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  1. SAPAD 71 in der Zivilverteidigung
  2. SAPAD 71 Durchführungsbestimmung
  3. SAPAD 71 und weitere Verschleierungsmittel
    im MfS-, NVA-, Bezirks- und Kreis- Ebenen
  4. SAPAT 83 Einführung von SAPAT 83
  5. Buchstaben Ziffern Verfahren: BuZ 490
  6. Tarntafel, diverse bis 1970
  7. Lehrmaterial Tarntafeln, gültig bis 1990
  8. Instruktion 4/63, KCB-Informationsordnung
  9. Formblatt 4444 KCB Aufklärung
  10. DV 053/9/002, KCB-Informationsordnung
  11. Formblatt 44444 KCB Aufklärung
  12. Schlüssel für meteorologische und hydrologische Beobachtung und Beratung
  13. Formblatt 0120, hydrometeorologisch Angaben
  14. Formblatt Raketentruppen, Kommandierungen
  15. Ordnung, taktische Zeichen der Einsatzleitungen

Seit 1973 wird die Zivilverteidigung der DDR auch im Militärwesen abgehandelt.
Siehe auch Militärwesen im Bundesarchiv.
1. SAPAD 71 in der Zivilverteidigung BArch*12

       MINISTERRAT

DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

Hauptverwaltung Zivilverteidigung
                                   Vertrauliche Verschlußsache!
                                   VVS-Nr.: ZV 003 880
                                   … Ausfertigung = 12 Blatt

  A N O R D N U N G ZV 019/83

             des

Leiters der Zivilverteidigung der DDR

die Sicherstellung der gedeckten Führung
mit Codier- und Verschleierungsmitteln
im Führungsbereich des Vorsitzenden des
Ministerrates

    vom 01. 09.1983

Anmerkung des Autors:
Das hier beschriebene Verfahren SAPAD-71 wurde im Warschauer Vertrag verwendet!

    Zur Sicherstellung der gedeckten Führung mit Codier- und
    Verschleierungsmitteln im Führungsbereich des Vorsitzenden
    des Ministerrates

    O R D N E  I C H  A N

1. Für die Organisation, Planung und materielle Sicher-
   stellung der gedeckten Führung mit Codier- und Ver-
   schleierungsmittel bei der Nutzung technischer Nach-
   richtenmittel im Führungsbereich des Vorsitzenden des
   Ministerrates ist der Stellvertreter des Leiters der
   Zivilverteidigung und Chef des Stabes verantwortlich.

2. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
   und Chef des Stabes beauftragt den Chef Nachrichten
   der Hauptverwaltung Zivilverteidigung mit der:

   (1) Herausgabe der erforderlichen Mittel und Unterlagen
   der gedeckten Führung sowie des Planes der Gültigkeit
   der Codiermittel;

   (2) Anleitung und Unterstützung bei der Aus- und Weiter-
   bildung der Nutzer von Mitteln der gedeckten Führung;

   (3) Kontrolle der Anwendung und der Aufbewahrung der
   Mittel der gedeckten Führung bei den Nutzern;


   (4) Analyse der Wirksamkeit der gedeckten Führung und
   Erarbeitung von Vorschlägen zu ihrer weiteren Vervoll-
   kommnung;

   (5) Untersuchung und Auswertung von Verstößen und be-
   sonderen Vorkommnissen auf dem Gebiet der gedeckten
   Führung, sowie der

   (6) Gewährleistung der Zusammenarbeit mit den zentralen
   Führungsorganen, Ministerien und anderen zentralen Staats-
   organen bei der Einführung neuer Codier- und Verschleie-
   rungsmittel oder bei der Er- und Überarbeitung von
   Codier- und Verschleierungsmitteln.

3. Die Einführung von Codier- und Verschleierungsmitteln im
   Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates
   ist beim Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung
   und Chef des Stabes schriftlich zu beantragen.
   Es sind nur solche Codier- Verschleierungsmittel zu
   erarbeiten, herzustellen und anzuwenden, die in den Be-
   stimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleierungs-
   mitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
   Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates (An-
   hang) festgelegt sind.

4. Die Anwendung der Codier und Verschleierungsmittel hat
   unter Beachtung der Festlegungen im Plan der Gültigkeit
   der Codiermittel zu erfolgen.

5. Die Bestimmungen zur Anwendung von Codier- und Verschleie-
   rungsmitteln bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel
   im Führungsbereich des Vorsitzenden des Ministerrates
   (Anhang) werden bestätigt.

   Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
   Chef des Stabes ist berechtigt, der Notwendigkeit Präzis-
   sierungen vorzunehmen.

6. Der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und
   Chef des Stabes hat zur Gewährleistung einer qualifizierten
   Aus- und Weiterbildung der Codiergruppen und anderer
   Nutzer von Codier- und Verschleierungsmitteln im Führungs-
   bereich des Vorsitzenden des Ministerrates ein Rahmenprogramm
   herauszugeben.

7. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und
   hat Gültigkeit bis auf Widerruf.
   Gleichzeitig treten die

    - Vorschrift über die Anwendung von Codiermitteln bei
    der Nutzung technischer Nachrichtenmittel¨ des Leiters der
    Hauptverwaltung beim Vorsitzenden des Ministerrates vom
    22. 02. 1979 (VVS-B-2/4-132/79) und die
    - Richtlinie Nr.02/31 des Leiters der Hauptverwaltung über
    die Einführung und Nutzung des Codes 01212 - Einsatz-
    leitungen im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden
    des Ministerrates vom 29. 09. 1981 (GVS B 115 - 2381/81)
    außer Kraft und sind außer der Urschrift in eigener Zu-
    ständigkeit zu vernichten.

Berlin, den  1.9.1983
                                    Peter
                                    Generalleutnant

Anhang

    BESTIMMUNGEN

    zur Anwendung Codier und Ver-
    schleierungsmitteln bei der Nutzung
    technischer Nachrichtenmittel
    im Führungsbereich des Vorsitzenden
    des Ministerrates

Gliederung:

    I.    Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung

    II.   Codier- und Verschleierungsmittel

    III.  Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung
          technischer Nachrichtenmittel

    Anlagen
    Anlage 1  Bild 1 Sprechtafel TYP 357 mit 100 Phrasenstellen
              Bild 2 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
                     Zahlentafel als 2. Stufe
    Anlage 2  Bild 3 Sprechtafel TYP 470 mit 130 Phrasenstellen
                     und 39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9
    Anlage 3         Zahlentafel Typ 1
              Bild 4 Zahlentafel Typ 2
    Anlage 4         Tabellenmuster zur Codierung topografischer
                     Karten mit dem Verfahren ¨SAPAD-71¨
    Anlage 5         Punktbestimmung auf topografischen Karten
                     aller Maßstäbe
    Anlage 6         Antrag auf Einführung eines Codier- bzw.
                     Verschleierungsmittels
    Anlage 7         Begriffsbestimmungen

I. Allgemeine Grundsätze der gedeckten Führung

1.  Die gedeckte Führung bei der Nutzung technischer Nach-
    richtenmittel umfaßt alle Maßnahmen zur Geheimhaltung
    der Informationen bei der Übertragung über technische
    Nachrichtenmittel mit dem Ziel, den Abfluß von Informa-
    tionen und deren Auswertung durch Unbefugte zu ver-
    hindern.

2.  Die gedeckte Führung ist zu gewährleisten durch

    a) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung,
    b) die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen bei der
       Nutzung von Mitteln der gedeckten Führung,

    c) die zweckmäßige Nutzung der technischen Nachrichten-
       mittel und der Mittel der gedeckten Führung, die An-
       wendung von Telegramm- und Codestil sowie die Typi-
       sierung von Informationen,

    d) die materielle Sicherstellung der gedeckten Führung,
    e) die Kontrolle der Festlegungen der gedeckten Führung.

3.  Die Wirksamkeit der Maßnahmen der gedeckten Führung ist
    abhängig von

    a) der kryptologischen Sicherheit der eingesetzten Mittel
       der gedeckten Führung

    b) der Sicherheit der technischen Nachrichtenmittel,
    c) der operativen Bedeutung und dem Umfang der zu über-
       tragenden Informationen,
    d) den Einschränkungen bei der Nutzung der Mittel der ge-
       deckten Führung und der Nachrichtenmittel,
    e) der Einhaltung und Durchsetzung der Forderungen der
       Betriebsvorschriften, Nutzungsanleitungen bzw. Gebrauchs-
       anweisungen,
    f) den Kenntnissen und Fertigkeiten der Nutzer sowie der
       Nachrichtenkräfte.

II. Codier- und Verschleierungsmittel

4. Bestandteile
   a) Codiermittel
      - Codes
      - Codiertabellen
      - Substitutionstafeln
      - Signaltabellen
      - Schlüsselunterlagen

   b) Verschleierungsmittel
      - Sprechtafeln
      - Zahlentafeln
      - Codierung topografischer Karten
      - Tarnbezeichnungen (Tarnnamen und Tarnzahlen, Kennwörter,
                           Signale, Parolen, Rufzeichen)

5. (1) Codier- und Verschleierungsmittel sind durch Mitar-
    beiter (Nutzer) zur Geheimhaltung schriftlicher und münd-
    licher Informationen bei der Nutzung offener Nachrichten-
    verbindungen anzuwenden. Für VS-eingestufte Codiermittel
    ist die entsprechende VS-Berechtigung notwendig. Sprech-
    und Zahlentafeln sind als VD zu kennzeichnen und nach-
    zuweisen.
    Die Anwendung wird im Plan der Gültigkeit der Codier
    mittel festgelegt und hat durch die Nutzer nach den zu
    den Mitteln gehörenden Gebrauchsanweisungen zu erfolgen.

    (2) Codier- und Verschleierungsmitteln können Infor-
    mationen bis zu dem Geheimhaltungsgrad bearbeitet werden,
    den das Mittel selbst trägt. Verschleierungsmittel ver-
    hindern bzw. erschweren nur das unmittelbare Mitverstehen
    durch Unbefugte.

6. (1) Codes, Codiertabellen und Substitutionstafeln sind
    Codeverzeichnisse in Buch- bzw. Tafelform, in denen den
    Sätzen und Satzfolgen, Wortverbindungen, Wörtern, Buch-
    staben Ziffern und Zeichen (nachfolgend Phrasen) konstante
    Codegruppen bzw. Zwischenelemente zugeordnet sind. Codes
    eignen sich nicht zur unmittelbaren Gesprächsführung.
    Der zu codierende Text ist kurz abzufassen und an den im
    jeweiligen Code enthaltenen Phrasenbestand anzupassen.

    (2) Die Codegruppen der Codes und Codiertabellen, typi-
    sierte Informationen sowie Zwischenelemente der Substitu-
    tionstafeln sind vollständig zu chiffrieren. Es ist ver-
    boten, nichtchiffrierte Codegruppen über technische
    Nachrichtenmittel zu übertragen.

7. (1) Signaltabellen sind zur vollständigen Codierung kur-
   zer schriftlicher und mündlicher Informationen zu ver-
   wenden.

   (2) Die Codierung erfolgt durch Umsetzen der Phrasen
   in Ziffernkombinationen. Die Herstellung von Mischtext
   ist verboten. Codierte Kartenkoordinaten sind als ge-
   schlossene Gruppen in den Geheimtext einzufügen.

8. Sprech- und Zahlentafeln sind spezialisierte Phrasenver-
   zeichnisse in Tafelform mit einem geringen Phrasenbestand.
   Sie sind gemeinsam mit Tarnnamen, Tarnzahlen, Kennwörtern,
   Signalen und der Codierung topografischer Karten und nur
   für solche Informationen anzuwenden, die sich unmittelbar
   nach dem Informationsaustausch auswirken. Alle länger ge-
   heimzuhaltenden Informationen sind mit Mittel höherer
   Sicherheit zu bearbeiten.

9. Folgende Sprech- und Zahlentafeln sind anzuwenden:

   a) Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen (Anlage 1)
      oder mit 100 Phrasenstellen und mit Zahlentafel
      als 2. Stufe (Anlage 1).

   b) Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und 39
      Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 (Anlage 2).

   c) Zahlentafel Typ 1 mit 12facher Belegung bestehend
      aus Codier- und Decodierteil (Anlage 3).

   d) Zahlentafel Typ 2 mit 15- bis 20facher Belegung (Anlage 3).

10.   (1) Bei der Überarbeitung von Sprechtafeln sind Verände-
      rungen im Phrasenbestand vorzunehmen. Der verbleibende
      Phrasenbestand ist neu zu gliedern (Umstellung der Sach-
      gebiete oder Wechsel zwischen waagerechter und senkrechter
      Reihenfolge).

      (2) Folgende Phrasen dürfen nicht in Sprechtafeln auf-
      genommen werden:

      a) Buchstaben zum Zwecke des Buchstabierens,

      b) Dienststellen- und Dienststellungsbezeichnungen, wenn
         dafür Tarnnamen und -zahlen festgelegt sind,

      c) Zahlen, die aus mehr als einer Ziffer bestehen (gilt
         nicht für Typenbezeichnungen

11.   (1) Schlüsselunterlagen für Sprech- und Zahlentafeln sind
          als Vertrauliche Dienstsache einzustufen und nachzu-
          weisen.

      (2) Es dürfen bis zu 31 Schlüssel zu einer Serie zusammen-
          gefasst werden.

12.   Die Gültigkeit einer Schlüsseleinstellung für Sprech-
      und Zahlentafeln beträgt maximal 24 Stunden, kann aber
      aus Gründen höhere Sicherheit auf 12, 6 oder weniger
      Stunden festgelegt werden.

13.   (1) Die Verschleierung von Phrasen mit Sprech- und Zahlen-
          tafeln hat durch das Zusammensetzen von Geheimelementen
          der Zeile (Zeilenkomponente) und danach der Spalte
          (Spaltenkomponente) zu erfolgen.

      (2) Bei der Verschleierung von Zahlenangaben mittels der
          Zahlentafel sind zusammengesetzte Zahlen in der Reihen-
          folge ihrer Ziffern zu Übermitteln. Nicht zusammengehörende
          Zahlen sind durch die offene Ankündigung Trennung voneinander
          zu unterscheiden.

      (3) In Fällen, bei denen sich die Geheimelemente der
          Zahlentafeln von denen der Sprechtafeln äußerlich nicht
          unterscheiden, sind Zahlen wie folgt anzukündigen

          a) Zahlenanfang mit ¨ZAA¨
          b) Zahlenende mit  ¨ZAE¨.

      (4) Zahlentafeln können sowohl mit als auch ohne Sprech-
          tafeln angewendet werden.

14.   Die Codierung topografischer Karten dient zur Verschlei-
      erung von Geländepunkten, -abschnitten und -räumen. Sie
      erfolgt nach dem Verfahren ¨SAPAD-71¨.

15.   Bei der verschleierten Gesprächsführung und innerhalb
      von Geheimtexten bei der Anwendung von Codier- und
      Signaltabellen dürfen Angaben aus topografischen Karten
      nur in codierter Form Übertragungen  werden. Bei der Anwendung
      von Codier- und Verschleierungsmitteln, deren Geheim-
      elemente aus Ziffern bestehen, sind die codierten Ko-
      ordinaten als geschlossene Gruppen in diese Geheimtexte
      einzufügen (außer bei Anwendung von Codes), um Ver-
      wechslungen der Geheimtextgruppen mit den codierten
      Koordinaten zu verhindern.

16.   (1) Das Verfahren ¨SAPAD-71¨ ist das Hauptverfahren zum
          Codieren topografischer Karten der Maßstäbe 1:500 000,
          1:200 000, 1:100 000 und 1:50 000 (Anlage 4).


      (2) Zum Codieren der topografischen Karten der Maßstäbe
          1:25 000 und 1:10 000 ist die für den Maßstab  1:50 000
          zugewiesene Codierung zu verwenden.

      (3) Beim Verfahren ¨SAPAD-71¨ sind den Gitternetzlinien des
          Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
          3stellige Zahlen zugeordnet, so daß eine 6stel-
          lige codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat
          entsteht.

17.   (1) Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
      quadrate in 9 gleiche Quadrate Aufzuteilen, die in Uhr-
      zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber
      hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der 9 Quadrate
      in 4 weitere Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre
      Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die
      Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen an
      die codierte Kartenkoordinate anzufügen, so daß diese
      7- oder 8stellig sein, kann.

      (2) Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbe-
      trag zweistellig von der Gitternetzlinie des Hochwertes
      und der des Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu be-
      stimmenden Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate
      anzufügen. Solche Koordinaten sind 10stellig (Anlage-5).

18.   Codier- und Verschleierungsmittel sind aus Gründen der
      ständigen Aktualisierung und der Sicherheit in folgenden
      Abständen zu überarbeiten und neu herauszugeben:
      a) Codes, Substitutionstafeln und Codiertabellen nach
         Bedarf,
      b) Signaltabellen nach jeweils 3 bis 5 Jahren,
      c) Sprechtafeln nach jeweils 1 Jahr.

III. Geheimhaltungsbestimmungen bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel

19.  (1) Bei der Nutzung technischer sind zu
         berücksichtigen:
      a) die kryptologische Sicherheit des angewandten Mittels
         der gedeckten Führung,

      b) die Sicherheit des technischer Nachrichtenmittels,

      c) die operative und politische Bedeutung der zu über-
         tragenden Informationen

     (2) Die kryptologische Sicherheit nimmt in nachstehender
         Reihenfolge ab
      a) Chiffriermittel,
      b) Codiermittel
      c) Verschleierungsmittel

     (3) Die Sicherheit technischer Nachrichtenmittel nimmt
         in folgender Reihenfolge ab:
      a) Draht-, Richtfunk-, Troposphärenfunk und Funkkanäle,
      b) Fernschreib-, Datenfernübertragungs-, Funk- und Fernsprechverbindungen.

     (4) Die operative und politische Bedeutung bestimmen den
         Geheimhaltungsgrad der zu übertragenden Informationen.

20.  Es ist verboten:

     a) Geheime und vertrauliche Informationen offen über
        Nachrichtenverbindungen zu übertragen,

     b) Informationen die mit Mitteln der gedeckten Führung
        bearbeitet werden oder wurden, im Klartext über offene
        Nachrichtenverbindungen zu übermitteln,

     c) beim offenen Informationsaustausch auf den Inhalt ge-
        deckt übertragener oder zu übertragender Informationen
        Bezug zu nehmen,

     d) die Anwendung von Mitteln der gedeckten Führung durch
        die Verwendung von Katalogbezeichnungen, Nummernver-
        zeichnissen oder anderen feststehenden Codes bzw.
        durch Übersetzen in eine Fremdsprache zu umgehen,

     e) mit Unterlagen, die als Schulungsmaterial gekennzeichnet
        sind, Sprüche herzustellen, die über technische Nach-
        richtenmittel übertragen werden,

     f) nicht genehmigte und außer Kraft gesetzte bzw. kompro-
        mittierte Mittel der gedeckten Führung anzuwenden.

21.  Bei Verlust und Kompromittierungen von Mitteln der ge-
     deckten Führung sind

     a) Meldung als besonderes Vorkommnis entsprechend der
        festgelegten Ordnung zu erstatten,

     b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und
        dem Herausgeber zu melden

     c) durch den für die Herausgabe Verantwortlichen Reserve-
        unterlagen in Kraft zu setzen

     d) eine Untersuchung einzuleiten, die Ursachen festzu-
        stellen und Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vor-
        kommnisse zu treffen.

Anlage 1
8546719320
2
3
4
6
5
1
9
8
7
0
Bild 1 Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen
8609571324
201234
9
6
0
3
856789
5
1
4
7
Bild 2  Sprechtafel Typ 357 mit 100 Phrasenstellen und Zahlentafel als 2. Stufe
Beispiel: Durchbruch - 65
Anlage 2
YBCVLPKMANHOXIZGRESJUWQDFT
BL01
CH
PF23
AZ
WI
TK45
EM
RO
DG67
XS
QU
YJ89
VN

Bild 3 Sprechtafel Typ 470 mit 130 Phrasenstellen und
          39 Phrasenstellen für die Ziffern 0 bis 9 Zahlentafel Typ 1 Codierteil Anlage 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 RG TK VO XH PQ RB SR PD VD RE PC TC ZK WQ OR WC ZI VE WP NE SQ SM PJ UP XN OC NL SZ NS YN WM OM RN WA RM IM OB WK RD NZ YT TO SP YQ XD RC OP NK XB OH VI ZH ZU PT SX ZB VB ME YR RL TA ZD ND ZR SO VJ ZS PK YS XA UQ OI PR XI PH NF WF RA YV UN TY WL UD VH ZC UK TB WN OQ SN XE TQ VA XG TH OR PS RH TZ OL TR VL VM UC YW XK PU UY UR YU UB NQ SW NA ZP SV XR OF US YL Decodierteil N O P R S T U V W X Y Z A6 BS D3 AS MO AO B5 IM A6 A4 L9 B7 D1 C2 H7 B2 N4 B3 C1 B8 C7 B4 M7 C2 E9 FS J1 C2 O2 C5 D1 D4 FS D2 N4 DO F7 H4 K3 D9 P1 H7 KG E8 K8 E5 Q1 H5 H8 I5 O5 E4 Q0 K0 N9 H1 LO G6 R9 I8 K3 L9 Q2 G0 R3 O0 P1 I5 M5 H1 S4 K6 L3 M5 R6 H8 V7 Q5 Q5 J2 N3 I6 T0 M6 Q5 P3 S8 L9 W6 R0 R4 L0 P9 K2 U4 P7 S4 Q4 T6 M7 X7 YO S9 M1 Q6 N2 V9 R1 Z9 R7 U3 N6 Z3 Z9 Y3 O1 R7 R8 W2 S3 Zahlentafel Typ 2
HUWIOSACPMLEK
S012
C
O
L
P345
E
H
A
I6789
K
M
U
W
HUWIOSACPMLEK
Bild 4

Anlage 4
Tabellenmuster zur Codierung topographischer
Karten mit dem Verfahren SAPAD-71

Maßstab 1 : 50 000

Hochwert (x)           Rechtswert (y)
Kodiertabelle SAPAD-71
Beispiel:
Klartext (Kartenkoordinate)HWRW
62483597
Geheimtext (codiert)351736
Beachten! Spalte b1  ist c1  Spalte b2 ist c2 zugeordnet.

Anmerkung: Bei Maßstab 1:500 000 Spalte a = Gradzahlen
                                 Spalte b = Minutenzahlen

Maßstab 1: 200 000

    Hochwert (x)                  Rechtswert (y)
Kodiertabelle SAPAD-71
Beispiel:
KlartextHWRW
58003108
Geheimtext153719
Maßstab 1 : 100 000

  Hochwert (x)             Rechtswert (y)
Kodiertabelle SAPAD-71
Beispiel:
KlartextHWRW
59022596
Geheimtext618001
Anmerkung: Spalte a = Klarkoordinaten (Tausender, Hunderter)
           Spalte c = Klarkoordinaten (Zehner, Einer)

Maßstab 1: 500 000

 Hochwert (§) Rechtswert(»)
Kodiertabelle SAPAD-71

Beispiel:
KlartextHWRW
50020′11000′
Geheimtext827575
                                  Anlage 5
    Punktbestimmung auf topografischen Karten aller Maßstäbe

    (1) Annähernde Punktbestimmung innerhalb der Gitternetzquadrates
    (Planquadrate)
Neunersystem   ↓KLE
193                                 
   1 1 23   
    4 3   
 894 
  
 765 
195 
 662     667
Vierersystem
zusätzliche Anwendung
innerhalb des Neunersystems
 1  2 
 4 3
Die betreffende Ziffer wird, als 8. Stelle an die codierte Koordinate angefügt.
Beispiel: Führungsstelle KEL - codiert 195 662 2 (nach Neunersystem)
                                  oder 195 662 22 (zusätzlich Vierersystem)

(2) Genaue Punktbestimmung innerhalb der Planquadrate
topographische Karten Kodiersystem

Anlage 6

    Antrag auf Einführung eines Codier- bzw. Verschleierungs-
    mittels                                                   

    Bezeichnung des Mittels: (Typ)

    1. Antragsteller:

    2. Antrag auf:                 a) Neueinführung (als Anlage)
       Zutreffendes unter-         b) Überarbeitung des Phrasen-
       streichen                      bestandes
                                   c) Veränderung des Mittels
    3. Informationsinhalt:

    4. Anzahl der Exemplare:       davon Reserve:

    5. Verteiler:

    6. Anwendung:                 a) im täglichen Dienst
       Zutreffendes unter-        b) bei Übungen
       streichen                  c) während der erhöhten Einsatz-
                                     bereitschaft
                                  d) ab der Stufe der Einsatzbe-
                                     reitschaft bei Kriegsgefahr,
    7. Verkehrsart:               a) individuell
       Zutreffendes unter-        b) zirkular
       streichen                  c) allgemein

    8. Nachrichtenmittel

    9. Spruchfolge im
       Durchschnitt je Tag und
       Nutzer

   10. Für welchen Zeitraum soll die Sicherheit
       der Informationen gewährleistet sein

   11. Geheimhaltungsgrad der Informationen:

   12. Geplanter Termin der Einführung:

    Antragsteller:              Unterschrift

    Anlage 7

    Begriffsbestimmungen

1.  Chiffrieren
    Umwandeln von Klar- oder Codetext (Zwischentext) in
    Geheimtext durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens.

2.  Code
    Phrasenverzeichnis in Buch- oder Tafelform. Den
    Phrasen sind Codegruppen zugeordnet, die zum Umwandeln
    von Klartext in Codetext und umgekehrt bestimmt sind.

3.  Codegruppen
    Die einer Phrase zugeordnete Ersatzeinheiten bei Code-
    verfahren.

4.  Codestil
    Zweckmäßige Anpassung eines Textes an einen bestimmten
    Code.

5.  Codieren
    Umwandeln von Klartext in Codetext durch Anwendung
    eines Codeverfahren

6.  Dechiffrieren
    Rückverwandeln, von Geheimtext in Klartext oder Codetext.

7.  Decodieren
    Rückverwandeln von Codetext in Klartext.

8.  Geheimtext
    Text, der durch Anwendung eines Chiffrierverfahrens
    aus einem Klar- oder Codetext entstanden ist.

9.  Klartext
    Text, der keine Elemente beabsichtigter Geheimhaltung
    enthält.

10. Mischtext
    Text, der teils aus Klartext und teils aus ver-
    schleierten Text besteht. Die Klartextteile dürfen
    keine Rückschlüsse auf den Inhalt des verschleierten
    Textes zulassen.

11. Phrase
    Grundeinheit bei Codierverfahren. Phrasen sind von unter-
    schiedlicher Länge und Beschaffenheit, z.B. Buch-
    staben, Ziffern, Polygramme, Wörter und Wortfolgen,
    Sätze und Satzfolgen.

12. Schlüsselbereich
    Anwendung gleicher- Schlüsselunterlagen eines be-
    stimmten Verfahrens durch eine festgelegte Anzahl
    von Nutzern.

13. Technische Nachrichtenmittel
    Einrichtungen und Geräte, welche die Übertragung
    mündlicher schriftlicher und grafischer Informa-
    tionen gewährleisten

14. Telegrammstil
    Ausdrucksweise, die jedes überflüssige Wort ver-
    meidet. Klarheit hat jedoch den Vorrang vor Kürze.

15. Verschleiern
    Verfahren zur Verhinderung des unmittelbaren Mit-
    verstehens einer Information durch unbefugte Per-
    sonen.

16. Zwischentext
    Zwischenform des Textes bei Anwendung eines Chif-
    frier-/Codierverfahrens zwischen ursprünglichem Text
    (Klartext) und endgültigem Geheimtext.

2. SAPAD 71 Durchführungsbestimmung

Letzter aktueller Stand/letzte VS-Kontrolle zum Dokument 10.11.1988 BArch*35

Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
					Geheime Verschlußsache
					      GVS-o020
					MfS-Nr.: XI/547/83
					21.Ausf. Bl/S. 01


Vorläufige Regelung

zur Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71
nach Auslösung höherer Stufe der Einsatz-
bereitschaft bzw. im Verteidigungszustand

Zur Gewährleistung der einheitlichen Codierung topographischer
Karten im Ministerium für Staatssicherheit nach Auslösung
höherer Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungs-
zustand wird das Verfahren SAPAD - 71 angewendet.

1. Kartencodierung SAPAD - 71

(1) Die Codierung topographischer Karten nach dem Verfahren
SAPAD - 71 dient der Verschleierung von Geländepunkten,
-abschnitten und -räumen.

(2) Die Übermittlung von Ortsangaben über technische Nachrichten-
mittel ist nur in chiffrierter bzw. codierter Form gestattet.

Informationen, die chiffriert übertragen werden, können Angaben
aus topographischen Karten in folgender Form enthalten:

- Klartext (genaue Punktbezeichnung)
- offene Gitternetzwerte

Bei der verschleierten Gesprächsführung dürfen Angeben aus
topographischen Karten nur in codierter Form übertragen werden.

(3) Die Kartencodierung SAPAD - 71 ist das Hauptverfahren im
Ministerium für Staatssicherheit zum Codieren topographischer
Karten der Maßstäbe 1 : 50 000, 1 : 100 000, 1 : 200 000 und
1 : 500 000.

Zum Codieren topographischer Karten der Maßstäbe 1 : 10 000
und 1 : 25 000 ist die für den Maßstab 1 : 50 000 zugewiesene
Codierung zu verwenden.

(4) Beim Verfahren SAPAD - 71 sind den Gitternetzlinien des
Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wiederholende
dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechsstellige
codierte Koordinate für jedes Gitternetzquadrat entsteht.

Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetzquadrate
in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhrzeigerrichtung
zu nummerieren sind (Neunersystem). Darüber hinaus ist eine
nochmalige Aufteilung jedes der neun Quadrate in vier weitere
Quadrate möglich (Vierersystem). Ihre Nummerierung erfolg
ebenfalls in Uhrzeigerrichtung. Die Ziffern der annähernden
Punktbestimmung sind offen an die codierte Kartenkoordinate
anzufügen, so daß diese sieben- oder achtstellig ein kann.

Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag von der
Gitternetzlinie des Hochwertes und der des Rechtswertes recht-
winklig bis zu dem bestimmenden Punkt offen an die codierte
Kartenkoordinate anzufügen. Solche Koordinaten sind zehnstellig.

(5) Bei den topographischen Karten der Maßstäbe 1 : 50 000,
1 : 100 000 und 1 : 200 000 sind die codierten Koordinaten
des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen) Karten-
rand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte zu er-
fassen.

(6) Die Herausgabe der Codierung für die einzelnen Karten-
maßstäbe erfolgt in Form von Tabellen.

(7) Die Codierung der topographischen Karten (Übertragen der
Codierung auf die Arbeitskarten) hat auf der Grundlage der
Gebrauchsanweisung durch die Nutzer zu erfolgen.

2. Anwendung der Kartencodierung SAPAD - 71 im Ministerium für
Staatssicherheit

Zur einheitlichen Gewährleistung der gedeckten Führung im
Ministerium für Staatssicherheit sowie im Rahmen des Zusam-
mmenwirkens mit anderen zentralen Organen nach Auslösung höherer
Stufe der Einsatzbereitschaft bzw. im Verteidigungszustand
werden für die Codierung topographischer Karten nach dem Ver-
fahren SAPAD - 71 zwei verschiedene Schlüsselbereiche gebildet:

1. Zur gedeckten Führung innerhalb des Ministeriums für Staats-
   sicherheit (zentrale Diensteinheiten, BVfS, KD, OD)

2. Zum gedeckten Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen
 (zentrale Führungsebene, (BEL, KEL)

Die Mittel der ersten Schlüsselbereiches dürfen nur innerhalb
des Ministeriums für Staatssicherheit angewandt werden. Eine
Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2.1. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 inner-
halb des Ministeriums für Staatssicherheit

(1) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 werden für die
benötigten Maßstäbe in Netzform mit jeweils 15 Tabellen be-
reitgestellt.

(2) Die jeweils erste Tabelle der Kartencodierung tritt nach
Auslösung der Stufe Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr zum
Zeitpunkt X + 3 : 30 Stunden in Kraft.

(3) Die Festlegung der Gültigkeit bzw. die Inkraftsetzung
der jeweils folgenden Tabellen erfolgt auf besondere Weisung.

Die notwendigen Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der
Inkraftsetzung) werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt
(Anlage 1).

2.2. Anwendung der Mittel der Kartencodierung SPAD - 71 für
das gedeckte Zusammenwirken mit anderen zentralen Organen bzw.
im Rahmen der BEL/KEL (Reservecodierung der NVA)

(1) Die Mittel der Reservecodierung der NVA für das Verfahren
SAPAD - 71, besteht aus zwei Tabellen je Maßstab, werden den
festgelegten zentralen Diensteinheiten des MfS in einem ver-
siegelten bzw. verschlossenen Umschlag zugestellt.

Für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreis-
einsatzleitungen werden durch die Wehrbezirks- bzw. Wehrkreis-
kommandos die entsprechenden Mittel der Reservecodierung der NVA
bzw. Auszüge daraus herausgegeben.

(2) Bei Auslösung der Stufe Gefechtsbereitschaft bei Kriegs-
gefahr treten X + 3 : 30 Stunden die Reservecodierung der
NVA in Kraft (Anlage 2).

(3) Die Festlegung der Gültigkeitsdauer bzw. die Inkraftsetzung
der Einsatztabellen erfolgt auf besondere Weisung. Die notwendigen
Angaben (Maßstab, Serie, Tabelle, Zeitpunkt der Inkraftsetzung)
werden chiffriert bzw. als Signal übermittelt (Anlage 2).

3. Sicherheitsbestimmungen bei der Anwendung der Kartencodierung
SAPAD - 71

(1) Die Aufbewahrung der Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71
erfolgt bei den Arbeitsgruppen bzw. Beauftragten des Leiters.
Sie sind verantwortlich für die Organisation der Kartencodierung
bzw. für die Übergabe der Mittel an die Nutzer.

(2) Die Mittel der Kartencodierung SAPAD - 71 sind gemäß den
Festlegungen der 2. Durchführungsbestimmung zur VS-Ordnung des
MfS, Ziffer 3 (VVS-o008-92/82), zu behandeln.

(3) Verlust bzw. Kompromittierung von Mitteln der Kartencodierung
SAPAD - 71 sind als besonderes Vorkommnis im Sinne der VS-Ordnung
zu behandeln. Der Abteilung XI des MfS ist sofort Meldung zu er-
statten. Durch die Abteilung XI des MfS werden entsprechende Reserve-
mittel in Kraft gesetzt.

Anmerkung

Eine Kompromittierung (Bloßstellung) von Mitteln der gedeckten
Führung liegt vor, wenn unbefugte Personen infolge von Verlust,
Diebstahl, Einsichtnahme, Verlautbarung, unkontrollierter
Beschädigung des Siegels oder der Verpackung, unbeaufsichtigtem
Liegenlassen oder aus anderen Gründen vom Inhalt der Mittel
Kenntnis erhalten oder erhalten haben können.

Mit Inkraftsetzung der für veränderte Lagebedingungen geltenden
Bestimmungen über die Berichts- und Meldetätigkeit im MfS hat
die Meldung gemäß den darin getroffenen Festlegungen zu erfolgen.
Entsprechende Reservemittel werden zentral in Kraft gesetzt.
(siehe Anlage 1 und 2)

(4) Bei Verlust bzw. Kompromittierung der Mittel der Karten-
codierung SAPAD - 71 für das gedeckte Zusammenwirken im Rahmen
der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen sind zusätzlich zu den
unter (2) und (3) getroffenen Festlegungen die Wehrbezirks-
bzw. Wehrkreiskommandos zu informieren. Durch diese kann ebenfalls
die Inkraftsetzung entsprechender Reservemittel für den jeweiligen
Bereich erfolgen. (siehe Anhang 2)

4. Sicherstellung der Mittel für die Kartencodierung SAPAD - 71

(1) für die Bereitstellung der Mittel zur Kartencodierung
SAPAD - 71 gemäß Ziffer 2.1. dieser Regelung sowie der
Reservecodierung der NVA für die zentrale Diensteinheiten
ist die Abteilung XI des MfS verantwortlich.

(2) Die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 für Übungs- bzw.
Ausbildungsmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich sind
durch die zentralen Diensteinheiten bzw. Bezirksverwaltungen
in eigener Zuständigkeit bei der Abteilung XI des MfS anzu-
fordern.

(2) die Mittel zur Kartencodierung SAPAD - 71 der NVA für die
Stufe der ständigen Gefechtsbereitschaft bzw. für Übungs- und
Ausbildungsmaßnahmen werden den festgelegten zentralen Dienst-
einheiten durch die Abteilung XI des MfS entsprechend dem Plan
der Gültigkeit der Codiermittel der NAV übergeben.

Für das zusammenwirken im Rahmen der Bezirks- und Kreisein-
satzleitungen während der ständigen Einsatz- bzw. Gefechts-
bereitschaft sowie für Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden
durch die Wehrbezirks- bzw. Werkreiskommandos monatlich Karten-
codierungen bereitgestellt.

                                         Anlage 1

Für die Inkraftsetzung der Tabellen der Kartencodierung
innerhalb des MfS gelten folgende Signale:

1 :  50 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 574 = Ausgabe
1 :  50 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 574 = Befund

1 : 100 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 575 = Diktat
1 : 100 000, Tabelle 03 der Serie 586/000 575 = Epilog

1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Geschenk
1 : 200 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 578 = Kaktus

1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Lawine
1 : 500 000, Tabelle 02 der Serie 586/000 583 = Moral

Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraftsetzung
(MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppen anzufügen:

Beispiel:   Diktat 1306 1200
Bedeutung:  Am 13. 06. , 12.00 Uhr MOZ tritt die Tabelle 02 der
            Serie 586/000 575 der Kartencodierung des Maßstabs
            1 : 100 000 in Kraft.
            Gleichzeitig wird die Tabelle 01 der Serie
            586/000 575 ungültig und ist ein eigener Zu-
            ständikeit zu vernichten.

                                         Anlage 2

Inkraftsetzen der Reservecodierung der NVA

1. Bei Auslösung der Gefechtsbereitschaft bei Kriegsgefahr
   treten X + 3 : 10 Stunden folgende Mittel der Reserve-
   codierung der NVA in Kraft:

   1 :  50 000, GVS A 127 443 = Silikat

   1 : 100 000, GVS A 127 445 = Granit

   1 : 200 000, GVS A 127 453 = Kobalt

   1 : 500 000, GVS A 127 456 = Titan

2. Für die Inkraftsetzung der Ersatztabellen gelten folgende
   Signale:

   1 :  50 000, GVS A 127 444 = Silikat

   1 : 100 000, GVS A 127 446 = Granit

   1 : 200 000, GVS A 127 454 = Kobalt

   1 : 500 000, GVS A 127 457 = Titan

Dem jeweiligen Signal sind Datum und Uhrzeit der Inkraft-
setzung (MOZ) offen als zwei vierstellige Gruppe anzu-
fügen (analog zum Beispiel in Anlage 1).

4. SAPAT-83

Aus den Unterlagen des ZCO und der 8. Abteilung des MfNV  BArch*193
geht hervor das mitte der 80er die Kartencodierung SAPAT-83
eingeführt werden soll. Das MfNV bat zu prüfen ob die VS-
Einstufung bei den Manuskripten notwendig sei.


3. SAPAD-71 und weitere Verschleierungsmittel im MfS-, NVA-, Bezirks- und Kreis- Ebenen.

MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter

                                   VVS MfS o020-XI/379/86BArch*35
                                   Ex. Nr.: 030*

            Arbeitsordnung
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsver-
   fahren durch funktionsgebundende Nutzer im
         Ministerium für Staatssicherheit

-Aktueller Stand 17.03.1988-

MINISTERRAT DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI
Leiter
				   Vertrauliche Verschlußsache
                                        VVS o020
                                    MfS-Nr.: XI/379/86
                                   030.Ausf. BL./S. 1 bis 26

                A r b e i t s o d n u n g
Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleierungsverfahren durch
funktionsgebundende Nutzer im Ministerium für Staatssicherheit


                - 3 -                       VVS MfS-o020-XI/379/86

I n h a l t s v e r z e i c h n i s


1.   Grundsätze
1.1. Funktionsgebundene Nutzer
1.2. Leitstellen

2.   Behandlung von Codiermitteln
2.1. Herstellung
2.2. Signierung und Verpackung
2.3. Nachweisführung
2.4. Beförderung
2.5. Vervielfältigung
2.6. Vernichtung
2.7. Kontrollen

3.   Planung

4.   Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen

5.   Schlußbestimmungen

Anlage  1 Vorschrift zur Nutzung von
          Verschleierungsverfahren
Anlage  2 Vorschrift zur Nutzung von
          Tarnverfahren
Anlage  3 Vorschrift zur Nutzung des
          Kartencodierverfahren SAPAD-71

Zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes ge-
heimzuhaltender Informationen bei der Übermittlung über
technische Nachrichtenmittel sowie der einheitlichen und
rationellen Arbeit wird auf der Grundlage der 1. Durch-
führungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 3/84 des
Genossen Ministers (GVS MfS-o008-46/85) für das MfS und
das Wachregiment Berlin F. E. Dzierzynski für die An-
wendung und Nutzung von Codier-, Tarn- und Verschleie-
rungsverfahren (nachfolgend Codiermittel genannt) durch
funktionsgebundende Nutzer bestimmt:

1. Grundsätze

1.1. Funktionsgebundene Nutzer

Funktionsgebundene Nutzer sind angehörige des MfS und
des Wachregiments Berlin F. E. Dzierzynski, die be-
rechtigt sind, Codiermittel zum Schutz von Geheimnissen
im Sinne der VS-Ordnung des MfS zur Erfüllung ihrer
Dienstpflicht anzuwenden.

1.2. Leitstellen

Der Einsatz der Codiermittel hat über Leitstellen zu er-
folgen, die für den Umgang mit diesen Mitteln einen von
den VS-Stellen getrennten Nachweisbereich einzurichten
haben.

Die Funktion der Leitstelle ist im Auftrage des Leiters
wahrzunehmen durch:

- im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige;

- VS-berechtigte Angehörige.

Die Leitstelle ist verantwortlich für die Arbeit mit
Codiermitteln durch funktionsgebundene Nutzer im jewei-
ligen gesamten Dienst- und Anleitungsbereich.

Aufgaben der Leitstelle:

- Analyse des Nachrichtenverkehrs und Einleitung erforder-
  licher Maßnahmen für den Einsatz von Codiermitteln;

- Nachweis der Codiermittel und des damit zusammenhängen-
  den Schriftverkehrs;

- Kontrolle der Anwendung der Codiermittel;

- Kontrolle der Vollzähligkeit der Codiermittel und des
  damit zusammenhängenden Schriftverkehrs;

- Planung, Bevorratung und Versand von Codiermitteln;

- Vernichtung von ungültigen Codiermitteln.

Die Leitstelle hat ihre Arbeit entsprechend den Fest-
legungen in Ziffer 1.2.4 der 1 -Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung zu organisieren.

2. Behandlung von Codiermitteln

2.1. Herstellung

Die Herstellung und Anwendung der Codiermittel erfolg
entsprechend den Vorschriften (Anlage 1 bis 3).
Abweichungen von den dort getroffenen Festlegungen er-
fordern in jedem Falle die Zustimmung der Abteilung XI
des MfS.

2.2. Signierung und Verpackung

Die Signierung von Codiermitteln erfolgt bei Versand ge-
mäß den Festlegungen der VS-Ordnung des MfS. Codiermittel
sind nach Ziffer 5.1.1. der 1. Durchführungsbestimmung
zur VS-Ordnung durch die Leitstelle zu verpacken und mit
dem schwarzen Stempelaufdruck Persönlich zu versehen.
Der Vermerk Persönlich hat gemäß den Festlegungen der
Postordnung des Ministeriums für Staatssicherheit zu er-
folgen.

Beispiele:   Vertrauliche Verschlußsache
             MfS - o020 - Nr. CM/000102
             … Ausf./Bl./S. … bis …

             Vertrauliche Verschlußsache
             MfS - o020 - MfS-Nr. XI/161/84
             … Ausf./Bl./S. … bis …

2.3. Nachweisführung

Die Nachweisführung von Codiermitteln erfolgt durch die
speziellen Nachweisbereiche auf den von der Abteilung XI
des MfS herausgegebenen Begleit- und Bestandskarten
(FA         5108), Nachweiskarten (FA 4168) und Nachweislisten
(FA 4251).
Die zentrale VS-Stelle und deren nachgeordneten VS-Stel-
len haben Codiermittel als Durchlaufpost zu behandeln.
Die Übergabe an den/Übernahme von dem speziellen Nach-
weisbereich hat mit Nachweis zu erfolgen.

2.4. Beförderung

Die Beförderung von Codiermitteln kann erfolgen durch

a) den Kurierdienst des MfS,

b) im Chiffrierdienst eingesetzte Angehörige,

c) funktionsgebundene Nutzer der Diensteinheiten,

Für die Beförderung durch den Kurierdienst vorgesehene
Codiermittel werden von dem abzusendenden speziellen Nach-
weisbereich als VS-Post der zuständigen VS-Stelle versandt-
fertig übergeben. Die Begleit- und Bestandskarte und die
zugehörigen Codiermittel sind getrennt zu verpacken und zu
verschicken. Der Versand der Codiermittel erfolgt als An-
lagen, die zusätzlich zur VS-Nummer der Begleit- und Be-
standskarte mit Buchstaben (bei mehreren Anlagen in alpha-
betischer Reihenfolge) zu versehen sind.

Die Beförderung von Codiermitteln durch im Chiffrierdienst
eingesetzte Angehörige und funktionsgebundene Nutzer hat
unter Beachtung der Geheimhaltungs- und Sicherheitsbestim-
mungen zu erfolgen.
Die Nachweisführung entsprechend Ziffer 2.3. ist zu be-
achten.

2.5. Vervielfältigung

Die Vervielfältigung von Codiermitteln (gemäß Anlage 1)
ist nur in Abstimmung mit der für die Nachweisführung ver-
antwortlichen Leitstelle möglich. Die Vervielfältigung ist
auf den Nachweisdokumenten zu vermerken.

2.6. Vernichtung

Für die Vernichtung von Codiermitteln gelten neben den
Festlegungen der VS-Ordnung des MfS folgende zusätzliche
Sicherheitsbestimmungen:

Codiermittel sind nach Ablauf der Gültigkeit durch den
speziellen Nachweisbereich oder einen von ihm beauftragten
funktionsgebundenen Nutzer zu vernichten. Die Vernichtung
ist in den für die Nachweisführung vorgesehenen Dokumenten

a) tabellengebunden auf de Innenverpackung des Materials,

b) seriengebunden auf den Begleit- und Bestandskarten

mit Datum und zwei Unterschriften zu bestätigen.
Nach erfolgter Vernichtung ist die Begleit- und Bestands-
karte unter Beachtung der Beförderungsart (persönliche
Übergabe oder Beförderung durch Kurierdienst) an die zu-
ständige Leitstelle zurückzusenden bzw. in den Leitstellen
durch das zuständige Kontrollorgan einzubeziehen. Die VS-
Stelle ist durch den speziellen Nachweisbereich über die
Vernichtung zu informieren.

2.7. Kontrollen

Die Kontrolle der speziellen Nachweisbereiche kann erfolgen
durch beauftragte Angehörige

- der Abteilung XI des MfS bzw. de BVfS bei Vorlage eines
  Kontrollausweises,

- der Chiffrierdienste des MfS im Verantwortungsbereich
  ihrer Linien,

- der Leitstellen.

Die Kontrollen sind mit der zuständigen VS-Stelle des Ver-
antwortungsbereiches abzustimmen.

3. Planung

Der Bedarf an Codiermitteln und Nachweisdokumenten sowie
Aufträge für die Produktion von Codiermitteln durch die
Abteilung XI des MfS sind durch die Leitstelle bis zum
15. Mai für das Folgejahr in schriftlicher Form zu planen.

4. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit
Codiermitteln                                        

Alle im Zusammenhang mit Codiermitteln und deren Anwendung
auftretenden Informationen sind Staatsgeheimnisse und ent-
sprechend dem Geheimnisschutz im Ministerium für Staats-
sicherheit gegenüber Unbefugten jederzeit zuverlässig zu
schützen.

Die Nutzung der Codiermittel unterliegen speziellen Ge-
brauchsanweisungen, die strikt einzuhalten sind, um
jede Kompromittierung zu vermeiden.
Bei erfolgter Kompromittierung ist unverzüglich dem un-
mittelbaren Vorgesetzten und der Leitstelle Meldung zu er-
statten. Auf Weisung der Leitstelle ist ein Schlüssel-
wechsel durchzuführen.

Unter Kompromittierung ist zu verstehen die Kenntnisnahme oder
vermutliche Kenntnisnahme des Inhaltes der Codiermittel
durch Unbefugte infolge von Verlust (auch zeitweilig),
Diebstahl, Einsichtnahme, Mithören, Kopieren, Verrat, un-
kontrollierter Beschädigung des Siegels oder der Verpackung,
unbeaufsichtigtem Liegenlassen oder aus anderen Gründen.

Es ist verboten:

- Nachrichten mit kompromittierten Codiermitteln zu be-
  arbeiten;

- Informationen zu Codiermitteln über technische Nachrich-
  tenmittel weiterzuleiten.

Alle Codiermittel sind gemäß der VS-Ordnung des MfS unter
Verschluß und getrennt von allen allgemeinen Verschlußsachen
aufzubewahren. Die Behältnisse sind mit dem persönlichen
Petschaft des Nutzers zu versiegeln.
Die zur zeitweiligen Anwendung übergebenen Mittel hat der
Benutzer ständig bei sich zu tragen bzw. unter ständiger
Kontrolle oder Verschluß zu halten.

5. Schlußbestimmungen

Diese Arbeitsanordnung tritt mit Wirkung vom 01.02.1987
in Kraft.
Gleichzeitig damit werden die

     Allgemeine Instruktion über Sprechtafeln
      VVS MfS-020-2974/66,
     Herstellungsanweisung für Sprech- und Zahlen
      tafeln
      VVS ZCO-718/70 und die
     Instruktion zur Herstellung und Anwendung von
      Tarntafeln der Typen 307 und 308
      VVS 2284/62

außer Kraft gesetzt. Sie sind an den Herausgeber zur
Vernichtung zurückzusenden.

Anlage 1

                    V o r s c h r i f t

            zur Nutzung von Verschleierungsverfahren

                   - 14 -

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1.     Grundsätze

2.     Einsatzbedingungen

3.     Aufbau
3.1.   Typen von Sprech- und Zahlentafeln
3.2.   Beschreibung der Schlüsselmittel
3.3.   Beschreibung der zugelassenen Sprech-
       und Zahlentafeln
3.3.1. Sprechtafeln
3.3.2. Zahlentafeln
3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln

4.     Herstellung von Verschleierungsmitteln
4.1.   Allgemeines
4.2.   Arbeitsschritte zur Herstellung von
       Phrasentafeln

5.     Anwendung

 A n h a n g
 Tabelle der zugelassenen Typen

1. Grundsätze
(1) Verschleierungsverfahren werden zur Übermittlung von
Informationen über technische Nachrichtenmittel eingesetzt,
um dem Gegner die Auswertung der Nachrichteninhalte zu er-
schweren.
Verschleierungsverfahren gewährleisten für die übermittel-
ten Nachrichten eine geringe Sicherheit, sie verhindern nur
das unmittelbare Mitverstehen durch Unbefugte.

(2) Zu einem Verschleierungsverfahren gehören eine Phrasen-
tafel, das zugehörige Schlüsselmittel und die Gebrauchs-
anweisung.

(3) Beim Einsatz eines Verschleierungsverfahrens ist die
Teilchiffrierung zugelassen, d. h., nur die geheimzuhal-
tenden Teile einer Nachricht werden verschleiert.
Bei Anwendung des Typs 490 ist die Teilchiffrierung - im
Interesse der Gewährleistung der Sicherheit der Nach-
richt - nicht gestattet.

(4) Die einfache Handhabung eines Verschleierungsverfahrens
ermöglicht eine hohe Chiffriergeschwindigkeit und die un-
mittelbare Gesprächsführung ohne Entstehung von Zwischen-
material. Die Phrasentafel eines Verschleierungsverfahrens
kann im Format den konkreten Anwendungsbedingungen ange-
paßt werden.

(5) Der kombinierte Einsatz verschiedener Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.

(6) Verschleierungsverfahren bieten die Möglichkeit des
allgemeinen Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.

(7) Schlüsselmittel zu Verschleierungsverfahren werden
grundsätzlich durch die Abteilung XI des MfS hergestellt
und der Leitstelle entsprechend ihrer Planung zur Ver-
fügung gestellt.

2. Einsatzbedingungen

(1) Der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens bei der
Übermittlung der Nachrichten über Funkkanäle ist unter
Einhaltung folgender Bedingungen zulässig:

- Die Nachricht wirkt sich so schnell aus daß dem Gegner
  keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.

- Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach der
  Übermittlung keine wesentlichen Erkenntnisse mehr.

(2) Bei Übermittlung über nichtabhörsichere Drahtkanäle
ist der Einsatz eines Verschleierungsverfahrens zulässig,
wenn eine der beiden obengenannten Bedingungen zutrifft.

3. Aufbau

3.1. Typen von Sprech- und Zahlentafeln
Verschleierungsverfahren können durch den Einsatz on
Sprech- und Zahlentafeln realisiert werden.
Die im Anhang befindlichen Tabellen enthält die zugelassenen
Typen.

3.2. Beschreibung der Schlüsselmittel

(1) Schlüsselmittel für Verschleierungsverfahren werden in
Heftform hergestellt. Ein Heft beinhaltet eine Serie mit
12 Blatt. Jedes Blatt enthält 31 Tagesschlüssel.

(2) Der Typ 412 wird in Heftform mit 31 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt ent-
hält einen Tagesschlüssel.

(3) Der Typ 490 wird in Heftform mit 12 Blatt hergestellt,
die zu einer Serie zusammengefaßt sind. Jedes Blatt enthält
einen Wochenschlüssel.

(4) Die Innenseite des Heftumschlages enthält die Tabelle
zur Nachweisführung der Entnahme, Vervielfältigung und
Vernichtung der einzelnen Blätter.

3.3. Beschreibung der zugelassenen Sprech- und Zahlentafeln

3.3.1. Sprechtafeln

(1) Typ 355a und 355b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 13 bzw. 26
Spalten (169 bzw. 338 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsseltyp 559 besteht aus 2 Buch-
stabenmischalphabeten. Das erste Mischalphabet wird zur
Zeilenbezeichnung (senkrecht von oben beginnend) und das
2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung (waagerecht von
links beginnen) in der vorgegebenen Reihenfolge enge-
tragen. Als Geheimeinheiten entstehen Buchstabenbigramme,
deren 1. Buchstabe in der selben Zeile und deren 2. Buch-
stabe in derselben Spalte wie die Phrase steht.

(2) Typ 357
Die Phrasentafel besteht aus 10 Zeilen und 10 Spalten
(100 Phrasenfelder).
Der zugehörige Schlüsselmitteltyp 438 besteht aus 2 Ziffern-
mischalphabeten. Das 1. Mischalphabet wird zur Bezeichnung
der Zeilen und das 2. Mischalphabet zur Spaltenbezeichnung
eingetragen. Als Geheimeinheiten entstehen Ziffernbigramme.

(3) Typ 412
Die Phrasentafel des Typs 412 wird durch die Abteilung XI
auf Folienmaterial in den Abmessungen von 140 x 75 mm her-
gestellt. Sie besitzt 4 Zeilen und 8 Spalten (32 Phrasen-
felder).
Zur Schlüsseleintragung wird ein Tagesschlüssel des Typs
412 unter die Folie geschoben.

(4) Typ 413a
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit jeweils 13
Zeilen.
Als Schlüssel wird ein Buchstabenmischalphabet des Typ 559
benutzt. Die ersten 13 Buchstaben werden in die linke,
die restlichen in die rechte Spalte von oben nach unten
eingetragen. Als Geheimeinheit steht für die Phrasen der
links danebenstehende Buchstabe.

(5) Typ 413b
Die Phrasentafel besteht aus 2 Spalten mit je 18 Zeilen.
Ein Schlüssel des Typs 655 besteht aus einem Buchstaben-
Ziffern-Mischalphabet. Die ersten 18 Elemente werden in
die linke und die restlichen in die rechte Spalte von oben
nach unten eingetragen.
Als Geheimeinheit steht für die Phrasen das linke dabene-
stehende Element des Schlüssels.

(6) Typ 470a und b
Die Phrasentafel besteht aus 13 Zeilen und 7 bzw. 10 Spal-
ten für die Wortphrasen und einem Ziffernteil.
Von dem ersten Mischalphabet eines Schlüssels des Typs 559
werden die ersten 13 Buchstaben zur Zeilenbezeichnung des
Wortphrasenteiles und die restlichen für den Ziffernteil
von oben beginnend eingetragen,
14 bzw. 20 Buchstaben des 2. Mischalphabetes werden zur
Spaltenbezeichnung des Wortphrasenteiles, die restlichen
12 bzw. 6 Buchstaben für den Ziffernteil von links be-
ginnend eingetragen.

(7) Typ 490 (BuZ 490)
Der Typ 490 ist eine Sprechtafel mit festgelegten Inhalt
und festgelegter Form. Sie wird nur von der Abteilung XI
hergestellt und ist für die Buchstabierung kurzer Wörter
sowie die Übermittlung on Zahlengruppen vorgesehen. Sie
besteht aus Chiffrier- und Dechiffrierteil. Der Chiffrier-
teil enthält als Klareinheiten in alphabetischer Ordnung
die 26 Buchstaben, die Umlaute, den Bindestrich und die
Ziffern 0 bis 9.
Jede Klareinheit sind als Geheimeinheiten 4 Buchstaben-
bigramme fest zugeordnet, die wahlweise in unsymmetrischer
Reihenfolge zu verwenden sind.
Den Ziffern 0 bis 9 als Klareinheit sind je 12 Buchstaben-
bigramme als Geheimeinheit zugeordnet.
Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten zum schnellen
Auffinden lexikographisch geordnet.

3.3.2. Zahlentafeln

(1) Typ 355
Der Aufbau der Phrasentafel ist analog Typ 355.
Als Schlüsselmittel wird der Typ 438 eingesetzt.
Bei diesem Zahlentafeltyp entstehen als Geheimeinheiten
Ziffernbigramme.

3.3.3. Muster von Sprech- und Zahlentafeln
(1) Typ 355a
Tabelle

(2) Typ 357
Tabelle

(3) Typ 412
412/ 000430

AO     AH     AA     AY     AK     AS     AI     AP
OW     OY     OZ     OI     ON     OH     OS     OM
YZ     YL     YI     YF     YK     YA     YM     YT
SU     SK     ST     SH     SE     SO     SP     SS

(4) Typen 413a und b
Tabelle 413a Tabelle 413b

(5) Typ 470a
Tabelle

(6) Typ 490
Tabelle

(7) Typen 355 und 357
2 Tabellen

4. Herstellung von Verschleierungsmitteln

4.1. Allgemeines

(1) Verschleierungsmittel wind im Auftrag des Leiters
durch die Leitstelle der Diensteinheiten in eigener Zustän-
digkeit zu erarbeiten. Die beauftragten Genossen müssen im
Besitz einer gültigen Lehrberechtigung für UKW-Sprechfunk
sein.

(2) Die Erarbeitung eines Verschleierungsmittels entspre-
chend den zugelassenen Typen erfordert eine genaue Kennt-
nis des betreffenden Anwendungsbereiches und des Charakters
der zu übermittelnden Nachrichten.
Das betrifft insbesondere

- den Nachrichteninhalt,
- die Nachrichtendichte
- die Anzahl der Korrespondenten,
- das Nachrichtenübertragungsmittel,
- die speziellen Anwendungsbedingungen,
- die technologischen Möglichkeiten der Produktion und
  Vervielfältigung in Anwendungsbereich.

(3) Die drucktechnische Herstellung von Verschleierungs-
mitteln kann von der Abteilung XI des MfS übernommen wer-
den, wenn eine reproduktionsfähige Vorlage entsprechend
den gültigen Standards durch die auftragsgebende Dienst-
einheit vorgelegt wird.
Die Auftragserteilung hat mit schriftlichem Antrag des
leiters der Diensteinheit zu erfolgen. Dieser Antrag sollte
auch den vorgesehenen Einsatztermin, das Format, die Auf-
lagenhöhe und zu beachtende Besonderheiten enthalten.

4.2. Arbeitsschritte zur Herstellung von Phrasentafeln

(1) Auswahl des Phrasentafeltyps
Ausgehend von der Aufgabenstellung und dem zu erwartenden
Inhalt des Nachrichtenverkehrs, ist der Phrasenvorrat für
die zu erarbeitende Phrasentafel zu bestimmen. Auf dieser
Grundlage ist der geeignete Typ auszuwählen.

(2) Abfassen der Phrasen
Das Abfassen der Phrasen hat so zu erfolgen, daß diese
kurz, einheitlich und möglichst vielseitig verwendbar
formuliert werden. Die Phrasen dürfen keine mehrdeutige
Auslegung zulassen. Stereotype Phrasenteile, Ziffern und
Buchstaben sind in Phrasentafeln nicht aufzunehmen.

(3) Eintragung der Phrasen in die Tafel
Die Phrasentafeln sind bezüglich der Anordnung der Phrasen
so zu gestalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
gewährleistet wird. Die Anordnung der Phrasen erfolgt im
allgemeinen zeilen- oder spaltenweise, lexikographisch
geordnet. Häufig benötigte Phrasen sollten mehrfach und
unsymmetrisch verteil in die Phrasentafel aufgenommen
werden. Es besteht auch die Möglichkeit der Eintragung
häufig benötigter Phrasen über mehrere Phrasenfelder.
Eine zusätzliche Kennzeichnung dieser Phrasenfelder ist
sinnvoll für ein schnelles Auffinden. Im Phrasenvorrat
befindliche Sachgruppen (Kfz-Typen, Objektbezeichnungen
o. ä.) sollten diagonal eingeordnet werden.

(4) Kennzeichnung der Phrasentafel
Phrasentafeln sind VS-Dokumente und als solche entpre-
chend der VS-Ordnung des MfS durch die Chiffrierleitstelle
zu kennzeichnen.
In Ausnahmefällen kann aus operativen Gründen auf eine
VS-Auszeichnung verzichtet werden. Eine Exemplarnummerierung
ist zur lückenlosen Nachweisführung in jedem Fall erfor-
derlich.

(5) Festlegung des Schlüsselwechsels
Bei Verschleierungsverfahren wird Zeitschlüssel angewandt.
Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von der
Nachrichtendichte, dem Nachrichteninhalt, den benutzten
Nachrichtenübertragungsmitteln und den speziellen An-
wendungsbedingungen des jeweiligen Bereiches.
Die Gültigkeit des Schlüssels der Typen 355 II, 412, 438
559 und 655 beträgt für den ununterbrochenen Einsatz
maximal 24 Stunden. Die Gültigkeit eines Schlüssels des
Typs 490 beträgt maximal eine Woche.
Prinzipiell ist ein Schlüsselwechsel
- vor Beginn eines Einsatzes oder einer Übung,
- bei Kompromittierung des Schlüssels und
- auf besondere Anweisung der Leitstelle
durchzuführen.

(6) Bei der drucktechnischen Herstellung ist zu beachten,
daß auf der Rückseite der Phrasentafel oder in anderer
geeigneter Weise die Gebrauchsanweisung beigefügt wird.

5. Anwendung

() Ein Verschleierungsverfahren kann seinen vorgesehenen
Zweck nur dann erfüllen, wenn der Nutzer verantwortungs-
bewußt handelt, die Anwendung beherrscht und die Sicher-
heitsbestimmungen konsequent einhält.

(2) Zur Erhöhung der Sicherheit eines Verschleierungs-
verfahrens ist es sinnvoll, möglichst alle zu übemitteln-
den Begriffe durch Geheimeinheiten zu ersetzen. Bei Über-
mittlung vom Mischtexten ist unbedingt zu beachten, daß
die offen übermittelten Textteile kein Rückschlüsse auf
die konkrete Bedeutung der benutzen Geheimeinheiten zu-
lassen.

(3) Folgende Informationen sind grundsätzlich verschleiert
zu übermitteln:
- Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
- taktische und operative Begriffe,
- Dienststellen, Einheiten, Objekte,
- Zahlen- und Zeitangaben,
- Orts- und Geländeangaben.

