GIUS BArch*95
Geheime Verschlußsache!
GVS-Nr.: B/1 12260
02.Ausfertigung = 27 Blatt
NATIONALE VOLKSARMEE O.U., den 10.03.88
ZENTRALSTELLE
FÜR SCHALTUNG UND BETRIEB
Az.: 40 60 28
Bestätigt : Als Arbeitsgrundlage bestätigt
i.Org.gez.
Chef Nachrichten im MfNV Paduch
am: 25.03.1988 Generalleutnant
F.d.R. Hartenstein
Oberst
K O N Z E P T I O N
zur Entfaltung
des gedeckten Informationsübertragungssystem im Stabsnetz
zur Bestätigung vorgelegt:
L ZfSB Kleinwächter
Oberst
Geheime Verschlußsache!
GVS-Nr.: B/1 12260
02.Ausf./Bl.02
Inhaltsverzeichnis
Blatt
I. Grundsätze, Zielstellung und Aufgaben des zu 4/5
entfaltenden gedeckten Informationsübertra-
gungssystems im Stabsnetz
II. Bestandteile und Aufbau des gedeckten Informa- 5
tionsübertragungssystem
Bestandteile und Aufbau 5
Technischer Komplex 5
Schnittstellenbetrachtungen 6/7
Operativ - taktische Informationsbasis 7
Programmtechnischer Komplex 7
III. Bestimmungen zur Vorbereitung, Inbetriebnahme 8
und Nutzung des gedeckten Informationsübertra-
gungssystem
Auswahl der Betriebsräume 8/9
Sicherung der Betriebsräume A und B 9/10
Technische Ausrüstung der Betriebsräume A 10/11
und B
Ausstattung der Betriebsräume A und B 12
Abnahme der Betriebsräume 12/13
Herstellen der Betriebsbereitschaft 13
Montage der Geräte 13
Bestimmungen zur Nutzung des gedeckten Infor- 14
mationsübertragungssystem
IV. Bestimmungen zur Gewährleistung von Sicher- 14-16
heit und Geheimhaltung
V. Etappen der Entfaltung, Verantwortlichkeiten 16-18
und Termine
Anlagen
1 Verzeichnis der militärischen Bestimmungen 19
2 Stromversorgung 20
3 Erdungsanlage 21
4 Variante zur Installation es gedeckten In- 22
formationsübertragungssystems
5 Anforderung an die Installation von Geräten 23/24
und Kabeln des technischen Komplexes zur ge-
deckten Informationsübertragung
6 Angaben zur Herstellung bzw. Ausführung von 25
Stahlgittern
Anhang
1 Inhalt und Gliederung der Aufgabenstellung 26/27
sowie der durch die SBZ zu erarbeitenden In-
stallationspläne
I. Grundsätze, Zielstellung und Aufgaben des zu entfaltenden
gedeckten Informationsübertragungssystems im Stabsnetz
Grundsätze
1. Das System zur gedeckten Informationsübertragung (GIUS)
ist als einheitliches und geschlossenes Führungs- und In-
formationssystem zur Gewährleistung der Nachrichtenführung
im Stabsnetz zu entfalten.
2. Der im Rahmen des GIUS zu organisierende Datenaustausch
wird über die Rechnerkomplexe der Dispatcherzentrale (DpZ)
organisiert.
3. Der Zugriff zu Angaben des entfalteten GIUS sowie auf den
Datenaustausch zwischen den DpZ wird nur dem bestätigten
Personenkreis gestattet.
4. Der organisierte automatisierte Prozess der Lagemeldung
und -darstellung mit dem jetzt bestätigten offenen Daten-
umfang bleibt vom GIUS unberührt.
5. Bei der Bearbeitung des technischen Projekts des GIUS ist
zu beachten:
a) Änderungen am Chiffriergerät T310/50, dem BT und BTZ
sind nicht gestattet,
b) Notwendige Erprobung sind ausschließlich über Draht-
verbindungen durchzuführen,
c) Untersuchungen zur Sicherheit des Gesamtkomplexes sind in
Zuständigkeit der VW CN zu veranlassen.
6. Die Freigabe des GIUS zur Nutzung im System der Gefechts-
bereitschaft erfolgt erst nach Vorlage und auf Grundlage der
Projektdokumentation, der Untersuchung- und Meßergebnisse
durch die zuständigen Organe.
Zielstellung
7. Der Einsatz des GIUS hat das Ziel :
a) den DpZ des Stabsnetzes in der ständigen Gefechts-
bereitschaft und bei der Überführung in höhere Stufen
der Gefechtsbereitschaft die zur Lösung der Aufgaben er-
forderlichen Informationen vollständiger, genauer, zeit-
gerechter und gedeckt bereitzustellen;
b) die Qualität der Vorbereitung von Entschlüssen, Be-
fehlen und den Nachweis zur Führung des Stabsnetzes zu
verbessern.
Aufgaben
8. Das zu entfaltende GIUS dient in den DpZ des Stabsnetzes
zur Eingabe, Ausgabe, Bearbeitung, Speicherung und Dar-
stellung von Prozessen der operativen Nachrichtenführung,
der Nachweisführung und Recherche, der Lage- und Sofort-
meldetätigkeit und der komplexen Übertragung von
Datenpaketen.
Abzuarbeitende Prozesse über das GIUS sind:
a) Ergänzungen zur Lagemeldung;
b) Sofortmeldungen zu besonderen Vorkommnissen, Ausfällen
von Nachrichtenverbindungen (NV), Einsatz von Kräften
und Mitteln, Havarien in Nachrichtenzentralen;
c) Ergänzungen und Änderungen zu:
- Nachrichtenverbindungskatalogen
- Fernwahlrufnummernverzeichnissen
- Fernwahlverzeichnis Teil A / B
- operativen Dokumenten und Übersichten bei Übungen und
Einsätzen;
d) Komplexe Übertragung von Daten;
e) Austausch von Daten zur Realisierung von NV in den
Wehrbezirken.
