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  1. SAPAD 71 in der Zivilverteidigung
  2. SAPAD 71 Durchführungsbestimmung
  3. SAPAD 71 und weitere Verschleierungsmittel
    im MfS-, NVA-, Bezirks- und Kreis- Ebenen
  4. SAPAT 83 Einführung von SAPAT 83
  5. Buchstaben Ziffern Verfahren: BuZ 490
  6. Tarntafel, diverse bis 1970
  7. Lehrmaterial Tarntafeln, gültig bis 1990
  8. Formblatt 0444, 4444 und 44444 KCB Aufklärung

Seit 1973 wird die Zivilverteidigung der DDR auch im Militärwesen abgehandelt.
Siehe auch Militärwesen im Bundesarchiv.

1. SAPAD 71 in der Zivilverteidigung

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       MINISTERRAT

DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

Hauptverwaltung Zivilverteidigung
                                   Vertrauliche Verschlußsache!
                                   VVS-Nr.: ZV 003 880
                                   .. . Ausfertigung = 12 Blatt

  A N O R D N U N G ZV 019/83BStU*12

             des

Leiters der Zivilverteidigung der DDR

die Sicherstellung der gedeckten Führung
mit Codier- und Verschleierungsmitteln
im Führungsbereich des Vorsitzenden des
Ministerrates

    vom 01. 09.1983

Anmerkung des Autors:
Das hier beschriebene Verfahren SAPAD-71 wurde im Warschauer Vertrag verwendet!



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    Zur Sicherstellung der gedeckten Führung mit Codier- und
    Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden
    des Ministerrates

    O R D N E  I C H  A N

1. Für die Organisation, Planung und materielle Sicher-
   stellung der gedeckten Führung mit Codier- und Ver-
   schleierungsmittel bei der Nutzung technischer Nach-
   richtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des
   Ministerrates ist der Stellvertreter des Leiters der
   Zivilverteidigung und Chef des Stabes verantwortlich.

2. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
   und Chef des Stabes beauftragt den Chef Nachrichten
   der Hauptverwaltung Zivilverteidigung mit der:

   (1) Herausgabe der erforderlichen Mittel und Unterlagen
   der gedeckten Führung sowie des Planes der Gültigkeit
   der Codiermittel;

   (2) Anleitung und Unterstützung bei der Aus- und Weiter-
   bildung der Nutzer von Mitteln der gedeckten Führung;

   (3) Kontrolle der Anwendung und der Aufbewahrung der
   Mittel der gedeckten Führung bei den Nutzern;


   (4) Analyse der Wirksamkeit der gedeckten Führung und
   Erarbeitung von Vorschlägen zu ihrer weiteren Vervoll-
   kommnung;

VVS-Nr.: ZV 003 880



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    (5) Untersuchung und Auswertung von Verstößen und be-
    sonderen Vorkommnissen auf dem Gebiet der gedeckten
    Führung, sowie der

    (6) Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den zentralen
    Führungsorganen, Ministerien und anderen zentralen Staats-
    organen bei der Einführung neuer Codier- und Verschleie-
    rungsmittel oder bei der Er- und Überarbeitung von
    Codier- und Verschleierungsmitteln.

3.  Die Einführung von Codier- und Verschleierungsmitteln im
    Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates
    ist beim Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
    und Chef des Stabes schriftlich zu beantragen.
    Es sind nur solche Codier- Verschleierungsmittel zu
    erarbeiten, herzustellen und anzuwenden, die in den ?Be-
    stimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleierungs-
    mitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
    Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates? (An-
    hang) festgelegt sind.

4.  Die Anwendung der Codier und Verschleierungsmittel hat
    unter Beachtung der Festlegungen im Plan der Gültigkeit
    der Codiermittel zu erfolgen.

5.  Die ?Bestimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleie-
    rungsmitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel
    im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates?
    (Anhang) werden bestätigt.

    Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
    Chef des Stabes ist berechtigt, der Notwendigkeit Präzis-
    sierungen vorzunehmen.

6.  Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
    Chef des Stabes hat zur Gewährleistung einer qualifizierten
    Aus- und Weiterbildung der Codiergruppen und anderer
    Nutzer von Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungs-
    bereich des Vorsitzenden des Ministerrates ein Rahmenprogramm
    herauszugeben.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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7. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und
   hat Gültigkeit bis auf Widerruf.
   Gleichzeitig treten die

    - Vorschrift über die Anwendung von Codiermitteln bei
    der Nutzung technischer Nachrichtenmittel¨ des Leiters der
    Hauptverwaltung beim Vorsitzenden des Ministerrates vom
    22. 02. 1979 (VVS-B-2/4-132/79) und die
    - Richtlinie Nr.02/31 des Leiters der Hauptverwaltung über
    die Einführung und Nutzung des Codes 01212 - Einsatz-
    leitungen im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden
    des Ministerrates vom 29. 09. 1981 (GVS B 115 - 2381/81)
    außer Kraft und sind außer der Urschrift in eigener Zu-
    ständigkeit zu vernichten.

Berlin, den  1.9.1983
                                    Peter
                                    Generalleutnant

VVS-Nr.: ZV 003 880



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Anhang

    BESTIMMUNGEN

    zur Anwendung Codier und Ver-
    schleierungsmitteln bei der Nutzung
    technischer Nachrichtenmittel
    im Führungsbereich des Vorsitzenden
    des Ministerrates

VVS-Nr.: ZV 003 880



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Gliederung:

    I.    Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung

    II.   Codier- und Verschleierungsmittel

    III.  Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung
          technischer Nachrichtenmittel

    Anlagen
    Anlage 1  Bild 1 Sprechtafel TYP 357 mit 100 Phrasenstellen
              Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
                     Zahlentafel als 2. Stufe
    Anlage 2  Bild 3 Sprechtafel TYP 470 mit 130 Phrasenstellen
                     und 39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9
    Anlage 3         Zahlentafel Typ 1
              Bild 4 Zahlentafel Typ 2
    Anlage 4         Tabellenmuster zur Codierung topografischer
                     Karten mit dem Verfahren ¨SAPAD-71¨
    Anlage 5         Punktbestimmung auf topografischen Karten
                     aller Maßstäbe
    Anlage 6         Antrag auf Einführung eines Codier- bzw.
                     Verschleierungsmittels
    Anlage 7         Begriffsbestimmungen

VVS-Nr. : ZV 003 880



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I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung

1.  Die gedeckte Führung bei der Nutzung technischer Nach-
    richtenmittel umfaßt alle Maßnahmen zur Geheimhaltung
    der Informationen bei der Übertragung über technische
    Nachrichtenmittel mit dem Ziel, den Abfluß von Informa-
    tionen und deren Auswertung durch Unbefugte zu ver-
    hindern.

2.  Die gedeckte Führung ist zu gewährleisten durch

    a) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung,
    b) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der
       Nutzung von Mitteln der gedeckten Führung,

    c) die zweckmäßige Nutzung der technischen Nachrichten-
       mittel und der Mittel der gedeckten Führung, die An-
       wendung von Telegramm- und Codestil sowie die Typi-
       sierung von Informationen,

    d) die materielle Sicherstellung der gedeckten Führung,
    e) die Kontrolle der Festlegungen der gedeckten Führung.

3.  Die Wirksamkeit der Maßnahmen der gedeckten Führung ist
    abhängig von

    a) der kryptologischen Sicherheit der eingesetzten Mittel
       der gedeckten Führung

    b) der Sicherheit der technischen Nachrichtenmittel,
    c) der operativen Bedeutung und dem Umfang der zu über-
       tragenden Informationen,
    d) den Einschränkungen bei der Nutzung der Mittel der ge-
       deckten Führung und der Nachrichtenmittel,
    e) der Einhaltung und Durchsetzung der Forderungen der
       Betriebsvorschriften, Nutzungsanleitungen bzw. Gebrauchs-
       anweisungen,
    f) den Kenntnissen und Fertigkeiten der Nutzer sowie der
       Nachrichtenkräfte.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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II. Codier- und Verschleierungsmittel

4. Bestandteile
   a) Codiermittel
      - Codes
      - Codiertabellen
      - Substitutionstafeln
      - Signaltabellen
      - Schlüsselunterlagen

   b) Verschleierungsmittel
      - Sprechtafeln
      - Zahlentafeln
      - Codierung topografischer Karten
      - Tarnbezeichnungen (Tarnnamen und Tarnzahlen, Kennwörter,
                           Signale, Parolen, Rufzeichen)

5. (1) Codier- und Verschleierungsmittel sind durch Mitar-
    beiter (Nutzer) zur Geheimhaltung schriftlicher und münd-
    licher Informationen bei der Nutzung offener Nachrichten-
    verbindungen anzuwenden. Für VS-eingestufte Codiermittel
    ist die entsprechende VS-Berechtigung notwendig. Sprech-
    und Zahlentafeln sind als ?VD? zu kennzeichnen und nach-
    zuweisen.
    Die Anwendung wird im Plan der Gültigkeit der Codier
    mittel festgelegt und hat durch die Nutzer nach den zu
    den Mitteln gehörenden Gebrauchsanweisungen zu erfolgen.

    (2) Codier- und Verschleierungsmitteln können Infor-
    mationen bis zu dem Geheimhaltungsgrad bearbeitet werden,
    den das Mittel selbst trägt. Verschleierungsmittel ver-
    hindern bzw. erschweren nur das unmittelbare Mitverstehen
    durch Unbefugte.

6. (1) Codes, Codiertabellen und Substitutionstafeln sind
    Codeverzeichnisse in Buch- bzw. Tafelform, in denen den
    Sätzen und Satzfolgen, Wortverbindungen, Wörtern, Buch-
    staben Ziffern und Zeichen (nachfolgend Phrasen) konstante

VVS-Nr.:ZV 003 880



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       Codegruppen bzw. Zwischenelemente zugeordnet sind. Codes
       eignen sich nicht zur unmittelbaren Gesprächsführung.
       Der zu codierende Text ist kurz abzufassen und an den im
       jeweiligen Code enthaltenen Phrasenbestand anzupassen.

       (2) Die Codegruppen der Codes und Codiertabellen, typi-
       sierte Informationen sowie Zwischenelemente der Substitu-
       tionstafeln sind vollständig zu chiffrieren. Es ist ver-
       boten, nichtchiffrierte Codegruppen über technische
       Nachrichtenmittel zu übertragen.

    7. (1) Signaltabellen sind zur vollständigen Codierung kur-
       zer schriftlicher und mündlicher Informationen zu ver-
       wenden.

       (2) Die Codierung erfolgt durch Umsetzen der Phrasen
       in Ziffernkombinationen. Die Herstellung von Mischtext
       ist verboten. Codierte Kartenkoordinaten sind als ge-
       schlossene Gruppen in den Geheimtext einzufügen.

    8. Sprech- und Zahlentafeln sind spezialisierte Phrasenver-
       zeichnisse in Tafelform mit einem geringen Phrasenbestand.
       Sie sind gemeinsam mit Tarnnamen, Tarnzahlen, Kennwörtern,
       Signalen und der Codierung topografischer Karten und nur
       für solche Informationen anzuwenden, die sich unmittelbar
       nach dem Informationsaustausch auswirken. Alle länger ge-
       heimzuhaltenden Informationen sind mit Mittel höherer
       Sicherheit zu bearbeiten.

    9. Folgende Sprech- und Zahlentafeln sind anzuwenden:

       a) Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen (Anlage 1)
          oder mit 100 Phrasenstellen und mit Zahlentafel
          als 2. Stufe (Anlage 1).

       b) Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und 39
          Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 (Anlage 2).

       c) Zahlentafel Typ 1 mit 12facher Belegung bestehend
          aus Codier- und Decodierteil (Anlage 3).

       d) Zahlentafel Typ 2 mit 15- bis 20facher Belegung (Anlage 3).

VVS-Nr-: ZV 003 880



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10.     (1) Bei der Überarbeitung von Sprechtafeln sind Verände-
        rungen im Phrasenbestand vorzunehmen. Der verbleibende
        Phrasenbestand ist neu zu gliedern (Umstellung der Sach-
        gebiete oder Wechsel zwischen waagerechter und senkrechter
        Reihenfolge).

        (2) Folgende Phrasen dürfen nicht in Sprechtafeln auf-
        genommen werden:

        a) Buchstaben zum Zwecke des Buchstabierens,

        b) Dienststellen- und Dienststellungsbezeichnungen, wenn
           dafür Tarnnamen und -zahlen festgelegt sind,

        c) Zahlen, die aus mehr als einer Ziffer bestehen (gilt
           nicht für Typenbezeichnungen

11.     (1) Schlüsselunterlagen für Sprech- und Zahlentafeln sind
            als ?Vertrauliche Dienstsache? einzustufen und nachzu-
            weisen.

        (2) Es dürfen bis zu 31 Schlüssel zu einer Serie zusammen-
            gefasst werden.

12.     Die Gültigkeit einer Schlüsseleinstellung für Sprech-
        und Zahlentafeln beträgt maximal 24 Stunden, kann aber
        aus Gründen höhere Sicherheit auf 12, 6 oder weniger
        Stunden festgelegt werden.

13.     (1) Die Verschleierung von Phrasen mit Sprech- und Zahlen-
            tafeln hat durch das Zusammensetzen von Geheimelementen
            der Zeile (Zeilenkomponente) und danach der Spalte
            (Spaltenkomponente) zu erfolgen.

        (2) Bei der Verschleierung von Zahlenangaben mittels der
            Zahlentafel sind zusammengesetzte Zahlen in der Reihen-
            folge ihrer Ziffern zu Übermitteln. Nicht zusammengehörende
            Zahlen sind durch die offene Ankündigung ?Trennung? voneinander
            zu unterscheiden.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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    (3) In Fällen, bei denen sich die Geheimelemente der
        Zahlentafeln von denen der Sprechtafeln äußerlich nicht
        unterscheiden, sind Zahlen wie folgt anzukündigen

    a) Zahlenanfang mit ¨ZAA¨
    b) Zahlenende mit  ¨ZAE¨.

    (4) Zahlentafeln können sowohl mit als auch ohne Sprech-
        tafeln angewendet werden.

14. Die Codierung topografischer Karten dient zur Verschlei-
    erung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. Sie
    erfolgt nach dem Verfahren ¨SAPAD-71¨.

15. Bei der verschleierten Gesprächsführung und innerhalb
    von Geheimtexten bei der Anwendung von Codier- und
    Signaltabellen dürfen Angaben aus topografischen Karten
    nur in codierter Form Übertragungen  werden. Bei der Anwendung
    von Codier- und Verschleierungsmitteln, deren Geheim-
    elemente aus Ziffern bestehen, sind die codierten Ko-
    ordinaten als geschlossene Gruppen in diese Geheimtexte
    einzufügen (außer bei Anwendung von Codes), um Ver-
    wechslungen der Geheimtextgruppen mit den codierten
    Koordinaten zu verhindern.

16. (1) Das Verfahren ¨SAPAD-71¨ ist das Hauptverfahren zum
        Codieren topografischer Karten der Maßstäbe 1:500 000,
        1:200 000, 1:100 000 und 1:50 000 (Anlage 4).


    (2) Zum Codieren der topografischen Karten der Maßstäbe
        1:25 000 und 1:10 000 ist die für den Maßstab  1:50 000
        zugewiesene Codierung zu verwenden.

    (3) Beim Verfahren ¨SAPAD-71¨ sind den Gitternetzlinien des
        Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
        3stellige Zahlen zugeordnet, so daß eine 6stel-
        lige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat
        entsteht.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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17. (1) Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
    quadrate in 9 gleiche Quadrate Aufzuteilen, die in Uhr-
    zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber
    hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der 9 Quadrate
    in 4 weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre
    Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die
    Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an
    die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese
    7- oder 8stellig sein, kann.

    (2) Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbe-
    trag zweistellig von der Gitternetzlinie des Hochwertes
    und der des Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu be-
    stimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate
    anzufügen. Solche Koordinaten sind 10stellig (Anlage-5).

18. Codier- und Verschleierungsmittel sind aus Gründen der
    ständigen Aktualisierung und der Sicherheit in folgenden
    Abständen zu überarbeiten und neu herauszugeben:
    a) Codes, Substitutionstafeln und Codiertabellen nach
       Bedarf,
    b) Signaltabellen nach jeweils 3 bis 5 Jahren,
    c) Sprechtafeln nach jeweils 1 Jahr.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel

19. (1) Bei der Nutzung technischer sind zu
        berücksichtigen:
     a) die kryptologische Sicherheit des angewandten Mittels
        der gedeckten Führung,

     b) die Sicherheit des technischer Nachrichtenmittels,

     c) die operative und politische Bedeutung der zu über-
        tragenden Informationen

    (2) Die kryptologische Sicherheit nimmt in nachstehender
        Reihenfolge ab
     a) Chiffriermittel,
     b) Codiermittel
     c) Verschleierungsmittel

    (3) Die Sicherheit technischer Nachrichtenmittel nimmt
        in folgender Reihenfolge ab:
     a) Draht-, Richtfunk-, Troposphärenfunk und Funkkanäle,
     b) Fernschreib-, Datenfernübertragungs-, Funk- und Fernsprechverbindungen.

    (4) Die operative und politische Bedeutung bestimmen den
        Geheimhaltungsgrad der zu übertragenden Informationen.

20. Es ist verboten:

    a) Geheime und vertrauliche Informationen offen über
       Nachrichtenverbindungen zu übertragen,

    b) Informationen die mit Mitteln der gedeckten Führung
       bearbeitet werden oder wurden, im Klartext über offene
       Nachrichtenverbindungen zu übermitteln,

    c) beim offenen Informationsaustausch auf den Inhalt ge-
       deckt übertragener oder zu übertragender Informationen
       Bezug zu nehmen,

VVS-Nr.: ZV 003 880



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    d) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung durch
       die Verwendung von Katalogbezeichnungen, Nummernver-
       zeichnissen oder anderen feststehenden Codes bzw.
       durch Übersetzen in eine Fremdsprache zu umgehen,

    e) mit Unterlagen, die als Schulungsmaterial gekennzeichnet
       sind, Sprüche herzustellen, die über technische Nach-
       richtenmittel übertragen werden,

    f) nicht genehmigte und außer Kraft gesetzte bzw. kompro-
       mittierte Mittel der gedeckten Führung anzuwenden.

21. Bei Verlust und Kompromittierungen von Mitteln der ge-
    deckten Führung sind

    a) Meldung als besonderes Vorkommnis entsprechend der
       festgelegten Ordnung zu erstatten,

    b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und
       dem Herausgeber zu melden

    c) durch den für die Herausgabe Verantwortlichen Reserve-
       unterlagen in Kraft zu setzen

    d) eine Untersuchung einzuleiten, die Ursachen festzu-
       stellen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vor-
       kommnisse zu treffen.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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Anlage 1
 8546719320
2          
3          
4          
6          
5          
1          
9          
8          
7          
0          
Bild 1 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
 8609571324
201234
9
6
0
3
856789
5
1
4
7
Bild 2  Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen und Zahlentafel als 2. Stufe
Beispiel: Durchbruch - 65
VVS-Nr.: ZV 003 880


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Anlage 2
 YBCVLPKMANHOXZGRES UWQDFT
B          L01
C          H
P           F23
A          Z
W          I
T          K45
E          M
R          O
D           G67
X          S
Q          U
Y          J89
V          N

Bild 3 Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und
          39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 VVS-Nr.: ZV 003 880


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Zahlentafel Typ 1
Codierteil                           Anlage 3

     0     1     2     3     4     5     6     7     8     9
   RG TK VO XH PQ RB SR PD VD RE PC TC ZK WQ OR WC ZI VE WP NE
   SQ SM PJ UP XN OC NL SZ NS YN WM OM RN WA RM IM OB WK RD NZ
   YT TO SP YQ XD RC OP NK XB OH VI ZH ZU PT SX ZB VB ME YR RL
   TA ZD ND ZR SO VJ ZS PK YS XA UQ OI PR XI PH NF WF RA YV UN
   TY WL UD VH ZC UK TB WN OQ SN XE TQ VA XG TH OR PS RH TZ OL
   TR VL VM UC YW XK PU UY UR YU UB NQ SW NA ZP SV XR OF US YL


Decodierteil

 N   O   P   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   
 A6  BS  D3  AS  MO  AO  B5  IM  A6  A4  L9  B7
 D1  C2  H7  B2  N4  B3  C1  B8  C7  B4  M7  C2
 E9  FS  J1  C2  O2  C5  D1  D4  FS  D2  N4  DO
 F7  H4  K3  D9  P1  H7  KG  E8  K8  E5  Q1  H5
 H8  I5  O5  E4  Q0  K0  N9  H1  LO  G6  R9  I8
 K3  L9  Q2  G0  R3  O0  P1  I5  M5  H1  S4  K6
 L3  M5  R6  H8  V7  Q5  Q5  J2  N3  I6  T0  M6
 Q5  P3  S8  L9  W6  R0  R4  L0  P9  K2  U4  P7
 S4  Q4  T6  M7  X7  YO  S9  M1  Q6  N2  V9  R1
 Z9  R7  U3  N6  Z3  Z9  Y3  O1  R7  R8  W2  S3

Zahlentafel Typ 2
 HUWIOSACPMLEK
S012
C
O
L
P345
E
H
A
I6789
K
M
U
W
HUWIOSACPMLEK
Bild 4

VVS-Nr.: ZV 003 880



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Anlage 4
Tabellenmuster zur Codierung topographischer
Karten mit dem Verfahren ?SAPAD-71?

Maßstab 1 : 50 000

Hochwert (x)           Rechtswert (y)
Kodiertabelle SAPAD-71
Beispiel: Klartext (Kartenkoordinate)   HW   RW
                                                         6248      3597
Geheimtext (codiert)                            351       736 Beachten! Spalte b1 ist c1 Spalte b2 ist c2 zugeordnet. VVS-Nr.: ZV 003 880


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Anmerkung: Bei Maßstab 1:500 000 Spalte a = Gradzahlen
                                 Spalte b = Minutenzahlen

Maßstab 1: 200 000

    Hochwert (x)                  Rechtswert (y)
Kodiertabelle SAPAD-71
Beispiel: Klartext     HW    RW
                          5800  3108
               Geheimtext 153   719

VVS-Nr. ZV 003 880



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Maßstab 1 : 100 000

  Hochwert (x)             Rechtswert (y)
Kodiertabelle SAPAD-71
Beispiel:  Klartext    HW    RW
                        5902    2596
           Geheimtext   618    001
Anmerkung: Spalte a = Klarkoordinaten (Tausender, Hunderter)
           Spalte c = Klarkoordinaten (Zehner, Einer)

Maßstab 1: 500 000

 Hochwert (¶) Rechtswert(»)
Kodiertabelle SAPAD-71

Beispiel:  Klartext    HW 50020' RW 11000'
           Geheimtext      827       575

VVS-Nr.: ZV 003 880



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                                  Anlage 5
    Punktbestimmung auf topografischen Karten aller Maßstäbe

    (1) Annähernde Punktbestimmung innerhalb der Gitternetzquadrates
    (Planquadrate)
Neunersystem   ↓KLE
193                                 
    1 1 23   
    4 3   
 456 
  
 789 
195 
 662     667

Vierersystem
zusätzliche Anwendung
innerhalb des Neunersystems
 1  2 
 3 4
Die betreffende Ziffer wird, als 8. Stelle an die codierte Koordinate angefügt.

Beispiel: Führungsstelle KEL - codiert 195 662 2 (nach Neunersystem)
                                  oder 195 662 22 (zusätzlich Vierersystem)

(2) Genaue Punktbestimmung innerhalb der Planquadrate
topographische Karten Kodiersystem

VVS-Nr.: ZV 003 880



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Anlage 6

    Antrag auf Einführung eines Codier- bzw. Verschleierungs-
    mittels                                                   

    Bezeichnung des Mittels: (Typ)

    1. Antragsteller:

    2. Antrag auf:                 a) Neueinführung (als Anlage)
       Zutreffendes unter-         b) Überarbeitung des Phrasen-
       streichen                      bestandes
                                   c) Veränderung des Mittels
    3. Informationsinhalt:

    4. Anzahl der Exemplare:       davon Reserve:

    5. Verteiler:

    6. Anwendung:                 a) im täglichen Dienst
       Zutreffendes unter-        b) bei Übungen
       streichen                  c) während der erhöhten Einsatz-
                                     bereitschaft
                                  d) ab der Stufe der Einsatzbe-
                                     reitschaft bei Kriegsgefahr,
    7. Verkehrsart:               a) individuell
       Zutreffendes unter-        b) zirkular
       streichen                  c) allgemein

    8. Nachrichtenmittel

    9. Spruchfolge im
       Durchschnitt je Tag und
       Nutzer

   10. Für welchen Zeitraum soll die Sicherheit
       der Informationen gewährleistet sein?

   11. Geheimhaltungsgrad der Informationen:

   12. Geplanter Termin der Einführung:

    Antragsteller:              Unterschrift

VVS-Nr.: ZV 003 880



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    Anlage 7

    Begriffsbestimmungen

1.  Chiffrieren
    Umwandeln von Klar- oder Codetext (Zwischentext) in
    Geheimtext durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens.

2.  Code
    Phrasenverzeichnis in Buch- oder Tafelform. Den
    Phrasen sind Codegruppen zugeordnet, die zum Umwandeln
    von Klartext in Codetext und umgekehrt bestimmt sind.

3.  Codegruppen
    Die einer Phrase zugeordnete Ersatzeinheiten bei Code-
    verfahren.

4.  Codestil
    Zweckmäßige Anpassung eines Textes an einen bestimmten
    Code.

5.  Codieren
    Umwandeln von Klartext in Codetext durch Anwendung
    eines Codeverfahren

6.  Dechiffrieren
    Rückverwandeln, von Geheimtext in Klartext oder Codetext.

7.  Decodieren
    Rückverwandeln von Codetext in Klartext.

8.  Geheimtext
    Text, der durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens
    aus einem Klar- oder Codetext entstanden ist.

9.  Klartext
    Text, der keine Elemente beabsichtigter Geheimhaltung
    enthält.

VVS-Nr.: ZV 003 880



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10. Mischtext
    Text, der teils aus Klartext und teils aus ver-
    schleierten Text besteht. Die Klartextteile dürfen
    keine Rückschlüsse auf den Inhalt des verschleierten
    Textes zulassen.

11. Phrase
    Grundeinheit bei Codierverfahren. Phrasen sind von unter-
    schiedlicher Länge und Beschaffenheit, z.B. Buch-
    staben, Ziffern, Polygramme, Wörter und Wortfolgen,
    Sätze und Satzfolgen.

12. Schlüsselbereich
    Anwendung gleicher- Schlüsselunterlagen eines be-
    stimmten Verfahrens durch eine festgelegte Anzahl
    von Nutzern.

13. Technische Nachrichtenmittel
    Einrichtungen und Geräte, welche die Übertragung
    mündlicher schriftlicher und grafischer Informa-
    tionen gewährleisten

14. Telegrammstil
    Ausdrucksweise, die jedes überflüssige Wort ver-
    meidet. Klarheit hat jedoch den Vorrang vor Kürze.

15. Verschleiern
    Verfahren zur Verhinderung des unmittelbaren Mit-
    verstehens einer Information durch unbefugte Per-
    sonen.

16. Zwischentext
    Zwischenform des Textes bei Anwendung eines Chif-
    frier-/Codierverfahrens zwischen ursprünglichem Text
    (Klartext) und endgültigem Geheimtext.

VVS-Nr.: ZV 003 880

2. SAPAD 71 Durchführungsbestimmung

Letzter aktueller Stand / letzte VS-Kontrolle (Inventur) zum Dokument 10.11.1988BStU*35

Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
					Geheime Verschlußsache
					      GVS-o020
					MfS-Nr.: XI/547/83
					21.Ausf. Bl/S. 01


Vorläufige Regelung

zur Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71
nach Auslösung höherer Stufe der Einsatz-
bereitschaft bzw. im Verteidigungszustand


              - 2 -                      GVS MfS o020-XI/547/83

Zur Gewährleistung der einheitlichen Codierung topographischer
Karten im Ministerium für Staatssicherheit nach Auslösung
höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungs-
zustand wird das Verfahren SAPAD - 71 angewendet.

1. Kartencodierung SAPAD - 71

(1) Die Codierung topographischer Karten nach dem Verfahren
SAPAD - 71 dient der Verschleierung von Geländepunkten,
-abschnitten und -räumen.

(2) Die Übermittlung von Ortsangaben über technische Nachrichten-
mittel ist nur in chiffrierter bzw. codierter Form gestattet.

Informationen, die chiffriert übertragen werden, können Angaben
aus topographischen Karten in folgender Form enthalten:

- Klartext (genaue Punktbezeichnung)
- offene Gitternetzwerte

Bei der verschleierten Gesprächsführung dürfen Angeben aus
topographischen Karten nur in codierter Form übertragen werden.

(3) Die Kartencodierung SAPAD - 71 ist das Hauptverfahren im
Ministerium für Staatssicherheit zum Codieren topographischer
Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000, 1 : 200 000 und
1 : 500 000.

Zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 10 000
und 1 : 25 000 ist die für den Maßstab 1 : 50 000 zugewiesene
Codierung zu verwenden.

(4) Beim Verfahren SAPAD - 71 sind den Gitternetzlinien des
Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechsstellige
codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat entsteht.

Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetzquadrate
in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhrzeigerrichtung
zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber hinaus ist eine
nochmalige Aufteilung jedes der neun Quadrate in vier weitere
Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre Nummerierung erfolg
ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden
Punktbestimmung sind offen an die codierte Kartenkoordinate
anzufügen, so daß diese sieben- oder achtstellig ein kann.

Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag von der
Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes recht-
winklig bis zu dem bestimmenden Punkt offen an die codierte
Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind zehnstellig.

              - 3 -                      GVS MfS o020-XI/547/83

(5) Bei den topographischen Karten der Maßstäbe 1 : 50 000,
1 : 100 000 und 1 : 200 000 sind die codierten Koordinaten
des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen) Karten-
rand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte zu er-
fassen.

(6) Die Herausgabe der Codierung für die einzelnen Karten-
maßstäbe erfolgt in Form von Tabellen.

(7) Die Codierung der topographischen Karten (Übertragen der
Codierung auf die Arbeitskarten) hat auf der Grundlage der
Gebrauchsanweisung durch die Nutzer zu erfolgen.

2. Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 im Ministerium für
Staatssicherheit

Zur einheitlichen Gewährleistung der gedeckten Führung im
Ministerium für Staatssicherheit sowie im Rahmen des Zusam-
mmenwirkens mit anderen zentralen Organen nach Auslösung höherer
Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungszustand
werden für die Codierung topographischer Karten nach dem Ver-
fahren SAPAD - 71 zwei verschiedene Schlüsselbereiche gebildet:

1. Zur gedeckten Führung innerhalb des Ministeriums für Staats-
   sicherheit (zentrale Diensteinheiten, BVfS, KD, OD)           -> BezirksVerwaltung für Staatssicherheit, Kreisdienststellen, Ortsdienststellen

2. Zum gedeckten Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen
   (zentrale Führungsebene, BEL, KEL)                            -> BezirksEinsatzLeitungen, KreisEinsatzLeitungen der SED

Die Mittel der ersten Schlüsselbereiches dürfen nur innerhalb
des Ministeriums für Staatssicherheit angewandt werden. Eine
Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2.1. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 inner-
halb des Ministeriums für Staatssicherheit

(1) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 werden für die
benötigten Maßstäbe in Netzform mit jeweils 15 Tabellen be-
reitgestellt.

(2) Die jeweils erste Tabelle der Kartencodierung tritt nach
Auslösung der Stufe "Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr" zum
Zeitpunkt X + 3 : 30 Stunden in Kraft.

(3) Die Festlegung der Gültigkeit bzw. die Inkraftsetzung
der jeweils folgenden Tabellen erfolgt auf besondere Weisung.

Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der
Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt
(Anlage 1).

              - 4 -                      GVS MfS o020-XI/547/83

2.2. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SPAD - 71 für
das gedeckte Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen bzw.
im Rahmen der BEL/KEL (Reservecodierung der NVA)

(1) Die Mittel der Reservecodierung der NVA für das Verfahren
SAPAD - 71, besteht aus zwei Tabellen je Maßstab, werden den
festgelegten zentralen Diensteinheiten des MfS in einem ver-
siegelten bzw. verschlossenen Umschlag zugestellt.

Für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreis-
einsatzleitungen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreis-
kommandos die entsprechenden Mittel der Reservecodierung der NVA
bzw. Auszüge daraus herausgegeben.

(2) Bei Auslösung der Stufe "Gefechtsbereitschaft bei Kriegs-
gefahr" treten X + 3 : 30 Stunden die Reservecodierung der
NVA in Kraft (Anlage 2).

(3) Die Festlegung der Gültigkeitsdauer bzw. die Inkraftsetzung
der Einsatztabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen
Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung)
werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 2).

3. Sicherheitsbestimmungen bei der Anwendung der Kartencodierung
SAPAD - 71

(1) Die Aufbewahrung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71
erfolgt bei den Arbeitsgruppen bzw. Beauftragten des Leiters.
Sie sind verantwortlich für die Organisation der Kartencodierung
bzw. für die Übergabe der Mittel an die Nutzer.

(2) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 sind gemäß den
Festlegungen der 2. Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung des
MfS, Ziffer 3 (VVS-o008-92/82), zu behandeln.

