MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG CHIFFRIERSACHE! Vertrauliche Verschlußsache! VVS-Nr.: A 591 850 144. Ausfertigung A 040/1/332 BArch*73 Einrichtung und Kontrolle stationärer SFe-/Chiffrierstellen 1983
NACHWEIS ÜBER EINARBEITUNG VON ÄNDERUNGEN
Änderung | Einarbeitung | ||
Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
NACHWEIS ÜBER ZUGANG/ABGANG
Lfd. Nr. | Zugang Blatt | Abgang Blatt | Bestand Blatt | Datum | Signum | |
01 | 28 | Anfangs- bestand | ||||
NACHWEIS ÜBER VERNICHTUNG
Lfd. Nr. | Blatt | Vernichtet am: | Vernichtungsvermerk (Unterschriften) | |
Einführungsbestimmung zur A 040/1/332 1. Die Anleitung 040/1/332 Einrichtung und Kontrolle stationärer SFe-/Chiffrierstellen wird erlassen und tritt am 01. 12. 1983 in Kraft. 2. Die A 040/1/332 gilt auch für die Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und entsprechend für die Zivilverteidigung. 3. Die A 040/1/332 ist nur Kommandeuren und Stabschefs, denen SAS- und Chiffriereinrichtungen unterstehen, sowie Armeeangehörigen und Zivilbeschäftigten, die für den SAS- und Chiffrierdienst bestätigt oder verpflichtet sind, zugänglich zu machen. O.U., den 22.09.83 Chef Nachrichten Inhaltsverzeichnis Seite Übersichts- und Einführungsteil 1 Einleitung 7 I. Die Einrichtung von Chiffrierstellen 8 Die Auswahl der Betriebsräume 8 Die Sicherung der Betriebsräume 10 Die technische Ausrüstung der Betriebsräume 13 Die Abnahme der Betriebsräume 19 II. Das Herstellen der Betriebsbereitschaft 21 Die Montage der Geräte 21 Die Entfaltung des SFe-Teilnehmernetzes 23 Die Betriebs- und technische Dokumentation 28 III. Die Kontrolltätigkeit 33 Anlagen 1 Normativen für Tür- und Fenstergitter 41 2 Erdung eines SFe-Betriebsraumes (Variante) 42 3 Muster einer Schlüsselordnung 43 4 Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte 45 5 elektrisches Funktionsschema einer SFe-Stelle 46 6 Montageschema einer SFe-Stelle 47 7 Funktionsschema einer Alarmierungseinrichtung 48 Anhänge 1 Begriffsbestimmungen zur Erdung 50 2 Technische Forderungen für Akkumulatorenanlagen 52 (gemäß TGL 200-0653/02) Vom Autor hinzugefügte Dokumente: VS Begleit- und Grundkarte Ah Autor Einleitung 1. Die Anleitung 040/1/332 enthält die Zusammenfassung und Erläuterung aller Festlegungen der militärischen Bestimmungen, die für die Einrichtung von stationären Chiffrierstellen, SFe-Stellen und kombinierten SFe-/Chiffrierstellen (nach- folgend Chiffrierstellen) in den Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen, die dem Ministerium für Nationale Ver- teidigung, den Kommandos der Teilstreitkräfte, dem Kommando der Grenztruppen der DDR, den Kommandos der Militärbezirke, den Verbänden und Wehrbezirkskommandos direkt unterstellt sind sowie von analogen Einrichtungen der Zivilverteidigung zutreffen. Zur Einrichtung von Chiffrierstellen gehören die Auswahl, die Sicherung, die technische Ausrüstung, die Ausstattung mit Unterkunftsgeräten und die Abnahme der Betriebsräume. Für die Durchführung von Kontrollen in den Chiffrierstellen sind Anhalte in Form von Algorithmen vorgegeben. 2. Die Grundlagen für die Einrichtung von Chiffrierstellen und die Durchführung des Betriebsdienstes sind die Fest- legungen a) der Dienstvorschrift 040/0/015 SAS- und Chiffrierdienst Truppenteil; b) die Anleitung 040/1/327 Chiffrierbetriebsdienst; c) die Anleitung 040/1/325 SAS-Fernsprech- und Fernschreibbetriebsdienst; d) der Anleitung 040/1/009 Organisation des operativ-technische Dienstes auf Nachrichtenzentralen und e) der Stellenpläne und Ausrüstungsnachweise (STAN). 3. Die Grundlagen für die Ausstattung der Chiffrierstellen mit Unterkunftsgeräten, einschließlich Panzer- oder Stahl- blechschränken, sind die Objektausstattungspläne. I. Die Einrichtung von Chiffrierstellen Die Auswahl der Betriebsräume 4. Zur Erfüllung der Anforderungen an Betriebsräume für Chiffrierstellen und die Arbeit mit SAS- und Chiffrier- mitteln in diesen Räumen sind nachstehende Grundsätze einzuhalten: (1) Die Chiffrierstelle ist im Bereich der Nachrichten- zentrale oder in deren Nähe in einem anderen Gebäude unter- zubringen. In erster Linie sind dazu Räume im Stabsgebäude zu nutzen, um eine übersichtliche Verlegung der SFe-Teil- nehmernetzes zu erreichen und lange Meldewege zu vermeiden. (2) Die Fensterseite der Chiffrierstelle muß der Grenze der kontrollierten Zone (Objektgrenze) abgewandt sein. Der Ab- stand der Chiffrierstelle zur Grenze der kontrollierten Zone muß mindestens 15 m betragen. Dabei bildet der Fußpunkt an der Grenze der Kontrollierten Zone das Zentrum eines Kreisbogens mit einem Radius von mindestens 15 m (Bild 1). Die Entfernung zu Gebäuden, die von ausländischen Dienst- stellen genutzt werden, hat mindestens 100 m zu betragen. (3) Die Chiffrierstelle ist in einem solchen Bereich des Objektes bzw. des Gebäudes unterzubringen, in dem sich vor- wiegend Angehörige des Stabes oder der Nachrichtenzentrale bewegen und in dem keine öffentlichen Sprechstunden abge- halten werden sowie anderer Publikumsverkehr stattfindet. Das ist insbesondere in den Wehrkreiskommandos zu beachten. Zu berücksichtigen ist außerdem die Zweckbestimmung der Räume, die sich neben, über und unter der Chiffrierstelle befinden.
Bild 1 Abstand der Chiffrierstelle zur Grenze der kontrollierten Zone (Varianten) (4) In den Räumen der Chiffrierstelle dürfen keine Versor- gungsleitungen (außer Heizungsrohre für installierte Heizkör- per und Wasserleitungen) verlaufen, sich keine Hauptsiche- rungskästen, Fernsprechverteiler des Stabsnetzes und andere technischen Anlagen der Gebäudeausrüstungen befinden. Soll die Chiffrierstelle in Schutzbauwerken oder trümmersicheren An- lagen untergebracht werden, ist das Vorhandensein von Anlagen des Belüftungssystems (Zu- und Abluftkanäle) zulässig. Die dafür vorhandenen Wanddurchbrüche müssen so beschaffen sein, daß eine Informationsgewinnung oder Eindringen ausge- schlossen sind. 5. Für Chiffrierstellen, in denen Chiffrier- und SFe-Geräte betrieben werden, sind ein Chiffrierbetriebsraum und ein SFe-Betriebsraum sowie nach Möglichkeit ein Zwischenflur für Abfertigungszwecke vorzusehen. Diese Räume müssen neben- einander liegen, ein abgeschlossenes gesichertes Bereich bilden und nur durch eine Tür zugängig sein. Ein Notausgang ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Konsultation mit der zuständigen Stelle des MfS zu schaffen. Für Chiffrierstellen, in denen entweder nur Chiffriergeräte oder nur SFe-Geräte betrieben werden, wird nur ein Betriebs- raum benötigt. In diesem Fall ist bei der Auswahl des Be- triebsraumes die Möglichkeit einer späteren Erweiterung der Chiffrierstelle zu beachten. Unter Beachtung des Platzbedarfs sind auch Chiffrierstellen mit einem kombinierten SFe- und Chiffrierbetriebsraum möglich. Das Bild 2 zeigt drei mögliche Varianten einer Chiffrierstelle. Die Sicherung der Betriebsräume 6. Vor der Inbetriebnahme der SFe- und Chiffriergeräte sowie des SFe-Teilnehmernetzes ist die Abnahme der Betriebsräume durch einen Mitarbeiter des SAS- und Chiffrierdienstes der über- geordneten Führungsebene durchzuführen und zu protokollieren. 7. Die Räume für die Chiffrierstelle haben folgende Sicher- heitsbestimmungen zu entsprechen: (1) Die Eingangstür zur Chiffrierstelle muß aus Stahlblech mit einer Dicke von mindestens 3 mm und einem stabilen Rahmen bestehen. Besteht die Eingangstür aus Holz, ist sie zusätzlich durch eine Stahlgittertür zu sichern (Normative siehe Anlage 1). Diese Türen sind so zu befestigen, daß ein Aushängen im ge- schlossenen Zustand unmöglich ist. Die Stahlblech- bzw. Stahlgittertüren müssen so beschaffen bzw. montiert sein, daß sie auch von innen verschließbar sind.
Variante 1: Chiffrierstelle am Ende des Gebäudes |
Variante 2: Chiffrierstelle innerhalb des Gebäudes |
Variante 3: Chiffrierstelle mit kombiniertem SFe- Chiffrierbetriebsraum und |
Bild 2 mögliche Varianten einer Chiffrierstelle (2) Die Eingangstür ist mit einem Blindknopf und einem Schließblech aus Metall zu versehen, welches durch die Ver- wendung von Schloßschrauben, die von innen zu kontern sind, gegen eine Abnehmen von außen zu sichern ist. (3) Die Eingangstür und bei Vorhandensein die Stahlgittertür und bewegliche Fenstergitter sind mit Zylindersicherheits- schlössern des Sicherheitsgrades 9 aus der DDR-Produktion gemäß TGL 23182 zu versehen. Diese Schlösser dürfen nicht in eine Haupt- oder General- schlüsselanlage einbezogen sein. Die Eingangstür darf sich von außen nur mittels des Schlüssels öffnen lassen (Wechselschloß). Über alle Schlüssel ist anhand der Originalverpackung bei der Abnahme ein eindeutiger Nachweis zu erbringen. (4) In der Eingangstür oder in der Wand neben der Eingangstür ist ein von innen verschließbares Schalterfenster, das die Größe von 15 cm x 25 cm nicht überschreiten darf, zu schaffen. (5) Hinter der Eingangstür bzw. dem in der Wand eingebauten Schalterfenster ist ein Vorhang anzubringen, der zuverlässig den Einblick in das Innere des Raumes verhindert. Türen, die aus den Betriebsräumen direkt auf den Flur führen, sind innen zu polstern. (6) Die Fenster sind durch im Mauerwerk verankerte starre oder bewegliche Stahlgitter (siehe Anlage 1) zu sichern. Fenstergitter an Gebäuden der Leichtbauweise sind so zu be- festigen, daß ein Lösen von außen unmöglich ist. (7) Die Einsichtnahme in die Räume ist durch die Verwendung von undurchsichtigem Spezialglas oder Vorhängen vor den Fenstern zu verhindern. (8) Bei der Unterbringung von Chiffrierstellen in Gebäuden der Leichtbauweise sind die Wände der Betriebsräume schall- dämmend zu isolieren. Weitergehende Forderungen zur statischen Sicherheit sind ent- sprechend den örtlichen Verhältnissen festzulegen und zu realisieren. Die technische Ausrüstung der Betriebsräume 8. Zur technischen Ausrüstung des SFe-Betriebsraumes gehören: a) die Erdung, die Elektroinstallation und die Gleichstrom- versorgung; b) ein Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte, ein Pegelmeßgerät und ein Kanalentzerrer; c) die SFe-Vermittlung; d) der SFe-Ortsverteiler zur Aufnahme von 50 Doppeladern; e) der SFe-Fernverteiler zur Übernahme von - 4 x Vierdrahtleitung mit HVt/stationär auf Trennend- verschluß, - 1 x Vierdrahtleitung von der NF-Verteilung der statio- nären Funkstelle, - 1 x Vierdrahtleitung zur Übernahme eines Richtfunk- kanals/stationär, - 2 x Vierdrahtleitung zum Außenendverschluß für die Über- nahme von Kanälen mobiler kanalbildender Elemente. (Diese Aufzählung stellte eine mögliche Variante dar.) 9. Zur technischen Ausrüstung des Chiffrierbetriebsraumes gehören: a) die Elektroinstallation; b) die Erdung; c) die Linienstromversorgung. (Die Buchstaben b und c sind nur dann zutreffend, wenn Chiffriergeräte eingesetzt werden, die das Direktchiffrieren ermöglichen.) 10. Die Erdung für die Betriebsräume ist über die Erdungs- anlage des Objektes sicherzustellen. Der Erder ist über eine Erdungsleitung direkt mit der Erdungssammelleitung des Be- triebsraumes zu verbinden. Die dabei auszuführenden Verbin- dungen sind gemäß Bild 3 so zu sichern und zu verplomben, daß ein unkontrolliertes Auftrennen und Aufschalten unmöglich sind. Der Widerstand darf bei einem durch den Erder fließenden Strom 5 Ohm nicht überschreiten.
