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Die IM Chiffrierordnung regelt die Verfahrensweise, Ausbildung und Einsatz von
Chiffrierverfahren und Mittel für die IM (Agenten) des MfS.
Anlage 1 zu GVS - MfS - o08 - Nr. 226/70  Blatt 6

Abteilung ,       ……………………,  den …………………
Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
Mitarbeiter Nr._________ Tel. Nr.___________ Vorg. Nr. des IM ____________
Hauptverfahren*          Codetafeln*         Reservermaterial
Art des Nachrichtenweges getrennt für
                                  Z - IM (Funk, Post, Kurier)*
                                  IM - Z (Funk, Post, Kurier)*
(Zutreffendes unterstreichen)
Gefahrenstufen __________                    Termin der Ausbildung _______
Hinweise für die Chiffrierausbildung _____________________________________
__________________________________________________________________________
War IM bereits ausgebildet: wann ____________      Welche Vorg. Nr._______

bestätigt:                                  _________________________
               _____________________________     Leiter der Abteilung
Nur vom Chiffrierausbilder auszufüllen!
______________ _______________ ______________
Funkort: _______ _______________
Funknummer: ___ _______________
Funkzeit: _______ _______________

Raum für Berichte, Vermerke und Sondervereinbarungen der Chiffrierstelle

DatumInhaltAusbilder
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 2 zu GVS - MfS - o08 - Nr. 226/70  Blatt 7

         den ……………

Ich bestätige hiermit, daß ich in der Zeit vom …………
bis ………………  eine Chiffrierausbildung erhalten habe.
Dadurch bin ich in der Lage, die empfangenen Chiffretexte zu de-
chiffrieren und die abgehenden Klartexte in der vorgeschriebenen Weise
zu chiffrieren,

                                   …………
                                   Unterschrift

Anlage 3 zu GVS - WS - o08 - Nr. 226/70  Blatt 8
                           Streng vertraulich!
        Arbeitsauftrag Nr.
Absender: …………………………
Empfänger: …………………………
Tag ………   Zeit ……………   ohne*/mit Funk*
Betr. IM …………………………………………
         (Vorgangsnummer bzw. Deckname)      (Funknummer)
Nachfolgender Klartext ist zu chiffrieren*/
wurde bei der Dechiffrierung erhalten*
                                      ………………
                                           (Unterschrift)

*Nichtzutreffendes streichen
_________________________________________________________
                 Quittung Nr.
Betr. IM ………………………………………
         (Vorgangsnummer bzw. Deckname) (Funknummer)
…………………………………………………
Abgabe             ………  ………  …………
vorauss. Fertigst. ………  ………
Klartext erhalten  ………  ………  …………
                   (Tag)        (Zeit)       (Unterschrift)
FA 5061

MINISTERRAT                                       Berlin, den 01. Juli 1970 BArch*45
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit                 Geheime Verschlußsache
                                                 MfS 050  Nr. XI/E 6036/70
                                                 ………Ausfertigungen
                                                 02. Ausfertigung 16 Blatt


                    O R D N U N G

           für die Arbeit in den Chiffrierstellen E
                   (IM - Chiffrierarbeitsordnung)


------------------------------------------------------------------------------------
       Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Chiffrierverkehrs mit
       IM wird auf der Grundlage der Dienstvorschrift 2/69 des Mini-
       sters für Staatssicherheit über die Regelung des Chiffrier-
       wesens im Ministerium für Staatssicherheit (Chiffrierordnung)
       vom 13.6.1969 folgende Ordnung für die Arbeit in den Chiffrier-
       stellen E herausgegeben.

0.     Allgemeines
0.1.   Alle mit den Chiffrierverkehr mit IM zusammenhängenden Arbeiten,
       außer Neuausbildung und Nachschulung von IM, sind nur in Räumen,
       die den Anforderungen an Chiffrierräume genügen müssen, durch-
       zuführen.
0.2.   Für Chiffrierstellen E vorgesehene Mitarbeiter sind dafür zu
       bestätigen und vor ihrer Einweisung in die Chiffrierarbeit ge-
       sondert zu verpflichten. Die Mitarbeiter sind turnusmäßig über
       die Einhaltung der Verpflichtung aktenkundig zu belehren.
0.3.   Die Anwendung von nicht von der Abteilung XI des MfS ausge-
       gebenen Chiffrierverfahren ist streng verboten.
       Zur Verfügung stehende Chiffrierverfahren sind in Anlage 4
       aufgeführt.

1.     Ausgabe von Chiffrierverfahren
1.1.   Die Ausgabe von Chiffrierverfahren wird beim Leiter der Chif-
       frierstelle E beantragt. Die Antragsformulare (Anlage1) werden
       von der Abteilung XI des MfS zur Verfügung gestellt.
       Bei Erweiterung schon bestehender Chiffrierverbindungen (z.B.
       durch Einbeziehung von Ehepartnern) ist für diesen vorgesehenen
       IM ebenfalls ein Antrag in der Chiffrierstelle E zu stellen.
1.2.   Der unterzeichnete Antrag ist vom Leiter der Hauptabteilung,
       selbständige Abteilung, Bezirksverwaltung bzw. Verwaltung
       oder dessen Stellvertreter zu bestätigen.
1.3.   Der Leiter der Hauptabteilung, selbständige Abteilung, Bezirks-
       verwaltung bzw. Verwaltung, Abteilung in der Hauptverwaltung,
       Bezirksverwaltung bzw. Verwaltung, der Referatsleiter in der
       selbständigen Abteilung legt fest, welcher IM in welcher Art
       erhält. In Zweifelsfällen ist mit dem Leiter der Chiffrier-
       stelle E Rücksprache zu halten.
       Alle IM, die im 2-seitigen Funkverkehr tätig werden, sind auch
       an einem Verfahren zur Wiederholung von Sprüchen im 2-seitigen
       Funkverkehr (IM - Zentrale) durch die Chiffrierstelle E auszu-
       bilden.
       Muß ein solcher IM (Funker) für mehrere IM Sprüche übermitteln,
       dann sind der Chiffrierstelle E die Vorgangs-Nr. bzw. Decknamen
       der zu ihm gehörenden IM mitzuteilen.
1.4    Nach Eingang des bestätigten Antrages setzt sich der mit der Aus-
       bildung beauftragte Mitarbeiter der Chiffrierstelle E mit dem
       für den IM zuständigen operativen Mitarbeiter in Verbindung. Er
       läßt sich dabei schriftlich auf den Auftrag bestätigen, daß der
       operative Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten mit dem Inhalt
       der Ordnung für den Chiffrierverkehr mit IM vertraut gemacht
       wurde. Ist das nicht der Fall, ist die Ausbildung zurückzu-
       stellen.
       Bei dieser Zusammenkunft sind die notwendigen Angaben zur Chif-
       frierausbildung (Termin, Ausbildungszeit, Aufnahmefähigkeit des
       IM, Verhalten zum IM, Notwendigkeit eines Verfahrens für 2-sei-
       tigen Funkverkehr, Gefahrenstufen, Materialübergabe, nächste
       Treffmöglichkeit usw.) abzusprechen.

2.     Ausbildung
2.1.   Vorbereitung der Ausbildung
2.1.1. Die Chiffrierausbildung eines Im wird durch einen Mitarbeiter
       der Chiffrierstelle E vorgenommen. Die Ausbildung wird in einer
       KW bzw. einem konsp. Objekt der antragstellenden Abteilung
       durchgeführt. Diese Abteilung ist auch für die Beförderung des
       Mitarbeiters der Chiffrierstelle E zur und von der Ausbildung
       verantwortlich.
       Kann ein IM das Operationsgebiet nicht verlassen, wird die Chif-
       frierausbildung durch einen Instrukteur vorgenommen. Hierzu
       bedarf es der schriftlichen Genehmigung des unter Punkt 1.2.
       dieser Ordnung genannten Leiters. Diese Genehmigung wird in
       die in der Chiffrierstelle E geführten L - Akte des IM aufge-
       nommen. Der Instrukteur wird durch einen Mitarbeiter der Chif-
       frierstelle E ausgebildet.
2.1.2. Vor Beginn der Chiffrierausbildung belehrt der Ausbilder den
       für den IM zuständigen operativen Mitarbeiter nochmals darüber,
       daß
       a. er sich in keiner Weise das dem IM übergebene Chiffrier-
          verfahren oder die praktische Tätigkeit mit diesem zu interes-
          sieren, den IM nicht danach zu befragen und jede Unter-
          haltung darüber mit dem IM zu vermeiden hat;
       b. alle Fragen des IM in Bezug auf das ihm gelehrte Chiffrier-
          verfahren und zu seiner Chiffriertätigkeit nur durch den
          Chiffrierausbilder geklärt werden dürfen und er in solchen
          Fällen eine Zusammenkunft zwischen Chiffrierausbilder und
          IM, in besonderen Fällen Instrukteur und IM, herbeiführen
          muß;
       c. die Vorbereitung von Deckbezeichnungen für bestimmte Begriffe
          der operativen Arbeit zwischen ihm und den IM in engen Gren-
          zen gehalten werden muß.
2.1.3. Die Ausbildung eines IM erfordert eine sorgfältige Vorbereitung
       seitens der Ausbilder und umfaßt folgende Punkte:
       a. Bereitstellung der zur Schulung und Übergabe benötigten
          Chiffriermittel.
       b. Bestimmung der Ausbildungsmethode
          Die Ausbildungsmethode richtet sich nach der Aufnahmefähig-
          keit des IM, der zur Verfügung stehenden Zeit und der Art
          des zu lehrenden Chiffrierverfahrens. Für die einzelnen
          Verfahren gelten bei der Erstausbildung eines IM Mindest-
          ausbildungszeiten. Diese Zeiten dürfen nicht unterschritten
          werden. Die Chiffrierausbildung ist beendet, wenn der Aus-
          bilder sich davon überzeugt hat, daß der IM das Chiffrier-
          verfahren beherrscht.
          Die Chiffrierausbildung hat nach Möglichkeit vor der tech-
          nischen Ausbildung des IM zu erfolgen.
          Dauert die operativ-technische Ausbildung des IM längere
          Zeit, so ist nach Möglichkeit vor dem Einsatz des IM noch-
          mals die Beherrschung des Chiffrierverfahrens zu überprüfen.
       c. Vorbereitung der Übungsbeispiele
          Für die Übungen sind die von der Abteilung des MfS gelieferten
          Übungsbeispiele als Anleitung zu verwenden. Am Anfang sind
          leichte Klartexte zu nehmen, die vornehmlich die Aufgabe
          haben, die Kenntnis des Verfahren zu festigen. Später sind
          Beispiele zu wählen, die alle bei der Chiffrierung auftre-
          tenden Besonderheiten, wie Chiffrierung von Zahlen, Satz-
          zeichen und auch entsprechende Besonderheiten der zukünftigen
          Texte des IM enthalten. Während der Unterweisung sind kürzere
          Beispiele zu bearbeiten. Dagegen sind für selbständige
          Übungen des IM längere Klartexte vorzuziehen. Zur Ausbildung
          werden bei den einzelnen Verfahren die vorgesehenen Schulungs-
          bzw. Originalunterlagen benutzt.

2.2       Durchführung der Ausbildung
2.2.1.    Der Mitarbeiter der Chiffrierstelle E hat sich während der Aus-
          bildung weder für Namen und Herkunft noch für konkrete Angaben
          zur Person des IM zu interessieren.
2.2.2.    Vor Beginn der Ausbildung überprüft der Ausbilder, ob der IM
          mit Hilfe einer Lupe Tabellen in Kleinstformat einwandfrei
          lesen kann. Ist dies nicht der Fall, muß der Ausbilder mit dem
          operativen Mitarbeiter klären, ob eine weitere Ausbildung noch
          zweckmäßig ist.
          Zuerst wird neben dem Zweck und Wesen des Chiffrierverfahrens
          die Chiffrierung und Dechiffrierung mit dem Hauptverfahren er-
          klärt. Die Schulung erfolgt schwerpunktmäßig mit der folgenden
          Einteilung des Verfahrens:
          a. Herstellung des hergerichteten Klartextes (Weglassen aller
             unentbehrlichen Angaben, Umstellung von Wörtern und Veränderung
             des Satzbaues zur rationellen Ausnutzung des Schlüsselcode).
          b. Bildung des Zwischentextes.
          c. Überschlüsselung.
          d. Fertigstellung des Spruches.
          e. Dechiffrierung.

          Bei der Unterweisung ist zu beachten:
          a. Der Ausbilder behandelt besonders eingehend die Erfahrungs-
             gemäß schwierigsten Teile des Verfahrens und die häufigsten
             Fehlerquellen bei der Chiffrierung bzw. Dechiffrierung.
          b. Es werden mehrere Übungsbeispiele (mindestens vier) durchge-
             arbeitet. Diese soll der IM möglichst selbständig bearbeiten.
             Der Ausbilder darf nur bei unbedingter Notwendigkeit ein-
             greifen. Der Ausbilder muß den IM dazu erziehen, bestimmte
             Teile des Verfahrens (Substitutionstafeln, häufig auftretende
             Phrasen des Schlüsselcodes und die den Phrasen zugeordneten
             Codegruppen) notwendig zu lernen, um die Chiffrier- und De-
             chiffriergeschwindigkeit zu erhöhen.
             nach Überprüfung der Beherrschung des Hauptverfahrens er-
             folgt entsprechend Antrag die Einweisung in zusätzliche
             Chiffrierverfahren (Schlüsselcode, Verfahren für 2-seitigen
             Funkverkehr usw.).