(4) Geheimzuhaltende Angaben übe Personen (Name, Ge-
burtsdaten, Anschriften u. ä.) dürfen weder offen noch
verschleiert übermittelt werden.
Die BuZ 490 ist für die Übermittlung derartiger Angaben
nach Bestätigung spezieller Einsatzbedingungen durch die
Abteilung XI des MfS zugelassen.
ArtTypPhrasen-
felder
Phrasen-
vorrat
Mindestbelegungfestgelegter
Schlüsselmitteltyp
Sprechtafel355a13 x 13168vierfach559
Sprechtafel355b13 x 26338zweifach559
Sprechtafel35710 x 10100einfach438
Sprechtafel4124 x 832einfach412
Sprechtafel413a13 x 226einfach559
Sprechtafel413b18 x 236einfach655
Sprechtafel
mit Zahlentafel
470a13 x 7
10 (zi)
101zweifach559
Sprechtafel
mit Zahlentafel
470b13 x 10
10 (Zi)
140zweifach559
Zahlentafel3551010zwölffach355 II
Zahlentafel3571010sechsfach438
Buchstabier-
und Zahlen-
tafel (BuZ)
490 Buchstaben
A - Z, Um-
laute, Bin-
destrich,
30 ziffern
(0 - 9)
vierfach 
Anlage 2

                 V o r s c h r i f t
             zur Nutzung von Tarnverfahren

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1.     Grundsätze

2.     Einschätzungen

3.     Aufbau des Phrasenheftes un der Schlüsselmittel
3.1.   Aufbau des Phrasenheftes
3.2.   Aufbau des Schlüsselmittel

4.     Herstellung von Tarntafeln

5.     Handhabung
5.1.   Einstellung des gültigen Schlüssels
5.2.   Tarnen
5.3.   Enttarnen

1. Grundsätze

(1) Der Einsatz von Tarnverfahren zur Geheimhaltung von
Informationen bei der Übertragung über technische Nach-
richtenmitttel gewährleistet eine geringe Sicherheit.

(2) Im MfS kommen die Tarntafeltypen 308 und 750 zum Eins-
satz. Beide Typen unterscheiden sich im Format.

(3) Zu einem Tarnverfahren gehören folgende Bestandteile:

- Phrasenheft (Tarntafel),
- Schlüsselmittel (Schlüsselgruppentafel und 2 Tarn-
  streifen),
- Gebrauchsanweisung,
- Tarntafelhülle.

(4) Die Dauer der Gültigkeit eines Schlüssels beträgt
4 Stunden.

(5) Beim Einsatz eines Tarnverfahrens ist die Teilchif-
frierung verboten. Alle Klartextelemente sind vollständig
zu tarnen.

(6) das beim Tarnen bzw. Enttarnen von Nachrichten ent-
stehende Zwischenmaterial ist Chiffriermaterial und als
solches gemäß Ziffer 2.6. der Arbeitsordnung zu behan-
deln.

(7) Der kombinierte Einsatz von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren ist zulässig.

(8) Tarnverfahren bieten die Möglichkeit des allgemeinen
Verkehrs bei variabler Anzahl der Nutzer.

(9) Tarntafeln und die dazugehörigen Schlüsselmittel
werden durch die Abteilung XI des MfS entsprechend der
Planung der Diensteinheiten hergestellt.

(10) Tarntafeln und Schlüsselmittel sind VVS-Dokumente
und werden als solche gekennzeichnet.

2. Einsatzbedingungen

(1) Der Einsatz eines Tarnverfahrens ist unter folgenden
Bedingungen zulässig:

- Die operative Bedeutung des Nachrichteninhaltes muß
  nach höchstens 4 Stunden hinfällig sein.
- Ein Spruch darf nicht mehr als 50 Tarngruppen ent-
halten.

(2) Vor Einführung einer Tarntafel sind die Nutzer durch
die Leitstelle umfassend und gründlich in die Sicherheits-
bestimmungen und in die Handhabung der Tarntafel akten-
kundig einzuweisen.

3. Aufbau des Phrasenheftes und der Schlüsselmittel

3.1. Aufbau des Phrasenheftes

(1) Ein Phrasenheft besteht aus 25 Komplexen, denen die
Komplexzahlen von 1 bis 25 zugeordnet sind. Jeder Komplex
ist in 25 Zeilen (gekennzeichnet durch die Zeilenzahl
1 bis 25) und 4 Spalten (gekennzeichnet durch die Spalten-
buchstaben A, B, C und D) geteilt. In den Feldern, die
durch Zeilenzahlen und Spaltenbuchstaben beschrieben
werden, stehen die Phrasen.

(2) Das Phrasenheft enthält weiterhin die Gebrauchsan-
weisung, eine Übersicht für das schnelle Auffinden von
Zahlen, Uhrzeiten, Satzzeichen u. ä., gegebenenfalls auch
eine Übersicht über die Anordnung von Spezialteilen.

3.2. Aufbau der Schlüsselmittel

(1) Die Schlüsselgruppentafel enthält 31 Tages- und
2 Reserveschlüssel.
Ein Tagesschlüssel besteht aus 6 Schlüsselgruppen
(Spalten A bis F) mit einer Gültigkeit von 4 Stunden.
Die Schlüsselgruppen (Ziffernbigramme) dienen zum Ein-
stellen der Tarnstreifen.

(2) Die Tarnstreifen bestehen aus jeweils 5 Tabellen,
die von 0 bis 9 nummeriert sind.
Jede Tabelle enthält 100 Tarngruppen in 25 Zeilen und
4 Spalten.
Die Kennzeichnung der Zeilen und Spalten einer Tabelle
entspricht den Bezeichnungen der Komplexe, Zeilen und
Spalten des Phrasenheftes.

4. Herstellung von Tarntafeln

(1) Die Herstellung einer Tarntafel durch die Abteilung XI
des MfS bedarf der Planung und einer schriftlichen Auf-
tragserteilung durch die betreffende Diensteinheit.
Dieser Antrag muß folgendes enthalten:

- Typ der Tarntafel;
- Titel und VS-Kennzeichnung der Tarntafel
  (VVS-Nr. des Anwendungsbereiches);
- Auflagenhöhe der Tarntafel und Schlüsselmittel;
- gewünschter Fertigungstermin bzw. geplanter Termin
  des Einsatzes;
- als Anlage den lexographisch bzw. nach Sachgebieten
  geordneten Phrasenbestand (einschließlich der Ziffern,
  Zahlen, Uhrzeiten und Satzzeichen, die unsystematisch
  in den Phrasenbestand einzuordnen sind). Für das Manu-
  skript des Phrasenbestandes kann die Abteilung XI den
  Diensteinheiten Vordrucke zur Verfügung stellen.

(2) Vor der Auftragserteilung ist eine mündliche Konsul-
tation zwischen dem Verantwortlichen der jeweiligen
Diensteinheit und der Abteilung XI zweckmäßig.

(3) Die auftraggebende Diensteinheit ist für die Autoren-
korrektur des Druckmanuskriptes der Tarntafel verantwort-
lich.

5. Handhabung

5.1. Einstellung des gültigen Schlüssels

(1) Die Einstellung des Schlüssels erfolgt entsprechend
der gültigen Schlüsselgruppe der Schlüsselgruppentafel.
Die gültige Schlüsselgruppe wird durch das Tagesdatum
und die Uhrzeit bestimmt.

Beispiel:

Typ 308

Datum: 16. Oktober Uhrzeit: 06:00 gültige Schlüssel- gruppe: 39 (2) Die erste Ziffer der Schlüsselgruppe bestimmt die Einstellung des linken Tarnstreifens, die zweite Ziffer die des rechten. Die Tarnstreifen sind entsprechend zu falten und in die Taschen der Tarntafelhülle zu stecken.
Typ 308

5.2. Tarnen (1) Eine Tarngruppe besteht aus 2 Ziffernbigrammen. Das 1. Ziffernbigramm entspricht einem der 4 Ziffernbigramme des linken Tarnstreifens, dessen Zeilenzahl mit der Komplexzahl, in dem die zu tarnende Phrase steht, über- einstimmt. Das zweite Ziffernbigramm der Tarngruppe entspricht dem Ziffernbigramm des rechten Tarnstreifens, dessen Zeilen- zahl und Spaltenbuchstabe mit der Beschreibung der Phrase durch Zeilenzahl und Spaltenbuchstabe übereinstimmen. Beispiel:
SAPAD-71 Beispiel 308
Klartext: Aktion abbrechen
Tarntext: 24 11 77 70

(2)Bei mehrmaligem Tarnen gleicher Phrasen innerhalb
der Gültigkeit eines Schlüssels ist die unsystematische
Auswahl unter den möglichen Ziffernbigrammen der Tarn-
steigen zu beachten.

5.3. Enttarnen

Zum Enttarnen wird das erste Ziffernbigramm der Tarngruppe
im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilenzahl im Tarn-
streifen bestimmt den Komplex, auf dem die Phrase sich be-
findet.
Das zweite Ziffernbigramm wird im rechten Tarnstreifen
aufgesucht. Die Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieses
Ziffernbigrammes bestimmen den Platz der Phrase innerhalb
des Komplexes.

Anlage  3
                 V o r s c h r i f t

       zur Nutzung des Kartencodierverfahrens

                     SAPAD-71

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1. Grundsätze

2. Einsatzbedingungen

3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586

4. Handhabung

1. Grundsätze

81) Der Einsatz des Verfahrens SAPAD-71 erfolgt im Rahmen
der Zusammenarbeit der Organe der Diensteinheiten des MfS
und in der militärischen Ausbildung.

(2) Schlüsselmittel zur Codierung von Kartenkoordinaten
werden durch die Abteilung XI des MfS hergestellt.

(3)SAPAD-71 ist ein Verfahren zur Codierung der Karten-
koordinaten von Geländeabschnitten und -räumen.

(4) Die Übertragung codierter Kartenkoordinaten ist nur
bei verschleierten Gesprächsführung und innerhalb von
Geheimtexten durch Anwendung von Codier-, tarn- und
Verschleierungsverfahren gestattet.

(5) Beim Verfahren SAPAD-71 sind den Gitternetzlinien
des Hoch- und Rechtswertes beliebige, sich nicht wieder-
holende dreistellige Zahlen zugeordnet, so daß eine sechs-
stellige Koordinate für jedes Gitternetzquadrat ent-
steht (siehe Beispiele).
Zur annähernden Punktbestimmung sind die Gitternetz-
quadrate in neun gleiche Quadrate aufzuteilen, die in Uhr-
zeigerrichtung zu nummerieren sind (Neunersystem), Dar-
über hinaus ist eine nochmalige Aufteilung jedes der
9 Quadrate in vier weitere Quadrate möglich (Vierer-
system). Ihre Nummerierung erfolgt ebenfalls in Uhr-
zeigerrichtung.
Die Ziffern der annähernden Punktbestimmung sind offen
an die codierten Kartenkoordinaten anzufügen, so daß
diese sieben- oder achtstellig sein kann.
Zur genauen Punktbestimmung ist der Millimeterbetrag
von der Gitternetzlinie des Hochwertes und der des
Rechtswertes rechtwinklig bis zu dem zu bestimmenden
Punkt offen an die codierte Kartenkoordinate anzufügen.
Solche Koordinaten sind zehnstellig.

Bei den topografischen karten der Maßstäbe 1 : 200 000,
1 : 100 000 und 1 : 50 000 sind die codierten Kartenkoordi-
naten des Rechtswertes zuerst auf dem unteren (südlichen)
Kartenrand aufzutragen, um bei Gitternetzsprung alle Werte
zu erfassen.

(6) Das Öffnen der Folientaschen des Schlüsselmitteltyps 586
hat durch Lösen der durchsichtigen Plastfolie am linken
und rechten Rand zu erfolgen.
Die Tabellen sind einzeln entsprechend den Festlegungen
zum Schlüsselwechsel zu entnehmen, die undurchsichtige
Plastfolie sowie die vorhandenen Heftklammern dürfen
nicht beschädigt bzw. entfernt werden.

(7) Die Dauer der Gültigkeit einer Codierung beträgt
einen Monat. Es dürfen nur die jeweils gültigen Tabellen
aus dem Heft entnommen werden.

2. Einsatzbedingungen

(1) Das Verfahren SAPAD-71 kann für topografische Karten
in den Maßstäben 1: 500 000, 1 : 200 000, 1 : 100 000
und 1 : 50 000 eingesetzt werden.

(2) Es besteht die Möglichkeit, Kartenkoordinaten des maß-
stabes 1 : 25 000 mit dem Schlüsselmittel für den Maßstab
1 : 50 000 zu verschleiern. Dabei sind nur die Koordinaten
mit Geheimeinheiten zu versehen, die im Schlüsselmittel
1 : 50 000 vorhanden sind.

(3) Bei gleichzeitigem Einsatz verschiedener Kartenmaßstäbe
mit unterschiedlicher Codierung ist vor der ersten
codierten Koordinatenbezeichnung als Geheimtext der je-
weilige Kartenmaßstab anzugeben.

3. Aufbau des Schlüsselmittels Typ 586

(1) Der Schlüsselmitteltyp 586 wird in Tabellenform, ver-
packt in einer Folientasche, hergestellt.

(2) Ein Exemplar einer Serie enthält je 15 Tabellen für
die Codierung des Hochwertes und des Rechtswertes, die
Gebrauchsanweisung und die Tabelle für die Entnahme und
Vernichtung.
SAPAD-71 Tabelle Vernichtung

4. Handhabung

(1) Beispiel Codierung
Klarkoordinaten: Hochwert 5779     Rechtswert 3301

Codierung des Hochwertes:
SAPAD-71 Hochwert Codieren

Codierung des Rechtswertes:
SAPAD-71 Rechtswert Codieren

Codierte Kartenkoordinaten:
               Hochwert 810, Rechtswert 272

(2) Beispiel Dekodierung
Geheimkoordinaten: Hochwert 265     Rechtswert 001

Dekodierung des Hochwertes:
SAPAD-71 Rechtswert dekodieren

Dekodierung des Rechtswertes:
SAPAD-71 Rechtswert dekodieren

Klarkoordinaten:
            Hochwert 6041, Rechtswert 3582

5. Buchstaben Ziffern Verfahren BuZ 490 BArch*36

Deckblatt:
Deckblatt Typ 490
Chiffrier - Dechiffriertabelle
490 Chiffrierteil490-Dechffrierteil
Gültigkeit der Blätter

zur Avisierungsstelle/Speicherführung/Rechergen/RV
    Blatt 01  Januar  1986     07  Juli          1986
          02  Februar   86     08  August          86
          03  März      86     09  September       86
          04  April     86     10  Oktober         86
          05  Mai       86     11  November        86
          06  Juni      86     12  Dezember        86

Die einzelnen Blätter sind monatlich aus dem Heft
zu entnehmen (Unterschrift auf Deckblatt) und nach
Ungültigkeit monatlich zu vernichten (Unterschriften
auf Deckblatt).

Das Deckblatt ist nach Ungültigkeit aller Blatter
und deren Vernichtung an den Absender zurückzugeben.
Für das Jahr 1987 sind die Unterlagen im Dezember 1986
in Empfang zu nehmen.

Anmerkung des Autors:
Die vorliegenden Schlüsselunterlagen, für das Jahr  1986,
dürften bei Einhaltung der DV gar nicht mehr Existieren!
Vorhanden sind auch noch Unterlagen von Nov. und Dez. 1989. BArch*39

6. Tarntafel Serie/Typ

PS-22, 025, 027, BEL-1 Achat, Bernstein, Budapest, Dahlie, Dora,
E, Enzian, Granat, Grube, Kristall, Löwenzahn, Mohn, Moskau,
Peking, R-1, Ro-1, Rose, Trapo, Trapo-2, Tulpe

Alle hier genannten Verfahren wurden ab 1970 durch die in 7.
beschriebenen Verfahren ersetzt. Die Tarntafeln sind immer schon
als dekryptierbar durch das ZCO eingestuft worden.
Maßgabe für die Benutzung der Verfahren war immer das
nur eine sofortige Aktion auf die empfangenen Signale und Kommandos
erfolgt. Die Gültigkeit der Schlüssel sind abhängig von dem
Spruchaufkommen. Maximal 12 Stunden und minimal 4 Stunden.

Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28.

Gebrauchsanweisung E641, Sprechtafel SpT R1.
                                          R-1/A
               Gebauchsanweisung
1. In die Sprechtafel düfen nur die ausdrücklich da-
   für bestimmten Personen Einblick erhalten. Vor
   und nach dem Gebrauch ist die SpT unter sicheren
   Verschluß aufzubewahren.
2. Die SpT ist vor Kompromittierung zu schützen.
   Eine Kompromittierung der SpT ist sofort der Leit-
   stelle zu melden.
3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn
   folgende Bedinungen erfüllt sind:
   - der Benutzer befindet sich im Einsatz
   - die Nachricht ist so beschaffen,daß sie nach
     kurzer Zeit dem Gegner keine wesentlichen
     Kenntnisse liefert.
4. Jede in der SpT enthaltene Phrase wird duch
   eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt, deren
   erster Buchstabe in derselben Zeile und deren
   zweiter Buchstabe in derselben Spalte bzw. in
   denselben Spalten wie die Phrase stehen. Die
   Buchstabengruppen wird nach dem deutschen Buch-
   stabieralphabet übermittelt.
   z. B.: E L = Emil Ludwig
   Die Mehrfachbelegung der Phrasen ist in unsy-
   stematischer Weise auszunutzen.
5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe-
   dingt einzuhalten.


Sprechtafel Ro.-1 BArch*309

Die Sprechtafel Ro.-1 (Rostock-1) wurde für die BVfS-,
KDfS- und OD Rostock erstellt. Sie war anzuwenden im
UKW-Sprechfunk. Die UKW Rufzeichen der BVfS lautet
Richard und der KDfS und OD Polar.
Der Schlüsselwechsel für Ro.-1 war 00.00 Uhr.
Das Verfahren war ab 01.03.1983 einzusetzen.
Der Vorläufer der Sprechtafel Ro-1 ist die Sprechtafel R-1 (1973).
Bei der Anwendung ist Mischtext zulässig.
Der Mischtext in dem Lehrmaterial beschrieben.
Nichtzulässig ist die Übermittlung von Personalien.
Zur Übertragung von Personendaten ist die Substitu-
tionstabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen
Typ 350 zu verwenden.
Die Sprechtafel wird mit den Schlüsselunterlagen
Typ 438 angewendet.
Die Sprechtafel ist mit einem Trageriemen am Mann zu tragen.
Die Sprechtafel setzt sich aus zehn Tafeln zusammen:
Tafel 1 Dienststellen, Dienststellungen, und Länder
Tafel 2 bis 5 Allgemeine op. Begriffe
Tafel 6 bis 7 Begriffe der milit. Ausbildung
Tafel 8 Begriffe für Personenbeschreibung
Tafel 9 Zahlentafel
Tafel 0 Straßen und Objekte
Bei der Sprechtafel SpT R-1 (E641) werden die Schlüsselunterlagen
vom Typ 355 verwendet.

Ein Auszug aus der Sprechtafel der VP ist in Codes dargestellt.

Die Phrase wird in eine dreistellige Zifferngruppe codiert.
Die erste Ziffer ist die Nummer der Tafel, die zweite Ziffer
die Schlüsselnummer der entsprechenden Zeile und die
dritte Ziffer die entsprechende Spalte.

Format:Tafel-Zeile-Spalte

       Tzs  = 1 7 5 = Tafel=1 Zeile=7 Spalte=5
       Ktxt = OHS

Beispiel: 163 185 982 449
Klartext: Diplomat Österreich 1 PKW

Tarntafel Code 081/PS, Code 082/PS-1 und PS-22

Die Tarntafeln des Personenschutzes ist gegliedert nach
den jeweiligen Standort der Diensteinheit.
1958 gab es den Code DORA ROSE TULPE der in
vier Codebüchern wie folgt gegliedert ist:

- Teil 1: Flug/Reiserouten
- Teil 2: größere Eisenbahnstationen
- Teil 3: alle Eisenbahnstationen und Verkehrsknoten
- Teil 4: Wörter und Wortverbindungen


1961 gab es für die Personenschutzeinheit die Tarntafeln:

- MOSKAU, - BUDAPEST, - PEKING und - GRUBE.

GRUBE ist für den Aufenthalt in der DDR genutzt worden.

Die 1250 Phrasen wurden in eine 25 x 50 Tabelle untergebracht.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem
gültigen Schlüssel angelegt.

1983 wurde die Tarntafel PS-22 Inkraftgesetzt.
Es ist ein Codierbuch das aus Phrasen besteht, mit Ziffern,
Zahlen, Satzzeichen Uhrzeiten sowie für Berlin und die DDR
zusammengestellte Ortsbezeichnungen.
Die codierten Phrasen werden anschließend mit einem Schlüssel
verschleiert.

Tarntafel Code 025, gültig bis 1957
Buchstaben und Text nach Zahlensubstitution über die Phrasentafel
wie im Typ 470 beschrieben.

Tarntafel Code 027, gültig 1957 - 1959
Der Code 027 ersetzt das Verfahren Code 025, es wurden die Phrasen-
tafeln vereinfacht bzw. verkürzt.
Das Codebuch besteht aus 2 Phrasenteilen:
- schwarze Phrasen, sind kompletten Wörtern und Begriffen,
- rote Phrasen, ermöglicht das zusammensetzen von Wörtern
  und Zahlen die nicht im schwarzen Phrasenteil enthalten sind.
Die Codierung erfolgt über die Zeilen/Spaltencodierung.
Zur Signalisation des Wechsels auf roten oder schwarzen Phrasenteil
muß ein gesondertes Signal codiert werden.
Beispiel: Ktxt.: Sofort nach Volksbühne kommen.
Codiert:  Sofort nach Csign. V  o  l  k  s  b  ue h  ne Csign. kommen
Gtxt.:      05    74   55    59 87 91 41 45 63 09 42 04 98     14

Tarntafel BEL-1 ACHAT, LÖWENZAHN, MOHN und DAHLIE, gültig 1959 - 1968
Die Substitution erfolgt mit einer dreiteiligen Phrasentabelle:
Tabelle 1: enthält für den jeweiligen Bezirk alle Straßen -bezeichnungen, -namen.
Tabelle 2: enthält die Objektbezeichnungen.
Tabelle 3: enthält die Ortsbezeichnungen.

Z.B. im Bezirk Rostock enthält die Tabelle 1: 488,  Tabelle 2: 258, und Tabelle 3: 432 Einträge,
        für Groß-Berlin ist in der Tabelle 1: 3885, Tabelle 2: 721, und Tabelle 3: 98  Einträge verzeichnet.

Die Tarntafel ACHAT erhielt für jeden Bezirk eine andere Bezeichnung:
ACHAT A = 058, ACHAT E = 070 ACHAT H = 073, ACHAT I = 074,
ACHAT L = 075, ACHAT M = 076, ACHAT N = 077, …

Der Nachfolger der Tarntafeln MOHN und LÖWENZAHN  ist die Tarntafel VIII-1 Typ 308.
Diese wurde in einem kleinem Heft in Rocktaschenformat ausgegeben.

ACHAT wurde ersetzt durch die Tarntafel 308.

Tarntafel ENZIAN 319, ab 1961

Tarntafel LUX und DAHLIE
Diese Tarntafel ist in einer 10 x 10 großen Tabelle angelegt.
100 Elemente aus Buchstaben/Zahlen/Zeiten/Begriffe und Namen sind
darin eingetragen. Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papier-
streifen mit dem gültigen Schlüssel angelegt.
Die Schlüssel bestanden immer aus einer 2stelligen Zahl.
Das Codegram eines Begriffes ist eine 4stellige Codegruppe.
Diese Tarntafel wurde in Zigaretten Schachtelformat ausgegeben.

Tarntafel E, ab 1958
Die Tarntafel E ist für die Grenztruppen herausgegeben worden.
Nachweißlich in der 6. GBr. verwendet und durch kryptologische Untersuchung
und dauernder Funküberwachung der 6. GBr. wurden die schwächen des System
ermitteln.
Die Tarntafel E hat das gleiche Aussehen wie die Tafeln 357-1 und 470.

Tarntafel TRAPO, ab 1960
Entwickelt für die Transportpolizei (im Volksmund auch Trapo genannt).
Bei dem Verfahren TRAPO sind Phrasen, Buchstaben, Zahlen, Ziffern,
Zeiten in Minuten und Stunden und Satzzeichen in eine 25 x 25 große
Tabelle ähnlich der TDR-84 eingetragen.
Im Spalten- und Zeilenkopf werden die Papierstreifen mit dem gültigen
Schlüssel angelegt.

Tarntafel TRAPO-2, ab 1960
Die Weiterentwicklung der TRAPO.

Tarntafel BERNSTEIN, ab 1960
Die Tarntafel BERSTEIN wird in Verbindung mit den Tarntafeln TRAPO
und TRAPO-2 verwendet.

Tarntafel GRUBE, Code 083 ab 1960
Der Code 083 GRUBE ist gültig für die Nachrichten-
übermittlung des Personenschutzes (PS) und dem Regierungszug der DDR.
Die Nachrichten, das Codierbuch, waren gegliedert nach:
- Stationen:    33 größere Bahnhöfe
- Wörter
  Verbindungen: 60
- Buchstaben:   32
- Ziffern:      10
- Zahlen:       60 (Minutenzahlen)
- Uhrzeiten     24 (Stunden)
- röm. Z.  22 (IV … XXV)
- Satzzeichen:   4 (.,-?)
Der Code ist ein einstufiger Kurzcode mit dreifach Belegung.
Zum Codieren der Gruppen wurde der Spruchschlüssel 00 verwendet.
Die Codegruppen sind 3stellige Zifferngruppen.

Tarntafel GRANAT, Code 084 ab 1960
Der Code 084 GRANAT ist gültig für alle in den MdI und BL der SED
beauftragen zur Nachrichtenübermittlung.
Er gilt in der Stufe I, normale Gefechtsbereitschaft, bei einer
erhöhten Gefechtsbereitschaft tritt die Stufe II ein und es wird
der Code KRISTALL verwendet.
GRANAT besteht aus einem Handbuch von Wörtern, Begriffen, Befehlen,
Meldungen und Zahlen-Ziffern.
Diese sind in entsprechende Abschnitte untergliedert.
Befehle:     1 = Abschnitt besetzt bis .. Uhrzeit.
           …   186 = …
Meldungen: 187 = Abriegelung durchgeführt im Abschnitt .. um .. Uhrzeit
           …   431 = …
Begriffe:  431 = absetzen, abgesetzt
           …
          1012 = zum
Zahlen/Buchstaben
          1013 = A  …
          1038 = Z
          1039 = 1  …
          1048 = 0

Tarntafel KRISTALL, Code 084 ab 1960


7. Lehrmaterial Tarntafeln der Serie 308, 355, 357, 413a, 413b, 470. BArch*37

Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28.

Lehrmaterial Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei
der Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen der
militärischen Ausbildung im MfS
Ministerium für Staatssicherheit   BArch*305
Abteilung XI


                                                 Vertrauliche Verschlußsache!
                                                 VVS-MfS-020-XI/186/76

                                                 Ausf. №. 0046

             Lehrmaterial

Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
    der militärischen Ausbildung im MfS

Ministerium für Staatssicherheit
Abteilung XI


                                                 Vertrauliche Verschlu0sache!
                                                 VVS-MfS-020-XI/186/76
                                                 315 Blatt

             Lehrmaterial

Ausbildung auf dem Gebiet der Geheimhaltung bei der
Nutzung von technischen Nachrichtenmitteln im Rahmen
    der militärischen Ausbildung im MfS

Vorliegendes Lehrmaterial wurde entsprechend der
Dienstanweisung 8/75 des Gen. Minister zur Orga-
nisierung und Durchführung der militärischen Aus-
bildung im Ministerium für Staatssicherheit er-
arbeitet.
Es basiert auf der DV 2/69 (Chiffrierordnung) des
Gen. Minister und Festlegungen auf dem Gebiet des
Chiffrierwesens, insbesondere Instruktionen der
Abteilung XI zu Tarn- und Verschleierungsver-
fahren.
Das Lehrmaterial ist bestimmt für die Ausbildung
von ausgewählten Angehörigen zu den Komplexen
Gewährleistung der Geheimhaltung bei der Nutzung
von technischen Nachrichtenmittel und Herstellung
und Anwendung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
im Rahmen der militärischen Ausbildung.
Für die Ausbildung von Ausbildern sollte das
Material ungekürzt gelehrt werden, während für
die Einweisung von Nutzern bestimmter Mittel die
jeweiligen Abschnitte auszuwählen sind.
Über den Rahmen der militärischen Ausbildung
hinaus kann das Lehrmaterial für die Schulung
weiterer Nutzer von Tarn- und Verschleierungs-
verfahren verwendet werden.
Das Lehrmaterial wird mit Wirkung vom 01. 06. 1976
eingeführt.

Berlin, 01. 06. 1976 gez. Birke
                          Oberst

         I n h a l t s v e r z e i c h n i s



1.    Die Gewährleistung der Geheimhaltung
      bei der Nutzung technischer Nachrich-
      tenmittel
1.1.  Die Bedeutung des Geheimnisschutzes
      im Nachrichtenwesen
1.2.  Möglichkeiten des Geheimnisschutzes
      im Sprechverkehr
1.3.  Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
      und im Sprechverkehr
2.    Einsatzprinzipien von Tarn- und Ver-
      schleierungsmitteln
2.1.  Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und
      Verschleierungsmitteln
2.2.  Vor- und Nachteile von Tarn- und Ver-
      schleierungsmitteln
2.3.  Einsatzbedingungen
3.    Handhabungen von Verschleierungsmitteln
3.1.  Allgemeines zur Anwendung
3.2.  Erläuterung der einzelnen Sprechtafel-
      typen
3.3.  Praktische Übungen im Verschleiern von
      Nachrichten
4.    Herstellung von Sprech- und Zahlen-
      tafeln
4.1.  Allgemeine Hinweise
4.2.  Erläuterung der einzelnen Arbeits-
      prozesse
5.    Handhabung von Tarntafeln
6.    Sicherheitsbestimmungen beim Umgang
      mit Tarn- und Verschleierungsmitteln
7.    Organisierung und Durchführung der
      Ausbildung von weiteren Angehörigen

Anlage 1  Schlüsselunterlagen Typ 559
Anlage 2  Schlüsselunterlagen Typ 438
Anlage 3  Schlüsselunterlagen Typ 355
Anlage 4  Schlüsselunterlagen Typ 655
Anlage 5  Schlüsselunterlagen Typ 355 II
Anlage 6  Schlüsselunterlagen Typ 357
Anlage 7  Buchstabier- und Zahlentafel 490
Anlage 8  Gebrauchsanweisung zur Buch-
          stabier- und Zahlentafel 490
Anlage 9  Muster Tarntafel 308, einschließ-   1 Ex.
          lich Tarnserie und Gebrauchsan-
          weisung
Anlage 10 Muster Sprechtafel 355 mit Ge-     15 Ex.
          brauchsanweisung auf Rückseite
Anlage 11 Muster Sprechtafel 357 mit Ge-     15 Ex.
          brauchsanwesiung auf Rückseite
Anlage 12 Sprechtafel 413a                   15 Ex.
Anlage 13 Sprechtafel 413b                   15 Ex.
Anlage 14 Sprechtafel 470                    15 Ex.
Anlage 15 Muster Zahlentafel 355             15 Ex.
Anlage 16 Muster Zahlentafel 357             15 Ex.
Anlage 17 Übungstexte                        15 Ex.
Anlage 18 Phrasenaufstellung                 15 Ex.

1.   Die Gewährleistung der Geheimhaltung bei der
     Nutzung technischer Nachrichtenmittel         

1.1. Die Bedeutung des Geheimnisschutzes im Nachrich-
     tenwesen                                     

     Im vielschichtigen System des Kampfes gegen den
     Sozialismus spielen die Versuche des Gegners, in
     den Besitz geheimer und vertraulicher Informationen
     zu gelangen, eine besondere Rolle. Es darf als be-
     kannt vorausgesetzt werden, daß der Gegner auch
     in dieser Hinsicht seine Angriffe besonders gegen
     unser Organ richtet.
     Das erfordert, daß das System zum Schutze von
     Staats- und Dienstgeheimnissen lückenlos funktioniert.
     Dazu gehört auch der sichere Schutz geheimzuhaltender
     Informationen bei der Übermittlung über technische
     Nachrichtenmittel. Es muß dem Gegner die Möglichkeit
     genommen werden, durch Auswertung offener Nachrich-
     tenverkehre auf leichte Art zu authentischen und
     aktuellen Informationen zu gelangen und diese zu
     unserem Schaden anzuwenden.
     Alle technischen Nachrichtenmittel, besonders aber
     die Funkmittel, können von der gegnerischen Auf-
     klärung und anderen unbefugten Personen abgehört
     werden.
     Das System der gegnerischen Funkaufklärung ist
     heute so umfassend aufgebaut und organisiert, daß
     es in Verbindung mit der maschinellen Rechentechnik
     und Spezialtechnik in der Lage ist, durch umfang-
     reiche Analyse- und Vergleichsarbeit aus fast jeder
     Funksendung brauchbare Schlüsse zu ziehen.
     Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit,
     die Wirksamkeit der gedeckten Truppenführung bei der
     Nutzung technischer Nachrichtenmittel auch bei der
     militärischen Ausbildung in den Organen des MfS zu
     erhöhen.
     Unter der gedeckten Truppenführung im Nachrichtenwesen
     ist ein System von Festlegungen, Regeln und Maßnahmen
     zu verstehen, das die Truppenführung beim Ausnutzen
     von Nachrichtenverbindungen geheimhält. Sie soll das
     Aufklären durch den Gegner und die Kenntnisnahme der
     Nachrichten durch unbefugte Personen verhindern oder
     weitgehend einschränken.
     Es ist entsprechenden vorhandenen Kräften und Mitteln
     zur Nachrichtenübermittlung und Nachrichtensicherung
     die größtmögliche Sicherheit für die zu übermittelnde
     Nachricht anzustreben.

1.2. Möglichkeiten des Geheimnisschutzes im Sprechverkehr

     Die Sicherung geheimzuhaltender Nachrichten bei deren
     Übermittlung über technische Nachrichtenmittel wird
     durch die Anwendung entsprechender Chiffrierverfahren
     gewährleistet.
     Unter einem Chiffrierverfahren versteht man kurz gesagt
     ein System von Vorschriften, das zur Umwandlung von Klar-
     text in Geheimtext (Chiffrierung) und zur Rückverwand-
     lung von Geheimtext in Klartext (Dechiffrierung) dient.
     Die bei der Anwendung eines Chiffrierverfahrens benötigten
     speziellen und der Geheimhaltung unterliegenden mittel
     werden als Chiffriermittel bezeichnet.

     Zur Absicherung des in der militärischen Ausbildung in
     den Organen des MfS durchzuführenden Nachrichtenver-
     kehrs (Sprechverkehr) bieten sich als geeignete
     Chiffrierverfahren an:

     a) Verschleierungsverfahren

     (Anwendung von Verschleierungsmitteln, wie Sprech-
     tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln, Mitteln
     der Kartencodierung, Decknamen, Deckzahlen zum
     Zweck der Verhinderung des unmittelbaren Mitver-
     stehens durch Unbefugte)


     b) Tarnverfahren

     (Anwendung von Tarntafeln zum Zweck der Geheim-
     haltung der zu übermittelnden Nachrichten bis ca.
     4 Stunden)


     Hinweis
     Die nähere Erläuterung der einzelnen Chiffriermittel
     erfolgt in den Abschnitten 2. - 5.


     Der Geheimnisschutz im Sprechverkehr wird jedoch nicht
     schlechthin durch die Anwendung des zweckmäßigsten
     Chiffrierverfahren gewährleistet, sonder es sind
     dabei auch u. a. folgende allgemeine Prinzipien zu
     beachten:

     1. Der Absender einer Nachricht ist in vollen Umfang
        für die Sicherheit verantwortlich. Dabei ist
        einzuschätzen:

        - Zeitdauer der operativen Bedeutung der Nachricht
          und der damit erforderlichen Geheimhaltungs-
          dauer;
        - politische Bedeutung der Nachricht, deren
          operative Bedeutung zeitlich zwar begrenzt
          ist, ihre Kenntnis aber dem Gegner noch danach
          von großem Nutzen sein kann.

     2. Es ist nicht gestattet:
        - Nachrichten, die chiffriert werden oder wurden,
          offen zu übertragen;
        - beim offenen Austausch von Nachrichten Bezug darauf
          zu nehmen, daß bestimmte Nachrichten chiffriert
          wurden;
        - Chiffrierverfahren (Typen) anzuwenden, die nicht
          von der Abteilung XI des MfS genehmigt wurden;
        - ungültige Chiffriermittel zu benutzen;
        - offene Gespräche über Chiffriermittel, deren Be-
          schaffenheit und Gültigkeit sowie über Chiffrier-
          verbindungen zu führen;
        - offene Anfragen chiffriert zu beantworten.

     3. Die Übermittlung geheimzuhaltender Nachrichten über
        technische Nachrichtenmittel im Klartext ist nur
        unter folgenden Bedingungen gestattet:
        - Bei Befehlen und Weisungen verbleibt zwischen
          ihrer Erteilung und Ausführung so wenig Zeit, daß
          der Gegner keine Gegenmaßnahmen ergreifen kann.
        - Die Nachricht besitzt eine so große Dringlichkeit,
          daß durch Anwendung von Chiffrierverfahren die
          rechtzeitige Übermittlung verzögert wurde und der
          daraus entstehende Nachteil größer wäre als durch
          Bekanntwerden der Nachricht beim Gegner.

     4. Alle Benutzer der technischen Nachrichtenmittel
        sind verpflichtet, die angewiesenen Maßnahmen der
        gedeckten Truppenführung und die entsprechenden Be-
        triebsvorschriften strikt einzuhalten und die Wahr-
        nehmung von Verletzung der Wachsamkeit und Geheim-
        haltung unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.

1.3. Gesetzmäßigkeit der deutschen Sprache und im
     Sprechverkehr                                       

     Nicht jedes Chiffrierverfahren eignet sich für die
     Absicherung bestimmter Nachrichten. Ein Verfahren
     kann nur unter Berücksichtigung des jeweiligen An-
     wendungsbereiches richtig eingeschätzt werden.
     Aus der Analyse des Nachrichtenverkehrs ergeben sich
     die Anforderungen, die an das einzusetzende Verfahren
     gestellt werden.
     An Hand dieser Anforderungen und weiterer Gesetzt-
     mäßigkeiten ist das für den betreffenden Anwendungs-
     bereich geeignete Verfahren auszuwählen.
     Ausgeprägte Gesetzmäßigkeiten ergeben sich meist
     bei der Untersuchung von Klartexten.
     So wird z. B. untersucht, in welcher Anzahl die
     einzelnen Buchstaben oder Buchstabenverbindungen
     auftreten oder welcher Buchstabe an bestimmten Stellen
     im Text steht u. a.
     In diesem Zusammenhang sei auf einige Gesetzmäßigkeiten
     der deutschen Sprache hingewiesen:

     a) Für die einzelnen Buchstaben des deutschen Alphabets
        ergibt sich ein durchschnittlicher prozentualer
        Anteil an der Gesamtbuchstabenanzahl eines Textes,
        so beträgt dieser Wert z. B. für den Buchstaben e,
        als den häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache,
        17,6; für n 10,0 und für b 1,9.
     b) Es gibt bestimmte zweistellige bzw. dreistellige
        Buchstabenverbindungen, die am häufigsten auf-
        treten, z. B. en, er oder ein, ten usw.
     c) Jeder Text besteht im Durchschnitt zu ca. 40 %
        aus Vokalen.
     d) Die 5 häufigsten Buchstaben der deutschen Sprache
        ergeben ca. 50 % jedes Textes.
     e) Auf C folgt fast nur H oder K. Vor C steht oft
        S oder I.
     f) Auf Q folgt fast nur U.
     g) L, S und N ergeben die häufigsten Doppelkonsonanten.


     Mitunter können bereits bei einer geringen Klartext-
     menge die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache
     deutlich in Erscheinung treten.
     In bestimmten Anwendungsbereichen können aber auch
     wesentliche Abweichungen davon auftreten.

     Bei Anwendung eines Verfahrens auf einen Klartext
     können sich Gesetzmäßigkeiten des Klartextes im Geheim-
     text widerspiegeln. In welchem Maße und in welcher
     Weise dies geschieht, hängt vom Verfahren ab. Die
     Gesetzmäßigkeiten im Geheimtext gestatten Aussagen
     über den Klartext und das benutzte Verfahren.
     Würde ein Text z. B. buchstabiert, d. h. buchstaben-
     weise in Geheimtext umgewandelt und jeder Klartext-
     buchstabe immer nur durch einen Geheimtextbuchstaben
     ersetzt werden, so könnten die im Klartext auftretenden
     Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache auch sehr deutlich
     im Geheimtext zu erkennen sein.
     In diesem Falle wurde für die übermittelte Nachricht
     nur äußerst geringe Sicherheit bestehen. Dem Gegner
     wäre es hierbei in kürzester Zeit möglich, mit einfachen
     Mitteln den Klartext und den Schlüssel zu rekonstruieren.
     Solche Verfahren zur Umwandlung von Klartext in Geheim-
     text haben deshalb keine praktische Bedeutung.

     Eine demgegenüber höhere Sicherheit für die über-
     mittelnden Nachrichten kann u. a. erreicht werden,
     wenn die Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache ver-
     wischt werden, d. h. nicht ohne weiteres im Geheim-
     text erkennbar sind. Die bereits erwähnten Tarn- und
     Verschleierungsverfahren tragen dieser Forderung im
     bestimmten Maße Rechnung. Das geschieht u. a. dadurch,
     daß

     - ganze Wörter und Wortfolgen als geschlossene Ein-
       heiten (Klareinheiten) in Geheimeinheiten umgewandelt
       werden;
     - mehrere Möglichkeiten zur Umwandlung von Klareinheiten
       in Geheimeinheiten bestehen (Mehrfachbelegung);
     - Aufnahme von Buchstaben im allgemeinen bei der An-
       wendung von Sprechtafeln verboten ist und zur Ver-
       schleierung von Zahlen und Buchstaben spezielle
       Sprechtafeln in Form von Buchstabier- und Zahlentafeln
       mit entsprechend höherer Belegung verwendet werden;
     - Buchstabierung bei der Anwendung von Tarntafeln so
       gering wie möglich zu halten ist.

     Methodischer Hinweis
     An Hand der Muster sind diese Fragen zu erläutern.

     Im Aufbau von Tarn- und Verschleierungsverfahren
     müssen aber eine Reihe von Gesetzmäßigkeiten erhalten
     bleiben, die sich wiederum ungünstig auf die Sicherheit
     auswirken. Das ergibt sich aus der Notwendigkeit einer
     einfachen und schnellen Handhabung und aus der Unmöglich-
     keit bereits bei der Entwicklung der Mittel genau
     wissen zu können, mit welcher Häufigkeit bestimmte
     Klareinheiten auftreten werden.
     Einfluß auf die Sicherheit der geheimzuhaltenden
     Nachrichten können auch noch andere Faktoren haben,
     die sich aus dem Sprechverkehr selbst ergeben:

     1. Gesetzmäßigkeit in der Struktur der Nachrichten-
        netze und im Übermittlungsablauf der Nachrichten   

        Sie ergeben sich im wesentlichen durch die Unter-
        suchung folgender Punkte:

        - Mit wem können die einzelnen Korrespondenten
          verkehren
        - Mit welchen Nachrichtenmitteln wird der Verkehr
          abgewickelt, und in welchem Maße werden die
          einzelnen Nachrichtenmittel benutzt
        - Bestehen Besonderheiten in den Verkehrszeiten
        - Welche Vorschriften bestehen für die Betriebs-
          weise des Nachrichtennetzes (Bildung der Ruf-
          zeichen u. a.)
        - Mit welchen anderen Nachrichtennetzen besteht
          Verbindung

     2. Gesetzmäßigkeiten im Aufbau und Inhalt der Nachrichten

        Hierbei werden folgende Punkte untersucht:

        - In welcher Anzahl werden Nachrichten in einer
          bestimmten Zeit übermittelt
        - Welche Länge haben die Nachrichten
        - Wie ist die Verteilung der Nachrichten auf die
          einzelnen Linien
        - Wie sind die Nachrichten aufgebaut und gegliedert
          (z. B. bestimmte Reihenfolge der Angaben in einer
          Beobachtungsmeldung)
        - Welchen allgemeinen Inhalt haben die Nachrichten
          (z. B. Art der Aktionen, wie Beobachtungen,
          Sicherung von Objekten und Transporten, Märsche …,
          dabei unterscheiden nach Erteilung von Befehlen
          und Weisungen und nach Vollzugsmeldungen an
          Vorgesetzte)
        - In welcher Anzahl treten bestimmte Angaben in
          den Nachrichten auf
          (z. B. Einheitsbezeichnungen, Dienststellungen,
          Objektbezeichnungen, PKW-Typen)

     Bei den in diesem Lehrgang zu behandelnden Verfahren
     nimmt die Sicherheit mit steigender zu übermittelnder
     Textmenge ab, weil dadurch dem Gegner mehr Vergleichs-
     material geboten wird. Deshalb sollte der Grundsatz
     gelten:

     Soviel wie notwendig, so wenig wie möglich Informationen
     übermitteln!

2.   Einsatzprinzipien von Tarn- und Verschleierungsmitteln

2.1. Allgemeine Erläuterungen zu Tarn- und Verschleierungs-
     mitteln                                                 

     Unter Tarnmitteln sind insbesondere Tarntafeln und
     unter Verschleierungsmitteln insbesondere Sprechtafeln
     zu verstehen.
     Tarntafeln und Sprechtafeln sind Chiffriermittel in
     Tafelform, bei denen die Phrasen in den durch Zeilen
     und Spalten gebildeten Feldern von Tafeln stehen und
     die Geheimeinheiten (die für eine Phrase zu übermittelnden
     Buchstaben- oder Zifferngruppen) durch die Verbindung
     der Tafel-, Zeilen- und Spaltenbezeichnungen gebildet werden.

     Methodischer Hinweis

     An Hand der Muster erläutern.

     Tarntafeln

     Es gibt die Tarntafeltypen 307 und 308, die sich jedoch
     nur im Format voneinander unterscheiden. Der Typ 307
     hat Meldetaschenformat, während der Type 308 im Rock-
     taschenformat hergestellt wird. Tarntafeln habe die
     Form eines Heftes. Beim Tarnen wird der Klartext voll-
     ständig in Geheimtext (Tarntext) umgewandelt.

     Beispiel:

     Klartext:  Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
     Tarntext:    4827   1390        5634             9200

     Gegenüber manuellen Schlüsselverfahren (das sind
     Chiffrierverfahren, die eine Geheimhaltung für
     mehrere Tage bis unbegrenzte Zeit gewährleisten)
     beiten Tarntafeln im allgemeinen den Vorteil größerer
     Chiffriergeschwindigkeit und einfacherer Anwendbar-
     keit unter einsatzmäßigen Bedingungen.

     Verschleierungsmittel

     Es wurde eine Reihe von Sprechtafeltypen entwickelt,
     von denen einige in diesem Lehrgang behandelt werden.

     Hinweis
     Die Anwendung von Sprechtafeltypen, die von der
     Abteilung XI des MfS (Zentrales Chiffrierorgan)
     nicht genehmigt sind, ist verboten.

     Sprechtafeln werden in der Regel in Tafelform herge-
     stellt; das Format wird den konkreten Anwendungsbe-
     dingungen angepaßt.
     Durch den einfachen, übersichtlichen und handlichen
     Aufbau ermöglichen Sprechtafeln eine flüssige und
     fehlerfreie unmittelbare verschleierte Gesprächs-
     führung.
     (Beim Verschleiern rasches Auffinden gesuchter
     Begriffe und unmittelbares Ablesen der zugeordneten
     Geheimeinheiten, beim Entschleiern rasches Auffinden
     übermittelter Geheimeinheiten und unmittelbares
     Ablesen der zugehörigen Phrasen)
     Bei der Verschleierung werden nur die geheimzu-
     haltenden Begriffe in Geheimeinheiten umgewandelt.
     Es entsteht Mischtext (Klartextteile und Geheim-
     einheiten innerhalb des zu übermittelnden Textes).

     Beispiel:

     Klartext:  Standort melden Personenkontrolle gewährleisten
     Mischtext:    CK    melden        HP         gewährleisten

2.2. Vor- und Nachteile von Tarn- und Verschleierungs-
     mitteln                                      

     In der nachstehenden Gegenüberstellung sollen Vor- und
     Nachteile von Tarn- und Verschleierungsmitteln ver-
     deutlicht werden, um eine Entscheidung für den Einsatz
     des zweckmäßigen Mittels zu erleichtern.
MerkmaleTarntafelnSprechtafeln
1.Sicherheitca. 4 Stundennur Verhinderung
des unmittelbaren
Mitverstehens durch
Unbefugte
2.maximaler
Phrasenbestand
3 Varianten:
625, 1250, 2500
Phrasen
bis ca. 200 Phrasen,
je nach gewählten
Typ
3.Inhalt des
Phrasenver-
zeichnisses
Buchstaben, Silbe,
Ziffern, Zahlen,
Uhrzeiten,Satz-
zeichen
Wörter, Wortfolgen
für Buchstaben und
Zahlen nur spezielle
Buchstabier- und
Zahlentafeln
4.Notwendigkeit
der Anpassung
des Nachrich-
teninhalts an
den Phrasen-
bestand
in vollem Maße
notwendig, da
- kein Mischtext
  zugelassen
  (nur Tarntext)
- Buchstabierungen
  möglichst gering
   zu halten sind
nur hinsichtlich der
geheimzuhaltenden Be-
griffe notwendig, da
Mischtext zugelassen
- Buchstabierungen
   nicht gestattet
5.Notwendigkeit
von schrift-
lichen Auf-
zeichnungen
bei Anwendung
im allgemeinen
ja
nein
6.Beschaffenheit
der Geheimein-
heiten
4stellige Ziffern-
gruppen
in der Regel
2stellige
Gruppen (Buch-
staben oder
Ziffern)
7.ZeitfaktorTarnen ist zeitaufwendiger als
Verschleiern, da Tarntafeln
größeren Phrasenbestand und in
Heftform(blättern!)
8.Format, FormTyp 307
(Meldetaschenfor-
mat)

Typ308
(Rocktaschenfor-
mat)
Heftform
Format je nach
Anwendungsbe-
dingungen fest-
legbar

meist Tafelform

     Die bei Tarn- und Sprechtafeln erreichbare Sicher-
     heit ist in besonderem Maße von Handhabung, Nachrich-
     tenaufbau, Nachrichtendichte, Schlüsselaufbau,
     Schlüsselwechsel, Nachrichtenmitteln abhängig.
     Deshalb ist die strikte Einhaltung aller speziellen
     Anwendungsvorschriften und der geforderten An-
     wendungsbedinungen bei diesen Mitteln notwendig.

2.3. Einsatzbedingungen

     Bei der Auswahl eines Verfahrens für einen bestimmten
     Anwendungsbereich und seiner Anwendung in diesem sind
     viele Faktoren zu beachten, z. B. Beschaffenheit und
     erforderliche Sicherheit der Nachrichten, Nachrich-
     tendichte, Nachrichtenmittel, Anzahl der Korre-
     spondenten, Art ihres Einsatzes, Arbeitsbedingungen
     und nicht zuletzt die Qualifikation und Verläßlichkeit
     der für diese Arbeit - in unserem Falle das Tarnen
     oder Verschleiern - ausgewählten Mitarbeiter.

     Die Anwendung von Tarntafeln ist zweckmäßig

     1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
        Nachrichteninhaltes:

        a) operative Bedeutung im allgemeinen nicht mehr
           als 4 Stunden (also: keine Übermittlung einzu-
           leitender Maßnahmen, die erst 24 Stunden später
           wirksam werden),
        b) im wesentlichen Gleichförmigkeit (aber nicht
           stereotyp) und geringer Umfang der Nachrichten
           (1 Spruch maximal 50 Tarngruppen).

     2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
        bereiches an das Verfahren:

        a) hohe Chiffriergeschwindigkeit gegenüber manuellen
           Schlüsselverfahren,
        b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
           Anzahl der Benutzer,
        c) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
        d) leichte Erlernbarkeit und einfache Handhabung,
        e) leichte Transportierbarkeit,
        e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen,

        Über diese Bedingungen hinaus muß nochmals betont
        werden, daß Tarntafeln immer anhängig vom Anwendungs-
        bereich sind, da der Phrasenbestand auf Grund der
        Analyse des Nachrichteninhalts ausgewählt wird.
        Das bedeutet, daß der Phrasenbestand einer Tarn-
        tafel, die für den Einsatz während einer militärischen
        Ausbildung vorgesehen ist, auch dem Inhalt der dabei
        zu übermittelnden Nachrichten entsprechen muß. Da die
        Art und das Ziel der Ausbildung vorher bekannt sind,
        kann auch eine entsprechende Phrasenauswahl erfolgen.

        Der Einsatz von Verschleierungsmitteln ist zweckmäßig

        1. unter folgenden Voraussetzungen hinsichtlich des
           Nachrichteninhaltes:

           Bei Funkübermittlung ist die Verschleierung nur dann
           zugelassen, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig
           zutreffen:

           a) Die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß dem
              Gegner keine Zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
           b) Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit nach
              der Übermittlung keine wesentlichen Kenntnisse
              mehr.

          Bei Drahtübermittlung über nicht abhörsichere
          Leitungen ist die Verschleierung dann zugelassen,
          wenn eine der beiden genannten Bedingungen zu-
          trifft.
          Von diesen Bedingungen darf nur abgewichen werden,
          wenn durch ihre Einhaltung die rechtzeitige Über-
          mittlung verhindert würde und der daraus ent-
          stehende Nachteil größer wäre als durch Bekannt-
          werden der Nachricht beim Gegner.

          2. bei folgenden Forderungen von seiten des Anwendungs-
             bereiches:

             a) Notwendigkeit der unmittelbaren verschleierten
                Gesprächsführung (höhere Chiffriergeschwindigkeit
                als bei Tarntafeln),
             b) Möglichkeit des allgemeinen Verkehrs bei variabler
                Anzahl der Benutzer,
             c) leichte Erlernbarkeit und einfachste Handhabung,
             d) leichte Transportierbarkeit und der Möglichkeit
                der Gestaltung des Formats entsprechend speziellen
                Anwendungsbedingungen,
             e) Anwendbarkeit auch bei störenden äußeren Einflüssen.
             f) Voraussetzungen für Herstellung sind gegeben.

3.   Handhabung von Verschleierungsmitteln

3.1. Allgemeines zur Anwendung

     Bei der Verschleierung werden nur die geheimzuhaltenden
     Begriffe durch Geheimeinheiten ersetzt. Der übrige
     Text wird offen übermittelt. Der offene Text darf
     jedoch keine Schlüsse auf die konkrete Bedeutung der
     benutzten Geheimeinheiten zulassen. D. h.: Der mit-
     hörende Gegner kann zwar nicht daran gehindert werden,
     aus dem Zusammenhang zu erkennen, daß sich hinter
     einer bestimmten Geheimeinheit die Bezeichnung eines
     Vorkommnisses, eine Zeit- oder Ortsangabe verbirgt,
     aber er soll nicht erkennen, um welches Vorkommnis,
     welche Zeit- oder Ortsangabe es sich handelt.

     Beispiel:

     Melden Sie Standort der Funkwagen und gewährleisten
     Sie verstärkte Personenkontrolle.

     Die in dem Beispiel unterstrichenen Klartextteile
     werden durch Geheimeinheiten ersetzt. Die übrigen
     Klartextteile werden offen übermittelt.
     Zu verschleiern sind in der Regel:

     - Vorkommnisse, durchgeführte und geplante Handlungen,
       sonstige taktische oder operative Begriffe;
     - Dienststellen, Einheiten (Decknamen, Deckzahlen);
     - Dienststellungen, Funktionen (Decknamen, Deckzahlen);
     - Zahlen- und Zeitangaben;
     - Orts- und Geländeangaben (codierte Kartenkoordinaten).

     Offen zu übermitteln sind im allgemeinen solche
     Angaben, deren Kenntnis beim Gegner vorausgesetzt
     werden muß und deren Verschleierung ihm demzufolge
     zum sofortigen Einbruch in das Mittel verhelfen
     würde.
     Geheimzuhaltende Angaben über Personen wie Namen,
     Geburtsdaten oder Anschriften dürfen in der Regel
     weder offen noch verschleiert übermittelt werden.
     Die Verschleierung ist nur über abhörsichere Leitungen
     zulässig, um das unmittelbare Mitverstehen durch
     Nachrichtenpersonal zu verhindern.
     Für jeden Anwendungsbereich ist daher festzulegen:

     - welche Angaben zu verschleiern sind,
     - welche Angaben offen zu übermitteln sind.

     Die Verschleierung ist nach Möglichkeit durch die
     Umschreibung zu ergänzen. bei der Umschreibung
     wird auf Dinge, die beiden Gesprächspartnern bekannt
     sind, z. B. durch vorangegangene Absprachen, in
     einer solchen Weisung Bezug genommen, daß mithörende
     dritte Personen den konkreten Inhalt nicht erfassen
     können.
     Hinsichtlich des Schlüsselwechsel gelten bei Sprech-
     tafeln die folgenden Festlegungen:
     In der Regel wird Zeitschlüssel angewandt, um während
     der Anwendung den mit dem Schlüsselwechsel verbundenen
     Zeitverlust zu vermeiden.
     Die Geltungsdauer eines Schlüssels ist abhängig von
     Nachrichtendichte,Nachrichteninhalt, benutzten
     Nachrichtenmitteln und sonstigen speziellen Bedingungen
     des jeweiligen Anwendungsbereiches.
     Der Schlüsselwechsel der Sprechtafel soll mit dem
     Wechsel der gleichzeitig benutzten anderen Ver-
     schleierungsmittel und der Funkunterlagen erfolgen.

     Der Schlüssel der Sprechtafel ist zu wechseln, wenn
     einer der folgenden Fälle eintritt:

     a) Beginn eines Einsatzes oder einer Übung;
     b) seit dem ersten Gebrauch sind höchstens 24 Stunden
        vergangen;
     c) Kompromittierung des Schlüssels;
     d) besondere Anweisung.

     Die Vorschriften hinsichtlich des Schlüsselwechsels
     sind strikt einzuhalten, damit die entsprechende
     Sicherheit für die Nachrichten gewährleistet ist.

     Eine Sprechtafel kann ihren Zweck nur dann erfüllen,
     wenn der Benutzer verantwortungsbewußt handelt und
     die Anwendung beherrscht.
     Dazu ist u.a. auch die Anwendung des Telegrammstils,
     besonders aber des Codestils eine wesentliche Voraus-
     setzung.
     Spruchstil ist die sprachliche Darstellung oder Aus-
     drucksweise. Man unterscheidet drei Hauptarten des
     Stils: den persönlichen Stil, den Wirkungsstil und
     den Sachstil.
     Wir wollen hier nur auf den Sachstil eingehen. Bei
     ihm geht es in erster Linie um die Darstellung eines
     Sachverhaltes, wobei die Person des Verfassers und
     die Person des Empfängers im Hintergrund bleiben.
     Sachlichkeit, Klarheit und Kürze sind seine hervor-
     tretende Merkmale.
     Telegramm- und Codestil sind besondere Formen des
     Sachstils.
     Unter Telegrammstil wird eine Ausdrucksweise verstanden,
     die jedes überflüssige Wort vermeidet.
     Die Anwendung des Telegrammstils dient der besseren
     Ausnutzung der technischen Nachrichtenmittel, der
     Entlastung der Nachrichtenkräfte und der Beschleunigung
     der Übermittlung. Diese Tatsachen gewinnen insbesondere
     bei der Durchführung militärischer Aufgaben (so auch
     bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel im
     Rahmen der militärischen Ausbildung) an Bedeutung.
     Bei geheimzuhaltenden Nachrichten, die vor dem Ab-
     gang chiffriert und nach dem Empfang dechiffriert
     werden müssen, ergibt sich durch Anwendung des
     Telegrammstils eine dreifacher Vorteil:
     der gekürzte Text kann schneller chiffriert, schneller
     übermittelt und schneller dechiffriert werden.
     Der Inhalt des ursprünglichen Textes muß jedoch richtig,
     klar und unmißverständlich wiedergegeben werden, d. h.
     der Sinn des Textes muß erhalten bleiben. Deshalb ist
     stets zu beachten: Klarheit geht vor Kürze!

     Unter Codestil versteht man die Ausdrucksweise, die es
     gestattet, den Inhalt einer Nachricht mit der geringst-
     möglichen Anzahl von Geheimeinheiten (Buchstaben- oder
     Zifferngruppen) einer bestimmten Tarn- bzw. Sprechtafel
     wiederzugeben.
     Codestil und Telegrammstil haben gemeinsame Merkmale.
     Bei beiden werden die sprachlichen Ausdrucksmöglich-
     keiten eingeengt und dem obersten Prinzip äußerster
     Kürze untergeordnet. Aber der Codestil weist gegenüber
     dem Telegrammstil gewisse Besonderheiten auf:

     1. Die Übertragung eines Klartextes in Codestil ist nur
        unter Anwendung einer bestimmten Tarn- oder Sprechtafel
        möglich.

     Die Anpassung des Klartextes an den vorhandenen Phrasen-
     bestand geschieht gleichzeitig unter Weglassung aller
     entbehrlichen Klartextteile.

     2. Beim Codestil sind die Ausdrucksmöglichkeiten auf
        die in den Tarn- bzw. Sprechtafel enthaltenen
        Phrasen beschränkt.

     I Telegrammstil ist es oft möglich, zwischen
     mehreren Ausrücken zu wählen. Dagegen enthalten Tarn- und
     Sprechtafeln die in dem betreffenden Anwendungs-
     bereich häufiger vorkommenden Wörter und Wortfolgen.
     Von ausschlaggebender Bedeutung ist deshalb die Aus-
     wahl der richtigen Phrasen für den vorgesehenen An-
     wendungsbereich.
     Würde das nicht beachtet, dann müßten bei Tarntafeln
     unnötige Buchstabierungen vorgenommen werden. Da bei
     Sprechtafeln keine Buchstabierungen zugelassen sind,
     wäre es hierbei notwendig, fehlende Begriffe offen
     zu übermitteln, was wiederum die Geheimhaltung dieser
     Begriffe gefährden würde.
     Die für die Umwandlung eines Klartextes benötigten
     Codegruppen sind von der richtigen Anwendung des
     Codestils und vom Phrasenbestand des angewandten
     Verfahrens abhängig.

     Beispiel:

     Die Klartexte 1 und 2 werden mit den Tarntafeln
     A und B getarnt.

     Tarntafel A (bestimmt für einen Bereich mit
                 Sicherungsaufgaben auf Autobahnen)
     Tarntafel B (bestimmt für einen Bereich mit
                 Sicherungsaufgaben im Küstengebiet)

     KT 1: Autobahnauffahrt passiert.
     KT 2: Schwedischer Zerstörer beobachtet.

            Tarntafel A          Tarntafel B
     KT 1: /Autobahnauffahrt/   /Au/t/o/bahn/
           /passiert/           /auf/fa/h/rt/
                                /passiert/
           (2 Gruppen)          (10 Gruppen)

     KT 2: /Sch/w/e/d/isch/     /Schwedisch/Zerstörer/
           /Zer/st/ö/rer/       /beobachtet/
           /beobachtet/
           (10 Gruppen)         (3 Gruppen)

     3. Der Codestil verzichtet in noch stärkeren Maße als
        der Telegrammstil auf die Wiedergabe unwesentlicher
        Bedeutungsunterschiede und ist bestrebt, den vor-
        handenen Phrasenbestand so vielseitig wie möglich
        zu verwenden.

     Die deutsche Sprache ist in der Auswahl der Begriffe
     sehr vielseitig und enthält auch oft überflüssige,
     sogenannte Füllwörter.
     Da die Aufnahme von Wortphrasen z. B. in eine Sprech-
     tafel nur begrenzt möglich ist, gilt es vorher genau
     zu überlegen, daß der vorhandene Phrasenbestand viel-
     seitiger verwendbar ist. Gleichzeitig muß jedoch beachtet
     werden, daß keine Sinnentstellungen durch Weglassung
     vermutlich entbehrlicher Wörter oder Verwendung
     von Synonymen entstehen. Synonyme sind z. B.:

               Lage-Situation-Stand
               Standort-Position
               beenden-einstellen-abschließen

     Beispiel für Textkürzung:

     Die Beobachtung des Objektes kann wieder eingestellt
     werden. Verbleiben Sie an ihrem jetzigen Standort
     und erwarten Sie dort neue Anweisungen.

     gekürzter Text:

     Beobachtung Objekt einstellen. Am Standort ver-
     bleiben neue Anweisung erwarten.

     Ersetzung nicht vorhandener flektierter Formen

     Die Beschränkung der flektierten Formen und die
     Verwendung der vorhandenen Formen als Synonyme für
     die nicht vorhandenen ist ein besonderes Merkmal
     des Codestils.
     Die Praxis beweist, daß viele Wortformen miteinander
     austauschbar sind, ohne daß Mißverständnisse ent-
     stehen.

    Beispiel:

     Das Substantiv Hindernis kann bedeuten:

                   Hindernisses
                   Hindernisse
                   Hindernissen

    Beispiel:

     Das Adjektiv technisch kann bedeuten:

                   technischer
                   technischen
                   technischem
                   technisches
                   technische

    Beispiel:

     Das Pronomen sein kann bedeuten:

                   seiner
                   seinen
                   seinem
                   seines
                   seine

    Beispiel:

     Das unbestimmte Numerale kein kann bedeuten:

                   keiner
                   keinen
                   keinem
                   keines
                   keine

    Beispiel:

     das Infinitiv des Verbs sichern kann bedeuten:

                   zu sichern
                      sichere
                      sicherst
                      sichert
                      sichernder
                      sichernden
                      sicherndem
                      sicherndes
                      sichernde

     Beispiel:

     Das Perfektpartizip gesichert kann bedeuten:

                     sicherte
                     sichertest
                     sicherten
                     sichertet
                     haben gesichert
                     hatten gesichert usw.
                     gesicherter
                     gesicherten
                     gesichertem
                     gesichertes
                     gesicherte

     Zusammenziehung getrennter Verben

     Zusammengesetzte Verben, die in bestimmten Zeit-
     formen getrennt werden, werden im Codestil zusammen-
     gezogen, um Codegruppen einzusparen, die vorhandenen
     Phrasen möglichst vielseitig verwenden zu können, ihr
     Aufsuchen zu erleichtern und die Unterbrechung von
     Wortverbindungen zu vermeiden.