II. Bestandteile und Aufbau des GIUS
Bestandteile und Aufbau
9. Das GIUS im Stabsnetz besteht aus einer operativ-
taktischen Informationsbasis sowie einem technischen und
programmtechnischen Komplex. Es ist eine rechnergestützte
Anwenderlösung zur Unterstützung von Führungs- und
Sicherstellungsprozessen.
Technischer Komplex
10. Den technischen Komplex bilden die Rechnerkomplexe der
DpZ, die Chiffriergeräte T310/50 und die Wahlverbindungen
des Fernschreibstabsnetzes. Zu dem Rechnerkomplex der DpZ
gehören die Mikrorechner BC A5120 mit der Tastatur K7636,
dem Großmonitor und dem Drucker SD1152 mit PIO2-Schnitt-
stelle, sowie der SSR8 mit der Tastatur K7637 und dem
Drucker SD1152 mit IFSS-Schnittstelle. Für die Rechner-
komplexe der DpZ wird die Schutzkategorie 2 festgelegt.
Schnittstellenbetrachtungen
11. Schnittstelle T310/50 <---> Übertragungskanal
(Fs-Linie).
Der Anschluß des Chiffriergerätes T310/50 an den Über-
tragungskanal erfolgt fernschreibtypisch (2DE). Die tech-
nischen Möglichkeiten des Gerätes gestatten die Über-
tragung von Fernschreibzeichen nach CCITT Code Nr.2 mit
einer wahlweisen umschaltbaren Telegrafiegeschwindigkeit
von 50 bzw. 100 Baud über Fernschreibwahlverbindungen (FsWV),
Fernschreibstandverbindungen (FsStV) sowie über handver-
mittelte Fernschreibnetze und auf Funkfernschreibstrecken
(die beiden letzten Übertragungsarten sind für den Einsatz
im Stabsnetz nicht relevant). Die Anschaltung des
Chiffriergerätes T310/50 an die FsVW des Stabsnetzes
sichert eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Bd
(Begrenzung durch TW55) und gewährleistet die Infor-
mationsübertragung im gegenwärtig konzipierten Umfang. Bei
Anschaltung des Chiffriergerätes T310/50 an FsStV würde
sich die Telegrafiegeschwindigkeit auf 100 Bd erhöhen
lassen. Voraussetzungen hierfür wären, die Schaffung
eines entsprechenden Standleitungssystems sowie die Ent-
wicklung und Fertigung einer Multiplexereinrichtung
(Übertragungskanal <---> Chiffriergerät). Da im Rahmen
perspektivischer Vorhaben die gedeckte Informations-
übertragung über ein Datenstabsnetz vorgesehen ist,
erscheinen die zu treffenden Aufwendungen als nicht
gerechtfertigt.
12. Schnittstelle T310/50 <---> Rechnerkomplex DpZ.
Die Anschaltung der Mikrorechner (BC A5120) an das Chif-
friergerät T310/50 erfolgt mittels Telexkarte (ATW) in der
Betriebsart 4 DE. Erforderliche Änderungen dieser ATW zur
Gewährleistung der geforderten technische Sicherheitsbestimmun-
gen sind zur Zeit Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Da die eingesetzten SSR8 in ihrer jetzigen Konfiguration mit
einem verkürzten BUS-System ausgestattet sind, ist eine
Nachrüstung mit ATW zur Anschaltung an das Chiffriergerät
T310/50, ohne erhebliche Einschränkungen der Leistungsmög-
lichkeiten des SSR8 z.B. durch Austausch des EM256 (Ram-
floppy) gegen eine Telexkarte, nicht realisierbar. Der für
operative Zwecke erforderliche Dateitransfer BC A5120 der
DpZ mit dem SSR8 der Schaltbefehlsstellen (SBS) ist durch
Rechnerkopplung zu gewährleisten.
13. Schnittstelle BC A5120 <---> SSR8.
Auf Grundlage operativer Erfordernisse ist die o.g.
Kopplung vorzusehen (IFSS). Die Realisierung dieser Kopplung
ist nur mittels Koaxialkabel (siehe Anlage 5) vorzunehmen.
Im rahmen der perspektivischen Anschaltung beider Mikro-
rechner als Terminal des SSR16 (Nutzung dieser Schnitt-
stellen) ist schon jetzt eine Verkabelung über einen im
vorgesehenen Aufstellungsraum des SSR16 zu schaffende
Verteilung, erforderlich.
14. Die Rechnerkomplexe der DpZ übernehmen den Informa-
tionsaustausch entsprechend der zu erarbeitenden Prozesse
auf der Grundlage einer zu erarbeitenden Dienstanweisung.
Operativ - taktische Informationsbasis
15. Die operativ-taktische Informationsbasis enthält alle
Programme und Daten (Aktualisierung von Daten in zu schaf-
fenden Datenbanken des Stabsnetzes) zur Bearbeitung einge-
gebener Aufgabenstellungen, Meldungen, Lage- und Auskunfts-
angaben sowie Ausgangsangaben und Dokumente mit offenen,
vertraulichen und geheimen Inhalt.
16. Die in der operativ-taktischen Informationsbasis enthal-
tenen Daten und Programme werden nach ihrem operativen
Inhalt bzw. nach den zu bearbeitenden militärischen
Prozessen und Komplexen unterteilt.
Programmtechnischer Komplex
17. Der programmtechnische Komplex sichert das Zusammen-
wirken der Rechnerkomplexe entsprechend den Informations-
beziehungen im GIUS und der zu bearbeitenden Prozesse und
Aufgaben. Er gewährleistet die operative Arbeit auf der
Grundlage vorbereiteter Algorithmen und Programme und die
Archivierung der Daten.
18. Zur Sicherstellung der gedeckten Übertragung ist die
Software für den Telexbetrieb neu zu gestalten. Der Telexbe-
trieb hat als Vordergrundarbeit mit Bedienerführung zu er-
folgen.
III. Bestimmungen zur Vorbereitung, Inbetriebnahme und Nutzung
des GIUS
Auswahl der Betriebsräume
19. Grundlage für die Auswahl der Betriebsräume bilden die
in Anlage 1 genannten militärischen Bestimmungen.
