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MINISTERRAT
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Hauptverwaltung Zivilverteidigung
Vertrauliche Verschlußsache!
VVS-Nr.: ZV 003 880
.. . Ausfertigung = 12 Blatt
A N O R D N U N G ZV 019/83BStU*12
des
Leiters der Zivilverteidigung der DDR
die Sicherstellung der gedeckten Führung
mit Codier- und Verschleierungsmitteln
im Führungsbereich des Vorsitzenden des
Ministerrates
vom 01. 09.1983
Anmerkung des Autors:
Das hier beschriebene Verfahren SAPAD-71 wurde im Warschauer Vertrag verwendet!
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Zur Sicherstellung der gedeckten Führung mit Codier- und
Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden
des Ministerrates
O R D N E I C H A N
1. Für die Organisation, Planung und materielle Sicher-
stellung der gedeckten Führung mit Codier- und Ver-
schleierungsmittel bei der Nutzung technischer Nach-
richtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des
Ministerrates ist der Stellvertreter des Leiters der
Zivilverteidigung und Chef des Stabes verantwortlich.
2. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
und Chef des Stabes beauftragt den Chef Nachrichten
der Hauptverwaltung Zivilverteidigung mit der:
(1) Herausgabe der erforderlichen Mittel und Unterlagen
der gedeckten Führung sowie des Planes der Gültigkeit
der Codiermittel;
(2) Anleitung und Unterstützung bei der Aus- und Weiter-
bildung der Nutzer von Mitteln der gedeckten Führung;
(3) Kontrolle der Anwendung und der Aufbewahrung der
Mittel der gedeckten Führung bei den Nutzern;
(4) Analyse der Wirksamkeit der gedeckten Führung und
Erarbeitung von Vorschlägen zu ihrer weiteren Vervoll-
kommnung;
VVS-Nr.: ZV 003 880
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(5) Untersuchung und Auswertung von Verstößen und be-
sonderen Vorkommnissen auf dem Gebiet der gedeckten
Führung, sowie der
(6) Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den zentralen
Führungsorganen, Ministerien und anderen zentralen Staats-
organen bei der Einführung neuer Codier- und Verschleie-
rungsmittel oder bei der Er- und Überarbeitung von
Codier- und Verschleierungsmitteln.
3. Die Einführung von Codier- und Verschleierungsmitteln im
Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates
ist beim Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
und Chef des Stabes schriftlich zu beantragen.
Es sind nur solche Codier- Verschleierungsmittel zu
erarbeiten, herzustellen und anzuwenden, die in den ?Be-
stimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleierungs-
mitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates? (An-
hang) festgelegt sind.
4. Die Anwendung der Codier und Verschleierungsmittel hat
unter Beachtung der Festlegungen im Plan der Gültigkeit
der Codiermittel zu erfolgen.
5. Die ?Bestimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleie-
rungsmitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel
im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates?
(Anhang) werden bestätigt.
Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
Chef des Stabes ist berechtigt, der Notwendigkeit Präzis-
sierungen vorzunehmen.
6. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
Chef des Stabes hat zur Gewährleistung einer qualifizierten
Aus- und Weiterbildung der Codiergruppen und anderer
Nutzer von Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungs-
bereich des Vorsitzenden des Ministerrates ein Rahmenprogramm
herauszugeben.
VVS-Nr.: ZV 003 880
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7. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und
hat Gültigkeit bis auf Widerruf.
Gleichzeitig treten die
- Vorschrift über die Anwendung von Codiermitteln bei
der Nutzung technischer Nachrichtenmittel¨ des Leiters der
Hauptverwaltung beim Vorsitzenden des Ministerrates vom
22. 02. 1979 (VVS-B-2/4-132/79) und die
- Richtlinie Nr.02/31 des Leiters der Hauptverwaltung über
die Einführung und Nutzung des Codes 01212 - Einsatz-
leitungen im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden
des Ministerrates vom 29. 09. 1981 (GVS B 115 - 2381/81)
außer Kraft und sind außer der Urschrift in eigener Zu-
ständigkeit zu vernichten.
Berlin, den 1.9.1983
Peter
Generalleutnant
VVS-Nr.: ZV 003 880
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Anhang
BESTIMMUNGEN
zur Anwendung Codier und Ver-
schleierungsmitteln bei der Nutzung
technischer Nachrichtenmittel
im Führungsbereich des Vorsitzenden
des Ministerrates
VVS-Nr.: ZV 003 880
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Gliederung:
I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung
II. Codier- und Verschleierungsmittel
III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung
technischer Nachrichtenmittel
Anlagen
Anlage 1 Bild 1 Sprechtafel TYP 357 mit 100 Phrasenstellen
Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
Zahlentafel als 2. Stufe
Anlage 2 Bild 3 Sprechtafel TYP 470 mit 130 Phrasenstellen
und 39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9
Anlage 3 Zahlentafel Typ 1
Bild 4 Zahlentafel Typ 2
Anlage 4 Tabellenmuster zur Codierung topografischer
Karten mit dem Verfahren ¨SAPAD-71¨
Anlage 5 Punktbestimmung auf topografischen Karten
aller Maßstäbe
Anlage 6 Antrag auf Einführung eines Codier- bzw.
Verschleierungsmittels
Anlage 7 Begriffsbestimmungen
VVS-Nr. : ZV 003 880
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I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung
1. Die gedeckte Führung bei der Nutzung technischer Nach-
richtenmittel umfaßt alle Maßnahmen zur Geheimhaltung
der Informationen bei der Übertragung über technische
Nachrichtenmittel mit dem Ziel, den Abfluß von Informa-
tionen und deren Auswertung durch Unbefugte zu ver-
hindern.
2. Die gedeckte Führung ist zu gewährleisten durch
a) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung,
b) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der
Nutzung von Mitteln der gedeckten Führung,
c) die zweckmäßige Nutzung der technischen Nachrichten-
mittel und der Mittel der gedeckten Führung, die An-
wendung von Telegramm- und Codestil sowie die Typi-
sierung von Informationen,
d) die materielle Sicherstellung der gedeckten Führung,
e) die Kontrolle der Festlegungen der gedeckten Führung.
3. Die Wirksamkeit der Maßnahmen der gedeckten Führung ist
abhängig von
a) der kryptologischen Sicherheit der eingesetzten Mittel
der gedeckten Führung
b) der Sicherheit der technischen Nachrichtenmittel,
c) der operativen Bedeutung und dem Umfang der zu über-
tragenden Informationen,
d) den Einschränkungen bei der Nutzung der Mittel der ge-
deckten Führung und der Nachrichtenmittel,
e) der Einhaltung und Durchsetzung der Forderungen der
Betriebsvorschriften, Nutzungsanleitungen bzw. Gebrauchs-
anweisungen,
f) den Kenntnissen und Fertigkeiten der Nutzer sowie der
Nachrichtenkräfte.
VVS-Nr.: ZV 003 880
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II. Codier- und Verschleierungsmittel
4. Bestandteile
a) Codiermittel
- Codes
- Codiertabellen
- Substitutionstafeln
- Signaltabellen
- Schlüsselunterlagen
b) Verschleierungsmittel
- Sprechtafeln
- Zahlentafeln
- Codierung topografischer Karten
- Tarnbezeichnungen (Tarnnamen und Tarnzahlen, Kennwörter,
Signale, Parolen, Rufzeichen)
5. (1) Codier- und Verschleierungsmittel sind durch Mitar-
beiter (Nutzer) zur Geheimhaltung schriftlicher und münd-
licher Informationen bei der Nutzung offener Nachrichten-
verbindungen anzuwenden. Für VS-eingestufte Codiermittel
ist die entsprechende VS-Berechtigung notwendig. Sprech-
und Zahlentafeln sind als ?VD? zu kennzeichnen und nach-
zuweisen.
Die Anwendung wird im Plan der Gültigkeit der Codier
mittel festgelegt und hat durch die Nutzer nach den zu
den Mitteln gehörenden Gebrauchsanweisungen zu erfolgen.
(2) Codier- und Verschleierungsmitteln können Infor-
mationen bis zu dem Geheimhaltungsgrad bearbeitet werden,
den das Mittel selbst trägt. Verschleierungsmittel ver-
hindern bzw. erschweren nur das unmittelbare Mitverstehen
durch Unbefugte.
6. (1) Codes, Codiertabellen und Substitutionstafeln sind
Codeverzeichnisse in Buch- bzw. Tafelform, in denen den
Sätzen und Satzfolgen, Wortverbindungen, Wörtern, Buch-
staben Ziffern und Zeichen (nachfolgend Phrasen) konstante
VVS-Nr.:ZV 003 880
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Codegruppen bzw. Zwischenelemente zugeordnet sind. Codes
eignen sich nicht zur unmittelbaren Gesprächsführung.
Der zu codierende Text ist kurz abzufassen und an den im
jeweiligen Code enthaltenen Phrasenbestand anzupassen.
(2) Die Codegruppen der Codes und Codiertabellen, typi-
sierte Informationen sowie Zwischenelemente der Substitu-
tionstafeln sind vollständig zu chiffrieren. Es ist ver-
boten, nichtchiffrierte Codegruppen über technische
Nachrichtenmittel zu übertragen.
7. (1) Signaltabellen sind zur vollständigen Codierung kur-
zer schriftlicher und mündlicher Informationen zu ver-
wenden.
(2) Die Codierung erfolgt durch Umsetzen der Phrasen
in Ziffernkombinationen. Die Herstellung von Mischtext
ist verboten. Codierte Kartenkoordinaten sind als ge-
schlossene Gruppen in den Geheimtext einzufügen.
8. Sprech- und Zahlentafeln sind spezialisierte Phrasenver-
zeichnisse in Tafelform mit einem geringen Phrasenbestand.
Sie sind gemeinsam mit Tarnnamen, Tarnzahlen, Kennwörtern,
Signalen und der Codierung topografischer Karten und nur
für solche Informationen anzuwenden, die sich unmittelbar
nach dem Informationsaustausch auswirken. Alle länger ge-
heimzuhaltenden Informationen sind mit Mittel höherer
Sicherheit zu bearbeiten.
9. Folgende Sprech- und Zahlentafeln sind anzuwenden:
a) Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen (Anlage 1)
oder mit 100 Phrasenstellen und mit Zahlentafel
als 2. Stufe (Anlage 1).
b) Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und 39
Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 (Anlage 2).
c) Zahlentafel Typ 1 mit 12facher Belegung bestehend
aus Codier- und Decodierteil (Anlage 3).
d) Zahlentafel Typ 2 mit 15- bis 20facher Belegung (Anlage 3).
VVS-Nr-: ZV 003 880
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10. (1) Bei der Überarbeitung von Sprechtafeln sind Verände-
rungen im Phrasenbestand vorzunehmen. Der verbleibende
Phrasenbestand ist neu zu gliedern (Umstellung der Sach-
gebiete oder Wechsel zwischen waagerechter und senkrechter
Reihenfolge).
(2) Folgende Phrasen dürfen nicht in Sprechtafeln auf-
genommen werden:
a) Buchstaben zum Zwecke des Buchstabierens,
b) Dienststellen- und Dienststellungsbezeichnungen, wenn
dafür Tarnnamen und -zahlen festgelegt sind,
c) Zahlen, die aus mehr als einer Ziffer bestehen (gilt
nicht für Typenbezeichnungen
11. (1) Schlüsselunterlagen für Sprech- und Zahlentafeln sind
als ?Vertrauliche Dienstsache? einzustufen und nachzu-
weisen.
(2) Es dürfen bis zu 31 Schlüssel zu einer Serie zusammen-
gefasst werden.
12. Die Gültigkeit einer Schlüsseleinstellung für Sprech-
und Zahlentafeln beträgt maximal 24 Stunden, kann aber
aus Gründen höhere Sicherheit auf 12, 6 oder weniger
Stunden festgelegt werden.
13. (1) Die Verschleierung von Phrasen mit Sprech- und Zahlen-
tafeln hat durch das Zusammensetzen von Geheimelementen
der Zeile (Zeilenkomponente) und danach der Spalte
(Spaltenkomponente) zu erfolgen.
(2) Bei der Verschleierung von Zahlenangaben mittels der
Zahlentafel sind zusammengesetzte Zahlen in der Reihen-
folge ihrer Ziffern zu Übermitteln. Nicht zusammengehörende
Zahlen sind durch die offene Ankündigung ?Trennung? voneinander
zu unterscheiden.
VVS-Nr.: ZV 003 880
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(3) In Fällen, bei denen sich die Geheimelemente der
Zahlentafeln von denen der Sprechtafeln äußerlich nicht
unterscheiden, sind Zahlen wie folgt anzukündigen
a) Zahlenanfang mit ¨ZAA¨
b) Zahlenende mit ¨ZAE¨.
(4) Zahlentafeln können sowohl mit als auch ohne Sprech-
tafeln angewendet werden.
14. Die Codierung topografischer Karten dient zur Verschlei-
erung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. Sie
erfolgt nach dem Verfahren ¨SAPAD-71¨.
15. Bei der verschleierten Gesprächsführung und innerhalb
von Geheimtexten bei der Anwendung von Codier- und
Signaltabellen dürfen Angaben aus topografischen Karten
nur in codierter Form Übertragungen werden. Bei der Anwendung
von Codier- und Verschleierungsmitteln, deren Geheim-
elemente aus Ziffern bestehen, sind die codierten Ko-
ordinaten als geschlossene Gruppen in diese Geheimtexte
einzufügen (außer bei Anwendung von Codes), um Ver-
wechslungen der Geheimtextgruppen mit den codierten
Koordinaten zu verhindern.
16. (1) Das Verfahren ¨SAPAD-71¨ ist das Hauptverfahren zum
Codieren topografischer Karten der Maßstäbe 1:500 000,
1:200 000, 1:100 000 und 1:50 000 (Anlage 4).
(2) Zum Codieren der topografischen Karten der Maßstäbe
1:25 000 und 1:10 000 ist die für den Maßstab 1:50 000
zugewiesene Codierung zu verwenden.
(3) Beim Verfahren ¨SAPAD-71¨ sind den Gitternetzlinien des
Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
3stellige Zahlen zugeordnet, so daß eine 6stel-
lige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat
entsteht.
VVS-Nr.: ZV 003 880
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17. (1) Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
quadrate in 9 gleiche Quadrate Aufzuteilen, die in Uhr-
zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber
hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der 9 Quadrate
in 4 weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre
Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die
Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an
die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese
7- oder 8stellig sein, kann.
(2) Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbe-
trag zweistellig von der Gitternetzlinie des Hochwertes
und der des Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu be-
stimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate
anzufügen. Solche Koordinaten sind 10stellig (Anlage-5).
18. Codier- und Verschleierungsmittel sind aus Gründen der
ständigen Aktualisierung und der Sicherheit in folgenden
Abständen zu überarbeiten und neu herauszugeben:
a) Codes, Substitutionstafeln und Codiertabellen nach
Bedarf,
b) Signaltabellen nach jeweils 3 bis 5 Jahren,
c) Sprechtafeln nach jeweils 1 Jahr.
VVS-Nr.: ZV 003 880
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III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel
19. (1) Bei der Nutzung technischer sind zu
berücksichtigen:
a) die kryptologische Sicherheit des angewandten Mittels
der gedeckten Führung,
b) die Sicherheit des technischer Nachrichtenmittels,
c) die operative und politische Bedeutung der zu über-
tragenden Informationen
(2) Die kryptologische Sicherheit nimmt in nachstehender
Reihenfolge ab
a) Chiffriermittel,
b) Codiermittel
c) Verschleierungsmittel
(3) Die Sicherheit technischer Nachrichtenmittel nimmt
in folgender Reihenfolge ab:
a) Draht-, Richtfunk-, Troposphärenfunk und Funkkanäle,
b) Fernschreib-, Datenfernübertragungs-, Funk- und Fernsprechverbindungen.
(4) Die operative und politische Bedeutung bestimmen den
Geheimhaltungsgrad der zu übertragenden Informationen.
20. Es ist verboten:
a) Geheime und vertrauliche Informationen offen über
Nachrichtenverbindungen zu übertragen,
b) Informationen die mit Mitteln der gedeckten Führung
bearbeitet werden oder wurden, im Klartext über offene
Nachrichtenverbindungen zu übermitteln,
c) beim offenen Informationsaustausch auf den Inhalt ge-
deckt übertragener oder zu übertragender Informationen
Bezug zu nehmen,
VVS-Nr.: ZV 003 880
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d) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung durch
die Verwendung von Katalogbezeichnungen, Nummernver-
zeichnissen oder anderen feststehenden Codes bzw.
durch Übersetzen in eine Fremdsprache zu umgehen,
e) mit Unterlagen, die als Schulungsmaterial gekennzeichnet
sind, Sprüche herzustellen, die über technische Nach-
richtenmittel übertragen werden,
f) nicht genehmigte und außer Kraft gesetzte bzw. kompro-
mittierte Mittel der gedeckten Führung anzuwenden.
21. Bei Verlust und Kompromittierungen von Mitteln der ge-
deckten Führung sind
a) Meldung als besonderes Vorkommnis entsprechend der
festgelegten Ordnung zu erstatten,
b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und
dem Herausgeber zu melden
c) durch den für die Herausgabe Verantwortlichen Reserve-
unterlagen in Kraft zu setzen
d) eine Untersuchung einzuleiten, die Ursachen festzu-
stellen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vor-
kommnisse zu treffen.
VVS-Nr.: ZV 003 880
Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anlage 1
| 8 | 5 | 4 | 6 | 7 | 1 | 9 | 3 | 2 | 0 | |
| 2 | ||||||||||
| 3 | ||||||||||
| 4 | ||||||||||
| 6 | ||||||||||
| 5 | ||||||||||
| 1 | ||||||||||
| 9 | ||||||||||
| 8 | ||||||||||
| 7 | ||||||||||
| 0 |
Bild 1 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
| 8 | 6 | 0 | 9 | 5 | 7 | 1 | 3 | 2 | 4 | |
| 2 | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 9 | ||||||||||
| 6 | ||||||||||
| 0 | ||||||||||
| 3 | ||||||||||
| 8 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
| 5 | ||||||||||
| 1 | ||||||||||
| 4 | ||||||||||
| 7 | ||||||||||
Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen und Zahlentafel als 2. Stufe
Beispiel: Durchbruch - 65
VVS-Nr.: ZV 003 880
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| Y | B | C | V | L | P | K | M | A | N | H | O | X | I | Z | G | R | E | S | J | U | W | Q | D | F | T | ||
| B | L | 0 | 1 | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| C | H | ||||||||||||||||||||||||||
| P | F | 2 | 3 | ||||||||||||||||||||||||
| A | Z | ||||||||||||||||||||||||||
| W | I | ||||||||||||||||||||||||||
| T | K | 4 | 5 | ||||||||||||||||||||||||
| E | M | ||||||||||||||||||||||||||
| R | O | ||||||||||||||||||||||||||
| D | G | 6 | 7 | ||||||||||||||||||||||||
| X | S | ||||||||||||||||||||||||||
| Q | U | ||||||||||||||||||||||||||
| Y | J | 8 | 9 | ||||||||||||||||||||||||
| V | N | ||||||||||||||||||||||||||
Bild 3 Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und
39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 VVS-Nr.: ZV 003 880
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Zahlentafel Typ 1
Codierteil Anlage 3
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
RG TK VO XH PQ RB SR PD VD RE PC TC ZK WQ OR WC ZI VE WP NE
SQ SM PJ UP XN OC NL SZ NS YN WM OM RN WA RM IM OB WK RD NZ
YT TO SP YQ XD RC OP NK XB OH VI ZH ZU PT SX ZB VB ME YR RL
TA ZD ND ZR SO VJ ZS PK YS XA UQ OI PR XI PH NF WF RA YV UN
TY WL UD VH ZC UK TB WN OQ SN XE TQ VA XG TH OR PS RH TZ OL
TR VL VM UC YW XK PU UY UR YU UB NQ SW NA ZP SV XR OF US YL
Decodierteil
N O P R S T U V W X Y Z
A6 BS D3 AS MO AO B5 IM A6 A4 L9 B7
D1 C2 H7 B2 N4 B3 C1 B8 C7 B4 M7 C2
E9 FS J1 C2 O2 C5 D1 D4 FS D2 N4 DO
F7 H4 K3 D9 P1 H7 KG E8 K8 E5 Q1 H5
H8 I5 O5 E4 Q0 K0 N9 H1 LO G6 R9 I8
K3 L9 Q2 G0 R3 O0 P1 I5 M5 H1 S4 K6
L3 M5 R6 H8 V7 Q5 Q5 J2 N3 I6 T0 M6
Q5 P3 S8 L9 W6 R0 R4 L0 P9 K2 U4 P7
S4 Q4 T6 M7 X7 YO S9 M1 Q6 N2 V9 R1
Z9 R7 U3 N6 Z3 Z9 Y3 O1 R7 R8 W2 S3
Zahlentafel Typ 2
| H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
| S | 0 | 1 | 2 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| C | |||||||||||||
| O | |||||||||||||
| L | |||||||||||||
| P | 3 | 4 | 5 | ||||||||||
| E | |||||||||||||
| H | |||||||||||||
| A | |||||||||||||
| I | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||||||
| K | |||||||||||||
| M | |||||||||||||
| U | |||||||||||||
| W | |||||||||||||
| H | U | W | I | O | S | A | C | P | M | L | E | K | |
Bild 4 VVS-Nr.: ZV 003 880
Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Anlage 4 Tabellenmuster zur Codierung topographischer Karten mit dem Verfahren ?SAPAD-71? Maßstab 1 : 50 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)
Beispiel: Klartext (Kartenkoordinate) HW RW
6248 3597
Geheimtext (codiert) 351 736 Beachten! Spalte b1 ist c1 Spalte b2 ist c2 zugeordnet. VVS-Nr.: ZV 003 880
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Anmerkung: Bei Maßstab 1:500 000 Spalte a = Gradzahlen
Spalte b = Minutenzahlen
Maßstab 1: 200 000
Hochwert (x) Rechtswert (y)
Beispiel: Klartext HW RW
5800 3108
Geheimtext 153 719
VVS-Nr. ZV 003 880
Seite 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Maßstab 1 : 100 000 Hochwert (x) Rechtswert (y)

Beispiel: Klartext HW RW
5902 2596
Geheimtext 618 001
Anmerkung: Spalte a = Klarkoordinaten (Tausender, Hunderter)
Spalte c = Klarkoordinaten (Zehner, Einer)
Maßstab 1: 500 000
Hochwert (¶) Rechtswert(»)

Beispiel: Klartext HW 50020' RW 11000'
Geheimtext 827 575
VVS-Nr.: ZV 003 880
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Anlage 5
Punktbestimmung auf topografischen Karten aller Maßstäbe
(1) Annähernde Punktbestimmung innerhalb der Gitternetzquadrates
(Planquadrate)
Neunersystem ↓KLE
| 193 | |||||||
| 1 | 1 | 2 | 3 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4 | 3 | ||||||
| 4 | 5 | 6 | |||||
| 7 | 8 | 9 | |||||
| 195 | |||||||
| 662 | 667 | ||||||
Vierersystem
zusätzliche Anwendung
innerhalb des Neunersystems
| 1 | 2 |
| 3 | 4 |
Beispiel: Führungsstelle KEL - codiert 195 662 2 (nach Neunersystem)
oder 195 662 22 (zusätzlich Vierersystem)
(2) Genaue Punktbestimmung innerhalb der Planquadrate
VVS-Nr.: ZV 003 880
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Anlage 6
Antrag auf Einführung eines Codier- bzw. Verschleierungs-
mittels
Bezeichnung des Mittels: (Typ)
1. Antragsteller:
2. Antrag auf: a) Neueinführung (als Anlage)
Zutreffendes unter- b) Überarbeitung des Phrasen-
streichen bestandes
c) Veränderung des Mittels
3. Informationsinhalt:
4. Anzahl der Exemplare: davon Reserve:
5. Verteiler:
6. Anwendung: a) im täglichen Dienst
Zutreffendes unter- b) bei Übungen
streichen c) während der erhöhten Einsatz-
bereitschaft
d) ab der Stufe der Einsatzbe-
reitschaft bei Kriegsgefahr,
7. Verkehrsart: a) individuell
Zutreffendes unter- b) zirkular
streichen c) allgemein
8. Nachrichtenmittel
9. Spruchfolge im
Durchschnitt je Tag und
Nutzer
10. Für welchen Zeitraum soll die Sicherheit
der Informationen gewährleistet sein?
11. Geheimhaltungsgrad der Informationen:
12. Geplanter Termin der Einführung:
Antragsteller: Unterschrift
VVS-Nr.: ZV 003 880
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Anlage 7
Begriffsbestimmungen
1. Chiffrieren
Umwandeln von Klar- oder Codetext (Zwischentext) in
Geheimtext durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens.
2. Code
Phrasenverzeichnis in Buch- oder Tafelform. Den
Phrasen sind Codegruppen zugeordnet, die zum Umwandeln
von Klartext in Codetext und umgekehrt bestimmt sind.
3. Codegruppen
Die einer Phrase zugeordnete Ersatzeinheiten bei Code-
verfahren.
4. Codestil
Zweckmäßige Anpassung eines Textes an einen bestimmten
Code.
5. Codieren
Umwandeln von Klartext in Codetext durch Anwendung
eines Codeverfahren
6. Dechiffrieren
Rückverwandeln, von Geheimtext in Klartext oder Codetext.
7. Decodieren
Rückverwandeln von Codetext in Klartext.
8. Geheimtext
Text, der durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens
aus einem Klar- oder Codetext entstanden ist.
9. Klartext
Text, der keine Elemente beabsichtigter Geheimhaltung
enthält.
VVS-Nr.: ZV 003 880
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10. Mischtext
Text, der teils aus Klartext und teils aus ver-
schleierten Text besteht. Die Klartextteile dürfen
keine Rückschlüsse auf den Inhalt des verschleierten
Textes zulassen.
11. Phrase
Grundeinheit bei Codierverfahren. Phrasen sind von unter-
schiedlicher Länge und Beschaffenheit, z.B. Buch-
staben, Ziffern, Polygramme, Wörter und Wortfolgen,
Sätze und Satzfolgen.
12. Schlüsselbereich
Anwendung gleicher- Schlüsselunterlagen eines be-
stimmten Verfahrens durch eine festgelegte Anzahl
von Nutzern.
13. Technische Nachrichtenmittel
Einrichtungen und Geräte, welche die Übertragung
mündlicher schriftlicher und grafischer Informa-
tionen gewährleisten
14. Telegrammstil
Ausdrucksweise, die jedes überflüssige Wort ver-
meidet. Klarheit hat jedoch den Vorrang vor Kürze.
15. Verschleiern
Verfahren zur Verhinderung des unmittelbaren Mit-
verstehens einer Information durch unbefugte Per-
sonen.
16. Zwischentext
Zwischenform des Textes bei Anwendung eines Chif-
frier-/Codierverfahrens zwischen ursprünglichem Text
(Klartext) und endgültigem Geheimtext.
VVS-Nr.: ZV 003 880Letzter aktueller Stand / letzte VS-Kontrolle (Inventur) zum Dokument 10.11.1988BStU*35 Ministerium für Staatssicherheit Abteilung XI Geheime Verschlußsache GVS-o020 MfS-Nr.: XI/547/83 21.Ausf. Bl/S. 01 Vorläufige Regelung zur Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71 nach Auslösung höherer Stufe der Einsatz- bereitschaft bzw. im Verteidigungszustand
- 2 - GVS MfS o020-XI/547/83
Zur Gewährleistung der einheitlichen Codierung topographischer
Karten im Ministerium für Staatssicherheit nach Auslösung
höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungs-
zustand wird das Verfahren SAPAD - 71 angewendet.
1. Kartencodierung SAPAD - 71
(1) Die Codierung topographischer Karten nach dem Verfahren
SAPAD - 71 dient der Verschleierung von Geländepunkten,
-abschnitten und -räumen.
(2) Die Übermittlung von Ortsangaben über technische Nachrichten-
mittel ist nur in chiffrierter bzw. codierter Form gestattet.
Informationen, die chiffriert übertragen werden, können Angaben
aus topographischen Karten in folgender Form enthalten:
- Klartext (genaue Punktbezeichnung)
- offene Gitternetzwerte
Bei der verschleierten Gesprächsführung dürfen Angeben aus
topographischen Karten nur in codierter Form übertragen werden.
(3) Die Kartencodierung SAPAD - 71 ist das Hauptverfahren im
Ministerium für Staatssicherheit zum Codieren topographischer
Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000, 1 : 200 000 und
1 : 500 000.
Zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 10 000
und 1 : 25 000 ist die für den Maßstab 1 : 50 000 zugewiesene
Codierung zu verwenden.
(4) Beim Verfahren SAPAD - 71 sind den Gitternetzlinien des
Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechsstellige
codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat entsteht.
Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetzquadrate
in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhrzeigerrichtung
zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber hinaus ist eine
nochmalige Aufteilung jedes der neun Quadrate in vier weitere
Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre Nummerierung erfolg
ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden
Punktbestimmung sind offen an die codierte Kartenkoordinate
anzufügen, so daß diese sieben- oder achtstellig ein kann.
Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag von der
Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes recht-
winklig bis zu dem bestimmenden Punkt offen an die codierte
Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind zehnstellig.
- 3 - GVS MfS o020-XI/547/83
(5) Bei den topographischen Karten der Maßstäbe 1 : 50 000,
1 : 100 000 und 1 : 200 000 sind die codierten Koordinaten
des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen) Karten-
rand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte zu er-
fassen.
(6) Die Herausgabe der Codierung für die einzelnen Karten-
maßstäbe erfolgt in Form von Tabellen.
(7) Die Codierung der topographischen Karten (Übertragen der
Codierung auf die Arbeitskarten) hat auf der Grundlage der
Gebrauchsanweisung durch die Nutzer zu erfolgen.
2. Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 im Ministerium für
Staatssicherheit
Zur einheitlichen Gewährleistung der gedeckten Führung im
Ministerium für Staatssicherheit sowie im Rahmen des Zusam-
mmenwirkens mit anderen zentralen Organen nach Auslösung höherer
Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungszustand
werden für die Codierung topographischer Karten nach dem Ver-
fahren SAPAD - 71 zwei verschiedene Schlüsselbereiche gebildet:
1. Zur gedeckten Führung innerhalb des Ministeriums für Staats-
sicherheit (zentrale Diensteinheiten, BVfS, KD, OD) -> BezirksVerwaltung für Staatssicherheit, Kreisdienststellen, Ortsdienststellen
2. Zum gedeckten Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen
(zentrale Führungsebene, BEL, KEL) -> BezirksEinsatzLeitungen, KreisEinsatzLeitungen der SED
Die Mittel der ersten Schlüsselbereiches dürfen nur innerhalb
des Ministeriums für Staatssicherheit angewandt werden. Eine
Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
2.1. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 inner-
halb des Ministeriums für Staatssicherheit
(1) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 werden für die
benötigten Maßstäbe in Netzform mit jeweils 15 Tabellen be-
reitgestellt.
(2) Die jeweils erste Tabelle der Kartencodierung tritt nach
Auslösung der Stufe "Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr" zum
Zeitpunkt X + 3 : 30 Stunden in Kraft.
(3) Die Festlegung der Gültigkeit bzw. die Inkraftsetzung
der jeweils folgenden Tabellen erfolgt auf besondere Weisung.
Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der
Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt
(Anlage 1).
- 4 - GVS MfS o020-XI/547/83
2.2. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SPAD - 71 für
das gedeckte Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen bzw.
im Rahmen der BEL/KEL (Reservecodierung der NVA)
(1) Die Mittel der Reservecodierung der NVA für das Verfahren
SAPAD - 71, besteht aus zwei Tabellen je Maßstab, werden den
festgelegten zentralen Diensteinheiten des MfS in einem ver-
siegelten bzw. verschlossenen Umschlag zugestellt.
Für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreis-
einsatzleitungen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreis-
kommandos die entsprechenden Mittel der Reservecodierung der NVA
bzw. Auszüge daraus herausgegeben.
(2) Bei Auslösung der Stufe "Gefechtsbereitschaft bei Kriegs-
gefahr" treten X + 3 : 30 Stunden die Reservecodierung der
NVA in Kraft (Anlage 2).
