Die Ausbildung zum Chiffreur, SAS Fernsprech- oder Fernschreibbetriebs- mechaniker (Techniker), Instandsetzer erfolgte in der NVA u.a. in: - MtS(N) Herbert Jensch (Militärtechnische Schule Nachrichten) ehemals NAZ-12 (Nachrichtenausbildungszentrum 12), - MtS LaSK Erich Habersaath. Im Jahr 1986 wurde in der MtS Prora auch ein WTsch-Raum eingerichtet. BArch*281 Bei der Volksmarine wurde für die Dienststellung Bord- und Brigade- chiffreure in der: - FlottenschuleWalter Steffensausgebildet. Die Ausbildung erfolgte auf den Geräten M-125, T-612 und T-617. Der erste Beginn der Ausbildung ist datiert auf den 01. 08. 1988, für die 1., 4. und 6. Flottille der Volksmarine der DDR. In den Grenztruppen wurde für den SCD auch in: - der US Perleberg (Unteroffizierschule), - der US-6 in Potsdam, - der US IV in Zwickau ausgebildet. Das MfS hatte seine Ausbildung u.a. auch in der 2. NBr. durchgeführt. Für die VP (Volkspolizei) wurde u.a. in Dommitzsch ausgebildet. Die Volkspolizei, das Post- und Fernmeldewesen, die Kampftruppen und die Zivilverteidigung stützte sich meist auf gedientes Personal der NVA oder des MfS. Hier sind keine Ausbildungsstätten bekannt. Mit dem Abschluß der entsprechenden Ausbildung wurde auch die Betriebs- berechtigung (BB) ausgesprochen. Die BB entspricht der Chiffriererlaubnis.
DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK BArch*239 Az.: 55 55 03 Nur für den Chiffrierdienst! VS-Nr.: A 127 880 Vertrauliche Verschlußsache! Ausfertigung 0008 = 46 Blatt Bestätigt: Stellvertreter des Ministers und Chef Berlin, den 17. 10. 1973 des Hauptstabes PROGRAMM für die Ausbildung an den Unteroffiziersschulen Teil IX/3a - Chiffrierdienst - Ministerium für Nationale Verteidigung 1973
Das vorliegende Programm wird erlassen und tritt mit Wirkung vom 01. Dezember 1973 in Kraft. Das Rahmenprogramm für die Ausbildung von Unteroffiziers- schülern in Unteroffiziersausbildungseinrichtungen - Spezialnachrichtendienst -, GVS-Nr.: A 127 195, tritt außer Kraft und ist bis zum 31. 12. 1973 zu vernichten. O. U., den 15. 10. 1973 Chef Nachrichten I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Organisatorische Festlegungen 2. Stundenberechnung nach Ausbildungszweigen 3. Spezialtaktische Ausbildung 4. Spezialausbildung 4.1. Grundlagen der Spezialausbildung 4.2. Nachrichtengerätelehre 4.3. Zehnfingerblindschreiben 4.4. Manuelle Chiffriermittel und Codiermittel 4.5. Betriebsdienst der Chiffrierstellen 1. Organisatorische Festlegungen Das vorliegende Programm enthält nur die spezialtaktische Ausbildung und die Spezialausbildung zur Heranbildung von Chiffreuren. Die Festlegungen zur Organisation der politischen und Gefechtsausbildung sowie die Themen und Themeninhalte der anderen Ausbildungszweige sind dem Programm für die Ausbildung an den Unteroffiziersschulen Teil IXa - Nachrichten - zu entnehmen. Die Ablegung von Kontrollübungen und Aufgaben der spe- zialtaktischen Ausbildung hat nach den Festlegungen des Normenkataloges für die Gefechtsausbildung des Chiffrier- dienstes, VVS-Nr.: A 128 878, zu erfolgen. Die Festlegungen der Ziffer 1.2. (Kontrollübungen für Operateure SV und Codierer), der Ziffern 2.6. und 2.7. (Einzelaufgaben für Operateure SV und Codierer) und der Ziffer 3.4. (Realaufgaben für Schlüssel-/Codiertrupps) des Normenkataloges für die Gefechtsausbildung - Spezialnachrichtendienst -, GVS-Nr.: A 127 347, werden für ungültig erklärt. 2. Stundenberechnung nach Ausbildungszweigen
Nr. des Ausbild- dungs- zweiges | Ausbildungszweig | Land- streit- kräfte | Grenz- truppen | ||
Chiffreure | Chiffreure | ||||
MGA | Lehrg. | MGA | Lehrg. | ||
2 | Spezialtaktische Ausbildg. | 21 | 40 | 22 | 40 |
5.14. | Spezialausbildung | ||||
5.14.3 | Grundlagen der Spezial- ausbildung | 8 | 9 | 8 | 9 |
5.14.1 | Nachrichtengerätelehre | 11 | 86 | 11 | 86 |
5.14.4 | Zehnfingerblindschreiben | 30 | 50 | 30 | 50 |
5.14.6 | Manuelle Chiffriermittel und Codiermittel | - | 30 | - | 30 |
5.14.2 | Betriebsdienst der Chiff- rierstellen | - | 103 | - | 93 |
gesamt: | 70 | 318 | 81 | 306 | |
insgesamt: | 388 | 377 |
3. Spezialtaktische Ausbildung Aufgaben der Ausbildung Die Unteroffiziersschüler sind so auszubilden, daß sie die Pflichten des Soldaten im Gefecht beherrschen und sie diese den Soldaten anerziehen können. Sie müssen in der Lage sein, einen Chiffriertrupp im Gefecht zu führen. Den Unteroffiziersschülern sind die erforderlichen moralischen und psychologischen Eigenschaften anzuerziehen, die es ihnen ermöglichten, die Aufgaben zur Sicherstellung der Chiffrier- verbindungen bei der Führung von Kampfhandlungen zu erfüllen. Organisatorisch-methodische Anweisungen Die spezialtaktische Ausbildung führen die Gruppenführer unter Anleitung der Zugführer durch. Der spezialtaktischen Ausbildung muß die Erfüllung entsprechen der Themen der Schießausbildung, der Pionierausbildung, der Militärtopographie, der Schutzausbildung, das Studium von Dienstvorschriften, der Sicherheitsbestimmungen sowie der Nachrichtenbetriebsvorschriften vorangehen. Die spezialtaktische Ausbildung ist geschlossen im Gelände unter Ausnutzung der Tages- und Nachtzeit durchzuführen. Zu Beginn der Ausbildung werden die Unteroffiziersschüler mit den Pflichten nach Auslösung der Stufen der Gefechtsbe- reitschaft bekannt gemacht und üben praktisch die Handlungen nach Auslösung der Stufen der Gefechtsbereitschaft. Ein Teil der spezialtaktischen Ausbildung ist im Rahmen von Übungen durchzuführen. Das Üben des Inhaltes der Lehrfragen ist nicht durch die vor- gegebene Zeit zu begrenzen. Die Unteroffiziersschüler sind als Truppführer und als Angehörige des Chiffriertrupps auszu- bilden. Bis zum Beginn der spezialtaktischen Ausbildung in den Chiffriertrupps müssen die Unteroffiziersschüler den Aufbau und die Bedienung der Chiffriermaschine, das Zehnfingerblind- schreiben und die Regeln des Betriebsdienstes in Chiffrier- stellen erlernt haben sowie die Rolle und Platz der Chiffrier- stelle innerhalb der Nachrichtenzentrale kennen. Bei jeder spezialtaktischen Ausbildung ist eine taktische Lage vorzu- geben, die eine Anspannung der geistigen und physischen Fähigkeiten der Unteroffiziersschüler hervorruft und ihre Standhaftigkeit und Ausdauer bei längeren Dienst in Chiffrier- stellen sowie Findigkeit bei der reibungslosen Abwicklung des Betriebsdienstes anerzieht. Im ersten Monat der Ausbildung sind im Rahmen der MGA die Themen 2/1 und 2/2 durchzuführen. Literatur: 1. DV 040/0/002 (DV-34/1) 2. DV 040/0/014 (DV-14/1) 3. DV 040/0/010 (DV-14/10) 4. DV 040/0/011 (DV-14/11) 5. DV 040/0/009 6. Normenkatalog für die Gefechtsausbildung des Chiffrier- dienstes 7. DV 010/0/001 (DV-10/1) 8. Nachrichtenhandbücher 9. technische Dokumentation zu den Chiffriermaschinen und zum Chiffriertrupp 10. Sicherheitsbestimmungen (AO Nr.: 31/71 des Stellv. des Ministers und Chef des Hauptstabes, AMBL Teil 1 Nr. 27/71, und Zeitschrift "AUSBILDER" ab Heft 11/72) 11. A 250/1/010 (DV-10/7) T h e m e n ü b e r i s c h t
Nr. des | Bezeichnung des Themas | Stunden | |
Themas | LaSK | GT | |
Militärische Grundausbildung | |||
2/1 | Führungssignale | 1 | 1 |
2/2 | Handlungen des Soldaten im Gefecht | 4 | 5 |
2/3 | Luftangriffsmittel des wahrschein- lichen Gegners | 1 | 1 |
2/4 | Panzer und SPW des wahrscheinlichen Gegners | 1 | 1 |
2/5 | Einweisung in die Maßnahmen zur Herstellung der Gefechtsbereitschaft | 14 | 14 |
Heranbildung zum Unteroffizier | |||
2/6 | Handlungen des Trupps bei der Ent- faltung und Vorbereitung der Chiff- rierstelle zum Betrieb | 14 | 14 |
2/7 | Betriebsdienst unter Gefechts- bedingungen | 14 | 14 |
2/8 | Spezialtaktische Übung der Fach- richtung Nachrichten (der Einheit) | 12 | 12 |
gesamt: | 61 | 62 |