2.2.3.    Anschließend werden folgende Punkte behandelt:
          a. Auffinden der Kenngruppe bei Nichtmithören von mehreren
             Funksendungen durch den IM.
          b. Verhalten bei Chiffrierfehlern oder Übermittlungsfehlern,
             häufige Fehlerquellen.
          c. Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendung der Schlüssel-
             unterlagen.
          d. Einhaltung der Geheimhaltung. Vernichtung der benutzten
             Wurmtabellen.
          e. Maßnahmen zur Verhinderung des Vergessens der Verfahrens-
             vorschriften. Nach Möglichkeit soll der IM alle Sprüche vor
             dem Absenden selbst noch einmal dechiffrieren, mindestens
             jedoch die ersten fünf Sprüche.
             Falls längere Zeit keine Chiffrierverbindung besteht oder
             der Chiffrierverkehr gering ist , soll der IM einmal monatlich
             selbständig Übungen durchführen, wobei das operative material
             (Wurmtabellen) nicht benutzt werden darf.
          f. Gefahrenstufen.
          g. Anwendung der Teilchiffrierung.
          h. Vereinbarung von Besonderheiten, wie Nummerierung der Sprüche
             im Text, Anwendung von selbstgewählten Wortabkürzungen u.ä..
             Durch diese Besonderheiten soll die Chiffriergeschwindigkeit
             und die Handhabung des Verfahrens bei der Bearbeitung von
             Sprüchen verbessert werden. Die Vereinbarungen dürfen nicht
             gegen die Anwendungsbestimmungen des Verfahrens verstoßen.
             Alle individuellen Vereinbarungen mit IM, die eine erkenn-
             bare Veränderung des Aufbaues der Geheimtexte ergeben (z.B.
             Wiederholungen von bestimmten Gruppen o.ä.) und dadurch ein
             Sortieren der Sprüche nach IM ermöglicht sind grundsätzlich
             verboten.
          i. Nach Beendigung der Ausbildung werden dem IM Original-
             chiffrierunterlagen ausgehändigt, soweit keine anderweitige
             Übergabe vorgesehen ist.
             Es werden ihm allgemeine Hinweise für Handhabung und Aufbe-
             wahrung der Chiffrierunterlagen gegeben.
             nach der Ausbildung muß der IM in der Lage sein, je in Bei-
             spiel für die Chiffrierung und Dechiffrierung (Hauptverfahren
             in Verbindung mit Schlüsselcode bzw. Verfahren für den 2-
             seitigen Funkverkehr) ohne Hilfe des Ausbilders, fehlerfrei
             zu bearbeiten.
             Er muß die im Punkt 2.2.3.  a. - h. aufgeführte Thematik
             beherrschen.

2.3.       Abschluß der Ausbildung
2.3.1.     Nach Beendigung der Ausbildung läßt sich der Mitarbeiter der Chif-
           frierstelle E vom IM die in Anlage 2 angegebene Erklärung unter-
           schreiben und übergibt sie anschließend dem operativen Mit-
           arbeiter. Von der Abteilung XI des MfS werden hierfür Vordrucke
           zur Verfügung gestellt.
2.3.2      Nach der Ausbildung ist der umrandete Teil des Ausbildungs-
           antrages durch den Chiffrierausbilder zu ergänzen. Die Ein-
           tragung sind mit Bleistift vorzunehmen.
2.3.3.     Über die Ausbildung ist auf dem dafür vorgesehenen Raum des
           Antrages ein Bericht nach folgenden Punkten anzufertigen:
          a. Datum und Zeitdauer der Ausbildung.
          b. Angaben der wesentlichsten Fehler, die vom IM gemacht
             wurden.
          c. Beurteilung der Leistung des IM während der Ausbildung
             und Einschätzung, in welchem Maße der IM das Verfahren be-
             herrscht.
          d. Vereinbarte Besonderheiten im Chiffrierverkehr.
          Bei Nichterreichung des Ausbildungszieles ist der operative
          Mitarbeiter, unter Angabe der Gründe schriftlich davon in
          Kenntnis zu setzen.
2.3.4.    Alle dem IM übergebenen Chiffriermittel sind in das Formblatt
          Übergeben Chiffriermittel einzutragen. Dieses Formblatt ist
          in der L - Akte des IM abzuheften.
2.4.      Auf Verlangen des Leiters der Chiffrierstelle E oder eines von
          ihm beauftragten Mitarbeiters verständigt der operative Mit-
          arbeiter, wenn es operativ möglich ist, den Chiffrierausbilder
          vom nächsten Aufenthalt des IM in der DDR, damit die Zusammen-
          kunft zur Nachschulung benutzt werden kann.

3.       Abwicklung des Chiffrierverkehrs
3.1.     Arbeitsauftrag
3.1.1.   Für Chiffrier- und Dechiffrieraufträge für die Chiffrierstellen
         ist ein einheitlicher Arbeitsauftrag zu benutzen.
         Wird er als Chiffrierauftrag verwendet, ist der zu chiffrierende
         Klartext durch den operativen Mitarbeiter einzutragen.
         Wird er als Dechiffrierauftrag verwendet, ist der zu dechif-
         frierende Text bzw. der mit Geheimschreibmitteln bearbeitete
         Text, in dem ein Geheimtext erwartet wird, als Anlage beizu-
         fügen.
3.1.2.   Die Chiffrierstelle E hat darauf zu achten, daß der Arbeits-
         auftrag entsprechend der Ordnung für den Chiffrierverkehr
         mit IM ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben übergeben
         wird.
         Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Aufträge
         sind von der Chiffrierstelle E zurückzuweisen.

3.1.3. Bei der Abgabe des Auftrage erhält der operative Mitarbeiter
       die angefügte Quittung, die von der Chiffrierstelle E ausge-
       füllt wird.
       bei Dechiffrieraufträgen ist auf der Quittung der Termin der
       Abholung nach Bearbeitung einzutragen.
3.1.4. Wird ein Auftrag durch Boten in verschlossenen Umschlag über-
       geben, so ist die Quittung ebenfalls in verschlossenen Umschlag
       auszuhändigen.

3.2.   Weiterleitung von Geheimtexten
3.2.1. Angefertigte Geheimtexte werden in der Regel von der Chiffrier-
       stelle E an die Fernschreibstelle zur Weiterleitung an Drossel
       übergeben. Dabei sind die von der Funkabteilung festgelegten
       Abgabetermine einzuhalten.
       Die Übergabe der Geheimtexte an die Fernschreibstelle erfolgt
       gegen Quittung im Übergabebuch Fernschreibstelle.
       Wenn von operativen Mitarbeiter die von der Chiffrierstelle E
       festgelegte Abgabezeit überschritten wurde und die Bearbeitung
       durch die Chiffrierstelle E nicht termingemäß bis zur vorge-
       schriebenen Weiterleitung an Drossel abgeschlossen werden kann
       ist darauf hinzuweisen, daß die Genehmigung für eine verspätete
       Weiterleitung an Drossel einzuholen ist.
3.2.2. Wird der Geheimtext nicht über Funk übermittelt, ist er gegen
       Quittungsleistung (Rückgabe der Quittung) dem operativen Mit-
       arbeiter auf einem neutralen Blatt auszuhändigen. Es ist zu
       fordern, daß der Geheimtext und alle von diesem angefertigten
       Kopien die nicht an den IM übermittelt werden, unverzüglich
       an die Chiffrierstelle E zurückzugeben sind. Die Vollständigkeit
       des zurückgegebenen Materials ist auf dem Arbeitsauftrag vom
       operativen Mitarbeiter zu bestätigen.
3.3.   Weiterleitung von durch Dechiffrierung erhaltenen Klartexten
3.3.1. Diese Klartexte sind in den Arbeitsauftrag einzutragen, zu dem
       sie als Anlage der Chiffrierstelle E übergeben wurden. Reicht
       dazu die Vorderseite nicht aus, ist die Rückseite zu verwenden.
       Auf der zurückzugebenden und in der Chiffrierstelle E verblei-
       benden Quittung bestätigt der operative Mitarbeiter den Erhalt.

3.3.2. Die Nichtdechiffrierbarkeit eines Geheimtextes ist unter Angabe
       des Grundes auf dem Arbeitsauftrages zu vermerken. Diese ist dem
       operativen Mitarbeiter gegen Rückgabe der Quittung auszuhändigen.
       Der Geheimtext verbleibt in er Chiffrierstelle E und ist in
       die C - Akte aufzunehmen.
3.4.   Aufbewahrung der bei der Chiffrierung und Dechiffrierung an-
       fallenden Unterlagen
       Die Arbeitsaufträge und alle bei ihrer Bearbeitung anfallenden
       Unterlagen sind in die für alle IM gemeinsam in der Chiffrier-
       stelle E vorhandenen C - Akte aufzubewahren.
3.5.   Bei Chiffrierung und Dechiffrierung zu beachtende Punkte
3.5.1. Bei der Umwandlung von Klartext in Geheimtext und umgekehrt ist
       streng nach der Gebrauchsanweisung für die einzelnen Verfahren
       vorzugehen.
       In der Einhaltung der Chiffriervorschriften haben die Mitarbeiter
       der Chiffrierstelle E dennoch stets Vorbild zu sein.
       Chiffrierfehler sind unter allen Umständen zu vermeiden.
       Auf den Arbeitsauftrag rot unterstrichene Wörter und Satzteile
       sind ohne Veränderung zu chiffrieren.
3.5.2. Im Funkverkehr wird die zulässige Spruchlänge von der zu-
       ständigen Funkabteilung festgelegt.
       Geheimtexte, die keine Gefahrenstufe enthalten, müssen (außer
       der Ruf- bzw. Kenngruppe) mindestens vier Fünfergruppen umfassen.
3.5.3. Der operative Mitarbeiter kann mit dem IM 3 Gefahrenstufen
       (Gefahrenstufe 1, 2 und 3) vereinbaren, wobei die Gefahrenstufe
       den höchsten Gefährdungsgrad beinhaltet.
3.5.4. Die Teilchiffrierung von Klartexten ist entsprechend der allge-
       meinen Vorschrift über Teilchiffrierung zu lehren.
3.5.5. Bei der Benutzung von Schlüsselcodes ist darauf zu achten, daß
       bereits bei der Aufstellung des Klartextes durch den operativen
       Mitarbeiter die Phrasen des Schlüsselcodes weitgehend ausge-
       nutzt werden. Veränderungen an Klartext durch die Chiffrier-
       stelle E sind nach Rücksprache mit dem operativen Mitarbeiter
       möglich.
       Auf Chiffrierfehler des IM bzw. Verstöße gegen die Verfahrens-
       vorschriften, die die Chiffriersicherheit gefährden, ist dieser
       durch einen von der Chiffrierstelle E abgefaßten Spruch hinzu-
       weisen. Für die Sendung solcher Sprüche ist das Einverständnis
       auf dem Arbeitsauftrag von dem unter Punkt 1.3. dieser Ordnung
       genannten Leiter schriftlich einzuholen.
3.6.   Sonstige Punkte, auf die der IM hinzuweisen ist.
       Der IM ist ständig darauf hinzuweisen, daß er zu Treffs in der
       DDR die ihm übergebenen Chiffriermittel aus Gründen der per-
       sönlichen Sicherheit nicht mitbringen darf.
3.7.   Übergabe von Chiffriermittel an den IM
3.7.1. In der Regel erfolgt die Übergabe der Chiffriermittel an den IM
       nach der Ausbildung bzw. einem Treff mit dem für den IM zu-
       ständigen Mitarbeiter der Chiffrierstelle E.
3.7.2. Ist eine Zusammenkunft zwischen den Mitarbeiter der Chiffrier-
       stelle E und dem IM nicht möglich, so kann der operative Mit-
       arbeiter die Übergabe der Chiffriermittel an den IM vornehmen.
       Die Chiffriermittel sind von der Chiffrierstelle E verpackt
       dem operativen Mitarbeiter zu übergeben. Die Übergabe der
       Chiffriermittel an den operativen Mitarbeiter erfolgt kurz vor
       dem Treff. Sollte der Treff zwischen dem operativen Mitarbeiter
       und den IM nicht stattfinden, so sind die Chiffriermittel der
       Chiffrierstelle E unverzüglich zur Aufbewahrung zurückzugeben.
3.7.3. Die Übermittlung von Chiffriermitteln an den IM durch Kurier
       oder auf anderen Wegen muß von dem unter Punkt 1.2. dieser
       Ordnung genannten Leiter genehmigt werden. Für die Verpackung
       in Transportcontainer und für die Sicherheit auf dem Transport
       ist die operative Abteilung verantwortlich.

4.     Festlegung der Bezeichnung der Linien und IM
4.1.   Bezeichnung der Linien
       Die Nachrichtenverbindung zwischen einem IM und der Chiffrier-
       stelle E wird als Linie bezeichnet. IM, die zusammenarbeiten
       (z.B. Eheleute) werden unter einer Linie zusammengefaßt.
       In den Chiffrierstellen E der Bezirksverwaltungen und Verwaltung
       Groß-Berlin werden die Linien in der Reihenfolge ihrer Eröffnung
       mit den Nummern 01, 02 usw. bezeichnet, und vor jeder Nummer
       wird der Name der Chiffrierstelle E (z.B. Dresden, Leipzig
       usw.) gesetzt. Für die Bezeichnung der Linien der Dienst-
       einheiten des MfS gelten gesonderte Festlegungen.
       Jede IM, der eine Chiffrierausbildung erhalten hat, bekommt
       eine Liniennummer zugewiesen, gleichgültig ob mit ihm ein
       Chiffrierverkehr eröffnet wird oder nicht. Wird ein IM an eine
       andere Dienststelle übergeben, so wird ihm von der neuen Dienst-
       stelle eine neue Liniennummer zugewiesen. Seine alte Linien-
       nummer wird gestrichen. Liniennummern dürfen nach Einstellung
       des Chiffrierverkehrs nicht noch einmal für eine neue Linie
       benutzt werden.

