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Kurzanleitung und Dienstvorschrift KOBRA
BArch*29 Handbücher zu KOBRA Sammler*16
KOBRA Gebrauchsanweisung (Kurzfassung)
          (3. Fassung)

1. Chiffrierung                                      2. Dechiffrierung
Bei individuellen und zirkularen Verkehren zur           Anhand des Absenders benutztes Wurmtabellen-
Chiffrierung Exemplar 1 verwenden.                      heft bzw. benutzte Wurmtabellen feststellen.
Bei allgemeinen Verkehren nur zugewiesene               Kenngruppe steht als erste und letzte Fünfergruppe
Wurmtabellen bzw. Zeilen von Wurmtabellen               im Spruch.
zur Chiffrierung benutzen; rechtzeitig vor voll-        Falls nicht anders festgelegt, Kenngruppe unter
ständigen Verbrauch neue Wurmtabelle bzw. Zeilen        Fünfergruppen der ersten Spalte noch nicht benutzter
von Wurmtabellen von Leitstelle anfordern.              Wurmtabellen bzw. Zeilen aufsuchen.
Kenngruppe ist erste Fünfergruppe der nächsten          Gruppen des Chiffretextes, beginnend mit erster
noch nicht zur Chiffrierung verwendeten Zeile,          Fünfergruppe nach der Kenngruppe, ziffernweise
wenn durch Benutzung von Formularcodes nicht            über Ziffern der Wurmgruppe schreiben und mod
anders festgelegt.                                      10 subtrahieren. Ergebnis ist Zwischentext.
Als Kenngruppe verwendete Fünfergruppe nicht zur        Falls die Wurmtabelle bzw. die Zeilen der Wurm-
Chiffrierung des Zwischentextes benutzen.               tabelle nicht ausreichen, so nächstfolgende dem
Chiffrierung des Zwischentextes: Ziffern des            Absender zugewiesene Wurmtabelle bzw. Zeile in
Zwischentextes, beginnend mit erster Fünfergruppe       gleicher Weise benutzen.
nach der Kenngruppe schreiben und mod 10 addieren.      Benutzte Fünfergruppe streichen.
Ergebnis ist Chiffretext.
Kenngruppe vor und nach Chiffretext schreiben.       3. Vernichtung - Kompromittierung
Von letzter Wurmgruppe einer zugewiesenen Wurm-         Spätestens 48 Stunden nach vollständiger Aus-
tabelle bzw. der zugewiesenen Zeile einer Wurm-         nutzung benutzter Wurmtabellen vernichten.
tabelle zur ersten der nächstfolgenden dem Korre-       Chiffrierung mit kompromittierten Wurmtabellen-
spondenten zugewiesenen Wurmtabelle bzw. Zeile          heften einstellen
übergehen. Jede Wurmgruppe nur einmal verwenden;        Sofortige Meldung an vorgesetzte Dienststelle er-
benutzte Fünfergruppen streichen.                       statten

Verwendung des Chiffriermittels KOBRA durch das MfS HA VI
BArch*101
Die Anweisung zur Nutzung von TAPIR, KOBRA und CODE 490 wurde im Februar 1989 an die
HA VI /OPD, /ZA, /1 und HA VII/3/ZAH ausgegeben.
Es wurde zur telefonischen Überprüfung von Daten über Personen, Wohnort, Fahrzeugen und
dergleichen die Kodiertabelle TAPIR und die Chiffrierunterlagen KOBRA oder auch Typ 350
ausgegeben. Alternativ bei fehlerhafter Chiffrierung oder Übertragung muß die Information
mittels CODE 490 übermittelt werden.

