf das Kommando "Anfangen" beginnt der Chiffreur mit
der Bearbeitung des jeweiligen Textes. Die Zeitnahme
der einzelnen Arbeitsgänge erfolgt getrennt. Die Be-
endigung der einzelnen Arbeitsgänge ist durch den
Chiffreur durch Handzeichen zu melden.

(4) Es ist gestattet, Fehler während des Chiffrierens
durch Irrungszeichen zu korrigieren und Fehler wäh-
rend des Dechiffrierens zu entstümmeln. ungültige
Textteile sind nach der Zeitnahme zu streichen.

(5) In dem zu entstümmelnden Lochstreifen müssen
Verstümmelungen folgender Art enthalten sein:

- Umwandlung von Zeichenkombinationen in Steuer-
  kombinationen;
- Umwandlung von Steuerkombinationen in Zeichen-
  kombinationen;
- zusätzliche Kombinationen;
- fehlende Kombinationen.

Diese Verstümmelungen sind so im Text zu verteilen,
daß sie sowohl als auch unmittelbar nebeneinander
(aber nicht mehr als zwei) auftreten.

(6) Das Dechiffrieren und Entstümmeln hat auf Spruch-
formular zu erfolgen. bei Chiffriermaschinen, die
als Streifenschreiber arbeiten, sind die Streifen
nach der Zeitnahme auf Spruchformulare aufzukleben.
Nach der Ausfüllung der Spruchformulare und dem Ein-
tragen der notwendigen Angaben in das Spruchnachweis-
und Betriebsbuches sind die bearbeiteten Sprüche, das
Zwischenmaterial, die Schlüsselunterlagen und die
Betriebsunterlagen bei der Prüfungskommission
abzugeben.


6. Bewertung

(1) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn

    a) der Umfang der Arbeiten in den vorgegebenen
       Zeiten erfüllt wurde;
    b) alle Eintragungen in die Nachweisdokumente,
       die Ausfüllung der Spruchformulare und das
       Korrigieren der Texte ordnungsgemäß und
       sauber erfolgten;
    c) bei Leistungsklasse III nicht mehr als
       3 Fehler, der Leistungsklasse II nicht mehr
       als 2 Fehler und der Leistungsklasse I nicht
       mehr als 1 Fehler je Spruch aufgetreten sind.

    Als Fehler wird jedes falsche, unvollständige oder
    weggelassen Wort gewertet. Mehrere falsche Buch-
    staben in einem Wort zählen als ein Fehler, sofern
    das Wort eindeutig bestimmbar ist.

(2) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn
Fehler folgender Art auftreten:

    a) grobe Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung und
       die Betriebsvorschrift DV 040/0/011 (DV 14/11),
       z. B. Verstöße, die die Sicherheit herabmindern;
    b) Weglassen von Satzteilen (Überspringen von Zeilen
       des Klartextes);
    c) Sinnentstellungen (falsche oder weggelassene Eigen-
       und Ortsnamen, Gitternetzwerte topographischer
       Karten, Daten, Uhrzeiten, Zahlenangaben und Ein-
       heitsbezeichnungen).

(3) Fehler bei der Bedienung der Chiffriermaschine,
die nicht zu ihrer Beschädigung führen, sind mit
5 % Strafzeit zu erreichten Gesamtzeit zu ahnden.

Bei Fehlern, die zur Beschädigung der Chiffrier-
maschine führen und bei Verstößen gegen die Sicher-
heitsbestimmungen ist die Prüfung abzubrechen und
als nicht bestanden zu bewerten. Eine sofortige
Wiederholung der Prüfung ist in diesem Falle nicht
gestattet.


7. Nachweisführung

(1) Im Verlauf der Prüfung sind durch die Prüfungs-
kommission Bewertungslisten für die einzelnen Auf-
gaben zu führen, in die die Ergebnisse und Bemerkun-
gen einzutragen sind.

(2) Nach Beendigung der Prüfung erarbeitet die
Prüfungskommission auf der Grundlage der Bewertungs-
listen ein Protokoll gemäß Anlage 2, das die
Ergebnisse und den Beschluß der Prüfungskommission
enthält. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und
allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unter-
schreiben.

(3) Die Protokolle sind aufzubewahren

- für die Leistungsklasse III  2 Jahre;
- für die Leistungsklasse II   3 Jahre;
- für die Leistungsklasse I    5 Jahre.


Anlage 1

Truppenteil/Einheit

Bestätigt: Kommandeur

am:                            A u f s t e l l u n g

                 der Angehörigen des Truppenteils/der Einheit,
                 die zur Ablegung einer Klassifizierungsprüfung
                 vorgestellt werden                            
Lfd.
Nr.:
Dienst-
grad,
Na-
me,
Vor-
name
Dienst-
stllg.
früher abgelegte
Leistungsklasse
Noten der politischen u. GefechtsausbildungAbschluß-
bemerkungen
der Kommission
über die Zu-
lassung zur
Klassifizi-
rungsprüfung
GWA/
Pol.Ausb.
Spez.-takt.
Ausbildung
Schutz-
Ausbildung
Na.-Ger.-
Lehre
Betriebs-
dienst (KÜ)


Anlage 2

Truppenteil/Einheit

Bestätigt: Kommandeur

am:                            P R O T O K O L L
                über die Klassifizierung für Chiffreure
Lfd.
Nr.:
Dienst-
grad
NameVor-
name
Tr.T/
Einheit
Dienst-
alter
Dienst-
stellung
bish.
LK
Notemündl.
Prüfung
Chiffr.Dechiff.
Fs
Dechi.
Fu
Entst.Beschluß
1.Ufz.Holzke,ErwinNR-102. DHJChiff-
reur
-23:30
  2
3:22
  1
3:48
  3
3:15
  1
LS-III
bestanden
Vorsitzender der Kommission:Mitglieder der Kommission:
(Dienstgrad, Unterschrift)(Dienstgrade, Unterschriften)
Anmerkung:3:30
  2
=Zeit in Minuten
Fehlerzahl



                 MINISTERRAT
     DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
    MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG            BArch*68



                     Nur für den Chiffrierdienst!
                     Geheime Verschlußsache!
                     GVS-NR.: A 276 206
                     Ausfertigung  000 *





         Einzelbestimmungen


                    über die

     Klassifizierung für Fernschreiber SAS,
     Betriebsmechaniker SFsV, Betriebstechniker
       SFeV und Instandsetzungsspezialisten



                für SAS-Technik





                       1975




Die vorliegenden Einzelbestimmungen werden erlassen
und treten mit Wirkung vom 01.12.1975 in Kraft.

Gleichzeitig damit treten die Einzelbestimmungen
über die Klassifizierung für Operateure SFsV,
Operateure SV, Codier, Betriebstechniker SFsV,
Betriebstechniker SFeV und Instandsetzungsspezialisten,
GVS-Nr.: A 55 949, Ausgabe 1970, außer Kraft und
sind bis zum 31.12.1975 zu vernichten.



O.U., den    1975      Chef Nachrichten


Inhaltsverzeichnis
I.     Allgemeine Bestimmungen

II.    Forderungen an das Wissen und Können der:
       1.   Berufsoffiziere, Fähnriche, Berufsunteroffiziere
       2.   Unteroffiziere auf Zeit

III.   Forderungen für die praktische Arbeit an
       SAS-Nachrichtengeräten

       1.   Fernschreiber SAS
       2.   Betriebstechniker SFsV und SFeV
       3.   Instandsetzungsspezialist für SAS-Technik

IV.    Durchführungsbestimmungen
       1.   Vorprüfung
       2.   Wissen und Können
       3.   Praktische Prüfung
       3.1. Fs-Betriebsdienst über SFsV
       3.2. Betriebstechniker SFsV und SFeV
       3.3. Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik


Anlagen

Anlage 1     Normen für die praktische Arbeit
             Fernschreiber SAS

Anlage 2     Aufstellen der Angehörigen des Truppenteils/
             der Einheit, die zur Ablegung (Bestätigung
             einer höheren Stufe) einer Klassifikation
             vorgeschlagen werden

Anlage 3     Protokoll über Klassifizierungsprüfungen

In Durchführung der durch den Minister für Nationale
Verteidigung erlassenen Ordnung über Klassifizierung und
Verleihung von Klassifizierungsabzeichen an Angehörige der
Nationalen Volksarmee - Klassifizierungsordnung - vom
28.04.1973, wird für Kräfte der SAS-Nachrichteneinrich-
tungen festgelegt:

I.  Allgemeine Bestimmungen:
    1. Eine Klassifizierung mit der Verleihung eines
       Klassifizierungsabzeichens erfolgt (entsprechend
       der Dienststellungsbezeichnung) für:

       - Fernschreiber SAS,
       - Betriebstechniker SFsV,
       - Betriebstechniker SFeV,
       - Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik

       nach den vorliegenden Einzelbestimmungen.

    2. Die erworbenen Klassifikation bleibt ein Jahr, für
       Soldaten im Grundwehrdienst bis zum Abschluß des
       aktiven Wehrdienstes, gültig. Nach Ablauf dieser
       Zeit ist sie im vollen Umfang zu wiederholen.
       Die Stufe I wird nach zweimaliger Wiederholung
       für ständig zuerkannt. Dabei muß zwischen den
       einzelnen Wiederholungen ein Zeitraum von mindestens
       6 Monaten liegen.

       Die Klassifikation für Instandsetzungsspezialisten
       für SAS-Technik ist nur dann zu wiederholen, wenn
       der betreffende Armeeangehörige länger als ein Jahr
       nicht im nachrichten-technischen Dienst tätig war.
       Die Wiederholungen sind in diesem Fall wie bei
       den anderen Profilen durchzuführen.

    3. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung bzw.
       der Prüfung für eine höhere Leistungsstufe ist
       die Klassifikation nach Ablauf der in I.1. fest-
       gelegten Zeiten für die Verleihung von Klassi-
       fizierungsabzeichen abzuerkennen. Das Tragen des
       Abzeichens ist in diesem Fall nicht mehr
       gestattet. Ist eine termingemäße Wiederholungs-
       prüfung bzw. Prüfung für eine höhere Leistungs-
       stufe nicht möglich, so ist die Prüfung zum
       nächstmöglichen Termin, jedoch nicht später als
       nach drei Monaten, durchzuführen.
       Nach Ablauf dieser Zeit ist die Klassifikation
       abzuerkennen und es ist wie oben festgelegt zu
       verfahren.

    4. Armeeangehörige, die eine Klassifikation nach den
       vorliegenden Einzelbestimmungen ablegen wollen,
       sind der Prüfungskommission durch den Kommandeur
       des Truppenteils/der Einheit zur Prüfung vorzu-
       schlagen (Anlage 2). Es sind nur solche Armee-
       angehörige zur Prüfung zuzulassen, die im Fern-
       schreiben, im Nachrichtenbetriebsdienst und in der
       Nachrichtengerätelehre zum Zeitpunkt der Klassi-
       fikationsprüfung
       - für die Stufe I           die Note 1
       - für die Stufen II und III die Note 2
       entsprechend den Forderungen des Ausbildungs-
       programmes erreichten und im Besitz der Betriebs-
       berechtigung für das entsprechende SAS-Gerät/
       Gerätesatz sind. Die Erfüllung dieser Forderung
       ist durch den Kommandeur des Truppenteils/ der
       Einheit in seinem Vorschlag zur Prüfung (Anlage 2)
       zu bestätigen.
       Für Berufsoffiziere (ab Kompaniechef) gelten im
       Fernschreiben, in der Gerätelehre und im Betriebs-
       dienst die Forderungen des ersten Diensthalbjahres
       (entsprechend Programm für die Gefechtsausbildung -
       Teil IX/1a - Unteroffiziere der SAS-Einheiten -
       1973).
       Ihre Erfüllung ist durch den direkten Vorgesetzten
       bzw. die Offiziere/Oberoffiziere/Leiter Nachrichten
       zu überprüfen.

    5. Die Klassifizierung besteht aus folgenden
       Prüfungsteilen:

       - Prüfung entsprechend den Forderungen des Ausbil-
         dungsprogramms in der politischen- und Spezial-
         ausbildung vor der Zulassung zur Prüfung
         (Vorprüfung);
       - Überprüfung der Kenntnisse über den Aufbau der
         SAS-Technik des jeweiligen Profils sowie der
         Fertigkeiten beim Entfalten und Bedienen der
         SAS-Geräte (Wissen und Können);

       - Überprüfungen der praktischen Fertigkeiten beim
         Einregeln der SAS-Geräte und in der Durchführung
         des technischen Betriebsdienstes (praktische
         Arbeit).


    Die Klassifikation gilt als bestanden, wenn alle
    Prüfungsteile in der geforderten Qualität und im
    geforderten Umfang erfüllt wurden.

II. Forderung an das Wissen und Können in allen Profilen
    1.   Berufsoffiziere, Fähnriche, Berufsunteroffiziere
    1.1. Wissen

         - Taktisch-technische Angaben, Funktionsschalt-
           pläne, Aufbau, Regeln der Nutzung, Lagerung und
           Instandsetzung der Haupttechnik der jeweiligen
           Einheit im entsprechenden Profil;

         - Signalverlauf/Aufbereitung in den Betriebs/
           Arbeitsarten anhand der truppeneigenen Doku-
           mentation;

         - Inhalt der für den Einsatz geltenden Dokumente,
           Dienstvorschriften und Bestimmungen der jewei-
           ligen Führungsebene;

         - Kampfeigenschaften von Massenvernichtungsmitteln,
           Mittel und Methoden zum Schutz vor ihnen;

         - Organisation der Handlungen der Verbände,
           Truppenteile und Einheiten sowie Bewaffnung und
           Technik des Gegners im Umfang der Zielstellungen
           des Programms für die Offiziers- bzw. Unter-
           offiziersausbildung;

         - Zeiten, Ordnung der Durchführung und Umfang
           der Wartung im Truppenteil (Einheit);

         - Sicherheitsbestimmungen für die Nutzung und
           Instandsetzung der SAS-Technik, die sich im
           Truppenteil (in der Einheit) befindet.