4.2   Bezeichnung der IM
      Zu einem Im gehören die folgenden Angaben:
      a. Vorgangsnummer     -    dem operativen Mitarbeiter und der
                                 Chiffrierstelle E bekannt.
      b. Funknummer         -    der Chiffrierstelle E, dem opera-
                                 tiven Mitarbeiter und der Funk-
                                 abteilung bekannt.
      c. Liniennummer       -    der Chiffrierstelle E bekannt.
      d. Deckname           -    dem IM, operativen Mitarbeiter und
                                 der Chiffrierstelle E bekannt.

      Im Verkehr mit der Abteilung XI des MfS ist die Liniennummer
      und Vorgangsnummer des IM zu benutzen.
      Im Verkehr mit dem operativen Mitarbeiter ist die Vorgangs-
      nummer bzw. der Deckname, im Verkehr mit der Funkabteilung
      ist die Funknummer des IM zu benutzen.
      In keinem Fall darf im Verkehr mit dem operativen Mitarbeiter
      oder ist der Funkabteilung die Liniennummer des IM benutzt
      werden.

5.    Alle weiteren Fragen wie Aktualisierung und Umgang mit Chiffrier-
      unterlagen, VS - Nachweis, Informations- und Kontrolltätigkeit
      werden in gesonderten Anweisungen des Leiters der Abteilung XI
      geregelt.


      Diese Ordnung tritt ab 01.10.70 in Kraft.

      Die Arbeitsrichtlinie für den Chiffrierverkehr mit IM vom
      15.6.1966 (GV 4021/66), die 1. Ergänzung vom 25.6.1966
      (GVS 4029/66) und die 2. Ergänzung vom 14.9.1966 (GVS 4055/66)
      sind bei der nächsten Kontrolle zur Vernichtung vorzulegen.


      bestätigt:                         Leiter der Abteilung XI

          gez.    Scholz             gez. Schürrmann
                  Generalmajor            Oberst

                               Anlage 1

Abteilung ……                   …………………, den ……………

               Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens

Mitarbeiter Nr…………………   Tel. Nr. ………   Vorg. Nr. des IM …………………
Hauptverfahren*                        Codetafel*             Reservematerial*
Art des Nachrichtenweges getrennt für

                                        Z - IM (Funk, Post, Kurier)*
                                       IM -  Z (funk, Post, Kurier)*

* (Zutreffendes unterstreichen)

Gefahrenstufen…………………              Termin der Ausbildung………………………
Hinweis für die Chiffrierausbildung………………………………………………………
………………………………………………………………………………………
War IM bereits ausgebildet:  wann………………                    Welche Vorg. Nr. ………

bestätigt:
            ……………………………                          ………………………
                                                                            Leiter der Abteilung

+--------------------------------------------------------------------------------------------------+
|                               Nur vom Chiffrierausbilder ausfüllen!                               |
| ………………………   ……………………………   ………………………  |
| Funkart     …………………………                                                       |
| Funknummer: …………………………                                                       |
| Funkzeit:   …………………………                                                       |
+--------------------------------------------------------------------------------------------------+

               Raum für Berichte, Vermerke und Sondervereinbarungen der Chiffrierstelle
-------+-----------------------------------------------------------------------------+-------------+
 Datum +                               Inhalt                                        +  Ausbilder  +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +
       +                                                                             +             +

                               Anlage 2

                                                        den ……………

       Ich bestätige hiermit, daß ich in der Zeit vom …………………
       bis ………………… eine Chiffrierausbildung erhalten habe.
       Dadurch bin ich in der Lage, die empfangenen Chiffretexte zu de-
       chiffieren und die abgehenden Klartexte in der vorgeschriebenen Weise
       zu dechiffrieren.



                                        ………………………………
                                                    Unterschrift

                               Anlage 3
                                                                Streng vertraulich!

                                  Arbeitsauftrag
                                                              Nr.  …15

        Absender:  …………………………………………
        Empfänger: …………………………………………
        Tag …………    zeit ……………… ohne*/mit Funk*
        Betr. IM  …………………………………………
                   (Vorgangsnummer bzw. Deckname)     (Funknummer)
        nachfolgender Klartext ist zu chiffrieren*/
        wurde bei der Dechiffrierung erhalten*

                                                   …………………
                                                       (Unterschrift)

        *Nichtzutreffendes streichen
-----------------------------------------------------------------------------------------


                                Quittung
                                                            Nr. …15

        Betr. IM  …………………………………………
                   (Vorgangsnummer bzw. Deckname)     (Funknummer)
        …………………………………………………
        Abgabe             ………   ………   ……………
        vorauss: Fertigst. ………   ………   ……………
        Klartext erhalten  ………   ………   ……………
                             (Tag)      (Zeit)      (Unterschrift)

        FA 5061

                               Anlage 4

J U P I T E R                      Hauptverfahren
Absolut sicheres Ziffernverfahren. Anwendbar allein oder in
Verbindung mit einem Schlüsselcode.

Mindestausbildungszeit:     3  Stunden


T I T A N - Z                      Ziffern - Schlüsselcode
Nur anwendbar zur Textverkürzung mit einem absolut sicheren
Ziffernverfahren.

Mindestausbildungszeit:     1  Stunde

S I R E N E                        Schlüsselverfahren
Absolut sicheres Ziffernverfahren, nur anwendbar zur Über-
schlüsselung von Geheimtexten im 2-seitigen Funkverkehr
(IM - Zentrale).

Mindestausbildungszeit      1  Stunde

Vorläufige OTF für das Chiffrier-                             Operativ-Taktische-Forderungen
verfahren VENUS und Chiffrierprinzipien              
(1) Das Verfahren VENUS muß absolute Sicherheit gewährleisten.
    Es ist somit mittels externen Schlüssel zu realisieren.
(2) Es ist vorgesehen für einseitigen individuellen Chiffrier-
    verkehr vom IM zur Zentrale.
(3) Mit dem Verfahren VENUS sollen beliebige Bitfolgen chif-
    friert werden können, deren Eingabe nur über Diskette
    erfolgen soll.
(4) Die Chiffrierung muß unabhängig von Programmen und Vor-
    schriften zur Gestaltung es Klartextes erfolgen.
(5) Bei der Chiffrierung ist zu kontrollieren, daß sich die
    Schlüsselelemente unversehrt auf der Diskette befinden.
(6) Es ist eine Kontrolle vorzusehen, daß die Chiffrierung
    ordnungsgemäß erfolgt ist und auf der Diskette nur
    Geheimtext gespeichert ist, der nur als irreguläre Bit-
    folgen erkennbar ist.
(7) Das Chiffrierprogramm und die Schlüsselelemente müssen
    sich auf einer Diskette befinden.
(8) Vom Geheimtext darf nicht auf verschiedene Absender ge-
    schlußfolgert werden.
(9) Folgende materiell-technische Grundlage darf für die Chif-
    frierung genutzt werden:
    - 16 bit Rechner mit Betriebssystem MS-DOS ab Version 2.xx
    - Tastatur
    - Monitor
    - mindestens ein Dikettenlaufwerk (Disketten 3,5 oder
      5,25 Zoll)
(10) Alle Chiffrierung notwendigen Unterlagen, Programm und
     Disketten dürfen keine Hinweise auf das Vorliegen eines
     Chiffrierverfahrens enthalten.
(11) Bei der Chiffrierung ist eine Möglichkeit vorzusehen,
     die der Zentrale ermöglicht, eine Chiffrierung durch
     dritte zu erkennen, bzw. daß die Chiffrierung unter
     Aufsicht Dritter erfolgte.

MINISTERRAT                               Berlin, 26 8. 1986        BArch*46
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Arbeitsgruppe des Ministers
Leiter


                                       Geheime Verschlußsache
                                            GVS-o008
                                        MfS Nr. 50/86
                                      Ausf. Bl. 1 bis 13


              2.Durchführungsbestimmung
            zur Dienstanweisung Nr. 3/84

Organisation und Sicherstellung des Chiffrierverkehrs mit IM


I n h a l t s v e r z e i c h n i s

                                                Seite

1. Grundsätze                                        5

2. Organisation und Sicherstellung des
   Chiffrierverkehrs mit IM                          6

3. Ausbildung                                        8

4. Umgang mit IM-Chiffriermaterial                  12

5. Chiffrierverkehr mit IM über technische
   und andere Nachrichtenmittel                     13

6. Informationstätigkeit                            15

7. Ablage und Vernichtung                           16

8. Schlußbestimmungen                               16

Anlagen

Anlage 1 - Antrag auf Ausgabe eines
           Chiffrierverfahrens                      19
Anlage 2 - Erklärung des IM                         21
Anlage 3 - Arbeitsauftrag                           23
Anlage 4 - Linienkarte                              25

Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes von
Informationen im Verbindungssystem mit inoffiziellen
Kräften (im weiteren operative Informationen) bei der
Übermittlung über technische und andere Nachrichtenmittel
sowie der Durchsetzung einer rationellen Organisation
des chiffrierten Nachrichtenverkehrs mit inoffiziellen
Kräften (im weiteren IM) wird in Durchsetzung der Dienst-
anweisung Nr. 3/84 des Genossen Minister für das Mini-
sterium für Staatssicherheit bestimmt:

1. Grundsätze

1.1 Der chiffrierte Nachrichtenverkehr mit IM (im wei-
teren Chiffrierverkehr mit IM) ist Bestandteil der Ge-
heimhaltung und Konspiration im Ministerium für Staats-
sicherheit und beinhaltet die konsequente Sicherung und
den organisierten Schutz von operativen Informationen
bei der Übermittlung über technische Nachrichtenmittel
und im Verbindungswesen mit IM.

1.2. Operative Informationen, deren Übermittlung über
technische Nachrichtenmittel erfolgt, sind grundsätzlich
zu chiffrieren.

1.3. Zur Chiffrierung operativer Informationen sind nur
technische oder manuelle Chiffrierverfahren in Anwendung
zu bringen, die von der Abteilung XI des MfS zur Ve-
fügung gestellt oder genehmigt wurden. Diese Chiffrier-
verfahren sind nur entsprechend den dazu vom Leiter der
Abteilung XI herausgegebenen Anwendungsvorschriften ein-
zusetzen und zu nutzen.

1.4. Die Nutzung von technischen oder manuellen Chif-
frierverfahren sowie von chiffrierten Nachrichtenver-
bindungen mit IM darf in Chiffrierstellen für IM-Verkehr
nur dann erfolgen, wenn in den Sicherheitsbestimmungen
festgelegten personellen, organisatorischen und tech-
nischen Voraussetzungen ununterbrochen gewährleistet
sind. Die Nutzung durch IM darf nur dann erfolgen, wenn
diese in das Chiffrierverfahren eingewiesen wurden und
eine entsprechende Ausbildung erhalten haben.

1.5. Der Chiffrierverkehr mit IM ist durch speziell da-
für in den Diensteinheiten einzurichtenden Chiffrier-
stellen für IM-Verkehr zu gewährleisten. Die Eröffnung
von neuen Chiffrierstellen für IM-Verkehr und deren
Schließung ist der Abteilung XI des MfS mitzuteilen.

1.6. Die IM-Chiffrierverbindungen vom und zum Operations-
gebiet sind nur als individuelle Verbindungen zu organi-
sieren.

1.7. Die Übermittlung der chiffrierten Nachrichten zum
Operationsgebiet über Funk erfolgt durch die HVA. Sie
gewährleistet die Abdeckung des operativen Funkverkehrs
mit Blendfunksprüchen. Für die Herstellung von Blend-
funksprüchen ist nur das von der Abteilung XI des MfS
zur Verfügung gestellte Material einzusetzen. Die Ab-
teilung XI des MfS hat die HVA bei den Festlegungen über
die Verfahrensweise der Absicherung des operativen Funk-
verkehrs mit Blendsprüchen zu unterstützen.

1.8. Der Leiter der HVA, die Leiter der Hauptabteilungen,
selbständige Abteilungen und Bezirksverwaltungen (im
weiteren Leiter der Diensteinheiten genannt) sind ver-
antwortlich für die Durchsetzung dieser Durchführungsbe-
stimmung.

2. Organisation und Sicherstellung des Chiffrierverkehrs
mit IM                                                  

2.1. Für die Tätigkeit in der Chiffrierstelle für IM-Ver-
kehr sind durch die Leiter der Diensteinheiten Angehörige
einzusetzen, die über entsprechende fachliche Voraus-
setzungen verfügen, ihre Zuverlässigkeit im MfS unter
beweis gestellt haben und unter Beachtung ihrer Perspek-
tive die Gewähr bieten, diese Tätigkeit über mehrere
Jahre durchführen zu können.

Nur von den Leitern der Diensteinheiten eingesetzte und
entsprechend Anlage 1 der 1. Durchführungsbestimmung
zu Dienstanweisung Nr. 3/84 verpflichtete Angehörige
sind berechtigt, den Chiffrierverkehr mit im sowie die
Ausbildung und Qualifizierung der IM durchzuführen.