20. Der technische Komplex zur gedeckten Informationsüber-
tragung ist nur in ständig gesicherten Objekten des Stabs-
netzes (kontrollierte Zone) zu entfalten. Zur Installation
des technischen Komplexes werden die Räume der DpZ und die
der SBS des Stabsnetzes als Betriebsräume A und die ge-
sondert zu sichernde Räume zur Unterbringung der Chif-
friergeräte T310/50 als Betriebsräume B festgelegt. Die
Einhaltung der geforderten Abstände der Betriebsräume A
von der Grenze der kontrollierten Zone entsprechend Ordnung
Nr.017/9/200 des Stellvertreters des Ministers und Chefs des
Hauptstabes über den Schutz elektronischer Rechentechnik
vor dem Abfluß geheimzuhaltender Informationen durch
parasitäre informationstragende Signale, ist durch Ein-
haltung der in o.g. Ordnung festgelegten technischen
Bestimmungen sowie bei Notwendigkeit durch Festlegung
zusätzlicher technischer Maßnahmen, zu gewährleisten.
Auswahl der Betriebsräume B
21. Die Auswahl der Betriebsräume B hat unter Beachtung der
nachfolgend getroffenen Festlegungen und unter Beachtung der
örtlichen Besonderheiten zu erfolgen.
- Die Betriebsräume B haben den Anforderungen an Be-
stimmungen für die Arbeit mit SAS- und Chiffriermitteln
in diesen Räumen zu entsprechen.
- Die Betriebsräume B sind in den SBZ entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten, vorzugsweise in den Kellerräu-
men einzurichten. Dabei ist für das Betreiben der Chif-
friergeräte T310/50 ein gesicherter Bereich einzurich-
ten. Der Abstand zur Grenze der kontrollierten Zone hat
mindestens 15 m zu betragen. (dabei bildet der Fußpunkt
an der Grenze der kontrollierten Zone das Zentrum eines
Kreisbogen mit einem Radius vom mindestens 15 m).
- Die Entfernung zu Gebäuden, die von ausländischen
Dienststellen/Einrichtungen genutzt werden, bzw. der
Unterbringung von Personal dieser Dienststellen/Ein-
richtungen dienen, hat mindestens 100 m zu betragen.
- Die Betriebsräume B haben sich in solchen Bereichen der
Objekte der SBZ zu befinden, in denen kein Publikums-
verkehr stattfindet und der arbeitsbedingte bzw. ander-
weitige Aufenthalt durch Angehörige der SBZ (außer
Berechtigte), eingeschränkt ist.
- Bei der Auswahl der Betriebsräume B ist die Zweckbe-
stimmung der Räume zu berücksichtigen, die sich neben,
unter oder über den Betriebsräumen befinden.
- In den Betriebsräumen B dürfen keine Versorgungslei-
tungen, außer Heizungsrohre für installierte Heizkörper
und Wasserleitungen, verlaufen und sich keine Haupt-
sicherungskästen, Fernsprechverteiler des Stabsnetzes und
andere technische Anlagen der Gebäudeausrüstung
befinden.
- Bei Vorhandensein von Belüftungssystemen (zu- und Abluft-
kanäle) haben die dafür vorhandenen Wanddurchbrüche so
beschaffen zu sein, daß eine Informationsgewinnung oder
ein Eindringen ausgeschlossen ist.
- Die Einrichtung der Betriebsräume B hat unter Beachtung
einer möglichen perspektivischen Erweiterung zu erfolgen.
Dabei ist eine Innenfläche 3,5 m x 2,0 m anzustreben. Die
Mindesthöhe hat 2,0 m zu betragen. Präzisierungen der
Raummaße entsprechend örtlicher Gegebenheiten in den SBZ
sind unter Berücksichtigung der Forderungen zur Ent-
faltung des Gesamtsystems zulässig.
Notwendige Belüftungsmaßnahmen der Betriebsräume sind
unter Beachtung der unter dem vorhergehenden Stabstrich
getroffenen Festlegungen zu realisieren. Eine ausreichende
Beleuchtung der Betriebsräume B ist vorzusehen.
- Notwendige bautechnische Maßnahmen zur Einrichtung der
Betriebsräume B bzw. zum Umbau bestehender Räumlich-
keiten haben unter Beachtung der hierzu geltenden
militärischen Bestimmungen sowie der statischen
Sicherheit zu erfolgen.
Sicherung der Betriebsräume A und B
Betriebsräume A
22. Die Betriebsräume A haben hinsichtlich ihrer Sicherung
den Anforderungen der DV 010/0/009 zur ständigen Auf-
bewahrung von Verschlußsachen zu entsprechen.
23. Die Aufstellung der Mikrorechner, Drucker und Rechner-
großmonitore in den Betriebsräumen A hat so zu erfolgen,
daß keine unbefugte Einsichtnahme der Bildschirme durch die
Fenster bzw. bei Betreten der Räume möglich ist (Verspie-
gelung in Möbeln und Glasscheiben beachten). Die Türen zu
den Betriebsräumen A sind mit Blindknauf zu versehen.
Betriebsräume B
24. Die Betriebsräume B sind gemäß der DV 040/0/015 zu
sichern.
Zu erfüllende Forderungen:
- Die Raumabnahme sowie die Abnahme nach erfolgter Instal-
lation der Geräte hat durch die zuständige Stelle der
BVfS zu erfolgen. Diese Abnahmen sind durch den Leiter der
jeweiligen SBZ beim zuständigen Leiter Nachrichten des
WBK rechtzeitig zu beantragen. Die durchgeführten Abnah-
men der Betriebsräume sind zu protokollieren.
- Der Zugang zu den Betriebsräumen B hat grundsätzlich
über jeweils eine Eingangstür zu erfolgen.
- Die Eingangstür muß aus Stahlblech mit einer Dicke von
mindestens 3 mm und einem stabilen Rahmen bestehen.