    Beispiel:

     Klartext:     Brechen Sie die Beobachtung ab

     Textform für
     Übermittlung: Beobachtung abbrechen

     Bei der Zusammenziehung getrennter Verben ist be-
     sonders darauf zu achten, daß keine Sinnentstellungen
     auftreten.
     Um den Sinn eindeutig wiederzugeben, muß eine Wort-
     umstellung vorgenommen werden. Dies erfordert zwar
     etwas Beweglichkeit im sprachlichen Ausdruck, er-
     möglicht aber eine entsprechende Einsparung von Code-
     gruppen.

     Gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten

     Die gegenseitige Ersetzung verschiedener Wortarten
     ist ein weiteres Mittel, das den Codestil vom Tele-
     grammstil unterscheidet.

    Beispiel:

     Die Phrase Spreng-en/-ung kann benutzt werden als

                Spreng-  (für Zusammensetzungen, wie Spreng-
                         trupp, Sprengkommando)
                sprengen
                Sprengung

    Beispiel:

     Die Phrase Frankreich kann benutzt werden als

                Frankreich
                Frankreichs
                Franzose
                Franzosen
                Franzosem
                französisch
                französischer
                französischen
                französischem
                französisches
                französiche

   Beispiel:

    Die Phrase Bereit-schaft kann benutzt werden als

               bereit
               bereiter
               bereiten
               bereitem
               bereites
               bereite
               Bereitschaft
               Bereitschafen (Plural, wenn dies aus Text-
                             zusammenhang hervorgeht, an-
                             sonsten muß dies entsprechend
                             verdeutlicht werden durch In-
                             zufügen weiterer Textteile)

     4. Der Klartext ist beim Codestil nicht unbedingt
        so knapp wie möglich abgefaßt.

     Bei manchen Verfahren sind die Phrasen nicht im
     Telegrammstil, sondern im Normalstil abgefaßt. Die
     Verkürzung ergibt sich erst durch die Umwandlung
     in Geheimeinheiten.

    Beispiel:

     Klartext:      Ich bitte um Verstärkung
     Telegrammstil: Bitte Verstärkung

                    Im Phrasenbestand ist Bitte nicht
                    enthalten, aber ich bitte um. in
                    diesem Fall entspricht die ursprüng-
                    liche Fassung dem Codestil.

     Die Beherrschung der Mittel des Telegrammstils ist
     also für die richtige Anwendung des Codestils
     Voraussetzung, da dieser sich weitgehend der gleichen
     Mittel bedient, teils allerdings in anderer Weise.

     Die hier für die Handhabung von Verschleierungs-
     mitteln gegebenen Hinweise hinsichtlich der An-
     wendung des Codestils treffen prinzipiell für Tarn-
     und Verschleierungsmittel zu.
     Für die Benutzer kommt es darauf an, sich in der
     Anwendung des Telegramm- und Codestils so zu qualifizieren,
     daß die schnelle und den Vorschriften entsprechende
     Bearbeitung der Sprüche garantiert ist.

3.2. Erläuterung der einzelnen Sprechtafeltypen (an Hand
     der Muster)                                          

     In diesem Abschnitt werden einige der von der Ab-
     teilung XI genehmigte Typen von Sprechtafeln, Zahlen-
     tafeln, Buchstabier- und Zahlentafeln sowie ein Mittel
     zur Verschleierung von Kartenkoordinaten behandelt.
     Die einzelnen Typen unterscheiden sich nur durch die
     unterschiedliche mögliche Anzahl der aufzunehmenden
     Phrasen, deren Anordnung sowie die Art der
     Geheimeinheiten (Buchstaben oder Ziffern).


     Type 355

     Beim Typ 355 unterscheiden wir zwei Grundformen:

     a) Sprechtafeln mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
        13 Spalten, so daß sich maximal 169 Phrasen-
        stellen (oder Phrasenfelder) ergeben.
        Für die Sprechtafel des Typs 355 werden Schlüssel-
        unterlagen des Typs 559 benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
        sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
        numeriert von 01. - 31.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
        alphabeten, und zwar

        - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
        - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.

        Bei 13 x 13 Feldern stehen demzufolge in den
        Feldern, die die Geheimeinheiten aufnehmen,
        jeweils 2 Buchstaben und man erhält dadurch pro
        Phrase mindestens eine vierfach Belegung (jede
        Phrase kann mindestens durch 4 verschiedene Ge-
        heimeinheiten ersetzt werden). Jede Phrase wird
        durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt,
        deren erster Buchstabe in derselben Zeile und
        deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte
        wie die Phrase stehen. Diese Buchstabengruppe
        wird nach dem deutschen Buchstabieralphabet über-
        mittelt. Z. B. BF = Berta Friedrich
     b) Die zweite Form besteht in einer Sprechtafel mit
        bis zu 13 Zeilen und bis zu 26 Spalten mit
        maximal 338 Phrasenstellen.
        Auch hier werden Schlüsselunterlagen des Typs 559
        benötigt. Durch die doppelte Anzahl der Phrasen-
        stellen ist die Belegung nur einfach.

        Hinweis
        Der Vorteil besteht in der größeren Phrasenan-
        zahl; als Nachteil muß gewertet werden, daß diese
        Tafel nicht mehr so leicht überschaubar ist.

     c) Der Typ 355 kann auch als Zahlentafel angewandt
        werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
        0 - 9 in Frage.
        Für die Zahlentafel 355 werden Schlüsselunter-
        lagen des Typs 355 II benutzt. Jeweils 31 Schlüssel
        sind zu einer Schlüsselserie zusammengefaßt,
        numieriert von 01. - 31.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
        alphabeten (Verwendung von nur 13 bestimmten
        Buchstaben des deutschen Alphabets), und zwar

        - ein Mischalphabet für die Zeilenbestimmung,
        - ein Mischalphabet für die Spaltenbestimmung.

        Die Phrasen sind mindestens 15fach belegt.

     Typ 357

     a) Sprechtafel mit bis zu 10 Zeilen und bis zu
        10 Spalten, so daß sich maximal 100 Phrasenstellen
        ergeben.
        Für die Sprechtafel 357 werden Schlüsselunter-
        lagen des Typs 438 benutzt.
        Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
        zusammengefaßt, numeriert von 01. - 31.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmischalphabeten,
        und zwar

        - ein Ziffernmischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
        - ein Ziffernalphabet für die Spaltenbezeichnung.

        Die Belegung der Phrasen ist bei voller Ausnutzung
        der Tafel einfach, denn in den für die Geheimeinheiten
        vorgesehenen Feldern steht jeweils eine Ziffer. Jede
        Phrase wird durch eine zweistellige Zifferngruppe
        ersetzt. Die Bildung der Zifferngruppe erfolgt
        wie beim Typ 355 (erste Zeile, dann Spalte).
     b) Der Typ 357 kann ebenfalls als Zahlentafel ver-
        wendet werden. Als Phrasen kommen nur die 10 Ziffern
        0 - 9 in Frage.
        Für die Zahlentafel des Typs 357 werden Schlüssel-
        unterlagen des Typs 357 benutzt. Jeweils
        30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie zu-
        sammengefaßt.
        Ein Schlüssel besteht aus zwei Ziffernmisch-
        alphabeten und zwar

        - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung,
        - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung.

        Die Ziffern von 0 - 9 sind mindestens 8fach belegt.

     Typ 413

     Den Sprechtafeltyp 413 gibt es in zwei Grundformen:

     Typ 413a

     Die Sprechtafel umfaßt bis zu 26 Phrasenstellen, die
     in zwei Spalten mit je 13 Feldern nebeneinander an-
     geordnet sind.
     Für die Sprechtafel des Typs 413a werden Schlüssel-
     unterlagen des Typs 355 benutzt.
     Jeweils 30 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
     zusammengefaßt.
     Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstabenmisch-
     alphabet.
     Eine Phrase wird jeweils durch den links daneben
     stehenden Buchstaben ersetzt. Die Belegung ist
     einfach.

     Typ 413b

     Die Sprechtafel umfaßt bis zu 36 Phrasenstellen,
     di in zwei Spalten mit je 18 Feldern nebeneinander
     angeordnet sind.
     Für die3 Sprechtafel des Typs 413b werden Schlüssel-
     unterlagen des Typs 655 benutzt.
     Jeweils 31 Schlüssel sind zu einer Schlüsselserie
     zusammengefaßt.
     Ein Schlüssel besteht aus einem Buchstaben- Ziffern-
     Mischalphabet.
     Eine Phrase wird durch einen Buchstaben oder eine
     Ziffer ersetzt. Die Belegung ist einfach.

     Typ 470

     Der Typ 470 wurde auf der Grundlage des Typs 355 ent-
     wickelt, weist aber folgende Besonderheiten auf:
     Neben den Wortphrasen sind auch die Ziffern 0 - 9
     im Phrasenverzeichnis enthalten.
     Die Sprechtafel mit bis zu 13 Zeilen und bis zu
     13 Spalten wird in zwei Teile geteilt. Der eine Teil
     mit 7 Phrasenspalten = 91 Felder enthält die Wort-
     phrasen. Die restlichen 6 Phrasenspalten, die zu-
     sammengefaßt 2 Spalten bilden, enthalten die Ziffern
     0 - 9 in der vorgeschriebenen Form.
     Insgesamt hat die Sprechtafel somit 101 Phrasenstellen.
     Für die Sprechtafel des Typs 470 werden ebenso wie
     beim Typ 355 Schlüsselunterlagen des Typs 559 be-
     nutzt.
     Ein Schlüssel besteht aus zwei Buchstabenmisch-
     alphabeten, und zwar

     - ein Mischalphabet für die Zeilenbezeichnung, davon
       13 Buchstaben für den Wortphrasenteil und 13 Buch-
       staben für den Ziffernteil,
     - ein Mischalphabet für die Spaltenbezeichnung,
       davon 14 Buchstaben für den Wortphrasenteil und
       12 Buchstaben für den Ziffernteil.

     Auch hier wird jede Phrase durch eine zweistellige
     Buchstabengruppe ersetzt.
     Die Belegung ist bei den Wortphrasen mindestens
     2fach, bei den Ziffern mindestens 12fach.

     Typ 490 (nur als Information behandeln)

     Die Buchstabier- und Zahlentafel 490 ist vorwiegend
     für die Nachrichtenübermittlung über Drahtverbindungen
     anzuwenden. Da die Nachrichten selbst sehr kurz ge-
     halten werden müssen, eignet sich dieses Mittel sehr
     gut für die Verschleierung von Kfz-Kennzeichen und
     Daten.
     Bei den Typ 490 handelt es sich um eine Buchstabier-
     und Zahlentafel, sie besteht aus

     a) Chiffrierteil

        Der Chiffrierteil enthält als Klareinheit in
        alphabetischer Ordnung die 26 Buchstaben A bis Z;
        die Zeichen $,£, CR für die Umlaute Ä, Ö, Ü das
        Satzzeichen Bindestrich und in numerischer
        Reihenfolge die 10 Ziffern 0 bis 9 (je dreimal).
        Jeder Klareinheit sind vier verschiedene Geheim-
        einheiten (zweistellige Buchstabengruppen) fest
        zugeordnet.

     b) Dechiffrierteil

        Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten
        lexikographisch geordnet. Die Klareinheiten
        stehen rechts neben den Geheimeinheiten.

        Der Schlüsselwechsel erfolgt durch das Ersetzen
        einer ungültige gewordenen Buchstabier- und Zahlen-
        tafel durch eine gültige.

        Hinweis
        Als Serie gilt jeweils eine bestimmte Buchstabier-
        und Zahlentafel in der entsprechenden Auflage.

        Dieser Typ wird nur in der Abteilung XI hergestellt
        und muß bei Bedarf beantragt werden.

     SAPAD-71 (nur informatorisch)

     1. SAPAD-71 ist ein Chiffriermittel zur Verschleierung
        von Koordinaten topografischer Karten.
        Das Verfahren wurde 1971 vom Oberkommando der
        Vereinten Streitkräfte bei gemeinsamen Übungen,
        Manövern und Maßnahmen der Stäbe und Truppen der
        Warschauer Vertragsstaaten als verbindlich erklärt.
        Im Dezember 71 wurde SAPAD-71 als einheitliches
        Mittel zur Codierung von topografischen Karten
        innerhalb der NVA eingeführt.
        Eine Variante des Verfahren ist auf Karten an-
        wendbar, die die Kartenkoordinaten vom Gebiet der
        DDR enthalten.

     2. Maßstäbe

                1 :  50.000
                1 : 100.000
                1 : 200.000
                1 : 500.000

     3. Allgemeines

        Jede Schlüsselserie enthält 15 verschiedene
        Schlüssel und 1 Blatt für die Nachweisführung
        über die Entnahme und Vernichtung der Schlüssel.
        Die Klareinheiten sind die Koordinatenangaben,
        getrennt nach Hoch- und Rechtswert. Die Klarein-
        heiten sind in der Regel vierstellige Ziffern-
        gruppen (beim Maßstab 1: 50.000 auch dreistellig).
        Die Geheimeinheiten sind dreistellige Ziffern-
        gruppen.

     4. Die Gebrauchsanweisung liegt jedem Exemplar bei
        (Rückseite der Entnahmetabelle).

     5. Schlüsselwechsel erfolgt vor jeder Übung bzw.
        jedem Einsatz, wenn nicht anders festgelegt.

3.3. Praktische Übung im Verschleiern von Nachrichten

     Allgemeine Hinweise (als Vorbereitung auf praktische
     Übungen)

     1. Voraussetzung für die mit Sprechtafeln mögliche
        unmittelbare Gesprächsführung ist es, daß der
        Benutzer die Anwendungsvorschriften beherrscht
        und mit dem Phraseninhalt der jeweiligen Sprech-
        tafel vertraut ist.

     2. Die Sprechtafeln können selbstständig oder in
        Verbindung mit anderen Verschleierungsmitteln
        angewandt werden.
        Haben die verschiedenen Mittel gleichartige
        Geheimeinheiten, so ist z. B. die Anwendung der
        Zahlentafel bzw. der Buchstabier- und Zahlentafel
        und der anschließende Übergang zur Sprechtafel
        offen anzukündigen, z. B. durch ich buchstabiere
        bzw. Ende der Buchstabierung.

     3. Die Mehrfachbelegung ist in unsymetrischer
        Weise auszunutzen.

     4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
        in Klartext ist verboten.

     Methodischer Ablauf

     1. Vorbereitung der jeweiligen Mittel zur Anwendung
        durch Eintragen des Schlüssels:

        bei Sprechtafeln

        Typ 355:    1. Mischalphabet auf linkem Rand von
                       oben beginnend senkrecht eintragen
                       zur Zeilenbezeichnung; dabei der
                       Reihenfolge nach in jedes Feld
                       2 Buchstaben.
                    2. Mischalphabet auf oberen Rand von
                       links beginnend waagerecht eintragen
                       zur Spaltenbezeichnung; dabei der
                       Reihenfolge nach in jedes Feld
                       2 Buchstaben.

        Typ 357:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen.
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen.

        Typ 413a,b: Mischalphabet der Reihenfolge nach
                    senkrecht eintragen, beginnend mit der
                    linken Spalte, von oben nach unten.

        Typ 470:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen
                       - die ersten 13 Buchstaben zur
                         Zeilenbezeichnung für den Wort-
                         teil,
                       - die nächsten 13 Buchstaben zur
                         Zeilenbezeichnung für den Ziffern-
                         teil.
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen
                       zur Spaltenbezeichnung, von links
                       beginnend; in jedes Feld 2 Buch-
                       staben.

        bei Zahlentafeln

        Typ 355:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
                       der Reihenfolge nach 4, 4, 5 Buch-
                       staben;
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen
                       - oben der Reihenfolge nach 4, 4, 5
                         Buchstaben,
                       - unten (ebenfalls das 2. misch-
                         alphabet), der Reihenfolge nach
                         3, 3, 3, 4 Buchstaben.

        Typ 357:    1. Mischalphabet senkrecht eintragen,
                       der Reihenfolge nach 3, 3, 4 Ziffern;
                    2. Mischalphabet waagerecht eintragen,
                       - oben der Reihenfolge nach 4, 3, 3
                         Ziffern,
                       - unten (ebenfalls das 2. Mischalphabet)
                         der Reihenfolge nach 2, 3, 2, 3
                         Ziffern.

     2. Erläuterung des Aufbaus der Sprechtafel

        - Anzahl der Phrasenstellen (Anzahl von Zeilen
          und Spalten)
        - Typ der Schlüsselunterlagen
        - Höhe der Mindestbelegung

     3. Erläuterung des Phrasenbestandes

        - Vielseitige Verwendbarkeit der Phrasen an Hand
          konkreter Beispiele aus der Tafel darstellen,
          dabei besonders hervorheben, daß Phrasen, die
          Ziffern oder Einzelbuchstaben mit enthalten, wie
          Abschnitt A, Gruppe 1, Gruppe 2 nur ge-
          schlossen als Phrase zu verwenden sind.
          Es ist nicht gestattet, diese Buchstaben oder
          Ziffern einzeln zu verwenden.
        - lexikographische Ordnung,
        - Anordnung von Sachgruppen,
        - mehrfache unsymetrische Aufnahme häufig be-
          nötigter Phrasen,
        - Freistellen,
        - Mehrfachbelegung (Phrasen über mehrere Felder
          oder Phrasen mehr als einmal aufgenommen).

     4. Kennenlernen des Phrasenbestandes durch die Teil-
        nehmer

     5. Erläuterung der Handhabung

        - Methode der Ersetzung der Klareinheiten durch
          Geheimeinheiten (Verschleierung)
          Prinzip: 1. Benennung der Zeile
                   2. Benennung der Spalte
        - Methode des Auffindens der Klareinheiten
          (Entschleierung),
        - Hinweis auf deutsche Buchstabieralphabet.

     6. Vorübungen

        - Verschleiern einzelner Phrasen (alle Möglich-
          keiten der Mehrfachbelegung),
        - Entschleiern einzelner Geheimeinheiten.

     7. Gemeinsame Bearbeitung von Sprüchen

        - Vorbemerkung
          Da Sprechtafeln eine unmittelbare verschleierte
          Gesprächsführung ermöglichen, sind eigentlich
          keine schriftlichen Aufzeichnungen notwendig.
          Aus methodischen Gründen ist es jedoch zweck-
          mäßig, vorgegebene Sprüche schriftlich für die
          geeignetste Form der Übermittlung vorzubereiten.
        - Kürzen der Sprüche
        - Anpassung an Phrasenbestand
        - Einführung offener Textstellen

     Methode:
     Jeder Teilnehmer selbständig und anschließend
     gemeinsame Diskussion über die beste Lösungs-
     varianten.

     - Verschleierung der Sprüche
     - Hinweise auf Verfahrensweise, wenn verschiedene
       Mittel in Verbindung miteinander angewandt werden
       (Übergang offen!)
     - Vorgabe von Sprüchen zur Entschleierung, dabei
       Diskussion über Ergebnisse

     - gegenseitiger Austausch von Sprüchen
       (unmittelbare Gesprächsführung), jeweils
       2 Partner tauschen Nachrichten aus, die
       übrigen Teilnehmer bewerten die Verfahrens-
       weise.

     8. Auswertung der praktische Übungen

        - schriftliche Bearbeitung von Sprüchen (Ver-
          schleierung, Entschleierung)
        - Korrektur durch Schulungsdurchführenden und
          Auswertung der dabei aufgetretenen Probleme
          mit allen Teilnehmern.

4. Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln

4.1. Allgemeine Hinweise

     Den Diensteinheiten ist es gestattet, in eigener
     Zuständigkeit für die militärische Ausbildung
     Sprechtafeln, bei Notwendigkeit auch eine Zahlen-
     tafel, entsprechend den im Punkt 3. erläuterten
     Typen herzustellen.
     Die Auswahl der Phrasen für eine Sprechtafel er-
     fordert:
     - gute Kenntnisse über den betreffenden Anwedungs-
       bereich,
     - klare Aufgabenstellung für den Einsatz der Sprech-
       tafel.

     In die Sprechtafel sind nur solche Wörter und Wort-
     folgen aufzunehmen, die für die verschleierte Ge-
     sprächsführung geeignet und notwendig sind und einen
     möglichst großen Informationsgehalt aufweisen.

4.2. Erläuterung der einzelnen Arbeitsprozesse

     1. Auswahl des Sprechtafeltyps

        Entsprechend der gestellten Aufgabe in der
        militärischen Ausbildung und der Anzahl der
        aufzunehmenden Phrasen ist der geeignetste
        Sprechtafeltyp auszuwählen.

        Hinweis
        Hierbei ist eine enge Koordinierung zwischen
        dem Auftraggeber und dem Hersteller notwendig!

     2. Abfassen der Phrasen

        Es empfiehlt sich, den vorgegebenen Phrasenbe-
        stand zunächst auf die Abfassung hinzu über-
        arbeiten; bei größerer Anzahl von Phrasen ist
        die Verwendung von Karteikarten (A7) zweckmäßig.
        (Jede Phrase wird auf eine gesonderte Karte in
        der endgültigen Form geschrieben.)
        Die Phrasen sind knapp, einheitlich und möglichst
        vielseitig verwendbar zu formulieren.

        a) Jeweils auf einer Phrasenstelle können stehen:
        - Substantiv und Verb
          Das Substantiv wird im Singular und vom Verb
          wird der Infinitiv und das Perfektpartizip
          aufgenommen.

        Hinweis
        Für die Schulung weiterer Angehöriger in der Her-
        stellung von Sprechtafeln können die als Anlage
        beigefügten Phrasenaufstellungen benutzt werden.

        Beispiele:

        - Ablös-en/-ung, abgelöst
        - Bekämpf-en/-t/-ung oder
          Bekämf-en/-ung, bekämpft

        Ändert sich der Stammvokal, so sollten die Phrasen
        in der ausgeschriebenen Form aufgenommen werden.

        Beispiele:

        - Festnahme, festnehmen, festgenommen
        - Durchbruch, durchbrechen, durchgebrochen

        Zu beachten ist, daß der Wortstamm bei der Ab-
        fassung der Phrasen nicht getrennt wird.

        falsch: Auf-klären   Hinweis
                   -Klärung  Auf nicht selbstständig
                   -geklärt  verwendet!

        richtig: Aufklär-en/-ung, aufgeklärt

        Auch in Wortfolgen sollten die genannten Mög-
        lichkeiten genutzt werden.

       Beispiel:

        Beobachtung abbrechen/abgebrochen

        Hinweise
        - aus dem Zusammenhang ist zu erkennen, welche
          der auf einer Phrasenstelle aufgenommenen
          Form die gültige ist.
          So gilt bei einer Weisung nach unten meist
          der Infinitiv, bei einer Meldung nach oben das
          Perfektpartizip.
        - Perfektpartizipien, die mit der Vorsilbe ge
          beginnen, können auch als selbstständige Phrase
          aufgenommen und unter dem Buchstaben g ein-
          geordnet werden.

        Substantiv und Adjektiv

        Beispiele:

        - Person/persönlich
        - Mann/männlich
        - Technik/technisch
        -Frau/weiblich

     b) Zur näheren Erläuterung können auch bestimmten
        Phrasen Klammerausdrücke angefügt werden, die je
        nach Textzusammenhang mitzulesen sind oder nicht.

        Beispiele:

        Angriff(auf) kann gelesen werden als Angriff
        oder Angriff auf
        in Richtung (d.) kann gelesen werden als in
        Richtung oder in Richtung der/des
        Verbindung herstellen/hergestellt (mit) kann
        heißen Verbindung herstellen, Verbindung herge-
        stellt oder Verbindung herstellen mit,
        Verbindung hergestellt mit

     c) Längere Phrasen, die nicht in einem Feld unterge-
        bracht werden können, sind nach Möglichkeit durch
        Abkürzungen zu ersetzen.

        Hinweis
        Es sind nur allgemeingültige bzw. solche Abkürzungen
        zu verwenden, die im betreffenden Bereich bekannt
        sind.

     d) Aus Platzgründen können die Phrasen auch in
        abgekürzter Form aufgenommen werden.

       Beispiel:

        sof. Verbindg. herstell. (mit)
        bedeutet
        Sofort Verbindung herstellen (mit)

     e) In die Sprechtafel sind alle die Phrasen nicht
        aufzunehmen, die vom Gegner oder weniger
        auf Grund der Gesetzmäßigkeiten des Nachrichten-
        verkehrs erraten werden können, wie
        - bestimmte stereotype Angaben, z. B. keine
          Vorkommnisse, Wiederholen Sie Spruch u. a.;
        - Übergangssignale von einem Mittel zum anderen
          oder solche Begriffe, die unmittelbar eine
          Zahlenangabe folgen lassen, wie Planquadrat,
          Punkt
        - grammatische Signale, wie z. B. Mehrzahlsignal
          (zur Kennzeichnung, daß von einem in der Ein-
          zahl aufgenommenen Substantiv die Mehrzahl zu
          bilden ist);

          Hinweis
          Die oben angeführten Begriffe sind bei Bedarf
          offen zu übermitteln.
          Die entsprechenden Geheimeinheiten wurden sich
          sonst ständig wiederholen und könnten dem Gegner
          den Einbruch in die Mittel ermöglichen.

        - Buchstaben, Silben, Zahlen, Satzzeichen.

          Hinweis
          Dafür sind spezielle Verschleierungsmittel zu
          verwenden:
          - Zahlentafeln 355, 357 (für Zahlen),
          - Sprechtafel 470 (Zahlenteil),
          - Buchstabier- und Zahlentafel 490 (Buchstaben
            und Zahlen).

     f) Es ist darauf zu achten, daß die Phrasen keine
        mehrdeutige Auslegung zulassen.

        Beispiele:

        (falsche Abfassung von Phrasen, da nicht eindeutig)
        - Verluste/keine Verluste
        - Angriff abgewehrt/nicht abgewehrt
        - Sicherung/Sicherstellung
        - Beobachtung/Beobachter
        - Pioniereinheit/pioniermäßig
        - mitzuführen/zuführen
        - Grenzübergang Straße/Autobahn
        - Nordosten/Nordwesten

     g) Synonyme sind in Sprechtafeln nicht aufzunehmen.

        Beispiele:

        Feind und Gegner
        melden und berichten.

        Es genügt, wenn jeweils einer der Begriffe in
        der Sprechtafel enthalten ist.

     Methodischer Hinweis
     Sollten bei der Schulung weitere Angehöriger in der
     Herstellung von Sprechtafeln Schwierigkeiten im
     Abfassen oder Ordnen von Phrasen auftreten, so
     empfiehlt es sich, entsprechende Vorübungen durch-
     zuführen, wie

     - Bildung des Perfektpartizips,
       z. B.
       sichern-gesichert
       abbrechen-abgebrochen
       vernichten-vernichtet

     - Abtrennung des Wortstamms bei Substantiven
       und Verben,
     - Vermeiden von Synonymen,
     - Wahrung der Eindeutigkeit der Phrasen
     - lexikographische Ordnung.

     3. Eintragung der Phrasen in die Sprechtafel

     a) Die Anordnung der Phrasen erfolgt im allge-
        meinen zeilen- oder spaltenweise lexikographisch.
        Die Phrasen sind nach der Abfassung entsprechend
        zu ordnen (nach dem 1., 2., 3. … Buchstaben).

     b) Häufiger benötigte Phrasen oder Sachgruppen
        sollten diagonal eingeordnet werden. Die
        spalten- oder zeilenweise Anordnung ist wegen
        Verringerung der Sicherheit unzweckmäßig.
        Weitere Möglichkeiten der Aufnahme häufiger
        benötigter Phrasen:

        - Mehrfache Aufnahme der Phrasen (entsprechend
          ihrer Häufigkeit) und unsymetrische Ver-
          teilung (nicht gleiche Zeile und gleiche
          Spalte) über die gesamte Sprechtafel hinweg.
        - Eintragung über mehrere Felder hinweg
          (gilt auch fpr die Aufnahme längerer
          Phrasen).

        In beiden Fällen kann die Belegung dieser
        Phrasen erhöht werden, was günstig für die
        Sicherheit ist.

        Hinweis
        Eine Erleichterung für die Benutzer ist es,
        wenn die Phrasenfelder für die Sachgruppen
        und mehrfach aufgenommenen Phrasen durch Um-
        randungen oder farbliche Gestaltung hervorge-
        hoben werden.

     c) Die Sprech- und Zahlentafeln sind so zu ge-
        stalten, daß die volle Ausnutzung des Schlüssels
        gewährleistet ist.

     d) Um später benötigte Phrasen aufnehmen zu
        können, sind in geringer Anzahl Freistellen
        (leere Phrasenfelder) zu belassen.
        Die Belegung der Freistellen mit weiteren Be-
        griffen darf nicht willkürlich, sondern nur auf
        Anweisung erfolgen.

     e) Bei der nunmehr erfolgten Eintragung der
        Phrasen in die Tafel solle in folgender
        Reihenfolge vorgegangen werden:

        1. Sachgruppen (diagonal!)
        2. mehrfach aufzunehmende Phrasen (unsymetrische
           Verteilung!)
        3. übrige Phrasen (lexikographische Anordnung)
           und dabei Aufnahme von Freistellen.

        Hinweis
        Es empfiehlt sich, die Eintragung in vorbe-
        reitete Formulare oder Blankovordrucke zu-
        nächst mit Bleistift vorzunehmen (Änderungen
        leichter möglich) und danach die Reinschrift
        gut lesbar anzufertigen.

     4. Vervielfältigung der Sprech- und Zahlentafel

        Die Vervielfältigung richtet sich nach der be-
        nötigten Anzahl an Sprechtafeln.
        Genügen wenige Exemplare, können diese im ent-
        sprechenden Format (in der Regel A5) vorgezeich-
        net und die Phrasen gut lesbar eingetragen werden.
        Die Gebrauchsanweisung (vgl. Muster) sollte auf
        die Rückseite der Tafeln geschrieben werden.
        Ist er Bedarf umfangreicher, genügt ein sauber
        vorbereitetes Exemplar, das über ein entsprechen-
        des Gerät vervielfältigt und evtl. verkleinert
        wird.

        Hinweis
        Bei der Vervielfältigung sind die entsprechenden
        Sicherheitsvorschriften zu beachten (kein Ein-
        blick durch Unbefugte)!

        Die hergestellten Mittel sind mit einer Tgb.-Nr.
        (bei Notwendigkeit mit einer VVS-Nr.) und mit
        Exemplarnummern zu versehen.

     5. Die benötigten Schlüsselunterlagen sind beim
        betreffenden verantwortlichen der Diensteinheit
        (in den BVfS beim SR XI) anzufordern und ent-
        sprechend dem Bedarf zu vervielfältigen.

        Dabei ist zu beachten, daß ein Schlüssel für eine
        Sprechtafel maximal 24 Stunden Gültigkeit besitzt
        und nur einen Geltungszeitraum benutzt werden darf.
        Sollte der Einsatz nicht länger als 1 Tag dauern,
        kann der Schlüssel vorher in die Sprechtafel
        eingetragen und mit vervielfältigt werden. Wird
        dieser Zeitraum jedoch überschritten, sind ent-
        sprechend viel Schlüssel auszugeben und der Zeit-
        punkt des Schlüsselwechsels /z. B. 00.00 Uhr) ist
        festzulegen. Von den Benutzern wird der Schlüssel
        mit Bleistift eingetragen, zur vorgegebenen Zeit
        ausradiert und durch den nächsten noch nicht be-
        nutzten Schlüssel ersetzt.

        Hinweis
        Jedes Mischalphabet darf nur für einen Schlüssel
        benutzt werden.

     6. Ausgabe der Mittel an die Benutzer

        Die Ausgabe der Mittel (einschließlich Schlüssel-
        unterlagen) hat gegen Unterschrift zu erfolgen.
        Nach Beendigung der militärischen Ausbildung sind
        sämtliche Exemplare wieder einzuziehen.
        Vor Aufnahme der Arbeit mit den Verschleierungs-
        mitteln sind die Benutzer gründlich in die Hand-
        habung einzuweisen.

     7. Erarbeitung von Sondersprechtafeln

        Für einmalige Aktionen, z. B. Aufklärungshandlungen,
        Stoßtruppunternehmen, Transportsicherungen und dgl.
        können Sondersprechtafeln erarbeitet werden. Diese
        können die für einen vorausberechneten Handlungs-
        ablauf zu erwartenden Nachrichten auch in der
        Reihenfolge des Handlungsablaufes mit direkt
        zugeordneten Geheimeinheiten enthalten.
        In Sondersprechtafeln können auch Zahlen und
        Uhrzeiten aufgenommen werden, wenn gewährleistet
        ist, daß keine dieser Phrasen öfter als dreimal
        benutzt wird. Zur beschleunigten Anfertigung
        von Sondersprechtafeln können Blankosprechtafeln
        vorbereitet werden. Das sind Vordrucke mit oder
        ohne eingetragene Geheimeinheiten, in die bei
        Bedarf benötigte Phrasen schnell eingetragen
        werden können.

5.   Handhabung von Tarntafeln

     Eine Tarntafel des Typs 308 besteht aus folgenden
     Hauptbestandteilen:

     - Hülle
     - Phrasenheft
     - Gebrauchsanweisung
     - Tarnserie (1 Exemplar der Serie)
     (Erläuterung des Musters)

     In dem Phrasenheft untergebrachten Phrasenver-
     zeichnis sind die Phrasen spaltenweise angeordnet.
     Die Spalten werden in Komplexe zusammengefaßt, denen
     alle 25 Komplexzahlen (1 - 25) zugeordnet werden.
     Verschiedenen Komplexen entsprechen verschiedene
     Komplexzahlen. Alle 25 Komplexzahlen müssen innerhalb
     eines Phrasenverzeichnisses verwendet werden. Ein
     Komplex umfaßt bis zu 4 Spalten, denen die Spalten-
     buchstaben A, B, C, D (s. a. Tarnstreifen) zugeordnet
     sind. Alle vier Spaltenbuchstaben müssen innerhalb
     eines Komplexes verwendet werden.
     Zur Bezeichnung der Zeilen des Phrasenverzeichnisses
     dienen die Zeilenzahlen 1 bis 25. Enthält eine Spalte
     die maximale Anzahl von 25 Zeilen, so wird jeder Zeile
     genau eine Zeilenzahl zugeordnet, die mit der Zeilen-
     zahl auf der Tarnseite übereinstimmen muß. Alle
     25 Zeilenzahlen müssen innerhalb einer Spalte ver-
     wendet werden.
     Die Veränderlichkeit der Anzahl der Spalten innerhalb
     der Komplexe und der Anzahl der Zeilen innerhalb der
     Spalten sowie die verschiedenartigen Zuordnungen der
     Spaltenbuchstaben zu den Spalten innerhalb der Komplexe
     dienen der Anpassung an unterschiedliche Forderungen
     in bezug auf den Phrasenvorrat und die Belegung
     von Phrasen.
     2 Tarnstreifen und die Kenngruppen- bzw. Schlüssel-
     gruppentafel bilden jeweils 1 Exemplar der Tarn-
     serie.
     Die beiden Tarnstreifen tragen die Bezeichnungen
     I und II und enthalten jeweils 5 Tarnserien. Die
     Tarnseiten des Tarnstreifens I sind von 0 bis 4 und
     die Tarnstreifens II von 5 bis 9 numeriert.
     Der Zeilenabstand auf den Tarnstreifen entspricht
     genau dem Zeilenabstand des Phrasenverzeichnisses.
     Jede Tarnseite ist in 5 Spalten und 25 Zeilen ein-
     geteilt In der 1. Spalte stehen die Zahlen von
     1 bis 15 untereinander als Hilfsmittel bei der
     Tarnung bzw. Enttarnung. Die Spalte 2 bis 5 sind
     von links nach rechts mit den Spaltenbuchstaben
     A, B, C, D bezeichnet. Auf jeder Tarnseite sind
     die Zahlen von 00 bis 99 so angeordnet, daß sich
     in jeder Spalte 2 Dekaden und eine Halbdekade be-
     finden. Diese Einteilung dient zur Erleichterung
     des Auffindens der Tarngruppen beim Enttarnen.
     Der Schlüsselwechsel besteht im Umstecken der
     Tarnstreifen innerhalb der Tarntafel, und zwar
     nach der ersten Ziffer der Schlüsselgruppe die
     Tarnseite für die linke Seite, nach der zweiten
     Ziffer der Schlüsselgruppe die Tarnseite für die
     rechte Seite der Tarntafel.
     Die Tarnserie wird gewechselt, wenn einer der
     nachfolgenden Fälle eintritt:

     - seit dem ersten Gebrauch sind 14 Tage vergangen,
     - mit der Tarnserie wurden 500 Sprüche bearbeitet,
     - Beginn einer Übung bzw. eines Einsatzes,
     - es erfolgte eine Kompromittierung,
     - auf besondere Anweisung.

     Das Tarnen selbst wird wie folgt durchgeführt:

    - Einstellung des Schlüssels entsprechend der gültigen
      Schlüsselgruppe.
      Die Schlüsselgruppe wird je nach Festlegung der Kenn.
      gruppen- bzw. der Schlüsselgruppentafel entnommen.
      Die Kenngruppentafel (bei Zeittextschlüssel) ent-
      hält als Kenngruppen die zweistelligen Zahlen von
      00 - 99 in natürlicher Reihenfolge. Den Kenngruppen
      sind die 50 Schlüsselgruppen, jede zweimal genommen,
      zufallsmäßig zugeordnet, so daß neben jeder Kenn-
      gruppe eine Schlüsselgruppe steht.
      Die Schlüsselgruppentafel (bei Zeitschlüssel) enthält
      in 33 Zeilen und 6 Spalten 198 Schlüsselgruppen. Die
      Entnahme einer Schlüsselgruppe ist abhängig vom je-
      weiligen Tagesdatum und der vorgeschriebenen Geltungs-
      dauer (siehe Muster). In der Regel ist ein Schlüssel
      4 Stunden gültig.
    - Bildung der Tarngruppen, die jeweils aus 4 Ziffern
      bestehen. Ziffer 1 und 2 entsprechen einer der
      zweistelligen Zahlen des linken Tarnstreifens,
      deren Zeilenzahl mit der Komplexzahl der Phrase
      übereinstimmt.
      Ziffer 3 und 4 entsprechen der zweistelligen Zahl
      des rechten Tarnstreifens, deren Zeilenzahl und
      Spaltenbuchstabe mit der Zeilenzahl und dem Spalten-
      buchstaben der Phrase übereinstimmten.
      Beim Enttarnen wird die 1. und 2. Ziffer jeder Tarn-
      gruppe im linken Tarnstreifen aufgesucht. Die Zeilen-
      zahl dieser zweistelligen Zahl bestimmt den zuge-
      hörigen Komplex. Die 3. und 4. Ziffer jeder Tarn-
      gruppe wird im rechten Tarnstreifen aufgesucht. Die
      Zeilenzahl und der Spaltenbuchstabe dieser zwei-
      stelligen Zahl bestimmen die Stellung der zugehörigen
      Phrase.
      Bei der Auswahl der Phrasen für eine Tarntafel ist
      stets zu beachten, daß beim Tarnen kein Mischtext
      zugelassen ist. Demzufolge müssen im Phrasenbestand
      einer Tarntafel auch Einzelbuchstaben, Polygramme,
      Satzzeichen, Ziffern, Zahlen und Uhrzeiten ent-
      halten sein.
      Tarntafeln bieten für die übermittelte Nachricht
      nur eine Sicherheit bis zu etwa 4 Stunden (Schlüssel
      wechsel alle 4 Stunden bei Zeitschlüssel).
      Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird von den
      Benutzern der Tarntafeln u. a. gefordert:

      - Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgruppenan-
        zahl (z. B. 50 Gruppen pro Spruch),
      - Vermeidung unnötiger Buchstabierungen,
      - Vermeidung stereotyper Textteile, besonders am
        Anfang und am Ende.

     Auch Tarntafeln sind immer abhängig vom Anwendungs-
     bereich, da der Phrasenbestand auf Grund des Nachricht-
     teninhalts ausgewählt wird. Es ist also nicht möglich,
     die für einen bestimmten Bereich erarbeitete Tarn-
     tafel in einem anderen beliebigen Bereich einzusetzen.
     Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß beim Ein-
     satz von Tarntafeln von den Benutzern eine besonders
     qute Qualifikation und ein hohes Verantwortungsbe-
     wußtsein verlangt werden müssen. Durch leichtsinnige
     und fahrlässige Handlungsweise entstehende Fehler
     können die Sicherheit in nicht zu kontrollierender
     Weise herabgesetzten.
     Z. B. Nicht richtige Herrichtung des Klartextes,
           häufige Buchstabierungen, häufige Übermittlung
           stereotyper Nachrichten, schlechte Ausnutzung
           der Mehrfachbelegung, Verstoß gegen die Vor-
           schriften u. a. beeinträchtigen die Sicherheit
           in starken Maße.

     Es ist deshalb notwendig, vor Einführung einer Tarn-
     tafel in einem bestimmten Anwendungsbereich die Be-
     nutzer umfassend in die Handhabung einer Tarntafel
     einzuweisen.

6.   Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Tarn- und
     Verschleierungsmitteln                         

     Die allgemeine Notwendigkeit und Bedeutung des Ge-
     heimnisschuztes dürfen als bekannt vorausgesetzt
     werden.
     Die für den Umgang mit Verschlußsachen im MfS
     geltenden Vorschriften (VS-Ordnung vom 01. 01. 1975,
     VVS MfS 008 Nr. 1/75 und die 1. Durchführungsbe-
     stimmung zur VS-Ordnung, VVS MfS 008 Nr. 2/75)
     treffen auch prinzipiell auf den Umgangn mit Tarn-
     und Verschleierungsmitteln zu.
     Trotzdem ist es erforderlich, auf einige spezielle
     Forderungen hinzuweisen:

     1. Über alle Zusammenhang mit Tarn- und Ver-
        schleierungsmitteln erhaltenen Informationen
        ist strengste Geheimhaltung zu wahren.
        Solche Informationen dürfen nur weitergegeben
        werden, wenn dazu eine ausdrückliche dienstliche
        Weisung erteilt wurde.

     2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist zeitlich
        unbegrenzt.

     3. Bei der Anwendung der Mittel sind alle Vor-
        schriften strikt einzuhalten, um jede Kompro-
        mittierung von Tarn- und Verschleierungsmitteln
        sowie der dazugehörigen Schlüsselunterlagen zu
        vermeiden.
           Unter Kompromittierung versteht man die
           Kenntnisnahme vom Inhalt der Chiffriermittel
           durch unbefugte Personen infolge von Verlust
           (auch zeitweiliger) Diebstahl, Einsichtnahme,
           Mithören, Kopieren, Verrat, Verstoß gegen
           die Gebrauchsanweisung, unbeaufsichtigtem
           Liegenlassen u. ä.

        Hinweis
        Es ist nicht gestattet:

        - Nachrichten mit kompromittierten Schlüssel-
          unterlagen zu chiffrieren und abzusenden,
        - den Schlüssel über technische Nachrichten-
          mittel durchzugeben.

     4. Jede Kompromittierung von Chiffriermitteln ist
        unverzüglich dem unmittelbaren vorgesetzten zu
        melden.

     5. Chiffriermittel sind unter sicherem Verschluß
        aufzubewahren. Die zur zeitweiligen Anwendung
        übergebenen Mittel hat der Benutzer ständig bei
        sich zu tragen bzw. unter ständiger Kontrolle
        zu halten. Nach dem Einsatz sind die Mittel voll-
        zählig an den für die Nachweisführung Verant-
        wortlichen zurückzugeben.

     6. Den Nachweis für die Tarn- und Verschleierungs-
        mittel dürfen nur die dafür bestimmten Mitarbeiter
        führen. Diese Aufgabe darf nicht ohne besondere
        Weisung an andere Mitarbeiter übertragen werden.

7.   Organisierung und Durchführung der Ausbildung von
     weiteren Angehörigen                          

     Die Ausbildung weiterer Angehöriger zu Fragen der
     Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
     Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
     mittel, der Handhabung von Verschleierungsmitteln
     sowie der Herstellung von Sprech- und Zahlentafeln
     sollte nur nach vorher ausgewählten Schwerpunkten
     aus dem Schulungsprogramm erfolgen.
     Dabei kommt es darauf an, daß die Angehörigen die
     Notwendigkeit der Geheimhaltung von Nachrichten und
     Gesprächen bei der Nutzung technischer Nachrichten-
     mittel erkennen, daß sie vor allem die Handhabung
     und den Umgang von Verschleierungsmitteln beherrschen
     lernen und gegebenenfalls in der Lage sind, selbst
     eine Sprech- oder Zahlentafel entsprechend den
     Vorschriften herzustellen.
     Neben der theoretischen Behandlung o. g. Aufgaben
     ist besonders auf praktische Übung Wert zu legen.

     Hinweis
     Dieses Lehrmaterial (einschließlich der Anlagen)
     darf nur zu Schulungszwecken verwendet werden.
     Für den regulären Einsatz von Verschleierungsver-
     fahren während einer militärischen Ausbildung sind
     gesonderte Mittel in eigener Zuständigkeit der be-
     treffenden Diensteinheiten entsprechend den Vor-
     schriften herzustellen. Die dazu notwendigen
     Schlüsselunterlagen sind bei der Abteilung XI
     rehtzeitig anzufordern.
     Bei der Jahresplanung für die militärische Aus-
     bildung sollten die für die durchzuführenden
     Übungen vorgesehenen Verschleierungsmittel
     (einschließlich Schlüsselunterlagen)bereits mit
     geplant werden.
     Falls der Einsatz der Buchstabier- und Zahlentafel 490
     oder einer Tarntafel vorgesehen wird, so ist recht-
     zeitig ein Antrag an die Abteilung XI zu stellen,
     da diese Mittel von den Diensteinheiten nicht selbst
     hergestellt werden können.
     Dieser Antrag muß folgende Angaben enthalten:

     - Zweck des Mittels (Grund des Einsatzes)
     - Welche Nachrichten sollen übermittelt werden
     - Anzahl der Nachrichten in einem bestimmten Zeit-
       raum
     - Geheimhaltungsgrad
       für mehrere Stunden (Tarntafel)
     - vorgesehener Einsatz (ständig, zeitweise)
     - Anzahl der Benutzer (insgesamt)
     - Anzahl der Benutzer pro Schlüsselbereich

       Hinweis
       Unter einem Schlüsselbereich versteht man alle
       Benutzer die gleichzeitig mit den gleichen Schlüssel-
       unterlagen zum gleichen Verfahren arbeiten.

     - Schlüsselbereiche
     - Auflage des Verfahrens sowie der dazugehörigen
       Schlüsselunterlagen
     - Nachrichtenmittel (Draht, Funk)
     - zu beachtende Besonderheiten
     - Leitstelle
     - gewünschter Auslieferungstermin.

     Zu dem erwähnten Antrag gehört weiterhin, wenn es
     sich um eine Tarntafel handelt, eine Phrasenauf-
     stellung. Der Phrasenvorschlag soll die Begriffe
     usw. enthalten, die dem vorgesehenen Anwendungs-
     bereich entsprechen, und diese sollten außerdem
     bereits lexikographisch geordnet sein.

Muster, nicht für die Übermittlung über technische Nachrichten-
mittel verwenden!

Anlage 1

VVS                                     559/001753
                                        EX.

0I.
K R X H Z B J A L M E N D Y U T C Q P V I W S O G F
X M O N T S H C E G I Q L A V J B P U Z W K F D R Y

02.
G C A H V Z N F O R L Q P K B W X J T D I M S U Y E
X Z H E V N P S A J F R I Y M G W C D Q B O K L U T

03.
Q F V W G I P T S Y C X B N K E D Z J A U L M O H R
T X R V Q C U N Y M B F Z A H K G I O D W P S L E J

04.
Q C P F B H A D X Y J F S E M I T L K V Z W N O U R
Y G M P Z Q H T K O W B R U D C X N S L F A I V J E

05.
Q F X J P B S M U K G R C A I E D Z Y T L W O H N V
D Q A W T S U I X R K V Z H F J Y C B O L E M G N P

06.
W R B J P T S X K N A Y G Z F L C M E D V H O Q I U
F R W T K L N P Z B G C Q U H J O I D X V A S E Y M

07.
Z C M I F O X K N L A Y H G R J D Q V E B W S U P T
Y X N H U M G P J L K E Q T R F V C W S B I D Z A O

08.
X V D U H Z C F Q O J A L R T E I Y G P B W N M S K
E N Z B P A O R G J Y K L F W M V U Q S X H I D C T

09.
W O Q S K G F L R B Y D N H E I U C P M Z X V J A T
O V R T G K I Y Q J D X M L E S F P C W H U A N Z B

I0.
Y Q L R F O V H E M B S U X C Z G A P W K T N I D J
B L E M J O H X R G Z V P F T D A W X S Q N C U I K

II.
A J S B I D E O Z N F X P T R M Q W C G V L Y U H K
N C H A Q B X W V M I J T G O E P S Z U K R D Y L F

I2.
F Y G R C S L I D N U A B H V W T Q O K X M P J Z E
O U K I Z Y X S G R E B M P F A J C N D J L T W Q V

I3.
J I W B E D U H P K M R Y N Z O L G C X V F Q T S A
V J D Z R B N F T C W X H I O P A S L Q M K Y G E U

I4.
J A Y Q I D R X B E U G F V O Z N L H C K W S T M P
A F J I S P U G N C T E K Q X M H R L V Z Y D B W O

I5.
I Y S Z B G M V T L P E H N D C R F A Q U O K X W J
F D R C X T K Z O H M Y I B L W F V S U J N P Q E A

I6.
N X V I R D S U L W C O F Y M A Q Z B E T H P K G K
W A S R F X G E B V D J Q K Y H N P U I Z O T M L C

I7.
B U R N T A Y W Q P F G H O J D C Z M K L I E V X S
C O R V W Y Z K A N S Q J I G D E B H P F M L U T X

I8.
Q F W H G U E J P O T M L Z D C S N A I Y R V B X K
B M X S F G L U P Y H C J N K Q O W R I Z E D T V A

I9.
I W M G L U F T X O J H A P C Q K Z N D E R B S V Y
F X T S U Z C J P R Q Y H W M D G V I A L N E K O B

20.
A X C F P K J O T M R V G E D Q I B S L U W Z H Y N
M E W L Y X C F U J Q P D H K T Z S O G A N B R V I

2I.
L G E I T O Z H W S K X N P D Y U B M Q C V J F A P
D C A P E W V C M Q Y N U Z R J F G H S O B L T I K

22.
L D G Q P U T B R C N S I Z O E A W X F H M K Y V J
J B I H A Q F N U E M C L V T K W O P X Z S Y G R D

23.
K P L I R C S J O Y H U D F A T E Z Q X W N B V M G
E Y G F R Z L T C A S M U W N V D I J O H X K P Q B

24.
S W V U L D R B H O F G A X P Z T I E Q N Y K J M C
C I V Y A M G J I D Z P S R U N B H Q F T X K L W E

25.
H W P E G D L B U N K Y J T O Z Q F C R M I X V A S
Q W L Z C O G H K J A I R S E X F U V T Y D P M B N

26.
S F Y E M A V I B T C K U W R H L P D X G O Z N Q J
Q G S X I B J P F V R T A M C E D L W N O U Y K Z H

27.
H B R I S P A U M D L K Z V N X Y O W T F C G E J Q
H A U Q J K T M P V Y D C Z E R S B W G N X I L I F

28.
P C X V N O U I Z F S H Q J B E G A K M W T Y D R L
G A V T Z N C M F L B H W J Q R I Y D I K X U S P E

29.
S B M J D X U Q R W O V I F K H T N Y L P C Z G A E
F G Q W X E B A S O J R I Z C D L T M U P V K Y H N

30.
P Q F I K D W U S M H X J Z T E B I V G C A N L Y R
C D V B X J F S R G Q L I N M P K Z H A Y W T U O E

3I.
A E F N M S I D C R O B J L Y T Q X C W Z U G K P H
F B F K A U I J M Q E T R O W G Y P L D Z C X S N H

Anlage 2

VVS 438.I302 EX.

0I   3 2 6 8 5 0 7 I 9 4     2 6 0 4 3 9 8 5 I 7

02   0 9 5 6 4 8 I 3 2 7     9 I 4 8 5 7 0 3 6 2

03   3 9 2 7 6 8 I 5 4 0     I 5 4 9 6 2 3 7 0 8

04   6 4 7 5 0 3 2 I 8 9     7 I 8 5 3 9 6 2 0 4

05   5 8 4 9 I 6 0 2 3 7     4 6 7 I 5 8 9 2 0 3

06   7 2 4 I 9 8 6 0 3 5     9 3 5 4 I 7 8 2 6 0

07   0 6 9 3 2 5 4 7 I 7     8 7 0 6 3 2 9 5 I 4

08   4 I 9 0 5 8 2 7 3 6     6 9 3 7 0 8 2 4 I 5

09   0 4 3 8 I 6 2 5 9 7     9 4 5 I 0 7 2 3 6 8

I0   6 3 0 8 2 4 7 5 I 9     2 9 5 4 0 I 3 7 8 6

II   2 5 6 3 7 9 0 4 8 I     6 4 2 5 9 3 8 I 7 0

I2   7 9 6 2 0 8 I 3 4 5     5 8 0 3 2 9 4 I 7 6

I3   9 4 0 5 8 3 I 6 2 7     7 6 5 4 8 2 0 3 9 I

I4   5 8 3 I 0 4 9 6 2 7     7 6 4 9 0 3 5 8 2 I

I5   5 2 I 0 3 4 7 8 6 9     9 I 3 5 8 2 6 4 7 0

I6   I 9 3 4 7 0 2 5 6 8     2 5 4 7 I 6 3 0 8 9

I7   6 3 9 0 8 I 7 2 4 5     0 5 2 6 3 I 4 9 8 7

I8   8 9 6 2 5 4 7 3 0 I     8 7 I 6 4 0 3 2 9 5

I9   2 8 9 4 5 6 0 3 I 7     3 2 0 5 8 9 I 6 4 7

20   5 3 0 7 8 I 9 6 4 2     4 8 5 3 6 9 0 I 2 7

2I   8 3 6 4 9 2 5 I 0 7     5 7 2 6 3 4 8 9 I 0

22   9 0 8 2 3 7 4 6 5 I     3 5 4 7 I 6 9 2 0 8

23   6 I 4 7 8 5 3 2 0 9     0 I 9 8 6 7 3 2 5 4

24   3 5 I 9 8 4 6 7 2 0     2 9 0 3 7 8 5 I 4 6

25   8 5 6 2 4 I 3 0 7 9     I 9 6 5 7 2 4 3 0 8

26   5 8 3 I 4 9 0 2 7 6     7 8 I 6 5 2 9 0 3 4

27   0 I 5 8 4 9 7 2 6 3     7 8 5 I 0 2 6 4 3 9

28   2 9 3 4 I 8 5 7 6 0     2 7 8 I 5 9 4 3 0 6

29   I 5 7 4 2 3 8 0 9 6     9 6 5 7 I 0 8 2 3 4

30   I 7 3 9 5 6 2 4 0 8     4 6 7 4 0 3 5 2 8 9

3I   6 9 2 7 8 5 4 3 0 I     6 0 9 3 8 2 5 4 I 7

Anlage 3

535
                                                  022539
0I.  X D N F P Z Y A R V C K S Q I L J H G O E B T W M U

02.  P B E M R C G F H K A J W I S Q V D L Y Z T O U N X

03.  N I D V P E M Q Z J Y A T K F W X G O C S R L B U H

04.  U O K V Y N S I L H G D E R A Q C M P J W T Z X B F

05.  D J E O M A S N L G U Z B H W V K I T Y X C F P Q R

06.  J T L F A X Y O P I V H U W Z G E B C S N R D Q M K

07.  V B L M K F Z T U C Q P I R E S O N A X W H G J D Y

08.  E Q N L I S M X D R F K Y G U H O A W V Z J B T P C

09.  V T K A G Z X Y P L B I N J S C E D F H W R U Q M O

I0.  Z H E K B L Q X M I D F A G T Y C S P W I U V N R J

II.  P B U I N L Y O D J S W V Z R Q E C T K M G X H A F

I2.  V T Y M F G E L D Q X S A H R U B P J W K I C O N Z

I3.  C Z L T O P M N B E A H I U K X Y R Q G W V D F S J

I4.  O Q E L J H Y D N G R P A V K B T W X Z F C I S U M

I5.  Y W L B K D U J V A Q N X E R O S G T P I H G Z C M

I6.  B F S J D G N Q R K L C H W V M P Y T E I A Z X U O

I7.  P V S Q L E I G T Y A F R U X W N J B D Z M H C O K

I8.  J I E M B T Y L I K D P A V W U H N F G S X Q Z C R

I9.  Q E F K I P B G W U N Z J H A S R I M X Y T D C V L

20.  N X I L P U T Q R V Y C Z A S K B J M W D G E F I H

2I.  J M W V B A L F T R G D S X E U C P K I Y N Q O H Z

22.  C A V L S R F G Z M J E H X Y I T W N P U Q D O K B

23.  G S J T A Z N D I O P C L H R E K Y B F W X U Q M V

24.  J R H P K X G T M O U W C Q N F Z B Y L A V I S E D

25.  Z F S G A L X K P D U H B N W O Y Q I E C M J R V T

26.  J N W O T E S X H L I C P B Q Y F G R A Z K U V D M

27.  O A X G N S U H M V I C Y Q B L D R F K Z J E P W T

28.  E A H F Y C R S N W Q V I Z B D O J U M L X P G K T

29.  T Q K A U W H I G M O B X R L E P D Y V N S Z F J C

30.  S G M Y E L O X T R J Z H Q A N B W F K P C D V U I

3I.  E J X B M I N H F P S V L T C O D W Z U Q Y A R G K

Anlage 4

655

D  M  3  R  C  6  T  2  I  U  V  5  8  Z  S  P  X  0  Q  J  E  H  N  9  L  4  F  1  G  A  Y  W  7  O  K  8

K  Y  V  R  5  P  7  8  J  B  W  0  U  C  E  Z  M  F  D  L  9  3  C  H  4  T  1  5  2  O  6  X  A  Q  I  N

C  S  Z  J  8  4  L  9  W  N  3  A  2  V  G  U  6  E  7  H  O  R  Q  B  5  X  Y  0  K  D  1  P  T  M  F  I

W  E  0  K  Q  9  5  7  L  M  Y  1  T  I  A  3  H  F  C  2  P  J  X  R  N  4  U  8  B  V  S  O  D  Z  G  6

5  S  M  I  A  2  3  9  B  H  L  T  X  4  U  6  R  P  E  K  O  F  Z  W  C  0  Y  1  G  V  D  J  8  Q  N  7

T  Q  9  3  Y  2  6  5  N  G  7  V  D  H  Z  A  F  0  E  B  L  P  K  C  I  O  U  R  4  M  S  X  J  8  1  W

Y  T  N  E  5  C  P  Z  S  8  M  D  1  K  X  O  1  J  U  4  9  0  A  R  V  2  F  6  W  Q  L  B  7  J  G  H

5  N  V  T  L  H  O  9  R  4  U  Q  C  D  W  7  M  8  P  0  3  Y  F  K  I  B  2  Z  G  4  E  A  J  6  1  X

F  P  3  O  G  R  M  Y  D  B  X  T  J  8  V  S  2  Q  6  C  W  K  I  1  5  A  9  Z  E  L  H  U  4  N  7  0

K  6  B  M  N  R  F  E  D  9  Z  8  Y  0  H  U  P  1  Q  O  3  7  X  S  J  5  4  2  C  W  V  A  T  G  I  L

0  D  A  Q  P  O  1  Y  9  R  J  8  M  F  U  2  W  4  K  7  V  S  5  I  H  G  T  X  L  Z  3  N  C  6  E  8

A  4  T  9  2  X  J  I  P  K  R  V  5  B  6  C  0  S  L  H  8  D  N  Y  U  M  7  W  Q  E  Z  O  1  F  G  3

O  F  P  M  Z  1  Y  L  K  I  V  R  U  2  3  A  T  S  E  Q  H  W  4  9  X  N  C  G  0  B  6  7  5  D  8  J

T  2  D  X  F  O  R  H  Z  4  Q  M  B  0  6  P  J  L  I  K  W  C  N  V  S  3  5  E  8  Y  U  1  7  9  A  O

H  C  0  W  L  V  D  4  J  Z  G  N  2  T  I  6  R  Q  B  9  O  F  8  P  X  K  U  Y  E  7  A  5  3  S  M  1

5  B  4  T  W  N  A  S  C  Q  9  I  G  D  P  M  U  V  8  1  F  J  X  2  L  E  K  O  0  H  3  6  R  7  Z  Y

2  I  H  M  E  4  Q  W  F  0  O  V  P  D  U  R  1  T  S  6  7  3  K  8  Y  C  A  G  5  J  B  9  X  N  Z  L

R  4  M  J  A  1  Q  V  3  L  H  5  Y  U  6  9  E  I  Z  F  D  T  2  8  S  B  O  K  W  7  G  C  P  N  X  0

F  N  B  A  7  R  U  5  Y  O  Z  M  V  E  H  6  Q  1  J  3  2  K  L  G  C  D  9  I  4  T  0  8  P  X  W  S

E  P  1  N  A  Y  J  C  3  L  I  W  B  K  8  Q  4  D  U  7  M  Z  X  G  O  F  9  2  S  H  5  V  T  6  R  0

Q  9  L  6  O  N  0  T  C  8  G  K  Y  W  I  R  A  S  V  X  P  2  Z  E  3  1  U  J  5  F  M  H  4  B  D  7

V  P  Z  2  F  D  S  Q  8  J  I  4  G  3  M  A  X  9  C  5  O  6  7  N  Y  K  1  L  H  0  R  W  U  E  B  T

Q  2  O  4  Y  C  T  B  K  L  9  N  F  H  M  X  3  I  R  E  S  D  1  8  U  5  P  W  Z  0  V  J  6  A  G  7

H  B  E  3  J  W  N  V  2  X  0  Z  S  7  D  K  9  Q  I  U  O  1  Y  F  C  A  M  4  B  L  5  G  6  P  T  R

F  B  K  A  X  I  4  W  Y  T  P  8  3  D  C  U  1  E  R  J  0  L  V  6  S  5  Q  G  O  7  M  H  Z  N  2  9

M  Q  K  1  L  Z  N  3  T  9  O  A  F  X  R  P  5  0  Y  W  B  E  I  D  7  6  C  8  J  U  H  4  O  V  S  2

G  6  5  8  X  7  A  B  4  Q  R  E  V  W  J  1  U  N  Z  S  F  C  9  H  K  O  I  P  D  J  L  2  0  K  T  Y

B  G  E  9  V  8  O  C  A  P  L  Y  0  M  X  Z  W  6  I  2  1  U  Q  4  N  D  J  F  T  R  K  3  H  7  5  S

Q  I  K  B  V  T  3  S  W  O  5  J  Y  E  1  P  6  C  B  L  Z  X  H  4  R  O  N  F  9  0  A  2  D  M  U  7

Y  W  J  X  S  R  2  I  Q  0  O  F  H  6  B  7  4  P  U  Z  V  Q  1  M  N  T  K  D  8  5  L  J  C  A  E  9

W  Y  7  D  4  P  Z  R  T  1  X  K  U  M  L  B  5  2  G  N  C  E  8  H  9  S  6  J  F  Q  Y  I  3  K  A  G

Anlage 5

355 II

0I. P O W E K L H A S C M I U    0I. S M O P I L H U W E A C K

02. H I K E O M A L W S P C U    02. I M E L S I U P A K H W C

03. A M L P E W C H I U O S K    03. S I A L K U H E W P C M O

04. K A I S P L I W U M C E H    04. C H E P I U S M W K O L A

05. U W A H S O I C L P E M K    05. P S L A M W C H O I U E K

06. C H U L K I M E S O P A W    06. K E H A P L M W S U C O I

07. L U I K E C O M P A H W S    07. E S U L C W P I M K H O A

08. M I E S H O A K L P U W C    08. H S C O E L K A I M W P U

09. K U W I S A E O L M H P C    09. E O A U P L H K M W I C S

I0. L M I K P A O H W U S C E    I0. M I H E P O L C W U A S K

II. C E H K L P I W O A M S U    II. L O H C W A M E U P K I S

I2. C A I W L M O H S K P E U    I2. O I S C K M L E A P U W H

I3. L S I H M U W C K A P E O    I3. H C P K A S U I M E W O L

I4. C H L S W A M I E O U K P    I4. E O C W M I U K H S A P L

I5. U W A E C I O L H P S K M    I5. W H P U M O I K E L A C S

I6. H A C M S I U W P K O E L    I6. P L I H S U O M E A W K C

I7. M K L P E S I C U H O A W    I7. H A S E L I U P K W O C M

I8. L O A P C U S E H M I K W    I8. C L M U I E K W P A S H O

I9. L S C E W O P M A I K U H    I9. H E M O A I W S U K P C L

20. K O W H C S M U E P I A L    20. I H I C E A L W S K U P M

2I. M H S I K L E W O C P A U    2I. K O U W A M E L C P S I H

22. C H E A K I U L O S W M P    22. S H E M K W A C U P O L I

23. L O P I H S E U W K C A M    23. H M K U E P W S O A L C I

24. U L I K O P W E M S H A C    24. O E U L C P M A H K S I W

25. H E S C I P O U L W A K M    25. I K L U A H P M S O E C W

26. P O M K H W C U A S L I E    26. L M C I W E O H S K P U A

27. P L W U I M K E O A H S C    27. H O W K A C I U P L S E M

28. O P M K A U C I H W E L S    28. H I P L U M K E W O C S A

29. M I C I S W E A K H U L P    29. A O U C E W L I H M K P S

30. E W C S P I M K A L U H O    30. M S E I A H L C O K I W U

3I. I L U S H A I E P K C M W    3I. C S A H L E U I P K W O M

Anlage 6

357

0I. 0 6 2 3 8 5 4 9 I 7         0I. 5 7 9 8 4 I 0 3 6 2
02. I 8 0 6 5 4 3 2 7 9         02. 3 2 9 5 6 I 7 0 4 8
03. 0 8 6 5 3 7 2 4 I 9         03. 5 8 2 6 9 3 7 0 I 4
04. 5 0 9 2 8 3 I 4 7 6         04. 6 0 8 7 4 6 9 I 5 2
05. 3 9 I 7 2 0 5 4 8 6         05. 2 5 3 8 0 6 7 9 I 4
06. 9 I 4 3 5 2 7 8 6 0         06. 2 5 8 7 6 I 9 4 0 3
07. 5 8 0 7 9 I 3 2 6 4         07. I 7 3 9 4 2 8 6 5 0
08. 7 8 2 4 0 9 3 5 I 6         08. 9 0 4 I 7 5 6 8 2 3
09. 7 2 5 0 8 6 9 4 3 I         09. 7 6 9 3 0 2 5 8 I 4
I0. 4 3 9 7 8 0 5 I 6 2         I0. I 4 2 8 3 7 5 9 6 0
II. 2 3 8 5 7 4 0 6 9 I         II. 6 8 2 9 4 I 0 3 5 7
I2. 4 9 2 8 3 I 6 7 0 5         I2. 2 9 4 8 0 5 3 7 6 I
I3. I 0 4 9 2 8 5 6 3 7         I3. 6 0 4 5 2 I 7 8 9 3
I4. 2 I 9 6 3 5 0 7 4 8         I4. 6 2 I 0 8 7 9 4 5 3
I5. 0 4 3 7 9 I 2 8 6 5         I5. 9 8 6 I 7 0 2 5 3 4
I6. 0 5 7 3 4 8 9 6 2 I         I6. 7 3 I 8 6 9 2 0 4 5
I7. 6 3 9 0 2 7 8 5 4 I         I7. 5 9 6 4 I 8 3 0 2 7
I8. 0 4 2 7 5 3 9 6 I 8         I8. 8 2 9 4 5 I 0 7 6 3
I9. 6 2 I 9 7 8 5 4 0 3         I9. 3 9 7 I 6 2 5 4 8 0
20. I 5 2 4 8 6 9 7 0 3         20. 6 2 I 3 9 4 5 7 0 8
2I. 7 9 0 2 4 6 8 5 3 I         2I. 8 5 4 9 7 0 3 2 6 I
22. I 6 7 9 5 2 8 3 0 4         22. 2 9 0 6 5 3 8 I 4 7
23. 7 0 I 2 3 4 6 9 5 8         23. 0 8 6 5 3 4 7 9 I 2
24. 0 4 9 5 2 3 I 8 7 6         24. 9 8 I 6 0 5 4 3 7 2
25. 8 0 3 4 6 7 9 2 5 I         25. 5 6 9 0 4 I 3 7 2 8
26. 7 6 I 4 8 9 2 3 0 5         26. 0 2 8 6 I 5 9 3 7 4
27. 6 0 9 7 8 3 5 4 I 2         27. 9 5 3 0 8 7 6 I 2 4
28. 2 7 6 9 8 4 0 5 3 I         28. 7 6 3 4 I 0 5 9 2 8
29. 6 I 7 4 0 5 3 8 9 2         29. 8 5 4 9 3 6 2 I 7 0
30. 4 I 8 2 7 3 0 6 9 5         30. 7 4 3 0 9 5 2 I 8 6
3I. 2 6 8 5 9 7 I 3 4 0         3I. 7 0 I 2 8 5 4 6 9 3

Anlage 7

                     490/05484                                     490/05484
CHIFFRIERTEIL           EX              DECHIFFRIERTEIL
HV SW A FR TP    VF EP 0 MW MZ          AB 4  ES 4  KL M  NA N  RS 6  VK S
KF KP B FE WV    BM SL 0 EA NF          AE Q  ET 4  KM F  NB X  RT T  VL 2
TN MK C MB FH    SM WT 0 VM BH          AF 2  EV 6  KN 7  NE Q  RV 3  VM 0
AZ HS D NZ BP    WL VT I VH PA          AH &  EW &  KP B  NF 0  RW V  VN O
ZR BL E LM SH    ZL FA I AV FZ          AK Y  EZ 9  KR U  NH J  RZ 9  VP 3
KM EK F TL NM    AR KE I NW FP          AL 6  FA I  KS 4  NK H  SA 7  VR 8
WM RB G TA NT    ST VL 2 SF LZ          AM 2  FM 6  KT M  NL 5  SB X  VS 8
KV ZK H NK VA    VZ BW 2 HW LV          AN 6  FE B  KV H  NM F  SE 3  VT I
SN BT I WB FK    AM HK 2 MP AF          AP W  FH C  KW 8  NP 9  SF 2  VW O
PE EF J NH HB    PR SE 3 PZ VP          AR I  FK 1  KZ 3  NR 8  SH E  VZ 2
SP PW K RP PN    ZP ZW 3 KZ RV          AS £  FL 3  LA 4  NS $  SK M  WA P
RM WZ L RL BA    PK TE 3 HF FL          AT 6  FM 6  LB 4  NT G  SL 0  WB 1
SK KL M LT KT    TV MR 4 ZE LA          AV I  FN T  LE 8  NV 9  SM 0  WE 9
PH NA N LW TS    KS RE 4 ES ET          AW Z  FP I  LF Y  NW I  SN 1  WF -
FW VN O VW BS    RA LB 4 AB ZH          AZ D  FR A  LH 5  NZ D  SP K  WH 6
PV WA P LP ZA    NL FV 5 HE TH          BA L  FS 7  LK 7  PA I  SR 9  WK -
AE NE Q WN KH    TB LH 5 ER ML          BE W  FT &  LM E  PB U  ST 2  WL I
ZN VB R MR ZV    RN SV 5 BK EL          BF $  FV 5  LN Z  PE J  SV 5  WM G
VK EH S JL EB    FB RS 6 AL BV          BH 0  FW O  LP P  PF $  SW A  WN Q
MT FN T HT RT    HA PL 6 WH AT          BK 5  FZ I  LR W  PH N  SZ W  WP 7
PB RH U BN KR    FM TK 6 AN EV          BL E  HA 6  LS 9  PK 3  TA G  WR 7
BR RW V ZE EM    KA PM 7 LK WR          BM 0  HB J  LT M  PL 6  TB 5  WS £
LR SZ W BE AP    TW ZF 7 TF FS          BN U  HE 5  LV 2  PM 7  TE 3  WT 0
SB PT X HN NB    KN WP 7 SA MF          BP D  HF 3  LW N  PN K  TF 7  WV B
ZM LF Y TM AK    VS VR 8 MH NR          BR Y  HK 2  LZ 2  PR 3  TH 5  WZ L
TR AW Z LN ZB    KW LE 8 VE HN          BS O  HL S  MA -  PS 8  TK 6  ZA P
NS PF $ BF RF    KB TZ 8 EN PS          BT 1  HM X  MB C  PT X  TL F  ZB Z
MV WS £ AS BZ    ZS WE 9 HR SR          BV 6  HN 8  ME 9  PV P  TM Y  ZE 4
AH MN & EW FT    HZ LS 9 EZ RK          BW 2  HP -  MF 7  PW K  TN C  ZF 7
WK MA - WF HP    NV RZ 9 ME NP          BZ £  HR 9  MH 8  PZ 3  TP A  ZH 4
                                        EA 0  HS D  MK C  RA 4  TR Z  ZK H
                                        EB S  HT T  ML 5  RB G  TS N  ZL I
                                        EF J  HV A  MN &  RE 4  TV 4  ZM Y
                                        EH S  HW 2  MP 2  RF $  TW 7  ZN R
                                        EK F  HZ 9  MR 4  RH U  TZ 8  ZP 3
                                        EL 5  KA 7  MS R  RK 9  VA H  ZR E
                                        EM V  KB 8  MT T  RL L  VB R  ZS 9
                                        EN 8  KE I  MV £  RM L  VE 8  ZT V
                                        EP 0  KF B  MW 0  RN 5  VF 0  ZV R
                                        ER 5  KH Q  MZ 0  RP K  VH I  ZW 3

Anlage 8

Gebrauchsanweisung 490

1. Das Verfahren gesteht aus Chiffrier- und Dechiffrier-
   teil.
   Im Chiffrierteil sind die Klareinheiten alphabetisch
   bzw. numerisch geordnet.
   Im Dechiffrierteil sind die Geheimeinheiten lexiko-
   graphisch geordnet.