2.2. Die allgemeine Führung des Chiffrierverkehrs mit IM
liegt in Verantwortung des Leiters der Chiffrierstelle
für IM-Verkehr. Dieser hat zu gewährleisten:

- die Organisation und Sicherstellung des Chiffrierver-
  kehrs mit IM unter allen Lagebedingungen.

- die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten, ins-
  besondere der HVA/VIII, dem OTS und der Abteilung XI
  des MfS.

2.3. Die Leiter der Abteilung in der HVA, in den Haupt-
abteilungen, selbständigen Abteilungen und Bezirksverwal-
tungen (im weiteren Leiter der Abteilungen) haben dem
Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr eine namentliche
Aufstellung der Unterschriftsberechtigten für Ausgangs-
informationen zu übergeben und diese auf einem aktuellen
Stand zu halten.

2.4. Die Übergabe/Übernahem von IM an andere Abteilungen
bzw. politisch-operative Mitarbeiter ist der Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr mitzuteilen.

3. Ausbildung

3.1. Die Ausbildung von IM in die Chiffrierverfahren (im
weiteren Chiffrierausbildung) erfolgt auf der Grundlage
eines vom Leiter der Diensteinheiten oder von seinem Stell-
vertreter bestätigten Antrag auf Ausgabe eines Chiffrier-
verfahrens (Anlage 1).

3.2. Die Chiffrierausbildung von IM ist von einem Mit-
arbeiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr vorzubereiten,
durchzuführen und auszuwerten.

Im Ausnahmefall kann die Chiffrierausbildung durch einen
dafür vorbereiteten und entsprechend Punkt 2.1 dieser
Durchführungsbestimmung bestätigten Mitarbeiter oder
Instrukteur der betreffenden Diensteinheit erfolgen.
Bei dringenden operativen Erfordernissen können auch IM
damit beauftragt werden. Hierzu bedarf es der schrift-
lichen Genehmigung des Leiters der Diensteinheit oder
seines Stellvertreters. Der bestätigte Ausbilder ist
durch einen Mitarbeiter der Chiffrierstelle für IM-Ver-
kehr auszubilden.

3.3. Zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ge-
heimhaltung sowie zur Wahrung der Konspiration ist
sicherzustellen, daß

- der Ausbilder bei allen Ausbildungsmaßnahmen nur un-
  mittelbar die mit seiner Aufgabenstellung zusammen-
  hängende Fragen mit dem IM behandelt;

- der operative Mitarbeiter dem IM keine Hinweise über
  das Chiffrierverfahren gibt (Ausnahme bildet der
  Punkt 3.2);

- der Transport der für die Ausbildung benötigten Unter-
  lagen nur durch den Ausbilder erfolgt.

3.4. Dem Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr sind
durch die Leiter der Abteilungen rechtzeitig die fest-
liegenden Treffs/Ausbildungstermine zu übergeben, an
denen ein Mitarbeiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
zur Durchführung von Neuausbildungen oder Klärung von
Fragen des IM-Chiffrierverkehrs teilnehmen muß.

Besteht seitens der Chiffrierstelle für IM-Verkehr die
Notwendigkeit der Nachinstruktion oder der Klärung von
Fragen des IM-Chiffrierverkehrs mit dem IM hat der
Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr den Leiter der
zuständigen Abteilung zu informieren.

3.5. Der Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
ist vom operativen Mitarbeiter in Zusammenwirken mit dem
Chiffrierausbildern auszufüllen, durch den Leiter der Ab-
teilung bzw. seinen Stellvertreter zu unterzeichnen und
durch den Leiter der Diensteinheit zu bestätigen.

3.6. Bei der Erarbeitung des Antrages auf Ausgabe eines
Chiffrierverfahrens sind zwischen dem IM-führenden
operativen Mitarbeiter und dem Chiffrierausbilder fol-
gende Fragen abzustimmen:

- Termin der Ausbildung, Ausbildungszeit sowie die
  nächsten Treffmöglichkeiten;

- Hinweise zur Charakteristik des IM (Muttersprache,
  Aufnahmefähigkeit, Brillenträger, evtl. Vorbildung
  zum Ausbildungsschema, Verhaltens- und Persönlichkeits-
  eigenschaften);

- Ausbildung an einem Verfahren zur Wiederholung von
  Sprüchen im zweiseitigen Funkverkehr;

- Umfang des zu übergebenden Chiffriermaterials ent-
sprechend dem geforderten Verbindungs- und Nachrichten-
weg;

- Hinweise für den Transport und die Aufbewahrung des
  Chiffriermaterials;

- Vereinbarung von Gefahrenstufen und Festlegung von Hand-
  lungen für den Umgang mit Chiffriermaterial;

- Ausrüstung mit Reservechiffriermaterial.

Bei Einsatz des IM-führenden operativen Mitarbeiter als
Sprachmittler oder Einsatz eines Dolmetsches ist dies
auf dem Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
anzugeben.

3.7. Bei der Erweiterung einer schon bestehenden Chif-
frierverbindung zu einer Doppellinie (Ehepartner des IM)
ist ein neuer Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
(Anlage 1) zu stellen.

3.8. Der bestätigte Antrag auf Ausgabe eines Chiffrier-
verfahrens ist spätestens eine Woche vor Beginn der Aus-
bildung dem Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
zu übergeben.

Der Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens wird
ungültig, wenn die Ausbildung innerhalb von 6 Monaten
(ab Bestätigungsdatum) nicht stattgefunden hat. In diesem
Fall ist der Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
der antragstellenden Abteilung zurückzugeben.

3.9. Die antragstellende Abteilung hat für die Ausbil-
dung von IM entsprechende konspirative Wohnungen bzw.
konspirative Objekte zur Verfügung zu stellen.

3.10. Die Chiffrierausbildung hat nach Möglichkeit vor er
technische Ausbildung des IM zu erfolgen. Zur Gewähr-
leistung des Erfolges der Chiffrierausbildung ist dem
Ausbilder die für die Ausbildung des IM angemessene Zeit
entsprechend dem vorgesehenen Ausbildungsprogramm zur Ver-
fügung zu stellen.

3.11. Die nach erfolgreicher Ausbildung durch den IM
unterschriebenen Erklärung (Anlage2) verbleibt beim
operativen Mitarbeiter. Bei Nichterreichen des Ausbil-
dungszieles sind der operative Mitarbeiter vom Leiter
der Chiffrierstelle für IM-Verkehr zu informieren und
neue Festlegungen abzustimmen.

3.12. Der operative Mitarbeiter ist dafür verantwortlich,
daß entsprechen den operativen Möglichkeiten sofort nach
der Ausbildung des IM die Chiffrierverbindung aktiv ge-
nutz wird.

3.12. Bei operativer Notwendigkeit kann der operative
Mitarbeiter mit dem IM bis zu 3 Warn- bzw. Gefahrenstufen
(im weiteren Gefahrenstufen) vereinbaren. Die Art der
Übermittlung der Gefahrenstufen ist dem IM durch den
Chiffrierausbilder zu lehren. Die Übermittlung der Ge-
fahrenstufen geschieht nach einer verkürzten Methode,
die eine schnelle Kenntnisnahme durch den IM gewähr-
leistet. Bei der verkürzten Übermittlung der Gefahren-
stufe ist kein weiterer Text im gleichen Spruch zu send-
den. Vom operativen Mitarbeiter ist der Chiffrierstelle
für IM-Verkehr auf dem Arbeitsauftrag (Anlage 3) nur
mitzuteilen Gefahrenstufe 1 oder Gefahrenstufe 2
oder Gefahrenstufe 3.

Umgang mit IM-Chiffriermaterial

4.1. Die Chiffrierstelle für IM-Verkehr hat das zur Aus-
bildung und Aufrechterhaltung er IM-Chiffrierverbindung
erforderliche Chiffriermaterial entsprechend dem bestä-
tigten Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens
bereitzustellen.

4.2. Die Übergabe des Chiffriermaterials an den IM hat
zu erfolgen durch den:

- Chiffrierausbilder nach der Ausbildung bzw. bei einem
  Treff;

- operativen Mitarbeiter, wenn eine Zusammenkunft
  zwischen IM und Chiffrierausbilder nicht möglich ist;

- Instrukteur bzw. Kurier oder auf anderem Wege, wenn
  keine Möglichkeit der persönlichen Übergabe besteht.

Die Art der Übergabe ist vom Leiter der Diensteinheit zu
bestätigen und dem Leiter der Chiffrierstelle für IM-
verkehr mit Angabe der Vorgangs-Nr. zu übergeben.

4.3. Bei der Übergabe des Chiffriermaterials durch den
operativen Mitarbeiter hat dieser das material erst un-
mittelbar vor Treffbeginn in der Chiffrierstelle für IM-
Verkehr verpackt zu empfangen. Die erfolgte vollständige
Übergabe des Chiffriermaterials an den IM ist der Chif-
frierstelle für IM-Verkehr mitzuteilen.

4.4. Findet ein Treff des operativen Mitarbeiters mit
seinem IM zur Übergabe des Chiffriermaterials ent-
sprechend der Ziffer 4.3. nicht statt, hat dieser das
zur Übergabe erhaltene Material sofort an die Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr zurückzugeben.

4.5. Für die Verpackung des IM-Chiffriermaterials in
Transport- und Aufbewahrungscontainern und deren sicheren
Transport in das Operationsgebiet ist der operative Mit-
arbeiter verantwortlich.

Der Chiffrierausbilder und der operative Mitarbeiter haben
darauf Einfluß zu nehmen, daß der IM die ihm bei der Aus-
bildung gegebenen Hinweise zur Aufbewahrung und Nutzung
des Chiffriermaterials im Interesse seiner eigenen Sicher-
heit genauestens befolgt.

Der operative Mitarbeiter hat darauf einzuwirken, daß der
IM das ihm übergebene und in das Operationsgebiet trans-
portierte Chiffriermaterial bei Zusammenkünften nicht
mitzubringen hat. Es ist im Operationsgebiet an einem
sicheren Ort aufzubewahren bzw., wenn es die Umstände
und die Sicherheit des IM erfordern, zu vernichten.

4.6. Eine Zurückführung des Chiffriermaterials aus dem
Operationsgebiet zur Zentrale ist nur in Ausnahmefällen
auf Anforderung des Leiters der Diensteinheit gestattet.

5. Chiffrierverkehr mit IM über technische und andere
Nachrichtenmittel                                    

5.1. Chiffrieraufträge

5.1.1. Der Klartext (auf Formblatt Arbeitsauftrag
Anlage 3) ist von einem in Ziffer 2.3. genannten Unter-
schriftsberechtigten der betreffenden Abteilung als
Chiffrierauftrag zu bestätigen. Ohne diese Bestätigung
ist kein Klartext von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
zu chiffrieren und weiterzuleiten.

5.1.2. Der Erhalt des Klartextes ist von einem Mitar-
beiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr auf der dem
Auftrag angefügten Quittung zu bestätigen.

5.1.3. Die von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr fest-
gelegten Abgabezeit sind einzuhalten. Ist dies aus
operativen Gründen nicht gewährleistet, ist durch den
operativen Mitarbeiter die Genehmigung für die ver-
spätete Weiterleitung bei der zuständigen Funkabteilung
einzuholen und die Chiffrierstelle für IM-Verkehr zu in-
formieren.

5.1.4. Im Funkverkehr ist die zulässige Spruchlänge von
der zuständigen Funkabteilung festzulegen. Bei der Über-
mittlung über andere Nachrichtenmittel wird die zulässige
Klartextlänge von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr dem
operativen Mitarbeiter mitgeteilt.

5.1.5. Die an den IM zu übermittelnde Nachrichten ist vom
operativen Mitarbeiter im Telegrammstil abzufassen. Dabei
sind die von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr ausgege-
benen Phrasenaufstellungen weitgehend zu nutzen. (jede
überflüssige Redewendung, wenn nicht unbedingt notwendig,
ist wegzulassen.)

5.1.6. Stilistische, orthographische Besonderheiten und
normale Formulierungen bzw. Abkürzungen, die aus ope-
rativen Gründen nicht verändert werden dürfen, d.h.,
die Deckbezeichnung darstellen, sind auf dem Arbeits-
auftrag rot zu unterstreichen. Der operative Mitarbeiter
hat eine Kopie von jedem Klartext in die Arbeitsakte des
IM aufzunehmen.

5.1.7. Wird der von der Chiffrierstelle für IM-Verkehr
hergestellte Geheimtext zur weiteren Bearbeitung und Über-
mittlung (durch Post oder Kurier) dem operativen Mit-
arbeiter übergeben, sind der Geheimtext und alle von
diesem angefertigten Kopien, die nicht an den IM über-
mittelt werden, nach der Bearbeitung unverzüglich an die
Chiffrierstelle für IM-Verkehr zurückzugeben. Die Übergab
des Geheimtextes und die Rückgabe des Materials sind
durch Quittungsleistung zu bestätigen.

5.2. Dechiffrieraufträge

5.2.1. Der Geheimtext ist der Chiffrierstelle für IM-Ver-
kehr im Original zur Bearbeitung gegen Unterschrift als
Anlage zum Arbeitsauftrag zu übergeben. Der Geheimtext
verbleibt in der Chiffrierstelle. Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung des Leiters der Diensteinheit.

5.2.2. Der nach der Dechiffrierung entstandene Klartext
ist dem operativen Mitarbeiter auf dem mit übergebenen
Arbeitsauftrag gegen Unterschrift (Rückgabe der Quittung)
zu übergeben.