Besteht die Eingangstür aus Holz, ist sie zusätzlich
durch eine Stahlgittertür zu sichern (Normative siehe
Anlage 6).
- Die Türen sind so zu befestigen, daß ein Aushängen im
geschlossenen Zustand unmöglich ist.
- Die Stahlblech- bzw. Stahlgittertüren müssen so be-
schaffen bzw. montiert sein, daß sie auch von innen ver-
schließbar sind.
- Die Eingangstür ist mit einem Blindknopf und einem
Schließblech aus Metall zu versehen, das durch die
Verwendung von Schloßschrauben gegen eine Abnehmen von
außen zu sichern ist. Die Schloßschrauben sind von innen
zu kontern.
Die Eingangstüren, die Stahlgittertüren und beweglichen
Fenstergitter sind mit Zylindersicherheitsschlösser des
Sicherheitsgrades 9 aus DDR-Produktion gemäß TGL
23182 zu versehen.
Diese Schlösser dürfen nicht in eine Haupt- oder
Generalschlüsselanlage einbezogen sein.
Die Eingangstür darf sich von außen nur mittels des
Schlüssels öffnen lassen (Wechselschloß).
Über alle Schlüssel ist anhand der Originalverpackung
bei der Abnahme ein eindeutiger Nachweis zu erbringen.
- Hinter den Eingangstüren ist ein Vorhang anzubringen, der
zuverlässig den Einblick in das Innere des Raumes
verhindert.
- Bei Vorhandensein von Fenstern sind diese durch im Maür-
werk verankerte statte oder bewegliche Fenstergitter zu
sichern (Normative siehe Anlage 6).
- Die Einsichtnahme durch die Fenster ist durch Verwendung
von undurchsichtigem Spezialglas oder durch das Anbringen
von Vorhängen vor den Fenstern zu verhindern.
Technische Ausrüstung der Betriebsräume A und B
25. Die technische Ausrüstung der Betriebsräume besteht
aus der Elektroinstallation, der Erdung und der Fernschreib-
anschlußleitung (Linie). Diese Leitung ist an die ANTW-
Schiene des Systems TW-55 angeschlossen.
26. Für den perspektivischen Ausbau als SFe-Betriebsraum
ist zusätzlich vorzusehen:
- die Gleichstromversorgung
- ein Gestellrahmen für 2 SFe-Geräte, ein Pegelmeßplatz
und ein Kanalentzerrer
- ein SFe-Ortsverteiler zur Aufnahme von 20 Doppeladern
- ein SFe-Fernverteiler zur Übernahme von 4 x Vierdraht-
leitungen vom HVt auf Trennendverschluß.
27. Bei Installation der technischen Ausrüstung sind die
hierfür geltenden Bestimmungen des SAS- und Chiffrier-
dienstes strikt einzuhalten.
28. Die Stromversorgung für die in den Betriebsräumen zu
installierende Mikrorechentechnik und Chiffriergeräte ist
über separate Unterverteilungen mit Hauptschalter neben der
Eingangstür zu realisieren. Je Stromkreis ist als Schutz-
maßnahme die stromlose Nullung anzuwenden (getrennte Verle-
gung der Leiter PE und N). Es sind keine systemfremden Ge-
räte und Anlagen anzuschließen. (Normative siehe Anlage 2)
29. In den Räumen A und B ist ein Erdungssammelleiter anzu-
bringen und über eine Erdungssammeleitung mit dem Poten-
tialausgleichspunkt des Gebäudes gemäß TGL 300-0602/03 zu
verbinden. Am Erdungssammelleiter sind Anschlüsse zur
Erdung der Außenschirme der Kabel, der Stahlrohre für die
Kabelverlegung, der Chiffriergeräte und der Geräteträger
vorzusehen. Zwischen der Unterverteilung und dem erdungs-
sammelleiter ist ein örtlicher Potentialausgleich herzu-
stellen. (Flexible Erdanschlußleitungen max. 1 m) (Normative
siehe Anlage 3)
30. Alle Anschaltpunkte und Verbindungsstellen der Er-
dungsanlage außerhalb der Betriebsräume, einschließlich
der Erdung von Kabeln und Stahlrohren, sind gegen unbe-
rechtigte Abnahme zu sichern, zu verplomben bzw. zu pet-
schieren. Plomben- bzw. Petschaftsnummern sind in der
Technischen Dokumentation
nachzuweisen. Die Plomben- bzw.
Petschierungen der Kupplungen, Steckverbindungen, Verteiler,
Anschaltpunkte und Verbindungsstellen sind vierteljährlich
auf Unversehrtheit zu kontrollieren. Die Kontrollen sind
nachzuweisen.
31. Der Erdübergangswiderstand des Erdungssammelleiters ist
vor Inbetriebnahme und im weiteren halbjährlich zu messen.
Die Ergebnisse sind zu protokollieren.
32. Die Chiffriergeräte T310/50 sind entsprechend
DV 040/0/015 „SAS- und Chiffrierdienst -Truppenteil-“, der
Installationsvorschrift (GVS-Nr.: B 434-143/86) sowie wei-
terer Bestimmungen des SAS- und Chiffrierdienstes nach der
Variante gemäß Anlage 4 zu installieren und zu betreiben.
33. Bei der Installation des technischen Komplexes sind die
geforderten Mindestabstände zu anderen technischen Systemen
der Nachrichtentechnik gemäß Anlage 5 einzuhalten.
Ausstattung der Betriebsräume A und B
43. Die Ausstattung der Betriebsräume mit Unterkunftsge-
räten und -textilien hat auf der Grundlage des bestätigten
Objektausstattungsplanes, der gemäß STAN bzw. des Kataloges
061/3/001 zu erarbeiten ist, zu erfolgen.