Bild 3 Verbindungen der Erdungsanlage 11. Die Erdungsanlage ist zum Nachweis der Funktionsfähigkeit und der Schutzgüte durch Angehörige der SAS- und Chiffrier- werkstätten halbjährlich im Sommer und im Winter zu kontrol- liern. Die Kontrollen der Erdungsanlage hat aus der Sicht- und elek- trischen Prüfung zu bestehen. (1) die Sichtprüfung muß umfassen: a) stichprobenartige Kontrolle des Zustandes der Erder und der Verbindungen im Erdboden sowie der Übergangsstellen der Erdungsleitungen in den Erdboden oder in die Funda- mente; b) Kontrolle des Zustandes der sichtbaren Erdungsleitungen sowie der Verbindungen und Anschlüsse einschließlich der Unversehrtheit der Verplombungen; c) Kontrolle des Potentialausgleiches. (2) Die elektrische Prüfung umfaßt die Ermittlung der Erdungs- spannung und der Erdungsimpedanz nach der Strom-Spannungs- Meßmethode. Die Messung mit mittelbarer Stromentnahme aus dem netz ist wie folgt durchzuführen: a) Der Hilfserder H ist nach Bild 4 so weit von der zu prüfenden Erdungsanlage E entfernt anzuordnen, daß keine gegenseitige Beeinflussung zwischen der Erdungsanlage und dem Hilfserder auftritt. Das ist der Fall, wenn sich ein konstanter Bereich in dem zu ermittelnden Kurvenverlauf ergibt. Zwischen der zu prüfenden Erdungsanlage E und dem Hilfserder H ist eine Wechselspannung anzulegen. b) Der Potentialverlauf ist durch Versetzen der Sonde S, aus- gehend von der Erdungsanlage in Richtung Hilfserder, ent- lang mindestens zweier im Winkel von 90° zueinander ver- laufender Trassen aufzunehmen, bis der konstante Bereich des Kurvenverlaufs ermittelt ist. c) Aus der Spannung U im Bereich des konstanten Kuvenverlau- fes und der Größe des über die Erdungsimpedanz fließenden Stromes I ist die Erdungsimpedanz ZE, sofern keine spe- zielles Erdungsmeßgerät zur Verfügung steht, nach Gleich- ung (1) zu ermitteln. ZE ≧ U / I (1)
Bild 4 Meßanordnung der Strom-Spannungs-Meßmethode d) Ist durch Bebauung oder durch erdverlegte metallene Leiter in der Nähe der zu prüfenden Erdungsanlage die Aufnahme des Kurvenverlaufes nach Buchstaben b nicht möglich, so ist die rückläufige Messung durchzuführen. Bei dieser Messung ist unter Beibehaltung der Meßanordnung nach Bild 4 die Sonde, ausgehend vom Hilfserder in Richtung Erder, so weit zu versetzen, bis der konstante Bereich ermittelt ist. (3) die Erstmessung der Erdungsimpedanz ist von dem betrieb durchzuführen und nachzuweisen, der die Erdungsanlage er- richtet, erweitert, geändert oder rekonstruiert hat. Das Prüfprotokoll ist bei der Abnahme des Betriebsraumes vorzulegen. 12. Im Betriebsraum ist eine Erdungssammelleitung so zu mon- tieren, daß die Länge der flexiblen Erdungsleitungen der Geräte nicht größer als 1 m ist. In der Anlage 2 ist die Erdung eines SFe-Betriebsraumes dar- gestellt. Nachstehende Querschnitte sind für die Erdungssammelleitung und die Erdungsleitung nicht zu unterschreiten: (1) Erdungssammelleitung Cu ≧ 10 mm2 Al ≧ 25 mm2 St33 ≧ 100 mm2 (2) Erdungsleitungen für den Anschluß der Geräte an die Erdungssammelleitung Cu ≧ 4 mm2 (außer SFe- und Chiffrier- geräte) Al ≧ 10 mm2 (für SFe- und Chiffrier- geräte) (3) Erdungsleitungen für die Verbindung der Erdungssammel- leitung und dem Erder Bandstahl, Rundstahl oder Stahlseil ≧ 50 mm2 13. Die Stromversorgung der Chiffrierstelle ist sicherzu- stellen durch a) die Netzspannung ~220 V/50 Hz eine Phase zur Speisung der Raumbeleuchtung, des Ladegleichrichters der Zentralbatterie, des automatischen Netzreglers NRA 220/20, der Fensterven- tilatoren und der Steckdosen zur allgemeinen Nutzung; b) eine stabilisierte Netzspannung ~220 V/50 Hz eine Phase über den automatischen Netzregler NRA 220/20 zur Speisung der Steckdose für den Anschluß der SFe- und Chiffrier- geräte; c) eine 24 V-Gleichspannung von einem Ladegleichrichter über einen Akkumulator, der den Bedingungen gemäß Anhang 2 entspricht; d) kann die unter Buchstabe c enthaltene Forderung nicht er- füllt werden, ist es gestattet, die 24 V-Gleichspannung aus einem zentralen Akkumulatorenraum unter Beachtung fol- gender Bedingungen zu entnehmen: - der Akkumulator darf nur zur Stromversorgung der Chif- frierstelle genutzt werden, - der Anschluß anderer Verbraucher ist verboten, - die technische Forderungen gemäß Anhang 2 sind einzu- halten; e) ein Linienstromanschluß, wenn der Einsatz von Chiffrier- geräten vorgesehen ist, die das Direktchiffrieren ermög- lichen. 14. Die Ausstattung der Räume der Chiffrierstelle mit Unter- kunftsgeräten und -textilien hat auf der Grundlage des be- stätigten Objektausstattungsplanes, der gemäß STAN und des Kataloges 061/3/001 Unterkunftsausstattung Normen zu erar- beiten ist, zu erfolgen. Danach ist für jeden Raum der Chiffrierstelle bzw. für die SAS- und Chiffrierzentrale folgende Grundnorm vorgesehen: ___________________________________________________________ Ausst. Bezugsgröße Nr. Bezeichnung ME Menge je 1130 Wandklappbett St. 1 Zentrale 1231 Akten-/Kleiderschrank St. 1 Raum 1237 Stahlblechschrank, klein St. 1 Raum 1330 Akten-/Radiotisch St. 1 Raum 1331 Schreib-Arbeitstisch St. 1 Raum 1333 Schreibmaschinentisch St. 1 Arbeitsplatz 1432 Drehstuhl St. 1 Arbeitsplatz 1433 Polsterstuhl mit Armlehne St. 1 Raum 2111 Haushaltsstaubsauger St. 1 Zentrale 3215 Arbeitsplatzleuchte St. 1 Arbeitsplatz 4114 PU-Schaumstoffmatraze, St. 1 Zentrale ganzteilig 4211 Dekorations-/Verdunklungs- Voll- 1 Fenster stoff schal Der Stahlblechschrank (Ausstattungs-Nr. 1237) ist mittels Steinschrauben an der Wand oder am Fußboden zu befestigen. 15. Befindet sich im Bestand des Truppenteils ein Chiffrier- gerätesatz, sind der Ausbau und die Nutzung der zur Aus- stattung des Chiffriergerätesatzes gehörenden Aktenvernich- tungsmaschine in der Chiffrierstelle statthaft. Der schnelle Einbau in den Chiffriergerätesatz nach Auslö- sung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft muß ge- währleistet sein. Die Abnahme der Betriebsräume 16. Vor der Abnahme der Betriebsräume für die Chiffrierstelle durch Vertreter der zuständigen Stelle des MfS und des SAS- und Chiffrierdienstes der übergeordneten Führungsebene sind folgende Bedingungen zu erfüllen: (1) die Realisierung aller Forderungen zur Raumsicherung; (2) der Abschluß der technischen Ausrüstung (Erdungsanlage, Stromversorgung), die Verlegung des SFe-Teilnehmernetzes, die Aufstellung der Gestellrahmen und deren Anschluß an die Er- dungssammelleitung sowie die Installation eines Linienstrom- anschlusses, wenn der Einsatz von Chiffriergeräten vorgesehen ist, die das Direktchiffrieren ermöglichen; (3) die Ausstattung mit Unterkunftsgeräten einschließlich der Aufstellung und Befestigung der Stahlblechschränke; (4) das Vorliegen aller Schlüssel für die Gittertür, die Eingangstür, die Stahlblechschränke und wenn vorhanden für bewegliche Fenstergitter; (5) das Vorliegen folgender Dokumente und Nachweisunterlagen: a) die vom Chef/Leiter Nachrichten der übergeordneten Füh- rungsebene bestätigte technische Dokumentation gemäß DV 040/0/015, Anhang 4; b) eine vom Stabschef bestätigte schriftliche Schlüssel- ordnung (Muster siehe Anlage 3); c) die Originalverpackung und die Garantieurkunde der ver- wendeten Zylindersicherheitsschlösser; d) ein vorbereiteter Übergabe/Übernahmebeleg für die Übergabe der Reserveschlüssel an den Stabschef. 17. Für die tägliche Abgabe beim OvD unterliegenden Schlüssel (je ein Schlüssel für die Gittertür, die Eingangs- tür und den Stahlblechschrank) ist ein stabiler Schlüssel- kasten aus Metall (genietet oder geschweißt) zu verwenden, der ein unbemerktes Öffnen ausschließt. Holzkästen mit genagelten Böden und durchsichtigen Deckeln sind unzulässig. Auf dem Schlüsselkasten ist eine Aufschrift anzubringen, die die Dienstgrade, die Namen und die Nummern der persönlichen Petschafte der Empfangsberechtigten sowie den Bestätigungsver- merk des Stabschef mit Dienstsiegelabdruck enthält, Aus der Aufschrift darf nicht zu erkennen sein, daß es sich um den Schlüsselkasten der Chiffrierstelle handelt. Er ist wie alle anderen Schlüsselkästen zu numerieren oder mit der Zimmer- nummer zu versehen. 18. Nach erfolgter Raumabnahme und bei Vorliegen es Abnahme- protokolls dürfen die Montage und Inbetriebnahme der SFe- und Chiffriergeräte erfolgen. II. Herstellen der Betriebsbereitschaft 19. Das Herstellen der Betriebsbereitschaft der Chiffrier- stelle erfolgt unmittelbar nach der Raumabnahme. Weitere Voraussetzungen und Handlungen sind: (1) die Übernahme der Chiffrier- und SFe-Geräte, der Schlü- selunterlagen gemäß den Schemata der Verbindungen, der Ver- schlußsachen und der Nachweisdokumente; (2) das Anlagen der Nachweise über eingegangene Begleitkarten, gegliedert nach VS-Grundkarten, VS-Begleitkarten, Schlüssel- mittelbestandskarten und Bestandsnachweiskarten für SAS- und Chiffriergeräte; (3) das Herstellen einer übersichtlichen Ablage der Ver- schlußsachen und der Schlüsselunterlagen im Stahlblech- schrank sowie der Reserven an Vordrucken und Verbrauchsma- terialien im Akten-/Kleiderschrank. Die Montage der Geräte 20. Die Chiffriergeräte sind nach den Festlegungen der ent- sprechenden Nutzungsanleitungen und Installationsvorschriften aufzustellen und in Betrieb zu nehmen. Für Chiffriergeräte, die das Direktchiffrieren ermöglichen, gelten nachstehende technische Sicherheitsbestimmungen: (1) Der Abstand der Chiffriergeräte und des Fernschreib- Endplatzes von den Wänden, anderen systemfremden Geräten, Anlagen und Kabeln (auch im Fußboden verlegte) sowie von Heizungs- und Wasserleitungsrohren muß mindestens 0,5 m betragen. (2) Alle Einzelgeräte des Chiffriergerätes und der Fern- schreib-Endstellentechnik (außer Fernschaltgerät) sind durch Massekabel untereinander zu verbinden und über eine Masse- platte an die Erdungssammelleitung anzuschließen. (3) Ein Chiffriergerät ist mit der Fernschreib-Endstellen- technik nur aus einer Netzsteckdose des Betriebsraumes zu betreiben. Die Verteilung hat mittels Mehrfachsteckdosen zu erfolgen. Das Betreiben weiterer Verbraucher an diesen Netz- steckdosen ist nicht gestattet. (4) Weitere Sicherheitsbestimmungen, wie Geräteabstände, Kabelführung und -abstände sowie Schirmungen u.a., sind gemäß den gerätegebundenen Installationsvorschriften zu realisieren. 21. Die SFe-Geräte sind in Gestellrahmen gemäß Anlage 4 zu montieren. Der Abstand der Rückwand des SFe-Gerätes zur Raumwand darf 0,5 m nicht unterschreiten. Zwischen dem Hauptblock und dem Bedienblock (Steuerpult) des SFe-Gerätes ist ein Abstand von mindestens 10 cm einzuhalten. 22. Das elektrische Funktionsschema eines SFe-Betriebsraumes untergliedert sich in die ortsseitigen und fernseitigen Elemente. (1) Zu den ortsseitigen Elementen gehören: a) der Ortsverteiler; b) die Verbindungskabel zwischen dem Ortsverteiler und der Vermittlung; c) das SFe-Gerät; d) die Verbindungskabel zwischen dem SFe-Gerät und der Ver- mittlung; e) das SFe-Teilnehmernetz; f) die Alarmierungseinrichtung des SFe-Teilnehmernetzes. (2) Zu den fernseitigen Elementen gehören: a) der Fernverteiler; b) die Verbindungskabel zwischen dem Fernverteiler und der Vermittlung; c) die Verbindungskabel zu den kanalbildenden Elementen; d) BPTNW, TAV, KTschCh u.a. Rufeinrichtungen einschließlich der Signaladern; e) alle anderen nicht im Absatz (1) aufgeführten Leitungen, Kabel und elektrotechnische Anlagen. (3) In der Anlage 5 ist die Variante eines elektrischen Funktionsschemas einer SFe-Stelle dargestellt. 23. Bei der Einrichtung des SFe-Betriebsraumes sind die Orts- und die Fernseite zu trennen. Die ortsseitigen Elemente sind grundsätzlich in einem Abstand von mindestens 0,5 m zu allen anderen Leitungen, Kable und sonstigen Nachrichten- und elektrotechnische Anlagen zu montieren. Der Ortsverteiler ist in einem Abstand von mindestens 1 m zum Fernverteiler zu montieren. In der Anlage 6 ist die Variante eines Montageschemas für eine SFe-Stelle dargestellt. 24. Die Geräte im SFe-Betriebsraum sind über Erdungsleitungen auf der Erdungssammelleitung zu erden (siehe Anlage 2 und 5). Außerdem sind in gleicher Weise zu erden (1) die Abschirmung der Verbindungskabel zwischen a) der Zentralbatterie und der Vermittlung; b) der Zentralbatterie und dem SFe-Gerät; c) der Zentralbatterie und der Alarmierungseinrichtung; (2) die Alarmierungseinrichtung; (3) der Pluspol der Zentralbatterie; (4) der Ladegleichrichter und (5) der automatische Netzregler NRA 220/20. Die Entfaltung des SFe-Teilnehmernetzes 25. Zum SFe-Teilnehmernetz gehören folgende Elemente: a) der Ortsverteiler im SFe-Betriebsraum; b) die Zwischenverteiler außerhalb des gesicherten Bereiches der Chiffrierstelle (Zwischenverteiler sind bei unbeding- ter Notwendigkeit zu verwenden, ansonsten sind die Teil- nehmeranschlußkabel vom Ortskabel zum SFe-Teil- nehmerapparat zu führen); c) die Verteileranschlußkabel (zwischen dem Orts- und Zwi- schenverteiler); d) die Teilnehmeranschlußkabel (zwischen dem Orts- bzw. Zwi- schenverteiler und dem SFe-Teilnehmerapparat); e) die SFe-Teilnehmerapparate; f) die Alarmierungseinrichtung. 26. Für die Entfaltung des SFe-Teilnehmernetzes gelten fol- gende Grundsätze: (1) Das SFe-Teilnehmernetz ist gesondert von anderen Nach- richten- und Stromversorgungsnetzen zu verlegen. Die gemein- same Nutzung von Kabeln, Verteilern und Endeinrichtungen des SFe-Teilnehmernetzes mit offenen Nachrichtenverbindungen ist verboten. (2) Das SFe-Teilnehmernetz ist innerhalb der kontrollierten Zone zu verlegen. Der Mindestabstand zur Grenze der kontrol- lierten Zone beträgt 15 m. (3) Als Teilnehmeranschlußkabel und Verteileranschlußkabel (nachfolgend Ortskabel) ist abgeschirmtes Kabel zu verwenden. Die Ortskabel sind in einem Abstand von mindestens 10 cm getrennt von allen anderen Kabeln und Leitungen zu verlegen. Die gemeinsame Verlegung ist in Ausnahmefällen (z.B. bei Mauerdurchbrüchen) auf einer Länge von maximal 4 m zulässig. Das Kreuzen mit anderen Kabeln und Leitungen ist nur im rechten Winkel zulässig. (4) Die Ortskabel sind so zu verlegen, daß ein unbefugtes Anschalten verhindert wird. Dazu sind a) die Ortskabel übersichtlich und separat zu führen und b) für den Orts- und die Zwischenverteiler Metallgehäuse (Briefkastenverteiler) zu verwenden, die wie folgt zu sichern sind: - zweimalige Verplombung der Tür (siehe Bild 5), - Sicherheitsschloß aus der DDR-Produktion, - Türkontakt der Alarmierungseinrichtung, - Erdung des Verteilergehäuses.
Bild 5 Verplombung der Tür eines Verteilers 27. In den Verteilern sind die nichtbelegten Teilnehmeran- schlußkabel abzuschalten, die freiwerdenden Durchschaltungen zu trennen und nichtbelegte Abgriffe abzulöten. Alle freien, nichtbelegten/nichtbeschalteten Adern sind an die Erschiene des Verteilers aufzulegen. 28. Alle Ortskabel und die SFe-Teilnehmerapparate sind von anderen Kabeln, Leitungen und elektrischen Endeinrichtungen mit direktem Ausgang aus der kontrollierten Zone in einem Abstand von mindestens 1 m zu verlegen bzw. aufzustellen. 29. Die SFe-Teilnehmerapparate sind durch die Betriebskräfte der Chiffrierstelle a) nur in solchen Räumen aufzustellen, die mindestens 15 m von der Grenze der kontrollierten Zone entfernt sind (siehe Bild 1); b) ohne Verteilerdose direkt an das Ortskabel anzuschließen, zu überprüfen und an der Verschraubung der Bodenplatte hart zu versiegeln; c) parallel zum Mikrofon und zu möglichen Diodenschaltungen des Fernhörers mit einem Kondensator C ≧ 0,01 µF zu be- schalten, wenn handelsübliche Tischapparate (Variant, W-63 a, Tesla u.a.) anstelle des P 170 Ä eingesetzt werden (siehe Bild 6); S A S d) mit der Bezeichnung 3 A C zu beschriften.