Thema 2/1: Führungssignale Erlernen der Führungssignale unter Tag- und Nachtbedingungen. Ordnung der Übermittlung von Führungssignalen, Training im Senden und Empfangen von Führungssignalen. Thema 2/2: Handlungen des Soldaten im Gefecht 1. Ausbildung Bewegungsarten des Soldaten: Beschleunigter Schritt, Lauf- schritt, Fortbewegung durch Sprünge, durch Kriechen. Anwen- dung der verschiedenen Bewegungsarten in Abhängigkeit vom Gelände und Feuer des Gegners. Training der Soldaten in den einzelnen Bewegungsarten. 2. Ausbildung Überwinden von Hindernissen und Sperren unter Feuereinwir- kungen des Gegners. Möglichkeiten der Überwindung von akti- vierten und vergifteten Geländeabschnitten unter verschie- denen meteorologischen Bedingungen im Fußmarsch und auf Fahrzeugen. Teilweise sanitäre Behandlung und Entaktivierung. Entaktivierung der Bewaffnung auf dem Gefechtsfeld. Training der Soldaten beim Überwinden von Sperren und Hindernissen. 3. Ausbildung Auswahl eines Schußfeldes auf offenem Feld, in Schonungen, im Wald, am Hang. Ausnutzen von Granattrichtern, Gräben, Dämmen usw. für die Feuerführung. Training in der Auswahl des Schußfeldes, Einrichtung und Tarnung der Feuerstellung. Der Soldat als Beobachter, Auswahl des Beobachtungs- platzes in Abhängigkeit vom Gelände und der Tageszeit. Einnahme des ausgewählten Platzes, dessen pioniermäßiger Aufbau und Tarnung. Studium des Geländes und Orientierung im Beobachtungs- streifen, Entfernungsschätzen zu Markierungspunkten. Thema 2/3: Luftangriffsmittel des wahrscheinlichen Gegners 1. Ausbildung Erkennungszeichen und Silhouetten, taktisch-technische Angaben der wichtigsten Flugzeugtypen, Hubschrauber und unbemannten taktischen Flugkörper des Gegners, Abwehr von Flugzeugen und Hubschraubern. 2. Ausbildung Möglichkeiten des Schutzes vor Flugzeugen und Hubschau- bern des Gegners, die in geringer Höhe handeln. Ausnut- zung von schützenden örtlichen Gegenständen, Gräben, Wällen und Deckungen, Anwendung der Schützenwaffen im Kampf mit tieffliegenden Flugzeugen und Hubschraubern des Gegners. Thema 2/4: Panzer und SPW des wahrscheinlichen Gegners 1. Ausbildung Charakteristik der Panzer und SPW. Geländegebundenheit der Panzer und SPW des Gegners. 2. Ausbildung Möglichkeiten des Schutzes vor Panzern und SPW. Ausnutzung örtlicher Gegenstände, Wälle, Gräben und Unterstände zum Schutz vor dem Feuer der Panzer und SPW. Anwendung von Panzerabwehrgranaten, Minen, geballten Ladungen, Nebel und anderen Mitteln zum Kampf mit Panzern. Thema 2/5: Einweisung in die Maßnahmen zur Herstellung der Gefechtsbereitschaft Erlernen der Pflichten nach Auslösung der Stufen der Gefechts- bereitschaft. Gefechtseinteilung nach der Auslösung der Stufen der Gefechtsbereitschaft. Handlungen des Diensthabenden der Kompanie und des Läufers bei der Alarmierung des Personalbe- standes. Antreten nach der Alarmierung. Ordnung des Waffen- empfanges und Verladen des Zubehörs. Ordnung des Herausfahrens zum Sammelraum. Handlungen im Sammelraum. Thema 2/6: Handlungen des Trupps bei der Entfaltung und Vor- bereitung der Chiffrierstelle zum Betrieb 1. Ausbildung Einweisung in den Aufbau und die Bedienung des Chiffriertrupps. Aufbau, Inbetriebnahme und Wartung des Stromversorgungsaggre- gates. Führung des Trupp- und Aggregatebegleitheftes. 2. Ausbildung Pflichten der einzelnen Truppangehörigen bei der Entfaltung des Chiffriertrupps. Aufgabenstellung an den Trupp. Führen des Trupps in der Periode der Entfaltung. Entfaltung des Trupps und Herstellung der Betriebsbereitschaft, Vorbereiten der Nachweis- und Betriebsunterlagen, Funktionsüberprüfung der Chiffriermaschinen. 3. Ausbildung Training des Auf- und Abbaus des Chiffriertrupps bei Tag und Nacht. lehrmäßige Durchführung der Aufgabe-1. Verlegung. 4. Ausbildung Handlungen des Trupps beim Überfall des Gegners mit Luftan- griffsmtteln, bei Artilleriebeschuß, beim Überfall durch Diversanten, beim chemischen Überfall und bei der Führung von Kernwaffenschlägen durch den Gegner. Führung des Trupps zur Durchführung der teilweisen Spezialbehandlung der Technik und der sanitären Behandlung des Personalbestandes. Handlungen des Trupps bei der Anwendung von Brandmitteln durch den Gegner. Thema 2/7: Betriebsdienst unter Gefechtsbedingungen 1. Ausbildung Auswahl des Aufbauplatzes der Chiffrierstelle. Aufgabenstel- lung an den Trupp. Entfaltung und Herstellung der Betriebs- bereitschaft. Durchführung des Betriebsdienstes in den ein- zelnen Verkehrs- und Arbeitsarten. Dechiffrierung verstüm- melter Funksprüche. Erfüllung der Aufgaben der Abfertigung der Nachrichtenzentrale. Betriebsdienst mit angelegter Truppenschutzmaske. Lehrmäßige Durchführung der Aufgabe-2. Abbau des Trupps, Verlegung. 2. Ausbildung Marsch des Chiffriertrupps nach Marschskizze. Überwinden eines Vergifteten Raumes. Chiffrierung und Dechiffrierung von Funksprüchen in der Bewegung und beim kurzen Halt. Entfaltung des Chiffriertrupps auf einem neuen Führungspunkt. Training des Betriebsdienstes bei Tag und Nacht. Abbau des Trupps, technische Wartung. Thema 2/8: Spezialtaktische Übung der Fachrichtung Nachrichten (der Einheit) Gemäß Aufgabenstellung des Fachleitungsleiters Nachrichten/ des Kommandeurs der Einheit. Erfüllung der Aufgabe einer Chiffrierstelle im Bestand der Nachrichtenzentrale. 4. Spezialausbildung 4.1. Grundlagen der Spezialausbildung Aufbau der Ausbildung Die Unteroffiziersschüler sind so auszubilden, daß sie die Rolle und Bedeutung des Nachrichtensystems für die Truppen- führung erkennen, den allgemeinen Aufbau und die Elemente der Chiffrierstelle kennen. Sie müssen von der Notwendigkeit der militärischen Wachsam- keit und Geheimhaltung überzeugt sein, die Festlegungen des Geheimnisschutzes im Nachrichtenwesen genau kennen und diese strikt einhalten und durchsetzen. Organisatorisch-methodische Anweisungen Die Ausbildung in den Grundlagen der Spezialausbildung führen der Hauptfachlehrer und der Zugführer durch. Organisatorische Form der Ausbildung ist der Vortrag, der durch Anschauungs- und Bildmaterial, Dias und Lehrfilme zu unterstützen ist. Das Thema 5.14.3/1 ist im ersten Monat der Ausbildung im Rah- men der MGA und die Themen 5.14.3/2 bis 5.14.3/5 zu Beginn der Heranbildung zum Unteroffizier durchzuführen. Literatur: 1. DV 040/0/002 (DV-34/1) 2. DV 040/0/009 3. DV 040/0/014 (DV-14/1) 4. DV 040/0/010 (DV-14/10) 5. Lehrfilm "Entscheidung vor dem Gefecht" 10. Zeitschrift "AUSBILDER", ab Heft 7/73 Thema 5.14.3/1: Grundlagen der Organisation und Sicherstellung von Nachrichtenverbindungen 1. Ausbildung Prinzip und Voraussetzungen für die einfache Nachrichtenüber- tragung. Funk-, Richtfunk- und Drahtnachrichtenverbindungen. Aufbau und Aufgaben der Nachrichtenzentrale. Rolle und Platz der Chiffrierstelle, der SAS-Nachrichtenstellen und der Ab- fertigung in der Nachrichtenzentrale. Durchlauf einer Nachricht von der sendenden und in der empfangenden Nachrichtenzentrale. 2. Ausbildung Forderungen an die Nachrichtenverbindungen. Möglichkeiten des Abhörens von Nachrichtenverbindungen. Die fernmelde- und elek- tronische Aufklärung und die elektronische Gegenwirkung des wahrscheinlichen Gegners. Lehrfilm "Entscheidung vor dem Gefecht". Thema 5.14.3/2: Die Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Nationalen Volksarmee Die Notwendigkeit einer hohen Klassenwachsamkeit. Die ideologische Diversion gegenüber der sozialistischen Staatengemeinschaft. Die Festlegungen zur Wahrung von Staats- und militärischen Geheimnissen. Besondere Sicherheitsbestim- mungen in Nachrichtenwesen. Thema 5.14.3/3: Die gedeckte Truppenführung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel Die Notwendigkeit des Schutzes des Informationsinhaltes vor der fernmelde- und elektronischen Aufklärung des wahrschein- lichen Gegners. Verantwortlichkeit für die Organisation und Sicherstellung der gedeckten Truppenführung. Der Einsatz von Chiffrier-, SAS-Nachrichten- und Codiermitteln. Gliederung und Aufgaben des Chiffrierdienstes. Thema 5.14.3/4: Sicherheitsbestimmungen im Chiffrierdienst 1. Ausbildung Die Bestimmungen zur personellen Sicherheit: Auswahl, Bestä- tigung, Verpflichtung, Ausbildung, periodische Belehrung, Verpflichtung beim Ausscheiden aus dem Chiffrierdienst. Die Bestimmungen zur materiellen Sicherheit: Auswahl von Räumen für die Chiffrierarbeit, deren Absicherung nach außen, Anwendung und Behandlung von Schlüsseln und Petschaften. Die Sicherung mobiler Chiffrierstellen, Betreten von Chiffrier- stellen. 