Grundnorm:
Ausst. Bezeichnung ME Menge Bezugsgröße
Nr. je
1231 Akten-/Kleiderschrank St. 1 Betriebsraum A
1237 Stahlblechschrank, klein st. 1 Betriebsraum A
und B
1330 Akten-/Radiotisch St. 1 Betriebsraum A
1331 Schreib-/Arbeitstisch St. 1 Betriebsraum A
1433 Polsterstuhl mit Armlehne St. 1 Betriebsraum A
2111 Haushaltsstaubsauger St. 1 Betriebsraum B
3215 Arbeitsplatzleuchte St. 1 Betriebsraum A
und B
4211 Dekorations-/Verdunke- Voll- 1 Fenster
lungsstoff schal
Der Stahlblechschrank (Ausstattungs-Nr. 1237) ist in den Be-
triebsraum mittels Steinschrauben an der Wand oder am
Fußboden zu befestigen.
Zusätzlich sind die Betriebsräume B mit Aktenvenichtungs-
maschinen auszustatten.
Abnahmen der Betriebsräume
35. Vor Abnahmen der Betriebsräume B durch die Vertreter der
zuständigen Stellen sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
a) Realisierung der Forderungen zur Raumsicherung;
b) der Abschluß der technischen Ausrüstung;
c) die Ausstattung mit Unterkunftsgeräten einschließlich
der Aufstellung und Befestigung der Stahlblechschränke;
d) das Vorliegen aller Schlüssel für die Gittertür, die
Eingangstür, die Stahlblechschränke und bewegliche
Fenstergitter;
e) das Vorliegen folgender Dokumente und Nachweisunterlagen:
- die vom Leiter Nachrichten des WBK bestätigte tech-
nische Dokumentation gemäß DV 040/0/015, Anhang 4;
- die vom Leiter der SBZ bestätigte schriftliche
Schlüsselordnung;
- die Originalverpackung und die Garantieurkunde der ver-
wendeten Zylindersicherheitsschlüssel;
- ein vorbereiteter Übergabe/Übernahmebeleg für die
Übergabe der Reserveschlüssel an den LSBZ
36. Für die der täglichen Abgabe beim Dispatcher unter-
liegenden Schlüssel (je ein Schlüssel für die Gittertür,
die Eingangstür und den Stahlblechschrank) ist ein stabiler
Schlüsselkasten aus Metall (genietet oder geschweißt) zu
verwenden, der ein unbemerktes Öffnen ausschließt. Holz-
kästen mit genagelten Böden und durchsichtigen Deckel sind
unzulässig.
Auf dem Schlüsselkasten ist eine Aufschrift anzubringen,
die den Dienstgrad, die Namen und die Nummern der per-
sönlichen Petschafte der Empfangsberechtigten sowie den Be-
stätigungsvermerk des LSBZ mit Dienstsiegelabdruck ent-
hält.
Aus der Aufschrift auf dem Schlüsselkasten darf der Bestim-
mungszweck der entsprechenden Räumlichkeiten nicht hervor-
gehen. Der Schlüsselkasten ist wie alle anderen Schlüssel-
kästen zu nummerieren oder mit der Zimmernummer zu
versehen. Nach erfolgter Raumabnahme und bei Vorliegen des
Abnahmeprotokolls dürfen die Montage und Inbetriebnahme der
Geräte erfolgen.
37. Für die Abnahme der Betriebsräume A hat die Zulassung
zur Nutzung entsprechend Ordnung Nr. 017/9/200 zu erfolgen.
Herstellen der Betriebsbereitschaft
38. Das Herstellen der Betriebsbereitschaft hat unmittelbar
nach der Raumabnahme zu erfolgen. Voraussetzungen bilden
weiterhin die Übernahme der Geräte sowie der dazuge-
hörigen Dokumente und Unterlagen, das Anlegen der gefor-
derten Nachweise sowie deren ordnungsgemäßen Aufbewahrung
und Lagerung. Dabei sind Veränderungen des zugelassenen
technischen Komplex nicht statthaft.
Montage der Geräte
39. Die Montage der Geräte hat entsprechend der in den
Nutzungsanleitungen und Installationsvorschriften getrof-
fenen Festlegungen zu erfolgen. Dabei sind die technischen
Sicherheitsbestimmungen strikt durchzusetzen.
40. Veränderungen der Entfaltung des zugelassenen tech-
nischen Komplexes sind nur nach erneuter Bestätigung
präzisierter bzw. neu erarbeiteter Installationspläne
statthaft. Über die Durchführung einer erneuten Abnahme
wird während des Bestätigungsverfahrens entschieden.
Bestimmungen zur Nutzung des GIUS
41. Der Nutzungsprozeß des GIUS im Stabsnetz erfolgt auf
der Grundlage einer zu erarbeitenden Dienstanweisung
, die
die konkreten Bedingungen des Anschluß des Rechner-
komplexes an das Chiffriergerät sowie der Besonderheiten
der territorialen Lage in den Bezirken Rechnung trägt.
In der Dienstanweisung
ist festzulegen:
- der Personenkreis, der Zugang zu Informationen über das
entfaltete GIUS sowie der zu bearbeitende Informationen
hat;
- der namentliche Personenkreis der in den SBZ zum Betreten
der Betriebsräume A und B berechtigt ist;
- die Organisation der Nutzung des GIUS in der ständigen
Gefechtsbereitschaft, bei der Auslösung höherer Stufen der
Gefechtsbereitschaft sowie bei Übungen und Einsätzen;
- die Organisation des Betriebsdienstes während der Dienst-
zeit und nach Dienst (Bereitschaftssystem)
- spezielle Nutzungsregelungen für die Nutzung der Rechner-
komplexe;
- Maßnahmen bei Kompromittierungen bzw. Verdacht auf Kom-
promittierung;
- Maßnahmen bei Ausfall und Wiederherstellung der Ein-
satzbereitschaft des GIUS;
- Maßnahmen bei Eintreten von Notfällen (Katastrophen,
Bränden, Hochwasser, Havarien und anderen Situationen),
bei denen die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist;
- die zu führende Betriebsdokumentation;
- Nachweisführung, Aufbewahrung und Vernichtung von Ver-
schlußsachen und Schlüsselunterlagen;
- Organisation der Instandhaltung und materiell-technischen
Sicherstellung;
- Meldungen und Berichte.