Bild 6 Beschaltung des Mikrofons und des Fernhörers der SFe-Teilnehmerapparate mit einem Kondensator 30. Beim Einsatz von Zwischenverteilern des SFe-Teilnehmer- netzes sind diese gegen unbefugtes Öffnen durch eine separate Alarmierungseinrichtung mit akustischer und optischer Signa- lisation im SFe-Betriebsraum zu sichern. Das Öffnen der Verteiler ist jeweils durch separate Schleifen- führung im Ortskabel getrennt zu signalisieren. Die Alarmierungseinrichtung besteht aus a) den Ruhekontakten in den Verteilern; b) den Signalisationsadern in den Ortskabeln und c) der Signalisationsschaltung mit den Signallampen, dem Wecker, den Relais und dem Rückstellschalter. Die Signalisationsschaltung ist in den Ortsverteiler einzu- bauen und durch die Zentralbatterie des SFe-Betriebsraumes zu speisen. Das Funktionsschema einer Alarmierungseinrichtung und ihre Elemente sind in der Anlage 7 enthalten. 31. Die Erdung des SFe-Teilnehmernetzes erfolgt über den Orts- verteiler, dessen Erdschiene über die flexible Erdungsleitung mit der Erdungssammelleitung des SFe-Betriebsraumes zu ver- binden ist (siehe Anlage 2). Dazu sind weiterhin a) die Schirmungen aller abgehenden Kabel auf die Erdschiene des Ortsverteilers aufzulegen; b) beim Einsatz von Zwischenverteilern die ankommenden Schirmungen auf deren Erdschiene aufzulegen und c) von den Erdschienen der Zwischenverteiler oder des Orts- verteilers die Erdpotentiale über die Schirmungen zu den SFe-Teilnehmerapparaten auf deren Erdklemmen zu schalten (nur P 170 Ä). Die Betriebs- und technische Dokumentation 32. Für die Ausstattung der Chiffrierstellen mit Verschluß- sachen des SAS- und Chiffrierdienstes, Vordrucken, Ver- brauchsmaterialien (Erstausstattung) und anderen Materialen werden die nachfolgenden Varianten als Anhalte vorgegeben. Diese Einteilung ergibt sich aus dem unterschiedlichen Be- stand der Chiffrierstellen gemäß STAN, ihrer Zweckbestimmung und dem Ausrüstungsgrad mit SFe- und Chiffriergeräten sowie anderen Mitteln der gedeckten Truppenführung. Typ A Chiffrierstelle, in der Chiffriergeräte eingesetzt und SFe-Geräte betrieben werden. Typ B Chiffrierstelle, in der Chiffriergeräte eingesetzt und manuelle Chiffrierverfahren angewandt werden. Typ C Chiffrierstelle, in der nur Chiffriergeräte einge- setzt werden. Typ D Chiffrierstelle, in der nur SFe-Geräte betrieben werden. ________________________________________________________________ Lfd.- Typ der Nr. B e z e i c h n u n g Chiffrierstelle A B C D 1 2 3 4 5 6 1. Militärische Bestimmungen 1.1. DV 040/0/015 SAS- und Chiffrierdienst x x x x 1.2. A 040/1/327 Chiffrierbetriebsdienst x x x 1.3. A 040/1/325 SAS-Fernsprech- und x x Fernschreibbetriebsdienst 1.4. Nutzungsanleitung zum Chiffriergerät x x x 1.5. Nutzungsanleitung zum SFe-Gerät x x 1.6. technische Beschreibung zum Chif- x x x friergerät 1.7. technische Beschreibung zum SFe-Gerät x x 1.8. Vorschrift über Ziffernadditions- x verfahren 1.9. Gebrauchsanweisung zum manuellen x Chiffrierverfahren 1.10. Wartungstechnologie zum Chiffrier- x x x gerät 1.11. Wartungstechnologie zum SFe-Gerät x x 1.12. A 040/1/008 Schalten, Prüfen und x x Messen von Nachrichtenkanälen (oder Auszüge) 1.13. Auszug aus dem Fernwahlverzeichnis x x x x (Teil A und Teil B) 1.14. Auszug aus dem Katalog einheitlicher x x x x Normen für die Nachrichtentruppe der Nationalen Volksarmee Teil D -SAS- und Chiffrierdienst- 2. Pläne, Schemata und Chiffriermittel 2.1. Auszug aus dem Plan der Gültigkeit x x x der Chiffriermittel (Teil A und Teil B) 2.2. Auszug aus dem Schema der Chiffrier- x x x verbindungen 2.3. Auszug aus dem Schema der SFe-Verbin- x x verbindungen/SFe-Verbindungsübersicht 2.4. Schlüsselunterlagen gemäß den organi- x x x x sierten Chiffrier- und SFe-Verbindungen 2.5. Chiffriermittel zum manuellen Chif- x frierverfahren (Code der NVA oder andere Codes, Substitutionstafeln u.a.) 2.6. Dienstanweisung für den diensthaben- x x x x den Chiffreur/SFe-Betriebsmechaniker 2.7. technische Dokumentation der SFe- x x stelle, des SFe-Teilnehmernetzes, der Erdung und der Alarmierungseinrichtung gemäß DV 040/0/015, Anhang 4 3. Nachweise 3.1. Bestätigungen zur Durchführung der x x x x Arbeit in SAS- und Chiffriereinrich- tungen 3.2. Abnahmeprotokoll für die Chiffrier- x x x x stelle 3.3. Schlüsselordnung (Schlüsselnachweis) x x x x 3.4. Liste oder Kartei der Unterschrifts- x x x berechtigen für Fernschreiben mit Unterschriftsproben und der Berech- tigung zur Anwendung von Dringlich- keitsstufen 3.5. Nachweis der angeschlossenen SFe- x x Teilnehmer 3.6. Nachweis der Gesprächszählungen x x 3.7. Störungsbuch x x 3.8. Spruchnachweis- und Betriebsbuch, x x x Vordruck-Nr.: NVA 40 171 3.9. technisches Betriebsbuch, x x Vordruck-Nr.: NVA 40 173 3.10. VS-Grund- und Begleitkarten, x x x x Vordruck-Nr.: NVA 36 201 und NVA 36 202 3.11. Schlüsselmittelbestandskarten, x x x x Vordruck-Nr.: NVA 40 153 3.12. Bestandsnachweiskarten für SAS- und x x x x Chiffriergeräte, Vordruck-Nr.: NVA 40 154 3.13. Verzeichnis eingegangener Begleit- x x x x karten, Vordruck-Nr.: NVA 36 205 3.14. Empfangsbestätigungen, x x x x Vordruck-Nr.: NVA 36 210 3.15. Gerätebegleithefte für Chiffriergeräte x x x x 3.16. Gerätebegleithefte für SFe-Geräte x x 3.17. Kontrollbuch für den Nachweis der x x x x Ergebnisse der Kontrollen von Vorge- setzten und der monatlichen Eigen- kontrollen (SFe-Teilnehmernetz und VS-Vollzähligkeit) 3.18. Nachweisbuch für technische Kontrol- x x x x len und Wartungen 3.19. Besucherbuch, Vordruck-Nr.: NVA 36 135 x x x x 3.20. Nachweis der Trainings mit den x x x Chiffrierverfahren (formlos) 3.21. Übernahmebelege für Sonderstempel KFD, x x x x persönliche Petschafte, Plombenzange und Plombenzangeneinsatz 3.22. Quittungsbuch für ausgehende VS-Dienst- x x x post, Vordruck-Nr.: NVA 36 211 3.23. Nachweis für Staats- und militärische x x x x Geheimnisse. Vordruck-Nr.: NVA 36 212 3.24. Nachweis der Kanalmessungen x x 4. Verbrauchs- und Büromaterial 4.1. Fernschreibformulare, Vordruck-Nr.: x x x NVA 40 800, NVA 40 801, NVA 40 802 4.2. Lochstreifenpapier x x x 4.3. Arbeitsblöcke für manuelle Chiffrier- x verfahren, Vordruck-Nr.: NVA 40 651 4.4. Sonderstempel KFD mit dem Kennbuch- x x x x buchstaben K (Metall- und Gummiaus- führung) 4.5. 1 Petschaft für die Verwendung inner- x x x x halb der Chiffrierstelle und persön- liche Petschafte für die Betriebs- kräfte 4.6. Plombenzange und Plombeneinsatz x x 4.7. Karteikasten für Karteikarten A5 und x x x x A6, Stempel (GVS, VVS, Chiffriersache), Stehordner, Schnellhefter, Locher, Heftmaschine, Schreibgeräte und andere Büromaterialien 4.8. Materialien für die Wartung der SFe- x x x x und Chiffriergeräte gemäß Wartungs- technologien 33. Durch den Oberoffizier Nachrichten oder den Leiter der Chiffrierstelle ist bis zur Herstellung der Betriebsbereit- schaft eine Dienstanweisung für den diensthabenden Chiffreur/ SFe-Betriebsmechaniker zu erarbeiten und durch den Stabschef zu bestätigen. In diese Dienstanweisung sind ausschließlich Regelungen zur Dienstdurchführung in der Chiffrierstelle gemäß den konkreten örtlichen Bedingungen und Besonderheiten zu treffen. Dazu gehören: (1) die Festlegung der tägliche Dauer der Dienstdurchführung in der Chiffrierstelle, der Zeit der Dienstübergabe/Dienst- übernahme, der Programmzeiten für die SFe-Verbindung und von Ausnahmeregelungen; (2) die Aufgabenstellung zur Entgegennahme, Kontrolle, Registrierung und Bearbeitung aller zu sendenden Fernschreiben sowie zur Bearbeitung und Zustellung empfangener Fernschreiben; (3) die Festlegungen zur Kontrolle der Verteiler des SFe- Teilnehmernetzes, der SFe-Teilnehmerapparate, der Erdungs- leitungen und der Verbindung mit dem Erder, der Petschierung/ Verplombung gesicherter Garagen sowie der Türen und Luken von abgestellten Chiffriergerätesätzen und Führungsfahrzeugen/ Funkstellen, die mit SFe-Geräten ausgerüstet sind; (4) die Handlungen nach Auslösung einer höheren Stufe der Ge- fechtsbereitschaft des /der SAS- oder /und Chiffriergerätesatzes/ -sätze aus dem Kfz-Park, das Beladen der Gerätesätze und die Art und Weise des Beziehens des Sammelraumes (dabei ist zu gewährleisten, daß SAS- und Chiffriergerätesätze nicht ohne Marschsicherungskräfte verlegt werden); (5) die Wohnanschriften und Rufnummern der Betriebskräfte der Chiffrierstelle sowie die Methoden ihrer Benachrichtigung und des Heranholens nach Auslösung einer höheren Stufe der Ge- fechtsbereitschaft; (6) die Handlungen beim Eintreten katastrophenähnlicher Er- eignisse, wie deren Meldung, die zeitweilige Umlagerung der SFe- und Chiffriergeräte, der Schlüsselunterlagen und der Verschlußsachen in einen dafür festgelegten Ausweichraum, die Sicherung während und nach der Umlagerung und andere erforder- liche Handlungen; (7) die Aufgabenstellung an die Betriebskräfte zu deren spe- zialfachlicher Weiterbildung in der Dienststellung. 34. Nach der Schaffung aller Voraussetzungen für die Herstel- lung der Betriebsbereitschaft haben die Aufnahme der Chiffrier- verbindung mit der Nachrichtenzentrale der übergeordneten Führungsebene durch ein chiffriertes Fernschreiben, das Her- stellen der SFe-Verbindung in der befohlenen Richtung bzw. das Eintreten in das befohlene SFe-Netz und die Meldung der Betriebsbereitschaft der Chiffrierstelle an den Leiter Nach- richten der Übergeordneten Führungsebene zu erfolgen. III. Die Kontrolltätigkeit 35. Zur Feststellung der Qualität des Betriebsdienstes und der Einhaltung der Anleitung für den Betriebsdienst sind in der Chiffrierstelle vorrangig zu überprüfen: (1) die Führung des Spruchnachweis- und Betriebsbuches, des technischen Betriebsbuches und der Gerätebegleithefte; (2) der Umgang mit Schlüsselunterlagen, deren Aufbewahrung, die termingemäße Vernichtung ungültiger Schlüsselunterlagen und von Zwischenmaterial sowie die Art und Weise der Ver- nichtung; (3) die Petschierung der Schlüsselkassetten der SFe-Geräte mit dem eingestellten Tagesschlüssel und die Aufbewahrung vorbereiteter Reserveschlüsselkassetten; (4) die Löschung von Tagesschlüsseln in den Schlüsselkasset- ten der SFe-Geräte und das Herstellen der geordneten Reihen- folge der Schlüsselscheiben auf der Achse von Reservesätzen der Chiffriergeräte nach Ablauf der Gültigkeit in den fest- gelegten Fristen; (5) die Übereinstimmung der im Schema angegebenen Chiffrier- und SFe-Verbindungen mit den tatsächlich vorhanden Schlüs- selunterlagen (Aktualität und Auffüllungsstand); (6) das Vorhandensein, die Zweckmäßigkeit, die Vollständig- keit und die Aktualität der Dienstanweisung des diensthaben- den Chiffreurs/SFe-Betriebsmechanikers; (7) die Durchführung aller im Plan der Gültigkeit der Chif- friermittel angewiesenen Handlungen einschließlich der ter- mingemäßen Vernichtung oder Rücksendung von Verschlußsachen und Schlüsselunterlagen; (8) die Erfüllung der im Ergebnis der letzten Kontrolle ge- stellten Aufgaben; (9) das Vorhandensein einer vom Stabschef bestätigten Liste oder Kartei der Unterschriftsberechtigten für zu sendende Fernschreiben mit Unterschriftsproben und der Berechtigung zur Anwendung von Dringlichkeitsstufen; (10) die Durchführung der monatlichen VS-Vollzähligkeitskon- trollen und der Wartung Nr. 3 an den SFe- und Chiffrier- geräten anhand der Kontrollnachweise; (11) die Art und Weise der Ablage der Verschlußsachen und der Schlüsselunterlagen im Stahlblechschrank sowie der Einhaltung des Verbots der gemeinsamen Ablage von Verschlußsachen und offenen Unterlagen; (12) die innere Ordnung und die Sauberkeit in der Chiffrier- stelle, im Akten-/Kleiderschrank und in den Schreibtisch- fächern; (13) die Einhaltung des Verbots der Aufbewahrung und Nutzung privater Fernseh-, Rundfunk-, Ton- und Bildaufnahmegeräten sowie der Lagerung von Zeitungen, Zeitschriften und anderen nicht für die Durchführung des Betriebsdienstes notwendigen Presseerzeugnissen; (14) der Auslastungszustand der Chiffrierstelle anhand einer Analyse des Fernschreibverkehrs und der geführten Gespräche über SFe-Verbindungen in einem bestimmten Zeitabschnitt; (15) die Führung des Besucherbuches. 36. Zur Feststellung des Ausbildungsstandes sind in der Chif- frierstelle zu überprüfen: (1) der Umfang und die Ergebnisse des persönlichen Trainings an den SFe- und Chiffriergeräten anhand des Trainingsnach- weises, die Durchführung der Weiterbildung gemäß dem Rahmen- programm anhand des Nachweisbuches für die Ergebnisse der Ausbildung, der erreichte Klassifizierungsstand und die Er- füllung der im Rahmen des sozialistischen Wettbewerbes einge- gangenen Verpflichtungen; (2) die Kenntnisse der Betriebskräfte durch Befragung in mündlicher oder schriftlicher Form nach ausgewählten Festle- gungen zum Betriebsdienst, zu den Sicherheits- und Geheim- haltungsbestimmungen sowie zum Einsatz der SFe- und Chiffrier- geräte; (3) die Art und Anzahl der erteilten Betriebsberechtigungen und deren Nachweis in den Wehrdienstausweisen der Betriebs- kräfte; (4) die Kenntnisse und Fertigkeiten des diensthabenden SFe- Betriebsmechanikers anhand der praktischen Durchführung des Übergangs auf den Reservekanal und der Eigenüberprüfung des SFe-Gerätes oder anderer Tätigkeiten; (5) die Kenntnisse und Fertigkeiten des diensthabenden Chif- freurs anhand der praktischen Durchführung der vollständigen Funktionsüberprüfung eines Chiffriergerätes oder Abnahme einer Kontrollübung. 