(3) Die Festlegung der Gültigkeitsdauer bzw. die Inkraftsetzung
der Einsatztabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen
Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung)
werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 2).
3. Sicherheitsbestimmungen bei der Anwendung der Kartencodierung
SAPAD - 71
(1) Die Aufbewahrung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71
erfolgt bei den Arbeitsgruppen bzw. Beauftragten des Leiters.
Sie sind verantwortlich für die Organisation der Kartencodierung
bzw. für die Übergabe der Mittel an die Nutzer.
(2) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 sind gemäß den
Festlegungen der 2. Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung des
MfS, Ziffer 3 (VVS-o008-92/82), zu behandeln.
(3) Verlust bzw. Kompromittierung von Mitteln der Kartencodierung
SAPAD - 71 sind als besonderes Vorkommnis im Sinne der VS-Ordnung
zu behandeln. Der Abteilung XI des MfS ist sofort Meldung zu er-
statten. Durch die Abteilung XI des MfS werden entsprechende Reserve-
mittel in Kraft gesetzt.
Anmerkung
Eine Kompromittierung (Bloßstellung) von Mitteln der gedeckten
Führung liegt vor, wenn unbefugte Personen infolge von Verlust,
Diebstahl, Einsichtnahme, Verlautbarung, unkontrollierter
Beschädigung des Siegels oder der Verpackung, unbeaufsichtigtem
Liegenlassen oder aus anderen Gründen vom Inhalt der Mittel
Kenntnis erhalten oder erhalten haben können.
- 5 - GVS MfS o020-XI/547/83
Mit Inkraftsetzung der für veränderte Lagebedingungen geltenden
Bestimmungen über die Berichts- und Meldetätigkeit im MfS hat
die Meldung gemäß den darin getroffenen Festlegungen zu erfolgen.
Entsprechende Reservemittel werden zentral in Kraft gesetzt.
(siehe Anlage 1 und 2)
(4) Bei Verlust bzw. Kompromittierung der Mittel der Karten-
codierung SAPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen
der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen sind zusätzlich zu den
unter (2) und (3) getroffenen Festlegungen die Wehrbezirks-
bzw. Wehrkreiskommandos zu informieren. Durch diese kann ebenfalls
die Inkraftsetzung entsprechender Reservemittel für den jeweiligen
Bereich erfolgen. (siehe Anhang 2)
4. Sicherstellung der Mittel für die Kartencodierung SAPAD - 71
(1) für die Bereitstellung der Mittel zur Kartencodierung
SAPAD - 71 gemäß Ziffer 2.1. dieser Regelung sowie der
Reservecodierung der NVA für die zentrale Diensteinheiten
ist die Abteilung XI des MfS verantwortlich.
(2) Die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 für Übungs- bzw.
Ausbildungsmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich sind
durch die zentralen Diensteinheiten bzw. Bezirksverwaltungen
in eigener Zuständigkeit bei der Abteilung XI des MfS anzu-
fordern.
(2) die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 der NVA für die
Stufe der ständigen Gefechtsbereitschaft bzw. für Übungs- und
Ausbildungsmaßnahmen werden den festgelegten zentralen Dienst-
einheiten durch die Abteilung XI des MfS entsprechend dem Plan
der Gültigkeit der Codiermittel der NAV übergeben.
Für das zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreisein-
satzleitungen während der ständigen Einsatz- bzw. Gefechts-
bereitschaft sowie für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden
durch die Wehrbezirks- bzw. Werkreiskommandos monatlich Karten-
codierungen bereitgestellt.
GVS MfS o020-XI/547/83
Blatt 4
1. Austauschblatt
Anlage 1
Für die Inkraftsetzung der Tabellen der Kartencodierung
innerhalb des MfS gelten folgende Signale:
1 : 50 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 574 = Ausgabe
1 : 50 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 574 = Befund
1 : 100 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 575 = Diktat
1 : 100 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 575 = Epilog
1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Geschenk
1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Kaktus
1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Lawine
1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Moral
Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraftsetzung
(MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppen anzufügen: -> MOZ Moskauer Orts Zeit
Beispiel: Diktat 1306 1200
Bedeutung: Am 13. 06. , 12.00 Uhr MOZ tritt die Tabelle 02 der
Serie 586/000 575 der Kartencodierung des Maßstabs
1 : 100 000 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Tabelle 01 der Serie
586/000 575 ungültig und ist ein eigener Zu-
ständikeit zu vernichten.
GVS MfS o020-XI/547/83
Anlage 2
Inkraftsetzen der Reservecodierung der NVA
1. Bei Auslösung der "Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr"
treten X + 3 : 10 Stunden folgende Mittel der Reserve-
codierung der NVA in Kraft:
1 : 50 000, GVS A 127 443 = Silikat
1 : 100 000, GVS A 127 445 = Granit
1 : 200 000, GVS A 127 453 = Kobalt
1 : 500 000, GVS A 127 456 = Titan
2. Für die Inkraftsetzung der Ersatztabellen gelten folgende
Signale:
1 : 50 000, GVS A 127 444 = Silikat
1 : 100 000, GVS A 127 446 = Granit
1 : 200 000, GVS A 127 454 = Kobalt
1 : 500 000, GVS A 127 457 = Titan
Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraft-
setzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppe anzu-
fügen (analog zum Beispiel in Anlage 1).
Aus den Unterlagen des ZCO und der 8. Abteilung des MfNV BStU *193 geht hervor das mitte der 80er die Kartencodierung SAPAT-83 eingeführt werden soll. Das MfNV bat zu prüfen ob die VS Einstufung bei den Manuskripten notwendig sei. Unklar ist ob es sich bei der Schreibweise SAPAT (SAPAD) um einen Übermittlungsfehler handelt.
MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter
VVS MfS o020-XI/379/86BStU*35
Ex. Nr.: 030*
Arbeitsordnung
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsver-
fahren durch funktionsgebundende Nutzer im
Ministerium für Staatssicherheit
-Aktueller Stand 17.03.1988-
MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter
Vertrauliche Verschlußsache
VVS o020
MfS-Nr.: XI/379/86
030.Ausf. BL./S. 1 bis 26
A r b e i t s o d n u n g
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsverfahren durch
funktionsgebundende Nutzer im Ministerium für Staatssicherheit
- 3 - VVS MfS-o020-XI/379/86
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
1.1. Funktionsgebundende Nutzer
1.2. Leitstellen
2. Behandlung von Codiermitteln
2.1. Herstellung
2.2. Signierung und Verpackung
2.3. Nachweisführung
2.4. Beförderung
2.5. Vervielfältigung
2.6. Vernichtung
2.7. Kontrollen
3. Planung
4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen
5. Schlußbestimmungen
Anlage 1 Vorschrift zur Nutzung von
Verschleierungsverfahren
Anlage 2 Vorschrift zur Nutzung von
Tarnverfahren
Anlage 3 Vorschrift zur Nutzung des
Kartencodierverfahren SAPAD-71
- 4 -
- 5 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes ge-
heimzuhaltender Informationen bei der Übermittlung über
technische Nachrichtenmittel sowie der einheitlichen und
rationellen Arbeit wird auf der Grundlage der 1. Durch-
führungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 3/84 des
Genossen Ministers (GVS MfS-o008-46/85) für das MfS und
das Wachregiment Berlin "F. E. Dzierzynski" für die An-
wendung und Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleie-
rungsverfahren (nachfolgend Codiermittel genannt) durch
funktionsgebundende Nutzer bestimmt:
1. Grundsätze
1.1. Funktionsgebundende Nutzer
Funktionsgebundende Nutzer sind angehörige des MfS und
des Wachregiments Berlin "F. E. Dzierzynski", die be-
rechtigt sind, Codiermittel zum Schutz von Geheimnissen
im Sinne der VS-Ordnung des MfS zur Erfüllung ihrer
Dienstpflicht anzuwenden.
1.2. Leitstellen
Der Einsatz der Codiermittel hat über Leitstellen zu er-
folgen, die für den Umgang mit diesen Mitteln einen von
den VS-Stellen getrennten Nachweisbereich einzurichten
haben.
Die Funktion der Leitstelle ist im Auftrage des Leiters
wahrzunehmen durch:
- im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige;
- VS-berechtigte Angehörige.
- 6 -
Die Leitstelle ist verantwortlich für die Arbeit mit
Codiermitteln durch funktionsgebundene Nutzer im jewei-
ligen gesamten Dienst- und Anleitungsbereich.
Aufgaben der Leitstelle:
- Analyse des Nachrichtenverkehrs und Einleitung erforder-
licher Maßnahmen für den Einsatz von Codiermitteln;
- Nachweis der Codiermittel und des damit zusammenhängen-
den Schriftverkehrs;
- Kontrolle der Anwendung der Codiermittel;
- Kontrolle der Vollzähligkeit der Codiermittel und des
damit zusammenhängenden Schriftverkehrs;
- Planung, Bevorratung und Versand von Codiermitteln;
- Vernichtung von ungültigen Codiermitteln.
Die Leitstelle hat ihre Arbeit entsprechend den Fest-
legungen in Ziffer 1.2.4 der 1 -Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung zu organisieren.
2. Behandlung von Codiermitteln
2.1. Herstellung
Die Herstellung und Anwendung der Codiermittel erfolg
entsprechend den Vorschriften (Anlage 1 bis 3).
- 7 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Abweichungen von den dort getroffenen Festlegungen er-
fordern in jedem Falle die Zustimmung der Abteilung XI
des MfS.
2.2. Signierung und Verpackung
Die Signierung von Codiermitteln erfolgt bei versand ge-
mäß den Festlegungen der VS-Ordnung des MfS. Codiermittel
sind nach Ziffer 5.1.1. der 1. Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung durch die Leitstelle zu verpacken und mit
dem schwarzen Stempelaufdruck "Persönlich" zu versehen.
Der Vermerk "Persönlich" hat gemäß den Festlegungen der
Postordnung des Ministeriums für Staatssicherheit zu er-
folgen.
Beispiele: Vertrauliche Verschlußsache
MfS - o020 - Nr. CM/000102
... Ausf./Bl./S. ... bis ...
Vertrauliche Verschlußsache
MfS - o020 - MfS-Nr. XI/161/84
... Ausf./Bl./S. ... bis ...
2.3. Nachweisführung
Die Nachweisführung von Codiermitteln erfolgt durch die
speziellen Nachweisbereiche auf den von der Abteilung XI
des MfS herausgegebenen Begleit- und Bestandskarten
(FA 5108), Nachweiskarten (FA 4168) und Nachweislisten
(FA 4251).
Die zentrale VS-Stelle und deren nachgeordneten VS-Stel-
len haben Codiermittel als Durchlaufpost zu behandeln.
Die Übergabe an den/Übernahme von dem speziellen Nach-
weisbereich hat mit Nachweis zu erfolgen.
- 8 -
2.4. Beförderung
Die Beförderung von Codiermitteln kann erfolgen durch
a) den Kurierdienst des MfS,
b) im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige,
c) funktionsgebundene Nutzer der Diensteinheiten,
Für die Beförderung durch den Kurierdienst vorgesehene
Codiermittel werden von dem abzusendenden speziellen Nach-
weisbereich als VS-Post der zuständigen VS-Stelle versandt-
fertig übergeben. Die Begleit- und Bestandskarte und die
zugehörigen Codiermittel sind getrennt zu verpacken und zu
verschicken. Der Versand der Codiermittel erfolgt als An-
lagen, die zusätzlich zur VS-Nummer der Begleit- und Be-
standskarte mit Buchstaben (bei mehreren Anlagen in alpha-
betischer Reihenfolge) zu versehen sind.
Die Beförderung von Codiermitteln durch im Chiffrierdienst
eingesetzte Angehörige und funktionsgebundene Nutzer hat
unter Beachtung der Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestim-
mungen zu erfolgen.
Die Nachweisführung entsprechend Ziffer 2.3. ist zu be-
achten.
2.5. Vervielfältigung
Die Vervielfältigung von Codiermitteln (gemäß Anlage 1)
ist nur in Abstimmung mit der für die Nachweisführung ver-
antwortlichen Leitstelle möglich. Die Vervielfältigung ist
auf den Nachweisdokumenten zu vermerken.
- 9 - VVS MfS-o020-XI/379/86
2.6. Vernichtung
Für die Vernichtung von Codiermitteln gelten neben den
Festlegungen der VS-Ordnung des MfS folgende zusätzliche
Sicherheitsbestimmungen:
Codiermittel sind nach Ablauf der Gültigkeit durch den
speziellen Nachweisbereich oder einen von ihm beauftragten
funktionsgebundenen Nutzer zu vernichten. Die Vernichtung
ist in den für die Nachweisführung vorgesehenen Dokumenten
a) tabellengebunden auf de Innenverpackung des Materials,
b) seriengebunden auf den Begleit- und Bestandskarten
mit Datum und zwei Unterschriften zu bestätigen.
Nach erfolgter Vernichtung ist die Begleit- und Bestands-
karte unter Beachtung der Beförderungsart (persönliche
Übergabe oder Beförderung durch Kurierdienst) an die zu-
ständige Leitstelle zurückzusenden bzw. in den Leitstellen
durch das zuständige Kontrollorgan einzubeziehen. Die VS-
Stelle ist durch den speziellen Nachweisbereich über die
Vernichtung zu informieren.
2.7. Kontrollen
Die Kontrolle der speziellen Nachweisbereiche kann erfolgen
durch beauftragte Angehörige
- der Abteilung XI des MfS bzw. de BVfS bei Vorlage eines
Kontrollausweises,
- der Chiffrierdienste des MfS im Verantwortungsbereich
ihrer Linien,
- der Leitstellen.
- 10 -
Die Kontrollen sind mit der zuständigen VS-Stelle des Ver-
antwortungsbereiches abzustimmen.
3. Planung
Der Bedarf an Codiermitteln und Nachweisdokumenten sowie
Aufträge für die Produktion von Codiermitteln durch die
Abteilung XI des MfS sind durch die Leitstelle bis zum
15. Mai für das Folgejahr in schriftlicher Form zu planen.
4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit
Codiermitteln
Alle im Zusammenhang mit Codiermitteln und deren Anwendung
auftretenden Informationen sind Staatsgeheimnisse und ent-
sprechend dem Geheimnisschutz im Ministerium für Staats-
sicherheit gegenüber Unbefugten jederzeit zuverlässig zu
schützen.
Die Nutzung der Codiermittel unterliegen speziellen Ge-
brauchsanweisungen, die strikt einzuhalten sind, um
jede Kompromittierung zu vermeiden.
Bei erfolgter Kompromittierung ist unverzüglich dem un-
mittelbaren Vorgesetzten und der Leitstelle Meldung zu er-
statten. Auf Weisung der Leitstelle ist ein Schlüssel-
wechsel durchzuführen.
Unter Kompromittierung ist zu verstehen die Kenntnisnahme oder
vermutliche Kenntnisnahme des Inhaltes der Codiermittel
durch Unbefugte infolge von Verlust (auch zeitweilig),
Diebstahl, Einsichtnahme, Mithören, Kopieren, Verrat, un-
kontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung,
unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen.
- 11 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Es ist verboten:
- Nachrichten mit kompromittierten Codiermitteln zu be-
arbeiten;
- Informationen zu Codiermitteln über technische Nachrich-
tenmittel weiterzuleiten.
Alle Codiermittel sind gemäß der VS-Ordnung des MfS unter
Verschluß und getrennt von allen allgemeinen Verschlußsachen
aufzubewahren. Die Behältnisse sind mit dem persönlichen
Petschaft des Nutzers zu versiegeln.
Die zur zeitweiligen Anwendung übergebenen Mittel hat der
Benutzer ständig bei sich zu tragen bzw. unter ständiger
Kontrolle oder Verschluß zu halten.
5. Schlußbestimmungen
Diese Arbeitsanordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.1987
in Kraft.
Gleichzeitig damit werden die
"Allgemeine Instruktion über Sprechtafeln"
VVS MfS-020-2974/66,
"Herstellungsanweisung für Sprech- und Zahlen
tafeln"
VVS ZCO-718/70 und die
"Instruktion zur Herstellung und Anwendung von
Tarntafeln der Typen 307 und 308"
VVS 2284/62
außer Kraft gesetzt. Sie sind an den Herausgeber zur
Vernichtung zurückzusenden.
Anlage 1 - 13 - VVS MfS-o020-XI/379/86
V o r s c h r i f t
zur Nutzung von Verschleierungsverfahren
- 14 -
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
2. Einsatzbedingungen
3. Aufbau
3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln
3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel
3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech-
und Zahlentafeln
3.3.1. Sprechtafeln
3.3.2. Zahlentafeln
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln
4. Herstellung von Verschleierungsmitteln
4.1. Allgemeines
4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von
Phrasentafeln
5. Anwendung
A n h a n g
Tabelle der zugelassenen Typen
- 15 - VVS MfS-o020-XI/379/86
1.Grundsätze
(1) Verschleierungsverfahren werden zur Übermittlung von
Informationen über technische Nachrichtenmittel eingesetzt,
um dem Gegner die Auswertung der Nachrichteninhalte zu er-
schweren.
Verschleierungsverfahren gewährleisten für die übermittel-
ten Nachrichten eine geringe Sicherheit, sie verhindern nur
das unmittelbare Mitverstehen durch Unbefugte.
(2) Zu einem Verschleierungsverfahren gehören eine Phrasen-
tafel, das zugehörige Schlüsselmittel und die Gebrauchs-
anweisung.
(3) Beim Einsatz eines Verschleierungsverfahrens ist die
Teilchiffrierung zugelassen, d. h., nur die geheimzuhal-
tenden Teile einer Nachricht werden verschleiert.
Bei Anwendung des Typs 490 ist die Teilchiffrierung - im
Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der nach-
richt - nicht gestattet.
(4) Die einfache Handhabung eines Verschleierungsverfahrens
ermöglicht eine hohe Chiffriergeschwindigkeit und die un-
mittelbare Gesprächsführung ohne Entstehung von Zwischen-
material. Die Phrasentafel eines Verschleierungsverfahrens
kann im Format den konkreten Anwendungsbedingungen ange-
paßt werden.
(5) Der kombinierte Einsatz verschiedener Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.
(6) Verschleierungsverfahren bieten die Möglichkeit des
allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.
- 16 -
(7) Schlüsselmittel zu Verschleierungsverfahren werden
grundsätzlich durch die Abteilung XI des MfS hergestellt
und der Leitstelle entsprechend ihrer Planung zur Ver-
fügung gestellt.
2. Einsatzbedingungen
(1) Der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens bei der
Übermittlung der Nachrichten über Funkkanäle ist unter
Einhaltung folgender Bedingungen zulässig:
- Die Nachricht wirkt sich so schnell aus daß dem Gegner
keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
- Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der
Übermittlung keine wesentlichen Erkenntnisse mehr.
(2) Bei Übermittlung über nichtabhörsichere Drahtkanäle
ist der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens zulässig,
wenn eine der beiden obengenannten Bedingungen zutrifft.
3. Aufbau
3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln
Verschleierungsverfahren können durch den Einsatz on
Sprech- und Zahlentafeln realisiert werden.
Die im Anhang befindlichen Tabellen enthält die zugelassenen
Typen.
3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel
(1) Schlüsselmittel für Verschleierungsverfahren werden in
Heftform hergestellt. Ein heft beinhaltet eine Serie mit
12 Blatt. Jedes Blatt enthält 31 Tagesschlüssel.
- 17 - VVS MfS-o020-XI/379/86
(2) Der Typ 412 wird in Heftform mit 31 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt ent-
hält einen Tagesschlüssel.
(3) Der Typ 490 wird in Heftform mit 12 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt enthält
einen Wochenschlüssel.
(4) Die Innenseite des Heftumschlages enthält die Tabelle
zur Nachweisführung der Entnahme, Vervielfältigung und
Vernichtung der einzelnen Blätter.
3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech- und Zahlentafeln
3.3.1. Sprechtafeln
(1) Typ 355a und 355b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 13 bzw. 26
Spalten (169 bzw. 338 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsseltyp 559 besteht aus 2 Buch-
stabenmischalphabeten. Das erste Mischalphabet wird zur
Zeilenbezeichnung (senkrecht von oben beginnend) und das
2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung (waagerecht von
links beginnen) in der vorgegebenen Reihenfolge enge-
tragen. Als Geheimeinheiten entstehen Buchstabenbigramme,
deren 1. Buchstabe in der selben Zeile und deren 2. Buch-
stabe in derselben Spalte wie die Phrase steht.
(2) Typ 357
Die Phrasentafel besteht aus 10 Zeilen und 10 Spalten
(100 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsselmitteltyp 438 besteht aus 2 Ziffern-
mischalphabeten. Das 1. Mischalphabet wird zur Bezeichnung
der Zeilen und das 2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung
eingetragen. Als Geheimeinheiten entstehen Ziffernbigramme.
- 18 -
(3) Typ 412
Die Phrasentafel des Typs 412 wird durch die Abteilung XI
auf Folienmaterial in den Abmessungen von 140 x 75 mm her-
gestellt. Sie besitzt 4 Zeilen und 8 Spalten (32 Phrasen-
felder).
Zur Schlüsseleintragung wird ein Tagesschlüssel des Typs
412 unter die Folie geschoben.
(4) Typ 413a
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit jeweils 13
Zeilen.
Als Schlüssel wird ein Buchstabenmischalphabet des Typ 559
benutzt. Die ersten 13 Buchstaben werden in die linke,
die restlichen in die rechte Spalte von oben nach unten
eingetragen. Als Geheimeinheit steht für die Phrasen der
links danebenstehende Buchstabe.
(5) Typ 413b
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit je 18 Zeilen.
Ein Schlüssel des Typs 655 besteht aus einem Buchstaben-
Ziffern-Mischalphabet. Die ersten 18 Elemente werden in
die linke und die restlichen in die rechte Spalte von oben
nach unten eingetragen.
Als Geheimeinheit steht für die Phrasen das linke dabene-
stehende Element des Schlüssels.
(6) Typ 470a und b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 7 bzw. 10 Spal-
ten für die Wortphrasen und einem Ziffernteil.
Von dem ersten Mischalphabet eines Schlüssels des Typs 559
werden die ersten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung des
Wortphrasenteiles und die restlichen für den Ziffernteil
von oben beginnend eingetragen,
14 bzw. 20 Buchstaben des 2. Mischalphabetes werden zur
Spaltenbezeichnung des Wortphrasenteiles, die restlichen
- 19 - VVS MfS-o020-XI/379/86
12 bzw. 6 Buchstaben für den Ziffernteil von links be-
ginnend eingetragen.
(7) Typ 490 (BuZ 490)
Der Typ 490 ist eine Sprechtafel mit festgelegten Inhalt
und festgelegter Form. Sie wird nur von der Abteilung XI
hergestellt und ist für die Buchstabierung kurzer Wörter
sowie die Übermittlung on Zahlengruppen vorgesehen. Sie
besteht aus Chiffrier- und Dechiffrierteil. Der Chiffrier-
teil enthält als Klareinheiten in alphabetischer Ordnung
die 26 Buchstaben, die Umlaute, den Bindestrich und die
Ziffern 0 bis 9.
Jede Klareinheit sind als Geheimeinheiten 4 Buchstaben-
bigramme fest zugeordnet, die wahlweise in unsymmetrischer
Reihenfolge zu verwenden sind.
Den Ziffern 0 bis 9 als Klareinheit sind je 12 Buchstaben-
bigramme als Geheimeinheit zugeordnet.
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten zum schnellen
Auffinden lexikographisch geordnet.
3.3.2. Zahlentafeln
(1) Typ 355
Der Aufbau der Phrasentafel ist analog Typ 355.
Als Schlüsselmittel wird der Typ 438 eingesetzt.
Bei diesem Zahlentafeltyp entstehen als Geheimeinheiten
Ziffernbigramme.
- 20 -
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln
(1) Typ 355a
Tabelle
- 21 - VVS MfS-o020-XI/379/86
(2) Typ 357
Tabelle
- 22 -
(3) Typ 412
412/ 000430
AO AH AA AY AK AS AI AP
OW OY OZ OI ON OH OS OM
YZ YL YI YF YK YA YM YT
SU SK ST SH SE SO SP SS
- 23 - VVS MfS-o020-XI/379/86
(4) Typen 413a und b
Tabelle 413a Tabelle 413b
- 24 -
(5) Typ 470a
Tabelle
- 25 - VVS MfS-o020-XI/379/86
(6) Typ 490
Tabelle
- 26 -
(7) Typen 355 und 357
2 Tabellen
- 27 - VVS MfS-o020-XI/379/86
4. Herstellung von Verschleierungsmitteln
4.1. Allgemeines
(1) Verschleierungsmittel wind im Auftrag des Leiters
durch die Leitstelle der Diensteinheiten in eigener Zustän-
digkeit zu erarbeiten. Die beauftragten Genossen müssen im
Besitz einer gültigen Lehrberechtigung für UKW-Sprechfunk
sein.
(2) Die Erarbeitung eines Verschleierungsmittels entspre-
chend den zugelassenen Typen erfordert eine genaue Kennt-
nis des betreffenden Anwendungsbereiches und des Charakters
der zu übermittelnden nachrichten.
Das betrifft insbesondere
- den Nachrichteninhalt,
- die Nachrichtendichte
- die Anzahl der Korrespondenten,
- das Nachrichtenübertragungsmittel,
- die speziellen Anwendungsbedingungen,
- die technologischen Möglichkeiten der Produktion und
Vervielfältigung in Anwendungsbereich.
(3) Die drucktechnische Herstellung von Verschleierungs-
mitteln kann von der Abteilung XI des MfS übernommen wer-
den, wenn eine reproduktionsfähige Vorlage entsprechend
den gültigen Standards durch die auftragsgebende Dienst-
einheit vorgelegt wird.
Die Auftragserteilung hat mit schriftlichem Antrag des
leiters der Diensteinheit zu erfolgen. Dieser Antrag sollte
auch den vorgesehenen Einsatztermin, das Format, die Auf-
lagenhöhe und zu beachtende Besonderheiten enthalten.
- 28 -
4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von Phrasentafeln
(1) Auswahl des Phrasentafeltyps
Ausgehend von der Aufgabenstellung und dem zu erwartenden
Inhalt des Nachrichtenverkehrs, ist der Phrasenvorrat für
die zu erarbeitende Phrasentafel zu bestimmen. Auf dieser
Grundlage ist der geeignete Typ auszuwählen.
(2) Abfassen der Phrasen
Das Abfassen der Phrasen hat so zu erfolgen, daß diese
kurz, einheitlich und möglichst vielseitig verwendbar
formuliert werden. Die Phrasen dürfen keine mehrdeutige
Auslegung zulassen. Stereotype Phrasenteile, Ziffern und
Buchstaben sind in Phrasentafeln nicht aufzunehmen.
(3) Eintragung der Phrasen in die Tafel
Die Phrasentafeln sind bezüglich der Anordnung der Phrasen
so zu gestalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
gewährleistet wird. Die Anordnung der Phrasen erfolgt im
allgemeinen zeilen- oder spaltenweise, lexikographisch
geordnet. Häufig benötigte Phrasen sollten mehrfach und
unsymmetrisch verteil in die Phrasentafel aufgenommen
werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Eintragung
häufig benötigter Phrasen über mehrere Phrasenfelder.
Eine zusätzliche Kennzeichnung dieser Phrasenfelder ist
sinnvoll für ein schnelles Auffinden. Im Phrasenvorrat
befindliche Sachgruppen (Kfz-Typen, Objektbezeichnungen
o. ä.) sollten diagonal eingeordnet werden.
(4) Kennzeichnung der Phrasentafel
Phrasentafeln sind VS-Dokumente und als solche entpre-
chend der VS-Ordnung des MfS durch die Chiffrierleitstelle
zu kennzeichnen.
In Ausnahmefällen kann aus operativen Gründen auf eine
VS-Auszeichnung verzichtet werden. Eine Exemplarnummerierung
- 29 - VVS MfS-o020-XI/379/86
ist zur lückenlosen Nachweisführung in jedem Fall erfor-
derlich.
(5) Festlegung des Schlüsselwechsels
Bei Verschleierungsverfahren wird Zeitschlüssel angewandt.
Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von der
Nachrichtendichte, dem Nachrichteninhalt, den benutzten
Nachrichtenübertragungsmitteln und den speziellen An-
wendunsbedingungen des jeweiligen Bereiches.
Die Gültigkeit des Schlüssels der Typen 355 II, 412, 438
559 und 655 beträgt für den ununterbrochenen Einsatz
maximal 24 Stunden. Die Gültigkeit eines Schlüssels des
Typs 490 beträgt maximal eine Woche.
Prinzipiell ist ein Schlüsselwechsel
- vor Beginn eines Einsatzes oder einer Übung,
- bei Kompromittierung des Schlüssels und
- auf besondere Anweisung der Leitstelle
durchzuführen.
(6) Bei der drucktechnischen Herstellung ist zu beachten,
daß auf der Rückseite der Phrasentafel oder in anderer
geeigneter Weise die Gebrauchsanweisung beigefügt wird.
5. Anwendung
() Ein Verschleierungsverfahren kann seinen vorgesehenen
Zweck nur dann erfüllen, wenn der Nutzer verantwortungs-
bewußt handelt, die Anwendung beherrscht und die Sicher-
heitsbestimmungen konsequent einhält.
(2) Zur Erhöhung der Sicherheit eines Verschleierungs-
verfahrens ist es sinnvoll, möglichst alle zu übemitteln-
den Begriffe durch Geheimeinheiten zu ersetzen. Bei Über-
mittlung vom Mischtexten ist unbedingt zu beachten, daß
die offen übermittelten Texteile kein Rückschlüsse auf
die konkrete Bedeutung der benutzen Geheimeinheiten zu-
lassen.
- 30 -
(3) Folgende Informationen sind grundsätzlich verschleiert
zu übermitteln:
- Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
- taktische und operative Begriffe,
- Dienststellen, Einheiten, Objekte,
- Zahlen- und Zeitangaben,
- Orts- und Geländeangaben.
(4) Geheimzuhaltende Angaben übe Personen (Name, Ge-
burtsdaten, Anschriften u. ä.) dürfen weder offen noch
verschleiert übermittelt werden.
Die BuZ 490 ist für die Übermittlung derartiger Angaben
nach Bestätigung spezieller Einsatzbedingungen durch die
Abteilung XI des MfS zugelassen.
| Art | Typ | Phrasen- felder | Phrasen- vorrat | Mindestbelegung | festgelegter Schlüsselmitteltyp |
|---|---|---|---|---|---|
| Sprechtafel | 355a | 13 x 13 | 168 | vierfach | 559 |
| Sprechtafel | 355b | 13 x 26 | 338 | zweifach | 559 |
| Sprechtafel | 357 | 10 x 10 | 100 | einfach | 438 |
| Sprechtafel | 412 | 4 x 8 | 32 | einfach | 412 |
| Sprechtafel | 413a | 13 x 2 | 26 | einfach | 559 |
| Sprechtafel | 413b | 18 x 2 | 36 | einfach | 655 |
| Sprechtafel mit Zahlentafel | 470a | 13 x 7 10 (zi) | 101 | zweifach | 559 |
| Sprechtafel mit Zahlentafel | 470b | 13 x 10 10 (Zi) | 140 | zweifach | 559 |
| Zahlentafel | 355 | 10 | 10 | zwölffach | 355 II |
| Zahlentafel | 357 | 10 | 10 | sechsfach | 438 |
| Buchstabier- und Zahlen- tafel (BuZ) | 490 | Buchstaben A - Z, Um- laute, Bin- destrich, 30 ziffern (0 - 9) | vierfach |
Anlage 2 - 33 - VVS MfS-o020-XI/379/86
V o r s c h r i f t
zur Nutzung von Tarnverfahren
- 34 -
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
2. Einschätzungen
3. Aufbau des Phrasenheftes un der Schlüsselmittel
3.1. Aufbau des Phrasenheftes
3.2. Aufbau des Schlüsselmittel
4. Herstellung von Tarntafeln
5. Handhabung
5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels
5.2. Tarnen
5.3. Enttarnen
- 35 - VVS MfS-o020-XI/379/86
1. Grundsätze
(1) Der Einsatz von Tarnverfahren zur Geheimhaltung von
Informationen bei der Übertragung über technische Nach-
richtenmitttel gewährleistet eine geringe Sicherheit.