2. Chiffrierung
   Die einzelnen Klarelemente werden in der Reihenfolge
   ihrer Schreibweise im Chiffrierteil aufgesucht und
   ruch ein rechts oder links danebenstehendes Buchsta-
   benbigramm ersetzt.
   Für jede Klareinheit stehen vier verschiedene Geheim-
   einheiten zur Verfügung, die in unymetrischer Weise
   zu benutzen sind.
   Die Geheimeinheiten sind entsprechend dem deutschen
   Buchstabieralphabet zu übermitteln.

  Beispiel: KM = Kaufmann Martha

   Dechiffrierung
   Die Buchstabenbigramme werden der Reihe nach im
   Dechiffrierteil aufgesucht und durch die rechts daneben-
   stehenden Klareinheiten ersetzt.

3. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten in
   Klartext ist verboten.

4. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbedingt
   einzuhalten.

Anlage 9
308
Tarntafel 308

Anlage 10
Typ 355a OB-2
                        
 abbrechen/
abgebrochen
AbschnittAbschnitt
A
Abschnitt
B
Abschnitt
blockieren/
blockiert
Aktion beenden, am
Standort verbleiben
ObjektAktion beenden, sofort zum
Ausgangspunkt zurück
Posten 
 Aktion
weiter-
führen
Angriff/
angegriffen
Aufklär-
en/-ung/
aufgeklärt
Außen
posten
Bekämpf-
en/-t/-ung
Bereit-
schafts-
polizei
Beschädig-
en/-t/-ung
 besetzen/
besetzt
Bewaff-
nen/-net/
-nung
Postenbeziehen/
bezogen
Blockier-
en/-t/-ung
 
 ObjektBrand-
stiftung
Durchbruch/
durch-
brechen
Durchbruch
nicht
zulassen
einsatz/
einsetzen/
eingesetzt
Einsatz-
leiter
EinsatzstabEnergie-
versorgung
GebäudeFahrzeug ausgefallen,Reparatur
mit eigenen Mitteln möglich
 
 Fahrzeug ausgefallen, Reparatur mit eigenen
Mitteln nicht möglich, benötige dringend
Hilfe; (mein Standort)
Festnahme/
festnehmen/
festge-
nommen
Fund/
gefunden
FunkgerätGarageGasver-
sorgung
Gefährd-
en/-et/
-ung
GefangenerObjekt 
 Gegner-ischGruppeGruppe 1Gruppe 2Gruppe 3Gruppen-
führer
Hand-
granate
HandlungHaupt-
gebäude
HavarieHeizhaus  
 Hetz-
losung
Hetz-
schrift
HindernisHinterhalt legen/
gelegt
Kampf-
gruppe
keine Nachrichten-
verbindung (mit)
Kolonne des Gegners festge-
stellt
KommandeurKräfte
und
Mittel
 
 Lebens-
mittel-
versorgung
PostenMannMPiMunition nachrichtenverbindung sicher-
stellen/ sichergestellt (mit)
Nord-en/
-lich
Nordost-
en/-wärts
Nordwest-
en/-lich
NVA-
Einheit
 
 Obj.sich.
verstärk./
verstärkt
örtl.
Staats-
organe
Ost-en/
-wärts
Pistole ObjektProvo-kationReserve  
 RichtungRuhe und Ordnung wiederher-
stellen/ -hergestellt
Sammel-
raum
sanitäre
Behandlung
SchadenSchaden
behoben
Schuß-
waffe
Schuß-
waffen-
gebrauch
selb-
ständig
Sicher-
stell-en/
-ung/sich.-
gestellt
 
 Sicherungs-
kräfte
sofortObjektSonder-
maßnahme 1
Sonder-
maßnahme 2
Sonder-
maßnahme 3
 Sperre
errichten/
errichtet
Sperrmaßnahme aufheben/
-gehoben
Spreng-
mittel
Spreng-
stoff-
anschlag
 
 StandortStärkeStör-en/
-ung/
gestört
SuchgruppeSüd-en/
-lich
Südost-en/
-wärts
Südwest-en/
-wärts
technik/
technisch
PostenToterÜberfall-
-en
 Übergabe 
 PostenübernahmeUnterstütz-
en/-t/-ung
Verbindung
(mit)
Verfolg-
en/-t/-ung
Verleg-en/
-t/-ung
VerletzterVerlusteVerluste durch Kampf-
stoffeinwirkung
Vernicht-
en/-et/
-ung
Verstärk-
en/-t/-ung
Verteidig-
en/-t/-ung
 
 Volks-
polizei
Wasser-
versorgung
PostenWest-en/
-lich
WiderstandZufahrtswege
kontrollier-en/-t
Zuführ-en/-ung/
zugeführt
zurückziehen/
zurückgezogen
Zusammenwirken or-
ganisieren (mit)
 
               

Gebrauchsanweisung

1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird
   durch eine zweistellige Buchstabengruppe ersetzt
   deren erster Buchstabe in der selben Zeile und
   deren zweiter Buchstabe in derselben Spalte wie
   die Phrase stehen. Die Buchstabengruppe wird nach
   den deutschen Buchstabieralphabet übermittelt.
   z.B. BF = Berta Friedrich

2. Die Mehrfachbelegung ist in unsymmetrischer
   Weise auszunutzen.

3. Die Anwendung ist nur dann zugelassen, wenn fol-
   gende Bedingungen erfüllt sind:
   - Der Benutzer befindet sich im Einsatz,
   - die Nachricht wirkt sich so schnell aus, daß
     dem Gegner keine zeit für Gegenmaßnahmen bleibt.
   - Die Nachricht liefert dem Gegner kurze Zeit
     nach der Übermittlung keine wesentlichen
     Kenntnisse mehr.

4. Mischtext ist zugelassen.

5. Das Verfahren kann selbständig oder in Verbin-
   dung mit anderen Verschleierungsverfahren ange-
   wandt werden.

6. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
   in Klartext ist verboten.

7. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist unbe-
   dingt einzuhalten.

Anlage 11

Typ 357 B - 1
 
FahrzeugAbfahr-en/-t/abgefahrenAbschnitt
A
Abschnitt
B
Ankunft
(d.)
Auflös-en/
-ung/
aufgelöst
aufnehmen/
aufge-
nommen
Ausgangs-
punkt
 
Ausland-er/
-isch
FußgängerAutobahn-
abfahrt
Autobahn-
auffahrt
Autobahn-
raststätte
beenden/
beendet
Beginn-en/
begonnen
Begleit-en/-et/-ung 
Beobachtung abbrechen/
abgebrochen
HängerBewaffnung/
bewaffnet
Beweg-en/
-t/-ung
einleiten/
eingeleitet
Einsatz beenden/beendeterreich-en/
erreicht
F 94 
FahrerFrankreichFrau/
weiblich
KOMGegenstandGewährleist-en/st/
-ung
Groß-
britannien
Gruppe 1Gruppe 2 
Gruppe 3Gruppe 4jugendlichKindKradKolonneKontroll-ieren/-e
kontrolliert
Mann-lichMenschen-
ansammlung
 
Militär/
-isch
Natio-
nalität
NeustadtNicht
erkannt
nicht
gewähr-
leistet
LKWNord-en/
-lich
Objekt 1Objekt 2Objekt 
Orts-
ausgang
OrtschaftOrts-
eingang
Ost-en/
-wärts
Parkplatzpassieren/
passiert
Militär-
fahrzeug
Person-lich 
RichtungSadlitzSicher-n/-ung/gesichertSofort-
maßnahme
PKWStandort 
Stoppen/
gestoppt
Straßen-
kreuzung
Süd-en/
-lich
Tankstelleübergabe/
übergeben
übergabe/übernehmen/
übernommen
USARadfahrerVerbindung
(mit)
 
Verdacht/
-ig
Verfolge-en/
-t/-ung
Verhinder-n/
-t/-ung
verlassenVerstärk-en/
-t/-ung
West-en/
-lich
Zurück-
ziehen/
zurückge-
zigen
Spezial-
fahrzeuge
 
Gebrauchsanweisung

1. Jede in der Sprechtafel enthaltene Phrase wird
   durch eine zweistellige Zifferngruppe ersetzt,
   deren erste Ziffer in derselben Zeile und
   deren zweite Ziffer in derselben Spalte wie die
   Phrase stehen. Die zweistelligen Ziffern-
   gruppen werden in der Reihenfolge ihrer Schreib-
   weise übermittelt.

2. Die Mehrfachbelegung der einzelnen Phrasen ist
   in unsymmetrischer Weise zu nutzen.

3. Mischtext ist zugelassen. Das Verfahren kann
   selbständig oder in Verbindung mit anderen
   Verschleierungsverfahren angewandt werden.

4. Die Berichtigung verstümmelter Geheimeinheiten
   in Klartexten ist verboten.

5. Der vorgeschriebene Schlüsselwechsel ist
   unbedingt einzuhalten.


Anlage 12
Spruchtabelle (SpT) 413a
     abbrechen/
abgebrochen
     Raum beziehen
/bezogen
 Aufgabe
erfüllt
 Sicherungs-
maßnahmen
 Aufklär-en/
-ung
 Standort
 ausgefallen Stellung
 Beobacht-en/
-ung
 TBK
 Durchbruch
richtung
 übernehmen/
übernommen
 Durchsuch-en
-ung
 verdächtige
Person
 Gegner/-isch Verluste
 Handlung (d.) weitere Befeh-
le abwarten
 keine Widerstand
 Kräfte und
Mittel
 zerstört
 Meld-en/-ung Zuführ-en/
-ung
 Nachrichten-
verbindung
 zurückziehen/
zurückgez.
Sprechtafel 413a

Anlage 13
SpT 413b
     Aufgabe
abbrechen
     Marsch
(Richtung)
 Aufgabe
erfällt
 Meld-en/-ung
 Aufklär-en/
-ung
 nicht erreicht
 Aufklärungs-
abschnitt
 Objekt
 ausgefallen Ortschaft
 Basis passieren/
passiert
 Beobacht-en/-et/
-ung
 Person
 Blockier-en/-t
-ung
 Personen-
kontrolle
 Durchführ-en/
-ung
 Punkt
 Durchsuch-en/-t
-ung
 sicherungskreis
 eigener
Standort
 Standort
 erreicht Standort melden
 Fahrzeug-
bewegung
  
 festnehmen/
festgenommen
 
 feststellen/
festgestellt
 verdächtig
 Kfz verletzt
 Kontaktperson Zufahrtswege
 Lage Zuführ-en/
-ung
Anlage 14
Typ 470     OS
CZMIFOXKNLAYHGRJDQVEBWSUPT
Yabbrechen/
abgebro-
chen
Angriff
Angegrif-
fen
Außen-
posten
Bekämpf-en/
-t/-ung
Beschädig-
en/-t/-ung
besetzen/
besetzt
Bewaff-
nen/-net
-ung
T01 
XBrand-
stiftung
Burchbruch
durchbre-
chen
Durchbruch
nicht
zulassen
Einsatz/
einsetzen/
eingesetzt
EinsatzstabEnergie-
versorgung
R 
NFestnahme/
festnehmen/
festge-
nommen
Fund/
gefunden
FunkgerätGarageGebäudeGefährd-
en/-et/-ung
GefangenerF23 
HGegner-ischHandlungHaupt-
gebäude
HavarieHeizhausHetz-
losung
V 
UHetz-
schrift
HindernisKräfte
und
Mittel
Lebensmit-
telver-
sorgung
MannMPiMord-en/
-lich
C 
MMordost-
en/-wärts
Nordwest-
en/-lich
ObjektObj.sich.
verstärk-
en/-t
Ost-en/
-wärts
W45 
GPistolePostenMVMProvo-
kation
S 
PReserveRichtungRuhe u. Ordng. wieder-
herstellen/wieder-
hergestellt
Schuß-
waffen-
gebrauch
Sicher-n/
-ung/
gesichert
B 
JsofortSonder-
maßnahme 1
Sonder-
maßnahme 2
Sonder-
maßnahme 3
Sperre
errichten/
errichtet
Sperrmaßnahmen auf-
heben/ aufgehoben
I67 
LSpreng-
mittel
Spreng-
stoff-
anschlag
StandortStärkeStör-en/
-ung/
gestört
Such-
gruppe
Süd-en/
-lich
D 
KSüdost-en/
-wärts
Südwest-en/
-wärts
Technik/
technisch
überfall-
en
Verbindung
(mit)
Verfolg-
en/-t/-ung
VerlusteZ 
EVernicht-
en/-et/
-ung
Verstärk-
en/-t/-ung
Verteidig-
en/-t/-ung
Volks-
polizei
Wasserver-
sorgung
West-en/
-lich
MarschA89 
QWiderstand Zuführ-en/-ung/
zugeführt
zurückziehen/
Zurückgezogen
O 
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28.

Anlage 15
HUWIOSACPMLEK
S012
C
O
L
P345
E
H
A
I6789
K
M
U
W
HUWIOSACPMLEK
Aufzeichnung des MfS UKW-Sprechfunkverkehr, Bundesarchiv *28.

Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 2
Typ 355 Variante 3
Abb.: Zahlentafel Typ 355 Variante 3

Anlage 16
Zahlentafel (ZT) 357
EFGIHJABC
A012
B
C
D345
E
F
O6789
H
J
xyz

Gebrauchsanweisung

1. Eine Phrase wird durch den links von ihr
   stehenden Buchstaben ersetzt, der nach
   dem deutschen Buchstabieralphabet Über-
   mittel wird.

2. Das Verfahren kann selbständig oder
   in Verbindung mit anderen Verschleie-
   rungsmitteln angewandt werden. Mischtext
   ist zugelassen.

3. Der vorgesehene Schlüsselwechsel ist un-
   bedingt einzuhalten.

Anlage 17

Übungssprüche

nachfolgende Übungssprüche dienen als Beispiele für prakti-
sche Übungen im Verschleierten von Nachrichten.
Sie sind jeweils auf die Phrasen zugeschnitten, die in den
beigefügten Mustern der jeweiligen Sprechtafeltypen enthal-
ten sind.

Sprechtafel 355

Spruch Nr. 1
KT:                Verstärken Sie die Sicherungskräfte durch die
                   Gruppe 3 und gewährleisten Sie das Zusammen-
                   wirken mit der VP.
Vtxt:

Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT:                 Wir haben das Objekt 27 besetzt und den Ein-
                    satz von Kampfgruppen sichergestellt.
Vtxt:

Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 357 und Mittel der Kartenkodierung)
KT:                 Verfolgen Sie Gegner mit Gruppe 2 und 4 bis
                    4825 (Kartenkoordinate).
                    Verstärken Sie die Suchgruppe durch 5 Mann.
Vtxt:

Sprechtafel 357

Spruch Nr. 1
KT:                Am Ortseingang verdächtige Menschenansammlung
                   festgestellt. Die Gruppe 3 wurde zur Sicherung
                   des Objekts 1 eingesetzt.
Vtxt:

Spruch Nr. 2
KT:                Die Tankstelle Sadlitz wurde von ausländischen
                   LKW mit Hühner passiert. Fahrzeug bewegt sich
                   weiter in Richtung Autobahnauffahrt.
Vtxt:

Spruch Nr. 3 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT:                 Auf Parkplatz haben w männliche Jugendliche
                    Verbindung aufgenommen mit einem französischen
                    Militärangehörigen.
Vtxt:

Spruch Nr. 4
KT:                 Verhindern Sie sofort durch Gruppe 2, daß
                    Gegenstände übergeben werden.
Vtxt:

Sprechtafel 413a

Spruch Nr. 1
KT:                Beobachten Sie TBK. Wenn sich verdächtige
                   Person am TBK aufhält, leiten Sie Sicherungs-
                   maßnahme ein. Melden Sie Standort.
Vtxt:

Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355)
KT:                 Wir haben die Beobachtung abgebrochen und
                    uns zum Standort 4 zurückgezogen. Die
                    Nachrichtenverbindung ist sichergestellt.
Vtxt:

Sprechtafel 413b

Spruch Nr. 1
KT:                 Klären Sie Ortschaft auf, Beobachten Sie die
                    Fahrzeugbewegung auf den Zufahrtswegen.
Vtxt:

Spruch Nr. 2 (mit Zahlentafel 355 oder 357)
KT:                 In Ortschaft wurden 2 verdächtige Personen
                    festgestellt. Wir haben die Zufahrtswege
                    blockiert.
Vtxt:

Sprechtafel 470

Spruch Nr. 1
KT:                Südwestlich des Objektes wurden Hetzschriften
                   gefunden. Das Hauptgebäude wurde durch einen
                   Sprengstoffanschlag beschädigt.

Spruch Nr. 2
KT:                 Setzen Sie die Suchgruppe ein. Verhindern Sie
                    weitere Provokationen gegen Objekt.

Spruch Nr. 3
KT:                Südlich des Postens 2 wurden 2 bewaffnete
                   Personen festgenommen. Sie hatten Sprengmittel
                   bei sich.

Spruch Nr. 4
KT:                Leiten Sie sofort Sondermaßnahme 1 ein.
                   Verstärken Sie Außenposten durch 12 Mann.

Spruch Nr. 5
KT:                Wir haben die Ruhe und Ordnung wiederher-
                   gestellt. Die Sicherungsmaßnahmen an den
                   Gebäuden 2, 3 und 6 konnten aufgehoben werden.

Anlage 18

Phrasenaufstellung zur Herstellung einer Sprechtafel

Die Phrasenaufstellung enthält Phrasen, die für einen
gedachten Anwendungsbereich benötigt werden. Sie kön-
nen bei Übungen die Grundlage bilden, um einen geeig-
neten Sprechtafeltyp auszuwählen und ihre Abfassung,
Anordnung und Aufnahme in die Sprechtafel zu üben.

Die Phrasenaufstellung kann ergänzt werden, in dem

1. weitere Wortfolgen zu vorgegebenen Einzelwörtern
   festgelegt werden,
2. zusätzlich noch Himmelsrichtungen, Fahrzeugtypen
   u.ä. zur Aufnahme in die Sprechtafel vorgegeben
   werden.

Gleichfalls können im Rahmen der Übungen bestimmte Vor-
schriften für die Aufnahme der Phrasen als verbindlich
vorgegeben werden.

Phrasenbeispiele:
abbrechen
ablösen
aufklären
Ausfall
Abwehr
Aufgabe
abmarschieren

berichten
beobachten
benötigen dringend
bekämpfen
Berührung (mit)
beginnen
beschädigt

durchbrechen
durchsuchen
durchführen

einnehmen
Einsatz
entfalten
erfolglos

festnehmen
Funkstelle
Führungspunkt
Fahrzeug
führen
feindlich

Gegenmaßnahme
Gegner
Gruppe (1 bis 4)
gewährleisten

Hindernis
handeln
Hauptaufgabe

kämpfen
Kampfstoff
keine Verbindung
Kräfte

Lebensmittel
Lage

melden
Marsch
Munition

Nachrichtenverbindung
nicht/nein/kein

Objekt

Proviant
pioniermäßig

Rückzug
Reparatur
Reserven

sicherstellen
selbständig
Standort
Schutz

Technik
teilnehmen

Übergeben
überprüfen
unterstützen
verwundet
Verbindung
vernichten
Verluste
verfolgen
vorbereiten
verletzt

weitere Anweisung abwarten
Widerstand

zerschlagen
zurückziehen
zuführen
zusammenwirken

Formular Funkspruch Vorder-, Rückseite:
Funkspruch Formblatt MfS

8. Instruktion KCB-Aufklärung

BArch*82 *87 *232
                        Geheime Verschlußsache!
                        GVS-Nr. VII c/685/63
                        32 Ausfertigung = 12 Blatt

         REGIERUNG
DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

       INSTURKTION
  des Chefs Chemische Dienste
          Nr. 4/63



                        GVS-Tgb.-Nr.: VII c/685/63
                        Geheime Verschlußsache!
                        32 Ausfertigung = 12 Blatt

                REGIERUNG
  DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK


               INSTRUKTION

        des Chefs Chemische Dienste

                Nr. 4/63


15. August 1963                         Strausberg           
Inhalt: Ausarbeitung der Meldung über die Strahlungslage im
        System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Na-
        tionalen Volksarmee                                  


Um die Forderung der gedeckten Truppenführung bei der Ausar-
beitung und Übermittlung von Meldungen über die Strahlungslage
im System der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen
Volksarmee zu gewährleisten,

                W I R D  F E S T G E L E G T .

I. Allgemeines

    1. Meldungen über die Strahlungslage im System der Strah-
       lungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volksarmee
       sind auf einheitlichen Formblättern auszuarbeiten. Die
       Formblätter werden durch die Zifferngruppen 0222, 0333,
       0444, 0555, 0666, 0777 und 0999 bezeichnet und sind in
       den Anlagen 1 bis 7 enthalten.

    2. (1) Das Formblatt 0222 ist zur Übermittlung von Meldungen
       (Informationen) zu verwenden, wenn in dem entsprechenden Be-
       reichen keine Aktivierung festgestellt wurde (wöchentliche Ter-
       minmeldung).

       (2) Das Formblatt 0333 dient zur Übermittlung von Meldungen
       (Informationen) über Aktivierung mit geringem Umfang (wö-
       chentliche Terminmeldung bzw. Sofortmeldung). Es kann damit
       entweder die an einem Punkt gemessene Dosisleistung oder die
       für mehrere Punkt (einen Raum) einheitliche Dosisleistung
       übermittelt werden.

       (3) Das Formblatt 0444 ist für spezielle Meldungen geringer
       Dosisleistungen vorgesehen und wird nach besonderer Anforde-
       rung verwendet.

       (4) Mit dem Formblatt 0555 werden Angaben über Kernwaffen-
       schläge des Gegners übermittelt (Anzahl der Detonationen,
       Koordinaten, Detonationsstärken, Ausbreitungsrichtung der
       radioaktiven Wolke u.a.).

       (5) Das Formblatt 0666 dient der Übermittlung von Meldungen
       über aktivierte Räume mit einer Dosisleistung von 0,5 r/h;
       30 r/h und 100r/h sowie der Wasserentnahmestellen.

       (6) Mit den Formblatt 0777 werden Warnmeldungen über mögliche
       Aktivierung übermittelt.

       (7) Das Formblatt 0999 stellt eine Anordnung zur Führung der
       Luftstrahlungsaufklärung dar und beinhaltet die zu meldenden
       Aufklärungsergebnisse.

    3. (1) Beim Zusammenstellen der Meldungen werden die Spalten des
       Formblattes mit den darin geforderten Angaben ausgefüllt.
       Sind für einzelne Spalten keine Angaben vorhanden, werden
       vier Nullen eingetragen.

       (2) Geländepunkte und -abschnitte werden in den Meldungen
       durch ihre Koordinaten (geographische Breite und Länge)
       bezeichnet. Die Koordinaten werden in der Regel an Hand
       der Karte 1 : 500 000 bestimmt und in Grad und Minuten
       angegeben.

       (3) Die Koordinatenbestimmung kann auch an Hand anderer
       Kartenmaßstäbe (1 : 100 000; 1 : 50 000) erfolgen. Dazu
       sind diese durch Auftragen eines entsprechend unterteil-
       ten Koordinatensystems zur schnellen Koordinatenbestim-
       mung vorzubereiten.

       (4) Zur genauen Bezeichnung wichtiger Punkte sind die
       Koordinaten mit Sekundengenauigkeit anzugeben.

    4. Werden Meldungen übermittelt, deren Angaben nicht in den
       Formblättern enthalten sind, sind sie formlos unter Be-
       rücksichtigung der Phrasen der Kodierungstabelle 9043 zu-
       sammenzustellen.

    5. Die nachrichtentechnische Übermittlung der Meldung über
       die Strahlungslage über offene Kanäle ist nur dann zuläs-
       sig, wenn ihre Kodierung mit der Kodiertabelle 9043 und
       die anschließende Überschlüsselung mit dem festgelegten
       Schlüsselsatz erfolgte.

II. Kodiertabelle und Schlüsselsatz

    6. Die Kodiertabelle 9043 ist eine Zusammenstellung von Be-
       zeichnungen, Wörtern, Phrasen, Ziffern, Zahlengrößen,
       Satzzeichen und Buchstaben und umfaßt drei Teile.

       (1) Der erste Teil (Dekodierteil) enthält in ansteigender
       Reihenfolge vierstellige Zifferngruppen (Kodegruppen) und
       die dazugehörigen Begriffe und wird zum Dekodieren von Mel-
       dungen benutzt.

       (2) Der zweite Teil (Kodierteil) enthält die Begriffe bzw.
       Phrasen in alphabetischer Reihenfolge und die dazugehöri-
       gen Kodegruppen. Er findet zum Kodieren von Meldungen Ver-
       wendung.

       (3) Der dritte Teil der Kodiertabelle enthält zusätzliche
       Angaben zum Kodieren und Dekodieren von Meldungen im System
       der Strahlungsbeobachtung und -warnung der Nationalen Volks-
       armee. Er wird nur zur Erarbeitung und Übermittlung von Mel-
       dungen zwischen Stäben, Truppen und Dienststellen der Natio-
       nalen Volksarmee verwendet.

    7. Zur Kodierung von Begriffen, die nicht in der Kodiertabelle
       9043 enthalten sind, werden deren einzelne Buchstaben ko-
       diert und anschließend überschlüsselt. (Nur in Ausnahmefäl-
       len zulässig!)

    8. (1) Der Schlüsselsatz ist die Zusammenstellung einer bestimm-
       ten Anzahl mit vierstelligen Zifferngruppen bedruckter Sei-
       ten. Die Zahl der ersten Kolonne sind in anwachsender Rei-
       henfolge gedruckt und werden als Kenngruppen der Zeilen
       bezeichnet. Die Zahlengruppen der folgenden Kolonnen unterlie-
       gen keiner geordneten Aufstellung und werden als Wurmgrup-
       pen bezeichnet.

       (2) Auf der Umschlagseite des Schlüsselsatzes sind die Ge-
       heimhaltungsstufe, die Ausfertigungsnummer und die Nummer
       des Schlüsselsatzes aufgedruckt. Auf der Innenseite des Um-
       schlagblattes wird der Nachweis der Vernichtung gebrauchter
       Wurmgruppenblätter geführt.

       (3) Die Vernichtung der gebrauchten Wurmgruppenblätter
       muß innerhalb von drei Tagen nach dem Gebrauch der letz-
       ten Zeile des Blattes durch die VS-Stelle erfolgen.

       (4) Die Anweisung zum Außerkraftsetzen bzw. Vernichten
       des gesamten Schlüsselsatzes ergeht durch den Chef Che-
       mische Dienste des Ministeriums für Nationale Verteidi-
       gung.

III. Kodieren von Meldungen, die auf Formblättern ausgearbeitet
     wurden

     9. Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage wird
     nicht der gesamte Text kodiert und über die jeweiligen
     Nachrichtenmittel durchgegeben, sondern nur die Angaben,
     die in die Spalten des Formblattes eingetragen wurden.

 10. Die Kodierung erfolgt, indem die Nummer des Formblattes
     in ein Arbeitsbuch übertragen wird und daran anschlies-
     send in strenger Reihenfolge die jeweiligen Kodegruppen
     für alle Angaben, mit denen die Spalten des Formblattes
     ausgefüllt sind, eingetragen werden.

 11. Bei der Zusammenstellung dieser Meldungen ist folgendes
     zu beachten:

     a) die Nummer des Formblattes wird wie eine vierstelli-
        ge Zifferngruppe übertragen;

     b) feststehende Begriffe werden in der Kodierungstabelle auf-
        gesucht und ihre Kodegruppen ins Arbeitsbuch geschrie-
        ben;

     c) Zahlengrößen der Zeitangaben werden wie vierstellige
        Gruppen geschrieben (z.B. 13.05 Uhr wie 1305);

     d) Koordinaten (grade und Minuten der geographischen Brei-
        te und Länge) werden wie zwei Gruppen geschrieben (z.B.
        Breite: 53° 11'; Länge: 15° 05' wie 5311 1505);

     e) werden die Koordinaten auf Sekunden genau bestimmt, so
        werden die Sekundenangaben durch Vorsetzen von Nullen
        auf vierstellige Gruppen aufgefüllt und anschließend an
        die Grad- und Minutenangaben gesetzt (z.B. Breite: 53°
        11' 27 und Länge: 15° 05' 09 wie 5311 0027 1505 0009);

     f) da in den Formblättern jeweils mehrere Koordinaten ent-
        halten sein können, wird am Ende der Koordinatenangaben
        die Gruppe 9999 gesetzt. Das ist das Zeichen, daß die
        folgende Gruppe zur nächsten Spalte des Formblattes ge-
        hört;

     g) Tag und Monat werden in einer Gruppe geschrieben (z.B.
        03. April wie 0304);

     h) andere Zahlenwerte, die weniger als vier Ziffern be-
        sitzen, werden durch Vorsetzen von nullen zu vierstel-
        ligen Gruppen aufgefüllt;

     i) anstelle fehlender Angaben im Formblatt werden vier
        Nullen geschrieben.

 12. Beispiel der Kodierung einer Meldung auf Formblatt 0222,
     siehe Anlage 8, Ziffer 1; auf Formblatt 0333 Anlage 8,
     Ziffer 2.

 13. Die beim Kodieren erhaltenen vierstelligen Gruppen werden
     als offener Zahlentext (Zwischentext) bezeichnet und müs-
     sen vor der nachrichtentechnischen Übermittlung mit den
     Wurmgruppen des Schlüsselsatzes nochmals überschlüsselt
     werden.

IV. Überschlüsseln der Gruppen des offenen Zahlentextes

 14. (1) Für die Überschlüsselung der Gruppen des offenen Zah-
     lentextes werden die Wurmgruppen der Seiten des Schlüssel-
     satzes benutzt, die für den jeweiligen Stab bestimmt sind.

     (2) Beim Überschlüsseln ist die strenge Einhaltung der
     Reihenfolge der Wurmgruppen bzw. Zeilen zu beachten.

     (3) Es ist verboten, die für einen anderen Stab bestimm-
     ten Wurmgruppen zu benutzen.

 15. (1) Das Überschlüsseln erfolgt, indem die Wurmgruppen der
     ersten, noch nicht benutzten Zeile (der dem Stab zugeteil-
     ten Seiten) unter die Gruppen des offenen Zahlentextes ge-
     schrieben werden. Die Kenngruppe der Zeile wird links von
     der ersten Wurmgruppe geschrieben und nicht zum Über-
     schlüsseln benutzt.

     (2) Reicht zum Überschlüsseln des offenen Zahlentextes
     der Meldung eine Zeile der Wurmgruppen nicht aus, so wer-
     den die der zweiten Zeile usw. verwendet. Die Kenngruppen
     dieser Zeilen werden nicht benutzt.

     (3) Die Wurmgruppen einmal benutzter Zeilen dürfen für wei-
     tere Überschlüsselungen nicht wieder verwendet werden. Das
     gleiche gilt auch für angefangene Zeilen. Die benutzten
     Zeilen des Schlüsselsatzes sind deshalb durchzustreichen;
     die Zahlen müssen jedoch erkennbar bleiben.

     (4) Die untereinanderstehenden vierstelligen Gruppen wer-
     den dann addiert. Um dabei die Bildung fünfstelliger Grup-
     pen zu vermeiden, werden von der Summe der übereinander-
     stehenden Ziffern nur die Einer aufgeschrieben; die Zehner
     bleiben unberücksichtigt. Z.B.   4752
                                    + 8479
                                      2121

     (5) Die so erhaltenen Gruppen werden Geheimtext genannt.

 16. Beispiel für die Überschlüsselung einer auf Formblatt 0333
     ausgearbeiteten Meldung, siehe Anhang 8, Ziffer 3.

 17. Beim Absetzen des Geheimtextes an den Empfänger muß über-
     prüft werden, ob an erster Stelle die Kenngruppe der Zeile
     steht, mit der die Überschlüsselung des Zahlentextes be-
     gann.

V. Kodieren formloser Meldungen

 18. (1) Beim Kodieren von Meldungen über die Strahlungslage,
     welche formlos ausgearbeitet wurden, wird der gesamte Text
     nach der Kodierungstabelle 9043 in einen Zahlentext umgewan-
     delt. Dazu sind jede Phrase, Ziffer, Zahl, Wort, Satzzei-
     chen u.a. Angaben in der Kodiertabelle aufzusuchen und die
     dazugehörigen Kodegruppen in ein Arbeitsbuch niederzuschrei-
     ben.

 19. Beispiel für das Kodieren einer formlosen Meldung siehe
     Anlage 8, Ziffer 4.

VI. Entschlüsseln und Dekodieren

 20. (1) Beim Erhalt von verschlüsselten Meldungen wird der
     geltende Schlüsselsatz genommen und unter den Kenngrup-
     pen die Gruppe herausgesucht, die der ersten Gruppe des
     Geheimtextes entspricht.

     (2) Die gefundene Kenngruppe gibt die Zeile an, mit wel-
     cher die Überschlüsselung des offenen Zahlentextes erfolgte.

     (3) Die Wurmgruppen des Schlüsselsatzes werden der Reihen-
     folge nach unter die Gruppen des Geheimtextes geschrieben
     und von ihnen subtrahiert.

     (4) Bei der Subtraktion größerer Ziffern von kleineren ist
     letzteren im Gedächtnis ein Zehner anzuordnen. (Dieser
     bleibt beim jeweils nächsten Subtraktionsvorgang unberück-
     sichtigt.) Z.B.   1368
                     - 4596
                       7872

     (5) Die so erhaltenen Gruppen sind der offene Zahlentext
     der Meldung.

 21. (1) Beginnt die erste Gruppe des offenen Zahlentextes mit
     der Ziffer Null, so wurde die Meldung nach einen Formblatt
     ausgearbeitet, dessen Nummer dieser Gruppe entspricht.

     (2) Steht an erster Stelle dieser Gruppe jedoch eine ande-
     re Ziffer (keine Null), so heißt das daß die Meldung form-
     los ausgearbeitet wurde.

 22. Beispiele für das Entschlüsseln von Meldungen, die nach
     einem Formblatt bzw. formlos ausgearbeitet wurden, siehe
     Anlage 8, Ziffer 5 und 6.

 23. (1) Das Dekodieren des offenen Zahlentextes erfolgt an Hand
     der Kodiertabelle 9043.

     (2) Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe mit
     einer Null, so werden die dekodierten Begriffe, Ziffern,
     Phrasen usw. in das durch diese Gruppe bezeichnete Form-
     blatt eingetragen und man erhält den vollständigen offe-
     nen Text der Meldung.

     (3) Das Übertragen der dekodierten Begriffe, Ziffern,
     Phrasen usw. in die Spalten des Formblattes muß unter
     Beachtung ihrer Reihenfolge und ihrer Bedeutung erfol-
     gen.

 24. Beispiel für das Dekodieren einer auf Formblatt 0333
     ausgearbeiteten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 7.

 25. Beginnt die erste entschlüsselte Zifferngruppe nicht
     mit Null, so sind die Gruppen der Reihe nach in der
     Kodiertabelle 9043 aufzusuchen und die durch sie be-
     zeichneten Phrasen, Begriffe usw. wie ein offener Text
     in ein Arbeitsbuch niederzuschreiben.

 26. Beispiel für das Dekodieren einer formlos ausgearbeite-
     ten Meldung siehe Anlage 8, Ziffer 8.

VII. Zusammenarbeit mit den Stäben taktischer und operativer Ver-
     bände der Armeen der Länder des Warschauer Vertrages

 27. Der 1. und 2. Teil der Kodiertabelle 9043 gestattet zu-
     sätzlich den Austausch von Meldungen zwischen den Stäben
     taktischer und operativer Verbände der Armeen des War-
     schauer Vertrages ohne Hinzuwendung eines Dolmetschers.

 28. (1) Die erforderlichen Schlüsselsätze werden jeweils von
     den übergeordneten Stäben der operativen Verbände festge-
     legt und ausgegeben.

     (2) Diese Stäbe legen gleichzeitig die für die Unterstell-
     ten gültigen Seitenzahlen der Schlüsselsätze fest.

 29. (1) Das Kodieren, Überschlüsseln, Entschlüsseln und Deko-
     dieren erfolgt genauso, wie es in den Abschnitten III bis
     VI festgelegt wurde.

     (2) Sind in der Kodiertabelle 9043 nicht enthaltene Be-
     griffe an Stäbe anderer Armeen des Warschauer Vertrages zu
     übermitteln (nur in formlosen Meldungen), so sind diese
     in die russische Sprache zu übersetzen und dann die Buch-
     staben des entsprechenden russischen Begriffes einzeln an
     Hand des in der Kodiertabelle (2. Teil) enthaltenen russi-
     schen Alphabets zu kodieren.

     (3) Erhält man beim Dekodieren die einzelnen russischen
     Buchstaben, so sind diese zu einem russischen Wort zusam-
     menzufügen, das dann noch in die jeweilige Nationalsprache
     übersetzt werden muß.

30. Beim Austausch von Meldungen zwischen den Stäben takti-
    scher und operativer Verbände der Armeen des Warschauer
    Vertrages werden Koordinaten nur bis zur Minutengenauig-
    keit angegeben.

VIII. Schlußbestimmungen

 31. Für den Empfang und die Arbeit mit den Unterlagen (Instruk-
     tion, Kodiertabelle, Schlüsselsatz) gelten folgende Grund-
     sätze:

     (1) Empfangsberechtigt sind in der Regel nur Offiziere
     des Chemischen Dienstes der Stäbe ab Truppenteil aufwärts
     und deren Vorgesetzte bzw. die Kommandeure und Stabschefs
     anderer Einrichtungen der Nationalen Volksarmee, die zur
     Strahlungsbeobachtung befohlen wurden.

     (2) Der Empfang der Unterlagen erfolgt nur zur Erfüllung
     der Aufgaben im System der Strahlungsbeobachtung und -war-
     nung bzw. zum persönlichen Training der zu dieser Aufgaben
     befohlenen Offiziere.

     (3) Bei Notwendigkeit können durch die Kommandeure oder
     Stabschefs andere Empfangsberechtigte befohlen werden.

     (4) Der Verlust oder die Kompromittierung der Kodiertabel-
     le un des dazugehörigen Schlüsselsatzes ist dem vorgesetz-
     ten Chef/Leiter des Chemischen Dienstes sofort zu melden.
     Dieser setzt die Reserveunterlagen sofort in Kraft. Die An-
     wendung kompromittierter Unterlagen ist verboten.

 31. (1) Alle (außer auf Formblatt 0222 ausgearbeiteten) Meldungen
     sind vom Empfänger in ein Nachweisbuch (Muster gemäß Form-
     blatt) einzutragen. Die verschlüsselten Meldungen sind da-
     nach sofort zu vernichten.

     (2) Die Meldungen auf Formblatt 0222 sind nach Erledigung
     (Auswertung und Weiterleitung) zu vernichten.

     (3) Die Blätter der Arbeitsbücher, auf denen Ver- und Ent-
     schlüsselungen vorgenommen wurden, sind wöchentlich zu ver-
     nichten.

 33. Diese Instruktion tritt mit Erscheinen in Kraft und gilt
     bis auf Widerruf.

                                             H u s c h e k

Anlage Nr. 1

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0222
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)

Im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

                  wurde keine Aktivierung festgestellt.
Bezirk)


                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)

Anlage Nr. 2

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)

     Meldung (Information) 0333
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)

Im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

            wurde um            Uhr/min           Tag/Monat
Bezirk)


die Aktivierung des Geländes im Raum                             
                                       (Koordinaten)

mit der Dosisleistung            r/h           mr/h           ,ur/h


festgestellt.



                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)

Anlage Nr. 3

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0444
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)

In der Zeit von          Uhr/min             Tag/Monat bis      


Uhr/min           Tag/min kennzeichnete sich die Strahlungslage


im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

         mit Dosisleistungen von      bis       mr/h.
Bezirk)

Eine erhöhte Dosisleistung von           mr/h wurde          Uhr/

min                Tag/Monat im Raum                          
                                                  (Koordinaten)

festgestellt.


                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)

Anlage Nr. 4

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0555
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)



           Uhr/min            Tag/Monat führte der Gegner im


im Bereich                                                      
           (Dienststelle, Truppenteil, Verband, Kommando, Kreis,

         einen Kernwaffenschlag mit Detonationsstärken von
Bezirk)

         bis          Kilotonnen auf die Räume                  


                        . Insgesamt führte der Gegner           
  (Koordinaten)


Detonationen, davon                 Erddetonationen.


Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung              


                            und im Streifen                     
  (Koordinaten der Punkte)


                           
  (Koordinaten)



                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)

Anlage Nr. 5

                                     Geheime Verschlußsache!
                                       (nach Ausfüllung)


     Meldung (Information) 0666
     ==========================

An                                                              
     (Bezeichnung des Empfängers)  (Stab, Dienststelle)


Die Strahlungslage im Bereich                                   
                                (Dienststelle, Truppenteil, Ver-


                                um            Uhr/min           
band, Kommando, Kreis, Bezirk)


Tag/Monat kennzeichnet sich durch folgende Angaben :   Räume


mit der Dosisleistung von 0,5 r/h                               
                                    (Koordinaten)

mit der Dosisleistung von 30  r/h                               
                                    (Koordinaten)

mit der Dosisleistung von 100 r/h                               
                                    (Koordinaten)

Maximale Dosisleistung           r/h im Raum                    


                  , Aktiviert sind           % ständiger Wasser-
   (Koordinaten)


entnahmestellen (Wasserbehälter, Stauanlagen, Brunnen) mit einer


Aktivität von         bis                  tausend Zerfälle/min/


Liter. Die radioaktive Wolke breitet sich aus in Richtung       


                und im Streifen                                 
  (Koordinaten)                           (Koordinaten)



                                                                
                    Absender (Stab, Dienststelle)

Anlage Nr. 8

                                     Geheime Verschlußsache!

1. 0222 1966 6405 6400 (offener Zahlentext)

2. 0333 6400 5215 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000 7030
   6455 (offener Zahlentext)

3.       0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000
  + 1033 3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122
    1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122

         0000 7030 6455 offener Zahlentext
         8283 0181 0614 Wurmgruppen
         8283 7111 6069 Geheimtext

4. Folgende Meldungen ist formlos auszuarbeiten:

   An Chef Chemische Dienste Kdo. MB V

   Am 15. August 18.05 Uhr erfolgte eine Erddetonation - Koordi-
   naten: Breite 53° 38'; Länge 11° 26' -, Die Achse der ra-
   dioaktiven Spur verläuft von Schwerin in Richtung Magdeburg.

                     Leiter des Chemischen Dienstes der 8. MSD


   Nach dem Kodieren des Textes erhalten wir folgende Kodegruppen:

   6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925 4000
   2760 6200 5820 6325 7035 6450

   Diese Gruppen sind der offene Zahlentext der Meldung.

Anlage Nr. 8
                                     Geheime Verschlußsache!

   Nach dem Überschlüsseln dieser Kodegruppen mit den Wurm-
   gruppen ergibt sich dieser Geheimtext:

          6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925
   + 1010 1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
     1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639

          4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext
          8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
          2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext


5. Es ist folgender Geheimtext zu entschlüsseln:

     1033 3519 7310 4037 2233 2625 7109 2144 3002 1627 3122 8283
   -      3286 1910 9912 1203 1627 2004 1800 4113 1626 3122 8283
          0333 6400 5125 1030 1008 5105 1344 9999 0001 0000 0000

          7111 6069 Geheimtext
          0181 0614 Wurmgruppen
          7030 6455 offener Zahlentext

   Aus dem offenen Zahlentext ist ersichtlich, daß die Meldung
   auf Formblatt 0333 ausgearbeitet wurde.


6. Eine formlose Meldung enthält folgenden Geheimtext:

    1010 7611 3507 8425 4692 6762 2757 1008 6569 2889 6370 4639
  -      1391 7192 1455 7667 3042 9097 9463 4114 8754 2310 1714
         6320 6415 7070 7035 3720 3760 2645 2455 4135 4060 3925

         2956 2230 7945 1409 0789 4672 1814 Geheimtext
         8956 0570 1745 6689 4464 7647 5464 Wurmgruppen
         4000 2760 6200 5820 6325 7035 6450 offener Zahlentext

Anlage Nr. 8
                                     Geheime Verschlußsache!

   Die erste Gruppe (6320) läßt erkennen, daß die Meldung form-
   los ausgearbeitet wurde.

7. Der offene Zahlentext (Ziffer 5) hat nach dem Dekodieren fol-
   gende Bedeutung:

   0333 = Nummer des Formblattes   9999 = Trenngruppe hinter
   6400 = Stab des Kdo MB III             Koordinaten
   5125 = Dresden                  0001 = 1 r/h
   1030 = 10:30 Uhr                0000 = fehlende Angabe
   1008 = 10. August               0000 = fehlende Angabe
   5105 = georgr. Breite 51° 05'   7030 = 7. (Siebente)
   1344 = georgr. Länge  13° 44'   6455 = Panzerdivision

   Der vollständige Sinn der Meldung ergibt sich, wenn diese
   Angaben in das Formblatt 0333 eingetragen werden.


8. Der offene Zahlentext (Ziffer 6) hat nach dem Dekodieren
   folgende Bedeutung:

   6320 = Chef Chemische Dienste
   6415 = Kdo MB V               Empfänger
   7070 = 15.
   7035 = 8. August
   3720 = 18 Uhr
   3750 = 05 min.
   2645 = Erddetonation in …
   2455 = Koordinaten (Breite, Länge)
   4135 = 53°
   4060 = 38' georgr. Breite

Anlage Nr. 8
                                     Geheime Verschlußsache!

   3925 = 11°
   4000 = 26' georgr. Länge
   2760 = Achse der radioaktiven Spur verläuft …
   6200 = Schwerin
   5820 = Magdeburg
   6325 = Leiter Chemische Dienste
   7035 = 8.                       Absender
   6450 = MSD

   Durch Aneinanderreihen der gefundenen Begriffe ergibt sich
   der Text der formlosen Meldung.

9. Meldeblock NVA 53 603



                            Meldeblock

                                für

                        KC-Aufklärungskräfte


                          (KCB-Meldeblock)



NVA 53 603

Hinweise zur Nutzung des KCB-Meldeblockes

1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den
Einsatz von Massenvernichtungsmitteln und Brandmitteln, über die
Ergebnisse der KCB-Aufklärung sowie über die Bodenwetterlage ent-
sprechend den festgelegten Kennziffern übermittelt werden.
Außerdem können Probeentnahmemeldungen angefertigt und zusammen mit
den Proben weitergeleitet werden.

2. Bei der Übermittlung von Meldungen/Informationen mit technischen
Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen einzuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen
  verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voran-
  zustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in
  der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln,
  es sind nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben
  vorliegen,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der Nr. der Ergänzung
  hinter die jeweilige Kennziffer zu kennzeichnen
  (z. B. 01  111  02 = 2. Ergänzung einer Meldung über Kernwaffen-
  einsatz).

3. Bei der Angabe der Meldungen/Informationen oder Probenahmemel-
  dungen ist die entsprechende Spalte im Nachweis über die Abgabe/
  Weiterleitung von Meldungen(Informationen (Meldezettel) auf dem
  hinteren Deckblatt auszufüllen.

4. Die Meldung sind fortlaufend, jeden Tag mit 01 beginnen,
   zu nummerieren.

5. Abkürzungen:

    KZi = Kennziffer                          FlaW = Flammenwerfer
    KGr = Kenngruppe                          ChKS = chemischer Kampfstoff
    E   = Erddetonation                       KS   = Kampfstoff
    L   = Luftdetonation                      biKM = biologischer Kampfstoff
    U   = unterirdischer Detonation           MRZ  = Marschrichtung
    W   = Wasserdetonation                    FAG  = Flugzeugabsprühgerät
    NL  = niedere Luftdetonation              t    = Tonne
    UW  = Unterwasserdetonation               kt   = Kilotonne
    H   = Höhendetonation                     MT   = Megatonne
    WH  = Detonation an Wasserhindernissen
Formular KCB
Formblatt KCB
4444 Blatt 1
4444 Blatt 2
4444 Blatt 3
4444 Blatt 4

Hinweise für die Eintragungen

1. Kenngruppe, die mehrere Angabenenthalten, sind in der
Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit
einzutragen und zu übermitteln.

Beispiele:

KZi 111/555   04 911          entspricht Dosisleistung 9 R/h
              04 500 22       entspricht Dosisleistung 500 mR/h (0,5 R/h)
              05 811          entspricht Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
              08 11 933       entspricht Steighöhe der Detonationswolke,
                                         Wolkenunterkante 9 km
              09 22 850 44    entspricht Ausmaß der Detonationswolke,
                                         vertikal 850 Strich
KZi 111       12 50 22        entspricht Detonationsstärke 50 kt
              12 133          entspricht Detonationsstärke 1Mt
KZi 222/666   07 116          entspricht unmittelbar vergiftet 6 ha
KZi 444       10 120 55       entspricht Ausbreitungsrichtung des Brandes 120 Grad
KZi 777       08 90 55        entspricht Wind aus Richtung 90 Grad

2. Mögliche Kombinationen innerhalb der Kenngruppen

Beispiele:

KZi 111       13 33 77        entspricht starke Zerstörungen und Überschwemmungen
KZi 222/666   07 11 20 22 160 entspricht unmittelbar vergiftet 20 ha
                                         und durch Abzugswolke vergiftet 160 ha
KZi 777       13 44 55        entspricht Schneedecke, klar
alle KZi      15 11 33        entspricht Markierung durchgeführt, Probe entnommen

3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Tag/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne
   Monatsangaben zu übermitteln (z. B. 02 07 12 30 entspricht
   7. des Monats, 12.30 Uhr).

4. Angaben zur Kenngruppe 03 (Standort der Aufklärungskräfte bzw.
   Meßpunkt) sind als Koordinaten entsprechend Kartencodierung
   7stellig einschließlich Punktbestimmung: SMK See 8stellig;
   Meßpunkt 6stellig; Aufklärungspunkt 7stellig zu übermitteln.

5. Angaben über Fläche bzw. Räume
   (KGr 11/KZi 444 und KGr 06/KZi 222 und 333)
   sind mit 3 Koordinaten (7stellig) zu übermitteln.

6. Temperaturangaben (KGr 10 und 11/KZi 777) sind durch Auf- bzw.
   Abrunden auf volle Werte zu bringen (z. B. 14,7 = 15°).
   Bei negativen Temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50
   zu addieren.

Nachweis über Abgabe/Weiterleitung
von Meldungen/Informationen (Meldezettel)
Nr. der
Meldung
Inhalt
(KZi bzw. Pro-
beentnahme)
Datum und
Uhrzeit der
Übergabe
Quittung des
Empfängers
Nr. der
Meldung
Inhalt
(KZi bzw. Pro-
beentnahme)
Datum und
Uhrzeit der
Übergabe
Quittung des
Empfängers
        
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

11. Erstellung des Zwischentextes mit dem Formblatt 44444

Chiffrierung und Dechiffrierung der KCB Nachrichten erfolgt mit dem Chiffrierverfahren KOBRA. -> Anm.
Bereits 1980 wurde es als einheitliches Verfahren für alle Einrichtungen die KCB Aufklärung
durchführten verwendet, wie NVA, MfS, Zivilverteidigung, MdI und Kampftruppen.
Bei der Chiffrierung von Wetternachrichten wurde auch der Wetterkode SYNOP/PILOT/TEMP/SINPO verwendet.

Hinweis zur Nutzung des KCB Meldeblockes

1. Mit dem KCB-Meldeblock können Meldungen/Informationen über den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und
Brandwaffen, die Ergebnisse der KCB-Aufklärung, die Freisetzung von Industriegiften, die Dosisaufnahme, das Boden-
wetter sowie über Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen entsprechend den festgelegten Kennziffern über-
mittelt werden.

Außerdem können Probenahmemeldungen angefertigt und zusammen mit den Proben weitergeleitet werden.

2. Bei der Übermittlung vom Meldungen/Informationen mit technischen Nachrichtenmitteln sind folgende Forderungen ein-
zuhalten:
- Einheiten bzw. Einrichtungen, die über Tarnnamen und Tarnzahlen verfügen, haben Empfänger und Absender mit diesen
  anzugeben,
- allen Sprüchen ist zur Kennzeichnung die Vierergruppe 4444 voranzustellen,
- die Angaben sind in der Reihenfolge Kenngruppe - Zahlengruppe in der entsprechenden Stelligkeit zu übermitteln, es sind
  nur solche Kenngruppen zu übermitteln, zu denen Angaben vorliegen,
- die Meldungen/Informationen sind fortlaufend, jede Tag mit 01 beginnend, zu nummerieren und zu übermitteln,
- Ergänzungsmeldungen sind durch Anfügen der laufenden Nummer der Meldung und der Nr. der Ergänzungen hinter die je-
  weilige Kennziffer zu kennzeichnen (z. B. 01 111 02 03 = 2. Ergänzung zur 3. Tagesmeldung über Kernwaffeneinsatz).

3. Bei der Angabe der Meldung/Information oder Probeentnahmemeldung ist die entsprechende Spalte im Nachweis über
   Abgabe/Weiterleitung von Meldungen/Informationen (Meldezettel) auf dem hinteren Deckblatt auszufüllen.

4. Abkürzungen:

KZi = Kennziffer                       N     = Neutronenkernwaffendetonation   FlaWPz = Flammenwerferpanzer
KGr = Kenngruppe                       ChKS  = chemischer Kampfstoff           FAG    = Flugzeugabsprühgerät
E   = Erddetonation                    IG    = Industriegift                   MFRW   = Mehrfachraketenwerfer
L   = Luftdetonation                   t     = Tonne                           MRZ    = Marschrichtungszahl
U   = unterirdische Detonation         kt    = Kilotonne                       Gy     = Gray (1Gy = 100R)
W   = Wasserdetonation                 Mt    = Megatonne                       R      = Röntgen
NL  = niedere Luftdetonation           AA    = Artillerieabteilung             m      = Milli (10-3 = 0,001)
UW  = Unterwasserdetonation            ABttr = Artilleriebatterie              μ      = Mikro(10-6 = 0,000001)
H   = Höhendetonation                  Bttr  = Batterie                        Exp.   = Exponent
WH  = Detonation am Wasserhindernis    FlaW  = Flammenwerfer

Hinweis für Eintragungen

1. Kenngruppen, die mehrere Angaben enthalten, sind in der Reihenfolge Erläuterung zur Kenngruppe, Meßwert, Maßeinheit
einzutragen und zu übermitteln.

Beispiele:
KZi 111/555  04 250011     Dosisleistung 250*100 = 250+1 = 250 R/h
             04 028566     Dosisleistung 2,8*10⁵ μGy/h
             05 811        Richtung zum Nullpunkt MRZ 8
             08 11633      Steighöhe der Detonationswolke, Wolkenunterkante 6 km
             09 2285044    Ausmaß der Detonationswolke, vertikal 850 Strich
             09 11233      Ausmaße der Detonationswolke, horizontal 2 km,
             09 22133      vertikal 1 km
KZi 111      11 502        Detonationsstärke 50 kt
KZi 222/333  07 313        Einsatzmittel, 3 Flugzeuge mit Kassetten
KZi 222/777  08 11655      unmittelbar vergiftete Fläche, 6 ha
             08 33100055   durch ChKS-Wolke vergiftet, 1000 ha
KZi 444      10 12055      Ausbreitungsrichtung des Brandes 120°
KZi 123      07 15002288   Lagerung von IG, 1500 t, Behälter ohne Wall

2. Mögliche Kombinationen - Beispiele:
KZi 111/000  12 221500100  Objektvöllig zerstört, Gesamtverluste 100%
KZi 222/777  10 30055866   Wind aus 300°, Windgeschwindigkeit 8 m/s
    888      11 111044955  vertikale Stabilität der Luft, Isothermie, 10°C Lufttemperatur, 9°C Bodentemperatur
             12 11889104   meterologische Bedingungen, Regen, Glatteis, horizontale Sichtweite 1 km, Höhe Wolken-
                           untergrenze 400 m
KZi 777      14 1133       Markierung durchgeführt, Probe entnommen
KZi 999      04 010077     Dosisaufnahme 10*100 = 10 R (Zeiten der Dosisaufnahme unter zusätzlicher Angaben melden)
             04 053200     Dosisaufnahme 5,3*102 μGY

3. Angaben zur Kenngruppe 02 (Datum/Uhrzeit) sind 6stellig, ohne Monatsangabe zu übermitteln (z.B. 02 071230 entspricht
7. des Monats, 12.30 Uhr)

4. Angaben zur Kenngruppe 03 mit den Kennzahlen 1 und 2 sind bei Notwendigkeit hintereinander zu übermitteln. Die Koordi-
naten sind entsprechend der Kartencodierung 8stellig einschließlich der doppelten Punktbestimmung (ist keine Punktbestim-
mung möglich, sind die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt). Meßpunkte 6stellig und Aufklärungspunkte 7 stellig zu übermitteln.