5.2.3. Sind eingehende Sprüche nicht bzw. nur teilweise
dechiffrierbar, sind dem operativen Mitarbeiter die mög-
lichen Ursachen, die dazu führten, auf dem Arbeitsauf-
trag (Anlage 3) mitzuteilen.

6. Informationstätigkeit

6.1. Der Leiter der Abteilung hat den Verlust oder die
Vernichtung von Chiffriermaterial durch den IM oder den
Verdacht der Kompromittierung sofort schriftlich an den
Leiter der Diensteinheit sowie an den Leiter der Chif-
frierstelle für IM-Verkehr zu melden.

6.2. Der Leiter der Chiffrierstelle für IM-Verkehr hat
dem Leiter der Abteilung XI des MfS den Umfang des
dekonspirierten Chiffriermaterials unverzüglich schrift-
lich über den zuständigen Vorgesetzten zu melden.

6.3. Der Leiter der Abteilung hat die Einstellung der
Chiffrierverbindung mit IM unmittelbar dem Leiter der
Chiffrierstelle für IM-Verkehr schriftlich zu melden.
Der Verbleib des Chiffriermaterials ist detailliert nach-
zuweisen.

7. Ablage und Vernichtung

7.1. Die Linienakte einer eingestellten Chiffrierverbin-
dung ist vom Termin der schriftlichen Einstellungsmeldung
an (Ziffer 6.3.) mindestens nach 3 Jahren in der Chif-
frierstelle für IM-Verkehr aufzubewahren. nach Ablauf
dieser Frist wird die Linienakte vom Leiter der Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr dem Leiter der betreffenden Abtei-
lung zwecks Freigabe zur Vernichtung vorgeschlagen.

Die Linienakte, deren Freigabe zur Vernichtung nicht be-
stätigt wurde, ist nach einem Jahr erneut zur Vernichtung
vorzuschlagen.

7.2. Die Freigabe zur Vernichtung der Linienakte ist auf
der für den IM bestimmten Linienkarte (Anlage 4) durch
den Leiter der Abteilung bzw. seinen Stellvertreter mit
Unterschrift zu bestätigen. Die Linienkarte ist durch die
Chiffrierstelle für IM-Verkehr zu führen und darf nicht
vernichtet werden.

8. Schlußbestimmungen

8.1. Der Leiter der Abteilung XI des MfS hat auf der
Grundlage der 1. und 2. Durchführungsbestimmung zur
Dienstanweisung Nr. 3/84 Regelungen für die Chiffrier-
stelle für IM-Verkehr zu erlassen.

8.2. Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom
15. 9.1986 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung
für den Chiffrierverkehr mit IM vom 04. 07. 70
(GVS MfS 008-22670) außer Kraft und ist bis zum
30. 9.1986 an die Dokumentenverwaltung zurückzusenden.


                                  Geißler
                                  Generalleutnant

Anlage 1

Abteilung                                   . den

       Antrag auf Ausgabe eines Chiffrierverfahrens

Mitarbeiter Nr.                 Tel. Nr.            Vorg. Nr. des IM

Hauptverfahren*                 Codetafel*          Reservematerial*

Art des Nachrichtenweges getrennt für
                                        Z - IM (Funk, Post, Kurier)*
                                       IM -  Z (Funk, Post, Kurier)*
*Zutreffendes unterstreichen

Gefahrenstufen                              Termin der Ausbildung

Hinweise für die Chiffrierausbildung



War IM bereits ausgebildet:  wann                     Welche Vorg. Nr.

bestätigt:
                                                   Leiter der Abteilung
Nur vom Chiffrierausbilder auszufüllen!
 
 Funkart:
 Funknummer:
 Funkzeit:
 

Raum für Berichte, Vermerke und Sondervereinbarungen der Chiffrierstelle
DatumInhaltAusbilder
   

Anlage 2

                                      , den …………


Ich wurde in der Zeit vom ………… bis …………
mit einem Chiffrierverfahren vertraut gemacht, das bei
richtiger Anwendung die sichere Übermittlung von Infor-
mationen ermöglicht und gleichzeitig meine eigene Sicher-
heit gewährleistet.



                    …………
                    Unterschrift

Anlage 3

                                   Streng vertraulich
                   Arbeitsauftrag
                                           Nr. … 027
Absender:
Empfänger:
Tag                     Zeit              ohne*/mit Funk*
Betr. IM
          (Vorgangsnummer bzw. Deckname       (Funknummer)
Nachfolgender Klartext ist zu chiffrieren*/
wurde bei der Dechiffrierung erhalten*


                                        ………………
                                         (Unterschrift)









*Nichtzutreffendes streichen

                     Quittung
                               Nr. … 027


Betr. IM
           (Vorgangsnummer bzw. Deckname)               (Funknummer)


Abgabe
vorraus. Fertigst.
Klartext erhalten
                          (Tag)             (Zeit)         (Unterschrift)

F 5061

Anlage 4
Vorgangsnummer des IM:
Abt.Ref.eröffnet amabgelegt am
Mitarbeiterübernommen amübergeben am
DatumVerfahrengültig
von-bis
AusgängeEingängeAusbilder
FA 6029

DatumVerfahrengültig
von-bis
AusgängeEingängeAusbilder
L-Akte zur Vernichtung Bemerkung:
 
freigegeben am
 
Leiter der Abteilung



MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Hauptverwaltung A
1. Stellvertreter des Leiters


                                     VVS MfS o059 - A 35/86
                                     Ex.-Nr.: 45


                ORDNUNG Nr. HV A 1/86                       BArch*

   für die Arbeit mit operativ-technischen Mitteln                           (OTM)

           - OTM-Ordnung -

2. Operatives Verbindungswesen

2.1. Drahtgebundene oder drahtlose Nachrichtenkanäle

Für die Informationsübertragung von und nach der Zentrale bzw. innerhalb
des Operationsgebietes werden OTM eingesetzt, die zur Übermittlung
kurzer Informationen oder Codevereinbarungen geeignet sind.

Dafür stehen zur Verfügung:

2.1.1.
Einseitiger operativer Kurzwellenfunk

Welle 1

1.0.  Mit der einseitigen operativen Kurzwellenfunkverbindung können
      chiffrierte Telegramme an IM im OG übermittelt werden, deren           (IM Informelle Mitarbeiter, OG Operationsgebiet)
      Umfang in der Regel 50 Gruppen nicht überschreiten darf.
      Längere Telegramme (max. 100 Gruppen) sind der Abt. VIII tele-
      fonisch zu avisieren.

1.1.  Betriebsarten
      - Telefonie (Sprechfunk) für das OG Europa und in Ausnahme-
        fällen, wenn die IM nicht in Telegrafie ausgebildet werden
        können, für das OG USA.

      - Telegrafie (Morse) für die anderen OG sowie für die IM/
        OibE/F, die dem zweiseitigen Funk angeschlossen bzw. für             (OibE Offizier im besonderen Einsatz, Verwendung Funker
        den Anschluß vorgesehen sind.

1.2.  Sendetage
      Die IM, OibE/F erhalten in der Regel einen Hauptsendetag pro
      Woche im Tag- und Nachtprogramm.
      Für die außereuropäischen Funkverbindungen werden entsprechend
      den örtlichen Empfangsbedingungen individueller Sendetag, -zeit
      und -frequenz festgelegt.

1.3.  Telegrammarten
      - Telegramme zur/zum planmäßigen Sendezeit und -tag.
        Wenn erforderlich, können Telegrammwiederholungen vereinbart
        werden.

      - Außerplanmäßige Telegramme (max. 30 Gruppen) an beliebigen
        Tagen zur Sendezeit des Hauptsendetages oder zu anderen zu
        vereinbarten Zeiten.

      - Expreßtelegramme, ausschließlich zur Übermittlung der festge-
        legten Warnstufen (1 - 3 Gruppen), täglich zur Sendezeit des
        Hauptsendetages bzw. stündlich in den Tag- oder Nachtprogramm-
        zeiten bis zum folgenden Hauptsendetag.

      - Außerplanmäßige und Expreßtelegramme sind vom Leiter der
        operativen DE zu bestätigen und durch den zuständigen operativen       (DE Diensteinheit)
        Mitarbeiter der Abt. VIII nach Dienstschluß, an Sonn- und Feier-
        tagen über den ODH der HV A, telefonisch zu avisieren.                 (ODH Offizier Diensthabender)

1.4.  Telegramme sind zu den mit dem Referat C der HV A vereinbarten           (C Chiffrierabteilung)
      Zeiten abzugeben. Können diese Abgaben aus dringenden Gründen
      nicht eingehalten werden, ist die Abt. VIII telefonisch zu verständigen.

1.5.  Für Spannungs- und Konfliktsituationen werden durch den Leiter der HV A
      Sonderregelungen getroffen.
      Bei Inkraftsetzen dieser Sonderregelungen können u.a. an bestimmte, vom
      Leiter der HV A bestätigte IM, täglich Telegramme übermittelt und
      Dringlichkeitsstufen sowie die Kürzungen der Telegramme angewiesen
      werden.

1.6.  Für den Empfang der einseitigen operativen Funkverbindungen steht ein
      op. Kleinstempfänger zur Verfügung, der die sichere Wahl des Senders
      der Zentrale ermöglicht. Seine Eigenstrahlung (Sicherheitsfaktor) ist
      extrem niedrig. Kann aus op. Gründen die Ausrüstung eines IM mit
      diesem Empfänger nicht erfolgen, er aber nur im Nachtprogramm Tele-
      gramme empfangen kann, sind zwei Varianten möglich:

      a) Der Einsatz spezieller handelsüblicher Rundfunkgeräte mit erweitertem
         Kurzwellenbereich.
         Vor der Anschaffung ist die Abt. VIII unbedingt zu konsultieren.

      b) Der Anschluß des IM an die gesonderte Verbindungsart Baltika.

1.7.  Nach erfolgter Ausrüstung des IM ist der Gerätetyp der Abt. VIII
      mitzuteilen.

1.8.  Auftretende Störungen im einseitigen op. Funk sind unverzüglich
      der Abt. VIII mitzuteilen.

1.9.  Wird die einseitige Funkverbindung für den IM 6 Monate oder
      länger nicht benötigt, ist die Abt. VIII/I zu verständigen.

1.10. Die Ausbildung der IM erfolgt durch Instrukteure der Abt. VIII.
      In Ausnahmefällen kann die Ausbildung in der Betriebsart Telefonie
      durch den op. Mitarbeiter erfolgen.
      Die Ausbildungszeit beträgt für die

      - Betriebsart Telefonie   - 2 Stunden

      - Betriebsart Telegrafie  - 40 - 60 Stunden in einer Zeitspanne

      von ca. 3 - 5 Wochen.

1.11. Die Beantragung des Anschlusses an das Verbindungssystem Welle 1 er-
      folgt mit der Nachweiskarte T 550 a.
      Sie ist vom Leiter der Abteilung zu bestätigen.


2.1.2.
Zweiseitige operative Kurzwellenfunkverbindung

Welle 2

1.0.  Die zweiseitige op. Kurzwellenfunkverbindung dient der Übermittlung
      kurzer, operativ-relevanter Informationen aus dem OG an die Zentrale.
      Vor allem in Spannungs- und Krisensituationen kann diese unter Um-
      ständen die einzige Verbindungsmöglichkeit OG - Zentrale sein.
      (siehe Anweisung 4/85) des Leiters der HV A)

1.1.  Die Aktivierung der zweiseitigen operativen Kurzwellenfunkverbindung
      erfolgt auf Weisung des Leiters der HV A.

1.2.  Für die zu schaffenden Funklinien sind vorwiegend Residenten, Gehilfen,
      IM gemäß der Aufgabenstellung des Befehls 1/85 und im Ausnahmefall
      Quellen auszuwählen oder Einsatzfunker zuzuordnen.

1.3.  Die op. Funkausrüstung gestattet das Arbeiten aus geeigneten Gebäuden,
      aus dem Kfz und aus freiem Gelände.
      Die Reichweiten liegen bis ca. 3000 km.

1.4.  Die Max. Telegrammlänge beträgt zur Zeit 100 Gruppen chiffrierter Text
      (ca. 6 Schreibmaschinenzeilen), wobei die Überschreitung von 50 Gruppen
      aus Sicherheitsgründen Ausnahmen bleiben sollten.
      Um die Sendezeit kurz zu halten, ist mit Codetafeln zu arbeiten, die die
      spezifischen operativ-taktischen Begriffe der operativen Funklinie enthalten.

1.5.  Für die Entfaltung der op. Funktechnik sind Funkquartiere auszuwählen.
      Ihre funktechnische Eignung bestätigt die Abt. VIII/1.
      Die Peilung der feindlichen Funkabwehr wird wesentlich erschwert, wenn
      mehrere Funk-Quartiere genutzt werden können.
      Sie sollten in Städten mit dichter Bebauung mindestens 4 - 6 km, bei
      lockerer Bebauung oder offenem Gelände mehr als 20 km auseinander-
      liegen.

1.6.  Zur Verhinderung eines Funkspiels durch den Gegner sind zwischen
      dem Funk-IM bzw. Einsatzfunker und dem op. Mitarbeiter Parolen bzw.
      Kennungszeichen individuell zu vereinbaren, die in den chiffrierten
      Text einzuarbeiten sind.