(3) Verlust bzw. Kompromittierung von Mitteln der Kartencodierung
SAPAD - 71 sind als besonderes Vorkommnis im Sinne der VS-Ordnung
zu behandeln. Der Abteilung XI des MfS ist sofort Meldung zu er-
statten. Durch die Abteilung XI des MfS werden entsprechende Reserve-
mittel in Kraft gesetzt.

Anmerkung

Eine Kompromittierung (Bloßstellung) von Mitteln der gedeckten
Führung liegt vor, wenn unbefugte Personen infolge von Verlust,
Diebstahl, Einsichtnahme, Verlautbarung, unkontrollierter
Beschädigung des Siegels oder der Verpackung, unbeaufsichtigtem
Liegenlassen oder aus anderen Gründen vom Inhalt der Mittel
Kenntnis erhalten oder erhalten haben können.

              - 5 -                      GVS MfS o020-XI/547/83

Mit Inkraftsetzung der für veränderte Lagebedingungen geltenden
Bestimmungen über die Berichts- und Meldetätigkeit im MfS hat
die Meldung gemäß den darin getroffenen Festlegungen zu erfolgen.
Entsprechende Reservemittel werden zentral in Kraft gesetzt.
(siehe Anlage 1 und 2)

(4) Bei Verlust bzw. Kompromittierung der Mittel der Karten-
codierung SAPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen
der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen sind zusätzlich zu den
unter (2) und (3) getroffenen Festlegungen die Wehrbezirks-
bzw. Wehrkreiskommandos zu informieren. Durch diese kann ebenfalls
die Inkraftsetzung entsprechender Reservemittel für den jeweiligen
Bereich erfolgen. (siehe Anhang 2)

4. Sicherstellung der Mittel für die Kartencodierung SAPAD - 71

(1) für die Bereitstellung der Mittel zur Kartencodierung
SAPAD - 71 gemäß Ziffer 2.1. dieser Regelung sowie der
Reservecodierung der NVA für die zentrale Diensteinheiten
ist die Abteilung XI des MfS verantwortlich.

(2) Die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 für Übungs- bzw.
Ausbildungsmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich sind
durch die zentralen Diensteinheiten bzw. Bezirksverwaltungen
in eigener Zuständigkeit bei der Abteilung XI des MfS anzu-
fordern.

(2) die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 der NVA für die
Stufe der ständigen Gefechtsbereitschaft bzw. für Übungs- und
Ausbildungsmaßnahmen werden den festgelegten zentralen Dienst-
einheiten durch die Abteilung XI des MfS entsprechend dem Plan
der Gültigkeit der Codiermittel der NAV übergeben.

Für das zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreisein-
satzleitungen während der ständigen Einsatz- bzw. Gefechts-
bereitschaft sowie für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden
durch die Wehrbezirks- bzw. Werkreiskommandos monatlich Karten-
codierungen bereitgestellt.

                                         GVS MfS o020-XI/547/83
                                         Blatt 4
                                         1. Austauschblatt

                                         Anlage 1

Für die Inkraftsetzung der Tabellen der Kartencodierung
innerhalb des MfS gelten folgende Signale:

1 :  50 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 574 = Ausgabe
1 :  50 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 574 = Befund

1 : 100 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 575 = Diktat
1 : 100 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 575 = Epilog

1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Geschenk
1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Kaktus

1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Lawine
1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Moral

Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraftsetzung
(MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppen anzufügen:             -> MOZ Moskauer Orts Zeit

Beispiel:   Diktat 1306 1200
Bedeutung:  Am 13. 06. , 12.00 Uhr MOZ tritt die Tabelle 02 der
            Serie 586/000 575 der Kartencodierung des Maßstabs
            1 : 100 000 in Kraft.
            Gleichzeitig wird die Tabelle 01 der Serie
            586/000 575 ungültig und ist ein eigener Zu-
            ständikeit zu vernichten.

                                         GVS MfS o020-XI/547/83


                                         Anlage 2

Inkraftsetzen der Reservecodierung der NVA

1. Bei Auslösung der "Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr"
   treten X + 3 : 10 Stunden folgende Mittel der Reserve-
   codierung der NVA in Kraft:

   1 :  50 000, GVS A 127 443 = Silikat

   1 : 100 000, GVS A 127 445 = Granit

   1 : 200 000, GVS A 127 453 = Kobalt

   1 : 500 000, GVS A 127 456 = Titan

2. Für die Inkraftsetzung der Ersatztabellen gelten folgende
   Signale:

   1 :  50 000, GVS A 127 444 = Silikat

   1 : 100 000, GVS A 127 446 = Granit

   1 : 200 000, GVS A 127 454 = Kobalt

   1 : 500 000, GVS A 127 457 = Titan

Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraft-
setzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppe anzu-
fügen (analog zum Beispiel in Anlage 1).

4. SAPAT-83

Aus den Unterlagen des ZCO und der 8. Abteilung des MfNV BStU *193 geht hervor das
mitte der 80er die Kartencodierung SAPAT-83 eingeführt werden soll.
Das MfNV bat zu prüfen ob die VS Einstufung bei den Manuskripten notwendig sei.

Unklar ist ob es sich bei der Schreibweise SAPAT (SAPAD) um einen
Übermittlungsfehler handelt.


3. SAPAD-71 und weitere Verschleierungsmittel im MfS-, NVA-, Bezirks- und Kreis- Ebenen.

MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter

                                   VVS MfS o020-XI/379/86BStU*35
                                   Ex. Nr.: 030*

            Arbeitsordnung
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsver-
   fahren durch funktionsgebundende Nutzer im
         Ministerium für Staatssicherheit

-Aktueller Stand 17.03.1988-

MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter
				   Vertrauliche Verschlußsache
                                        VVS o020
                                    MfS-Nr.: XI/379/86
                                   030.Ausf. BL./S. 1 bis 26

                A r b e i t s o d n u n g
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsverfahren durch
funktionsgebundende Nutzer im Ministerium für Staatssicherheit


                - 3 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

I n h a l t s v e r z e i c h n i s


1.   Grundsätze
1.1. Funktionsgebundende Nutzer
1.2. Leitstellen

2.   Behandlung von Codiermitteln
2.1. Herstellung
2.2. Signierung und Verpackung
2.3. Nachweisführung
2.4. Beförderung
2.5. Vervielfältigung
2.6. Vernichtung
2.7. Kontrollen

3.   Planung

4.   Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen

5.   Schlußbestimmungen

Anlage  1 Vorschrift zur Nutzung von
          Verschleierungsverfahren
Anlage  2 Vorschrift zur Nutzung von
          Tarnverfahren
Anlage  3 Vorschrift zur Nutzung des
          Kartencodierverfahren SAPAD-71

                - 4 -

                - 5 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes ge-
heimzuhaltender Informationen bei der Übermittlung über
technische Nachrichtenmittel sowie der einheitlichen und
rationellen Arbeit wird auf der Grundlage der 1. Durch-
führungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 3/84 des
Genossen Ministers (GVS MfS-o008-46/85) für das MfS und
das Wachregiment Berlin "F. E. Dzierzynski" für die An-
wendung und Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleie-
rungsverfahren (nachfolgend Codiermittel genannt) durch
funktionsgebundende Nutzer bestimmt:

1. Grundsätze

1.1. Funktionsgebundende Nutzer

Funktionsgebundende Nutzer sind angehörige des MfS und
des Wachregiments Berlin "F. E. Dzierzynski", die be-
rechtigt sind, Codiermittel zum Schutz von Geheimnissen
im Sinne der VS-Ordnung des MfS zur Erfüllung ihrer
Dienstpflicht anzuwenden.

1.2. Leitstellen

Der Einsatz der Codiermittel hat über Leitstellen zu er-
folgen, die für den Umgang mit diesen Mitteln einen von
den VS-Stellen getrennten Nachweisbereich einzurichten
haben.

Die Funktion der Leitstelle ist im Auftrage des Leiters
wahrzunehmen durch:

- im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige;

- VS-berechtigte Angehörige.

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Die Leitstelle ist verantwortlich für die Arbeit mit
Codiermitteln durch funktionsgebundene Nutzer im jewei-
ligen gesamten Dienst- und Anleitungsbereich.

Aufgaben der Leitstelle:

- Analyse des Nachrichtenverkehrs und Einleitung erforder-
  licher Maßnahmen für den Einsatz von Codiermitteln;

- Nachweis der Codiermittel und des damit zusammenhängen-
  den Schriftverkehrs;

- Kontrolle der Anwendung der Codiermittel;

- Kontrolle der Vollzähligkeit der Codiermittel und des
  damit zusammenhängenden Schriftverkehrs;

- Planung, Bevorratung und Versand von Codiermitteln;

- Vernichtung von ungültigen Codiermitteln.

Die Leitstelle hat ihre Arbeit entsprechend den Fest-
legungen in Ziffer 1.2.4 der 1 -Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung zu organisieren.

2. Behandlung von Codiermitteln

2.1. Herstellung

Die Herstellung und Anwendung der Codiermittel erfolg
entsprechend den Vorschriften (Anlage 1 bis 3).

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Abweichungen von den dort getroffenen Festlegungen er-
fordern in jedem Falle die Zustimmung der Abteilung XI
des MfS.

2.2. Signierung und Verpackung

Die Signierung von Codiermitteln erfolgt bei versand ge-
mäß den Festlegungen der VS-Ordnung des MfS. Codiermittel
sind nach Ziffer 5.1.1. der 1. Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung durch die Leitstelle zu verpacken und mit
dem schwarzen Stempelaufdruck "Persönlich" zu versehen.
Der Vermerk "Persönlich" hat gemäß den Festlegungen der
Postordnung des Ministeriums für Staatssicherheit zu er-
folgen.

Beispiele:   Vertrauliche Verschlußsache
             MfS - o020 - Nr. CM/000102
             ... Ausf./Bl./S. ... bis ...

             Vertrauliche Verschlußsache
             MfS - o020 - MfS-Nr. XI/161/84
             ... Ausf./Bl./S. ... bis ...

2.3. Nachweisführung

Die Nachweisführung von Codiermitteln erfolgt durch die
speziellen Nachweisbereiche auf den von der Abteilung XI
des MfS herausgegebenen Begleit- und Bestandskarten
(FA         5108), Nachweiskarten (FA 4168) und Nachweislisten
(FA 4251).
Die zentrale VS-Stelle und deren nachgeordneten VS-Stel-
len haben Codiermittel als Durchlaufpost zu behandeln.
Die Übergabe an den/Übernahme von dem speziellen Nach-
weisbereich hat mit Nachweis zu erfolgen.

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2.4. Beförderung

Die Beförderung von Codiermitteln kann erfolgen durch

a) den Kurierdienst des MfS,

b) im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige,

c) funktionsgebundene Nutzer der Diensteinheiten,

Für die Beförderung durch den Kurierdienst vorgesehene
Codiermittel werden von dem abzusendenden speziellen Nach-
weisbereich als VS-Post der zuständigen VS-Stelle versandt-
fertig übergeben. Die Begleit- und Bestandskarte und die
zugehörigen Codiermittel sind getrennt zu verpacken und zu
verschicken. Der Versand der Codiermittel erfolgt als An-
lagen, die zusätzlich zur VS-Nummer der Begleit- und Be-
standskarte mit Buchstaben (bei mehreren Anlagen in alpha-
betischer Reihenfolge) zu versehen sind.

Die Beförderung von Codiermitteln durch im Chiffrierdienst
eingesetzte Angehörige und funktionsgebundene Nutzer hat
unter Beachtung der Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestim-
mungen zu erfolgen.
Die Nachweisführung entsprechend Ziffer 2.3. ist zu be-
achten.

2.5. Vervielfältigung

Die Vervielfältigung von Codiermitteln (gemäß Anlage 1)
ist nur in Abstimmung mit der für die Nachweisführung ver-
antwortlichen Leitstelle möglich. Die Vervielfältigung ist
auf den Nachweisdokumenten zu vermerken.

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2.6. Vernichtung

Für die Vernichtung von Codiermitteln gelten neben den
Festlegungen der VS-Ordnung des MfS folgende zusätzliche
Sicherheitsbestimmungen:

Codiermittel sind nach Ablauf der Gültigkeit durch den
speziellen Nachweisbereich oder einen von ihm beauftragten
funktionsgebundenen Nutzer zu vernichten. Die Vernichtung
ist in den für die Nachweisführung vorgesehenen Dokumenten

a) tabellengebunden auf de Innenverpackung des Materials,

b) seriengebunden auf den Begleit- und Bestandskarten

mit Datum und zwei Unterschriften zu bestätigen.
Nach erfolgter Vernichtung ist die Begleit- und Bestands-
karte unter Beachtung der Beförderungsart (persönliche
Übergabe oder Beförderung durch Kurierdienst) an die zu-
ständige Leitstelle zurückzusenden bzw. in den Leitstellen
durch das zuständige Kontrollorgan einzubeziehen. Die VS-
Stelle ist durch den speziellen Nachweisbereich über die
Vernichtung zu informieren.

2.7. Kontrollen

Die Kontrolle der speziellen Nachweisbereiche kann erfolgen
durch beauftragte Angehörige

- der Abteilung XI des MfS bzw. de BVfS bei Vorlage eines
  Kontrollausweises,

- der Chiffrierdienste des MfS im Verantwortungsbereich
  ihrer Linien,

- der Leitstellen.

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Die Kontrollen sind mit der zuständigen VS-Stelle des Ver-
antwortungsbereiches abzustimmen.

3. Planung

Der Bedarf an Codiermitteln und Nachweisdokumenten sowie
Aufträge für die Produktion von Codiermitteln durch die
Abteilung XI des MfS sind durch die Leitstelle bis zum
15. Mai für das Folgejahr in schriftlicher Form zu planen.

4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit
Codiermitteln                                        

Alle im Zusammenhang mit Codiermitteln und deren Anwendung
auftretenden Informationen sind Staatsgeheimnisse und ent-
sprechend dem Geheimnisschutz im Ministerium für Staats-
sicherheit gegenüber Unbefugten jederzeit zuverlässig zu
schützen.

Die Nutzung der Codiermittel unterliegen speziellen Ge-
brauchsanweisungen, die strikt einzuhalten sind, um
jede Kompromittierung zu vermeiden.
Bei erfolgter Kompromittierung ist unverzüglich dem un-
mittelbaren Vorgesetzten und der Leitstelle Meldung zu er-
statten. Auf Weisung der Leitstelle ist ein Schlüssel-
wechsel durchzuführen.

Unter Kompromittierung ist zu verstehen die Kenntnisnahme oder
vermutliche Kenntnisnahme des Inhaltes der Codiermittel
durch Unbefugte infolge von Verlust (auch zeitweilig),
Diebstahl, Einsichtnahme, Mithören, Kopieren, Verrat, un-
kontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung,
unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen.

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Es ist verboten:

- Nachrichten mit kompromittierten Codiermitteln zu be-
  arbeiten;

- Informationen zu Codiermitteln über technische Nachrich-
  tenmittel weiterzuleiten.

Alle Codiermittel sind gemäß der VS-Ordnung des MfS unter
Verschluß und getrennt von allen allgemeinen Verschlußsachen
aufzubewahren. Die Behältnisse sind mit dem persönlichen
Petschaft des Nutzers zu versiegeln.
Die zur zeitweiligen Anwendung übergebenen Mittel hat der
Benutzer ständig bei sich zu tragen bzw. unter ständiger
Kontrolle oder Verschluß zu halten.

5. Schlußbestimmungen

Diese Arbeitsanordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.1987
in Kraft.
Gleichzeitig damit werden die

     "Allgemeine Instruktion über Sprechtafeln"
      VVS MfS-020-2974/66,
     "Herstellungsanweisung für Sprech- und Zahlen
      tafeln"
      VVS ZCO-718/70 und die
     "Instruktion zur Herstellung und Anwendung von
      Tarntafeln der Typen 307 und 308"
      VVS 2284/62

außer Kraft gesetzt. Sie sind an den Herausgeber zur
Vernichtung zurückzusenden.

Anlage 1           - 13 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

                    V o r s c h r i f t

            zur Nutzung von Verschleierungsverfahren

                   - 14 -

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1.     Grundsätze

2.     Einsatzbedingungen

3.     Aufbau
3.1.   Typen von Sprech- und Zahlentafeln
3.2.   Beschreibung der Schlüsselmittel
3.3.   Beschreibung der zugelassenen Sprech-
       und Zahlentafeln
3.3.1. Sprechtafeln
3.3.2. Zahlentafeln
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln

4.     Herstellung von Verschleierungsmitteln
4.1.   Allgemeines
4.2.   Arbeitsschritte zur Herstellung von
       Phrasentafeln

5.     Anwendung

 A n h a n g
 Tabelle der zugelassenen Typen

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1.Grundsätze
(1) Verschleierungsverfahren werden zur Übermittlung von
Informationen über technische Nachrichtenmittel eingesetzt,
um dem Gegner die Auswertung der Nachrichteninhalte zu er-
schweren.
Verschleierungsverfahren gewährleisten für die übermittel-
ten Nachrichten eine geringe Sicherheit, sie verhindern nur
das unmittelbare Mitverstehen durch Unbefugte.

(2) Zu einem Verschleierungsverfahren gehören eine Phrasen-
tafel, das zugehörige Schlüsselmittel und die Gebrauchs-
anweisung.

(3) Beim Einsatz eines Verschleierungsverfahrens ist die
Teilchiffrierung zugelassen, d. h., nur die geheimzuhal-
tenden Teile einer Nachricht werden verschleiert.
Bei Anwendung des Typs 490 ist die Teilchiffrierung - im
Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der nach-
richt - nicht gestattet.

(4) Die einfache Handhabung eines Verschleierungsverfahrens
ermöglicht eine hohe Chiffriergeschwindigkeit und die un-
mittelbare Gesprächsführung ohne Entstehung von Zwischen-
material. Die Phrasentafel eines Verschleierungsverfahrens
kann im Format den konkreten Anwendungsbedingungen ange-
paßt werden.

(5) Der kombinierte Einsatz verschiedener Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.

(6) Verschleierungsverfahren bieten die Möglichkeit des
allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.

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(7) Schlüsselmittel zu Verschleierungsverfahren werden
grundsätzlich durch die Abteilung XI des MfS hergestellt
und der Leitstelle entsprechend ihrer Planung zur Ver-
fügung gestellt.

2. Einsatzbedingungen

(1) Der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens bei der
Übermittlung der Nachrichten über Funkkanäle ist unter
Einhaltung folgender Bedingungen zulässig:

- Die Nachricht wirkt sich so schnell aus daß dem Gegner
  keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.

- Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der
  Übermittlung keine wesentlichen Erkenntnisse mehr.

(2) Bei Übermittlung über nichtabhörsichere Drahtkanäle
ist der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens zulässig,
wenn eine der beiden obengenannten Bedingungen zutrifft.

3. Aufbau

3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln
Verschleierungsverfahren können durch den Einsatz on
Sprech- und Zahlentafeln realisiert werden.
Die im Anhang befindlichen Tabellen enthält die zugelassenen
Typen.

3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel

(1) Schlüsselmittel für Verschleierungsverfahren werden in
Heftform hergestellt. Ein heft beinhaltet eine Serie mit
12 Blatt. Jedes Blatt enthält 31 Tagesschlüssel.

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(2) Der Typ 412 wird in Heftform mit 31 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt ent-
hält einen Tagesschlüssel.

(3) Der Typ 490 wird in Heftform mit 12 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt enthält
einen Wochenschlüssel.

(4) Die Innenseite des Heftumschlages enthält die Tabelle
zur Nachweisführung der Entnahme, Vervielfältigung und
Vernichtung der einzelnen Blätter.

3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech- und Zahlentafeln

3.3.1. Sprechtafeln

(1) Typ 355a und 355b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 13 bzw. 26
Spalten (169 bzw. 338 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsseltyp 559 besteht aus 2 Buch-
stabenmischalphabeten. Das erste Mischalphabet wird zur
Zeilenbezeichnung (senkrecht von oben beginnend) und das
2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung (waagerecht von
links beginnen) in der vorgegebenen Reihenfolge enge-
tragen. Als Geheimeinheiten entstehen Buchstabenbigramme,
deren 1. Buchstabe in der selben Zeile und deren 2. Buch-
stabe in derselben Spalte wie die Phrase steht.

(2) Typ 357
Die Phrasentafel besteht aus 10 Zeilen und 10 Spalten
(100 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsselmitteltyp 438 besteht aus 2 Ziffern-
mischalphabeten. Das 1. Mischalphabet wird zur Bezeichnung
der Zeilen und das 2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung
eingetragen. Als Geheimeinheiten entstehen Ziffernbigramme.

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(3) Typ 412
Die Phrasentafel des Typs 412 wird durch die Abteilung XI
auf Folienmaterial in den Abmessungen von 140 x 75 mm her-
gestellt. Sie besitzt 4 Zeilen und 8 Spalten (32 Phrasen-
felder).
Zur Schlüsseleintragung wird ein Tagesschlüssel des Typs
412 unter die Folie geschoben.

(4) Typ 413a
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit jeweils 13
Zeilen.
Als Schlüssel wird ein Buchstabenmischalphabet des Typ 559
benutzt. Die ersten 13 Buchstaben werden in die linke,
die restlichen in die rechte Spalte von oben nach unten
eingetragen. Als Geheimeinheit steht für die Phrasen der
links danebenstehende Buchstabe.

(5) Typ 413b
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit je 18 Zeilen.
Ein Schlüssel des Typs 655 besteht aus einem Buchstaben-
Ziffern-Mischalphabet. Die ersten 18 Elemente werden in
die linke und die restlichen in die rechte Spalte von oben
nach unten eingetragen.
Als Geheimeinheit steht für die Phrasen das linke dabene-
stehende Element des Schlüssels.

(6) Typ 470a und b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 7 bzw. 10 Spal-
ten für die Wortphrasen und einem Ziffernteil.
Von dem ersten Mischalphabet eines Schlüssels des Typs 559
werden die ersten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung des
Wortphrasenteiles und die restlichen für den Ziffernteil
von oben beginnend eingetragen,
14 bzw. 20 Buchstaben des 2. Mischalphabetes werden zur
Spaltenbezeichnung des Wortphrasenteiles, die restlichen

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12 bzw. 6 Buchstaben für den Ziffernteil von links be-
ginnend eingetragen.

(7) Typ 490 (BuZ 490)
Der Typ 490 ist eine Sprechtafel mit festgelegten Inhalt
und festgelegter Form. Sie wird nur von der Abteilung XI
hergestellt und ist für die Buchstabierung kurzer Wörter
sowie die Übermittlung on Zahlengruppen vorgesehen. Sie
besteht aus Chiffrier- und Dechiffrierteil. Der Chiffrier-
teil enthält als Klareinheiten in alphabetischer Ordnung
die 26 Buchstaben, die Umlaute, den Bindestrich und die
Ziffern 0 bis 9.
Jede Klareinheit sind als Geheimeinheiten 4 Buchstaben-
bigramme fest zugeordnet, die wahlweise in unsymmetrischer
Reihenfolge zu verwenden sind.
Den Ziffern 0 bis 9 als Klareinheit sind je 12 Buchstaben-
bigramme als Geheimeinheit zugeordnet.
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten zum schnellen
Auffinden lexikographisch geordnet.

3.3.2. Zahlentafeln

(1) Typ 355
Der Aufbau der Phrasentafel ist analog Typ 355.
Als Schlüsselmittel wird der Typ 438 eingesetzt.
Bei diesem Zahlentafeltyp entstehen als Geheimeinheiten
Ziffernbigramme.

                   - 20 -
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln
(1) Typ 355a
Tabelle

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(2) Typ 357
Tabelle

                   - 22 -

(3) Typ 412
412/ 000430

AO     AH     AA     AY     AK     AS     AI     AP
OW     OY     OZ     OI     ON     OH     OS     OM
YZ     YL     YI     YF     YK     YA     YM     YT
SU     SK     ST     SH     SE     SO     SP     SS

                   - 23 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

(4) Typen 413a und b
Tabelle 413a Tabelle 413b

                   - 24 -

(5) Typ 470a
Tabelle

                   - 25 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

(6) Typ 490
Tabelle

                   - 26 -

(7) Typen 355 und 357
2 Tabellen

                   - 27 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

4. Herstellung von Verschleierungsmitteln

4.1. Allgemeines

(1) Verschleierungsmittel wind im Auftrag des Leiters
durch die Leitstelle der Diensteinheiten in eigener Zustän-
digkeit zu erarbeiten. Die beauftragten Genossen müssen im
Besitz einer gültigen Lehrberechtigung für UKW-Sprechfunk
sein.

(2) Die Erarbeitung eines Verschleierungsmittels entspre-
chend den zugelassenen Typen erfordert eine genaue Kennt-
nis des betreffenden Anwendungsbereiches und des Charakters
der zu übermittelnden nachrichten.
Das betrifft insbesondere

- den Nachrichteninhalt,
- die Nachrichtendichte
- die Anzahl der Korrespondenten,
- das Nachrichtenübertragungsmittel,
- die speziellen Anwendungsbedingungen,
- die technologischen Möglichkeiten der Produktion und
  Vervielfältigung in Anwendungsbereich.

(3) Die drucktechnische Herstellung von Verschleierungs-
mitteln kann von der Abteilung XI des MfS übernommen wer-
den, wenn eine reproduktionsfähige Vorlage entsprechend
den gültigen Standards durch die auftragsgebende Dienst-
einheit vorgelegt wird.
Die Auftragserteilung hat mit schriftlichem Antrag des
leiters der Diensteinheit zu erfolgen. Dieser Antrag sollte
auch den vorgesehenen Einsatztermin, das Format, die Auf-
lagenhöhe und zu beachtende Besonderheiten enthalten.

                   - 28 -

4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von Phrasentafeln

(1) Auswahl des Phrasentafeltyps
Ausgehend von der Aufgabenstellung und dem zu erwartenden
Inhalt des Nachrichtenverkehrs, ist der Phrasenvorrat für
die zu erarbeitende Phrasentafel zu bestimmen. Auf dieser
Grundlage ist der geeignete Typ auszuwählen.

(2) Abfassen der Phrasen
Das Abfassen der Phrasen hat so zu erfolgen, daß diese
kurz, einheitlich und möglichst vielseitig verwendbar
formuliert werden. Die Phrasen dürfen keine mehrdeutige
Auslegung zulassen. Stereotype Phrasenteile, Ziffern und
Buchstaben sind in Phrasentafeln nicht aufzunehmen.

(3) Eintragung der Phrasen in die Tafel
Die Phrasentafeln sind bezüglich der Anordnung der Phrasen
so zu gestalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
gewährleistet wird. Die Anordnung der Phrasen erfolgt im
allgemeinen zeilen- oder spaltenweise, lexikographisch
geordnet. Häufig benötigte Phrasen sollten mehrfach und
unsymmetrisch verteil in die Phrasentafel aufgenommen
werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Eintragung
häufig benötigter Phrasen über mehrere Phrasenfelder.
Eine zusätzliche Kennzeichnung dieser Phrasenfelder ist
sinnvoll für ein schnelles Auffinden. Im Phrasenvorrat
befindliche Sachgruppen (Kfz-Typen, Objektbezeichnungen
o. ä.) sollten diagonal eingeordnet werden.

(4) Kennzeichnung der Phrasentafel
Phrasentafeln sind VS-Dokumente und als solche entpre-
chend der VS-Ordnung des MfS durch die Chiffrierleitstelle
zu kennzeichnen.
In Ausnahmefällen kann aus operativen Gründen auf eine
VS-Auszeichnung verzichtet werden. Eine Exemplarnummerierung

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ist zur lückenlosen Nachweisführung in jedem Fall erfor-
derlich.

(5) Festlegung des Schlüsselwechsels
Bei Verschleierungsverfahren wird Zeitschlüssel angewandt.
Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von der
Nachrichtendichte, dem Nachrichteninhalt, den benutzten
Nachrichtenübertragungsmitteln und den speziellen An-
wendunsbedingungen des jeweiligen Bereiches.
Die Gültigkeit des Schlüssels der Typen 355 II, 412, 438
559 und 655 beträgt für den ununterbrochenen Einsatz
maximal 24 Stunden. Die Gültigkeit eines Schlüssels des
Typs 490 beträgt maximal eine Woche.
Prinzipiell ist ein Schlüsselwechsel
- vor Beginn eines Einsatzes oder einer Übung,
- bei Kompromittierung des Schlüssels und
- auf besondere Anweisung der Leitstelle
durchzuführen.

(6) Bei der drucktechnischen Herstellung ist zu beachten,
daß auf der Rückseite der Phrasentafel oder in anderer
geeigneter Weise die Gebrauchsanweisung beigefügt wird.

5. Anwendung

() Ein Verschleierungsverfahren kann seinen vorgesehenen
Zweck nur dann erfüllen, wenn der Nutzer verantwortungs-
bewußt handelt, die Anwendung beherrscht und die Sicher-
heitsbestimmungen konsequent einhält.

(2) Zur Erhöhung der Sicherheit eines Verschleierungs-
verfahrens ist es sinnvoll, möglichst alle zu übemitteln-
den Begriffe durch Geheimeinheiten zu ersetzen. Bei Über-
mittlung vom Mischtexten ist unbedingt zu beachten, daß
die offen übermittelten Texteile kein Rückschlüsse auf
die konkrete Bedeutung der benutzen Geheimeinheiten zu-
lassen.

                   - 30 -

(3) Folgende Informationen sind grundsätzlich verschleiert
zu übermitteln:
- Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
- taktische und operative Begriffe,
- Dienststellen, Einheiten, Objekte,
- Zahlen- und Zeitangaben,
- Orts- und Geländeangaben.

(4) Geheimzuhaltende Angaben übe Personen (Name, Ge-
burtsdaten, Anschriften u. ä.) dürfen weder offen noch
verschleiert übermittelt werden.
Die BuZ 490 ist für die Übermittlung derartiger Angaben
nach Bestätigung spezieller Einsatzbedingungen durch die
Abteilung XI des MfS zugelassen.

- 31 - VVS MfS-o020-XI/379/86  
ArtTypPhrasen-
felder
Phrasen-
vorrat
Mindestbelegungfestgelegter
Schlüsselmitteltyp
Sprechtafel355a13 x 13168vierfach559
Sprechtafel355b13 x 26338zweifach559
Sprechtafel35710 x 10100einfach438
Sprechtafel4124 x 832einfach412
Sprechtafel413a13 x 226einfach559
Sprechtafel413b18 x 236einfach655
Sprechtafel
mit Zahlentafel
470a13 x 7
10 (zi)
101zweifach559
Sprechtafel
mit Zahlentafel
470b13 x 10
10 (Zi)
140zweifach559
Zahlentafel3551010zwölffach355 II
Zahlentafel3571010sechsfach438
Buchstabier-
und Zahlen-
tafel (BuZ)
490 Buchstaben
A - Z, Um-
laute, Bin-
destrich,
30 ziffern
(0 - 9)
vierfach 

Anlage 2           - 33 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

                 V o r s c h r i f t
             zur Nutzung von Tarnverfahren

                   - 34 -

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1.     Grundsätze

2.     Einschätzungen

3.     Aufbau des Phrasenheftes un der Schlüsselmittel
3.1.   Aufbau des Phrasenheftes
3.2.   Aufbau des Schlüsselmittel

4.     Herstellung von Tarntafeln

5.     Handhabung
5.1.   Einstellung des gültigen Schlüssels
5.2.   Tarnen
5.3.   Enttarnen

                  - 35 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

1. Grundsätze

(1) Der Einsatz von Tarnverfahren zur Geheimhaltung von
Informationen bei der Übertragung über technische Nach-
richtenmitttel gewährleistet eine geringe Sicherheit.

(2) Im MfS kommen die Tarntafeltypen 308 und 750 zum Eins-
satz. Beide Typen unterscheiden sich im Format.

(3) Zu einem Tarnverfahren gehören folgende Bestandteile:

- Phrasenheft (Tarntafel),
- Schlüsselmittel (Schlüsselgruppentafel und 2 Tarn-
  streifen),
- Gebrauchsanweisung,
- Tarntafelhülle.

(4) Die Dauer der Gültigkeit eines Schlüssels beträgt
4 Stunden.

(5) Beim Einsatz eines Tarnverfahrens ist die Teilchif-
frierung verboten. Alle Klartextelemente sind vollständig
zu tarnen.

(6) das beim Tarnen bzw. Enttarnen von Nachrichten ent-
stehende Zwischenmaterial ist Chiffriermaterial und als
solches gemäß Ziffer 2.6. der Arbeitsordnung zu behan-
deln.

(7) Der kombinierte Einsatz von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.

(8) Tarnverfahren bieten die Möglichkeit des allgemeinen
Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.

                  - 35 -

(9) Tarntafeln und die dazugehörigen Schlüsselmittel
werden durch die Abteilung XI des MfS entsprechend der
Planung der Diensteinheiten hergestellt.

(10) Tarntafeln und Schlüsselmittel sind VVS-Dokumente
und werden als solche gekennzeichnet.

2. Einsatzbedingungen

(1) Der Einsatz eines Tarnverfahrens ist unter folgenden
Bedingungen zulässig:

- Die operative Bedeutung des Nachrichteninhaltes muß
  nach höchstens 4 Stunden hinfällig sein.
- Ein Spruch darf nicht mehr als 50 Tarngruppen ent-
halten.

(2) Vor Einführung einer Tarntafel sind die Nutzer durch
die Leitstelle umfassend und gründlich in die Sicherheits-
bestimmungen und in die Handhabung der Tarntafel akten-
kundig einzuweisen.