IV. Bestimmungen zur Gewährleistung von Sicherheit und ge-
heimhaltung
42. Das zu entfaltende GIUS zur Nachrichtenführung im
Stabsnetz ist für die Übertragung von offenen,
vertraulichen und geheimen Informationen zugelassen.
43. Die Sicherheit und Geheimhaltung der zu bearbeitenden
und zu übertragenen Staatsgeheimnisse ist durch die kon-
sequente Durchsetzung der in Anlage 1 genannten militä-
rischen Vorschriften und Bestimmungen sowie der hierzu
festgelegten organisations-technischen und technischen
Sicherheits- und Geheimhaltungsmaßnahmen durch die für den
Einsatz und für die Nutzung Verantwortlichen bzw.
Berechtigten zu gewährleisten.
44. Die organisations-technischen Sicherheits- und Geheim-
haltungsmaßnahmen beinhalten:
a) die Sicherung der Einrichtungen in denen Mittel zur ge-
deckten Informationsübertragung entfalten oder gelagert
sind;
b) die Verhinderung des unbefugten Zugriffs und der unbe-
fugten Einsichtnahme in geheimzuhaltende Informationen;
c) die Festlegung des Personenkreises, der Zugang zu Anga-
ben, Unterlagen und technischen Mitteln hat, die das GIUS
betreffen;
d) die wirksame Kontrolle der Sicherheits- und Geheimhal-
tungsbestimmungen.
45. Technische Sicherheits- und Geheimhaltungsmaßnahmen
haben den unkontrollierten Abfluß von geheimzuhaltenden In-
formationen zuverlässig zu verhindern.
Sie umfassen:
a) den Einsatz von Chiffriergeräten zur Deckung der Über-
tragungskanäle;
b) die Anwendung besonderer Sicherheits- und Geheimhaltungs-
maßnahmen bei der Installation der technischen Mittel
zur Verhinderung informationstragender parasitärer Ab-
strahlungen.
Dazu zählen:
- Nachrüstung der eingesetzten Rechner mit dem Nach-
rüstsatz MFG;
- Einsatz von spezieller Leitungsfiltern;
- Verlegung der Verkabelung in Stahlpanzerrohren;
- Zusätzliche Erdung der eingesetzten Mikrorechner und
Drucker;
- Schirmung der Betriebsräume;
- Verlegung von Lichtwellenleiterkabel.
46. Bei der Nutzung der technischen Mittel zur gedeckten In-
formationsübertragung ist es verboten:
a) Informationen für die keine bestätigten Ordnung der An-
wendung besteht zu erarbeiten bzw. zu übertragen;
b) geheimzuhaltende Informationen über offene Übertra-
gungskanäle zu übermitteln;
c) Informationen über gedeckte und offene Nachrichtenver-
bindungen zu übertragen bzw. anderweitig zu kompro-
mittieren;
d) die bestätigte Installationsvariante des technischen
Komplexes eigenmächtig zu verändern.
V. Etappen der Entfaltung, Verantwortlichkeiten und Termine
Etappen
Vorbereitungsetappe
47. Weitere konzeptionelle Vorbereitung des GIUS insbe-
sondere zur Absicherung perspektivischer Vorhaben zur Ein-
satzvorbereitung SSR16D im Stabsnetz;
Verantwortlich: LZfSB
48. Musteraufbau von zwei technischen Komplexen der DpZ für
meßtechnische Untersuchungen entsprechend Aufgabenstellung
VW CN
Verantwortlich: LZfN
Mitarbeit: KFeKOZ-2 / LZfSB
Termin: wird präzisiert
49. Analyse der zu bearbeitenden Prozesse und Datenbestände
zur Erarbeitung des programmtechnischen Komplexes;
Verantwortlich: LZfSB
Termin: 07/88
50. Erarbeitung einer Aufgabenstellung für die Projekterar-
beitung, zur Erarbeitung entsprechender Dienstanweisungen
sowie von Teilen der technischen Dokumentation in den SBZ;
Verantwortlich: LZfSB
Mitzeichnung: VW CN
Termin 04/88
51. Erarbeitung der Projekte und Teile der technischen
Dokumentation durch die SBZ entsprechend der in Anhang 1
festgelegten Gliederung sowie der in Anlage 1 aufgeführten
militärischen Bestimmungen:
Verantwortlich: LN WBK
Termin: 07/88
Für die Errichtung von Pilotprojekten entsprechend
Ziffer 56 werden gesonderte Festlegungen getroffen.
52. Erarbeitung der Dienstanweisung
Verantwortlich: LN WBK
Termin: 12/88
53. Materiell-technische Vorbereitung
Verantwortlich: LN WBK
Termin: 12/88
54. Auswahl geeigneter Räumlichkeiten entsprechend den ge-
forderten Sicherheitsbestimmungen in den SBZ
Verantwortlich: LN WBK
Termin: 06/88
55. Auswahl der zu bestätigenden Betriebskräfte und Ein-
reichen der Unterlagen
Verantwortlich: LN WBK
Termin: 05/88
56. Errichtung von Pilotprojekten in den DpZ der ZfSB und
der SBZ Potsdam zur Erprobung und Durchführung von
Untersuchungen zur Sicherheit des Gesamtkomplexes und zur
Nutzungserprobung:
Verantwortlich: LZfSB / LN WBK / LSBZ
Mitarbeit: LZfN
Termin: wird präzisiert
Realisierungsetappe
57. Die Realisierungsetappe enthält die Erfüllung der
unter Ziffer 47. bis 56. gestellten Aufgaben sowie aller
Maßnahmen zur Herstellung der vollen Betriebsbereitschaft
des GIUS.
Termin: im Verlaufe der weiteren Arbeit zur präzisieren
Vervollkommnung und Weiterentwicklung
58. Die Vervollkommnung und Weiterentwicklung des GIUS hat
unter Berücksichtigung des Einsatzes der Rechnerkomplexe
der DpZ als Terminal des SSR16D zu erfolgen. Eine direkte
Kopplung der SSR16D über die Chiffriergeräte T310/50 wird
nicht vorgesehen.