1.7.  Der Funkverbindungsplan gestattet bei Notwendigkeit täglich bis zu
      3 Stunden mit der Zentrale zwischen 06.00 und 18.00 in Ver-
      bindung zu treten.
      Für die außereuropäischen Funkverbindungen werden zugeschnittene
      Regelungen getroffen.

1.8.  Die Ausbildung von IM bzw. Einsatzfunkern erfolgt durch die Instrukteure
      der Abt. VIII/1.
      Zur Ausbildung von IM wird bei 2 bis 3 Stunden täglich ein Zeit-
      fonds von ca. 4 Wochen benötigt.
      Die Ausbildung von Einsatzfunkern erfolgt nach einem speziellen Plan.

1.9.  Zur Sicherung der ständigen Verfügbarkeit operativer Verbindungstechnik
      im OG sind
      Verstecke bzw. Deponien zu schaffen oder die Einlagerungsmöglich-
      keiten in legal abgedeckten Residenturen zu nutzen.
      Erdverstecke sind nicht geeignet!
      Funkverbindungspläne und technische Instruktionen sind getrennt von
      der operativen Verbindungstechnik aufzubewahren.
      Geeignete Container sind mit der Abt. VIII/1 zu beraten.

1.10. Zur ständigen Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit op. Verbindungs-
      technik im OG ist jährlich ihre technische Überprüfung vorzunehmen
      und bei Notwendigkeit sind Kontrollverbindungen durchzuführen.
      Die regelmäßige Nachausbildung der IM bzw. Einsatzfunker ist zu
      sichern.

1.11. Für den Transport und die Lagerung der op. Funktechnik und der
      Funkunterlagen sind die op. DE verantwortlich. Die Vorlagen dazu
      bestätigt der Leiter der HV A bzw. seine Stellvertreter.
      Die Beantragung der Ausbildung des IM, die Ausgabe der op. Funk-
      technik und der Funkunterlagen durch die Abt. VIII erfolgt mit der
      Nachweiskarte T 551a.

1.12. Die Bestätigung erfolgt durch den Leiter der HV A oder seiner
      Stellvertreter.

REGIERUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Verwaltung Groß-Berlin
Abteilung VII

An die                                   Berlin, den 8. August 1961
REGIERUNG DER                            Tel. des op.
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK        Mitarbeiters    509
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung - E -
B e r l i n

Betr.: Unterweisung eines inoffiziellen Mitarbeiters
       im einseitigen Funkverkehr

1. Deckname IM  B o h l           Registrier-Nr.:  575/55
2. Gewünschter Ausbildungstermin: während des Urlaubs
                                  vom 25. 9. - 16. 10. 1961
3. Sendart: wird noch vereinbart (Musikstück)
   Sendesystem:                  (wird nur von dem Leiter
                                  des Referates E eingesetzt)
4. Gewünschter Sendetag und Sendezeit: jeden 1. und 3. Montag
                                       im Monat, um 21.oo Uhr
   Sendefolge:                   (wöchentlich o. 14-tägig)
5. Entfernung und Richtung des Empfangsortes von Berlin:
                                 Bezirk Tiergarten, 3 km
Entfernung              km Luftlinie              Richtung

6. Typ des vorhandenen Rundfunkempfängers und dessen KW-Bereich
   Typ                 KW - Bereich        MHz oder mtr.
   Muß noch beschafft werden, wenn möglich Ansch. Abt. E
7. Termin der ersten Sendung: Nach erhaltener Ausbildung,
   voraussichtlich 16. 10. 1961

……………………                     …………………
Leiter der Abteilung VII                       op. Mitarbeiter

                   …………………………
                     Leiter der Verwaltung

Abteilung  - E -                              Berlin, den 12. 10. 1961
                                              Li/Sie.-
                                              Tgb.Nr.E/1070/61

An die
Hauptverwaltung - A -
Abteilung VII

im H a u s e

Betr.: Ankündigung von Sendebedingungen für IM 5616

Wir bitten um Aushändigung von Sendebedingungen für o.g. IM
im einseitigen Funk der Sendart A 3 für

               Sonntag  14.3o Uhr  wöchentlich

die Empfangsentfernung ist Westberlin.
Der IM empfängt seine Sendungen mit dem Rundfunkempfänger Graetz 51
KW - Bereiche, KW 1, 25 - 31 m, KW 2, 41 - 49 m

Der Termin der ersten Sendung konnte bei der Ausbildung noch
nicht festgelegt werden, er wird Ihnen telefonisch nachgereicht.
(erste Sendung am 4. 3. 62)

                                Leiter der Abteilung - E -

                                 ( M ü l l e r )
                                  Oberleutnant


Verbindungsprotokoll - F -

Deckname des IM:   Bohl                   Reg-Nr.:  575/55    Kenn.Nr. F:  9616

Dienststelle: Verw.-Groß-Berlin             HA/Abtlg.  VI

                                            Mitarbeiter:    Eisenbeck

                                            Telefon:        471

der IM wurde ausgebildet vom       10.10.1961          bis 12.10.1961
Ausbildungsdauer:             7   Stunden. Ausbilder: Linke
____________________________________________________________________________________________

                                  Sendeart   A 3

                                  Sendesystem

I. Sendebedingungen

   Hauptsendetag:     Sonntag                          Uhrzeit:    14.3o Uhr

   Zweiter Sendetag:                                   Uhrzeit:

   Sendefolge:        wöchentlich                (wöchentlich usw.)

                                  Hauptfrequenz    7,32       MHz        Tempo:

                                  Wiederholungs-
                                  frequenz         6,47       MHz        Tempo:

                                  Rufzeichen

                                  Grundzahl

Telegrammabgabezeit bei der Chiffrierstelle:      Freitag, 09.oo Uhr

Termin CH I:        Sonnabend, 09.oo Uhr            Buchstaben-Anzahl:   150

Besondere Vereinbarungen bei Sendart II

Bedeutung:                                          Vereinbarung:

1. …………………………………         ……………………………………

2. …………………………………         ……………………………………

3. …………………………………         ……………………………………

4. …………………………………         ……………………………………

Nach positiver Bestätigung der ersten vier Sendungen gilt die Verbindung als aktiv

1. Sendung am: ………………………      Ergebnis: ………………………………

2. Sendung am: ………………………      Ergebnis: ………………………………

3. Sendung am: ………………………      Ergebnis: ………………………………

4. Sendung am: ………………………      Ergebnis: ………………………………

II. Empfangsbedingungen:

    a) IM empfängt mit Rundfunkempfänger

       Typ:   Graetz 51                           KW-Bereich:  25 - 31 u. 41 - 49 m

    b) Entfernung:   West-Berlin   km Luftlinie   Richtung: ……………………………

    c) Örtliche Verhältnisse: ………………………………………………

       ……………………………………………………………………………

    d) Für die Bestätigung der ersten vier Telegramme wurde vereinbart:

       Telegramm aufgenommen:           Ansichtskarte

       Telegramm nicht aufgenommen:     Blumenkarte

       Telegramm nicht zu dechiffrieren: Tierkarte

    e) Besondere Vermerke:  Sendung kann erst beginnen, wenn IM umgezogen ist.

       Im Empfang mit Kleinstkopfhörer unterwiesen.



       Datum:   12.10.1961


            Unterschrift des Ausbilders                           Bestätigt

            Name, Dienstgrad                                      Leiter der Abteilung
            ( L i n k e )                                         ( M ü l l e r )
                Ltn.                                                  Oberleutnant


                                        Aufstellung über die an den GM Bohl
                                        übergebende Chiffriermittel.

Datum 11.10.61                          Chiffriermittel.

                                        Funktabelle   5/Gi
                                        Film Heft     2 346/2
                                        Film Heft     2 144/1


                                        Unterschrift:


L 16                             Übergebene Chiffriermittel
Bohl
                                                                         Vernichtung
Datum         Verfahren        GVS-/Heft Nr.       Übergabe durch      Datum     durch
18.10.62      Jupiter          296373/1                                     1.2.66

18.10.62       "               295770/2                                     1.2.66

13.6.64       Jupiter          GVS 4090/63                                  1.2.66
                               Substitutionstabelle
13.6.64         "              GVS 4090/63                                  1.2.66
                               Code Titan Z
16.3.66       Jupiter          GVS 4090/63
                               Substitutionstabelle
16.3.66          "             GVS 4090/63
                               Code Titan Z
16.3.66          "              37753/1

16.3.66          "              37754/2

16.3.66          "              51009/2

16.3.66          "              51010/2

16.5.67          "              63089/2

16.5.67          "              63090/2

Abteilung II/5                           Potsdam, 25. Mai 1984
                                         thü-go

Referatsleiterschulung
der Linie II/5 vom 22. - 24. 5. 1984 in der HA II/5

- aktuelle Erkenntnisse zu den postalischen Verbindungsmitteln
  imp. GHD (Ausführungen des Gen. OSL Schliebe)                         (GHD Geheimdienste)

  1. BND

- seit 1980 Tendenz erkennbar, den BND zum führenden Spionage-
  organ der BRD auszubauen
- verstärkt wurde die Rolle der Gegenspionage
- dominierend ist die Arbeit mit Agenturen
- im Zusammenhang mit Werbeoperationen werden gezielte Oberserv-
  tionen im nichtsoz. Ausland durchgeführt
  • alle Treffs des BND werden beobachtet, auch mit Quellen,
    die zuverlässig sind
  • Werbeoperationen in allen Teilen der Welt
- die Werbungsmethoden sind auf die jeweils zu werbenden Personen
  zugeschnitten
  • verschafft sich vorher gutes Persönlichkeitsbild
- dominierende Rolle spielen gegenwärtig Kraftfahrer im grenz-
  überschreitenden Verkehr
  • durch sieben Festnahmen gibt es einen gesicherten Erkenntnis-
    stand, die Werbung sind scheinbar primitiv
  • BfV und MI konzentrieren sich ebenfalls auf diesen Bereich
  • ausgerüstet mit einem einfachen Verbindungssystem (pers.
    Treffs im OG)                                                        (OG Operationsgebiet)
  • Ausstattung mit krisenfesten Verbindungsmitteln erfolgt, wenn
    Ausscheiden aus Reisetätigkeit bzw. Zuverlässigkeit erwiesen ist

  2. BfV

- Ausbau der Abt. 3 (Linksextremismus) und Abt. 4 (Spionageabwehr)
- Arbeit mit Agenturen gegen soz. Staaten
- weiterer Ausbau der Grenzmeldenetze einschließlich BGS
- Filtrierung des Reiseverkehrs
- gewonnene Erkenntnisse sofort fernschriftlich an BND

  3. USA-GHD

- Kontakte der legalen Basen spielen große Rolle
  • Werbeoperationen werden im Ausland durchgeführt
  • vor erfolgter Werbung Abbruch der Kontakte zur Botschaft
- Zielgruppen
  • längerfristig in nichtsoz. Staaten eingesetzte Auslandskader
  • Geheimnisträger, leitende MA, die als RK in nichtsoz. Staaten     (RK Reisekader)
    reisen
  • Angehörige von Betrieben des Verkehrswesens, die im grenz-
    überschreitenden Verkehr eingesetzt sind
  • Personen, die durch ihren Beruf, ihre Wohnlage usw. unter
    Ausnutzung privater Reisen in das OG oder durch den Einsatz
    von Werbern/Kurieren für die Spionage geeignet sind
  • Rückverbindungen abgeschobener Antragssteller

Aktuelle Erkenntnisse zur den Verbindungsmitteln

- stabiles, unter allen Lagebedingungen funktionierendes Ver-
  bindungssystem
- aktuelle Informationsübermittlung
- stärkere Nutzung der postalischen Verbindungshaltung und Ausbau
  der funktechn. Möglichkeiten
- in der Regel für jeden Stützpunkt ein unpersönliches Verbin-
  dungsmittel

Fall 1

- vor Rückkehr in die DDR mit unpersönlichen Verbindungsmitteln
  ausgerüstet
  • durch BND mit vorgefertigten Briefen, durch CIA mit Deck-
    adressen
- BND-Verbindung
  • 5 vorgefertigte Briefe pro Linie (männliche und weibliche
    Linie abwechselnd)
  • Kugelschreiber für weibliche und männliche Linie
  • Zahlenvorlage für Datumseintragungen
  • gesonderte Deckadressen für Signalkarten
  • GS-Mittel für Drucksachen                                        (GS Geheimschreib-Mittel)
  • Radiogerät zum einseitigen Funkempfang
  • für pers. Treffs über Kurier Ausrüstung mit einem Mini-
    kassettengerät

- Zeitschriften und Buchweg
  • monatlich erscheinende Zeitschriften käuflich erwerben
    (nicht abonnieren)
  • für Fall 1 war festgelegt die Zeitschrift Weltbühne
  • Aufgabe als Drucksache
  • für den Buchweg sollten Taschenbücher als Päckchen in den
    Kasten geworfen werden                                          (Postbriefkasten)

- Meldung mit Bildpostkarte
  1. Variante
  • Hauptmotiv: Straße
                Bedeutung, Ankündigung einer kurzfristig anbe-
                raumte Reise, die Zeit und der Ort sollten ver-
                schliert angegeben werden.
  2. Variante
  • Hauptmotiv: Gebäude
                Bedeutung, kann aus techn. Gründen nicht hören.     (einseitiger Funkverkehr)
  3. Variante
  • Hauptmotiv: Gebäude
                Bedeutung, kann aus privaten Gründen nicht hören.   (einseitiger Funkverkehr)
  4. Variante
  • Hauptmotiv: See oder Fluß
                Bedeutung, muß die Arbeit aus familiären Gründen
                voraussichtlich einstellen, der Zeitraum sollte
                verschleiert angegeben werden.
  5. Variante
  • Hauptmotiv: Denkmal
                Bedeutung, Sicherheitsgefährdung