3. Aufbau des Phrasenheftes und der Schlüsselmittel

3.1. Aufbau des Phrasenheftes

(1) Ein Phrasenheft besteht aus 25 Komplexen, denen die
Komplexzahlen von 1 bis 25 zugeordnet sind. Jeder Komplex
ist in 25 Zeilen (gekennzeichnet durch die Zeilenzahl
1 bis 25) und 4 Spalten (gekennzeichnet durch die Spalten-
buchstaben A, B, C und D) geteilt. In den Feldern, die
durch Zeilenzahlen und Spaltenbuchstaben beschrieben
werden, stehen die Phrasen.

(2) Das Phrasenheft enthält weiterhin die Gebrauchsan-
weisung, eine Übersicht für das schnelle Auffinden von

                  - 37 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

Zahlen, Uhrzeiten, Satzzeichen u. ä., gegebenenfalls auch
eine Übersicht über die Anordnung von Spezialteilen.

3.2. Aufbau der Schlüsselmittel

(1) Die Schlüsselgruppentafel enthält 31 Tages- und
2 Reserveschlüssel.
Ein Tagesschlüssel besteht aus 6 Schlüsselgruppen
(Spalten A bis F) mit einer Gültigkeit von 4 Stunden.
Die Schlüsselgruppen (Ziffernbigramme) dienen zum Ein-
stellen der Tarnstreifen.

(2) Die Tarnstreifen bestehen aus jeweils 5 Tabellen,
die von 0 bis 9 nummeriert sind.
Jede Tabelle enthält 100 Tarngruppen in 25 Zeilen und
4 Spalten.
Die Kennzeichnung der Zeilen und Spalten einer Tabelle
entspricht den Bezeichnungen der Komplexe, Zeilen und
Spalten des Phrasenheftes.

4. Herstellung von Tarntafeln

(1) Die Herstellung einer Tarntafel durch die Abteilung XI
des MfS bedarf der Planung und einer schriftlichen Auf-
tragserteilung durch die betreffende Diensteinheit.
Dieser Antrag muß folgendes enthalten:

- Typ der Tarntafel;
- Titel und VS-Kennzeichnung der Tarntafel
  (VVS-Nr. des Anwendungsbereiches);
- Auflagenhöhe der Tarntafel und Schlüsselmittel;
- gewünschter Fertigungstermin bzw. geplanter Termin
  des Einsatzes;
- als Anlage den lexographisch bzw. nach Sachgebieten
  geordneten Phrasenbestand (einschließlich der Ziffern,
  Zahlen, Uhrzeiten und Satzzeichen, die unsystematisch

                  - 38 -

  in den Phrasenbestand einzuordnen sind). Für das Manu-
  skript des Phrasenbestandes kann die Abteilung XI den
  Diensteinheiten Vordrucke zur Verfügung stellen.

(2) Vor der Auftragserteilung ist eine mündliche Konsul-
tation zwischen dem Verantwortlichen der jeweiligen
Diensteinheit und der Abteilung XI zweckmäßig.

(3) Die auftraggebende Diensteinheit ist für die Autoren-
korrektur des Druckmanuskriptes der Tarntafel verantwort-
lich.

5. Handhabung

5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels

(1) Die Einstellung des Schlüssels erfolgt entsprechend
der gültigen Schlüsselgruppe der Schlüsselgruppentafel.
Die gültige Schlüsselgruppe wird durch das Tagesdatum
und die Uhrzeit bestimmt.

                  - 39 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

Beispiel:

Typ 308

Datum: 16. Oktober Uhrzeit: 06:00 gültige Schlüssel- gruppe: 39 (2) Die erste Ziffer der Schlüsselgruppe bestimmt die Einstellung des linken Tarnstreifens, die zweite Ziffer die des rechten. Die Tarnstreifen sind entsprechend zu falten und in die Taschen der Tarntafelhülle zu stecken.

                  - 40 -

Typ 308

5.2. Tarnen (1) Eine Tarngruppe besteht aus 2 Ziffernbigrammen. Das 1. Ziffernbigramm entspricht einem der 4 Ziffernbigramme des linken Tarnstreifens, dessen Zeilenzahl mit der Komplexzahl, in dem die zu tarnende Phrase steht, über- einstimmt. Das Zweite Ziffernbigramm der Tarngruppe entspricht dem Ziffernbigramm des rechten Tarnstreifens, dessen Zeilen- zahl und Spaltenbuchstabe mit der Beschreibung der Phrase durch Zeilenzahl und Spaltenbuchstabe übereinstimmen.

                  - 41 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

Beispiel:

SAPAD-71 Beispiel 308
Klartext: Aktion abbrechen
Tarntext: 24 11 77 70

                  - 42 -

(2)Bei mehrmaligem Tarnen gleicher Phrasen innerhalb
der Gültigkeit eines Schlüssels ist die unsystematische
Auswahl unter den möglichen Ziffernbigrammen der Tarn-
steigen zu beachten.

5.3. Enttarnen

Zum Enttarnen wird das erste Ziffernbigramm der Tarngruppe
im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl im Tarn-
streifen bestimmt den Komplex, auf dem die Phrase sich be-
findet.
Das zweite Ziffernbigramm wird im rechten Tarnstreifen
aufgesucht. Die Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieses
Ziffernbigrammes bestimmen den Platz der Phrase innerhalb
des Komplexes.

                  - 43 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86
Anlage  3
                 V o r s c h r i f t

       zur Nutzung des Kartencodierverfahrens

                     SAPAD-71

                  - 44 -

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1. Grundsätze

2. Einsatzbedingungen

3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586

4. Handhabung

                  - 45 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

1. Grundsätze

81) Der Einsatz des Verfahrens SAPAD-71 erfolgt im Rahmen
der Zusammenarbeit der Organe der Diensteinheiten des MfS
und in der militärischen Ausbildung.

(2) Schlüsselmittel zur Codierung von Kartenkoordinaten
werden durch die Abteilung XI des MfS hergestellt.

(3)SAPAD-71 ist ein Verfahren zur Codierung der Karten-
koordinaten von Geländeabschnitten und -räumen.

(4) Die Übertragung codierter Kartenkoordinaten ist nur
bei verschleierten Gesprächsführung und innerhalb von
Geheimtexten durch Anwendung von Codier-, tarn- und
Verschleierungsverfahren gestattet.

(5) Beim Verfahren SAPAD-71 sind den Gitternetzlinien
des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wieder-
holende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechs-
stellige Koordinate für jedes Gitternetzquadrat ent-
steht (siehe Beispiele).
Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
quadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhr-
zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem), Dar-
über hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der
9 Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierer-
system). Ihre Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhr-
zeigerrichtung.
Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen
an die codierten Kartenkoordinaten anzufügen, so daß
diese sieben- oder achtstellig sein kann.
Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag
von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des
Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu bestimmenden
Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen.
Solche Koordinaten sind zehnstellig.

                  - 46 -

Bei den topografischen karten der Maßstäbe 1 : 200 000,
1 : 100 000 und 1 : 50 000 sind die codierten Kartenkoordi-
naten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen)
Kartenrand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte
zu erfassen.

(6) Das Öffnen der Folientaschen des Schlüsselmitteltyps 586
hat durch Lösen der durchsichtigen Plastfolie a linken
und rechten Rand zu erfolgen.
Die Tabellen sind einzeln entsprechend den Festlegungen
zum Schlüsselwechsel zu entnehmen, die undurchsichtige
Plastfolie sowie die vorhandenen heftklammern dürfen
nicht beschädigt bzw. entfernt werden.

(7) Die Dauer der Gültigkeit einer Codierung beträgt
einen Monat. Es dürfen nur die jeweils gültigen Tabellen
aus dem heft entnommen werden.

2. Einsatzbedingungen

(1) Das Verfahren SAPAD-71 kann für topografische Karten
in den Maßstäben 1: 500 000, 1 : 200 000, 1 : 100 000
und 1 : 50 000 eingesetzt werden.

(2) Es besteht die Möglichkeit, Kartenkoordinaten des maß-
stabes 1 : 25 000 mit dem Schlüsselmittel für den Maßstab
1 : 50 000 zu verschleiern. Dabei sind nur die Koordinaten
mit Geheimeinheiten zu versehen, die im Schlüsselmittel
1 : 50 000 vorhanden sind.

(3) Bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener Kartenmaßstäbe
mit unterschiedlicher Codierung ist vor der ersten
codierten Koordinatenbezeichnung als Geheimtext der je-
weilige Kartenmaßstab anzugeben.

                  - 47 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586

(1) Der Schlüsselmitteltyp 586 wird in Tabellenform, ver-
packt in einer Folientasche, hergestellt.

(2) Ein Exemplar einer Serie enthält je 15 Tabellen für
die Codierung des Hochwertes und des rechtswertes, die
Gebrauchsanweisung und die Tabelle für die Entnahme und
Vernichtung.
SAPAD-71 Tabelle Vernichtung

                  - 48 -

4. Handhabung

(1) Beispiel Codierung
Klarkoordinaten: Hochwert 5779     Rechtswert 3301

Codierung des Hochwertes:
SAPAD-71 Hochwert Codieren

                  - 49 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

Codierung des Rechtswertes:
SAPAD-71 Rechtswert Codieren

Codierte Kartenkoordinaten:
               Hochwert 810, Rechtswert 272

                  - 50 -

(2) Beispiel Decodierung
Geheimkoordinaten: Hochwert 265     Rechtswert 001

Decodierung des Hochwertes:
SAPAD-71 Rechtswert Deocdieren

                  - 51 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

Decodierung des Rechtswertes:
SAPAD-71 Rechtswert Deocdieren

Klarkoordinaten:
            Hochwert 6041, Rechtswert 3582

5. Buchstaben Ziffern Verfahren BuZ 490BStU*36

Deckblatt:
Deckblatt Typ 490
Chiffrier - Dechiffriertabelle
490 Chiffrierteil490-Dechffrierteil
Gültigkeit der Blätter

zur Avisierungsstelle/Speicherführung/Rechergen/RV
    Blatt 01  Januar  1986     07  Juli          1986
          02  Februar   86     08  August          86
          03  März      86     09  September       86
          04  April     86     10  Oktober         86
          05  Mai       86     11  November        86
          06  Juni      86     12  Dezember        86

Die einzelnen Blätter sind monatlich aus dem Heft
zu entnehmen (Unterschrift auf Deckblatt) und nach
Ungültigkeit monatlich zu vernichten (Unterschriften
auf Deckblatt).

Das Deckblatt ist nach Ungültigkeit aller Blatter
und deren Vernichtung an den Absender zurückzugeben.
Für das Jahr 1987 sind die Unterlagen im Dezember 1986
in Empfang zu nehmen.

Anmerkung des Autors:
Die vorliegenden Schlüsselunterlagen, für das Jahr  1986,
dürften bei Einhaltung der DV gar nicht mehr Existieren!
Vorhanden sind auch noch Unterlagen von Nov. und Dez. 1989BStU*39

6. Tarntafel Serie/Typ

PS-22, 025, 027, BEL-1 Achat, Bernstein, Budapest, Dahlie, Dora,
"E", Enzian, Granat, Grube, Kristall, Löwenzahn, Mohn, Moskau,
Peking, Ro.-1, Rose, Trapo, Trapo-2, Tulpe

Alle hier genannten Verfahren wurden ab 1970 durch die in 7.
beschriebenen Verfahren ersetzt. Die Tarntafeln sind immer schon
als dekryptierbar durch das ZCO eingestuft worden.
Maßgabe für die Benutzung der Verfahren war immer das
nur eine sofortige Aktion auf die empfangenen Signale und Kommandos
erfolgt. Die Gültigkeit der Schlüssel sind abhängig von dem
Spruchaufkommen. Maximal 12 Stunden und minimal 4 Stunden.

Sprechtafel Ro.-1BStU*309

Die Sprechtafel Ro.-1 (Rostock-1) wurde für die BVfS-,
KDfS- und OD Rostock erstellt. Sie war anzuwenden im
UKW-Sprechfunk. Die UKW Rufzeichen der BVfS lautet
"Richard" und der KDfS und OD "Polar".
Der Schlüsselwechsel für Ro.-1 war 00.00 Uhr.
Das Verfahren war ab 01.03.1983 einzusetzen.
Bei der Anwendung ist Mischtext zulässig.
Der Mischtext in in dem Lehrmaterial beschrieben.
Nichtzulässig ist die Übermittlung von Personalien.
Zur Übertragung von Peronendaten ist die Substitu-
tionstabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen
Typ 350 zu verwenden.
Die Sprechtafel wird mit den Schlüsselunterlagen
Typ 438 angewendet.
Die Sprechtafel ist mit einem Trageriemen am Mann zu tragen.
Die Sprechtafel setzte sich aus zehn Tafeln zusammen:
Tafel 1 Dienststellen, Dienststellungen,
 und Länder
Tafel 2 bis 5 Allgemeine op. Begriffe
Tafel 6 bis 7 Begriffe der milit. Ausbildung
Tafel 8 Begriffe für Personenbe-
 schreibung
Tafel 9 Zahlentafel
Tafel 0 Straßen und Objekte

Auszüge aus der Sprechtafel mit dem im Dokument ein-
getragenen letzten Schlüssel:
Tafel 1
13685
8Ab-
schnitts-
leiter
Leiter
BV

FinnlandHA IÖster-
reich

7ABVLeiter
KD

Funktio-
när

KD-
MfS

Offiziers-
hoch-
schule
5Auto-
bahn-
meisterei
Däne-
mark

GarnisonKELPB-Mit-
glied

3BELdrin-
gende
med.
Hilfe
Ge-
meind

KripoPolen
9BDVPDPRat d.
Ge-
meinde
MinisterRathaus
0BRDDRGrenz-
batail-
lon
MfSRat d.
Bezirkes

6BS-Kdo.Diplo-
mat

Grenzab-
schnitt

Nieder-
lande

Rat d.
Kreises

1BS-
Wache

DRKGrenz-
brigade
Küste
Norwe-
gen

Rat d.
Stadt

2BV MfSEHGroßbri-
tannien

NVASchwe-
den

4LeiterFrank-
reich

GÜSt.ODHSED-
BL


Tafel 9
70924
718
7
5
43
9
50
6
81
2
4

Die Phrase wird in eine dreistellige Zifferngruppe codiert.
Die erste Ziffer ist die Nummer der Tafel, die zweite Ziffer
die Schlüsselnummer der entsprechenden Zeile und die
dritte Ziffer die entsprechende Spalte.

Format:Tafel-Zeile-Spalte

       Tzs  = 1 7 5 = Tafel=1 Zeile=7 Spalte=5
       Ktxt = OHS

Beispiel: 163 185 982 449
Klartext: Diplomat Österreich 1 PKW

Tarntafel Code 081/PS, Code 082/PS-1 und PS-22
Die Tarntafeln des Personenschutzes ist gegliedert nach
den jeweiligen Standort der Diensteinheit.
1958 gab es den Code "DORA" "ROSE" "TULPE" der in
vier Codebüchern wie folgt gegliedert ist:

- Teil 1: Flug/Reiserouten
- Teil 2: größere Eisenbahnstationen
- Teil 3: alle Eisenbahnstationen und Verkehrsknoten
- Teil 4: Wörter und Wortverbindungen


1961 gab es für die Personenschutzeinheit die Tarntafeln:

- MOSKAU, - BUDAPEST, - PEKING und - GRUBE.

GRUBE ist für den Aufenthalt in der DDR genutzt worden.

Die 1250 Phrasen wurden in eine 25 x 50 Tabelle untergebracht.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel
angelegt.

1983 wurde die Tarntafel PS-22 Inkraftgesetzt.
Es ist ein Codierbuch das aus Phrasen besteht, mit Ziffern, Zahlen, Satzzeichen Uhrzeiten sowie
für Berlin und die DDR zusammengestellte Ortsbezeichnungen.
Die codierten Phrasen werden anschließend mit einem Schlüssel verschleiert.

Tarntafel Code 025, gültig bis 1957
Buchstaben und Text nach Zahlensubstitution über die Phrasentafel wie im Typ 470 beschrieben.

Tarntafel Code 027, gültig 1957 - 1959
Der Code 027 ersetzt das Verfahren Code 025, es wurden die Phrasentafeln vereinfacht bzw. verkürzt.
Das Codebuch besteht aus 2 Phrasenteilen:
- schwarze Phrasen, sind kompletten Wörtern und Begriffen,
- rote Phrasen, ermöglicht das zusammensetzen von Wörtern und Zahlen die
  nicht im schwarzen Phrasenteil enthalten sind.
Die Codierung erfolgt über die Zeilen/Spaltencodierung.
Zur Signalisation des Wechsels auf roten oder schwarzen Phrasenteil
muß ein gesondertes Signal codiert werden.
Beispiel: Ktxt.: "Sofort nach Volksbühne kommen."
Codiert:  "Sofort nach Csign. V  o  l  k  s  b  ue h  ne Csign. kommen"
Gtxt.:      "05    74   55    59 87 91 41 45 63 09 42 04 98     14"

Tarntafel BEL-1 ACHAT, LÖWENZAHN, MOHN und DAHLIE, gültig 1959 - 1968
Die Substitution erfolgt mit einer 3 teiligen Phrasentabelle:
Tabelle 1: enthält für den jeweiligen Bezirk alle Straßen -bezeichnungen, -namen.
Tabelle 2: enthält die Objektbezeichnungen.
Tabelle 3: enthält die Ortsbezeichnungen.

Z.B. im Bezirk Rostock enthält die Tabelle 1: 488,  Tabelle 2: 258, und Tabelle 3: 432 Einträge,
        für Groß-Berlin ist in der Tabelle 1: 3885, Tabelle 2: 721, und Tabelle 3: 98  Einträge verzeichnet.

Die Tarntafel ACHAT erhielt für jeden Bezirk eine andere Bezeichnung:
ACHAT A = 058, ACHAT E = 070 ACHAT H = 073, ACHAT I = 074, ACHAT L = 075, ACHAT M = 076, ACHAT N = 077, ...

Der Nachfolger der Tarntafeln MOHN und LÖWENZAHN  ist die Tarntafel VIII-1 Typ 308.
Diese wurde in einem kleinem Heft in "Rocktaschenformat" ausgegeben.

ACHAT wurde ersetzt durch die Tarntafel 308.

Tarntafel ENZIAN 319, ab 1961

Tarntafel LUX und DAHLIE
Diese Tarntafel ist in einer 10 x 10 großen Tabelle angelegt.
100 Elemente aus Buchstaben/Zahlen/Zeiten/Begriffe und Namen sind darin eingetragen.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel
angelegt. Die Schlüssel bestanden immer aus einer 2stelligen Zahl.
Das Codegram eines Begriffes ist eine 4stellige Codegruppe.
Diese Tarntafel wurde in Zigaretten Schachtelformat ausgegeben.

Tarntafel "E", ab 1958
Die Tarntafel "E" ist für die Grenztruppen herausgegeben worden.
Nachweißlich in der 6. GBr. verwendet und durch kryptologische Untersuchung
und dauernder Funküberwachung der 6. GBr. wurden die schwächen des System
ermitteln.
Die Tarntafel "E" hat das gleiche Aussehen wie die Tafeln 357-1 und 470.

Tarntafel TRAPO, ab 1960
Entwickelt für die Transportpolizei (im Volksmund auch Trapo genannt).
Bei dem Verfahren TRAPO sind Phrasen, Buchstaben, Zahlen, Ziffern,
Zeiten in Minuten und Stunden und Satzzeichen in eine 25 x 25 große
Tabelle ähnlich der TDR-84 eingetragen.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen Schlüssel
angelegt.

Tarntafel TRAPO-2, ab 1960
Die Weiterentwicklung der TRAPO.

Tarntafel BERNSTEIN, ab 1960
Die Tarntafel BERSTEIN wird in Verbindung mit den Tarntafeln TRAPO und TRAPO-2 verwendet.

Tarntafel GRUBE, Code 083 ab 1960
Der Code 083 GRUBE ist gültig für die Nachrichten-
übermittlung des Personenschutzes (PS) und dem Regierungszug der DDR.
Die Nachrichten, das Codierbuch, waren gegliedert nach:
- Stationen:    33 größere Bahnhöfe
- Wörter
  Verbindungen: 60
- Buchstaben:   32
- Ziffern:      10
- Zahlen:       60 (Minutenzahlen)
- Uhrzeiten     24 (Stunden)
- röm. Z.  22 (IV ... XXV)
- Satzzeichen:   4 (.,-?)
Der Code ist ein einstufiger Kurzcode mit 3-fach Belegung.
Zum Codieren der Gruppen wurde der Spruchschlüssel 00 verwendet.
Die Codegruppen sind 3stellige Zifferngruppen.

Tarntafel GRANAT, Code 084 ab 1960
Der Code 084 GRANAT ist gültig für alle in den MdI und BL der SED
beauftragen zur Nachrichtenübermittlung.
Er gilt in der Stufe I, normale Gefechtsbereitschaft, bei einer erhöhten Gefechtsbereitschaft tritt
die Stufe II ein und es wird der Code KRISTALL verwendet.
GRANAT besteht aus einem Handbuch von Wörtern, Begriffen, Befehlen, Meldungen und Zahlen-Ziffern.
Diese sind in entsprechende Abschnitte untergliedert.
Befehle:     1 = Abschnitt besetzt bis .. Uhrzeit.
           ...   186 = ...
Meldungen: 187 = Abriegelung durchgeführt im Abschnitt .. um .. Uhrzeit
           ...   431 = ...
Begriffe:  431 = absetzen, abgesetzt
           ...
          1012 = zum
Zahlen/Buchstaben
          1013 = A  ...
          1038 = Z
          1039 = 1  ...
          1048 = 0

Tarntafel KRISTALL, Code 084 ab 1960


7. Lehrmaterial Tarntafeln der Serie 308, 355, 357, 413a, 413b, 470BStU*37

Lehrmaterial "Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei
der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der
militärischen Ausbildung im MfS"
Ministerium für Staatssicherheit   BStU*305
Abteilung XI


                                                 Vertrauliche Verschlußsache!
                                                 VVS-MfS-020-XI/186/76

                                                 Ausf. №. 0046

             Lehrmaterial

Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
    der militärischen Ausbildung im MfS

Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI


                                                 Vertrauliche Verschlu0sache!
                                                 VVS-MfS-020-XI/186/76
                                                 315 Blatt

             Lehrmaterial

Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
    der militärischen Ausbildung im MfS

                                                 VVS-MfS-020-XI/186/76
                                                 Blatt 2

Vorliegendes Lehrmaterial wurde entsprechend der
Dienstanweisung 8/75 des Gen. Minister zur Orga-
nisierung und Durchführung der militärischen Aus-
bildung im Ministerium für Staatssicherheit er-
arbeitet.
Es basiert auf der DV 2/69 (Chiffrierordnung) des
Gen. Minister und Festlegungen auf dem Gebiet des
Chiffrierwesens, insbesondere Instruktionen der
Abteilung XI zu Tarn- und Verschleierungsver-
fahren.
Das Lehrmaterial ist bestimmt für die Ausbildung
von ausgewählten Angehörigen zu den Komplexen
Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung
von technischen Nachrichtenmittel und Herstellung
und Anwendung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
im Rahmen der militärischen Ausbildung.
Für die Ausbildung von Ausbildern sollte das
Material ungekürzt gelehrt werden, während für
die Einweisung von Nutzern bestimmter Mittel die
jeweiligen Abschnitte auszuwählen sind.
Über den Rahmen der militärischen Ausbildung
hinaus kann das Lehrmaterial für die Schulung
weiterer Nutzer von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren verwendet werden.
Das Lehrmaterial wird mit Wirkung vom 01. 06. 1976
eingeführt.

Berlin, 01. 06. 1976 gez. Birke
                          Oberst

                                                 VVS-MfS-020-XI/186/76
                                                 Blatt 3

         I n h a l t s v e r z e i c h n i s



1.    Die Gewährleistung der Geheimhaltung
      bei der Nutzung technischer Nachrich-
      tenmittel
1.1.  Die Bedeutung des Geheimnisschutzes
      im Nachrichtenwesen
1.2.  Möglichkeiten des Geheimnisschutzes
      im Sprechverkehr
1.3.  Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
      und im Sprechverkehr
2.    Einsatzprinzipien von Tarn- und Ver-
      schleierungsmitteln
2.1.  Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und
      Verschleierungsmitteln
2.2.  Vor- und Nachteile von Tarn- und Ver-
      schleierungsmitteln
2.3.  Einsatzbedingungen
3.    Handhabungen von Verschleierungsmitteln
3.1.  Allgemeines zur Anwendung
3.2.  Erläuterung der einzelnen Sprechtafel-
      typen
3.3.  Praktische Übungen im Verschleiern von
      Nachrichten
4.    Herstellung von Sprech- und Zahlen-
      tafeln
4.1.  Allgemeine Hinweise
4.2.  Erläuterung der einzelnen Arbeits-
      prozesse
5.    Handhabung von Tarntafeln
6.    Sicherheitsbestimmungen beim Umgang
      mit Tarn- und Verschleierungsmitteln
7.    Organisierung und Durchführung der
      Ausbildung von weiteren Angehörigen

Anlage 1  Schlüsselunterlagen Typ 559
Anlage 2  Schlüsselunterlagen Typ 438
Anlage 3  Schlüsselunterlagen Typ 355
Anlage 4  Schlüsselunterlagen Typ 655
Anlage 5  Schlüsselunterlagen Typ 355 II
Anlage 6  Schlüsselunterlagen Typ 357
Anlage 7  Buchstabier- und Zahlentafel 490
Anlage 8  Gebrauchsanweisung zur Buch-
          stabier- und Zahlentafel 490
Anlage 9  Muster Tarntafel 308, einschließ-   1 Ex.
          lich Tarnserie und Gebrauchsan-
          weisung
Anlage 10 Muster Sprechtafel 355 mit Ge-     15 Ex.
          brauchsanweisung auf Rückseite
Anlage 11 Muster Sprechtafel 357 mit Ge-     15 Ex.
          brauchsanwesiung auf Rückseite
Anlage 12 Sprechtafel 413a                   15 Ex.
Anlage 13 Sprechtafel 413b                   15 Ex.
Anlage 14 Sprechtafel 470                    15 Ex.
Anlage 15 Muster Zahlentafel 355             15 Ex.
Anlage 16 Muster Zahlentafel 357             15 Ex.
Anlage 17 Übungstexte                        15 Ex.
Anlage 18 Phrasenaufstellung                 15 Ex.

1.   Die Gewährleistung der Geheimhaltung bei der
     Nutzung technischer Nachrichtenmittel         

1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes im Nachrich-
     tenwesen                                     

     Im vielschichtigen System des Kampfes gegen den
     Sozialismus spielen die Versuche des Gegners, in
     den Besitz geheimer und vertraulicher Informationen
     zu gelangen, eine besondere Rolle. Es darf als be-
     kannt vorausgesetzt werden, daß der Gegner auch
     in dieser Hinsicht seine Angriffe besonders gegen
     unser Organ richtet.
     Das erfordert, daß das System zum Schutze von
     Staats- und Dienstgeheimnissen lückenlos funktioniert.
     Dazu gehört auch der sichere Schutz geheimzuhaltender
     Informationen bei der Übermittlung über technische
     Nachrichtenmittel. Es muß dem Gegner die Möglichkeit
     genommen werden, durch Auswertung offener Nachrich-
     tenverkehre auf leichte Art zu authentischen und
     aktuellen Informationen zu gelangen und diese zu
     unserem Schaden anzuwenden.
     Alle technischen Nachrichtenmittel, besonders aber
     die Funkmittel, können von der gegnerischen Auf-
     klärung und anderen unbefugten Personen abgehört
     werden.
     Das System der gegnerischen Funkaufklärung ist
     heute so umfassend aufgebaut und organisiert, daß
     es in Verbindung mit der maschinellen Rechentechnik
     und Spezialtechnik in der Lage ist, durch umfang-
     reiche Analyse- und Vergleichsarbeit aus fast jeder
     Funksendung brauchbare Schlüsse zu ziehen.
     Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit,
     die Wirksamkeit der gedeckten Truppenführung bei der
     Nutzung technischer Nachrichtenmittel auch bei der
     militärischen Ausbildung in den Organen des MfS zu
     erhöhen.
     Unter der gedeckten Truppenführung im Nachrichtenwesen
     ist ein System von Festlegungen, Regeln und Maßnahmen
     zu verstehen, das die Truppenführung beim Ausnutzen
     von Nachrichtenverbindungen geheimhält. Sie soll das
     Aufklären durch den Gegner und die Kenntnisnahme der
     Nachrichten durch unbefugte Personen verhindern oder
     weitgehend einschränken.
     Es ist entsprechenden vorhandenen Kräften und Mitteln
     zur Nachrichtenübermittlung und Nachrichtensicherung
     die größtmögliche Sicherheit für die zu übermittelnde
     Nachricht anzustreben.


1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im Sprechverkehr

     Die Sicherung geheimzuhaltender Nachrichten bei deren
     Übermittlung über technische Nachrichtenmittel wird
     durch die Anwendung entsprechender Chiffrierverfahren
     gewährleistet.
     Unter einem Chiffrierverfahren versteht man kurz gesagt
     ein System von Vorschriften, das zur Umwandlung von Klar-
     text in Geheimtext (Chiffrierung) und zur Rückverwand-
     lung von Geheimtext in Klartext (Dechiffrierung) dient.
     Die bei der Anwendung eines Chiffrierverfahrens benötigten
     speziellen und der Geheimhaltung unterliegenden mittel
     werden als Chiffriermittel bezeichnet.

     Zur Absicherung des in der militärischen Ausbildung in
     den Organen des MfS durchzuführenden Nachrichtenver-
     kehrs (Sprechverkehr) bieten sich als geeignete
     Chiffrierverfahren an:

     a) Verschleierungsverfahren

     (Anwendung von Verschleierungsmitteln, wie Sprech-
     tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln, Mitteln
     der Kartencodierung, Decknamen, Deckzahlen zum
     Zweck der Verhinderung des unmittelbaren Mitver-
     stehens durch Unbefugte)


     b) Tarnverfahren

     (Anwendung von Tarntafeln zum Zweck der Geheim-
     haltung der zu übermittelnden Nachrichten bis ca.
     4 Stunden)


     Hinweis
     Die nähere Erläuterung der einzelnen Chiffriermittel
     erfolgt in den Abschnitten 2. - 5.


     Der Geheimnisschutz im Sprechverkehr wird jedoch nicht
     schlechthin durch die Anwendung des zweckmäßigsten
     Chiffrierverfahren gewährleistet, sonder es sind
     dabei auch u. a. folgende allgemeine Prinzipien zu
     beachten:

     1. Der Absender einer Nachricht ist in vollen Umfang
        für die Sicherheit verantwortlich. Dabei ist
        einzuschätzen:

        - Zeitdauer der operativen Bedeutung der Nachricht
          und der damit erforderlichen Geheimhaltungs-
          dauer;
        - politische Bedeutung der Nachricht, deren
          operative Bedeutung zeitlich zwar begrenzt
          ist, ihre Kenntnis aber dem Gegner noch danach
          von großem Nutzen sein kann.

     2. Es ist nicht gestattet:
        - Nachrichten, die chiffriert werden oder wurden,
          offen zu übertragen;
        - beim offenen Austausch von Nachrichten Bezug darauf
          zu nehmen, daß bestimmte Nachrichten chiffriert
          wurden;
        - Chiffrierverfahren (Typen) anzuwenden, die nicht
          von der Abteilung XI des MfS genehmigt wurden;
        - ungültige Chiffriermittel zu benutzen;
        - offene Gespräche über Chiffriermittel, deren Be-
          schaffenheit und Gültigkeit sowie über Chiffrier-
          verbindungen zu führen;
        - offene Anfragen chiffriert zu beantworten.

     3. Die Übermittlung geheimzuhaltender Nachrichten über
        technische Nachrichtenmittel im Klartext ist nur
        unter folgenden Bedingungen gestattet:
        - Bei Befehlen und Weisungen verbleibt zwischen
          ihrer Erteilung und Ausführung so wenig Zeit, daß
          der Gegner keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
        - Die Nachricht besitzt eine so große Dringlichkeit,
          daß durch Anwendung von Chiffrierverfahren die
          rechtzeitige Übermittlung verzögert wurde und der
          daraus entstehende Nachteil größer wäre als durch
          Bekanntwerden der Nachricht beim Gegner.

     4. Alle Benutzer der technischen Nachrichtenmittel
        sind verpflichtet, die angewiesenen Maßnahmen der
        gedeckten Truppenführung und die entsprechenden Be-
        triebsvorschriften strikt einzuhalten und die Wahr-
        nehmung von Verletzung der Wachsamkeit und Geheim-
        haltung unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.