Im Mittelpunkt weiterer Untersuchungen stehen:
- die Erhöhung der Zuverlässigkeit der Arbeit des pro-
prammtechnischen Komplexes;
- die Verbesserung der informationstechnischen Sicher-
stellung von Führungs- und Sicherstellungsprozessen;
- die Automatisierung der gedeckten Datenübertragung
mittels Nachfolgetechnik für den technischen Komplex.
59. Der Einsatz von SFe-Geräten zur operativen Nachrich-
tenführung ist vorzusehen.
60. Weitere Aufgaben zur Durchsetzung dieser Konzeption
sowie für die Softwareerarbeitung sind in Zuständigkeit
der ZfSB festzulegen.
ANLAGE 1
Verzeichnis der militärischen Bestimmungen
1. DV 010/0/009
- Wachsamkeit und Geheimhaltung -
2. K 010/3/002
- Geheimhaltungsgrade für Dokumente und Materialien -
3. DV 040/0/014
- Gedeckte Truppenführung bei der Nutzung technischer Nach-
richtenmittel -
4. DV 040/0/015
- SAS- und Chiffrierdienst - Truppenteil -
5. Ordnung Nr. 040/9/006 des Stellvertreters des Ministers und
Chef des Hauptstabes über die Verantwortlichkeit, Or-
gansiation, Durchführung und Kontrolle der Daten-
chiffrierarbeit -Datenchiffrierordnung-
6. Ordnung Nr. 062/9/005 des Ministers für Nationale Ver-
teidigung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung
von Bauinvestitionen und Baureparaturen - Militärbauordnung-
7. Anleitung A 040/1/332 -Einrichtung und Kontrolle statio-
närer SFe-/Chiffrierstellen-
8. Installationsvorschrift Gerätesystem T310/50 und Bedie-
nungsanleitungen
9. Ordnung Nr. 017/9/200 des Stellvertreters des Ministers und
Chefs des Hauptstabes über den Schutz elektronischer
Rechentechnik vor dem Abfluß geheimzuhaltender Infor-
mationen durch parasitäre informationstragende Signale
ANLAGE 2
Stromversorgung
--------------------------------------------------------------
| Stromkreis | Anschluß von | Leistungsaufnahme |
--------------------------------------------------------------
| 1 | Chiffriergerät T310/50 | 50 W 1) |
| 2 | Mikrorechner | ca 300 W |
| 3 | Drucker/Rechnergroßmoni- | ca 300 W |
| | tor | |
| 4 | Servicesteckdose Raum B | 2000 W |
| 5 | SFe - Gerät | ca 300 W 2) 3) |
--------------------------------------------------------------
Bemerkung:
1) Stromkreis 1: Festanschluß; Notabschaltung über Schalter
im Raum B
2) Stromkreis 5: Festanschluß; Notabschaltung über Schalter
im Raum B ist vorzusehen
3) Leistungsaufnahme bezieht sich auf ein SFe-Gerät
alle anderen Stromkreise: Schukodosen
ANLAGE 3
Erdungsanlage
-------------------------------------------------------------
| Erdungs- | Querschnitt | Länge | Bemerkung |
| leiter | | | |
-------------------------------------------------------------
| Erdungs- | 100 qmm Stahl 33 | beliebig | je 1 Er- |
| sammel- | | | dungssam- |
| leiter | | | melleiter |
| | | | Raum A u. B |
| | | | |
| Erdungs- | 50 qmm Stahl 33 bzw. | beliebig | |
| sammel- | 25 qmm AL bzw. | | |
| leitung | 10 qmm Cu | | |
| | | | |
| Geräte- | 4 qmm Cu | 1 m | |
| erdungs- | | | |
| leiter | | | |
-------------------------------------------------------------
ANLAGE 4
Variante zur Installation des GIUS
x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x
| Grenze der kontrollierten Zone |
x x
| ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ |
x | ----------------------------- ---------------------------- | x
| ^ | Betriebsraum A (HptDpZ/BDpZ)| | Betriebsraum A (SBS) | ^ |
x | | _____ __________ | | _________ | | x
| ^ | | | | | | | (IFSS) | | | ^ |
x | | | RGM |-------| BC A5120 |--|-----|---------------| SSR 8 | | | x
| ^ | |_____| | |__________| | | |_________| | ^ |
x | | | | | | | | | x
| ^ | _____ | ----- | | ----- | ^ |
x | | | | | | | | | | | | | x
| ^ | | DR |---+ | BT | | | | DR | | ^ |
x | | |_____| |_____| | | |_____| | | x
| ^ |_____________________|_______| |____________________________| ^ |
x | 15 m | | x
|<-----^----------------------->| ^ |
x | | ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- | x
| ^ + + + + + + + + + + + + + + + + | | RGM - Rechnergroßmonitor
x | + Betriebsraum B | + ^ x DR - Drucker (SD 1152)
| ^ + | + | | ChG - Chiffriergerät (T310/50)
x 15 m | + --+-- + ^ x BT - Bedienteil
|<-----^->+ | | + | |
x | + | ChG | + ^ x
| ^ + |_____| + | |
x | + | + ^ x
| ^ + + + + + + + + + + + + + + + + | |
x | | | x
| ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ -- ^ |
x | x
| | |
x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x -- x
| - Linienkabel
+++++++ Räume die entsprechend DV 040/0/015 zu sichern sind;
------- Räume die entsprechend DV 010/0/009 zu sichern sind;
x--x--x kontrollierte Zone, zu deren Grenze entsprechend DV 040/0/015,
Ordnung Nr. 017/9/200 bzw. Installationsvorschrift T310/50 Mindest-
abstände einzuhalten sind;
^--^--^ systemfremde Kabel, Leitungen, Heizungs- und Wasserleitungsrohre, die