5. Die Übermittlung von Angaben über Fläche bzw. Räume (KGr 03 - Kennzahl 2) hat mit mindestens 3 Koordinaten (8stellig)
zu erfolgen.

6. Temperaturangaben (KZi 888 - KGr 11) sind auf volle Werte Auf bzw. abzurunden (z.B. 14,7°C = 15°C). Bei Minus-
temperaturen ist zum absoluten Wert die Zahl 50 zu addieren.

Deckblatt 44444

Inhaltsverzeichnis der Meldungen/Informationen im einheitlichen System der KCB-Aufklärung

Kennziffer 111 - Einsatz von Kernwaffen
           222 - Einsatz von chemischen Waffen
           333 - Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen
           444 - Einsatz von Brandstoffen
           555 - Einzelmessung von Dosisleistungen
           666 - Zonen der Aktivierung
           777 - Chemische Aufklärung
           888 - Bodenwetter
           999 - Dosisaufnahme/Verluste
           000 - Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen
           123 - Freisetzung von Industriegiften

10. DV 053/9/002 KCB-Informationsordnung

                                                      Geheime Verschlußsache!        BArch*362
                                                      GVS-Nr.: A 741 082
                                                      00001. Ausfertigung = 20 Blatt

            MINISTERRAT
  DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG

         ORDNUNG Nr. 053/9/002
des Ministers für Nationale Verteidigung

                über
  die Organisation des Informationsaustausches im
einheitlichen System der Kernstrahlungs-, chemischen
  und bakteriologischen (biologischen) Aufklärung

         - KCB-Informationsordnung -

vom 24. 02. 1986


NACHWEIS ÜBER DIE EINARBEITUNG VON ÄNDERUNGEN

ÄnderungEinarbeitung
Nr.   Inkraftsetzungstermin   Datum    Unterschrift     
101.02.8722.12.86Joe
 
 
 

NACHWEIS ÜBER ZUGANG/ABGANG
Lfd.
Nr.
Zugang
Blatt
Abgang
Blatt
Bestand
Blatt

Datum Signum
   20Anfangsbestand
 
 
 
 

NACHWEIS ÜBER VERNICHTUNG
Lfd.
Nr.

Blatt
Vernichtet
am:
Vernichtungsvermerk
(Unterschrift)
 
 
 
 
 

1. Die Ordnung Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Ver-
teidigung über die Organisation des Informationsaustausches im
einheitlichen System der Kernstrahlungs-, chemischen und bak-
teriologischen (biologischen) Aufklärung - KCB-Informations-
ordnung - wird erlassen und tritt am 01. 12. 1986 in Kraft.
Gleichzeitig damit treten außer Kraft:
- Die Ordnung Nr. 053/9/002 des Ministers für Nationale Vertei-
  digung über die Organisation der Meldetätigkeit und des Aus-
  tausches von Informationen im einheitlichen System der Kern-
  strahlungs-, chemischen und biologischen Aufklärung auf dem
  Territorium der Bezirke und Kreise - KCB-Melde- und -Informa-
  tionsordnung - vom 01. 11. 1978 (GVS-Nr.: A 417 643).
- Typisierte Meldungen im System der KCB-Aufklärung (VVS-Nr.:
  A 417 678).
Sie sind außer der Unterschrift bis 31. 12. 1986 zu vernichten.

2. Der Erlaß der vorliegenden Ordnung erfolgt auf der Grundlage
der Durchführungsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei
der Organisation und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft des
einheitlichen Systems der KCB-Aufklärung auf dem Territorium
der DDR zwischen dem Ministerium für Nationale Verteidigung
und dem Ministerium für Staatssicherheit sowie dem Ministerium
des Innern.

3. Die KCB-Informationsordnung regelt den Informationsaustausch
über Angaben zur KCB-Lage zwischen den Führungs- und KCB-Aus-
werteorganen der Bereiche der Landesverteidigung in der Ebene
Kreis und Bezirk.

4. Diese Ordnung ist nicht im Anordnungs- und Mitteilungsblatt
zu veröffentlichen. Ihre Verteilung erfolgt nach einem geson-
derten Verteiler.

Berlin, den 24. 02. 1986
H. Keßler

I. Allgemeine Grundsätze

1. Die KCB-Informationsordnung regelt den Austausch und die um-
fassende Nutzung der ermittelten Angaben über den Einsatz geg-
nerischer Massenvernichtungswaffen (MVW) und Brandwaffen sowie
der daraus entstandenen Kernstrahlungs-, chemischen und bak-
teriologischen (biologischen) Lage (KCB-Lage)¹) in den Kreisen
und Bezirken zur Beurteilung der Auswirkung durch die Führungs-
und KCB-Auswerteorgane.

2. Die KCB-Informationsordnung ist verbindlich für die Führungs-
und KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesverteidigung²),
die Aufgaben im einheitlichen System der KCB-Aufklärung auf der
Führungsebene der Kreise und Bezirke zu erfüllen haben und re-
gelt den Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage
zwischen ihnen.

3. Der Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage hat
zu gewährleisten:
- die ständige Einschätzung der KCB-Lage auf den Territorien
  der Kreise und Bezirke sowie die Beurteilung ihrer Auswirkungen;
- die Vorbereitung von begründeten Entschlüssen/Führungsent-
  scheidungen;
- die Koordinierung des Einsatzes von KC-Aufklärungskräften.

_____
¹) Für den Einsatz gegnerischer MVW und Brandwaffen sowie der
   daraus entstandenen KCB-Lage wird nachfolgend in dieser
   Ordnung - Angaben über die KCB-Lage verwandt.

²) Zu den Bezirken der Landesverteidigung in der Ebene Kreis
   und Bezirk gehören im Sinne dieser Ordnung:
   - Wehrkreis- und Wehrbezirkskommandos,
   - Stäbe der Zivilverteidigung der Kreise und Bezirke,
   - Kreisdienststellen und Bezirksverwaltungen für
     Staatssicherheit,
   - Volkspolizeikreisämter und Bezirksbehörden der
     Deutschen Volkspolizei.

4. Die in das einheitliche System der KCB-Aufklärung einbezoge-
nen Bereiche der Landesverteidigung regeln die Melde- und Infor-
mationstätigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit auf der Grundlage
der in dieser Ordnung getroffenen Festlegungen in eigener Ver-
antwortung.

5. Der Informationsaustausch von Angaben über die KCB-Lage
zwischen
a) Führungsorganen der Führungsbereiche der Landesverteidigung
   auf zentraler Ebene,
b) territorialen Führungsorganen der Nationalen Volksarmee und
   Führungsorganen der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmer-
   staaten des Warschauer Vertrages sowie
c) Kreisen und Bezirken der DDR und denen der sozialistischen
   Nachbarstaaten
wird gesondert geregelt.


II. Organisation des Informationsaustausches und Sicherstellung
des Informationsbedarfs                                        

6. Für die Organisation des Informationsaustausches in den Kreis-
sen und Bezirken sind die Wehrkommandos verantwortlich. Der In-
formationsaustausch ist so zu organisieren, daß der Informations-
bedarf der Vorsitzenden und der Mitglieder der Kreis- und Bezirks-
einsatzleitungen über den gegnerischen Einsatz von MVW und Brand-
waffen sowie über die KCB-Lage und die Auswirkungen rechtzeitig
und umfassend gesichert wird.

7. Alle Angaben über die KCB-Lage sind den Wehrkommandos bzw. den
Stäben der Zivilverteidigung entsprechend der Anlage 1 zu über-
mitteln.
Die Wehrkommandos bzw. Stäbe der Zivilverteidigung infor-
mieren die Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane der Bereiche der
Landesverteidigung über die ausgewerteten Angaben der KCB-Lage.

8. In Verantwortung der Wehrkommandos ist zu sichern, daß der
Inhalt und der Umfang der Auswertung von Angaben über die KCB-
Lage durch die KCB-Auswerteorgane der Bereiche der Landesver-
teidigung abgestimmt und die Übergabe von Auswerteergebnissen
gewährleistet werden.

9. Durch eine straffe Organisation der Erfassung, der Aufberei-
tung und des Informationsaustausches ist zu gewährleisten, daß
a) Doppelungen, Wiederholungen und Informationsverluste
   weitestgehend vermieden und
b) die Geheimhaltungsbestimmungen eingehalten werden.

10. Für die Übermittlung von Angaben über die KCB-Lage sind alle
vorhandenen Nachrichtenverbindungen zu nutzen. In den Führungs-
organen ist zu gewährleisten, daß die Angaben über die KCB-Lage
den KCB-Auswerteorganen auf kürzesten Wege zur Verfügung ge-
stellt werden.

11. Die Sicherstellung des Informationsbedarfs ist im Anhang 1
geregelt.

                   Anhang 1


Sicherstellung des Informationsbedarfs

1. Zur Sicherstellung des Informationsbedarfs hat die Über-
mittlung von Angaben über die KCB-Lage zu erfolgen:
a) mit dem Meldeblock für KCB-Aufklärungskräfte - NVA Vordruck
   53 603 (KCB-Meldeblock)
   - von KC-Aufklärungskräften an die zuständigen Führungs-
     bzw. KCB-Auswerteorgane,
   - zwischen den Führungs- und KCB-Auswerteorganen der Wehr-
     kreiskommandos, Stäbe der Zivilverteidigung der Kreise,
     Kreisdienststellen für Staatssicherheit und Volkspolizei-
     kreisämter;
b) mit den Formblättern 44444 (Anlage 2)
   - von der Ebene Kreis bis zur zentralen Führungsorganen in
     den Bereichen der Landesverteidigung,
   - zwischen den Führungs- und KCB-Auswerteorganen der Wehr-
     bezirkskommandos, Stäbe der Zivilverteidigung der Bezirke,
     Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit und Bezirksbehör-
     den der Deutschen Volkspolizei.

2. (1) Der Informationsaustausch beinhaltet KCB-Aufklärungs- und
KCB-Auswerteinformationen sowie Informationen über die Boden-
wetterlage.
(2) Der Informationsaustausch kann mündlich, schriftlich, gra-
fisch, als Tonbandaufzeichnung über technische Nachrichtenmittel,
durch Kuriere und Verbindungsoffiziere sowie über Datenfernüber-
tragung unter Beachtung der Geheimhaltungsbestimmungen und der
entsprechenden Dienstvorschriften für den Nachrichtenbetriebs-
dienst erfolgen.

3. (1) Die KCB-Aufklärungsinformationen dienen der schnellen Er-
fassung der Anfangsangaben über den Einsatz von MVW und Brand-
waffen, der rechtzeitigen Warnung vor der Gefahr einer möglichen
Aktivierung, Vergiftung oder Verseuchung und der Beurteilung
weiterer zu erwartender Auswirkungen.

(2) Die Übergabe von Informationen mit den Formblättern 44444
hat
- in der Stufe der ständigen Gefechts-/Einsatzbereitschaft
  bei Übungen und Überprüfungen  g e d e c k t ,
- in den Stufen ab erhöhter Gefechts-/Einsatzbereitschaft
  offen
zu erfolgen.
Zur gedeckten Übermittlung sind SAS- und Chiffrierverbindungen
bzw. das Verfahren KOBRA zu verwenden.

(3) Die Übermittlung von Zusatzinformationen über die KCB-Lage
und deren Auswirkungen hat mit den vorhandenen Codier- und Ver-
schleierungsmitteln zu erfolgen.

(4) Ortsangaben in KCB-Aufklärungsinformationen sind
- auf der Ebene Kreis nach codierten Koordinaten (Verfahren
  SAPAD 71) des Kartenmaßstabes 1 : 100 000 (in BERLIN
  1 : 25 000) bzw. nach der einheitlichen festgelegten Numerierung
  der Meßstellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungs-
  punkten,
- von der Ebene Kreis zur Ebene Bezirk nach codierten koordi-
  naten des Kartenmaßstabes 1 : 100 000 (in BERLIN 1 : 25 000)
  bzw. nach der einheitlich festgelegten Nummerierung der Meß-
  stellen oder der Aufklärungsrichtung mit Aufklärungspunkten,
- auf der Ebene Bezirk nach codierten Koordinaten des Karten-
  maßstabes 1 : 200 000 (in BERLIN 1 : 25 000) bzw. nach der
  einheitlich festgelegten Numerierung der Meßstellen oder der
  Aufklärungsrichtung mit Aufklärungspunkten und

- von der Ebene Bezirk zur zentralen Ebene nach codierten Koor-
  dinaten des Kartenmaßstabes 1 : 200 000
zu übermitteln.

4. KCB-Aufklärungsinformationen sind auszutauschen
a) in der Stufe der ständigen Gefechts-/Einsatzbereitschaft
   - über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von
     Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit
     der Dringlichkeitsstufe LUFT,
   - über das Feststellen einer Aktivierung größer als 2 mR/h
     (20 μGy/h), einer Vergiftung oder Verseuchung über Nach-
     richtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe FLUGZEUG,
   - über das Feststellen einer Aktivierung bis 2 mR/h
     (20 μGy/h) bzw. einer Sauberkeitsmeldung jeden 1. und 3.
     Montag des Monats (bei Feiertagen am darauffolgenden Werk-
     tag)  16.00 Uhr mit Stand 12.00 Uhr über Nachrichtenver-
     bindungen mit der Dringlichkeitsstufe GEÖHNLICH;
b) in den Stufen erhöhte Gefechts-/Einsatzbereitschaft und
   Gefechts-/Einsatzbereitschaft bei Kriegsgefahr
   - über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von
     Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit
     der Dringlichkeitsstufe LUFT,
   - über das Feststellen einer Aktivierung größer als 2 mR/h
     (20 μGy/h, einer Vergiftung oder Verseuchung über Nach-
     richtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe FLUGZEUG;
   - über das Feststellen einer Aktivierung bis 2 mR/h
     (20 μGy/h) bzw. einer Sauberkeitsmeldung jeden Montag 16.00
     Uhr mit Stand 12.00 Uhr über Nachrichtenverbindungen mit
     der Dringlichkeitsstufe FLUGZEUG;
c) in der Stufe der vollen Gefechts-/Einsatzbereitschaft
   - über den Einsatz von MVW sowie über den Ersteinsatz von
     Brandwaffen - sofort - über Nachrichtenverbindungen mit
     der Dringlichkeitsstufe LUFT;
   - über das Feststellen einer Aktivierung größer oder gleich
     der an der äußeren  Grenze der Zone der Aktivierung B über
     Nachrichtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe
     FLUGZEUG;
   - über die Grenzen der Zonen A, B, C, und D erstmalig 3 Stun-
     den nach Beginn der Aktivierung und im weiteren Verände-
     rungen alle 6 Stunden, einer Vergiftung oder Verseuchung
     über Nachrichtenverbindungen mit der Dringlichkeitsstufe
     FLUGZEUG.

5. Zur Warnung der Führungs- bzw. KCB-Auswertungsorgane von Nach-
barkreisen/-bezirken über mögliche Auswirkungen der KCB-Lage
sind als Ortsangaben codierte Koordinaten
- an Nachbarkreise - Kartenmaßstab 1 : 100 000,
- an Nachbarbezirke - Kartenmaßstab 1 : 200 000
zu verwenden.

6. Die KCB-Auswerteinformationen diene der weiteren Präzi-
sierung und Beurteilung der KCB-Lage. Die Wehrkreiskommandos haben
in Abstimmung mit den anderen Bereichen der Landesverteidigung
den Umfang und den Inhalt der Auswerteinformationen abzustimmen
und festzulegen.

7. Informationen über die Bodenwetterlage sind mit der ersten
Information über den Einsatz von chemischen und bakteriologischen
(biologischen) Waffen und über die Freisetzung von Industrie-
giften zu übermitteln.
Der weitere Informationsaustausch über die Bodenwetterlage ist
in Verantwortung der Wehrkommandos festzulegen.

8. Die Sicherstellung der Führungs- bzw. KCB-Auswerteorgane der
Bereiche der Landesverteidigung in der Ebene Kreis und Bezirk
mit den erforderlichen Kartencodierungen (SAPAD 71) hat in Ver-
antwortung der Wehrkommandos zu erfolgen.
Für ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaft in der Reis- und
Bezirksebene sind die erforderlichen Kartencodierungen durch
die Stäbe der Zivilverteidigung sicherzustellen.

Anlage 1

DV 053/9/002 Anlage 1

Erläuterungen

------ KCB-Aufklärungs- und Auswerteinformationen

-.-.-. Melde- und Informationstätigkeit lt. Ziffer 4.

N      Nachbar

Z      ausgewählte Bereiche der Volkswirtschaft

IQ     Informationsquellen

Anlage 2

Deckblatt 44444

Einsatz von Kernwaffen - Kennziffer 111

44444 - 111

Einsatz von chemischen Waffen Kennziffer 222
Spalte 5Art des ChKS
10 - Nervenschädigender ChKS30 - Lungenschädigender ChKS60 - Allgemeingiftiger ChKS
11 - VX31 - Phosgen61 - Blausäure
12 - Sarin32 - Diphosgen62 - Chlorzyan
13 - Soman40 - Reizerregender ChKS70 - Toxinkampfstoff
20 - Hautschädigender ChKS41 - CS71 - XR
21 - Yperit50 - Psychotoxischer ChKS80 - Sabotagegift
51 - BZ00 - unbekannt
 
Spalte 6Einsatzmittel
10 - Flugzeug40 - MFRW60 - Artillerieüberfall 30 s70 - Mine
11 - Flugzeug mit FAG41 - Zug61 - ABttr80 - Generator
12 - Flugzeug mit Bombe42 - Bttr62 - AA90 - Diversanten
13 - Flugzeug mit Kassette50 - Granatwerfer65 - Artillerieüberfall (min)00 - unbekannt
20 - Rakete51 - Zug66 - ABttr
30 - Behälter52 - Bttr67 - AA
 
44444 - 222
Einsatz von bakteriologischen (biologischen) Waffen - Kennziffer 333
10 - Flugzeug50 - Granatwerfer
11 - Flugzeug mit FAG60 - Artillerieüberfall 30s
12 - Flugzeug mit Bombe65 - Artillerieüberfall (min)
13 - Flugzeug mit Kassette70 - Mine
20 - Rakete80 - Generator
30 - Behälter90 - Diversanten
40 - MFRW00 - unbekannt
44444 - 333
Einsatz von Brandwaffen - Kennziffer 444
10 - Flugzeug55 - FlaW-Panzer
12 - Flugzeug mit Bombe60 - Artillerieüberfall 30s
13 - Flugzeug mit Kassette65 - Artillerieüberfall (min)
20 - Rakete70 - Mine
30 - Behälter90 - Diversanten
44 - FlaW00 - unbekannt
44444 - 444
Einzelmessung von Dosisleistungen - Kennziffer 555

Für Meldungen der Sauberkeit und von Dosierleistungen, die Ergebnis von Havarien in
Kernanlagen und Strahlungseinrichtungen entstehen, ist diese Kennziffer zu benutzen.

44444 - 555

Zonen der Aktivierung - Kennziffer 666

44444 - 666

Chemische Aufklärung - Kennziffer 777
Spalte 5Art des ChKS
10 - Nervenschädigender ChKS30 - Lungenschädigender ChKS60 - Allgemeingiftiger ChKS
11 - VX31 - Phosgen61 - Blausäure
13 - Soman32 - Diphosgen62 - Chlorzyan
20 - Hautschädigender ChKS40 - Reizerregender ChKS70 - Toxinkampfstoff
21 - Yperit50 - Psychotoxischer ChKS80 - Sabotagegifte
51 - BZ00 - unbekannt
Spalte 5Grenze der Zone
11 - der unmittelbar vergifteten Fläche
22 - der Geländevergiftung
33 - die durch ChKS-Wolke vergiftet ist
44 - der Vergiftung
44444 - 777
Bodenwetter - Kennziffer 888

Die Angaben über das Bodenwetter können untereinander kombiniert
werden z.B.:
54 - klar, Schneedecke;
18 - Regen, Glatteis.

Die horizontale Sichtweiten (in km) und die Höhe der Wolkenuntergrenze
(in 100 m) sind zu übermitteln, z.B.:
94 - horizontale Sichtweite 4 km;
05 - Höhe Wolkenuntergrenze 500 m.

Bei Minustemperaturen ist zum absoluten Betrag der Temperatur die
Zahl 50 zu addieren, z.B.:
62 - minus 12°C

44444 - 888

Dosisaufnahme/Verluste - Kennziffer 999

Mit der Kennziffer 999 - Dosisaufnahme/Verluste - kann die Übermittlung
von Angaben über die Dosisaufnahme oder über sanitäre, absolute
und Gesamtverluste erfolgen.

Bei der Meldung der Dosisaufnahme für fliegendes Personal sind die
Dosierwerte in den Dosisbereich mit dem Faktor 0,5 zu multiplizieren
Die Meldungen der Dosisaufnahme sind untereinander kombinierbar, es sind
aber nur Meldungen von Dosisaufnahmen zu übermitteln.
z.B.: 12 - Dosisaufnahme bis 4 Tage für Personalbestand allgemein;
43 - Dosisaufnahme in 5 - 30 Tagen für fliegendes Personal
multipliziert mit 0,5 entspricht 1,51-3,5 Gy (151-350 R).
beträgt die Dosisaufnahme mehr als 30 Tage , so ist die Spalte
Dosisaufnahme 5-30 Tage zu nutzen.

44444 - 999

Verluste/Zerstörungen/Sperren/Überschwemmungen - Kennziffer 000

44444 - 000

Freisetzung von Industriegiften - Kennziffer 123

44444 - 123

              DV-650/II                           BArch*239

              Schlüssel
                 für
 meteorologische und hydrologische Beobachtung
               und Beratung

   Deutsche Demokratische Republik
Ministerium für Nationale Verteidigung

Lit.-Nr. 9/60

              DV-650/11

              Schlüssel
                 für
 meteorologische und hydrologische Beobachtung
               und Beratung

Gültig für Schiffe (Boote) der Volksmarine



         Kommando der Volksmarine - 1960



B e s t ä t i g u n g :

Stellvertreter des Chefs des Stabes der Volksmarine

Die Dienstvorschrift DV-650/11 - Schlüssel für meteorologische und
hydrologische Beobachtung und Beratung - tritt mit Wirkung vom
1. Oktober 1960 für den Bereich der Volksmarine in Kraft.

Inhaltsverzeichnis

Teil I
     Wetterschlüssel
     Anweisung zum Ver- und Entschlüsseln von Wetterbeobachtungen
     der Schiffe (Boote) der Volksmarine

  I. Vorbemerkungen zum Wetterschlüssel für Schiffe (Boote)
     der Volksmarine
 II. Schlüsselschema
III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
 IV. Erläuterungen der Schlüsselbuchstaben
  V. Eisbeobachtungen

Teil II
     Schlüssel zur Übermittlung meteorologischer und hydrologischer
     Beratungen, Warnungen und Entwarnungen an Schiffe (Boote)
     der Volksmarine auf See
  I. Allgemeines
 II. Schlüsselschema
III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
 IV. Erläuterung der Schlüsselbuchstaben in Schlüsselreihenfolge
  V. Beispiele für Vorhersagen und Warnungen

Anlage 1: Diagramm zur Ermittlung des wahren Windes aus Schiffs-
          fahrt und gemessenen Wind
Anlage 2: Tabelle zur Reduktion des mit der Instrumentenkorrektur
          vorgesehenen Luftdrucks in Millibar auf Meeresspiegel
Anlage 3: Schlüsseltafel für Wetterbeobachtung auf See
Anlage 4: Tafel für Beratungsschlüssel


Teil I

Wetterschlüssel

Anweisung zum Ver- und Entschlüsseln von Wetterbeobachtungen
der Schiffe (Boote) der Volksmarine

I. Vorbemerkungen zum Wetterschlüssel
   für Schiffe (Boote) der Volksmarine

1. Der vorliegende Wetterschlüssel enthält die für die Schiffe (Boote) der
   Volksmarine der Nationalen Volksarmee gültigen Vorschriften zur
   Verschlüsselung der Wetterbeobachtungen auf See.

2. Die Wetterbeobachtungen sind - wenn nicht anders befohlen - vier-
   stündlich, ab 00 MEZ gerechnet, durchzuführen.

   Lassen sich aus Gründen, die sich aus dem Dienst an Bord ergeben, die
   obengenannten Termine nicht einhalten, so sollen für die Wetterbeob-
   achtungen Termine gewählt werden, die den genannten möglichst nahe-
   kommen.

   Die Wettermeldungen sind unmittelbar im Anschluß an Beobachtung
   und Verschlüsselung über Funk abzusetzen, spätestens aber bei der
   nächsten Funkverbindung. Mehr als 4 Stunden alte (nicht abgesetzte)
   Beobachtungen sind nicht mehr zu übermitteln.

3. Fehlen Beobachtungs- oder Meßwerte aus meteorologischen Gründen,
   durch Ausfall von Geräten oder anderen Ursachen, so werden die fehlen-
   den Werte durch ein x verschlüsselt, sofern für diesen Fall keine
   besondere Schlüsselkennziffer vorgesehen ist.

4. Alle Wettermeldungen sind in das hydrometeorologische Beobachtungs-
   tagebuch des Schiffes (Bootes) mit Datum, Uhrzeit und Standort ein-
   zutragen.


II. Schlüsselschema

(Schiffs- bzw. Bootsbezeichnungen) YQLaLaLa L0L0L0GG Nddff
VVwwW PPPTLTLTL SWKDKTWTWTW Eis ijkre


III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
     (in alphabetischer Reihenfolge)
SchlüsselbuchstabeBedeutung
DKRichtung, aus der die Dünung kommt
ddRichtung des Bodenwindes in Zehnergraden
eVerlauf des Eisrandes
EisKenngruppe für nachfolgende Eismeldung
ffGeschwindigkeit des Bodenwindes (Beaufortgrade)
GGBeobachtungszeit in ganzen Stunden MEZ
iAussage über die Eisverhältnisse
jAussage über die Entwicklung der Eislage
kAussage über die Schiffahrtsverhältnisse
KArt der Dünung
LaLaLaStandort nach Planquadratmeldekarte oder geogra-
phische Breite des Schiffortes in Graden und
Zehntelgraden (je nach Anweisung)
L0L0L0Standort nach Planquadratmeldekarte oder geogra-
phischer Länge des Schiffortes in Graden und
Zehntelgraden (je nach Anweisung)
NBetrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit
Wolken in Zehntel
PPPLuftdruck in Zehntelmillibar
QErdoktant des Schiffsortes
rEntfernung des meldenden Schiffes von der Eis-
grenze zur Zeit der Meldung (GG)
SWWindsee
TLTLTLLufttemperatur in Graden und Zehntelgraden
Celsius
TWTWTWWassertemperatur in Graden und Zehntelgraden
Celsius an der Seeoberfläche
VVHorizontale Sichtweite
WWetterverlauf
wwWetter zur Zeit der Beobachtung oder in der letzten
Stunde vor der Beobachtung
YWochentag

Bemerkungen zu Y

Mit der Ziffer Y wird der Wochentag der Beobachtung, nicht der Tag der
Funkverbreitung angegeben.

Bemerkungen zu Q

Mit der Ziffer Q, die den Erdoktanten angibt, wird der Schiffsort im Ver-
hältnis zum Äquator und zum Nullmeridian von Greenwich festgelegt.


B e i s p i e l :

Ein in der Ostsee befindliches Schiff hat Q = 3,ein auf dem Nordatlantik
bei Island befindliches Schiff hat Q = 0 zu verschlüsseln.


Bemerkungen zu LaLaLa und L0L0L0

Alle Schiffe und Boote, die mit einer Planquadratmeldekarte ausgerüstet
sind, melden den Standort nach dieser Karte.

1. Die geographische Breite des Schiffsortes wird vom Äquator aus bis
   90° nach norden oder Süden gezählt.

2. Die geographische Länge wird vom Greenwich-Meridian aus bis 180°
   nach Osten oder Westen gezählt.

3. Bei der Verschlüsselung ist zu beachten, daß LaLaLa und L0L0L0 in
   Graden und Zehntelgraden zu verschlüsseln ist.

   Positionsangaben in Graden und Minuten sind also in Grade und Zehn-
   telgrade umzurechnen. 1 Zehntelgrad entspricht dabei 6 Bogenminuten.

   B e i s p i e l :

   Ein Schiff befindet sich zum Beobachtungszeitpunkt auf 56°54′ = 56,9°
   nördlicher Breite, die Verschlüsselung lautet LaLaLa = 569.


Bemerkungen zu GG

Der Beobachtungstermin ist der Zeitraum von etwa 10 Minuten vor der
vollen Stunde, der zum Ablesen der Instrumente und zur Himmelsbeob-
achtung nötig ist.


Bemerkungen zu N

Die Ziffer N soll angeben, ein wie großer Teil des Himmels mit Wolken
bedeckt ist, ohne Rücksicht auf Art und Höhe der Wolken. Bei Schätzung
der Bewölkungsmenge ist der Beobachter geneigt, die horizontnahe Teile
der Bewölkung infolge deren Kulissenwirkung im Vergleich mit den
zenitnahmen zu überschätzen. Dieser Umstand muß beachtet werden.

Ist das Schiff in Nebel oder Nebeldunst eingehüllt, schimmern jedoch
durch denselben blauen Himmel, Sonne, Mond oder Sterne hindurch und
ist oberhalb des Nebels oder des Nebeldunstes keine Spur der Bewölkung
erkennbar, so wird N = 0 gemeldet. Sind durch den Nebel oder Nebel-
dunst hindurch Wolken erkennbar, so soll versucht werden, den Betrag der
Gesamtbedeckung zu bestimmen und unter N zu melden, als ob kein Nebel-
dunst vorhanden wäre. N = 9 soll nur dann gemeldet werden, wenn das
Schiff (Boot) von Nebel, Nebeldunst, Schneetreiben oder ähnlichen Er-
scheinungen derartig eingehüllt ist, daß der Himmel oder die Himmels-
bedeckung nicht erkennbar sind. Auch bei völliger Dunkelheit läßt sich
die Himmelsbedeckung zuweilen nicht bestimmen.


IV. Erläuterungen der Schlüsselbuchstaben
        (in Schlüsselreihenfolge)

Y = Wochentag
Ziffer
Y
Wochentag
1Sonntag
2Montag
3Dienstag
4Mittwoch
5Donnerstag
6Freitag
7Sonnabend

Q = Erdoktant des Schiffsortes
Ziffer
Q
Geographische Länge nach Greenwich
00° - 90° W (Nordhalbkugel)
30° - 90° E (Nordhalbkugel)
LaLaLa = 3 Zahlen des Großquadrats oder geographische
        Breite des Schiffsortes
        in Graden und Zehntelgraden

L0L0L0 = letzte Zahl des Großquadrants und die Zahlen für
        Klein- und Kleinstquadrant oder geographische
        Länge des Schiffsortes
        in Graden und Zehntelgraden
        (ggf. unter Fortfall der Hundertgradziffern)


GG = Beobachtungszeitpunkt in ganzen Stunden MEZ


N = Betrag der Gesamtbedeckung des Himmels mit Wolken
Ziffer
N
Gesamtbedeckung des Himmels in Zehnteln
0wolkenlos
11/10 des Himmels mit Wolken bedeckt oder nur Wolkenspuren
22/10 - 3/10 des Himmels mit Wolken bedeckt
34/10 des Himmels mit Wolken bedeckt
45/10 des Himmels mit Wolken bedeckt
56/10 des Himmels mit Wolken bedeckt
67/10 - 8/10 des Himmels mit Wolken bedeckt
79/10 des Himmels mit Wolken bedeckt oder mehr als 9/10, aber
Wolkenlücken
8Himmel völlig mit Wolken bedeckt
9Himmel wegen Nebel, Schneetreiben oder ähnlicher Erschei-
nungen nicht erkennbar


Bemerkungen zu dd und ff

Der Wind ist niemals vollkommen gleichmäßig, sondern unterliegt unauf-
hörlich Änderungen in Richtung und Geschwindigkeit. Es soll daher
stets der Mittelwert der letzten 0 Minuten vor dem Beobachtungstermin
gemeldet werden.

Als Windrichtung (dd) gilt immer die, aus welcher der Wind kommt.

Die Richtungsangaben sind rechtsweisend. Die Bestimmung der Richtung
erfolgt am einfachsten nach dem Verhalten der Oberfläche des Wassers
unter dem Einfluß des Windes und im Vergleich mit dem Kurs des Schiffes
(Bootes). Bei geringeren Windstärken kann die Richtung aus der Beobach-
tung kleinerer Kräuselwellen festgestellt werden, die im rechten Winkel
zur Windrichtung auftreten. Auch die von Beaufort-Windstärke 7 an auf
der Wasseroberfläche sich bildenden Schaumstreifen - bei geringen Was-
sertiefen treten bereits bei wesentlich geringeren Windstärken Schaum-
streifen auf - gestatten eine gute Bestimmung der Windrichtung.

B e i s p i e l :

Windstreifen laufen 45 Grad von vorn an Steuerbord ein. Kurs des
Schiffes (Bootes) SW (Richtung 225 Grad). Wahre Windrichtung dd = 225
Grad + 45 Grad = 270 Grad.

Die Windrichtung kann auch mit Hilfe von Rauchfahnen, Flaggen usw.
festgestellt werden. Dabei muß sich der Beobachter aber unter ihnen oder
in unmittelbarer Nähe befinden, da sonst wegen Schrägsicht keine ver-
läßlichen Angaben gemacht werden können. Auf einem fahrenden Schiff
(Boot) wird auf diese Weise nur der scheinbare Wind ermittel. Die wahre
Windrichtung läßt sich unter Berücksichtigung von Kurs und Geschwin-
digkeit des Schiffes (Bootes) aus dem Diagramm (s. Anlage 1) ermitteln.
Aus dem Zug auch noch so niedriger Wolken darf der Bodenwind nicht
bestimmt werden.

Bei Schätzungen wird die Windstärke auf einem fahrenden Schiff (Boot)
zweckmäßigerweise nach den Auswirkungen des Windes auf die See be-
stimmt. Wird die Windgeschwindigkeit an Bord eines fahrenden Schiffes
mit einem Anemometer gemessen, so muß aus dem gemessenen (schein-
baren) Wind, dem Schiffskurs und der Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes
der wahre Wind mit Hilfe des beigefügten Diagramms ermittelt werden.

Eine Windunruhe wird als außergewöhnliche Windunruhe oder Böig-
keit bezeichnet, wenn der Unterschied zwischen der Luftgeschwindigkeit
bei sich wiederholenden, bis höchstens 20 Sekunden dauernden Wind-
stößen und der Windgeschwindigkeit vor und nach den Stößen wesentlich
größer als gewöhnlich bei Winden aus dieser Richtung im jeweiligen See-
gebiet ist.

diese sich wiederholenden Windstößen sind durch vorübergehend dunkle
Färbung des Wassers, bei geringeren Windstärken durch verstärktes Kräu-
seln der Wasseroberfläche und bei größeren Windstärken durch verstärk-
tes Abreisen des Schaumes von den Wellenkämen gekennzeichnet. Der
böige Wind wird durch Addition von 50 zu dd gemeldet.

Die Erscheinung der Böigkeit darf nicht mit den vereinzelten, im Verlauf
einer Stunde höchstens ein- oder zweimal auftretenden  m a r k a n t e n
W i n d b ö e n  verwechselt werden, die durch kräftige Schauerwolken,
Gewitter oder Kaltlufteinbrüche verursacht werden. Solche markanten
Windböen werden ebenfalls durch Addition von 50 zu dd gemeldet, sofern
sie innerhalb 10 Minuten vor dem Beobachtungstermin auftreten. Ihr Auf-
treten innerhalb der letzten Stunde wird zudem durch ww = 18 ange-
geben, sofern keine höhere Ziffer für ww zutrifft.


dd = Richtung des Bodenwindes in Zehnergraden
nach 16 Richtungen
Ziffer
dd
Windrichtung
keine besondere
Windunruhe
außergewöhnliche
Windunruhe
BezeichnungGrad
00-Windstille-
0252NNE22,5
0454NE45
0757ENE67,5
0959E90
1161ESE112,5
1464SE135
1666SSE157,5
1868S180
2070SSW202,5
2272SW225
2575WSW247,7
2777W270
2979WNW292,5
3282NW315
3484NNW337,5
3686N360
ff = Geschwindigkeit des Bodenwindes
ZifferBeau-
grad
m/sAuswirkung der WindstärkeWindsee
(auf offener See)
ffgradauf die SeeStufeBezeichnung
0000 - 0,2Spiegelglatte See0völlig ruhige,
spiegelglatte
(glasige) See
0110,3 - 1,5Kleine, schuppenförmig aus-
sehende Käuselwellen ohne
Schaumkämme
1ruhige,
gekräuselte
See
0221,6 - 3,3Kleine Wellen, noch kurz, aber
ausgeprägter. Die Kämme
sehen glasig aus und brechen
sich nicht
2schwach
bewegte See
0333,4 - 5,4Die Kämme beginnen sich zu
brechen. Der Schaum ist über-
wiegend glasig. Ganz verein-
zelt können kleine weiße
Schaumköpfe auftreten
0445,5 - 7,9Die Wellen sind zwar noch
klein, werden aber länger.
Weiße Schaumköpfe treten
schon ziemlich verbreitet auf
3leicht
bewegte See
0558,0 - 10,7Mäßige Wellen, die eine aus-
geprägte lange Form anneh-
men. Überall bilden sich weiße
Schaumkämme. ganz verein-
zelt kann schon spärlicher
Gischt vorkommen
4mäßig
bewegte See
06610,8 - 13,8Die Bildung großer Wellen be-
ginnt. Die sich brechenden
Kämme hinterlassen überall
größere weiße Schaumflächen.
Manchmal spritzt etwas Gischt ab.
5grobe See
07713,9 - 17,1Die See türmt sich. Der beim
Brechen entstehende weiße
Schaum beginnt sich in Strei-
fen in die Windrichtung zu
legen
6sehr grobe See
08817,2 - 20,7Mäßig hohe Wellenberge mit
Kämmen von beträchtlicher
Länge. Von den Kanten der
Kämme beginnt Gischt abzu-
wehen. Der Schaum legt sich in
gut ausgeprägten Streifen in
die Windrichtung
7hohe See
09920,8 - 24,4Hohe Wellenberge und dichte
Schaumstreifen in Windrich-
tung. Das Rollen der See be-
ginnt. Gischt kann die Sicht
schon beeinträchtigen
101024,5 - 28,4Sehr hohe Wellenberge mit
langen überbrechenden Käm-
men. die Schaumflächen brei-
ten sich in so dichten weißen
Steifen längs der Windrich-
tung aus, daß die Meeresober-
fläche im ganzen weiß aussieht.
Das Rollen der See wird schwer
und stoßartig. Die Sicht wird
durch Gischt beeinträchtigt
8sehr hohe See
111128,5 - 32,6Außergewöhnlich hohe Wellen-
berge. See ist mit langen wei-
ßen, in Windrichtung angeord-
neten Schaumstreifen vollstän-
dig bedeckt. Die Kanten der
Wellenkämme werden überall
zu Gischt zerblasen. Die Sicht
ist herabgesetzt
9außer-
gewöhnliche
schwere See
121232,7 - 36,9Die Luft ist mit Schaum und
Gischt angefüllt. Die See ist
vollständig weiß davon. Die
Sicht ist sehr stark herabge-
setzt. Jede Fernsicht hört auf

Diagramm zur Ermittlung des wahren Windes
aus Schiffsfahrt und gemessenem Wind

Beschreibung des Diagramms

Das Diagramm (s. Anlage 1) besteht aus konzentrischen Kreisen, die die
gemessene und wahre Windgeschwindigkeit in m/s darstellen. Die dick
ausgezeichnete, durch den Mittelpunkt gehende Gerade stimmt mit der
rechtweisenden Fahrtrichtung des Schiffes überein. Im Diagramm liegt
oben der Bug und unten das Heck. Vom Bug aus sind im jeweiligen Ab-
stand von 10° durch den Mittelpunkt laufende Geraden eingezeichnet, die
den Windeinfallswinkel - vom Bug aus gerechnet - erfassen und die
Ablesung des Richtungsunterschiedes des wahren Windes zum Schiffskurs
gestatten. Am unteren Rand des Diagramms befinden sich ein Maßstab,
der eine sm/h und eine m/s-Teilung trägt und die Umrechnung von sm/h
in m/s und umgekehrt ermöglicht.

Arbeitsvorgang

Zur Bestimmung des wahren Windes an Bord eines Schiffes werden fol-
gende Größen benötigt:

1. der Winkel, unter dem der Wind vom Bug aus gerechnet einfällt (schein-
   barer Wind). Am Bug beträgt der Windeinfallswinkel 0°; er nimmt so-
   wohl auf der Backbord- als auch auf der Steuerbordseite zu, bis er am
   Heck 180° erreicht;

2. die Geschwindigkeit des einfallenden Winkels in m/s (gemessen oder
   geschätzt);

3. die Fahrtgeschwindigkeit des Schiffes (Bootes) in sm/h;

4. der rechtweisende Kurs des Schiffes.

Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

a) W i n d  k o m m t  v o n  S t e u e r b o r d

Man sucht zunächst den Winkel auf, unter dem der Wind von Bug aus
gerechnet einfällt. Auf dieser Geraden wird der in m/s gemessene Wind
aufgetragen, wodurch man den Punkt S (siehe Diagramm) erhält. Parallel
zur Längsachse des Schiffes (Bootes) wird entgegengesetzt zur Fahrtrich-
tung von S aus die Fahrtgeschwindigkeit in sm/h abgetragen, wodurch man
zum Punkt W gelangt. die Verbindungsgerade von W zum Mittelpunkt
stellt den wahren Wind nach Richtung und Geschwindigkeit dar. Um die
wahre Windstärke in m/s zu erhalten, braucht man im Diagramm nur den-
jenigen konzentrischen Kreis zu ermitteln, der dem Punkt W am nächsten
liegt. Es ist zu beachten, daß bei der Verschlüsselung der Windgeschwindig-
keit die ermittelten m/s in Beaufortgrade umgerechnet werden müssen
(mittels der Tabelle Seite 13). Die wahre Windrichtung ergibt sich im
Diagramm als Richtungsunterschied zur Fahrtrichtung des Schiffes und
wird vom Bug aus gerechnet. Dieser Winkel muß zum rechtweisenden
Schiffskurs addiert werden, um die wahre  r e c h t w e i s e n d e  Windrich-
tung zu erhalten. Übersteigt diese Summe 360°, dann müssen von Ergeb-
nis 360° abgezogen werden.

b) W i n d  k o m m t  v o n  b a c k b o r d

In diesem Fall gleicht der Arbeitsvorgang genau dem unter a beschrie-
benen. Zum Unterschied muß die linke Seite des Diagramms, die mit
Backbord bezeichnet ist, benutzt werden. Die wahre  r e c h t w e i s e n d e
Windrichtung ergibt sich dadurch, daß man den wahren Windwinkel von
dem rechtweisenden Schiffskurs subtrahiert. Ergibt sich ein unter o° lei-
gender Wert, so sind 360° zu addieren

c) W i n d  f ä l l t  v o m  B u g  o d e r  H e c k  e i n

Fällte die scheinbare Windrichtung mit der Längsachse des Schiffes zu-
sammen, dann ist die gemessene gleich der wahren Windrichtung, wäh-
rend an der gemessenen Windstärke eine Korrektur anzubringen ist.
Kommt der Wind vom Bug, dann muß von der in m/s gemessene Wind-
geschwindigkeit die Fahrtgeschwindigkeit (in m/s umgerechnet) abgezogen
werden, um die wahre Windstärke zu erhalten; kommt dagegen der Wind
von achtern, so ist die Schiffsgeschwindigkeit zur gemessenen Windstärke
zu addieren.

B e i s p i e l e :

a) Schiffskurs = 55° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 8 sm/h, gemessene
   Windgeschwindigkeit = 10 m/s, Wind fällt mit 45° von backbord ein.

   Aus dem Diagramm ergibt sich: Wahre Windgeschwindigkeit = 8 m/s,
   Richtungsunterschied zum Schiffskurs = 65°. Folglich wahrer Wind =
   55° - 65° + 360° = 350°, 8 m/s.

b) Schiffskurs = 340° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 10 sm/h, gemessene
   Windgeschwindigkeit = 10 m/s. Wind fällt mit 120° von steuerbord ein.
   Aus dem Diagramm ergibt sich: Wahre Windgeschwindigkeit = 13 m/s,
   Richtungsunterschied zum Schiffskurs = 140°. Folglich wahrer Wind =
   340° + 140° -360° = 120°, 13 m/s.

A n m e r k u n g :

Falls die gemessene Windgeschwindigkeit 18 m/s oder die Schiffsgeschwin-
digkeit 35 sm/h übersteigt, kann das Diagramm ebenfalls benutzt werden,
wenn man zunächst mit der halben Wind- und Schiffsgeschwindigkeit
rechnet und dann die wahre Windstärke wieder verdoppelt.

B e i s p i e l :

Schiffskurs = 110° rw., Schiffsgeschwindigkeit = 12 sm/h, gemessene
Windgeschwindigkeit = 20 m/s, Wind fällt mit 40° von backbord ein.

Man geht mit der halben Windstärke (= 10 m/s) und der halben Schiffsge-
schwindigkeit (= 6 sm/h) ins Diagramm ein und erhält: Wahre Windge-
schwindigkeit 8 m/s und Richtungsunterschied zum Schiffskurs 55°.

Folglich wahrer Wind: 110° - 55° = 55° rw., 16 m/s.


Bemerkungen zu VV

Für die Sichtbestimmung am Tage sollen möglichst dunkel, sich gegen den
Horizont abhebende Sichtziele ausgewählt werden. Für größere Abstände
sollen so oft wie möglich Inseln oder Höhenzüge bzw. Gebirge als Sichtziel
benutzt werden. Ist keine Landsicht vorhanden, so müssen Schiffe, See-
zeichen oder die Kimm als Sichtziele dienen. Es ist jedoch zu beachten, daß
bei schlechter Sicht die gelegentlich sichtbare Trennungslinie zwischen
Himmel und Wasser nicht als Kimm anzusprechen ist.

Für die Sichtbestimmung in der Nacht benutzt man meist erleuchtete Sicht-
ziele (Feuersichtziele). Kann bei völliger Dunkelheit und beim Fehlen jeg-
licher Feuersichtziele die horizontale Sichtweite nicht bestimmt werden, so
ist VV = xx zu melden. Es ist grundsätzlich die schlechteste Sichtweite an-
zugeben, jedoch bleibt die Sicht in Richtung auf die Sonne zu unberück-
sichtig.
ZifferSichtweiteKimmBezeichnung im
VVin Kabellängen
bzw. Seemeilen
in Metern
bzw. Kilometern
aus ungefähr
5 m Augenhöhe
Seewetterbericht
90unter ¼ Kblg.unter 50 m-schlechte Sicht
91¼ - 1 Kblg.50 - 200 m-
921 - 3 Kblg.200 - 500 m-
933 - 5 Kblg.500 - 1000 m-
94½ - 1 sm1 - 2 km-stark diesig
951 - 2 sm2 - 4 km-leicht diesig
962 - 5 sm4 - 10 kmsehr verwaschenmäßige Sicht
975 - 11 sm10 - 20 kmerkennbarmittelgute Sicht
9811 - 27 sm20 - 50 kmausgeprägtgute Sicht
9927 sm und mehr50 km und mehrsehr ausgeprägtsehr gute Sicht

Befinden sich Schauer oder andere örtlich begrenzte Erscheinungen, durch
welche die Sichtweite nur auf verhältnismäßig kleinen Raum herabgesetzt
wird, in Sichtweite, aber nicht am Schiffsort selbst, so soll die Sichtbeob-
achtung so erfolgen, daß Schauer oder andere Erscheinungen sich nicht
gerade zwischen Beobachter und Sichtziel befinden.

Als Anhalt für die Zusammenhänge zwischen horizontaler Sichtweite und
Intensität der Trübung kann folgende Tabelle benutzt werden.
Ziffer
VV
SichtstufenNebelDunstSchnee-
treiben
SchneeRegenNieseln
900 - 50 msehr
dicht
-sehr
stark
sehr
stark
--
9150 - 200 m-starksehr
stark
-
92200 - 500 mdicht-mäßigstark-
93500 - 1000 mmäßig-leicht-
941 - 2 kmNebeldunst-mäßigstarkstark
952 - 4 km-stark-mäßig
964 - 10 km-mäßig-leichtmäßigleicht
9710 - 20 km-leicht
bis 15
km
-sehr
leicht
leicht-
9820 - 50 km----sehr
leicht
-
9950 km und mehr------


Bemerkungen zu ww

Im vorliegenden Kurzschlüssel wird durch die ww-Ziffer das Wetter z. Z.
der Beobachtung angegeben. Lediglich bei den Ziffern 18 und 19 kann die
Erscheinung auch für die letzte Stunde mit ww gemeldet werden. Mit
ww = 42, 44 und 46 kann zudem noch die Entwicklung der Erscheinung
während der letzten Stunde beschrieben werden. Falls keine besonderen
Wettererscheinungen beobachtet wurden und die horizontale Sichtweite ½
bis 1 sm beträgt, muß ww = 10 verschlüsselt werden; analog bei einer Sicht
von 1 bis 8 sm ww = 05.

WW = 40, 41, 42, 44 und 46 wird nur dann gemeldet, wenn zum Beobach-
tungstermin in einiger Entfernung oder am Schiffsort selbst Nebel ohne
gleichzeitigen Niederschlag auftritt. Der Nebel über See soll mehr als 10 m
mächtig sein. Bei Nebel muß die horizontale Sichtweite unter 1 km liegen.
Dich erfordern ww = 41, 42, 44 und 46 (außer ww = 40) für VV die An-
wendung der Schlüsselzahlen 90 bis 93. Fällt zum Beobachtungstermin bei
Nebel gleichzeitig noch Niederschlag, so ist ww = 5x, 6x, 68, 7x oder eine
entsprechende höhere Ziffer anzuwenden. Ferner haben ww = 13, 17, 18
und 19 vor ww = 40, 41, 42, 44 und 46 den Vorrang. In allen sonstigen
Fällen ist die höchste zutreffende Schlüsselziffer zu wählen.

B e i s p i e l :

Beobachtet wurden Sprühregen und Nebel, verschlüsselt wird ww = 5x.

ww = Wetter zur Zeit der Beobachtung
(oder in der letzten Stunde vor der Beobachtung)
Ziffer

ww
Wetter am Schiff oder im Gesichtskreis
00Keine besondere Wettererscheinung
05Dunst (Sicht 1 - 8 sm)
10Nebeldunst (Sicht ½ - 1 sm)
11flacher Seenebel (bis zu 10 m hoch) in einzelnen Schwaden
12flacher Seenebel (bis zu 10 m hoch) in mehr oder weniger
zusammenhängender Sicht
13Wetterleuchten
17Donner hörbar bzw. Gewitter, aber kein Niederschlag
am Schiff (Boot)
18markante Böe(n) zum Termin oder in der letzten Stunde
19Wind- oder Wasserhose(n) zum Termin oder in der letzten
Stunde
40Nebel in einiger Entfernung, aber nicht am Schiff (Boot)
41Nebeltreiben
42Nebel, in der letzten Stunde leichter geworden
44Nebel, ohne merkliche Änderung in der letzten Stunde
46Nebel, in der letzten Stunde aufgekommen oder dichter
geworden
5xNieseln (Sprühregen)
6xRegen
68Regen und Schnee
7xSchnee
77Griesel oder Eiskörner
80Regenschauer
83Schauer aus Regen und Schnee
85Schneeschauer
87Graupelschauer
89Hagelschauer
95Gewitter mit Regen oder Schnee bzw. Regen und Schnee
96Gewitter mit Hagel oder Graupel


Bemerkungen zu W

Die Schlüsselziffer für W und ww sollen zusammen eine möglichst voll-
ständige Beschreibung des Wetters ergeben. Die Schlüsselziffer W gibt den
Wetterverlauf während der letzten 4 Stunden an.

Ist zum Beobachtungstermin eine Änderung des Wettertyps eingetreten,
so muß unter W diejenige Erscheinung gemeldet werden, die vor dem
Wettertyp z. Z. der Beobachtung geherrscht hat. W und ww können also
nur dann übereinstimmen, wenn das Wetterbild während der gesamten
Berichtszeit einheitlich war.

Falls mehr als eine Ziffer der W-Skala auf den Wetterverlauf zutrifft,
wir die höchste eingesetzt.

B e i s p i e l :

Zum Beobachtungstermin Schneefall, 1 Stunde vor dem Beobachtungs-
termin Regen, dann muß wwW = 7x6 gemeldet werden.

W = Wetterverlauf
Ziffer
W
Wetterverlauf
0heiter oder leicht bewölkt (Bewölkung unter 5/10)
1wechselnd bewölkt (Bewölkung 0 - 10/10)
2stark bewölkt oder trübe (Bewölkung 5/10 oder mehr)
3-
4Nebel (Sicht unter 1 k, mehr als 10 m mächtig) oder
starke Staubtrübung
5Niesel (Sprühregen)
6Regen
7Schnee oder Schnee mit Regen vermischt
8Schauer (in Form von Regen, Schnee, Schnee mit Regen,
Graupeln oder Hagel)
9Gewitter

Bemerkungen zu PPP

Der Luftdruck wird mittels eines Aneroidbarometers gemessen. Vor dem
Ablesen ist leicht an das Barometer zu klopfen, um ein etwaiges Nach-
hinken der Anzeige zu beseitigen. Die Zeigerstellung ist dann auf Zehntel-
millibar genau abzulesen.

Ist das Aneroidbarometer auf NN eingestellt, so ist zu dem abzulesenden
Druckwert die im Eichschein vermerkte Instrumentenkorrektur anzubrin-
gen. Falls das Aneroidbarometer nicht auf NN eingestellt wurde, ist außer
der Instrumentenkorrektur zusätzlich eine Reduktion mittels Anlage 2
erforderlich.

B e i s p i e l :

Wahrer Barometerstand 994,8 mb, PP = 948
Wahrer Barometerstand 1014,2 mb, PPP = 142

PP = Luftdruck, auf Meeresspiegel reduziert, in Zehntelmillibar
     (Reduktion siehe Anlage 2)
     (unter Fortfall der Hunderter- und ggf. der Tausender-
     Millibar-Ziffern).


Bemerkungen zu TLTLTL

Die Bestimmung der Lufttemperatur muß auf der Luvseite des Schiffes
(Bootes) an einer Stelle erfolgen, an der die frische Außenluft in kräftigem
Strome das Thermometer umspült. Dabei ist die Nähe von Aufbauten,
Schonsteinen und geöffneten Oberlichtern zu meiden. Die Temperatur-
bestimmung ist dann abgeschlossen, wenn mehrere Ablesungen zeigen,
daß das Thermometer (Schleuderthermometer oder Assmannsches Aspira-
tions-Psychrometer) sich auf einen festen Wert eingestellt hat. Die Ab-
lesung des Thermometers erfolgt auf Zehntelgrad Celsius genau. Eine evtl.
Instrumentenkorrektur (s. Eichschein) ist zu berücksichtigen. Die Ver-
schlüsselung erfolgt ebenfalls in Zehntelgraden, wobei bei Temperaturen
unter 0 Grad 500 zum Temperaturwert zu addieren ist.

B e i s p i e l :

Gemessene Lufttemperatur + 16,2°Celsius = 162 als Schlüsselziffer.
Gemessene Lufttemperatur - 16,2°Celsius = 662 als Schlüsselziffer.

TLTLTL = Lufttemperatur in Graden und Zehntelgraden
           Celsius
           Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt wir die Zahl 500 addiert


Bemerkungen zu SW

1. Mit SW soll die Windsee gemeldet werden, das ist unter dem Einfluß
   des am Beobachtungsort herrschenden Windes sofort einsetzende
   Wellenbewegung.

2. Ist der Zustand der Meeresoberfläche so, daß eine Unterscheidung von
   Windsee und Dünung (siehe Bemerkungen zu K) nicht möglich ist, wird
   mit SW der Seezustand gemeldet. Die Wellenbewegung wird dabei
   nicht nach Herkunft oder besonderen Charakter unterschieden.

3. Eine Beschreibung der zu den einzelnen Bezeichnungen der Windsee
   gehörenden Erscheinungsformen des Seeganges findet man auf Seite 13
   bei der Verschlüsselung der Windstärke. Man beachte, daß man in der
   westlichen Ostsee auf der offenen See wohl kaum Windsee 7 und mehr
   wird beobachten können.


SW = Windsee
Ziffer für
SW
Bezeichnung der Windsee
0völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See
1ruhige, gekräuselte See}Beschreibung der
    Erscheinungsformen
    siehe Seite 13
2schwach bewegte See
3leicht bewegte See
4mäßig bewegte See
5grobe See
6sehr grobe See
7hohe See
8sehr hohe See
9außergewöhnlich schwere See


Bemerkungen zu K

1. Mit K soll die Dünung gemeldet werden, das ist die Wellenbewegung,
   die sich unabhängig vom örtlichen Wind zeigt und im allgemeinen
   durch längere Windeinwirkung auf ein größeres Seegebiet in größerer
   Entfernung vom Beobachtungsort entstanden ist, z. B. Wellen-Ausläufer
   aus fernen Sturmgebieten. Zur Dünung rechnet auch der nach dem
   Abflauen des örtlichen Windes verbleibende restliche Seegang.

2. Ist der Zustand der Meeresoberfläche so, daß man nicht zwischen Wind-
   see und Dünung zu unterscheiden vermag, wird K = x gesetzt.


K = Art der Dünung
Ziffer für
K
Beschreibung der Dünung
0keine Dünung vorhanden
1bis ½ m hoch, bis 40 m lang
2bis ½ m hoch, über 40 m lang
3bis 1 m hoch, bis 20 m lang
4bis 1 m hoch, über 40 m lang
5über 1 m hoch, bis 20 m lang
6über 1 m hoch, bis 40 m lang
7über 1 m hoch, über 40 m lang
8unregelmäßig, durcheinanderlaufend
9nicht bestimmbar
DK = Richtung, aus der die Dünung kommt
Ziffer für
DK
RichtungZiffer für
DK
Richtung
0Keine Dünung
5aus Südwest
1aus Nordost
6aus West
2aus Ost
7aus Nordwest
3aus Südost
8aus Nord
4aus Süd
9Richtung nicht
bestimmbar

Bemerkungen zu TWTWTW

1. Mit TWTWTW wird die Wassertemperatur in der Nähe der Wasserober-
   fläche (etwas in ½ m Tiefe) gemeldet. Die Angabe ist von besonderer
   Bedeutung im Zusammenhang mit der Lufttemperatur, da sie wichtige
   Rückschlüsse auf Eigenschaften der Luftmassen zuläßt.

2. Die Messung geschieht mit einem Schöpfthermometer oder in einer
   möglichst großen, vom Vorschiff aus aufgeschlagenen Pütz voll Ober-
   flächenwasser. Man beachte, daß die Pütz kein Ausgußwasser oder
   Abwasser von Pumpen enthält. Sie soll vor dem Aufholen so lange im
   Wasser gewesen sein, daß sie die Wassertemperatur angenommen hat
   und möglichst Oberflächenwasser bringen. Nach dem Andecknehmen
   soll sie schnell an einen schattigen, windgeschützten Ort gebracht wer-
   den. Das Thermometer ist oben zu fassen und einzutauchen. Damit ist
   dann langsam zu rühren, bis nach etwa gut einer Minute das Queck-
   silber stehenbleibt. Beim Ablesen auf Zehntelgrad genau ist die Kugel
   eingetaucht zu halten, weil sich durch Verdunstung des Wassers am
   feuchten Thermometer die Temperaturanzeige sofort ändert.

3. Verschlüsselungsbeispiele:

   Gemessene Temperatur: + 15,3 °C = Verschlüsselung: 153
                         +  5,3 °C =                  053
                         -  0,3 °C =                  503



TWTWTW = Wassertemperatur

Die Wassertemperatur an der Oberfläche wird  in ganzen und Zehntel-
graden ohne Komma angegeben. Liegen die Temperaturen unter dem
Nullpunkt, so wird wie bei der Lufttemperatur die Zahl 500 zu der Ab-
lesung addiert. Die Angaben erfolgen nach der Celsius-Skala.


V. Eisbeobachtungen

Allgemeines

Bei dem Auftreten von Eis ist der Wetterschlüssel durch die Eisgruppe zu
ergänzen.

Das nach den Positions-, Zeit und evtl. Wetterangaben gegebene Kenn-
wort Eis kündigt die folgende Fünfergruppe mit den Eisangaben an. Die
ersten drei Ziffern der Eisgruppe, ijk, sind id des international verein-
barte Ostseeschlüssels für die Küstenstationen. Das sichert, daß Schiffe,
die in der Ostsee unterwegs sind, die Eismeldungen, die entsprechend den
im Nautischen Funkdienst bekanntgegebenen Sendzeit, Stationskenn-
nungen usw. ausgestrahlt werden, direkt aufnehmen und entschlüsseln
können. Im internationalen Austausch werden nur die i-, j- und k-Werte
hinter der dreistelligen Kennung gegeben. Das dürfte in schwierigen Situa-
tionen eine willkommene Navigationshilfe sein.

Die Angaben der nach dem Kennwort Eis folgenden Eisgruppen beziehen sich:

a) wenn sich das Schiff innerhalb des Eises befindet, auf dieses Eis;

b) wenn am Schiffsort kein Eis, aber im Umkreis von 30 sm solches vor-
   handen ist, auf dieses Eis.

Wenn sich das Schiff innerhalb des Eises befindet und außerdem im
Umkreis von 30 sm noch wichtige Beobachtungen gemacht wurden, so sind
diese dringend als Klartextzusatz erwünscht.

Die Verschlüsselung der Eisbeobachtungen:
             Eis ijkre

Eis = Kenngruppe für die nachfolgende Eismeldung
  i = Aussage über die Eisverhältnisse
  j = Aussage über die Entwicklung der Eislage
  k = Aussage über die Schiffahrtsverhältnisse
  r = Entfernung des meldenden Schiffes von der
      Eisgrenze zur Zeit der Meldung (GG)
  e = Verlauf des Eisrandes

Die Bedeutung der die Schlüsselbuchstaben ersetzenden Ziffern werden
auf den folgenden Seiten erläutert.

e = Kennbuchstabe für Eisvorhersagen

Bemerkungen zu e

Mit dem einzeln stehenden Buchstaben e wird die folgende Eisvorhersage
angekündigt.