37. Zur Feststellung des Zustandes der technische Sicherheit und der Raumsicherung sind in der Chiffrierstelle zu über- prüfen: (1) der Zustand, die Unversehrtheit und die Funktionstüchtig- keit aller Raumsicherungseinrichtungen und die Durchsetzung der Schlüsselordnung; (2) die akustische und optische Signalisation beim Öffnen der Verteilerkästen des SFe-Teilnehmernetzes; (3) die Abstände der SFe- und Chiffriergeräte zur Grenze des gesicherten Bereichs, zur Wand des Betriebsraumes und unter- einander gemäß den Anleitungen zu den Geräten sowie der orts- seitigen Elemente zu allen anderen Leitungen, Kabeln, son- stigen nachrichten- oder elektrotechnischen Anlagen und zum Fernverteiler der SFe-Stelle; (4) die monatliche Kontrollen der Zwischenverteiler und der SFe-Teilnehmerapparate anhand des Nachweises; (5) die Größe der Erdungsimpedanz, das Vorhandensein des Erdungsschemas und der Nachweis der Messung der Erdungs- impedanz; (6) die Verplombung bzw. Petschierung der Hauptblöcke der SFe-Geräte, der SFe-Vermittlung, der Rangierverteiler der Ortsseite (BAK), der Zwischenverteiler und des Anschlusses der Erdungsleitung an den Erder; (7) das Abnahmeprotokoll für den Betriebsraum/ die Betriebs- räume der Chiffrierstelle und die Realisierung der bei der Abnahme gestellten Aufgaben zur Beseitigung von Mängeln; (8) den Wartungszustand der SFe- und Chiffriergeräte und ihre Einsatzbereitschaft anhand der Durchführung der Funktions- überprüfung der Chiffriergeräte und der Eigenüberprüfung der SFe-Geräte; (9) der technische Zustand und die Art und Weise des Abstel- lens der Chiffriergerätesätze, der SFe-Gerätesätze und der Führungsfahrzeuge mit SFe-Geräten auf dem Kfz-Park; (10) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Vorhan- densein und bei der Nutzung gesicherter Garagen gemäß DV 040/0/015. 38. Die VS-Vollzähligkeit hat anhand nachstehender Nachweises zu erfolgen: a) VS-Grundkarten; b) VS-Begleitkarten; c) Schlüsselmittelbestandskarten; d) Bestandsnachweiskarten; e) Verzeichnis eingegangener Begleitkarten; f) Empfangsbestätigungen; g) Packzettel (für die Übergab von Verschlußsachen und Schlüsselunterlagen an Chiffrierorgane außerhalb der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR); h) Stücklisten mit den Bestandteilen der SFe- und Chiffrier- geräten sowie dem Inhalt der Ersatzteil- und Werkzeugsätze dieser Geräte; i) Nachweis für Staats- und militärische Geheimnisse für Ver- schlußsachen, die zeitweilig von der VS-Stelle des Stabes übernommen wurden. 39. Die Reihenfolge bei der VS-Vollzähligkeitskontrolle ist beliebig. Nachfolgend wird eine mögliche Variante beschrieben. (1) die Vollzähligkeitskontrolle der Verschlußsachen anhand der VS-Grund- und VS-Begleitkarten durch a) die Erfassung der Verschlußsachen durch gegenständliche Bestandsaufnahme und Vergleich mit den karteimäßigen Be- ständen nach Ausfertigungsnummern und der Blattzahl; b) die Überprüfung von Verschlußsachen, die durch Angehörige der Chiffrierstelle erarbeitet und angefertigt wurden gemäß DV 010/0/009; c) die Überprüfung von VS-Grundkarten, die durch Angehörige der Chiffrierstelle ausgestellt wurden, gemäß DV 010/0/009; d) die Überprüfung des Versandes von Verschlußsachen anhand der vom Empfänger unterschriebenen und gestempelten 2. Aus- fertigung der Empfangsbestätigung (rot) und die Signierung des Versandhinweises (Nummer der Empfangsbestätigung) auf den VS-Grund- oder VS-Begleitkarten; e) die Signierung der VS-Grund- und VS-Begleitkarten in der Rubrik für die VS-Jahresvollzähligkeitskontrolle mit Angabe der Jahreszahl, wenn die gegenständliche Bestandsaufnahme der Verschlußsachen mit den karteimäßigen Beständen über- einstimmt; f) die Überprüfung der VS-Grund- und VS-Begleitkarten ohne Bestand anhand der auf ihnen aufgetragenen Vernichtungs- vermerke und Versandhinweise (Nummern von Empfangsbestä- tigungen und Packzetteln oder Unterschriften bei direkter Übergabe); g) die Erfassung der bestandsführenden und der VS-Grund- und VS-Begleitkarten ohne Bestand durch gegenständliche Be- standsaufnahme und Vergleich mit den listenmäßigen Beständen nach VS- und Ausfertigungsnumern sowie Signierung in der SpalteKontrollvermerkedes Verzeichnisses eingegangener Begleitkarten; h) die Überprüfung der Vereinnahmung der VS-Begleitkarten in das Verzeichnis eingegangener Begleitkarten anhand der 1. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (grün); i) die VS-Begleitkarten und die Empfangsbestätigungen müssen die laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis einge- gangener Begleitkarten tragen. (2) die Vollzähligkeitskontrolle der Schlüsselunterlagen an- hand der Schlüsselmittelbestandskarten durch a) die Erfassung der Schlüsselunterlagen durch gegenständliche Bestandsaufnahme und Vergleich mit den karteimäßigen Be- ständen nach Typenbezeichnung, Serien- und Exemplarnummer; b) die Überprüfung der Entnahme- und Vernichtungsvermerke und Vergleich mit den gestrichenen Kenngruppen und den noch im Schlüsselheft/in der Schlüsselkassetten vorhandenen Tabel- len, Lochkarten oder Schlüssellochbänder; c) die Überprüfung der Vernichtungsvermerke für einzelne Schlüsselhefte oder Schlüsselkassetten auf den Schlüssel- mittelbestandskarten; d) die Signierung der Schlüsselmittelbestandskarte in der Ru- brik für die Jahresvollzähligkeitskontrolle mit Angabe der Jahreszahl, wenn die gegenständliche Bestandsaufnahme der Schlüsselunterlagen mit den karteimäßigen Beständen über- einstimmt; e) die Überprüfung des Nachweises über zurückgesandte Schlüs- selunterlagen anhand der vom Empfänger für die erhaltene Schlüsselmittelbestandskarte mit Anlage unterschriebenen und gestempelten 2. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (rot) und Signierung des Versandhinweises (Nummer der Empfangs- bestätigung) in der SpalteVerbleibdes Verzeichnisses eingegangener Begleitkarten; f) die Überprüfung der Schlüsselmittelbestandskarten ohne Be- stand anhand der auf ihnen aufgetragenen Vernichtungsver- merke; g) die Erfassung der bestandsführenden und der Schlüsselmit- telbegleitkarten ohne Bestand durch gegenständliche Be- standsaufnahme und Vergleich mit den listenmäßigen Bestän- den nach Registrier- und Ausfertigungsnummern sowie Sig- nierung in der SpalteKontrollvermerkdes Verzeichnisses eingegangener Begleitkarten; h) die Überprüfung der Vereinnahmung der Schlüsselmittelbe- standskarten in das Verzeichnis eingegangener Begleitkar- ten anhand der 1. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (grün); i) die Schlüsselmittelbestandskarten und die Empfangsbestäti- gung müssen die laufende Nummer der Eintragung im Ver- zeichnis eingegangener Begleitkarten tragen. (3) die Vollzähligkeitskontrolle der SFe- und Chiffriergeräte anhand der Bestandsnachweiskarten durch a) die Erfassung der SFe- und Chiffriergeräte, ihrer Bestand- teile, der Werkzeuge und der Ersatzteile durch gegenständ- liche Bestandsaufnahme und den Vergleich mit den kartei- und listenmäßigen Beständen nach Gerätenummern, Schlüssel- scheibennummern, Bezeichnungen der Gerätebestandteile und der Werkzeuge sowie der Ersatzteilnummern; b) die Überprüfung und die Signierung der Buchungsvorgänge anhand der Empfangsbestätigungen (1. und 2. Ausfertigung), wenn SFe- oder Chiffriergeräte zeitweilig an Werkstätten zur Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten übergeben waren; c) die Signierung der Bestandsnachweiskarten in der Rubrik für die VS-Jahresvollzähligkeitskontrolle mit Angabe der Jahreszahl, wenn die gegenständliche Bestandsaufnahme der Geräte und des Zubehörs mit den kartei- und listenmäßigen Beständen übereinstimmt; d) die Überprüfung des Nachweises abgegebener SFe- oder Chif- friergeräte anhand der vom Empfänger für die erhaltene Be- standsnachweiskarte mit Anlage unterschriebenen und ge- stempelten 2. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (rot) und die Signierung des Versandhinweises (Nummer der Emp- fangsbestätigung) in der SpalteVerbleibdes Verzeich- nisses eingegangener Begleitkarten; e) die Erfassung der Bestandsnachweiskarten durch gegenständ- liche Bestandsaufnahme und Vergleich mit den listenmäßigen Beständen nach Registrier- und Ausfertigungsnummern sowie die Signierung in der SpalteKontrollvermerkdes Ver- zeichnisses eingegangener Begleitkarten; f) die Überprüfung der Vereinnahmung der Bestandsnachwei- karten in das Verzeichnis eingegangener Begleitkarten anhand der 1. Ausfertigung der Empfangsbestätigung (grün); g) die Bestandsnachweiskarten und die Empfangsbestätigungen müssen die laufende Nummer der Eintragung im Verzeichnis eingegangener Begleitkarten tragen. 40. VS- Grund- und VS-Begleitkarten sowie Schlüsselmittelbe- stands- und Bestandsnachweiskarten ohne Bestand sind nach der Überprüfung als solche zu kennzeichnen, getrennt von den be- standsführenden Karten aufzubewahren und nach Ablauf der Auf- bewahrungsfrist auf Weisung des Kontrolloffiziers der über- geordneten Führungsebene zu vernichten. Fallen solche Karten in größerer Zahl an (über 50 Stück), sind diese zu einer Verschlußsache zusammenzufassen, zu ver- packen und mit einer VS-Nummer, der Ausfertigungsnummer und der Blattzahl zu beschriften. Die für die Verpackung Verant- wortlichen haben auf dem Umschlag mit Datumsangabe und Angabe der Nummer des für die Hartsiegelung verwendeten Petschaftes zu unterschreiben. Als Hinweis sind die VS-Nummer und die Nummer der Ausferti- gung des Paketes in der SpalteVerbleibdes Verzeichnisses eingegangener Begleitkarten einzutragen. Diese Hinweise sind nach der Überprüfung der einzupackenden Karten durch einen dafür Verantwortlichen zu signieren. 41. Militärische Bestimmungen, schriftliche Weisungen, vor- liegende Betriebsfernschreiben, abgeschlossene Betriebs- bücher, Schlüsselunterlagen und Nachweisdokumente ohne Bestand sind auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Wurden die vorge- schriebenen Aufbewahrungsfristen erreicht, ist eine schrift- liche Weisung zu deren Vernichtung mit Terminstellung im Kontrollbuch oder im Kontrollbericht zu geben. 42. Die Vollzähligkeitskontrolle der Sonderstempel des Kurier- und Feldpostdienstes mit dem KennbuchstabenK(Metall- und Gummiausführung), der persönlichen Petschafte und der Plombenzangeneinsätze ist anhand der Einnahme/Aus- gabebelege durchzuführen. Anlage 1 Normative für Tür- und Fenstergitter
Erläuterung: 1) - Vierkantstahl 16 x 16 mm ist auch möglich 2) - Flachstahl 5 x 35 mm oder größer 3) - alle Kreuzungspunkte geschweißt Anlage 2
SFe-Teilnehmernetz | |
Erläuterung: 1 - Erder 2 - Erdungsleitung 3 - Grenze des gesicherten Bereiches 4 - Erdungssammelleitung 5 - Erdungsleitung 6 - Ortsverteiler 7 - Vermittlung 8 - SFe-Gerät 1 9 - SFe-Gerät 2 10 - Gestellrahmen für SFe-Gerät 11 - Batterie 12 - Gleichrichter 13 - automatischer Netz- regler NRA 220/20 14 - Pegelmeßgerät P-321 15 - Fernverteiler 16 - Zwischenverteiler |
Erdung eines SFe-Betriebsraumes (Variante) Anlage 3 Muster einer Schlüsselordnung NATIONALE VOLKSARMEE ARTILLERIEREGIMENT 17 O.U., den . . . Chiffrierstelle Az.: 40 60 18 Bestätigt: Stabschef Name am . . . Dienstgrad S c h l ü s s e l o r d n u n g für die Chiffrierstelle des AR-17 1. Der Schlüsselkasten der Chiffrierstelle mit der Nr.: … unterliegt nach Dienst der Abgabe beim OvD. Der Schlüsselkasten der Chiffrierstelle darf nur ausgege- ben werden an (1) den Leiter der Chiffrierstelle Dienstgrad, Name, Petschaft-Nr.: … (2) den Chiffreur/Kraftfahrer Dienstgrad, Name, Petschaft-Nr.: … 2. Im Schlüsselkasten der Chiffrierstelle befindet sich: - 1 Schlüssel für die Stahlgittertür, Schloß-Nr.: …, - 1 Schlüssel für die Eingangstür, Schloß-Nr.: …, - 1 Schlüssel für den Stahlblechschrank, Schloß-Nr.: …, 3. Die Reserveschlüssel befinden sich in einem hartgesiegelten Umschlag (Petschaft-Nr.: …) gemäß Übergabe/Übernahme- beleg Nr.: … im persönlichen Stahlblechschrank des Stabschefs. gemäß den Angabe auf den ebenfalls einliegenden Original- verpackungen und Garantieurkunden der Schlösser befinden sich folgende Reserveschlüssel in diesem Umschlag: - 2 Schlüssel für die Stahlgittertür, Schloß-Nr.: …, - 2 Schlüssel für die Eingangstür, Schloß-Nr.: …, - 1 Schlüssel für den Stahlblechschrank, Schloß-Nr.: …, Name Dienstgrad Anlage 4 Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte
Anlage 5
Anlage 6 Montageschema einer SFe-Stelle
Erläuterung: 1 - SFe-Betriebsraum 11 - SFe-Teilnehmerapparate 2 - Verbindungstür zum 12 - Ladegleichrichter Chiffrierbetriebsraum 13 - Batterie 3 - Fenster 14 - Verteiler der Stromversorgung 4 - Ventilator 15 - automatischer Netzregler 5 - Fernverteiler 16 - Netzverteilung 6 - SFe-Geräte 17 - Leitungsführung zum HVt, stationär 7 - Vermittlung 18 - NF-Verteilung Fu, stationär 8 - Ortsverteiler 19 - NF-Verteilung RFu, stationär 9 - Zwischenverteiler 20 - Leitungsführung zum EV zur Über- 10 - SFe-Teilnehmernetz nahme von Fu-, RFu- und Draht- kanälen Anlage 7 Funktionsschema einer Alarmierungseinrichtung
Erläuterung: 1 - Metallgehäuse der Alarmierungseinrichtung 2 - Zwischenverteiler 3 - Schleifenführung im SFe-Teilnehmernetz AK - Alarmkontakt; T-Schließer; A, B -Alarmierungsrelais gekennzeichneter Zustand: AK geschlossen und Alarmierungs- relais gestartet Elemente der Alarmierungseinrichtung
Benennung | F u n k t i o n | B e s c h a f f u n g | B e m e r k u n g |
---|---|---|---|
Alarmkontakt | Ausführung als Ruhekontakt zur Kennzeichnung des Öff- nungszustandes des Ver- teilers | Drucktaste, klein ohne Sperrung nach TGL 3702 Art-Nr.: 1377321006 (ZAK) | Der Alarmkontakt ist in den Verteilern auf der den Scharnieren gegenüberlie- genden Seite zu montieren. |
Alarmrelais | Abbildung es Öffnungs- zustandes des zugeord- neten Verteilers | 24-Volt-Kleinrelais mit mindestens zwei Ruhe- und einem Arbeitskontakt, z.B.: NSF 30.4-024 nach TGL 200-3796/04 | |
Signallampe | Abbildung des Zustandes des Alarmrelais | 24-Volt-Anzeigelampe mit Fassung oder Signalklein- lampe mit Fassung | |
Schalter | Handabschaltung des Weckerstromkreises | Drucktaste mit Sperrung und mindestens einem Ar- beitskontakt und 24-Volt- Leuchtsignalisation des Tastenzustandes | |
Wecker | Akustische Abbildung des Öffnungszustandes des zugehörigen Verteilers | 24-Volt-Gleichstromwecker oder entsprechender akustischer Geber |
Anhang 1
Begriffsbestimmungen zur Erdung
1. Betriebserdung
Erdung eines Punktes des Betriebsstromkreises, die für den
ordnungsgemäßen Betrieb von Geräten oder Anlagen not-
wendig ist.
2. Erden
Herstellen einer leitenden Verbindung zwischen einem zu
erdenden Anlagenteil und der Erde über eine Erdungsanlage.
3. Erder
Elektrisch nicht isolierter Leiter, der direkt im Erdreich
oder in einem mit dem Erdreich verbundenen elektrisch leit-
fähigen Stoff, z.B. Beton, eingebettet ist.
4. Erdung
Gesamtheit aller Mittel und Maßnahmen zum Erden.
5. Erdungsanlage
Gesamtheit miteinander leitend verbundener Erder ein-
schließlich der Erdungsleitungen.
6. Erdungsimpedanz ZE (Erdwiderstand)
Wechselstromwiderstand zwischen der Erdungsanlage und der
Bezugserde bei Betriebsfrequenz.