(2) Im MfS kommen die Tarntafeltypen 308 und 750 zum Eins-
satz. Beide Typen unterscheiden sich im Format.
(3) Zu einem Tarnverfahren gehören folgende Bestandteile:
- Phrasenheft (Tarntafel),
- Schlüsselmittel (Schlüsselgruppentafel und 2 Tarn-
streifen),
- Gebrauchsanweisung,
- Tarntafelhülle.
(4) Die Dauer der Gültigkeit eines Schlüssels beträgt
4 Stunden.
(5) Beim Einsatz eines Tarnverfahrens ist die Teilchif-
frierung verboten. Alle Klartextelemente sind vollständig
zu tarnen.
(6) das beim Tarnen bzw. Enttarnen von Nachrichten ent-
stehende Zwischenmaterial ist Chiffriermaterial und als
solches gemäß Ziffer 2.6. der Arbeitsordnung zu behan-
deln.
(7) Der kombinierte Einsatz von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.
(8) Tarnverfahren bieten die Möglichkeit des allgemeinen
Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.
- 35 -
(9) Tarntafeln und die dazugehörigen Schlüsselmittel
werden durch die Abteilung XI des MfS entsprechend der
Planung der Diensteinheiten hergestellt.
(10) Tarntafeln und Schlüsselmittel sind VVS-Dokumente
und werden als solche gekennzeichnet.
2. Einsatzbedingungen
(1) Der Einsatz eines Tarnverfahrens ist unter folgenden
Bedingungen zulässig:
- Die operative Bedeutung des Nachrichteninhaltes muß
nach höchstens 4 Stunden hinfällig sein.
- Ein Spruch darf nicht mehr als 50 Tarngruppen ent-
halten.
(2) Vor Einführung einer Tarntafel sind die Nutzer durch
die Leitstelle umfassend und gründlich in die Sicherheits-
bestimmungen und in die Handhabung der Tarntafel akten-
kundig einzuweisen.
3. Aufbau des Phrasenheftes und der Schlüsselmittel
3.1. Aufbau des Phrasenheftes
(1) Ein Phrasenheft besteht aus 25 Komplexen, denen die
Komplexzahlen von 1 bis 25 zugeordnet sind. Jeder Komplex
ist in 25 Zeilen (gekennzeichnet durch die Zeilenzahl
1 bis 25) und 4 Spalten (gekennzeichnet durch die Spalten-
buchstaben A, B, C und D) geteilt. In den Feldern, die
durch Zeilenzahlen und Spaltenbuchstaben beschrieben
werden, stehen die Phrasen.
(2) Das Phrasenheft enthält weiterhin die Gebrauchsan-
weisung, eine Übersicht für das schnelle Auffinden von
- 37 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Zahlen, Uhrzeiten, Satzzeichen u. ä., gegebenenfalls auch
eine Übersicht über die Anordnung von Spezialteilen.
3.2. Aufbau der Schlüsselmittel
(1) Die Schlüsselgruppentafel enthält 31 Tages- und
2 Reserveschlüssel.
Ein Tagesschlüssel besteht aus 6 Schlüsselgruppen
(Spalten A bis F) mit einer Gültigkeit von 4 Stunden.
Die Schlüsselgruppen (Ziffernbigramme) dienen zum Ein-
stellen der Tarnstreifen.
(2) Die Tarnstreifen bestehen aus jeweils 5 Tabellen,
die von 0 bis 9 nummeriert sind.
Jede Tabelle enthält 100 Tarngruppen in 25 Zeilen und
4 Spalten.
Die Kennzeichnung der Zeilen und Spalten einer Tabelle
entspricht den Bezeichnungen der Komplexe, Zeilen und
Spalten des Phrasenheftes.
4. Herstellung von Tarntafeln
(1) Die Herstellung einer Tarntafel durch die Abteilung XI
des MfS bedarf der Planung und einer schriftlichen Auf-
tragserteilung durch die betreffende Diensteinheit.
Dieser Antrag muß folgendes enthalten:
- Typ der Tarntafel;
- Titel und VS-Kennzeichnung der Tarntafel
(VVS-Nr. des Anwendungsbereiches);
- Auflagenhöhe der Tarntafel und Schlüsselmittel;
- gewünschter Fertigungstermin bzw. geplanter Termin
des Einsatzes;
- als Anlage den lexographisch bzw. nach Sachgebieten
geordneten Phrasenbestand (einschließlich der Ziffern,
Zahlen, Uhrzeiten und Satzzeichen, die unsystematisch
- 38 -
in den Phrasenbestand einzuordnen sind). Für das Manu-
skript des Phrasenbestandes kann die Abteilung XI den
Diensteinheiten Vordrucke zur Verfügung stellen.
(2) Vor der Auftragserteilung ist eine mündliche Konsul-
tation zwischen dem Verantwortlichen der jeweiligen
Diensteinheit und der Abteilung XI zweckmäßig.
(3) Die auftraggebende Diensteinheit ist für die Autoren-
korrektur des Druckmanuskriptes der Tarntafel verantwort-
lich.
5. Handhabung
5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels
(1) Die Einstellung des Schlüssels erfolgt entsprechend
der gültigen Schlüsselgruppe der Schlüsselgruppentafel.
Die gültige Schlüsselgruppe wird durch das Tagesdatum
und die Uhrzeit bestimmt.
- 39 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Beispiel:
Datum: 16. Oktober
Uhrzeit: 06:00
gültige Schlüssel-
gruppe: 39
(2) Die erste Ziffer der Schlüsselgruppe bestimmt die
Einstellung des linken Tarnstreifens, die zweite Ziffer
die des rechten.
Die Tarnstreifen sind entsprechend zu falten und in die
Taschen der Tarntafelhülle zu stecken.
- 40 -
5.2. Tarnen
(1) Eine Tarngruppe besteht aus 2 Ziffernbigrammen. Das
1. Ziffernbigramm entspricht einem der 4 Ziffernbigramme
des linken Tarnstreifens, dessen Zeilenzahl mit der
Komplexzahl, in dem die zu tarnende Phrase steht, über-
einstimmt.
Das Zweite Ziffernbigramm der Tarngruppe entspricht dem
Ziffernbigramm des rechten Tarnstreifens, dessen Zeilen-
zahl und Spaltenbuchstabe mit der Beschreibung der Phrase
durch Zeilenzahl und Spaltenbuchstabe übereinstimmen.
- 41 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Beispiel:
Klartext: Aktion abbrechen
Tarntext: 24 11 77 70
- 42 - (2)Bei mehrmaligem Tarnen gleicher Phrasen innerhalb der Gültigkeit eines Schlüssels ist die unsystematische Auswahl unter den möglichen Ziffernbigrammen der Tarn- steigen zu beachten. 5.3. Enttarnen Zum Enttarnen wird das erste Ziffernbigramm der Tarngruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl im Tarn- streifen bestimmt den Komplex, auf dem die Phrase sich be- findet. Das zweite Ziffernbigramm wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieses Ziffernbigrammes bestimmen den Platz der Phrase innerhalb des Komplexes.
- 43 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Anlage 3
V o r s c h r i f t
zur Nutzung des Kartencodierverfahrens
SAPAD-71
- 44 -
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Grundsätze
2. Einsatzbedingungen
3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586
4. Handhabung
- 45 - VVS MfS-o020-XI/379/86
1. Grundsätze
81) Der Einsatz des Verfahrens SAPAD-71 erfolgt im Rahmen
der Zusammenarbeit der Organe der Diensteinheiten des MfS
und in der militärischen Ausbildung.
(2) Schlüsselmittel zur Codierung von Kartenkoordinaten
werden durch die Abteilung XI des MfS hergestellt.
(3)SAPAD-71 ist ein Verfahren zur Codierung der Karten-
koordinaten von Geländeabschnitten und -räumen.
(4) Die Übertragung codierter Kartenkoordinaten ist nur
bei verschleierten Gesprächsführung und innerhalb von
Geheimtexten durch Anwendung von Codier-, tarn- und
Verschleierungsverfahren gestattet.
(5) Beim Verfahren SAPAD-71 sind den Gitternetzlinien
des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wieder-
holende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechs-
stellige Koordinate für jedes Gitternetzquadrat ent-
steht (siehe Beispiele).
Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
quadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhr-
zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem), Dar-
über hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der
9 Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierer-
system). Ihre Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhr-
zeigerrichtung.
Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen
an die codierten Kartenkoordinaten anzufügen, so daß
diese sieben- oder achtstellig sein kann.
Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag
von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des
Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu bestimmenden
Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen.
Solche Koordinaten sind zehnstellig.
- 46 -
Bei den topografischen karten der Maßstäbe 1 : 200 000,
1 : 100 000 und 1 : 50 000 sind die codierten Kartenkoordi-
naten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen)
Kartenrand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte
zu erfassen.
(6) Das Öffnen der Folientaschen des Schlüsselmitteltyps 586
hat durch Lösen der durchsichtigen Plastfolie a linken
und rechten Rand zu erfolgen.
Die Tabellen sind einzeln entsprechend den Festlegungen
zum Schlüsselwechsel zu entnehmen, die undurchsichtige
Plastfolie sowie die vorhandenen heftklammern dürfen
nicht beschädigt bzw. entfernt werden.
(7) Die Dauer der Gültigkeit einer Codierung beträgt
einen Monat. Es dürfen nur die jeweils gültigen Tabellen
aus dem heft entnommen werden.
2. Einsatzbedingungen
(1) Das Verfahren SAPAD-71 kann für topografische Karten
in den Maßstäben 1: 500 000, 1 : 200 000, 1 : 100 000
und 1 : 50 000 eingesetzt werden.
(2) Es besteht die Möglichkeit, Kartenkoordinaten des maß-
stabes 1 : 25 000 mit dem Schlüsselmittel für den Maßstab
1 : 50 000 zu verschleiern. Dabei sind nur die Koordinaten
mit Geheimeinheiten zu versehen, die im Schlüsselmittel
1 : 50 000 vorhanden sind.
(3) Bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener Kartenmaßstäbe
mit unterschiedlicher Codierung ist vor der ersten
codierten Koordinatenbezeichnung als Geheimtext der je-
weilige Kartenmaßstab anzugeben.
- 47 - VVS MfS-o020-XI/379/86
3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586
(1) Der Schlüsselmitteltyp 586 wird in Tabellenform, ver-
packt in einer Folientasche, hergestellt.
(2) Ein Exemplar einer Serie enthält je 15 Tabellen für
die Codierung des Hochwertes und des rechtswertes, die
Gebrauchsanweisung und die Tabelle für die Entnahme und
Vernichtung.
- 48 -
4. Handhabung
(1) Beispiel Codierung
Klarkoordinaten: Hochwert 5779 Rechtswert 3301
Codierung des Hochwertes:
- 49 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Codierung des Rechtswertes:
Codierte Kartenkoordinaten:
Hochwert 810, Rechtswert 272
- 50 -
(2) Beispiel Decodierung
Geheimkoordinaten: Hochwert 265 Rechtswert 001
Decodierung des Hochwertes:
- 51 - VVS MfS-o020-XI/379/86
Decodierung des Rechtswertes:
Klarkoordinaten:
Hochwert 6041, Rechtswert 3582
Deckblatt:Chiffrier - Dechiffriertabelle
Gültigkeit der Blätter zur Avisierungsstelle
/Speicherführung/Rechergen/RVBlatt 01 Januar 1986 07 Juli 1986 02 Februar 86 08 August 86 03 März 86 09 September 86 04 April 86 10 Oktober 86 05 Mai 86 11 November 86 06 Juni 86 12 Dezember 86 Die einzelnen Blätter sind monatlich aus dem Heft zu entnehmen (Unterschrift auf Deckblatt) und nach Ungültigkeit monatlich zu vernichten (Unterschriften auf Deckblatt). Das Deckblatt ist nach Ungültigkeit aller Blatter und deren Vernichtung an den Absender zurückzugeben. Für das Jahr 1987 sind die Unterlagen im Dezember 1986 in Empfang zu nehmen.
Die vorliegenden Schlüsselunterlagen, für das Jahr 1986, dürften bei Einhaltung der DV gar nicht mehr Existieren! Vorhanden sind auch noch Unterlagen von Nov. und Dez. 1989BStU*39
PS-22, 025, 027, BEL-1 Achat, Bernstein, Budapest, Dahlie, Dora, "E", Enzian, Granat, Grube, Kristall, Löwenzahn, Mohn, Moskau, Peking, Ro.-1, Rose, Trapo, Trapo-2, Tulpe Alle hier genannten Verfahren wurden ab 1970 durch die in 7. beschriebenen Verfahren ersetzt. Die Tarntafeln sind immer schon als dekryptierbar durch das ZCO eingestuft worden. Maßgabe für die Benutzung der Verfahren war immer das nur eine sofortige Aktion auf die empfangenen Signale und Kommandos erfolgt. Die Gültigkeit der Schlüssel sind abhängig von dem Spruchaufkommen. Maximal 12 Stunden und minimal 4 Stunden.
SprechtafelRo.-1BStU*309 Die Sprechtafel Ro.-1 (Rostock-1) wurde für die BVfS-, KDfS- und OD Rostock erstellt. Sie war anzuwenden im UKW-Sprechfunk. Die UKW Rufzeichen der BVfS lautet "Richard" und der KDfS und OD "Polar". Der Schlüsselwechsel für Ro.-1 war 00.00 Uhr. Das Verfahren war ab 01.03.1983 einzusetzen. Bei der Anwendung ist Mischtext zulässig. Der Mischtext in in dem Lehrmaterial beschrieben. Nichtzulässig ist die Übermittlung von Personalien. Zur Übertragung von Peronendaten ist die Substitu- tionstabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen Typ 350 zu verwenden. Die Sprechtafel wird mit den Schlüsselunterlagen Typ 438 angewendet. Die Sprechtafel ist mit einem Trageriemen am Mann zu tragen. Die Sprechtafel setzte sich aus zehn Tafeln zusammen:
| Tafel 1 | Dienststellen, Dienststellungen, und Länder |
| Tafel 2 bis 5 | Allgemeine op. Begriffe |
| Tafel 6 bis 7 | Begriffe der milit. Ausbildung |
| Tafel 8 | Begriffe für Personenbe- schreibung |
| Tafel 9 | Zahlentafel |
| Tafel 0 | Straßen und Objekte |
Auszüge aus der Sprechtafel mit dem im Dokument ein- getragenen letzten Schlüssel:
| Tafel 1 | |||||
| 1 | 3 | 6 | 8 | 5 | |
| 8 | Ab- schnitts- leiter | Leiter BV | Finnland | HA I | Öster- reich |
| 7 | ABV | Leiter KD | Funktio- när | KD- MfS | Offiziers- hoch- schule |
| 5 | Auto- bahn- meisterei | Däne- mark | Garnison | KEL | PB-Mit- glied |
| 3 | BEL | drin- gende med. Hilfe | Ge- meind | Kripo | Polen |
| 9 | BDVP | DP | Rat d. Ge- meinde | Minister | Rathaus |
| 0 | BRD | DR | Grenz- batail- lon | MfS | Rat d. Bezirkes |
| 6 | BS-Kdo. | Diplo- mat | Grenzab- schnitt | Nieder- lande | Rat d. Kreises |
| 1 | BS- Wache | DRK | Grenz- brigade Küste | Norwe- gen | Rat d. Stadt |
| 2 | BV MfS | EH | Großbri- tannien | NVA | Schwe- den |
| 4 | Leiter | Frank- reich | GÜSt. | ODH | SED- BL |
| Tafel 9 | |||||
| 7 | 0 | 9 | 2 | 4 | |
| 7 | 1 | 8 | |||
| 7 | |||||
| 5 | |||||
| 4 | 3 | ||||
| 9 | |||||
| 5 | 0 | ||||
| 6 | |||||
| 8 | 1 | ||||
| 2 | |||||
| 4 | |||||
Die Phrase wird in eine dreistellige Zifferngruppe codiert.
Die erste Ziffer ist die Nummer der Tafel, die zweite Ziffer
die Schlüsselnummer der entsprechenden Zeile und die
dritte Ziffer die entsprechende Spalte.
Format:Tafel-Zeile-Spalte
Tzs = 1 7 5 = Tafel=1 Zeile=7 Spalte=5
Ktxt = OHS
Beispiel: 163 185 982 449
Klartext: Diplomat Österreich 1 PKW
Tarntafel Code 081/PS, Code 082/PS-1 und PS-22
Die Tarntafeln des Personenschutzes ist gegliedert nach
den jeweiligen Standort der Diensteinheit.
1958 gab es den Code "DORA" "ROSE" "TULPE" der in
vier Codebüchern wie folgt gegliedert ist:
- Teil 1: Flug/Reiserouten
- Teil 2: größere Eisenbahnstationen
- Teil 3: alle Eisenbahnstationen und Verkehrsknoten
- Teil 4: Wörter und Wortverbindungen
1961 gab es für die Personenschutzeinheit die Tarntafeln:
- MOSKAU, - BUDAPEST, - PEKING und - GRUBE.
GRUBE ist für den Aufenthalt in der DDR genutzt worden.
Die 1250 Phrasen wurden in eine 25 x 50 Tabelle untergebracht.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel
angelegt.
1983 wurde die Tarntafel PS-22 Inkraftgesetzt.
Es ist ein Codierbuch das aus Phrasen besteht, mit Ziffern, Zahlen, Satzzeichen Uhrzeiten sowie
für Berlin und die DDR zusammengestellte Ortsbezeichnungen.
Die codierten Phrasen werden anschließend mit einem Schlüssel verschleiert.
Tarntafel Code 025, gültig bis 1957
Buchstaben und Text nach Zahlensubstitution über die Phrasentafel wie im Typ 470 beschrieben.
Tarntafel Code 027, gültig 1957 - 1959
Der Code 027 ersetzt das Verfahren Code 025, es wurden die Phrasentafeln vereinfacht bzw. verkürzt.
Das Codebuch besteht aus 2 Phrasenteilen:
- schwarze Phrasen, sind kompletten Wörtern und Begriffen,
- rote Phrasen, ermöglicht das zusammensetzen von Wörtern und Zahlen die
nicht im schwarzen Phrasenteil enthalten sind.
Die Codierung erfolgt über die Zeilen/Spaltencodierung.
Zur Signalisation des Wechsels auf roten oder schwarzen Phrasenteil
muß ein gesondertes Signal codiert werden.
Beispiel: Ktxt.: "Sofort nach Volksbühne kommen."
Codiert: "Sofort nach Csign. V o l k s b ue h ne Csign. kommen"
Gtxt.: "05 74 55 59 87 91 41 45 63 09 42 04 98 14"
Tarntafel BEL-1 ACHAT, LÖWENZAHN, MOHN und DAHLIE, gültig 1959 - 1968
Die Substitution erfolgt mit einer 3 teiligen Phrasentabelle:
Tabelle 1: enthält für den jeweiligen Bezirk alle Straßen -bezeichnungen, -namen.
Tabelle 2: enthält die Objektbezeichnungen.
Tabelle 3: enthält die Ortsbezeichnungen.
Z.B. im Bezirk Rostock enthält die Tabelle 1: 488, Tabelle 2: 258, und Tabelle 3: 432 Einträge,
für Groß-Berlin ist in der Tabelle 1: 3885, Tabelle 2: 721, und Tabelle 3: 98 Einträge verzeichnet.
Die Tarntafel ACHAT erhielt für jeden Bezirk eine andere Bezeichnung:
ACHAT A = 058, ACHAT E = 070 ACHAT H = 073, ACHAT I = 074, ACHAT L = 075, ACHAT M = 076, ACHAT N = 077, ...
Der Nachfolger der Tarntafeln MOHN und LÖWENZAHN ist die Tarntafel VIII-1 Typ 308.
Diese wurde in einem kleinem Heft in "Rocktaschenformat" ausgegeben.
ACHAT wurde ersetzt durch die Tarntafel 308.
Tarntafel ENZIAN 319, ab 1961
Tarntafel LUX und DAHLIE
Diese Tarntafel ist in einer 10 x 10 großen Tabelle angelegt.
100 Elemente aus Buchstaben/Zahlen/Zeiten/Begriffe und Namen sind darin eingetragen.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel
angelegt. Die Schlüssel bestanden immer aus einer 2stelligen Zahl.
Das Codegram eines Begriffes ist eine 4stellige Codegruppe.
Diese Tarntafel wurde in Zigaretten Schachtelformat ausgegeben.
Tarntafel "E", ab 1958
Die Tarntafel "E" ist für die Grenztruppen herausgegeben worden.
Nachweißlich in der 6. GBr. verwendet und durch kryptologische Untersuchung
und dauernder Funküberwachung der 6. GBr. wurden die schwächen des System
ermitteln.
Die Tarntafel "E" hat das gleiche Aussehen wie die Tafeln 357-1 und 470.
Tarntafel TRAPO, ab 1960
Entwickelt für die Transportpolizei (im Volksmund auch Trapo genannt).
Bei dem Verfahren TRAPO sind Phrasen, Buchstaben, Zahlen, Ziffern,
Zeiten in Minuten und Stunden und Satzzeichen in eine 25 x 25 große
Tabelle ähnlich der TDR-84 eingetragen.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel
angelegt.
Tarntafel TRAPO-2, ab 1960
Die Weiterentwicklung der TRAPO.
Tarntafel BERNSTEIN, ab 1960
Die Tarntafel BERSTEIN wird in Verbindung mit den Tarntafeln TRAPO und TRAPO-2 verwendet.
Tarntafel GRUBE, Code 083 ab 1960
Der Code 083 GRUBE ist gültig für die Nachrichten-
übermittlung des Personenschutzes (PS) und dem Regierungszug der DDR.
Die Nachrichten, das Codierbuch, waren gegliedert nach:
- Stationen: 33 größere Bahnhöfe
- Wörter
Verbindungen: 60
- Buchstaben: 32
- Ziffern: 10
- Zahlen: 60 (Minutenzahlen)
- Uhrzeiten 24 (Stunden)
- röm. Z. 22 (IV ... XXV)
- Satzzeichen: 4 (.,-?)
Der Code ist ein einstufiger Kurzcode mit 3-fach Belegung.
Zum Codieren der Gruppen wurde der Spruchschlüssel 00 verwendet.
Die Codegruppen sind 3stellige Zifferngruppen.
Tarntafel GRANAT, Code 084 ab 1960
Der Code 084 GRANAT ist gültig für alle in den MdI und BL der SED
beauftragen zur Nachrichtenübermittlung.
Er gilt in der Stufe I, normale Gefechtsbereitschaft, bei einer erhöhten Gefechtsbereitschaft tritt
die Stufe II ein und es wird der Code KRISTALL verwendet.
GRANAT besteht aus einem Handbuch von Wörtern, Begriffen, Befehlen, Meldungen und Zahlen-Ziffern.
Diese sind in entsprechende Abschnitte untergliedert.
Befehle: 1 = Abschnitt besetzt bis .. Uhrzeit.
... 186 = ...
Meldungen: 187 = Abriegelung durchgeführt im Abschnitt .. um .. Uhrzeit
... 431 = ...
Begriffe: 431 = absetzen, abgesetzt
...
1012 = zum
Zahlen/Buchstaben
1013 = A ...
1038 = Z
1039 = 1 ...
1048 = 0
Tarntafel KRISTALL, Code 084 ab 1960
7. Lehrmaterial Tarntafeln der Serie 308, 355, 357, 413a, 413b, 470BStU*37
Lehrmaterial "Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei
der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der
militärischen Ausbildung im MfS"
Ministerium für Staatssicherheit BStU*305
Abteilung XI
Vertrauliche Verschlußsache!
VVS-MfS-020-XI/186/76
Ausf. №. 0046
Lehrmaterial
Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
der militärischen Ausbildung im MfS
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Vertrauliche Verschlu0sache!
VVS-MfS-020-XI/186/76
315 Blatt
Lehrmaterial
Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
der militärischen Ausbildung im MfS
VVS-MfS-020-XI/186/76
Blatt 2
Vorliegendes Lehrmaterial wurde entsprechend der
Dienstanweisung 8/75 des Gen. Minister zur Orga-
nisierung und Durchführung der militärischen Aus-
bildung im Ministerium für Staatssicherheit er-
arbeitet.
Es basiert auf der DV 2/69 (Chiffrierordnung) des
Gen. Minister und Festlegungen auf dem Gebiet des
Chiffrierwesens, insbesondere Instruktionen der
Abteilung XI zu Tarn- und Verschleierungsver-
fahren.
Das Lehrmaterial ist bestimmt für die Ausbildung
von ausgewählten Angehörigen zu den Komplexen
Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung
von technischen Nachrichtenmittel und Herstellung
und Anwendung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
im Rahmen der militärischen Ausbildung.
Für die Ausbildung von Ausbildern sollte das
Material ungekürzt gelehrt werden, während für
die Einweisung von Nutzern bestimmter Mittel die
jeweiligen Abschnitte auszuwählen sind.
Über den Rahmen der militärischen Ausbildung
hinaus kann das Lehrmaterial für die Schulung
weiterer Nutzer von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren verwendet werden.
Das Lehrmaterial wird mit Wirkung vom 01. 06. 1976
eingeführt.
Berlin, 01. 06. 1976 gez. Birke
Oberst
VVS-MfS-020-XI/186/76
Blatt 3
I n h a l t s v e r z e i c h n i s
1. Die Gewährleistung der Geheimhaltung
bei der Nutzung technischer Nachrich-
tenmittel
1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes
im Nachrichtenwesen
1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes
im Sprechverkehr
1.3. Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
und im Sprechverkehr
2. Einsatzprinzipien von Tarn- und Ver-
schleierungsmitteln
2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und
Verschleierungsmitteln
2.2. Vor- und Nachteile von Tarn- und Ver-
schleierungsmitteln
2.3. Einsatzbedingungen
3. Handhabungen von Verschleierungsmitteln
3.1. Allgemeines zur Anwendung
3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafel-
typen
3.3. Praktische Übungen im Verschleiern von
Nachrichten
4. Herstellung von Sprech- und Zahlen-
tafeln
4.1. Allgemeine Hinweise
4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeits-
prozesse
5. Handhabung von Tarntafeln
6. Sicherheitsbestimmungen beim Umgang
mit Tarn- und Verschleierungsmitteln
7. Organisierung und Durchführung der
Ausbildung von weiteren Angehörigen
Anlage 1 Schlüsselunterlagen Typ 559
Anlage 2 Schlüsselunterlagen Typ 438
Anlage 3 Schlüsselunterlagen Typ 355
Anlage 4 Schlüsselunterlagen Typ 655
Anlage 5 Schlüsselunterlagen Typ 355 II
Anlage 6 Schlüsselunterlagen Typ 357
Anlage 7 Buchstabier- und Zahlentafel 490
Anlage 8 Gebrauchsanweisung zur Buch-
stabier- und Zahlentafel 490
Anlage 9 Muster Tarntafel 308, einschließ- 1 Ex.
lich Tarnserie und Gebrauchsan-
weisung
Anlage 10 Muster Sprechtafel 355 mit Ge- 15 Ex.
brauchsanweisung auf Rückseite
Anlage 11 Muster Sprechtafel 357 mit Ge- 15 Ex.
brauchsanwesiung auf Rückseite
Anlage 12 Sprechtafel 413a 15 Ex.
Anlage 13 Sprechtafel 413b 15 Ex.
Anlage 14 Sprechtafel 470 15 Ex.
Anlage 15 Muster Zahlentafel 355 15 Ex.
Anlage 16 Muster Zahlentafel 357 15 Ex.
Anlage 17 Übungstexte 15 Ex.
Anlage 18 Phrasenaufstellung 15 Ex.
1. Die Gewährleistung der Geheimhaltung bei der
Nutzung technischer Nachrichtenmittel
1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes im Nachrich-
tenwesen
Im vielschichtigen System des Kampfes gegen den
Sozialismus spielen die Versuche des Gegners, in
den Besitz geheimer und vertraulicher Informationen
zu gelangen, eine besondere Rolle. Es darf als be-
kannt vorausgesetzt werden, daß der Gegner auch
in dieser Hinsicht seine Angriffe besonders gegen
unser Organ richtet.
Das erfordert, daß das System zum Schutze von
Staats- und Dienstgeheimnissen lückenlos funktioniert.
Dazu gehört auch der sichere Schutz geheimzuhaltender
Informationen bei der Übermittlung über technische
Nachrichtenmittel. Es muß dem Gegner die Möglichkeit
genommen werden, durch Auswertung offener Nachrich-
tenverkehre auf leichte Art zu authentischen und
aktuellen Informationen zu gelangen und diese zu
unserem Schaden anzuwenden.
Alle technischen Nachrichtenmittel, besonders aber
die Funkmittel, können von der gegnerischen Auf-
klärung und anderen unbefugten Personen abgehört
werden.
Das System der gegnerischen Funkaufklärung ist
heute so umfassend aufgebaut und organisiert, daß
es in Verbindung mit der maschinellen Rechentechnik
und Spezialtechnik in der Lage ist, durch umfang-
reiche Analyse- und Vergleichsarbeit aus fast jeder
Funksendung brauchbare Schlüsse zu ziehen.
Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit,
die Wirksamkeit der gedeckten Truppenführung bei der
Nutzung technischer Nachrichtenmittel auch bei der
militärischen Ausbildung in den Organen des MfS zu
erhöhen.
Unter der gedeckten Truppenführung im Nachrichtenwesen
ist ein System von Festlegungen, Regeln und Maßnahmen
zu verstehen, das die Truppenführung beim Ausnutzen
von Nachrichtenverbindungen geheimhält. Sie soll das
Aufklären durch den Gegner und die Kenntnisnahme der
Nachrichten durch unbefugte Personen verhindern oder
weitgehend einschränken.
Es ist entsprechenden vorhandenen Kräften und Mitteln
zur Nachrichtenübermittlung und Nachrichtensicherung
die größtmögliche Sicherheit für die zu übermittelnde
Nachricht anzustreben.
1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im Sprechverkehr
Die Sicherung geheimzuhaltender Nachrichten bei deren
Übermittlung über technische Nachrichtenmittel wird
durch die Anwendung entsprechender Chiffrierverfahren
gewährleistet.
Unter einem Chiffrierverfahren versteht man kurz gesagt
ein System von Vorschriften, das zur Umwandlung von Klar-
text in Geheimtext (Chiffrierung) und zur Rückverwand-
lung von Geheimtext in Klartext (Dechiffrierung) dient.
Die bei der Anwendung eines Chiffrierverfahrens benötigten
speziellen und der Geheimhaltung unterliegenden mittel
werden als Chiffriermittel bezeichnet.
Zur Absicherung des in der militärischen Ausbildung in
den Organen des MfS durchzuführenden Nachrichtenver-
kehrs (Sprechverkehr) bieten sich als geeignete
Chiffrierverfahren an:
a) Verschleierungsverfahren
(Anwendung von Verschleierungsmitteln, wie Sprech-
tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln, Mitteln
der Kartencodierung, Decknamen, Deckzahlen zum
Zweck der Verhinderung des unmittelbaren Mitver-
stehens durch Unbefugte)
b) Tarnverfahren
(Anwendung von Tarntafeln zum Zweck der Geheim-
haltung der zu übermittelnden Nachrichten bis ca.
4 Stunden)
Hinweis
Die nähere Erläuterung der einzelnen Chiffriermittel
erfolgt in den Abschnitten 2. - 5.
Der Geheimnisschutz im Sprechverkehr wird jedoch nicht
schlechthin durch die Anwendung des zweckmäßigsten
Chiffrierverfahren gewährleistet, sonder es sind
dabei auch u. a. folgende allgemeine Prinzipien zu
beachten:
1. Der Absender einer Nachricht ist in vollen Umfang
für die Sicherheit verantwortlich. Dabei ist
einzuschätzen:
- Zeitdauer der operativen Bedeutung der Nachricht
und der damit erforderlichen Geheimhaltungs-
dauer;
- politische Bedeutung der Nachricht, deren
operative Bedeutung zeitlich zwar begrenzt
ist, ihre Kenntnis aber dem Gegner noch danach
von großem Nutzen sein kann.