Chi 5350                          Geheime Verschlußsache!
30.11.65                          GVS-2470/65
                                  2 Blatt / Ex.: 0766 *
                                  Bl. 01
                                  Gebrauchsanweisung
                                       KOBRA

1. Zweckbestimmung

 Das Verfahren KOBRA soll im wesentlichen zur Chiffrierung von
 Sprüchen geringer Gruppenanzahl dienen. Der Zwischentext muß
 als Ziffernzwischentext vorliegen.
 Das Verfahren gewährleistet bei ordnungsgemäßer Anwendung
 absolute Sicherheit für die chiffrierte Nachricht.
 Mit dem Verfahren können individuelle, zirkulare und allge-
 meine Verkehre aufrechterhalten werden.
 Bei der Anwendung von Formularcodes sind die zugehörigen
 speziellen Gebrauchsanweisungen zu berücksichtigen.

2. Schlüsselunterlagen

 Die Schlüsselunterlagen sind im Wurmtabellenheft (Abb.) zusammenge-
 faßt. Wenn nicht anders angewiesen, dienen bei individuellen
 und zirkularen Verkehren die Exemplare 1 zum Chiffrieren, die
 übrigen Exemplare zum Dechiffrieren.
 Bei Anwendung des Verfahrens im allgemeinen Verkehr werden
 den Korrespondenten die zur Chiffrierung zu benutzenden Wurm-
 tabellen bzw. Zeilen der Wurmtabellen zugewiesen. In jedem
 Exemplar wird eingetragen, welchem Korrespondenten welche
 Wurmtabelle bzw. Zeilen zugewiesen wurden. Jeder Korre-
 spondent darf nur die ihm zugewiesenen Wurmta-
 bellen bzw. Zeilen zur Chiffrierung verwenden.

3. Chiffrierung
3.1. Einsetzung der Kenngruppe

   In der Regel wird die erste Fünfergruppe der nächsten noch
   nicht zur Chiffrierung verwendeten Zeile der Wurmtabelle als
   Kenngruppe verwendet, Sie wird dem Chiffretext als erste und
   letzte Gruppe angefügt. Als Kenngruppe verwendete
   Fünfergruppe dürfen nicht zur Chiffrierung
   des Zwischentextes benutzt werden und sind in
   der Wurmtabelle zu streichen.

3.2 Chiffrierung des Zwischentextes

  Die der Kenngruppe folgenden Fünfergruppe in der Wurm-
  tabelle werden zur Chiffrierung des Zwischentextes verwendet.
  Die Bearbeitung erfolgt gemäß Vorschrift für Ziffernadditions-
  verfahren.
  Reicht die Anzahl der Fünfergruppen einer zugewiesenen
  Wurmtabelle bzw. der zugewiesenen Zeilen einer Wurmtabelle
  nicht aus, so werden die folgenden dem Korresponden-
  ten zugewiesenen Wurmtabellen bzw. Zeilen
  in gleicher Wiese verwendet.
  Sind bei individuellen und zirkularen Verkehren
  die Wurmtabellen verbraucht, so wird das nächstfolgende für
  diesen Verkehr vorgesehene Wurmtabellenheft benutzt.
  Bei allgemeinen Verkehren hat der Korrespondent vor
  dem vollständigen Verbrauch der ihm zugewiesenen Wurmtab-
  bellen bzw. Zeilen von Wurmtabellen bei der Leitstelle recht-
  zeitig die Zuweisung neuer Wurmtabellen bzw. Zeilen von
  Wurmtabellen zu beantragen, damit ein kontinuierlicher Chif-
  frierverkehr gewährleistet ist.
  Die Fünfergruppen der Wurmtabellen dürfen
  nur einmal zur Chiffrierung des Zwischentex-
  tes verwendet werden und sind unmittelbar nach
  Benutzung in der Wurmtabelle zu streichen.