2. Ausbildung Die Meldung und Bearbeitung besonderer Vorkommnisse im Chiffrierdienst. Die Meldung persönlicher Veränderungen und beabsichtigter Reisen in das sozialistische Ausland. Die Kontrolltätigkeit im Chiffrierdienst. Thema 5.14.3/5: Leistungskontrolle Seminaristische Überprüfung zum Inhalt der Themen 1 bis 4. 4.2. Nachrichtengerätelehre Aufgaben der Ausbildung Den Unteroffiziersschülern ist der konstruktive Aufbau, die prinzipielle Wirkungsweise, die Inbetriebnahme, die Funktions- überprüfung, die zuverlässige Bedienung und Ausnutzung sowie die Wartung der Chiffriermaschine zu lehren. Die Unteroffiziersschüler sind in die Lage zu versetzen, ein- fache Fehler und Betriebsstörungen zu beseitigen. Organisatorisch- methodische Anweisungen Die Themen der Gerätelehre sind so zu planen, daß die Bedie- nung und Ausnutzung (Erlernen des Zehnfingerblindschreibens) sowie das Vertrautmachen mit der prinzipiellen Wirkungsweise parallel gelehrt werden. Die Ausbildung ist materiell so sicherzustellen, daß eine maximale Arbeit der Unteroffiziersschüler an den Chiffrier- maschinen gewährleistet ist. Die praktische Fertigkeiten der Unteroffiziersschüler sind während der Ausbildung im Gelände und bei Wartungsarbeiten zu vervollkommnen. Während der Ausbildung sind die Unteroffiziersschüler zum sorgfältigen Umgang und zur Leibe zur Chiffriertechnik zu erziehen. Die Leistungen der Unteroffiziersschüler sind durch Leistungs- kontrollen kontinuierlich einzuschätzen und schlußfolgernd da- raus sind Aufgaben für das Selbststudium zu stellen. Die Themen 5.14.1/1 bis 5.14.1/3, 5.14.1/5, 5.14.1/2, 5.14.1/8 und 50 % der Stunden des Themas 5.14.1/9 sind im Rahmen der MGA bzw. zu Beginn des Lehrganges zu planen. Literatur: 1. Technische Dokumentation zu den Nachrichtengeräten und den Chiffriermaschinen 2. Bedienungsanweisungen zu den Nachrichtengeräten 3. Gebrauchsanweisungen zu den Chiffriermaschinen 4. Anschauungstafeln zu den Chiffriermaschinen 5. Einbauvorschrift für die Druckerfallensperre 6. Normenkatalog für die Gefechtsausbildung des Chiffrier- dienstes 7. Sicherheitsbestimmungen (AO Nr.: 31/71 des Stellv. des Ministers und Chef des Hauptstabes, AMBL Teil 1 Nr. 27/71, und Zeitschrift "AUSBILDER" ab Heft 11/72) 8. Bader "Einführung in die Fernschreibtechnik" Lehrbuch 9. DV 040/0/006 10. A 040/1/208 (DV-44/50) T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. des | Bezeichnung des Themas | Stunden | |
Themas | LaSK | GT | |
Militärische Grundausbildung | |||
5.14.1/1 | Grundgesetze und Erscheinungen im Gleichstromkreis | 1 | 1 |
5.14.1/2 | Elektronische Bauelemente der Chiffriertechnik | 3 | 3 |
5.14.1/3 | Wirkungsweise und Wartung von Elektromotoren | 2 | 2 |
5.14.1/4 | Technische Sicherheitsbestimmungen | 2 | 2 |
5.14.1/5 | Der Feldfernsprecher | 1 | 1 |
5.14.1/6 | UKW-Funkstelle kleiner Leistung | 2 | 2 |
Heranbildung zum Unteroffizier | |||
5.14.1/7 | Die Fernschreibmaschine und ihre Zusatzgeräte | 10 | 10 |
5.14.1/8 | Aufbau und Zweckbestimmung der Chiffriermaschine | 6 | 6 |
5.14.1/9 | Inbetriebnahme und Funktionsüber- prüfung der Chiffriermaschine | 12 | 12 |
5.14.1/10 | Wartung der Chiffriermaschine | 30 | 28 |
5.14.1/11 | Prinzipielle Wirkungsweise der Chiffriermaschine | 16 | 16 |
5.14.1/12 | Eingrenzung und Beseitigung einfacher Betriebsstörungen | 12 | 12 |
gesamt: | 97 | 95 | |
Abschlußprüfung | 7 | 7 |
Thema 5.14.1/1: Grundgesetze und Erscheinungen im Gleichstrom- kreis Elektrischer Stromkreis und seine Grundgrößen (Strom, Spannung, Widerstand), Ohmsches Gesetz, Magnetfeld, Induktion, Selbst- induktion, Ohmscher Widerstand, Schaltung von Widerständen, elektrische Kapazität, Schaltung von Kondensatoren. Thema 5.14.1/2: Elektrische Bauelemente der Chiffriertechnik Elektrische Leiter und Kontakte, Dielektrika, Halbleiter, Halbleiterbauelemente - ihr Aufbau und ihre Wirkungsweise, Halbleiterdiode und Transistor, Anwendung von Halbleiterbau- elementen in der Chiffriertechnik (Schalt- und Stromlaufpläne), Schaltzeichen, Strom- und Signalverlauf, praktische Arbeit mit den Schaltplänen der Chiffriermaschinen. Thema 5.14.1/3: Wirkungsweise und Wartung von Elektromotoren Konstruktiver Aufbau und Wirkungswiese der in Chiffrierma- schinen befindlichen Elektromotoren, die Demontage und Montage des Motors der Chiffriermaschinen zur Wartung, die Wartung der Elektromotoren. Thema 5.14.1/4: Technische Sicherheitsbestimmungen Sicherheitsbestimmungen bei der Arbeit mit Stromversorgungs- anlagen, Berührungsschutz, Erdung. Sicherheitsbestimmungen beim Verlegen von Kabeln und bei der Entfaltung von Antennen. Maßnahmen der ersten Hilfe bei Unfällen(elektrischer Schlag, Blitzschlag, Vergiftungen und Verätzungen). Thema 5.14.1/5: Der Feldfernsprecher Bestimmung und allgemeiner Aufbau. Bestandteile des FF und deren Zweckbestimmung. Stromversorgung. Überprüfen der Arbeits- bereitschaft. Anschalten des FF an eine Leitung. Thema 5.14.1/6: UKW-Funkstelle kleiner Leistung Bestimmung und wichtigste technische Angaben. Allgemeiner Auf- bau des Funkgerätes. Stromversorgung. Vorbereiten des Funkge- rätes zum Betrieb und Überprüfung der Betriebsbereitschaft. Abstimmen auf einer vorgegebenen Frequenz. Regeln des Sprechfunkbetriebsdienstes. Thema 5.14.1/7: Die Fernschreibmaschine und ihre Zusatzgeräte 1. Ausbildung Grundbegriffe der Fernschreibtechnik, Telegrafiemodulation und Telegrafenalphabete. Schrittgeschwindigkeit und Fern- schreibleistung. Verzerrungen von Fernschreibzeichen und ihr Einfluß auf die Dechiffrierung verstümmelter Fernschreiben. Der Empfangssteller (Teilkreis). 2. Ausbildung Bestimmung und wichtigste technische Angaben der Fernschreib- maschine. Der Sender. Der Empfänger. Der Empfangslocher. Der Drucker. Wartung der Fernschreibmaschine. 3. Ausbildung Bestimmung und wichtigste technische Angaben des Fernschreib- gerätes und des Lochstreifensenders. Bestimmung und Einbau der Druckerfallensperre zur Gewährleistung der Übertragung chif- frierter Lochstreifen. 4. Ausbildung Allgemeine Grundsätze des Fernschreibbetriebsdienstes. Verbindungsaufnahme, Verbindungsüberprüfung. Senden und Empfangen chiffrierter Fernschreiben mittels Lochstreifen. Verkehrsabkürzungen. Thema 5.14.1/8: Aufbau und Zweckbestimmung der Chiffrier- maschine 1. Ausbildung Die Bestandteile des Gerätesatzes. Inhalt des Werkzeug- und Ersatzteilkastens. Technische Angaben zur Chiffriermaschine. Bestimmung und Einsatzgrundsätze. 2. Ausbildung Allgemeiner Aufbau der Chiffriermaschine, Blockschaltbild. Zweckbestimmung der Baugruppen. Konstruktiver Aufbau der Bau- gruppen. Thema 5.14.1/9: Inbetriebnahme und Funktionsüberprüfung der Chiffriermaschine 1. Ausbildung Die Vorbereitung und Inbetriebnahme der Stromversorgung. Der Anschluß der Stromversorgung an das Wechselstromnetz, das Stromvesorgungsaggregat, an eine Gleichstromquelle 12 V. 2. Ausbildung Die Vorbereitung der Chiffriermaschine zur Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme. Die Klartextüberprüfung. Die Überprüfung der Chiffriermaschine in den Betriebsarten "Chiffrieren" und "Dechiffrieren". Überprüfen der Chiffrier- sowie Kontroll- und Sicherungsvorrichtungen (KSV). Thema 5.14.1/10: Wartung der Chiffriermaschine 1. Ausbildung Einweisung in die Grundsätze der Wartung. Schmierstoffe und deren Anwendung. Reinigungsmittel und -geräte. 2. Ausbildung Die tägliche Durchsicht der Chiffriermaschine. Der Algorith- mus der täglichen Durchsicht, der Schmierplan, praktische Durchführung der täglichen Durchsicht und Wartung. 3. Ausbildung Die monatliche Durchsicht der Chiffriermaschine. Der Algo- rithmus der monatlichen Durchsicht, der Schmierplan, prak- tische Durchführung der monatlichen Durchsicht und Wartung. Die Nachweisführung der monatlichen Durchsicht im Geräte- begleitheft. 4. Ausbildung Die praktische Durchführung der monatlichen Wartung im Verlaufe des Lehrgangs gemäß Wartungsplan. Thema 5.14./11: Prinzipielle Wirkungswiese der Chiffrier- maschine 1. Ausbildung Prinzipielle Wirkungswiese der einzelnen Baugruppen. Das Uu- sammmenwirken der Baugruppen gemäß Blockschaltbild. 