1.3. Gesetzmäßigkeit der deutschen Sprache und im
     Sprechverkehr                                       

     Nicht jedes Chiffrierverfahren eignet sich für die
     Absicherung bestimmter Nachrichten. Ein Verfahren
     kann nur unter Berücksichtigung des jeweiligen An-
     wendungsbereiches richtig eingeschätzt werden.
     Aus der Analyse des Nachrichtenverkehrs ergeben sich
     die Anforderungen, die an das einzusetzende Verfahren
     gestellt werden.
     An Hand dieser Anforderungen und weiterer Gesetzt-
     mäßigkeiten ist das für den betreffenden Anwendungs-
     bereich geeignete Verfahren auszuwählen.
     Ausgeprägte Gesetzmäßigkeiten ergeben sich meist
     bei der Untersuchung von Klartexten.
     So wird z. B. untersucht, in welcher Anzahl die
     einzelnen Buchstaben oder Buchstabenverbindungen
     auftreten oder welcher Buchstabe an bestimmten Stellen
     im Text steht u. a.
     In diesem Zusammenhang sei auf einige Gesetzmäßigkeiten
     der deutschen Sprache hingewiesen:

     a) Für die einzelnen Buchstaben des deutschen Alphabets
        ergibt sich ein durchschnittlicher prozentualer
        Anteil an der Gesamtbuchstabenanzahl eines Textes,
        so beträgt dieser Wert z. B. für den Buchstaben e,
        als den häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache,
        17,6; für n 10,0 und für b 1,9.
     b) Es gibt bestimmte zweistellige bzw. dreistellige
        Buchstabenverbindungen, die am häufigsten auf-
        treten, z. B. en, er oder ein, ten usw.
     c) Jeder Text besteht im Durchschnitt zu ca. 40 %
        aus Vokalen.
     d) Die 5 häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache
        ergeben ca. 50 % jedes Textes.
     e) Auf C folgt fast nur H oder K. Vor C steht oft
        S oder I.
     f) Auf Q folgt fast nur U.
     g) L, S und N ergeben die häufigsten Doppelkonsonanten.


     Mitunter können bereits bei einer geringen Klartext-
     menge die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
     deutlich in Erscheinung treten.
     In bestimmten Anwendungsbereichen können aber auch
     wesentliche Abweichungen davon auftreten.

     Bei Anwendung eines Verfahrens auf einen Klartext
     können sich Gesetzmäßigkeiten des Klartextes im Geheim-
     text widerspiegeln. In welchem Maße und in welcher
     Weise dies geschieht, hängt vom Verfahren ab. Die
     Gesetzmäßigkeiten im Geheimtext gestatten Aussagen
     über den Klartext und das benutzte Verfahren.
     Würde ein Text z. B. buchstabiert, d. h. buchstaben-
     weise in Geheimtext umgewandelt und jeder Klartext-
     buchstabe immer nur durch einen Geheimtextbuchstaben
     ersetzt werden, so könnten die im Klartext auftretenden
     Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache auch sehr deutlich
     im Geheimtext zu erkennen sein.
     In diesem Falle wurde für die übermittelte Nachricht
     nur äußerst geringe Sicherheit bestehen. Dem Gegner
     wäre es hierbei in kürzester Zeit möglich, mit einfachen
     Mitteln den Klartext und den Schlüssel zu rekonstruieren.
     Solche Verfahren zur Umwandlung von Klartext in Geheim-
     text haben deshalb keine praktische Bedeutung.

     Eine demgegenüber höhere Sicherheit für die über-
     mittelnden Nachrichten kann u. a. erreicht werden,
     wenn die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache ver-
     wischt werden, d. h. nicht ohne weiteres im Geheim-
     text erkennbar sind. Die bereits erwähnten Tarn- und
     Verschleierungsverfahren tragen dieser Forderung im
     bestimmten Maße Rechnung. Das geschieht u. a. dadurch,
     daß

     - ganze Wörter und Wortfolgen als geschlossene Ein-
       heiten (Klareinheiten) in Geheimeinheiten umgewandelt
       werden;
     - mehrere Möglichkeiten zur Umwandlung von Klareinheiten
       in Geheimeinheiten bestehen (Mehrfachbelegung);
     - Aufnahme von Buchstaben im allgemeinen bei der An-
       wendung von Sprechtafeln verboten ist und zur Ver-
       schleierung von Zahlen und Buchstaben spezielle
       Sprechtafeln in Form von Buchstabier- und Zahlentafeln
       mit entsprechend höherer Belegung verwendet werden;
     - Buchstabierung bei der Anwendung von Tarntafeln so
       gering wie möglich zu halten ist.


     Methodischer Hinweis
     An Hand der Muster sind diese Fragen zu erläutern.


     Im Aufbau von Tarn- und Verschleierungsverfahren
     müssen aber eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten erhalten
     bleiben, die sich wiederum ungünstig auf die Sicherheit
     auswirken. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit einer
     einfachen und schnellen Handhabung und aus der Unmöglich-
     keit bereits bei der Entwicklung der Mittel genau
     wissen zu können, mit welcher Häufigkeit bestimmte
     Klareinheiten auftreten werden.
     Einfluß auf die Sicherheit der geheimzuhaltenden
     Nachrichten können auch noch andere Faktoren haben,
     die sich aus dem Sprechverkehr selbst ergeben:

     1. Gesetzmäßigkeit in der Struktur der Nachrichten-
        netze und im Übermittlungsablauf der Nachrichten   

        Sie ergeben sich im wesentlichen durch die Unter-
        suchung folgender Punkte:

        - Mit wem können die einzelnen Korrespondenten
          verkehren?
        - Mit welchen Nachrichtenmitteln wird der Verkehr
          abgewickelt, und in welchem Maße werden die
          einzelnen Nachrichtenmittel benutzt?
        - Bestehen Besonderheiten in den Verkehrszeiten?
        - Welche Vorschriften bestehen für die Betriebs-
          weise des Nachrichtennetzes (Bildung der Ruf-
          zeichen u. a.)?
        - Mit welchen anderen Nachrichtennetzen besteht
          Verbindung?


     2. Gesetzmäßigkeiten im Aufbau und Inhalt der Nachrichten

        Hierbei werden folgende Punkte untersucht:

        - In welcher Anzahl werden Nachrichten in einer
          bestimmten Zeit übermittelt?
        - Welche Länge haben die Nachrichten?
        - Wie ist die Verteilung der Nachrichten auf die
          einzelnen Linien?
        - Wie sind die Nachrichten aufgebaut und gegliedert?
          (z. B. bestimmte Reihenfolge der Angaben in einer
          Beobachtungsmeldung)
        - Welchen allgemeinen Inhalt haben die Nachrichten?
          (z. B. Art der Aktionen, wie Beobachtungen,
          Sicherung von Objekten und Transporten, Märsche ...;
          dabei unterscheiden nach Erteilung von Befehlen
          und Weisungen und nach Vollzugsmeldungen an
          Vorgesetzte)
        - In welcher Anzahl treten bestimmte Angaben in
          den Nachrichten auf?
          (z. B. Einheitsbezeichnungen, Dienststellungen,
          Objektbezeichnungen, PKW-Typen)


     Bei den in diesem Lehrgang zu behandelnden Verfahren
     nimmt die Sicherheit mit steigender zu übermittelnder
     Textmenge ab, weil dadurch dem Gegner mehr Vergleichs-
     material geboten wird. Deshalb sollte der Grundsatz
     gelten:

     Soviel wie notwendig, so wenig wie möglich Informationen
     übermitteln!


2.   Einsatzprinzipien von Tarn- und Verschleierungsmitteln

2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und Verschleierungs-
     mitteln                                                 

     Unter Tarnmitteln sind insbesondere Tarntafeln und
     unter Verschleierungsmitteln insbesondere Sprechtafeln
     zu verstehen.
     Tarntafeln und Sprechtafeln sind Chiffriermittel in
     Tafelform, bei denen die Phrasen in den durch Zeilen
     und Spalten gebildeten Feldern von Tafeln stehen und
     die Geheimeinheiten (die für eine Phrase zu übermittelnden
     Buchstaben- oder Zifferngruppen) durch die Verbindung
     der Tafel-, Zeilen- und Spaltenbezeichnungen gebildet werden.


     Methodischer Hinweis

     An Hand der Muster erläutern.


     Tarntafeln

     Es gibt die Tarntafeltypen 307 und 308, die sich jedoch
     nur im Format voneinander unterscheiden. Der Typ 307
     hat Meldetaschenformat, während der Type 308 im Rock-
     taschenformat hergestellt wird. Tarntafeln habe die
     Form eines Heftes. Beim Tarnen wird der Klartext voll-
     ständig in Geheimtext (Tarntext) umgewandelt.

     Beispiel:

     Klartext:  Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
     Tarntext:    4827   1390        5634             9200

     Gegenüber manuellen Schlüsselverfahren (das sind
     Chiffrierverfahren, die eine Geheimhaltung für
     mehrere Tage bis unbegrenzte Zeit gewährleisten)
     beiten Tarntafeln im allgemeinen den Vorteil größerer
     Chiffriergeschwindigkeit und einfacherer Anwendbar-
     keit unter einsatzmäßigen Bedingungen.


     Verschleierungsmittel

     Es wurde eine Reihe von Sprechtafeltypen entwickelt,
     von denen einige in diesem Lehrgang behandelt werden.


     Hinweis
     Die Anwendung von Sprechtafeltypen, die von der
     Abteilung XI des MfS (Zentrales Chiffrierorgan)
     nicht genehmigt sind, ist verboten.

     Sprechtafeln werden in der Regel in Tafelform herge-
     stellt; das Format wird den konkreten Anwendungsbe-
     dingungen angepaßt.
     Durch den einfachen, übersichtlichen und handlichen
     Aufbau ermöglichen Sprechtafeln eine flüssige und
     fehlerfreie unmittelbare verschleierte Gesprächs-
     führung.
     (Beim Verschleiern rasches Auffinden gesuchter
     Begriffe und unmittelbares Ablesen der zugeordneten
     Geheimeinheiten, beim Entschleiern rasches Auffinden
     übermittelter Geheimeinheiten und unmittelbares
     Ablesen der zugehörigen Phrasen)
     Bei der Verschleierung werden nur die geheimzu-
     haltenden Begriffe in Geheimeinheiten umgewandelt.
     Es entsteht Mischtext (Klartextteile und Geheim-
     einheiten innerhalb des zu übermittelnden Textes).


     Beispiel:

     Klartext:  Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
     Mischtext:    CK    melden        HP         gewährleisten


2.2. Vor und Nachteile von Tarn- und Verschleierungs-
     mitteln                                      

     In der nachstehenden Gegenüberstellung sollen Vor- und
     Nachteile von Tarn- und Verschleierungsmitteln ver-
     deutlicht werden, um eine Entscheidung für den Einsatz
     des zweckmäßigen Mittels zu erleichtern.
MerkmaleTarntafelnSprechtafeln
1.Sicherheitca. 4 Stundennur Verhinderung
des unmittelbaren
Mitverstehens durch
Unbefugte
2.maximaler
Phrasenbestand
3 Varianten:
625, 1250, 2500
Phrasen
bis ca. 200 Phrasen,
je nach gewählten
Typ
3.Inhalt des
Phrasenver-
zeichnisses
Buchstaben, Silbe,
Ziffern, Zahlen,
Uhrzeiten,Satz-
zeichen
Wörter, Wortfolgen
für Buchstaben und
Zahlen nur spezielle
Buchstabier- und
Zahlentafeln
4.Notwendigkeit
der Anpassung
des Nachrich-
teninhalts an
den Phrasen-
bestand
in vollem Maße
notwendig, da
- kein Mischtext
  zugelassen
  (nur Tarntext)
- Buchstabierungen
  möglichst gering
   zu halten sind
nur hinsichtlich der
geheimzuhaltenden Be-
griffe notwendig, da
Mischtext zugelassen
- Buchstabierungen
   nicht gestattet
5.Notwendigkeit
von schrift-
lichen Auf-
zeichnungen
bei Anwendung
im allgemeinen
ja
nein
6.Beschaffenheit
der Geheimein-
heiten
4stellige Ziffern-
gruppen
in der Regel
2stellige
Gruppen (Buch-
staben oder
Ziffern)
7.ZeitfaktorTarnen ist zeitaufwendiger als
Verschleiern, daTarntafeln
größeren Phrasenbestand und in
Heftform(blättern!)
8.Format, FormTyp 307
(Meldetaschenfor-
mat)

Typ308
(Rocktaschenfor-
mat)
Heftform
Format je nach
Anwendungsbe-
dingungen fest-
legbar

meist Tafelform

     Die bei Tarn- und Sprechtafeln erreichbare Sicher-
     heit ist in besonderem Maße von Handhabung, Nachrich-
     tenaufbau, Nachrichtendichte, Schlüsselaufbau,
     Schlüsselwechsel, Nachrichtenmitteln abhängig.
     Deshalb ist die strikte Einhaltung aller speziellen
     Anwendungsvorschriften und der geforderten An-
     wendungsbedinungen bei diesen Mitteln notwendig.


2.3. Einsatzbedingungen

     Bei der Auswahl eines Verfahrens für einen bestimmten
     Anwendungsbereich und seiner Anwendung in diesem sind
     viele Faktoren zu beachten, z. B. Beschaffenheit und
     erforderliche Sicherheit der Nachrichten, Nachrich-
     tendichte, Nachrichtenmittel, Anzahl der Korre-
     spondenten, Art ihres Einsatzes, Arbeitsbedingungen
     und nicht zuletzt die Qualifikation und Verläßlichkeit
     der für diese Arbeit - in unserem Falle das Tarnen
     oder Verschleiern - ausgewählten Mitarbeiter.


     Die Anwendung von Tarntafeln ist zweckmäßig

     1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
        Nachrichteninhaltes:

        a) operative Bedeutung im allgemeinen nicht mehr
           als 4 Stunden (also: keine Übermittlung einzu-
           leitender Maßnahmen, die erst 24 Stunden später
           wirksam werden),
        b) im wesentlichen Gleichförmigkeit (aber nicht
           stereotyp) und geringer Umfang der Nachrichten
           (1 Spruch maximal 50 Tarngruppen).

     2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
        bereiches an das Verfahren:

        a) hohe Chiffriergeschwindigkeit gegenüber manuellen
           Schlüsselverfahren,
        b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
           Anzahl der Benutzer,
        c) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
        d) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
        e) leichte Transportierbarkeit,
        e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen,


        Über diese Bedingungen hinaus muß nochmals betont
        werden, daß Tarntafeln immer anhängig vom Anwendungs-
        bereich sind, da der Phrasenbestand auf Grund der
        Analyse des Nachrichteninhalts ausgewählt wird.
        Das bedeutet, daß der Phrasenbestand einer Tarn-
        tafel, die für den Einsatz während einer militärischen
        Ausbildung vorgesehen ist, auch dem Inhalt der dabei
        zu übermittelnden Nachrichten entsprechen muß. Da die
        Art und das Ziel der Ausbildung vorher bekannt sind,
        kann auch eine entsprechende Phrasenauswahl erfolgen.


        Der Einsatz von Verschleierungsmitteln ist zweckmäßig

        1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
           Nachrichteninhaltes:

           Bei Funkübermittlung ist die Verschleierung nur dann
           zugelassen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig
           zutreffen:

           a) Die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß dem
              Gegner keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
           c) Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach
              der Übermittlung keine wesentlichen Kenntnisse
              mehr.

          Bei Drahtübermittlung über nicht abhörsichere
          Leitungen ist die Verschleierung dann zugelassen,
          wenn eine der beiden genannten Bedingungen zu-
          trifft.
          Von diesen Bedingungen darf nur abgewichen werden,
          wenn durch ihre Einhaltung die rechtzeitige Über-
          mittlung verhindert würde und der daraus ent-
          stehende Nachteil größer wäre als durch Bekannt-
          werden der Nachricht beim Gegner.

          2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
             bereiches:

             a) Notwendigkeit der unmittelbaren verschleierten
                Gesprächsführung (höhere Chiffriergeschwindigkeit
                als bei Tarntafeln),
             b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
                Anzahl der Benutzer,
             c) leichte Erlernbarkeit und einfachste Handhabung,
             d) leichte Transportierbarkeit und der Möglichkeit
                der Gestaltung des Formats entsprechend speziellen
                Anwendungsbedingungen,
             e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen.
             f) Voraussetzungen für Herstellung sind gegeben.


3.   Handhabung von Verschleierungsmitteln

3.1. Allgemeines zur Anwendung

     Bei der Verschleierung werden nur die geheimzuhaltenden
     Begriffe durch Geheimeinheiten ersetzt. Der übrige
     Text wird offen übermittelt. Der offene Text darf
     jedoch keine Schlüsse auf die konkrete Bedeutung der
     benutzten Geheimeinheiten zulassen. D. h.: Der mit-
     hörende Gegner kann zwar nicht daran gehindert werden,
     aus dem Zusammenhang zu erkennen, daß sich hinter
     einer bestimmten Geheimeinheit die Bezeichnung eines
     Vorkommnisses, eine Zeit- oder Ortsangabe verbirgt,
     aber er soll nicht erkennen, um welches Vorkommnis,
     welche Zeit- oder Ortsangabe es sich handelt.

     Beispiel:

     Melden Sie Standort der Funkwagen und gewährleisten
     Sie verstärkte Personenkontrolle.


     Die in dem Beispiel unterschrichenen Klartextteile
     werden durch Geheimeinheiten ersetzt. Die übrigen
     Klartextteile werden offen übermittelt.
     Zu verschleiern sind in der Regel:

     - Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
       sonstige taktische oder operative Begriffe;
     - Dienststellen, Einheiten (Decknamen, Deckzahlen);
     - Dienststellungen, Funktionen (Decknamen, Deckzahlen);
     - Zahlen- und Zeitangaben;
     - Orts- und Geländeangaben (codierte Kartenkoordinaten).


     Offen zu übermitteln sind im allgemeinen solche
     Angaben, deren Kenntnis beim Gegner vorausgesetzt
     werden muß und deren Verschleierung ihm demzufolge
     zum sofortigen Einbruch in das Mittel verhelfen
     würde.
     Geheimzuhaltende Angaben über Personen wie Namen,
     Geburtsdaten oder Anschriften dürfen in der Regel
     weder offen noch verschleiert übermittelt werden.
     Die Verschleierung ist nur über abhörsichere Leitungen
     zulässig, um das unmittelbare Mitverstehen durch
     Nachrichtenpersonal zu verhindern.
     Für jeden Anwendungsbereich ist daher festzulegen:

     - welche Angaben zu verschleiern sind,
     - welche Angaben offen zu übermitteln sind.

     Die Verschleierung ist nach Möglichkeit durch die
     Umschreibung zu ergänzen. bei der Umschreibung
     wird auf Dinge, die beiden Gesprächspartnern bekannt
     sind, z. B. durch vorangegangene Absprachen, in
     einer solchen Weisung Bezug genommen, daß mithörende
     dritte Personen den konkreten Inhalt nicht erfassen
     können.
     Hinsichtlich des Schlüsselwechsel gelten bei Sprech-
     tafeln die folgenden Festlegungen:
     In der Regel wird Zeitschlüssel angewandt, um während
     der Anwendung den mit dem Schlüsselwechsel verbundenen
     Zeitverlust zu vermeiden.
     Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von
     Nachrichtendichte,Nachrichteninhalt, benutzten
     Nachrichtenmitteln und sonstigen speziellen Bedingungen
     des jeweiligen Anwendungsbereiches.
     Der Schlüsselwechsel der Sprechtafel soll mit dem
     Wechsel der gleichzeitig benutzten anderen Ver-
     schleierungsmittel und der Funkunterlagen erfolgen.

     Der Schlüssel der Sprechtafel ist zu wechseln, wenn
     einer der folgenden Fälle eintritt:

     a) Beginn eines Einsatzes oder einer Übung;
     b) seit dem ersten Gebrauch sind höchstens 24 Stunden
        vergangen;
     c) Kompromittierung des Schlüssels;
     d) besondere Anweisung.

     Die Vorschriften hinsichtlich des Schlüsselwechsels
     sind strikt einzuhalten, damit die entsprechende
     Sicherheit für die Nachrichten gewährleistet ist.

     Eine Sprechtafel kann ihren Zweck nur dann erfüllen,
     wenn der Benutzer verantwortungsbewußt handelt und
     die Anwendung beherrscht.
     Dazu ist u.a. auch die Anwendung des Telegrammstils,
     besonders aber des Codestils eine wesentliche Voraus-
     setzung.
     Spruchstil ist die sprachliche Darstellung oder Aus-
     drucksweise. Man unterscheidet drei Hauptarten des
     Stils: den persönlichen Stil, den Wirkungsstil und
     den Sachstil.
     Wir wollen hier nur auf den Sachstil eingehen. Bei
     ihm geht es in erster Linie um die Darstellung eines
     Sachverhaltes, wobei die Person des Verfassers und
     die Person des Empfängers im Hintergrund bleiben.
     Sachlichkeit, Klarheit und Kürze sind seine hervor-
     tretende Merkmale.
     Telegramm- und Codestil sind besondere Formen des
     Sachstils.
     Unter Telegrammstil wird eine Ausdrucksweise verstanden,
     die jedes überflüssige Wort vermeidet.
     Die Anwendung des Telegrammstils dient der besseren
     Ausnutzung der technischen Nachrichtenmittel, der
     Entlastung der Nachrichtenkräfte und der Beschleunigung
     der Übermittlung. Diese Tatsachen gewinnen insbesondere
     bei der Durchführung militärischer Aufgaben (so auch
     bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
     Rahmen der militärischen Ausbildung) an Bedeutung.
     Bei geheimzuhaltenden Nachrichten, die vor dem Ab-
     gang chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert
     werden müssen, ergibt sich durch Anwendung des
     Telegrammstils eine dreifacher Vorteil:
     der gekürzte Text kann schneller chiffriert, schneller
     übermittelt und schneller dechiffriert werden.
     Der Inhalt des ursprünglichen Textes muß jedoch richtig,
     klar und unmißverständlich wiedergegeben werden, d. h.
     der Sinn des Textes muß erhalten bleiben. Deshalb ist
     stets zu beachten: Klarheit geht vor Kürze!

     Unter Codestil versteht man die Ausdrucksweise, die es
     gestattet, den Inhalt einer Nachricht mit der geringst-
     möglichen Anzahl von Geheimeinheiten (Buchstaben- oder
     Zifferngruppen) einer bestimmten Tarn- bzw. Sprechtafel
     wiederzugeben.
     Codestil und Telegrammstil haben gemeinsame Merkmale.
     Bei beiden werden die sprachlichen Ausdrucksmöglich-
     keiten eingeengt und dem obersten Prinzip äußerster
     Kürze untergeordnet. Aber der Codestil weist gegenüber
     dem Telegrammstil gewisse Besonderheiten auf:

     1. Die Übertragung eines Klartextes in Codestil ist nur
        unter Anwendung einer bestimmten Tarn- oder Sprechtafel
        möglich.

     Die Anpassung des Klartextes an den vorhandenen Phrasen-
     bestand geschieht gleichzeitig unter Weglassung aller
     entbehrlichen Klartextteile.

     2. Beim Codestil sind die Ausdrucksmöglichkeiten auf
        die in den Tarn- bzw. Sprechtafel enthaltenen
        Phrasen beschränkt.

     I Telegrammstil ist es oft möglich, zwischen
     mehreren Ausrücken zu wählen. Dagegen enthalten Tarn- und
     Sprechtafeln die in dem betreffenden Anwendungs-
     bereich häufiger vorkommenden Wörter und Wortfolgen.
     Von ausschlaggebender Bedeutung ist deshalb die Aus-
     wahl der richtigen Phrasen für den vorgesehenen An-
     wendungsbereich.
     Würde das nicht beachtet, dann müßten bei Tarntafeln
     unnötige Buchstabierungen vorgenommen werden. Da bei
     Sprechtafeln keine Buchstabierungen zugelassen sind,
     wäre es hierbei notwendig, fehlende Begriffe offen
     zu übermitteln, was wiederum die Geheimhaltung dieser
     Begriffe gefährden würde.
     Die für die Umwandlung eines Klartextes benötigten
     Codegruppen sind von der richtigen Anwendung des
     Codestils und vom Phrasenbestand des angewandten
     Verfahrens abhängig.

     Beispiel:

     Die Klartexte 1 und 2 werden mit den Tarntafeln
     A und B getarnt.

     Tarntafel A (bestimmt für einen Bereich mit
                 Sicherungsaufgaben auf Autobahnen)
     Tarntafel B (bestimmt für einen Bereich mit
                 Sicherungsaufgaben im Küstengebiet)

     KT 1: Autobahnauffahrt passiert.
     KT 2: Schwedischer Zerstörer beobachtet.

            Tarntafel A          Tarntafel B
     KT 1: /Autobahnauffahrt/   /Au/t/o/bahn/
           /passiert/           /auf/fa/h/rt/
                                /passiert/
           (2 Gruppen)          (10 Gruppen)

     KT 2: /Sch/w/e/d/isch/     /Schwedisch/Zerstörer/
           /Zer/st/ö/rer/       /beobachtet/
           /beobachtet/
           (10 Gruppen)         (3 Gruppen)


     3. Der Codestil verzichtet in noch stärkeren Maße als
        der Telegrammstil auf die Wiedergabe unwesentlicher
        Bedeutungsunterschiede und ist bestrebt, den vor-
        handenen Phrasenbestand so vielseitig wie möglich
        zu verwenden.

     Die deutsche Sprache ist in der Auswahl der Begriffe
     sehr vielseitig und enthält auch oft überflüssige,
     sogenannte Füllwörter.
     Da die Aufnahme von Wortphrasen z. B. in eine Sprech-
     tafel nur begrenzt möglich ist, gilt es vorher genau
     zu überlegen, daß der vorhandene Phrasenbestand viel-
     seitiger verwendbar ist. Gleichzeitig muß jedoch beachtet
     werden, daß keine Sinnentstellungen durch Weglassung
     vermutlich entbehrlicher Wörter oder Verwendung
     von Synonymen entstehen. Synonyme sind z. B.:

               Lage-Situation-Stand
               Standort-Position
               beenden-einstellen-abschließen

     Beispiel für Textkürzung:

     Die Beobachtung des Objektes kann wieder eingestellt
     werden. Verbleiben Sie an ihrem jetzigen Standort
     und erwarten Sie dort neue Anweisungen.

     gekürzter Text:

     Beobachtung Objekt einstellen. Am Standort ver-
     bleiben neue Anweisung erwarten.

     Ersetzung nicht vorhandener flektierter Formen

     Die Beschränkung der flektierten Formen und die
     Verwendung der vorhandenen Formen als Synonyme für
     die nicht vorhandenen ist ein besonderes Merkmal
     des Codestils.
     Die Praxis beweist, daß viele Wortformen miteinander
     austauschbar sind, ohne daß Mißverständnisse ent-
     stehen.

    Beispiel:

     Das Substantiv "Hindernis" kann bedeuten:

                   Hindernisses
                   Hindernisse
                   Hindernissen

    Beispiel:

     Das Adjektiv "technisch" kann bedeuten:

                   technischer
                   technischen
                   technischem
                   technisches
                   technische

    Beispiel:

     Das Pronomen "sein" kann bedeuten:

                   seiner
                   seinen
                   seinem
                   seines
                   seine

    Beispiel:

     Das unbestimmte Numerale "kein" kann bedeuten:

                   keiner
                   keinen
                   keinem
                   keines
                   keine

    Beispiel:

     das Infinitiv des Verbs "sichern" kann bedeuten:

                   zu sichern
                      sichere
                      sicherst
                      sichert
                      sichernder
                      sichernden
                      sicherndem
                      sicherndes
                      sichernde

     Beispiel:

     Das Perfektpartizip "gesichert" kann bedeuten:

                     sicherte
                     sichertest
                     sicherten
                     sichertet
                     haben gesichert
                     hatten gesichert usw.
                     gesicherter
                     gesicherten
                     gesichertem
                     gesichertes
                     gesicherte


     Zusammenziehung getrennter Verben

     Zusammengesetzte Verben, die in bestimmten Zeit-
     formen getrennt werden, werden im Codestil zusammen-
     gezogen, um Codegruppen einzusparen, die vorhandenen
     Phrasen möglichst vielseitig verwenden zu können, ihr
     Aufsuchen zu erleichtern und die Unterbrechung von
     Wortverbindungen zu vermeiden.

    Beispiel:

     Klartext:     Brechen Sie die Beobachtung ab

     Textform für
     Übermittlung: Beobachtung abbrechen

     Bei der Zusammenziehung getrennter Verben ist be-
     sonders darauf zu achten, daß keine Sinnentstellungen
     auftreten.
     Um den Sinn eindeutig wiederzugeben, muß eine Wort-
     umstellung vorgenommen werden. Dies erfordert zwar
     etwas Beweglichkeit im sprachlichen Ausdruck, er-
     möglicht aber eine entsprechende Einsparung von Code-
     gruppen.

     Gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten

     Die gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten
     ist ein weiteres Mittel, das den Codestil vom Tele-
     grammstil unterscheidet.

    Beispiel:

     Die Phrase Spreng-en/-ung kann benutzt werden als

                Spreng-  (für Zusammensetzungen, wie Spreng-
                         trupp, Sprengkommando)
                sprengen
                Sprengung

    Beispiel:

     Die Phrase Frankreich kann benutzt werden als

                Frankreich
                Frankreichs
                Franzose
                Franzosen
                Franzosem
                französisch
                französischer
                französischen
                französischem
                französisches
                französiche

   Beispiel:

    Die Phrase Bereit-schaft kann benutzt werden als

               bereit
               bereiter
               bereiten
               bereitem
               bereites
               bereite
               Bereitschaft
               Bereitschafen (Plural, wenn dies aus Text-
                             zusammenhang hervorgeht, an-
                             sonsten muß dies entsprechend
                             verdeutlicht werden durch In-
                             zufügen weiterer Textteile)

     4. Der Klartext ist beim Codestil nicht unbedingt
        so knapp wie möglich abgefaßt.

     Bei manchen Verfahren sind die Phrasen nicht im
     Telegrammstil, sondern im Normalstil abgefaßt. Die
     Verkürzung ergibt sich erst durch die Umwandlung
     in Geheimeinheiten.

    Beispiel:

     Klartext:      "Ich bitte um Verstärkung"
     Telegrammstil: "Bitte Verstärkung"

                    Im Phrasenbestand ist "Bitte" nicht
                    enthalten, aber "ich bitte um". in
                    diesem Fall entspricht die ursprüng-
                    liche Fassung dem Codestil.

     Die Beherrschung der Mittel des Telegrammstils ist
     also für die richtige Anwendung des Codestils
     Voraussetzung, da dieser sich weitgehend der gleichen
     Mittel bedient, teils allerdings in anderer Weise.

     Die hier für die Handhabung von Verschleierungs-
     mitteln gegebenen Hinweise hinsichtlich der An-
     wendung des Codestils treffen prinzipiell für Tarn-
     und Verschleierungsmittel zu.
     Für die Benutzer kommt es darauf an, sich in der
     Anwendung des Telegramm- und Codestils so zu qualifizieren,
     daß die schnelle und den Vorschriften entsprechende
     Bearbeitung der Sprüche garantiert ist.


3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafeltypen (an Hand
     der Muster)                                          

     In diesem Abschnitt werden einige der von der Ab-
     teilung XI genehmigte Typen von Sprechtafeln, Zahlen-
     tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln sowie ein Mittel
     zur Verschleierung von Kartenkoordinaten behandelt.
     Die einzelnen Typen unterscheiden sich nur durch die
     unterschiedliche mögliche Anzahl der aufzunehmenden
     Phrasen, deren Anordnung sowie die Art der
     Geheimeinheiten (Buchstaben oder Ziffern).


     Type 355

     Beim Typ 355 unterscheiden wir zwei Grundformen:

     a) Sprechtafeln mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
        13 Spalten, so daß sich maximal 169 Phrasen-
        stellen (oder Phrasenfelder) ergeben.
        Für die Sprechtafel des Typs 355 werden Schlüssel-
        unterlagen des Typs 559 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
        sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
        numeriert von 01. - 31.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
        alphabeten, und zwar

        - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
        - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.

        Bei 13 x 13 Feldern stehen demzufolge in den
        Feldern, die die Geheimeinheiten aufnehmen,
        jeweils 2 Buchstaben und man erhält dadurch pro
        Phrase mindestens eine vierfach Belegung (jede
        Phrase kann mindestens durch 4 verschiedene Ge-
        heimeinheiten ersetzt werden). Jede Phrase wird
        durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt,
        deren erster Buchstabe in derselben Zeile und
        deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte
        wie die Phrase stehen. Diese Buchstabengruppe
        wird nach dem deutschen Buchstabieralphabet über-
        mittelt. Z. B. BF = Berta Friedrich
     b) Die zweite Form besteht in einer Sprechtafel mit
        bis zu 13 Zeilen und bis zu 26 Spalten mit
        maximal 338 Phrasenstellen.
        Auch hier werden Schlüsselunterlagen des Typs 559
        benötigt. Durch die doppelte Anzahl der Phrasen-
        stellen ist die Belegung nur einfach.

        Hinweis
        Der Vorteil besteht in der größeren Phrasenan-
        zahl; als Nachteil muß gewertet werden, daß diese
        Tafel nicht mehr so leicht überschaubar ist.

     c) Der Typ 355 kann auch als Zahlentafel angewandt
        werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
        0 - 9 in Frage.
        Für die Zahlentafel 355 werden Schlüsselunter-
        lagen des Typs 355 II benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
        sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
        numieriert von 01. - 31.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
        alphabeten (Verwendung von nur 13 bestimmten
        Buchstaben des deutschen Alphabets), und zwar

        - ein Mischalphabet für die Zeilenbestimmung,
        - ein Mischalphabet für die Spaltenbestimmung.

        Die Phrasen sind mindestens 15fach belegt.


     Typ 357

     a) Sprechtafel mit bis zu 10 Zeilen und bis zu
        10 Spalten, so daß sich maximal 100 Phrasenstellen
        ergeben.
        Für die Sprechtafel 357 werden Schlüsselunter-
        lagen des Typs 438 benutzt.
        Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
        zusammengefaßt, numeriert von 01. - 31.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmischalphabeten,
        und zwar

        - ein Ziffernmischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
        - ein Ziffernalphabet für die Spaltenbezeichnung.