    1.2. Können

         - Vorbereiten der zum Profil gehörenden SAS-
           Geräte (-Gerätesätze) zum Betrieb;

         - Anwendung der zu den Geräten (Gerätesätzen)
           des Truppenteils (der Einheit) gehörenden
           Betriebsanleitungen.


    2.   Unteroffiziere auf Zeit
    2.1. Wissen

         - Taktisch-technische Angaben, Übersichtsschalt-
           pläne, Regeln der technischen Nutzung, Lagerung
           und Wartung der zu bedienenden SAS-Geräte und
           Zusatzeinrichtung;

         - Kampfeigenschaften von Massenvernichtungsmitteln,
           Mittel und Methoden zum Schutz vor ihnen;

         - Sicherheitsbestimmungen für die zu bedienenden
           SAS-Geräte.


    2.2.  Können

          - Selbständiges Vorbereiten der zu bedienenden
            SAS-Technik zum Betrieb, Inbetriebnahme,
            Eigenprüfung in Arbeitsart offen und
            verschlüsselt;

          - Verbindungsaufnahme offen und verschlüsselt;

          - Durchführen der Arbeiten für die Wartung Nr. 1
            und 2.

III. Forderungen für die praktische Arbeit an SAS-Nach-
     richtengeräten

    1.   Fernschreiber - SAS
         - Erfüllen der Forderungen gemäß Anlage 1;
         - Beherrschen des Anschaltens und Einregelns
           der FSM.

    2.    Betriebstechniker SFsV und SFeV
          a) Stufe III
             - Erfüllen von zwei, durch die Prüfungs-
               kommission festzulegenden Aufgaben für BT
               stat. NZ bzw. einer Lehraufgabe (entspr.
               Normenkatalog) für BT der SAS-Einheiten an
               der jeweiligen SAS-Technik mit der Mindest-
               note gut;

             - Aufnahme der SAS-Verbindung in beiden
               Arbeitsarten bei Anwendung der erforderlichen
               Redewendungen (Verkehrsabkürzungen) in
               russischer Sprache;

             - Erkennen und Benennen einfacher Fehler mit
               Hilfe der an den betreffenden SAS- Geräten
               Vorhandenen Signalisations- und Prüfein-
               richtungen;

             - die Wartung 1 bis 3 beherrschen und den
               Inhalt 5 und 6 kennen.

          b) Stufe II
             - Erfüllen von zwei, durch die Prüfungs-
               kommission festzulegenden Aufgaben für B
               stat. NZ bzw. einer Lehraufgabe (entspr.
               Normenkatalog) für BT der SAS-Einheiten an
               der jeweiligen SAS-Technik mit der Mindest-
               note gut;

             - Aufnahme der SAS-Verbindung in beiden Arbeits-
               arten bei Anwendung der erforderlichen Rede-
               wendungen (Verkehrsabkürzungen) in russischer
               Sprache und Übergabe der Kanäle an die End-
               stellentechnik;

             - Beherrschen der zum SAS-Gerät gehörenden Meß-
               und Prüftechnik;

             - Erkennen und Beseitigen einfacher Fehler, die
               sich an Steck- und Schraubverbindungen beheben
               lassen (Auswechseln von Kassetten, Röhren,
               Relais, Lampen, Sicherungen u.ä.) sowie die
               Eingrenzung anderer Fehler bis zur Benennung
               des defekten Einschubs (Baugruppe);

             - Darlegen des Signalverlaufs, Impuls- bzw.
               Frequenzaufbereitung in den SAS-Geräten anhand
               der Übersichtsschaltpläne;

             - die Wartung 1 bis 3 beherrschen und den Inhalt
               5 und 6 kennen.

          c) Stufe I
             - Erfüllen von drei, durch die Prüfungskommission
               festzulegenden Aufgaben für BT stat. NZ bzw.
               einer Lehraufgabe (entspr. Normenkatalog) für BT
               der SAS-Einheiten an der jeweiligen SAS-Technik
               mit der Gesamtnote sehr gut;

             - Aufnahme der SAS-Verbindung in beiden Arbeits-
               arten bei fließender Anwendung der erforderlichen
               Redewendungen (Verkehrsabkürzungen) in russi-
               scher Sprache und Übergabe der Kanäle an die
               Endstellentechnik;

             - methodisch richtige Eingrenzung von Fehlern
               mit Hilfe der zum SAS-Gerät gehörenden Meß-
               und Prüfeinrichtungen und truppeneigener
               (zusätzlicher) Meßtechnik bis zum Erkennen der
               Fehlerursache und zur Beseitigung der Fehler;

             - Darlegen des Signalverlaufs, Impuls- und
               Frequenzaufbereitung in den SAS-Geräten
               anhand der Übersichts- und Stromlaufpläne
               in den betriebs- und Arbeitsarten;

             - Erläutern der Funktion und Wirkungsweise der
               zum SAS-Gerät gehörenden Einschübe und Bau-
               gruppen;

             - die Wartung 1 bis 3 beherrschen und den
               Inhalt 5 und 6 kennen.


    3.    Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik
          a) Stufe III
             In der Elektrotechnik sind:
             - die Gesetze des Grundstromkreises zu
               beherrschen;

             - die in der Übertragungs- und SAS-Technik
               vorkommenden Grundschaltungen zu kennen;

             - der Aufbau und die physikalische Wirkungs-
               weise von Bausteinen und -teilen (Magnet-
               kernspeicher, Modulatoren, Verstärker,
               Trigger, Generatoren, Umsetzer, Relais,
               Elektromotoren u.a.m.) zu kennen.

             In der Gerätelehre sind:
             - die taktisch-technischen Angaben, die prin-
               zipielle Wirkungsweise, die Funktionskon-
               trolle der SAS-Technik und die bei den War-
               tungen 1 bis 3 auszuführenden Tätigkeiten zu
               beherrschen.

             In der Meßtechnik sind:
             - die Meßverfahren, Meßgeräte und praktische
               Durchführung statischer Messungen an der SAS-
               Technik zu beherrschen.

             In der Instandsetzung sind:
             - die für einen Mechaniker erforderlichen hand-
               werklichen Fertigkeiten (Anreißen, Bohren,
               Scheren, Schleifen, Schneiden, Nieten, Kanten,
               Biegen, feilen und Löten) zu beherrschen;

             - praktische Verdrahtungsarbeiten auszuführen;

             - innerhalb von 3 Stunden vier Fehler des
               Schwierigkeitsgrades III an einem SAS-Gerät
               durch systematische Fehlersuche aufzufinden und
               in guter Qualität zu beheben;

             - die Demontage und Montage einzelner Baugruppen
               sowie das Messen an einzelnen Baugruppen zu
               beherrschen.

             Der Schwierigkeitsgrad III umfaßt:
             Auswechseln von defekten Bausteinen (Elementen),
             sofern diese durch statische Meßmethoden
             gefunden werden können.
             Kontrolle und Regulierung der SAS-Technik.

             b) Stufe II
                Die Prüfung der Stufe II setzt die Kenntnisse
                der Stufe III voraus.
                In der Elektrotechnik ist zusätzlich die Berech-
                nung von Wechselstromwiderständen zu beherrschen;

             In der Gerätelehre sind:
             - die taktisch-technischen Angaben, die Bedienung,
               die Wirkungswiese, der Aufbau, die Funktions-
               kontrolle der SAS-Technik und die bei den
               Wartung 1 bis 3 auszuführenden Tätigkeiten
               zu beherrschen.

             In der Meßtechnik sind:
             - die Bedienung der strukturmäßigen Meßtechnik
               der Werkstatt zu beherrschen;

             - alle statischen Meßmethoden zu beherrschen und
                   die dynamischen zu kennen.

             In der Instandsetzung sind:
             - innerhalb von 3 Stunden vier Fehler des
               Schwierigkeitsgrades II an einem SAS-Gerät
               durch systematische Fehlersuche zu finden und
               in guter Qualität zu beheben;

             - die mechanischen und elektrischen Justierungen
               an allen Baugruppen des Gerätes zu beherrschen.

             Der Schwierigkeitsgrad II umfaßt:
             Alle am SAS-Gerät auftretenden Fehler, außer
             an frequenzbestimmenden Teilen.

             c) Stufe I
                die Prüfung der Stufe I setzt die Kenntnisse
                der Stufen III und II voraus

             In der Gerätelehre sind:
             - die taktisch-technischen Angaben, der Aufbau,
               die Wirkungswiese, die Schaltungstechnik der
               SAS-Technik sowie die Bedienung, Funktions-
               kontrolle und die bei den Wartungen 1 bis 6
               auszuführenden Tätigkeiten zu beherrschen;

             - die Bedienung und Funktionskontrolle der
               Endstellentechnik zu kennen.

             In der Meßtechnik sind:
             - die strukturmäßigen Meßgeräte der SAS-Werkstatt
               zu beherrschen;

             - die Meßverfahren an der Fe/Fs-Technik, die
               Normwertkontrollen und die Methoden der Fehler
               suche sowie Fehlerbeseitigung an den SAS-
               Geräten zu beherrschen.

             In der Instandsetzung sind:
             - innerhalb von 3 Stunden vier Fehler des
               Schwierigkeitsgrades I an einem SAS-Gerät durch
               systematische Fehlersuche zu finden und in
               guter Qualität zu beheben.

             Der Schwierigkeitsgrad I umfaßt:
             Alle Fehler der Schwierigkeitsstufe III und II
             sowie Fehler an frequenzbestimmenden Teilen
             des SAS-Gerätes.

IV. Durchführungsbestimmungen

    1.   Vorprüfung
    1.1. Die Vorprüfung ist (vor Beginn der eigentlichen
         Prüfung) im Verlauf des Ausbildungsprozesses
         durchzuführen.

    1.2. Die in den einzelnen geforderten Ausbildungs-
         fächern erreichten Noten sind in die Aufstellung
         (Anlage 2) einzutragen und durch den Kommandeur
         des Truppenteils zu bestätigen.

    1.3. Die letzte Leistungsüberprüfung, aus der die
         geforderten Noten hervorgegangen sind, darf
         nicht länger als zwei Wochen vor dem Beginn
         der Überprüfung Wissen und Können zurückliegen.

    1.4. Die in der Aufstellung (Anlage 2) einzutragenden
         Noten im Fernschreiben sind aus den Kontroll-
         übungen zu ermitteln, die im Normenkatalog für
         das jeweilige Diensthalbjahr als Zielstellung
         festgelegt sind.


    2.   Wissen und Können

    2.1. Die Überprüfung des Wissens und Könnens ist als
         gesonderte Prüfung in der Lehrklasse bzw. in der
         nähren Umgebung des Standortes durchzuführen.

    2.2. Die Überprüfung der Kenntnisse über den Aufbau
         der SAS-Technik sowie Fertigkeiten beim entfalten
         und Bedienen der SAS-Geräte/Gerätesätze hat am
         strukturmäßigen SAS-Gerät/Gerätesatz zu erfolgen.

    3.   Praktische Prüfung
         a) Es ist zu gewährleisten, daß eine ausreichende
            Anzahl von SAS-Geräten zur Verfügung stehen.
            Diese sind vor Beginn der Prüfung durch die
            Prüfungskommission auf Funktionsfähigkeit zu
            überprüfen. Zu Beginn der Prüfung haben alle
            Schalter und Regler auf 0, Aus oder in
            äußersten linken Stellung zu stehen. Die Strom-
            versorgung ist anzuschließen. SAS-Geräte, für
            die eine Vorheizzeit festgelegt bzw. erforder-
            lich ist, sind außerhalb der Prüfungszeit vor-
            zuheizen.

         b) Fehler bei der Bedienung der SAS-Geräte, die
            jedoch nicht zu ihrer Beschädigung führen bzw.
            führen können (z.B. Nichteinhaltung des Bedie-
            nungsalgorithmus, ungenaues Einregeln u.ä.),
            sind mit je 10 % Strafzeit zu erreichten Zeit
            zu ahnden.

         c) Bei Fehlern, die zur Beschädigung der SAS-Tech-
            nik führen bzw. führen können sowie bei Verstößen
            gegen die Sicherheitsbestimmungen und Regeln der
            Verbindungsaufnahme, bei Nichtdurchführung der
            Blockierungsprüfung oder ihrer fehlerhaften
            Ausführung, ist die Prüfung sofort abzubrechen
            und als nicht bestanden zu bewerten.
            Eine sofortige Wiederholung der Prüfung ist in
            diesem Falle nicht gestattet.

         d) Messungen (Überprüfungen) an Kanälen, Leitungen
            oder SAS-Geräten sind nur als erfüllt zu werten,
            wenn der Meßfehler nicht grö0er als 10 % ist.

         e) Zur Zusammenarbeit sind die zu Überprüfenden
            unter Berücksichtigung des Leistungsstandes
            aufzuteilen. Es ist anzustreben, daß zusammen-
            arbeitende Prüflinge über einen annähernd gleiches
            Leistungsniveau verfügen und die gleiche Klassi-
            fikationsstufe ablegen.

         f) Die Zeit für Verbindungs- und Geräteausfälle,
            welche nicht durch den Prüfling verursacht
            wurden, ist von der erreichten Gesamtzeit
            abzuziehen.

         g) Werden Aufgaben bzw. Aufgabenkomplexe inner-
            halb einer Zeitnorm abgelegt, ist auf das
            Kommando Anfangen! und Halt! zu beginnen
            bzw. zu beenden, ohne Rücksicht auf den Stand
            der Erfüllung. Das Erfüllen einer Aufgabe vor
            dem Kommando Halt! hat der Prüfling einem
            Prüfungskommissionsmitglied zu melden.

         h) Betriebs- und technische Betriebsbücher sind
            vollständig und ordnungsgemäß zu führen. Alle
            Eintragungen sowie die Mitlesestreifen/-blätter
            der Kontroll-FSM zählen zum Prüfungsinhalt.
            Fehler werden wie unter 3.8. geahndet.

         i) Es ist zu gewährleisten, daß Betriebsunter-
            lagen und Übungsfernschreiben in mindestens
            drei Varianten zur Verfügung stehen. Bei
            mehreren aufeinanderfolgenden Durchgängen sind
            die Betriebsunterlagen und Übungsfernschreiben
            zu wechseln.

         j) Im Verlauf der Prüfung sind durch die Prü-
            fungskommission Bewertungslisten für die einzel-
            nen Aufgaben zu führen.
            Die Ergebnisse und Bemerkungen sind laufend
            einzutragen.