2. Ausbildung Das Zusammenwirken der Baugruppen bei den Betriebsarten "Chiffrieren" und "Dechiffrieren". Der Stromlaufplan. Thema 5.14.1/112: Eingrenzung und Beseitigung einfacher Be- triebsstörungen 1. Ausbildung Charakteristische Ursache für Betriebsstörungen der Chiffrier- maschine. Häufig auftretende Betriebsstörungen und deren Aus- wirkungen auf die Funktion. Eingrenzen und Erkennen der Stö- rungsquelle. Methode der Beseitigung von Betriebsstörungen. 2. Ausbildung Praktisches Eingrenzen, Erkennen und Beseitigen von Betriebs- störungen. Die Nutzung des Ersatzteilsatzes und die Art und Weise der Anforderung nicht im Ersatzteilsatz enthaltender Ersatzteile. Nachweisführung von Instandsetzungen im Geräte- begleitheft. 4.3. Zehnfingerblindschreiben Aufgaben der Ausbildung Die Unteroffiziersschüler sind im Zehnfingerblindschreiben so Auszubilden, daß sie zum Abschluß der Ausbildung ein Schreibtempo von 90 Anschlägen/Minute auf der Chiffrier- maschine erreiche. Sie sind zu befähigen, die Bedienungen im Chiffrieren und De- chiffrieren bei der Ablegung der Betriebsberechtigung für die Chiffriermaschine sicher und schnell zu erfüllen. Organisatorisch-methodische Anweisungen Das Erlernen des Zehnfingerblindschreibens erfolgt gemäß den Festlegungen der Anleitung zur Ausbildung von Fernschreibern unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Chiffrier- maschine. Die Ausbildung ist materiell-technisch so sicherzustellen, daß eine maximale praktische Arbeit der Unteroffiziers- schüler an der Technik gewährleistet ist. Die Fertigkeiten im Schreiben sind durch Training im Selbst- studium zu vertiefen. Im ersten Monat der Ausbildung sind im Rahmen der militärischen Grundausbildung 7 Stunden des Themas 5.14.4/1 durchzuführen. Die Themen 5.14.4/2 und 5.14.4/3 sind mit den Themen des Betriebsdienstes der Chiffrierstellen zu verknüpfen. Literatur: 1. A 040/1/004 (DV-64/1) 2. Übungskarten 3. Übungssprüche T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. des | Bezeichnung des Themas | Stunden | |
Themas | LaSK | GT | |
Militärische Grundausbildung | |||
5.14.4/1 | Erlernen und Festigen des Zehnfinger- blindschreibens bis 50 A/min. | 30 | 30 |
Heranbildung zum Unteroffizier | |||
5.14.4/2 | Steigern des Schreibtempos auf 70 A/min. | 25 | 25 |
5.14.4/3 | Steigern des Schreibtempos auf 90 A/min. | 25 | 25 |
gesamt: | 80 | 80 |
Thema 5.14.4/1: Erlernen und Festigen des Zehnfingerblind- schreibens nit 50 A/min 1. Ausbildung Schreihaltung, Lage der Finger auf der Grundreihe der Tasta- tur. Anschlagsregeln. Tastaturbelegung. Über auf der Grund- reihe nach Übungskarten. 2. Ausbildung Übergreifen von der Grundreihe (2. Tastenreihe) auf die 1. Tastenreihe. erlernen der Belegung der 1. Tastenreihe. Üben auf der 2. und 1. Tastenreihe nach Übungskarten. 3. Ausbildung Übergreifen von der Grundreihe (2. Tastenreihe) auf die 3. Tastenreihe. Erlenen der Belegung der 3. Tastenreihe. Üben auf der 2. und 3. Tastenreihe nach Übungskarten. 4. Ausbildung Üben und Festigen auf allen Tastenreihen nach Klar- und Geheimtexten. Steigern des Schreibtempos auf 50 A/min. Thema 5.14.4/2: Steigern des Schreibtempos auf 70 A/min. Thema 5.14.4/3: Steigern des Schreibtempos auf 90 A/min. 4.4. Manuelle Chiffriermittel und Codiermittel Aufgaben der Ausbildung Die Unteroffiziersschüler sind so auszubilden, daß sie die Anwendung der manuellen Chiffriermittel beherrschen,um diese bei Ausfall oder Nichtvorhandensein der Chiffriertechnik sicher und schnell einsetzen zu können. Sie müssen die Grundsätze der Organisation und Sicherstellung der gedeckten Truppenführung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel und die Grundtypen der Codiermittel kennen. Die Unteroffiziersschüler sind in die Lage zu versetzen, den Nutzern von Codiermitteln bei der Anwendung dieser Mittel Hilfe und Anleitung zu geben. Organisatorisch-methodische Anweisungen Das Erlernen der Anwendung der manuellen Chiffriermittel und der Codiermittel hat nach den Gebrauchsanweisungen durch Unter- weisung, Demonstration und selbständige Tätigkeit zu erfolgen. Die Vertiefung der Kenntnisse ist durch konkrete Aufgabenstel- lung für das Selbststudium zu erreichen. Es ist zu gewährleisten, daß für jeden Unteroffiziersschüler die notwendigen Unterlagen für die praktische Tätigkeit vor- handen sind. Zu den Themen 5.14.6/3 und 5.14.6/4 ist methodische Ausbil- dung durchzuführen, um die Unteroffiziersschüler in die Lage zu versetzen, die Nutzer von Codiermitteln in deren Anwendung einzuweisen zu können. Literatur: 1. DV 040/0/011 (DV-14/11) 2. DV 040/0/014 (DV-14/1) 3. Vorschrift für Ziffernadditionsverfahren 4. Gebrauchsanweisungen zu den manuellen Chiffriermitteln und Codiermitteln 5. Grundsätzliche Bestimmungen über die Herstellung und An- wendung von Codiermitteln, GVS A 63 920 6. Ausbildungsunterlage SPAD-71, VVS A 127 389 T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. des | Bezeichnung des Themas | Stunden | |
Themas | LaSK | GT | |
Heranbildung zum Unteroffizier | |||
5.14.6/1 | Ziffernadditionsverfahren | 18 | 18 |
5.14.6/2 | Die gedeckte Truppenführung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel | 2 | 2 |
5.14.6/3 | Tarntafeln, Signaltabellen und Sprechtafeln | 6 | 6 |
5.14.6/4 | Die Kartencodierung SAPAD-71 | 3 | 3 |
5.14.6/5 | Bestimmung und Inhalt des Planes der Gültigkeit der Codiermittel | 1 | 1 |
gesamt: | 30 | 30 |
Thema 5.14.6/1: Ziffernadditionsverfahren 1. Ausbildung Zweckbestimmung, Anwendungsmöglichkeiten und Sicherheit von Ziffernadditionsverfahren. Die Herrichtung des Klartextes und die Bildung des Zwischentextes. Aufbau und Anwendung von Subs- titutionstafeln und Codes. Berichtigung von Codegruppen mit- tels der Codegruppentafeln. 2. Ausbildung Die Chiffrierverfahren "001" und"ZOBEL-2". Beschaffenheit und Anwendung der Schlüsselunterlagen beim Chiffrieren und De- chiffrieren. Besonderheiten bei Fortsetzungen, Weiterleitungen, Rückfragen sowie bei zirkularen Fernschreiben/Funksprüchen mit individuellen Textteilen. 3. Ausbildung Das Chiffrierverfahren KOBRA und dessen Anwendung in Verbin- dung mit Formblättern der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste. 4. Ausbildung Praktische Übungen mit den Ziffernadditionsverfahren im Chif- frieren und Dechiffrieren. Thema 5.14.6/2: Die gedeckte Truppenführung bei der Nutzung technischer Nachrichtenmittel Die Notwendigkeit der Organisation und Sicherstellung der ge- deckten Truppenführung. Verantwortlichkeit. Die Mittel der gedeckten Truppenführung (SAS-Nachrichten-, Chiffrier- und Codiermittel). Maßnahmen der Geheimhaltung bei der Nutzung von Stabsverbindungen. Das Herstellen von Codiermitteln und deren Nachweisführung. Thema 5.14.6/3: Tarntafeln, Signaltabellen und Sprechtafeln 1. Ausbildung Zweckbestimmung, Anwendungsmöglichkeiten und Sicherheit von Tarntafeln, Signaltabellen und Sprechtafeln. Beschaffenheit und Anwendung der Codiermittel und der dazu- gehörigen Schlüsselunterlagen. Die Nachweisführung von Codier- mitteln. 2. Ausbildung Praktische Übungen mit den Codiermitteln im Codieren und De- codieren. 3. Ausbildung Lehrprobe zur Durchführung der Ausbildung durch die Unter- offiziersschüler über die Anwendung von Codiermitteln. Thema 5.14.6/4: Die Kartencodierung SAPAD-71 1. Ausbildung Das Prinzip der Kartencodierung SAPAD-71. Der Inhalt der Tabelle der Kartencodierung. Die annähernde und genaue Punkt- bestimmung. Besonderheiten bei den verschiedenen Kartenmaß- stäben. Die Beachtung des Gitternetzsprunges. Praktisches Codieren eines Kartenausschnittes. 2. Ausbildung Lehrprobe zur Durchführung der Ausbildung durch die Unterof- fiziersschüler über die Anwendung der Kartencodierung SAPAD-71. Thema 5.14.6/5: Bestimmung und Inhalt des Planes der Gültig- keit der Codiermittel Verantwortlichkeit für die Herausgabe. Periodizität der Her- ausgabe. Inhalt des Planes. Gültigkeit der Schlüsselunterlagen. Prinzipien der Verteilung von Schlüsselunterlagen. 