4. Dechiffrierung

 Anhand des Absenders ist das benutzte Wurmtabellenheft bzw.
 sind die benutzten Wurmtabellen festzustellen.
 In der Regel ist die Kenngruppe unter den Fünfergruppen der
 ersten Spalte der noch nicht benutzten Wurmtabellen aufzusuchen
 und zu Streichen. Beginnend mit der ersten Fünfergruppe der Wurm-
 tabelle nach der aufgefundenen Kenngruppe wird die Dechiffrie-
 rung des Chiffretextes vorgenommen. Die Dechiffrierung erfolgt
 gemäß der Vorschrift für Ziffernadditionsverfahren.
 Reichen die Fünfergruppen der Wurmtabelle bzw. der Zeilen
 der Wurmtabelle zur Dechiffrierung nicht aus, so sind die nächst-
 folgenden dem Absender zugewiesenen Wurmtabellen bzw. Zeilen
 von Wurmtabellen in gleicher Wiese zu benutzen.
 Alle Fünfergruppen, die zur Dechiffrierung verwendet wurden,
 sind zu streichen.

5. Registratur und Vernichtung

 Spätestens 48 Stunden nach vollständiger Ausnutzung ist die je-
 weilige Wurmtabelle, wenn nicht anders angewiesen, zu vernich-
 ten. Vernichtete Wurmtabellen sind zu registrieren.

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KOBRA BArch*40

Gebrauchsanweisung                                      siehe DV A 040/1/312 KOBRA
Zur Nutzung typisierter Meldungen/Informationen
im einheitlichen System der KCB-Aufklärung sowie ihre   siehe Formblatt 0120 KCB-Aufklärung
Chiffrierung/Dechiffrierung nach dem Verfahren KOBRA

1.  Das Verfahren dient der Chiffrierung/Dechiffrierung geheimzuhaltender
    Meldungen/Informationen und gewährleistet bei ordnungsgemäßer Anwen-
    dung eine garantierte Sicherheit.

2.  Die im Formularblock 44444 zusammengefaßten Formblätter enthalten typi-
    sierte Meldungen/Informationen. Alle Meldungen/Informationen werden
    durch Voranstellen der Fünfergruppe 44444 (unverschlüsselt) gekennzeichnet.
    Die zu übermittelnden Angaben sind durch Zifferngruppen zu ersetzen. Für
    alle unbekannten oder nicht bestimmten Angaben sind Nullen einzusetzen.
    Der auf diese Weise entstandene Zifferntext wird als Zwischentext bezeichnet
    und muß vor der Übermittlung chiffriert werden. Das Senden von Zwischen-
    text ist verboten.

3.   Zum Chiffrieren werden die Schlüsselhefte KOBRA zusammengefaßten
     Wurmtabellen verwendet. Die Tabellenzuweisung erfolgt durch den Chef/
     Leiter Chemische Dienste in Zusammenarbeit mit dem Chef/Leiter Nach-
     richten.

     Beachte!
     (1) In jedem Exemplar eines Schlüsselhefte dürfen nur die zugewiesenen
     Tabellen zur Chiffrierung verwendet werden.

     (2) Gleiche Tabellen dürfen nicht zweimal zur Chiffrierung von Informationen
     verwendet werden.

     (3) jede Wurmgruppe/-reihe darf nur einmal zur Chiffrierung benutzt wer-
     den und ist nach dem Verbrauch zu streichen.
     Nicht benutzte Wurmgruppen einer Wurmreihe sind ebenfalls zu streichen.

     (4) bei Verbrauch einer Tabelle ist auf die nächstfolgende zugewiesen Ta-
     belle (auch innerhalb einer Meldung/Information) überzugehen.

     (5) Eine vollständig genutzte Wurmtabelle ist spätestens nach 48 Stunden
     zur Vernichtung auf der VS-Stelle abzugeben.

4.   Chiffrierung Anm.

4.1. Bildung der Kenngruppe (KG)
     Die erste Wurmgruppe der Wurmreihe, mit welcher die Chiffrierung eines
     Spruches begonnen wird, ist als Kenngruppe zu verwenden. Sie wird unver-
     ändert als zweite und letzte Gruppe eines Spruches übermittelt. Bei anderen
     Arten der gedeckten Übermittlung sind für diese Gruppen Fünfergruppen
     00000 einzusetzen.