B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  e :

e 2315x bedeutet: Schwaches Festeis, für starke Schiffe ohne Eisbrecher
schwieriger Verkehr, Eislage im Norden leichter werdend, Eis nimmt zu.


i = voraussichtliche Eisverhältnisse
Ziffer
i
Art des Eises
0eisfrei
1Neueis (Eiskristalle, Schnee oder Eisbrei,
Pfannkucheneis oder Eishaut)
2schwaches Küstenfesteis (5 - 15 cm stark) oder verrottetes Eis
3sehr lockeres oder lockeres Treibeis (höchstens ⁵/8 der
Treibeisfläche sind mit Eisschollen bedeckt)
4zusammengeschobener Eisbrei (dicke Schicht von Eis- oder
Schneebrei oder auch kleinen Pfannkucheneis an den
Stellen, wo eine freie Drift nicht stattfinden kann)
5starkes Küstenfesteis (über 15 cm stark)
6dichtes Treibeis (mehr als ⁵/8 der Treibeisfläche sin mit
Eisschollen bedeckt)
7sehr dichtes Treibeis
8zusammengeschobenes Eis, Packeis oder Treibeisfelder,
aus sehr starken Eisschollen bestehend
9offene Seerinne längs der Küste
xkeine Meldung möglich

Bemerkungen zu i

i = 0 = Eisfrei

Eisfreies Wasser ist an seinem dunklen Aussehen und an der nie ganz
fehlenden Bewegung seiner Oberfläche auch bei sehr geringen Windge-
schwindigkeiten zu erkennen.

i = 1 = Neueis

Unter dieser Hauptart werden sehr leichte Eisarten des Anfangsstadiums
der Vereisung zusammengefaßt, die für die Schiffahrt im allgemeinen kein
Hindernis bilden, z. B.:

- E i s n a d e l n. Eiskristalle, die wie Nadeln oder Blättchen aussehen
  und sich and der Wasseroberfläche oder in tieferen Schichten gebildet
  haben können;

- E i s b r e i. Diese bildet sich durch Zusammenschieben von Eisnadeln
  an der Wasseroberfläche in Form dünner Fäden oder größerer Flächen
  von bleigrauem Aussehen;

- P f a n n k u c h e n e i s. Es besteht aus runden Eisbildungen mit einem
  Durchmesser von wenigen Zentimetern bis etwa einem halben Meter,
  stellenweise auch bis etwa 3 Meter. Die Stärke dieses Pfannkucheneises
  beträgt gewöhnlich nur wenige Zentimeter, obwohl es auch schon be-
  deutend stärker beobachtet wurde. Dieses Eis hat eine graue Farbe, und
  im allgemeinen wird jedes dieser Gebilde von einem wulstartigen Eis-
  saum hellerer Tönung umgeben. Es bildet sich vorwiegend bei leich-
  tem Seegang aus Eis- oder Schneeschlamm oder Schneebrei. Nicht
  selten wird es aber mit jenem Eis verwechselt, das durch Aufbruch von
  mehr oder weniger dünnen Festeis entstand und dessen Schollen sich
  bei längerem Treiben rundgeschliffen haben. Diese letztere sogenannte
  flasche Pfannkucheneis wird wie Treibeis verschlüsselt;

- E i s h a u t. Eine weniger als 5 cm starke, gläsern aussehende Eisdecke,
  die sich bei ruhigem Zustand der Wasseroberfläche aus Eisnadeln oder
  dünnen Eisbreifladen vorwiegend in stark ausgesüßtem Wasser bildet.
  Durch die Fahrtwellen eines Schiffes zerbricht sie leicht.

i = 2 = schwaches Küstenfesteis (5 - 15 cm stark) oder verrottetes Eis

Feste geschlossene Eisdecke, die entweder durch weiteres Anwachsen von
Eishaut oder Zusammenfrieren von Eisbrei und anderen Neueisformen
entstanden ist. Wo normale Schiffe noch eine Festeisdecke zu durch-
brechen vermögen, handlet es sich immer um Festeis unter 15 cm Dicke.
Dieses Eis ist die vorherrschende Eisart in Bodden und engen Buchten.
Außerhalb davon werden Festeisdecken durch Seegang leicht in
einzelne Felder und Schollen zerbrochen. Bei fortdauerndem Frost
tritt nach Beruhigung der Meeresoberfläche wieder Zusammenfrieren
der einzelnen Bruchstücke durch Neueis ein. Die zusammengefro-
renen Festeisdecken zeigen dann an der Oberfläche leichte Unebenheiten
und vor allen starke Unterschiede in der Färbung zwischen den helleren
Alteisschollen und dem dunkleren Neueis. Diese letztgenannte Eisart wird
je nach der Stärke des Eises auch mit i = 2 oder i = 5 (wenn über 15 cm
stark) verschlüsselt.

Ebenso verwendet man die Schlüsselziffer 2 beim Auftreten von Verrot-
tetem Eis. Hierunter versteht man eine feste oder zusammengefrorene Eis-
decke oder auch zusammengeschobenes Treibeis, das am Ende der Eis-
periode infolge des einsetzenden Schmelzprozesses - Erwärmung von
Luft und Wasser sowie Sonnenstrahlung zerstörten das Eis über und unter
der Wasseroberfläche - sehr porös und leicht verformbar wird, so daß es
auch bei einer Dicke von mehr als 15 cm die Schiffahrt nicht mehr behin-
dert als schwaches Küstenfesteis.

i = 3 = lockeres Treibeis (höchstens ⁵/8 der Treibeisfläche mit Eisschollen
        bedeckt)

Treibeis ist die häufigste Eisart der offenen See und entsteht, wenn durch
Windgang, Seegang, Wasserstandsänderung oder Schiffsverkehr eine Festeis-
decke in einzelne Schollen meist unterschiedlicher Größe aufgebrochen
wird. Zwischen den Eisschollen können sich kleinere Eistrümmer, Eis- oder
Schneebrei und auch freies Wasser befinden. Ein Treibeisfeld wird charak-
terisiert durch die Stärke und den Durchmesser der treibenden Eisschollen
und vor allem durch die Dichte der Bedeckung der Treibeisfläche mit Eis-
schollen. Diese wird angegeben durch das geschätzte Verhältnis Fläche
der Eisschollen zu Gesamtfläche des Treibeises einschließlich des zwischen
den Schollen befindlichen Eisfreien Wassers.  Dieses Verhältnis wird in
Achteln ausgedrückt.

Bedeckung ⁴/8 heißt also: Die Eisschollen allein nehmen ⁴/8, d. h. Hälfte
der gesamten von Treibeis bedeckten Wasserfläche ein. Die andere Hälfte
muß demnach Wasser evtl. mit Eisschlamm und kleinen Eisresten - und
zwar Wasser  z w i s c h e n  den Schollen des Treibeisgeldes - sein, unabh-
hängig davon, wie weit sich das Treibeisfeld nach See zu erstreckt. Lockeres
Treibeis bedeutet für die Schiffahrt meist nur geringe Behinderung, durch
Wind und Strom kann es aber rasch am Ufer oder Festeisrand dichter
zusammengetrieben werden.

i = 4 = zusammengeschobener Eisbrei (dicke Anhäufung von Eis- oder
Schneebrei oder auch kleinem Pfannkucheneis an den Stellen, wo eine freie
Drift nicht stattfinden kann)
Durch Wind und Strömung werden häufig eine Reihe von Neueisarten, wie
Eisbrei, Schneebrei oder kleines Pfannkucheneis, am Ufer oder Festeis-
rand sehr dicht zusammengeschoben. Die normale Schiffahrt kann diesen
dichten und zähen Brei nur bewältigen, wenn er geringe Mächtigkeit auf-
weist. Bei anhaltendem Frost friert dieser Brei rasch zu einer porösen Fest-
eisdecke zusammen.

i = 5 = starkes Küstenfesteis (über 15 cm stark)

Sichere Unterscheidung von i = 2 nur durch Messen der Eisstärke möglich.
Es entsteht bei anhaltendem Frost längs der Küste sowie in ruhigen Buch-
ten und auf den Innefahrwassern und bedeutet meist völligen Schluß der
normalen Schiffahrt, die nur noch mit Eisbrecherhilfe aufrechterhalten
werden kann.

i = 6 = dichtes Treibeis (mehr als ⁵/8 der Treibeisfläche sind mit Eis-
schollen bedeckt)

Nur noch ²/8 bis ¹/8 der Gesamtfläche des Treibeisfeldes entfallen auf die
freien Wasserflächen zwischen den einzelnen Eisschollen. Aus kleineren und
schwächeren Schollen bestehende Treibeisfelder dieser Dichte erschweren
die Fahrt für Schiffe mit geringer Maschinenkraft. Eisfelder mit großen,
kompakten Eisschollen führen zu einer starken Behinderung der Schiff-
fahrt, besonders wenn die Tiefenverhältnisse (Fahrrinne) den Schiffen ein
Ausweichen vor diesen großen Schollen nicht gestatten.

i = 7 = sehr dicht zusammenhängendes Treibeis

Hierunter versteht man eine Eisbedeckung, bei der eisfreie Flächen nur
noch ganz vereinzelt auftreten und weniger als ¹/8 der Gesamtfläche des
Treibeisfeldes ausmachen. Eine derart fast lückenlose Bedeckung der Was-
seroberflächen mit Eis , das aber noch nicht zusammengefroren ist, stellt auch
für Schiffe mit starken Maschinen ein beträchtliches Hindernis dar; auch
Eisbrechereinsatz bringt nur für kurze Zeit Erleichterung, weil die Schollen
rasche wieder zusammentreiben.

i = 8 = zusammengeschobenes Eis, Packeis oder Treibeisfelder, die aus
sehr starken Eisschollen bestehen

Wird das zerbrochene Festeis zusammen- und übereinandergeschoben, so
entsteht durch Zusammenfrieren Packeis. Dieser Vorgang des Zusammen-
schiebens kann einerseits nur zur Ausbildung einzelner Wälle und Barrie-
ren auf einer relativ ebenen Eisfläche führen, dann ist neben dem entspre-
chenden Festeis zusätzlich j = 8 zu melden. Es können sich andererseits
auch ausgedehnte Treibeisfelder zu Packeisfeldern zusammenschieben, die
dann meist in Küstennähe zur Einstellung der Schiffahrt zwingen.

Bricht diese mehrere Dezimeter bis Meter dichte Packeisdecke auf, dann
besteht auch in Treibeisfeldern die aus derart mächtigen Schollen be-
stehen, für die Schiffahrt eine Behinderung, wie unter i = 6 bereits be-
schrieben wurde.

i = 9 = offene Seerinne längs der Küste

Jede Eisdecke an der Küste kann auch bei anhaltendem Frost vom Ufer
abgetrieben werden, so daß ein Schiffahrtsweg dicht unter Land besteht.
Bei entsprechender Wetterlage sind diese Rinnen längs der Küste oft sehr
beständig. Wegen ihrer hohen praktischen Bedeutung müssen sie, wenn die
Tiefenverhältnisse und die Breite irgendwelcher Fahrzeuge den Verkehr
gestatten, vorrangig verschlüsselt werden.


i0 = voraussichtliche Veränderung der Eislage bei Ortsver-
    änderung
Ziffer
i0
Bedeutung
0keine Änderung
1Eislage im Norden leichter werden
2Eislage im Osten leichter werden
3Eislage im Süden leichter werden
4Eislage im Westen leichter werden
5Eislage im Norden schwerer werden
6Eislage im Osten schwerer werden
7Eislage im Süden schwerer werden
8Eislage im Westen schwerer werden
xkeine Angabe

Bemerkungen zu i0

Leichtere Eislage ist gleichbedeutend mit günstigeren Schiffahrtsverhält-
nissen und umgekehrt.


j = Entwicklung der Eislage
Ziffer
j
Art der Änderung
0Eislage unverändert
1Eislage verbessert sich
2Eislage verschlechtert sich
3Eis bricht auf
4Eis öffnet sich weiter oder treibt ab
5Eis wächst an, nimmt zu
6Eis friert zusammen
7Eis treibt oder schiebt sich zusammen
8Warnung vor Packeiswällen oder -barrieren
9Warnung vor Eispressung oder Packeisbildung
xkeine Meldung möglich

Bemerkungen zu j

Mit den Ziffern für j wird die beobachtete Veränderung der Eislage seit
der letzten abgesetzten Meldung verschlüsselt. Ändert sich allerdings die
am Morgen festgestellte und gemeldete Eislage im Laufe des Tages so sehr,
daß für den Schiffsverkehr eine zunehmende Behinderung oder Erleichte-
rung eintritt, dann ist eine zusätzliche Eismeldung abzusetzen.

j = 3 = Eis bricht auf

Durch Wasserstandsänderungen oder sonstige Ursachen beginnt das Eis
aufzubrechen und zu reißen.

j = 4 = Eis öffnet sich weiter oder treibt ab

Indem gebrochenen und zerrissenen Eis entstehen offene Wasserflächen.
Durch Wind oder Strömungen wird Eis abgetrieben und zerstreut.

j = 5 = Eis wächst an, nimmt zu

Wird angewandt, wenn sowohl Eisbrei und -schlamm zunehmen und sich
verdichten als auch bei weiterem Wachsen leichten Eises.

j = 6 = Eis friert zusammen

Durch Neueisbildung friert Treibeisschollen oder Eisbrei zu einer Eis-
decke zusammen.

j = 7 = Eis treibt oder schiebt sich zusammen

Durch Wind und Strömung wird Eis angetrieben und/oder zusammen-
geschoben.

Besonders ist aber unter j das Vorhandensein von Packeiswällen und der
Vorgang der Eispressung und Packeisbildung zu melden.

j = 8 = Warnung vor Packeiswällen oder -barrieren

Zuweilen haben sich am Festeisrand oder auch innerhalb des Festeises
oder Treibeises mehr oder weniger große Wälle aus zusammengeschobe-
nem und emporgepreßtem Eis gebildet, die gleich einer Barriere Flächen
geringerer Eismächtigkeit voneinander trennen.

Diese Wälle bilden für die Schiffahrt meist ein unüberwindliches Hinder-
nis. Die Höhe dieser Eiswälle und ihre Längenausdehnung sind unter
Bemerkungen anzugeben.

j = 9 = Warnung vor Eispressung oder Packeisbildung

Den meist relativ kurzen  V o r g a n g  der Eispressung können sowohl sehr
starkes Zusammenschieben des Eises durch Wind und Strömung als auch
durch Temperaturänderungen im Eis entstehende Spannungen hervorge-
rufen haben.

Gelegentlich wird dieser Vorgang auch als Eisschrauben bezeichnet, wenn
die in Bewegung gesetzten Schollen sich unter den enormen Schubkräften
drehen.

Die entstehende, zusammengeschobene und -gepreßte Packeisfläche ist sehr
unregelmäßig, höckerig und rau. Für eingeschlossene Schiffe bestehen
größere Gefahren.

Es ist zu beachten, daß unter  E i s p r e s s u n g  der  B e w e g u n g s v o r -
g a n g  verstanden sein soll, also befindet sich das Eis dabei in Bewegung.
Das Ergebnis des Vorganges, der  E n d z u s t a n d , wird unter j = 8 ver-
schlüsselt.


k = Auswirkung des Eises auf die Schiffahrt
Ziffer für
k
Art der Behinderung
0Schiffahrt unbehindert
1Schiffahrt für Eise- und Stahlschiffe mit Maschinenkraft
unbehindert, für Holzschiffe ohne Eisschutz gefährlich
2Schiffahrt für Schiffe mit geringer Maschinenkraft ohne
Eisbrecherhilfe schwierig, für schwach gebaute Schiffe ge-
fährlich
3Schiffahrt nur für stark gebaute Schiffe mit starker
Maschine möglich
4Eisbrecher unterstützen notfalls die Schiffahrt
5Schiffahrt in vom Eisbrecher angelegten Rinne unbehindert
6Schiffahrt nur mit direkter Eisbrecherhilfe möglich
7Eisbrecherhilfe nur für eisverstärkte Schiffe
8Schiffahrt vorläufig geschlossen
9Schiffahrt hat aufgehört
xkeine Meldung möglich


Bemerkungen zu k

Die Schlüsselziffer unter k soll die Beurteilung der Schiffahrt mög-
lichst vom Standpunkt erfahrener Nautiker wiedergeben.

Ein nautisch wenig erfahrener Beobachter versuche, wenn möglich, den
Rat und die Ansucht erfahrener Kommandanten, Kapitäne und Schiffs-
führer einzuholen, um die zutreffende Schlüsselziffer zu wählen.

k = voraussichtliche Schiffahrtsverhältnisse
Ziffer
k
SchiffahrtsverhältnisseEntsprechende
Festeisstärke
0keine Behinderung0 bis 1 cm
1für Holzschiffe ohne Eisschutz Behinderungen2 bis 3 cm
2für schwache Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger
Verkehr, für starke Schiffe geringe Behinderung
4 bis 5 cm
3für schwache Schiffe ohne Eisbrecherhilfe
Schiffahrtsschluß, für starke Schiffe Behinderung
5 bis 6 cm
4für starke Schiffe ohne Eisbrecher schwieriger
Verkehr
6 bis 10 cm
5für starke Schiffe ohne Eisbrecherhilfe
Schiffahrtsschluß
über 10 cm
x


r = Entfernung des meldenden Schiffes von der Eisgrenze
Ziffer für
r
Entfernung in sm
0bis zu 1 sm
1 1 - 2 sm
2 2 - 4 sm
3 4 - 6 sm
4 6 - 8 sm
5 8 - 12 sm
612 - 16 sm
716 - 20 sm
8über 20 sm
9keine Angaben oder Beobachtung


Bemerkungen zu r

Mit der Schlüsselziffer wird die Entfernung angegeben, in der sich das
Schiff zum Beobachtungszeitpunkt GG von der beobachteten Eisgrenze
befindet. Entspricht die Entfernung der Eisgrenze gerade zwei Schlüssel-
ziffern für r, so ist die niedrigere Schlüsselziffer zu benutzen.

B e i s p i e l :

Eine Entfernung von 12 sm wird verschlüsselt mit r = 5.

e = Verlauf des Eisrandes
Ziffer für
e
Ziffer des Eisrandes
0Verlauf des Eisrandes nicht auszumachen - Schiff außer-
halb des Eises
1Von NE nach SW verlaufender Eisrand - Eis im NW
2Von E nach W verlaufender Eisrand - Eis im N
3Von SE nach NW verlaufender Eisrand - Eis im NE
4Von S nach N verlaufender Eisrand - Eis im E
5Von SW nach NE verlaufender Eisrand - Eis im SE
6Von W nach E verlaufender Eisrand - Eis im S
7Von NW nach SE verlaufender Eisrand - Eis im SW
8Von N nach S verlaufender Eisrand - Eis im W
9Schiff innerhalb des Eises


Bemerkungen zu e

Mit der Schlüsselziffer e werden nähere Angaben (Rechtsweisend) über den
Verlauf des Eisrandes im Verhältnis zum Schiffort gemeldet. Wird das
Eis in mehreren Richtungen beobachtet, so ist die nächste oder nautisch
wichtigste zu verschlüsseln.

Beispiele zur Verschlüsselung von Eisbeobachtungen

1. Das Schiff befindet sich innerhalb lockeren, herantreibenden Treibeises,
   das die Schiffahrt nicht behindert. Eine Grenze des Eises ist nicht fest-
   zustellen. Die Meldung lautet: Eis 37009.

2. Das Schiff befindet sich zur Zeit der Meldung (GG) in eisfreiem Wasser
   3 sm entfernt von einem im Norden liegenden Feld starken Festeises,
   in dem die Schiffahrt nur mit Unterstützung von Eisbrechern möglich
   ist. Über die Entwicklung der Eislage ist keine Meldung Möglich. Die
   Meldung lautet: Eis 5x622.

3. Das Schiff befindet sich innerhalb dichten Treibeises; die Schiffahrt
   ist nur für starke Schiffe möglich; die Eislage ist schwerer geworden.
   4 sm entfernt liegt im norden des Schiffstandortes Packeis. Die Mel-
   dung lautet: Eis 62309 Packeis 4 sm nördlich.

4. Das Schiff befindet sich in eisfreiem Wasser. in 2 sm Entfernung wurde
   Festeis gesichtet, dessen Rand auf den Schiffsort bezogen von Südosten
   nach Nordwesten verläuft. Entwicklung der Eislage und Schiffahrts-
   verhältnisse sind dort unbekannt. Die Meldung lautet: Eis 5xx43.



Teil II

                    Schlüssel
                zur Übermittlung
    meteorologischer und hydrologischer Beratungen,
           Warnungen und Entwarnungen
      an Schiffe (Boote) der Volksmarine auf See


I. Allgemeines

1. Der Schlüssel für meteorologische und hydrologische Beratungen für
   auf See befindliche Schiffe der Volksmarine basiert nach Aufbau
   und Ausdrucksfähigkeit auf der an ihn gestellten Forderung, meteoro-
   logische und hydrologische Aussagen (einzeln oder zusammengefaßt) in
   Kurzform zu übermitteln.

   Er dient somit der Ver- und Entzifferung meteorologischer, hydrolo-
   gischer und hydrometeorologischer Vorhersagen, Warnungen und Ent-
   warnungen und verzichtet auf die Übermittlung der in Seewetter-
   berichten enthaltenen Schilderung der jeweiligen Wetterlage (maßgeb-
   licher Druckgebilde, Fronten u. a.) und deren Entwicklung.

2. Die Gültigkeitsdauer der Vorhersagen kann maximal 26 Stunden be-
   tragen.

   Eine Warnung oder Entwarnung besagt, daß im allgemeinen innerhalb
   der dem Ausgabezeitpunkt folgenden 6 Stunden mit dem Eintritt bzw.
   dem Abklingen der angegebenen meteorologischen oder hydrologischen
   Erscheinung zu rechnen ist. Jede Warnung gilt so lange, bis sie ent-
   weder durch eine Warnung höherer oder niedrigerer Stufe ersetzt oder
   aufgehoben wird.

3. Durch die an den Schlüssel gestellte Grundforderung (siehe unter 1.)
   bedingt, besteht nicht in allen Fällen die Möglichkeit, die üblicherweise
   in Textform gegebenen Vorhersagen wortgetreu zu verziffern. Daher
   braucht die entschlüsselte Vorhersage nicht in allen Teilen mit der vom
   Meteorologen oder Hydrologen formulierten Vorhersagen textlich über-
   einzustimmen, wenngleich die sinngemäße Übermittlung der Vorher-
   sage nicht oder unwesentlich beeinflußt ist.

4. Das Schlüsselschema besteht aus:

   - drei fünfstellige Kopfgruppen, von denen
     die erste Gruppe die Art der Vorhersage, Warnung oder Entwarnung,
     die zweite Gruppe die Ausgabezeit
     die dritte Gruppe das Gültigkeitsgebiet und die Gültigkeitsdauer
     beinhaltet;

   - je einen Kennbuchstaben für jedes Vorhersageelement;

   - dem Kennbuchstaben folgend, einer fünfstelligen Gruppe oder -
     nach Maßgabe des vom Meteorologen ausgegebenen Vorhersage-
     textes - mehreren fünfstelligen Gruppen zur Schilderung der Ent-
     wicklung des jeweiligen Vorhersageelementes.

5. Die Verwendung von Kennbuchstaben soll die Verzifferung und Ent-
   zifferung erleichtern, vor allem dann, wenn nur einzelne hydrometeoro-
   logische Elemente interessieren.

6. Für Schlüsselbuchstaben, die bei der Verzifferung des Vorhersagetextes
   nicht benötigt werden, ist ein x zu setzen.

7. Eine Warnung wird durch die drei Kopfgruppen eingeleitet. ihr folgen
   der Kennbuchstabe und die Gruppe(n) des Vorhersageelementes.

   Ähnlich wird verfahren, wenn eine Warnung durch eine andere höherer
   oder niederer Stufe (z. B. Sturm- durch Windwarnung) ersetzt wird.

   Bei Aufhebung einer Warnung werden nur die drei Kopfgruppen verwendet.



II. Schlüsselschema
555bbyygg1aaag2g2
dd1d2zoadzoadd3d4zoadd3d4……
ff1f2zoafzoaff3f4zoaff3f4……
ss1s2zoaszoass3s4zoass3s4……
vv1v2zoavzoavv3v4zoavv3v4……
nn1n2zoanzoann3n4zoann3n4……
hh1h2zoahzoahh3h4zoahh3h4……
rr1r2zoarzoarr3r4zoarr3r4……
tatt1t1t2t2zoatt3t4zoatt3t4……
uu1u2zoauzoauu3u4zoauu3u4……
pp1p1p2p2ap
cZ1c1Z1c2c0
mz1m1z1m2m0
qqzhwlwpwq0
ww1w1wdw1zw2z
eiki0izx
Bedeutungsübersicht

Kopfgruppen: Art der Vorhersage - Ausgabezeit - Vorhersagegebiet und
Gültigkeitsdauer.

Gruppen mit den Kennbuchstaben d bis p: Meteorologische Vorher-
sagen.

Gruppen mit den Kennbuchstaben c bis e: Hydrologische Vorher-
sagen.


III. Bedeutung der Schlüsselbuchstaben
(in alphabetischer Reihenfolge)
SymbolBedeutung
555Kenngruppe für hydrometeorologische Vorhersagen,
Warnungen und Entwarnungen
aaaGültigkeitsgebiet
adspezielle Windrichtungsangaben
afspezielle Windstärkeangaben
ahspezielle Wolkenhöhenangaben
anspezielle Bewölkungsangaben
apLuftdrucktendenz
arspezielle Niederschlagsangaben
asspezielle Windseeangaben
atTendenz der Temperaturänderung
auTendenz der Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit
avspezielle Sichtangaben
bbArt der Vorhersage, Warnung oder Entwarnung
cKennbuchstabe für Stromgeschwindigkeitsvorhersage
c1}Stromgeschwindigkeitsangaben
c2
c0Tendenz der Stromgeschwindigkeitsänderung bei
Ortsveränderung
dKennbuchstabe für Windrichtungsvorhersage
d1Richtung des Bodenwindes nach 8 Hauptrichtungen
d2wie d1, mit voranstehendem bis
d3wie d1
d4wie d2
eKennbuchstabe für Eisvorhersage
fKennbuchstabe für Windstärkevorhersage
f1Geschwindigkeit des Bodenwindes nach der Beaufortskala
f2wie f1, mit voranstehendem bis
f3wie f1
f4wie f2
ggStunde der Ausgabezeit der Vorhersage (ganze Stunden MEZ)
g1Zehnerminuten der Ausgabezeit der Vorhersage
g2g2Gültigkeitsdauer der Vorhersage in ganzen Stunden
hKennbuchstabe für Wolkenhöhenvorhersage
h1Höhe der Untergrenze der Wolken
h2wie h1, mit voranstehendem bis
h3wie h1
h4wie h2
hwvoraussichtliche mittlere maximale Wllenhöhe
ivoraussichtliche Eisverhältnisse
i0voraussichtliche Veränderung der Eislage bei Orts-
veränderung
izvoraussichtliche zeitliche Veränderung der Eislage
kvoraussichtliche Schiffahrtsverhältnisse
lwvoraussichtlich vorhersrschende mittlere Wellenlänge
mKennbuchstabe für Stromrichtungsvorhersage
m1Stromrichtungsangaben
m2Stromrichtungsangaben
m0voraussichtliche Stromrichtungsänderung bei Orts-
veränderung
nKennbuchstabe für Bewölkungsvorhersage
n1Bedeckungsgrad des Himmels mit Wolken
n2wie n1, mit voranstehendem bis
n3wie n1
n4wie n2
oortsgebundene Angaben zum Vorhersageelement
pKennbuchstabe für Luftdruckangaben
p1p1Luftdruck in Millibar
p2p2wie p1p1, mit voranstehendem bis
pwvoraussichtliche mittlere Wellenperiode
qKennbuchstabe für Wellenvorhersage
q0Tendenz der Seegangsänderung bei Ortsänderung
qzTendenz der zeitlichen Änderung des Seeganges
rKennbuchstabe für Niederschlagsvorhersage
r1Art des Niederschlags
r2wie r1, mit voranstehendem oder
r3wie r1
r4wie r2
sKennbuchstabe für Windvorhersage
s1Windsee nach der Petterssen-Skale
s2wie s1, mit voranstehendem bis
s3wie s1
s4wie s2
tKennbuchstabe für Temperaturvorhersage
t1t1Temperatur über See in ganzen Graden Celsius
t2t2wie t1t1, mit voranstehendem bis
t3Temperaturänderung in ganzen Graden Celsius
t4wie t3, mit voranstehendem bis
uKennbuchstabe für Vorhersage der relativen Luft-
feuchtigkeit über See
u1relative Luftfeuchtigkeit über See in Prozent
u2wie u1, mit voranstehendem bis
u3wie u1
u4wie u2
vKennbuchstabe für Sichtvorhersage
v1horizontale Sichtweite
v2wie v1, mit voranstehendem bis
v3wie v1
v4wie v2
wKennbuchstabe für Wasserstandsvorhersage
w1w1Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage
wdBetrag der Wasserstandsänderung bis zum angegebenen
Tendenzwechsel
w1zzeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs
steigenden Tendenzen
w2zzeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs
fallenden Tendenzen
yyDatum (Monatstag) der Ausgabe der Vorhersage
zZeitgebundene Angaben zum meteorologischen Vorhersageelement
z1Zeitgebundene Angaben zum hydrologischen Vorhersageelement


IV. Erläuterung der Schlüsselbuchstaben
       in Schlüsselreihenfolge

555 = Kennung für hydrometeorologische Vorhersagen, Warnungen und
      Entwarnungen

bb = Art der Vorhersage oder Entwarnung
Ziffer
bb
Art der Vorhersage oder Warnung
11hydrometeorologische Vorhersage
22meteorologische Vorhersage
33hydrologische Vorhersage
41Windwarnung
42Sturmwarnung
43Orkanwarnung
44Gewitterböenwarnung
45Nebelwarnung
46Hochwasserwarnung
47Niedrigwasserwarnung
48Eiswarnung
51Windwarnung aufgehoben
52Sturm- durch Windwarnung ersetzt
53Orkan- durch Sturmwarnung ersetzt
54Gewitterböenwarnung aufgehoben
55Nebelwarnung aufgehoben
56Hochwasserwarnung aufgehoben
57Niedrigwasserwarnung aufgehoben
58Eiswarnung aufgehoben
Bemerkungen zu 555bb

Diese Kenngruppe leitet meteorologische oder hydrologische Vorhersagen,
Warnungen und Entwarnungen ein. Sie beginnt mit der Zahl 555 und
endet mit den Ziffern bb, die zur näheren Kennzeichnung der Art der Vor-
hersage, Warnung oder Entwarnung dienen.

B e i s p i e l e :

55522 bedeutet: Es folgt eine Wettervorhersage.

55546 bedeutet: Es folgt eine Hochwasserwarnung.


yy = Datum (Monatstag) der Ausgabe der Vorhersage
Ziffer
yy
Ausgabetag
011. Tag des laufenden Monats
022. Tag des laufenden Monats
..
3131. Tag des laufenden Monats

Bemerkungen zu yy

Mit den Ziffern yy wird der Monatstag der Ausgabe der Vorhersage nach
mitteleuropäischer Zeit (also auf den 15. östlichen Längengrad bezogen)
ausgedrückt.

gg = Stunde der Ausgabezeit der Vorhersage in ganzen
     Stunden MEZ
Ziffer
gg
Ausgabezeit
000 Uhr MEZ
011 Uhr MEZ
..
2424 Uhr MEZ

g1 = Minuten der Ausgabezeit der Vorhersage in
    Zehnerminutenstufen
Ziffer
g1
Minuten
0volle Stunde
110 Minuten
220 Minuten
330 Minuten
440 Minuten
550 Minuten

Bemerkungen zu ggg1

gg gibt den Ausgabezeitpunkt der Prognose in ganzen Stunden und g1 in
Zehnerminuten nach mitteleuropäischer Zeit an.

B e i s p i e l e :

08054 bedeutet: Vorhersage wurde am 8. des laufenden Monats, 05.40 Uhr
MEZ ausgegeben.

23141 bedeutet: Vorhersage wurde am 23. des laufenden Monats, 14.10 Uhr
MEZ ausgegeben.


aaa = Gebiet, für das die Vorhersage oder Warnung gilt
Ziffer
aaa
Vorhersagegebiet
000Bottensee (siehe Karte 1)
001Bottensee, Nordteil (Bottenwiek)
003Bottensee, Südteil
010Finnenbusen (siehe Karte)
020Nördliche Ostsee (siehe Karte 1)
021Nördliche Ostsee, Nordteil
022Nördliche Ostsee, Ostteil
023Nördliche Ostsee, Südteil
024Nördliche Ostsee, Westteil
030Östlich Ostsee (siehe Karte 1)
031Östlich Ostsee, Nordteil
032Östlich Ostsee, Ostteil
033Östlich Ostsee, Südteil
034Östlich Ostsee, Westteil
040Mittlere Ostsee (siehe Karte 1)
041Mittlere Ostsee, Nordteil
042Mittlere Ostsee, Ostteil
043Mittlere Ostsee, Südteil
044Mittlere Ostsee, Westteil
050Westliche Ostsee (siehe Karte 1)
052Westliche Ostsee, Ostteil
054Westliche Ostsee, Westteil
060Belte und Sund (siehe Karte 1)
062Sund
064Belte
070Kattegat (siehe Karte 1)
071Kattegat, Nordteil
073Kattegat, Südteil
080Skagerrak (siehe Karte 1)
082Skagerrak, Ostteil
084Skagerrak, Westteil
090Westliche und mittlere Ostsee
091Westliche, mittlere und östliche Ostsee
092Östliche und nördliche Ostsee
093Gesamte Ostsee
111Warnbezirk 1}gemäß Karte 2
112Warnbezirk 1 und 2
113Warnbezirk 1 und 3
114Warnbezirk 1 und 4
133Warnbezirk 1 bis 3
144Warnbezirk 1 bis 4
150}Abgrenzung gemäß Karte 3
160
170
180
190
222Warnbezirk 2}gemäß Karte 2
223Warnbezirk 2 und 3
224Warnbezirk 2 und 4
244Warnbezirk 2 bis 4
250}Abgrenzung gemäß Karte 3
260
270
280
333Warnbezirk 3}gemäß Karte 2
334Warnbezirk 3 und 4
350}Abgrenzung gemäß Karte 3
360
370
444Warnbezirk 4 gemäß Karte 2
450}Abgrenzung gemäß Karte 3
460
470
510An Nordküsten}bis etwa 3 sm
seewärts
520An Ostküsten
530An Südküsten
540An Westküsten
601Kieler Bucht
602Lübecker Bucht
603Wismar-Bucht
604Ansteuerung Wismar bis Timmendorf
605Timmendorf bis Walfisch
606Walfisch bis Wismar
607Seegebiet vor Warnemünde
608Breitling
609Fahrwasser Warnemünde bis Rostock
610Saaler Bodden
611Bodstedter Bodden
612Barther Bodden
613Grabow
614Stralsund, Nordansteuerung
615Gellenstrom
616Libben bis Geller Haken
617Vierendehlrinne
618Bessiner Haken bis Stralsund
619Stralsund bis Palmer Ort
620Wieker Bodden und Rassower Strom
621Großer Jasmunder Bodden
622Ostküste Rügens
623Tromper Wiek
624Prorer Wiek
625Granitzer Ort bis Thießow
626Gebiet Greifswalder Oie
627Greifswalder Bodden
628Gebiet Lauterbach
629Gebiet Greifswald und Dänische Wiek
630Ruden bis Peenemünde
631Peenemünde bis Wolgast
632Wolgast bis Karnin
633Achterwasser
634Kleines Haff, mittlerer Teil
635Kleines Haff, Südteil
636Großes Haff
637Ruden bis Ahlbeck
638Adlergrund

Bemerkungen zu aaa

Die Gültigkeitsbereiche der Vorhersagen bzw. Warnungen sind sowohl
nautischen als auch meteorologischen und hydrologischen Belangen ent-
sprechend festgelegt worden.

Die in die beigefügten Kartenskizzen eingetragenen Grenzen sind als un-
gefähre anzusehen.

In diese Skizzen nicht enthaltene Orts- und Gebietsbezeichnungen wer-
den entsprechend den in unseren Seekarten angegebenen Bedeutungen
verwendet. Sie sind dort zu entnehmen.


d = Kennbuchstabe für Windrichtungsvorhersagen

d1 = Richtung des Bodenwindes nach den 8 Hauptrichtungen
Ziffer
d1
Windrichtung
0umlaufend oder aus wechselnden Richtungen
1Nordost
2Ost
3Südost
4Süd
5Südwest
6West
7Nordwest
8Nord
d2 = wie d1, mit voranstehendem bis


Bemerkungen zu d, d1, d2, d3, d4

1. Mit dem einzeln stehenden Buchstaben d wird die Vorhersage der Rich-
   tung des Bodenwindes eingeleitet. Als Windrichtung gilt immer die-
   jenige Richtung, aus welcher der Wind kommt.

2. Zur Angabe der Windrichtung dienen die beiden Ziffern d1 und d2
   sowie die Ziffern d3 und d4, wenn Zusatzgruppen folgen. Die Wind-
   richtung wird nach den 8 Hauptrichtungen angegeben. Mit den Ziffern
   d1 und d2 bzw. d3 und d4 wird derjenige Richtungsbereich gegeben, in
   dem die Windrichtung schwankt. Wird nur eine Ziffer (d1 oder d3) zur
   Angabe der Windrichtung benötigt, dann wird d2 bzw. d4 durch x er-
   setzt. Die zweite Windrichtungsgruppe (in Ausnahmefällen noch meh-
   rere Gruppen) ist nur dann erforderlich, wenn sich innerhalb des
   Vorhersagezeitraumes die Windrichtung ändert.

B e i s p i e l e :

Vorhergesagte Windrichtung Ziffer d1d2
West bis Südwest                  6 5
Südost                            3 x
umlaufende Winde                  0 x


g2g2 = Gültigkeitsdauer der Vorhersage in ganzen Stunden
Ziffer
g2g2
Gültigkeitsdauer
00Gültigkeit aufgehoben
..
1010 Stunden
..
2626 Stunden
99bis auf Widerruf

Bemerkungen zu g2g2

Durch die Ziffern g2g2 wird die Gültigkeit der Vorhersage in ganzen
Stunden, vom Ausgabezeitpunkt an gerechnet, zum Ausdruck gebracht.
Wie in der Einleitung bemerkt, beträgt der Vorhersagezeitraum maximal
26 Stunden. Alle Warnungen ziehen g2g2 = 99 alle Entwarnungen
g2g2 = 0 nach sich.

B e i s p i e l e :

04020 bedeutet: Vorhersage für das Gebiet der mittleren Ostsee mit Gültig-
keitsdauer von 20 Stunden, vom Ausgabezeitpunkt an gerechnet.

44499 bedeutet: Warnung für Warnbezirk 4, gültig bis auf Widerruf.

z = zeitgebundene Angaben zum Vorhersageelement
z1 = zeitgebundene Angaben zum Vorhersageelement
Ziffer
z
Bedeutung
0anfangs
1später
2vorübergehend
3zeitweise
4etwa bis zur 6. Stunde}nach Beginn
des Vorhersage-
zeitraumes
5etwa bis zur 12. Stunde
6etwa bis zur 18. Stunde
7etwa ab 6. Stunde
8etwa ab 12. Stunde
9etwa ab 18. Stunde
xkeine Angabe

Bemerkungen zu z

Die Ziffer z wird dann verwendet, wenn sich im Vorhersagezeitraum die
Windrichtung verändert. z = 4 bedeutet, daß etwa 6. Stunde nach
dem Ausgabezeitpunkt der Vorhersage die in der ersten Gruppe hinter dem
Kennbuchstaben d verschlüsselte Windrichtung Gültigkeit hat. Falls die
Vorhersage aber länger als 6 Stunden gelten soll, muß dann durch eine
zweite Gruppe die Windrichtung von der 6. Stunde ab verziffert werden.
Wird keine zeitliche Änderung des Vorhersageelementes erwartet, dann
wird z = x gesetzt.

Die gleichen Bedeutungen für z werden auch für andere Vorhersageele-
mente entsprechend dem Schlüsselschema verwendet.

B e i s p i e l :

Ausgabezeit der Vorhersage: 06 Uhr MEZ; Vorhersagetext für die Wind-
richtung: West bis Nordwest, abends auf Nordwest bis Nord rechtdrehend.
Verzifferung in der Zusatzgruppe: z = 8 (etwa vor der 12. Stunde an).


ad = spezielle Windrichtungsangaben
Ziffer
ad
Bedeutung
0umlaufend werdend
1etwas rechtdrehend
2langsam (allmählich) rechtdrehend
3rechtdrehend
4etwas rückdrehend
5langsam (allmählich) rückdrehend
6rückdrehend
7wechselnd (zwischen den in der zugehörigen
Gruppe angegebenen Richtungen)
8Seebriese
9ablandig
xkeine Angabe

d3 = wie d1

d4 = wie d2

Bemerkung zu ad

Die Ziffer ad beinhaltet die Tendenz der Änderung der Windichtung.

B e i s p i e l e  für Angaben zu d:

d 231 2x0xx bedeutet: Ost bis Südost, später im Westteil etwas recht-
drehend, vorübergehend umlaufend werdend.

d 0x879 9xx23 bedeutet, wenn die Vorhersage um 06.30 Uhr ausgegeben
wurde: Umlaufende Winde, abends im Küstengebeit ablandig, ab Mitter-
nacht Ost bis Südost.


f = Kennbuchstabe für Windstärkevorhersage

f1 = Geschwindigkeit des Bodenwindes in Beaufort-Graden
Ziffer
f1
Windstärke
0schwachwindig (0 bis 3 Beaufort)
1 1 Beaufort
2 2 Beaufort
3 3 Beaufort
4 4 Beaufort
5 5 Beaufort
6 6 Beaufort
7 7 Beaufort
8 8 Beaufort
9 9 Beaufort
010 Beaufort}wenn in der ersten Kopfgruppe
    bb = 42 oder 43 gesetzt ist
111 Beaufort
212 Beaufort
xkeine Angabe

f2 = wie f1, mit voranstehendem bis


Bemerkungen zu f, f1, f2, f3, f4

1. Mit dem einzeln stehenden Buchstaben f wird die Vorhersage der Wind-
   stärke am Boden eingeleitet.

2. Durch die Ziffer f1 und f2 bzw. f4 und f4 in einer Zusatzgruppe erfolgt
   die Angabe des Intervalls der Windgeschwindigkeit, in dem der Wind
   schwankt, in Beaufort-Graden.

   B e i s p i e l e :

               Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2
               3 bis 4 Beaufort                3 4
               um 5 Beaufort                   5 x

3. Wenn in der ersten Kopfgruppe bb = 42 oder 43 gesetzt ist, ist darauf
   zu achten, daß zu den Ziffern 0, 1 und 2 jeweils 10 Beaufort-Grade zu
   addieren sind.

   B e i s p i e l e :

   Einleitende Kopfgruppe der Vorhersage 5542
               Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2
               9 bis 10 Beaufort               9 0

   Einleitende Kopfgruppe der Vorhersage 55543
               Vorhergesagte Windstärke Ziffer f1f2
               11 bis 12 Beaufort              1 2


o = ortsgebundene Angaben zum Vorhersageelement
Ziffer
o
Bedeutung
0vereinzelt, örtlich
1strichweise
2verbreitet
3im Westteil
4im Ostteil
5an nördliche gerichteten Küsten
6an östlich gerichteten Küsten
7im Küstengebiet
8von Westen her
9von Osten her
xkeine Angabe

Bemerkung zu o

Die Ziffer o wird verwendet, um die Angaben über die einzelnen Elemente
zu lokalisieren.


af = spezielle Windstärkeangaben
Ziffer
af
Bedeutung
0schwachwindig werdend
1langsam zunehmend
2zunehmend
3rasch zunehmend
4langsam abnehmend
5abnehmend
6rasch abnehmend
7wechselnd (zwischen den in der zugehörigen
Gruppe angegebenen Windstärken)
8böig
9Schauer- und Gewitterböen
xkeine Angabe


f3 = wie f1

f4 = wie f2

Bemerkungen zu af

Die Ziffer af wird verwendet, um die Windstärke gegebenenfalls näher
zu charakterisieren.

Wurden Schauer- oder Gewitterböen vorhergesagt, dann kann mit der
Ziffer af die Windstärke angegeben werden, die in den Schauer-
oder Gewitterböen erreicht wird.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  f :

f 56xxx xx978 bedeutet: Windstärke 5 bis 6 Beaufort, in Schauer- oder
Gewitterböen 7 bis 8 Beaufort.

f 45xxx 14256 bedeutet: Windstärke 4 bis 5 Beaufort, später im Ostteil auf
5 bis 6 Beaufort zunehmend.



s = Kennbuchstabe für Windseevorhersage

s1 = Windsee nach der Petterssen-Skale
Ziffer
s1
Bezeichnung der Windsee
0völlig ruhige, spiegelglatte (glasige) See
1ruhige, gekräuselte See
2schwach bewegte See
3leicht bewegte See
4mäßig bewegte See
5grobe See
6sehr grobe See
7hohe See
8sehr hohe See
9außergewöhnlich schwere See
xkeine Angabe

s2 =  wie s1, mit voranstehendem bis

s3 =  wie s1

s4 =  wie s2


Bemerkungen zu s, s1, s2, s3, s4

1. Der Buchstabe s bedeutet, daß eine Windseevorhersage folgt.

2. Als Windsee wird diejenige Erscheinung der Wasseroberfläche bezeich-
   net, die unter unmittelbarer Einwirkung des am Ort herrschenden
   Windes entsteht.

3. Durch die Ziffer s1 und s2 bzw. s3 und s4  in einer Zusatzgruppe erfolgt
   die Angabe des zu erwartenden Intervalls der Windsee. Wird zur Ver-
   zifferung der Windseevorhersage nur eine Ziffer benötigt, also s1 bzw.
   in Zusatzgruppen s3, so wird s2 bzw. s4  gleich x gesetzt.

B e i s p i e l e :
                Vorhergesagte Windsee         Ziffer s1s2
Windsee 3 bis 4 (= leicht bis mäßig bewegte See)     3 4
Windsee um 4 (vorwiegend mäßig bewegte See)          4 x


as = spezielle Windseeangaben
Ziffer
as
Bedeutung
0abklingende Windsee
1langsam zunehmend
2zunehmend
3rasch zunehmend
4langsam abnehmend
5abnehmend
6rasch abnehmend
7wechselnd (zwischen den in der zugehörigen
Gruppe angegebenen Windseestufen)
xkeine Angabe


Bemerkungen zu as

Die Ziffer as dient der Beschreibung des speziellen Verhaltens der Wind-
see im Vorhersagezeitraum.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  s :

s 45xxx 2x534 bedeutet: Windsee 4 bis 5, vorübergehend abnehmend auf
3 bis 4.

s 2x8x0 bedeutet: Windsee um 2, etwas ab 12. Stunde nach Ausgabe der
Vorhersage abklingend.


v = Kennbuchstabe für Sichtvorhersagen

v1 = horizontale Sichtweite
ZifferSichtweiteBezeichnung in
v1in Kabellängen
bzw. Seemeilen
in Metern
bzw. Kilometern
Seewetter-
berichten
1unter ¼ Kblg.unter 50 m} Nebel
1¼ - 1 Kblg.50 - 200 m
21 - 3 Kblg.200 - 500 m
33 - 5 Kblg.500 - 1000 m
4½ - 1 sm1 - 2 kmstark diesig
51 - 2 sm2 - 4 kmleicht diesig
62 - 5 sm4 - 10 kmmäßige Sicht
75 - 11 sm10 - 20 kmmittelgute Sicht
811 - 27 sm20 - 50 kmgute Sicht
927 oder mehr sm50 oder mehr kmsehr gute Sicht
xkeine Angabe
v2 = wie v1, mit voranstehendem bis

v3 = wie v1

v4 = wie v2

Bemerkungen zu v, v1, v2, v3, v4

1. Der Buchstabe v bringt zum Ausdruck, daß eine Sichtvorhersage folgt.

2. Mit den Ziffern v1 und v2 bzw. v3 und v4 in Zusatzgruppen wird die
   horizontale Sichtweite nach den in Seewetterberichten üblichen Sicht-
   begriffen ausgedrückt.

   B e i s p i e l e :

   Vorhergesagte Sichtweite Ziffer v1v2
   mäßige bis mittlere Sicht       6 7
   leicht bis stark diesig         5 4
   gute Sicht                      8 x


av = spezielle Sichtangaben
Ziffer
av
Bedeutung
0stark wechselnd
1langsam aufbessernd
2aufbessernd
3rasch aufbessernd
4langsam abnehmend
5abnehmend
6rasch abnehmend
7diesig werdend
8neblig werdend
9diesig oder neblig werdend
xkeine Angabe

Bemerkungen zu av

Die Ziffer av dient zur Schilderung der zeitlichen oder örtlichen Änderungs-
tendenz der Sichtverhältnisse im Vorhersagezeitraum.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  v :

v 76xx5 98643 bedeutet: Mittlere bis mäßige Sicht, abnehmend, etwa ab
18. Stunde von Westen her rasch abnehmend, diesig bis neblig.

v 2x191 bedeutet: Nebel, später von Osten her langsam aufbessernd.


n = Kennbuchstabe für Bewölkungsvorhersage

n1 = Bedeckungsgrad des Himmels mit Wolken
Ziffer
n1
BezeichnungBedeckungsgrad
in Zehnteln
0wolkenlos0/10
1heiter1 - 3/10
2wolkig4 - 8/10
3stark bewölkt6 - 10/10
4bedeckt10/10
5wechselnd bewölkt0 - 10/10
6wechselnd, vorwiegend stark bewölktvorwiegend 4- 10/10
xkeine Angabe

n2 = wie n1, mit voranstehendem bis

Bemerkungen zu n, n1, n2, n3, n4

1. n ist der Kennbuchstabe für eine Bewölkungsvorhersage.

2. Der vorhergesagte Bewölkungsgrad wird durch die Ziffern n1 und n2
   bzw. n3 und n4 gemeldet. Falls nur die Ziffer n1 bzw. bei Zusatz-
   gruppe die Ziffer n3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer n2 bzw. die
   Ziffer n4 durch den Buchstaben x.

B e i s p i e l e :

Vorhergesagter Bewölkungsgrad Ziffer n1n2
Wolkenlos                            0 x
wolkig bis heiter                    2 1


an = spezielle Bewölkungsangaben
Ziffer
an
Bedeutung
0abnehmend
1zunehmend
2wechselnd(zwischen den in der zugehörigen
Gruppe angegebenen Bedeckungsgraden)
3aufklarend
4aufheiternd
5auflockernd
6Bewölkungsabnahme
7Bewölkungszunahme
8Eintrübung
xkeine Angabe

n3 = wie n1

n4 = wie n2

Bemerkungen zu an

an gibt die Änderung des Bewölkungsgrades während des Vorhersagezeit-
raumes an. Ist keine Änderung gegenüber den in n1 und n2 bzw. n3 und n4
gemachten Angaben zu erwarten, wird an gleich x gesetzt.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  zu  n :

n 42xx 834xx bedeutet: Bedeckt bis wolkig, etwa ab 12. Stunde im West-
teil aufheiternd.

n 127x8 bedeutet: Heiter bis wolkig, etwa ab 6. Stunde Eintrübung.


h = Kennbuchstabe für Wolkenhöhenvorhersagen

h1 = Höhe der Untergrenze der Wolken
Ziffer
h1
Wolkenhöhen in Metern
00 - 50
150 - 100
2100 - 200
3200 - 300
4300 - 600
5600 - 1000
61000 - 1500
71500 - 2000
82000 - 2500
9oberhalb 2500
xkeine Angabe

h2 = wie h1, mit voranstehendem bis

h3 = wie h1

h4 = wie h2

Bemerkungen zu h, h1, h2, h3, h4

1. Der Buchstaben h leitet die Gruppe(n) für die Vorhersage von Wolken-
   untergrenzen ein.

2. Mit h1 und h2 bzw. h3 und h4 in Zusatzgruppen wird die Höhe der
   Wolkenuntergrenze nach Stufen angegeben. Dabei ist zu beachten, daß
   Wolkenfetzen, soweit diese weniger als 2 Zehntel der Himmelsbedek-
   kung ausmachen, unberücksichtigt bleiben, wenn darüber noch um-
   fangreiche Wolken vorhanden sind.

B e i s p i e l e :

Vorhergesagte Wolkenuntergrenze Ziffer h1h2
40 bis 800 m                           4 5
1500 bis 2000 m                        7 x
oberhalb 2500 m                        9 x


ah = spezielle Wolkenhöhenangaben
Ziffer
ah
Bedeutung
0vorwiegend
1anhebend
2rasch anhebend
3stärker anhebend
4absinkend
5rasch absinkend
6stärker absinkend
7innerhalb der Niederschläge
8wechselnd
xkeine Angabe


Bemerkungen zu ah

ah gibt die zeitliche und örtliche Änderungstendenz der Wolkenuntergrenze
im Vorhersagezeitraum an.

Beispiele für Angaben zu h:

h 67xxx 1x19x bedeutet: Wolkenuntergrenze 1000 bis 2000 m,später an-
hebend auf oberhalb 2500 m.

h 23203 9706x bedeutet: Wolkenuntergrenze 100 bis 300 m, vorübergehend
örtlich stärker anhebend, etwa ab 18. Stunde im Küstengebiet vorwiegend
1000 bis 1500 m.


r = Kennbuchstabe für Niederschlagsvorhersagen

r1 = Art der Niederschläge
Ziffer
r1
Niederschlagsart
0kein Niederschlag
1im allgemeinen niederschlagsfrei
2Sprühregen
3Regen
4Schneeregen
5Schnee
6Regenschauer
7Schneeschauer
8Graupel- oder Hagelschauer
9Gewitterschauer
xkeine Angaben

r2 = wie r1, mit voranstehendem oder

r3 = wie r1

r4 = wie r1


Bemerkungen zu r, r1, r2, r3, r4

1. Jeder Niederschlagsvorhersage beginnt mit dem einzeln stehenden Buch-
   staben r.

2. Zur Angabe der Art der Niederschläge benutzt man die Ziffer r1 und r2
   bzw. r3 und r4 in Zusatzgruppen. Falls nur die Ziffer r1 bzw. bei einer
   Zusatzgruppe r3 benötigt wird, ersetzt man die Ziffer r2 bzw. r4 durch
   den Buchstaben x.

B e i s p i e l e :

Vorhergesagter Neiderschlag Ziffer r1r2
Schneeregen                        4 x
Regen oder Sprühregen              3 2
Graupel oder Hagelschauer          8 x


ar = spezielle Niederschlagsangaben
Ziffer
ar
Bedeutung
0geringfügig, etwas
1leicht
2stark
3Aufkommen von
4nachlassend
5aufhörend
6übergehend in
7vorwiegend schauerartig
8schauerartig
9gewittrig
xkeine Angabe


Bemerkungen zu ar

Die Ziffer ar wird verwendet, um die Niederschläge näher zu charakteri-
sieren.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  r :

r 3xxxx 7867x bedeutet: Regen, etwa ab 6. Stunde von Westen her über-
gehend in Schneeschauer.

r 0xxxx bedeutet: keine Niederschläge.

Das Beispiel besagt also, daß der Kennbuchstabe r mit einer fünfstelligen
Gruppe in der vorstehenden Art auch dann gegeben werden muß, wenn der
Vorhersageurtext die Wendung Niederschläge keine enthält.

r 5x885 bedeutet: Schneefall, etwa von der 12. Stunde an von Westen her
aufhörend.


t = Kennbuchstabe für Temperaturvorhersagen

at = Tendenz der Temperaturänderung
Ziffer
at
Bedeutung
0ohne wesentliche Änderung
1langsam ansteigend
2ansteigend
3rasch ansteigend
4langsam absinkend
5absinkend
6rasch absinkend
xkeine Angabe


Bemerkungen zu t und at

1. Jede Temperaturvorhersage beginnt mit dem einzeln stehenden Buch-
   staben t.

2. Die Ziffer at charakterisiert die Temperaturentwicklung während des
   Vorhersagezeitraumes.


t1t1 = Temperatur über See in ganzen Graden Celsius

t2t2 = wie t1t1, mit voranstehendem bis

t3 = Temperaturänderungen in ganzen Grad Celsius

t4 = wie t3, mit voranstehendem bis

Bemerkungen zu t1,t1 und t2t2

1. Zur Angabe der zu erwartenden Temperaturen benutzt man die Ziffern
   t1,t1 und t2t2. Falls nur die Ziffer t1,t1 benötigt werden, ersetzt man die
   die Ziffer t2t2 durch die Buchstaben xx.

2. Bei negativen Temperaturen wird zum vorhergesagten Wert 50 addiert
   (s. letztes Beispiel).

B e i s p i e l e :

Vorhergesagte Temperatur Ziffer t1 t1 t2 t2
um 3 Grad                       0  3  x  x
10 bis 12 Grad                  1  0  1  2
minus 8 bis minus 10 Grad       5  8  6  0


Bemerkungen zu t3 und t4

Mit t3 und t4 wird die Temperaturänderung in ganzen Graden Celsius
ohne Rücksicht auf deren Vorzeichen angegeben. Das Vorzeichen ergibt
sich aus den Angaben zu der Ziffer at.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  t :

t 10608 88623 bedeutet: Temperatur langsam ansteigend, 6 bis 8 Grad, etwa
ab 12. Stunde von Westen her rasch absinkend um 2 bis 3 Grad.

t x5658 14556 bedeutet: Temperaturen minus 6 bis minus 8 Grad, später
im Ostteil absinkend um 5 bis 6 Grad (also auf minus 11 bis minus 14 Grad).


u = Kennbuchstabe für Vorhersagen der relativen
    Luftfeuchtigkeit über See

u1 = relative Luftfeuchtigkeit nach folgender Stufenskala
Ziffer
u1
Relative Feuchte
0unter 55 Prozent
155 bis 60 Prozent
260 bis 65 Prozent
365 bis 70 Prozent
470 bis 75 Prozent
575 bis 80 Prozent
680 bis 85 Prozent
785 bis 90 Prozent
890 bis 95 Prozent
995 bis 100 Prozent
xkeine Angabe

u2 = wie u1, mit vorangestehendem bis

u3 = wie u1

u4 = wie u2

Bemerkungen zu u und u1u2

1. Jede Vorhersage der relativen Feuchtigkeit beginnt mit dem ein-
   zeln stehenden Buchstaben u.

2. Zur Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit benutzt man die Ziffern u1u2
   nach einer Stufenskala. Falls nur die Ziffer u1 benötigt wird, ersetzt
   man die Ziffer u2 durch den Buchstaben x.

B e i s p i e l e :

Vorhergesagte relative Luftfeuchtigkeit Ziffer u1u2
80 bis 85 Prozent                              6 x
88 bis 95 Prozent                              7 8


au = Tendenz der Änderung der relativen Luftfeuchtigkeit
Ziffer
au
Bedeutung
0ohne wesentliche Änderung
1langsam ansteigend
2ansteigend
3rasch ansteigend
4langsam absinkend
5absinkend
6rasch absinkend
xkeine Angabe


Bemerkungen zu au und u3u4

1. Mit der Ziffer au wird die Entwicklung der relativen Luftfeuchtigkeit
   beschrieben.

2. Die Ziffern u3u4 werden zur Angabe der relativen Luftfeuchtigkeit nach
   einer Stufenskala benutzt. Falls nur die Ziffer u3 benötigt wird, ersetzt
   man die Ziffer u4 durch den Buchstaben x.

B e i s p i e l e  f ü r  d i e  A n g a b e n  z u  u :

u 9x0xx 7x556 bedeutet: Relative Luftfeuchtigkeit anfangs 95 bis 100 Prozent,
etwa ab 6. Stunde absinkend auf 75 bis 85 Prozent.

u 45x00 bedeutet: Relative Luftfeuchte 70 bis 80 Prozent, ohne wesentliche
Änderung.


p = Kennbuchstabe für Luftdruckangaben

p1p1 = Luftdruck im Vorhersagegebiet zum Zeitpunkt der
     Ausgabe der Vorhersage
     in ganzen Millibar unter Weglassung der Hunderter- und Tau-
     senderziffern.
Ziffer
p1p1
Luftdruck
50 950 Millibar
51 951 Millibar
..
99 999 Millibar
001000 Millibar
011001 Millibar
..
481048 Millibar
491049 Millibar
xxkeine Angabe

p2p2 = wie p1p1, mit voranstehendem bis


ap = Luftdrucktendenz zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage
Ziffer
ap
Bedeutung
0ohne wesentliche Änderung
1schwach steigend
2steigend
3stark steigend
4schwach fallend
5fallend
6stark fallend
xkeine Angabe

Bemerkungen zu p, p1p1, p2p2 und ap

1. p ist der Kennbuchstabe für Luftdruckangaben. Diese Luftdruckangaben
   beziehen sich auf den Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage, sie sind
   also nicht als Vorhersage zu betrachten.

2. Mit p1p1 und p2p2 wird das Luftdruckintervall im Vorhersagegebiet
   zum Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage begrenzt. Die Ziffern p1p1
   werden für Luftdruckwerte von 950 bis 999 Millibar unter Weglassung
   der 9-Hundert-Millibar-Ziffer, also mit den Zahlen 50 bis 99 angegeben.
   Die Luftdruckwerte von 1000 bis 1049 Millibar werden unter Weg-
   lassung der 1-Tausend-Millibar-Ziffer und der 0-Hundert-Millibar-
   Ziffer, also mit den Zahlen 00 bis 49 gemeldet. Für die Ziffern p2p2
   gilt das gleiche.

3. Mit der Ziffer ap wird die Luftdrucktendenz im Vorhersagegebiet zum
   Zeitpunkt der Ausgabe der Vorhersage angegeben.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  p :

p 70902 bedeutet: Luftdruck im Vorhersagegebiet zur Zeit der Ausgabe der
Vorhersage 970 bis 990 Millibar, Tendenz zu diesem Zeitpunkt steigend.

p 90104 bedeutet: Luftdruck im Vorhersagegebiet zur Zeit der Ausgabe
der Vorhersage 990 bis 1010 Millibar, Tendenz schwach fallend.


c = Kennbuchstabe für Stromgeschwindigkeitsvorhersagen

c1 = Stromgeschwindigkeitsangaben
Ziffer
c1
Stromgeschwindigkeiten
0Stillwasser
1sehr schwache Strömungen (bis etwa 0,2 sm/h)
2schwache Strömungen (bis etwa 0,4 sm/h)
3leichte Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h)
4mäßige Strömungen (bis etwa 1,5 sm/h)
5starke Strömungen (bis etwa 3 sm/h)
6sehr starke Strömungen (über 3 sm/h)
7schwache bis leichte Strömungen
8leichte bis mäßige Strömungen
9mäßige bis starke Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h)
xkeine Angabe

c2 = c1

c0 = Tendenz der Stromgeschwindigkeitsänderung bei Orts-
veränderung
Ziffer
c0
Bedeutung
0im ganzen Vorhersagegebiet keine wesentlichen Unterschiede
zu erwarten
1nach Norden hin langsamere Strömung zu erwarten
2nach Osten hin langsamere Strömung zu erwarten
3nach Süden hin langsamere Strömung zu erwarten
4nach Westen hin langsamere Strömung zu erwarten
5nach Norden hin schnellere Strömung zu erwarten
6nach Osten hin schnellere Strömung zu erwarten
7nach Süden hin schnellere Strömung zu erwarten
8nach Westen hin schnellere Strömung zu erwarten
xkeine Angabe


Allgemeines zu Stromvorhersagen

1. Die vollständige Stromvorhersage besteht immer aus einer mit dem
   Buchstaben c eingeleiteten Stromgeschwindigkeitsgruppe und einer mit
   dem Buchstaben m eingeleiteten Stromrichtungsgruppe.

   Als Stromrichtung gilt diejenige, in die der Strom setzt (also entgegen-
   gesetzt zur Windrichtungsangabe).

2. Die Strömungsangaben sind immer auf die Mitte des angegebenen Vor-
   hersagegebietes (d. h. im allgemeinen der Flächenschwerpunkt) be-
   zogen.

3. Unter Strömung ist hier der Oberflächenstrom zu verstehen, der sich
   zusammensetzen kann aus periodischen Gezeitenstromanteilen un dem
   unperiodischen Reststromanteil.

4. Bei Stromrichtungsangaben ist zu berücksichtigen, daß sich nicht immer
   der örtlichen Windrichtung entsprechen müssen.

5. Für Schiffsversetzungen ist zu berücksichtigen, daß sie aus Stromver-
   setzungen und Windversetzungen (je nach der dem Winde dargebo-
   tenen Angriffsfläche) resultieren.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  c :

c 03800 bedeutet: Anfangs leichte Strömungen (bis etwa 0,8 sm/h), etwa
ab 12. Stunde Stillwasser ohne wesentliche Unterschiede im ganzen Vor-
hersagegebiet.

c 40742 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Stillwasser, dann Übergang zu
mäßigen Strömungen (bis etwa 1,5 sm/h), die nach Osten hin langsamer
werden.


m = Kennbuchstabe für Stromrichtungsvorhersagen

m1 = Stromrichtungsvorhersagen
Ziffer
m1
Stromrichtung
0kenternd
1Strom setzt überwiegend in NE-liche Richtungen
2Strom setzt überwiegend in E-liche Richtungen
3Strom setzt überwiegend in SE-liche Richtungen
4Strom setzt überwiegend in S-liche Richtungen
5Strom setzt überwiegend in SW-liche Richtungen
6Strom setzt überwiegend in W-liche Richtungen
7Strom setzt überwiegend in NW-liche Richtungen
8Strom setzt überwiegend in N-liche Richtungen
9wechselnde Richtungen
xkeine Angaben


m2 = mm1

m0 = voraussichtliche Stromrichtungsänderung bei Orts-
veränderung
Ziffer
m0
Richtungsänderungen des Stromes
0keine wesentliche Richtungsänderungen zu erwarten
1nach Norden hin rechtsdrehend
2nach Osten hin rechtsdrehend
3nach Süden hin rechtsdrehend
4nach Westen hin rechtsdrehend
5nach Norden hin linksdrehend
6nach Osten hin linksdrehend
7nach Süden hin linksdrehend
8nach Westen hin linksdrehend
xkeine Angabe


Bemerkungen zu Stromrichtungsangaben

Siehe Allgemeines zu Stromvorhersagen auf Seite 74.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  m :

m 0180x bedeutet: Strom setzt anfangs überwiegend in nordöstliche Rich-
tung und wird ab etwa 12. Stunde kentern.

m 44726 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Strom in südliche Richtungen,
etwa ab 6. Stunde überwiegend Oststrom, nach Osten hin linksdrehend.