        Die Belegung der Phrasen ist bei voller Ausnutzung
        der Tafel einfach, denn in den für die Geheimeinheiten
        vorgesehenen Feldern steht jeweils eine Ziffer. Jede
        Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe
        ersetzt. Die Bildung der Zifferngruppe erfolgt
        wie beim Typ 355 (erste Zeile, dann Spalte).
     b) Der Typ 357 kann ebenfalls als Zahlentafel ver-
        wendet werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
        0 - 9 in Frage.
        Für die Zahlentafel des Typs 357 werden Schlüssel-
        unterlagen des Typs 357 benutzt. Jeweils
        30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zu-
        sammengefaßt.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmisch-
        alphabeten und zwar

        - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
        - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.

        Die Ziffern von 0 - 9 sind mindestens 8fach belegt.


     Typ 413

     Den Sprechtafeltyp 413 gibt es in zwei Grundformen:

     Typ 413a

     Die Sprechtafel umfaßt bis zu 26 Phrasenstellen, die
     in zwei Spalten mit je 13 Feldern nebeneinander an-
     geordnet sind.
     Für die Sprechtafel des Typs 413a werden Schlüssel-
     unterlagen des Typs 355 benutzt.
     Jeweils 30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
     zusammengefaßt.
     Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstabenmisch-
     alphabet.
     Eine Phrase wird jeweils durch den links daneben
     stehenden Buchstaben ersetzt. Die Belegung ist
     einfach.


     Typ 413b

     Die Sprechtafel umfaßt bis zu 36 Phrasenstellen,
     di in zwei Spalten mit je 18 Feldern nebeneinander
     angeordnet sind.
     Für die3 Sprechtafel des Typs 413b werden Schlüssel-
     unterlagen des Typs 655 benutzt.
     Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
     zusammengefaßt.
     Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstaben- Ziffern-
     Mischalphabet.
     Eine Phrase wird durch einen Buchstaben oder eine
     Ziffer ersetzt. Die Belegung ist einfach.


     Typ 470

     Der Typ 470 wurde auf der Grundlage des Typs 355 ent-
     wickelt, weist aber folgende Besonderheiten auf:
     Neben den Wortphrasen sind auch die Ziffern 0 - 9
     im Phrasenverzeichnis enthalten.
     Die Sprechtafel mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
     13 Spalten wird in zwei Teile geteilt. Der eine Teil
     mit 7 Phrasenspalten = 91 Felder enthält die Wort-
     phrasen. Die restlichen 6 Phrasenspalten, die zu-
     sammengefaßt 2 Spalten bilden, enthalten die Ziffern
     0 - 9 in der vorgeschriebenen Form.
     Insgesamt hat die Sprechtafel somit 101 Phrasenstellen.
     Für die Sprechtafel des Typs 470 werden ebenso wie
     beim Typ 355 Schlüsselunterlagen des Typs 559 be-
     nutzt.
     Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
     alphabeten, und zwar

     - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, davon
       13 Buchstaben für den Wortphrasenteil und 13 Buch-
       staben für den Ziffernteil,
     - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung,
       davon 14 Buchstaben für den Wortphrasenteil und
       12 Buchstaben für den Ziffernteil.

     Auch hier wird jede Phrase durch eine zweistellige
     Buchstabengruppe ersetzt.
     Die Belegung ist bei den Wortphrasen mindestens
     2fach, bei den Ziffern mindestens 12fach.


     Typ 490 (nur als Information behandeln)

     Die Buchstabier- und Zahlentafel 490 ist vorwiegend
     für die Nachrichtenübermittlung über Drahtverbindungen
     anzuwenden. Da die Nachrichten selbst sehr kurz ge-
     halten werden müssen, eignet sich dieses Mittel sehr
     gut für die Verschleierung von Kfz-Kennzeichen und
     Daten.
     Bei den Typ 490 handelt es sich um eine Buchstabier-
     und Zahlentafel, sie besteht aus

     a) Chiffrierteil

        Der Chiffrierteil enthält als Klareinheit in
        alphabetischer Ordnung die 26 Buchstaben A bis Z;
        die Zeichen $,£, CR für die Umlaute Ä, Ö, Ü das
        Satzzeichen "Bindestrich" und in numerischer
        Reihenfolge die 10 Ziffern 0 bis 9 (je dreimal).
        Jeder Klareinheit sind vier verschiedene Geheim-
        einheiten (zweistellige Buchstabengruppen) fest
        zugeordnet.

     b) Dechiffrierteil

        Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten
        lexikographisch geordnet. Die Klareinheiten
        stehen rechts neben den Geheimeinheiten.

        Der Schlüsselwechsel erfolgt durch das Ersetzen
        einer ungültige gewordenen Buchstabier- und Zahlen-
        tafel durch eine gültige.

        Hinweis
        Als Serie gilt jeweils eine bestimmte Buchstabier-
        und Zahlentafel in der entsprechenden Auflage.

        Dieser Typ wird nur in der Abteilung XI hergestellt
        und muß bei Bedarf beantragt werden.


     SAPAD-71 (nur informatorisch)

     1. SAPAD-71 ist ein Chiffriermittel zur Verschleierung
        von Koordinaten topografischer Karten.
        Das Verfahren wurde 1971 vom Oberkommando der
        Vereinten Streitkräfte bei gemeinsamen Übungen,
        Manövern und Maßnahmen der Stäbe und Truppen der
        Warschauer Vertragsstaaten als verbindlich erklärt.
        Im Dezember 71 wurde SAPAD-71 als einheitliches
        Mittel zur Codierung von topografischen Karten
        innerhalb der NVA eingeführt.
        Eine Variante des Verfahren ist auf Karten an-
        wendbar, die die Kartenkoordinaten vom Gebiet der
        DDR enthalten.

     2. Maßstäbe

                1 :  50.000
                1 : 100.000
                1 : 200.000
                1 : 500.000

     3. Allgemeines

        Jede Schlüsselserie enthält 15 verschiedene
        Schlüssel und 1 Blatt für die Nachweisführung
        über die Entnahme und Vernichtung der Schlüssel.
        Die Klareinheiten sind die Koordinatenangaben,
        getrennt nach Hoch- und Rechtswert. Die Klarein-
        heiten sind in der Regel vierstellige Ziffern-
        gruppen (beim Maßstab 1: 50.000 auch dreistellig).
        Die Geheimeinheiten sind dreistellige Ziffern-
        gruppen.

     4. Die Gebrauchsanweisung liegt jedem Exemplar bei
        (Rückseite der Entnahmetabelle).

     5. Schlüsselwechsel erfolgt vor jeder Übung bzw.
        jedem Einsatz, wenn nicht anders festgelegt.


3.3. Praktische Übung im Verschleiern von Nachrichten

     Allgemeine Hinweise (als Vorbereitung auf praktische
     Übungen)

     1. Voraussetzung für die mit Sprechtafeln mögliche
        unmittelbare Gesprächsführung ist es, daß der
        Benutzer die Anwendungsvorschriften beherrscht
        und mit dem Phraseninhalt der jeweiligen Sprech-
        tafel vertraut ist.

     2. Die Sprechtafeln können selbstständig oder in
        Verbindung mit anderen Verschleierungsmitteln
        angewandt werden.
        Haben die verschiedenen Mittel gleichartige
        Geheimeinheiten, so ist z. B. die Anwendung der
        Zahlentafel bzw. der Buchstabier- und Zahlentafel
        und der anschließende Übergang zur Sprechtafel
        offen anzukündigen, z. B. durch "ich buchstabiere"
        bzw. "Ende der Buchstabierung".

     3. Die Mehrfachbelegung ist in unsymetrischer
        Weise auszunutzen.

     4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
        in Klartext ist verboten.


     Methodischer Ablauf

     1. Vorbereitung der jeweiligen Mittel zur Anwendung
        durch Eintragen des Schlüssels:

        bei Sprechtafeln

        Typ 355:    1. Mischalphabet auf linkem Rand von
                       oben beginnend senkrecht eintragen
                       zur Zeilenbezeichnung; dabei der
                       Reihenfolge nach in jedes Feld
                       2 Buchstaben.
                    2. Mischalphabet auf oberen Rand von
                       links beginnend waagerecht eintragen
                       zur Spaltenbezeichnung; dabei der
                       Reihenfolge nach in jedes Feld
                       2 Buchstaben.

        Typ 357:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen.
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen.

        Typ 413a,b: Mischalphabet der Reihenfolge nach
                    senkrecht eintragen, beginnend mit der
                    linken Spalte, von oben nach unten.

        Typ 470:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen
                       - die ersten 13 Buchstaben zur
                         Zeilenbezeichnung für den Wort-
                         teil,
                       - die nächsten 13 Buchstaben zur
                         Zeilenbezeichnung für den Ziffern-
                         teil.
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen
                       zur Spaltenbezeichnung, von links
                       beginnend; in jedes Feld 2 Buch-
                       staben.

        bei Zahlentafeln

        Typ 355:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
                       der Reihenfolge nach 4, 4, 5 Buch-
                       staben;
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen
                       - oben der Reihenfolge nach 4, 4, 5
                         Buchstaben,
                       - unten (ebenfalls das 2. misch-
                         alphabet), der Reihenfolge nach
                         3, 3, 3, 4 Buchstaben.

        Typ 357:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
                       der Reihenfolge nach 3, 3, 4 Ziffern;
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen,
                       - oben der Reihenfolge nach 4, 3, 3
                         Ziffern,
                       - unten (ebenfalls das 2. Mischalphabet)
                         der Reihenfolge nach 2, 3, 2, 3
                         Ziffern.


     2. Erläuterung des Aufbaus der Sprechtafel

        - Anzahl der Phrasenstellen (Anzahl von Zeilen
          und Spalten)
        - Typ der Schlüsselunterlagen
        - Höhe der Mindestbelegung


     3. Erläuterung des Phrasenbestandes

        - Vielseitige Verwendbarkeit der Phrasen an Hand
          konkreter Beispiele aus der Tafel darstellen,
          dabei besonders hervorheben, daß Phrasen, die
          Ziffern oder Einzelbuchstaben mit enthalten, wie
          "Abschnitt A", "Gruppe 1", "Gruppe 2" nur ge-
          schlossen als Phrase zu verwenden sind.
          Es ist nicht gestattet, diese Buchstaben oder
          Ziffern einzeln zu verwenden.
        - lexikographische Ordnung,
        - Anordnung von Sachgruppen,
        - mehrfache unsymetrische Aufnahme häufig be-
          nötigter Phrasen,
        - Freistellen,
        - Mehrfachbelegung (Phrasen über mehrere Felder
          oder Phrasen mehr als einmal aufgenommen).

     4. Kennenlernen des Phrasenbestandes durch die Teil-
        nehmer


     5. Erläuterung der Handhabung

        - Methode der Ersetzung der Klareinheiten durch
          Geheimeinheiten (Verschleierung)
          Prinzip: 1. Benennung der Zeile
                   2. Benennung der Spalte
        - Methode des Auffindens der Klareinheiten
          (Entschleierung),
        - Hinweis auf deutsche Buchstabieralphabet.


     6. Vorübungen

        - Verschleiern einzelner Phrasen (alle Möglich-
          keiten der Mehrfachbelegung),
        - Entschleiern einzelner Geheimeinheiten.


     7. Gemeinsame Bearbeitung von Sprüchen

        - Vorbemerkung
          Da Sprechtafeln eine unmittelbare verschleierte
          Gesprächsführung ermöglichen, sind eigentlich
          keine schriftlichen Aufzeichnungen notwendig.
          Aus methodischen Gründen ist es jedoch zweck-
          mäßig, vorgegebene Sprüche schriftlich für die
          geeignetste Form der Übermittlung vorzubereiten.
        - Kürzen der Sprüche
        - Anpassung an Phrasenbestand
        - Einführung offener Textstellen

     Methode:
     Jeder Teilnehmer selbständig und anschließend
     gemeinsame Diskussion über die beste Lösungs-
     varianten.

     - Verschleierung der Sprüche
     - Hinweise auf Verfahrensweise, wenn verschiedene
       Mittel in Verbindung miteinander angewandt werden
       (Übergang offen!)
     - Vorgabe von Sprüchen zur Entschleierung, dabei
       Diskussion über Ergebnisse

     - gegenseitiger Austausch von Sprüchen
       (unmittelbare Gesprächsführung), jeweils
       2 Partner tauschen Nachrichten aus, die
       übrigen Teilnehmer bewerten die Verfahrens-
       weise.

     8. Auswertung der praktische Übungen

        - schriftliche Bearbeitung von Sprüchen (Ver-
          schleierung, Entschleierung)
        - Korrektur durch Schulungsdurchführenden und
          Auswertung der dabei aufgetretenen Probleme
          mit allen Teilnehmern.


4. Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln

4.1. Allgemeine Hinweise

     Den Diensteinheiten ist es gestattet, in eigener
     Zuständigkeit für die militärische Ausbildung
     Sprechtafeln, bei Notwendigkeit auch eine Zahlen-
     tafel, entsprechend den im Punkt 3. erläuterten
     Typen herzustellen.
     Die Auswahl der Phrasen für eine Sprechtafel er-
     fordert:
     - gute Kenntnisse über den betreffenden Anwedungs-
       bereich,
     - klare Aufgabenstellung für den Einsatz der Sprech-
       tafel.

     In die Sprechtafel sind nur solche Wörter und Wort-
     folgen aufzunehmen, die für die verschleierte Ge-
     sprächsführung geeignet und notwendig sind und einen
     möglichst großen Informationsgehalt aufweisen.


4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeitsprozesse

     1. Auswahl des Sprechtafeltyps

        Entsprechend der gestellten Aufgabe in der
        militärischen Ausbildung und der Anzahl der
        aufzunehmenden Phrasen ist der geeignetste
        Sprechtafeltyp auszuwählen.

        Hinweis
        Hierbei ist eine enge Koordinierung zwischen
        dem Auftraggeber und dem Hersteller notwendig!


     2. Abfassen der Phrasen

        Es empfiehlt sich, den vorgegebenen Phrasenbe-
        stand zunächst auf die Abfassung hinzu über-
        arbeiten; bei größerer Anzahl von Phrasen ist
        die Verwendung von Karteikarten (A7) zweckmäßig.
        (Jede Phrase wird auf eine gesonderte Karte in
        der endgültigen Form geschrieben.)
        Die Phrasen sind knapp, einheitlich und möglichst
        vielseitig verwendbar zu formulieren.

        a) Jeweils auf einer Phrasenstelle können stehen:
        - Substantiv und Verb
          Das Substantiv wird im Singular und vom Verb
          wird der Infinitiv und das Perfektpartizip
          aufgenommen.

        Hinweis
        Für die Schulung weiterer Angehöriger in der Her-
        stellung von Sprechtafeln können die als Anlage
        beigefügten Phrasenaufstellungen benutzt werden.

        Beispiele:

        - Ablös-en/-ung, abgelöst
        - Bekämpf-en/-t/-ung oder
          Bekämf-en/-ung, bekämpft

        Ändert sich der Stammvokal, so sollten die Phrasen
        in der ausgeschriebenen Form aufgenommen werden.

        Beispiele:

        - Festnahme, festnehmen, festgenommen
        - Durchbruch, durchbrechen, durchgebrochen

        Zu beachten ist, daß der Wortstamm bei der Ab-
        fassung der Phrasen nicht getrennt wird.

        falsch: Auf-klären   Hinweis
                   -Klärung  "Auf" nicht selbstständig
                   -geklärt  verwendet!

        richtig: Aufklär-en/-ung, aufgeklärt

        Auch in Wortfolgen sollten die genannten Mög-
        lichkeiten genutzt werden.

       Beispiel:

        Beobachtung abbrechen/abgebrochen

        Hinweise
        - aus dem Zusammenhang ist zu erkennen, welche
          der auf einer Phrasenstelle aufgenommenen
          Form die gültige ist.
          So gilt bei einer Weisung nach unten meist
          der Infinitiv, bei einer Meldung nach oben das
          Perfektpartizip.
        - Perfektpartizipien, die mit der Vorsilbe "ge"
          beginnen, können auch als selbstständige Phrase
          aufgenommen und unter dem Buchstaben "g" ein-
          geordnet werden.

        Substantiv und Adjektiv

        Beispiele:

        - Person/persönlich
        - Mann/männlich
        - Technik/technisch
        -Frau/weiblich

     b) Zur näheren Erläuterung können auch bestimmten
        Phrasen Klammerausdrücke angefügt werden, die je
        nach Textzusammenhang mitzulesen sind oder nicht.

        Beispiele:

        "Angriff(auf)" kann gelesen werden als "Angriff"
        oder "Angriff auf"
        "in Richtung (d.)" kann gelesen werden als "in
        Richtung" oder "in Richtung der/des"
        "Verbindung herstellen/hergestellt (mit)" kann
        heißen "Verbindung herstellen", "Verbindung herge-
        stellt" oder "Verbindung herstellen mit",
        "Verbindung hergestellt mit"

     c) Längere Phrasen, die nicht in einem Feld unterge-
        bracht werden können, sind nach Möglichkeit durch
        Abkürzungen zu ersetzen.

        Hinweis
        Es sind nur allgemeingültige bzw. solche Abkürzungen
        zu verwenden, die im betreffenden Bereich bekannt
        sind.

     d) Aus Platzgründen können die Phrasen auch in
        abgekürzter Form aufgenommen werden.

       Beispiel:

        sof. Verbindg. herstell. (mit)
        bedeutet
        Sofort Verbindung herstellen (mit)

     e) In die Sprechtafel sind alle die Phrasen nicht
        aufzunehmen, die vom Gegner oder weniger
        auf Grund der Gesetzmäßigkeiten des Nachrichten-
        verkehrs erraten werden können, wie
        - bestimmte stereotype Angaben, z. B. "keine
          Vorkommnisse", "Wiederholen Sie Spruch" u. a.;
        - Übergangssignale von einem Mittel zum anderen
          oder solche Begriffe, die unmittelbar eine
          Zahlenangabe folgen lassen, wie "Planquadrat",
          "Punkt"
        - grammatische Signale, wie z. B. Mehrzahlsignal
          (zur Kennzeichnung, daß von einem in der Ein-
          zahl aufgenommenen Substantiv die Mehrzahl zu
          bilden ist);

          Hinweis
          Die oben angeführten Begriffe sind bei Bedarf
          offen zu übermitteln.
          Die entsprechenden Geheimeinheiten wurden sich
          sonst ständig wiederholen und könnten dem Gegner
          den Einbruch in die Mittel ermöglichen.

        - Buchstaben, Silben, Zahlen, Satzzeichen.

          Hinweis
          Dafür sind spezielle Verschleierungsmittel zu
          verwenden:
          - Zahlentafeln 355, 357 (für Zahlen),
          - Sprechtafel 470 (Zahlenteil),
          - Buchstabier- und Zahlentafel 490 (Buchstaben
            und Zahlen).


     f) Es ist darauf zu achten, daß die Phrasen keine
        mehrdeutige Auslegung zulassen.

        Beispiele:

        (falsche Abfassung von Phrasen, da nicht eindeutig)
        - Verluste/keine Verluste
        - Angriff abgewehrt/nicht abgewehrt
        - Sicherung/Sicherstellung
        - Beobachtung/Beobachter
        - Pioniereinheit/pioniermäßig
        - mitzuführen/zuführen
        - Grenzübergang Straße/Autobahn
        - Nordosten/Nordwesten


     g) Synonyme sind in Sprechtafeln nicht aufzunehmen.

        Beispiele:

        Feind und Gegner
        melden und berichten.

        Es genügt, wenn jeweils einer der Begriffe in
        der Sprechtafel enthalten ist.


     Methodischer Hinweis
     Sollten bei der Schulung weitere Angehöriger in der
     Herstellung von Sprechtafeln Schwierigkeiten im
     Abfassen oder Ordnen von Phrasen auftreten, so
     empfiehlt es sich, entsprechende Vorübungen durch-
     zuführen, wie

     - Bildung des Perfektpartizips,
       z. B.
       sichern-gesichert
       abbrechen-abgebrochen
       vernichten-vernichtet

     - Abtrennung des Wortstamms bei Substantiven
       und Verben,
     - Vermeiden von Synonymen,
     - Wahrung der Eindeutigkeit der Phrasen
     - lexikographische Ordnung.


     3. Eintragung der Phrasen in die Sprechtafel

     a) Die Anordnung der Phrasen erfolgt im allge-
        meinen zeilen- oder spaltenweise lexikographisch.
        Die Phrasen sind nach der Abfassung entsprechend
        zu ordnen (nach dem 1., 2., 3. ... Buchstaben).

     b) Häufiger benötigte Phrasen oder Sachgruppen
        sollten diagonal eingeordnet werden. Die
        spalten- oder zeilenweise Anordnung ist wegen
        Verringerung der Sicherheit unzweckmäßig.
        Weitere Möglichkeiten der Aufnahme häufiger
        benötigter Phrasen:

        - Mehrfache Aufnahme der Phrasen (entsprechend
          ihrer Häufigkeit) und unsymetrische Ver-
          teilung (nicht gleiche Zeile und gleiche
          Spalte) über die gesamte Sprechtafel hinweg.
        - Eintragung über mehrere Felder hinweg
          (gilt auch fpr die Aufnahme längerer
          Phrasen).

        In beiden Fällen kann die Belegung dieser
        Phrasen erhöht werden, was günstig für die
        Sicherheit ist.

        Hinweis
        Eine Erleichterung für die Benutzer ist es,
        wenn die Phrasenfelder für die Sachgruppen
        und mehrfach aufgenommenen Phrasen durch Um-
        randungen oder farbliche Gestaltung hervorge-
        hoben werden.

     c) Die Sprech- und Zahlentafeln sind so zu ge-
        stalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
        gewährleistet ist.

     d) Um später benötigte Phrasen aufnehmen zu
        können, sind in geringer Anzahl Freistellen
        (leere Phrasenfelder) zu belassen.
        Die Belegung der Freistellen mit weiteren Be-
        griffen darf nicht willkürlich, sondern nur auf
        Anweisung erfolgen.

     e) Bei der nunmehr erfolgten Eintragung der
        Phrasen in die Tafel solle in folgender
        Reihenfolge vorgegangen werden:

        1. Sachgruppen (diagonal!)
        2. mehrfach aufzunehmende Phrasen (unsymetrische
           Verteilung!)
        3. übrige Phrasen (lexikographische Anordnung)
           und dabei Aufnahme von Freistellen.

        Hinweis
        Es empfiehlt sich, die Eintragung in vorbe-
        reitete Formulare oder Blankovordrucke zu-
        nächst mit Bleistift vorzunehmen (Änderungen
        leichter möglich) und danach die Reinschrift
        gut lesbar anzufertigen.


     4. Vervielfältigung der Sprech- und Zahlentafel

        Die Vervielfältigung richtet sich nach der be-
        nötigten Anzahl an Sprechtafeln.
        Genügen wenige Exemplare, können diese im ent-
        sprechenden Format (in der Regel A5) vorgezeich-
        net und die Phrasen gut lesbar eingetragen werden.
        Die Gebrauchsanweisung (vgl. Muster) sollte auf
        die Rückseite der Tafeln geschrieben werden.
        Ist er Bedarf umfangreicher, genügt ein sauber
        vorbereitetes Exemplar, das über ein entsprechen-
        des Gerät vervielfältigt und evtl. verkleinert
        wird.

        Hinweis
        Bei der Vervielfältigung sind die entsprechenden
        Sicherheitsvorschriften zu beachten (kein Ein-
        blick durch Unbefugte)"!

        Die hergestellten Mittel sind mit einer Tgb.-Nr.
        (bei Notwendigkeit mit einer VVS-Nr.) und mit
        Exemplarnummern zu versehen.


     5. Die benötigten Schlüsselunterlagen sind beim
        betreffenden verantwortlichen der Diensteinheit
        (in den BVfS beim SR XI) anzufordern und ent-
        sprechend dem Bedarf zu vervielfältigen.

        Dabei ist zu beachten, daß ein Schlüssel für eine
        Sprechtafel maximal 24 Stunden Gültigkeit besitzt
        und nur einen Geltungszeitraum benutzt werden darf.
        Sollte der Einsatz nicht länger als 1 Tag dauern,
        kann der Schlüssel vorher in die Sprechtafel
        eingetragen und mit vervielfältigt werden. Wird
        dieser Zeitraum jedoch überschritten, sind ent-
        sprechend viel Schlüssel auszugeben und der Zeit-
        punkt des Schlüsselwechsels /z. B. 00.00 Uhr) ist
        festzulegen. Von den Benutzern wird der Schlüssel
        mit Bleistift eingetragen, zur vorgegebenen Zeit
        ausradiert und durch den nächsten noch nicht be-
        nutzten Schlüssel ersetzt.

        Hinweis
        Jedes Mischalphabet darf nur für einen Schlüssel
        benutzt werden.


     6. Ausgabe der Mittel an die Benutzer

        Die Ausgabe der Mittel (einschließlich Schlüssel-
        unterlagen) hat gegen Unterschrift zu erfolgen.
        Nach Beendigung der militärischen Ausbildung sind
        sämtliche Exemplare wieder einzuziehen.
        Vor Aufnahme der Arbeit mit den Verschleierungs-
        mitteln sind die Benutzer gründlich in die Hand-
        habung einzuweisen.


     7. Erarbeitung von Sondersprechtafeln

        Für einmalige Aktionen, z. B. Aufklärungshandlungen,
        Stoßtruppunternehmen, Transportsicherungen und dgl.
        können Sondersprechtafeln erarbeitet werden. Diese
        können die für einen vorausberechneten Handlungs-
        ablauf zu erwartenden Nachrichten auch in der
        Reihenfolge des Handlungsablaufes mit direkt
        zugeordneten Geheimeinheiten enthalten.
        In Sondersprechtafeln können auch Zahlen und
        Uhrzeiten aufgenommen werden, wenn gewährleistet
        ist, daß keine dieser Phrasen öfter als dreimal
        benutzt wird. Zur beschleunigten Anfertigung
        von Sondersprechtafeln können Blankosprechtafeln
        vorbereitet werden. Das sind Vordrucke mit oder
        ohne eingetragene Geheimeinheiten, in die bei
        Bedarf benötigte Phrasen schnell eingetragen
        werden können.


5.   Handhabung von Tarntafeln

     Eine Tarntafel des Typs 308 besteht aus folgenden
     Hauptbestandteilen:

     - Hülle
     - Phrasenheft
     - Gebrauchsanweisung
     - Tarnserie (1 Exemplar der Serie)
     (Erläuterung des Musters)

     In dem Phrasenheft untergebrachten Phrasenver-
     zeichnis sind die Phrasen spaltenweise angeordnet.
     Die Spalten werden in Komplexe zusammengefaßt, denen
     alle 25 Komplexzahlen (1 - 25) zugeordnet werden.
     Verschiedenen Komplexen entsprechen verschiedene
     Komplexzahlen. Alle 25 Komplexzahlen müssen innerhalb
     eines Phrasenverzeichnisses verwendet werden. Ein
     Komplex umfaßt bis zu 4 Spalten, denen die Spalten-
     buchstaben A, B, C, D (s. a. Tarnstreifen) zugeordnet
     sind. Alle vier Spaltenbuchstaben müssen innerhalb
     eines Komplexes verwendet werden.
     Zur Bezeichnung der Zeilen des Phrasenverzeichnisses
     dienen die Zeilenzahlen 1 bis 25. Enthält eine Spalte
     die maximale Anzahl von 25 Zeilen, so wird jeder Zeile
     genau eine Zeilenzahl zugeordnet, die mit der Zeilen-
     zahl auf der Tarnseite übereinstimmen muß. Alle
     25 Zeilenzahlen müssen innerhalb einer Spalte ver-
     wendet werden.
     Die Veränderlichkeit der Anzahl der Spalten innerhalb
     der Komplexe und der Anzahl der Zeilen innerhalb der
     Spalten sowie die verschiedenartigen Zuordnungen der
     Spaltenbuchstaben zu den Spalten innerhalb der Komplexe
     dienen der Anpassung an unterschiedliche Forderungen
     in bezug auf den Phrasenvorrat und die Belegung
     von Phrasen.
     2 Tarnstreifen und die Kenngruppen- bzw. Schlüssel-
     gruppentafel bilden jeweils 1 Exemplar der Tarn-
     serie.
     Die beiden Tarnstreifen tragen die Bezeichnungen
     I und II und enthalten jeweils 5 Tarnserien. Die
     Tarnseiten des Tarnstreifens I sind von 0 bis 4 und
     die Tarnstreifens II von 5 bis 9 numeriert.
     Der Zeilenabstand auf den Tarnstreifen entspricht
     genau dem Zeilenabstand des Phrasenverzeichnisses.
     Jede Tarnseite ist in 5 Spalten und 25 Zeilen ein-
     geteilt In der 1. Spalte stehen die Zahlen von
     1 bis 15 untereinander als Hilfsmittel bei der
     Tarnung bzw. Enttarnung. Die Spalte 2 bis 5 sind
     von links nach rechts mit den Spaltenbuchstaben
     A, B, C, D bezeichnet. Auf jeder Tarnseite sind
     die Zahlen von 00 bis 99 so angeordnet, daß sich
     in jeder Spalte 2 Dekaden und eine Halbdekade be-
     finden. Diese Einteilung dient zur Erleichterung
     des Auffindens der Tarngruppen beim Enttarnen.
     Der Schlüsselwechsel besteht im Umstecken der
     Tarnstreifen innerhalb der Tarntafel, und zwar
     nach der ersten Ziffer der Schlüsselgruppe die
     Tarnseite für die linke Seite, nach der zweiten
     Ziffer der Schlüsselgruppe die Tarnseite für die
     rechte Seite der Tarntafel.
     Die Tarnserie wird gewechselt, wenn einer der
     nachfolgenden Fälle eintritt:

     - seit dem ersten Gebrauch sind 14 Tage vergangen,
     - mit der Tarnserie wurden 500 Sprüche bearbeitet,
     - Beginn einer Übung bzw. eines Einsatzes,
     - es erfolgte eine Kompromittierung,
     - auf besondere Anweisung.

     Das Tarnen selbst wird wie folgt durchgeführt:

    - Einstellung des Schlüssels entsprechend der gültigen
      Schlüsselgruppe.
      Die Schlüsselgruppe wird je nach Festlegung der Kenn.
      gruppen- bzw. der Schlüsselgruppentafel entnommen.
      Die Kenngruppentafel (bei Zeittextschlüssel) ent-
      hält als Kenngruppen die zweistelligen Zahlen von
      00 - 99 in natürlicher Reihenfolge. Den Kenngruppen
      sind die 50 Schlüsselgruppen, jede zweimal genommen,
      zufallsmäßig zugeordnet, so daß neben jeder Kenn-
      gruppe eine Schlüsselgruppe steht.
      Die Schlüsselgruppentafel (bei Zeitschlüssel) enthält
      in 33 Zeilen und 6 Spalten 198 Schlüsselgruppen. Die
      Entnahme einer Schlüsselgruppe ist abhängig vom je-
      weiligen Tagesdatum und der vorgeschriebenen Geltungs-
      dauer (siehe Muster). In der Regel ist ein Schlüssel
      4 Stunden gültig.
    - Bildung der Tarngruppen, die jeweils aus 4 Ziffern
      bestehen. Ziffer 1 und 2 entsprechen einer der
      zweistelligen Zahlen des linken Tarnstreifens,
      deren Zeilenzahl mit der Komplexzahl der Phrase
      übereinstimmt.
      Ziffer 3 und 4 entsprechen der zweistelligen Zahl
      des rechten Tarnstreifens, deren Zeilenzahl und
      Spaltenbuchstabe mit der Zeilenzahl und dem Spalten-
      buchstaben der Phrase übereinstimmten.
      Beim Enttarnen wird die 1. und 2. Ziffer jeder Tarn-
      gruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilen-
      zahl dieser zweistelligen Zahl bestimmt den zuge-
      hörigen Komplex. Die 3. und 4. Ziffer jeder Tarn-
      gruppe wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die
      Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieser zwei-
      stelligen Zahl bestimmen die Stellung der zugehörigen
      Phrase.
      Bei der Auswahl der Phrasen für eine Tarntafel ist
      stets zu beachten, daß beim Tarnen kein Mischtext
      zugelassen ist. Demzufolge müssen im Phrasenbestand
      einer Tarntafel auch Einzelbuchstaben, Polygramme,
      Satzzeichen, Ziffern, Zahlen und Uhrzeiten ent-
      halten sein.
      Tarntafeln bieten für die übermittelte Nachricht
      nur eine Sicherheit bis zu etwa 4 Stunden (Schlüssel
      wechsel alle 4 Stunden bei Zeitschlüssel).
      Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird von den
      Benutzern der Tarntafeln u. a. gefordert:

      - Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgruppenan-
        zahl (z. B. 50 Gruppen pro Spruch),
      - Vermeidung unnötiger Buchstabierungen,
      - Vermeidung stereotyper Textteile, besonders am
        Anfang und am Ende.

     Auch Tarntafeln sind immer abhängig vom Anwendungs-
     bereich, da der Phrasenbestand auf Grund des Nachricht-
     teninhalts ausgewählt wird. Es ist also nicht möglich,
     die für einen bestimmten Bereich erarbeitete Tarn-
     tafel in einem anderen beliebigen Bereich einzusetzen.
     Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß beim Ein-
     satz von Tarntafeln von den Benutzern eine besonders
     qute Qualifikation und ein hohes Verantwortungsbe-
     wußtsein verlangt werden müssen. Durch leichtsinnige
     und fahrlässige Handlungsweise entstehende Fehler
     können die Sicherheit in nicht zu kontrollierender
     Weise herabgesetzten.
     Z. B. Nicht richtige Herrichtung des Klartextes,
           häufige Buchstabierungen, häufige Übermittlung
           stereotyper Nachrichten, schlechte Ausnutzung
           der Mehrfachbelegung, Verstoß gegen die Vor-
           schriften u. a. beeinträchtigen die Sicherheit
           in starken Maße.