2. Es ist nicht gestattet:
- Nachrichten, die chiffriert werden oder wurden,
offen zu übertragen;
- beim offenen Austausch von Nachrichten Bezug darauf
zu nehmen, daß bestimmte Nachrichten chiffriert
wurden;
- Chiffrierverfahren (Typen) anzuwenden, die nicht
von der Abteilung XI des MfS genehmigt wurden;
- ungültige Chiffriermittel zu benutzen;
- offene Gespräche über Chiffriermittel, deren Be-
schaffenheit und Gültigkeit sowie über Chiffrier-
verbindungen zu führen;
- offene Anfragen chiffriert zu beantworten.
3. Die Übermittlung geheimzuhaltender Nachrichten über
technische Nachrichtenmittel im Klartext ist nur
unter folgenden Bedingungen gestattet:
- Bei Befehlen und Weisungen verbleibt zwischen
ihrer Erteilung und Ausführung so wenig Zeit, daß
der Gegner keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
- Die Nachricht besitzt eine so große Dringlichkeit,
daß durch Anwendung von Chiffrierverfahren die
rechtzeitige Übermittlung verzögert wurde und der
daraus entstehende Nachteil größer wäre als durch
Bekanntwerden der Nachricht beim Gegner.
4. Alle Benutzer der technischen Nachrichtenmittel
sind verpflichtet, die angewiesenen Maßnahmen der
gedeckten Truppenführung und die entsprechenden Be-
triebsvorschriften strikt einzuhalten und die Wahr-
nehmung von Verletzung der Wachsamkeit und Geheim-
haltung unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.
1.3. Gesetzmäßigkeit der deutschen Sprache und im
Sprechverkehr
Nicht jedes Chiffrierverfahren eignet sich für die
Absicherung bestimmter Nachrichten. Ein Verfahren
kann nur unter Berücksichtigung des jeweiligen An-
wendungsbereiches richtig eingeschätzt werden.
Aus der Analyse des Nachrichtenverkehrs ergeben sich
die Anforderungen, die an das einzusetzende Verfahren
gestellt werden.
An Hand dieser Anforderungen und weiterer Gesetzt-
mäßigkeiten ist das für den betreffenden Anwendungs-
bereich geeignete Verfahren auszuwählen.
Ausgeprägte Gesetzmäßigkeiten ergeben sich meist
bei der Untersuchung von Klartexten.
So wird z. B. untersucht, in welcher Anzahl die
einzelnen Buchstaben oder Buchstabenverbindungen
auftreten oder welcher Buchstabe an bestimmten Stellen
im Text steht u. a.
In diesem Zusammenhang sei auf einige Gesetzmäßigkeiten
der deutschen Sprache hingewiesen:
a) Für die einzelnen Buchstaben des deutschen Alphabets
ergibt sich ein durchschnittlicher prozentualer
Anteil an der Gesamtbuchstabenanzahl eines Textes,
so beträgt dieser Wert z. B. für den Buchstaben e,
als den häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache,
17,6; für n 10,0 und für b 1,9.
b) Es gibt bestimmte zweistellige bzw. dreistellige
Buchstabenverbindungen, die am häufigsten auf-
treten, z. B. en, er oder ein, ten usw.
c) Jeder Text besteht im Durchschnitt zu ca. 40 %
aus Vokalen.
d) Die 5 häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache
ergeben ca. 50 % jedes Textes.
e) Auf C folgt fast nur H oder K. Vor C steht oft
S oder I.
f) Auf Q folgt fast nur U.
g) L, S und N ergeben die häufigsten Doppelkonsonanten.
Mitunter können bereits bei einer geringen Klartext-
menge die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
deutlich in Erscheinung treten.
In bestimmten Anwendungsbereichen können aber auch
wesentliche Abweichungen davon auftreten.
Bei Anwendung eines Verfahrens auf einen Klartext
können sich Gesetzmäßigkeiten des Klartextes im Geheim-
text widerspiegeln. In welchem Maße und in welcher
Weise dies geschieht, hängt vom Verfahren ab. Die
Gesetzmäßigkeiten im Geheimtext gestatten Aussagen
über den Klartext und das benutzte Verfahren.
Würde ein Text z. B. buchstabiert, d. h. buchstaben-
weise in Geheimtext umgewandelt und jeder Klartext-
buchstabe immer nur durch einen Geheimtextbuchstaben
ersetzt werden, so könnten die im Klartext auftretenden
Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache auch sehr deutlich
im Geheimtext zu erkennen sein.
In diesem Falle wurde für die übermittelte Nachricht
nur äußerst geringe Sicherheit bestehen. Dem Gegner
wäre es hierbei in kürzester Zeit möglich, mit einfachen
Mitteln den Klartext und den Schlüssel zu rekonstruieren.
Solche Verfahren zur Umwandlung von Klartext in Geheim-
text haben deshalb keine praktische Bedeutung.
Eine demgegenüber höhere Sicherheit für die über-
mittelnden Nachrichten kann u. a. erreicht werden,
wenn die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache ver-
wischt werden, d. h. nicht ohne weiteres im Geheim-
text erkennbar sind. Die bereits erwähnten Tarn- und
Verschleierungsverfahren tragen dieser Forderung im
bestimmten Maße Rechnung. Das geschieht u. a. dadurch,
daß
- ganze Wörter und Wortfolgen als geschlossene Ein-
heiten (Klareinheiten) in Geheimeinheiten umgewandelt
werden;
- mehrere Möglichkeiten zur Umwandlung von Klareinheiten
in Geheimeinheiten bestehen (Mehrfachbelegung);
- Aufnahme von Buchstaben im allgemeinen bei der An-
wendung von Sprechtafeln verboten ist und zur Ver-
schleierung von Zahlen und Buchstaben spezielle
Sprechtafeln in Form von Buchstabier- und Zahlentafeln
mit entsprechend höherer Belegung verwendet werden;
- Buchstabierung bei der Anwendung von Tarntafeln so
gering wie möglich zu halten ist.
Methodischer Hinweis
An Hand der Muster sind diese Fragen zu erläutern.
Im Aufbau von Tarn- und Verschleierungsverfahren
müssen aber eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten erhalten
bleiben, die sich wiederum ungünstig auf die Sicherheit
auswirken. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit einer
einfachen und schnellen Handhabung und aus der Unmöglich-
keit bereits bei der Entwicklung der Mittel genau
wissen zu können, mit welcher Häufigkeit bestimmte
Klareinheiten auftreten werden.
Einfluß auf die Sicherheit der geheimzuhaltenden
Nachrichten können auch noch andere Faktoren haben,
die sich aus dem Sprechverkehr selbst ergeben:
1. Gesetzmäßigkeit in der Struktur der Nachrichten-
netze und im Übermittlungsablauf der Nachrichten
Sie ergeben sich im wesentlichen durch die Unter-
suchung folgender Punkte:
- Mit wem können die einzelnen Korrespondenten
verkehren?
- Mit welchen Nachrichtenmitteln wird der Verkehr
abgewickelt, und in welchem Maße werden die
einzelnen Nachrichtenmittel benutzt?
- Bestehen Besonderheiten in den Verkehrszeiten?
- Welche Vorschriften bestehen für die Betriebs-
weise des Nachrichtennetzes (Bildung der Ruf-
zeichen u. a.)?
- Mit welchen anderen Nachrichtennetzen besteht
Verbindung?
2. Gesetzmäßigkeiten im Aufbau und Inhalt der Nachrichten
Hierbei werden folgende Punkte untersucht:
- In welcher Anzahl werden Nachrichten in einer
bestimmten Zeit übermittelt?
- Welche Länge haben die Nachrichten?
- Wie ist die Verteilung der Nachrichten auf die
einzelnen Linien?
- Wie sind die Nachrichten aufgebaut und gegliedert?
(z. B. bestimmte Reihenfolge der Angaben in einer
Beobachtungsmeldung)
- Welchen allgemeinen Inhalt haben die Nachrichten?
(z. B. Art der Aktionen, wie Beobachtungen,
Sicherung von Objekten und Transporten, Märsche ...;
dabei unterscheiden nach Erteilung von Befehlen
und Weisungen und nach Vollzugsmeldungen an
Vorgesetzte)
- In welcher Anzahl treten bestimmte Angaben in
den Nachrichten auf?
(z. B. Einheitsbezeichnungen, Dienststellungen,
Objektbezeichnungen, PKW-Typen)
Bei den in diesem Lehrgang zu behandelnden Verfahren
nimmt die Sicherheit mit steigender zu übermittelnder
Textmenge ab, weil dadurch dem Gegner mehr Vergleichs-
material geboten wird. Deshalb sollte der Grundsatz
gelten:
Soviel wie notwendig, so wenig wie möglich Informationen
übermitteln!
2. Einsatzprinzipien von Tarn- und Verschleierungsmitteln
2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und Verschleierungs-
mitteln
Unter Tarnmitteln sind insbesondere Tarntafeln und
unter Verschleierungsmitteln insbesondere Sprechtafeln
zu verstehen.
Tarntafeln und Sprechtafeln sind Chiffriermittel in
Tafelform, bei denen die Phrasen in den durch Zeilen
und Spalten gebildeten Feldern von Tafeln stehen und
die Geheimeinheiten (die für eine Phrase zu übermittelnden
Buchstaben- oder Zifferngruppen) durch die Verbindung
der Tafel-, Zeilen- und Spaltenbezeichnungen gebildet werden.
Methodischer Hinweis
An Hand der Muster erläutern.
Tarntafeln
Es gibt die Tarntafeltypen 307 und 308, die sich jedoch
nur im Format voneinander unterscheiden. Der Typ 307
hat Meldetaschenformat, während der Type 308 im Rock-
taschenformat hergestellt wird. Tarntafeln habe die
Form eines Heftes. Beim Tarnen wird der Klartext voll-
ständig in Geheimtext (Tarntext) umgewandelt.
Beispiel:
Klartext: Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
Tarntext: 4827 1390 5634 9200
Gegenüber manuellen Schlüsselverfahren (das sind
Chiffrierverfahren, die eine Geheimhaltung für
mehrere Tage bis unbegrenzte Zeit gewährleisten)
beiten Tarntafeln im allgemeinen den Vorteil größerer
Chiffriergeschwindigkeit und einfacherer Anwendbar-
keit unter einsatzmäßigen Bedingungen.
Verschleierungsmittel
Es wurde eine Reihe von Sprechtafeltypen entwickelt,
von denen einige in diesem Lehrgang behandelt werden.
Hinweis
Die Anwendung von Sprechtafeltypen, die von der
Abteilung XI des MfS (Zentrales Chiffrierorgan)
nicht genehmigt sind, ist verboten.
Sprechtafeln werden in der Regel in Tafelform herge-
stellt; das Format wird den konkreten Anwendungsbe-
dingungen angepaßt.
Durch den einfachen, übersichtlichen und handlichen
Aufbau ermöglichen Sprechtafeln eine flüssige und
fehlerfreie unmittelbare verschleierte Gesprächs-
führung.
(Beim Verschleiern rasches Auffinden gesuchter
Begriffe und unmittelbares Ablesen der zugeordneten
Geheimeinheiten, beim Entschleiern rasches Auffinden
übermittelter Geheimeinheiten und unmittelbares
Ablesen der zugehörigen Phrasen)
Bei der Verschleierung werden nur die geheimzu-
haltenden Begriffe in Geheimeinheiten umgewandelt.
Es entsteht Mischtext (Klartextteile und Geheim-
einheiten innerhalb des zu übermittelnden Textes).
Beispiel:
Klartext: Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
Mischtext: CK melden HP gewährleisten
2.2. Vor und Nachteile von Tarn- und Verschleierungs-
mitteln
In der nachstehenden Gegenüberstellung sollen Vor- und
Nachteile von Tarn- und Verschleierungsmitteln ver-
deutlicht werden, um eine Entscheidung für den Einsatz
des zweckmäßigen Mittels zu erleichtern.
| Merkmale | Tarntafeln | Sprechtafeln | |
| 1. | Sicherheit | ca. 4 Stunden | nur Verhinderung des unmittelbaren Mitverstehens durch Unbefugte |
| 2. | maximaler Phrasenbestand | 3 Varianten: 625, 1250, 2500 Phrasen | bis ca. 200 Phrasen, je nach gewählten Typ |
| 3. | Inhalt des Phrasenver- zeichnisses | Buchstaben, Silbe, Ziffern, Zahlen, Uhrzeiten,Satz- zeichen | |
| Wörter, Wortfolgen | |||
| für Buchstaben und Zahlen nur spezielle Buchstabier- und Zahlentafeln | |||
| 4. | Notwendigkeit der Anpassung des Nachrich- teninhalts an den Phrasen- bestand | in vollem Maße notwendig, da - kein Mischtext zugelassen (nur Tarntext) - Buchstabierungen möglichst gering zu halten sind | nur hinsichtlich der geheimzuhaltenden Be- griffe notwendig, da Mischtext zugelassen - Buchstabierungen nicht gestattet |
| 5. | Notwendigkeit von schrift- lichen Auf- zeichnungen bei Anwendung | im allgemeinen ja | nein |
| 6. | Beschaffenheit der Geheimein- heiten | 4stellige Ziffern- gruppen | in der Regel 2stellige Gruppen (Buch- staben oder Ziffern) |
| 7. | Zeitfaktor | Tarnen ist zeitaufwendiger als Verschleiern, daTarntafeln größeren Phrasenbestand und in Heftform(blättern!) | |
| 8. | Format, Form | Typ 307 (Meldetaschenfor- mat) Typ308 (Rocktaschenfor- mat) Heftform | Format je nach Anwendungsbe- dingungen fest- legbar meist Tafelform |
Die bei Tarn- und Sprechtafeln erreichbare Sicher-
heit ist in besonderem Maße von Handhabung, Nachrich-
tenaufbau, Nachrichtendichte, Schlüsselaufbau,
Schlüsselwechsel, Nachrichtenmitteln abhängig.
Deshalb ist die strikte Einhaltung aller speziellen
Anwendungsvorschriften und der geforderten An-
wendungsbedinungen bei diesen Mitteln notwendig.
2.3. Einsatzbedingungen
Bei der Auswahl eines Verfahrens für einen bestimmten
Anwendungsbereich und seiner Anwendung in diesem sind
viele Faktoren zu beachten, z. B. Beschaffenheit und
erforderliche Sicherheit der Nachrichten, Nachrich-
tendichte, Nachrichtenmittel, Anzahl der Korre-
spondenten, Art ihres Einsatzes, Arbeitsbedingungen
und nicht zuletzt die Qualifikation und Verläßlichkeit
der für diese Arbeit - in unserem Falle das Tarnen
oder Verschleiern - ausgewählten Mitarbeiter.
Die Anwendung von Tarntafeln ist zweckmäßig
1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
Nachrichteninhaltes:
a) operative Bedeutung im allgemeinen nicht mehr
als 4 Stunden (also: keine Übermittlung einzu-
leitender Maßnahmen, die erst 24 Stunden später
wirksam werden),
b) im wesentlichen Gleichförmigkeit (aber nicht
stereotyp) und geringer Umfang der Nachrichten
(1 Spruch maximal 50 Tarngruppen).
2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
bereiches an das Verfahren:
a) hohe Chiffriergeschwindigkeit gegenüber manuellen
Schlüsselverfahren,
b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
Anzahl der Benutzer,
c) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
d) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
e) leichte Transportierbarkeit,
e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen,
Über diese Bedingungen hinaus muß nochmals betont
werden, daß Tarntafeln immer anhängig vom Anwendungs-
bereich sind, da der Phrasenbestand auf Grund der
Analyse des Nachrichteninhalts ausgewählt wird.
Das bedeutet, daß der Phrasenbestand einer Tarn-
tafel, die für den Einsatz während einer militärischen
Ausbildung vorgesehen ist, auch dem Inhalt der dabei
zu übermittelnden Nachrichten entsprechen muß. Da die
Art und das Ziel der Ausbildung vorher bekannt sind,
kann auch eine entsprechende Phrasenauswahl erfolgen.
Der Einsatz von Verschleierungsmitteln ist zweckmäßig
1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
Nachrichteninhaltes:
Bei Funkübermittlung ist die Verschleierung nur dann
zugelassen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig
zutreffen:
a) Die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß dem
Gegner keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
c) Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach
der Übermittlung keine wesentlichen Kenntnisse
mehr.
Bei Drahtübermittlung über nicht abhörsichere
Leitungen ist die Verschleierung dann zugelassen,
wenn eine der beiden genannten Bedingungen zu-
trifft.
Von diesen Bedingungen darf nur abgewichen werden,
wenn durch ihre Einhaltung die rechtzeitige Über-
mittlung verhindert würde und der daraus ent-
stehende Nachteil größer wäre als durch Bekannt-
werden der Nachricht beim Gegner.
2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
bereiches:
a) Notwendigkeit der unmittelbaren verschleierten
Gesprächsführung (höhere Chiffriergeschwindigkeit
als bei Tarntafeln),
b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
Anzahl der Benutzer,
c) leichte Erlernbarkeit und einfachste Handhabung,
d) leichte Transportierbarkeit und der Möglichkeit
der Gestaltung des Formats entsprechend speziellen
Anwendungsbedingungen,
e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen.
f) Voraussetzungen für Herstellung sind gegeben.
3. Handhabung von Verschleierungsmitteln
3.1. Allgemeines zur Anwendung
Bei der Verschleierung werden nur die geheimzuhaltenden
Begriffe durch Geheimeinheiten ersetzt. Der übrige
Text wird offen übermittelt. Der offene Text darf
jedoch keine Schlüsse auf die konkrete Bedeutung der
benutzten Geheimeinheiten zulassen. D. h.: Der mit-
hörende Gegner kann zwar nicht daran gehindert werden,
aus dem Zusammenhang zu erkennen, daß sich hinter
einer bestimmten Geheimeinheit die Bezeichnung eines
Vorkommnisses, eine Zeit- oder Ortsangabe verbirgt,
aber er soll nicht erkennen, um welches Vorkommnis,
welche Zeit- oder Ortsangabe es sich handelt.
Beispiel:
Melden Sie Standort der Funkwagen und gewährleisten
Sie verstärkte Personenkontrolle.
Die in dem Beispiel unterschrichenen Klartextteile
werden durch Geheimeinheiten ersetzt. Die übrigen
Klartextteile werden offen übermittelt.
Zu verschleiern sind in der Regel:
- Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
sonstige taktische oder operative Begriffe;
- Dienststellen, Einheiten (Decknamen, Deckzahlen);
- Dienststellungen, Funktionen (Decknamen, Deckzahlen);
- Zahlen- und Zeitangaben;
- Orts- und Geländeangaben (codierte Kartenkoordinaten).
Offen zu übermitteln sind im allgemeinen solche
Angaben, deren Kenntnis beim Gegner vorausgesetzt
werden muß und deren Verschleierung ihm demzufolge
zum sofortigen Einbruch in das Mittel verhelfen
würde.
Geheimzuhaltende Angaben über Personen wie Namen,
Geburtsdaten oder Anschriften dürfen in der Regel
weder offen noch verschleiert übermittelt werden.
Die Verschleierung ist nur über abhörsichere Leitungen
zulässig, um das unmittelbare Mitverstehen durch
Nachrichtenpersonal zu verhindern.
Für jeden Anwendungsbereich ist daher festzulegen:
- welche Angaben zu verschleiern sind,
- welche Angaben offen zu übermitteln sind.
Die Verschleierung ist nach Möglichkeit durch die
Umschreibung zu ergänzen. bei der Umschreibung
wird auf Dinge, die beiden Gesprächspartnern bekannt
sind, z. B. durch vorangegangene Absprachen, in
einer solchen Weisung Bezug genommen, daß mithörende
dritte Personen den konkreten Inhalt nicht erfassen
können.
Hinsichtlich des Schlüsselwechsel gelten bei Sprech-
tafeln die folgenden Festlegungen:
In der Regel wird Zeitschlüssel angewandt, um während
der Anwendung den mit dem Schlüsselwechsel verbundenen
Zeitverlust zu vermeiden.
Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von
Nachrichtendichte,Nachrichteninhalt, benutzten
Nachrichtenmitteln und sonstigen speziellen Bedingungen
des jeweiligen Anwendungsbereiches.
Der Schlüsselwechsel der Sprechtafel soll mit dem
Wechsel der gleichzeitig benutzten anderen Ver-
schleierungsmittel und der Funkunterlagen erfolgen.
Der Schlüssel der Sprechtafel ist zu wechseln, wenn
einer der folgenden Fälle eintritt:
a) Beginn eines Einsatzes oder einer Übung;
b) seit dem ersten Gebrauch sind höchstens 24 Stunden
vergangen;
c) Kompromittierung des Schlüssels;
d) besondere Anweisung.
Die Vorschriften hinsichtlich des Schlüsselwechsels
sind strikt einzuhalten, damit die entsprechende
Sicherheit für die Nachrichten gewährleistet ist.
Eine Sprechtafel kann ihren Zweck nur dann erfüllen,
wenn der Benutzer verantwortungsbewußt handelt und
die Anwendung beherrscht.
Dazu ist u.a. auch die Anwendung des Telegrammstils,
besonders aber des Codestils eine wesentliche Voraus-
setzung.
Spruchstil ist die sprachliche Darstellung oder Aus-
drucksweise. Man unterscheidet drei Hauptarten des
Stils: den persönlichen Stil, den Wirkungsstil und
den Sachstil.
Wir wollen hier nur auf den Sachstil eingehen. Bei
ihm geht es in erster Linie um die Darstellung eines
Sachverhaltes, wobei die Person des Verfassers und
die Person des Empfängers im Hintergrund bleiben.
Sachlichkeit, Klarheit und Kürze sind seine hervor-
tretende Merkmale.
Telegramm- und Codestil sind besondere Formen des
Sachstils.
Unter Telegrammstil wird eine Ausdrucksweise verstanden,
die jedes überflüssige Wort vermeidet.
Die Anwendung des Telegrammstils dient der besseren
Ausnutzung der technischen Nachrichtenmittel, der
Entlastung der Nachrichtenkräfte und der Beschleunigung
der Übermittlung. Diese Tatsachen gewinnen insbesondere
bei der Durchführung militärischer Aufgaben (so auch
bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
Rahmen der militärischen Ausbildung) an Bedeutung.
Bei geheimzuhaltenden Nachrichten, die vor dem Ab-
gang chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert
werden müssen, ergibt sich durch Anwendung des
Telegrammstils eine dreifacher Vorteil:
der gekürzte Text kann schneller chiffriert, schneller
übermittelt und schneller dechiffriert werden.
Der Inhalt des ursprünglichen Textes muß jedoch richtig,
klar und unmißverständlich wiedergegeben werden, d. h.
der Sinn des Textes muß erhalten bleiben. Deshalb ist
stets zu beachten: Klarheit geht vor Kürze!
Unter Codestil versteht man die Ausdrucksweise, die es
gestattet, den Inhalt einer Nachricht mit der geringst-
möglichen Anzahl von Geheimeinheiten (Buchstaben- oder
Zifferngruppen) einer bestimmten Tarn- bzw. Sprechtafel
wiederzugeben.
Codestil und Telegrammstil haben gemeinsame Merkmale.
Bei beiden werden die sprachlichen Ausdrucksmöglich-
keiten eingeengt und dem obersten Prinzip äußerster
Kürze untergeordnet. Aber der Codestil weist gegenüber
dem Telegrammstil gewisse Besonderheiten auf:
1. Die Übertragung eines Klartextes in Codestil ist nur
unter Anwendung einer bestimmten Tarn- oder Sprechtafel
möglich.
Die Anpassung des Klartextes an den vorhandenen Phrasen-
bestand geschieht gleichzeitig unter Weglassung aller
entbehrlichen Klartextteile.
2. Beim Codestil sind die Ausdrucksmöglichkeiten auf
die in den Tarn- bzw. Sprechtafel enthaltenen
Phrasen beschränkt.
I Telegrammstil ist es oft möglich, zwischen
mehreren Ausrücken zu wählen. Dagegen enthalten Tarn- und
Sprechtafeln die in dem betreffenden Anwendungs-
bereich häufiger vorkommenden Wörter und Wortfolgen.
Von ausschlaggebender Bedeutung ist deshalb die Aus-
wahl der richtigen Phrasen für den vorgesehenen An-
wendungsbereich.
Würde das nicht beachtet, dann müßten bei Tarntafeln
unnötige Buchstabierungen vorgenommen werden. Da bei
Sprechtafeln keine Buchstabierungen zugelassen sind,
wäre es hierbei notwendig, fehlende Begriffe offen
zu übermitteln, was wiederum die Geheimhaltung dieser
Begriffe gefährden würde.
Die für die Umwandlung eines Klartextes benötigten
Codegruppen sind von der richtigen Anwendung des
Codestils und vom Phrasenbestand des angewandten
Verfahrens abhängig.
Beispiel:
Die Klartexte 1 und 2 werden mit den Tarntafeln
A und B getarnt.
Tarntafel A (bestimmt für einen Bereich mit
Sicherungsaufgaben auf Autobahnen)
Tarntafel B (bestimmt für einen Bereich mit
Sicherungsaufgaben im Küstengebiet)
KT 1: Autobahnauffahrt passiert.
KT 2: Schwedischer Zerstörer beobachtet.
Tarntafel A Tarntafel B
KT 1: /Autobahnauffahrt/ /Au/t/o/bahn/
/passiert/ /auf/fa/h/rt/
/passiert/
(2 Gruppen) (10 Gruppen)
KT 2: /Sch/w/e/d/isch/ /Schwedisch/Zerstörer/
/Zer/st/ö/rer/ /beobachtet/
/beobachtet/
(10 Gruppen) (3 Gruppen)
3. Der Codestil verzichtet in noch stärkeren Maße als
der Telegrammstil auf die Wiedergabe unwesentlicher
Bedeutungsunterschiede und ist bestrebt, den vor-
handenen Phrasenbestand so vielseitig wie möglich
zu verwenden.
Die deutsche Sprache ist in der Auswahl der Begriffe
sehr vielseitig und enthält auch oft überflüssige,
sogenannte Füllwörter.
Da die Aufnahme von Wortphrasen z. B. in eine Sprech-
tafel nur begrenzt möglich ist, gilt es vorher genau
zu überlegen, daß der vorhandene Phrasenbestand viel-
seitiger verwendbar ist. Gleichzeitig muß jedoch beachtet
werden, daß keine Sinnentstellungen durch Weglassung
vermutlich entbehrlicher Wörter oder Verwendung
von Synonymen entstehen. Synonyme sind z. B.:
Lage-Situation-Stand
Standort-Position
beenden-einstellen-abschließen
Beispiel für Textkürzung:
Die Beobachtung des Objektes kann wieder eingestellt
werden. Verbleiben Sie an ihrem jetzigen Standort
und erwarten Sie dort neue Anweisungen.
gekürzter Text:
Beobachtung Objekt einstellen. Am Standort ver-
bleiben neue Anweisung erwarten.
Ersetzung nicht vorhandener flektierter Formen
Die Beschränkung der flektierten Formen und die
Verwendung der vorhandenen Formen als Synonyme für
die nicht vorhandenen ist ein besonderes Merkmal
des Codestils.
Die Praxis beweist, daß viele Wortformen miteinander
austauschbar sind, ohne daß Mißverständnisse ent-
stehen.
Beispiel:
Das Substantiv "Hindernis" kann bedeuten:
Hindernisses
Hindernisse
Hindernissen
Beispiel:
Das Adjektiv "technisch" kann bedeuten:
technischer
technischen
technischem
technisches
technische
Beispiel:
Das Pronomen "sein" kann bedeuten:
seiner
seinen
seinem
seines
seine
Beispiel:
Das unbestimmte Numerale "kein" kann bedeuten:
keiner
keinen
keinem
keines
keine
Beispiel:
das Infinitiv des Verbs "sichern" kann bedeuten:
zu sichern
sichere
sicherst
sichert
sichernder
sichernden
sicherndem
sicherndes
sichernde
Beispiel:
Das Perfektpartizip "gesichert" kann bedeuten:
sicherte
sichertest
sicherten
sichertet
haben gesichert
hatten gesichert usw.
gesicherter
gesicherten
gesichertem
gesichertes
gesicherte
Zusammenziehung getrennter Verben
Zusammengesetzte Verben, die in bestimmten Zeit-
formen getrennt werden, werden im Codestil zusammen-
gezogen, um Codegruppen einzusparen, die vorhandenen
Phrasen möglichst vielseitig verwenden zu können, ihr
Aufsuchen zu erleichtern und die Unterbrechung von
Wortverbindungen zu vermeiden.
Beispiel:
Klartext: Brechen Sie die Beobachtung ab
Textform für
Übermittlung: Beobachtung abbrechen
Bei der Zusammenziehung getrennter Verben ist be-
sonders darauf zu achten, daß keine Sinnentstellungen
auftreten.
Um den Sinn eindeutig wiederzugeben, muß eine Wort-
umstellung vorgenommen werden. Dies erfordert zwar
etwas Beweglichkeit im sprachlichen Ausdruck, er-
möglicht aber eine entsprechende Einsparung von Code-
gruppen.
Gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten
Die gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten
ist ein weiteres Mittel, das den Codestil vom Tele-
grammstil unterscheidet.
Beispiel:
Die Phrase Spreng-en/-ung kann benutzt werden als
Spreng- (für Zusammensetzungen, wie Spreng-
trupp, Sprengkommando)
sprengen
Sprengung
Beispiel:
Die Phrase Frankreich kann benutzt werden als
Frankreich
Frankreichs
Franzose
Franzosen
Franzosem
französisch
französischer
französischen
französischem
französisches
französiche
Beispiel:
Die Phrase Bereit-schaft kann benutzt werden als
bereit
bereiter
bereiten
bereitem
bereites
bereite
Bereitschaft
Bereitschafen (Plural, wenn dies aus Text-
zusammenhang hervorgeht, an-
sonsten muß dies entsprechend
verdeutlicht werden durch In-
zufügen weiterer Textteile)
4. Der Klartext ist beim Codestil nicht unbedingt
so knapp wie möglich abgefaßt.
Bei manchen Verfahren sind die Phrasen nicht im
Telegrammstil, sondern im Normalstil abgefaßt. Die
Verkürzung ergibt sich erst durch die Umwandlung
in Geheimeinheiten.
Beispiel:
Klartext: "Ich bitte um Verstärkung"
Telegrammstil: "Bitte Verstärkung"
Im Phrasenbestand ist "Bitte" nicht
enthalten, aber "ich bitte um". in
diesem Fall entspricht die ursprüng-
liche Fassung dem Codestil.
Die Beherrschung der Mittel des Telegrammstils ist
also für die richtige Anwendung des Codestils
Voraussetzung, da dieser sich weitgehend der gleichen
Mittel bedient, teils allerdings in anderer Weise.
Die hier für die Handhabung von Verschleierungs-
mitteln gegebenen Hinweise hinsichtlich der An-
wendung des Codestils treffen prinzipiell für Tarn-
und Verschleierungsmittel zu.
Für die Benutzer kommt es darauf an, sich in der
Anwendung des Telegramm- und Codestils so zu qualifizieren,
daß die schnelle und den Vorschriften entsprechende
Bearbeitung der Sprüche garantiert ist.
3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafeltypen (an Hand
der Muster)
In diesem Abschnitt werden einige der von der Ab-
teilung XI genehmigte Typen von Sprechtafeln, Zahlen-
tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln sowie ein Mittel
zur Verschleierung von Kartenkoordinaten behandelt.
Die einzelnen Typen unterscheiden sich nur durch die
unterschiedliche mögliche Anzahl der aufzunehmenden
Phrasen, deren Anordnung sowie die Art der
Geheimeinheiten (Buchstaben oder Ziffern).
Type 355
Beim Typ 355 unterscheiden wir zwei Grundformen:
a) Sprechtafeln mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
13 Spalten, so daß sich maximal 169 Phrasen-
stellen (oder Phrasenfelder) ergeben.
Für die Sprechtafel des Typs 355 werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 559 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
numeriert von 01. - 31.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
alphabeten, und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.
Bei 13 x 13 Feldern stehen demzufolge in den
Feldern, die die Geheimeinheiten aufnehmen,
jeweils 2 Buchstaben und man erhält dadurch pro
Phrase mindestens eine vierfach Belegung (jede
Phrase kann mindestens durch 4 verschiedene Ge-
heimeinheiten ersetzt werden). Jede Phrase wird
durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt,
deren erster Buchstabe in derselben Zeile und
deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte
wie die Phrase stehen. Diese Buchstabengruppe
wird nach dem deutschen Buchstabieralphabet über-
mittelt. Z. B. BF = Berta Friedrich
b) Die zweite Form besteht in einer Sprechtafel mit
bis zu 13 Zeilen und bis zu 26 Spalten mit
maximal 338 Phrasenstellen.