B e i s p i e l e  f ü r  v o l l s t ä n d i g e  S t r o m v o r h e r s a g e
( a l s o  f ü r  c  u n d   m ) :

c 03800 m 018xx bedeutet: Anfangs leichte nordöstliche Strömungen, etwa
ab 12. Stunde Übergang zu Stillwasser ohne wesentliche Unterschiede im
ganzen Vorhersagegebiet.

c 40742 m 4x722 bedeutet: Etwa bis zur 6. Stunde Stillwasser, dann Über-
gang zu mäßigen östlichen Strömungen, die nach Osten hin nachlassen und
rechtsdrehen.


Allgemeines zu Vorhersagen von Wellenelementen

1. Der Seegang wird hier als ein derart unregelmäßig zusammengesetztes
   Gemisch aus Einzelwellen aufgefaßt, daß man nicht erwarten darf, nur
   die angegebenen Daten anzutreffen. Man muß immer das Gemisch im
   Auge behalten.

2. Die angegebenen Werte sind bei ausgereiftem Seegang, d. h. nach
   anhaltender Einwirkung des Windes, zu erwarten.


q = Kennbuchstabe für Wellenvorhersagen

qz = Tendenz der zeitlichen Änderung des Seegangs
Ziffer
qz
Bedeutung
0Während des Vorhersagezeitraumes wird sich der Seegang etwa
in den angegebenen Ausmaßen halten.
1Der Seegang wird langsam zunehmen und die angegebenen Maße
erreichen
2Der Seegang wird schnell zunehmen und die angegebenen Maße
erreichen
3Der Seegang wird langsam abnehmen und die angegebenen Maße
erreichen
4Der Seegang wird schnell abnehmen und die angegebenen Maße
erreichen
5Der Seegang wird in allen Elementen vorübergehend um etwa
1 Stufe zunehmen und dann abnehmend die angegebenen Werte
erreichen
6Der Seegang wird in allen Elementen vorübergehend um etwa
2 Stufe zunehmen und dann abnehmend die angegebenen Werte
erreichen
7Der Seegang wird vorübergehend in allen Elementen um etwa
1 Stufe abnehmen und dann zunehmend die angegebenen Werte
erreichen
8Der Seegang wird vorübergehend in allen Elementen um etwa
2 Stufe abnehmen und dann zunehmend die angegebenen Werte
erreichen
9Mit Nachlassen des Windes wird die Windsee zurückgehen und
nur eine Dünung in den angegebenen Maßen zurückbleiben
xkeine Angabe

q0 = Tendenz der Seegangsänderung bei Ortsänderung
Ziffer
q0
Bedeutung
0im ganzen Vorhersagegebiet keine wesentlichen Unterschiede
in den Wellenelementen zu erwarten
1Wellenelemente werden nach Norden hin kleiner
2Wellenelemente werden nach Osten hin kleiner
3Wellenelemente werden nach Süden hin kleiner
4Wellenelemente werden nach Westen hin kleiner
5Wellenelemente werden nach Norden hin größer
6Wellenelemente werden nach Osten hin größer
7Wellenelemente werden nach Süden hin größer
8Wellenelemente werden nach Westen hin größer
xkeine Angabe

Bemerkungen zu q

Mit dem Buchstaben q wird die Gruppe angekündigt, die Vorhersagen von
Windelementen enthält.

Bemerkungen zu qz

Der Begriff Seegang wird hier als Zusammenfassung aller Wellen-
elemente gebraucht.


hw = voraussichtliche mittlere maximale (charakteri-
sche) Wellenhöhe
Ziffer
hw
Mittelwert der größten Wellenhöhen
0kleiner als ¼ m
1zwischen ¼ und ½ m
2zwischen ½ und 1 m
3zwischen 1 und 1½ m
4zwischen 1½ und 2 m
5zwischen 2 und 2½ m
6zwischen 2½ und 3 m
7zwischen 3 und 3½ m
8über 3½ m
9brandende Grundsee
xkeine Angabe

Bemerkungen zu hw

1. Unter Wellenhöhe ist immer der lotrechte Abstand zwischen Wellen-
   kamm und Wellental zu verstehen.

2. Die hier vorhergesagte Wellenhöhe ist immer die charakteristische
   Wellenhöhe, d. i. die Wellenhöhe des Seegangs, die ein Beobachter er-
   mitteln würde, der die kleineren Wellen zu übersehen pflegt (wie das
   meistens der Fall ist). Hier ist der Mittelwert des höchsten Drittels aller
   Wellen gemein.

3. Der Mittelwert aus allen Wellenhöhen - auch die kleineren gehörig
   berücksichtigt - beträgt etwa 60 bis 65 Prozent des angegebenen Wertes.

4. Der Mittelwert der maximalen Wellenhöhe - des höchsten Zehntels
   aller Wellen - liegt um 25 bis 30 Prozent höher.

5. Die häufigsten Wellen haben etwa 80 Prozent der angegebenen Höhe.


lw = voraussichtlich vorherrschende mittlere Wellenlänge
Ziffer
lw
Vorherrschende mittlere Wellenlänge
0überwiegend unter 3 m
1überwiegend unter 8 m
2allgemein zwischen 8 und 18 m
3allgemein zwischen 18 und 25 m
4allgemein zwischen 25 und 32 m
5allgemein zwischen 32 und 43 m
6allgemein zwischen 43 und 54 m
7allgemein zwischen 54 und 67 m
8allgemein zwischen 67 und 80 m
9über 80 m
xkeine Angabe

Bemerkungen zu lw

Der vorhergesagte Wert ist als die mittlere Wellenlänge aufzufassen, das
ist der im Mittel aus allen - (den leicht übersehenen) kurzen als auch
langen - Wellen zu erwartende Abstand zwischen zwei aufeinander-
folgenden Kämmen von scheinbaren Einzelwellen. Eine Luftaufnahme
würde diesen Wert am besten erkennen lassen.


pw = voraussichtliche mittlere Wellenperiode
Ziffer
pw
Mittelwert der Periode
0kleiner als 1 Sekunde
1zwischen 1 und 2 Sekunden
2zwischen 2 und 3 Sekunden
3zwischen 3 und 4½ Sekunden
4zwischen 4½ und 6 Sekunden
5zwischen 6 und 7½ Sekunden
6zwischen 7½ und 9½ Sekunden
7zwischen 9½ und 11½ Sekunden
8zwischen 11½ und 13½ Sekunden
9über 13½ Sekunden
xkeine Angabe

Bemerkungen zu pw

1. Unter Wellenperiode ist der zeitliche Abstand in Sekunden zu ver-
   stehen, in dem die Wellen an einem festen Ort (Schiff ohne Fahrt) auf-
   einanderfolgen.

2. Wenn man den Seegang als Wellengemisch auffaßt, muß man auch
   erwarten, daß kürzere und längere Perioden auftreten werden. Daher
   wird hier unter pw der Mittelwert verstanden, den man bei längerer
   Beobachtung des Seegangs ermitteln würde.

3. Die energieriechsten Wellen haben eine Periode, die etwa 40 Prozent
   länger ist als der Mittelwert.

4. Die untere und obere Grenzperiode, zwischen denen etwa 92 Prozent
   aller Perioden liegen (das gibt schon ein praktisch ungefälschtes Bild des
   Seegangs), weichen um folgende Spannen vom Mittelwert ab: Obere
   Grenzperiode 180 bis 220 Prozent des vorhergesagten Mittelwertes,
   untere Grenzperiode 30 bis 60 Prozent des vorhergesagten Mittelwertes.

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  q :

q 03434 bedeutet: Während des Vorhersagezeitraumes wird sich der See-
gang etwa in folgenden Maßen halten: Wellenhöhe 1 bis 1½ m, Wellen-
länge 25 bis 32 m, Wellenperiode 3 bis 4½ s. Nach Westen hin werden
die Werte geringer.

q 92852 bedeutet: Nach Abflauen des Windes wird eine Dünung mit folgen-
den Werten zurückbleiben: Wellenhöhe ½ bis 1 m, Wellenlänge 67 bis
80 m, Wellenperiode 6 bis 7½ s. Nach Osten hin nehmen die Maße ab.


w = Kennbuchstabe für Wasserstandsvorhersagen

w1w1 = Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage
    in Dezimeter (dm), bezogen auf Normal-Null = 50 dm.

wd = Betrag der Wasserstandsänderungen bis zum
    angegebenen Tendenzwechsel
Ziffer
wd
Wasserstandsänderung
0keine wesentliche Änderung zu erwarten;
Wasserstände schwanken um etwa 1 dm
um den angegebenen Wert
11 bis 3 dm Änderung
23 bis 5 dm Änderung
35 bis 7 dm Änderung
47 bis 9 dm Änderung
59 bis 11 dm Änderung
611 bis 13 dm Änderung
713 bis 15 dm Änderung
815 bis 17 dm Änderung
xkeine Angabe

B e i s p i e l e  f ü r  A n g a b e n  z u  w :

w 5642x bedeutet: Wasserstand steht zu Beginn des Vorhersagezeitraumes
6 dm über Normal und wird schnell um etwa 8 dm weitersteigen.

w 453x5 bedeutet: Wasserstand steht 5 dm unter Normal und wird zu-
nächst um 5 bis 7 dm weiter fallen, um dann 4 bis 6 dm anzusteigen.

w 5451x bedeutet: Wasserstand steht 4 dm unter Normal und wird etwa
10 dm langsam weiter steigen.

Bemerkungen zu w

Mit dem einzeln stehenden Buchstaben w wird die Vorhersage der Wasser-
stände eingeleitet.

Bemerkungen zu w1w1

1. Die Wasserstände werden entsprechend der Haltung der Pegel an der
   Ostseeküste der DDR auf einen Pegelnullpunkt bezogen, der 500 cm
   unter dem Normal-Null der Landeshöhenmessung liegt. Demzufolge
   wird der Wasserstand in Höhe des Normal-Null, das in deutschen See-
   karten der Ostsee dem Seekarten-Null entspricht, mit 50 dm bezeichnet.

2. Um die Wasserstandsvorhersage zweckmäßig ausnutzen zu können, gibt
   w1w1 den Wasserstand zum Ausgabezeitpunkt der Vorhersage an.
   Dieser Wert ist als der Bezugswert für die folgenden Angaben anzu-
   sehen

B e i s p i e l e  z u  w 1 w 1 :

Wasserstand zur Zeit der Ausgabe der Vorhersage   Ziffer w1w1
5 Dezimeter über Normal                            55
10 Dezimeter (= 1 m) unter Normal                  40
10 Dezimeter über Normal                           60


w1z = zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs
    steigenden Tendenzen
Ziffer
w1z
Bedeutung
0Schwankungen erfolgen im halbtägigen Gezeitenrhythmus
1gleichmäßig steigend um den angegebenen Betrag
2schnell steigend um den angegebenen Betrag und dann gleich-
bleibend
3langsam steigend um den angegebenen Betrag und dann
gleichbleibend
4schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um
2 bis 4 dm fallend
5schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um
4 bis 6 dm fallend
6schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um
6 bis 8 dm fallend
7schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um
2 bis 4 dm fallend
8schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um
4 bis 6 dm fallend
9schnell um den angegebenen Betrag steigend und dann um
6 bis 8 dm fallend
xkeine Angabe


w2z = zeitliche Entwicklung des Wasserstandes mit anfangs
    fallender Tendenzen
Ziffer
w2z
Bedeutung
0praktisch gleichbleibender Wasserstand
1gleichmäßig fallend um den angegebenen Betrag
2schnell fallend um den angegebenen Betrag und dann gleich-
bleibend
3langsam fallend um den angegebenen Betrag und dann
gleichbleibend
4schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um
2 bis 4 dm steigend
5schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um
4 bis 6 dm steigend
6schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um
6 bis 8 dm steigend
7schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um
2 bis 4 dm steigend
8schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um
4 bis 6 dm steigend
9schnell um den angegebenen Betrag fallend und dann um
6 bis 8 dm steigend
xkeine Angabe


iz = voraussichtliche zeitliche Veränderung der Eislage
Ziffer
iz
Bedeutung
0Eislage unverändert
1Eislage bessert sich
2Eislage verschlechtert sich
3Eis bricht auf
4Eis öffnet sich weiter oder treibt ab
5Eis wächst an, nimmt zu
6Eis treibt an, schiebt sich zusammen
7Eis friert zusammen
8Gefahr von Packeiswällen oder Eispressungen
xkeine Angabe

x = Füllbuchstabe /zur Wahrung der Fünfstelligkeit
    der Gruppe)


V. Beispiele für Vorhersagen und Warnungen

B e i s p i e l  1 :

Folgende Vorhersage ist zu verschlüsseln: Vorhersage vom 5. 8. 1959,
12.30 Uhr, gültig für die westliche Ostsee bis 6. 8. 1959, 12.30 Uhr.

1. Wind: West bis Nordwest, 4 bis 5, in der zweiten Nachthälfte auf Süd-
   west rückdrehend und gegen Morgen zunehmend auf 5 bis 6.

2. Windsee: 3 bis 4, gegen morgen zunehmend, 5 bis 5.

3. Sicht: 2 bis 5 sm, nachts und morgens strichweise diesig, örtlich neblig.

4. Bewölkung: Wolkig bis heiter, Untergrenzen in 1000 bis 1500 m, nachts
   vorwiegend oberhalb 2500 m.

5. Niederschläge: Nachmittags im Westteil gewittrige Regenschauer.

6. Temperaturen über See: Bei 16 Grad Celsius.

7. Luftfeuchte: 80 bis 90 Prozent, nachts ansteigend, 90 bis 100 Prozent.

8. Luftdruck und -tendenz: 998 bis 1005 mb, schwach fallend.

Vorstehende Vorhersage verschlüsselt:

     55522  05123  05201
  d  67xxx  8x65x
  f  45xxx  9x256
  s  34xxx  9x245
  v  6xxxx  71x45  70x03  9xx6x
  n  21xxx
  h  6xxxx  7x09x  9xx6x
  r  xxxxx  4396x
  t  x16xx
  u  67xxx  7x289
  p  98054


B e i s p i e l  2 :

Folgende Warnung ist zu verschlüsseln:

Sturmwarnung für die Bezirke 1 bis 4, ausgegeben am 7. 12. 1958, 04.40 Uhr:
West bis Nordwest, 8 bis 9, später etwas rechtdrehend.

Vorstehende Warnung verschlüsselt:

     55542  07044  14499
  d  671x1
  f  89xxx


B e i s p i e l  3 :

Folgende Vorhersage ist zu entschlüsseln:

     55522  29120  04206
  d  5xxxx
  f  34xxx
  s  2xxxx
  v  6xxxx
  n  2xxxx
  t  x1416

Vorstehende Vorhersage entschlüsselt:

Meteorologische Vorhersage vom 29., 12.00 Uhr für Ostteil mittlere Ostsee
gültig bis 18.00 Uhr.

1. Wind: Südwest, 3 bis 4.

2. Windsee: um 2.

3. Sicht: mäßig.

4. Bewölkung: wolkig.

5. Temperatur: 14 bis 16 Grad.


B e i s p i e l  4 :

     55555  10123  05000

Vorstehende Vorhersage entschlüsselt:

Nebelwarnung für die westliche Ostsee aufgehoben am 10. (des laufenden
Monats), 12.30 Uhr.


B e i s p i e l  5 :

Folgende hydrologische Vorhersage ist zu verschlüsseln:

Vorhersage vom 15. 3. 1959, 18.00 Uhr für das Gebiet 150, Gültigkeitsdauer
12 Stunden.

1. Strömung: Bis zur 6. Stunde Stillwasser, nach der 6. Stunde leichte in
   örtliche Richtung setzende Strömungen, im Südteil etwas schwächer
   und nach Norden hin linksdrehend.

2. Wellenelemente: Die zu erwartenden mittleren maximalen Wellen-
   höhen werden zwischen ½ und 1 m liegen. Die vorherrschende mittlere
   Wellenlänge wird zwischen 8 und 18 m und die mittlere Periode bei
   4 Sekunden liegen. Der Seegang wird langsam zunehmen und die an-
   gegebenen Maße erreichen. Im Südteil sind kleinere Wellenelemente
   zu erwarten.

3. Wasserstände: Anfangs 2 dm über NN, siw werden schnell um
   7 bis 9 dm ansteigen und dann bis zum Ende des Vorhersagezeitraumes
   um 4 bis 6 dm fallen.

4. Eis: im Vorhersagebereich ist mit Neueis zu rechnen, Eisstärken 2 bis
   3 cm; es werden Behinderungen für Holzschiffe ohne Eisschutz auf-
   treten; nach Westen werden die Eisverhältnisse günstiger, allgemein ist
   mit weiteren Eiswachstum zu rechnen.

Vorstehende Vorhersage verschlüsselt:

     55533  15180  15012
  c  40733
  m  4x725
  q  12233
  w  5245x
  e  1145x


B e i s p i e l  6 :

Folgende Vorhersage ist zu entschlüsseln:

     55533  09010  09024
  c  52843
  m  56870
  q  32223
  w  5825x
  e  2443x

Vorherstehende Vorhersage entschlüsselt:

Hydrologische Vorhersage von9. (des laufenden Monats), 01.00 Uhr gültig
für die westliche und mittlere Ostsee. Gültigkeitsdauer 24 Stunden.

1. Strömung: Bis zur 12. Stunde (etwa 13 Uhr) schwache westliche Strö-
   mungen, die sich danach zu mäßigen Strömungen verstärken und dann
   nach Nordwesten setzen. Im Südteil des Gebietes werden schwächere
   Strömungen erwartet, ohne wesentliche Richtungsänderungen.

2. Wellenelemente: Der Seegang wird auf folgende Werte langsam ab-
   nehmen. Mittlere maximale Wellenhöhe ½ bis 1 m, vorherrschende
   mittlere Wellenlänge 8 bis 18 m, zu erwartende mittlere Periode zwi-
   schen 2 und 3 Sekunden. Im Südteil werden die Wellenelemente klei-
   ner sein.

3. Wasserstände: Anfangs 8 dm über NN, noch um 3 bis 5 dm schnell an
   steigend, dann 4 bis 6 dm fallend.

4. Eis: Schwaches Festeis (5 bis 10 cm stark), für starke Schiffe schwie-
   riger Verkehr, im Westteil günstigere Verhältnisse, Eisdecke wird
   aufbrechen.


B e i s p i e l  7 :

Folgende Warnung ist zu verschlüsseln:

Hochwasserwarnung vom 18. (des laufenden Monats), 06.30 Uhr für den
Greifswalder Bodden. Wasserstände anfangs bei Normal-Null (= 50 dm),
sie werden stetig um 13 bis 15 dm ansteigen.

Vorstehende Warnung verschlüsselt:

     55546  18063  62799
  w  5071x



Karte 1
Karte 1

Karte 2
Karte 2

Karte 3
Karte 3

Anlage 1
Anlage 1

Anlage 2

Tabelle zur Reduktion des mit der Instrumentenkorrektur versehenen
          Luftdrucks in Millibar auf Meeresspiegel
Höhe des Baro-Lufttemperatur (Außentemperatur)
meters über dem-30-20-100+10+20+30
MeeresspiegelGradGradGradGradGradGradGrad
1 m0,20,10,10,10,10,10,1
2 m0,30,30,30,20,20,20,2
3 m0,50,40,40,40,40,40,4
4 m0,60,60,50,50,50,50,5
5 m0,80,70,70,60,60,60,6
6 m0,90,80,80,70,70,70,7
7 m1,11,00,90,80,80,80,8
8 m1,21,11,01,01,01,01,0
9 m1,41,31,21,11,11,11,1
10 m1,51,41,41,21,21,21,2
11 m1,61,51,41,31,31,31,3
12 m1,81,71,61,51,41,41,4
13 m1,91,81,71,61,61,61,6
14 m2,02,01,91,71,71,71,6
Alle Werte sind positiv und zu addieren

Anlage 3
Anlage 3

Anlage 4
555bbyyggg1aaag2g2
dd1d2zoadzoadd3d4zoadd3d4……hh1h2zoahzoahh3h4zoahh3h4……cz1c1z1c2c0
ff1f2zoafzoaff3f4zoaff3f4……rr1r2zoarzoarr3r4zoarr3r4 ……mz1m1z1m2m0
ss1s2zoaszoass3s4zoass3s4……tatt1t2t2t2zoart3t4zoatt3t4……qqzhwlwpwq0
vv1v2zoavzoavv3v4zoavv3v4……uu1u2zoauzoauu3u4zoaut3u4……ww1w1wdw1zw2z
nn1n2zoanzoann3n4zoann3n4……pp1p1p2p2ap……eiki0izX
Anlage 4

12. Hydrometeorologische Angaben Block 0120

BArch*356
                                          Geheime Verschlußsache!
                                          GVS Nr.: A 276 094
                                          № 000716. Ausfertigung


                        Gebrauchsanweisung
                       zur Überschlüsselung
                  hydrometeorologischer Meldungen
                     mit dem Verfahren KOBRA

                                          Geheime Verschlußsache!
                                          GVS Nr.: A 276 094
                                          № 000716. Ausfertigung = 4 Blatt


              G E B R A U C H S A N W E I S U N G
                               zur
          Überschlüsselung hydrometeorologischer
             Meldungen mit dem Verfahren KOBRA



Ag 17/II-1/74-1322

                                          Geheime Verschlußsache!
                                          GVS-Nr.: A 276 094
                                          .Ausf./Bl. 2

1.   Allgemeines
1.1. Zweckbestimmung
     Das Schlüsselverfahren "KOBRA" dient der Schlüsselung stereotyper
     Nachrichten. Es ist für alle Nachrichten, die sich typisierten und
     vornehmlich durch Zahlenangaben ausdrücken lassen, geeignet.
     Durch die Trennung des stereotypen Teiles der Nachricht, der nicht
     mit  übermittelt wird, ist eine Redundanz der Nachrichten ausge-
     schlossen. Damit haben die übermittelten Nachrichten einen sehr
     hohen Informationsgehalt und besonders kurze  Übermittlungszeiten.

1.2. Sicherheit
     Das Verfahren bietet bei ordnungsgemäßer Anwendung absolute Sicher-
     heit für die geschlüsselte Nachricht.

1.3. Benutzerkreis
     Das Schlüsselverfahren "KOBRA" wird durch die Offiziere der Stäbe
     und hydrometeorologischen Einrichtungen der NVA, die es zu Erfül-
     lung der dienstlichen Aufgaben benötigen, benutzt.
     Alle zum Verfahren gehörenden Unterlagen sind wie VS-Dokumente
     aufzubewahren.

1.4. Organisation der Verbindungen
     Die Organisation der Verbindungen erfolgt durch den Chiffrier-
     dienst der jeweiligen Stäbe in Verbindung mit den operativen
     Abteilungen bzw. Verwaltungen entsprechend den Festlegungen des
     vorgesetzten Stabes.

2.   Teile und Aufbau des Verfahrens
2.1. Zu dem Verfahren gehören:
     - Formblätter
     - Schlüsselheft KOBRA
     - Gebrauchsanweisung mit Codeverzeichnissen
     - Hülle

2.2. Formblätter
     Die Formblätter enthalten den stereotypen Teil der Nachricht und
     geben die Reihenfolge der Nachricht an. Die Formblätter sind so
     aufgebaut, daß mehrere Angaben zu einer fünfstelligen Zahlengruppe
     zusammengefaßt werden. Zur Unterscheidung der einzelnen Formblätter
     bei Wiederzuordnung des übermittelten Textes zum richtigen Teil
     der Nachricht (Formblatt), tragen die Formblätter eine Numerierung,
     die mit in der Nachricht übermittelt wird.

2.3. Schlüsselheft "KOBRA"
     Im Schlüsselheft sind die Wurmtabellen zu einem Block zusammenge-
     faßt. Jede Wurmtabelle enthält 9 Wurmreihen, jede Wurmreihe 10 fünf-
     stellige Wurmgruppen. Jede Wurmreihe darf nur einmal zur Verschlüs-
     selung benutzt werden und ist nach Verbrauch abzustreichen. Für die
     Verschlüsselung erfolgt eine exemplargebundene Tabellenzuweisung.
     Sie ist auf der dafür vorgesehenen Umschlagsseite des Schlüsselhef-
     tes eingetragen.

     In jedem Exemplar dürfen nur die zugewiesenen Tabellen zur Ver-
     schlüsselung verwendet werden!

     Spätestens nach vollständiger Ausnutzng einer Wurmtabelle ist
     diese zu vernichten. Die Vernichtung der Wurmtabelle ist auf der
     dafür vorgesehenen Umschlagsseite des Schlüsselheftes zu regist-
     rieren. Die Festlegung der Gültigkeit der Schlüsselserien und die
     Zuweisung der Tabellen zur Verschlüsselung erfolgt im Plan der
     Gültigkeit der Codiermittel durch den Chiffrierdienst.

2.4. Im Anschluß an diese Gebrauchsanweisung sind Erklärungen und Code-
     verzeichnisse zu jedem Formblatt angebracht.
     Die Codierverzeichnisse dienen dazu, Wortphrasen in eine überschlüs-
     selungsreife Ziffernform zu überführen, bzw. einige Zahlenangaben
     zu kürzen.

3.   Schlüsselung
3.1. Bildung der Kenngruppe
     Als Kenngruppe wird die jeweilige erste Gruppe einer Wurmreihe
     benutzt. Sie wird vor und nach jedem Spruch übermittelt und nicht
     zur Schlüsselung benutzt.
     Bei der Entschlüsselung von Nachrichten geht aus dem Tarnnamen des
     Absenders und der Tabellenzuweisung hervor, auf welchen Seiten des
     Schlüsselheftes die betreffenden Kenngruppen angegeben werden,
     der die Nachricht verschlüsselt hat (Weiterleitung).

3.2. Bildung de Zwischentextes
     Als Zwischentext wird der überschlüsselungsreife, in Zahlenform
     ausgedrückte Klartext der Nachricht bezeichnet. die erste Gruppe
     eines jeden Zwischentextes (erste Gruppe nach der Kenngruppe)
     wird durch die Nummer des Formblattes gebildet. Die Formblattnummer
     ist durch Voranstellung einer Null zu einer fünfstelligen Gruppe
     aufzufüllen und unter die zweite Wurmgruppe der jeweiligen Wurm-
     reihe zu schrieben.
     Alle  übrigen Gruppen werden durch die übermittelnden Angaben
     gebildet. Durch die Leiste oberhalb der Spaltennumerierung auf
     den Formblättern wird die Länge der jeweiligen Angaben (Stelligkeit)
     angegeben. Reihe Datenangaben sind direkt als Zwischentext zu über-
     nehmen.
     Angaben, die sich nicht in Datenform ausdrücken lassen, sind mit
     den Formblättern zugeordneten Codeverzeichnissen in Ziffernform
     umzuwandeln.
     Die zu einer bestimmten Angabe des Formblattes gehörenden Begriffe
     sind im Code unter der gleichen Buchstabenkennzeichnung wie im
     Formblatt zu finden. (Angaben des Formblattes ohne Buchstabenkenn-
     zeichnung sind Datenangaben).

3.3. Verschlüsselung
     Der unter die Wurmgruppe geschriebene Zwischentext wird ziffern-
     weise, ohne Berücksichtigung der Zehnerstellen mit diesem
     addiert. Das Ergebnis der Addition ist nach Voran- und
     Nachstellung der Kenngruppe der zu übermittelnde Geheimtext der
     Nachricht. (Siehe Muster für die Schlüsselung)

3.4. Entschlüsselung
     Die der ersten und letzten Gruppe des Spruches entsprechende Kenn-
     gruppe aufzusuchen. Die Beachtung des Punktes 3.1. erleichtert dabei
     das Auffinden der Kenngruppe. Der erhaltene Geheimtext wird grup-
     penweise mit seiner zweiten Gruppe und der zweiten Gruppe der be-
     treffenden Wurmreihe beginnend über die Wurmgruppe geschrieben
     oder angehalten. Nach Subtraktion der Wurmgruppen von den Geheim-
     textgruppen erhält man den Klartext der Nachricht, der im Zusam-
     menhang mit dem der ersten entschlüsselten Gruppe entsprechenden
     Formblatt gelesen, den Inhalt der Nachricht ergibt.

4.   Übermittlung, Rückfragen, Berichtigungen, Weiterleitungen
4.1. Übermittlung
     Die Übermittlung kann direkt aus dem Schlüsselheft durch den Bear-
     beiter erfolgen. Dabei ist streng darauf zu achten, daß nur der
     Geheimtext übermittelt wird. Wird der Spruch einer anderen Person,
     z. B. Nachrichtenpersonal, zur Übermittlung übergeben, ist der
     Geheimtext mittels Durchschreibverfahren auf ein Fs/Fu-Formular
     zu schreiben und dieses zu übergeben. Die gleichzeitige Übergabe
     von Klar- und Geheimtext, bzw. die Übergabe des Schlüsselheftes
     zur Übermittlung ist verboten.
     Bei Aufnahme von Sprüchen durch den Benutzer kann der Geheimtext
     sofort über die entsprechende Wurmreihe in das Schlüsselheft ge-
     schrieben werden. bei der Aufnahme des Geheimtextes durch andere
     Personen wird dieser auf ein Fs/Fu-Formular geschrieben und dieses
     durch den Benutzer so gefaltet, daß der Geheimtext zur Subtraktion
     über die betreffende Wurmreihe angehalten werden kann.

4.2. Rückfragen und Berichtigungen
     Rückfragen werden unter Angabe der Kenngruppe und der Stellenanzahl
     der betreffenden Gruppe im Geheimtext gehalten.
     Beispiel: Vom Spruch 98561 dritte Gruppe wiederholen.
     Als Antwort auf Rückfragen ist nur die Nennung der richtigen
     Geheimtextgruppe gestattet. Übermittlungs- und Rechenfehler werden
     nur durch Nennung des richtigen Geheimtextes berichtigt. Inhalt-
     liche Fehler, bei denen eine Veränderung des Klartextes vorgenommen
     wird, müssen durch Neuüberschlüsselung mit einer neuen Kenngruppe
     und einer neuen Wurmreihe korrigiert werden.

4.3. Weiterleitungen
     Sprüche, die einem Empfänger übermittelt werden, der sie nach
     Kenntnisnahme mit unverändertem Inhalt einem weiteren Empfänger
     zuleitet, werden nicht umgeschlüsselt, wenn sich der neue Empfänger
     im gleichen Schlüsselbereich befindet.

     Es wird der ursprüngliche Geheimtext mit Angabe des Tarnnamen
     des Stabes, der die Nachricht verschlüsselt hat, weitergeleitet.
     Sprüche, die gleichzeitig an mehrere Empfänger übermittelt werden
     sollen und inhaltlich völlig gleich sind, sind nur mit einer
     Kenngruppe und einer Wurmreihe zu verschlüsseln und an alle Empfän-
     ger mit gleichem Geheimtext zu übermitteln.
     Die Schlüsselung gleicher Texte mit verschiedenen Wurmreihen ist
     nur gestattet, wenn es die Verteilung der Schlüsselunterlagen
     erfordert. (Austausch der Nachrichten zwischen Korrespondenten
     verschiedener Schlüsselbereiche).

Muster für die Ver- und Entschlüsselung

Mit dem Formblatt 0121 sollen folgende Angaben übermittelt werden:
Koordinaten des Beobachtungspunktes 3514734;
Beobachtungstermin = 07 Uhr;
Mittwoch; Wasserstand 273 cm;
Stromrichtung entfällt, da Fluß;
Stromgeschwindigkeit = 1,2 m/s;
Seegang bis Wellenperiode entfallen;
Wassertemperatur 8,3  C;
Temperaturdifferenz Luft-Wasser = 2,3
Art des Eises = eisfrei;
Entwicklung der Eislage unverändert;
Schiffahrt ungehindert;
weitere Angaben bis überschwemmte Gebiete entfallen;
Passierbarkeit normal.

1. Verschlüsselung:
FB 0121
Wurmr.:  76481 33867 89000 13451 78905 12560 99970 62588 13524 00867
Zw.-te.: +     00121 35147 34074 27050 00000 08323 11000 00000 00001
Ge.-te.: 76481 33988 14147 47425 95955 12560 97293 73588 13524 00868 76481
          KG                                                           KG
2. Entschlüsselung:
Ge.-te.: 76481 33988 14147 47425 95955 12560 97293 73588 13524 00868 76481
Wurmr.:- 76481 33867 89000 13451 78905 12560 99970 62588 13524 00867
Zw.-te.:   KG  00121 35147 34074 27050 00000 08323 11000 00000 00001  KG

                           C o d i e r v e r z e i c h n i s
                                              zu
                            den Formblättern 0120 - 0128
 Hydrometeorologische Angaben 
Block 0120
Inhaltsverzeichnis
Formblatt 0120:Übermittlung meteorologischer Angaben von Beobachtungsstellen bzw. -stationen
der LSK/LV, der VM und der Landstreitkräfte an vorgesetzten Stab bzw. meteoro-
logische Auswertezentrale.
Formblatt 0121;Übermittlung hydrologischer Angaben von Beobachtungsstellen in den Landstreit-
kräften und der VM an vorgesetzten Stab bzw. hydrometeorologischen Auswertezen-
trale.
Formblatt 0122:Übermittlung von Angaben über mittleren Höhenwind unter stationären Bedingun-
gen und Übungen.
Formblatt 0123:Mittlerer Höhenwind (für gefechtsmäßigen Bedingungen). Inhalt stimmt größten-
teils mit Formblatt 0122 überein. Inkrafttreten wird gesondert festgelegt.
Formblatt 0124:Übermittlung von hydrometeorologischen Warnmeldungen an Einrichtungen und
Stäbe der NVS bis Ebene Verband, Geschwader und Flottillen.
Formblatt 0125:Übermittlung kurzfristiger Wettervorhersagen von Beratungszentralen an Ein-
richtungen und Stäbe der NVA bis Verband, Geschwader und Flottillen.
Erklärung und Code zum Formblatt 0120: (meteorologische Angaben)
Koordinaten des
Beobachtungspunktes
siebenstellig, codiert, für Beobachtungspunktes Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer.
JahrJahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des Beo-
bachtungspunktes mit Stationskennziffer gemeldet (z. B. 1968 = 68).
Beobachtungsterminganze Stunden; bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden
(z. B. 04.29 Uhr = 04; 13.30 Uhr = 14).
Wochentag (Y)Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3).
GesamtbedeckungsgradTeil des Himmelgewölbes in Achtel, der mit Wolken, unabhängig von ihrer Gattung und Höhe,
bedeckt ist (z. B. halb bedeckt = 4/8 = 4).
WindrichtungZehnergrad (z. B. Wind aus 360° = 32). Bei schwachen, veränderlichen oder umlaufenden
Winden wird 99, bei Windstille 00 gemeldet.
Windgeschwindigkeitin Bodennähe in m/s (z. B. 7 m/s = 07; Windstille 00).
Sichtweiteäußerste Entfernung, bis zu der markanten Erscheinungsform in der Landschaft (Berge,
Waldränder, Bauwerke) in annähernd horizontaler Richtung unter gewöhnlichen Be-
leuchtungsverhältnissen noch in den Umrissen erkennbar sind. Wird in 100 m-Stufen
angegeben (z. B. 600 m = 06; 5 km = 50). Über 10 km werden die Ziffern 99, bis 50 m 00
gemeldet.
Wetterzustand (ww)zum Zeitpunkt der Beobachtung; (s. Code; z. B. Wetterleuchten = 23); auflösender Nebel
= 42; starker Regen = 65).
Wetterverlauf (W)in der letzten Stunde vor der Beobachtung (s. Code).
Bei mehreren Wettererscheinungen jeweils die mit höchster Schlüsselzahl melden (z. B.
Schauerniederschlag und Gewitter, es wird Gewitter = 9 gemeldet).
Luftdruck am Bodenin Millibar (mb) unter Weglassung der Tausender und Hunderter (z. B. 1021,4 mb = 214;
998,6 mb = 986).
Lufttemperaturin 2 Meter Höhe über dem Erdboden in ganzen Grad. (ab ,5 aufrunden; bis ,4 abrunden).
Bei negativen Temperaturen vor Verschlüsselung zum Absolutbetrag der Temperatur 50
addieren (z. B. -13°C = 13 + 50 = 63).
Gruppenkennziffer 8Wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß mit den nachfolgenden vier
Ziffern Bewölkungsverhältnisse gemeldet werden.
Bedeckungsgrad der
bedeutendste Wolken-
gattungen
Teil der Himmelsgewölbe in Achtel, der von der dieser Gruppe gemeldeten Wolkengattung
bedeckt ist (z. B. 6/8 = 6).
Bedeutendste
Wolkengattung (C)
nach Code. Bei gleichzeitig verschiedenen Wolkengattungen, die mit höchster Schlüsselziffer
melden. (z. B. Federwolken, mittelhohe Haufenwolken und Haufenschichtwolken; es wird
6 gemeldet).
Höhe der Wolken-
untergrenze
gemessen oder geschätzt in 100 m-Stufen (z. B. 1500 m = 15). Die höchste Schlüsselzahl
ist 25 für Untergrenze über 2500 m.
Taupunkttemperatur
Luftdrucktendenz (a)
(s. Code) Art der Luftdruckveränderung in den letzten 3 Stunden vor dem Beobachtungstermin.
Temperaturdifferenz
0,5 - 2,0 m
Differenz in 0,5 m und 2.0 m Höhe; wird in Zehntel-Grad angegeben (z. B. 1,8°C = 18).
Bei negativen Differenzen (Temperatur in 0,5 m ist niedriger als in 2,0 m) wird zum Absolut-
betrag (ohne Komma) die Zahl 50 addiert (z. B. -0,8° = 08 + 50 = 58).
Gruppenkennziffer 2Wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß nachfolgend Extremwerte
der Lufttemperatur, Erdbodenzustand und Schneehöhe gemeldet werden.
Meldung 2 x täglich (nach 06.00 und 18.00 Uhr).
Extremwert der Luft-
temperatur
abends höchsten Wert zwischen 06. 00 Uhr und 18.00 Uhr (Maximum) und früh tiefsten
Wert zwischen 18.00 und 06.00 Uhr melden. Wurden die Extremtemperaturen nicht
bestimmt, 99 melden.
Erdbodenzustand und
Schneehöhe (E und S)
(s. Code)

Code
zahl
YwwWacEs
0*10keine Angabenhöchstens halb
bedeckt
keine
Angaben
wolkenlos oder
nicht beobach.
keine Angabenkein Schnee
6Staubtrübung
1Sonntag1Bodennebelteils mehr, teils weniger
als halb bedeckt
Federwolken (Ci) oder
Schäfchenwolken (Cc)
Trocken0 - 2 cm
7Gewitter o.Reg.
2Montag2Dunstmehr als
halb bedeckt
stei-
gend
Schleier-
wolken (Cs)
feucht
oder naß
2 - 5 cm
3Wetterleuchten
3Dienstag0leicht/mäßigSchneetreiben/
Schneefegen
gleich-
bleibend
mittelhohe Haufen-
wolken (Ac)
gefroren
ohne Schnee
5 - 10 cm
5stark
4Mittwoch2auflösendNebel, Eisnebel
o. Staubtrübung
mittelhohe Schicht-
wolken (As)
Glatteis
ohne Schnee
10 - 15 cm
6gleichb/verdich.
5Donnerstag0leicht/mäßigSprühregen
(Niesel)
Regenschicht-
wolken (Ns)
weniger als halb mit
Eis o. Schnee bedeckt
15 - 25 cm
5stark
6Freitag0leicht/mäßigRegenHaufenschicht-
wolken (Sc)
mehr als halb mit Eis
oder Schnee bedeckt
25 - 50 cm
5stark
7Sonnabend0leicht/mäßigSchnee oder
Schnee m. Regen
fallendSchichtwolken
(St)
alles mit Eis oder
Schnee bedeckt
50 -100 cm
5stark
82RegenschauerSchauernieder-
schlag
Haufenwolken
(Cu)
weniger als halb mit trok-
kenem Schnee bedeckt
1 - 2 m
6Schneeschauer
90leicht/mäßigGewitter mit
Regen
Gewitterwolken
(Cb)
alles mit trockenem
Schnee bedeckt
über 2 m
5stark
*1 nach meteorologischen ww - Code. Bei Unkenntnis dieser Code wird nebenstehende angewandt.

FB 0120
Erklärung und Code zum Formblatt 0121: (hydrologische Angaben)
Koordinaten des
Beobachtungspunktes
siebenstellig, codiert; für Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer.
Stationskennzifferfünfstellig, wie für Beobachtungsstellen des meteorologischen Dienstes der LSK/LV und
der VM festgelegt.
JahrJahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur bei Angabe des
Beobachtungspunktes mit Stationskennziffer gemeldet. (z. B. 1968 = 68).
Beobachtungsterminganze Stunden; bis 29 Minuten abrunden, ab 30 Minuten aufrunden
(z. B. 04.29 Uhr = 04; 13.30 Uhr = 14).
Wochentag (Y)Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3).
Wasserstandin Dezimeter (z. B. 384 cm = 38). Ab 990 cm wird die Schlüsselzahl 99 gemeldet.
Für Pegelstationen gilt Pegelnull = NN - 500 cm.
Stromrichtung (D)Richtung aus der das Wasser strömt (s. Code). Bei Flüssen wird 0 angegeben.
Stromgeschwindigkeit (f)(s. Code)
Seegang (S)(s. Code)
Charakteristik des
Seeganges (F)
Verhältnis zwischen Windsee und Dünnung (s. Code).
Wellenrichtung (D)Richtung aus der Wellen kommen (s. Code).
Wellenhöhe (Hw)mittlere Höhe (s. Code).
Wellenlänge (L)(s. Code)
Wellenperiode )Pw)mittlerer Zeitabstand zwischen gleichen Wellenelementen (s. Code).
Wassertemperaturauf Zehntel-Grad genau (z. B. 16,3 °C = 163). Bei negativen Temperaturen zum Absolutbetrag
unter Weglassung des Kommas 500 addieren (z. B. -0,6°C = 006 + 500 = 506).
Temperaturdifferenz
Luft-Wasser
Temperaturunterschied zwischen Wasseroberfläche und Luft. Bei Differenzwerten bis 9,9°C in
Zehntel-Grad Celsius melden (z. B. 3,6°C = 36). Bei Differenzwerten von 10°C und mehr in
ganzen Grad melden (z. B. 12°C = 12). Bei negativen Differenzwerten (Wasser wärmer als Luft)
zum Absolutbetrag der Differenz (unter Weglassung des Kommas) 50 addieren
(z.B. -3,6°C = 36 + 50 = 86; -13°C = 13 + 50 = 63). bei negativen Differenzwerten ab -5°C
wird nach erfolgten Addition von 50 die Hunderterstelle weggelassen
(z. B. -6,7°C = 67 + 50 = 117 = 17).
Art des Eises bei Verlauf
des Eisrandes (c2, Pe, k, r, e)
(s. Code)
Minimale und Maximale
Eisstärke
in cm (z- B. 25 cm = 25). Eisstärken von 99 cm und mehr mit 99 melden.
Schneehöhe auf EisSchneebelag auf Eis in Dezimetern (z. B. 50 cm = 5).
Länge und Breite
überschwemmter Gebiete
annäherndes Ausmaß in Kilometer. Die Koordinaten des Beobachtungspunktes bezeichnen den
Mittelpunkt des Gebietes.
Passierbarkeit von
Wasserhindernissen (K)
(s. Code)

Code-
zahl
YDf
in m/s
SFHw
in m
L
in m
Pw
sek.
c2Rekr
in sm
e
Eis im
K
0keine Angaben
1SonntagNO0 -
0,1
0 - 1Windsee
vorherr-
schend
kl.
als
1/4
überw.
unter
8
kl.
als
2
eisfreiEislage
unver-
ändert
Schiffahrt
unbehindert
bis
zu
1
NOnorm.
2MontagO0,1 -
0,2
1 - 2Dünung
vorherr-
schend
1/4 -
1/2
8 - 182 -
3
NeueisEislage
verbessert
sich
Nur für Holz-
schiffe ohne
Eisschutz
gefährlich
1 - 2Oersch-
wert
3DienstagSO0,2 -
0,4
2 - 3Windsee u.
Dünung
nicht zu
untersch.
1/2 -
1
18 - 253 -
4,5
schwaches
(Küsten)-
Festeis
(5 - 15 cm)
Eislage
verschl.
sich
ohne Eisbrecher
für schwachge
baute Schiffe
gefährlich
2 - 4SOstark
er-
schw.
4MittwochS0,4 -
0,8
3 - 4Dünung
quer zur
Windsee
1 -
1 1/2
25 -324,5 -
6
sehr loke-
res Treib-
eis
Eis bricht
auf
Nur f. starkge-
baute Schiffe
mit starker
Masch. möglich
4 - 6Snicht
mögl.
5DonnerstagSW0,8 -
1,5
4 - 5Seegang
durch Eis-
verh. beein
trächtigt
1 1/2 -
2
32 - 436 -
7,5
Zusammenge-
schobener
Eisbrei
Eis öffnet
sich wiet.
o. treibt ab
Eisbrecher un-
terst. notf. d.
Schiffahrt
6 - 8SW
6FreitagW1,5 -
3,0
5 - 62 -
2 1/2
43 - 547,5 -
9,5
starkes
(Küsten)-
Festeis
(üb. 15 cm)
Eis friert
zusammen
in angelegter
Rinne unbe-
hindert
8 - 12W
7SonnabendNW3,0 -
6,0
6 - 72 1/2 -
3
64 - 679,5 -
11,5
dichtes
Treibeis
Eis treibt
o. schiebt
sich zus.
nur m. direkter
Eisbrecher-
hilfe möglich
12 - 16NW
8N6 -
10,0
7 - 83 -
3 1/2
67 - 8011,5 -
13,5
sehr
dichtes
Treibeis
Warnung
von Pack-
eiswällen
Eisbrecher-
hilfe nur für
eisverstärkteSchiffe
16 - 20N
9über
10,0
8 - 9üb.
3 1/2
über
8
üb.
13,5
zusammenge-
schob. Eis,
Packeis
Warnung v.
Eispressung
o. Packeis-
bildung
Schiffahrt hat
aufgehört
üb.
20
Schiff
inner-
halb d.
Eises

FB 0121
Erklärung und Code zum Formblatt 0122: (mittlerer Höhenwind)
Gruppenkennziffer 0wird stets unverändert angegeben.
Monatzweistellige Zahl (z. B. Juni = 06).
Jahrzweistellige Zahl (z. B. 1967 = 67).
ZonenangabeTeil des Gebietes der DDR, für den die übermittelten Windangaben Gültigkeit haben
(s. Code).
TagTag der Windmessung als zweistellige Zahl (z. B. 13. = 13).
BeobachtungsterminZeitpunkt der Messung als ganze Stunden. (z. B. 07.00 Uhr = 07, bis 29 Minuten abrunden,
ab 30 Minuten aufrunden).
Mittlere Windrichtung
und -geschwindigkeit
in den Höhenschichten
1 - 6
die Zusammensetzung der Gruppen 5 - 10 des Formblattes ist gleich.
Die erste Ziffer = Nummer der Höhenschicht, zweite und dritte Ziffer = Richtung des
mittleren Windes in Zehner-Grad (z. B. aus 250 = 25).
Die vierte und fünfte Ziffer = Geschwindigkeit des mittleren Windes in Zehner-km/h
(z. B. 50 km/h = 05; 120 km/h = 12).

Höhenschichten:1=0 - 1,5 km
2=0 - 3,0 km
3=0 - 6,0 km
4=0 - 12,0 km
5=0 - 18,0 km
6=0 - 24,0 km
7=entfällt

Code
zahl
Zonenangabe
1Raum nördlich der Linie Wittenberge - Angermünde bis zur Staatsgrenze
2Raum zwischen den Linien Wittenberge - Angermünde und Halberstadt - Cottbus
3Raum südlich der Linien Halberstadt - Cottbus bis zur Staatsgrenze

FB 0122
Erklärung und Code zum Formblatt 0123: (mittlerer Höhenwind)
Koordinaten des
Beobachtungspunktes
siebenstellig, codiert; für Beobachtungsstellen ohne Stationskennziffer
Stationskennzifferfünfstellig, wie für Beobachtungsstellen des meteorologischen Dienstes
der LSK/LV und der VM festgelegt.
JahrJahreszahl unter Weglassung der Hunderter und Tausender. Wird nur
bei Angabe des Beobachtungsstandpunktes mit Stationskennziffer
gemeldet (z. B. 1967 = 67).
Beobachtungsterminganze Stunden, bis 29 Minuten abrunden; ab 30 Minuten aufrunden
(z. B. 04.23 Uhr = 04).
Wochentag (Y)Beobachtungstag (s. Code; z. B. Dienstag = 3).
Mittlere Windrichtung
und -geschwindigkeit
in den Höhenschichten
1 - 6
die Zusammensetzung der Gruppen 5 - 10 des Formblattes ist gleich.
Die erste Ziffer = Nummer der Höhenschicht, die zweite und dritte
Ziffer = Richtung des mittleren Windes in Zehner-Grad (z. : aus 250° = 25).
Die vierte Ziffer = Geschwindigkeit des mittleren Windes in Zehner-kn/h
(z. B. 50 km/h = 05; 120 km/h = 12).

Höhenschichten:1=0 - 1,5 kmCode-
zahl
Wochentag
2=0 - 3,0 km1Sonntag
3=0 - 6,0 km2Montag
4=0 - 12,0 km3Dienstag
5=0 - 18,0 km4Mittwoch
6=0 - 24,0 km5Donnerstag
7=entfällt6Freitag
7Sonnabend
8
9
0

FB 0123
Erklärung und Code zum Formblatt 0124: (hydrometeorologischer Warnung)
Art der gefährlichen
Erscheinungen (W2)
meteorologische oder hydrologische Erscheinung,
vor der gewarnt wird (s. Code).
Beginn und Dauer der
gefährlichen Erscheinung
1. Tag des Beginns der gefährlichen Erscheinung als
zweistelliges Datum
2. Uhrzeit des Beginns der gefährlichen Erscheinung
in ganzen Stunden
3. Dauer des Auftretens der gefährlichen Erscheinung
in ganzen Stunden.
Gültigkeitsbereich (B)Raum, in dem Auftreten der gefährlichen Erscheinung
erwartet wird, (s. Code). Mit den beiden nachfolgenden
Ziffern kann in den Teilstreitkräften nach besonderen
Festlegungen der Gültigkeitsbereich weiter abgegrenzt
werden. Erfolgt keine weitere Bezeichnung, dann 00 setzen.
GesamtbedeckungsgradTeil des Himmelsgewölbe in Achtel, der mit Wolken,
unabhängig von ihrer Gattung und Höhe bedeckt ist
(z. B. halb bedeckt = 4/8 = 4).
Windrichtungin Zehner-Grad (z. B. Wind aus 320° = 32).
Bei schwachen, veränderlichen oder umlaufenden Winden
die Ziffer 99, bei Windstille 00 melden.
Windgeschwindigkeitin Bodennähe in m/s (z. B. 7 m/s = 07; Windstille 00).
Sichtweiteäußerste Entfernung, bis zu der markanten Erscheinungsformen
in der Landschaft (Berge, Waldränder, Bauwerke) in annähernd
horizontaler Richtung unter gewöhnlichen Beleuchtungsverhältnissen
noch in Umrissen erkennbar sind. Wird in 100 m-Stufen angegeben
(z. B. 600 m = 06; 5 km = 50). Über 10 km werden die Ziffern 99,
bis 50 m wird 00 gemeldet.
Lufttemperaturin 2 m Höhe über den Erdboden in ganzen Grad. (ab ,5 aufrunden
bis ,4 abrunden). Bei negativen Temperaturen vor Verschlüsselung
zum Absolutbetrag der Temperatur 50 addieren
(z. B. -13°C = 13 + 50 = 63).
Gruppenkennziffer 8wird stets unverändert gemeldet und bringt zum Ausdruck, daß mit
den nachfolgenden vier Ziffern Bewölkungsverhältnisse gemeldet werden.
Bedeckungsgrad der
bedeutendsten Wolken-
gattungen
Teil des Himmelsgewölbes in Achtel, der von der in dieser Gruppe
gemeldeten Wolkengattung bedeckt ist. (z. B. 6/8 = 6).
Bedeutendste Wolken-
gattung (C)
(s. Code). Bei gleichzeitig verschiedenen Wolkengattungen, die mit
höchster Schlüsselkennziffer melden. (z. B. Federwolken, mittelhohe
Haufenwolken, Haufenschichtwolken; es wird 6 gemeldet).
Höhe der Wolkenuntergrenzegemessen oder geschätzt in 100 m-Stufen (z. B. 1500 m = 15).
Die höchste Schlüsselzahl ist 25 für Untergrenzen über 2500 m.
Niederschlagshöhein cm. (Für Regen oder Schnee)
Niederschlagsart (ar)(s. Code)
Wasserstandszunahme
von - bis
untere und obere Grenze des Wasserstandes bei Hochwasser in
Dezimeter (z. B. 384 cm = 38); über 990 cm 99 melden.
Seegang (S)(s. Code)
Art des Eises (c2)(s. Code)
Entwicklung der Eislage (Re)(s. Code)
Art und Intensität der
gefährlichen Erscheinungen
in der Atmosphäre (wa)
(s. Code)
Untergrenze/ObergrenzeBegrenzung der Schicht der Atmosphäre in ganzen Kilometern,
in der die gefährliche Erscheinung erwartet wird. Bei Angabe der
mittleren Höhe der Erscheinung werden in beiden Spalten
gleiche Zahlen gemeldet.

Code
zahl
w2BCarSc2ReWa
0Hohe Wind-
geschwindigk.
Turbulenz
StandortKeine
Angaben
Keine
Angaben
-Keine
Angaben
Keine
Angaben
Keine
Angaben
1HochwasserUnter-
bringungs-
raum
Federwolken
(Ci) oder
Schäfchenw.
(Cc)
Regen-
schauer
0 - 1eisfreiEislage
unverändert
Vereisung
leicht
2Sichtver-
schlechte-
rung
Konzentrie-
tungsraum
Schleier-
wolke
(Cs)
Schnee-
schauer
1 - 2NeueisEislage
verbessert
sich
Vereisung
mäßig
3niedrige
Wolken
Handlungs-
raum der
Armee
mittelhohe
Haufenwolken
(Ac)
Hagel2 - 3schwaches
(Küsten)-Fest-
eis 5 - 15 cm
Eislage ver-
schlechter
sich
Vereisung
stark
4Nieder-
schlag
Handlungs-
raum der
Division
mittelhohe
Schleierwolk.
(As)
Eisregen
oder
Eiskörner
3 - 4sehr lockeres
o. lockeres
Treibeis
Eis bricht
auf
Turbulenz
leicht
5hohe Luft-
temperaturen
Raum der
Luft-
landung
Regenschicht-
wolken (Ns)
gefrierender
Niederschlag
4 - 5zusammenge-
schobener
Eisbrei
Eis öffnet
sich weiter
u. treibt ab
Turbulenz
mäßig
6SeegangRaum der
Seelandung
Haufenschicht-
wolken (Sc)
 5 - 6starkes
(Küsten)-Fest-
eis üb. 25 cm
Eis friert
zusammen
Turbulenz
stark
7Schneetrei-
ben, Eisglät-
te,Vereisung
Handlungs-
raum der VM
Schicht-
wolken (St)
 6 - 7dichtes
Treibeis
Eis treibt o.
schiebt sich
zusammen
Strahlstrom
100 -
200 km/h
8plötzlicher
o. starker
Frost
Handlungs-
raum der
LSK/LV
Haufenwolken
(Cu)
 7 - 8sehr dichtes
Treibeis
Warnung vor
Packeis-
wällen
Strahlstrom
200-
300 km/h
9GewitterHandlungs-
raum des
Gegners
Gewitter-
wolken (Cb)
 8 - 9zusammenge-
schobenes Eis,
Packeis
Warnung vor
Eispressung o.
Packeisbildg.
Strahlstrom
über
300 km/h
FB 0124
Erklärung und Code zum Formblatt 0125: (Wettervorhersage)
Wochentag (Y)(s. Code).
Uhrzeit (GG)Beginn der Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden (z. B. 18 Uhr = 18).
Dauer (nn)Gültigkeit der Vorhersage in ganzen Stunden.
Gültigkeitsbereich (B)Raum, für den die Vorhersage Gültigkeit hat (s. Code).
Mit nachfolgenden 4 Ziffern wird Gültigkeitsbereich weiter abgegrenzt.
Menge und Charakter
der Gesamtbewölkung (Ng)
erwarteter Bedeckungsgrad der Gesamtbewölkung und deren vertikale
Schichtung (s. Code). Zu den Wolken vertikaler Entwicklung gehören
Quellwolken (Cu) und Regenschichtwolken (Ns).
Windrichtung (D)Himmelsrichtung, aus der im Mittel der Wind erwartet wird (s. Code).
Windgeschwindigkeit (f)erwartete mittlere Windgeschwindigkeit (s. Code).
Maximale
Windgeschwindigkeit (fx)
erwartete höchste Windgeschwindigkeit (s. Code).
Zeitraum des Auftretens (tx)Zeitraum in dem das Auftreten der höchsten Windgeschwindigkeit
erwartet wird (s. Code).
Horizontale Sichtweite (V)erwartete mittlere horizontale Sichtweite (s. Code).
Extreme der horizontalen
Sichtweite (Vx)
im Vorhersageraum erwartete minimale oder maximale
horizontale Sichtweite (s. Code)
Zeitraum des Auftretens (tx)Zeitraum, in dem das Auftreten der extremen horizontalen Sichtweite
erwartet wird (s. Code).
Wettererscheinung (W)im Vorhersageraum charakteristische oder markante Wettererscheinung
(s. Code).
Zeitraum des Auftretens (tw)Zeitraum, in dem das Auftreten der Wettererscheinung erwartet wird
(s. Code).
Menge der Wolkengattung (Ncerwarteter mittlerer Bedeckungsgrad in Achtel (z. B. 5/8 = 5).
Bedeutendste Wolkengattung (C)im Vorhersageraum erwartete Wolkengattung. Bei gleichzeitig mehreren
Gattungen wird die mit höchster Schlüsselziffer angegeben (s. Code).
Wolkenuntergrenze (h)erwartete mittlere Untergrenze (s. Code).
Extreme Wolkenuntergrenze (hxim Vorhersageraum erwartete niedrigste oder höchste Untergrenze
(s. Code).
Zeitraum des Auftretens (txZeitraum, in dem das Auftreten der extremen Untergrenze erwartet wird
(s. Code).
Lufttemperatur (Ta, Tberwartete Werte in den Zeiträumen ta und tb. In der Regel werden mit
diesen Werten die Tageshöchsttemperaturen und tiefsten Nachttem-
peraturen vorhergesagt.
Zeiträume des Auftretens (ta, tb)Zeiträume, in denen das Auftreten Ta und Tb erwartet wird.
Tendenz der Lufttemperatur (at)erwartete Art der Änderung der Lufttemperatur nach Beendigung der
Gültigkeit der Vorhersage (s. Code).
Seegang (Sc, Sd)erwarteter windabhängiger Zustand der Meeresoberfläche in den
Zeiträumen tc und td (s. Code).
Zeiträume des Auftretens (tc, td)Zeiträume, in denen das Auftretens der Stärken des Seegangs
Sc und Sd erwartet wird.
Charakteristik des Seegangs (F)erwartete Beziehung zwischen Windsee und Dünung (s. Code).
Zusätzliche AngabenMit dieser Gruppe können zu einem Element der Vorhersagen zusätzliche
Präzisierungen gegeben werden.
Nummer der GruppeKennzeichnung der Gruppe, auf die sich die zusätzlichen Angabe bezieht
(mögliche Schlüsselzahl 5 bis 9, d. h. 5. bis 9. Gruppe).
Nummer der SpalteKennzeichnung der Spalte innerhalb der Gruppe, auf die sich die zusätzliche
Angabe bezieht (mögliche Schlüsselzahl 1 bis 5, d. h. 1. bis 5. Spalte).
Mittelwerterwarteter Mittelwert der zusätzlichen Angaben (s. Code).
Extremwerterwarteter Extremwert der zusätzlichen Angaben (Minimum oder Maximum
(s. Code). Lassen sich keine getrennten Aussagen für Mittel- und Extremwert
machen, dann Schlüsselzahl für den Mittelwert zweimal geben.
Zeitraum des AuftretensZeitraum, auf den die zusätzlichen Angaben bezogen sind.

Code
zahl
YBNgDf, fx
m/s
tx,y,b,c,d,wV,VxWCh,hx
m
Ta,batSF
0Stand
ort
gering
bewölkt
0 - 2/8
Wind-
stille
Wind-
still
im gesamt-
ten oder
größten T.
*1unter
50 m
höchst.
halb
bedeckt
Wolkenlos0 -
50
unter
- 10°C
nicht
vorhergesagt
1SonntagUnter
bring
raum
ein
schich-
tig
2
bis
5/8
NO1 - 3zu
Beginn
50 -
200 m
weniger
a. halb
bedeckt
Federw. (Ci)
oder
Schäfw.(Cc)
50 -
100
-10°C
bis
-5°C
schwach
steigend
0 - 1Windsee
vorherr-
schend
2MontagKonz.
trier
raum
vertik.
Entw.
O3 - 6in der
ersten
Hälfte
200 -
500 m
mehr
a. halb
bedeckt
Schleier-
wolken
(Cs)
100 -
200
-5°C
bis
-1°C
steigend1 - 2Dünung
vorherr-
schend
3DienstagHand
lgr. d
Armee
mehr-
schich-
tig
SO6 - 9in der
zweiten
Hälfte
500 -
1000
m
Schnee-
treiben/
-fegen
mittelh.
Haufenw.
(Ac)
200 -
300
um
0°C
(±1°C)
stark
steigend
2 - 3Windsee u.
Dünung n.
untersch.
bar
4MittwochHand-
lgr. d.
Divis.
ein-
schich-
tig
5
bis
8/8
S9 -
12
zu
Ende
1 - 2
km
Nebelmittelh.
Schichtw.
(As)
300 -
600
1°C
bis
5°C
gleich-
bleibend
3 - 4Dünung
quer zur
Windsee
5DonnerstagRaum
d. La.
landg
vertik.
Entw.
SW12 -
15
morgens2 - 4
km
Sprüh-
regen
Regen-
schichtw.
(Ns)
600 -
1000
5°C
bis
10°C
4 - 5Seegang
d. Eis
beeintr.
6FreitagRaum
d. See
landg
mehr-
schich-
tig
W15 -
20
tagsüber4 - 10
km
RegenHaufen-
schichtw.
(Sc)
1000 -
1500
10°C
bis
15°C
leicht
zurück-
gehend
5 - 6
7SonnabendHand-
lgr.
d. VM
ein-
schich-
tig
8/8NW20 -
25
abends10 - 20
km
Schnee
mit
Regen
Schicht-
wolken
(St)
1500 -
2000
15°C
bis
20°C
zurück-
gehend
6 - 7
8Hand-
lgr. d
LSK/LV
vertik.
Entw.
N25 -
30
nachts20 - 25
km
Schauer-
nieder-
schlag
Haufen-
wolken
(Cu)
2000 -
2500
20°C
bis
25°C
stark
zurück-
gehend
7 - 8
9Hand-
lgr. d.
Gegn.
mehr-
schich-
tig
ver-
änd-
lich
üb.
30
zeitweiligüb.
50
km
GewitterGewitter-
wolken
(Cb)
üb.
2500
25°C bis
30°C
8 - 9
*1 … des Vorhersageraumes
FB 0125
Erläuterung und Code zu den Formblättern 0126 bis 0128:
(Wind- und Sturmwarnung, Nebelwarnung, hydrologische Warnung/VM)
Wochentag (Y) der Herausgabe der Warnung (s. Code).
Uhrzeitder Herausgabe der Warnung (ganze Stunden)
Art der Warnung (w2w2Art der gefährlichen Erscheinung, vor der gewarnt wird (s. Code).
Gültigkeitsbereich der WarnungZahlenmäßige Angabe des Gebietes, in dem die gefährliche
Erscheinung erwartet wird (nach besonderen Festlegungen).
folgende Erklärungen nur für 0126:
Windrichtung (D1D2)vorhergesagte vorherrschende Windrichtung
(s. Code; z. B. 23 = Ost bis Südost).
Windrichtungsänderung(Do)vorhergesagte Änderung der Windrichtung (s. Code).
Windrichtung (D2D2)vorhergesagte vorherrschende Windrichtung nach der Änderung Do
(s. Code).
Windstärke(f1f1,f2f2)niedrigste bzw. höchste vorhergesagte Windstärke
(s. Code).
Zusätzliche Angaben (bf)(s. Code).
folgende Erklärungen nur für 0127:
Örtliche Angaben (no)räumliche Verteilung des Nebels (s. Code).
Sichtweite im Nebel (n1)Angaben über geringste und größte Sichtweite (s. Code).
Zeitliche Änderung (n3)Intensität des Nebels (s. Code).
folgende Erklärungen nur für 0128:
Wasserstanduntere und obere Grenze des vorhergesagten Wasserstandes in
Dezimeter.
Eisbildung (O)Angaben über erwartete oder beobachtete Eisbildung (s. Code).