     Es ist deshalb notwendig, vor Einführung einer Tarn-
     tafel in einem bestimmten Anwendungsbereich die Be-
     nutzer umfassend in die Handhabung einer Tarntafel
     einzuweisen.


6.   Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Tarn- und
     Verschleierungsmitteln                         

     Die allgemeine Notwendigkeit und Bedeutung des Ge-
     heimnisschuztes dürfen als bekannt vorausgesetzt
     werden.
     Die für den Umgang mit Verschlußsachen im MfS
     geltenden Vorschriften (VS-Ordnung vom 01. 01. 1975,
     VVS MfS 008 Nr. 1/75 und die 1. Durchführungsbe-
     stimmung zur VS-Ordnung, VVS MfS 008 Nr. 2/75)
     treffen auch prinzipiell auf den Umgangn mit Tarn-
     und Verschleierungsmitteln zu.
     Trotzdem ist es erforderlich, auf einige spezielle
     Forderungen hinzuweisen:

     1. Über alle Zusammenhang mit Tarn- und Ver-
        schleierungsmitteln erhaltenen Informationen
        ist strengste Geheimhaltung zu wahren.
        Solche Informationen dürfen nur weitergegeben
        werden, wenn dazu eine ausdrückliche dienstliche
        Weisung erteilt wurde.

     2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich
        unbegrenzt.

     3. Bei der Anwendung der Mittel sind alle Vor-
        schriften strikt einzuhalten, um jede Kompro-
        mittierung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
        sowie der dazugehörigen Schlüsselunterlagen zu
        vermeiden.
           Unter Kompromittierung versteht man die
           Kenntnisnahme vom Inhalt der Chiffriermittel
           durch unbefugte Personen infolge von Verlust
           (auch zeitweiliger) Diebstahl, Einsichtnahme,
           Mithören, Kopieren, Verrat, Verstoß gegen
           die Gebrauchsanweisung, unbeaufsichtigtem
           Liegenlassen u. ä.

        Hinweis
        Es ist nicht gestattet:

        - Nachrichten mit kompromittierten Schlüssel-
          unterlagen zu chiffrieren und abzusenden,
        - den Schlüssel über technische Nachrichten-
          mittel durchzugeben.

     4. Jede Kompromittierung von Chiffriermitteln ist
        unverzüglich dem unmittelbaren vorgesetzten zu
        melden.

     5. Chiffriermittel sind unter sicherem Verschluß
        aufzubewahren. Die zur zeitweiligen Anwendung
        übergebenen Mittel hat der Benutzer ständig bei
        sich zu tragen bzw. unter ständiger Kontrolle
        zu halten. Nach dem Einsatz sind die Mittel voll-
        zählig an den für die Nachweisführung Verant-
        wortlichen zurückzugeben.

     6. Den Nachweis für die Tarn- und Verschleierungs-
        mittel dürfen nur die dafür bestimmten Mitarbeiter
        führen. Diese Aufgabe darf nicht ohne besondere
        Weisung an andere Mitarbeiter übertragen werden.

7.   Organisierung und Durchführung der Ausbildung von
     weiteren Angehörigen                          

     Die Ausbildung weiterer Angehöriger zu Fragen der
     Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
     Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
     mittel, der Handhabung von Verschleierungsmitteln
     sowie der Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln
     sollte nur nach vorher ausgewählten Schwerpunkten
     aus dem Schulungsprogrann erfolgen.
     Dabei kommt es darauf an, daß die Angehörigen die
     Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
     Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
     mittel erkennen, daß sie vor allem die Handhabung
     und den Umgang von Verschleierungsmitteln beherrschen
     lernen und gegebenenfalls in der Lage sind, selbst
     eine Sprech- oder Zahlentafel entsprechend den
     Vorschriften herzustellen.
     Neben der theoretischen Behandlung o. g. Aufgaben
     ist besonders auf praktische Übung Wert zu legen.

     Hinweis
     Dieses Lehrmaterial (einschließlich der Anlagen)
     darf nur zu Schulungszwecken verwendet werden.
     Für den regulären Einsatz von Verschleierungsver-
     fahren während einer militärischen Ausbildung sind
     gesonderte Mittel in eigener Zuständigkeit der be-
     treffenden Diensteinheiten entsprechend den Vor-
     schriften herzustellen. Die dazu notwendigen
     Schlüsselunterlagen sind bei der Abteilung XI
     rehtzeitig anzufordern.
     Bei der Jahresplanung für die militärische Aus-
     bildung sollten die für die durchzuführenden
     Übungen vorgesehenen Verschleierungsmittel
     (einschließlich Schlüsselunterlagen)bereits mit
     geplant werden.
     Falls der Einsatz der Buchstabier- und Zahlentafel 490
     oder einer Tarntafel vorgesehen wird, so ist recht-
     zeitig ein Antrag an die Abteilung XI zu stellen,
     da diese Mittel von den Diensteinheiten nicht selbst
     hergestellt werden können.
     Dieser Antrag muß folgende Angaben enthalten:

     - Zweck des Mittels (Grund des Einsatzes)
     - Welche Nachrichten sollen übermittelt werden?
     - Anzahl der Nachrichten in einem bestimmten Zeit-
       raum
     - Geheimhaltungsgrad
       für mehrere Stunden (Tarntafel)
     - vorgesehener Einsatz (ständig, zeitweise)
     - Anzahl der Benutzer (insgesamt)
     - Anzahl der Benutzer pro Schlüsselbereich

       Hinweis
       Unter einem Schlüsselbereich versteht man alle
       Benutzer die gleichzeitig mit den gleichen Schlüssel-
       unterlagen zum gleichen Verfahren arbeiten.

     - Schlüsselbereiche
     - Auflage des Verfahrens sowie der dazugehörigen
       Schlüsselunterlagen
     - Nachrichtenmittel (Draht, Funk)
     - zu beachtende Besonderheiten
     - Leitstelle
     - gewünschter Auslieferungstermin.

     Zu dem erwähnten Antrag gehört weiterhin, wenn es
     sich um eine Tarntafel handelt, eine Phrasenauf-
     stellung. Der Phrasenvorschlag soll die Begriffe
     usw. enthalten, die dem vorgesehenen Anwendungs-
     bereich entsprechen, und diese sollten außerdem
     bereits lexikographisch geordnet sein.

Muster, nicht für die Übermittlung über technische Nachrichten-
mittel verwenden!

Anlage 1

VVS                                     559/001753
                                        EX.

0I.
K R X H Z B J A L M E N D Y U T C Q P V I W S O G F
X M O N T S H C E G I Q L A V J B P U Z W K F D R Y

02.
G C A H V Z N F O R L Q P K B W X J T D I M S U Y E
X Z H E V N P S A J F R I Y M G W C D Q B O K L U T

03.
Q F V W G I P T S Y C X B N K E D Z J A U L M O H R
T X R V Q C U N Y M B F Z A H K G I O D W P S L E J

04.
Q C P F B H A D X Y J F S E M I T L K V Z W N O U R
Y G M P Z Q H T K O W B R U D C X N S L F A I V J E

05.
Q F X J P B S M U K G R C A I E D Z Y T L W O H N V
D Q A W T S U I X R K V Z H F J Y C B O L E M G N P

06.
W R B J P T S X K N A Y G Z F L C M E D V H O Q I U
F R W T K L N P Z B G C Q U H J O I D X V A S E Y M

07.
Z C M I F O X K N L A Y H G R J D Q V E B W S U P T
Y X N H U M G P J L K E Q T R F V C W S B I D Z A O

08.
X V D U H Z C F Q O J A L R T E I Y G P B W N M S K
E N Z B P A O R G J Y K L F W M V U Q S X H I D C T

09.
W O Q S K G F L R B Y D N H E I U C P M Z X V J A T
O V R T G K I Y Q J D X M L E S F P C W H U A N Z B

I0.
Y Q L R F O V H E M B S U X C Z G A P W K T N I D J
B L E M J O H X R G Z V P F T D A W X S Q N C U I K

II.
A J S B I D E O Z N F X P T R M Q W C G V L Y U H K
N C H A Q B X W V M I J T G O E P S Z U K R D Y L F

I2.
F Y G R C S L I D N U A B H V W T Q O K X M P J Z E
O U K I Z Y X S G R E B M P F A J C N D J L T W Q V

I3.
J I W B E D U H P K M R Y N Z O L G C X V F Q T S A
V J D Z R B N F T C W X H I O P A S L Q M K Y G E U

I4.
J A Y Q I D R X B E U G F V O Z N L H C K W S T M P
A F J I S P U G N C T E K Q X M H R L V Z Y D B W O

I5.
I Y S Z B G M V T L P E H N D C R F A Q U O K X W J
F D R C X T K Z O H M Y I B L W F V S U J N P Q E A

I6.
N X V I R D S U L W C O F Y M A Q Z B E T H P K G K
W A S R F X G E B V D J Q K Y H N P U I Z O T M L C

I7.
B U R N T A Y W Q P F G H O J D C Z M K L I E V X S
C O R V W Y Z K A N S Q J I G D E B H P F M L U T X

I8.
Q F W H G U E J P O T M L Z D C S N A I Y R V B X K
B M X S F G L U P Y H C J N K Q O W R I Z E D T V A

I9.
I W M G L U F T X O J H A P C Q K Z N D E R B S V Y
F X T S U Z C J P R Q Y H W M D G V I A L N E K O B

20.
A X C F P K J O T M R V G E D Q I B S L U W Z H Y N
M E W L Y X C F U J Q P D H K T Z S O G A N B R V I

2I.
L G E I T O Z H W S K X N P D Y U B M Q C V J F A P
D C A P E W V C M Q Y N U Z R J F G H S O B L T I K

22.
L D G Q P U T B R C N S I Z O E A W X F H M K Y V J
J B I H A Q F N U E M C L V T K W O P X Z S Y G R D

23.
K P L I R C S J O Y H U D F A T E Z Q X W N B V M G
E Y G F R Z L T C A S M U W N V D I J O H X K P Q B

24.
S W V U L D R B H O F G A X P Z T I E Q N Y K J M C
C I V Y A M G J I D Z P S R U N B H Q F T X K L W E

25.
H W P E G D L B U N K Y J T O Z Q F C R M I X V A S
Q W L Z C O G H K J A I R S E X F U V T Y D P M B N

26.
S F Y E M A V I B T C K U W R H L P D X G O Z N Q J
Q G S X I B J P F V R T A M C E D L W N O U Y K Z H

27.
H B R I S P A U M D L K Z V N X Y O W T F C G E J Q
H A U Q J K T M P V Y D C Z E R S B W G N X I L I F

28.
P C X V N O U I Z F S H Q J B E G A K M W T Y D R L
G A V T Z N C M F L B H W J Q R I Y D I K X U S P E

29.
S B M J D X U Q R W O V I F K H T N Y L P C Z G A E
F G Q W X E B A S O J R I Z C D L T M U P V K Y H N

30.
P Q F I K D W U S M H X J Z T E B I V G C A N L Y R
C D V B X J F S R G Q L I N M P K Z H A Y W T U O E

3I.
A E F N M S I D C R O B J L Y T Q X C W Z U G K P H
F B F K A U I J M Q E T R O W G Y P L D Z C X S N H

Anlage 2

VVS 438.I302 EX.

0I   3 2 6 8 5 0 7 I 9 4     2 6 0 4 3 9 8 5 I 7

02   0 9 5 6 4 8 I 3 2 7     9 I 4 8 5 7 0 3 6 2

03   3 9 2 7 6 8 I 5 4 0     I 5 4 9 6 2 3 7 0 8

04   6 4 7 5 0 3 2 I 8 9     7 I 8 5 3 9 6 2 0 4

05   5 8 4 9 I 6 0 2 3 7     4 6 7 I 5 8 9 2 0 3

06   7 2 4 I 9 8 6 0 3 5     9 3 5 4 I 7 8 2 6 0

07   0 6 9 3 2 5 4 7 I 7     8 7 0 6 3 2 9 5 I 4

08   4 I 9 0 5 8 2 7 3 6     6 9 3 7 0 8 2 4 I 5

09   0 4 3 8 I 6 2 5 9 7     9 4 5 I 0 7 2 3 6 8

I0   6 3 0 8 2 4 7 5 I 9     2 9 5 4 0 I 3 7 8 6

II   2 5 6 3 7 9 0 4 8 I     6 4 2 5 9 3 8 I 7 0

I2   7 9 6 2 0 8 I 3 4 5     5 8 0 3 2 9 4 I 7 6

I3   9 4 0 5 8 3 I 6 2 7     7 6 5 4 8 2 0 3 9 I

I4   5 8 3 I 0 4 9 6 2 7     7 6 4 9 0 3 5 8 2 I

I5   5 2 I 0 3 4 7 8 6 9     9 I 3 5 8 2 6 4 7 0

I6   I 9 3 4 7 0 2 5 6 8     2 5 4 7 I 6 3 0 8 9

I7   6 3 9 0 8 I 7 2 4 5     0 5 2 6 3 I 4 9 8 7

I8   8 9 6 2 5 4 7 3 0 I     8 7 I 6 4 0 3 2 9 5

I9   2 8 9 4 5 6 0 3 I 7     3 2 0 5 8 9 I 6 4 7

20   5 3 0 7 8 I 9 6 4 2     4 8 5 3 6 9 0 I 2 7

2I   8 3 6 4 9 2 5 I 0 7     5 7 2 6 3 4 8 9 I 0

22   9 0 8 2 3 7 4 6 5 I     3 5 4 7 I 6 9 2 0 8

23   6 I 4 7 8 5 3 2 0 9     0 I 9 8 6 7 3 2 5 4

24   3 5 I 9 8 4 6 7 2 0     2 9 0 3 7 8 5 I 4 6

25   8 5 6 2 4 I 3 0 7 9     I 9 6 5 7 2 4 3 0 8

26   5 8 3 I 4 9 0 2 7 6     7 8 I 6 5 2 9 0 3 4

27   0 I 5 8 4 9 7 2 6 3     7 8 5 I 0 2 6 4 3 9

28   2 9 3 4 I 8 5 7 6 0     2 7 8 I 5 9 4 3 0 6

29   I 5 7 4 2 3 8 0 9 6     9 6 5 7 I 0 8 2 3 4

30   I 7 3 9 5 6 2 4 0 8     4 6 7 4 0 3 5 2 8 9

3I   6 9 2 7 8 5 4 3 0 I     6 0 9 3 8 2 5 4 I 7

Anlage 3

535
                                                  022539
0I.  X D N F P Z Y A R V C K S Q I L J H G O E B T W M U

02.  P B E M R C G F H K A J W I S Q V D L Y Z T O U N X

03.  N I D V P E M Q Z J Y A T K F W X G O C S R L B U H

04.  U O K V Y N S I L H G D E R A Q C M P J W T Z X B F

05.  D J E O M A S N L G U Z B H W V K I T Y X C F P Q R

06.  J T L F A X Y O P I V H U W Z G E B C S N R D Q M K

07.  V B L M K F Z T U C Q P I R E S O N A X W H G J D Y

08.  E Q N L I S M X D R F K Y G U H O A W V Z J B T P C

09.  V T K A G Z X Y P L B I N J S C E D F H W R U Q M O

I0.  Z H E K B L Q X M I D F A G T Y C S P W I U V N R J

II.  P B U I N L Y O D J S W V Z R Q E C T K M G X H A F

I2.  V T Y M F G E L D Q X S A H R U B P J W K I C O N Z

I3.  C Z L T O P M N B E A H I U K X Y R Q G W V D F S J

I4.  O Q E L J H Y D N G R P A V K B T W X Z F C I S U M

I5.  Y W L B K D U J V A Q N X E R O S G T P I H G Z C M

I6.  B F S J D G N Q R K L C H W V M P Y T E I A Z X U O

I7.  P V S Q L E I G T Y A F R U X W N J B D Z M H C O K

I8.  J I E M B T Y L I K D P A V W U H N F G S X Q Z C R

I9.  Q E F K I P B G W U N Z J H A S R I M X Y T D C V L

20.  N X I L P U T Q R V Y C Z A S K B J M W D G E F I H

2I.  J M W V B A L F T R G D S X E U C P K I Y N Q O H Z

22.  C A V L S R F G Z M J E H X Y I T W N P U Q D O K B

23.  G S J T A Z N D I O P C L H R E K Y B F W X U Q M V

24.  J R H P K X G T M O U W C Q N F Z B Y L A V I S E D

25.  Z F S G A L X K P D U H B N W O Y Q I E C M J R V T

26.  J N W O T E S X H L I C P B Q Y F G R A Z K U V D M

27.  O A X G N S U H M V I C Y Q B L D R F K Z J E P W T

28.  E A H F Y C R S N W Q V I Z B D O J U M L X P G K T

29.  T Q K A U W H I G M O B X R L E P D Y V N S Z F J C

30.  S G M Y E L O X T R J Z H Q A N B W F K P C D V U I

3I.  E J X B M I N H F P S V L T C O D W Z U Q Y A R G K

Anlage 4

655

D  M  3  R  C  6  T  2  I  U  V  5  8  Z  S  P  X  0  Q  J  E  H  N  9  L  4  F  1  G  A  Y  W  7  O  K  8

K  Y  V  R  5  P  7  8  J  B  W  0  U  C  E  Z  M  F  D  L  9  3  C  H  4  T  1  5  2  O  6  X  A  Q  I  N

C  S  Z  J  8  4  L  9  W  N  3  A  2  V  G  U  6  E  7  H  O  R  Q  B  5  X  Y  0  K  D  1  P  T  M  F  I

W  E  0  K  Q  9  5  7  L  M  Y  1  T  I  A  3  H  F  C  2  P  J  X  R  N  4  U  8  B  V  S  O  D  Z  G  6

5  S  M  I  A  2  3  9  B  H  L  T  X  4  U  6  R  P  E  K  O  F  Z  W  C  0  Y  1  G  V  D  J  8  Q  N  7

T  Q  9  3  Y  2  6  5  N  G  7  V  D  H  Z  A  F  0  E  B  L  P  K  C  I  O  U  R  4  M  S  X  J  8  1  W

Y  T  N  E  5  C  P  Z  S  8  M  D  1  K  X  O  1  J  U  4  9  0  A  R  V  2  F  6  W  Q  L  B  7  J  G  H

5  N  V  T  L  H  O  9  R  4  U  Q  C  D  W  7  M  8  P  0  3  Y  F  K  I  B  2  Z  G  4  E  A  J  6  1  X

F  P  3  O  G  R  M  Y  D  B  X  T  J  8  V  S  2  Q  6  C  W  K  I  1  5  A  9  Z  E  L  H  U  4  N  7  0

K  6  B  M  N  R  F  E  D  9  Z  8  Y  0  H  U  P  1  Q  O  3  7  X  S  J  5  4  2  C  W  V  A  T  G  I  L

0  D  A  Q  P  O  1  Y  9  R  J  8  M  F  U  2  W  4  K  7  V  S  5  I  H  G  T  X  L  Z  3  N  C  6  E  8

A  4  T  9  2  X  J  I  P  K  R  V  5  B  6  C  0  S  L  H  8  D  N  Y  U  M  7  W  Q  E  Z  O  1  F  G  3

O  F  P  M  Z  1  Y  L  K  I  V  R  U  2  3  A  T  S  E  Q  H  W  4  9  X  N  C  G  0  B  6  7  5  D  8  J

T  2  D  X  F  O  R  H  Z  4  Q  M  B  0  6  P  J  L  I  K  W  C  N  V  S  3  5  E  8  Y  U  1  7  9  A  O

H  C  0  W  L  V  D  4  J  Z  G  N  2  T  I  6  R  Q  B  9  O  F  8  P  X  K  U  Y  E  7  A  5  3  S  M  1

5  B  4  T  W  N  A  S  C  Q  9  I  G  D  P  M  U  V  8  1  F  J  X  2  L  E  K  O  0  H  3  6  R  7  Z  Y

2  I  H  M  E  4  Q  W  F  0  O  V  P  D  U  R  1  T  S  6  7  3  K  8  Y  C  A  G  5  J  B  9  X  N  Z  L

R  4  M  J  A  1  Q  V  3  L  H  5  Y  U  6  9  E  I  Z  F  D  T  2  8  S  B  O  K  W  7  G  C  P  N  X  0

F  N  B  A  7  R  U  5  Y  O  Z  M  V  E  H  6  Q  1  J  3  2  K  L  G  C  D  9  I  4  T  0  8  P  X  W  S

E  P  1  N  A  Y  J  C  3  L  I  W  B  K  8  Q  4  D  U  7  M  Z  X  G  O  F  9  2  S  H  5  V  T  6  R  0

Q  9  L  6  O  N  0  T  C  8  G  K  Y  W  I  R  A  S  V  X  P  2  Z  E  3  1  U  J  5  F  M  H  4  B  D  7

V  P  Z  2  F  D  S  Q  8  J  I  4  G  3  M  A  X  9  C  5  O  6  7  N  Y  K  1  L  H  0  R  W  U  E  B  T

Q  2  O  4  Y  C  T  B  K  L  9  N  F  H  M  X  3  I  R  E  S  D  1  8  U  5  P  W  Z  0  V  J  6  A  G  7

H  B  E  3  J  W  N  V  2  X  0  Z  S  7  D  K  9  Q  I  U  O  1  Y  F  C  A  M  4  B  L  5  G  6  P  T  R

F  B  K  A  X  I  4  W  Y  T  P  8  3  D  C  U  1  E  R  J  0  L  V  6  S  5  Q  G  O  7  M  H  Z  N  2  9

M  Q  K  1  L  Z  N  3  T  9  O  A  F  X  R  P  5  0  Y  W  B  E  I  D  7  6  C  8  J  U  H  4  O  V  S  2

G  6  5  8  X  7  A  B  4  Q  R  E  V  W  J  1  U  N  Z  S  F  C  9  H  K  O  I  P  D  J  L  2  0  K  T  Y

B  G  E  9  V  8  O  C  A  P  L  Y  0  M  X  Z  W  6  I  2  1  U  Q  4  N  D  J  F  T  R  K  3  H  7  5  S

Q  I  K  B  V  T  3  S  W  O  5  J  Y  E  1  P  6  C  B  L  Z  X  H  4  R  O  N  F  9  0  A  2  D  M  U  7

Y  W  J  X  S  R  2  I  Q  0  O  F  H  6  B  7  4  P  U  Z  V  Q  1  M  N  T  K  D  8  5  L  J  C  A  E  9

W  Y  7  D  4  P  Z  R  T  1  X  K  U  M  L  B  5  2  G  N  C  E  8  H  9  S  6  J  F  Q  Y  I  3  K  A  G

Anlage 5

355 II

0I. P O W E K L H A S C M I U    0I. S M O P I L H U W E A C K

02. H I K E O M A L W S P C U    02. I M E L S I U P A K H W C

03. A M L P E W C H I U O S K    03. S I A L K U H E W P C M O

04. K A I S P L I W U M C E H    04. C H E P I U S M W K O L A

05. U W A H S O I C L P E M K    05. P S L A M W C H O I U E K

06. C H U L K I M E S O P A W    06. K E H A P L M W S U C O I

07. L U I K E C O M P A H W S    07. E S U L C W P I M K H O A

08. M I E S H O A K L P U W C    08. H S C O E L K A I M W P U

09. K U W I S A E O L M H P C    09. E O A U P L H K M W I C S

I0. L M I K P A O H W U S C E    I0. M I H E P O L C W U A S K

II. C E H K L P I W O A M S U    II. L O H C W A M E U P K I S

I2. C A I W L M O H S K P E U    I2. O I S C K M L E A P U W H

I3. L S I H M U W C K A P E O    I3. H C P K A S U I M E W O L

I4. C H L S W A M I E O U K P    I4. E O C W M I U K H S A P L

I5. U W A E C I O L H P S K M    I5. W H P U M O I K E L A C S

I6. H A C M S I U W P K O E L    I6. P L I H S U O M E A W K C

I7. M K L P E S I C U H O A W    I7. H A S E L I U P K W O C M

I8. L O A P C U S E H M I K W    I8. C L M U I E K W P A S H O

I9. L S C E W O P M A I K U H    I9. H E M O A I W S U K P C L

20. K O W H C S M U E P I A L    20. I H I C E A L W S K U P M

2I. M H S I K L E W O C P A U    2I. K O U W A M E L C P S I H

22. C H E A K I U L O S W M P    22. S H E M K W A C U P O L I

23. L O P I H S E U W K C A M    23. H M K U E P W S O A L C I

24. U L I K O P W E M S H A C    24. O E U L C P M A H K S I W

25. H E S C I P O U L W A K M    25. I K L U A H P M S O E C W

26. P O M K H W C U A S L I E    26. L M C I W E O H S K P U A

27. P L W U I M K E O A H S C    27. H O W K A C I U P L S E M

28. O P M K A U C I H W E L S    28. H I P L U M K E W O C S A

29. M I C I S W E A K H U L P    29. A O U C E W L I H M K P S

30. E W C S P I M K A L U H O    30. M S E I A H L C O K I W U

3I. I L U S H A I E P K C M W    3I. C S A H L E U I P K W O M

Anlage 6

357

0I. 0 6 2 3 8 5 4 9 I 7         0I. 5 7 9 8 4 I 0 3 6 2
02. I 8 0 6 5 4 3 2 7 9         02. 3 2 9 5 6 I 7 0 4 8
03. 0 8 6 5 3 7 2 4 I 9         03. 5 8 2 6 9 3 7 0 I 4
04. 5 0 9 2 8 3 I 4 7 6         04. 6 0 8 7 4 6 9 I 5 2
05. 3 9 I 7 2 0 5 4 8 6         05. 2 5 3 8 0 6 7 9 I 4
06. 9 I 4 3 5 2 7 8 6 0         06. 2 5 8 7 6 I 9 4 0 3
07. 5 8 0 7 9 I 3 2 6 4         07. I 7 3 9 4 2 8 6 5 0
08. 7 8 2 4 0 9 3 5 I 6         08. 9 0 4 I 7 5 6 8 2 3
09. 7 2 5 0 8 6 9 4 3 I         09. 7 6 9 3 0 2 5 8 I 4
I0. 4 3 9 7 8 0 5 I 6 2         I0. I 4 2 8 3 7 5 9 6 0
II. 2 3 8 5 7 4 0 6 9 I         II. 6 8 2 9 4 I 0 3 5 7
I2. 4 9 2 8 3 I 6 7 0 5         I2. 2 9 4 8 0 5 3 7 6 I
I3. I 0 4 9 2 8 5 6 3 7         I3. 6 0 4 5 2 I 7 8 9 3
I4. 2 I 9 6 3 5 0 7 4 8         I4. 6 2 I 0 8 7 9 4 5 3
I5. 0 4 3 7 9 I 2 8 6 5         I5. 9 8 6 I 7 0 2 5 3 4
I6. 0 5 7 3 4 8 9 6 2 I         I6. 7 3 I 8 6 9 2 0 4 5
I7. 6 3 9 0 2 7 8 5 4 I         I7. 5 9 6 4 I 8 3 0 2 7
I8. 0 4 2 7 5 3 9 6 I 8         I8. 8 2 9 4 5 I 0 7 6 3
I9. 6 2 I 9 7 8 5 4 0 3         I9. 3 9 7 I 6 2 5 4 8 0
20. I 5 2 4 8 6 9 7 0 3         20. 6 2 I 3 9 4 5 7 0 8
2I. 7 9 0 2 4 6 8 5 3 I         2I. 8 5 4 9 7 0 3 2 6 I
22. I 6 7 9 5 2 8 3 0 4         22. 2 9 0 6 5 3 8 I 4 7
23. 7 0 I 2 3 4 6 9 5 8         23. 0 8 6 5 3 4 7 9 I 2
24. 0 4 9 5 2 3 I 8 7 6         24. 9 8 I 6 0 5 4 3 7 2
25. 8 0 3 4 6 7 9 2 5 I         25. 5 6 9 0 4 I 3 7 2 8
26. 7 6 I 4 8 9 2 3 0 5         26. 0 2 8 6 I 5 9 3 7 4
27. 6 0 9 7 8 3 5 4 I 2         27. 9 5 3 0 8 7 6 I 2 4
28. 2 7 6 9 8 4 0 5 3 I         28. 7 6 3 4 I 0 5 9 2 8
29. 6 I 7 4 0 5 3 8 9 2         29. 8 5 4 9 3 6 2 I 7 0
30. 4 I 8 2 7 3 0 6 9 5         30. 7 4 3 0 9 5 2 I 8 6
3I. 2 6 8 5 9 7 I 3 4 0         3I. 7 0 I 2 8 5 4 6 9 3

Anlage 7

                     490/05484                                     490/05484
CHIFFRIERTEIL           EX              DECHIFFRIERTEIL
HV SW A FR TP    VF EP 0 MW MZ          AB 4  ES 4  KL M  NA N  RS 6  VK S
KF KP B FE WV    BM SL 0 EA NF          AE Q  ET 4  KM F  NB X  RT T  VL 2
TN MK C MB FH    SM WT 0 VM BH          AF 2  EV 6  KN 7  NE Q  RV 3  VM 0
AZ HS D NZ BP    WL VT I VH PA          AH &  EW &  KP B  NF 0  RW V  VN O
ZR BL E LM SH    ZL FA I AV FZ          AK Y  EZ 9  KR U  NH J  RZ 9  VP 3
KM EK F TL NM    AR KE I NW FP          AL 6  FA I  KS 4  NK H  SA 7  VR 8
WM RB G TA NT    ST VL 2 SF LZ          AM 2  FM 6  KT M  NL 5  SB X  VS 8
KV ZK H NK VA    VZ BW 2 HW LV          AN 6  FE B  KV H  NM F  SE 3  VT I
SN BT I WB FK    AM HK 2 MP AF          AP W  FH C  KW 8  NP 9  SF 2  VW O
PE EF J NH HB    PR SE 3 PZ VP          AR I  FK 1  KZ 3  NR 8  SH E  VZ 2
SP PW K RP PN    ZP ZW 3 KZ RV          AS £  FL 3  LA 4  NS $  SK M  WA P
RM WZ L RL BA    PK TE 3 HF FL          AT 6  FM 6  LB 4  NT G  SL 0  WB 1
SK KL M LT KT    TV MR 4 ZE LA          AV I  FN T  LE 8  NV 9  SM 0  WE 9
PH NA N LW TS    KS RE 4 ES ET          AW Z  FP I  LF Y  NW I  SN 1  WF -
FW VN O VW BS    RA LB 4 AB ZH          AZ D  FR A  LH 5  NZ D  SP K  WH 6
PV WA P LP ZA    NL FV 5 HE TH          BA L  FS 7  LK 7  PA I  SR 9  WK -
AE NE Q WN KH    TB LH 5 ER ML          BE W  FT &  LM E  PB U  ST 2  WL I
ZN VB R MR ZV    RN SV 5 BK EL          BF $  FV 5  LN Z  PE J  SV 5  WM G
VK EH S JL EB    FB RS 6 AL BV          BH 0  FW O  LP P  PF $  SW A  WN Q
MT FN T HT RT    HA PL 6 WH AT          BK 5  FZ I  LR W  PH N  SZ W  WP 7
PB RH U BN KR    FM TK 6 AN EV          BL E  HA 6  LS 9  PK 3  TA G  WR 7
BR RW V ZE EM    KA PM 7 LK WR          BM 0  HB J  LT M  PL 6  TB 5  WS £
LR SZ W BE AP    TW ZF 7 TF FS          BN U  HE 5  LV 2  PM 7  TE 3  WT 0
SB PT X HN NB    KN WP 7 SA MF          BP D  HF 3  LW N  PN K  TF 7  WV B
ZM LF Y TM AK    VS VR 8 MH NR          BR Y  HK 2  LZ 2  PR 3  TH 5  WZ L
TR AW Z LN ZB    KW LE 8 VE HN          BS O  HL S  MA -  PS 8  TK 6  ZA P
NS PF $ BF RF    KB TZ 8 EN PS          BT 1  HM X  MB C  PT X  TL F  ZB Z
MV WS £ AS BZ    ZS WE 9 HR SR          BV 6  HN 8  ME 9  PV P  TM Y  ZE 4
AH MN & EW FT    HZ LS 9 EZ RK          BW 2  HP -  MF 7  PW K  TN C  ZF 7
WK MA - WF HP    NV RZ 9 ME NP          BZ £  HR 9  MH 8  PZ 3  TP A  ZH 4
                                        EA 0  HS D  MK C  RA 4  TR Z  ZK H
                                        EB S  HT T  ML 5  RB G  TS N  ZL I
                                        EF J  HV A  MN &  RE 4  TV 4  ZM Y
                                        EH S  HW 2  MP 2  RF $  TW 7  ZN R
                                        EK F  HZ 9  MR 4  RH U  TZ 8  ZP 3
                                        EL 5  KA 7  MS R  RK 9  VA H  ZR E
                                        EM V  KB 8  MT T  RL L  VB R  ZS 9
                                        EN 8  KE I  MV £  RM L  VE 8  ZT V
                                        EP 0  KF B  MW 0  RN 5  VF 0  ZV R
                                        ER 5  KH Q  MZ 0  RP K  VH I  ZW 3

Anlage 8

Gebrauchsanweisung 490

1. Das Verfahren gesteht aus Chiffrier- und Dechiffrier-
   teil.
   Im Chiffrierteil sind die Klareinheiten alphabetisch
   bzw. numerisch geordnet.
   Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten lexiko-
   graphisch geordnet.