         Nach Beendigung der Prüfung erarbeitet die
         Prüfungskommission auf der Grundlage der Bewer-
         tungslisten ein Protokoll (Anlage 3), in dem die
         Ergebnisse und der Beschluß der Prüfungskommission
         enthalten sind. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden
         und allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu
         unterschreiben. Prüfungsprotokolle mit fehlenden
         Angaben oder Unterschriften sind ungültig. Die
         Protokolle sind zwei Jahre aufzubewahren.

    3.1. Der Fs-Betriebsdienst ist nach folgender Ordnung
         durchzuführen:

         - Vor Beginn der Prüfung ist die Betriebsbereit-
           schaft der FSM zu überprüfen;

         - fünf Minuten vor Beginn des Betriebsdienstes
           erhält der Fernschreiber die Betriebsunterlagen,
           die zu senden Fernschreiben, leere Spruchfor-
           mulare (bei Arbeit mit Streifenschreiber) und
           das Betriebsbuch;

         - Einnahme des Arbeitsplatzes, Eintragung der
           Dienstübernahme im Betriebsbuch;

         - auf das Kommando Anfangen!: Aufnahme der
           Verbindung und Beginn des Spruchaustausches.
           Die Reihenfolge der Fernschreiben richtet sich
           nach den durch die Prüfungskommission festge-
           legten Dringlichkeitsstufen.
           Die Prüfung erfolgt in Fernschreibrichtungen
           an Endgeräten mit Gegenstellen;

         - im Verlauf des Fernschreibverkehrs hat jeder
           SAS-Fernschreiber durchzuführen:

           (1) zwei Signale (je drei bis fünf Ziffern)
               auf Anweisung der Prüfungskommission zu senden.
           (2) Empfangen von Signalen und ihre sofortige
               Meldung an die Prüfungskommission;

               - auf das Kommando HALT! ist die Arbeit sofort
                 zu beenden. Die Fernschreiben, Lochstreifen und
                 Betriebsbücher sind nach Eintragung der Dienst-
                 übergabe der Prüfungskommission zu übergeben;

             - der Fernschreibbetriebsdienst ist gemäß der DV
               040/0/006 und A 040/1/010 durchzuführen.

           Bei Verstößen ist der Fernschreibverkehr sofort
           abzubrechen, die Prüfung ist als nicht bestanden
           zu bewerten.


    Für die Prüfung ist zu beachten:
           (1) Zur Abnahme der Klassifizierungsprüfungen
               sind berechtigt:
               a) Stufen I bis III
                  - die Nachrichtenzentralen der Kommandos
                    der Teile der NVA
                  - die Nachrichtenzentrale des Kommandos
                    der Grenztruppen der DDR;
                  - die Nachrichtenzentrale der Militärbezirke;
                  - die Hauptnachrichtenzentrale, das NR-2.

               b) Stufen II und III
                  - die Nachrichtentruppenteile;
                  - die, in Verantwortung der Leiter Nachrichten
                    der Verbände eingesetzten Prüfungskommissionen.

           (2) Die Prüfung erfolgt jeweils im Monat vor
               Abschluß des Ausbildungshalbjahres.
               Der Einsatz der Kommission zur Abnahme der
               Prüfung zur Klassifizierung erfolgt lt. Klassi-
               fizierungsordnung vom 28.04.73.

           (3) Die Teilnehmer an den Prüfungen der Stufe I
               sind sechs Wochen vor Ende des Ausbildungshalb-
               jahres an den Chefs Nachrichten des vorgesetzten
               Stabes zu melden.

    3.2. Betriebstechniker SFsV und SFeV

         Die Bewerber sind einzeln zu prüfen. Es sind nur
         solche Fehler zu imitieren, die keine Gefährdung
         der Einsatzbereitschaft der SAS-Technik nach sich
         ziehen können. Im Prüfungsgespräch hat der Bewerber
         seine Kenntnisse im Komplex: Funktion und Wirkungs-
         weise, Stromlaufpläne, Impuls- und Frequenzaufbereitung
         anhand von Stromlaufplänen nachzuweisen.
         Der Ablauf der Prüfung ist vor Beginn bekanntzugeben
         Die Lehraufgabe sind nach den festgelegten Normen
         zu überprüfen.

         Für die Prüfung ist zu beachten:
         (1) Zur Abnahme der Klassifizierungsprüfung sind
             berechtigt:
             a) Stufe I bis III
                - die Nachrichtenzentralen der Kommandos der
                  Teile der NVA;
                - die Nachrichtenzentrale des Kommandos der
                  Grenztruppen der DDR;
                - die Hauptnachrichtenzentrale;
                - das Nachrichtenausbildungsbataillon-12.

             (b) Stufen II und III
                 - die Nachrichtenzentrale der Militärbezirke;
                 - die Nachrichtentruppenteile;
                 - die in Verantwortung der Leiter Nachrichten der
                   Verbände eingesetzten Prüfungskommissionen.

         (2) Die Prüfung erfolgt jeweils im Monat vor
             Abschluß des Ausbildungshalbjahres.
             Der Einsatz der Kommission zur Abnahme der Prüfung
             zur Klassifizierung erfolgt lt. Klassifizierungs-
             ordnung vom 28.04.73.

         (3) Die Teilnehmer an den Prüfungen der Stufe I
             sind sechs Wochen vor Ende des Ausbildungshalbjahres
             an den Chef Nachrichten des vorgesetzten Stabes zu
             melden.

     3.3. Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik

          Die Prüfung für Elektrotechnik sind in Form von
          schriftlichen Arbeiten durchzuführen.
          Die Prüfung in Gerätelehre und Meßtechnik sind
          als Prüfungsgespräche abzunehmen. Die Fragen sind
          so auszuarbeiten, daß sie in Verbindung mit prak-
          tischen Arbeiten an Geräten beantwortet werden
          müssen. Für die praktische Prüfung in der Instand-
          setzung sind entsprechend dem geforderten Schwie-
          rigkeitsgrad Fehler in Geräten einzubauen. Es ist
          zulässig, die Instandsetzung an defekter SAS-Technik
          durchzuführen, wenn der vermutliche Fehler dem
          Charakter der Prüfung entspricht. Danach hat eine
          Normwertkontrolle zu erfolgen.
          Die Dokumentation ist ordnungsgemäß zu führen.
          Die Prüfung ist bestanden wenn die Fehler inner-
          halb der festgelegten Zeit behoben und die Normwert-
          kontrolle die Einsatzbereitschaft des Gerätes
          bestätigt.

          Für die Prüfung ist zu beachten:
          (1) Zur Abnahme der Klassifikationsprüfung sind
               berechtigt:
               a) Stufe I bis III
                  - die Zentrale Nachrichtenwerkstatt2.
               b) Stufe II und III
                  - die Nachrichtenwerkstätten und -lager der
                    Kommandos der Teile der NVA und der
                    Militärbezirke;
                  - die Nachrichtenwerkstatt des Kommandos
                    der Grenztruppen der DDR.

          (2) Die Prüfung erfolgt jeweils im Monat vor
              Abschluß des Ausbildungshalbjahres und zum Abschluß
              von Lehrgängen zur Herausbildung bzw. Qualifizierung
              von Instandsetzungsspezialisten.
              Der Einsatz der Kommission zur Abnahme der Prüfung
              zur Klassifizierung erfolgt lt. Klassifizierungs-
              ordnung vom 28.04.1973.

                                                                 Anlage 1
                             Normen für praktische Arbeit
                                  Fernschreiber SAS      
_________________________________________________________________________________
Zeit   Leistungs-     Anzahl der Sprüche  Spruchum-
                      ------------------  fang, Grup-  Bemerkungen
(min.) klasse         Senden     Empfang  pen/Worte                              
 60    III Klartext     4           4      100         davon 1 Senden russ. Text
           Gruppentext  2           2      100         davon 1 Senden nach kyril-
                                                       lischer Vorlage

        II Klartext     5           5      100         davon 2 Senden russ. Text
           Diktat       1           1      100
           Gruppentext  2           2      100         davon 1 Senden nach kyril-
                                                       lischer Vorlage

         I Klartext     6           6      100         davon 1 Senden russ. Text
           Diktat       1           1      100
           Gruppentext  2           2      100         davon 1 Senden nach kyril-
                                                       lischer Vorlage
Anmerkung:

Worte sind zu 5 Zeichen zu berechnen.
Ein Spruch gilt als erfüllt, wenn in ihm nicht mehr als 3 Fehler enthalten sind.
(fehlerdefinition entspr. Normenkatalog für die Gefechtsausbildung)

                                                                 Anlage 2

Truppenteil/Einheit
Bestätigt: Kommandeur des Truppenteile/der Einheit

              A u f s t e l l u n g
    der Angehörigen des Truppenteils/der Einheit, die zur Ablegung
    (Bestätigung einer höheren Stufe) einer Klassifikation vorge-
    schlagen werden                                                

Lfd.
Nr.
Dienst-
grad
Name,
Vorname
Dienst-
stellung
Früher abgelegte Klassifi-
kation, Nr. und Datum des Befehls über die Verleihung
Erreichte Noten in den geforderten Ausbildungsfächern
(Vorprüfung)
Entscheidung der Prüfungskommission über die Zulassung zur Prüfung
Politische AusbildungNachrichtengerätelehreNachrichtenbetriebsdienst RegelnFernschreiben
12345678910


                                                                 Anlage 3

Einheit:
Bestätigt:
am :

                           P r o t o k o l l
                   über Klassifizierungsprüfungen
                          am ……………
__________________________________________________________________________________
Lfd.   Dienst-                           Dienst-    bisherige              Beschluß
Nr.    grad      Name,   Vorname         stellung/  Leistungs-             der Prü-
                                         Profil     stufe/Profil           fungskom-
                                                                           mission  
1       2                                                                           













Vorsitzender der Prüfungskommission:                             Mitglieder:
……………………………                              1. ………
  Dienstgrad, Name, Unterschrift                                2. ………
                                                                3. ………
                                                                4. ………
                                                                5. ………
                                                                   Dienstgrad,
                                                                   Name,
                                                                   Unterschrift

Betriebsberechtigungen
Im MfS erteilte Betriebsberechtigungen wurden in keine BArch*41
Ausweißdokumente wie bei der NVA eingetragen sondern in
der Stammkartei geführte Nachweise abgelegt:

…………                       ………, den ……………
Dienststelle


		Betriebsberechtigung

für das Chiffriergerät……………………………………
                      Nr.:

Auf Grund der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang in der zeit
vom………… ……… bis ……… ………… erhält
…………………………………………………………
(Dienstgrad)        Name          Vorname          PKZ
die Betriebsberechtigung für das Chiffriergerät ………………
Er/Sie ist berechtigt, mit dem Chiffriergerät   ………………
zu arbeiten.



Leiter des Chiffrierorgans                  Leiter des Lehrgangs

             FA 5120                                              
Abbildung eines Originaldokumentes
Betriebsberechtigung
Betriebsberechtigung
angeforderte Bestätigung zur Erlangung einer Betriebsberechtigung
Zulassung
Betriebsberechtigung NVA, nachgewiesen im Wehrdienstausweis Sammler*19
als animiertes Bild, Bildwechsel 5 sec.:
animiertes Bild NVA
Betriebsberechtigung SED T-310 Sammler*20
Betriebsberechtigung


                Nationale Volksarmee

        der Deutschen Demokratischen Republik



                       CHIFFRIERSACHE!

                       Vertrauliche Verschlußsache!

                       VVS-Nr.: A 412 300


                       * 093. Ausfertigung





                 Methodische Hinweise



          zur politisch-ideologischen Erziehung

        und Gefechtsausbildung der Angehörigen

             des SAS- und Chiffrierdienstes







                       1980



                Nationale Volksarmee

        der Deutschen Demokratischen Republik



                       CHIFFRIERSACHE!

                       Vertrauliche Verschlußsache!

                       VVS-Nr.: A 412 300


                       Inhalt: 24 Blatt





                 Methodische Hinweise



          zur politisch-ideologischen Erziehung

        und Gefechtsausbildung der Angehörigen

             des SAS- und Chiffrierdienstes







                       1980







               Inhaltsverzeichnis
                                               Seite

Einleitung                                        5

Die Auswahl und Bestätigung von Kräften           7
für den SAS- und Chiffrierdienst

Die Herausbildung besonderer Charakter-          18
eigenschaften der Geheimnisträger des
SAS- und Chiffrierdienstes

Besonderheit bei der Heran- und Weiter-          24
bildung von Geheimnisträgern des SAS- und
Chiffrierdienstes

Die Fertigung der Kollektive der SAS- und        34
Chiffrierzentralen (nach Erfahrungen in
den Bereichen der Volksmarine und der
Grenztruppen der DDR)

Methoden zur Verbesserung des Betriebs-          42
dienstes der Chiffrierstellen in russi-
scher Sprache (nach Erfahrungen des
Nachrichtenregimentes 2)


Einleitung

Die methodischen Hinweise zur politisch- ideologischen Er-
ziehung und Gefechtsausbildung der Angehörigen des SAS-
und Chiffrierdienstes wurden aus Ausarbeitungen der Kom-
mandos der Teilstreitkräfte der NVA und des Kommandos der
Grenztruppen der DDR sowie des Nachrichtenregimentes 2
und des Nachrichtenausbildungszentrum 12 ausgewählt und         -> NAZ-12, später MtS Herbert Jensch
teilweise gekürzt, überarbeitet oder ergänzt.

Die Herausgabe erfolgt mit dem Ziel, die Vorgesetzten im
SAS- und Chiffrierdienst mit den gesammelten Erfahrungen
bei der Auswahl, der Heran- und Weiterbildung von Be-
triebskräften vertraut zu machen sowie Anregungen für die
politisch-ideologische Erziehung, die Gefechts- und Spe-
zialausbildung, die Führung des sozialistischen Wettbe-
werbs und die inhaltliche Gestaltung der periodischen Be-
lehrungen zu geben.