7. Erdungsleitung
Leitung, die ein Anlagenteil mit einem Erder verbindet und
außerhalb des Erdungsreiches oder isoliert im Erdreich gelegt
ist.
8. Erdungssammelleitung (Erdungssammelschiene)
Erdungsleitung, an die mehrere zu Erden und/oder Be-
triebsmitteln führende Erdungsleitungen angeschlossen sind.
9. Hilfserder
Erder zum erdseitigen Anschluß des Erders zur Aufnahme
des Meßstromkreises bei der Erdungsmessung.
10. Potentialausgleich
Leitende Verbindung zwischen nicht zum Betriebsstromkreis
gehörende elektrotechnischen und anderen Anlagenteilen,
z.B. Erdungsanlage und/oder Schutzleiter zum Herstellen
gleichen Potentials an denselben.
11. Schutzerdung
Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung, die
durch unmittelbare Erdung eines nicht zum Betriebsstrom-
kreis gehörenden Teiles eines Betriebsmittels oder einer
Anlage erreicht wird.
Die in Klammern stehenden Begriffe sind gebräuchlich. Sie
entsprechen aber nicht den TGL.
Anhang 2
Technische Forderungen für Akkumulatoranlagen
(gemäß TGL 200 - 653/02)
1. Akkumulatoren geschlossener und/oder gasdichter Bauart
dürfen in Betriebsräumen aufgestellt und betrieben werden, wenn
die Akkumulatoren unter Verschluß stehen, mit isolierten Lei-
tungen angeschlossen und nur fachkundigen oder unterwiesenen
Betriebskräften zugänglich sind.
Darüber hinaus muß außer bei Akkumulatoren gasdichter Bauart,
mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) die Akkumulatoren dürfen nicht im Betriebsraum geladen
werden,
b) die Akkumulatoren dürfen nur unterhalb der Gasungsspannung
geladen werden, wobei die Betriebsräume durch fas Vorhan-
densein von Türen und Fenster und/oder Lüftungsöffnungen
für natürliche Lüftung ausreichend belüftet werden müssen;
c) die Leistung der Ladeeinrichtung darf 2000 W nicht über-
steigen.
2. Die zum Laden der Akkumulatoren verwendeten Ladeeinrichtun-
gen, z.B. Gleichrichtergeräte, müssen wechselstromseitig
galvanisch über Transformatoren vom Netz getrennt sein.
Vom Autor hinzugefügte Dokumente:Lit.-Nr.: 19/88 MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG A 040/1/354 Chiffriergerätesatz auf LO 2002 A -Wartung- 1987
Einführungsbestimmung zur A 040/1/354 Die Anleitung 040/1/354 -Chiffriergerätesatz auf LO 2002 A, Wartung- wird erlassen und tritt am 01.01.1988 in Kraft. O.U., den 11.12.1987 Chef Nachrichten
Inhaltsverzeichnis 0. Übersichts- und Einführungsteil 1. Allgemeine Festlegungen 2. Sicherheitsbestimmungen 3. Wartungsarbeiten 3.1. Übersicht über durchzuführende Wartungs- arbeiten 3.2. Technologische Reihenfolge der Durchführung der Wartungsarbeiten 4. Technologische Karten zum Durchführen der Wartungsarbeiten 4.1. Technologische Karte Nr. 1 Prüfen und Warten der Geräte und Einricht- tungen 4.2. Technologische Karte Nr. 2 Prüfen und Warten der Kabel und Kabel- eingänge 4.3. Technologische Karte Nr. 3 Prüfen und Warten der Akkumulatoren 4.4. Technologische Karte Nr. 4 Funktionskontrolle der Geräte und Einrich- tungen 4.5. Technologische Karte Nr. 5 Prüfen und Warten des Kofferaufbaus und der Ausrüstung sowie Prüfen der Einrichtungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brand- schutzes 4.6. Technologische Karte Nr. 6 Prüfen der Vollzähligkeit des Gerätesatzes sowie Warten des EWZ-Satzes 4.7. Technologische Karte Nr. 7 Messen der Normwerte des Gerätesatzes 1. Allgemeine Festlegungen Die Wartung des Gerätesatzes umfaßt: - die ständige Kontrolle des technischen Zustandes, - die planmäßige auszuführenden Arbeitsgänge und -stufen zum Erhalt der Einsatzbereitschaft und zum Verlängern der Nutzungsfrist, - vorbeugende Maßnahmen gegen Ausfälle während der Nutzung. Die rechtzeitige Durchführung und die volle Erfüllung der Wartungsarbeiten im Gesamtprozeß der Nutzung und Lagerung sind wichtige Bedingungen zum Gewährleisten einer ständigen Einsatz- und Gefechtsbereitschaft, zum Einhalten der gefor- derten technischen Normwerte und zum Erreichen der in mili- tärischen Bestimmungen festgelegten Nutzungsfrist. Bei der Wartung sind folgende allgemeingültigen Festlegun- gen einzuhalten: a) ausführen sämtlicher Arbeitsgänge und -stufen, die ent- sprechend der Wartungstechnologie festgelegt sind. Festgestellte Fehler und Mängel beseitigen bzw. Maßnah- men zu deren Beseitigung treffen; b) durchführen der Wartung Nr. 1 bis Nr .3, Nr. 5 und Nr. 6 am Gerätesatz. Art und Umfang der Wartungsarbei- ten sind im Abschnitt 3 angegeben. Methodik und Reihen- folge der Arbeiten enthalten die Technologischen Karten Nr. 1 bis Nr. 7 in den Abschnitten 4.1. bis 4.7.; c) Technologische Karten zum Warten des UKW-Funkgerätes R 105 M, des Feldfernsprechers FF 63 M (TA-57) sowie des Elektroaggregates BeET 1.5 sind in den Wartungs- technologien des jeweiligen Typs der Nachrichtenaus- rüstung enthalten. In dieser Anleitung werden lediglich Umfang und Reihenfolge der Wartungsarbeiten für diese Geräte angegeben; d) einschätzen der Effektivität der Wartungsarbeiten. Auf der Grundlage dieser Einschätzung sind Inhalt und Zeit der Arbeitsgänge und -stufen zu präzisieren bzw. zu korrigieren; e) Nachweis der Ergebnisse der Wartungen: - Wartung Nr. 1 im Betriebsbuch, - Wartung Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 im Nachweis- buch über Wartung und Kontrollen, - Wartung Nr. 5 und Nr. 6 im Begleitheft; f) durchführen der Wartungsarbeiten am Elektroaggregat BeET 1.5 und an Benzinheizung Typ 231 in Abhängigkeit von geleisteten Betriebsstunden (Motorstunden). Sie können zusammen mit den entsprechenden Wartungen des Gerätesatzes durchgeführt werden, wenn eine zeitliche Abweichung von ± 25 % nicht überschritten wird; g) durchführen der Wartung des Kfz entsprechend Festlegun- gen der Dienstvorschrift 054/0/001 -Kraftfahrzeugdienst-; h) der Zeitaufwand für eine Arbeitskraft zum Durchführen der einzelnen Wartungen ist in Tabelle 1 angegeben. Diese beinhaltet nicht die Zeiten für das Vorbereiten, Entfalten, Vorheizen und Instandsetzen der einzelnen Geräte des Gerätesatzes; i) zum Warten des Elektroaggregates BeET 1.5 sind entspre- chend den geleisteten Motorstunden, zusätzlich zu den Zeiten der Tabelle 1, nachstehende Wartungsstunden zu planen: - nach 50 Motorstunden 1,5 Stunden - nach 100 Motorstunden 2,5 Stunden - nach 200 Motorstunden 4,0 Stunden - nach 400 Motorstunden 6,0 Stunden Tabelle 1 Zeitberechnung für eine Arbeitskraft
Wartung Nr. | Periodizität | Stunden |
1 | täglich bzw. nach jedem Einsatz | 3 |
2 | wöchentlich | 6 |
3 | monatlich | 12 |
5 | halbjährlich | 20 |
6 | jährlich | 30 |
2. Sicherheitsbestimmungen Um Durchführen der Wartungsarbeiten am Gerätesatz ist nur der Personalbestand zuzulassen, der über gefestigte prak- tische Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Nutzung und Wartung verfügt, die betreffenden Sicherheitsbestim- mungen sowie die Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes (GAB) kennt und entsprechend den mili- tärischen Bestimmungen aktenkundig belehrt ist. Leichtfertiger oder unsachgemäßer Umgang mit der Technik, Nichteinhalten der Anleitung zur Nutzung sowie Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen oder die Bestimmungen des GAB können die Gesundheit der Armeeangehörigen der Nachrichtentruppe gefährden bzw. zum Ausfall der Technik führen. Beim Warten des Gerätesatzes sind die allgemeinen Sicher- heitsbestimmungen der Nutzung, Instandhaltung und Lagerung der Nachrichtenausrüstung einzuhalten. Es sind zusätzlich folgende gerätebezogenen Bestimmungen zu beachten und ein- zuhalten: a) vor Inbetriebnahme des Gerätesatzes ist der Aufbauplatz so zu wählen, daß für Kabelzuführungen, Erdungen und Stromversorgungen die in der Anleitung zur Nutzung an- gegebenen Mindestabstände eingehalten werden; b) beim Erden des Gerätesatzes: - an Erdungsklemmen des Kfz ist eine Schutzerde anzu- schließen. Richtiger Anschluß (Sicherheit, Zuverläs- sigkeit) ist vor Anschließen einer externen Spannungs- quelle bzw. vor Anlassen des Elektroaggregates BeET 1.5 zu prüfen. bei Notwendigkeit Widerstandsmessung durch- führen, - vor Inbetriebnahme kontrollieren, daß leitende Ver- bindungen zwischen Kfz und Gehäuse besteht. Wird trotz angelegter Schutzerde eine Spannung beim Berühren des Fahrzeuges festgestellt, ist die Stromversorgung des Gerätesatzes auszuschalten. Diese erst nach Beseiti- gung des Fehlers wieder einschalten, - überprüfen, ob alle Geräte und Anlagen mit der Erdungs- klemme galvanisch verbunden sind; c) beim Herstellen des Anschlusses an externe Stromversor- gung: - Anschluß von zwei Angehörigen der Nachrichtentruppe ausführen. Arbeit an spannungsführenden Teilen oder Anlagen mit Spannungen größer als 60 Volt ist verboten, - nur genormte Steckverbinder bzw. Anschlußelemente ver- wenden, die der geforderten Revision des laufenden Jahres unterzogen waren. Herstellen behelfsmäßiger Verbindungen ist verboten; - Isolationswerte der Stromzuführungskabel und -leitungen (bis 1000 Volt Nennspannung) einhalten, - vor Herstellen des Anschlusses sind Anschlußstelle und verwendete Zuleitung auf ihre Eignung (Belastbarkeit, Isolation, Adernquerschnitt, Anschlußort) zu prüfen. Anschluß an Fremdnetze, von denen keine Angaben vor- liegen (Stromart, Spannung, Frequenz), ist verboten, - Klemmverbindung nur im spannungslosen Zustand her- stellen. Es ist verboten, an eine spannungsführende Freileitung bzw. an einen unter Spannung stehenden Verteiler anzuschließen, - Stromzuführungskabel zuerst am Gerätesatz und danach an der externen Stromversorgung anzuschließen, dabei be- achten, daß alle Schalter zur Stromversorgung von Ge- räten und Anlagen auf "AUS" zu schalten sind, - bei Spannungsausfall und angeschlossener externer Stromversorgung sind sämtliche Arbeiten beliebiger Art auf dem Gerätesatz verboten; d) bei Arbeit mit Benzinheizung Typ 231, zur Vermeidung von Vergiftungserscheinungen im Kofferaufbau durch er- höhte Konzentration von Verbrennungsgasen: - Nutzen der Benzinheizung Typ 231 ist nur bei streng- ster Einhaltung der entsprechenden Anleitung zur Nutzung gestattet, - bei Undichtheit des Kraftstoffsystems, insbesondere im Heizungsfach, ist Inbetriebnahme der Benzinheizung Typ 231 verboten, - nach durchgeführten Instandsetzungen am Kraftstoff- system ist Benzinheizung Typ 231 erst nach gründlichem Austrocknen des Heizungsfaches in Betrieb zu nehmen, Feuerlöscher muß sich dabei in greifbarer Nähe befin- den, - vor Inbetriebnahme der Benzinheizung Typ 231 ist Klappe der Absaugvorrichtung zu öffnen. Inbetriebnahme bei geschlossener Klappe bzw. bei Ausfall der Absaugvor- richtung ist verboten, - Benzinheizung Typ 231 darf nach Ausschalten erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn beide Signallampen erloschen sind, - bei Dauerbetrieb ist der Kofferaufbau jeweils nach 2 Stunden wie folgt zu lüften: · Tür öffnen und ca. 10 Minuten Tischlüfter einschalten, · vor Marschbeginn Benzinheizung Typ 231 ausschalten und ca. 15 Minuten Tischlüfter einschalten, - bei Rauchentwicklung aus Austrittsrohr der Benzinhei- zung Typ 231 ist diese sofort auszuschalten, - periodisch kontrollieren, daß Verbindungsmuffen der Heizungsrohre dicht sind, - im Fach der Benzinheizung Typ 231 dürfen sich keine Fremdkörper befinden (Putzlappen, metallische Gegen- stände), - es ist verboten, bei eingeschalteter Benzinheizung Typ 231 Kraftstoff nachzufüllen, - Methoden zur Bestimmung des Co-Gehaltes im Kofferauf- bau ist aus Anlage 1 ersichtlich; e) bei der Arbeit am Elektroaggregat BeET 1.5: - vor jeder Inbetriebnahme Zuverlässigkeit der Erdver- bindung mit dem Rahmen des Elektroaggregates BeET 1.5 kontrollieren, Erdübergangswiderstand darf 25 Ω nicht übersteigen (Anlage 2), - an Verbindungsstellen (Erdstecker/Erde, Gestell usw.) vorhandene Farbreste, alte Schmiermittel oder Korro- sionsansätze beseitigen; f) beim Warten der Akkumulatoren: - bei sämtlichen Arbeiten alle vorbeugenden Schutzmaß- nahmen treffen, damit Elektrolyt nicht auf die Haut oder Kleidung gelangt. bei Augenverletzungen mit Was- ser spülen und unverzüglich Arzt aufsuchen, - beim Reinigen und Prüfen ist Schutzkleidung zu tragen, - bei den Arbeiten dürfen keine metallischen Gegenstän- de auf die Zelle gelegt werden, - es ist verboten, das Aräometer bzw. den Glasstab nach- einander zum Prüfen der Elektrolytedichte bzw. des Standes von Lauge und Säure zu verwenden; g) beim Durchführen von Wartungsarbeiten im eingeschalte- ten Zustand ist es verboten: - ohne entsprechende Schutzmittel (Gummimatten, -hand- schuhe, Werkzeug mit isolierten Handgriffen) zu ar- beiten, - Stromzuführungskabel an- bzw. abzuklemmen, - Sicherungen und andere Bauelemente zu wechseln oder Abdeckungen zu entfernen, - Lötarbeiten durchzuführen, - das Vorhandensein von Spannungen an Klemmen und Lei- tungen mit den Händen oder leitenden Gegenständen zu prüfen, - die innere Verdrahtung zu kontrollieren sowie die Ge- räten zu reinigen, - verdrehte oder geknickte Verbindungsleitungen und Kabel zu verwenden. Sämtliche Fehler sind durch einen ausgebildeten Mecha- niker zu beseitigen. Dieser muß auf isolierten Materia- lien stehen, isoliertes Werkzeug benutzen und entspre- chend der Notwendigkeit Schutzhandschuhe tragen. Es ist verboten, bei Wartungs- und Instandsetzungsar- beiten Fingerringe, metallische Armbänder oder ähn- liches zu tragen. 3. Wartungsarbeiten 3.1. Übersicht über durchzuführende Wartungsarbeiten