- Buchweg und Signalkarten sollten an die gleichen Deckadressen
  abgeschickt werden
- Verbindung Zentrale - Spion (Sondermitteilung)
  • Versandt einer Farbbildpostkarte im Inlandsverkehr
  • Karte in Spiritus legen, bis sie in zwei Teile zerfällt
  • Leimreste abreiben
  • Text befindet sich auf der Innenseite beider Teile
  • mit heißem Bügeleisen bearbeiten

- CIA-Verbindungen
  • in englisch ausgefertigten Anweisungen:
    1. Bestätigung, daß seine Anschrift noch richtig ist.
    2. Bestätigung, daß er noch das gleiche Auto hat.
    3. Genaue Bezeichnung seiner jetzigen Tätigkeit.
    4. Alle Problem persönlicher Art.
    5. Mögliche Reisevorhaben.
    6. Anweisung für die Gestaltung des Tarntextes.
    - bekam vom Deckempfänger persönliche Daten mitgeschickt,
      die sich auf den Ehemann und die Kinder bezogen.
  • Sendung an den Spion in Inlandspostverkehr
    - erhielt Mitteilung über den Absender der Briefe und Karten,
      die Absender waren nicht existent
Fall 2:
   - persönliches Verbindungssystem, Treffs je nach Reisetätigkeit
   - der eine vorgeschriebene Karte zur Ankündigung von Reisedaten
   - zwei Telefonnummern (automatischer Anrufbeantworter)
   - eine Signalkarte
   - eine Deckadresse in der BRD für Informationen im West-Verkehr
   - Container zur Aufbewahrung der Hilfsmittel
   - Mitte 1983 Vorbereitung der Ausrüstung mit unpersönlichen
     Verbindungsmitteln
     • Ankündigung über Anschluß an einseitigen Funkverkehr
     • Ausrüstung des Radios (Sony-IFG) für zweiseitigen Funk
     • Ausrüstung mit 24 vorgefertigten Briefen auf zwei Brieflinien
Sony ICF 2001 - 7600 D
Abb.: Sony ICF 2001, ICF 7600 D, erhöhter Einsatz Ende der 1980er. Sammler*124

Fall 3:
   - zusätzlich zu den Spionagebriefen
     • Übermittlung von Veränderungen
     • Bestätigung von Funksprüchen, TBK
     • Sicherheitsgefährdung

Signale:
 Beispiel 1:
   - Versandt einer Signalkarte nach Rückkehr vom Treff mit der
     Bestätigung, daß alles reibungslos ablief
   - Postkarte in Blockschrift
     • diente als Reiseankündigung (Reisetermin wurde als eigener
       Urlaub getarnt)
 Beispiel 2:
   - Name und Vorname des Empfängers in Druckbuchstaben geschrieben
     • Bedeutung: kann aus persönlichen Gründen nicht zum Treff
   - als Ersatzverbindungsmittel
     • in der Unterschrift: alles Liebe
       Bedeutung: kein Funkempfang
     • in der Unterschrift: alles Gute
       Bedeutung: kein GS-Mittel mehr
     • in der Unterschrift immer Dein
       Bedeutung: Sicherheitsgefährdung

Besonderheiten:
   - Versandt von Karten- und Briefsendungen mit GS und Mikraten
     im Inlandspostverkehr
     • GS oder Mikrate befinden sich auf dem Briefbogen, den Um-
       schlägen, dem Brieffutter sowie innerhalb der Kartenschichten.
   - dienten der Übermittlung detaillierter Instruktionen und von
     nachrichtendienstlichen Hilfsmitteln
     • US-GHD mit Entwickler
     • BND mit thermischen Entwicklung
     • Mikrate mit bloßem Auge nicht erkennbar
   kommen im nationalen Briefverkehr zum Versandt, Aufgabeorte
   Berlin oder Leipzig, mit Deckadresse zu existierenden Personen
   des Aufgabeortes, bei US-GHD orthographische Fehler (ö = oe, ß = ss)

Funktechnisches Verbindungssystem
   - zweiseitiger Funkverkehr
     • letzte Verbindung des BND 1974
     • Hintergrund Sender konnte gepeilt werden
     • MI - maximal jährlich eine Probesendung
     • CIA - keine Erkenntnis
     • Trotz Gebrauch eines Schnellgeber s ist eine Peilung in
       2,5 sec möglich                                                (1984)
   - einseitiger Funk
     • ist der Verbindungsweg zwischen zentrale und Spion
     Grundlagen
     1. Empfangsgerät
        - Kofferempfänger, in der Regel westlicher Produktion, da
          unsere Geräte diese Frequenzen nicht aufweisen
        - Radiogerät wurde durch den Spion selber gekauft bzw.
          er wird durch den GHD damit ausgerüstet.
          • Da es sich oftmals um teure Geräte handelt, wird vom
            GHD eine Quittung über den Kauf solcher Geräte aus
            Billigwarenläden besorgt.
        - Bestimmte Geräte sowjetischer Produktion sind ebenfalls
          geeignet.
        - Besitz eines Spezialgerätes
          • arbeitet ohne Lautsprecher, Empfang nur über Ohrhörer
        - er ist Quarzgesteuert und damit nicht so anfällig wie Koffer-
          radio
        - Frequenzeingabe und -anzeigende Geräte
        - Mikrocomputer stellt gewünschte Frequenz sehr genau ein
        - Ausrüstung für zweiseitigen Funk, wahrscheinlich BND
        - Preis bei 850 DM, nicht im Intershop erhältlich
     2. Zeit-Frequenz-Plan
     3. Besitz von Schlüsselmaterial
     3. Umsetzungstabelle
     5. Schriftliche Anweisungen

BND
   1. RSD
      - in Mitteleuropa 3370 und 10000 kHz
      - Sendezeit Mo - Sa 16.00 - 24.00
                       So 13.00 - 01.00
      - spricht mehrere Spione an
   2. IRSD - individueller RSD
      - individuelle Frequenzen
      - zwei und fünf Rufnummern je Sendeplan
      - nur ein Spion, die anderen Rufnummern sind Tarnung
      - Vorspann ca. 5 Min
        • gesendet wird eine elektronische Tonfolge, anschließend
          erfolgt die Aufzählung der Rufnummern
        • Verwendung des NATO Alphabetes
      - Sendung zur vollen und halben Stunde
      - weltumspannendes Netz
      - 90% der Spione mit Spezialempfänger, mit
        Einseitenbandempfang.
      - 90 Rufnummern

      zu 1.:
      - sendet zur vollen Stunde
      - 5 min. Vorspann, Tonleiter mit einer Blockflöte gespielt und
        eine weibliche Stimme meldet sich mit
        DFD 21 oder DFC 37
      - anschließend erfolgt die Aufzählung der Rufnummern, die mit
        Sprüchen bedient werden
      - durchschnittlich 40 bis 45 Gruppen
      - BND verwendet nicht NULL sondern ZERO

US-Geheimdienst
  1. CIA
     - zwei einseitige Funknetze
       • Sprechfunknetz
       • Telegraphie
     - zur vollen und halben Stunde erfolgt die Sendung
     - weltumspannendes Netz
     - 35 bis 50 Funklinien
     - zwei Frequenzen für den Empfang, die gleichzeitig
       Gesendet werden
     - Vorspann 10 min
       • dreiziffrige Zahl genannt (Meldungskennzeichen)
       • es wird gezählt von 1 bis 0
     - Meldungskennzeichen
       • Blendspruch oder echter Spruch
       • neuer Spruch oder Wiederholung
  2. MI
     - ähnlich CIA, anderer Vorspann/Spruchkopf
       • dreiziffriges Meldungskennzeichen
       • zusätzliche Schlüsselgruppe
       • Ankündigung der Gruppenanzahl
     - Vorspann 5 min

BND Punkt-Verfahren, steganografisches Verfahren. BArch*428
Methode der Entschlüsselung des Brieftextes unter
Verwendung der alten Tabelle.

Die mit Punkten bezeichneten Buchstaben des Brieftextes
in der Reihenfolge in Zweiergruppen geschrieben ergeben:

EE DZ KU SZ LA SR KL AH AV LU IS

KA TF SM KL DB KH KH HK DK HR

Der erste Buchstabe jeder Zweiergruppe ist in der senkrechten
Randreihe und der zweite Buchstabe in der waagerechten Rand-
reihe der Tabelle zu suchen. Wo jeweils die waagerechte und
senkrechte Reihe der Tabelle aufeinandertreffen, ergibt dann
die Bedeutung des jeweiligen Quadrats. (Zahl, Buchstabe oder
Text im Quadrat).
waagerechte Randreihe
Senkrechte Randreihe1. 2.→
 EKX GV 
EKX Text   
AFY   G 
      
Code Tabelle BND, siehe auch weiteres Beispiel
Angewandt wurden die Zweiergruppen EE und AV, was ergibt,
EE gleich Quadrat mit dem Text " Versorgung ist unterwegs.
                                 Eingang bestätigen ! "
AV ist gleich das Quadrat mit dem Buchstaben " G ".

Die Entschlüsselung der obigen Zweiergruppen ergibt folgenden
Geheimtext:

EE = "Versorgung ist unterwegs, Eingang bestätigen!"

DZ = W, KU = E, SZ = R, LA = K, SR = Z, KL = E, AH = U,
AV = G, LU = T, IS = A, KA = S, TF = C, SM = H, KL = E,
DB = 5, KH = 0, KH = 0, HK = D, DK = M, HR = Ende.
Werkzeugtasche 500 DM Ende.

Dies ist die Entschlüsselungsmethode nach der alten
Tabelle. Die neue Tabelle müßte genau so angewandt werden.

Potsdam, den 28.02. 1963 ………………

Muster eines Chiffrierbriefes von GÖTZ.
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                                        Itzehoe, den 20.11.1962
          Lieber Hans !

Es hat mich erfreut deinen Brief doch noch zur Zeit
●           ●                      ●             ●
zu erhalten. Kannst Du mir umgehend einige gute Silber-
             ●             ●                    ●
sachen schicken. Warum ziehst Du so lange alles hin.
                       ●            ●
Alles ist auch so bei uns richtig wie vordem.
●              ●          ●
Können wir an Ludwig und gleichzeitig Alfred ein paar
●             ●                       ●
Handschuhe schicken. Von Alfred der im Vorort noch wohnt
●                        ●             ●
liegt noch keine Ummeldung vor. Es ist bisweilen doch
●                ●                 ●
sonderbar, daß unser Karl noch nicht auf meine hingewiesenen
●                    ●               ●
Tips eine entsprechende Fahrt gemacht hat. Seine um-
●                       ●                  ●
ständlichen und miesen Antworten darauf können mich
                ●                       ●
manchmal lachen machen. Kann Doris ausnahmsweise von
         ●                   ●
Berlin einen kleinen Koffer zu dir hinschicken.
●                    ●             ●
Es sind kleine Sachen drin. Hedwig muß nach Hause wegen
        ●                   ●               ●
ihrer Krankheit zu dem Doktor den Du kennst.
      ●                ●             ●
       Viele Grüße Herta und Dein Richard.
                   ●              ●

          Einen solchen Brief mit harmlosen Text habe
          ich von GÖTZ erhalten. Die Buchstaben die mit
          einem Punkt gekennzeichnet sind, mußte ich in
          Zweiergruppen herausschreiben. Unter Benutzung
          derselben konnte ich anhand der Tabelle die
          Chiffre entschlüsseln.

          Potsdam, den 28.02.1963 ……………

Hinweis vom Autor: Die Punkte sind durch den Empfänger selbst-
ständig zu setzen. Beginnend mit dem ersten Wort und fortlaufend
jedes dritte Wort.


Eine vollständige Beschreibung des Verfahrens: BArch*428

E. Entschlüsslung von versteckten Mitteilungen im offenen Brief.
  (Merkzahlen ab 500)
Hier noch einmal die Anweisung zur Entschlüsselung von im offenen Brief-
text versteckten Mitteilungen mithilfe einer Tabelle.
Dieser Weg ist erforderlich, damit ich auf leichte und ungefährliche Art
und Weise Hinweise, Ratschläge oder Wünsche an Euch weitergeben kann.
Bis heute ist mir noch nicht klar, ob dieses Verfahren verstanden wurde.
Bitte unbedingt darauf antworten, ob dieser Weg benutzt werden kann.

501 Mithilfe des nachstehend näher erläuterten Verfahrens können in
    einen offenen Brief kurze Mitteilungen versteckt werden.

502 Die Briefe oder Karten, in denen im Text eine Mittelung versteckt
    ist, sind gekennzeichnet dadurch, daß im Briefkopf der Ort und das
    Datum angegeben sind.

503 Die Briefe oder Karten, in denen die Orts- und Datumsangabe fehlt,
    enthalten keine versteckten Hinweise. (Bei diesen ist dann der
    Text aufmerksam durchzulesen, ob sich aus dem Text selbst ein Hin-
    weis ergibt. Ich schreibe keine unnötigen Briefe oder Karten; ohne
    Zweck oder Notwendigkeit schreibe ich nicht !)