Damit soll beigetragen werden, daß die Angehörigen des
SAS- und Chiffrierdienstes ihrer verantwortungsvollen Auf-
gabe, die Geheimhaltung des Informationsgehaltes während
der Übertragung über technische Nachrichtenmittel zu ge-
währleisten, unter den sich gegenwärtige und in den achtzi-
ger Jahren vollziehenden tiefgreifenden Veränderungen im
Militärwesen jederzeit gerecht werden.

Voraussetzungen dafür sind

- die ununterbrochene Gewährleistung der personellen Si-
  cherheit,

- die allseitige Absicherung der Räume und Einrichtungen,
  in denen SAS- und Chiffriergeräte eingesetzt und Schlüs-
  selunterlagen angewendet werden,

- die weitergehende Einschränkung des Personenkreises, der
  die in den SAS- und Chiffrierzentralen zur Bearbeitung
  vorliegenden Klartexte der Vertraulichen und geheimen
  Informationen einsehen darf sowie

- die Verhinderung von Verstößen gegen die Sicherheits-
  und Geheimhaltungsbestimmungen und von besonderen Vor-
  kommnissen im SAS- und Chiffrierdienst.

Die Verteilung der methodischen Hinweise hat bis zur Füh-
rungsebene Verband zu erfolgen.

Dieses Material ist nur an Offiziere und Fähnriche auszu-
geben, die für die SAS- und Chiffrierarbeit bestätigt oder
verpflichtet sind.


O. U., den 13.02.1980  Paduch
                       Generalmajor

Die Auswahl und Bestätigung von Kräften für den SAS- und
Chiffrierdienst                                             

Dieses Material stellt eine Zusammenfassung der wichtig-
sten Festlegungen zur Auswahl, Überprüfung und Bestäti-
gung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst dar.

Es wurde auf der Grundlage der

- Ordnung Nr. 044/9/001 des Ministers für Nationale Ver-
  teidigung über die personelle Auffüllung der Nationalen
  Volksarmee - Auffüllungsordnung - vom 3. 2. 1975 und der

- Dienstvorschrift 040/0/010 SAS- und Chiffrierdienst
   - MfNV bis Verband -

erarbeitet.

Ausgehend von der objektiven Gesetzmäßigkeit, daß der
Mensch durch sein bewußtes Handeln die entscheidende Rol-
le in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens spielt,
kommen der Auswahl von Kräften für den SAS- und Chiffrier-
dienstes, deren Erziehung auf der Grundlage des Marxismus-
Leninismus und deren effektiven Ausbildung entsprechend
den qualitativen und quantitativen Veränderungen im Mili-
tärwesen ständig wachsende Bedeutung zu.

Diese Forderungen ergeben sich aus den steigenden Sicher-
heitsbedürfnissen bei der weiteren Gestaltung der entwik-
kelten sozialistischen Gesellschaft, durch die Verschär-
fung des internationalen Klassenkampfes, aus der mit ho-
hem Aufwand und ununterbrochen erfolgenden funkelektro-
nischen Aufklärung der NATO-Armeen und der Spionagetä-
tigkeit imperialistischer Geheimdienste sowie aus dem Cha-
rakter eines möglichen Krieges in Europa als erbitterte
und entscheidende Klassenauseinandersetzung.

Das erfordert, daß bereits bei der Auswahl der Kräfte für
den SAS- und Chiffrierdienst bestimmte Prinzipien, wie po-
litisch-ideologische Festigkeit, positive Charaktereigen-
schaften, die Bereitschaft zu hohen Leistungen und bestimm-
te kaderpolitische Eignungen zu beachten sind.

Auf politisch-ideologischem Gebiet sind das

- Grundkenntnisse des Marxismus-Leninismus und gefestig-
  te Grundüberzeugungen;

- Kenntnisse über die Politik der Partei der Arbeiterklas-
  se und des Arbeiter-und-Bauernstaates;

- Die feste Verbundenheit mit dem sozialistischen Staat
  und die brüderliche Freundschaft mit der Sowjetunion
  und den anderen Ländern der sozialistischen Staatenge-
  meinschaft.

Es ist einzuschätzen, inwieweit diese Faktoren bisher im
Verhalten und in der Tätigkeit der ausgewählten Kandida-
ten zum Ausdruck kamen, inwieweit sie in der gesellschaft-
lichen Arbeit Aktivitäten und Initiativen zeigten.

Die ausgewählten Kandidaten sollen sich gleichzeitig durch
solche Charaktereigenschaften wie Wachsamkeit, Verschwie-
genheit, Pflichtbewußtsein, Gewissenhaftigkeit, Bescheiden-
heit, Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Disziplin und Ord-
nungsliebe auszeichnen.

Auf der Grundlage aller dieser Aspekte sind die ausgewähl-
ten Kandidaten objektiv, d. h. ohne jede Beschönigung, zu
beurteilen. Das ist deshalb von Bedeutung und besonderer
Wichtigkeit, weil die Erziehung und Ausbildung nach der
Einberufung zum aktiven Wehrdienst zunächst auf diesen Be-
urteilungen aufbauen muß.

Zur Gewährleistung der ständigen Gefechtsbereitschaft des
SAS- und Chiffrierdienstes, der Herausbildung von Betriebs-
kräften im erforderlichen Umfang und eines hohen Auffül-
lungsstandes sind die Bedarfsermittlungen frühzeitig und die
Bedarfsplanung durch die Chefs/Leiter Nachrichten und die
Kommandeure der Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen
mit SAS- und Chiffriereinrichtungen in Zusammenarbeit mit
dem zuständigen Organisations-/Auffüllungsorgan auf der
Grundlage des STAN ein Jahr vor der Einberufung zu erar-
beiten und getrennt für die Einberufung nach Militärbezir-
ken in zweifacher Ausfertigung durch die Kommandos der
Teilstreitkräfte der NVA, des Kommando der Grenztruppen
der DDR, die Kommandos der Militärbezirke, die dem MfNV
direktunterstellten Truppenteile, Einheiten und Einrich-
tungen und die Hauptverwaltung Zivilverteidigung der DDR
an den Chef Nachrichten im MfNV jeweils bis zum 5. 5. und
5. 11. des Jahres vorzulegen.

Nach Prüfung der Meldung durch den Chef Nachrichten im
MfNV (entsprechend der vorhandenen Ausbildungskapazität
und anderen Gesichtspunkten) und erfolgter Rücksendung
einer Ausfertigung sind die vorgenommenen Veränderungen
mit dem organisations-/Auffüllungsorgan zwecks Erarbei-
tung der periodisch-personellen Stärkemeldung abzustim-
men (vgl. Muster in der DV 040/0/010, Abschnitt VIII).

Für die Planung der personellen Auffüllung und die Orga-
nisation der Auswahl einschließlich der Organisation der
Musterung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst
gelten folgende Festlegungen:


1. Kaderpolitische Voraussetzungen                          

Die Kräfte des SAS- und Chiffrierdienstes dürfen

(1) keine Rückkehrer oder Übersiedler aus der BRD oder
anderen nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West)
sein;

(2) keine Bindungen zweiten Grades zu Personen in der BRD
oder anderen nichtsozialistischen Staaten und in Berlin
(West) haben;

(3) keine Bindungen zweiten Grades oder anderer Verbindun-
gen mit Personen in der BRD oder anderen nichtsozialisti-
schen Staaten und in Berlin (West) haben, die dort

- im Staatsapparat oder in Senatsdienststellen bzw. ande-
  ren staatlichen Einrichtungen in leitenden Funktionen
  tätig sind,

- bei Dienststellen oder Einrichtungen (Vertretungen) aus-
  ländischer Armeen beschäftigt sind,

- der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz, der Polizei oder
  anderen militärischen Organisationen angehören bzw. dort
  beschäftig sind;

(4) keine Verbindungen mit Verwandten oder Bekannten in
der BRD oder anderen nichtsozialistischen Staaten und
in Berlin (West) vor der Einberufung, auch nicht über
dritte Personen, haben;

(5) keine Reisetätigkeit der im Haushalt lebenden Perso-
nen in die BRD, in andere nichtsozialistische Staaten und
nach Berlin (West) aufweisen.


2. Bildungsmäßige und berufliche Voraussetzungen            

Die Kräfte des SAS- und Chiffrierdienstes müssen in zuneh-
mendem Maße über technische Kenntnisse verfügen. Diese be-
stehen in Grundkenntnissen der Mechanik, der Elektrotech-
nik und der Elektronik. Sie müssen über solche Vorausset-
zungen verfügen, die die Ausbildung zur Bedienung und War-
tung von elektromechanischen und elektronischen Nachrich-
tengeräte beschleunigen hilft.

Bei der Auswahl sind deshalb zu beachten:

(1) Als bildungsmäßige Voraussetzung der Abschluß der 10.
Klasse und höher;

(2) Als berufliche Voraussetzungen eine abgeschlossene Be-
rufsausbildung als

- Industriekaufmann,

- BMSR-Mechaniker,

- Mechaniker oder Wartungsmechaniker für Datenverarbei-
  tungsgeräte und Büromaschinen,

- Elektromonteur

- Fernmeldemechaniker,

- Facharbeiter für Nachrichtentechnik,

- Elektronikfacharbeiter,

- Funkmechaniker,

- Postbetriebsfacharbeiter,

- Facharbeiter für Schreibtechnik und

- Absolvent der EOS, besonders mit Abschluß von
  Sprachsonderklassen für Russisch.

Mehr als bisher ist die vormilitärische Laufbahnausbil-
dung der Gesellschaft für Sport und Technik gemäß des ge-
planten Bedarfs beispielsweise für SAS-Funker und SAS-
Fernschreiber zu berücksichtigen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß für
den SAS- und Chiffrierdienst einberufene Kräfte ohne die
erforderlichen bildungsmäßigen und beruflichen Vorausset-
zungen große Schwierigkeiten bei der Erreichung der Aus-
bildungsziele hatten. Letztere konnten trotz erheblichem
Mehraufwand an Kraft und Zeit nur mit befriedigenden Lei-
stungen erreicht werden. Diese Erscheinungen wirkt dann
selbstverständlich bei der Durchführung des Betriebsdien-
stes in der Truppe über einen längeren Zeitraum weiter.


3. Die Durchführung von Aussprachen mit den vorgesehenen
Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst während der
Musterung                                                   

Die während der Musterung durchzuführenden Aussprachen mit
den für den SAS- und Chiffrierdienst auszuwählenden Kräf-
ten sind bereits von wesentlicher Bedeutung, da in deren
Ergebnis über die Einleitung des Bestätigungsverfahrens
entschieden werden muß. Durch eine geschickte und zielge-
richtete Gesprächsführung soll erreicht werden, das Per-
sönlichkeitsbild der ausgewählten Kandidaten weitgehend
zu erkennen, die Bestätigungsstufe vorauszubestimmen und
Übereinkunft über das Dienstverhältnis zu erzielen. Zur
Gewährleistung eines erfolgreichen Gesprächsverlaufes ist
die Fragestellung zwischen dem Leiter des Wehrkreiskomman-
dos und dem zuständigen Abwehroffizier des MfS abzustimmen.

Den Kräften, bei denen der Einsatz im SAS- und Chiffrier-
dienst wahrscheinlich ist, ist lediglich mitzuteilen, daß
sie in der Nachrichtentruppe eingesetzt werden.

Die Übergabe der auszufüllenden Unterlagen hat persönlich
an die ausgewählten Kräfte zu erfolgen. Dabei sind sie
gründlich in die ordnungs- und wahrheitsgemäße Ausfüllung
einzuweisen.

4. Personalunterlagen für die Einleitung des Bestätigungs-
verfahrens                                                  

(1) Für die Bestätigungsstufen I bis III sind folgende
Personalunterlagen erforderlich:

- schriftlicher Antrag auf die Einleitung des Bestäti-
  gungsverfahrens durch den Leiter des Wehrkreiskommandos
  mit dem Sichtvermerk des zuständigen Abwehroffiziers des
  MfS (Vordruck),

- Personalbogen,

- ausführlicher, handschriftlicher Lebenslauf,

- Verwandtenaufstellung über Verwandte ersten Grades und
  Personen, zu denen enge persönliche Verbindungen beste-
  hen,

- Erklärung, aus der hervorgeht, daß keine Verbindungen,
  weder persönlich noch brieflich, auch nicht über dritte
  Personen, mit Verwandten oder Personen in nichtsoziali-
  stische Staaten oder Berlin (West) bestehen,

- politische und fachliche Beurteilung,

- 2 Paßbilder,

- Ermittlungskarte vom VPKA,

- Auszug aus der Kreismeldekartei vom VPKA,

- Fragespiegel.

(2) Für die Bestätigungsstufen IV, V und V J sind fol-
gende Personalunterlagen erforderlich:

- Personalbogen,

- handschriftlicher Lebenslauf,

- politische und fachliche Beurteilung,

- Verwandtenaufstellung über Verwandte ersten Grades.

- Erklärung, aus der hervorgeht, daß keine Verbindungen,
  weder persönlich noch brieflich, auch nicht über dritte
  Personen, mit Verwandten oder Personen in nichtsoziali-
  stischen Staaten oder Berlin (West) bestehen.


5. Die Übergabe der Personalunterlagen der für den SAS-
und Chiffrierdienst vorgesehenen Kräfte                     

Die Leiter Nachrichten der Wehrbezirkskommandos, die Lei-
ter der Wehrkreiskommandos oder die ihnen Beauftrag-
ten haben die Unterlagen der für den SAS- und Chiffrier-
dienst vorgesehenen Kräfte gewissenhaft auf Vollständig-
keit zu überprüfen. Vor der Abgabe der ausgefüllten Un-
terlagen haben die Beauftragten unklare Fragen, die sich aus der
Überprüfung ergaben, in einer persönlichen Aussprach mit
dem ausgewählten Kandidaten zu klären. Erst danach hat
die Übergabe der Unterlagen an den Leiter Nachrichten des
Wehrbezirkskommandos und die Weitergabe an die zuständige
Stelle der BVfS zu erfolgen.

Ergibt sich bereits aus der Überprüfung der Unterlagen
die Nichteignung für den SAS- und Chiffrierdienst, ist
die Weiterleitung der Unterlagen nicht vorzunehmen. Da-
mit werden unnötige Mehrarbeit vermieden und die in der
Vergangenheit oft aufgetretene hohe Ablehnungsquote ge-
senkt. Außerdem ist die in der Vergangenheit aufgetreten-
ne Praxis, einzelne Wehrpflichtige gleichzeitig für mehr-
rere Einsatzbereiche zu Bestätigen zu beantragen, unbe-
dingt zu unterlassen.