4.5. Betriebsdienst der Chiffrierstellen Aufgaben und Ausbildung Die Unteroffiziersschüler sind zu befähigen, als Leiter einer Chiffrierstelle bzw. Chiffriertruppführer den Betriebsdienst zu organisieren und zu leiten sowie als Chiffreur bzw. Ange- höriger eines Chiffriertrupps zu arbeiten. Gleichzeitig müssen sie in der Lage sein, als Abfertiger der Nachrichtenzentrale zu arbeiten. Die Unteroffiziersschüler habe die Bedingungen der Betriebsberechtigung für die Chiffriermaschine zu erfüllen. Organisatorisch-methodische Anweisungen Die Betriebsdienstausbildung ist in Verbindung mit den Themen 2 und 3 des Ausbildungszweiges Zehnfingerblindschreiben zu planen und durchzuführen. Die Ausbildung ist materiell-technisch so sicherzustellen, daß eine maximale praktische Arbeit der Unteroffiziersschüler an der Chiffriertechnik und mit der Nachweisdokumentation ge- währleistet ist. Es ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die strikte Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und auf eine saubere und gewissenhafte Nachweisführung zu legen. Die Betriebsdienstausbildung ist weitestgehend praxisbezogen durchzuführen. Dazu ist die spezialtaktische Ausbildung mit den Chiffriertrupps auszunutzen. Zwischen den Chiffriertrupps und den Lehrklassen sowie innerhalb der Lehrzentrale sind chiffrierte Fernschreiben auszutauschen. Die Abnahme der Betriebsberechtigung hat erst nach der Behandlung der Themen 5.14.1/8 und 5.14.1/9 sowie der 1. und 2. Ausbildung des Themas 5.14.1/10 im Ausbildungs- zweig Nachrichtengerätelehre zu erfolgen. Literatur: 1. DV 010/0/008 (DV-10/12a) 2. DV 040/0/009 3. DV 040/0/010 (DV-14/10) 4. DV 040/0/011 (DV-14/11) 5. DV 010/0/009 (DV-10/9a und b) 6. Normenkatalog für die Gefechtsausbildung des Chiffrier- dienstes 7. Gebrauchsanweisungen zu den Chiffrierverfahren T h e m e n ü b e r s i c h t
Nr. des | Bezeichnung des Themas | Stunden | |
Themas | LaSK | GT | |
Heranbildung zum Unteroffizier | |||
5.14.2/1 | Abfassung und Behandlung schriftlicher Informationen | 8 | 8 |
5.14.2/2 | Chiffrieren und Dechiffrieren mit der Chiffriermaschine | 68 | 58 |
5.14.2/3 | Nachweisführung des Betriebsdienstes | 4 | 4 |
5.14.2/4 | Die Prinzipien der Organisation und Sicherstellung von Chiffrierverbindungen | 5 | 5 |
5.14.2/5 | Die Dienstpflichten des diensthabenden Chiffreurs | 4 | 4 |
5.14.2/6 | Die Ablegung der Betriebsberechtigung für die Chiffriermaschine | 4 | 4 |
5.14.2/7 | Aufbewahrung, Nachweisführung, Versand und Vernichtung von Schlüsselunterlagen und Verschlußsachen des Chiffrierdienstes | 10 | 10 |
gesamt: | 103 | 93 | |
Abschlußprüfung | 7 | 7 |
Thema 5.14.2/1: Abfassung und Behandlung schriftlicher Informationen 1. Ausbildung Die Festlegungen für die Abfassung schriftlicher Information- en. VS-Einstufung, Dringlichkeitsstufen, Dienstvermerke, Unter- schriftsberechtigung. Die Behandlung und Anwendung des Fern- schreib/Funkspruch-Formularblockes, Vordruck-Nr.: NVA 40 800. 2. Ausbildung Der Durchlauf einer zu sendenden schriftlichen Information durch die Elemente der Nachrichtenzentrale. Die Aufgabe der einzelnen Elemente der Nachrichtenzentrale bei der Bearbeitung der Information. Die Behandlung des Rückläufers. 3. Ausbildung Der Durchlauf einer empfangenen schriftlichen Information durch die Elemente der Nachrichtenzentrale bei der Bearbei- tung der Informationen. Die Zustellung der Informationen an den Empfänger. Thema 5.14.2/2: Chiffrieren und Dechiffrieren mit der Chiffriermaschine 1. Ausbildung Die Herrichtung des Klartextes für die Chiffrierung. Beschaf- fenheit der Schlüsselunterlagen, ihre Anwendung nach Verkehrs- arten, die Erkennungsgruppen. 2. Ausbildung Das Chiffrieren und Dechiffrieren. Besonderheiten (Fortsetzungen, Weiterleitung, zirkulare Informationen mit individuellen Text- teilen, Rückfragemethode). 3. Ausbildung Praktische Übung im Chiffrieren und Dechiffrieren. Training und Abnahme der Kontrollübung 1. 4. Ausbildung Das Entstümmeln fehlerhafter Geheimtexte vom Blatt und Loch- streifen (Umwandlung von Kombinationen, fehlende und zusätz- liche Kombinationen). Training und Abnahme der Bedingungen des Entstümmelns zur Kontrollübung 1. 5. Ausbildung Praktische Übung des Dechiffrierens von Funksprüchen. Durch- fühung des Betriebsdienstes mit angelegter Truppenschutzmaske. 6. Ausbildung Besonderheiten bei der Chiffrierung zu sendender Informationen beim Zusammenwirken mit den Armeen der Länder des Warschauer Vertrages. Thema 5.14.2/3: Nachweisführung des Betriebsdienstes Die Nachweisführung der Chiffrierstelle für den Betriebsdienst. Das Betriebsbuch, das Spruchnachweisbuch, das Gerätebegleitheft, das Kontrollnachweisbuch, das Trainingsnachweisbuch, die Erfas- sunglisten für den schriftlichen Informationsaustausch und deren Führung. Die Nachweisführung zu sendender, weiterleiten- der und empfangener Informationen. Die Nachweisführung bei Übernahme der Aufgaben der Abfertigung durch die Chiffrierstelle. Thema 5.14.2/4: Die Prinzipien der Organisation und Sicher- stellung von Chiffrierverbindungen 1. Ausbildung Die Planung con Chiffrierverbindungen zum Vorgesetzten, zu den Unterstellten und den Nachbarn. Verantwortlichkeit. Besonderheiten bei der Umunterstellung von Verbänden und Truppenteilen sowie bei Ausfall von Führungsstellen. 2. Ausbildung Das Schema der Chiffrierverbindungen, allgemeiner Aufbau, taktische Zeichen des Chiffrierdienstes. Das System der Verbindungsnummern. Übungen mit dem Schema der Chiffrier- verbindungen und den Verbindungsnummern. Thema 5.14.2/5: Die Dienstpflichten des Diensthabenden Chiffreurs Die Aufgaben bei der Dienstübergabe/Dienstübernahme. Die Gewährleistung der Sicherheit bei der Durchführung des Betriebsdienstes. Handlungen gemäß der besonderen Dienstan- weisung. Handlungen beim Eintreten von Katastrophen. Handlun- gen bei der Auslösung einer Stufe der Gefechtsbereitschaft. Kontrolltätigkeit des diensthabenden Chiffreurs. Thema 5.14.2/6: Die Ablegung der Betriebsberechtigung für die Chiffriermaschine Voraussetzung für die Ablegung der Betriebsberechtigung in seminaristischer bzw. schriftlicher Form sind - die Durchführung der in den organisatorisch-methodischen Anweisungen festgelegten Themen des Ausbildungszweiges Nachrichtengerätelehre, - die Durchführung der Themen 2 (1. bis 4. Ausbildung), 3 und 5 des Ausbildungszweiges Betriebsdienst der Chiffrierstellen und - die Ablegung der Kontrollübung 1. Thema 5.14.2/7: Aufbewahrung, Nachweisführung, Versand und Vernichtung von Schlüsselunterlagen und Ver- schlußsachen des Chiffrierdienstes 1. Ausbildung Die Nachweisführung der Chiffriermittel auf den Schlüsselmit- telbestandskarten. Die Nachweisführung der Verschlußsachen des Chiffrierdienstes auf VS-Grund- und Begleitkarten. Der Nachweis der Schlüsselmittelbestands-, VS-Grund und VS-Begleitheften. Praktische Übung zum Ausstellen und Führen der Nachweis- unterlagen. 2. Ausbildung Die Aufbewahrung, die Über- bzw. Weitergabe und der Versand von Schlüsselunterlagen, Chiffriertechnik und Verschlußsachen des Chiffrierdienstes. Die Verpackung, Verschnürung (Vernähung), Versiegelung und Beschriftung von Kuriersendungen des Chiffrier- dienstes. Die Anwendung und Behandlung der Empfangsbestätigungen. 3. Ausbildung Die Vernichtung von Schlüsselunterlagen und Verschlußsachen des Chiffrierdienstes. Grundsätze. Vernichtungstermine. Ver- nichtungsvemerke. Handlungen bei Gefahr der Erbeutung der Chiffriermittel, der schriftlichen Informationen und der Verschlußsachen des Chiffrierdienstes durch den Gegner.
Ausbildungseinrichtungen des Chiffrierwesens der DDR NVA US-I Cottbus US-II Eilenburg/Leipzig US-III Eggesin/Neubrandenburg US-IV Zwickau/Karl-Marx-Stadt US-VI Perleberg/Schwerin NAB-12 Fachgruppe III Frankfurt/Oder TUS Prora/Rostock OHS d. LaSK Ernst Thälmann Zittau MdI Nachrichtenschule des MdI Wolfen/Halle Hochschule der VP Berlin - Dresden Unterführerschule der VP Berlin - Dresden Dieses Verzeichnis ist ab 9.9.1987 außer Kraft gesetzt. Zu dem Zeitpunkt sind die Bezeichnungen nicht mehr korrekt bzw. wurde nicht mehr an diesen Orten ausgebildet.
Die Klassifikation, auch Qualifikation oder kurz Quali, in der NVA erfolgte nach der Bestimmung über die Ablegung der Klassifikation in den Stufen III bis I. Die folgende Dokumente beschreiben die Vorgehensweise die bis Anfang der 80er üblich war. In den 80ern gab es Änderungen, die die Erreich- ung der Klassifikation vereinfachte. Es gab auch einen höheren finanziellen Bonus.