2. Chiffrierung
   Die einzelnen Klarelemente werden in der Reihenfolge
   ihrer Schreibweise im Chiffrierteil aufgesucht und
   ruch ein rechts oder links danebenstehendes Buchsta-
   benbigramm ersetzt.
   Für jede Klareinheit stehen vier verschiedene Geheim-
   einheiten zur Verfügung, die in unymetrischer Weise
   zu benutzen sind.
   Die Geheimeinheiten sind entsprechend dem deutschen
   Buchstabieralphabet zu übermitteln.

  Beispiel: KM = Kaufmann Martha

   Dechiffrierung
   Die Buchstabenbigramme werden der Reihe nach im
   Dechiffrierteil aufgesucht und durch die rechts daneben-
   stehenden Klareinheiten ersetzt.

3. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in
   Klartext ist verboten.

4. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt
   einzuhalten.

Anlage 9

Tarntafel 308

Anlage 10
Typ 355a "OB-2"
                        
 abbrechen/
abgebrochen
AbschnittAbschnitt
A
Abschnitt
B
Abschnitt
blockieren/
blockiert
Aktion beenden, am
Standort verbleiben
ObjektAktion beenden, sofort zum
Ausgangspunkt zurück
Posten 
 Aktion
weiter-
führen
Angriff/
angegriffen
Aufklär-
en/-ung/
aufgeklärt
Außen
posten
Bekämpf-
en/-t/-ung
Bereit-
schafts-
polizei
Beschädig-
en/-t/-ung
 besetzen/
besetzt
Bewaff-
nen/-net/
-nung
Postenbeziehen/
bezogen
Blockier-
en/-t/-ung
 
 ObjektBrand-
stiftung
Durchbruch/
durch-
brechen
Durchbruch
nicht
zulassen
einsatz/
einsetzen/
eingesetzt
Einsatz-
leiter
EinsatzstabEnergie-
versorgung
GebäudeFahrzeug ausgefallen,Reparatur
mit eigenen Mitteln möglich
 
 Fahrzeug ausgefallen, Reparatur mit eigenen
Mitteln nicht möglich, benötige dringend
Hilfe; (mein Standort)
Festnahme/
festnehmen/
festge-
nommen
Fund/
gefunden
FunkgerätGarageGasver-
sorgung
Gefährd-
en/-et/
-ung
GefangenerObjekt 
 Gegner-ischGruppeGruppe 1Gruppe 2Gruppe 3Gruppen-
führer
Hand-
granate
HandlungHaupt-
gebäude
HavarieHeizhaus  
 Hetz-
losung
Hetz-
schrift
HindernisHinterhalt legen/
gelegt
Kampf-
gruppe
keine Nachrichten-
verbindung (mit)
Kolonne des Gegners festge-
stellt
KommandeurKräfte
und
Mittel
 
 Lebens-
mittel-
versorgung
PostenMannMPiMunition nachrichtenverbindung sicher-
stellen/ sichergestellt (mit)
Nord-en/
-lich
Nordost-
en/-wärts
Nordwest-
en/-lich
NVA-
Einheit
 
 Obj.sich.
verstärk./
verstärkt
örtl.
Staats-
organe
Ost-en/
-wärts
Pistole ObjektProvo-kationReserve  
 RichtungRuhe und Ordnung wiederher-
stellen/ -hergestellt
Sammel-
raum
sanitäre
Behandlung
SchadenSchaden
behoben
Schuß-
waffe
Schuß-
waffen-
gebrauch
selb-
ständig
Sicher-
stell-en/
-ung/sich.-
gestellt
 
 Sicherungs-
kräfte
sofortObjektSonder-
maßnahme 1
Sonder-
maßnahme 2
Sonder-
maßnahme 3
 Sperre
errichten/
errichtet
Sperrmaßnahme aufheben/
-gehoben
Spreng-
mittel
Spreng-
stoff-
anschlag
 
 StandortStärkeStör-en/
-ung/
gestört
SuchgruppeSüd-en/
-lich
Südost-en/
-wärts
Südwest-en/
-wärts
technik/
technisch
PostenToterÜberfall-
-en
 Übergabe 
 PostenübernahmeUnterstütz-
en/-t/-ung
Verbindung
(mit)
Verfolg-
en/-t/-ung
Verleg-en/
-t/-ung
VerletzterVerlusteVerluste durch Kampf-
stoffeinwirkung
Vernicht-
en/-et/
-ung
Verstärk-
en/-t/-ung
Verteidig-
en/-t/-ung
 
 Volks-
polizei
Wasser-
versorgung
PostenWest-en/
-lich
WiderstandZufahrtswege
kontrollier-en/-t
Zuführ-en/-ung/
zugeführt
zurückziehen/
zurückgezogen
Zusammenwirken or-
ganisieren (mit)
 
               

Gebrauchsanweisung

1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird
   durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt
   deren erster Buchstabe in der selben Zeile und
   deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte wie
   die Phrase stehen. Die Buchstabengruppe wird nach
   den deutschen Buchstabieralphabet übermittelt.
   z.B. BF = Berta Friedrich

2. Die Mehrfachbelegung ist in unsymmetrischer
   Weise auszunutzen.

3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn fol-
   gende Bedingungen erfüllt sind:
   - Der Benutzer befindet sich im Einsatz,
   - die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß
     dem Gegner keine zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
   - Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit
     nach der Übermittlung keine wesentlichen
     Kenntnisse mehr.

4. Mischtext ist zugelassen.

5. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbin-
   dung mit anderen Verschleierungsverfahren ange-
   wandt werden.

6. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
   in Klartext ist verboten.

7. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe-
   dingt einzuhalten.

Anlage 11

Typ 357 "B - 1"
 
FahrzeugAbfahr-en/-t/abgefahrenAbschnitt
A
Abschnitt
B
Ankunft
(d.)
Auflös-en/
-ung/
aufgelöst
aufnehmen/
aufge-
nommen
Ausgangs-
punkt
 
Ausland-er/
-isch
FußgängerAutobahn-
abfahrt
Autobahn-
auffahrt
Autobahn-
raststätte
beenden/
beendet
Beginn-en/
begonnen
Begleit-en/-et/-ung 
Beobachtung abbrechen/
abgebrochen
HängerBewaffnung/
bewaffnet
Beweg-en/
-t/-ung
einleiten/
eingeleitet
Einsatz beenden/beendeterreich-en/
erreicht
F 94 
FahrerFrankreichFrau/
weiblich
KOMGegenstandGewährleist-en/st/
-ung
Groß-
britannien
Gruppe 1Gruppe 2 
Gruppe 3Gruppe 4jugendlichKindKradKolonneKontroll-ieren/-e
kontrolliert
Mann-lichMenschen-
ansammlung
 
Militär/
-isch
Natio-
nalität
NeustadtNicht
erkannt
nicht
gewähr-
leistet
LKWNord-en/
-lich
Objekt 1Objekt 2Objekt 
Orts-
ausgang
OrtschaftOrts-
eingang
Ost-en/
-wärts
Parkplatzpassieren/
passiert
Militär-
fahrzeug
Person-lich 
RichtungSadlitzSicher-n/-ung/gesichertSofort-
maßnahme
PKWStandort 
Stoppen/
gestoppt
Straßen-
kreuzung
Süd-en/
-lich
Tankstelleübergabe/
übergeben
übergabe/übernehmen/
übernommen
USARadfahrerVerbindung
(mit)
 
Verdacht/
-ig
Verfolge-en/
-t/-ung
Verhinder-n/
-t/-ung
verlassenVerstärk-en/
-t/-ung
West-en/
-lich
Zurück-
ziehen/
zurückge-
zigen
Spezial-
fahrzeuge
 
Gebrauchsanweisung

1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird
   durch eine zweistellige Zifferngruppe ersetzt,
   deren erste Ziffer in derselben Zeile und
   deren zweite Ziffer in derselben Spalte wie die
   Phrase stehen. Die zweistelligen Ziffern-
   gruppen werden in der Reihenfolge ihrer Schreib-
   weise übermittelt.

2. Die Mehrfachbelegung der einzelnen Phrasen ist
   in unsymmetrischer Weise zu nutzen.

3. Mischtext ist zugelassen. Das Verfahren kann
   selbständig oder in Verbindung mit anderen
   Verschleierungsverfahren angewandt werden.

4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
   in Klartexten ist verboten.

5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist
   unbedingt einzuhalten.


Anlage 12
Spruchtabelle (SpT) 413a
     abbrechen/
abgebrochen
     Raum beziehen
/bezogen
 Aufgabe
erfüllt
 Sicherungs-
maßnahmen
 Aufklär-en/
-ung
 Standort
 ausgefallen Stellung
 Beobacht-en/
-ung
 TBK
 Durchbruch
richtung
 übernehmen/
übernommen
 Durchsuch-en
-ung
 verdächtige
Person
 Gegner/-isch Verluste
 Handlung (d.) weitere Befeh-
le abwarten
 keine Widerstand
 Kräfte und
Mittel
 zerstört
 Meld-en/-ung Zuführ-en/
-ung
 Nachrichten-
verbindung
 zurückziehen/
zurückgez.
Sprechtafel 413a

Anlage 13
SpT 413b
     Aufgabe
abbrechen
     Marsch
(Richtung)
 Aufgabe
erfällt
 Meld-en/-ung
 Aufklär-en/
-ung
 nicht erreicht
 Aufklärungs-
abschnitt
 Objekt
 ausgefallen Ortschaft
 Basis passieren/
passiert
 Beobacht-en/-et/
-ung
 Person
 Blockier-en/-t
-ung
 Personen-
kontrolle
 Durchführ-en/
-ung
 Punkt
 Durchsuch-en/-t
-ung
 sicherungskreis
 eigener
Standort
 Standort
 erreicht Standort melden
 Fahrzeug-
bewegung
  
 festnehmen/
festgenommen
 
 feststellen/
festgestellt
 verdächtig
 Kfz verletzt
 Kontaktperson Zufahrtswege
 Lage Zuführ-en/
-ung

Anlage 14
Typ 470     "OS"
CZMIFOXKNLAYHGRJDQVEBWSUPT
Yabbrechen/
abgebro-
chen
Angriff
Angegrif-
fen
Außen-
posten
Bekämpf-en/
-t/-ung
Beschädig-
en/-t/-ung
besetzen/
besetzt
Bewaff-
nen/-net
-ung
T01 
XBrand-
stiftung
Burchbruch
durchbre-
chen
Durchbruch
nicht
zulassen
Einsatz/
einsetzen/
eingesetzt
EinsatzstabEnergie-
versorgung
R 
NFestnahme/
festnehmen/
festge-
nommen
Fund/
gefunden
FunkgerätGarageGebäudeGefährd-
en/-et/-ung
GefangenerF23 
HGegner-ischHandlungHaupt-
gebäude
HavarieHeizhausHetz-
losung
V 
UHetz-
schrift
HindernisKräfte
und
Mittel
Lebensmit-
telver-
sorgung
MannMPiMord-en/
-lich
C 
MMordost-
en/-wärts
Nordwest-
en/-lich
ObjektObj.sich.
verstärk-
en/-t
Ost-en/
-wärts
W45 
GPistolePostenMVMProvo-
kation
S 
PReserveRichtungRuhe u. Ordng. wieder-
herstellen/wieder-
hergestellt
Schuß-
waffen-
gebrauch
Sicher-n/
-ung/
gesichert
B 
JsofortSonder-
maßnahme 1
Sonder-
maßnahme 2
Sonder-
maßnahme 3
Sperre
errichten/
errichtet
Sperrmaßnahmen auf-
heben/ aufgehoben
I67 
LSpreng-
mittel
Spreng-
stoff-
anschlag
StandortStärkeStör-en/
-ung/
gestört
Such-
gruppe
Süd-en/
-lich
D 
KSüdost-en/
-wärts
Südwest-en/
-wärts
Technik/
technisch
überfall-
en
Verbindung
(mit)
Verfolg-
en/-t/-ung
VerlusteZ 
EVernicht-
en/-et/
-ung
Verstärk-
en/-t/-ung
Verteidig-
en/-t/-ung
Volks-
polizei
Wasserver-
sorgung
West-en/
-lich
MarschA89 
QWiderstand Zuführ-en/-ung/
zugeführt
zurückziehen/
Zurückgezogen
O 

Anlage 15
Typ 355 Variante 2
Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 2 Typ 355 Variante 3
Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 3

Anlage 16
Zahlentafel (ZT) 357
 EFGIHJABC
A012
B
C
D345
E
F
O6789
H
J
 xyz

Gebrauchsanweisung

1. Eine Phrase wird durch den links von ihr
   stehenden Buchstaben ersetzt, der nach
   dem deutschen Buchstabieralphabet Über-
   mittel wird.

2. Das Verfahren kann selbständig oder
   in Verbindung mit anderen Verschleie-
   rungsmitteln angewandt werden. Mischtext
   ist zugelassen.

3. Der vorgesehene Schlüsselwechsel ist un-
   bedingt einzuhalten.


Anlage 17

Übungssprüche

nachfolgende Übungssprüche dienen als Beispiele für prakti-
sche Übungen im Verschleierten von Nachrichten.
Sie sind jeweils auf die Phrasen zugeschnitten, die in den
beigefügten Mustern der jeweiligen Sprechtafeltypen enthal-
ten sind.

Sprechtafel 355

Spruch Nr. 1
KT:                Verstärken Sie die Sicherungskräfte durch die
                   Gruppe 3 und gewährleisten Sie das Zusammen-
                   wirken mit der VP.
Vtxt:

Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT:                 Wir haben das Objekt 27 besetzt und den Ein-
                    satz von Kampfgruppen sichergestellt.
Vtxt:

Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 357 und Mittel der Kartenkodierung)
KT:                 Verfolgen Sie Gegner mit Gruppe 2 und 4 bis
                    4825 (Kartenkoordinate).
                    Verstärken Sie die Suchgruppe durch 5 Mann.
Vtxt:

Sprechtafel 357

Spruch Nr. 1
KT:                Am Ortseingang verdächtige Menschenansammlung
                   festgestellt. Die Gruppe 3 wurde zur Sicherung
                   des Objekts 1 eingesetzt.
Vtxt:

Spruch Nr. 2
KT:                Die Tankstelle Sadlitz wurde von ausländischen
                   LKW mit Hühner passiert. Fahrzeug bewegt sich
                   weiter in Richtung Autobahnauffahrt.
Vtxt:

Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT:                 Auf Parkplatz haben w männliche Jugendliche
                    Verbindung aufgenommen mit einem französischen
                    Militärangehörigen.
Vtxt:

Spruch Nr. 4
KT:                 Verhindern Sie sofort durch Gruppe 2, daß
                    Gegenstände übergeben werden.
Vtxt:

Sprechtafel 413a

Spruch Nr. 1
KT:                Beobachten Sie TBK. Wenn sich verdächtige
                   Person am TBK aufhält, leiten Sie Sicherungs-
                   maßnahme ein. Melden Sie Standort.
Vtxt:

Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT:                 Wir haben die Beobachtung abgebrochen und
                    uns zum Standort 4 zurückgezogen. Die
                    Nachrichtenverbindung ist sichergestellt.
Vtxt:

Sprechtafel 413b

Spruch Nr. 1
KT:                 Klären Sie Ortschaft auf, Beobachten Sie die
                    Fahrzeugbewegung auf den Zufahrtswegen.
Vtxt:

Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT:                 In Ortschaft wurden 2 verdächtige Personen
                    festgestellt. Wir haben die Zufahrtswege
                    blockiert.
Vtxt:

Sprechtafel 470

Spruch Nr. 1
KT:                Südwestlich des Objektes wurden Hetzschriften
                   gefunden. Das Hauptgebäude wurde durch einen
                   Sprengstoffanschlag beschädigt.

Spruch Nr. 2
KT:                 Setzen Sie die Suchgruppe ein. Verhindern Sie
                    weitere Provokationen gegen Objekt.

Spruch Nr. 3
KT:                Südlich des Postens 2 wurden 2 bewaffnete
                   Personen festgenommen. Sie hatten Sprengmittel
                   bei sich.

Spruch Nr. 4
KT:                Leiten Sie sofort Sondermaßnahme 1 ein.
                   Verstärken Sie Außenposten durch 12 Mann.

Spruch Nr. 5
KT:                Wir haben die Ruhe und Ordnung wiederher-
                   gestellt. Die Sicherungsmaßnahmen an den
                   Gebäuden 2, 3 und 6 konnten aufgehoben werden.


Anlage 18

Phrasenaufstellung zur Herstellung einer Sprechtafel

Die Phrasenaufstellung enthält Phrasen, die für einen
gedachten Anwendungsbereich benötigt werden. Sie kön-
nen bei Übungen die Grundlage bilden, um einen geeig-
neten Sprechtafeltyp auszuwählen und ihre Abfassung,
Anordnung und Aufnahme in die Sprechtafel zu üben.

Die Phrasenaufstellung kann ergänzt werden, in dem

1. weitere Wortfolgen zu vorgegebenen Einzelwörtern
   festgelegt werden,
2. zusätzlich noch Himmelsrichtungen, Fahrzeugtypen
   u.ä. zur Aufnahme in die Sprechtafel vorgegeben
   werden.


Gleichfalls können im Rahmen der Übungen bestimmte Vor-
schriften für die Aufnahme der Phrasen als verbindlich
vorgegeben werden.

Phrasenbeispiele:
abbrechen
ablösen
aufklären
Ausfall
Abwehr
Aufgabe
abmarschieren

berichten
beobachten
benötigen dringend
bekämpfen
Berührung (mit)
beginnen
beschädigt

durchbrechen
durchsuchen
durchführen

einnehmen
Einsatz
entfalten
erfolglos

festnehmen
Funkstelle
Führungspunkt
Fahrzeug
führen
feindlich

Gegenmaßnahme
Gegner
Gruppe (1 bis 4)
gewährleisten

Hindernis
handeln
Hauptaufgabe

kämpfen
Kampfstoff
keine Verbindung
Kräfte

Lebensmittel
Lage

melden
Marsch
Munition

Nachrichtenverbindung
nicht/nein/kein

Objekt

Proviant
pioniermäßig

Rückzug
Reparatur
Reserven

sicherstellen
selbständig
Standort
Schutz

Technik
teilnehmen

Übergeben
überprüfen
unterstützen
verwundet
Verbindung
vernichten
Verluste
verfolgen
vorbereiten
verletzt

weitere Anweisung abwarten
Widerstand

zerschlagen
zurückziehen
zuführen
zusammenwirken


Formular Funkspruch Vorder-, Rückseite:
Funkspruch Formblatt MfS

8. Formblatt 0444, 4444 und 44444
KCB Aufklärung BStU*38 *82 *87 *232

                        Geheime Verschlußsache!
                        GVS-Nr. VII c/685/63
                        32 Ausfertigung = 12 Blatt

         REGIERUNG
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

       INSTURKTION
  des Chefs Chemische Dienste
          Nr. 4/63


                         - 1 -


                        GVS-Tgb.-Nr.: VII c/685/63
                        Geheime Verschlußsache!
                        32 Ausfertigung = 12 Blatt

                REGIERUNG
  DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK


               INSTURKTION

        des Chefs Chemische Dienste

                Nr. 4/63


15. August 1963                         Strausberg           
Inhalt: Ausarbeitung der Meldung über die Strahlungslage im
        System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Na-
        tionalen Volksarmee                                  


Um die Forderung der gedeckten Truppenführung bei der Ausar-
beitung und Übermittlung von Meldungen über die Strahlungslage
im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen
Volksarmee zu gewährleisten,

                W I R D  F E S T G E L E G T .

I. Allgemeines

    1. Meldungen über die Strahlungslage im System der Strah-
       lungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volksarmee
       sind auf einheitlichen Formblättern auszuarbeiten. Die
       Formblätter werden durch die Zifferngruppen 0222, 0333,
       0444, 0555, 0666, 0777 und 0999 bezeichnet und sind in
       den Anlagen 1 bis 7 enthalten.


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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12

    2. (1) Das Formblatt 0222 ist zur Übermittlung von Meldungen
       (Informationen) zu verwenden, wenn in dem entsprechenden Be-
       reichen keine Aktivierung festgestellt wurde (wöchentliche Ter-
       minmeldung).

       (2) Das Formblatt 0333 dient zur Übermittlung von Meldungen
       (Informationen) über Aktivierung mit geringem Umfang (wö-
       chentliche Terminmeldung bzw. Sofortmeldung). Es kann damit
       entweder die an einem Punkt gemessene Dosisleistung oder die
       für mehrere Punkt (einen Raum) einheitliche Dosisleistung
       übermittelt werden.

       (3) Das Formblatt 0444 ist für spezielle Meldungen geringer
       Dosisleistungen vorgesehen und wird nach besonderer Anforde-
       rung verwendet.

       (4) Mit dem Formblatt 0555 werden Angaben über Kernwaffen-
       schläge des Gegners übermittelt (Anzahl der Detonationen,
       Koordinaten, Detonationsstärken, Ausbreitungsrichtung der
       radioaktiven Wolke u.a.).

       (5) Das Formblatt 0666 dient der Übermittlung von Meldungen
       über aktivierte Räume mit einer Dosisleistung von 0,5 r/h;
       30 r/h und 100r/h sowie der Wasserentnahmestellen.

       (6) Mit den Formblatt 0777 werden Warnmeldungen über mögliche
       Aktivierung übermittelt.

       (7) Das Formblatt 0999 stellt eine Anordnung zur Führung der
       Luftstrahlungsaufklärung dar und beinhaltet die zu meldenden
       Aufklärungsergebnisse.

    3. (1) Beim Zusammenstellen der Meldungen werden die Spalten des
       Formblattes mit den darin geforderten Angaben ausgefüllt.
       Sind für einzelne Spalten keine Angaben vorhanden, werden
       vier Nullen eingetragen.


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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12

       (2) Geländepunkte und -abschnitte werden in den Meldungen
       durch ihre Koordinaten (geographische Breite und Länge)
       bezeichnet. Die Koordinaten werden in der Regel an Hand
       der Karte 1 : 500 000 bestimmt und in Grad und Minuten
       angegeben.

       (3) Die Koordinatenbestimmung kann auch an Hand anderer
       Kartenmaßstäbe (1 : 100 000; 1 : 50 000) erfolgen. Dazu
       sind diese durch Auftragen eines entsprechend unterteil-
       ten Koordinatensystems zur schnellen Koordinatenbestim-
       mung vorzubereiten.


       (4) Zur genauen Bezeichnung wichtiger Punkte sind die
       Koordinaten mit Sekundengenauigkeit anzugeben.

    4. Werden Meldungen übermittelt, deren Angaben nicht in den
       Formblättern enthalten sind, sind sie formlos unter Be-
       rücksichtigung der Phrasen der Kodierungstabelle "9043" zu-
       sammenzustellen.

    5. Die nachrichtentechnische Übermittlung der Meldung über
       die Strahlungslage über offene Kanäle ist nur dann zuläs-
       sig, wenn ihre Kodierung mit der Kodiertabelle "9043" und
       die anschließende Überschlüsselung mit dem festgelegten
       Schlüsselsatz erfolgte.


II. Kodiertabelle und Schlüsselsatz

    6. Die Kodiertabelle "9043" ist eine Zusammenstellung von Be-
       zeichnungen, Wörtern, Phrasen, Ziffern, Zahlengrößen,
       Satzzeichen und Buchstaben und umfaßt drei Teile.


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       (1) Der erste Teil (Dekodierteil) enthält in ansteigender
       Reihenfolge vierstellige Zifferngruppen (Kodegrupen) und
       die dazugehörigen Begriffe und wird zum Dekodieren von Mel-
       dungen benutzt.

       (2) Der zweite Teil (Kodierteil) enthält die Begriffe bzw.
       Phrasen in alphabetischer Reihenfolge und die dazugehöri-
       gen Kodegruppen. Er findet zum Kodieren von Meldungen Ver-
       wendung.

       (3) Der dritte Teil der Kodiertabelle enthält zusätzliche
       Angaben zum Kodieren und Dekodieren von Meldungen im System
       der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen volks-
       armee. Er wird nur zur Erarbeitung und Übermittlung von Mel-
       dungen zwischen Stäben, Truppen und Dienststellen der Natio-
       nalen Volksarmee verwendet.

    7. Zur Kodierung von Begriffen, die nicht in der Kodiertabelle
       "9043" enthalten sind, werden deren einzelne Buchstaben ko-
       diert und anschließend überschlüsselt. (Nur in Ausnahmefäl-
       len zulässig!)

    8. (1) Der Schlüsselsatz ist die Zusammenstellung einer bestimm-
       ten Anzahl mit vierstelligen Zifferngruppen bedruckter Sei-
       ten. Die Zahl der ersten Kolonne sind in anwachsender Rei-
       henfolge gedruckt und werden als "Kenngruppen" der Zeilen
       bezeichnet. Die Zahlengruppen der folgenden Kolonnen unterlie-
       gen keiner geordneten Aufstellung und werden als "Wurmgrup-
       pen" bezeichnet.

       (2) Auf der Umschlagseite des Schlüsselsatzes sind die Ge-
       heimhaltungsstufe, die Ausfertigungsnummer und die Nummer
       des Schlüsselsatzes aufgedruckt. Auf der Innenseite des Um-
       schlagblattes wird der Nachweis der Vernichtung gebrauchter
       Wurmgruppenblätter geführt.


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       (3) Die Vernichtung der gebrauchten Wurmgruppenblätter
       muß innerhalb von drei Tagen nach dem Gebrauch der letz-
       ten Zeile des Blattes durch die VS-Stelle erfolgen.

       (4) Die Anweisung zum Außerkraftsetzen bzw. Vernichten
       des gesamten Schlüsselsatzes ergeht durch den Chef Che-
       mische Dienste des Ministeriums für Nationale Verteidi-
       gung.


III. Kodieren von Meldungen, die auf Formblättern ausgearbeitet
     wurden

     9. Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage wird
     nicht der gesamte Text kodiert und über die jeweiligen
     Nachrichtenmittel durchgegeben, sondern nur die Angaben,
     die in die Spalten des Formblattes eingetragen wurden.

 10. Die Kodierung erfolgt, indem die Nummer des Formblattes
     in ein Arbeitsbuch übertragen wird und daran anschlies-
     send in strenger Reihenfolge die jeweiligen Kodegruppen
     für alle Angaben, mit denen die Spalten des Formblattes
     ausgefüllt sind, eingetragen werden.

 11. Bei der Zusammenstellung dieser Meldungen ist folgendes
     zu beachten:

     a) die Nummer des Formblattes wird wie eine vierstelli-
        ge Zifferngruppe übertragen;

     b) feststehende Begriffe werden in der Kodierungstabelle auf-
        gesucht und ihre Kodegruppen ins Arbeitsbuch geschrie-
        ben;

     c) Zahlengrößen der Zeitangaben werden wie vierstellige
        Gruppen geschrieben (z.B. 13.05 Uhr wie 1305);


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     d) Koordinaten (grade und Minuten der geographischen Brei-
        te und Länge) werden wie zwei Gruppen geschrieben (z.B.
        Breite: 53° 11'; Länge: 15° 05' wie 5311 1505);

     e) werden die Koordinaten auf Sekunden genau bestimmt, so
        werden die Sekundenangaben durch Vorsetzen von Nullen
        auf vierstellige Gruppen aufgefüllt und anschließend an
        die Grad- und Minutenangaben gesetzt (z.B. Breite: 53°
        11' 27" und Länge: 15° 05' 09" wie 5311 0027 1505 0009);

     f) da in den Formblättern jeweils mehrere Koordinaten ent-
        halten sein können, wird am Ende der Koordinatenangaben
        die Gruppe 9999 gesetzt. Das ist das Zeichen, daß die
        folgende Gruppe zur nächsten Spalte des Formblattes ge-
        hört;

     g) Tag und Monat werden in einer Gruppe geschrieben (z.B.
        03. April wie 0304);

     h) andere Zahlenwerte, die weniger als vier Ziffern be-
        sitzen, werden durch Vorsetzen von nullen zu vierstel-
        ligen Gruppen aufgefüllt;

     i) anstelle fehlender Angaben im Formblatt werden vier
        Nullen geschrieben.

 12. Beispiel der Kodierung einer Meldung auf Formblatt 0222,
     siehe Anlage 8, Ziffer 1; auf Formblatt 0333 Anlage 8,
     Ziffer 2.

 13. Die beim Kodieren erhaltenen vierstelligen Gruppen werden
     als offener Zahlentext (Zwischentext) bezeichnet und müs-
     sen vor der nachrichtentechnischen Übermittlung mit den
     Wurmgruppen des Schlüsselsatzes nochmals überschlüsselt
     werden.


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IV. Überschlüsseln der Gruppen des offenen Zahlentextes

 14. (1) Für die Überschlüsselung der Gruppen des offenen Zah-
     lentextes werden die Wurmgruppen der Seiten des Schlüssel-
     satzes benutzt, die für den jeweiligen Stab bestimmt sind.

     (2) Beim Überschlüsseln ist die strenge Einhaltung der
     Reihenfolge der Wurmgruppen bzw. Zeilen zu beachten.

     (3) Es ist verboten, die für einen anderen Stab bestimm-
     ten Wurmgruppen zu benutzen.

 15. (1) Das Überschlüsseln erfolgt, indem die Wurmgruppen der
     ersten, noch nicht benutzten Zeile (der dem Stab zugetiel-
     ten Seiten) unter die Gruppen des offenen Zahlentextes ge-
     schrieben werden. Die Kenngruppe der Zeile wird links von
     der ersten Wurmgruppe geschrieben und nicht zum Über-
     schlüsseln benutzt.

     (2) Reicht zum Überschlüsseln des offenen Zahlentextes
     der Meldung eine Zeile der Wurmgruppen nicht aus, so wer-
     den die der zweiten Zeile usw. verwendet. Die Kenngruppen
     dieser Zeilen werden nicht benutzt.

     (3) Die Wurmgruppen einmal benutzter Zeilen dürfen für wei-
     tere Überschlüsselungen nicht wieder verwendet werden. Das
     gleiche gilt auch für angefangene Zeilen. Die benutzten
     Zeilen des Schlüsselsatzes sind deshalb durchzustreichen;
     die Zahlen müssen jedoch erkennbar bleiben.

     (4) Die untereinanderstehenden vierstelligen Gruppen wer-
     den dann addiert. Um dabei die Bildung fünfstelliger Grup-
     pen zu vermeiden, werden von der Summe der übereinander-
     stehenden Ziffern nur die Einer aufgeschrieben; die Zehner
     bleiben unberücksichtigt. Z.B.   4752
                                    + 8479
                                      2121


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     (5) Die so erhaltenen Gruppen werden Geheimtext genannt.

 16. Beispiel für die Überschlüsselung einer auf Formblatt 0333
     ausgearbeiteten Meldung, siehe Anhang 8, Ziffer 3.

 17. Beim Absetzen des Geheimtextes an den Empfänger muß über-
     prüft werden, ob an erster Stelle die Kenngruppe der Zeile
     steht, mit der die Überschlüsselung des Zahlentextes be-
     gann.


V. Kodieren formloser Meldungen

 18. (1) Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage,
     welche formlos ausgearbeitet wurden, wird der gesamte Text
     nach der Kodierungstabelle "9043" in einen Zahlentext umgewan-
     delt. Dazu sind jede Phrase, Ziffer, Zahl, Wort, Satzzei-
     chen u.a. Angaben in der Kodiertabelle aufzusuchen und die
     dazugehörigen Kodegruppen in ein Arbeitsbuch niederzuschrei-
     ben.

 19. Beispiel für das Kodieren einer formlosen Meldung siehe
     Anlage 8, Ziffer 4.


VI. Entschlüsseln und Dekodieren

 20. (1) Beim Erhalt von verschlüsselten Meldungen wird der
     geltende Schlüsselsatz genommen und unter den Kenngrup-
     pen die Gruppe herausgesucht, die der ersten Gruppe des
     Geheimtextes entspricht.


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     (2) Die gefundene Kenngruppe gibt die Zeile an, mit wel-
     cher die Überschlüsselung des offenen Zahlentextes erfolgte.

     (3) Die Wurmgruppen des Schlüsselsatzes werden der Reihen-
     folge nach unter die Gruppen des Geheimtextes geschrieben
     und von ihnen subtrahiert.

     (4) Bei der Subtraktion größerer Ziffern von kleineren ist
     letzteren im Gedächtnis ein Zehner anzuordnen. (Dieser
     bleibt beim jeweils nächsten Subtraktionsvorgang unberück-
     sichtigt.) Z.B.   1368
                     - 4596
                       7872

     (5) Die so erhaltenen Gruppen sind der offene Zahlentext
     der Meldung.

 21. (1) Beginnt die erste Gruppe des offenen Zahlentextes mit
     der Ziffer Null, so wurde die Meldung nach einen Formblatt
     ausgearbeitet, dessen Nummer dieser Gruppe entspricht.

     (2) Steht an erster Stelle dieser Gruppe jedoch eine ande-
     re Ziffer (keine Null), so heißt das daß die Meldung form-
     los ausgearbeitet wurde.

 22. Beispiele für das Entschlüsseln von Meldungen, die nach
     einem Formblatt bzw. formlos ausgearbeitet wurden, siehe
     Anlage 8, Ziffer 5 und 6.