Die Übergabetermine der Personalunterlagen

- von den Leitern der Wehrbezirkskommandos an die Leiter
  Nachrichten der Wehrbezirkskommandos bis zum 18. 10.
  und 18. 4. und

- von den Leitern der Wehrbezirkskommandos an die zustän-
  digen Stellen der BVfS bis zum 20. 10. und 20. 4.

sind im Interesse einer zeitgerechten Bestätigung und
Sicherstellung der jeweiligen Einberufung unbedingt ein-
zuhalten.

Werden die erläuterten Festlegungen zur Auswahl und Bestä-
tigung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst mit
dem erforderlichen Verantwortungsbewußtsein, in hoher Qua-
lität und termingerecht sowie entsprechend der Beauflagung
durch die Wehrorgane in enger Zusammenarbeit mit den zu-
ständigen Organen des MfS erfüllt, ergeben sich günstige
Voraussetzungen für die Heranbildung von Spezialisten an
den Ausbildungseinrichtungen, für eine kontinuierliche
Auffüllung der SAS- und Chiffriereinrichtungen sowie für
die Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und Mobilmachungs-
bereitschaft der Nachrichtentruppe. Und nicht zuletzt wird
mit der gewissenhaften Auswahl der Kräfte unter Beachtung
der kaderpolitischen, bildungsmäßigen und beruflichen Vor-
aussetzungen zur Senkung der Fluktuation und damit zur per-
sonellen Stabilität in den SAS- und Chiffriereinrichtun-
gen beigetragen, was für die Gewährleistung der Sicher-
heit und Geheimhaltung von entschiedener Bedeutung ist.

Die Herausbildung besonderer Charaktereigenschaften der
Geheimnisträger des SAS- und Chiffrierdienstes              

Aus der Aufgabe des SAS- und Chiffrierdienstes, den In-
formationsinhalt während der Nachrichtenübertragung zuver-
lässig geheimzuhalten, ergeben sich neben strengen Maßstä-
ben bei der Auswahl und der Spezialausbildung der Betriebs-
kräfte besondere Anforderungen an deren politisch-ideologi-
sche Erziehung sowie die Formung und Festigung positiver
Charaktereigenschaften. Im Prozeß der Erziehung und Ausbil-
dung der Betriebskräfte hat stets die ideologische Arbeit
im Mittelpunkt zu stehen.

Ihr Grundanliegen besteht darin,

- den Betriebskräften die revolutionären Ideen des Mar-
  xismus- Leninismus und die Politik der Partei zu vermit-
  teln,

- ihr sozialistisches Denken, Fühlen und Handeln zu ent-
  wickeln,

- sie für die Lösung der politischen und militärischen
  Aufgaben zu mobilisieren und

- sie gegen alle Einflüsse der imperialistischen Ideolo-
  gien zu wappnen.

Das stellt an die Arbeit aller Vorgesetzter sowohl wäh-
rend der Heranbildung in der Ausbildungseinrichtung als
auch in der Dienststellung hohe und ständig wachsende An-
sprüche. Dabei kommt es vor allem an, die ideolo-
gische Arbeit lebensverbunden, differenziert und in an-
sprechenden Formen durchzuführen. Der Erfolg bleibt aus,
wenn über die Köpfe hinweggesprochen wird oder hinter den
geistigen Ansprüchen unserer Jugend zurückgeblieben wird.
Neben der ideologischen Arbeit und der Gefechtsausbildung
gewinnt die psychologische Vorbereitung der Armeeangehöri-
gen und Grenzsoldaten unter heutiger Bedingungen immer mehr
an Bedeutung. Damit sollen solche Charaktereigenschaften
und Handlungsweisen entwickelt und anerzogen werden, die
zur Erringung des Sieges in einem möglichen Krieg erfor-
derlich sind. Das heißt mit anderen Worten, daß eine sol-
che psychologische Stabilität erzeugt werden soll, die die
Armeeangehörigen befähigt,

- in kritische Situationen beherrscht und bewußt zu han-
  deln,

- Ausdauer im Betriebsdienst und Tapferkeit im Gefecht zu
  zeigen,

- Initiative zu entwickeln und

- die Bewaffnung und die Spezialtechnik überlegen und ge-
  schickt einzusetzen.

Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit der Beschäftigung
der Ausbilder und aller Vorgesetzten mit psychologischen
Problemen, da es mit psychologischen Methoden möglich ist,
das Denken und Fühlen der Betriebskräfte zu beeinflussen
sowie Motive, Absichten und Haltungen zu erklären. Das ist
auch deshalb notwendig, da der subjektive Faktor im Rahmen
der Weiterentwicklung der Gesellschaft und somit auch im
Militärwesen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Nachfolgend werden einige Erfahrungen bei der politisch-
ideologischen Erziehung, der Spezialausbildung und der
psychologischen Vorbereitung von Unteroffizieren des SAS-
und Chiffrierdienstes im Nachrichtenausbildungszentrum
12 dargelegt.

Im Vordergrund aller Bemühungen und vom ersten tage an
steht die Erziehung zu revolutionärer Wachsamkeit und Ge-
heimhaltung. Dieser Prozeß wird nicht nur im Rahmen der
Ausbildungsstunden, sondern während des gesamten tagesab-
laufes geführt. Eine wesentliche Voraussetzung zur unun-
terbrochenen Beeinflussung der Überzeugung und Verhal-
tensweisen der Unteroffiziersschüler ist das Kennenlernen
ihrer Charaktereigenschaften, ihrer Regungen, Neigungen
und Gefühle. Aus Inhalt und Charakter der künftigen Tätig-
keit der Betriebskräfte des SAS- und Chiffrierdienstes er-
gibt sich die Notwendigkeit der Herausbildung solcher Ei-
genschaften wie Verschwiegenheit, Ehrlichkeit und Gewis-
senhaftigkeit sowie Verhaltensweisen wie exaktes, diszi-
pliniertes und bescheidenes Auftreten. Gleichzeitig muß
stets darauf geachtet werden, daß negative menschliche
Eigenschaften wie Geltungsbedürfnis, Prahlsucht und
Schwatzhaftigkeit überwunden bzw. bereits beim Erkennen
geringster Ansätze nicht geduldet werden. Es ist auch von
Anfang an von besonderer Wichtigkeit, aufkommende oder be-
reits vorhandene Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit
gegenüber Mängeln und Mißständen, Disziplinvergehen und
Unordnung sowie schädlicher Routine und Oberflächlichkeit
aufzudecken und zu überwinden. Hierbei haben sich in der
Vergangenheit die gegenseitige und Kollektiverziehung gut
bewährt. Insgesamt besteht das Ziel der Erziehung und Aus-
bildung im SAS- und Chiffrierdienst darin, sozialistische
Soldatenpersönlichkeiten zu entwickeln, die ihr Verhalten
und ihr Handeln bewußt dem Geheimnisschutz des sozialisti-
schen Staates und seiner Streitkräfte unterordnen. Ein wei-
terer wichtiger Faktor ist die Vorbildwirkung der Ausbilder
und der Vorgesetzten aller Stufen, aber auch der Mitglieder
und Kandidaten der SED unter den Auszubildenden.
In der politisch-ideologischen Erziehung werden neben den
Maßnahmen der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung              (GWA, GWW)
eine ganze Reihe von Möglichkeiten genutzt, das sozialisti-
sche Bewußtsein der Unteroffiziersschüler zu vertiefen und
ihren Klassenstandpunkt zu festigen. Dabei muß berücksich-
tigt werden, daß die Unteroffiziersschüler altersbedingt
über wenig Lebenserfahrung verfügen und den Klassengegner
nicht aus dem unmittelbaren Erleben kennengelernt haben.
Desweiteren ist es schwierig, ihnen ihre Rolle und hohe
Verantwortung im Nachrichtensystem sowie die große Bedeu-
tung ihrer Tätigkeit im Interesse der Truppenführung an-
schaulich zu erläutern und begreiflich zu machen. Zur Er-
reichung dieser Ziele haben sich Vorträge und Foren be-
währt, bei denen erfahrene Offiziere, Mitarbeiter der zu-
ständigen Stellen des MfS, Arbeiterveteranen und ehemali-
ge Kundschafter auftreten und über ihre persönliche Er-        -> In der Person Horst Hesse, †16.12.2006
fahrung und Erlebnisse in der Klassenauseinandersetzung           Vorführen des Filmes »For eyes only«
berichten. Entscheidend ist jedoch die tägliche Kleinar-          anschließend Gesprächsrunde mit Horst Hesse.
beit durch Ausbilder und Vorgesetzte aller Stufen in Ge-
stalt

- des persönlichen politischen Gespräches,

- der aktuell-politischen Informationen,

- von Zeitungsschauen und des gemeinsamen Empfangs von
  Fernsehsendungen mit anschließendem Gedankenaustausch,

- von Beratungen über Fragen der Wachsamkeit und Geheim-
  haltung in den Versammlungen der Partei- und FDJ-Orga-
  nisationen,

- der Führung und Auswertung des sozialistischen Wettbe-
  werbes und anderer Maßnahmen.

Aber auch im Rahmen der spezialfachlichen Ausbildung bie-
ten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten der enge Ver-
knüpfung mit der Erziehung an, wie

- die Ausbildung im exakten Nachweis, in der sicheren Auf-
  bewahrung und in der gewissenhaften Vernichtung von Ver-
  schlußsachen und Schlüsselunterlagen,

- das Klarmachen des Zieles regelmäßiger und tiefgründi-
  ger Kontrollen im SAS- und Chiffrierdienst, die nichts
  mit persönlichen Mißtrauen zu tun haben,

- die regelmäßige Auswertung von Kontrollergebnissen und
  Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener
  Mängel,

- die persönlich genaue Einhaltung aller Festlegungen der
  Gebrauchsanweisungen und Betriebsvorschriften bei der
  Inbetriebnahme, Funktionsüberprüfung und Nutzung von
  SAS- und Chiffriergeräten sowie bei der Anwendung manu-
  eller Chiffrier- und Codiermittel,

- die sorgfältige, den Wartungstechnologien entsprechende
  Wartung der SAS- und Chiffriergeräte,

- die Anfertigung sauberer und übersichtlicher Aufzeich-
  nungen im Unterricht und die gewissenhafte Führung der
  Betriebsunterlagen während der Ausbildung und

- nicht zuletzt die handwerkliche Seite des Spezialfaches,
  wie z. B. die kurzfristige Erlernung des Zehnfingerblind-
  schreibens und die Steigerung des Schreibtempos und die
  damit verbundene Möglichkeit der Erreichung einer Klassi-
  fizierung.

Zur schnelleren Heranführung der Unteroffiziersschüler an
spezielle Problem, zur Festigung des Stoffes wichtiger
Themen und zur Gewöhnung an bestimmte Handlungen erhalten
sie von Anfang an ein VS-Behältnis mit allen erforderli-
chen VS und Schlüsselunterlagen einschließlich eines Be-
triebsbuches, das im Fach Betriebsdienst zu führen ist.
Das VS-Behältnis wird in einem zugewiesenen Schließfach
aufbewahrt. Auch der Nachweis und die Vernichtung ver-
brauchter Schlüsselunterlagen und angefallenen Zwischen-
materials erfolgen vom ersten Tage an. Diese Handlungen
müssen jedoch stets vom Ausbilder beaufsichtigt und ange-
leitet werden. Selbstverständlich muß auch entsprechende
Zeit dafür vorgesehen werden. Ist das nicht der Fall, wer-
den automatisch Oberflächlichkeit, Routine und Hektik
hervorgerufen.

Grundsatz muß es deshalb sein, den jungen Unteroffiziers-
schülern bei der Arbeit mit Verschlußsachen und Schlüssel-
unterlagen besonderes in der Lernphase, ausreichend Zeit
zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist ununterbrochen
anzuleiten und zu kontrollieren.

Abschließend soll noch einmal hervorgehoben werden, daß
die Wahrung des engen dialektischer Zusammenhanges von
politisch-ideologischer Erziehung, psychologischer Vorbe-
reitung und spezialfachlicher Ausbildung bei der Heran-
bildung von Unteroffizieren für den SAS- und Chiffrier-
dienst in den Ausbildungseinrichtungen und bei der Wei-
terbildung der Betriebskräfte in der Truppe die entschei-
dende Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit
und Geheimhaltung beim Informationsaustausch im Interesse
der Truppenführung über technische Nachrichtenmittel bil-
det.

Besonderheiten bei der Heran- und Weiterbildung von Ge-
heimnisträgern des SAS- und Chiffrierdienstes               

Entscheidend für die Gewährleistung des Geheimnisschutzes
ist der Mensch und sein bewußtes, zielstrebiges und rich-
tiges Handeln. Erst dadurch werden alle Sicherheits- und
Geheimhaltungsbestimmungen sowie die SAS- und Chiffrier-
geräte wirksam. Deshalb sind vom ersten tage der Zugehö-
rigkeit zum SAS- und Chiffrierdienstes an, also mit dem
Schreiben der Verpflichtung und im Verlauf der politisch-
ideologischen Erziehung sowie der Gefechtsausbildung die
Anstrengung aller Vorgesetzten auf dieses Ziel zu rich-
ten. Es ist zu erreichen, daß die Sicherheits- und Geheim-
haltungsbestimmungen nicht nur interpretiert werden können,
sondern in erster Linie und unter allen Lagebedingungen
durchgesetzt und eingehalten werden. Das setzt aber vor-
aus, daß man sie in der Ausbildung oder bei Belehrungen
nicht nur theoretisch erläutert oder im Selbststudium le-
sen läßt, sondern anhand praktischer Beispiele einprägsam
vertieft. Dazu gehört auch die Darstellung möglicher Aus-
wirkungen von Verstößen und besonderen Vorkommnissen. Erst
dadurch wir das richtige Verständnis auch für solche Be-
stimmungen geschaffen, die scheinbar persönliche Härten
oder Einschränkungen darstellen.