D E U T S C H E D E M O K R A T I S C H E R E P U B L I K BArch*239 Az.: 55 03 77 Nur für den Chiffrierdienst! VS-Nr.: A 127 879 Vertrauliche Verschlußsache! 000. Ausfertigung = 15 Blatt Einzelbestimmungen über die Klassifizierungsabzeichen an Angehörige des Chiffrierdienstes Ministerium für Nationale Verteidigung 1973
Die vorliegenden Einzelbestimmungen werden erlassen und treten mit Wirkung vom 01. Dezember 1973 in Kraft. Gleichzeitig damit treten die Festlegungen der Ziffer II.5. (Bedingungen für Operateure SV und Codierer) der "Einzelbestimmungen über die Klassifizierung für Operateure SFsV, Operateure SV, Codierer, Betriebs- techniker SFsV, Betriebstechniker SFeV und Instands- setzungspezialisten", GVS-Nr. A 55 949, Ausgabe 1970, außer Kraft. Die "Einzelbestimmungen über die Klassifizierung für Operateure SV und Codierer" (Auszug aus den Einzel- bestimmungen über die Klassifizierung von Angehörigen des Spezialnachrichtendienstes), GVS-Nr.: A 127 351, Ausgabe 1972, treten außer Kraft und sind bis zum 15. 01. 1974 zu vernichten. O.U., den 06. 11. 1973 Chef Nachrichten Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Voraussetzungen und Forderungen für die Ablegung der Klassifizierungsprüfung durch Offiziere und Berufsunteroffiziere 3. Voraussetzungen und Forderungen für die Ablegung der Klassifizierungsprüfung durch Unteroffiziere auf Zeit 4. Prüfungsbedingungen 5. Prüfungsordnung 6. Bewertung 7. Nachweisführung Anlage 1 Aufstellung der Angehörigen des Truppenteils/der Einheit, die zur Ablegung einer Klassifizie- rungsprüfung vorgestellt werden Anlage 2 Protokoll über die Klassifizie- rung der Chiffreure 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Klassi- fizierungsprüfungen habe auf der Grundlage der durch den Minister für Nationale Verteidigung erlassenen "Klassifizierungsordnung" zu erfolgen. (2) Klassifizierungsprüfung sind am Ende des je- weiligen Ausbildungshalbjahres durchzuführen. Verliehene Leistungsklassen gelten für ein Jahr. Da- nach ist die Klassifizierungsprüfung für die gleiche bzw. nächsthöhere Leistungsklasse abzulegen. Die Leistungsklasse I wird nach zweimaliger Wiederholung für ständig zuerkannt. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung für die bereits verliehene Leistungsklasse ist diese abzuer- kennen, das Tragen des Abzeichens zu untersagen und das Abzeichen von der Prüfungskommission einzuziehen. Bei Nichtbestehen der Prüfung für die nächsthöhere Stufe ist die vorher erworbene Leistungsklasse bis zur nächsten Prüfung in einem halben Jahr zuzuer- kennen. Wird die Wiederholungsprüfung zur nächst- höheren Stufe auch nicht bestanden, wird auch die vorher erworbene Leistungsklasse aberkannt. Ist eine termingemäße Wiederholungsprüfung bzw. Prü- fung für eine höhere Leistungsklasse durch dienst- liche Maßnahmen, Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht möglich, ist die Prüfung zum nächst- möglichen Termin, jedoch nicht später als nach drei Monaten durchzuführen. (3) Die Klassifizierungsprüfung hat mündlich und prak- tisch an der Chiffriermaschine zu erfolgen. Es ist ge- stattet, Billette auszuarbeiten und für die mündliche Prüfung zu nutzen. Die Prüfung erfolgt in drei Komplexen: a) mündliche Überprüfung der Kenntnisse gemäß Abschnitt 2. und 3.; b) praktische Überprüfung der Inbetrieb- nahme und Funktionsüberprüfung der Chiffriermaschine; c) praktische Überprüfung in der Durchfüh- rung des Chiffrierbetriebsdienstes. (4) Die praktische Fertigkeiten zur Inbetriebnahme und Funktionsüberprüfung der Chiffriermaschine sowie zur Durchführung des Chiffrierbetriebsdienstes sind an der strukturmäßigen Chiffriertechnik oder in der Lehr- zentrale zu überprüfen. Es ist zu gewährleisten, daß zur Prüfung eine ausrei- chende Anzahl von Chiffriermaschienen zur Verfügung steht. Die Chiffriermaschinen sind durch Mitglieder der Prüfungskommission vor Prüfungsbeginn auf ihre Funk- tionstüchtigkeit zu überprüfen. Zu Beginn der Prüfung haben alle Schalter und Regler auf "Aus", "O", "Klar- text" bzw. in äußerster Linker Stellung zu stehen. (5) bei Ausfällen der Chiffriertechnik, die nicht durch den zu Prüfenden verursacht wurden, ist die dadurch verlorengegangene Zeit von der erreichten Gesamtzeit abzuziehen. (6) Die Zulassung zur Klassifizierungsprüfung erfolgt anhand einer namentlichen Aufstellung gemäß Anlage 1, die vom Kommandeur des Truppenteils/der Einheit zu bestätigen und der Prüfungskommission vorzulegen ist. 2. Voraussetzungen und Forderungen für die Ablegung der Klassifizierungsprüfung durch Offiziere und Berufs- unteroffiziere (1) Voraussetzungen: - gute Ergebnisse in allen Ausbildungsfächern der Offiziersausbildung bzw. der Ausbildung der Stäbe, in den Hauptfächern mindestens die Note "gut"; - Erfahrungen bei der Erfüllung der funktionellen Pflichten bei taktischen und spezial-taktischen Übungen des Truppenteils/der Einheit. (2) Spezialfachliches und allgemein-militärisches Wissen: - taktisch-technische Angaben und Blockschalt- bilder der Chiffriertechnik; - allgemeiner Aufbau, Funktionsweise und War- tungsvorschriften der Chiffriertechnik; - Mittel der gedeckten Truppenführung, die im Truppenteil/in der Einheit angewendet werden; - Führungsdokumente zur Organisation und Sicher- stellung der gedeckten Truppenführung; - Sicherheitsbestimmungen des Chiffrierdienstes; - Kampfeigenschaften von Massenvernichtungsmitteln; - Mittel und Maßnahmen zum Schutz vor Massen- vernichtungsmitteln, die im Truppenteil/in der Einheit vorhanden sind bzw. durchgeführt werden; - Organisation, Bewaffnung und Taktik der Verbände, Truppenteile und Einheiten des wahrscheinlichen Gegners im Umfang des Programmes für Offiziersausbildung (Ausbildung der Stäbe). (3) Fertigkeiten: - Vorbereiten der Chiffriermaschine zum betrieb; - Ausnutzen der Chiffriermaschine gemäß der Ge- brauchsanweisung der Betriebsdienstvorschrift DV 040/0/011 (DV 14/11); - Erfüllung der Forderung der Leistungsklassen für Chiffreure. 3. Voraussetzungen und Forderungen für die Ablegung der Klassifizierungsprüfung durch Unteroffiziere auf Zeit (1) Voraussetzungen: - gute Ergebnisse in allen Ausbildungsfächern, in den Hauptfächern mindestens die Note "gut"; - Erfüllen der Kontrollübungen und der Aufgaben der spezialtaktischen Ausbildung. (2) Spezialfachliches und allgemein-militärisches Wissen: - Erfüllen der Zielstellung des Programms für die Ge- fechtsausbildung (Unteroffiziere/Chiffreure), zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens mit der Note "gut"; - taktisch-technische Angaben und Blockschaltbilder der Chiffriertechnik, Regeln der Nutzung der Chiff- riermaschine gemäß Gebrauchsanweisung; - Sicherheitsbestimmungen des Chiffrierdienstes. (3) Fertigkeiten: - Vorbereiten der Chiffriermaschine zum betrieb; - Ausnutzen der Chiffriermaschine gemäß der Gebrauchsanweisung und der Betriebsdienstvor- schrift DV 040/0/011 (DV 14/11); - Durchführung der täglichen und wöchentlichen Durchsicht. 4. Prüfungsbedingungen
Lfd. Nr.: | Aufgaben | Zeitnormen (in Minuten) | ||
Leistungsklasse | ||||
III | II | I | ||
1. | Chiffrieren eines Klar- textes von 100 Gruppen | 3:40 | 3:25 | 3:10 |
2. | Dechiffrieren eines FS mit 100 Gruppen | 3:50 | 3:35 | 3:20 |
3. | Dechiffrieren eines Funk- spruches mit 100 Gruppen | 4:00 | 3:45 | 3:30 |
4. | Entstümmeln eines Geheim- textlochstreifens mit 100 Gruppen, | 4:00 | 3:45 | 3:30 |
Anzahl der Verstümmelungen | 4 | 5 | 6 | |
Gesamtzeit: | 15:30 | 14:30 | 13:30 |
Die Leistungsklasse III wird durch Chiffreure des 1. und 2. Diensthalbjahres, die Leistungsklasse II durch Chiffreure des 3. und 4. Diensthalbjahres und die Leistungsklasse I durch Chiffreure ab 5. Dienst- halbjahr abgelegt. Ist ein Chiffreur vor den o. g. Zeiten so qualifiziert, daß er eine Prüfung für die nächsthöhere Leistungs- klasse ablegen kann, so ist er gemäß Anlage 1 dazu einzureichen und gegebenenfalls zur Prüfung zuzu- lassen. 5. Prüfungsordnung (1) Die Arbeitsplätze der Chiffreure sind so zu ver- teilen, daß ein persönlicher Austausch zwischen den Chiffreuren nicht möglich ist. Die Chiffreure haben den Arbeitsplatz vorzubereiten, die Betriebsbereit- schaft der Chiffriermaschine herzustellen und die Arbeitsbereitschaft zu melden. (2) Fünf Minuten vor Beginn sind den Chiffreuren die zu bearbeitenden Klar- und Geheimtexte, Schlüsselun- terlagen, leere Spruchformulare und ein Spruchnach- weis- und Betriebsbuch auszuhändigen. Es ist zu gewährleisten, daß bei mehreren aufeinan- derfolgenden Durchgängen jeder Durchgang mit anderen Klar- und Geheimtexten arbeitet. Als Klartextvorlage sind operative Texte in deutscher Sprache zu verwenden. Der Funkspruch ist mit Funker- schrift vorzubereiten. (3) Die Entnahme, Quittierung, Beschriftung und das Einlegen des Schlüssellochstreifens bzw. die Einstel- lung des Spruchschlüssels können vor der Zeitnahme erfolgen. Auf das Kommando "Anfangen" beginnt der Chiffreur mit der Bearbeitung des jeweiligen Textes. Die Zeitnahme der einzelnen Arbeitsgänge erfolgt getrennt. Die Be- endigung der einzelnen Arbeitsgänge ist durch den Chiffreur durch Handzeichen zu melden. (4) Es ist gestattet, Fehler während des Chiffrierens durch Irrungszeichen zu korrigieren und Fehler wäh- rend des Dechiffrierens zu entstümmeln. ungültige Textteile sind nach der Zeitnahme zu streichen. (5) In dem zu entstümmelnden Lochstreifen müssen Verstümmelungen folgender Art enthalten sein: - Umwandlung von Zeichenkombinationen in Steuer- kombinationen; - Umwandlung von Steuerkombinationen in Zeichen- kombinationen; - zusätzliche Kombinationen; - fehlende Kombinationen. Diese Verstümmelungen sind so im Text zu verteilen, daß sie sowohl als auch unmittelbar nebeneinander (aber nicht mehr als zwei) auftreten. (6) Das Dechiffrieren und Entstümmeln hat auf Spruch- formular zu erfolgen. bei Chiffriermaschinen, die als Streifenschreiber arbeiten, sind die Streifen nach der Zeitnahme auf Spruchformulare aufzukleben. Nach der Ausfüllung der Spruchformulare und dem Ein- tragen der notwendigen Angaben in das Spruchnachweis- und Betriebsbuches sind die bearbeiteten Sprüche, das Zwischenmaterial, die Schlüsselunterlagen und die Betriebsunterlagen bei der Prüfungskommission abzugeben. 