 23. (1) Das Dekodieren des offenen Zahlentextes erfolgt an Hand
     der Kodiertabelle "9043".

     (2) Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe mit
     einer Null, so werden die dekodierten Begriffe, Ziffern,
     Phrasen usw. in das durch diese Gruppe bezeichnete Form-
     blatt eingetragen und man erhält den vollständigen offe-
     nen Text der Meldung.


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     (3) Das Übertragen der dekodierten Begriffe, Ziffern,
     Phrasen usw. in die Spalten des Formblattes muß unter
     Beachtung ihrer Reihenfolge und ihrer Bedeutung erfol-
     gen.

 24. Beispiel für das Dekodieren einer auf Formblatt 0333
     ausgearbeiteten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 7.

 25. Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe nicht
     mit Null, so sind die Gruppen der Reihe nach in der
     Kodiertabelle "9043" aufzusuchen und die durch sie be-
     zeichneten Phrasen, Begriffe usw. wie ein offener Text
     in ein Arbeitsbuch niederzuschreiben.

 26. Beispiel für das Dekodieren einer formlos ausgearbeite-
     ten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 8.


VII. Zusammenarbeit mit den Stäben taktischer und operativer Ver-
     bände der Armeen der Länder des Warschauer Vertrages

 27. Der 1. und 2. Teil der Kodiertabelle "9043" gestattet zu-
     sätzlich den Austausch von Meldungen zwischen den Stäben
     taktischer und operativer Verbände der Armeen des War-
     schauer Vertrages ohne Hinzuwendung eines Dolmetschers.

 28. (1) Die erforderlichen Schlüsselsätze werden jeweils von
     den übergeordneten Stäben der operativen Verbände festge-
     legt und ausgegeben.

     (2) Diese Stäbe legen gleichzeitig die für die Unterstell-
     ten gültigen Seitenzahlen der Schlüsselsätze fest.


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 29. (1) Das Kodieren, Überschlüsseln, Entschlüsseln und Deko-
     dieren erfolgt genauso, wie es in den Abschnitten III bis
     VI festgelegt wurde.

     (2) Sind in der Kodiertabelle "9043" nicht enthaltene Be-
     griffe an Stäbe anderer Armeen des Warschauer Vertrages zu
     übermitteln (nur in formlosen Meldungen), so sind diese
     in die russische Sprache zu übersetzen und dann die Buch-
     staben des entsprechenden russischen Begriffes einzeln an
     Hand des in der Kodiertabelle (2. Teil) enthaltenen russi-
     schen Alphabets zu kodieren.

     (3) Erhält man beim Dekodieren die einzelnen russischen
     Buchstaben, so sind diese zu einem russischen Wort zusam-
     menzufügen, das dann noch in die jeweilige Nationalsprache
     übersetzt werden muß.

30. Beim Austausch von Meldungen zwischen den Stäben takti-
    scher und operativer Verbände der Armeen des Warschauer
    Vertrages werden Koordinaten nur bis zur Minutengenauig-
    keit angegeben.


VIII. Schlußbestimmungen

 31. Für den Empfang und die Arbeit mit den Unterlagen (Instruk-
     tion, Kodiertabelle, Schlüsselsatz) gelten folgende Grund-
     sätze:

     (1) Empfangsberechtigt sind in der Regel nur Offiziere
     des Chemischen Dienstes der Stäbe ab Truppenteil aufwärts
     und deren Vorgesetzte bzw. die Kommandeure und Stabschefs
     anderer Einrichtungen der Nationalen Volksarmee, die zur
     Strahlungsbeobachtung befohlen wurden.


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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12

     (2) Der Empfang der Unterlagen erfolgt nur zur Erfüllung
     der Aufgaben im System der Strahlungsbeobachtung und -war-
     nung bzw. zum persönlichen Training der zu dieser Aufgaben
     befohlenen Offiziere.

     (3) Bei Notwendigkeit können durch die Kommandeure oder
     Stabschefs andere Empfangsberechtigte befohlen werden.

     (4) Der Verlust oder die Kompromittierung der Kodiertabel-
     le un des dazugehörigen Schlüsselsatzes ist dem vorgesetz-
     ten Chef/Leiter des Chemischen Dienstes sofort zu melden.
     Dieser setzt die Reserveunterlagen sofort in Kraft. Die An-
     wendung kompromittierter Unterlagen ist verboten.

 31. (1) Alle (außer auf Formblatt 0222 ausgearbeiteten) Meldungen
     sind vom Empfänger in ein Nachweisbuch (Muster gemäß Form-
     blatt) einzutragen. Die verschlüsselten Meldungen sind da-
     nach sofort zu vernichten.

     (2) Die Meldungen auf Formblatt 0222 sind nach Erledigung
     (Auswertung und Weiterleitung) zu vernichten.

     (3) Die Blätter der Arbeitsbücher, auf denen Ver- und Ent-
     schlüsselungen vorgenommen wurden, sind wöchentlich zu ver-
     nichten.

 33. Diese Instruktion tritt mit Erscheinen in Kraft und gilt
     bis auf Widerruf.

                                             H u s c h e k
                                             Oberstleutnant


                         - 13 -
Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12


Anlage Nr. 1

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0222
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)

Im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

                  wurde keine Aktivierung festgestellt.
Bezirk)


                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)


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Anlage Nr. 2

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0333
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)

Im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

            wurde um            Uhr/min           Tag/Monat
Bezirk)


die Aktivierung des Geländes im Raum                             
                                       (Koordinaten)

mit der Dosisleistung            r/h           mr/h           ,ur/h


festgestellt.



                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)



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Anlage Nr. 3

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0444
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)

In der Zeit von          Uhr/min             Tag/Monat bis      


Uhr/min           Tag/min kennzeichnete sich die Strahlungslage


im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

         mit Dosisleistungen von      bis       mr/h.
Bezirk)

Eine erhöhte Dosisleistung von           mr/h wurde          Uhr/

min                Tag/Monat im Raum                          
                                                  (Koordinaten)

festgestellt.


                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)



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Anlage Nr. 4

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0555
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)



           Uhr/min            Tag/Monat führte der Gegner im


im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

         einen Kernwaffenschlag mit Detonationsstärken von
Bezirk)

         bis          Kilotonnen auf die Räume                  


                        . Insgesamt führte der Gegner           
  (Koordinaten)


Detonationen, davon                 Erddetonationen.


Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung              


                            und im Streifen                     
  (Koordinaten der Punkte)


                           
  (Koordinaten)



                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)



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Anlage Nr. 5

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0666
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)


Die Strahlungslage im Bereich                                   
                                (Dienststelle, Truppenteil, Ver-


                                um            Uhr/min           
band, Kommando, Kreis, Bezirk)


Tag/Monat kennzeichnet sich durch folgende Angaben :   Räume


mit der Dosisleistung von 0,5 r/h                               
                                    (Koordinaten)

mit der Dosisleistung von 30  r/h                               
                                    (Koordinaten)

mit der Dosisleistung von 100 r/h                               
                                    (Koordinaten)

Maximale Dosisleistung           r/h im Raum                    


                  , Aktiviert sind           % ständiger Wasser-
   (Koordinaten)


entnahmestellen (Wasserbehälter, Stauanlagen, Brunnen) mit einer


Aktivität von         bis                  tausend Zerfälle/min/


Liter. Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung       


                und im Streifen                                 
  (Koordinaten)                           (Koordinaten)



                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)



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Anlage Nr. 8

                                     Geheime Verschlußsache!

1. 0222 1966 6405 6400 (offener Zahlentext)

2. 0333 6400 5215 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000 7030
   6455 (offener Zahlentext)

3.       0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000
  + 1033 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122
    1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122

         0000 7030 6455 offener Zahlentext
         8283 0181 0614 Wurmgruppen
         8283 7111 6069 Geheimtext

4. Folgende Meldungen ist formlos auszuarbeiten:

   An Chef Chemische Dienste Kdo. MB V

   Am 15. August 18.05 Uhr erfolgte eine Erddetonation - Koordi-
   naten: Breite 53° 38'; Länge 11° 26' -, Die Achse der ra-
   dioaktiven Spur verläuft von Schwerin in Richtung Magdeburg.

                     Leiter des Chemischen Dienstes der 8. MSD


   Nach dem Kodieren des Textes erhalten wir folgende Kodegruppen:

   6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 4000
   2760 6200 5820 6325 7035 6450

   Diese Gruppen sind der offene Zahlentext der Meldung.


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Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12


Anlage Nr. 8
                                     Geheime Verschlußsache!

   Nach dem Überschlüsseln dieser Kodegruppen mit den wurm-
   gruppen ergibt sich dieser Geheimtext:

          6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925
   + 1010 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
     1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639

          4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext
          8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
          2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext


5. Es ist folgender Geheimtext zu entschlüsseln:

     1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122 8283
   -      3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122 8283
          0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000

          7111 6069 Geheimtext
          0181 0614 Wurmgruppen
          7030 6455 offener Zahlentext

   Aus dem offenen Zahlentext ist ersichtlich, daß die Meldung
   auf Formblatt 0333 ausgearbeitet wurde.


6. Eine formlose Meldung enthält folgenden Geheimtext:

    1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639
  -      1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
         6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925

         2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext
         8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
         4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext


                         - 22 -
Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12


Anlage Nr. 8
                                     Geheime Verschlußsache!

   Die erste Gruppe (6320) läßt erkennen, daß die Meldung form-
   los ausgearbeitet wurde.

7. Der offene Zahlentext (Ziffer 5) hat nach dem Dekodieren fol-
   gende Bedeutung:

   0333 = Nummer des Formblattes   9999 = Trenngruppe hinter
   6400 = Stab des Kdo MB III             Koordinaten
   5125 = Dresden                  0001 = 1 r/h
   1030 = 10:30 Uhr                0000 = fehlende Angabe
   1008 = 10. August               0000 = fehlende Angabe
   5105 = georgr. Breite 51° 05'   7030 = 7. (Siebente)
   1344 = georgr. Länge  13° 44'   6455 = Panzerdivision

   Der vollständige Sinn der Meldung ergibt sich, wenn diese
   Angaben in das Formblatt 0333 eingetragen werden.


8. Der offene Zahlentext (Ziffer 6) hat nach dem Dekodieren
   folgende Bedeutung:

   6320 = Chef Chemische Dienste
   6415 = Kdo MB V               Empfänger
   7070 = 15.
   7035 = 8. August
   3720 = 18 Uhr
   3750 = 05 min.
   2645 = Erddetonation in ...
   2455 = Koordinaten (Breite, Länge)
   4135 = 53°
   4060 = 38' georgr. Breite


                         - 23 -
Geheime Verschlußsache! Tgb.-Nr.: VIIc/685/63 32.Ausf.-Bl. 12


Anlage Nr. 8
                                     Geheime Verschlußsache!

   3925 = 11°
   4000 = 26' georgr. Länge
   2760 = Achse der radioaktiven Spur verläuft ....
   6200 = Schwerin
   5820 = Magdeburg
   6325 = Leiter Chemische Dienste
   7035 = 8.                       Absender
   6450 = MSD

   Durch Aneinanderreihen der gefundenen Begriffe ergibt sich
   der Text der formlosen Meldung.



                            Meldeblock

                                für

                        KC-Aufklärungskräfte


                          (KCB-Meldeblock)



NVA 53 603



Hinweise zur Nutzung des KCB-Meldeblockes

1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln
und Brandmitteln, über die Ergebnisse der KCB-Aufklärung sowie über die Bodenwetterlage entsprechend den
festgelegten Kennziffern übermittelt werden.
Außerdem können Probeentnahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden.

2. Bei der Übermittlung von Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen
einzuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender
  mit diesen anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln,
  es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der Nr. der Ergänzung hinter die jeweilige Kennziffer zu kennzeichnen
  (z. B. 01  111  02 = 2. Ergänzung einer Meldung über Kernwaffeneinsatz).

3. Bei der Angabe der Meldungen/Informationen oder Probenahmemeldungen ist die entsprechende Spalte
Im Nachweis über die Abgabe/Weiterleitung von Meldungen(Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt
auszufüllen.

4. Die Meldung sind fortlaufend, jeden Tag mit 01 beginnen, zu nummerieren.

5. Abkürzungen:

    KZi = Kennziffer                               FlaW = Flammenwerfer
    KGr = Kenngruppe                               ChKS = chemischer Kampfstoff
    E   = Erddetonation                            KS   = Kampfstoff
    L   = Luftdetonation                           biKM = biologischer Kampfstoff
    U   = unterirdischer Detonation                MRZ  = Marschrichtung
    W   = Wasserdetonation                         FAG  = Flugzeugabsprühgerät
    NL  = niedere Luftdetonation                   t    = Tonne
    UW  = Unterwasserdetonation                    kt   = Kilotonne
    H   = Höhendetonation                          MT   = Megatonne
    WH  = Detonation an Wasserhindernissen

Formular KCB
Formblatt KCB

4444 Blatt 1
4444 Blatt 2
4444 Blatt 3
4444 Blatt 4


Hinweise für die Eintragungen

1. Kenngruppe, die mehrere Angabenenthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert,
Maßeinheit einzutragen und zu übermitteln.

Beispiele:

     KZi 111/555   04 911          entspricht Dosisleistung 9 R/h
                   04 500 22       entspricht Dosisleistung 500 mR/h (0,5 R/h)
                   05 811          entspricht Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
                   08 11 933       entspricht Steighöhe der Detonationswolke,
                                              Wolkenunterkante 9 km
                   09 22 850 44    entspricht Ausmaß der Detonationswolke,
                                              vertikal 850 Strich
     KZi 111       12 50 22        entspricht Detonationsstärke 50 kt
                   12 133          entspricht Detonationsstärke 1Mt
     KZi 222/666   07 116          entspricht unmittelbar vergiftet 6 ha
     KZi 444       10 120 55       entspricht Ausbreitungsrichtung des Brandes 120 Grad
     KZi 777       08 90 55        entspricht Wind aus Richtung 90 Grad

2. Mögliche Kombinationen innerhalb der Kenngruppen

Beispiele:

     KZi 111       13 33 77        entspricht starke Zerstörungen und Überschwemmungen
     KZi 222/666   07 11 20 22 160 entspricht unmittelbar vergiftet 20 ha
                                              und durch Abzugswolke vergiftet 160 ha
     KZi 777       13 44 55        entspricht Schneedecke, klar
     alle KZi      15 11 33        entspricht Markierung durchgeführt, Probe entnommen

3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Tag/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangaben zu übermitteln (z. B. 02 07 12 30
   entspricht 7. des Monats, 12.30 Uhr).

4. Angaben zur Kenngruppe 03 (Standort der Aufklärungskräfte bzw. Meßpunkt) sind als Koordinaten entsprechend
Kartencodierung 7stellig einschließlich Punktbestimmung: SMK "See" 8stellig; Meßpunkt 6stellig; Aufklärungspunkt
7stellig zu übermitteln.

5. Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 11/KZi 444 und KGr 06/KZi 222 und 333) sind mit 3 Koordinaten (7stellig)
zu übermitteln.

6. Temperaturangaben (KGr 10 und 11/KZi 777) sind durch Auf- bzw. Abrunden auf volle Werte zu bringen
(z. B. 14,7 = 15°). Bei negativen Temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.


Nachweis über Abgabe/Weiterleitung
von Meldungen/Informationen (Meldezettel)
Nr. der
Meldung
Inhalt
(KZi bzw. Pro-
beentnahme)
Datum und
Uhrzeit der
Übergabe
Quittung des
Empfängers
Nr. der
Meldung
Inhalt
(KZi bzw. Pro-
beentnahme)
Datum und
Uhrzeit der
Übergabe
Quittung des
Empfängers
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        
        


Erstellung des Zwischentextes mit dem Formblatt 44444
Chiffrierung Dechiffrierung der KCB Nachrichten mittels KOBRA. -> Anm.
Bereits 1980 wurde es als einheitliches Verfahren für alle Einrichtungen die KCB Aufklärung
durchführten verwendet, wie NVA, MfS, Zivilverteidigung, MdI und Kampftruppen.
Bei der Chiffrierung von Wetternachrichten wurde auch der Wetterkode SYNOP/PILOT/TEMP/SINPO verwendet.

Hinweis zur Nutzung des KCB Meldeblockes

1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und
Brandwaffen, die Ergebnisse der KCB-Aufklärung, die Freisetzung von Industriegiften, die Dosisaufnahme, das Boden-
wetter sowie über Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen entsprechend den festgelegten Kennziffern über-
mittelt werden.

Außerdem können Probenahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden.

2. Bei der Übermittlung vom Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen ein-
zuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen
  anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln, es sind
  nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen,
- die Meldungen/Informationen sind fortlaufend, jede Tag mit 01 beginnend, zu nummerieren und zu übermitteln,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der laufenden Nummer der Meldung und der Nr. der Ergänzungen hinter die je-
  weilige Kennziffer zu kennzeichnen (z. B. 01 111 02 03 = 2. Ergänzung zur 3. Tagesmeldung über Kernwaffeneinsatz).

3. Bei der Angabe der Meldung/Information oder Probeentnahmemeldung ist die entsprechende Spalte im Nachweis über
   Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt auszufüllen.

4. Abkürzungen:

KZi = Kennziffer                       N     = Neutronenkernwaffendetonation   FlaWPz = Flammenwerferpanzer
KGr = Kenngruppe                       ChKS  = chemischer Kampfstoff           FAG    = Flugzeugabsprühgerät
E   = Erddetonation                    IG    = Industriegift                   MFRW   = Mehrfachraketenwerfer
L   = Luftdetonation                   t     = Tonne                           MRZ    = Marschrichtungszahl
U   = unterirdische Detonation         kt    = Kilotonne                       Gy     = Gray (1Gy = 100R)
W   = Wasserdetonation                 Mt    = Megatonne                       R      = Röntgen
NL  = niedere Luftdetonation           AA    = Artillerieabteilung             m      = Milli (10-3 = 0,001)
UW  = Unterwasserdetonation            ABttr = Artilleriebatterie              μ      = Mikro(10-6 = 0,000001)
H   = Höhendetonation                  Bttr  = Batterie                        Exp.   = Exponent
WH  = Detonation am Wasserhindernis    FlaW  = Flammenwerfer

Hinweis für Eintragungen

1. Kenngruppen, die mehrere Angaben enthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit
einzutragen und zu übermitteln.

Beispiele:
KZi 111/555  04 250011     Dosisleistung 250*100 = 250+1 = 250 R/h
             04 028566     Dosisleistung 2,8*105 μGy/h
             05 811        Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
             08 11633      Steighöhe der Detonationswolke, Wolkenunterkante 6 km
             09 2285044    Ausmaß der Detonationswolke, vertikal 850 Strich
             09 11233      Ausmaße der Detonationswolke, horizontal 2 km,
             09 22133      vertikal 1 km
KZi 111      11 502        Detonationsstärke 50 kt
KZi 222/333  07 313        Einsatzmittel, 3 Flugzeuge mit Kassetten
KZi 222/777  08 11655      unmittelbar vergiftete Fläche, 6 ha
             08 33100055   durch ChKS-Wolke vergiftet, 1000 ha
KZi 444      10 12055      Ausbreitungsrichtung des Brandes 120°
KZi 123      07 15002288   Lagerung von IG, 1500 t, Behälter ohne Wall

2. Mögliche Kombinationen - Beispiele:
KZi 111/000  12 221500100  Objektvöllig zerstört, Gesamtverluste 100%
KZi 222/777  10 30055866   Wind aus 300°, Windgeschwindigkeit 8 m/s
    888      11 111044955  vertikale Stabilität der Luft, Isothermie, 10 °C Lufttemperatur, 9 °C Bodentemperatur
             12 11889104   meterologische Bedingungen, Regen, Glatteis, horizontale Sichtweite 1 km, Höhe Wolken-
                           untergrenze 400 m
KZi 777      14 1133       Markierung durchgeführt, Probe entnommen
KZi 999      04 010077     Dosisaufnahme 10*100 = 10 R (Zeiten der Dosisaufnahme unter zusätzlicher Angaben melden)
             04 053200     Dosisaufnahme 5,3*102 μGY

3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Datum/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangabe zu übermitteln (z.B. 02 071230 entspricht
7. des Monats, 12.30 Uhr)

4. Angaben zur Kenngruppe 03 mit den Kennzahlen 1 und 2 sind bei Notwendigkeit hintereinander zu übermitteln. Die Koordi-
naten sind entsprechend der Kartencodierung 8stellig einschließlich der doppelten Punktbestimmung (ist keine Punktbestim-
mung möglich, sind die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt). Meßpunkte 6stellig und Aufklärungspunkte 7 stellig zu übermitteln.

5. Die Übermittlung von Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 03 - Kennzahl 2) hat mit mindestens 3 Koordinaten (8stellig)
zu erfolgen.

6. Temperaturangaben (KZi 888 - KGr 11) sind auf volle Werte Auf bzw. abzurunden (z.B. 14,7 °C = 15 °C). Bei Minus-
temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.

Deckblatt 44444

Inhaltsverzeichnis der Meldungen/Informationen im einheitlichen System der KCB-Aufklärung

Kennziffer 111 - Einsatz von Kernwaffen
           222 - Einsatz von chemischen Waffen
           333 - Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen
           444 - Einsatz von Brandstoffen
           555 - Einzelmessung von Dosisleistungen
           666 - Zonen der Aktivierung
           777 - Chemische Aufklärung
           888 - Bodenwetter
           999 - Dosisaufnahme/Verluste
           000 - Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen
           123 - Freisetzung von Industriegiften

Einsatz von Kernwaffen - Kennziffer 111

44444KenngruppeKZi
1 1 1
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444Detonations-
stärke
0001-9999
ME
1-t
2-kt
3-Mt
Detona-
tionswert

11-E
22-L
33-U
44-W
55-NL
66-UW
77-WH
88-H
99-N

Koord.
des Nullpunktes
4444444444weiter KWD
(Angaben ab 4)

oder
Kenngruppe

1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
HWRW
12345678
44444     111                           

Einsatz von chemische Waffen Kennziffer 222

Spalte 5      Art des ChKS
              10 - Nervenschädigender ChKS  30 - Lungenschädigender ChKS     60 - Allgemeingiftiger ChKS
              11 - VX                       31 - Phosgen                     61 - Blausäure
              12 - Sarin                    32 - Diphosgen                   62 - Chlorzyan
              13 - Soman                    40 - Reizerregender ChKS         70 - Toxinkampfstoff
              20 - Hautschädigender ChKS    41 - CS                          71 - XR
              21 - Yperit                   50 - Psychotoxischer ChKS        80 - Sabotagegift
                                            51 - BZ                          00 - unbekannt
Spalte 6      Einsatzmittel
              10 - Flugzeug               40 - MFRW                  60 - Artillerieüberfall 30 s    70 - Mine
              11 - Flugzeug mit FAG       41 - Zug                   61 - ABttr                      80 - Generator
              12 - Flugzeug mit Bombe     42 - Bttr                  62 - AA                         90 - Diversanten
              13 - Flugzeug mit Kassette  50 - Granatwerfer          65 - Artillerieüberfall (min)   00 - unbekannt
              20 - Rakete                 51 - Zug                   66 - ABttr
              30 - Behälter               52 - Bttr                  67 - AA

44444     Kenngruppe     KZi
2 2 2
Datum
01.-31.
  
Std.
00-23
Min.
00-59
44444 Art
des
ChKS
unmittel-
bar ver-
giftete
Fläche
001-999
ME

11-ha
22-km2

  
44444 Ein-
satz-
mittel  
44444 44444 Koordinaten der
vergifteten Fläche
(Meßst. bzw. Akl.-Richtg.)
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK    
      HWRW4444444444
(00) weitere Koor-
dinaten bzw.
weiterer Einsatz
der ChW
(Angaben ab 4)
oder Kenngruppe
12345678
44444     222                 00        

Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen - Kennziffer 333

          10 - Flugzeug                    50 - Granatwerfer
          11 - Flugzeug mit FAG            60 - Artillerieüberfall 30s
          12 - Flugzeug mit Bombe          65 - Artillerieüberfall (min)
          13 - Flugzeug mit Kassette       70 - Mine
          20 - Rakete                      80 - Generator
          30 - Behälter                    90 - Diversanten
          40 - MFRW                        00 - unbekannt

44444KenngruppeKZi
3 3 3
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444Art
der
bW
verseuchte
Fläche
001-999
ME

11-ha
22-km2

44444Ein-
satz-
mittel
4444444444Koordinaten
der verseuchten Fläche
(Meßst. bzw. Akl.-Richtg.)
HWRW4444444444
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - flüssige
       Rezeptur
22 - trockene
       Rezeptur
33 - Insekten
44 - Nagetier
55 - andere
       Übeträger
00 - unbekannt
(00) weitere Koor-
dinaten bzw.
weiterer Einsatz
der bW
(Angaben ab 4)
oder Kenngruppe
12345678
44444     333                 00        

Einsatz von Brandwaffen - Kennziffer 444

           10 - Flugzeug                     55 - FlaW-Panzer
           12 - Flugzeug mit Bombe           60 - Artillerieüberfall 30s
           13 - Flugzeug mit Kassette        65 - Artillerieüberfall (min)
           20 - Rakete                       70 - Mine
           30 - Behälter                     90 - Diversanten
           44 - FlaW                         00 - unbekannt

44444KenngruppeKZi
4 4 4
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444Art
der
Brand-
stoffe
verseuchte
Fläche
001-999
44444Ausbreit.-
richtung
des
Brandes
in Grad
001-360
44444Ein-
satz
mittel
Koordinaten
der Brandfläche
(Meßst. bzw. Richtg.)
HWRW4444444444
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - Napalm
22 - Pyrogene
33 - Phosphor
44 - Thermite
55 - TEA
66 - Zirkonium
77 - Uranium
00 - unbekannt
1-Einzel-
2-Massen-
3-Flächen-
4-Boden-
5-Wipfel-
6-Feuersturm
44444(00) weitere Koor-
dinaten bzw.
weiterer Einsatz
der bW
(Angaben ab 4)
oder Kenngruppe
12345678
44444     444                           


Einzelmessung von Dosisleistungen - Kennziffer 555

Für Meldungen der "Sauberkeit" und von Dosierleistungen, die Ergebnis von Havarien in Kernanlagen und Strahlungseinrichtungen entstehen,
ist diese Kennziffer zu benutzen.

44444KenngruppeKZi
5 5 5
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
4444444444Dosis-
leistung
0001-9999

0 0 0 0 0
"Sauberkeit"

MEKoordinat
(Mesßst.)
HW     RW
4444444444(00) weitere
Koordinaten
bzw. weitere
Messungen
(Angaben ab 4)
oder Kenngruppe
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - R/h
22 - mR/h
33 - μR/h
44 - Gy/h
55 - mGx/h
66 - μGy/h
 
12345678
44444     555                           


Zonen der Aktivierung - Kennziffer 666

44444KenngruppeKZi
6 6 6
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444Grenze
der
Zone
der
Aktivierung
Koordinaten
der Zone der Aktivierung
HW            RW
4444444444(00) weitere Koordinaten bzw.
anderer Zonen der Aktivierung
(Angaben ab 4)
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - D
22 - C
33 - B
44 - A
 oder
Kenngruppe
 
12345678
44444     666                           


Chemische Aufklärung - Kennziffer 777
Spalte 5   Art des ChKS
           10   Nervenschädigender ChKS   30 - Lungenschädigender ChKS     60 - Allgemeingiftiger ChKS
           11   VX                        31 - Phosgen                     61 - Blausäure
           13   Soman                     32 - Diphosgen                   62 - Chlorzyan
           20 - Hautschädigender ChKS     40 - Reizerregender ChKS         70 - Toxinkampfstoff
           21 - Yperit                    50 - Psychotoxischer ChKS        80 - Sabotagegifte
                                          51 - BZ                          00 - unbekannt

Spalte 5  Grenze der Zone
          11 - der unmittelbar vergifteten Fläche
          22 - der Geländevergiftung
          33 - die durch ChKS-Wolke vergiftet ist
          44 - der Vergiftung

44444KenngruppeKZi
7 7 7
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444Art
des
ChKS
44444Grenze
der
Zone
Kon-
zen-
tra-
tion
Koordinaten
Vergiftung b
der Feststellung
HW         RW
4444444444(00) weitere
Koordinaten
bzw. andere
Zonen der
Vergiftung oder
Orte der Fest-
stellungen
(Angaben ab 4)

oder
Kenngruppe

1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - tödlich
22 - sehr
       gefährlich
33 - gefährlich
44 - wenig
       gefährlich
55 - kein ChKS
       vorhanden
 
12345678
44444     777         0                 

Bodenwetter - Kennziffer 888

Die Angaben über das Bodenwetter können untereinander kombiniert werden z.B.:
54 - klar, Schneedecke;
18 - Regen, Glatteis.

Die horizontale Sichtweiten (in km) und die Höhe der Wolkenuntergrenze (in 100 m) sind zu übermitteln, z.B.:
94 - horizontale Sichtweite 4 km;
05 - Höhe Wolkenuntergrenze 500 m.

Bei Minustemperaturen ist zum absoluten Betrag der Temperatur die Zahl 50 zu addieren, z.B.:
62 - minus 12°C

44444KenngruppeKZi
8 8 8
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444Wind aus
Richtung
in Grad
001-360
Wind-
geschw.
in m/s
00-99
Luft-
temp.
in ?C
00-99
Boden-
temp.
in ?C
00-99
44444meteo- | Koordinaten d. Meßortes
rolog.   |(Meßst. bzw. Akl.-Richtg.)
Bedin- |
gungen |     HW            ||   RW
44 - Schneedecke
55 - klar
66 - bedeckt
77 - Nebel
88 - Glatteis
90 - horiz.Sichtweite (km)
00 - Höhe Wolken-
untergrenze in 100 m
 4444444444
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
1 - isotherme
2 - Konvektion
3 - Inversion
weiter meteorologische Bedingungen
(Angaben ab 7)
oder Kenngruppe
 
12345678
44444     888                           

Dosisaufnahme/Verluste - Kennziffer 999

Mit der Kennziffer 999 - Dosisaufnahme/Verluste - kann die Übermittlung von Angaben über die Dosisaufnahme oder über sanitäre, absolute
und Gesamtverluste erfolgen.

Bei der Meldung der Dosisaufnahme für fliegendes Personal sind die Dosierwerte in den Dosisbereich mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren
Die Meldungen der Dosisaufnahme sind untereinander kombinierbar, es sind aber nur Meldungen von Dosiesaufnahmen zu übermitteln.
z.B.: 12 - Dosisaufnahme bis 4 Tage für Personalbestand allgemein;
43 - Dosisaufnahme in 5 - 30 Tagen für fliegendes Personal
multipliziert mit 0,5 entspricht 1,51-3,5 Gy (151-350 R).
beträgt die Dosisaufnahme mehr als 30 Tage , so ist die Spalte Dosisaufnahme 5-30 Tage zu nutzen.

44444KenngruppeKZi
9 9 9
Datum
01.-31.
Stamm-Nr. lt.
Nummernver-
zeichnis für
Dienststellen/
Einheiten d.
NVA u. GT.
Index oder
andere
Festlegungen
 Anzahl der Personen
00000001 - 99999999
 Anzahl der Personen
00000001-99999999
 Angaben ab 4

oder
Kenngruppe

Dosisaufnahme bis 4 TageDosisaufnahme in 5-30 Tagen
1
2





5
6
7


1
2
3
4

5
6
7
Personenbestand allgemein
fliegendes Personal
≤0,5     Gy(50R)
 0,5-2,0Gy(51-200R)
 2,01-6,0Gy(201-600R)
>6,0     Gy(600R)

-sanitäre Verluste
-absulute Verluste
-Gesamtverluste
3
4
1
2
3
4
Personenbestand allgemein
fliegendes Personal
≤1,0      Gy(100R)
 1,01-3,0Gy(01-300R)
 3,01-7,0Gy(301-700R)
>7,0     Gy(700R)
123456789
44444     999                                


Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen - Kennziffer 000

44444KenngruppeKZi
0 0 0
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444 Ges. Verl.
in Prozent
000-100
4444444444Koordinaten der Reste
der Zerstörungen,
Sperren und
Überschwemmungen
4444444444(000 weiter
Koordinaten
bzw. weitere
Meldungen
(Angaben ab 4)

oder
Kenngruppe
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - Gebiet, Raum
22 - Objekt
33 - Ortschaft
44 - Autobahn
55 - Straße
66 - E.-Linie
77 - Wasserstr.
88 - Brücke/Tunnel
99 - Wasserbau-
liche Anlage
HW
RW
12345678
44444     000                           

Freisetzung von Industriegiften - Kennziffer 123
44444KenngruppeKZi
1 2 3
Datum
01.-31.
Std.
00-23
Min.
00-59
44444ArtMenge
001-999
MEAusbreit.-
richtung
in Grad
001-360
Ausbreitungs-
tiefe
in km
00,1-99,9
Koordinaten des Ortes
der Freisetzung
HWRW4444444444
1 -Det.- einh.
2 - LaSK
3 - LSK/LV
4 - VM
5 - GT
6 - MdI
7 - ZV
8 - MfS
9 - VSK
11 - Ammoniak
22 - Blausäure
33 - Chlor
44 - Phosgenr
55 - Schwefel
       dioxyd
66 - Schwefel
       wasserstoff
00 - unbekannt
1 - kg
2 - t
3 - kt
4 - l
5 - hl
6 - m3
 (00) weitere Koor-
dinaten bzw.
weitere Freisetzung
(Angaben ab 4)
oder Kenngruppe
12345678
44444     123