4.2. Bildung des Zwischentextes
     Der in Zahlenform umgesetzte Klartext der Meldung/Information wird durch
     Zusammensetzung der Spaltennummer mit den Klartextangaben fünfstellig
     gebildet. Mit Hilfe der Spaltennummerierung ist die Auswahl sowie Wieder-
     holung (Mehrfachverwendung) bestimmter Formblatteile möglich.

4.3. Uhrzeiten
     Die Uhrzeit bezieht sich auf die in der jeweiligen Führungsebene verwendete
     einheitliche Uhrzeit.

4.4. Koordinaten
     Für Geländepunkte werden achtstellige Koordinaten entsprechend
     der Kartencodierung nach dem Verfahren SAPAD-71 bestimmt.
     Zur Punktbestimmung wird das doppelte Neunersystem verwendet. Ist keine
     Punktbestimmmung möglich, wir die Zahl 9 als Mittelpunkt festgelegt.

4.5. Chiffrierung des Zwischentextes
     Die Chiffrierung wird durch die Addition modulo 10 des Zwischentextes mit
     den Ziffern der Wurmgruppe gebildet.
     Modulo 10 heißt, daß die Zehner bei der Addition nicht berücksichtigt
     werden.

4.6. Chiffrierbeispiel
     Zwischentext         KG   11125  12001  00502  11376  41839
     Wurmreihe          41096  37432  56342  71004  12796  79525
     Geheimtext  44444  41096  48557  68434  71506  23062  10354 41096

4.7. Dechiffrierbeispiel
     Geheimtext  44444  41096  48557  68434  71506  23062  10354 41096
     Wurmreihe          41096  37432  56342  71004  12796  79525
     Zwischentext         KG   11125  12001  00502  11376  41839

5.   Übermittlung, Rückfragen, Berichtigungen
     Die Übermittlung des Geheimtextes kann direkt aus dem Schlüsselheft
     durch den Bearbeiter erfolgen. Bei der Übergabe des Geheimtextes an das
     Nachrichtenpersonal zur Übermittlung ist ein entsprechender NVA-Vordruck
     auszufüllen. Es ist verboten, Klar- und Geheimtext bzw. das Schlüsselheft
     zur Übermittlung zu übergeben. Rückfragen werden zum Geheimtext unter
     Angabe der Spruchnummer und der Stellenanzahl der betreffenden Gruppe
     des Spruches gehalten.
     Beispiel:
     Vom Spruch Nr. 713 die 5. Gruppe wiederholen
     Antwort: 71506

     Inhaltliche Fehler, bei denen eine Veränderung des Klartextes vorgenommen
     wird, müssen durch erneute Chiffrierung mit einer neuen Wurmtabelle kor-
     rigiert werden. Bei der Weiterleitung eines unveränderten Spruches an einen
     weiteren Nutzungsberechtigten wird nicht neu chiffriert. Es wird der ur-
     sprüngliche Geheimtext mit Angabe des Tarnnamens des Stabes, der die
     Nachricht chiffriert hat, übermittelt.

6.   Kompromittierung
     Bei Verlust oder Kompromittierung sind
     a) Meldungen als besonderes Vorkommnis entsprechend der Melde- und
        Untersuchungsordnung abzusetzen,
     b) die kompromittierten Mittel nicht mehr anzuwenden und dem Heraus-
        geber zu melden,
     c) durch den für die Herausgabe verantwortlichen Reserveunterlagen in
        Kraft zu setzen,
     d) eine Untersuchung einzuleiten die Ursache feststellen und Maßnah-
        men zur Verhinderung weiterer Vorkommnisse zu treffen.

Anmerkung des Autors:
Die Chiffrierung und Dechiffrierung konnte auch mit der M-130 KORALLE M-130,
der FIALKA M-125 3MN oder MALACHIT-B erfolgen.
Abbildungen:
Typ 350
Abb.1: Wurmtabellenblatt KOBRA