6. Bewertung (1) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn a) der Umfang der Arbeiten in den vorgegebenen Zeiten erfüllt wurde; b) alle Eintragungen in die Nachweisdokumente, die Ausfüllung der Spruchformulare und das Korrigieren der Texte ordnungsgemäß und sauber erfolgten; c) bei Leistungsklasse III nicht mehr als 3 Fehler, der Leistungsklasse II nicht mehr als 2 Fehler und der Leistungsklasse I nicht mehr als 1 Fehler je Spruch aufgetreten sind. Als Fehler wird jedes falsche, unvollständige oder weggelassen Wort gewertet. Mehrere falsche Buch- staben in einem Wort zählen als ein Fehler, sofern das Wort eindeutig bestimmbar ist. (2) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn Fehler folgender Art auftreten: a) grobe Verstöße gegen die Gebrauchsanweisung und die Betriebsvorschrift DV 040/0/011 (DV 14/11), z. B. Verstöße, die die Sicherheit herabmindern; b) Weglassen von Satzteilen (Überspringen von Zeilen des Klartextes); c) Sinnentstellungen (falsche oder weggelassene Eigen- und Ortsnamen, Gitternetzwerte topographischer Karten, Daten, Uhrzeiten, Zahlenangaben und Ein- heitsbezeichnungen). (3) Fehler bei der Bedienung der Chiffriermaschine, die nicht zu ihrer Beschädigung führen, sind mit 5 % Strafzeit zu erreichten Gesamtzeit zu ahnden. Bei Fehlern, die zur Beschädigung der Chiffrier- maschine führen und bei Verstößen gegen die Sicher- heitsbestimmungen ist die Prüfung abzubrechen und als nicht bestanden zu bewerten. Eine sofortige Wiederholung der Prüfung ist in diesem Falle nicht gestattet. 7. Nachweisführung (1) Im Verlauf der Prüfung sind durch die Prüfungs- kommission Bewertungslisten für die einzelnen Auf- gaben zu führen, in die die Ergebnisse und Bemerkun- gen einzutragen sind. (2) Nach Beendigung der Prüfung erarbeitet die Prüfungskommission auf der Grundlage der Bewertungs- listen ein Protokoll gemäß Anlage 2, das die Ergebnisse und den Beschluß der Prüfungskommission enthält. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unter- schreiben. (3) Die Protokolle sind aufzubewahren - für die Leistungsklasse III 2 Jahre; - für die Leistungsklasse II 3 Jahre; - für die Leistungsklasse I 5 Jahre. Anlage 1 Truppenteil/Einheit Bestätigt: Kommandeur am: A u f s t e l l u n g der Angehörigen des Truppenteils/der Einheit, die zur Ablegung einer Klassifizierungsprüfung vorgestellt werden
Lfd. Nr.: | Dienst- grad, | Na- me, | Vor- name | Dienst- stllg. | früher abgelegte Leistungsklasse | Noten der politischen u. Gefechtsausbildung | Abschluß- bemerkungen der Kommission über die Zu- lassung zur Klassifizi- rungsprüfung | ||||
GWA/ Pol.Ausb. | Spez.-takt. Ausbildung | Schutz- Ausbildung | Na.-Ger.- Lehre | Betriebs- dienst (KÜ) | |||||||
Anlage 2 Truppenteil/Einheit Bestätigt: Kommandeur am: P R O T O K O L L über die Klassifizierung für Chiffreure
Lfd. Nr.: | Dienst- grad | Name | Vor- name | Tr.T/ Einheit | Dienst- alter | Dienst- stellung | bish. LK | Notemündl. Prüfung | Chiffr. | Dechiff. Fs | Dechi. Fu | Entst. | Beschluß |
1. | Ufz. | Holzke, | Erwin | NR-10 | 2. DHJ | Chiff- reur | - | 2 | 3:30 2 | 3:22 1 | 3:48 3 | 3:15 1 | LS-III bestanden |
Vorsitzender der Kommission: | Mitglieder der Kommission: | ||||||||||||
(Dienstgrad, Unterschrift) | (Dienstgrade, Unterschriften) | ||||||||||||
Anmerkung: | 3:30 2 | = | Zeit in Minuten Fehlerzahl |
MINISTERRAT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK MINISTERIUM FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG BArch*68 Nur für den Chiffrierdienst! Geheime Verschlußsache! GVS-NR.: A 276 206 Ausfertigung 000 Einzelbestimmungen über die Klassifizierung für Fernschreiber SAS, Betriebsmechaniker SFsV, Betriebstechniker SFeV und Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik 1975
Die vorliegenden Einzelbestimmungen werden erlassen und treten mit Wirkung vom 01.12.1975 in Kraft. Gleichzeitig damit treten dieEinzelbestimmungen über die Klassifizierung für Operateure SFsV, Operateure SV, Codier, Betriebstechniker SFsV, Betriebstechniker SFeV und Instandsetzungsspezialisten, GVS-Nr.: A 55 949, Ausgabe 1970, außer Kraft und sind bis zum 31.12.1975 zu vernichten. O.U., den 1975 Chef Nachrichten Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen II. Forderungen an das Wissen und Können der: 1. Berufsoffiziere, Fähnriche, Berufsunteroffiziere 2. Unteroffiziere auf Zeit III. Forderungen für die praktische Arbeit an SAS-Nachrichtengeräten 1. Fernschreiber SAS 2. Betriebstechniker SFsV und SFeV 3. Instandsetzungsspezialist für SAS-Technik IV. Durchführungsbestimmungen 1. Vorprüfung 2. Wissen und Können 3. Praktische Prüfung 3.1. Fs-Betriebsdienst über SFsV 3.2. Betriebstechniker SFsV und SFeV 3.3. Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik Anlagen Anlage 1 Normen für die praktische Arbeit Fernschreiber SAS Anlage 2 Aufstellen der Angehörigen des Truppenteils/ der Einheit, die zur Ablegung (Bestätigung einer höheren Stufe) einer Klassifikation vorgeschlagen werden Anlage 3 Protokoll über Klassifizierungsprüfungen In Durchführung der durch den Minister für Nationale Verteidigung erlassenenOrdnung über Klassifizierung und Verleihung von Klassifizierungsabzeichen an Angehörige der Nationalen Volksarmee- Klassifizierungsordnung - vom 28.04.1973, wird für Kräfte der SAS-Nachrichteneinrich- tungen festgelegt: I. Allgemeine Bestimmungen: 1. Eine Klassifizierung mit der Verleihung eines Klassifizierungsabzeichens erfolgt (entsprechend der Dienststellungsbezeichnung) für: - Fernschreiber SAS, - Betriebstechniker SFsV, - Betriebstechniker SFeV, - Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik nach den vorliegenden Einzelbestimmungen. 2. Die erworbenen Klassifikation bleibt ein Jahr, für Soldaten im Grundwehrdienst bis zum Abschluß des aktiven Wehrdienstes, gültig. Nach Ablauf dieser Zeit ist sie im vollen Umfang zu wiederholen. Die Stufe I wird nach zweimaliger Wiederholung für ständig zuerkannt. Dabei muß zwischen den einzelnen Wiederholungen ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen. Die Klassifikation für Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik ist nur dann zu wiederholen, wenn der betreffende Armeeangehörige länger als ein Jahr nicht im nachrichten-technischen Dienst tätig war. Die Wiederholungen sind in diesem Fall wie bei den anderen Profilen durchzuführen. 3. Bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung bzw. der Prüfung für eine höhere Leistungsstufe ist die Klassifikation nach Ablauf der in I.1. fest- gelegten Zeiten für die Verleihung von Klassi- fizierungsabzeichen abzuerkennen. Das Tragen des Abzeichens ist in diesem Fall nicht mehr gestattet. Ist eine termingemäße Wiederholungs- prüfung bzw. Prüfung für eine höhere Leistungs- stufe nicht möglich, so ist die Prüfung zum nächstmöglichen Termin, jedoch nicht später als nach drei Monaten, durchzuführen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Klassifikation abzuerkennen und es ist wie oben festgelegt zu verfahren. 4. Armeeangehörige, die eine Klassifikation nach den vorliegenden Einzelbestimmungen ablegen wollen, sind der Prüfungskommission durch den Kommandeur des Truppenteils/der Einheit zur Prüfung vorzu- schlagen (Anlage 2). Es sind nur solche Armee- angehörige zur Prüfung zuzulassen, die im Fern- schreiben, im Nachrichtenbetriebsdienst und in der Nachrichtengerätelehre zum Zeitpunkt der Klassi- fikationsprüfung - für die Stufe I die Note 1 - für die Stufen II und III die Note 2 entsprechend den Forderungen des Ausbildungs- programmes erreichten und im Besitz der Betriebs- berechtigung für das entsprechende SAS-Gerät/ Gerätesatz sind. Die Erfüllung dieser Forderung ist durch den Kommandeur des Truppenteils/ der Einheit in seinem Vorschlag zur Prüfung (Anlage 2) zu bestätigen. Für Berufsoffiziere (ab Kompaniechef) gelten im Fernschreiben, in der Gerätelehre und im Betriebs- dienst die Forderungen des ersten Diensthalbjahres (entsprechend Programm für die Gefechtsausbildung - Teil IX/1a - Unteroffiziere der SAS-Einheiten - 1973). Ihre Erfüllung ist durch den direkten Vorgesetzten bzw. die Offiziere/Oberoffiziere/Leiter Nachrichten zu überprüfen. 5. Die Klassifizierung besteht aus folgenden Prüfungsteilen: - Prüfung entsprechend den Forderungen des Ausbil- dungsprogramms in der politischen- und Spezial- ausbildung vor der Zulassung zur Prüfung (Vorprüfung); - Überprüfung der Kenntnisse über den Aufbau der SAS-Technik des jeweiligen Profils sowie der Fertigkeiten beim Entfalten und Bedienen der SAS-Geräte (Wissen und Können); - Überprüfungen der praktischen Fertigkeiten beim Einregeln der SAS-Geräte und in der Durchführung des technischen Betriebsdienstes (praktische Arbeit). Die Klassifikation gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile in der geforderten Qualität und im geforderten Umfang erfüllt wurden. II. Forderung an das Wissen und Können in allen Profilen 1. Berufsoffiziere, Fähnriche, Berufsunteroffiziere 1.1. Wissen - Taktisch-technische Angaben, Funktionsschalt- pläne, Aufbau, Regeln der Nutzung, Lagerung und Instandsetzung der Haupttechnik der jeweiligen Einheit im entsprechenden Profil; - Signalverlauf/Aufbereitung in den Betriebs/ Arbeitsarten anhand der truppeneigenen Doku- mentation; - Inhalt der für den Einsatz geltenden Dokumente, Dienstvorschriften und Bestimmungen der jewei- ligen Führungsebene; - Kampfeigenschaften von Massenvernichtungsmitteln, Mittel und Methoden zum Schutz vor ihnen; - Organisation der Handlungen der Verbände, Truppenteile und Einheiten sowie Bewaffnung und Technik des Gegners im Umfang der Zielstellungen des Programms für die Offiziers- bzw. Unter- offiziersausbildung; - Zeiten, Ordnung der Durchführung und Umfang der Wartung im Truppenteil (Einheit); - Sicherheitsbestimmungen für die Nutzung und Instandsetzung der SAS-Technik, die sich im Truppenteil (in der Einheit) befindet. 