Auch hier werden Schlüsselunterlagen des Typs 559
benötigt. Durch die doppelte Anzahl der Phrasen-
stellen ist die Belegung nur einfach.
Hinweis
Der Vorteil besteht in der größeren Phrasenan-
zahl; als Nachteil muß gewertet werden, daß diese
Tafel nicht mehr so leicht überschaubar ist.
c) Der Typ 355 kann auch als Zahlentafel angewandt
werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
0 - 9 in Frage.
Für die Zahlentafel 355 werden Schlüsselunter-
lagen des Typs 355 II benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
numieriert von 01. - 31.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
alphabeten (Verwendung von nur 13 bestimmten
Buchstaben des deutschen Alphabets), und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbestimmung,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbestimmung.
Die Phrasen sind mindestens 15fach belegt.
Typ 357
a) Sprechtafel mit bis zu 10 Zeilen und bis zu
10 Spalten, so daß sich maximal 100 Phrasenstellen
ergeben.
Für die Sprechtafel 357 werden Schlüsselunter-
lagen des Typs 438 benutzt.
Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
zusammengefaßt, numeriert von 01. - 31.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmischalphabeten,
und zwar
- ein Ziffernmischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
- ein Ziffernalphabet für die Spaltenbezeichnung.
Die Belegung der Phrasen ist bei voller Ausnutzung
der Tafel einfach, denn in den für die Geheimeinheiten
vorgesehenen Feldern steht jeweils eine Ziffer. Jede
Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe
ersetzt. Die Bildung der Zifferngruppe erfolgt
wie beim Typ 355 (erste Zeile, dann Spalte).
b) Der Typ 357 kann ebenfalls als Zahlentafel ver-
wendet werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
0 - 9 in Frage.
Für die Zahlentafel des Typs 357 werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 357 benutzt. Jeweils
30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zu-
sammengefaßt.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmisch-
alphabeten und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.
Die Ziffern von 0 - 9 sind mindestens 8fach belegt.
Typ 413
Den Sprechtafeltyp 413 gibt es in zwei Grundformen:
Typ 413a
Die Sprechtafel umfaßt bis zu 26 Phrasenstellen, die
in zwei Spalten mit je 13 Feldern nebeneinander an-
geordnet sind.
Für die Sprechtafel des Typs 413a werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 355 benutzt.
Jeweils 30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
zusammengefaßt.
Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstabenmisch-
alphabet.
Eine Phrase wird jeweils durch den links daneben
stehenden Buchstaben ersetzt. Die Belegung ist
einfach.
Typ 413b
Die Sprechtafel umfaßt bis zu 36 Phrasenstellen,
di in zwei Spalten mit je 18 Feldern nebeneinander
angeordnet sind.
Für die3 Sprechtafel des Typs 413b werden Schlüssel-
unterlagen des Typs 655 benutzt.
Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
zusammengefaßt.
Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstaben- Ziffern-
Mischalphabet.
Eine Phrase wird durch einen Buchstaben oder eine
Ziffer ersetzt. Die Belegung ist einfach.
Typ 470
Der Typ 470 wurde auf der Grundlage des Typs 355 ent-
wickelt, weist aber folgende Besonderheiten auf:
Neben den Wortphrasen sind auch die Ziffern 0 - 9
im Phrasenverzeichnis enthalten.
Die Sprechtafel mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
13 Spalten wird in zwei Teile geteilt. Der eine Teil
mit 7 Phrasenspalten = 91 Felder enthält die Wort-
phrasen. Die restlichen 6 Phrasenspalten, die zu-
sammengefaßt 2 Spalten bilden, enthalten die Ziffern
0 - 9 in der vorgeschriebenen Form.
Insgesamt hat die Sprechtafel somit 101 Phrasenstellen.
Für die Sprechtafel des Typs 470 werden ebenso wie
beim Typ 355 Schlüsselunterlagen des Typs 559 be-
nutzt.
Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
alphabeten, und zwar
- ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, davon
13 Buchstaben für den Wortphrasenteil und 13 Buch-
staben für den Ziffernteil,
- ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung,
davon 14 Buchstaben für den Wortphrasenteil und
12 Buchstaben für den Ziffernteil.
Auch hier wird jede Phrase durch eine zweistellige
Buchstabengruppe ersetzt.
Die Belegung ist bei den Wortphrasen mindestens
2fach, bei den Ziffern mindestens 12fach.
Typ 490 (nur als Information behandeln)
Die Buchstabier- und Zahlentafel 490 ist vorwiegend
für die Nachrichtenübermittlung über Drahtverbindungen
anzuwenden. Da die Nachrichten selbst sehr kurz ge-
halten werden müssen, eignet sich dieses Mittel sehr
gut für die Verschleierung von Kfz-Kennzeichen und
Daten.
Bei den Typ 490 handelt es sich um eine Buchstabier-
und Zahlentafel, sie besteht aus
a) Chiffrierteil
Der Chiffrierteil enthält als Klareinheit in
alphabetischer Ordnung die 26 Buchstaben A bis Z;
die Zeichen $,£, CR für die Umlaute Ä, Ö, Ü das
Satzzeichen "Bindestrich" und in numerischer
Reihenfolge die 10 Ziffern 0 bis 9 (je dreimal).
Jeder Klareinheit sind vier verschiedene Geheim-
einheiten (zweistellige Buchstabengruppen) fest
zugeordnet.
b) Dechiffrierteil
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten
lexikographisch geordnet. Die Klareinheiten
stehen rechts neben den Geheimeinheiten.
Der Schlüsselwechsel erfolgt durch das Ersetzen
einer ungültige gewordenen Buchstabier- und Zahlen-
tafel durch eine gültige.
Hinweis
Als Serie gilt jeweils eine bestimmte Buchstabier-
und Zahlentafel in der entsprechenden Auflage.
Dieser Typ wird nur in der Abteilung XI hergestellt
und muß bei Bedarf beantragt werden.
SAPAD-71 (nur informatorisch)
1. SAPAD-71 ist ein Chiffriermittel zur Verschleierung
von Koordinaten topografischer Karten.
Das Verfahren wurde 1971 vom Oberkommando der
Vereinten Streitkräfte bei gemeinsamen Übungen,
Manövern und Maßnahmen der Stäbe und Truppen der
Warschauer Vertragsstaaten als verbindlich erklärt.
Im Dezember 71 wurde SAPAD-71 als einheitliches
Mittel zur Codierung von topografischen Karten
innerhalb der NVA eingeführt.
Eine Variante des Verfahren ist auf Karten an-
wendbar, die die Kartenkoordinaten vom Gebiet der
DDR enthalten.
2. Maßstäbe
1 : 50.000
1 : 100.000
1 : 200.000
1 : 500.000
3. Allgemeines
Jede Schlüsselserie enthält 15 verschiedene
Schlüssel und 1 Blatt für die Nachweisführung
über die Entnahme und Vernichtung der Schlüssel.
Die Klareinheiten sind die Koordinatenangaben,
getrennt nach Hoch- und Rechtswert. Die Klarein-
heiten sind in der Regel vierstellige Ziffern-
gruppen (beim Maßstab 1: 50.000 auch dreistellig).
Die Geheimeinheiten sind dreistellige Ziffern-
gruppen.
4. Die Gebrauchsanweisung liegt jedem Exemplar bei
(Rückseite der Entnahmetabelle).
5. Schlüsselwechsel erfolgt vor jeder Übung bzw.
jedem Einsatz, wenn nicht anders festgelegt.
3.3. Praktische Übung im Verschleiern von Nachrichten
Allgemeine Hinweise (als Vorbereitung auf praktische
Übungen)
1. Voraussetzung für die mit Sprechtafeln mögliche
unmittelbare Gesprächsführung ist es, daß der
Benutzer die Anwendungsvorschriften beherrscht
und mit dem Phraseninhalt der jeweiligen Sprech-
tafel vertraut ist.
2. Die Sprechtafeln können selbstständig oder in
Verbindung mit anderen Verschleierungsmitteln
angewandt werden.
Haben die verschiedenen Mittel gleichartige
Geheimeinheiten, so ist z. B. die Anwendung der
Zahlentafel bzw. der Buchstabier- und Zahlentafel
und der anschließende Übergang zur Sprechtafel
offen anzukündigen, z. B. durch "ich buchstabiere"
bzw. "Ende der Buchstabierung".
3. Die Mehrfachbelegung ist in unsymetrischer
Weise auszunutzen.
4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
in Klartext ist verboten.
Methodischer Ablauf
1. Vorbereitung der jeweiligen Mittel zur Anwendung
durch Eintragen des Schlüssels:
bei Sprechtafeln
Typ 355: 1. Mischalphabet auf linkem Rand von
oben beginnend senkrecht eintragen
zur Zeilenbezeichnung; dabei der
Reihenfolge nach in jedes Feld
2 Buchstaben.
2. Mischalphabet auf oberen Rand von
links beginnend waagerecht eintragen
zur Spaltenbezeichnung; dabei der
Reihenfolge nach in jedes Feld
2 Buchstaben.
Typ 357: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen.
2. Mischalphabet waagerecht eintragen.
Typ 413a,b: Mischalphabet der Reihenfolge nach
senkrecht eintragen, beginnend mit der
linken Spalte, von oben nach unten.
Typ 470: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen
- die ersten 13 Buchstaben zur
Zeilenbezeichnung für den Wort-
teil,
- die nächsten 13 Buchstaben zur
Zeilenbezeichnung für den Ziffern-
teil.
2. Mischalphabet waagerecht eintragen
zur Spaltenbezeichnung, von links
beginnend; in jedes Feld 2 Buch-
staben.
bei Zahlentafeln
Typ 355: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
der Reihenfolge nach 4, 4, 5 Buch-
staben;
2. Mischalphabet waagerecht eintragen
- oben der Reihenfolge nach 4, 4, 5
Buchstaben,
- unten (ebenfalls das 2. misch-
alphabet), der Reihenfolge nach
3, 3, 3, 4 Buchstaben.
Typ 357: 1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
der Reihenfolge nach 3, 3, 4 Ziffern;
2. Mischalphabet waagerecht eintragen,
- oben der Reihenfolge nach 4, 3, 3
Ziffern,
- unten (ebenfalls das 2. Mischalphabet)
der Reihenfolge nach 2, 3, 2, 3
Ziffern.
2. Erläuterung des Aufbaus der Sprechtafel
- Anzahl der Phrasenstellen (Anzahl von Zeilen
und Spalten)
- Typ der Schlüsselunterlagen
- Höhe der Mindestbelegung
3. Erläuterung des Phrasenbestandes
- Vielseitige Verwendbarkeit der Phrasen an Hand
konkreter Beispiele aus der Tafel darstellen,
dabei besonders hervorheben, daß Phrasen, die
Ziffern oder Einzelbuchstaben mit enthalten, wie
"Abschnitt A", "Gruppe 1", "Gruppe 2" nur ge-
schlossen als Phrase zu verwenden sind.
Es ist nicht gestattet, diese Buchstaben oder
Ziffern einzeln zu verwenden.
- lexikographische Ordnung,
- Anordnung von Sachgruppen,
- mehrfache unsymetrische Aufnahme häufig be-
nötigter Phrasen,
- Freistellen,
- Mehrfachbelegung (Phrasen über mehrere Felder
oder Phrasen mehr als einmal aufgenommen).
4. Kennenlernen des Phrasenbestandes durch die Teil-
nehmer
5. Erläuterung der Handhabung
- Methode der Ersetzung der Klareinheiten durch
Geheimeinheiten (Verschleierung)
Prinzip: 1. Benennung der Zeile
2. Benennung der Spalte
- Methode des Auffindens der Klareinheiten
(Entschleierung),
- Hinweis auf deutsche Buchstabieralphabet.
6. Vorübungen
- Verschleiern einzelner Phrasen (alle Möglich-
keiten der Mehrfachbelegung),
- Entschleiern einzelner Geheimeinheiten.
7. Gemeinsame Bearbeitung von Sprüchen
- Vorbemerkung
Da Sprechtafeln eine unmittelbare verschleierte
Gesprächsführung ermöglichen, sind eigentlich
keine schriftlichen Aufzeichnungen notwendig.
Aus methodischen Gründen ist es jedoch zweck-
mäßig, vorgegebene Sprüche schriftlich für die
geeignetste Form der Übermittlung vorzubereiten.
- Kürzen der Sprüche
- Anpassung an Phrasenbestand
- Einführung offener Textstellen
Methode:
Jeder Teilnehmer selbständig und anschließend
gemeinsame Diskussion über die beste Lösungs-
varianten.
- Verschleierung der Sprüche
- Hinweise auf Verfahrensweise, wenn verschiedene
Mittel in Verbindung miteinander angewandt werden
(Übergang offen!)
- Vorgabe von Sprüchen zur Entschleierung, dabei
Diskussion über Ergebnisse
- gegenseitiger Austausch von Sprüchen
(unmittelbare Gesprächsführung), jeweils
2 Partner tauschen Nachrichten aus, die
übrigen Teilnehmer bewerten die Verfahrens-
weise.
8. Auswertung der praktische Übungen
- schriftliche Bearbeitung von Sprüchen (Ver-
schleierung, Entschleierung)
- Korrektur durch Schulungsdurchführenden und
Auswertung der dabei aufgetretenen Probleme
mit allen Teilnehmern.
4. Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln
4.1. Allgemeine Hinweise
Den Diensteinheiten ist es gestattet, in eigener
Zuständigkeit für die militärische Ausbildung
Sprechtafeln, bei Notwendigkeit auch eine Zahlen-
tafel, entsprechend den im Punkt 3. erläuterten
Typen herzustellen.
Die Auswahl der Phrasen für eine Sprechtafel er-
fordert:
- gute Kenntnisse über den betreffenden Anwedungs-
bereich,
- klare Aufgabenstellung für den Einsatz der Sprech-
tafel.
In die Sprechtafel sind nur solche Wörter und Wort-
folgen aufzunehmen, die für die verschleierte Ge-
sprächsführung geeignet und notwendig sind und einen
möglichst großen Informationsgehalt aufweisen.
4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeitsprozesse
1. Auswahl des Sprechtafeltyps
Entsprechend der gestellten Aufgabe in der
militärischen Ausbildung und der Anzahl der
aufzunehmenden Phrasen ist der geeignetste
Sprechtafeltyp auszuwählen.
Hinweis
Hierbei ist eine enge Koordinierung zwischen
dem Auftraggeber und dem Hersteller notwendig!
2. Abfassen der Phrasen
Es empfiehlt sich, den vorgegebenen Phrasenbe-
stand zunächst auf die Abfassung hinzu über-
arbeiten; bei größerer Anzahl von Phrasen ist
die Verwendung von Karteikarten (A7) zweckmäßig.
(Jede Phrase wird auf eine gesonderte Karte in
der endgültigen Form geschrieben.)
Die Phrasen sind knapp, einheitlich und möglichst
vielseitig verwendbar zu formulieren.
a) Jeweils auf einer Phrasenstelle können stehen:
- Substantiv und Verb
Das Substantiv wird im Singular und vom Verb
wird der Infinitiv und das Perfektpartizip
aufgenommen.
Hinweis
Für die Schulung weiterer Angehöriger in der Her-
stellung von Sprechtafeln können die als Anlage
beigefügten Phrasenaufstellungen benutzt werden.
Beispiele:
- Ablös-en/-ung, abgelöst
- Bekämpf-en/-t/-ung oder
Bekämf-en/-ung, bekämpft
Ändert sich der Stammvokal, so sollten die Phrasen
in der ausgeschriebenen Form aufgenommen werden.
Beispiele:
- Festnahme, festnehmen, festgenommen
- Durchbruch, durchbrechen, durchgebrochen
Zu beachten ist, daß der Wortstamm bei der Ab-
fassung der Phrasen nicht getrennt wird.
falsch: Auf-klären Hinweis
-Klärung "Auf" nicht selbstständig
-geklärt verwendet!
richtig: Aufklär-en/-ung, aufgeklärt
Auch in Wortfolgen sollten die genannten Mög-
lichkeiten genutzt werden.
Beispiel:
Beobachtung abbrechen/abgebrochen
Hinweise
- aus dem Zusammenhang ist zu erkennen, welche
der auf einer Phrasenstelle aufgenommenen
Form die gültige ist.
So gilt bei einer Weisung nach unten meist
der Infinitiv, bei einer Meldung nach oben das
Perfektpartizip.
- Perfektpartizipien, die mit der Vorsilbe "ge"
beginnen, können auch als selbstständige Phrase
aufgenommen und unter dem Buchstaben "g" ein-
geordnet werden.
Substantiv und Adjektiv
Beispiele:
- Person/persönlich
- Mann/männlich
- Technik/technisch
-Frau/weiblich
b) Zur näheren Erläuterung können auch bestimmten
Phrasen Klammerausdrücke angefügt werden, die je
nach Textzusammenhang mitzulesen sind oder nicht.
Beispiele:
"Angriff(auf)" kann gelesen werden als "Angriff"
oder "Angriff auf"
"in Richtung (d.)" kann gelesen werden als "in
Richtung" oder "in Richtung der/des"
"Verbindung herstellen/hergestellt (mit)" kann
heißen "Verbindung herstellen", "Verbindung herge-
stellt" oder "Verbindung herstellen mit",
"Verbindung hergestellt mit"
c) Längere Phrasen, die nicht in einem Feld unterge-
bracht werden können, sind nach Möglichkeit durch
Abkürzungen zu ersetzen.
Hinweis
Es sind nur allgemeingültige bzw. solche Abkürzungen
zu verwenden, die im betreffenden Bereich bekannt
sind.
d) Aus Platzgründen können die Phrasen auch in
abgekürzter Form aufgenommen werden.
Beispiel:
sof. Verbindg. herstell. (mit)
bedeutet
Sofort Verbindung herstellen (mit)
e) In die Sprechtafel sind alle die Phrasen nicht
aufzunehmen, die vom Gegner oder weniger
auf Grund der Gesetzmäßigkeiten des Nachrichten-
verkehrs erraten werden können, wie
- bestimmte stereotype Angaben, z. B. "keine
Vorkommnisse", "Wiederholen Sie Spruch" u. a.;
- Übergangssignale von einem Mittel zum anderen
oder solche Begriffe, die unmittelbar eine
Zahlenangabe folgen lassen, wie "Planquadrat",
"Punkt"
- grammatische Signale, wie z. B. Mehrzahlsignal
(zur Kennzeichnung, daß von einem in der Ein-
zahl aufgenommenen Substantiv die Mehrzahl zu
bilden ist);
Hinweis
Die oben angeführten Begriffe sind bei Bedarf
offen zu übermitteln.
Die entsprechenden Geheimeinheiten wurden sich
sonst ständig wiederholen und könnten dem Gegner
den Einbruch in die Mittel ermöglichen.
- Buchstaben, Silben, Zahlen, Satzzeichen.
Hinweis
Dafür sind spezielle Verschleierungsmittel zu
verwenden:
- Zahlentafeln 355, 357 (für Zahlen),
- Sprechtafel 470 (Zahlenteil),
- Buchstabier- und Zahlentafel 490 (Buchstaben
und Zahlen).
f) Es ist darauf zu achten, daß die Phrasen keine
mehrdeutige Auslegung zulassen.
Beispiele:
(falsche Abfassung von Phrasen, da nicht eindeutig)
- Verluste/keine Verluste
- Angriff abgewehrt/nicht abgewehrt
- Sicherung/Sicherstellung
- Beobachtung/Beobachter
- Pioniereinheit/pioniermäßig
- mitzuführen/zuführen
- Grenzübergang Straße/Autobahn
- Nordosten/Nordwesten
g) Synonyme sind in Sprechtafeln nicht aufzunehmen.
Beispiele:
Feind und Gegner
melden und berichten.
Es genügt, wenn jeweils einer der Begriffe in
der Sprechtafel enthalten ist.
Methodischer Hinweis
Sollten bei der Schulung weitere Angehöriger in der
Herstellung von Sprechtafeln Schwierigkeiten im
Abfassen oder Ordnen von Phrasen auftreten, so
empfiehlt es sich, entsprechende Vorübungen durch-
zuführen, wie
- Bildung des Perfektpartizips,
z. B.
sichern-gesichert
abbrechen-abgebrochen
vernichten-vernichtet
- Abtrennung des Wortstamms bei Substantiven
und Verben,
- Vermeiden von Synonymen,
- Wahrung der Eindeutigkeit der Phrasen
- lexikographische Ordnung.
3. Eintragung der Phrasen in die Sprechtafel
a) Die Anordnung der Phrasen erfolgt im allge-
meinen zeilen- oder spaltenweise lexikographisch.
Die Phrasen sind nach der Abfassung entsprechend
zu ordnen (nach dem 1., 2., 3. ... Buchstaben).
b) Häufiger benötigte Phrasen oder Sachgruppen
sollten diagonal eingeordnet werden. Die
spalten- oder zeilenweise Anordnung ist wegen
Verringerung der Sicherheit unzweckmäßig.
Weitere Möglichkeiten der Aufnahme häufiger
benötigter Phrasen:
- Mehrfache Aufnahme der Phrasen (entsprechend
ihrer Häufigkeit) und unsymetrische Ver-
teilung (nicht gleiche Zeile und gleiche
Spalte) über die gesamte Sprechtafel hinweg.
- Eintragung über mehrere Felder hinweg
(gilt auch fpr die Aufnahme längerer
Phrasen).
In beiden Fällen kann die Belegung dieser
Phrasen erhöht werden, was günstig für die
Sicherheit ist.
Hinweis
Eine Erleichterung für die Benutzer ist es,
wenn die Phrasenfelder für die Sachgruppen
und mehrfach aufgenommenen Phrasen durch Um-
randungen oder farbliche Gestaltung hervorge-
hoben werden.
c) Die Sprech- und Zahlentafeln sind so zu ge-
stalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
gewährleistet ist.
d) Um später benötigte Phrasen aufnehmen zu
können, sind in geringer Anzahl Freistellen
(leere Phrasenfelder) zu belassen.
Die Belegung der Freistellen mit weiteren Be-
griffen darf nicht willkürlich, sondern nur auf
Anweisung erfolgen.
e) Bei der nunmehr erfolgten Eintragung der
Phrasen in die Tafel solle in folgender
Reihenfolge vorgegangen werden:
1. Sachgruppen (diagonal!)
2. mehrfach aufzunehmende Phrasen (unsymetrische
Verteilung!)
3. übrige Phrasen (lexikographische Anordnung)
und dabei Aufnahme von Freistellen.
Hinweis
Es empfiehlt sich, die Eintragung in vorbe-
reitete Formulare oder Blankovordrucke zu-
nächst mit Bleistift vorzunehmen (Änderungen
leichter möglich) und danach die Reinschrift
gut lesbar anzufertigen.
4. Vervielfältigung der Sprech- und Zahlentafel
Die Vervielfältigung richtet sich nach der be-
nötigten Anzahl an Sprechtafeln.
Genügen wenige Exemplare, können diese im ent-
sprechenden Format (in der Regel A5) vorgezeich-
net und die Phrasen gut lesbar eingetragen werden.
Die Gebrauchsanweisung (vgl. Muster) sollte auf
die Rückseite der Tafeln geschrieben werden.
Ist er Bedarf umfangreicher, genügt ein sauber
vorbereitetes Exemplar, das über ein entsprechen-
des Gerät vervielfältigt und evtl. verkleinert
wird.
Hinweis
Bei der Vervielfältigung sind die entsprechenden
Sicherheitsvorschriften zu beachten (kein Ein-
blick durch Unbefugte)"!
Die hergestellten Mittel sind mit einer Tgb.-Nr.
(bei Notwendigkeit mit einer VVS-Nr.) und mit
Exemplarnummern zu versehen.
5. Die benötigten Schlüsselunterlagen sind beim
betreffenden verantwortlichen der Diensteinheit
(in den BVfS beim SR XI) anzufordern und ent-
sprechend dem Bedarf zu vervielfältigen.
Dabei ist zu beachten, daß ein Schlüssel für eine
Sprechtafel maximal 24 Stunden Gültigkeit besitzt
und nur einen Geltungszeitraum benutzt werden darf.
Sollte der Einsatz nicht länger als 1 Tag dauern,
kann der Schlüssel vorher in die Sprechtafel
eingetragen und mit vervielfältigt werden. Wird
dieser Zeitraum jedoch überschritten, sind ent-
sprechend viel Schlüssel auszugeben und der Zeit-
punkt des Schlüsselwechsels /z. B. 00.00 Uhr) ist
festzulegen. Von den Benutzern wird der Schlüssel
mit Bleistift eingetragen, zur vorgegebenen Zeit
ausradiert und durch den nächsten noch nicht be-
nutzten Schlüssel ersetzt.
Hinweis
Jedes Mischalphabet darf nur für einen Schlüssel
benutzt werden.
6. Ausgabe der Mittel an die Benutzer
Die Ausgabe der Mittel (einschließlich Schlüssel-
unterlagen) hat gegen Unterschrift zu erfolgen.
Nach Beendigung der militärischen Ausbildung sind
sämtliche Exemplare wieder einzuziehen.
Vor Aufnahme der Arbeit mit den Verschleierungs-
mitteln sind die Benutzer gründlich in die Hand-
habung einzuweisen.
7. Erarbeitung von Sondersprechtafeln
Für einmalige Aktionen, z. B. Aufklärungshandlungen,
Stoßtruppunternehmen, Transportsicherungen und dgl.
können Sondersprechtafeln erarbeitet werden. Diese
können die für einen vorausberechneten Handlungs-
ablauf zu erwartenden Nachrichten auch in der
Reihenfolge des Handlungsablaufes mit direkt
zugeordneten Geheimeinheiten enthalten.
In Sondersprechtafeln können auch Zahlen und
Uhrzeiten aufgenommen werden, wenn gewährleistet
ist, daß keine dieser Phrasen öfter als dreimal
benutzt wird. Zur beschleunigten Anfertigung
von Sondersprechtafeln können Blankosprechtafeln
vorbereitet werden. Das sind Vordrucke mit oder
ohne eingetragene Geheimeinheiten, in die bei
Bedarf benötigte Phrasen schnell eingetragen
werden können.
5. Handhabung von Tarntafeln
Eine Tarntafel des Typs 308 besteht aus folgenden
Hauptbestandteilen:
- Hülle
- Phrasenheft
- Gebrauchsanweisung
- Tarnserie (1 Exemplar der Serie)
(Erläuterung des Musters)
In dem Phrasenheft untergebrachten Phrasenver-
zeichnis sind die Phrasen spaltenweise angeordnet.
Die Spalten werden in Komplexe zusammengefaßt, denen
alle 25 Komplexzahlen (1 - 25) zugeordnet werden.
Verschiedenen Komplexen entsprechen verschiedene
Komplexzahlen. Alle 25 Komplexzahlen müssen innerhalb
eines Phrasenverzeichnisses verwendet werden. Ein
Komplex umfaßt bis zu 4 Spalten, denen die Spalten-
buchstaben A, B, C, D (s. a. Tarnstreifen) zugeordnet
sind. Alle vier Spaltenbuchstaben müssen innerhalb
eines Komplexes verwendet werden.
Zur Bezeichnung der Zeilen des Phrasenverzeichnisses
dienen die Zeilenzahlen 1 bis 25. Enthält eine Spalte
die maximale Anzahl von 25 Zeilen, so wird jeder Zeile
genau eine Zeilenzahl zugeordnet, die mit der Zeilen-
zahl auf der Tarnseite übereinstimmen muß. Alle
25 Zeilenzahlen müssen innerhalb einer Spalte ver-
wendet werden.
Die Veränderlichkeit der Anzahl der Spalten innerhalb
der Komplexe und der Anzahl der Zeilen innerhalb der
Spalten sowie die verschiedenartigen Zuordnungen der
Spaltenbuchstaben zu den Spalten innerhalb der Komplexe
dienen der Anpassung an unterschiedliche Forderungen
in bezug auf den Phrasenvorrat und die Belegung
von Phrasen.
2 Tarnstreifen und die Kenngruppen- bzw. Schlüssel-
gruppentafel bilden jeweils 1 Exemplar der Tarn-
serie.
Die beiden Tarnstreifen tragen die Bezeichnungen
I und II und enthalten jeweils 5 Tarnserien. Die
Tarnseiten des Tarnstreifens I sind von 0 bis 4 und
die Tarnstreifens II von 5 bis 9 numeriert.
Der Zeilenabstand auf den Tarnstreifen entspricht
genau dem Zeilenabstand des Phrasenverzeichnisses.
Jede Tarnseite ist in 5 Spalten und 25 Zeilen ein-
geteilt In der 1. Spalte stehen die Zahlen von
1 bis 15 untereinander als Hilfsmittel bei der
Tarnung bzw. Enttarnung. Die Spalte 2 bis 5 sind
von links nach rechts mit den Spaltenbuchstaben
A, B, C, D bezeichnet. Auf jeder Tarnseite sind
die Zahlen von 00 bis 99 so angeordnet, daß sich
in jeder Spalte 2 Dekaden und eine Halbdekade be-
finden. Diese Einteilung dient zur Erleichterung
des Auffindens der Tarngruppen beim Enttarnen.
Der Schlüsselwechsel besteht im Umstecken der
Tarnstreifen innerhalb der Tarntafel, und zwar
nach der ersten Ziffer der Schlüsselgruppe die
Tarnseite für die linke Seite, nach der zweiten
Ziffer der Schlüsselgruppe die Tarnseite für die
rechte Seite der Tarntafel.
Die Tarnserie wird gewechselt, wenn einer der
nachfolgenden Fälle eintritt:
- seit dem ersten Gebrauch sind 14 Tage vergangen,
- mit der Tarnserie wurden 500 Sprüche bearbeitet,
- Beginn einer Übung bzw. eines Einsatzes,
- es erfolgte eine Kompromittierung,
- auf besondere Anweisung.
Das Tarnen selbst wird wie folgt durchgeführt:
- Einstellung des Schlüssels entsprechend der gültigen
Schlüsselgruppe.
Die Schlüsselgruppe wird je nach Festlegung der Kenn.
gruppen- bzw. der Schlüsselgruppentafel entnommen.
Die Kenngruppentafel (bei Zeittextschlüssel) ent-
hält als Kenngruppen die zweistelligen Zahlen von
00 - 99 in natürlicher Reihenfolge. Den Kenngruppen
sind die 50 Schlüsselgruppen, jede zweimal genommen,
zufallsmäßig zugeordnet, so daß neben jeder Kenn-
gruppe eine Schlüsselgruppe steht.
Die Schlüsselgruppentafel (bei Zeitschlüssel) enthält
in 33 Zeilen und 6 Spalten 198 Schlüsselgruppen. Die
Entnahme einer Schlüsselgruppe ist abhängig vom je-
weiligen Tagesdatum und der vorgeschriebenen Geltungs-
dauer (siehe Muster). In der Regel ist ein Schlüssel
4 Stunden gültig.
- Bildung der Tarngruppen, die jeweils aus 4 Ziffern
bestehen. Ziffer 1 und 2 entsprechen einer der
zweistelligen Zahlen des linken Tarnstreifens,
deren Zeilenzahl mit der Komplexzahl der Phrase
übereinstimmt.
Ziffer 3 und 4 entsprechen der zweistelligen Zahl
des rechten Tarnstreifens, deren Zeilenzahl und
Spaltenbuchstabe mit der Zeilenzahl und dem Spalten-
buchstaben der Phrase übereinstimmten.
Beim Enttarnen wird die 1. und 2. Ziffer jeder Tarn-
gruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilen-
zahl dieser zweistelligen Zahl bestimmt den zuge-
hörigen Komplex. Die 3. und 4. Ziffer jeder Tarn-
gruppe wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die
Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieser zwei-
stelligen Zahl bestimmen die Stellung der zugehörigen
Phrase.
Bei der Auswahl der Phrasen für eine Tarntafel ist
stets zu beachten, daß beim Tarnen kein Mischtext
zugelassen ist. Demzufolge müssen im Phrasenbestand
einer Tarntafel auch Einzelbuchstaben, Polygramme,
Satzzeichen, Ziffern, Zahlen und Uhrzeiten ent-
halten sein.