Arbeitsgänge und -stufen | Erläuterungen | Wartung Nr. | ||||||
Techn. Karte | Abschn. | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
a) | Chiffriergerätesatz | |||||||
Prüfen und Warten der Ge- | TK-Nr.1 | 4.1.2. | ||||||
räte und Einrichtungen: | ||||||||
- Prüfen äußerer Zustand | x | x | x | x | x | |||
- Reinigen Geräte und | 4.1.3. | x | x | x | ||||
Einrichtungen | ||||||||
Prüfen und Warten der Ka- | TK-Nr.2 | 4.2 | x | x | x | |||
bel und Kabeleingänge | ||||||||
Prüfen und Warten der | TK-Nr.3 | 4.3.2. | ||||||
Akkumulatoren: | ||||||||
- Prüfen äußerer Zustand | x | x | x | x | x | |||
und Reinigen der Zellen- | ||||||||
gehäuse | ||||||||
- Prüfen und Warten | 4.3.3. | x | x | x | ||||
der Füllverschlüsse | ||||||||
- Prüfen Klemmverbin- | 4.3.4. | x | x | x | x | x | ||
dungen und Anschluß- | ||||||||
kabel | ||||||||
- Fetten Akkumulatoren- | 4.3.5. | x | x | x | ||||
zellen und Streichen | ||||||||
Zellengehäuse/Käfige | ||||||||
- Messen Klemmspannung | 4.3.6. | x | x | x | x | x | ||
- Prüfen Zellenspannung | 4.3.7. | x | x | x | ||||
- Prüfen Elektrolytdichte | 4.3.8. | x | x | x | ||||
- Prüfen Elektrolytstand | 4.3.9. | x | x | x | ||||
- Prüfen Elektrolyt | 4.3.10. | x1) | ||||||
- Wechseln Elektrolyt | 4.3.11. | x1) | ||||||
1) = Ist nur von dafür ausgebildetes Personal durchzuführen! | ||||||||
Funktionskontrolle der | TK-Nr.4 | |||||||
Geräte und Einrichtungen: | ||||||||
- Prüfen Anliegen | 4.4.2. | x | x | |||||
Betriebsspannung | ||||||||
- Prüfen Funktions- | 4.4.3. | x | x | x | ||||
fähigkeit | ||||||||
Prüfen und Warten des | TK-Nr.5 | |||||||
Kofferaufbaus und der | ||||||||
Ausrüstung sowie Prüfen | ||||||||
der Einrichtungen des GAB: | ||||||||
- Erdungseinrichtungen | 4.5.2. | x | x | |||||
- Arbeitsschutzmittel | 4.5.3. | x | x | |||||
Sanitätskasten | ||||||||
- Brandschutzmittel | 4.5.4. | x | x | |||||
- Prüfen Funktionsfähig- | 4.5.5. | x | x | x | ||||
keit und Warten Benzin- | ||||||||
heizung Typ 231 | ||||||||
- Prüfen und Warten der | 4.5.6. | x | x | x | ||||
elektischen Heizung | ||||||||
- Prüfen Beleuchtungs- | 4.5.7. | x | x | x | ||||
und Blockierungssystem | ||||||||
- Prüfen Betriebsbereit- | 4.5.8. | x | x | x | ||||
schaft Ventilatoren | ||||||||
- Prüfen Betriebsbereit- | 4.5.9. | x | x | x | ||||
schft Aktenvernichtungs- | ||||||||
maschine (AVM) | ||||||||
- visuelle Durchsicht, Rei- | 4.5.10. | x | x | |||||
nigung Kofferaufbau | ||||||||
- Beseitigung Lach- und | 4.5.11. | x | x | |||||
Farbschäden am Koffer- | ||||||||
aufbau | ||||||||
- Prüfen Zustand Fahrzeug- | 4.5.12. | x | x | |||||
und Batteriekästen | ||||||||
Prüfen Vollzähligkeit und | TK-Nr.6 | |||||||
Zustand des Gerätesatzes | ||||||||
sowie Warten EWZ-Satzes: | ||||||||
- Prüfen Vollzähligkeit | 4.6.2. | x | x | |||||
des Gerätesatzes | ||||||||
- Warten der Teile des | 4.6.3. | x | x | |||||
EWZ-Satzes | ||||||||
- Prüfen Vollzähligkeit | 4.6.4. | x | x | x | ||||
Dokumentensatz und Füh- | ||||||||
ren Begleitdokumente | ||||||||
Messen der Normwerte des | TK-Nr.7 | |||||||
Gerätesatzes: | ||||||||
- Ansprechen Netzschutz- | 4.7.2. | x | x | |||||
automat Typ FI 40.4-100N3 | ||||||||
- Widerstand Erdungs- und | 4.7.3. | x | ||||||
Abschmiereinrichtung | ||||||||
- Isolierwiderstand | 4.7.4. | x | ||||||
Geräteverkabelung | ||||||||
b) | UKW-Funkgerät R 105 M | siehe Wartungstechnologie | ||||||
UKW-Funkgerät | ||||||||
Prüfen äußerer Zustand | TK-Nr.1 | 4.1. | x | x | x | x | x | |
und Reinigen Gehäuse | ||||||||
Prüfen Funktionsfähigkeit | TK-Nr.2 | 4.2. | x | x | x | x | x | |
Messen Normwerte: | TK-Nr.3 | |||||||
- Messen Stromaufnahme | 4.3.2. | x | x | |||||
bei Arbeit mit | ||||||||
Äquivalent | ||||||||
- Messen Empfangs- | 4.3.3. | x | x | |||||
empfindlichkeit | ||||||||
- Messen Treffsicherheit | 4.3.4. | x | ||||||
und Eichgenauigkeit | ||||||||
- Messen Frequenzhub | 4.3.5. | x | ||||||
- Messen Modulations- | 4.3.6. | x | ||||||
empfindlichkeit | ||||||||
- Messen Stromaufnahme in | 4.3.7. | x | ||||||
verschiedenen Betriebs- | ||||||||
arten | ||||||||
c) | Feldfernsprecher FF 63/ | siehe Wartungstechnologie | ||||||
TA-57 | Feldfernsprecher | |||||||
Prüfen und Warten des | TK-Nr.1 | |||||||
Feldfernsprechers: | ||||||||
- Prüfen äußerer Zustand | 4.1.2. | x | x | x | ||||
- Reinigen und Warten des | 4.1.3. | x | x | x | ||||
Feldfernsprechers | ||||||||
- Reinigen Geräteeinsatz | 4.1.4. | x | x | |||||
Prüfen Funktionsfähigkeit | TK-Nr.2 | 4.2. | x | x | x | |||
Normwertmessung: | TK-Nr.3 | |||||||
- Messen Isolations- | 4.3.2. | x | ||||||
widerstand | ||||||||
- Messen überbrückbarer | 4.3.3. | x | ||||||
Dämpfung für Ruf | ||||||||
- Messen überbrückbarer | 4.3.4. | x | ||||||
Dämpfung für Sprache | ||||||||
d) | Elektroaggregat BeET 1.5 | siehe A 040/1/831 | ||||||
Prüfen äußerer Zustand | TK-Nr.1 | 4.1.2. | ||||||
und Warten Elektroaggregat: | ||||||||
- Prüfen Zustand und Be- | x | x | x | x | x | |||
festigung der Einsatz- | ||||||||
teile und Baugruppen | ||||||||
sowie Reinigung Elek- | ||||||||
troaggregat | ||||||||
- Kontrollieren TS-Auf- | 4.1.3. | x | x | x | x | x | ||
füllung | ||||||||
- Kontrollieren Funktions- | 4.1.4. | x | x | x | ||||
fähigkeit Elektroaggregat | ||||||||
- Prüfen und Ausbessern | 4.1.5. | x | x | |||||
Farbanstrich | ||||||||
Prüfen und Warten der Bau- | TK-Nr.2 | |||||||
gruppen des Zweitakt- | ||||||||
Motors: | ||||||||
- Prüfen und Warten Dreh- | 4.2.2. | x | x | |||||
zahlregler und Starter | ||||||||
- Warten Zündanlage und | 4.2.3. | x | x | |||||
Einstellen Kontaktabstand | ||||||||
am Unterbrecher | ||||||||
- Einstellen Vorzündung | 4.2.4. | x | ||||||
- Säubern, Prüfen, Ein- | 4.2.5. | x | x | |||||
stellen Elektrodenab- | ||||||||
stände der Zündkerzen | ||||||||
- Warten Luftfilter | 4.2.6. | x | x | x | ||||
- Reinigen Kraftstoff- | 4.2.7. | x | x | |||||
anlage | ||||||||
-Reinigen Auspuffanlage | 4.2.8. | x | ||||||
Prüfen und Reinigen des | TK-Nr.3 | |||||||
Motorblockes und seiner | ||||||||
Teile: | ||||||||
- Prüfen Sitz des Kolben- | 4.3.2. | u. 2. alle | ||||||
bolzen im Kolben und | 400 Motor- | |||||||
am Pleul | stunden | |||||||
- Prüfen Pleullagerung | 4.3.4. | alle 400 | ||||||
Motorstunden | ||||||||
- Prüfen Zylinder und | x | x | ||||||
Zylinderkopfbefestigung | ||||||||
Prüfen und Warten des | TK-Nr.4 | |||||||
Generators | ||||||||
- Prüfen Zustand Generator, | 4.4.2. | x | ||||||
Warten Schleifringe/Kommu- | ||||||||
tator, Bürstenhalterung | ||||||||
und Bürsten | ||||||||
- Warten Wälzlager des Ge- | 4.4.3 | alle 3 Jahre | ||||||
nerators, Demontieren | ||||||||
und Montieren Elektro- | ||||||||
aggegat | ||||||||
Kontrollieren der Nutzungs- | TK-Nr.5 | |||||||
dokumente und Warten des | ||||||||
EWZ-Satzes | ||||||||
- Kontrolle Nutzungsdoku- | 4.5.2. | x | x | x | x | x | ||
mente | ||||||||
- Kontrolle Vollzählig- | 4.5.3. | x | x | x | x | x | ||
keit und Warten EWZ-Satzes | ||||||||
Messen der Normwerte des | TK-Nr.6 | 4.6. | x | x | ||||
Elektroaggregates BeET 1.5 |
3.2. Technologische Reihenfolge der Durchführung der Wartungsarbeiten Beim Durchführen der Wartungsarbeiten sind die Abschnitte der Technologischen Karten entsprechend der in der Tabel- le 2 angegebenen Reihenfolge abzuarbeiten. Besteht die Ab- schnittsbezeichnung nur aus zwei Ziffern, sind sämtliche Arbeitsgänge und -stufen durchzuführen, die in der Tech- noogischen Karte der entsprechenden Wartungstechnologie enthalten sind. Tabelle 2 Reihenfolge der Wartungsarbeiten
Bezeichnung der | Wartung | ||||
Wartungstechnologie | Nr. 1 | Nr. 2 | Nr. 3 | Nr. 5 | Nr. 6 |
Chiffriergerätesatz | 4.1.2. | 4.1.2. | 4.1.4. | 4.1. | 4.1. |
4.4.2. | 4.3.2. | 4.3.2. | 4.2. | 4.2 | |
4.3.4. | bis | 4.3. | 4.3. | ||
4.4.2. | 4.3.4. | 4.3.2. | 4.3.2. | ||
4.4.3. | bis | bis | |||
4.3.4. | 4.3.4. | ||||
4.4.3. | 4.4.3. | ||||
UKW-Funkgerät R 105 M | 4.1. | 4.1. | 4.1. | 4.1. | 4.1. |
4.2. | 4.2. | 4.2. | 4.2. | 4.2. | |
4.5.2. | bis | ||||
4.5.3. | 4.5.2. | ||||
4.5.6 | |||||
Feldfernsprecher | 4.1.2. | 4.1.2. | 4.1.2. | ||
FF 63/TA-57 | 4.1.4. | 4.1.4. | 4.1.4. | ||
4.2.2. | 4.2.2. | 4.2.2. | |||
4.5.4. | 4.5. | 4.3. | |||
bis | 4.6. | 4.7. | |||
4.5.9. | 4.3.6. | 4.5. | |||
4.5.11. | 4.6. | ||||
4.6.2. | 4.6.3. | ||||
4.3.5. | 4.3.7. | ||||
A 040/1/831 | 4.1.2. | 4.1.2. | 4.1. | 4.1. | |
4.1.3. | 4.1.3. | 4.2. | |||
4.5.2. | 4.2.6. | (außer | 4.3.5. | ||
4.1.4. | 4.2.8.) | 4.4.2. | |||
4.5.3. | 4.3.5. | 4.6.2. | |||
4.5.2. | 4.6.2. | 4.5.3. | |||
4.5.3. | 4.5.2. | ||||
4.5.2. | |||||
Wartung nach geleisteten Betriebs-/ | |||||
Motorstunden | |||||
50 | 100 | 200 | 400 | ||
A 040/1/831 | 4.1.2. | 4.1.2. | 4.1.2. | 4.1.2. | |
BeET 1.5 | 4.1.3. | 4.1.3. | 4.1.3. | 4.1.3. | |
4.2.6. | 4.2.2. | 4.2.2. | 4.2. | ||
4.2.5. | 4.2.3. | 4.2.3. | 4.3. | ||
4.1.4. | 4.2.5. | 4.2.5. | 4.4.2. | ||
4.5.2. | 4.2.6. | 4.2.6. | 4.1.4. | ||
4.2.7. | 4.2.7. | 4.5.2. | |||
4.1.4. | 4.2.8. | ||||
4.5.2. | 4.1.4. | ||||
4.5.2. |
4. Technologische Karte zum Durchführen der Wartungs- arbeiten 4.1. Technologische Karte Nr. 1 Prüfen und Warten der Geräte und Einrichtungen 4.1.1. Allgemeines Werkzeug: Werkzeug des Gerätesatzes, Eimer, Handfeger, Pinsel, Bürste Verbrauchsmaterial: Putzwolle, Putzlappen, Schleif- papier, Kreide, Konservierungs- fett, Farbe Arbeitszeit: 45 Minuten Arbeitskräfte: 2 Es sind folgende Geräte und Einrichtungen des Geräte- satzes auf ihren äußeren Zustand zu prüfen und zu warten: - Netzautomat Typ 22-21/1-E2x6/8 B, - Akkumulatoren-Ladegerät Typ GU-E48-24/10-20 BWUE, - Netzschutzautomat Typ FI 40.4-100N3, - Schalttafel. 4.1.2. Prüfen des äußeren Zustandes a) Erdungsleitungen und -klemmen des Kofferaufbaus sowie sämtliche Geräte prüfen. Geräte, Einrichtungen und Schalttafeln müssen zuverlässig geerdet sein; b) zuverlässige Befestigung sämtlicher Geräte und Einrich- tungen an ihrem Aufbewahrungsort prüfen bzw. diese be- festigen; c) Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Verbindungs- und Stromversorgungskabel kontrollieren; d) äußerer Zustand der Geräte, Einrichtungen sowie Teile des Gerätesatzes visuell prüfen und auf folgenden Merk- male achten: - Kratzer, Splitterungen, Sprünge, Risse, mechanische Schäden, - Staub, Schmutz, Feuchtigkeit (besonders an schwer zu- gänglichen Stellen), - Lackschäden, Einbeulungen, Korrosionsansätze, Zustand des Oberflächenschutzes, - Eindeutigkeit und Sauberkeit der Frontplattenbe- schriftung, - mechanische Funktionsfähigkeit sämtlicher Schalter; e) äußere Durchsicht der Meßgeräte auf Sauberkeit, Fest- sitz der Glasscheiben, Nullage der Zeiger (Nullein- stellung); f) Zustand, Funktionsfähigkeit, Sauberkeit der Verbindungs- kabel prüfen und besonders auf folgende Merkmale achten: - äußere mechanische Beschädigungen, - einwandfreier Zustand sämtlicher Kontakte. 4.1.3. Reinigen der Geräte und Einrichtungen a) Staub, Schmutz und Feuchtigkeit von den Oberflächen der Geräte sowie Einrichtungen entfernen und auftretende Mängel wie folgt beseitigen: - lackierte Oberflächen mit weichem, leicht angefeuch- tetem Putzlappen im Sommer bzw. mit trockenem Putz- lappen im Winter abwischen, - Teile aus Plast mit weichem, leicht angefeuchtetem Putzlappen abwischen, - Schalttafel mit Staubpinsel säubern, - Korrosionsansätze mit einem in Spiritus oder Siede- grenzbenzin angefeuchteten Putzlappen entfernen bzw. mit Schleifpapier beseitigen und bearbeitete Stellen anschließend mit der Farbe des gleichen Farbtones ausbessern; b) benutztes Zubehör sowie Werkzeug reinigen und am festge- legten Platz aufzubewahren. 4.2. Technologische Karte Nr. 2 Prüfen und Warten der Kabel und Kabeleingänge Werkzeug: Werkzeugsatz des Gerätesatzes, Umtrommelvorrichtung (Rücken- tragen) Verbrauchsmaterial: Putzwolle, Putzlappen, Spiritus, Siedegrenzenbenzin, Talkum, tech- nische Vaseline Arbeitszeit: 60 Minuten Arbeitskräfte: 2 a) Erdungsleitungen und -klemmen, ankommende Teilnehmer- leitungen sowie Stromversorgungskabel an Kabeleingängen kontrollieren und auf zuverlässige Verbindung sowie einwandfreien mechanischen Zustand achten; b) prüfen des äußeren Zustandes der Kabel, Kabeltrommeln sowie der Aufwickelvorrichtung: - Vorhandensein und Befestigung der Blindverschlüsse, - Zustand der Ummantelung und Kontaktbuchsen der Muffen, - Zustand und Festigkeit des Kabels, dabei auf folgende Merkmale achten: · Auftreten von Rissen, scharfen Knicken, äußere Be- schädigungen an der Isolation bzw. Bewehrung sowie anderen Schäden, · feste Anbringung sämtlicher Kabel in Arbeitslage (Biegeradius der Kabel mindestens das 10fache des Kabeldurchmessers), - Zustand des Farbanstriches und mechanische Festigkeit der Kabeltrommel und Aufwickelvorrichtung, Kabel- trommeln dürfen keine Risse und Deformation auf- weisen, bei Notwendigkeit Farbanstrich erneuern und Deformierung mit Holzhammer beseitigen, - Zustand sämtlicher Anschlußelemente (Beschädigungen, Oxydation), mit Spiritus reinigen; c) Staub sowie Schmutz vom Kabelmantel mit feuchtem Lappen abwischen, Kabel mit Talkum abreiben und auftrommeln, d) Korrosionsansätze an Kontaktstiften der Kupplungen, An- schaltkästen sowie Übergangs- und Abzweigmuffen mit einem in Spiritus getränkten Putzlappen oder Staubpinsel entfernen; e) verbrauchtes Schmiermittel an beweglichen Teilen der Aufwickelvorrichtung entfernen, bewegliche Teile rei- nigen und anschließend mit neuem Schmiermittel versehen. 