504 Das Verfahren, versteckte Mitteilungen zu entschlüsseln, lässt
    sich am besten mit einem Beispiel erklären.
    Hier zunächst ein solches Briefbeispiel:

    Liebe Elly ! Ich habe mich aber endlich heute dabei gemacht um ein
    paar Zeilen auf das Papier zu bringen. Dein Brief liegt schon eine
    ganze lange Zeit hier und mahnt mich nahezu jeden Tag. Du verzeihst
    mir aber, wenn Du meinen Ärger zu hören bekommst. Wie ich schon
    schrieb ließ ich neulich meinen Koffer in Frankfurt im Wartesaal
    stehen und diese Vergesslichkeit war teuer. Neue Wäsche, besonders
    neue eben gekaufte Oberhemden und zwar Nylonhemden. Ich könnte
    heulen. Sicher werde ich den Koffer abschreiben müssen. Die Polizei
    kann mir nicht helfen. Ziemlich teurer Spass und das ist mir ausge-
    rechnet jetzt passiert,- Liebe Elly, Du fragst, wie es mir geht …

505 Aus dem Brieftext sucht man zunächst die Anfangsbuchstaben jedes
    3. Wortes heraus, wobei die Anrede nicht mitzählt.

506 In unserem Beispiel fängt man also bei dem Wort "ich" an zu zählen.
    Das 3. Wort heisst "mich" und fängt somit mit einem "M" an. Das
    nächste dritte Wort fängt mit einem "H" an.

507 Diese Buchstaben werden der Reihe nach aufgeschrieben.

508 in obigen Briefbeispiel sind der besseren Erläuterung wegen die
    Anfangsbuchstaben der jeweils dritten Wörter bereits unterstrichen.
    Es ergibt sich daraus folgende Buchstabenreihe:

    M H U Z P D S L U N D A M H I L M F S V N N O N H I A P N T D A L F

509 Zur weiteren Entschlüsslung braucht man nun eine Tabelle, die
    hier nachstehend abgebildet ist:
AGMSYBHNTZCIOUDJPVEKQWFLRI
AGMSYFEDCBA
BHNTZGHI/JKLM
CIOU SRQPON
DJPV TUVWXY
EKQW 54321Z
FLRX 6789NullEnde
BND Entschlüsselungstabelle
510 Über der Tabelle und links neben der Tabelle befindet sich stark
    umrandete Leisten, in den jeweils die Buchstaben des Alphabets
    in verschiedenen Gruppierungen untergebracht sind.

511 Die Tabelle selbst enthält sämtliche Buchstaben des Alphabets
    (einzeln) und die Zahlen von Null bis 9.

512 Man sucht nun die aus dem Brief entnommenen Buchstaben in den
    stark umrandeten Leisten auf und zwar der Reihe nach immer abwech-
    selnd erst links, dann oben.

513 In unserem Briefbeispiel kommt also zuerst das "M". Diese sucht
    man in der stark umrandeten Leiste links neben der Tabelle.
    Dann kommt das "H", welches man in der stark umrandeten Leiste
    über der Tabelle sucht.

514 Von diesen beiden Buchstaben aus geht man dann in die Tabelle
    hinein, also erst in waagerechter Line nach rechts und dann in
    senkrechter Linie nach unten.

515 Im Schnittpunkt oder Kreuzungspunkt der beiden Linien findet man
    dann ein "E". Diesen Buchstaben notiert man sich. Es ist der
    erste Klarbuchstabe der versteckten Mitteilung.

516 Jetzt weiter der Reihe nach: in unserem Beispiel kommt nun ein
    "U", das man wieder in der linken Leiste sucht. Dann kommt ein
    "Z", das man in der Leiste über der Tabelle sucht. Im Schnitt-
    punkt der beiden Linien steht in der Tabelle ein "R". Dies ist
    der zweite Buchstabe der Klar-Mitteilung.

517 Sinngemäss geht es jetzt so weiter, bis der letzte Buchstabe aus
    dem Briefbeispiel verbraucht ist.

518 Die vollständig entschlüsselte Mitteilung aus dem Briefbeispiel
    lautet dann also: "ERWATE NACHRICHT. Ende"

519 Mit dem Wort "Ende" ist die versteckte Mittelung zu Ende. Im
    Brief folgt dann nur noch harmloser Fülltext.

520 Anhand dieses Beispiels dürfte es nicht schwer sein, in eintreffen-
    den Briefen von mir, die versteckte Mitteilung zu entschlüsseln.

Zusammenfassung: Man muss sich also merken, daß in jedem Brief oder in
                jeder Karte, die mit Absender Carl Jäger oder Gerhard
                bei Euch eintrifft, eine Mitteilung nach obigen Bei-
                speil versteckt ist, sofern Ort und Datum angegeben
                ist.
                Ich schreibe nicht ohne Grund !
                In Briefen oder Karten ohne Ortsangabe und Datum ist
                zumindest ein offener herauszulesender Hinweis enthalten.


BND-Mikrat Nachrichtenübermittlung. BArch*428
3.5.1962 Herzlichen Dank für die lang erwartete Post (3 Briefe). Ich hatte
schon sorge um Sie und war wirklich erfreut wieder von Ihnen zu hören. Da
mir viel daran liegt, unsere Verbindung in beiden Richtungen zu verbessern,
habe ich einige Bitten und Fragen, die Sie bitte genau prüfen, befolgen bzw.
beantworten möchten:
1) Die neue Anschrift können Sie jetzt auch mit unsichtbarem Text anschreiben,
so wie Sie es in den letzten beiden Briefen bereits gemacht haben. Bitte diese
Briefe aber nur an Gregor adressieren. --- Den Namen Roloff nicht für den Ab-
sender benutzen. Einen beliebigen Namen wählen: Ort, Straße und Hausnummer
sollen existieren. Absenderort und Einwurfort sollen übereinstimmen oder sehr
nahe beieinanderliegen. In den letzten beiden Briefen hatten Sie den Absender
richtig mit Tinte geschrieben, die Hausnummer aber mit Kugelschreiber nachge-
tragen. Das kann auffallen, darum bitte auch die Hausnummer mit Tinte schrei-
ben. Wenn das unterwegs nicht möglich sein sollte, müssen Sie alles mit Kugel-
schreiber schreiben. --- Den G-Text (unsichtbaren Text) in Ihren Briefen aus-
führlich schreiben. Alle Anfragen und Mitteilungen nur unsichtbar schreiben.
Keine echten Mitteilungen - auch keinen Namen von Verwandten in den Tarntext
schreiben. --- Ich kann Ihren G-Text gut lesen. Die Verschlüsselung in den
letzten beiden Briefen war auch gut. Dank und Anerkennung dafür. Bitte weiter
so!
2) Ich habe die Möglichkeit, Ihnen Mitteilungen auf kleinen Bildern in 3 ver-
schiedenen Größen zu schicken. Bitte merken Sie sich die folgenden Unterschie-
de, die Übermittlungsart und die Art der Lesbarkeit genau und geben Sie Ant-
wort, welche Bilder Sie jetzt lesen können:
a) Bilder in der Größe wie diesen, welches Sie jetzt lesen. Ich schicke es zu-
   sammengefaltet im Puddingpulver. Lesbar mit Lupe. Diese Größe möchte ich
   allerdings nur ungern wieder senden, weil zu groß und evtl. auffallend.
b) Bildchen in Größe von ca. 5 x 5 Millimeter. Achtung! Im Puddingpulver die-
   ses Paketes befand sich versuchweise noch ein derartiges Bildchen mit glei-
   chem Text wie das Große. Versuchen Sie es mit guter Lupe zu lesen oder le-
   gen Sie es zwischen 2 dünne Glasplatten in das Mikroskop. Teilen Sie mit
   mit, ob Sie es lesen konnten. Es müßte klappen!
   Sie können Bildchen dieses Formats künftig im Puddingpulver erhalten.
   Ausserdem werde ich gelegentlich Ansichtskarten schicken, in denen Bildchen
   dieser mittleren Größe versteckt sind, ähnlich wie in den Fahrkarten, in
   die ich früher einmal Mitteilungen eingeklebt hatte. Bildchen befindet sich
   in der Briefmarken-Ecke, evtl. unter der Briefmarke, Karte dort sehr vor-
   sichtig aufspalten (Ecke nicht abreißen, Bildchen könnte beschädigt werden).
   Sollte das Bildchen festkleben, Postkarte mit dem Bildchen in Wasser legen
   und vorsichtig ablösen lassen. Leimreste mit Wasser und weichem Pinsel ent-
   fernen. Sie erkennen Ansichtskarten, die ein solches Bildchen haben, am
   ausgeschriebenen Monatsnamen im Datum am Textanfang (z.B.: 24. April 62).
   Diese Karten haben für irgendwelche Absprachen keine Bedeutung, es gilt
   dann nur der Text des Bildchens. Bei allen anderen karten immer deren Be-
   deutung prüfen!
c) Ganz kleine Bildchen, wie Sie sie im vorigen Jahre im Paket erhalten haben.
   Diese Bildchen sind nur mit Mikroskop lesbar. Bildchen dazu zwischen 2 dün-
   nen Glasplatten legen und dann in das Mikroskop klemmen. Mikroskop scharf
   stellen. Schrift erscheint schwarz auf hellem Grund. Alle Bildchen werden
   von mir vor Absendung auf gute Lesbarkeit geprüft. erscheint die Schrift
   in Spiegelschrift oder auf dem kopf stehend, Glasplatte mit Bildchen ent-
   sprechend umdrehen oder wenden. Immer weißes Papier unter Mikroskop legen,
   damit Bildchen nicht verloren geht!
   Diese ganz kleinen Bildchen würde ich Ihnen am liebsten schicken, weil sie
   im Puddingpulver am wenigstens auffallen. Haben Sie dort Bilder vom Vorjahr
   noch? Probieren Sie bitte nocheinmal, die Bilder zu lesen und schreiben Sie
   mir über den Erfolg.
Achtung! Je kleiner das Bildchen, desto sicherer ist es! Das nächste Paket
folgt. in ca. 4 Wochen. Schreiben Sie bis dahin, welche Bildgröße ich in das
Puddingpulver legen Soll. Teilen Sie mir auch Ihre Wünsche zum Paktinhalt mit
(G-Text).
3) Können Sie den Schnellzug D 199 von WEISSENFELS gegen 19 Uhr bis LEIPZIG
(an ca. 20.00 Uhr) benutzen? Prüfen Sie die Möglichkeit nach dem 1. Juni am
besten an Ort und Stelle und Antworten geben. Ich habe vor, Ihnen in einem siche-
ren Versteck dieses Zuges einen größeren Betrag Geld zu schicken. --- Bitte
ausführlich auf Platz und Heeresobjekt am Ort melden! --- Herzliche Grüße
bis zum nächsten Paket und alles Gute für Sie.
Päckchen Mocca Kaffee
Bild 1: Fotografische Sicherung des Containers
Kaffeebohne mit Mikrat
Bild 2: Das Mikrat ist untergebracht in einer Kaffeebohne.
Mikrat
Bild 3: Fotografische Dokumentation des Mikrates mit vergleichenden Maßen.
Inhalt des Mikrates
Bild 4: Inhalt des Mikrates, auf A7 vergrößert.

Inhalt:

          Kurzwellen - Konverter
          (mit losem Kabel)

 Verwendbar nur für den Anschluß an einen Superhet-Rundfunk-
 empfänger mit Mittelwellenbereich, der je eine Buchse für
 Antenne und Erde hat.

 1. Bedienungsanweisung an die Buchse für 2.Lautsprecher anschließen
    und den eingebauten Lautsprecher abschalten.

 2. Schwarzen Klinkenstecker des Kabels an die blanke, mit
    Schraubenmutter befestigte Buchse des Konverters bis zum
    Anschlag einführen.

 3. Roten Bananenstecker des Kabels in die Antennenbuchse,
    schwarzer Bananenstecker in die Erdbuchse des Empfängers
    stecken.

 4. Empfangsantenne mit guten Bananenstecker an die mit Isolier-
    ring versehenen Buchse des Konverters anschließen. Hierdurch
    schaltet sich der Konverter ein. Nach Gebrauch Ausschalten
    nicht vergessen!

 5. Frequenzstecker 1 bzw. 2 (nach Programm) in die Buchse des
    Konverters stecken.

 6. Konverterscheibe drehen, bis etwa der Wert 3,5 bzw. 4
    (nach Programm) auf weißen Farbpunkt eingestellt ist.

 7. Empfänger auf Mittelwellenbereich (MW) schalten und auf
    1500 kHz (200 m) einstellen.

 8. Abstimmknopf des Empfängers um 1500 kHz (200 m) herum
    feinfühlig drehen, bis Sender gehört wird. Dann am Konverter
    auf größte Lautstärke nachregeln. Bei Empfängern mit magisches
    Auge kann dieses als Abstimmanzeige mitbenutzt werden.

 9. Falls der Sender nicht gehört wird oder gestört ist,
    Frequenzstecker 1A bzw. 2A stecken und mit dem Empfänger
    zwischen 1400 und 1600 kHz bzw. zwischen 215 und 190 m
    den Sender wie unter Punkt 8 angegeben erneut suchen.

10. Beim Suchen des Senders muß die Möglichkeit einer ungenauen
    Empfängereichung berücksichtigt werden und deshalb bei Nicht-
    hören breiter nach links oder rechts gesucht werden.

11. Die eingebaute 4 Volt-Stabzelle reicht für ca. 200 Betriebs-
    stunden und kann nach Öffnen des Konverters (Bodenschraube
    lösen) ausgewechselt werden.
            Pluspol  = kleine Messingkappe: an Gehäuse
            Minuspol = Zinkboden: an gezackte Kontaktfeder