Es muß Klarheit darüber erzielt werden, daß selbst die ge-
ringste Abweichung von den Festlegungen die Sicherheit
der geheimzuhaltenden Informationen und des angewandten Mit-
tels der gedeckten Truppenführung herabsetzt. Damit gelangt
der Gegner an Staats- und militärische Geheimnisse, die er
im Rahmen seiner Aggressionsvorbereitung gegen die DDR und
die sozialistischen Staatengemeinschaft verwendet. bei die-
ser Problematik ist es besonders gut möglich, den Betriebs-
kräften des SAS- und Chiffrierdienstes ihre hohe Verantwor-
tung anschaulich zu erläutern. Daß diese Verantwortung häu-
fig nur in geringem Maße ausgeprägt ist, zeigen die Unter-
suchungen von besonderen Vorkommnissen und Verstößen
gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen.
Meist sind nur vage Vorstellungen über mögliche Folgen
vorhanden. Daraus folgt, daß die Ursachen für besondere
Vorkommnisse nicht Unkenntnis der Vorschriften, sondern
ungenügende Durchsetzung bzw. Nichteinhaltung aus Bequem-
lichkeit, Routine und Verantwortungslosigkeit sind. In sol-
chen Fällen wird aber auch festgestellt, daß seitens der
Vorgesetzten Belehrungen und Schulungen formal, oberfläch-
lich und mit geringer Anschaulichkeit durchgeführt wurden
und den Kontrollen die erforderliche Gründlichkeit fehlte.
Oft wird aber auch die irrige Ansicht angetroffen, daß mit
der Auswahl der Kader und der Genehmigung für die Arbeit im
SAS- und Chiffrierdienst weniger Aufwand bei der Erziehung
notwendig wäre. Das Gegenteil trifft zu: Die besondere Ver-
antwortung und die Rolle der Betriebskräfte des SAS- und
Chiffrierdienstes stellen aus oben genannten Gründen hohe
Anforderungen an die pädagogischen und Führungseigenschaf-
ten aller Vorgesetzten. gemäß der Marxschen Erkenntnis,
daß alles, was den Menschen in Bewegung setzt, zunächst
durch seinen Kopf muß, handeln nur die Betriebskräfte strikt
nach den Vorschriften, die von der Notwendigkeit aller die
Geheimhaltung betreffenden Festlegungen zutiefst überzeugt
sind. Wenn den Betriebskräften die Zusammenhänge zwischen
der militärischen Geheimhaltung, der ununterbrochenen Trup-
penführung sowie hoher Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft
klar sind, dann werden auch ihre Handlungen von hoher Ver-
antwortung getragen sein. Daß das noch nicht der Fall ist
und aufgrund des relativ häufigen Wechsels des Betriebsper-
sonals (Unteroffiziere auf Zeit) begünstig wird, zeigen
die Ergebnisse von Kontrollen der Sicherheit und Geheimhal-
tung sowie der Analyse von besonderen Vorkommnissen und
Verstöße gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestim-
mungen mehrerer Ausbildungsjahre. Diese Ergebnisse waren
und sind Anlaß zu ernster Besorgnis. Im folgenden wird das
durch einige Beispiele erläutert.

Es sollen einige Beispiele leichtfertigen und verantwortungs-
loses Handelns beschrieben werden, die die Sicherheit der
SAS- und Chiffrierstellen sowie der -verfahren hersetzten
oder gefährden und Kompromittierungen und Verlusten von
Schlüsselunterlagen Vorschub leisten.

So wurden im Bereich der Landstreitkräfte während des
Felddienstes ernsthafte Verstöße gegen die Sicherheit der
Chiffriergerätesätze festgestellt, die darin bestanden,
daß beim Verlassen des Kofferaufbaus die Tür lediglich zu-
geschlagen, aber nicht verschlossen und petschiert wurde,
die zuverlässige Absperrung unterlassen und die Posten un-
vollständig oder überhaupt nicht in ihre Aufgaben einge-
wiesen wurden. Deshalb war es möglich, unbemerkt an den
Chiffriergerätesatz heranzukommen und die Tür mit einem
Messer durch Anheben des Riegels zu öffnen.

Die Besatzung eines Führungsfahrzeuges R 145 BM wurde
schlafend unter dem Fahrzeug angetroffen, so daß es nicht
schwierig gewesen wäre, das SAS-Gerät und die Betriebsun-
terlagen unbemerkt zu entwenden.

Ernste Nachlässigkeiten wurden auch bei der Kontrolle der
Legitimation von Kontrolloffizieren vor dem Betreten der
SAS- und Chiffrierstellen begangen. So war es beispiels-
weise möglich, daß sich ein Kontrolloffizier mit der SCZ-
Karte eines anderen Inhabers ausweisen konnte und passie-
ren durfte, weil kein Vergleich mit dem Wehrdienstausweis
vorgenommen wurde. Ebenso leichtfertig wird über die Fest-
stellung der Befugnisse und der Gültigkeit der SCZ-Karten
und Sonderausweise hinweggegangen. Es gab auch Fälle, bei
denen sich junge Unteroffiziere durch Offiziere mit höhe-
ren Dienstgraden oder energischen Fordern beeindrucken
oder einschüchtern ließen.

Neben der gewissenhaften Prüfung der Ausweispapiere sind
die Betriebskräfte zu exaktem und höflichem Auftreten zu
erziehen. Das gilt besonders dann, wenn festgestellt wird,
daß keine Berechtigung zum Betreten von SAS- und Chiffrier-
einrichtungen besteht. Den Betriebskräften muß auch klarge-
macht werden, daß sie zum Zwecke der Prüfung der Ausweispa-
pere niemals die Tür, sondern nur die Abfertigerluke zu
öffnen haben. Die Tür ist erst dann zu öffnen, wenn die Zu-
trittsberechtigung zweifelsfrei feststeht.

An dieser Stelle reicht es eben nicht mehr aus, die Be-
triebskräfte von der unverminderten Aggressivität des Im-
perialismus zu überzeugen und den Haß gegen ihn zu vertie-
fen. Hier muß und kann man konkreter werden und die heim-
tückische und brutale Kampfweise der Angehörigen imperiali-
stischer Armeen, insbesondere von Diversanten und Komman-
dotrupps, die speziell gegen Stäbe, Nachrichtenzentralen,
Verbindungs- und Versorgungswege sowie andere wichtige
Objekte in der Tiefe unserer Gefechtsordnung bzw. des ope-
rativen Aufbaus eingesetzt werden, anschaulich erläutern.
Hierzu kann man Beispiele aus dem 2. Weltkrieg, wie die
Handlungen der faschistischen deutschen Fallschirmjäger
und der Division Brandenburg in sowjetischer und ameri-
kanischer Uniform (Ardennenoffensive), aber auch aus der
jüngsten Vergangenheit, die die Kommandounternehmen der
Israelis in den Kriegen gegen die arabischen Staaten, an-
führen und erläutern. Von ausschlaggebender Bedeutung bei
der Erziehung und Ausbildung der Betriebskräfte ist jedoch
die Kenntnis des möglichen Gegners und seiner Absichten und
Handlungsweisen. Das kann anhand der Einsatzgrundsätze der
Luftlandeeinheiten der US-Armee und der Bundeswehr der
BRD oder anhand des Einsatzes von Fernspähtrupps der Fern-
spähkompanie der Armeekorps der BRD, die in einer Tiefe
von 10 bis 50 km zu Kommandounternehmen eingesetzt wer-
den können, anschaulich erläutert werden.

Eine weiter charakteristische Gruppe von Verstößen gegen
die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen sind sol-
che, die die Sicherheit der eingesetzten Chiffrierverfah-
ren herabsetzen oder aufheben, indem

- anstelle des Geheimtextlochstreifens der Klartextloch-
  streifen übermittelt wurde oder sogar beide,

- anstelle der Kenngruppe die Schlüsselgruppe übermittelt
  wurde,

- Spruchschlüssel doppelt verwendet u. a.

Verstöße begangen wurden. Das Auftreten solcher Verstöße
weist in letzter Zeit steigende Tendenz auf. Um einer der-
artigen Leichtfertigkeit zu begegnen, ist es notwendig
die Mittel und Möglichkeiten des Gegners bei der Führung
des Funkelektronischen Kampfes, insbesondere der Funkauf-
klärung, klar aufzuzeigen und die Folgen solcher Verstöße
zu veranschaulichen. Dazu ist in den verschiedensten Pu-
blikationsorganen reiches Material vorhanden. Außerdem
existieren dazu Bibliografien.

Eine weitere Problematik, die bei der Erziehung und Aus-
bildung der Betriebskräfte ständig beachtet werden muß,
ist die Abwehr der Versuch des Gegners mittels der Kon-
taktierung und der Abschöpfung Staats- und militärische
Geheimnisse zu erlangen. Hierbei kommt es besonders dar-
auf an, Klarheit über die Gefährlichkeit, Heimtücke und
Hinterlist dieser Methoden zu schaffen.

Was muß unter der Kontaktierung verstanden werden?

Sie ist eine Hauptmethode imperialistischer Geheimdienste,
die mit dem Ziel der langfristigen Organisierung der Kon-
terrevolution und der Aggressionsvorbereitung gegen die
sozialistischen Staaten geführt wird. Die Kontaktpolitik
ist ein wesentlicher Teil der ideologischen Diversion des
Klassengegners. Sie wird mittelbar über die Massenmedien
und unmittelbar durch persönliche Kontakte verwirklicht.

Mit der Kontaktpolitik wird das Ziel verfolgt,

- die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins durch
  Infiltration bürgerlicher Ideologien und Manipulierung
  kleinbürgerlicher Verhaltensweisen zu behindern,

- die Suche, Auswahl, Kontaktaufnahme und Werbung quali-
  fizierter Spione zu forcieren sowie

- die Beschaffung von Spionageinformationen und den Aus-
  bau des Systems der Informationsbeschaffung mit der Me-
  thode der Abschöpfung zu erweitern.

Dazu werden folgende Maßnahmen geplant und durchgeführt:

- Ausnutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts
  auf dem Gebiet der Rundfunk- und Fernsehtechnik, z. B.
  Erweiterung der Austrahlungsbereiche durch den Einsatz
  von Satelliten,

- Einschleusung von Presseerzeugnissen wie Hetz-, Schund-
  und Schmutzliteratur,

- Werbung auf dem Territorium der DDR mit Hilfe von Ver-
  wandten und Bekannten aus dem kapitalistischen Ausland
  und Berlin(West),

- Personenaufklärung in Reisekaderkreisen und anderen teil-
  nehmern im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Orientie-
  rung auf geeignete Werbekandidaten aus dem Verwandten-
  und Bekanntenkreis,

- Kontaktierung durch persönliches Aufsuchen unter Aus-
  nutzung der Durchreise und weitläufiger Verwandtschaft
  oder längere Zeit zurückliegende Bekanntschaften,

- Kontaktierung unter Ausnutzung der Transitstrecken,
  der erweiterten Einreisemöglichkeiten in die DDR, des
  Aufenthaltes in Gaststätten und Bahnhöfen, des Reise-
  verkehrs mit der Eisenbahn und des Urlaubsaufenthaltes
  im sozialistischen Ausland.

Dabei gewinnt im Rahmen der Tätigkeit der imperialisti-
sche Geheimdienst die Methode der Abschöpfung an Bedeu-
tung.

Unter der Abschöpfung verstehen wir die gezielte Ausnut-
zung des Wissens, der Kenntnisse und Möglichkeiten ande-
rer Personen durch Mitarbeiter imperialistischer Geheim-
dienste und anderer Stellen, ohne daß die abgeschöpfte
Person sich darüber bewußt ist, daß die von ihr preisgegebenen
Informationen an Mitarbeiter eines Geheimdienstes gegeben
wurden. Dabei wird angestrebt, bei den Abschöpfungsquellen
eine Atmosphäre der Auskunftsbereitschaft und persönlicher
Aufgeschlossenheit zu wecken und zu fördern.

Das geschieht durch

- bestimmte Verhaltenstechnik wie Provokationen, Täu-
  schungen und Fangfragen,

- gezielte Einwirkung auf positive und negative Persön-
  lichkeitseigenschaften wie Interessenlage, Kontaktbe-
  reitschaft, Geltungsbedürfnis, Schwatzhaftigkeit und
  Prahlsucht,

- Schaffung und Ausnutzung von Umständen, die die Ab-
  schöpfung erleichtern wie Tagungen, Konferenzen und an-
  dere öffentliche Veranstaltungen sowie Alkoholeinfluß,
  Reise- und Frauenbekanntschaften.

Die Spione rechnen damit, daß sie bei der Abschöpfung solche
Bedingungen vorhanden sind oder gefördert werden, die ih-
nen ihre Aufgabe erleichtern. Sie tarnen sich meist als
loyale und fortschrittliche Staatsbürger. Dadurch ist ih-
re Tätigkeit außerordentlich schwer erkennbar. Sie kon-
zentrieren sich in erster Linie auf Geheimnisträger und
dabei besonders auf die Angehörigen der Nachrichtentrup-
pen, die für jeden an der Uniform äußerlich erkennbar sind.
Deshalb muß das Verhalten der Angehörigen des SAS- und
Chiffrierdienstes im Dienst und nach Dienst in der Öffent-
lichkeit stets von der Kenntnis der Ziele und Methoden der
Kontaktierung und Abschöpfung imperialistischer Geheimdien-
ste und deren erfolgreicher Abwehr geprägt sein. Den impe-
rialistischen Geheimdiensten darf keine Möglichkeit für
Kontaktierungen und die Abschöpfung gegeben werden.

Dazu ist eine ununterbrochene und zielstrebige politisch-
ideologische Erziehungsarbeit zu leisten, die sich nicht
nur auf die politische Schulung, auf Belehrungen oder auf
den Ausbildungszweig Dienstvorschriften beschränken darf.

Sie ist im Verlauf des gesamten Ausbildungsprozesses,
während des Betriebsdienstes, in Partei- und FDJ-Versamm-
lungen oder -gruppenberatungen sowie in der organisierten
Freizeit zu führen.

Selbstverständlich sind die Kenntnis und die exakte Ein-
haltung aller einschlägigen militärischen Bestimmungen
weitere Voraussetzungen, um der obigen Forderungen jeder-
zeit Rechnung zu tragen.