Tarntafeln bieten für die übermittelte Nachricht
nur eine Sicherheit bis zu etwa 4 Stunden (Schlüssel
wechsel alle 4 Stunden bei Zeitschlüssel).
Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird von den
Benutzern der Tarntafeln u. a. gefordert:
- Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgruppenan-
zahl (z. B. 50 Gruppen pro Spruch),
- Vermeidung unnötiger Buchstabierungen,
- Vermeidung stereotyper Textteile, besonders am
Anfang und am Ende.
Auch Tarntafeln sind immer abhängig vom Anwendungs-
bereich, da der Phrasenbestand auf Grund des Nachricht-
teninhalts ausgewählt wird. Es ist also nicht möglich,
die für einen bestimmten Bereich erarbeitete Tarn-
tafel in einem anderen beliebigen Bereich einzusetzen.
Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß beim Ein-
satz von Tarntafeln von den Benutzern eine besonders
qute Qualifikation und ein hohes Verantwortungsbe-
wußtsein verlangt werden müssen. Durch leichtsinnige
und fahrlässige Handlungsweise entstehende Fehler
können die Sicherheit in nicht zu kontrollierender
Weise herabgesetzten.
Z. B. Nicht richtige Herrichtung des Klartextes,
häufige Buchstabierungen, häufige Übermittlung
stereotyper Nachrichten, schlechte Ausnutzung
der Mehrfachbelegung, Verstoß gegen die Vor-
schriften u. a. beeinträchtigen die Sicherheit
in starken Maße.
Es ist deshalb notwendig, vor Einführung einer Tarn-
tafel in einem bestimmten Anwendungsbereich die Be-
nutzer umfassend in die Handhabung einer Tarntafel
einzuweisen.
6. Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Tarn- und
Verschleierungsmitteln
Die allgemeine Notwendigkeit und Bedeutung des Ge-
heimnisschuztes dürfen als bekannt vorausgesetzt
werden.
Die für den Umgang mit Verschlußsachen im MfS
geltenden Vorschriften (VS-Ordnung vom 01. 01. 1975,
VVS MfS 008 Nr. 1/75 und die 1. Durchführungsbe-
stimmung zur VS-Ordnung, VVS MfS 008 Nr. 2/75)
treffen auch prinzipiell auf den Umgangn mit Tarn-
und Verschleierungsmitteln zu.
Trotzdem ist es erforderlich, auf einige spezielle
Forderungen hinzuweisen:
1. Über alle Zusammenhang mit Tarn- und Ver-
schleierungsmitteln erhaltenen Informationen
ist strengste Geheimhaltung zu wahren.
Solche Informationen dürfen nur weitergegeben
werden, wenn dazu eine ausdrückliche dienstliche
Weisung erteilt wurde.
2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich
unbegrenzt.
3. Bei der Anwendung der Mittel sind alle Vor-
schriften strikt einzuhalten, um jede Kompro-
mittierung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
sowie der dazugehörigen Schlüsselunterlagen zu
vermeiden.
Unter Kompromittierung versteht man die
Kenntnisnahme vom Inhalt der Chiffriermittel
durch unbefugte Personen infolge von Verlust
(auch zeitweiliger) Diebstahl, Einsichtnahme,
Mithören, Kopieren, Verrat, Verstoß gegen
die Gebrauchsanweisung, unbeaufsichtigtem
Liegenlassen u. ä.
Hinweis
Es ist nicht gestattet:
- Nachrichten mit kompromittierten Schlüssel-
unterlagen zu chiffrieren und abzusenden,
- den Schlüssel über technische Nachrichten-
mittel durchzugeben.
4. Jede Kompromittierung von Chiffriermitteln ist
unverzüglich dem unmittelbaren vorgesetzten zu
melden.
5. Chiffriermittel sind unter sicherem Verschluß
aufzubewahren. Die zur zeitweiligen Anwendung
übergebenen Mittel hat der Benutzer ständig bei
sich zu tragen bzw. unter ständiger Kontrolle
zu halten. Nach dem Einsatz sind die Mittel voll-
zählig an den für die Nachweisführung Verant-
wortlichen zurückzugeben.
6. Den Nachweis für die Tarn- und Verschleierungs-
mittel dürfen nur die dafür bestimmten Mitarbeiter
führen. Diese Aufgabe darf nicht ohne besondere
Weisung an andere Mitarbeiter übertragen werden.
7. Organisierung und Durchführung der Ausbildung von
weiteren Angehörigen
Die Ausbildung weiterer Angehöriger zu Fragen der
Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
mittel, der Handhabung von Verschleierungsmitteln
sowie der Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln
sollte nur nach vorher ausgewählten Schwerpunkten
aus dem Schulungsprogrann erfolgen.
Dabei kommt es darauf an, daß die Angehörigen die
Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
mittel erkennen, daß sie vor allem die Handhabung
und den Umgang von Verschleierungsmitteln beherrschen
lernen und gegebenenfalls in der Lage sind, selbst
eine Sprech- oder Zahlentafel entsprechend den
Vorschriften herzustellen.
Neben der theoretischen Behandlung o. g. Aufgaben
ist besonders auf praktische Übung Wert zu legen.
Hinweis
Dieses Lehrmaterial (einschließlich der Anlagen)
darf nur zu Schulungszwecken verwendet werden.
Für den regulären Einsatz von Verschleierungsver-
fahren während einer militärischen Ausbildung sind
gesonderte Mittel in eigener Zuständigkeit der be-
treffenden Diensteinheiten entsprechend den Vor-
schriften herzustellen. Die dazu notwendigen
Schlüsselunterlagen sind bei der Abteilung XI
rehtzeitig anzufordern.
Bei der Jahresplanung für die militärische Aus-
bildung sollten die für die durchzuführenden
Übungen vorgesehenen Verschleierungsmittel
(einschließlich Schlüsselunterlagen)bereits mit
geplant werden.
Falls der Einsatz der Buchstabier- und Zahlentafel 490
oder einer Tarntafel vorgesehen wird, so ist recht-
zeitig ein Antrag an die Abteilung XI zu stellen,
da diese Mittel von den Diensteinheiten nicht selbst
hergestellt werden können.
Dieser Antrag muß folgende Angaben enthalten:
- Zweck des Mittels (Grund des Einsatzes)
- Welche Nachrichten sollen übermittelt werden?
- Anzahl der Nachrichten in einem bestimmten Zeit-
raum
- Geheimhaltungsgrad
für mehrere Stunden (Tarntafel)
- vorgesehener Einsatz (ständig, zeitweise)
- Anzahl der Benutzer (insgesamt)
- Anzahl der Benutzer pro Schlüsselbereich
Hinweis
Unter einem Schlüsselbereich versteht man alle
Benutzer die gleichzeitig mit den gleichen Schlüssel-
unterlagen zum gleichen Verfahren arbeiten.
- Schlüsselbereiche
- Auflage des Verfahrens sowie der dazugehörigen
Schlüsselunterlagen
- Nachrichtenmittel (Draht, Funk)
- zu beachtende Besonderheiten
- Leitstelle
- gewünschter Auslieferungstermin.
Zu dem erwähnten Antrag gehört weiterhin, wenn es
sich um eine Tarntafel handelt, eine Phrasenauf-
stellung. Der Phrasenvorschlag soll die Begriffe
usw. enthalten, die dem vorgesehenen Anwendungs-
bereich entsprechen, und diese sollten außerdem
bereits lexikographisch geordnet sein.
Muster, nicht für die Übermittlung über technische Nachrichten-
mittel verwenden!
Anlage 1
VVS 559/001753
EX.
0I.
K R X H Z B J A L M E N D Y U T C Q P V I W S O G F
X M O N T S H C E G I Q L A V J B P U Z W K F D R Y
02.
G C A H V Z N F O R L Q P K B W X J T D I M S U Y E
X Z H E V N P S A J F R I Y M G W C D Q B O K L U T
03.
Q F V W G I P T S Y C X B N K E D Z J A U L M O H R
T X R V Q C U N Y M B F Z A H K G I O D W P S L E J
04.
Q C P F B H A D X Y J F S E M I T L K V Z W N O U R
Y G M P Z Q H T K O W B R U D C X N S L F A I V J E
05.
Q F X J P B S M U K G R C A I E D Z Y T L W O H N V
D Q A W T S U I X R K V Z H F J Y C B O L E M G N P
06.
W R B J P T S X K N A Y G Z F L C M E D V H O Q I U
F R W T K L N P Z B G C Q U H J O I D X V A S E Y M
07.
Z C M I F O X K N L A Y H G R J D Q V E B W S U P T
Y X N H U M G P J L K E Q T R F V C W S B I D Z A O
08.
X V D U H Z C F Q O J A L R T E I Y G P B W N M S K
E N Z B P A O R G J Y K L F W M V U Q S X H I D C T
09.
W O Q S K G F L R B Y D N H E I U C P M Z X V J A T
O V R T G K I Y Q J D X M L E S F P C W H U A N Z B
I0.
Y Q L R F O V H E M B S U X C Z G A P W K T N I D J
B L E M J O H X R G Z V P F T D A W X S Q N C U I K
II.
A J S B I D E O Z N F X P T R M Q W C G V L Y U H K
N C H A Q B X W V M I J T G O E P S Z U K R D Y L F
I2.
F Y G R C S L I D N U A B H V W T Q O K X M P J Z E
O U K I Z Y X S G R E B M P F A J C N D J L T W Q V
I3.
J I W B E D U H P K M R Y N Z O L G C X V F Q T S A
V J D Z R B N F T C W X H I O P A S L Q M K Y G E U
I4.
J A Y Q I D R X B E U G F V O Z N L H C K W S T M P
A F J I S P U G N C T E K Q X M H R L V Z Y D B W O
I5.
I Y S Z B G M V T L P E H N D C R F A Q U O K X W J
F D R C X T K Z O H M Y I B L W F V S U J N P Q E A
I6.
N X V I R D S U L W C O F Y M A Q Z B E T H P K G K
W A S R F X G E B V D J Q K Y H N P U I Z O T M L C
I7.
B U R N T A Y W Q P F G H O J D C Z M K L I E V X S
C O R V W Y Z K A N S Q J I G D E B H P F M L U T X
I8.
Q F W H G U E J P O T M L Z D C S N A I Y R V B X K
B M X S F G L U P Y H C J N K Q O W R I Z E D T V A
I9.
I W M G L U F T X O J H A P C Q K Z N D E R B S V Y
F X T S U Z C J P R Q Y H W M D G V I A L N E K O B
20.
A X C F P K J O T M R V G E D Q I B S L U W Z H Y N
M E W L Y X C F U J Q P D H K T Z S O G A N B R V I
2I.
L G E I T O Z H W S K X N P D Y U B M Q C V J F A P
D C A P E W V C M Q Y N U Z R J F G H S O B L T I K
22.
L D G Q P U T B R C N S I Z O E A W X F H M K Y V J
J B I H A Q F N U E M C L V T K W O P X Z S Y G R D
23.
K P L I R C S J O Y H U D F A T E Z Q X W N B V M G
E Y G F R Z L T C A S M U W N V D I J O H X K P Q B
24.
S W V U L D R B H O F G A X P Z T I E Q N Y K J M C
C I V Y A M G J I D Z P S R U N B H Q F T X K L W E
25.
H W P E G D L B U N K Y J T O Z Q F C R M I X V A S
Q W L Z C O G H K J A I R S E X F U V T Y D P M B N
26.
S F Y E M A V I B T C K U W R H L P D X G O Z N Q J
Q G S X I B J P F V R T A M C E D L W N O U Y K Z H
27.
H B R I S P A U M D L K Z V N X Y O W T F C G E J Q
H A U Q J K T M P V Y D C Z E R S B W G N X I L I F
28.
P C X V N O U I Z F S H Q J B E G A K M W T Y D R L
G A V T Z N C M F L B H W J Q R I Y D I K X U S P E
29.
S B M J D X U Q R W O V I F K H T N Y L P C Z G A E
F G Q W X E B A S O J R I Z C D L T M U P V K Y H N
30.
P Q F I K D W U S M H X J Z T E B I V G C A N L Y R
C D V B X J F S R G Q L I N M P K Z H A Y W T U O E
3I.
A E F N M S I D C R O B J L Y T Q X C W Z U G K P H
F B F K A U I J M Q E T R O W G Y P L D Z C X S N H
Anlage 2 VVS 438.I302 EX. 0I 3 2 6 8 5 0 7 I 9 4 2 6 0 4 3 9 8 5 I 7 02 0 9 5 6 4 8 I 3 2 7 9 I 4 8 5 7 0 3 6 2 03 3 9 2 7 6 8 I 5 4 0 I 5 4 9 6 2 3 7 0 8 04 6 4 7 5 0 3 2 I 8 9 7 I 8 5 3 9 6 2 0 4 05 5 8 4 9 I 6 0 2 3 7 4 6 7 I 5 8 9 2 0 3 06 7 2 4 I 9 8 6 0 3 5 9 3 5 4 I 7 8 2 6 0 07 0 6 9 3 2 5 4 7 I 7 8 7 0 6 3 2 9 5 I 4 08 4 I 9 0 5 8 2 7 3 6 6 9 3 7 0 8 2 4 I 5 09 0 4 3 8 I 6 2 5 9 7 9 4 5 I 0 7 2 3 6 8 I0 6 3 0 8 2 4 7 5 I 9 2 9 5 4 0 I 3 7 8 6 II 2 5 6 3 7 9 0 4 8 I 6 4 2 5 9 3 8 I 7 0 I2 7 9 6 2 0 8 I 3 4 5 5 8 0 3 2 9 4 I 7 6 I3 9 4 0 5 8 3 I 6 2 7 7 6 5 4 8 2 0 3 9 I I4 5 8 3 I 0 4 9 6 2 7 7 6 4 9 0 3 5 8 2 I I5 5 2 I 0 3 4 7 8 6 9 9 I 3 5 8 2 6 4 7 0 I6 I 9 3 4 7 0 2 5 6 8 2 5 4 7 I 6 3 0 8 9 I7 6 3 9 0 8 I 7 2 4 5 0 5 2 6 3 I 4 9 8 7 I8 8 9 6 2 5 4 7 3 0 I 8 7 I 6 4 0 3 2 9 5 I9 2 8 9 4 5 6 0 3 I 7 3 2 0 5 8 9 I 6 4 7 20 5 3 0 7 8 I 9 6 4 2 4 8 5 3 6 9 0 I 2 7 2I 8 3 6 4 9 2 5 I 0 7 5 7 2 6 3 4 8 9 I 0 22 9 0 8 2 3 7 4 6 5 I 3 5 4 7 I 6 9 2 0 8 23 6 I 4 7 8 5 3 2 0 9 0 I 9 8 6 7 3 2 5 4 24 3 5 I 9 8 4 6 7 2 0 2 9 0 3 7 8 5 I 4 6 25 8 5 6 2 4 I 3 0 7 9 I 9 6 5 7 2 4 3 0 8 26 5 8 3 I 4 9 0 2 7 6 7 8 I 6 5 2 9 0 3 4 27 0 I 5 8 4 9 7 2 6 3 7 8 5 I 0 2 6 4 3 9 28 2 9 3 4 I 8 5 7 6 0 2 7 8 I 5 9 4 3 0 6 29 I 5 7 4 2 3 8 0 9 6 9 6 5 7 I 0 8 2 3 4 30 I 7 3 9 5 6 2 4 0 8 4 6 7 4 0 3 5 2 8 9 3I 6 9 2 7 8 5 4 3 0 I 6 0 9 3 8 2 5 4 I 7
Anlage 3
535
022539
0I. X D N F P Z Y A R V C K S Q I L J H G O E B T W M U
02. P B E M R C G F H K A J W I S Q V D L Y Z T O U N X
03. N I D V P E M Q Z J Y A T K F W X G O C S R L B U H
04. U O K V Y N S I L H G D E R A Q C M P J W T Z X B F
05. D J E O M A S N L G U Z B H W V K I T Y X C F P Q R
06. J T L F A X Y O P I V H U W Z G E B C S N R D Q M K
07. V B L M K F Z T U C Q P I R E S O N A X W H G J D Y
08. E Q N L I S M X D R F K Y G U H O A W V Z J B T P C
09. V T K A G Z X Y P L B I N J S C E D F H W R U Q M O
I0. Z H E K B L Q X M I D F A G T Y C S P W I U V N R J
II. P B U I N L Y O D J S W V Z R Q E C T K M G X H A F
I2. V T Y M F G E L D Q X S A H R U B P J W K I C O N Z
I3. C Z L T O P M N B E A H I U K X Y R Q G W V D F S J
I4. O Q E L J H Y D N G R P A V K B T W X Z F C I S U M
I5. Y W L B K D U J V A Q N X E R O S G T P I H G Z C M
I6. B F S J D G N Q R K L C H W V M P Y T E I A Z X U O
I7. P V S Q L E I G T Y A F R U X W N J B D Z M H C O K
I8. J I E M B T Y L I K D P A V W U H N F G S X Q Z C R
I9. Q E F K I P B G W U N Z J H A S R I M X Y T D C V L
20. N X I L P U T Q R V Y C Z A S K B J M W D G E F I H
2I. J M W V B A L F T R G D S X E U C P K I Y N Q O H Z
22. C A V L S R F G Z M J E H X Y I T W N P U Q D O K B
23. G S J T A Z N D I O P C L H R E K Y B F W X U Q M V
24. J R H P K X G T M O U W C Q N F Z B Y L A V I S E D
25. Z F S G A L X K P D U H B N W O Y Q I E C M J R V T
26. J N W O T E S X H L I C P B Q Y F G R A Z K U V D M
27. O A X G N S U H M V I C Y Q B L D R F K Z J E P W T
28. E A H F Y C R S N W Q V I Z B D O J U M L X P G K T
29. T Q K A U W H I G M O B X R L E P D Y V N S Z F J C
30. S G M Y E L O X T R J Z H Q A N B W F K P C D V U I
3I. E J X B M I N H F P S V L T C O D W Z U Q Y A R G K
Anlage 4 655 D M 3 R C 6 T 2 I U V 5 8 Z S P X 0 Q J E H N 9 L 4 F 1 G A Y W 7 O K 8 K Y V R 5 P 7 8 J B W 0 U C E Z M F D L 9 3 C H 4 T 1 5 2 O 6 X A Q I N C S Z J 8 4 L 9 W N 3 A 2 V G U 6 E 7 H O R Q B 5 X Y 0 K D 1 P T M F I W E 0 K Q 9 5 7 L M Y 1 T I A 3 H F C 2 P J X R N 4 U 8 B V S O D Z G 6 5 S M I A 2 3 9 B H L T X 4 U 6 R P E K O F Z W C 0 Y 1 G V D J 8 Q N 7 T Q 9 3 Y 2 6 5 N G 7 V D H Z A F 0 E B L P K C I O U R 4 M S X J 8 1 W Y T N E 5 C P Z S 8 M D 1 K X O 1 J U 4 9 0 A R V 2 F 6 W Q L B 7 J G H 5 N V T L H O 9 R 4 U Q C D W 7 M 8 P 0 3 Y F K I B 2 Z G 4 E A J 6 1 X F P 3 O G R M Y D B X T J 8 V S 2 Q 6 C W K I 1 5 A 9 Z E L H U 4 N 7 0 K 6 B M N R F E D 9 Z 8 Y 0 H U P 1 Q O 3 7 X S J 5 4 2 C W V A T G I L 0 D A Q P O 1 Y 9 R J 8 M F U 2 W 4 K 7 V S 5 I H G T X L Z 3 N C 6 E 8 A 4 T 9 2 X J I P K R V 5 B 6 C 0 S L H 8 D N Y U M 7 W Q E Z O 1 F G 3 O F P M Z 1 Y L K I V R U 2 3 A T S E Q H W 4 9 X N C G 0 B 6 7 5 D 8 J T 2 D X F O R H Z 4 Q M B 0 6 P J L I K W C N V S 3 5 E 8 Y U 1 7 9 A O H C 0 W L V D 4 J Z G N 2 T I 6 R Q B 9 O F 8 P X K U Y E 7 A 5 3 S M 1 5 B 4 T W N A S C Q 9 I G D P M U V 8 1 F J X 2 L E K O 0 H 3 6 R 7 Z Y 2 I H M E 4 Q W F 0 O V P D U R 1 T S 6 7 3 K 8 Y C A G 5 J B 9 X N Z L R 4 M J A 1 Q V 3 L H 5 Y U 6 9 E I Z F D T 2 8 S B O K W 7 G C P N X 0 F N B A 7 R U 5 Y O Z M V E H 6 Q 1 J 3 2 K L G C D 9 I 4 T 0 8 P X W S E P 1 N A Y J C 3 L I W B K 8 Q 4 D U 7 M Z X G O F 9 2 S H 5 V T 6 R 0 Q 9 L 6 O N 0 T C 8 G K Y W I R A S V X P 2 Z E 3 1 U J 5 F M H 4 B D 7 V P Z 2 F D S Q 8 J I 4 G 3 M A X 9 C 5 O 6 7 N Y K 1 L H 0 R W U E B T Q 2 O 4 Y C T B K L 9 N F H M X 3 I R E S D 1 8 U 5 P W Z 0 V J 6 A G 7 H B E 3 J W N V 2 X 0 Z S 7 D K 9 Q I U O 1 Y F C A M 4 B L 5 G 6 P T R F B K A X I 4 W Y T P 8 3 D C U 1 E R J 0 L V 6 S 5 Q G O 7 M H Z N 2 9 M Q K 1 L Z N 3 T 9 O A F X R P 5 0 Y W B E I D 7 6 C 8 J U H 4 O V S 2 G 6 5 8 X 7 A B 4 Q R E V W J 1 U N Z S F C 9 H K O I P D J L 2 0 K T Y B G E 9 V 8 O C A P L Y 0 M X Z W 6 I 2 1 U Q 4 N D J F T R K 3 H 7 5 S Q I K B V T 3 S W O 5 J Y E 1 P 6 C B L Z X H 4 R O N F 9 0 A 2 D M U 7 Y W J X S R 2 I Q 0 O F H 6 B 7 4 P U Z V Q 1 M N T K D 8 5 L J C A E 9 W Y 7 D 4 P Z R T 1 X K U M L B 5 2 G N C E 8 H 9 S 6 J F Q Y I 3 K A G
Anlage 5 355 II 0I. P O W E K L H A S C M I U 0I. S M O P I L H U W E A C K 02. H I K E O M A L W S P C U 02. I M E L S I U P A K H W C 03. A M L P E W C H I U O S K 03. S I A L K U H E W P C M O 04. K A I S P L I W U M C E H 04. C H E P I U S M W K O L A 05. U W A H S O I C L P E M K 05. P S L A M W C H O I U E K 06. C H U L K I M E S O P A W 06. K E H A P L M W S U C O I 07. L U I K E C O M P A H W S 07. E S U L C W P I M K H O A 08. M I E S H O A K L P U W C 08. H S C O E L K A I M W P U 09. K U W I S A E O L M H P C 09. E O A U P L H K M W I C S I0. L M I K P A O H W U S C E I0. M I H E P O L C W U A S K II. C E H K L P I W O A M S U II. L O H C W A M E U P K I S I2. C A I W L M O H S K P E U I2. O I S C K M L E A P U W H I3. L S I H M U W C K A P E O I3. H C P K A S U I M E W O L I4. C H L S W A M I E O U K P I4. E O C W M I U K H S A P L I5. U W A E C I O L H P S K M I5. W H P U M O I K E L A C S I6. H A C M S I U W P K O E L I6. P L I H S U O M E A W K C I7. M K L P E S I C U H O A W I7. H A S E L I U P K W O C M I8. L O A P C U S E H M I K W I8. C L M U I E K W P A S H O I9. L S C E W O P M A I K U H I9. H E M O A I W S U K P C L 20. K O W H C S M U E P I A L 20. I H I C E A L W S K U P M 2I. M H S I K L E W O C P A U 2I. K O U W A M E L C P S I H 22. C H E A K I U L O S W M P 22. S H E M K W A C U P O L I 23. L O P I H S E U W K C A M 23. H M K U E P W S O A L C I 24. U L I K O P W E M S H A C 24. O E U L C P M A H K S I W 25. H E S C I P O U L W A K M 25. I K L U A H P M S O E C W 26. P O M K H W C U A S L I E 26. L M C I W E O H S K P U A 27. P L W U I M K E O A H S C 27. H O W K A C I U P L S E M 28. O P M K A U C I H W E L S 28. H I P L U M K E W O C S A 29. M I C I S W E A K H U L P 29. A O U C E W L I H M K P S 30. E W C S P I M K A L U H O 30. M S E I A H L C O K I W U 3I. I L U S H A I E P K C M W 3I. C S A H L E U I P K W O M
Anlage 6 357 0I. 0 6 2 3 8 5 4 9 I 7 0I. 5 7 9 8 4 I 0 3 6 2 02. I 8 0 6 5 4 3 2 7 9 02. 3 2 9 5 6 I 7 0 4 8 03. 0 8 6 5 3 7 2 4 I 9 03. 5 8 2 6 9 3 7 0 I 4 04. 5 0 9 2 8 3 I 4 7 6 04. 6 0 8 7 4 6 9 I 5 2 05. 3 9 I 7 2 0 5 4 8 6 05. 2 5 3 8 0 6 7 9 I 4 06. 9 I 4 3 5 2 7 8 6 0 06. 2 5 8 7 6 I 9 4 0 3 07. 5 8 0 7 9 I 3 2 6 4 07. I 7 3 9 4 2 8 6 5 0 08. 7 8 2 4 0 9 3 5 I 6 08. 9 0 4 I 7 5 6 8 2 3 09. 7 2 5 0 8 6 9 4 3 I 09. 7 6 9 3 0 2 5 8 I 4 I0. 4 3 9 7 8 0 5 I 6 2 I0. I 4 2 8 3 7 5 9 6 0 II. 2 3 8 5 7 4 0 6 9 I II. 6 8 2 9 4 I 0 3 5 7 I2. 4 9 2 8 3 I 6 7 0 5 I2. 2 9 4 8 0 5 3 7 6 I I3. I 0 4 9 2 8 5 6 3 7 I3. 6 0 4 5 2 I 7 8 9 3 I4. 2 I 9 6 3 5 0 7 4 8 I4. 6 2 I 0 8 7 9 4 5 3 I5. 0 4 3 7 9 I 2 8 6 5 I5. 9 8 6 I 7 0 2 5 3 4 I6. 0 5 7 3 4 8 9 6 2 I I6. 7 3 I 8 6 9 2 0 4 5 I7. 6 3 9 0 2 7 8 5 4 I I7. 5 9 6 4 I 8 3 0 2 7 I8. 0 4 2 7 5 3 9 6 I 8 I8. 8 2 9 4 5 I 0 7 6 3 I9. 6 2 I 9 7 8 5 4 0 3 I9. 3 9 7 I 6 2 5 4 8 0 20. I 5 2 4 8 6 9 7 0 3 20. 6 2 I 3 9 4 5 7 0 8 2I. 7 9 0 2 4 6 8 5 3 I 2I. 8 5 4 9 7 0 3 2 6 I 22. I 6 7 9 5 2 8 3 0 4 22. 2 9 0 6 5 3 8 I 4 7 23. 7 0 I 2 3 4 6 9 5 8 23. 0 8 6 5 3 4 7 9 I 2 24. 0 4 9 5 2 3 I 8 7 6 24. 9 8 I 6 0 5 4 3 7 2 25. 8 0 3 4 6 7 9 2 5 I 25. 5 6 9 0 4 I 3 7 2 8 26. 7 6 I 4 8 9 2 3 0 5 26. 0 2 8 6 I 5 9 3 7 4 27. 6 0 9 7 8 3 5 4 I 2 27. 9 5 3 0 8 7 6 I 2 4 28. 2 7 6 9 8 4 0 5 3 I 28. 7 6 3 4 I 0 5 9 2 8 29. 6 I 7 4 0 5 3 8 9 2 29. 8 5 4 9 3 6 2 I 7 0 30. 4 I 8 2 7 3 0 6 9 5 30. 7 4 3 0 9 5 2 I 8 6 3I. 2 6 8 5 9 7 I 3 4 0 3I. 7 0 I 2 8 5 4 6 9 3
Anlage 7
490/05484 490/05484
CHIFFRIERTEIL EX DECHIFFRIERTEIL
HV SW A FR TP VF EP 0 MW MZ AB 4 ES 4 KL M NA N RS 6 VK S
KF KP B FE WV BM SL 0 EA NF AE Q ET 4 KM F NB X RT T VL 2
TN MK C MB FH SM WT 0 VM BH AF 2 EV 6 KN 7 NE Q RV 3 VM 0
AZ HS D NZ BP WL VT I VH PA AH & EW & KP B NF 0 RW V VN O
ZR BL E LM SH ZL FA I AV FZ AK Y EZ 9 KR U NH J RZ 9 VP 3
KM EK F TL NM AR KE I NW FP AL 6 FA I KS 4 NK H SA 7 VR 8
WM RB G TA NT ST VL 2 SF LZ AM 2 FM 6 KT M NL 5 SB X VS 8
KV ZK H NK VA VZ BW 2 HW LV AN 6 FE B KV H NM F SE 3 VT I
SN BT I WB FK AM HK 2 MP AF AP W FH C KW 8 NP 9 SF 2 VW O
PE EF J NH HB PR SE 3 PZ VP AR I FK 1 KZ 3 NR 8 SH E VZ 2
SP PW K RP PN ZP ZW 3 KZ RV AS £ FL 3 LA 4 NS $ SK M WA P
RM WZ L RL BA PK TE 3 HF FL AT 6 FM 6 LB 4 NT G SL 0 WB 1
SK KL M LT KT TV MR 4 ZE LA AV I FN T LE 8 NV 9 SM 0 WE 9
PH NA N LW TS KS RE 4 ES ET AW Z FP I LF Y NW I SN 1 WF -
FW VN O VW BS RA LB 4 AB ZH AZ D FR A LH 5 NZ D SP K WH 6
PV WA P LP ZA NL FV 5 HE TH BA L FS 7 LK 7 PA I SR 9 WK -
AE NE Q WN KH TB LH 5 ER ML BE W FT & LM E PB U ST 2 WL I
ZN VB R MR ZV RN SV 5 BK EL BF $ FV 5 LN Z PE J SV 5 WM G
VK EH S JL EB FB RS 6 AL BV BH 0 FW O LP P PF $ SW A WN Q
MT FN T HT RT HA PL 6 WH AT BK 5 FZ I LR W PH N SZ W WP 7
PB RH U BN KR FM TK 6 AN EV BL E HA 6 LS 9 PK 3 TA G WR 7
BR RW V ZE EM KA PM 7 LK WR BM 0 HB J LT M PL 6 TB 5 WS £
LR SZ W BE AP TW ZF 7 TF FS BN U HE 5 LV 2 PM 7 TE 3 WT 0
SB PT X HN NB KN WP 7 SA MF BP D HF 3 LW N PN K TF 7 WV B
ZM LF Y TM AK VS VR 8 MH NR BR Y HK 2 LZ 2 PR 3 TH 5 WZ L
TR AW Z LN ZB KW LE 8 VE HN BS O HL S MA - PS 8 TK 6 ZA P
NS PF $ BF RF KB TZ 8 EN PS BT 1 HM X MB C PT X TL F ZB Z
MV WS £ AS BZ ZS WE 9 HR SR BV 6 HN 8 ME 9 PV P TM Y ZE 4
AH MN & EW FT HZ LS 9 EZ RK BW 2 HP - MF 7 PW K TN C ZF 7
WK MA - WF HP NV RZ 9 ME NP BZ £ HR 9 MH 8 PZ 3 TP A ZH 4
EA 0 HS D MK C RA 4 TR Z ZK H
EB S HT T ML 5 RB G TS N ZL I
EF J HV A MN & RE 4 TV 4 ZM Y
EH S HW 2 MP 2 RF $ TW 7 ZN R
EK F HZ 9 MR 4 RH U TZ 8 ZP 3
EL 5 KA 7 MS R RK 9 VA H ZR E
EM V KB 8 MT T RL L VB R ZS 9
EN 8 KE I MV £ RM L VE 8 ZT V
EP 0 KF B MW 0 RN 5 VF 0 ZV R
ER 5 KH Q MZ 0 RP K VH I ZW 3
Anlage 8 Gebrauchsanweisung 490 1. Das Verfahren gesteht aus Chiffrier- und Dechiffrier- teil. Im Chiffrierteil sind die Klareinheiten alphabetisch bzw. numerisch geordnet. Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten lexiko- graphisch geordnet. 2. Chiffrierung Die einzelnen Klarelemente werden in der Reihenfolge ihrer Schreibweise im Chiffrierteil aufgesucht und ruch ein rechts oder links danebenstehendes Buchsta- benbigramm ersetzt. Für jede Klareinheit stehen vier verschiedene Geheim- einheiten zur Verfügung, die in unymetrischer Weise zu benutzen sind. Die Geheimeinheiten sind entsprechend dem deutschen Buchstabieralphabet zu übermitteln. Beispiel: KM = Kaufmann Martha Dechiffrierung Die Buchstabenbigramme werden der Reihe nach im Dechiffrierteil aufgesucht und durch die rechts daneben- stehenden Klareinheiten ersetzt. 3. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartext ist verboten. 4. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt einzuhalten.