4.3. Technologische Karte Nr. 3 Prüfen und Warten der Akkumulatoren 4.3.1. Allgemeines Kontroll- und Meßgeräte: Akkumulatorenprüfer AP-1, Aräometer, Vielfachmeßgerät, Ladegerät Werkzeug: Werkzeugsatz des Gerätesatzes, Saugheber, Pipette Verbrauchsmaterial: Putzwolle, Putzlappen, Spachtel, technische Vaseline, laugenbe- ständige Farbe, Pinsel, Polfett, Petroleum, destilliertes Wasser, Elektrolyt, Kontrolluhr Arbeitszeit 100 Minuten Arbeitskräfte: 2 4.3.2. Prüfen des äußeren Zustandes und Reinigen der Zellengehäuse a) Zustand der Akkumulatoren sowie Zellengehäuse visuell prüfen und folgende Arbeitsstufen ausführen: - Anschluß- und Verbindungskabel von Akkumulatoren ab- klemmen, - Akkumulatoren ausbauen, - Zustand der Kontrollklemmen und -brücken kontrollieren, - Zellen und Verschlüsse mit feuchtem Putzlappen ab- wischen; Staub, Schmutz, Karbonatreste entfernen, - Akkumulatoren gründlich trockenreiben, Korrosions- ansätze mit einem petroleumgetränkten Lappen beseiti- gen; b) Akkumulatorenfächer bzw. -halterungen visuell durchsehen und reinigen. 4.3.3. Prüfen und Warten der Füllverschlüsse a) Füllverschlüsse mit Schraubendreher bzw. mit der Hand lockern, vorhandenen Gasdruck ausgleichen lassen und danach vollständig herausschrauben; b) Füllverschlüsse in warmen Wasser legen (ca. 30 Minuten) und kontrollieren: - Geschmeidigkeit der Ventilringe und Dichtgummis (de- fektes auswechseln), - Kontrolle der Nutzung strukturmäßiger Ventilgummis, - Sauberkeit der Ventilöffnung bzw. Funktion der Ven- tilöffnung; c) stark verschmutze Ventilöffnungen mit Haarpinsel/Holz span reinigen; d) Füllverschlüsse und Dichtgummis abtrocknen und in Akku- mulatorzellen einsetzen bzw. auswechseln. 4.3.4. Prüfen der Klemmverbindungen und Anschlußkabel a) Anschlußkabel sowie -schienen visuell durchsehen und besonders auf folgendes achten: - Zustand der Isolation, - Anschluß der Kabelschuhe bzw. -klemmen, - Verlegung und Biegeradius; b) lockere Polmutter mit Steck-/Maulschlüssel nachziehen und danach die Polschrauben, -muttern sowie -brücken dünn mit Polfett bestreichen (nicht auf Gummi, da Zer- störungsgefahr); c) Kabelschuhe bzw. -klemmen mit Putzlappen reinigen und zuverlässig befestigen; d) Akkumulatoren einsetzen und Klemmspannung messen. 4.3.5. Fetten der Akkumulatorenzellen und Streichen der Zellgehäuse bzw. -käfige a) Zellenbehälter/-käfige demontieren, reinigen und lockere Farbreste mit Holzspachtel entfernen; b) Akkumulatorenzellen mit technischer Vaseline bestreichen (Zellen nicht mit Farbe); c) Zellenbehälter/-käfig mit laugenbeständiger Farbe streichen bzw. Farbschäden ausbessern; d) Akkumulatoren montieren und danach vollständige Kontrolle der Funktionsfähigkeit durchführen. 4.3.6. Messen der Klemmspannung a) Stromversorgung einschalten; b) Klemmspannung mit Vielfachmeßgerät oder eingebautem Meßinstrument kontrollieren: - Kontrolle mit Vielfachmeßgerät Uk = n * Nennspannung (n = Anzahl der Zellen), - Kontrolle mit eingebautem Anzeigewert innerhalb Meßinstrument des markierten Sektors der Skala 4.3.7. Prüfen der Zellenspannung a) Lastwiderstand im Akkumulator prüfen, entsprechend der Nenn-Amperestunden-Kapazität des zu prüfenden Akkumula- tors einsetzen: Akkumulator 60 Ah 12 A 0,19 Ω b) Spannung des Akkumulators unter Belastung wie folgt prüfen: - Spitzen der Kontaktarme an Klemme des Akkumulators andrücken (gekrümmter Kontaktarm um den Pluspol), - Knopf am oberen Ende des Prüfers drücken (max. 5 Se- kunden), die angezeigte Spannung entspricht der des Akkumulators unter Belastung und muß mit angegebener Nennspannung übereinstimmen; c) Stabilität gemessener Spannung kontrollieren und Akku- mulator laden, wenn gemessene Spannung schnell bis zur Entladespannung bzw. auf niedrige Werte absinkt. 4.3.8. Prüfen der Elektrolytdichte a) Füllverschlüsse herausschrauben und Elektrolytdichte mit Aräometer (MB 11-33) g cm-3 prüfen, die Dichte des Normalelektolyts muß bei Umgebungstemperatur von + 20°C für NC-Akkumulatoren 1,2 ± 0,2 g cm-3 betragen bzw. mit Angaben für entsprechenden Akkumulator übereinstimmen; b) Elektrolyt zu geringer Dichte auswechseln bzw. destil- liertes Wasser bei Elektrolyt mit zu hoher Dichte nach- füllen, sofern es der Elektrolytzustand zuläßt; c) Füllverschlüsse einschrauben. Das Prüfen der Elektrolytdichte darf nicht vor Ablauf einer Stunde nach dem Ladeschluß erfolgen. 4.3.9. Prüfen des Elektrolytstandes a) Füllverschlüsse herausschrauben und Glasröhrchen bis zum Anschluß auf Plattenoberkannte vertikal in Öffnungen des Akkumulators einführen; b) oberes Ende des Glasröhrchens mit de Finger dicht ver- schließen und herausnehmen, die Höhe des Elektrolyts im Glasröhrchen zeigt den Elektrolytstand über den Platten an, welcher von größte und Bauart des Akkumulators ab- hängig ist und ca. 3 bis 15 mm betragen muß (siehe Ori- ginaldokumente); c) destilliertes Wasser mit Trichter zuführen bzw. mit Pi- pette entnehmen, kein destilliertes Wasser bzw. Elektro- lyt auf Zellendeckel kommen lassen. 4.3.10. Prüfen des Elektrolyts 1) a) Füllverschlüsse herausschrauben und mit Pipette etwas Elektrolyt dem Akkumulator entnehmen, Elektrolyt darf nicht durch Säure oder Öl bzw. Fett verunreinigt sein Rostbrauner Elektrolyt ist durch Säure verunreinigt, schäumender Elektrolyt enthält Öl oder Fett); b) Karbonatgehalt (K2CO3) des Elektrolyts durch Nitrieren der Kalilauge mittels normaler Salzsäure wie folgt be- stimmen und errechnen (der Karbongehalt bei frischem Elektrolyt darf maximal 5 gl-1 betragen): - Elektrolyt (10 ml) mit Pipette absaugen, - abgesaugten Elektrolyt mit etwas destilliertem Wasser verdünnen, - Elektrolytprobe gegen Phenolphtalein bis farblos mit Salzsäure titrieren, - Verbrauch von Salzsäure in ml an Bürette ablesen und notieren (Verbrauch A), - Elektrolyt gegen Methylorange als Indikator bis Um- schlag auf rot titrieren, - Verbrauch von Salzsäure in ml an Bürette ablesen und notieren (Verbrauch B), - Kaliumkarbonatgehalt nach folgender Gleichung errech- nen und Elektrolyt auswechseln, wenn dieser mehr als 20 g l-1 beträgt: Karbongehalt in g l-1 = 2 (Verbrauch B - A) 6,91 1) = ist nur von dafür ausgebildetem Personal durchzuführen. 4.3.11. Wechseln Elektrolyt 1) a) Akkumulatorzellen bis zur Entladeschlußspannung entladen, kurzeitig kurzschließen und danach Elektrolyt ausgießen; b) Elektrolyt wie folgt ausgießen: - Füllverschlüsse lösen, vorhandenen Gasdruck ausgleichen lassen und danach vollständig herausschrauben, - Elektrolyt ausgießen und mittels verdünnter Salzsäure oder Schwefelsäure neutralisieren; c) Akkumulatoren mit destilliertem Wasser ausspülen, welches bis zu einer Temperatur von + 35°C erwärmt werden kann, um den Spindeleffekt zu erhöhen, und darauf zu achten, daß das gesamte Wasser wieder aus der Zelle ausgeschüttet wird; c) Elektrolyt mit einer Dichte von 1,22 g cm-3 auffüllen, um die verbleibenden Reste des destillierten Wassers zu kompensieren und dabei folgendes beachten: - Auffüllen bis zum Normwert, - Akkumulatoren elektrolytarmer Bauart nach Durchträn- kungsphase (60 Minuten) bis zur Plattenoberkante füllen). 1) = ist nur von dafür ausgebildetem Personal durchzuführen. 4.3.12. Kontrollieren der Kapazität Zum Kontrollieren der Kapazität sind folgende Arbeitsgänge und -stufen auszuführen: a) Akkumulatoren bis auf die Entladespannung entladen und danach mit dem Akkumulatorenprüfer jede Zelle einzeln kon- trollieren, ob die Entladespannung erreicht ist; b) Normalladung je nach Akkumulatorentyp entsprechend den Normwerten ausführen: Typ 6 NK 70 Anzahl der Zellen 5 Elektrolytdichte in g cm -3 1,2 Nennspannung in Volt 6 Nennspannung Kapazität in Ah 70 Ladefaktor 1,6 Ladeschlußspannung in Volt 9,95 Entladestrom in Ampere 17,5 Entladespannung in Volt 5 Normalladung Ladezeit in h 8 Ladestrom in A 14 1. Teilladung Ladezeit in h 8 Ausgleichs- Ladestrom in A 14 ladung 2. Teilladung Ladezeit in h 8 Ladestrom in A 8,7 1. Teilladung Ladezeit in h 2 Schnell- Ladestrom in A 35 ladung 2. Teilladung Ladezeit in h 2,5 Ladestrom in A 17,5 c) Kapazität der geladenen Akkumulatoren wie folgt kon- trollieren: - Entladewiderstand am größten Widerstand einstellen und mit dem Strommesser in Reihe an Polklemmen des Akkumulators anschließen, - Anschlußzeit aufschreiben und Nennentladestrom am Regelwiderstand nach Normwerten bei nicht entladenen Akkumulatoren nach folgenden Richtwerten einstellen: 1/5 des 5-stündigen Entladestromes, - Akkumulator laut Normwert bzw. bei nicht entladenem Akkumulator auf nachstehend angegebene Richtwerte der Entladespannung entladen und die dafür benötigte Entladezeit ermitteln: 1 Volt/Zelle, - Kapazität des Akkumulators nach folgender Gleichung berechnen und mit Normwert vergleichen: K = I * t K = Amperestundenkapazität I = Entladestrom t = Entladezeit d) beim Kontrollieren der Kapazität ist folgendes zu be- achten: - da die in Reihe geschalteten Zellen der Akkumulatoren in ihrer Qualität von den Normwerten in zuläßigen Toleranzen abweichen, müssen die Zellen nach Ablauf von 60 % der Entladezeit einzeln auf Spannungszustand zwischengeprüft werden, - zeigen die Zellen ungleiche Entladespannungen an, sind die Zellen, die die Entladeschlußspannung erreicht haben, abzutrennen. Danach ist der Entladestrom neu einzuregeln. Auf diese Art und Weise ist weiter zu verfahren, bis die letzte Zelle die Entladeschluß- spannung erreicht hat, - beträgt die Zeitdifferenz zwischen der zuerst entla- denen und der zuletzt entladenen Zelle mehr als 60 Minuten, sind die Zellen entsprechend ihrem fassungs- vermögen zu sortieren und zu Akkumulatoren mit mög- lichst gleicher Zellenkapazität zusammenzubauen. Ist dies nicht möglich (verschweißte Zellen), gilt als gemessene Kapazität des Akkumulators das Fassungsver- mögens der zuerst auf die Entladespannung entladenen Zelle, - anstelle des Entladewiderstandes kann eine Kapazitäts- meßeinrichtung verwendet werden, die nach Erreichen der Entladeschlußspannung automatisch abgeschaltet wird und die Entladezeit bestimmt. Die Meßeinrichtung eignet sich insbesondere für Akkumulatoren, deren Zel- lenspannung nicht einzeln gemessen werden kann. 4.4. Technologische Karte Nr. 4 Funktionskontrolle der Geräte und Einrichtungen 4.4.1. Allgemeines Kontroll- und Meßgeräte: Vielfachmeßgerät Werkzeug: Werkzeugsatz des Gerätesatzes Arbeitszeit: 30 Minuten Arbeitskräfte: 3 Es sind folgende Geräte und Einrichtungen des Gerätesatzes einer Funktionskontrolle zu unterziehen: a) Stromversorgungsgerät (Netzautomat Typ 22-21/1-E2x6,8 B); b) Schalttafel. 4.4.2. Prüfen des Anliegens der Betriebsspannung Anliegen der entsprechenden Betriebsspannung prüfen: a) Netzautomat und Netzschutzautomat Anzeige der Spannung an Glimmlampe "SV"; b) Ladegerät Anzeige der eingestellten Stromstärke und Spannung an Meßinstrumenten; c) Schalttafel Überprüfen der 220-V-Stromversorgung bzw. 24-V-Strom- versorgung mit Hilfe des Vielfachmeßgerätes. 4.4.3. Prüfen der Funktionsfähigkeit a) Netzschutzautomat Typ FI 40.4-100N3: - Erdungsleitung abklemmen, - einschalten des Netzschutzautomaten aus Stellung "0" in Stellung "I" (darf beim Drücken der Prüftaste nicht funktionieren), - Erdungsleitung anklemmen, - Netzschutzautomat läßt sich aus Stellung "0" in Stel- lung "I" einschalten; b) Stromversorgungsgerät (Netzautomat Typ 22-21/1-E2x6,8 B): - einschalten Stromversorgung, - überprüfen Stromversorgung 220 V und 24 V an den ent- sprechenden Ausgängen mit Vielfachmeßgerät, - einschalten Gleichrichter, - überprüfen Stromversorgung am Gleichrichter mit Viel- fachmeßgerät und mit strukturmäßigen Instrumenten, - einschalten Beleuchtung des Gerätesatzes, Lampen müssen aufleuchten; c) Akkumulatorenladegerät Typ GU-E 48-24/10-20BWUE: - Netzschalter des Ladegerätes aus Stellung "0" in Stel- lung "24 V", - einregeln Ladestrom von 20 Ampere. 