Besondere Aufmerksamkeit ist der kontinuierlichen Fort-
setzung des in den Unteroffiziersaubildungseinrichtungen
begonnen Erziehungs- und Ausbildungsprozesses in der
Truppe zu widmen. Es darf nicht zugelassen werden, daß
ein Niveauabfall oder gar eine längere Unterbrechung die-
ses Prozesses auftreten. Gerade in der ersten Zeit nach
der Heranbildung bedürfen die jungen Unteroffiziere der
Hilfe und Anleitung durch die Vorgesetzten sowie der so-
liden Weiterbildung in der Dienststellung und einer gründ-
lichen Einweisung in die Besonderheiten des Betriebsdien-
stes, die sich aus dem Charakter der Teilstreitkraft und
aus der jeweiligen Führungsebene ergeben.

Außer den periodischen Belehrungen der Betriebskräfte des
SAS- und Chiffrierdienstes ist die Durchführung von spe-
ziellen Belehrungen vor Übungen und Einsätzen unbedingt
erforderlich. Das ist in einigen Bereichen schon seit län-
gerer Zeit fester Bestandteil der Führungstätigkeit. Bei
solchen Belehrungen kommt es auf eine konkrete, lage- und
aufgabenbezogene sowie anschauliche Durchführung an. Be-
sonderer Schwerpunkt sollte dabei das Aufzeigen der Mög-
lichkeiten des Gegners im Rahmen seiner Funk- und funk-
technischen Aufklärung sein. Daraus sind konkrete Vorstel-
lungen bei den Betriebskräften über die Folgen von Verstö-
ßen gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen
für die Truppenführung und die Erfüllung der Gefechtsauf-
gaben herauszubilden.

Die Festlegung der Kollektive der SAS- und Chiffrierzen-
tralen                                                      

(nach Erfahrungen in den Bereichen der Volksmarine und
der Grenztruppen der DDR)

Die Besonderheiten der durch die Kollektive der SAS- und
Chiffrierzentralen (nachfolgend SCZ) zu erfüllenden Auf-
gaben stellen hohe Anforderungen an das sozialistische
Bewußtsein sowie an das militärische und spezialfachli-
che Können aller Kollektivmitglieder. Diesen Anforderun-
gen kann man aber nur dann gerecht werden, wenn die An-
strengung gerichtet werden auf

- die enge Verbindung der politisch-ideologischen Arbeit
  mit der Gefechtsausbildung und der Durchführung des Be-
  triebsdienstes,

- die Nutzung der mobilisierenden Kraft der Partei- und
  FDJ-Organisationen,

- die allseitige Entwicklung sozialistischer Kampfkollek-
  tive, die von hoher Leistungsbereitschaft, Belastbar-
  keit und Ausdauer bei der zeit- und qualitätsgerechten
  Informationsbearbeitung im Interesse der Truppenführung
  gekennzeichnet sind,

- die Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten der Be-
  triebskräfte zur effektiven Nutzung und den Technolo-
  gien entsprechenden regelmäßigen Wartung der SAS- und
  Chiffriergeräte, die exakte Einhaltung der Sicherheits-
  und Geheimhaltungsbestimmungen sowie die Entwicklung
  eines initiativreichen, disziplinierten, aufopferungs-
  vollen und bewußten Handelns im Betriebsdienst der SCZ.

Das sind sehr anspruchsvolle Forderungen. Die Praxis
zeigt, daß sie in der Vergangenheit in unterschiedlichem
Maße erfüllt wurden. Analysen haben ergeben, daß es in
der taktischen Führungsebene und dabei besonders in den
SCZ bzw. Chiffrierstellen der Truppenteile die größten
Schwierigkeiten gab und gibt. Das liegt offensichtlich
daran, daß die Kollektive dieser SCZ auf sich allein ge-
stellt sind und der Leiter der SCZ in vielen Fällen al-
lein für die Belange verantwortlich ist. Im allgemeinen
finden wir eine solche Situation vor, daß der Leiter der
Nachrichtenzentrale nur in wenigen Fällen (Grenzregimen-
ter und -bataillone) bestätigt und der Chef der Nachrich-
tenkompanie bestenfalls verpflichtet sind, wenn sich im
Bestand der Nachrichtenkompanie Führungsfahrzeuge befin-
den, die mit SFe-Geräten ausgerüstet sind. Das entspricht
den Festlegungen der Dienstvorschrift 040/0/010. Betrach-
ten wir die Einflußnahme durch die übergeordnete Führungs-
ebene, so erfolgt halbjährlich eine zentrale Weiterbil-
dungsmaßnahme, eine planmäßige Kontrolle und im günstig-
sten Fall in Vorbereitung und Durchführung von Kommando-
stabs- und Truppenübungen weitere Kontrollen sowie die
Erweisung von Hilfe und Anleitung. Das ist sehr wenig im
Vergleich zu den SAS- und Chiffriereinrichtungen der Nach-
richtentruppenteile und -einheiten der Kommandos der Teil-
streitkräfte, der Militärbezirke, des Kommandos der Grenz-
truppen der DDR und der Verbände.

Deshalb wird im weiteren über einige Erfahrungen bei der
Festigung der Kollektive der SCZ der Truppenteile berich-
tet. Bei der Herausbildung der o. g. Anforderungen geht
es in erster Linie um die Herausbildung und Festigung der
Grundüberzeugung, wie sie in der Parteiinstruktion fest-
gelegt wurden. Das ist deshalb ein wesentliches Erziehungs-
ziel, weil die Überzeugungen eine entscheidende Vorausset-
zungen für die erfolgreiche Tätigkeit der Menschen sind,
weil sie die Leistungsbereitschaft in starkem Maße moti-
vieren. Daraus resultieren Verhaltens- und Handlungswei-
sen, die den Normen und Regeln des sozialistischen Zusam-
menlebens in den Kampfkollektiven sowie den Befehlen und
Dienstvorschriften entsprechen.

Bei der politisch-ideologischen Erziehung stehen die Ge-
sellschaftswissenschaftliche Weiterbildung und die Poli-
tische Schulung im Vordergrund. Hierzu hört man oft die
Meinung, daß es den Leitern der SCZ aufgrund der zentra-
len Durchführung der dazu vorgesehenen Maßnahmen nicht
möglich ist, Einfluß auf den Erziehungsprozeß der Ange-
hörigen der SCZ zu nehmen. Das ist nicht richtig, was
durch viele Leiter von SCZ bewiesen wurde. Diese Leiter
der SCZ finden und nutzen die Möglichkeiten der Einfluß-
nahme über die Schulungsgruppenleiter, besonders aber
durch die Kontrolle und Anleitung bei der Seminarvorbe-
reitung und deren Auswertung im Kollektiv der SCZ. Ande-
rerseits unterstützen sie die Schulungsgruppenleiter durch
ihr Auftreten in den Schulungsgruppen zu Problemen der
Wachsamkeit und Geheimhaltung. Darüber hinaus führen sie
selbst die unmittelbare politisch-ideologische Arbeit in
den Kollektiven. Dazu gehören die aktuell-politischen In-
formationen, die Behandlung aktueller Probleme in den
Truppengesprächen und vor allem das persönliche politische
Gespräch. Diese Arbeit war dort am erfolgreichsten, wo
das Kollektiv der SCZ fest in das Kollektiv der Nachrich-
tenkompanie oder des -zuges eingegliedert ist. Dort er-
hält der Leiter der SCZ eine konkrete Aufgabenstellung,
aber auch Hilfe und Anleitung durch den Kompaniechef und
dessen Stellvertreter für politische Arbeit. Die Angehö-
rigen der SCZ nehmen auch aktiv an der gesellschaftlichen
Arbeit teil. Die Nutzung der mobilisierenden Kraft der
Partei- und FDJ-Organisationen ist eine weitere Bedingung
für eine wirksame politisch-ideologische Erziehung der An-
gehörigen der SCZ. Häufig ist ein hoher Anteil der Angehö-
rigen der SCZ Mitglied oder Kandidat unserer Partei. Oft
arbeiten Leiter der SCZ als Partei- oder FDJ-Funktionäre.
Dadurch wurde erreicht, daß z. B. bei den regelmäßigen Ein-
schätzungen des Standes der Gefechtsbereitschaft der Nach-
richteneinheiten um die SCZ kein Bogen gemacht wurde. Es hat
sich auch bewährt, daß Leiter von SCZ vor der Parteilei-
tung über den Stand der Aufgabenerfüllung und der Entwick-
lung des Kollektivs berichten. Es ist jedoch noch nicht
ausgeprägt, daß die Parteimitglieder auf die parteilosen
Angehörigen der SCZ ausstrahlen, die Beratung aktueller
Probleme, die in der Mitgliederversammlung behandelt wur-
den, in den Kollektiven der SCZ fortgesetzt und konkrete
Schlußfolgerungen für die Erfüllung der speziellen Aufga-
ben gezogen werden.

Eine wesentliche Bedingung für die Festigung der Kollek-
tive der SCZ ist die richtige Organisation des täglichen
Betriebsdienstes und das gemeinsame Ringen aller Angehö-
rigen des Kollektivs der SCZ um die Erfüllung der Aufga-
ben der ständigen und höherer Stufen der Gefechtsbereit-
schaft in höchster Qualität. Dabei trägt der Leiter der
SCZ aufgrund der o. g. Umstände eine hohe Verantwortung.
Daraus folgt, daß er gegenüber den Betriebskräften bei
der Durchsetzung und Erfüllung der Forderungen der Dienst-
vorschriften stets vorbildlich handelt und auftritt. Die
Unterstellten müssen erleben und erkennen, daß ihre Vor-
gesetzten bereit und in der Lage sind, sich selbst so zu
verhalten, wie sie es von ihren Unterstellten fordern.

In verstärktem Maße sind im täglichen Dienst und in der
Gefechtsausbildung der Erlebnisdrang der jungen Unterof-
fiziere, ihr Willen, sich zu bewähren und bestätigt zu
finden, ihre große Aufgeschlossenheit und ihre persönli-
che Erwartungen zu berücksichtigen. Wo das beachtet wird,
bleiben Erfolge nicht aus. Viele gute Ergebnisse belegen
das. Es gibt aber auch noch Fälle, wo das nicht so ist. So
wurden z. B. bei der Untersuchung eines besonderen Vorkomm-
nisses, das von einem jungen Unteroffizier verursacht wur-
de, folgende Umstände festgestellt:

- Der Unteroffizier hatte die Unteroffiziersschule mit
  sehr guten Ergebnissen abgeschlossen und erhielt wäh-
  rend des fünfmonatigen Lehrgangs 3 Belobigungen;

- In seinem neuen Kollektiv fand er das an der Unteroffi-
  ziersschule Gelernte nicht bestätigt (Vernachlässigung
  der politisch-ideologischen Arbeit, Routine und Ober-
  flächlichkeit im Dienstablauf, Kumpelei und erleichte-
  rungen in der Gefechtsausbildung, keine gegenseitige
  Hilfe im Kollektiv, auch nicht gegenüber den zuversetz-
  ten neuen Unteroffizieren);

- Dieser Zustand führte dazu, daß der junge Unteroffizier
  in 4 Monaten Dienstzeit in dieser Einheit 3 Bestrafungen
  erhielt und schließlich ein schwerwiegendes besonderes
  Vorkommnis verursachte.

Neben der Verhinderung der Entwicklung eines solchen Zu-
standes in einer SCZ ist die Übernahme einer Patenschaft
durch einen bereits erfahrenen Unteroffizier für Unterof-
fiziere, die von der Ausbildungseinrichtung zuversetzt
wurden, eine bewährte Methode, um eine negative Entwick-
luung nicht zuzulassen und die Eingliederung in das Kollek-
tiv in relativ kurzer Zeit zu erreichen. Diese Patenschaf-
ten beschränken sich nicht nur auf die Ausbildung und die Be-
sonderheiten der SCZ, sondern betreffen den gesamten Dienst-
ablauf, die praktische Arbeit und den Betriebsdienst. Dabei
werden wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse an die
jungen Unteroffizier vermittelt, die dadurch ihren Auf-
gaben im Betriebsdienst und in der Gefechtsausbildung frü-
her und besser gerecht werden. Gleichzeitig wird der älte-
re Unteroffizier immer wieder neu gefordert, er muß sich
der Auseinandersetzung, der Vertiefung seiner Kenntnisse
und nicht zuletzt der Festigung seiner pädagogischen Fä-
higkeiten stets aufs neue stellen. Solche Patenschaften
erfordern eine klare Aufgabenstellung seitens der Vorge-
setzten, sie bedürfen der Kontrolle und der Rechenschafts-
legung vor der Partei- oder FDJ-Leitung.

Bei der Festigung der Kollektive spielt der sozialistische
Wettbewerb eine wichtige Rolle. Er bringt dort die besten
Ergebnisse, wo ausgehen von einer gründlichen Beratung
mit dem Kollektiv reale Kampfprogramme angenommen und er-
füllbare persönliche Verpflichtungen eingegangen werden.
Die speziellen Aufgaben der SAS- und Chiffrierdienstes
müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Seit Jahren wurden da-
mit gute Erfolge erzielt, wovon die hohe Zahl der mit dem
Titel Bester Trupp ausgezeichneten SCZ zeugt.