die kontrollierte Zone verlassen und zu denen Mindestabstände entsprechend
Anlage 5 einzuhalten sind;
ANLAGE 5
Anforderungen an die Installation von Geräten und Kabeln des
technischen Komplexes zur gedeckten Informationsübertragung
1. Mindestabstände bei der Entfaltung der Mikrorechnerkonfi-
guration
_____________________________________________________________
| | Mindestabstand zu |
| |-------------------------------------------------|
| Gerät/ | technischen Systemen, | Datenübertra- | Chif- |
| Kabel | insbesondere Sende- | gungskanal | frier- |
| | und Empfangsanlagen, | | gerät |
| | Nachrichten- und | | |
| | Vermittlungstechnik | | |
| 1) | sowie systemfremden | | |
| | Kabeln und Leitungen | | |
| ChG | 1 m 2) | - | - |
| BC A5120/ | 1 m 2) | 5 m | 3) |
| SSR8 | | | |
| DR | 1 m 2) | 5 m | |
| BT | 1 m 2) | 5 m | 3) |
| RGM | 1 m 2) | 5 m | |
|___________|_______________________|________________|________|
1) - zu Wänden 0,5 m;
2) - zu Sende- und Empfangsanlagen, einschließlich ihrer Ver-
bindungsleitungen - 5 m;
- zu Telefonen und Wechselsprechanlagen in den Betriebs-
räumen A - 1 m (Wechselsprechanlagen in den Betriebs-
räumen B sind nicht gestattet);
3) - Die Längen der Gerätekabel ChG <---> Rechnerkomplex DpZ
darf maximal 100 m betragen. (Lieferumfang der Geräte-
kabel ca. 80 m) Die Kabel sind entsprechend der Installa-
tionsvorschrift anzufertigen und unter Einhaltung der
geforderten Mindestabstände zu verlegen;
Für die Rechnerkopplung BC A5120 <---> SSR8 (IFSS) ist
Koaxialkabel (Z = 75 Ohm) des Typs HF-75-9-1,4 (mit zweiten
Außenschirm) zu verlegen.
Bei Verwendung des Kabels HF-75-9-1,4 oder Verlegung in ge-
geerdeten Stahlpanzerrohr ist eine gemeinsame Kabelführung
mit NF-Leitungen und Kabeln zulässig.
Zu anderen Kabeln oder Leitungen ist ein Mindestabstand von
1 m einzuhalten.
Eine Unterschreitung des Mindestabstandes bei Wanddurchfüh-
rungen ist bis maximal 4 m (summe er Teillängen)
zulässig. Kreuzungen mit anderen Kabeln oder Leitungen sind
zulässig, wenn ein elektrischer Kontakt an den Kreuzungs-
stellen zuverlässig verhindert wird.
Für den Anschluß der Drucker und RGM an die Rechnerkom-
plexe sind die Kabeltypen HF-75-4-1 bzw. HF-75-4-4 zu ver-
wenden. Die Länge der Anschlußstücken hat 1,5 m zu be-
tragen.
ANLAGE 6
Angaben zur Herstellung bzw. Ausführung von Stahlgittern
Zur Herstellung von Gittern zur Sicherung von Fenstern und
Türen ist Rund-, Vierkant- oder Flachstahl von mindestens fol-
genden Abmessungen zu verwenden:
a) Rundstahl = 16 mm Durchmesser
b) Vierkantstahl = 16x16 mm;
c) Flachstahl = 5x35 mm;
Der maximale Abstand zwischen den vertikalen Gitterstäben darf
140 mm und den horizontalen Gitterstäben 600 mm nicht über-
schreiten. Alle Kreuzungspunkte der Gitter sind zu verschwei-
ßen. (bei Flachstahl gegebenenfalls zu vernieten) und über-
stehende Enden dürfen 100 mm nicht überschreiten.
ANHANG 1
Inhalt der Aufgabenstellung zur Erarbeitung der Installations-
pläne durch die SBZ
1. Aufgabenstellung (Kurzcharakteristik des Vorhabens)
2. Räume A und B
a) Beschreibung der Räume A und B
b) Anforderungen, zu beachtende Bestimmungen
c) Besonderheiten
3. Bestimmungen zur Installation
4. Termine und Verantwortlichkeiten
Inhalt und Gliederung der durch die SBZ zu erarbeitende
Installationspläne
1. Räume A und B
a) Beschreibung der Lage der Räume A und B im Gebäude und des
Gebäudes im Objekt (geringste Entfernung zur Grenze der
kontrollierten Zone)
b) Zustand und Bauausführung der Räume und in den Räumen
befindliche andere Geräte, Kabel, Leitungen und Rohr-
leitungen
c) Verwendungszweck und technische Ausstattung aller benach-
barten sowie darüber und darunterliegenden Räume
d) Besonderheiten zur Geräteaufstellung und -verkabelung,
Elektroinstallation und Erdungsanlage
2. Verlegung der Kabel
a) Erläuterung der Besonderheiten bei der Kabelverlegung
b) Parallelführung und Unterschreitung der Mindestabstände zu
anderen Geräten, Kabel, Leitungen und Rohrleitungen mit An-
gabe der Länge des Abstandes zu diesen
c) Lage im Raum
d) Ausführungsart der Kabeltrassen
3. Anlagen
1. Lageplan des Gebäudes/Objektes (50 m - Umkreis)
- Lage der Räume A und B
- Standort, Typ und Entfernung von Sende- und Empfangsanlagen,
Nachrichten- und Vermittlungstechnik
- Standort und Entfernung von Heiz- und Wasserwerken sowie
Umspannstationen und der von ihnen ausgehenden Versorgungs-
leitungen
2. Plan der Einrichtung der Räume A und Ab sowie angrenzender
Räume (Maßstab 1:50) mit:
- Geräteaufstellung
- Verbindungskabeln der Geräte, fremder Geräte und Kabel, zu
denen Mindestabstände einzuhalten sind
3. Plan der Stromversorgung und Erdung im Raum A und B
4. Schemata der Belegung der Unterverteilungen (ohne Geheimhal-
tungsgrad)
5. Materialbedarf (ohne Geheimhaltungsgrad)