Anlage 9Tarntafel 308
Anlage 10 Typ 355a "OB-2"
| abbrechen/ abgebrochen | Abschnitt | Abschnitt A | Abschnitt B | Abschnitt blockieren/ blockiert | Aktion beenden, am Standort verbleiben | Objekt | Aktion beenden, sofort zum Ausgangspunkt zurück | Posten | ||||||
| Aktion weiter- führen | Angriff/ angegriffen | Aufklär- en/-ung/ aufgeklärt | Außen posten | Bekämpf- en/-t/-ung | Bereit- schafts- polizei | Beschädig- en/-t/-ung | besetzen/ besetzt | Bewaff- nen/-net/ -nung | Posten | beziehen/ bezogen | Blockier- en/-t/-ung | |||
| Objekt | Brand- stiftung | Durchbruch/ durch- brechen | Durchbruch nicht zulassen | einsatz/ einsetzen/ eingesetzt | Einsatz- leiter | Einsatzstab | Energie- versorgung | Gebäude | Fahrzeug ausgefallen,Reparatur mit eigenen Mitteln möglich | |||||
| Fahrzeug ausgefallen, Reparatur mit eigenen Mitteln nicht möglich, benötige dringend Hilfe; (mein Standort) | Festnahme/ festnehmen/ festge- nommen | Fund/ gefunden | Funkgerät | Garage | Gasver- sorgung | Gefährd- en/-et/ -ung | Gefangener | Objekt | ||||||
| Gegner-isch | Gruppe | Gruppe 1 | Gruppe 2 | Gruppe 3 | Gruppen- führer | Hand- granate | Handlung | Haupt- gebäude | Havarie | Heizhaus | ||||
| Hetz- losung | Hetz- schrift | Hindernis | Hinterhalt legen/ gelegt | Kampf- gruppe | keine Nachrichten- verbindung (mit) | Kolonne des Gegners festge- stellt | Kommandeur | Kräfte und Mittel | ||||||
| Lebens- mittel- versorgung | Posten | Mann | MPi | Munition | nachrichtenverbindung sicher- stellen/ sichergestellt (mit) | Nord-en/ -lich | Nordost- en/-wärts | Nordwest- en/-lich | NVA- Einheit | |||||
| Obj.sich. verstärk./ verstärkt | örtl. Staats- organe | Ost-en/ -wärts | Pistole | Objekt | Provo-kation | Reserve | ||||||||
| Richtung | Ruhe und Ordnung wiederher- stellen/ -hergestellt | Sammel- raum | sanitäre Behandlung | Schaden | Schaden behoben | Schuß- waffe | Schuß- waffen- gebrauch | selb- ständig | Sicher- stell-en/ -ung/sich.- gestellt | |||||
| Sicherungs- kräfte | sofort | Objekt | Sonder- maßnahme 1 | Sonder- maßnahme 2 | Sonder- maßnahme 3 | Sperre errichten/ errichtet | Sperrmaßnahme aufheben/ -gehoben | Spreng- mittel | Spreng- stoff- anschlag | |||||
| Standort | Stärke | Stör-en/ -ung/ gestört | Suchgruppe | Süd-en/ -lich | Südost-en/ -wärts | Südwest-en/ -wärts | technik/ technisch | Posten | Toter | Überfall- -en | Übergabe | |||
| Posten | übernahme | Unterstütz- en/-t/-ung | Verbindung (mit) | Verfolg- en/-t/-ung | Verleg-en/ -t/-ung | Verletzter | Verluste | Verluste durch Kampf- stoffeinwirkung | Vernicht- en/-et/ -ung | Verstärk- en/-t/-ung | Verteidig- en/-t/-ung | |||
| Volks- polizei | Wasser- versorgung | Posten | West-en/ -lich | Widerstand | Zufahrtswege kontrollier-en/-t | Zuführ-en/-ung/ zugeführt | zurückziehen/ zurückgezogen | Zusammenwirken or- ganisieren (mit) | ||||||
Gebrauchsanweisung
1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird
durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt
deren erster Buchstabe in der selben Zeile und
deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte wie
die Phrase stehen. Die Buchstabengruppe wird nach
den deutschen Buchstabieralphabet übermittelt.
z.B. BF = Berta Friedrich
2. Die Mehrfachbelegung ist in unsymmetrischer
Weise auszunutzen.
3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn fol-
gende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Benutzer befindet sich im Einsatz,
- die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß
dem Gegner keine zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
- Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit
nach der Übermittlung keine wesentlichen
Kenntnisse mehr.
4. Mischtext ist zugelassen.
5. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbin-
dung mit anderen Verschleierungsverfahren ange-
wandt werden.
6. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
in Klartext ist verboten.
7. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe-
dingt einzuhalten.
Anlage 11 Typ 357 "B - 1"
| Fahrzeug | Abfahr-en/-t/abgefahren | Abschnitt A | Abschnitt B | Ankunft (d.) | Auflös-en/ -ung/ aufgelöst | aufnehmen/ aufge- nommen | Ausgangs- punkt | ||||
| Ausland-er/ -isch | Fußgänger | Autobahn- abfahrt | Autobahn- auffahrt | Autobahn- raststätte | beenden/ beendet | Beginn-en/ begonnen | Begleit-en/-et/-ung | ||||
| Beobachtung abbrechen/ abgebrochen | Hänger | Bewaffnung/ bewaffnet | Beweg-en/ -t/-ung | einleiten/ eingeleitet | Einsatz beenden/beendet | erreich-en/ erreicht | F 94 | ||||
| Fahrer | Frankreich | Frau/ weiblich | KOM | Gegenstand | Gewährleist-en/st/ -ung | Groß- britannien | Gruppe 1 | Gruppe 2 | |||
| Gruppe 3 | Gruppe 4 | jugendlich | Kind | Krad | Kolonne | Kontroll-ieren/-e kontrolliert | Mann-lich | Menschen- ansammlung | |||
| Militär/ -isch | Natio- nalität | Neustadt | Nicht erkannt | nicht gewähr- leistet | LKW | Nord-en/ -lich | Objekt 1 | Objekt 2 | Objekt | ||
| Orts- ausgang | Ortschaft | Orts- eingang | Ost-en/ -wärts | Parkplatz | passieren/ passiert | Militär- fahrzeug | Person-lich | ||||
| Richtung | Sadlitz | Sicher-n/-ung/gesichert | Sofort- maßnahme | PKW | Standort | ||||||
| Stoppen/ gestoppt | Straßen- kreuzung | Süd-en/ -lich | Tankstelle | übergabe/ übergeben | übergabe/übernehmen/ übernommen | USA | Radfahrer | Verbindung (mit) | |||
| Verdacht/ -ig | Verfolge-en/ -t/-ung | Verhinder-n/ -t/-ung | verlassen | Verstärk-en/ -t/-ung | West-en/ -lich | Zurück- ziehen/ zurückge- zigen | Spezial- fahrzeuge | ||||
Gebrauchsanweisung 1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe ersetzt, deren erste Ziffer in derselben Zeile und deren zweite Ziffer in derselben Spalte wie die Phrase stehen. Die zweistelligen Ziffern- gruppen werden in der Reihenfolge ihrer Schreib- weise übermittelt. 2. Die Mehrfachbelegung der einzelnen Phrasen ist in unsymmetrischer Weise zu nutzen. 3. Mischtext ist zugelassen. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbindung mit anderen Verschleierungsverfahren angewandt werden. 4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in Klartexten ist verboten. 5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt einzuhalten.
Anlage 12 Spruchtabelle (SpT) 413a
| abbrechen/ abgebrochen | Raum beziehen /bezogen | ||
| Aufgabe erfüllt | Sicherungs- maßnahmen | ||
| Aufklär-en/ -ung | Standort | ||
| ausgefallen | Stellung | ||
| Beobacht-en/ -ung | TBK | ||
| Durchbruch richtung | übernehmen/ übernommen | ||
| Durchsuch-en -ung | verdächtige Person | ||
| Gegner/-isch | Verluste | ||
| Handlung (d.) | weitere Befeh- le abwarten | ||
| keine | Widerstand | ||
| Kräfte und Mittel | zerstört | ||
| Meld-en/-ung | Zuführ-en/ -ung | ||
| Nachrichten- verbindung | zurückziehen/ zurückgez. |
Anlage 13 SpT 413b
| Aufgabe abbrechen | Marsch (Richtung) | ||
| Aufgabe erfällt | Meld-en/-ung | ||
| Aufklär-en/ -ung | nicht erreicht | ||
| Aufklärungs- abschnitt | Objekt | ||
| ausgefallen | Ortschaft | ||
| Basis | passieren/ passiert | ||
| Beobacht-en/-et/ -ung | Person | ||
| Blockier-en/-t -ung | Personen- kontrolle | ||
| Durchführ-en/ -ung | Punkt | ||
| Durchsuch-en/-t -ung | sicherungskreis | ||
| eigener Standort | Standort | ||
| erreicht | Standort melden | ||
| Fahrzeug- bewegung | |||
| festnehmen/ festgenommen | |||
| feststellen/ festgestellt | verdächtig | ||
| Kfz | verletzt | ||
| Kontaktperson | Zufahrtswege | ||
| Lage | Zuführ-en/ -ung |
Anlage 14 Typ 470 "OS"
| CZ | MI | FO | XK | NL | AY | HG | RJ | DQ | VE | BW | SU | PT | |||
| Y | abbrechen/ abgebro- chen | Angriff Angegrif- fen | Außen- posten | Bekämpf-en/ -t/-ung | Beschädig- en/-t/-ung | besetzen/ besetzt | Bewaff- nen/-net -ung | T | 0 | 1 | |||||
| X | Brand- stiftung | Burchbruch durchbre- chen | Durchbruch nicht zulassen | Einsatz/ einsetzen/ eingesetzt | Einsatzstab | Energie- versorgung | R | ||||||||
| N | Festnahme/ festnehmen/ festge- nommen | Fund/ gefunden | Funkgerät | Garage | Gebäude | Gefährd- en/-et/-ung | Gefangener | F | 2 | 3 | |||||
| H | Gegner-isch | Handlung | Haupt- gebäude | Havarie | Heizhaus | Hetz- losung | V | ||||||||
| U | Hetz- schrift | Hindernis | Kräfte und Mittel | Lebensmit- telver- sorgung | Mann | MPi | Mord-en/ -lich | C | |||||||
| M | Mordost- en/-wärts | Nordwest- en/-lich | Objekt | Obj.sich. verstärk- en/-t | Ost-en/ -wärts | W | 4 | 5 | |||||||
| G | Pistole | Posten | MVM | Provo- kation | S | ||||||||||
| P | Reserve | Richtung | Ruhe u. Ordng. wieder- herstellen/wieder- hergestellt | Schuß- waffen- gebrauch | Sicher-n/ -ung/ gesichert | B | |||||||||
| J | sofort | Sonder- maßnahme 1 | Sonder- maßnahme 2 | Sonder- maßnahme 3 | Sperre errichten/ errichtet | Sperrmaßnahmen auf- heben/ aufgehoben | I | 6 | 7 | ||||||
| L | Spreng- mittel | Spreng- stoff- anschlag | Standort | Stärke | Stör-en/ -ung/ gestört | Such- gruppe | Süd-en/ -lich | D | |||||||
| K | Südost-en/ -wärts | Südwest-en/ -wärts | Technik/ technisch | überfall- en | Verbindung (mit) | Verfolg- en/-t/-ung | Verluste | Z | |||||||
| E | Vernicht- en/-et/ -ung | Verstärk- en/-t/-ung | Verteidig- en/-t/-ung | Volks- polizei | Wasserver- sorgung | West-en/ -lich | Marsch | A | 8 | 9 | |||||
| Q | Widerstand | Zuführ-en/-ung/ zugeführt | zurückziehen/ Zurückgezogen | O | |||||||||||
Anlage 15
Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 2
Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 3
Anlage 16 Zahlentafel (ZT) 357
| E | F | G | I | H | J | A | B | C | |
| A | 0 | 1 | 2 | ||||||
| B | |||||||||
| C | |||||||||
| D | 3 | 4 | 5 | ||||||
| E | |||||||||
| F | |||||||||
| O | 6 | 7 | 8 | 9 | |||||
| H | |||||||||
| J | |||||||||
| xyz | |||||||||
Gebrauchsanweisung 1. Eine Phrase wird durch den links von ihr stehenden Buchstaben ersetzt, der nach dem deutschen Buchstabieralphabet Über- mittel wird. 2. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbindung mit anderen Verschleie- rungsmitteln angewandt werden. Mischtext ist zugelassen. 3. Der vorgesehene Schlüsselwechsel ist un- bedingt einzuhalten.
Anlage 17
Übungssprüche
nachfolgende Übungssprüche dienen als Beispiele für prakti-
sche Übungen im Verschleierten von Nachrichten.
Sie sind jeweils auf die Phrasen zugeschnitten, die in den
beigefügten Mustern der jeweiligen Sprechtafeltypen enthal-
ten sind.
Sprechtafel 355
Spruch Nr. 1
KT: Verstärken Sie die Sicherungskräfte durch die
Gruppe 3 und gewährleisten Sie das Zusammen-
wirken mit der VP.
Vtxt:
Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT: Wir haben das Objekt 27 besetzt und den Ein-
satz von Kampfgruppen sichergestellt.
Vtxt:
Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 357 und Mittel der Kartenkodierung)
KT: Verfolgen Sie Gegner mit Gruppe 2 und 4 bis
4825 (Kartenkoordinate).
Verstärken Sie die Suchgruppe durch 5 Mann.
Vtxt:
Sprechtafel 357
Spruch Nr. 1
KT: Am Ortseingang verdächtige Menschenansammlung
festgestellt. Die Gruppe 3 wurde zur Sicherung
des Objekts 1 eingesetzt.
Vtxt:
Spruch Nr. 2
KT: Die Tankstelle Sadlitz wurde von ausländischen
LKW mit Hühner passiert. Fahrzeug bewegt sich
weiter in Richtung Autobahnauffahrt.
Vtxt:
Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT: Auf Parkplatz haben w männliche Jugendliche
Verbindung aufgenommen mit einem französischen
Militärangehörigen.
Vtxt:
Spruch Nr. 4
KT: Verhindern Sie sofort durch Gruppe 2, daß
Gegenstände übergeben werden.
Vtxt:
Sprechtafel 413a
Spruch Nr. 1
KT: Beobachten Sie TBK. Wenn sich verdächtige
Person am TBK aufhält, leiten Sie Sicherungs-
maßnahme ein. Melden Sie Standort.
Vtxt:
Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT: Wir haben die Beobachtung abgebrochen und
uns zum Standort 4 zurückgezogen. Die
Nachrichtenverbindung ist sichergestellt.
Vtxt:
Sprechtafel 413b
Spruch Nr. 1
KT: Klären Sie Ortschaft auf, Beobachten Sie die
Fahrzeugbewegung auf den Zufahrtswegen.
Vtxt:
Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT: In Ortschaft wurden 2 verdächtige Personen
festgestellt. Wir haben die Zufahrtswege
blockiert.
Vtxt:
Sprechtafel 470
Spruch Nr. 1
KT: Südwestlich des Objektes wurden Hetzschriften
gefunden. Das Hauptgebäude wurde durch einen
Sprengstoffanschlag beschädigt.
Spruch Nr. 2
KT: Setzen Sie die Suchgruppe ein. Verhindern Sie
weitere Provokationen gegen Objekt.
Spruch Nr. 3
KT: Südlich des Postens 2 wurden 2 bewaffnete
Personen festgenommen. Sie hatten Sprengmittel
bei sich.
Spruch Nr. 4
KT: Leiten Sie sofort Sondermaßnahme 1 ein.
Verstärken Sie Außenposten durch 12 Mann.
Spruch Nr. 5
KT: Wir haben die Ruhe und Ordnung wiederher-
gestellt. Die Sicherungsmaßnahmen an den
Gebäuden 2, 3 und 6 konnten aufgehoben werden.
Anlage 18 Phrasenaufstellung zur Herstellung einer Sprechtafel Die Phrasenaufstellung enthält Phrasen, die für einen gedachten Anwendungsbereich benötigt werden. Sie kön- nen bei Übungen die Grundlage bilden, um einen geeig- neten Sprechtafeltyp auszuwählen und ihre Abfassung, Anordnung und Aufnahme in die Sprechtafel zu üben. Die Phrasenaufstellung kann ergänzt werden, in dem 1. weitere Wortfolgen zu vorgegebenen Einzelwörtern festgelegt werden, 2. zusätzlich noch Himmelsrichtungen, Fahrzeugtypen u.ä. zur Aufnahme in die Sprechtafel vorgegeben werden. Gleichfalls können im Rahmen der Übungen bestimmte Vor- schriften für die Aufnahme der Phrasen als verbindlich vorgegeben werden. Phrasenbeispiele: abbrechen ablösen aufklären Ausfall Abwehr Aufgabe abmarschieren berichten beobachten benötigen dringend bekämpfen Berührung (mit) beginnen beschädigt durchbrechen durchsuchen durchführen einnehmen Einsatz entfalten erfolglos festnehmen Funkstelle Führungspunkt Fahrzeug führen feindlich Gegenmaßnahme Gegner Gruppe (1 bis 4) gewährleisten Hindernis handeln Hauptaufgabe kämpfen Kampfstoff keine Verbindung Kräfte Lebensmittel Lage melden Marsch Munition Nachrichtenverbindung nicht/nein/kein Objekt Proviant pioniermäßig Rückzug Reparatur Reserven sicherstellen selbständig Standort Schutz Technik teilnehmen Übergeben überprüfen unterstützen verwundet Verbindung vernichten Verluste verfolgen vorbereiten verletzt weitere Anweisung abwarten Widerstand zerschlagen zurückziehen zuführen zusammenwirken
Formular Funkspruch Vorder-, Rückseite:![]()
Geheime Verschlußsache!
GVS-Nr. VII c/685/63
32 Ausfertigung = 12 Blatt
REGIERUNG
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
INSTURKTION
des Chefs Chemische Dienste
Nr. 4/63
- 1 -
GVS-Tgb.-Nr.: VII c/685/63
Geheime Verschlußsache!
32 Ausfertigung = 12 Blatt
REGIERUNG
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
INSTURKTION
des Chefs Chemische Dienste
Nr. 4/63
15. August 1963 Strausberg
Inhalt: Ausarbeitung der Meldung über die Strahlungslage im
System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Na-
tionalen Volksarmee
Um die Forderung der gedeckten Truppenführung bei der Ausar-
beitung und Übermittlung von Meldungen über die Strahlungslage
im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen
Volksarmee zu gewährleisten,
W I R D F E S T G E L E G T .
I. Allgemeines
1. Meldungen über die Strahlungslage im System der Strah-
lungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volksarmee
sind auf einheitlichen Formblättern auszuarbeiten. Die
Formblätter werden durch die Zifferngruppen 0222, 0333,
0444, 0555, 0666, 0777 und 0999 bezeichnet und sind in
den Anlagen 1 bis 7 enthalten.
- 2 -
Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
2. (1) Das Formblatt 0222 ist zur Übermittlung von Meldungen
(Informationen) zu verwenden, wenn in dem entsprechenden Be-
reichen keine Aktivierung festgestellt wurde (wöchentliche Ter-
minmeldung).
(2) Das Formblatt 0333 dient zur Übermittlung von Meldungen
(Informationen) über Aktivierung mit geringem Umfang (wö-
chentliche Terminmeldung bzw. Sofortmeldung). Es kann damit
entweder die an einem Punkt gemessene Dosisleistung oder die
für mehrere Punkt (einen Raum) einheitliche Dosisleistung
übermittelt werden.
(3) Das Formblatt 0444 ist für spezielle Meldungen geringer
Dosisleistungen vorgesehen und wird nach besonderer Anforde-
rung verwendet.
(4) Mit dem Formblatt 0555 werden Angaben über Kernwaffen-
schläge des Gegners übermittelt (Anzahl der Detonationen,
Koordinaten, Detonationsstärken, Ausbreitungsrichtung der
radioaktiven Wolke u.a.).
(5) Das Formblatt 0666 dient der Übermittlung von Meldungen
über aktivierte Räume mit einer Dosisleistung von 0,5 r/h;
30 r/h und 100r/h sowie der Wasserentnahmestellen.
(6) Mit den Formblatt 0777 werden Warnmeldungen über mögliche
Aktivierung übermittelt.
(7) Das Formblatt 0999 stellt eine Anordnung zur Führung der
Luftstrahlungsaufklärung dar und beinhaltet die zu meldenden
Aufklärungsergebnisse.
3. (1) Beim Zusammenstellen der Meldungen werden die Spalten des
Formblattes mit den darin geforderten Angaben ausgefüllt.
Sind für einzelne Spalten keine Angaben vorhanden, werden
vier Nullen eingetragen.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(2) Geländepunkte und -abschnitte werden in den Meldungen
durch ihre Koordinaten (geographische Breite und Länge)
bezeichnet. Die Koordinaten werden in der Regel an Hand
der Karte 1 : 500 000 bestimmt und in Grad und Minuten
angegeben.
(3) Die Koordinatenbestimmung kann auch an Hand anderer
Kartenmaßstäbe (1 : 100 000; 1 : 50 000) erfolgen. Dazu
sind diese durch Auftragen eines entsprechend unterteil-
ten Koordinatensystems zur schnellen Koordinatenbestim-
mung vorzubereiten.
(4) Zur genauen Bezeichnung wichtiger Punkte sind die
Koordinaten mit Sekundengenauigkeit anzugeben.
4. Werden Meldungen übermittelt, deren Angaben nicht in den
Formblättern enthalten sind, sind sie formlos unter Be-
rücksichtigung der Phrasen der Kodierungstabelle "9043" zu-
sammenzustellen.
5. Die nachrichtentechnische Übermittlung der Meldung über
die Strahlungslage über offene Kanäle ist nur dann zuläs-
sig, wenn ihre Kodierung mit der Kodiertabelle "9043" und
die anschließende Überschlüsselung mit dem festgelegten
Schlüsselsatz erfolgte.
II. Kodiertabelle und Schlüsselsatz
6. Die Kodiertabelle "9043" ist eine Zusammenstellung von Be-
zeichnungen, Wörtern, Phrasen, Ziffern, Zahlengrößen,
Satzzeichen und Buchstaben und umfaßt drei Teile.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(1) Der erste Teil (Dekodierteil) enthält in ansteigender
Reihenfolge vierstellige Zifferngruppen (Kodegrupen) und
die dazugehörigen Begriffe und wird zum Dekodieren von Mel-
dungen benutzt.
(2) Der zweite Teil (Kodierteil) enthält die Begriffe bzw.
Phrasen in alphabetischer Reihenfolge und die dazugehöri-
gen Kodegruppen. Er findet zum Kodieren von Meldungen Ver-
wendung.
(3) Der dritte Teil der Kodiertabelle enthält zusätzliche
Angaben zum Kodieren und Dekodieren von Meldungen im System
der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen volks-
armee. Er wird nur zur Erarbeitung und Übermittlung von Mel-
dungen zwischen Stäben, Truppen und Dienststellen der Natio-
nalen Volksarmee verwendet.
7. Zur Kodierung von Begriffen, die nicht in der Kodiertabelle
"9043" enthalten sind, werden deren einzelne Buchstaben ko-
diert und anschließend überschlüsselt. (Nur in Ausnahmefäl-
len zulässig!)
8. (1) Der Schlüsselsatz ist die Zusammenstellung einer bestimm-
ten Anzahl mit vierstelligen Zifferngruppen bedruckter Sei-
ten. Die Zahl der ersten Kolonne sind in anwachsender Rei-
henfolge gedruckt und werden als "Kenngruppen" der Zeilen
bezeichnet. Die Zahlengruppen der folgenden Kolonnen unterlie-
gen keiner geordneten Aufstellung und werden als "Wurmgrup-
pen" bezeichnet.
(2) Auf der Umschlagseite des Schlüsselsatzes sind die Ge-
heimhaltungsstufe, die Ausfertigungsnummer und die Nummer
des Schlüsselsatzes aufgedruckt. Auf der Innenseite des Um-
schlagblattes wird der Nachweis der Vernichtung gebrauchter
Wurmgruppenblätter geführt.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(3) Die Vernichtung der gebrauchten Wurmgruppenblätter
muß innerhalb von drei Tagen nach dem Gebrauch der letz-
ten Zeile des Blattes durch die VS-Stelle erfolgen.
(4) Die Anweisung zum Außerkraftsetzen bzw. Vernichten
des gesamten Schlüsselsatzes ergeht durch den Chef Che-
mische Dienste des Ministeriums für Nationale Verteidi-
gung.
III. Kodieren von Meldungen, die auf Formblättern ausgearbeitet
wurden
9. Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage wird
nicht der gesamte Text kodiert und über die jeweiligen
Nachrichtenmittel durchgegeben, sondern nur die Angaben,
die in die Spalten des Formblattes eingetragen wurden.
10. Die Kodierung erfolgt, indem die Nummer des Formblattes
in ein Arbeitsbuch übertragen wird und daran anschlies-
send in strenger Reihenfolge die jeweiligen Kodegruppen
für alle Angaben, mit denen die Spalten des Formblattes
ausgefüllt sind, eingetragen werden.
11. Bei der Zusammenstellung dieser Meldungen ist folgendes
zu beachten:
a) die Nummer des Formblattes wird wie eine vierstelli-
ge Zifferngruppe übertragen;
b) feststehende Begriffe werden in der Kodierungstabelle auf-
gesucht und ihre Kodegruppen ins Arbeitsbuch geschrie-
ben;
c) Zahlengrößen der Zeitangaben werden wie vierstellige
Gruppen geschrieben (z.B. 13.05 Uhr wie 1305);
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
d) Koordinaten (grade und Minuten der geographischen Brei-
te und Länge) werden wie zwei Gruppen geschrieben (z.B.
Breite: 53° 11'; Länge: 15° 05' wie 5311 1505);
e) werden die Koordinaten auf Sekunden genau bestimmt, so
werden die Sekundenangaben durch Vorsetzen von Nullen
auf vierstellige Gruppen aufgefüllt und anschließend an
die Grad- und Minutenangaben gesetzt (z.B. Breite: 53°
11' 27" und Länge: 15° 05' 09" wie 5311 0027 1505 0009);
f) da in den Formblättern jeweils mehrere Koordinaten ent-
halten sein können, wird am Ende der Koordinatenangaben
die Gruppe 9999 gesetzt. Das ist das Zeichen, daß die
folgende Gruppe zur nächsten Spalte des Formblattes ge-
hört;
g) Tag und Monat werden in einer Gruppe geschrieben (z.B.
03. April wie 0304);
h) andere Zahlenwerte, die weniger als vier Ziffern be-
sitzen, werden durch Vorsetzen von nullen zu vierstel-
ligen Gruppen aufgefüllt;
i) anstelle fehlender Angaben im Formblatt werden vier
Nullen geschrieben.
12. Beispiel der Kodierung einer Meldung auf Formblatt 0222,
siehe Anlage 8, Ziffer 1; auf Formblatt 0333 Anlage 8,
Ziffer 2.
13. Die beim Kodieren erhaltenen vierstelligen Gruppen werden
als offener Zahlentext (Zwischentext) bezeichnet und müs-
sen vor der nachrichtentechnischen Übermittlung mit den
Wurmgruppen des Schlüsselsatzes nochmals überschlüsselt
werden.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
IV. Überschlüsseln der Gruppen des offenen Zahlentextes
14. (1) Für die Überschlüsselung der Gruppen des offenen Zah-
lentextes werden die Wurmgruppen der Seiten des Schlüssel-
satzes benutzt, die für den jeweiligen Stab bestimmt sind.
(2) Beim Überschlüsseln ist die strenge Einhaltung der
Reihenfolge der Wurmgruppen bzw. Zeilen zu beachten.
(3) Es ist verboten, die für einen anderen Stab bestimm-
ten Wurmgruppen zu benutzen.
15. (1) Das Überschlüsseln erfolgt, indem die Wurmgruppen der
ersten, noch nicht benutzten Zeile (der dem Stab zugetiel-
ten Seiten) unter die Gruppen des offenen Zahlentextes ge-
schrieben werden. Die Kenngruppe der Zeile wird links von
der ersten Wurmgruppe geschrieben und nicht zum Über-
schlüsseln benutzt.
(2) Reicht zum Überschlüsseln des offenen Zahlentextes
der Meldung eine Zeile der Wurmgruppen nicht aus, so wer-
den die der zweiten Zeile usw. verwendet. Die Kenngruppen
dieser Zeilen werden nicht benutzt.
(3) Die Wurmgruppen einmal benutzter Zeilen dürfen für wei-
tere Überschlüsselungen nicht wieder verwendet werden. Das
gleiche gilt auch für angefangene Zeilen. Die benutzten
Zeilen des Schlüsselsatzes sind deshalb durchzustreichen;
die Zahlen müssen jedoch erkennbar bleiben.
(4) Die untereinanderstehenden vierstelligen Gruppen wer-
den dann addiert. Um dabei die Bildung fünfstelliger Grup-
pen zu vermeiden, werden von der Summe der übereinander-
stehenden Ziffern nur die Einer aufgeschrieben; die Zehner
bleiben unberücksichtigt. Z.B. 4752
+ 8479
2121
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(5) Die so erhaltenen Gruppen werden Geheimtext genannt.
16. Beispiel für die Überschlüsselung einer auf Formblatt 0333
ausgearbeiteten Meldung, siehe Anhang 8, Ziffer 3.
17. Beim Absetzen des Geheimtextes an den Empfänger muß über-
prüft werden, ob an erster Stelle die Kenngruppe der Zeile
steht, mit der die Überschlüsselung des Zahlentextes be-
gann.
V. Kodieren formloser Meldungen
18. (1) Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage,
welche formlos ausgearbeitet wurden, wird der gesamte Text
nach der Kodierungstabelle "9043" in einen Zahlentext umgewan-
delt. Dazu sind jede Phrase, Ziffer, Zahl, Wort, Satzzei-
chen u.a. Angaben in der Kodiertabelle aufzusuchen und die
dazugehörigen Kodegruppen in ein Arbeitsbuch niederzuschrei-
ben.
19. Beispiel für das Kodieren einer formlosen Meldung siehe
Anlage 8, Ziffer 4.
VI. Entschlüsseln und Dekodieren
20. (1) Beim Erhalt von verschlüsselten Meldungen wird der
geltende Schlüsselsatz genommen und unter den Kenngrup-
pen die Gruppe herausgesucht, die der ersten Gruppe des
Geheimtextes entspricht.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(2) Die gefundene Kenngruppe gibt die Zeile an, mit wel-
cher die Überschlüsselung des offenen Zahlentextes erfolgte.
(3) Die Wurmgruppen des Schlüsselsatzes werden der Reihen-
folge nach unter die Gruppen des Geheimtextes geschrieben
und von ihnen subtrahiert.
(4) Bei der Subtraktion größerer Ziffern von kleineren ist
letzteren im Gedächtnis ein Zehner anzuordnen. (Dieser
bleibt beim jeweils nächsten Subtraktionsvorgang unberück-
sichtigt.) Z.B. 1368
- 4596
7872
(5) Die so erhaltenen Gruppen sind der offene Zahlentext
der Meldung.