Als Beispiel kann die SCZ eines Grenzregiments angeführt
werden, deren Kollektiv sich im Ausbildungsjahr 1978/79 in
ihrem Kampfprogramm folgende Aufgaben stellte:

- Erreichung der Note 2 in der GWW/Politschulung

- alle Genossen des Kollektivs nehmen am Zirkel junger So-
  zialisten teil und sind Träger des Abzeichens für Gutes
  Wissen,

- bei den Komplexübungen wird mindestens die Note 2 er-
  reicht,

- Erfüllung aller Normen/Aufgaben zur Herstellung einer
  höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft,

- Gewährleistung einer ständigen Anrufbereitschaft, eines
  reibungslosen, schnellen und rechtzeitigen Informations-
  austausches,

- Gewährleistung einer hohen Wachsamkeit, Sicherheit und
  Geheimhaltung,

- Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft der SAS-
  und Chiffriergeräte, der Bewaffnung und Ausrüstung durch
  eine vorbildliche Pflege und Wartung,

- alle Unteroffizier tragen zum Abschluß des Ausbildungs-
  jahres eine Klassifikation des SAS- und Chiffrierdienstes,

- 3 Unteroffiziere erwerben das Bestenabzeichen und die
  Schützenschnur,

- im Gefechtsschießen wird die Note 1 erreicht, in der
  physischen Ausbildung die Note 2, in der Schutzausbil-
  dung die Note 1 und in der Spezialausbildung die Note 1,
  einschließlich der abzulegenden Kontrollübungen,

- Genossen des Kollektivs nehmen aktiv an der Neurererar-
  beit teil,

- der Chiffreur/Kraftfahrer fährt unfallfrei,

- Verstöße gegen die Bestimmungen des SAS- und Chiffrier-
  dienstes werden nicht zugelassen,

- alle Genossen beteiligen sich aktiv am geistig-kultu-
  rellen Leben und am Ideenwettbewerb,

- alle Genossen beteiligen sich mit einem angemessenen
  Betrag an der Solidaritätsspendenaktionen.

Zusammenfassend wird festgestellt, daß die weitere allsei-
tige Festigung der Kollektive der SCZ unabdingbare Voraus-
setzung für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufga-
ben ist.

Deshalb ist es erforderlich,

- die politisch-ideologische Arbeit mit den Angehörigen
  der SCZ durch den Leiter der SCZ, die Vorgesetzten aller
  Stufen und die Politorgane mit Unterstützung der Partei-
  und FDJ-Organisation weiter zu aktivieren,

- die Qualifizierung der Leiter der SCZ mehr Aufmerksam-
  keit zu widmen, damit sie ihrer Rolle als militärischer
  Leiter, politischer Erzieher und Ausbilder vorbildlich
  gerecht werden können,

- alle Faktoren der Festigung der Kollektive in ihrer Ge-
  samtheit und Wechselwirkung zu beachten und zu nutzen.

Die Erfahrungen der besten SCZ bestätigten:

Wo beharrlich an der Festigung der sozialistischen Grund-
überzeugung gearbeitet wird, wo die Vorgesetzten in al-
len Fragen des militärischen und gesellschaftlichen Lebens
Vorbild sind, wo hohe Forderungen gestellt und die Ergeb-
nisse kritisch gewertet werden, wo aber auch die Anerken-
nung für gute Leistungen nicht versagt bleibt - dort ent-
wickeln sich die militärischen Kollektive zu wahren Kampf-
kollektiven, dort werden die gestellten Aufgaben in hoher
Qualität erfüllt.

Methoden zur Verbesserung des Betriebsdienstes der Chif-
fierstellen in russischer Sprache                           

(nach Erfahrungen des Nachrichtenregiments 2)

Die Ergebnisse von Übungen und Kontrollen sowie Analysen
und Meldungen bestätigen seit längerer Zeit, daß die größ-
ten Schwierigkeiten in der Gefechtsausbildung des SAS- und
Chiffrierdienstes im Ausbildungszweig Betriebsdienst in
russischer Sprache vorhanden sind. Trotz großer Anstren-
gungen bereiten z. B. die Schreibweisen und Deklination der
Ordnungs- und Grundzahlen größte Schwierigkeiten. Die Kon-
trollübungen 3 und 6 für Chiffreure werden im Durchschnitt
um eine ganze Note tiefer erfüllt als die deutschen Kon-
trollübungen. Verstümmelungen bei eingehenden Fernschrei-
ben/Funksprüchen werden meist nicht erkannt und wenn sie
erkannt werden, sind die Chiffreur nicht in der Lage,
eine Korrektur auf der Grundlage des Textzusammenhangs
vorzunehmen. Es gibt natürlich auch Erfolg auf diesem
Gebiet. Das ist dort der Fall, wo bei den Betriebskräften
des SAS- und Chiffrierdienstes in der politisch-ideologi-
schen Erziehung besonderer Schwerpunkt auf die Ausprägung
und Vertiefung der Überzeugung von der ständigen Festi-
gung und Vertiefung des Bruderbundes mit der Sowjetunion
und den anderen Ländern der sozialistischen Gemeinschaft,
der Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Annäherung der
sozialistischen Nationen, vom unerschütterlichen Klassen-
und Waffenbündnis der sozialistischen Armeen gelegt worden
ist. Erfolge stellen sich dann ein, wenn gleichzeitig mit
der Vertiefung dieser Grundüberzeugung in der Spezialsu-
bildung an die Ergebnisse de Fremdsprachenausbildung an den
Oberschulen angeknüpft wird, die Anforderungen in den Lehr-
zielen schrittweise erhöht werden, konkrete und abrechen-
bare Aufgaben für das individuelle Training des Chif-
freure gestellt werden und in betriebsarmen Zeiten (über
das Wochenende) ein chiffrierter Übungsspruchaustausch zwi-
schen den SAS- und Chiffrierzentralen der Kommando-, Be-
reichs- und Verbandsnachrichtenzentralen organisiert und
durchgeführt wird. Dabei ist stets die Erkenntnis zu festi-
gen, daß die Gewährleistung eines ununterbrochenen, schnel-
len, rechtzeitigen und gedeckten Informationsaustausch bei
gemeinsamen Übungen oder in einem möglichen Krieg im Bestand
der sozialistischen Verteidigungskoalition wesentlich mit
davon abhängig sein wird, wie die Betriebskräfte des SAS-
und Chiffrierdienstes die Durchführung des Betriebsdienstes
erlernt haben und in guter Qualität beherrschen.

Nachfolgend sollen am Beispiel des Nachrichtenregiments 2
einige Anregungen für die Erziehung einer gefestigten In-
ternationalistischen Haltung, die Vertiefung der Waffen-
brüderschaft mit der Sowjetarmee und den anderen soziali-
stischen Bruderarmeen sowie die methodische Gestaltung der
Ausbildung im Fach Betriebsdienst in russischer Sprache
gegeben werden.

Bei der Herausbildung der Überzeugung vom unerschütterli-
chen Klassen- und Waffenbrüderbündnis mit der Sowjetarmee und
bei der Nutzung der sowjetischen Erfahrungen nehmen im
Nachrichtenregiment 2 die Waffenbrüderschaftsbeziehungen
zum Regiment nebenan einen zentralen Platz ein. Es wird
danach gestrebt, die ganze Vielfalt der Beziehungen, zu
denen Klassen- und Waffengenossen fähig sind, im täglichen
militärischen Leben zu verwirklichen und vor allem den jun-
gen Armeeangehörigen zum unvergeßlichen Erlebnis werden zu
lassen. Das ist während der Durchführung des Betriebsdien-
stes kaum unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Waf-
fenbruder haben und während der gemeinsamen Tätigkeit zur
Gewährleistung des Informationsaustausches über technische
Nachrichtenmittel größere Entfernungen zwischen ihnen lieg-
gen. Eine Ausnahme bilden dabei lediglich Kabelbaueinhei-
ten, Richtfunker und die Nachrichtenbetriebskräfte, die
zum Bestand operativer Gruppen gehören.

Aus diesem Grunde wird besonders vor gemeinsamen Übungen
die ideologische Arbeit verstärkt durchgeführt. Auf fach-
lichem Gebiet werden Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt,
bei denen der Schwerpunkt auf die Besonderheiten beim
Chiffrieren russischer Teste, auf das Senden von Fern-
schreiben in russischer Sprache über SAS-Fernschreibver-
bindungen und auf die Beherrschung der Redewendungen für
den SAS-Fernsprechbetriebsdienst gelegt wird.

Bei der Ausbildung der Chiffreure Werden die russischen
Übungssprüche verwendet, die in jeder SAS- und Chiffrier-
zentrale bis zur Führungsebene Verband vorhanden sind.
Diese Sprüche werden zunächst chiffriert, dechiffriert
und durch andere Chiffreur (Nachbar) korrigiert. Dabei
wird auf das richtige Schreiben der Zahlenangaben, der
Betriebsabkürzungen sowie auf die Übermittlung und das
Erkennen dienstlicher Absätze (Mitteilungen, die den Chif-
frierdienst betreffen) großer Wert gelegt. Diese Handlun-
gen werden so lange geübt, bis sich die Fehlerzahl in den
Grenzen der Kontrollübungen bewegt. Dadurch werden die
Chiffreur angeregt, ihre Russischkenntnisse selbständig
zu erweitern. Die endgültige Kontrolle und Auswertung der
bearbeiteten Übungssprüche nimmt selbstverständlich der
Ausbilder vor, der allerdings über die dazu erforderli-
chen Sprach- und Spezialkenntnisse verfügen muß.

Das Hauptkettenglied für eine erfolgreiche Ausbildung ist
die Erweiterung der Russischkenntnisse der Betriebskräfte
der SAS- und Chiffrierzentralen um die Redewendungen, Spe-
zialvokabeln, Betriebsabkürzungen sowie um die Schreibwei-
se und Deklinationen von Zahlenangaben, die für die Durch-
führung des Betriebsdienstes in russischer Sprache unbe-
dingt notwendig sind. Dabei muß der Ausbilder von den vor-
handenen Sprachkenntnissen, die in der allgemeinbildenden
polytechnischen oder erweiterten Oberschule erworben wur-
den, ausgehen und darauf aufbauen. In der Praxis hat sich
gezeigt, daß vieles davon wieder vergessen war und nicht
anwendungsbereit zur Verfügung stand. Zielgerichtete Wie-
derholungen und Übungen führten jedoch in den meisten Fäl-
len zu einem schnellen Erfolg und einer Auffrischung des
einmal gelernten.

Im Verlauf dieses Ausbildungsprozesses haben sich im
Nachrichtenregiment 2 folgende Maßnahmen und Methoden als
zweckmäßig erwiesen:

1. Kontinuierliche politisch-ideologische Erziehungsar-
   beit zur Herausbildung der Überzeugung von der Festi-
   gung des Klassen- und Waffenbündnisses mit der Sowjet-
   armee und den anderen sozialistischen Bruderarmeen und
   von der Notwendigkeit der Anwendung einer einheitli-
   chen Kommandosprache im Warschauer Vertrag - der rus-
   sischen Sprache.

2. Die Heranbildung von Hilfsausbildern, die bei Ausbil-
   dungs- und Trainingsmaßnahmen zur Betreuung von Grup-
   pen eingesetzt werden können. Diese Hilfsausbilder
   werden nach entsprechenden Überprüfungen ausgewählt
   und in Russischzirkeln weitergebildet.

3. Die ausschließliche Anwendung der russischen Sprache
   während der Ausbildung. Einzelne unbekannte Begriffe
   werden dabei durch andere umschrieben.
   Diese Methode verlangt vom Ausbilder, daß er die rus-
   sische Sprache in ausreichendem Maße beherrscht und
   sich und die Hilfsausbilder sehr intensiv auf die Aus-
   bildung vorbereitet, um Schwierigkeiten frühzeitig zu
   erkennen und auszuschließen.

4. Jede Ausbildungsmaßnahme in den Fächern Russisch und
   Betriebsdienst in russischer Sprache beginnt grund-
   sätzlich mit einer Kurzarbeit, in der sowohl Vokabeln
   als auch grammatische Regeln abgefragt werden. Im Be-
   streben, gute Leistungen zu erreichen, vertiefen und
   wiederholen die Betriebskräfte den gelehrten Stoff.

5. Bei vielen Gelegenheiten nutzt der Ausbilder die Mög-
   lichkeiten, mit den Chiffreuren russisch zu sprechen und
   die Antworten ebenfalls in der russischen Sprache zu
   fordern. Damit wird erreicht, daß die Anwendung der
   russischen Sprache nicht nur auf den Betriebsdienst be-
   schränkt bleibt.

Durch die Maßnahmen und Methoden gelang es, daß 85%
der Chiffreure in der Lage sind, ihre in der durchgeführ-
ten Russischausbildung gefestigten und erweiterten Kennt-
nisse im Betriebsdienst gerecht zu werden.

Es hat sich gezeigt, daß die Erfüllung der Kontrollübun-
gen weitgehend vom Grad der erreichten Sprachkenntnisse
abhängig ist. Ohne die Kenntnis der Schriftbildes russi-
scher Texte und Wörter sowie eine bestimmte Gewöhnung und
Vertrautheit werden die Chiffreure Fehler in der Schreib-
weise nicht erkennen. Das wirkt sich besonders beim Ent-
stümmeln fehlerhafter Texte aus. Das ist z. B. eine der
Ursachen dafür, daß die Kontrollübungen 3 und 6 gegenwär-
tig mit der Note gut und häufiger mit befriedigend erfüllt
werden. Schlußfolgernd daraus werden im Rahmen der Zirkel-
arbeit fehlerhafte empfangene Sprüche auf der Grundlage
von Vergleichstexten korrigiert. Die dabei erreichten Er-
gebnisse konnten ständig verbessert werden. Allen Betei-
ligten war jedoch von vornherein klar, daß diese Entstüm-
melungsübungen mit Vergleichstexten nur die Vorstufe zum
Entstümmeln ohne Vergleichstext darstellten. Mit dieser
Maßnahme soll erreicht werden, daß sich das Schriftbild
der allgemein gebräuchlichen Wörter einprägen und so das
Erkennen von Fehlern, die ein Entstümmeln erforderlich ma-
chen, erleichtert wird.

Insgesamt wurde auf Initiative der Ausbilder im Nachrich-
tenregiment 2 große Anstrengungen unternommen, um im Aus-
bildungszweig Betriebsdienst in russischer Sprache vom
Mittelmaß wegzukommen und erfolgreich voranzuschreiten.
Dazu wurden zweckmäßige und verallgemeinerungswürdige Maß-
nahmen durchgeführt und neue Methoden angewendet. Die da-
bei erreichten Erfolge bestätigten die Richtigkeit des
eingeschlagenen Weges.

Entscheiden für die erreichten und für künftige Erfolge
ist und bleibt jedoch die Grundhaltung aller Betriebskräf-
te der SAS- und Chiffrierzentralen zur Sowjetunion, zur
Festigung des Klassen- und Waffenbündnisses zur Sowjetar-
mee und zu den anderen sozialistischen Bruderarmeen und
damit auch zur russischen Sprache.