Code
zahl
D1D1;
D2D2
Dobfnon1n3Of1f1;
f2f2
Yw2w2
0
keine Angaben


00 -
keine
Angabe
01 - 1
Beaufort

02 -
Beaufort

.

.

.

.

.

.

.

.
12 -12
Beaufort
 
11 - Windrichtung

12 - Sturmwarnung

13 - Orkanwarnung

14 - Gewitterwarnung

21 - Windwarnung aufge-
hoben
22 - Sturm- durch Wind
warnung ersetzt
23 - Orkan. durch Sturm-
warnung ersetzt
24 - Gewitterböenwarnung
aufgehoben
25 - alle Warnungen auf-
gehoben

35 - Nebelwarnung

45 - Nebelwarnung aufge-
hoben

56 - Hochwasserwarnung

57 - Niedrigwasserwarnung

66 - Hochwasserwarnung
aufgehoben
67 - Niedrigwasserwarnung
aufgehoben
78 - Warnung vor
Eisbildung
1NOrechts-
drehend
stärker
böig
vereinz.
örtlich
unter
1/4 kblg
wech
selnd
in Binnen
u. Bodden-
gewäs. zu
erwarten
Sonntag
2Orück-
drehend
einzelne
Sturmböen
strich-
weise
1/4 - 1
kblg.
schwä.
werdd.
im küsten.-
nah.See-
geb. zu
erwarten
Montag
3SOwechsel.
zw. angeg.
Richtung
häufige
Sturmböen
ver-
breitet
1 - 3
kblg.
dicht.
werdd.
im frei.
seegeb. zu
erwarten
Dienstag
4SOrkan-
böen
an
Küsten
3 - 5
kblg.
in Binn.
gewäss.
beobacht.
Mittwoch
5SWeinzelne
Gewitter-
im küst.-
nah. See-
gebiet
beobacht.
Donnerstag
6Wim frei.
Seegeb.
beobacht.
Freitag
7
NW

Sonnabend
8
N

9ver-
änder-
lich

FB 0126 - 0128 entspricht 55555
Formblatt Kommandierungen Raketentruppen Sammler*89
Worteil mit Codebezeichnungen
Art der RaketeCodebezeichnung
(aus 2 Ziffern)
Herkömmliche
Ladung
Chemische
Ladung
Kernladung
 
 
Index der LadungCodebezeichnung
(aus 2 Ziffern)
 
 
 
 
Abb.: Formblatt Kommandierungen Raketentruppen
Art der Arbeit
des HSS
Codebezeichnung
(aus 1 Ziffern)
Volle Kontrolle
 
Selbstzerlegung
ausgeschaltet
Entfernung
ausgeschaltet
HSS ausgeschaltet
 
 
Detonationsart
Codebezeichnung
(aus 1 Ziffern)
Erddetonation
Luftdetonation
 
Ausführungskommando
 
Codebezeichnung
(aus 4 Ziffern)
Bereitschaft Nr. 1
Bereitschaft Nr. 2
Bereitschaft Nr. 3
Schlag
Schlag um
Schlag nach Bereitschaft
Schlag nicht führen
Startbatterie in Bereit-
schaft Nr. 2 bringen
Startbatterie in Bereit-
schaft Nr. 3 bringen
Startbatterie in Haupt-
Stellung zurückführen
Startbatterie zum
PTF zurückführen
…………………
Meldungen
 
Codebezeichnung
(aus 4 Ziffern)
Bereitschaft 1
 
 
Bereitschaft 2
 
 
Bereitschaft 3
 
 
Bin zum Start
bereit um
 
Start normal
 
Start verzögert
mich aus techn.
Gründen
Start
nicht normal
 
………………
 
 
………………
 
Raketen Kommandos
HSS  = Haverie-Spreng-System
8K14 = Operativ-taktische Rakete

                              Vertrauliche Verschlußsache!  BArch*363
                              VVS-Nr.: A 622 200
                              1340 Ausfertigung = 40 Blatt

                    MINISTERRAT
      DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
      MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG

ORDNUNG
     des Ministers für Nationale Verteidigung

                       über

     taktische Zeichen für die Einsatzleitungen
         der Deutschen Demokratischen Republik

                 vom 23. Januar 1984

       Minister für Nationale Verteidigung
                    H O F F M A N N
                     Armeegeneral


Nachweis über Einarbeitung von Änderungen

ÄnderungEinarbeitung
Nr.InkraftsetzungsterminDatumUnterschrift
 
 
 
 
 
 

                    Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen

II. Taktische Zeichen
    1. Führungsstellen, Gefechtsstände bzw. Stäbe
    2. Einheiten, Einsatzgruppen, Posten
    3. Räume, Punkte, Objekte
    4. Marsch, Handlungen, Abschnitte, Trennungslinien
    5. Partei- und massenpolitische Arbeit
    6. Nachrichten, Post- und Fernmeldewesen
    7. Pionierwesen
    8. Chemische Dienste
    9. Lager- und Instandsetzungseinrichtungen
       der rückwärtigen- bzw. Versorgungsdienste
   10. Einrichtungen und Einheiten des medizinischen
       Dienstes und des Gesundheitswesens
   11. Militärtransport- und Verkehrswesen
   12. Bewaffnung und Technik
   13. Einrichtungen der Volkswirtschaft
       - Betriebe und Einrichtungen
       - Lager
       - Energiewesen
       - Wasserwirtschaft
   14. Störungen der Ordnung und Sicherheit sowie
       gegnerische Handlungen
   15. Objektsicherung

III. Verzeichnis ausgewählter Abkürzungen


I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die in dieser Ordnung festgelegten taktischen Zeichen und Abkürzungen
   sind durch die Einsatzleitungen und die Arbeitsorgane ihrer Vorsitzenden
   sowie die anderen territorialen militärischen Führungsorgane und Einrich-
   tungen bei der Erarbeitung und Führung von Karten, Schemata und wei-
   teren graphischen Dokumenten zu verwenden.

2. Zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit und Aussagekraft von Führungs-,
   Berichts- und Auskunftsdokumenten ist zu beachten:

   a) Ausgangslagen sind unter Verwendung der taktischen Zeichen in ihrer
      vorgegebenen Grundfarbe zu gestalten. Zur Handhabung können farb-
      liche Aus- bzw. Hinterlegungen in Pasteltönung der Grundfarbe ange-
      wandt werden.

   b) Bei der graphischen Dokumentation von Führungsentscheidungen bzw.
      Entschlüssen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind die taktischen
      Zeichen orange aus- bzw. zu hinterlegen.

   c) Für die Darstellung geplanter eigener bzw. vermutlicher gegnerischer
      Handlungen sind die taktischen Zeichen gestrichelt einzutragen.

   d) Die Größe der taktischen Zeichen ist unter Berücksichtigung des Karten-
      maßstabes bzw. des Ausmaßes des zu erarbeitenden Dokumentes fest-
      zulegen.

3. Bei Notwendigkeit können taktische Zeichen, die in dieser Ordnung nicht
   enthalten sind, aus den Dienstvorschriften der NVA und entsprechenden
   Dokumenten der anderen zentralen Führungsorgane entnommen werden.


II. Taktische Zeichen
1. Führungsstellen, Gefechtsstände bzw. Stäbe¹
¹Die Kennzeichnung als Haupt-(hpt.) Reserve-(Res).
Hilfs-(H) oder Rückwärtige (R) Führungsstelle
(FüSt), Führungsstaffel (FS) bzw. Gruppe (FG) so-
wie als vorgeschobener bzw. Wechselgefechtsstand
(VGS/WGS) erfolgt mit der entsprechenden Abkür-
zung außerhalb des taktischen Zeichens
otzPartei- und Staatsführung
otzZK/SED= Zentralkomitee der SED
MfNV= Ministerium für Nationale Verteidigung
MfS= Ministerium für Staatssicherheit
MdI= Ministerium des Innern
F= Front
usw.
otzVorsitzender des Ministerrates
otzZentrales Führungsorgan
otzKLaSK= Kommando der Landstreitkräfte
KLSK/LV= Kommando der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung
KVM= Kommando der Volksmarine
KGT= Kommando der Grenztruppen der DDR
A= Armee
KMB= Kommando des Militärbezirkes
otzHauptverwaltung Zivilverteidigung
otzAK= Armeekorps
St.-Kdr.= Stadtkommandantur BERLIN
ADN= Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst
SKR= Staatliches Komitee für Rundfunk
usw.
otzMfV= Ministerium für Verkehrswesen
MPF= Ministerium für Post- und Fernmeldewesen
usw.
otzBEL= Bezirksleitung
GKG= Gebietskoordinierungsgruppe
BL/SED= Bezirksleitung der SED
GL/SED= Gebietsleitung der SED
WBK= Wehrbezirkskommando
BVfS= Bezirksverwaltung für Staatssicherheit
BDVP= Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei
PdVP= Präsidium der Volkspolizei
GKdo= Gebietskommando der DVP (BS) WISMUT
BMM= Bezirksbüro der Massenmedien
GKN= Grenzkommando Nord
GKM= Grenzkommando Mitte
GKS= Grenzkommando Süd
GBK= Grenzbrigade Küste
MSD= Mot. Schützendivision
LVD= Luftverteidigungsdivision
usw.
otzRdB= Rat des Bezirkes
otzAD= Artilleriedivision
FD= Flakdivision
ENV= Eisenbahnnutzungsverwaltung
usw.
otzPrBr= Propagandabrigade
BrMS= Brigade materielle Sicherstellung
usw.
otzEPiBr= Eisenbahnpionierbrigade
EBBBr= Eisenbahnbrückenbaubrigade
SKDBr= Straßenkommandantendienstbrigade
BrChA= Brigade Chemische Abwehr
NBr= Nachrichtenbrigade
usw.
otzBDP= Bezirksdirektion der Deutschen Post
Rbd= Reichsbahndirektion
BDS= Bezirksdirektion Straßenwesen
usw.
otzKEL= Kreiseinsatzleitung
AKG= Abschnittskoordinierungsgruppe
KL/SED= Kreisleitung der SED
WKK= Wehrkreiskommando
KDfS= Kreisdienststelle für Staatssicherheit
VPKA= Volkspolizei-Kreisamt
VPA= Volkspolizei-Amt
VPI= Volkspolizei-Inspektion
ZUSR= Zeitweiliger Umschlagraum
ZUR= Zeitweiliger Umladeraum
BTKdtr= Bezirkstransportkommandantur
ETKdtr= Eisenbahntransportkommandantur
MSR= Mot. Schützenregiment
GR= Grenzregiment
JBG= Jagdbombenfliegergeschwader
usw.
otzRdK= Rat des Kreises
otzEBBR= Eisenbahnbrückenbauregiment
BNK= Bezirksnachrichtenkommandantur
PoR= Pontonregiment
AR= Artillerieregiment
FRR= Fla-Raketenregiment
NR= Nachrichtenregiment
usw.
otzLazarettverwaltung
otzBezirkslazarettverwaltung
otzKGB (m)= Motorisiertes Kampfgruppenbataillon
VPB= Volkspolizeibereitschaft
GB= Grenzbataillon
KfzTB= Kfz-Transportbataillon
BMS= Bataillon materielle Sicherstellung
BKdtr= Bahnhofskommandantur
usw.
otzSKDB= Straßenkommandantendienstbataillon
EPiB= Eisenbahnpionierbataillon
AA= Artillerieabteilung
FRA= Fla-Raketenabteilung
NB= Nachrichtenbataillon
usw.
otzRdS= Rat der Stadt
RdG= Rat der Gemeinde
otzStab der Einsatzkräfte der ZV
otzStab der Bereitschaft der ZV
otzStab der Abteilung der ZVS
otzVPR= Volkspolizei-Revier
TPR= Transportpolizei-Revier
WSR= Wasserschutzpolizei-Revier
usw.
otzVPGP= Volkspolizei-Gruppenposten
-TPGP= Transportpolizei-Gruppenposten
WSPG= Wasserschutzpolizei-Gruppenposten
otzAbschnittsbevollmächtigter (Anzahl der ABV und FH)
otzB-Stelle eines Kompaniechefs/Hundertschaftskommandeurs
(B-Stelle eines Zugführers mit einem Strich)
2. Einheiten, Einsatzgruppen, Posten
otzKGH (m)= Motorisierte Kampfgruppenhundertschaft
KGH (A)= Kampfgruppenhundertschaft zur Sicherung der FüSt des VBEL
otzKp= Kompanie allgemein
KGH= Kampfgruppenhundertschaft
BSA= Brandschutzabteilung
KpT= Kompanie Transportpolizei
otzKGBttr (F)= Kampfgruppenbatterie (Flak)
otzKGZ (m)= Motorisierter Kampfgruppenzug
KGZ (A)= Kampfgruppenzug zur Sicherung der FüSt. des VKEL
otzZ= Zug allgemein
KGZ= Kampfgruppenzug
BSZ= Brandschutzzug
otzG= Gruppe allgemein
KGG= Kampfgruppengruppe
otzASG= Aufklärungs- und Suchgruppe
AG= Aufklärungsgruppe
LG= Liquidierungsgruppe
usw. (Pfeil nur bei handelnden Gruppen)
otzB= Beobachtungsposten
H= Horchposten
otzAbteilung der Zivilverteidigung
otzZug der Zivilverteidigung
Symbole der Zivilverteidigung
otzRettungskräfte
otzBergungs- und Instandsetzungskräfte
VVersorgungskräfte
VVVerpflegungsversorgungskräfte
RBBergungs- und Rettungskräfte
RBIRettungs-, Bergungs- und Instandsetzungskräfte
EEntgiftungskräfte
IInstandsetzungskräfte
SSprengkräfte
WIWartungs- und Instandsetzungskräfte
TTransportkräfte
NNachrichtenkräfte
SNStabsnachrichtenkräfte
SBSpezialbehandlungskräfte
GGerätekräfte
+Sanitätskräfte
otzBrandschutzkräfte
Einrichtungen der Zivilverteidigung
otzPSB= Platz für Spezialbehandlung
PBE= Platz für Bekleidungsentgiftung
PsanB= Platz für sanitäre Behandlung
otzPsanB= Punkt für sanitäre Behandlung mit Angabe der Kapazität (Anzahl der Personen je Durchgang
PBE= Punkt für Bekleidungsentgiftung mit Angabe der Kapazität (kg je Zyklus)
PSB= Punkt für Spezialbehandlung mit Angabe der Kapazität (st. je Durchgang)
otzZL= Zentrallabor
ChL= Chemisches Labor
RL= Radiologisches Labor
otzRL= Radiologisches Labor für Strukturanalysen
ChL= Chemisches Labor für Strukturanalysen
otzPSP= Probensammelpunkt
PSS= Probensammelstelle
3. Räume, Punkte, Objekte
otzSperrgebiet, gespeert durch
NVA= Nationale Volksarmee
MfS= Ministerium für Staatssicherheit
GSSD= Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland
VSK= Vereinte Streitkräfte
otzUR= Unterbringungsraum
AUR= Ausweichunterbringungsraum
otzKR= Konzentrierungsraum
otzUR= Unterbringungsraum ZV
otzSR= Sammelraum
Anmerkung:
1. Unterbringungs-/Ausweichunterbringungsräume
sind Räume, in denen die Einheiten für längere
Zeit stationär untergebracht sind.
2. Konzentrierungsräume sind Räume im Gelände,
in denen Einheiten zur Erfüllung einer Aufgabe
für kurze Zeit unterziehen.
Grenzübergangsstelle - Straße
Grenzübergangsstelle - Eisenbahn
Grenzübergangsstelle - Straße und Eisenbahn
otzGrenzübergangsstelle - Wasser
otzAuffangspunkt zur Herausnahme der Kfz und Personen aus den Transitwegen zwischen der BRD und WESTBERLIN
otzHnbf= Herausnahmebahnhof
Sbf= Sammelbahnhof
für Züge im grenzüberschreitenden Verkehr zu kapitalistischen Staaten und WESTBERLIN
SR= Sammelraum
otz- für Kraftfahrzeuge und Personen mit Angabe der Kapazität (Kfz/Personen)
otz- für Eisenbahnzüge mit Angabe der Kapazität
otz- für Schiffe mit Angabe der Kapazität
otzIL= Internierungslager mit Angabe der Kapazität
otzEvakuierungsgebiet des Evakuierungsortes mit Angabe der zu evakuierenden Personenzahl
otzAufnahmeraum mit Angabe der Anzahl der aufzunehmenden Evakuierten
otzAuffangplatz für obdachlose Bevölkerung mit
- Verlegungsrichtung und
- vorgesehenem Unterbringungsraum, einschließlich der Aufnahmekapazität
otzPanikgebiet mit Angabe der darin befindlichen Personenzahl und der möglichen Bewegungsrichtung
otzZUR= Zeitweiliger Umladeraum
ZUSR= Zeitweiliger Umschlagraum
otzEmP= Empfangspunkt
MP= Meldepunkt
SP= Sammelpunkt
DmP= Demobilisierungspunkt
ESP= Einberufungsstützpunkt
otzEmpfangspunkt für mehrere Kommandonummern
otzÜP= Übergabepunkt mit Angabe der Zeit der Übergabe
otzAuR= Aufstellungsraum für Truppen bzw. Marscheinheiten
otzRAuR= Reserveaufstellungsraum für Truppen bzw. Marscheinheiten
otzMobilmachungsraum mit Angaben über
Einheit/M-Zeit
Verantwortlich/Einlagerungsort der MRes
otzEmpfangspunkt für Führungsorgane und Truppen, die
in Garnisonen (Objekten) mobil gemacht werden, mit Angaben wie beim Mobilmachungsraum
otzEinlagerungsort für Mobilmachungsreserven mit Angabe des Truppenteils/der Einheit
otzVSt= Verladestelle für MRes mit Angabe der Kommandonummer
ESt= Entladestelle
4. Marsch, Handlungen, Abschnitte, Trennungslinien
otzMarschkolonne eines Mot. Schützenverbandes bzw. -truppenteils
otzMarschkolonne eines Panzerverbandes bzw. -truppenteils
otzMarschkolonne eines Mot. Schützenbataillons, einer Volkspolizeibereitschaft, eines Mot. Kampfgruppenbataillons; Zeichen entsprechend Transportfahrzeug (Kompanie und Zug - mit zwei bzw. einem Strich)
otzMarschkolonne eines Panzerbataillons (Kompanie und Zug mit zwei bzw. einem Strich)
otzMarschkolonne der Raketentruppen
otzMarschkolonne der Fla-Raketentruppen
otzMarschkolonne der Artillerie
otzMarschkolonne der Flakartillerie
otzMarschkolonne der rückwärtigen Dienste/der Versorgungsdienste
otzTruppen/Einheiten auf Eisenbahntransport
otzRichtung des Hauptschlages¹ (Hauptangriffsrichtung)
╍ ➙Angriffs- bzw. Bewegungsrichtung
zu nutzen bei der detaillierten Planung der Handlungen der Einheiten in der Dokumentation der Führungsorgane der Mitglieder der Einsatzleitungen
otzGefechtsaufgabe¹ für ein Bataillon und Gleichgestellte mit Angriffsrichtung (Kompanie/Hundertschaft und Zug - mit zwei bzw. einem Strich)
otzNächste Aufgabe¹
otzFolgende bzw. weitere Aufgabe¹
Anmerkung:
¹ zu verwenden bei der Planung des Einsatzes der Einheiten in der Einsatzdokumentation der Einsatzleitung sowie bei grundsätzlichen Führungsentscheidungen/Entschlüssen
otz
otz
Möglichkeiten der Kennzeichnung der Lage zu verschiedenen Zeiten
otzBlockierung durch eine Kompanie und Gleichgestellte
otzEinkreisung durch eine Kompanie und Gleichgestellte
otzHinterhalt
otzLage von Einheiten in der Verteidigung
otzEinheiten, deren Angriff abgeschlagen wurde
otzAus einem besetzten Abschnitt zurückgehende Einheit
otzAAs= Ablaufabschnitt
RAs= Regulierungsabschnitt
AgAs= Ausgangsabschnitt
ZAs= Zwischenabschnitt
EAs= Entfaltungsabschnitt
EFAs= Einführungsabschnitt
otzAsEB= Abschnitt der Entfaltung in Batallionskolonnen (in Kompanie und Zugkolonnen mit zwei bzw. einem Strich)
otzTAs= Tagesabschnitt
EndAS= Endabschnitt
otzAsÜSA= Abschnitt des Übergangs zum Sturmangriff
otzAsZT= Abschnitt des Zusammentreffens
Trennungslinie
otz- zwischen Fronten
otz- zwischen Armeen
otz- zwischen Korps
otz- zwischen Divisionen bzw. Brigaden
otz- zwischen Regimentern
otz- zwischen Bataillonen
otz- zwischen Kompanien
otz- zwischen Zügen
5. Partei- und massenpolitische Arbeit
otzMaßnahme der politischen Arbeit.
Im Zeichen - Abkürzung der Maßnahme
M= Meeting
KB= Kampfhandlung
MV= Mitgliederversammlung
usw.
Durchführender/Verantwortlicher
Zeit und Datum der Maßnahme
otzEinsatz von Beauftragten/Instrukteuren der Politorgane bzw. gesellschaftlicher Organisationen.
Im Zeichen - Funktion
Anzahl und einsetzendes Organ
Zeit und Datum des Einsatzes
otzZÜP= Zentraler Übergabepunkt von Materialien für die politische Arbeit
Z= Zeitungsabholpunkt
FiS= Filmstelle
Anzahl der Politmaterialien, Polittechnik, Presseerzeugnis Zeit und Datum der Bereitstellung
otzSpezialfahrzeug der Politorgane (z. B.
RKE= Rundfunk-Kino-Einrichtung).
Im Zeichen- Abkürzung des Typs
Verantwortlicher für den Einsatz Zeit und Datum des Einsatzes
otzRaum der Verbreitung von Flugblättern.
Art der Verbreitung, Anzahl, Format Zeit und Datum
otzVor Zerstörung zu schützende politische, ökonomische und kulturhistorische Einrichtung/Objekt
otzBetriebe, Objekte, Einrichtungen der SED und gesellschaftliche Organisationen.
BPS= Betriebsparteischule
6. Nachrichten, Post- und Fernmeldewesen
otzFeldnachrichtenzentrale
NZ= Nachrichtenzentrale
HptNZ= Hauptnachrichtenzentrale
HNZ= Hilfsnachrichtenzentrale
StNZ= Stütznachrichtenzentrale
usw.
otzStationäre Nachrichtenzentrale
otzGeschützte Nachrichtenzentrale
otzFunkgerät, tragbar (die Zahl kennzeichnet den Typ)
otzFunkstelle, fahrbar
otzFunkstelle, stationär
otzRichtfunkstelle, fahrbar
otzRichtfunkstelle, stationär
otzRichtfunkstelle, fahrbar, mit Rundstrahlantenne
otzTroposphärenstation
otzGrundzeichen für Übertragungsstelle; nähere Bezeichnung durch zeichen bzw. Abkürzungen
otzFunkempfangsstelleEinschließlich Rundfunk und Fernsehen
otzFunksendestelle
otzT= TV-Sender (Fernsehsender)
UKW= UKW-Sender
K= KW-Sender
M= MW-Sender
L= LW-Sender
otzRichtfunk-Übertragungsstelle
otzFunk- und Richtfunk-Übertragungsstelle mit MW-, UKW- und TV-Sender
otzFH= Funkhaus
RF= Rundfunkstudio
FS= Fernsehstudio
Endvermittlungsstelle/Ortsvermittlungsstelle
Knotenvermittlungsstelle
otzHauptvermittlungsstelle
otzZentralvermittlungsstelle
otzFernmeldekabel mit Bezeichnung der Art und Nummer
Hk= Hauptkabel
Fk= Fernkabel
Bzk= Bezirkskabel
GK= Grenzkabel
Kk= Knotenkabel
usw.
otzWTsch-Verbindung
otzSAS-Fernsprechverbindung
otzFernsprechverbindung
otzTastfunkverbindung
otzSAS-Fernschreibverbindung
otzFernschreibverbindungen
Schaltstelle
Schaltschacht
Anschaltpunkt
otzAmt der Deutschen Post
otzKurier- und Feldpoststelle der Division
otzFeldpostsammelstelle
otzKurier- und Feldpostaustauschstelle mit Nummer der zuständigen Feldpostsammelstelle
otzFunknetz
otzRichtfunkstrecke
otzBewegliche Funkstation mit Angabe des Stationstyps
otzBewegliche Richtfunkstation
otzBewegliche Funkmeßstation
otzBewegliche KW-Peilstelle
otzBewegliche UKW-Peilstelle
otzFunkmeßaufklärungsstelle für Luftziele
otzFunkmeßaufklärungsposten (Funkmeßkompanie) in der Stellung
otzFunkmeßaufklärungsstation für Erdziele
Zivile Spezialformationen
otzFAIE= Fernmeldeanlageninstandsetzungseinheit
RFBIE= Rundfunkbetriebs- und Instandsetzungseinheit
PFTA= Post- und Fernmeldetechnische Abteilung
FVA= Fernmeldeversorgungsabteilung
usw.
otzFSBZ= Fernsehstudiobetriebszug
PVE= Postversorgungseinheit
FVZ= Fernmeldeversorgungszug
FuKÜE= Funkkontroll- und Überwachungseinheit
usw.
otzPrVG= Pressevertriebsgruppe
RfSBG= Rundfunkstudiobetriebsgruppe
RfBIG= Rundfunkbetriebs- und Instandsetzungsgruppe
usw.
7. Pionierwesen
otzTMM= Begleitbrücke
otzBrückenlegepanzer
otzBAT= Straßenbaumaschine
BTM= Grabenbagger
MDK= Grabenaushubmaschine
otzSchwimmwagen
otzSelbstfahrende Fähre
otzPMP= Pontonpark
otzHolzverarbeitungspunkt
otzStellung
otzGraben mit überdecktem Abschnitt und Verbindungsgraben
otzUnterstand leichten Typs mit Angabe des Schutzgrades (2kp/cm² und Fassungsvermögens (80 Personen) sowie Art des Unterstandes
SK= Schutzkeller
otzZerlegbarer Unterstand für Führungsstellen
otzBunker schweren Typs
otzSteilhang/Gegensteilhang
otzPanzergraben
otzPanzerminenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Panzerminen
otzInfanterieminenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Infanterieminen
otzGemischtes Minenfeld mit Angabe der Nummer und Anzahl der Panzer-/Infanterieminen
otzVerminungsabschnitt der Beweglichen Sperrabteilung mit Angabe der Nummer und der Verlegeeinheit
otzVerminungsabschnitt (Hubschrauber) mit Angabe der Nummer und der Verlegeeinheit
otzSperrknoten mit Angabe der Nummer sowie der Art und menge der Pi-Munition
otzSperrabschnitt
otzSprengladung
otzIgel (Profilstahl)
otzHöckersperre (Pfähle)
otzHöckersperre (Stein/Beton)
otzTrichtersperre
otzDrahtsperre auf zwei Pfahlreihen
otzS-Rollen-Sperre
-x-x-x-x-x-Spanische Reitersperre
otzBaumsperre
otzVerminte Baumsperre
otzGasse in einer Sperre oder einem aktivierten, verseuchten bzw. vergifteten Geländeabschnitt mit Angabe der Nummer und der Breite der Gasse in m
otzZerstörter Straßenabschnitt mit Umleitung.
Länge des zerstörten Abschnittes in km
Länge der Umleitung in km
otzÜberschwemmter Straßenabschnitt mit Angabe der Überschwemmungstiefe in m
B-40Wasserentnahmestelle mit Angabe der Art der Wassergewinnung und der Ergiebigkeit in m³
B= Bohrung
Q= Quelle
Br= Brunnen
O= Oberflächenwasser
G= Grundwasser
U= Uferfiltrat
otzWasserfilterstation-2
otzWasserfilterstation-3
otzBrücke auf festen Stützen
HoB= Holzbrücke
StB= Steinbrücke
StbB= Stahlbetonbrücke
MB= Metallbrücke
BhB= Behelfsbrücke
Länge und Breite in m
Tragfähigkeit in Mp
otzSchwimmbrücke mit Angabe der Art.
Länge in m
Tragfähigkeit in Mp
otzFurt mit Angabe der Tiefe in m
otzEisübergangsstelle mit Angabe der Nummer und Tragfähigkeit in Mp
otzFährenübergangsstelle mit Angabe der Art. Anzahl und Tragfähigkeit in Mp
≪ ≪ ≪Winkelreflektoren
otzVom Gegner verminter Straßenabschnitt (Bombenminen)
otzVom Gegner angelegtes Streuminenfeld
8. Chemische Dienste
otzGruppe KC-Aufklärung
otzKCB-Beobachtungsposten
otzGeplante KCB-Aufklärung einer Richtung duch eine Gruppe KC-Aufklärung.
Einheit/Einrichtung
Zeit und Datum
otzGeplante KCB-Aufklärung eines Raumes durch einen Zug KC-Aufklärung.
Einheit/Einrichtung
Zeit und Datum
otzGeplante Kernstrahlungsaufklärung eines Raumes aus der Luft.
Anzahl und Art der Flugzeuge/Einheit bzw. Truppenteil
Zeit und Datum
otzSammelmeldestelle
otzGruppe Detonometrie
otzAuswerte-, Rechen- und Informationsstelle oder -gruppe (mit Bezeichnung des KCB-Auswerteorgans)
otzNichtstrukturmäßige Auswertegruppe
otzRSB= Raum für Spezialbehandlung
otzPSB= Platz für Spezialbehandlung
PBE= Platz für Bekleidungsentgiftung
⑩ NVAMeßpunkt im einheitlichen System der KCB-Aufklärung mit Nummer im Zeichen (außerhalb des Zeichens Bezeichnung der Kräfte z. B. NVA, GT, DVP, ZV usw.)
otzMeßpunkt für die Kernstrahlungsaufklärung und Ergebnisse der Kernstrahlungsaufklärung.
Dosisleistung
Zeit und Datum der Messung
otzRaum einer gegnerischen Kernwaffendetonation
Detonationsstärke in kt und Detonationsart
Zeit und Datum der Detonation
Die Zahlen 1, 2 usw. kennzeichnen Radien der Zonen der Vernichtung verschiedener Objekte; die Art der Objekte wird in einer Legende dargestellt
otzMeteorologische Posten
otzSeismologische Meßstelle
otzEinsatz von Kernwaffen durch den Gegner mit den Zonen der möglichen Aktivierung.
Detonationsstärke in kt und Detonationsart
Zeit und Datum der Detonation
Gelb ausgelegte Fläche - Zone der möglichen Aktivierung im Raum der Detonation
otzEinsatz von Kernwaffen durch den Gegner mit den Grenzen der real aufgeklärten Zone der Aktivierung.
Detonationsstärke in kt und Detonationsart
Zeit und Datum der Detonation
otzRaum der Zerstörung und Einstürze im Ergebnis des Einsatzes von Kernwaffen durch den Gegner
otzRaum des unmittelbaren Einsatzes von biologischen Kampfmitteln durch den Gegner; gleiches Zeichen für verseuchten Raum.
Einsatzmittel und Merkmale der Anwendung
Zeit und Datum des Einsatzes
Einsatz von Brandmitteln durch den Gegner
otz- Flächenbrand
otz- Einzelbrand
Einsatzmittel und Art des Brandstoffes
Zeit und Datum des Einsatzes
otzZone der Vergiftung bei Freisetzung von Industriegiften.
Art des Giftes und Menge in t
Zeit und Datum der Vergiftung
Einsatz chemischer Waffen durch den Gegner
otz- Absprühen von Flugzeugen
otz- Abwurf von Bomben bzw. Kassetten
otz- Einsatz durch Raketen
otz- Einsatz durch Rohrartillerie
otz- Einsatz durch Geschoßwerfer
otz- Einsatz chemischer Minen
1= Ausbreitungstiefe der primären chemischen Kampfstoffwolke.
2= Ausbreitungstiefe der sekundären chemischen Kampfstoffwolke.
Gestichelte Linie - Grenze des Raumes der Geländevergiftung; nur bei Anwendung von V-Kampfstoff.
Einsatzmittel und Kampfstofftyp/-art
Zeit und Datum des Einsatzes
otzErgebnisse der chemischen Aufklärung.
Kampfstofftyp/-art
Zeit und Datum der Aufklärung
otzGasse in einem vergifteten Geländeabschnitt.
Kampfstofftyp/-art
Zeit und Datum des Einsatzes
Schwarze Zahlen:
Nummer der Gasse
Breite der Gasse in m
otzVorbereiteter Verlegeort einer Kernmine; Sprengschacht oder Sprengkammer.
Detonationsstärke in kt
Einbautiefe in m
otzVorbereiteter Kernminenknoten.
Anzahl aufgeklärter Kernminen
Breite und Tiefe des Kernminenknotens in km
otzNeutronenkernwaffendetonation
Detonationsstärke in kt
Zeit und Datum der Detonation
9. Lager- und Instandsetzungseinrichtungen der rückwärtigen- bzw. Versorgungsdienste
otzZentrale Versorgungseinrichtung der NVA
M= Munition
W= Waffen
N= Nachrichtengeräte
Kfz= Fahrzeuge und Ersatzteile
B/A= Bekleidung und Ausrüstung
V= Verpflegung
Pi= Pionierausrüstung
Ch= Chemische Geräte und Ausrüstung
Med= Medizinische Mittel
T/S= Treib- und Schmierstoffe
otzBezirksversorgungslager der NVA
otzZentrale Versorgungseinrichtung des MdI
otzLagereinrichtung der BDVP
otzLagereinrichtung des VPKA
otzVersorgungsstelle eines Bataillons/einer Bereitschaft
V= Verpflegung
M= Munition
SP= Spreng- und Zündmittel
otzVersorgungspunkt einer Kompanie/Hundertschaft
otzZentrale Werkstatt des MdI
ZWW= Zentrale Waffenwerkstatt
ZKW= Zentrale Kraftfahrzeugwerkstatt
ZBW= Zentrale Bootswerkstatt
ZRW= Zentrale Radiologische Werkstatt
ZWN= Zentralwerkstatt Nachrichten
ZWF= Zentralwerkstatt Feuerwehr
otzStationäre Werkstatteinrichtung der BDVP
W= Waffenwerkstatt
Kfz= Kraftfahrzeugwerkstatt
BNW= Bezirksnachrichtenwerkstatt
otzSammelplatz für ausgefallene Technik
Die Buchstaben kennzeichnen
- im oberen Feld
A= Armee
D= Division
R= Regiment
- im unteren Feld
K= Kraftfahrzeuge
P= Panzer
W= Waffen
usw.
10. Einrichtungen und Einheiten des medizinischen Dienstes und des Gesundheitswesen
otzStationäres Lazarett
Nr. des Lazarett
Anzahl der Beten für
Chir= chirurgisches Profil
Int= internistisches Profil
Inf= Infektion
N= Neurologie
GI= gemeingefährliche Infektionskrankheiten
L= Leichtverwundete bzw. Geschädigte
otzBewegliches Feldlazarett
otzLazZ= Lazarettzug
HLazZ= Hilfslazarettzug
otzLazarettschiff mit Angabe der Anzahl der Kojen
otzHilfslazarettschiff mit Angabe der Kapazität
otzSelbständige medizinische Abteilung, entfaltet
otzSelbständige medizinische Abteilung, nicht entfaltet
otzDivisonsverbandsplatz, entfaltet
otzDivisonsverbandsplatz, nicht entfaltet
otzRegimentsverbandsplatz, entfaltet
otzRegimentsverbandsplatz, nicht entfaltet
otzVerbandsplatz eines Brt/KGB/VPB
otzGeschädigten Sammelpunkt/-stelle
otzSanTK= Sanitätstransportkompanie
otzSanTZ= Sanitätstransportzug
otzaeZ= Antiepidemischer Zug
otzBETZ= Blutentnahme- und Transportzug
otzGeTZ= Geschädigtenträgerzug
otzGmH= Gruppe medizinische Hilfe
otzSanitätszugführer
otzArzt
Geschädigter
Toter
otzHauptkrankenhaus
otzKrankenhaus
otzHilfskrankenhaus
otzGrundkennzeichen für alle übrigen medizinischen Einrichtungen
Polkl= Poliklinik
Amb= Ambulatorium
Bz= Blutspendezentrale
usw.
11. Militärtransport- und Verkehrswesen
     MHEL-1     MHEL= Militärhaupteisenbahnlinie
MREL= Militärreserveeisenbahnlinie
MRoEL= Militärrochadeeisenbahnlinie
GRN-E= Eisenbahnlinie des Großraumnetzes
- - - - - -Geplante Militäreisenbahnlinie (Umleitung)
otzStillgelegte Eisenbahnlinie oder -abschnitte
otzWiederherzustellender Eisenbahnabschnitt mit Termin der Aufnahme des Zugbetriebes
otzDublierender Brückenübergang
otzVerteilerbahnhof
otzVerlade- und Entladebahnhof für Truppen
   MHS-8    MHS= Militärhauptstraße
MRS= Militärreservestraße
MRoS= Militärrochadestraße
GRN-S= Straße des Großraumnetzes
= = = = = =Im Bau befindlicher, wiederherzustellender oder geplanter Militärstraßenabschnitt
                Marschstraße
- - - - - -Kolonnenweg
otzTunnel mit Angabe der Tunnellänge in m
     MBHW-2     MHBW= Militärhauptbinnenwasserstraße
MRBW= Militärreservebinnenwasserstraße
GRN-W= Wasserstraße des Großraumnetzes
otzAnkerplatz für Seeschiffe bis 5 000 tdw
otzReede für Seeschiffe mit Angaben über Anzahl der Seeschiffe und Tonnage
K= Kleintonnage bis 1 5000 tdw
M= Mitteltonnage 1 5000 bis 8 000 tdw
G= Großtonnage über 8 000 tdw
otzVerteilerhafen
otzEhf= Entladehafen
VHf= Verladehafen
Anzahl der Liegeplätze
Umschlagkapazität kt/d
otzRAW= Reichsbahnausbesserungswerk
BW= Bahnbetriebswerk
otzMilitärflugplatz
otzFlugplatz mit Deckungen
Anzahl der Flugzeugbunker
Anzahl der behelfsmäßigen Deckungen
otzLandeplatz
otzLandeabschnitt mit Angabe der Länge in m
otzWasserflugplatz
Flugplatz für
otzZL= Zivile Luftfahrt
GST= Gesellschaft für Sport und Technik
otzFlugzeug
otzHubschrauber allgemein
otzKampfhubschrauber
otzTransporthubschrauber
otzStationäre Rohrleitung für Erdöl
otzStationäre Rohrleitung für Erdölerzeugnisse
otzFeldhauptrohrleitung mit Angaben über Rohrdurchmesser in mm und Anzahl der Rohrleitungen
otzPumpstation der Feldrohrleitung
Zivile Spezialformationen
otzSBA= Straßenbauabteilung
SBAA= Straßenbrückenbauabteilung
SNA= Straßennutzungsabteilung
SNZ= Straßennutzungszug
otzENA= Eisenbahnnutzungsabteilung
EBA= Erdbauabteilung
SIZ= Streckeninstandsetzungszug
FIZ= Fernmeldeanlageninstandsetzungszug
SilZ= Sicherungsanlageninstandsetzungszug
WVIZ= Wasserversorgungsinstandsetzungszug
FLIZ= Fahrleitungsinstandsetzungszug
LIZ= Lokomotivinstandsetzungszug
WIZ= Wageninstandsetzungszug
BIZ= Brückeninstandsetzungszug
LK= Lokomotivkolonne
SKP= Sanitätskontrollpunkt
PSB (b)= Punkt für Spezialbehandlung (beweglich)
PSB (s)= Punkt für Spezialbehandlung (stationär)
SstA= Sicherungsabteilung
SIM= Streckeninstandsetzungsmeisterei
otzSWA= Seewasserstraßenabteilung
SWNA= Seewasserstraßennutzungsabteilung
SBRA= Seebergungs- und Rettungsabteilung
SHBA= Seehafenbauabteilung
SSRA= Seeschiffsreparaturabteilung
SSBA= Seeschiffsbesatzungsabteilung
SUA= Seeumschlagsabteilung
BWA= Binnenwasserstraßenabteilung
BWNA= Binnenwasserstraßennutzungsabteilung
BWBA= Binnenwasserstraßenbauabteilung
BSRA= Binnenschiffsreparaturabteilung
BSBA= Binnenschiffsbesatzungsabteilung
BSA= Binnenschiffsabteilung
12. Bewaffnung und Technik
otzLeichtes Maschinengewehr
otzKompanie- bzw. schweres Maschinengewehr
otzAbschußgerät für Reizwurfkörper und Splittergranaten
otzLeichte Panzerbüchse (RPG)
otzSchwere Panzerbüchse (SPG)
otzRückstoßfreies Geschütz
otzPanzerabwehrlenkrakete
otzLeichte reaktiver Flammenwerfer
otzSchwerer reaktiver Flammenwerfer
otzPanzerabwehrkanone allgemein
otzPanzerabwehrkanone bis 85 mm
otzPanzerabwehrkanone bis 100 mm
otzPanzerabwehrkanone über 100 mm
otzKanone allgemein
otzKanone bis 100 mm
otzKanone bis 152 mm
otzKanone über 152 mm
otzHaubitze allgemein
otzHaubitze bis 122 mm
otzHaubitze bis 155 mm
otzSelbstfahrlafette 122 mm
otzGeschoßwerfer allgemein
otzGranatwerfer allgemein
otzGranatwerfer kleines Kaliber
otzGranatwerfer mittleres Kaliber
otzAutomatischer Granatwerfer
otzFliegerabwehr-Raketenkomplex Strela 2
otzFliegerabwehr-Mschinengewehr
otzFliegerabwehrkanone allgemein
otzFliegerabwehrkanone kleines Kaliber
otzFliegerabwehrkanone mittleres Kaliber
otzFla-SFL ohne Funkmeßeinrichtung
otzFla-SFL mit Funkmeßeinrichtung
otzStartrampe für Fla-Raketen zur unmittelbaren Handlung
otzStartrampe für Fla-Raketen geringer Reichweite
otzStartrampe für Fla-Raketen mittlerer Reichweite
otzPanzer
otzSchwimmpanzer
otzFlammenwerferpanzer
otzPanzer mit Minenräumgerät
otzPanzer mit Pionierschild
otzPanzerschlepper
otzSchützenpanzerwagen
otzSchützenpanzer
otzAufklärungs-Schützenpanzer
otzKettenzugmittel
otzKettenfahrzeug
otzKettenfahrzeug mit Hänger
otzRadzugmittel
otzMotorrad
13. Einrichtungen der Volkswirtschaft
Betriebe und Einrichtungen
Produktionsbetrieb (Grundzeichen)
Produktionsbetrieb der speziellen Produktion
otzProduktionsbetrieb mit Abteilungen spezieller Produktion
Produktionsbetrieb mit verteidigungswichtiger und lebensnotwendiger Produktion
Produktion- und Instandsetzungsbetrieb
otzSchiffswerft
otzotzUmzustellender Produktionsbetrieb für Instandsetzung bzw. Produktion militärischer Technik
otzInstandsetzungsbetrieb für militärische Technik und Ausrüstung
Pz= Panzer
Kfz= Kraftfahrzeuge
Artl= Artilleriebewaffnung
otzBetrieb der Baustoffindustrie
Anzahl und Art der Betriebe
Kapazität in t, m³ bzw. St.
B= Betonwerk
Z= Zementwerk
Sp= Splitt- und Schotterwerk
S= Sägewerk
otzBetrieb bzw. Einrichtung mit umweltgefährdender Produktion
otzBetrieb, der seine Tätigkeit einstellt
otzW= Wäscherei mit Angabe der Kapazität in t Trockenwäsche/d
CHR= Betrieb für chemische Reinigung mit Angabe der Kapazität in t/d
otz5000K= Großküche mit Angabe der Kapazität in l/d
B= Großbäckerei mit Angabe der Kapazität in t/d
S= Schlachthof mit Angabe der Kapazität in t/d
Lager
otzLager der Staatsreserve
Nummer des Lagers
eingelagerte Erzeugnisse
otzFremdlager der Staatsreserve
otzKühlhaus der Staatsreserve
Kapazität des Tiefkühlraumes in m³
Kapazität des Leichtkühlraumes in m³
otzKühlhaus
otzLager zweigtypischer Reserven
Unterstellung und Nr. des Lagers
eingelagerte Erzeugnisse mit Kapazität in t
otzGrundzeichen für alle übrigen Lager
otzTanklager
eingelagerte Erzeugnisse
Kapazität in t
VK= Vergaserkraftstoff
DK= Dieselkraftstoff
FOK= Flieger-Otto-Kraftstoff
= Erdöl
= Heizöl
= Motorenöl
otzTankstelle mit Angabe der Art und Menge der Treib- und Schmierstoffe in l
otzSp= Sprengstofflager
G= Giftstofflager
RA= Lager für radioaktive Präparate
otzGrundzeichen für unterirdische Lager
Energiewesen
otz380kV/220kVUmspannwerk mit Angabe der Ein- und Ausgangsspannung
otzKraftwerk mit Angabe der höchstmöglichen Kraftwerksleistung in MW
W= Wärmekraftwerk
H= Heizkraftwerk
G= Gasturbinenwerk
P= Pumpspeicherwerk
otz10kVANotstromaggregat transportabel bzw. stationär mit Angabe der Nennleistung
otz20kVANotstromaggregat fahrbar mit Angabe der Nennleistung
otzErdgasleitung für eigenes Erdgas
otzErdgasleitung für Importgas
otzReglerstation
otzVerdichterstation
otzGaserzeugungsanlagen
D= Druckgaswerk
St= Steinkohlengaswerk/Steinkohlenkokerei
B= Braunkohlengaswerk
Sp= Spaltanlage
otzTagebau für die Förderung von Kohle
otzBergbaubetrieb
otzBergbaubetrieb stillgelegt
Wasserwirtschaft
otzTalsperre, Staumauer nicht befahrbar
otzTalsperre, Staumauer befahrbar
otzAngaben zur Talsperre
a = Art des Abschlußbauwerkes
M= Gewichtsmauer
D= Damm
DE= Erddamm
DS= Steinschüttdamm
b = Höhe der Krone über der Talsohle in m
c = Länge der Krone in m
d = Zweck der Anlage
T= Trinkwasserbereitstellung
B= Betriebswasserbereitstellung
N= Niedrigwasseraufhöhung
H= Hochwasserschutz
E= Energiegewinnung
e = Gesamtspeicherung in 1 000 m³
f = Höchststau bei HHW in m über NN
otzRückhaltebecken
otzAngaben zum Rückhaltebecken
a= Speicherraum in 1 000 m³
b= Höhe der Krone in m
c= Länge der Krone in m
d= Höchststau bei HHW in m über NN
otzKleinspeicher
otzAngaben zum Kleinspeicher
a= Speicherraum in 1 000 m³
b= Höhe der Krone in m
c= Länge der Krone in m
otzd/eWasserwerk der öffentlichen Wasserversorgung mit Angaben über
a = Herkunft des Wassers
G= Grundwasser
Q= Quellwasser
I= Künstliche Infiltration
U= Uferfiltrat
O= Oberflächenwasser
b = Maximal bereitstellbare Tageskapazität in 1 000 m³
c = Art der Aufbereitung
m= mechanisch
c= chemisch
d = Wirtschaftszweig
e = Wassergüte
B= Brauchwasser
T= Trinkwasser
otzHB/1,5Wasserbehälter mit Angabe des Nutzungsraumes in 1 000 m³/d
HB= Hochbehälter
WT= Wasserturm
TB= Tiefbehälter
otzFlutwellenbereich aus Speichern
Höhe der Flutwelle in m und Zeit ihres Eintreffens in min
Geschwindigkeit der Flutwelle in m/s
otzNatürliches Überschwemmungsgebiet
otzDeichgefährdung
14. Störung der Ordnung und Sicherheit sowie gegnerische Handlungen
otzGesellschaftsgefährliche Straftaten durch Bekannt
otzGesellschaftsgefährliche Straftaten durch Unbekannt
T= Terror
D= Diversion
S= Sabotage
Sp= Spionage
GB= Staatsfeindliche Gruppenbildung
Hm= Staatsfeindliche Hetze (mündl.)
Hs= Staatsfeindliche Hetze (schrftl.)
VW= Straftaten gegen die Volkswirtschaft
To= Totschlag
Spb= Unbefugter Sprengmittelbesitz
Wb= Unbefugter Waffenbesitz
A= Arbeitsniederlegung
otzStraftaten mit gesellschaftswidrigem bzw. gefährlichem Charakter durch Bekannt
otzStraftaten mit gesellschaftswidrigem bzw. gefährlichem Charakter durch Unbekannt
Br= Brandstiftung
Bd= Bedrohung
Gb= Gefangenbefreiung
Gm= Gefangenmeuterei
Gw= Gefangenenentweichung
Ro= Rowdytum
V= Staatsverleumdung
Wi= Widerstand gegen staatliche Maßnahmen
Zr= Zusammenrottung
otzFundstellen
W= Waffen
M= Munition
Sp= Sprengkörper
G= Gift
H= Hetzschrift
otzProvokationsgefährdeter Abschnitt
otzHetzkundgebung
otzEinweisung von Personen
otzGrenzdurchbruch in die DDR mit vermutlicher Bewegungsrichtung und Anzahl der Personen
otzGrenzdurchbruch abgeschlagen
otzAbsetzung von Lasten mittels Fallschirm
W= Waffen
otzHetzschriftenballonaktion
otzDAG= Diversions- und Aufklärungsgruppe
Ba= Bande
RG= Rowdy-Gruppe
(Pfeil zeigt in Bewegungs-/Handlungsrichtung)
otzRaum des Absprungs gegnerischer Kräfte
otzRaum des Absetzens gegnerischer Kräfte mit Hubschrauber
otzSammelraum subversiver bzw. anderer gegnerischer Kräfte
otzDurch subversive Kräfte angegriffenes Brückenobjekt
otzDurch subversive Kräfte zerstörtes Brückenobjekt
otz08.00, 06.06.Luftangriff des Gegners auf einen Verladebahnhof der Truppen
15. Objektsicherung
Objekte der Kategorie I, deren Sicherung auf das 1. Signal zu übernehmen ist
otzEisenbahnbrücke
Art und Nummer der Brücke
Einheit und Zeitpunkt der Übernahme der Sicherung
otzEisenbahnbrücke, die bis zum Eintreffen der Sicherungseinheit der Kampfgruppen durch Krage der GSSD gesichert wird
otzStraßenbrücke, die bis zum Eintreffen der Sicherungseinheit der Kampfgruppen durch Kräfte der Grenztruppen der DDR gesichert wird
otzStraßenbrücke, die bereits in Friedenszeiten gesichert wird und deren Sicherungskräfte durch eine Sicherungseinheit der Kampfgruppen verstärkt werden
otzBf= Bahnhof
Hbf= Hauptbahnhof
Objekte der Kategorie I, deren Sicherung auf das 2. Signal zu übernehmen ist
otzEisenbahnbrücke
otzBahnhof
otzTV-Sender
Objekte der Kategorie II
otzProduktionsbetrieb der speziellen Produktion
otzWärmekraftwerk
otzLager der Staatsreserve
Objekte örtlicher Bedeutung
otzBezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
otzRat des Bezirkes
otzUmspannwerk

III. Verzeichnis ausgewählter Abkürzungen
Vollständige BezeichnungAbkürzung
A
AbriegelungsgruppeArG
Abschnitt der Entfaltung in KompaniekolonnenAsEK
Abschnitt der Entfaltung in Zugkolonnen
Abschnitt der Entfaltung in KompaniekolonnenAsEK
Abschnitt der Entfaltung in ZugkolonnenAsEZ
Abschnitt des AbsitzensAsA
Abschnitt der FeuereröffnungAsFe
AbsetzpunktAbsP
AbteilungAbt
Abteilung des VerteilerbahnhofsAVtBf
Abteilung des VerteilerhafensAVtHf
Abteilung für medizinische HilfeAmedH
Abteilung für SpezialbehandlungAfSB
Abteilung zur Sicherstellung der BewegungASB
AbwurfplatzAwP
AgitationAgit
Aktivierter RaumaktR
Aktuell-politische InformationAPI
AlarmeinheitAE
Allgemeine ReservenallgRes
ArgumentationArg
ArmeerundfunkempfängerARE
ArtilleriebrigadeABr
AuffüllungAuff
AufklärungAkl
AufklärungsbataillonAB
AufklärungskompanieAklK
AufklärungstruppAT
AufklärungszugAklZ
AuflösegruppeALG
AuflösetruppALT
AusgangsraumAgR
AusweichobjektAWO
B
BerlinBLN
Bakteriologische WaffenBaW
Basa-ZentraleBZ
BataillonBtl
Bataillon Chemische AbwehrBChA
Bataillon Funkelektronischer KampfBFEK
BataillonsmunitionsstelleBMSt
BataillonsverpflegungsstelleBVeSt
BataillonsverteidigungsraumBVR
BaukombinatBK
BaumateriallagerBML
Bau- und MontagekombinatBMK
BedienungskompanieBedK
Bedienungs- und SicherungsbataillonBSB
Befallener RaumbefR
BegleitgruppeBgG
BegleitpostenBgP
BekleidungsentgiftungBE
Bergungs- und InstandsetzungsabteilungBIA
BereitstellungsraumBeR
BetriebskräfteBETK
BetriebsschutzBS
BetriebsschutzamtBSA
BewaffnungBew
Bewegliche SperrabteilungBSA
BezirkBez
BezirkskräfteBK
BinnenhafenBHf
Binnenreederei (VEB)BR
BinnenschiffssammelraumBSR
Biologische WaffenBiW
Biologischer WirkungsherdBiWH
BlockierungslinieBL
BlutkonservendepotBKD
BombenB
BombenfliegerkräfteBFK
BootskompanieBK
BrandmitteleinsatzBME
BrückensicherungsraumBSR
BrückenübersetzstelleBÜSt
C
CottbusCTB
ChefC
Chemische KampfstoffeChKS
Chemische ReserveChRes
Chemischer ÜberfallChÜ
Chemischer WirkungsherdChWH
Chirurgischchir
Chemische SicherstellungChSsT
D
DresdenDSDN
DetonationshöheDHö
Deutfracht/Seerederei (VEB)DSR
Deutsche PostDP
Deutsche ReichsbahnDR
Deutsches Rotes KreuzDRK
Diensthabende Kräfte und MittelDHKM
DiensthabenderDH
Diensthabendes SystemDHS
DivisionslagerDL
DivisonsverbandsplatzDVP
DivisonswerkstattDW
Dokumentation/DokumenteDok
DurchbruchsabschnittDAs
DruchsuchungsgruppeDG
E
ErfurtEFT
EinsatzgruppeEG
EinschaltlinieESL
EinwohnerEW
EisenbahnabschnittEAS
EisenbahnbrückenbaubataillonEBBB
EisenbahnlinieEL
EisübersetzstelleEÜSt
Entgiftungsplatz (-punkt)EP
EntladeanlegestelleEASt
ErddetonationE
ErdholzbunkerEHB
EskortierungsgruppeEKG
ExplosionEx
F
Frankfurt/OderFFO
FähreF
FährenübersetzstelleFÜSt
FeldpostFP
FeldpostamtFPA
FeldpostaustauschpunktFPAP
FeldpostbasisFPB
FeldpostenFP
FeldwacheFW
FernaufklärungsgruppeFAG
FernmeldeamtFMA
FernschreibstelleFsSt
FernsehenFS
FernsprechzentraleFeZ
FeuerlinieFL
FeuerstellungFSt
FeuerwacheFW
FeuerzoneFZ
FlachwasserbrückeFB
FlammenwerferFlaw
Fla-RaketeFlaR
FlugblattverschußgruppeFVG
FlugplatzFlp
FlugzeugF
Folgende AufgabeFA
ForcierungsabschnittFoAS
Freiwillige FeuerwehrFFW
Freiwilliger HelferFH
Freiwilliger Helfer der GrenztruppenFHG
FrontkorrespondentengruppeFKG
FührungspunktFüP
FunkmeßstationFuMS
FunkmeßstörungFuMStö
FunkmeßtarnungFuMT
FunkpropagandazugFuPrZ
FunkstelleFuSt
Funktechnischer PostenFuTP
G
GeraGERA
GefechtsaufklärungstruppGAT
GefechtshandlungenGH
Gefechtsmäßige GrenzsicherungGGSi
GefechtsordnungGO
Geschädigtensammelpunkt (-stelle)GSp (GSSt)
GrenzabschnittGAs
GrenzausbildungsregimentGAR
GrenzdurchbruchGDB
GrenzgebietGGB
GrenzprovokationGPr
GrenzsicherungGSi
GrenzstreifeGSt
GrenzübergangsstelleGÜSt
Grenzüberschreitender VerkehrGÜV
Grenzüberwachung
GrenzverletzerGV
GrenzzollamtGZA
GroßlautsprecherkompanieGLSK
Gruppe SpezialpropagandaGSPr
H
HalleHAL
HafenHf
HafenkommandanturHKdtr
HandlungsabschnittHaAs
HandlungsraumHaR
Haubitz-ArtillerieregimentHAR
HauptanstrengungHAS
HauptpostamtHPA
HerauslösegruppeHLG
HilfskrankenhausHKrhs
HilfslazarettschiffHLazS
HinterhaltHH
HinterhaltsgruppeHHG
HochwasserHW
HochwasserbrückeHwB
HöheH
HöhendetonationH
HorchpostenHP
HubschrauberHs
HubschrauberlandeplatzHsLP
I
IndustriebaukombinatIBK
InfanteriemineIM
InfanterieminenfeldIMF
InfektionInf
InformationsgruppeInfG
Institut für Blutspende- und TransfusionswesenIBT
InstrukteurgruppeIG
InterflugIF
J
JagdbomberfliegerkräfteJBFK
JagdfliegerkräfteJFK
JägerleitstelleJLSt
JochmontageplatzJMP
K
Karl-Marx-StadtKMST
Kampfgruppen der ArbeiterklasseKG
KampfsatzKS
KatastrophenwirkungsherdKWH
KernmineKM
KernwaffendetonationKWD
KernwaffeneinsatzmittelKWEM
KernwaffenschlagKWS
Kfz-InstandsetzungsbataillonKfzIB
Kfz-TransportkompanieKfzTK
Kilotonnekt
Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen (VE)KBW
Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtshaft (VE)KSH
Kombinierter SammelpunktKSP
KommandantenpostenKdtP
KommandeurK
KompaniechefKC
Kompanie Chemische AbwehrKChA
KontaktaufnahmeKoA
KontrolldurchlaßpostenKdP
KontrollpunktKP
KontrollstelleKSte
KontrollstreifeKStr
Kontroll- und ÜbergabeprotokollKÜP
Kontrollverteilungsraum für ÜbersetzungsmittelKRÜ
KraftwerkKrW
Kräfte und MittelKuM
KrankenhausKrhs
KreiskräfteKK
KriegsgefangenensammelstelleKSSt
KulturbrigadeKuBr
KulturgutKuGu
KurierstelleKuSt
L
LeipzigLZG
LaboratoriumLa
LaborzugLabZ
LandeabwehrLaAbw
LandeplatzLP
LandeübersetzstelleLÜSt
LastenabwurfstelleLASt
LazarettLaz
LazarettschiffLaZS
LeiterLtr
Leiter AufklärungLAkl
Leiter NachrichtenLN
Leiter OperativLOp
LektorengruppeLG
LöschfahrzeugLF
LuftdetonationL
LuftlandetruppenLLT
M
MagdeburgMGB
MarschstraßeMS
MassenvernichtungswaffenMVW
Massiertes FeuerMF
MaterialMat
MateriallagerMatL
Materielle SicherstellungmaSst
Medizinische SicherstellungmdeSst
Militärpolitische InformationMPI
MilitärtransportwesenMTW
Ministeriens. takt. Z
MobilmachungM
MontageplatzMoP
Motorisierte DruckereiMotDr
Motorisierte SendeabteilungMSA
N
NeubrandenburgNBDB
NachhutNH
NachrichtenN
NachrichtenkompanieNK
Nächste AufgabeNA
NapalmNP
Nationaler VerteidigungsratNVR
NebenrichtungNR
O
Operative GruppeOG
Operative Gruppe des PolitorgansOGPOG
Operativ-taktische RaketeOTR
Organisation des ZusammenwirkensOZW
Organisations- und RechenzentrumORZ
OrientierungspunktOP
P
PotsdamPDM
PanzerabwehrlenkraketePALR
PanzerabwehrreservePARes
PanzerbataillonPB
PanzerkompaniePK
PanzerminePM
PanzerminenfeldPMF
PersonenPers
PersonenkraftwagenPKW
Persönliche SchutzausrüstungPSA
PionieraufklärungPiAkl
Pionierkompanie (-bataillon)PiK (PiB)
PionierreservePiRes
PipelinePpl
PolitmateriallagerPML
PontonbataillonPoB
PoststellePst
PostzeitungsvertriebPZV
PressevertriebszugPrVZ
PropagandaabteilungPrA
PunktPkt
Q
QuartiernutzungsabteilungQNA
R
RostockRST
RaketenabteilungRA
RastraumRR
Raum der LuftlandungRLL
RedaktionRed
RegimentsartilleriegruppeRAG
RegimentsverbandsplatzRVP
RegulierungspostenR
RegulierungspunktRP
ReportergruppeRepoG
ReserveRes
RettungsabteilungRA
Rettungs- und BergungskommandoRBKdo
RichtfunkstelleRFuSt
RichtfunkzentraleRFuZ
RichtungsgruppeRiG
RichtungsoffizierRO
Röntgen je StundeR/h
Rundfunk-Kino-Fernseh-EinrichtungRKFE
RückensicherungRS
RückhaltebeckenRhb
Rückwärtige DiensteRD
Rückwärtige EinrichtungRE
Rückwärtige SicherstellungRSst
S
SchwerinSCHW
SuhlSUHL
Sammelplatz für ausgefallen TechnikSPAT
ScheinunterbringungsraumSchUR
SchlagbaumSB
SchützenpanzerSPz
SchützenpanzerwagenSPW
SchutzstreifenSchStr
Schutz vor MassenvernichtungswaffenSMVW
Selbständige medizinische AbteilungsmA
SicherstellungSst
SicherungsstreifenSiStr
SignalfeldSF
SpähtruppSpT
SpannungsperiodeSpP
SperrknotenSpkn
SpezialnachrichtendienstSND
StellungsbaubataillonStBB
StraßenbaubataillonSBB
StraßenbrückenbaubataillonSBBB
StraßenbrückenbauregimentSBBR
SturmpionierbataillonStuPiB
SuchpostenSuP
T
TabunTa
Tag der MobilmachungM
Tag der OperationT
TagebauTgb
TagesabschnittTAs
TagesaufgabeTA
TagesverpflegungssatzTVS
TarnbataillonTaB
Technische BasisTechB
Technische SicherstellungTeSst
Technisches PionierbataillonTePiB
TrägerbrückeTB
Transportable Elektroakustische AnlageTELA
TransportfliegerkräfteTFK
Transportkommandantur BinnenschiffahrtTKdtrBischi
TransportpolizeiTrapo
TransportpolizeiamtTPA
TrennungslinieTL
TruppenluftabwehrTLA
TruppenvorräteTrVR
TruppführerTF
U
ÜberdosisÜD
ÜbergaberaumÜR
ÜbersetzungsabschnittÜSAs
UmladeraumULR
UmschlagpunktUP
UmschlagraumUSR
UmspannwerkUW
Unterirdisches LagerUL
UntersuchungshaftanstaltUHA
UnterwasserbrückeUB
UnterwasserdetonationUW
V
VerbindungVerb
VerbindungsoffizierVO
Vereinte StreitkräfteVSK
VerfolgungsgruppeVfG
Vergifteter AbschnittvAS
Vergifteter RaumvR
VernehmergruppeVG
VerpflegungVpfl
Verseuchter AbschnittveAS
Verseuchter RaumveR
VersorgungsbereichVB
VersorgungslagerVLa
Verstärkte GrenzsicherungVGSi
Verstärkte GrenzüberwachungVGÜ
Verseuchter GrenzdurchbruchVGDB
VerteidigungsabschnittVAs
VerteidigungsstellungVSt
VerteidigungszustandVZ
V-KampfstoffVX
VorausabteilungVA
Vorderer Rand der VerteidigungVRV
VorhutVH
VorkommandoVKdo
W
WismutWST
Wahrscheinliche Richtung der Bewegung der GrenzverletzerWRG
Waren des täglichen BedarfsWtB
Warn- und Alarmzentrale der DDRWAZ
WarteraumWaR
WartestellungWaSt
WartezoneWaZo
WasserentnahmestelleWESt
WasserfilterstationWFS
WasserflugplatzWFlp
WassertransportanhängerWTA
WassertransportfahrzeugWTF
WasserversorgungsstelleWVSt
WechselraumWR
WechselstellungWSt
Weitere AngriffsrichtungWAR
Weitere AufgabeWA
WerkschutzWS
WohnungsbaukombinatWoBK
Z
ZahnklinikZaKl
Zentrale ReservenZRes
Zentraler GefechtsstandZGS
Zentraler KurierdienstZKD
Zivile SpezialinformationZSF
ZivilverteidigungZV
ZollverwaltungZVW
ZuführungspunktZFP
Zug DetonometrieZDet
ZugführerZF
ZugmittelZM
ZusammenwirkenZW