21. (1) Beginnt die erste Gruppe des offenen Zahlentextes mit
der Ziffer Null, so wurde die Meldung nach einen Formblatt
ausgearbeitet, dessen Nummer dieser Gruppe entspricht.
(2) Steht an erster Stelle dieser Gruppe jedoch eine ande-
re Ziffer (keine Null), so heißt das daß die Meldung form-
los ausgearbeitet wurde.
22. Beispiele für das Entschlüsseln von Meldungen, die nach
einem Formblatt bzw. formlos ausgearbeitet wurden, siehe
Anlage 8, Ziffer 5 und 6.
23. (1) Das Dekodieren des offenen Zahlentextes erfolgt an Hand
der Kodiertabelle "9043".
(2) Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe mit
einer Null, so werden die dekodierten Begriffe, Ziffern,
Phrasen usw. in das durch diese Gruppe bezeichnete Form-
blatt eingetragen und man erhält den vollständigen offe-
nen Text der Meldung.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(3) Das Übertragen der dekodierten Begriffe, Ziffern,
Phrasen usw. in die Spalten des Formblattes muß unter
Beachtung ihrer Reihenfolge und ihrer Bedeutung erfol-
gen.
24. Beispiel für das Dekodieren einer auf Formblatt 0333
ausgearbeiteten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 7.
25. Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe nicht
mit Null, so sind die Gruppen der Reihe nach in der
Kodiertabelle "9043" aufzusuchen und die durch sie be-
zeichneten Phrasen, Begriffe usw. wie ein offener Text
in ein Arbeitsbuch niederzuschreiben.
26. Beispiel für das Dekodieren einer formlos ausgearbeite-
ten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 8.
VII. Zusammenarbeit mit den Stäben taktischer und operativer Ver-
bände der Armeen der Länder des Warschauer Vertrages
27. Der 1. und 2. Teil der Kodiertabelle "9043" gestattet zu-
sätzlich den Austausch von Meldungen zwischen den Stäben
taktischer und operativer Verbände der Armeen des War-
schauer Vertrages ohne Hinzuwendung eines Dolmetschers.
28. (1) Die erforderlichen Schlüsselsätze werden jeweils von
den übergeordneten Stäben der operativen Verbände festge-
legt und ausgegeben.
(2) Diese Stäbe legen gleichzeitig die für die Unterstell-
ten gültigen Seitenzahlen der Schlüsselsätze fest.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
29. (1) Das Kodieren, Überschlüsseln, Entschlüsseln und Deko-
dieren erfolgt genauso, wie es in den Abschnitten III bis
VI festgelegt wurde.
(2) Sind in der Kodiertabelle "9043" nicht enthaltene Be-
griffe an Stäbe anderer Armeen des Warschauer Vertrages zu
übermitteln (nur in formlosen Meldungen), so sind diese
in die russische Sprache zu übersetzen und dann die Buch-
staben des entsprechenden russischen Begriffes einzeln an
Hand des in der Kodiertabelle (2. Teil) enthaltenen russi-
schen Alphabets zu kodieren.
(3) Erhält man beim Dekodieren die einzelnen russischen
Buchstaben, so sind diese zu einem russischen Wort zusam-
menzufügen, das dann noch in die jeweilige Nationalsprache
übersetzt werden muß.
30. Beim Austausch von Meldungen zwischen den Stäben takti-
scher und operativer Verbände der Armeen des Warschauer
Vertrages werden Koordinaten nur bis zur Minutengenauig-
keit angegeben.
VIII. Schlußbestimmungen
31. Für den Empfang und die Arbeit mit den Unterlagen (Instruk-
tion, Kodiertabelle, Schlüsselsatz) gelten folgende Grund-
sätze:
(1) Empfangsberechtigt sind in der Regel nur Offiziere
des Chemischen Dienstes der Stäbe ab Truppenteil aufwärts
und deren Vorgesetzte bzw. die Kommandeure und Stabschefs
anderer Einrichtungen der Nationalen Volksarmee, die zur
Strahlungsbeobachtung befohlen wurden.
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
(2) Der Empfang der Unterlagen erfolgt nur zur Erfüllung
der Aufgaben im System der Strahlungsbeobachtung und -war-
nung bzw. zum persönlichen Training der zu dieser Aufgaben
befohlenen Offiziere.
(3) Bei Notwendigkeit können durch die Kommandeure oder
Stabschefs andere Empfangsberechtigte befohlen werden.
(4) Der Verlust oder die Kompromittierung der Kodiertabel-
le un des dazugehörigen Schlüsselsatzes ist dem vorgesetz-
ten Chef/Leiter des Chemischen Dienstes sofort zu melden.
Dieser setzt die Reserveunterlagen sofort in Kraft. Die An-
wendung kompromittierter Unterlagen ist verboten.
31. (1) Alle (außer auf Formblatt 0222 ausgearbeiteten) Meldungen
sind vom Empfänger in ein Nachweisbuch (Muster gemäß Form-
blatt) einzutragen. Die verschlüsselten Meldungen sind da-
nach sofort zu vernichten.
(2) Die Meldungen auf Formblatt 0222 sind nach Erledigung
(Auswertung und Weiterleitung) zu vernichten.
(3) Die Blätter der Arbeitsbücher, auf denen Ver- und Ent-
schlüsselungen vorgenommen wurden, sind wöchentlich zu ver-
nichten.
33. Diese Instruktion tritt mit Erscheinen in Kraft und gilt
bis auf Widerruf.
H u s c h e k
Oberstleutnant
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Anlage Nr. 1
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0222
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
wurde keine Aktivierung festgestellt.
Bezirk)
Absender (Stab, Dienststelle)
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Anlage Nr. 2
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0333
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
wurde um Uhr/min Tag/Monat
Bezirk)
die Aktivierung des Geländes im Raum
(Koordinaten)
mit der Dosisleistung r/h mr/h ,ur/h
festgestellt.
Absender (Stab, Dienststelle)
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Anlage Nr. 3
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0444
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
In der Zeit von Uhr/min Tag/Monat bis
Uhr/min Tag/min kennzeichnete sich die Strahlungslage
im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
mit Dosisleistungen von bis mr/h.
Bezirk)
Eine erhöhte Dosisleistung von mr/h wurde Uhr/
min Tag/Monat im Raum
(Koordinaten)
festgestellt.
Absender (Stab, Dienststelle)
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Anlage Nr. 4
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0555
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Uhr/min Tag/Monat führte der Gegner im
im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,
einen Kernwaffenschlag mit Detonationsstärken von
Bezirk)
bis Kilotonnen auf die Räume
. Insgesamt führte der Gegner
(Koordinaten)
Detonationen, davon Erddetonationen.
Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung
und im Streifen
(Koordinaten der Punkte)
(Koordinaten)
Absender (Stab, Dienststelle)
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Anlage Nr. 5
Geheime Verschlußsache!
(nach Ausfüllung)
Meldung (Information) 0666
==========================
An
(Bezeichnung des Empfängers) (Stab, Dienststelle)
Die Strahlungslage im Bereich
(Dienststelle, Truppenteil, Ver-
um Uhr/min
band, Kommando, Kreis, Bezirk)
Tag/Monat kennzeichnet sich durch folgende Angaben : Räume
mit der Dosisleistung von 0,5 r/h
(Koordinaten)
mit der Dosisleistung von 30 r/h
(Koordinaten)
mit der Dosisleistung von 100 r/h
(Koordinaten)
Maximale Dosisleistung r/h im Raum
, Aktiviert sind % ständiger Wasser-
(Koordinaten)
entnahmestellen (Wasserbehälter, Stauanlagen, Brunnen) mit einer
Aktivität von bis tausend Zerfälle/min/
Liter. Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung
und im Streifen
(Koordinaten) (Koordinaten)
Absender (Stab, Dienststelle)
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Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
1. 0222 1966 6405 6400 (offener Zahlentext)
2. 0333 6400 5215 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000 7030
6455 (offener Zahlentext)
3. 0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000
+ 1033 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122
1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122
0000 7030 6455 offener Zahlentext
8283 0181 0614 Wurmgruppen
8283 7111 6069 Geheimtext
4. Folgende Meldungen ist formlos auszuarbeiten:
An Chef Chemische Dienste Kdo. MB V
Am 15. August 18.05 Uhr erfolgte eine Erddetonation - Koordi-
naten: Breite 53° 38'; Länge 11° 26' -, Die Achse der ra-
dioaktiven Spur verläuft von Schwerin in Richtung Magdeburg.
Leiter des Chemischen Dienstes der 8. MSD
Nach dem Kodieren des Textes erhalten wir folgende Kodegruppen:
6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 4000
2760 6200 5820 6325 7035 6450
Diese Gruppen sind der offene Zahlentext der Meldung.
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Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
Nach dem Überschlüsseln dieser Kodegruppen mit den wurm-
gruppen ergibt sich dieser Geheimtext:
6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925
+ 1010 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639
4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext
8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext
5. Es ist folgender Geheimtext zu entschlüsseln:
1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122 8283
- 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122 8283
0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000
7111 6069 Geheimtext
0181 0614 Wurmgruppen
7030 6455 offener Zahlentext
Aus dem offenen Zahlentext ist ersichtlich, daß die Meldung
auf Formblatt 0333 ausgearbeitet wurde.
6. Eine formlose Meldung enthält folgenden Geheimtext:
1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639
- 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925
2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext
8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext
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Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
Die erste Gruppe (6320) läßt erkennen, daß die Meldung form-
los ausgearbeitet wurde.
7. Der offene Zahlentext (Ziffer 5) hat nach dem Dekodieren fol-
gende Bedeutung:
0333 = Nummer des Formblattes 9999 = Trenngruppe hinter
6400 = Stab des Kdo MB III Koordinaten
5125 = Dresden 0001 = 1 r/h
1030 = 10:30 Uhr 0000 = fehlende Angabe
1008 = 10. August 0000 = fehlende Angabe
5105 = georgr. Breite 51° 05' 7030 = 7. (Siebente)
1344 = georgr. Länge 13° 44' 6455 = Panzerdivision
Der vollständige Sinn der Meldung ergibt sich, wenn diese
Angaben in das Formblatt 0333 eingetragen werden.
8. Der offene Zahlentext (Ziffer 6) hat nach dem Dekodieren
folgende Bedeutung:
6320 = Chef Chemische Dienste
6415 = Kdo MB V Empfänger
7070 = 15.
7035 = 8. August
3720 = 18 Uhr
3750 = 05 min.
2645 = Erddetonation in ...
2455 = Koordinaten (Breite, Länge)
4135 = 53°
4060 = 38' georgr. Breite
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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12
Anlage Nr. 8
Geheime Verschlußsache!
3925 = 11°
4000 = 26' georgr. Länge
2760 = Achse der radioaktiven Spur verläuft ....
6200 = Schwerin
5820 = Magdeburg
6325 = Leiter Chemische Dienste
7035 = 8. Absender
6450 = MSD
Durch Aneinanderreihen der gefundenen Begriffe ergibt sich
der Text der formlosen Meldung.
Meldeblock
für
KC-Aufklärungskräfte
(KCB-Meldeblock)
NVA 53 603
Hinweise zur Nutzung des KCB-Meldeblockes
1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln
und Brandmitteln, über die Ergebnisse der KCB-Aufklärung sowie über die Bodenwetterlage entsprechend den
festgelegten Kennziffern übermittelt werden.
Außerdem können Probeentnahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden.
2. Bei der Übermittlung von Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen
einzuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender
mit diesen anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln,
es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der Nr. der Ergänzung hinter die jeweilige Kennziffer zu kennzeichnen
(z. B. 01 111 02 = 2. Ergänzung einer Meldung über Kernwaffeneinsatz).
3. Bei der Angabe der Meldungen/Informationen oder Probenahmemeldungen ist die entsprechende Spalte
Im Nachweis über die Abgabe/Weiterleitung von Meldungen(Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt
auszufüllen.
4. Die Meldung sind fortlaufend, jeden Tag mit 01 beginnen, zu nummerieren.
5. Abkürzungen:
KZi = Kennziffer FlaW = Flammenwerfer
KGr = Kenngruppe ChKS = chemischer Kampfstoff
E = Erddetonation KS = Kampfstoff
L = Luftdetonation biKM = biologischer Kampfstoff
U = unterirdischer Detonation MRZ = Marschrichtung
W = Wasserdetonation FAG = Flugzeugabsprühgerät
NL = niedere Luftdetonation t = Tonne
UW = Unterwasserdetonation kt = Kilotonne
H = Höhendetonation MT = Megatonne
WH = Detonation an Wasserhindernissen
Hinweise für die Eintragungen
1. Kenngruppe, die mehrere Angabenenthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert,
Maßeinheit einzutragen und zu übermitteln.
Beispiele:
KZi 111/555 04 911 entspricht Dosisleistung 9 R/h
04 500 22 entspricht Dosisleistung 500 mR/h (0,5 R/h)
05 811 entspricht Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
08 11 933 entspricht Steighöhe der Detonationswolke,
Wolkenunterkante 9 km
09 22 850 44 entspricht Ausmaß der Detonationswolke,
vertikal 850 Strich
KZi 111 12 50 22 entspricht Detonationsstärke 50 kt
12 133 entspricht Detonationsstärke 1Mt
KZi 222/666 07 116 entspricht unmittelbar vergiftet 6 ha
KZi 444 10 120 55 entspricht Ausbreitungsrichtung des Brandes 120 Grad
KZi 777 08 90 55 entspricht Wind aus Richtung 90 Grad
2. Mögliche Kombinationen innerhalb der Kenngruppen
Beispiele:
KZi 111 13 33 77 entspricht starke Zerstörungen und Überschwemmungen
KZi 222/666 07 11 20 22 160 entspricht unmittelbar vergiftet 20 ha
und durch Abzugswolke vergiftet 160 ha
KZi 777 13 44 55 entspricht Schneedecke, klar
alle KZi 15 11 33 entspricht Markierung durchgeführt, Probe entnommen
3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Tag/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangaben zu übermitteln (z. B. 02 07 12 30
entspricht 7. des Monats, 12.30 Uhr).
4. Angaben zur Kenngruppe 03 (Standort der Aufklärungskräfte bzw. Meßpunkt) sind als Koordinaten entsprechend
Kartencodierung 7stellig einschließlich Punktbestimmung: SMK "See" 8stellig; Meßpunkt 6stellig; Aufklärungspunkt
7stellig zu übermitteln.
5. Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 11/KZi 444 und KGr 06/KZi 222 und 333) sind mit 3 Koordinaten (7stellig)
zu übermitteln.
6. Temperaturangaben (KGr 10 und 11/KZi 777) sind durch Auf- bzw. Abrunden auf volle Werte zu bringen
(z. B. 14,7 = 15°). Bei negativen Temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.
Nachweis über Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel)
| Nr. der Meldung | Inhalt (KZi bzw. Pro- beentnahme) | Datum und Uhrzeit der Übergabe | Quittung des Empfängers | Nr. der Meldung | Inhalt (KZi bzw. Pro- beentnahme) | Datum und Uhrzeit der Übergabe | Quittung des Empfängers | |
Erstellung des Zwischentextes mit dem Formblatt 44444
Chiffrierung Dechiffrierung der KCB Nachrichten mittels KOBRA. -> Anm.
Bereits 1980 wurde es als einheitliches Verfahren für alle Einrichtungen die KCB Aufklärung
durchführten verwendet, wie NVA, MfS, Zivilverteidigung, MdI und Kampftruppen.
Bei der Chiffrierung von Wetternachrichten wurde auch der Wetterkode SYNOP/PILOT/TEMP/SINPO verwendet.
Hinweis zur Nutzung des KCB Meldeblockes
1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und
Brandwaffen, die Ergebnisse der KCB-Aufklärung, die Freisetzung von Industriegiften, die Dosisaufnahme, das Boden-
wetter sowie über Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen entsprechend den festgelegten Kennziffern über-
mittelt werden.
Außerdem können Probenahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden.
2. Bei der Übermittlung vom Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen ein-
zuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen
anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln, es sind
nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen,
- die Meldungen/Informationen sind fortlaufend, jede Tag mit 01 beginnend, zu nummerieren und zu übermitteln,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der laufenden Nummer der Meldung und der Nr. der Ergänzungen hinter die je-
weilige Kennziffer zu kennzeichnen (z. B. 01 111 02 03 = 2. Ergänzung zur 3. Tagesmeldung über Kernwaffeneinsatz).
3. Bei der Angabe der Meldung/Information oder Probeentnahmemeldung ist die entsprechende Spalte im Nachweis über
Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt auszufüllen.
4. Abkürzungen:
KZi = Kennziffer N = Neutronenkernwaffendetonation FlaWPz = Flammenwerferpanzer
KGr = Kenngruppe ChKS = chemischer Kampfstoff FAG = Flugzeugabsprühgerät
E = Erddetonation IG = Industriegift MFRW = Mehrfachraketenwerfer
L = Luftdetonation t = Tonne MRZ = Marschrichtungszahl
U = unterirdische Detonation kt = Kilotonne Gy = Gray (1Gy = 100R)
W = Wasserdetonation Mt = Megatonne R = Röntgen
NL = niedere Luftdetonation AA = Artillerieabteilung m = Milli (10-3 = 0,001)
UW = Unterwasserdetonation ABttr = Artilleriebatterie μ = Mikro(10-6 = 0,000001)
H = Höhendetonation Bttr = Batterie Exp. = Exponent
WH = Detonation am Wasserhindernis FlaW = Flammenwerfer
Hinweis für Eintragungen
1. Kenngruppen, die mehrere Angaben enthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit
einzutragen und zu übermitteln.
Beispiele:
KZi 111/555 04 250011 Dosisleistung 250*100 = 250+1 = 250 R/h
04 028566 Dosisleistung 2,8*105 μGy/h
05 811 Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
08 11633 Steighöhe der Detonationswolke, Wolkenunterkante 6 km
09 2285044 Ausmaß der Detonationswolke, vertikal 850 Strich
09 11233 Ausmaße der Detonationswolke, horizontal 2 km,
09 22133 vertikal 1 km
KZi 111 11 502 Detonationsstärke 50 kt
KZi 222/333 07 313 Einsatzmittel, 3 Flugzeuge mit Kassetten
KZi 222/777 08 11655 unmittelbar vergiftete Fläche, 6 ha
08 33100055 durch ChKS-Wolke vergiftet, 1000 ha
KZi 444 10 12055 Ausbreitungsrichtung des Brandes 120°
KZi 123 07 15002288 Lagerung von IG, 1500 t, Behälter ohne Wall
2. Mögliche Kombinationen - Beispiele:
KZi 111/000 12 221500100 Objektvöllig zerstört, Gesamtverluste 100%
KZi 222/777 10 30055866 Wind aus 300°, Windgeschwindigkeit 8 m/s
888 11 111044955 vertikale Stabilität der Luft, Isothermie, 10 °C Lufttemperatur, 9 °C Bodentemperatur
12 11889104 meterologische Bedingungen, Regen, Glatteis, horizontale Sichtweite 1 km, Höhe Wolken-
untergrenze 400 m
KZi 777 14 1133 Markierung durchgeführt, Probe entnommen
KZi 999 04 010077 Dosisaufnahme 10*100 = 10 R (Zeiten der Dosisaufnahme unter zusätzlicher Angaben melden)
04 053200 Dosisaufnahme 5,3*102 μGY
3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Datum/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangabe zu übermitteln (z.B. 02 071230 entspricht
7. des Monats, 12.30 Uhr)
4. Angaben zur Kenngruppe 03 mit den Kennzahlen 1 und 2 sind bei Notwendigkeit hintereinander zu übermitteln. Die Koordi-
naten sind entsprechend der Kartencodierung 8stellig einschließlich der doppelten Punktbestimmung (ist keine Punktbestim-
mung möglich, sind die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt). Meßpunkte 6stellig und Aufklärungspunkte 7 stellig zu übermitteln.
5. Die Übermittlung von Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 03 - Kennzahl 2) hat mit mindestens 3 Koordinaten (8stellig)
zu erfolgen.
6. Temperaturangaben (KZi 888 - KGr 11) sind auf volle Werte Auf bzw. abzurunden (z.B. 14,7 °C = 15 °C). Bei Minus-
temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.
Inhaltsverzeichnis der Meldungen/Informationen im einheitlichen System der KCB-Aufklärung Kennziffer 111 - Einsatz von Kernwaffen 222 - Einsatz von chemischen Waffen 333 - Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen 444 - Einsatz von Brandstoffen 555 - Einzelmessung von Dosisleistungen 666 - Zonen der Aktivierung 777 - Chemische Aufklärung 888 - Bodenwetter 999 - Dosisaufnahme/Verluste 000 - Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen 123 - Freisetzung von Industriegiften Einsatz von Kernwaffen - Kennziffer 111
| 44444 | Kenngruppe | KZi 1 1 1 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Detonations- stärke 0001-9999 | ME 1-t 2-kt 3-Mt | Detona- tionswert 11-E | Koord. des Nullpunktes | ![]() | ![]() | weiter KWD (Angaben ab 4) oder | ||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | HW | RW | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 1 | 1 | 1 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Einsatz von chemische Waffen Kennziffer 222
Spalte 5 Art des ChKS
10 - Nervenschädigender ChKS 30 - Lungenschädigender ChKS 60 - Allgemeingiftiger ChKS
11 - VX 31 - Phosgen 61 - Blausäure
12 - Sarin 32 - Diphosgen 62 - Chlorzyan
13 - Soman 40 - Reizerregender ChKS 70 - Toxinkampfstoff
20 - Hautschädigender ChKS 41 - CS 71 - XR
21 - Yperit 50 - Psychotoxischer ChKS 80 - Sabotagegift
51 - BZ 00 - unbekannt
Spalte 6 Einsatzmittel
10 - Flugzeug 40 - MFRW 60 - Artillerieüberfall 30 s 70 - Mine
11 - Flugzeug mit FAG 41 - Zug 61 - ABttr 80 - Generator
12 - Flugzeug mit Bombe 42 - Bttr 62 - AA 90 - Diversanten
13 - Flugzeug mit Kassette 50 - Granatwerfer 65 - Artillerieüberfall (min) 00 - unbekannt
20 - Rakete 51 - Zug 66 - ABttr
30 - Behälter 52 - Bttr 67 - AA
| 44444 | Kenngruppe | KZi 2 2 2 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | | Art des ChKS | unmittel- bar ver- giftete Fläche 001-999 | ME 11-ha | | Ein- satz- mittel | | | Koordinaten der vergifteten Fläche (Meßst. bzw. Akl.-Richtg.) | |||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | HW | RW | ![]() | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| (00) weitere Koor- dinaten bzw. weiterer Einsatz der ChW (Angaben ab 4) oder Kenngruppe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen - Kennziffer 333
10 - Flugzeug 50 - Granatwerfer
11 - Flugzeug mit FAG 60 - Artillerieüberfall 30s
12 - Flugzeug mit Bombe 65 - Artillerieüberfall (min)
13 - Flugzeug mit Kassette 70 - Mine
20 - Rakete 80 - Generator
30 - Behälter 90 - Diversanten
40 - MFRW 00 - unbekannt
| 44444 | Kenngruppe | KZi 3 3 3 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Art der bW | verseuchte Fläche 001-999 | ME 11-ha | ![]() | Ein- satz- mittel | ![]() | ![]() | Koordinaten der verseuchten Fläche (Meßst. bzw. Akl.-Richtg.) | |||||||||||||||||||||||||
| HW | RW | ![]() | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - flüssige Rezeptur 22 - trockene Rezeptur 33 - Insekten 44 - Nagetier 55 - andere Übeträger 00 - unbekannt | (00) weitere Koor- dinaten bzw. weiterer Einsatz der bW (Angaben ab 4) oder Kenngruppe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Einsatz von Brandwaffen - Kennziffer 444
10 - Flugzeug 55 - FlaW-Panzer
12 - Flugzeug mit Bombe 60 - Artillerieüberfall 30s
13 - Flugzeug mit Kassette 65 - Artillerieüberfall (min)
20 - Rakete 70 - Mine
30 - Behälter 90 - Diversanten
44 - FlaW 00 - unbekannt
| 44444 | Kenngruppe | KZi 4 4 4 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Art der Brand- stoffe | verseuchte Fläche 001-999 | ![]() | Ausbreit.- richtung des Brandes in Grad 001-360 | ![]() | Ein- satz mittel | Koordinaten der Brandfläche (Meßst. bzw. Richtg.) | ||||||||||||||||||||||||||
| HW | RW | ![]() | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - Napalm 22 - Pyrogene 33 - Phosphor 44 - Thermite 55 - TEA 66 - Zirkonium 77 - Uranium 00 - unbekannt | 1-Einzel- 2-Massen- 3-Flächen- 4-Boden- 5-Wipfel- 6-Feuersturm | ![]() | (00) weitere Koor- dinaten bzw. weiterer Einsatz der bW (Angaben ab 4) oder Kenngruppe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Einzelmessung von Dosisleistungen - Kennziffer 555 Für Meldungen der "Sauberkeit" und von Dosierleistungen, die Ergebnis von Havarien in Kernanlagen und Strahlungseinrichtungen entstehen, ist diese Kennziffer zu benutzen.
| 44444 | Kenngruppe | KZi 5 5 5 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | ![]() | Dosis- leistung 0001-9999 0 0 0 0 0 | ME | Koordinat (Mesßst.) HW RW | ![]() | ![]() | (00) weitere Koordinaten bzw. weitere Messungen (Angaben ab 4) oder Kenngruppe | ||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - R/h 22 - mR/h 33 - μR/h 44 - Gy/h 55 - mGx/h 66 - μGy/h | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 5 | 5 | 5 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonen der Aktivierung - Kennziffer 666
| 44444 | Kenngruppe | KZi 6 6 6 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Grenze der Zone der Aktivierung | Koordinaten der Zone der Aktivierung HW RW | ![]() | ![]() | (00) weitere Koordinaten bzw. anderer Zonen der Aktivierung (Angaben ab 4) | ||||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - D 22 - C 33 - B 44 - A | oder Kenngruppe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 6 | 6 | 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Chemische Aufklärung - Kennziffer 777
Spalte 5 Art des ChKS
10 Nervenschädigender ChKS 30 - Lungenschädigender ChKS 60 - Allgemeingiftiger ChKS
11 VX 31 - Phosgen 61 - Blausäure
13 Soman 32 - Diphosgen 62 - Chlorzyan
20 - Hautschädigender ChKS 40 - Reizerregender ChKS 70 - Toxinkampfstoff
21 - Yperit 50 - Psychotoxischer ChKS 80 - Sabotagegifte
51 - BZ 00 - unbekannt
Spalte 5 Grenze der Zone
11 - der unmittelbar vergifteten Fläche
22 - der Geländevergiftung
33 - die durch ChKS-Wolke vergiftet ist
44 - der Vergiftung
| 44444 | Kenngruppe | KZi 7 7 7 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Art des ChKS | ![]() | Grenze der Zone | Kon- zen- tra- tion | Koordinaten Vergiftung b der Feststellung HW RW | ![]() | ![]() | (00) weitere Koordinaten bzw. andere Zonen der Vergiftung oder Orte der Fest- stellungen (Angaben ab 4) oder | |||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - tödlich 22 - sehr gefährlich 33 - gefährlich 44 - wenig gefährlich 55 - kein ChKS vorhanden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 7 | 7 | 7 | 0 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Bodenwetter - Kennziffer 888 Die Angaben über das Bodenwetter können untereinander kombiniert werden z.B.: 54 - klar, Schneedecke; 18 - Regen, Glatteis. Die horizontale Sichtweiten (in km) und die Höhe der Wolkenuntergrenze (in 100 m) sind zu übermitteln, z.B.: 94 - horizontale Sichtweite 4 km; 05 - Höhe Wolkenuntergrenze 500 m. Bei Minustemperaturen ist zum absoluten Betrag der Temperatur die Zahl 50 zu addieren, z.B.: 62 - minus 12°C
| 44444 | Kenngruppe | KZi 8 8 8 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Wind aus Richtung in Grad 001-360 | Wind- geschw. in m/s 00-99 | Luft- temp. in ?C 00-99 | Boden- temp. in ?C 00-99 | ![]() | meteo- | Koordinaten d. Meßortes rolog. |(Meßst. bzw. Akl.-Richtg.) Bedin- | gungen | HW || RW | |||||||||||||||||||||||||||
| 44 - Schneedecke 55 - klar 66 - bedeckt 77 - Nebel 88 - Glatteis 90 - horiz.Sichtweite (km) 00 - Höhe Wolken- untergrenze in 100 m | ![]() | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 1 - isotherme 2 - Konvektion 3 - Inversion | weiter meteorologische Bedingungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| (Angaben ab 7) oder Kenngruppe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 8 | 8 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Dosisaufnahme/Verluste - Kennziffer 999 Mit der Kennziffer 999 - Dosisaufnahme/Verluste - kann die Übermittlung von Angaben über die Dosisaufnahme oder über sanitäre, absolute und Gesamtverluste erfolgen. Bei der Meldung der Dosisaufnahme für fliegendes Personal sind die Dosierwerte in den Dosisbereich mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren Die Meldungen der Dosisaufnahme sind untereinander kombinierbar, es sind aber nur Meldungen von Dosiesaufnahmen zu übermitteln. z.B.: 12 - Dosisaufnahme bis 4 Tage für Personalbestand allgemein; 43 - Dosisaufnahme in 5 - 30 Tagen für fliegendes Personal multipliziert mit 0,5 entspricht 1,51-3,5 Gy (151-350 R). beträgt die Dosisaufnahme mehr als 30 Tage , so ist die Spalte Dosisaufnahme 5-30 Tage zu nutzen.
| 44444 | Kenngruppe | KZi 9 9 9 | Datum 01.-31. | Stamm-Nr. lt. Nummernver- zeichnis für Dienststellen/ Einheiten d. NVA u. GT. Index oder andere Festlegungen | Anzahl der Personen 00000001 - 99999999 | Anzahl der Personen 00000001-99999999 | Angaben ab 4 oder | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dosisaufnahme bis 4 Tage | Dosisaufnahme in 5-30 Tagen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 2 5 6 7 | 1 2 3 4 5 6 7 | Personenbestand allgemein fliegendes Personal ≤0,5 Gy(50R) 0,5-2,0Gy(51-200R) 2,01-6,0Gy(201-600R) >6,0 Gy(600R) -sanitäre Verluste -absulute Verluste -Gesamtverluste | 3 4 | 1 2 3 4 | Personenbestand allgemein fliegendes Personal ≤1,0 Gy(100R) 1,01-3,0Gy(01-300R) 3,01-7,0Gy(301-700R) >7,0 Gy(700R) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 9 | 9 | 9 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen - Kennziffer 000
| 44444 | Kenngruppe | KZi 0 0 0 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Ges. Verl. in Prozent 000-100 | ![]() | ![]() | Koordinaten der Reste der Zerstörungen, Sperren und Überschwemmungen | ![]() | ![]() | (000 weiter Koordinaten bzw. weitere Meldungen (Angaben ab 4) oder Kenngruppe | ||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - Gebiet, Raum 22 - Objekt 33 - Ortschaft 44 - Autobahn 55 - Straße 66 - E.-Linie 77 - Wasserstr. 88 - Brücke/Tunnel 99 - Wasserbau- liche Anlage | HW | RW | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Freisetzung von Industriegiften - Kennziffer 123
| 44444 | Kenngruppe | KZi 1 2 3 | Datum 01.-31. | Std. 00-23 | Min. 00-59 | ![]() | Art | Menge 001-999 | ME | Ausbreit.- richtung in Grad 001-360 | Ausbreitungs- tiefe in km 00,1-99,9 | Koordinaten des Ortes der Freisetzung | |||||||||||||||||||||||||||
| HW | RW | ![]() | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 -Det.- einh. 2 - LaSK 3 - LSK/LV 4 - VM 5 - GT 6 - MdI 7 - ZV 8 - MfS 9 - VSK | 11 - Ammoniak 22 - Blausäure 33 - Chlor 44 - Phosgenr 55 - Schwefel dioxyd 66 - Schwefel wasserstoff 00 - unbekannt | 1 - kg 2 - t 3 - kt 4 - l 5 - hl 6 - m3 | (00) weitere Koor- dinaten bzw. weitere Freisetzung (Angaben ab 4) oder Kenngruppe | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 1 | 2 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||