4.5. Technologische Karte Nr. 5 Prüfen und Warten des Kofferaufbaus und der Ausrü- stung sowie Prüfen der Einrichtungen des GAB 4.5.1. Allgemeines Kontroll- und Meßgeräte: Vielfachmeßgerät Werkzeug: Werkzeugsatz des Gerätesatzes, Handfeger, Drahtbürste, Spachtel, Farbspritzanlage Verbrauchsmaterial: Putzwolle, Putzlappen, Siede- grenzbenzin, Spiritus, Farbe, Spachtel, Schmirgelleinen, Fett, Seifenemulsion Arbeitszeit: 120 Minuten Arbeitskräfte 2 4.5.2. Erdungseinrichtungen a) Vorhandensein, Zustand und sicheren Anschluß der Erdungsanschlüsse und -leitungen am Kofferaufbau sowie an Geräten und Einschüben kontrollieren; b) Beschaffenheit der Erdungsleitungen und -schienen für Erdung sowie Zustand sämtlicher Anschlußkontakte visuell kontrollieren; c) zuverlässigen Anschluß der Erdungsleitungen an allen Kontakten sowie Verbindungen der Erdungsschienen mit Erdungsklemmen sämtlicher Geräte prüfen, Erdungslei- tungen müssen flexibel verlegt und dürfen nicht ge- stückelt bzw. gebrochen sein; d) Beschaffenheit der Erdungsstäbe und -leitungen zum An- schluß der Betriebs-/Schutzerde prüfen, Erdungsstäbe müssen mindestens 80 % in den Erdboden eingeschlagen sein; e) Erdungsstäbe und -schienen sowie Kontaktflächen der Erdungskontakte mit in Siedegrenzenbenzin getränktem Putzlappen abwischen; f) Vorhandensein und Zustand sämtlicher Edungsstäbe, Heringe und Erdungsleitungen kontrollieren; g) Heringe und Erdungsstäbe mit Putzlappen reinigen. 4.5.3. Arbeitsschutzmittel und Sanitätskasten a) Vollzähligkeit und Zustand der Gummimatten sowie -handschuhe auf Risse, Löcher bzw. andere mechanische Beschädigungen prüfen und Mittel für technische Sicher- heit reinigen; b) Tauglichkeit der Mittel für technische Sicherheit nach entsprechenden Prüffristen und Nutzungsdauer kontrol- lieren, Prüffristen und Nutzungsdauer dürfen nicht über- schritten sein; c) Staub und Schmutz von Mitteln für technische Sicherheit mit trockenem Putzlappen entfernen. Der Sanitätskasten muß gesondert aufbewahrt werden und ist zu verplomben. Es sind der äußere Zustand des Sanitäts- kastens sowie die Vollzähligkeit und Gebrauchsfähigkeit der darin enthaltenen Verbandstoffe und Gebrauchsfähigkeit der darin enthaltenen Verbandsstoffe entsprechend ihrem Ver- wendungszweck zu kontrollieren. Im Sanitätskasten müssen vorhanden sein: - Dreieckstuch, - Brandwundenverbandtuch, - Kompressen, - Fingerlinge, - Mund-zu-Mund-Beatmungsmaske, - Verbandspäckchen, - Heftpflaster, - Mull und Holzstab. Verbrauchte Mittel sind zu ergänzen. 4.5.4. Brandschutzmittel a) Vollzähligkeit und Zustand des Feuerlöschers sowie des Schanzenwerkzeuges prüfen: - Feuerlöscher aus Halterung entnehmen, - Plombierung, Füllmasse und äußeren Zustand kontrollieren, - Dichtheit des Verschlusses und Funktion des Sicher- heitsventils mit Seifenemulsion prüfen, - Festigkeit der Halterung prüfen, - Feuerlöscher einsetzen und in Halterung befestigen; b) Schanzenwerkzeug reinigen, Metallteile leicht mit tech- nischer Vaseline einfetten und kontrollieren, daß Holz- teile nicht mit Lack oder Fett bestrichen sind. Die Füllung de Feuerlöschers muß 1,4 bis 1,5 Kilopond be- tragen. Das Gewicht des gefüllten Feuerlöschers ohne Trich- ter und Halterung ist auf dem Vierkant des Ventils einge- prägt. Bei beschädigter Plombe ist der Feuerlöscher an die technische Prüfstelle abzugeben. 4.5.5. Prüfen der Funktionsfähigkeit und Warten der Benzinheizung Typ 231 a) Zustand der Benzinheizung Typ 231 prüfen; b) Netzschalter einschalten; c) Benzinheizung Typ 231 wie folgt einschalten: - gekoppelten Tastenschalter mit Kennzeichnung "Heizen" herunterdrücken, - grüne Kontrollampe leuchtet schwach (nach 20 bis 35 Sekunden leuchtet sie hell auf und zeigt damit an, daß Betriebszustand erreicht ist), d) kontrollieren, ob aus Luftkanal warme Luft austritt; e) bei Umschaltung der Stromversorgung von "220 V" auf Batteriebetrieb darf Benzinheizung nicht abschalten; f) Benzinheizung Typ 231 wie folgt ausschalten: - Tastenschalter mit Kennzeichnung "Heizen" hochdrücken, - Kraftstoffpumpe wird abgeschaltet, Motor läuft nach, - 50 bis 75 Sekunden nach Ausschalten verlischt Kontroll- lampe, Motor bleibt stehen; g) Warten der Benzinheizung: - Säubern der Glühkerze Glühkerze herausschrauben und mit Drahtbürste vor- sichtig säubern, Glühwendel dürfen nicht verbogen werden, Windungen dürfen sich nicht berühren, - Säubern der Luftkanäle Frischlufteintritt und Warmluftaustritt regelmäßig reinigen, nach 5000 km vorhandene Luftfilter reinigen, - Reinigen der Düsen Düsen herausschrauben, durchblasen und anschließend wieder einschrauben und fest anziehen, - Reinigen des Pumpenfilters · Zylinderschraube im Unterteil der Kraftstoffpumpe lösen und Deckel abnehmen, · Plastkreuz herausnehmen, · Siebplatte vorsichtig abziehen und in Öl reinigen, · Siebplatte einlegen, · Plastkreuz einlegen, · Deckel einsetzen und mit Zylinderschraube fest an- ziehen. 4.5.6. Prüfen und Warten der elektrischen Heizung a) Stromversorgung für Heizung einschalten; b) mechanischen und elektrischen Zustand der Heizung sowie des Stromversorgungskabels und Steckverbinders kontrol- lieren; c) Heizung einschalten und Warmluftabgabe prüfen. 4.5.7. Prüfen des Beleuchtungs- und Blockierungssystems a) Tür des Kofferaufbaus schließen und kontrollieren, ob sich mit entsprechenden Schaltern sämtliche Decken- und Arbeitsplatzleuchten einschalten lassen; b) Tür des Kofferaufbaus öffnen, Decken- und Arbeitsplatz- leuchten verlöschen und Blaulicht muß aufleuchten; c) beim Nichterfüllen der Forderung des Arbeitsganges b) bzw. Beschädigung folgende Arbeitsstufen ausführen: - Säubern des Endlagenschalters mit Spiritus bzw. Polierpapier, - Kontakte mit Schmirgelleinen reinigen, - verbogene Kontakte mit Flachzange vorsichtig justieren, - erneut Beleuchtungs- und Blockierungssystem prüfen. 4.5.8. Prüfen der Bereitschaft der Ventilatoren a) Stromversorgung der Ventilatoren einschalten; b) Ventilatoren einschalten und kontrollieren, ob alle Arbeitsstufen funktionieren; c) Zustand des Gehäuses kontrollieren. 4.5.9. Prüfen der Betriebsbereitschaft der Aktenver- nichtungsmaschine a) Klappe der Aktenvernichtungsmaschine (AVM) schließen und kontrollieren, ob sich mit dem entsprechenden Schalter die AVM einschalten läßt; b) Klappe der AVM öffnen, AVM muß ausgehen; c) beim Nichterfüllen der Forderungen des Arbeitsgangs b) bzw. Beschädigung folgende Arbeitsstufen ausführen: - Säubern des Endlagenschalters mit Spiritus, - Säubern der Kontakte mit Schmirgelleinen, - Reinigung der AVM, - erneute Überprüfung der AVM. 4.5.10. Visuelle Durchsicht und Reinigung des Kofferaufbaus a) äußeren Zustand des Kofferaufbaus prüfen und besonders auf folgende Merkmale achten: - mechanische Schäden bzw. Schrammen an Kofferaufbau- wänden, Farbanstrich, - Funktionsfähigkeit der Schlüsse und des Spritzwas- serschutzes an Klappen für Anschlußtafeln (Kabelein- führung, Schalttafeln), - Funktionsfähigkeit und Abdichtung der Türen und Fen- ster sowie Zustand der Scheiben, Griffe, Schlösser und Gummidichtungen, - Befestigung Reserverad und Sicherheit Trittleiter, - Befestigung und Zustand der Einbaugestelle, -schränke, Tische und Stühle und Kästen, - mechanische Funktionsfähigkeit der Deckenleuchten, Lampen und Schalter; b) Halterungen für Waffen und Schanzenwerkzeug kontrollieren, diese müssen eine sichere Befestigung garantieren; c) Kofferaufbau innen reinigen, Wände und Fußboden mit Putzlappen bzw. Handfeger reinigen, Staub aus Ecken und Nischen mit Pinsel entfernen; d) Korrosionsansätze an Metallteilen des Kofferaufbaus mit Schmirgelleinen entfernen, Metallteile anschließend leicht einfetten; e) Türangel, Scharniere und Befestigungsvorrichtungen des Reserverades mit technischer Vaseline einfetten; f) Staub und Schmutz bzw. Schnee und Eis vom Dach des Kof- feraufbaus entfernen und diesen außen reinigen; g) Zustand des Antennenisolators visuell kontrollieren und mit Siedegrenzenbenzin abwischen (Farbreste beseitigen). 4.5.11. Beseitigen von Lack- und Farbschäden am Kofferaufbau a) gesamten Kofferaufbau visuell kontrollieren und Lack- und Farbschäden bzw. Korrosionsansätze feststellen; b) Korrosionsansätze wie folgt beseitigen: - mit Drahtbürste abreiben, - gereinigte Stellen mit Siedegrenzenbenzin reinigen und trockenen, - betreffende Stellen grundieren (Rostschutzfarbe) und lackieren; c) Lack- und Farbschäden wie folgt beseitigen: - entsprechende Stellen mit Drahtbürste reinigen und mit Siedegrenzenbenzin entfetten und trocknen, - betreffende Stellen grundieren (Rostschutzfarbe) und lackieren. Alle Arbeiten zum Vorbereiten und Lackieren sind bei warmen und trockenem Wetter durchzuführen: - Umgebungstemperatur ≥ 15°C, - relative Luftfeuchtigkeit ≤ 75 %. 4.5.12. Prüfen des Zustandes der Fahrzeugkästen sowie des Batteriekastens a) Zustand der Fahrzeugkästen sowie des Batteriekastens prüfen und besonders auf folgende Merkmale achten: - mechanische Beschädigungen, - Farbanstrich, - Funktionsfähigkeit Klappen, Schlösser, Verschlüsse; b) Staub, Schmutz, Korrosionsansätze entfernen; c) Vollzähligkeit und ordnungsgemäße Unterbringung der Ge- räte, des Werkzeuges usw. in Fahrzeugkästen prüfen. Bei Notwendigkeit Fahrzeugkästen instandsetzen und mit neuem Farbanstrich versehen (säurefeste Farbe für Bat- teriekästen). 4.6. Technologische Karte Nr. 6 Prüfen der Vollzähligkeit und des Zustandes des Gerätesatzes sowie des EWZ-Satzes 4.6.1. Allgemeines Werkzeug: Werkzeugsatz des Gerätesatzes Verbrauchsmaterial: Putzlappen, Petroleum, Schmieröl R-12, technische Vaseline Arbeitszeit: 180 Minuten Arbeitskräfte: 1 4.6.2. Prüfen der Vollzähligkeit des Gerätesatzes a) Vollzähligkeit des Gerätesatzes, der Geräte, des Zube- hörs und der Teile des EWZ-Satzes entsprechend Stück- liste prüfen; b) Zustand, Gebrauchswert und richtige Lagerung bzw. Be- festigung der Geräte, des Zubehörs sowie der Teile des EWZ-Satzes prüfen und besonders achten auf: - ordnungsgemäße Lagerung und Verpackung der Teile und des Zubehörs, - Beschädigungen und Funktionsfähigkeit der Teile; c) defektes Zubehör und Werkzeuge tauschen bzw. fehlendes Zubehör, Werkzeug und Verbrauchsmaterial auffüllen; d) Vollzähligkeit der Gerätesätze der einzelnen Geräte nach den Angaben des entsprechenden Begleitheftes oder nach der Gerätebeschreibung (Originaldokumentation) kon- trollieren und besonders auf den Zustand bzw. die Voll- zähligkeit folgender Teile achten: - Ersatzteile und Spezialwerkzeug, - Ersatz- und Reserveteile, - Meß- und Anschlußkabel sowie Meßzubehör, - Begleithefte und Gerätebeschreibungen. 4.6.3. Warten der Teile des EWZ-Satzes a) Staub, Schmutz, Korrosionsansätze vom Werkzeug sowie von Teilen des EWZ-Satzes entfernen, Teile mit einem in Pe- troleum getauchten Lappen abwischen und danach mit Vase- line leicht einfetten; b) defekte oder unbrauchbare Teile auswechseln bzw. Instand- setzen. 4.6.4. Prüfen der Vollzähligkeit des Dokumentensatzes und Führen der Begleitdokumente a) Vollzähligkeit und Zustand der technischen Dokumentation sowie der Begleithefte anhand Stücklisten kontrollieren und beschädigte Seiten ausbessern; b) regelmäßiges und sauberes Führen der Begleithefte prüfen und kontrollieren, daß alle Eintragungen sauber und gut lesbar mit Kugelschreiber oder Tinte vorgenommen wurden; c) Richtigkeit folgender Eintragungen im Begleitheft prüfen: - ordnungsgemäße Übergabe/Übernahme des Gerätesatzes, - Nachweis der Betriebsstunden, - Nachweis über Ausfälle, Schäden, Instandsetzungen und technische Veränderungen, - Nachweis über abgegebene bzw. abgesetzte Einzelgeräte, - Nachweis über durchgeführte Wartungen und Kontrollen sowie deren Ergebnisse; d) Eintragungen der geleisteten Betriebsstunden des ver- gangenen Monats prüfen und durchgeführte Wartungen ein- tragen (Nr. 5 und Nr. 6); e) Nachweis der Wartungen Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6im Nachweisbuch über Wartungen und Kontrollen; f) Ölwechsel an Elektroaggregaten. 4.7. Technologische Karte Nr. 7 Messen der Normwerte des Gerätesatzes 4.7.1. Allgemeines Kontroll- und Meßgeräte: Wechselspannungsmesser 0 bis 60 V, Regeltransformator RN0-250-2, Mikroohmmeter M 246, Megaohmmeter M 1 101 Werkzeug: Werkzeugsatz des Gerätesatzes Arbeitszeit: 100 Minuten Arbeitskräfte: 2 4.7.2. Ansprechspannung des Netzschutzautomaten Typ FI 40.4-100N3 a) sämtliche Kabel vom Netzschutzautomaten abklemmen; b) einschalten Netzschutzautomat; c) bei Funktion des FS-Schutzschalters bleibt der Ein- schaltzustand erhalten. 4.7.3. Widerstand der Erdungs- und Abschirmeinrichtung a) Mikroohmmeter M 246 zum Betrieb vorbereiten; b) Stromversorgung abschalten: - Akkumulator, - Netz des Gerätesatzes; c) Mikroohmmeter M 246 an Erdungsklemme anschließen sowie über Meßleitungen nacheinander mit Chassis des Kfz und Kofferaufbau sowie den Erdungsklemmen der Geräte und Einrichtungen verbinden. Der gemessene Widerstand darf 0,03 Ω nicht übersteigen. 4.7.4. Isolationswiderstand der Gerätesatzverkleidung a) Kabel vom Kabeleingang entfernen, Netzschutzautomat ausschalten, Beleuchtung ausschalten und Tür des Kofferaufbaus öffnen; b) Isolationswiderstand mit Megaohmmeter 1 101 messen, bei Umgebungstemperatur von 20°C ± 5°C und relativer Luftfeuchtigkeit von 65 % ±15 %: - Verkabelung Gerätesatz ≥ 100 MΩ, - Stromkreise, Beleuchtung und Ventilation ≥ 20 MΩ, - Netzeingang ≥ 100 MΩ, - Dienstverbindungssystem ≥ 100 MΩ. Ag 117 XXVI-06/1116-88