1.2. Können - Vorbereiten der zum Profil gehörenden SAS- Geräte (-Gerätesätze) zum Betrieb; - Anwendung der zu den Geräten (Gerätesätzen) des Truppenteils (der Einheit) gehörenden Betriebsanleitungen. 2. Unteroffiziere auf Zeit 2.1. Wissen - Taktisch-technische Angaben, Übersichtsschalt- pläne, Regeln der technischen Nutzung, Lagerung und Wartung der zu bedienenden SAS-Geräte und Zusatzeinrichtung; - Kampfeigenschaften von Massenvernichtungsmitteln, Mittel und Methoden zum Schutz vor ihnen; - Sicherheitsbestimmungen für die zu bedienenden SAS-Geräte. 2.2. Können - Selbständiges Vorbereiten der zu bedienenden SAS-Technik zum Betrieb, Inbetriebnahme, Eigenprüfung in Arbeitsartoffenundverschlüsselt; - Verbindungsaufnahmeoffenundverschlüsselt; - Durchführen der Arbeiten für die Wartung Nr. 1 und 2. III. Forderungen für die praktische Arbeit an SAS-Nach- richtengeräten 1. Fernschreiber - SAS - Erfüllen der Forderungen gemäß Anlage 1; - Beherrschen des Anschaltens und Einregelns der FSM. 2. Betriebstechniker SFsV und SFeV a) Stufe III - Erfüllen von zwei, durch die Prüfungs- kommission festzulegenden Aufgaben für BT stat. NZ bzw. einer Lehraufgabe (entspr. Normenkatalog) für BT der SAS-Einheiten an der jeweiligen SAS-Technik mit der Mindest- notegut; - Aufnahme der SAS-Verbindung in beiden Arbeitsarten bei Anwendung der erforderlichen Redewendungen (Verkehrsabkürzungen) in russischer Sprache; - Erkennen und Benennen einfacher Fehler mit Hilfe der an den betreffenden SAS- Geräten Vorhandenen Signalisations- und Prüfein- richtungen; - die Wartung 1 bis 3 beherrschen und den Inhalt 5 und 6 kennen. b) Stufe II - Erfüllen von zwei, durch die Prüfungs- kommission festzulegenden Aufgaben für B stat. NZ bzw. einer Lehraufgabe (entspr. Normenkatalog) für BT der SAS-Einheiten an der jeweiligen SAS-Technik mit der Mindest- notegut; - Aufnahme der SAS-Verbindung in beiden Arbeits- arten bei Anwendung der erforderlichen Rede- wendungen (Verkehrsabkürzungen) in russischer Sprache und Übergabe der Kanäle an die End- stellentechnik; - Beherrschen der zum SAS-Gerät gehörenden Meß- und Prüftechnik; - Erkennen und Beseitigen einfacher Fehler, die sich an Steck- und Schraubverbindungen beheben lassen (Auswechseln von Kassetten, Röhren, Relais, Lampen, Sicherungen u.ä.) sowie die Eingrenzung anderer Fehler bis zur Benennung des defekten Einschubs (Baugruppe); - Darlegen des Signalverlaufs, Impuls- bzw. Frequenzaufbereitung in den SAS-Geräten anhand der Übersichtsschaltpläne; - die Wartung 1 bis 3 beherrschen und den Inhalt 5 und 6 kennen. c) Stufe I - Erfüllen von drei, durch die Prüfungskommission festzulegenden Aufgaben für BT stat. NZ bzw. einer Lehraufgabe (entspr. Normenkatalog) für BT der SAS-Einheiten an der jeweiligen SAS-Technik mit der Gesamtnotesehr gut; - Aufnahme der SAS-Verbindung in beiden Arbeits- arten bei fließender Anwendung der erforderlichen Redewendungen (Verkehrsabkürzungen) in russi- scher Sprache und Übergabe der Kanäle an die Endstellentechnik; - methodisch richtige Eingrenzung von Fehlern mit Hilfe der zum SAS-Gerät gehörenden Meß- und Prüfeinrichtungen und truppeneigener (zusätzlicher) Meßtechnik bis zum Erkennen der Fehlerursache und zur Beseitigung der Fehler; - Darlegen des Signalverlaufs, Impuls- und Frequenzaufbereitung in den SAS-Geräten anhand der Übersichts- und Stromlaufpläne in den betriebs- und Arbeitsarten; - Erläutern der Funktion und Wirkungsweise der zum SAS-Gerät gehörenden Einschübe und Bau- gruppen; - die Wartung 1 bis 3 beherrschen und den Inhalt 5 und 6 kennen. 3. Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik a) Stufe III In der Elektrotechnik sind: - die Gesetze des Grundstromkreises zu beherrschen; - die in der Übertragungs- und SAS-Technik vorkommenden Grundschaltungen zu kennen; - der Aufbau und die physikalische Wirkungs- weise von Bausteinen und -teilen (Magnet- kernspeicher, Modulatoren, Verstärker, Trigger, Generatoren, Umsetzer, Relais, Elektromotoren u.a.m.) zu kennen. In der Gerätelehre sind: - die taktisch-technischen Angaben, die prin- zipielle Wirkungsweise, die Funktionskon- trolle der SAS-Technik und die bei den War- tungen 1 bis 3 auszuführenden Tätigkeiten zu beherrschen. In der Meßtechnik sind: - die Meßverfahren, Meßgeräte und praktische Durchführung statischer Messungen an der SAS- Technik zu beherrschen. In der Instandsetzung sind: - die für einen Mechaniker erforderlichen hand- werklichen Fertigkeiten (Anreißen, Bohren, Scheren, Schleifen, Schneiden, Nieten, Kanten, Biegen, feilen und Löten) zu beherrschen; - praktische Verdrahtungsarbeiten auszuführen; - innerhalb von 3 Stunden vier Fehler des Schwierigkeitsgrades III an einem SAS-Gerät durch systematische Fehlersuche aufzufinden und in guter Qualität zu beheben; - die Demontage und Montage einzelner Baugruppen sowie das Messen an einzelnen Baugruppen zu beherrschen. Der Schwierigkeitsgrad III umfaßt: Auswechseln von defekten Bausteinen (Elementen), sofern diese durch statische Meßmethoden gefunden werden können. Kontrolle und Regulierung der SAS-Technik. b) Stufe II Die Prüfung der Stufe II setzt die Kenntnisse der Stufe III voraus. In der Elektrotechnik ist zusätzlich die Berech- nung von Wechselstromwiderständen zu beherrschen; In der Gerätelehre sind: - die taktisch-technischen Angaben, die Bedienung, die Wirkungswiese, der Aufbau, die Funktions- kontrolle der SAS-Technik und die bei den Wartung 1 bis 3 auszuführenden Tätigkeiten zu beherrschen. In der Meßtechnik sind: - die Bedienung der strukturmäßigen Meßtechnik der Werkstatt zu beherrschen; - alle statischen Meßmethoden zu beherrschen und die dynamischen zu kennen. In der Instandsetzung sind: - innerhalb von 3 Stunden vier Fehler des Schwierigkeitsgrades II an einem SAS-Gerät durch systematische Fehlersuche zu finden und in guter Qualität zu beheben; - die mechanischen und elektrischen Justierungen an allen Baugruppen des Gerätes zu beherrschen. Der Schwierigkeitsgrad II umfaßt: Alle am SAS-Gerät auftretenden Fehler, außer an frequenzbestimmenden Teilen. c) Stufe I die Prüfung der Stufe I setzt die Kenntnisse der Stufen III und II voraus In der Gerätelehre sind: - die taktisch-technischen Angaben, der Aufbau, die Wirkungswiese, die Schaltungstechnik der SAS-Technik sowie die Bedienung, Funktions- kontrolle und die bei den Wartungen 1 bis 6 auszuführenden Tätigkeiten zu beherrschen; - die Bedienung und Funktionskontrolle der Endstellentechnik zu kennen. In der Meßtechnik sind: - die strukturmäßigen Meßgeräte der SAS-Werkstatt zu beherrschen; - die Meßverfahren an der Fe/Fs-Technik, die Normwertkontrollen und die Methoden der Fehler suche sowie Fehlerbeseitigung an den SAS- Geräten zu beherrschen. In der Instandsetzung sind: - innerhalb von 3 Stunden vier Fehler des Schwierigkeitsgrades I an einem SAS-Gerät durch systematische Fehlersuche zu finden und in guter Qualität zu beheben. Der Schwierigkeitsgrad I umfaßt: Alle Fehler der Schwierigkeitsstufe III und II sowie Fehler an frequenzbestimmenden Teilen des SAS-Gerätes. IV. Durchführungsbestimmungen 1. Vorprüfung 1.1. Die Vorprüfung ist (vor Beginn der eigentlichen Prüfung) im Verlauf des Ausbildungsprozesses durchzuführen. 1.2. Die in den einzelnen geforderten Ausbildungs- fächern erreichten Noten sind in die Aufstellung (Anlage 2) einzutragen und durch den Kommandeur des Truppenteils zu bestätigen. 1.3. Die letzte Leistungsüberprüfung, aus der die geforderten Noten hervorgegangen sind, darf nicht länger als zwei Wochen vor dem Beginn der ÜberprüfungWissen und Könnenzurückliegen. 1.4. Die in der Aufstellung (Anlage 2) einzutragenden Noten im Fernschreiben sind aus den Kontroll- übungen zu ermitteln, die im Normenkatalog für das jeweilige Diensthalbjahr als Zielstellung festgelegt sind. 2. Wissen und Können 2.1. Die Überprüfung des Wissens und Könnens ist als gesonderte Prüfung in der Lehrklasse bzw. in der nähren Umgebung des Standortes durchzuführen. 2.2. Die Überprüfung der Kenntnisse über den Aufbau der SAS-Technik sowie Fertigkeiten beim entfalten und Bedienen der SAS-Geräte/Gerätesätze hat am strukturmäßigen SAS-Gerät/Gerätesatz zu erfolgen. 3. Praktische Prüfung a) Es ist zu gewährleisten, daß eine ausreichende Anzahl von SAS-Geräten zur Verfügung stehen. Diese sind vor Beginn der Prüfung durch die Prüfungskommission auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Zu Beginn der Prüfung haben alle Schalter und Regler auf0,Ausoder in äußersten linken Stellung zu stehen. Die Strom- versorgung ist anzuschließen. SAS-Geräte, für die eine Vorheizzeit festgelegt bzw. erforder- lich ist, sind außerhalb der Prüfungszeit vor- zuheizen. b) Fehler bei der Bedienung der SAS-Geräte, die jedoch nicht zu ihrer Beschädigung führen bzw. führen können (z.B. Nichteinhaltung des Bedie- nungsalgorithmus, ungenaues Einregeln u.ä.), sind mit je 10 % Strafzeit zu erreichten Zeit zu ahnden. c) Bei Fehlern, die zur Beschädigung der SAS-Tech- nik führen bzw. führen können sowie bei Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen und Regeln der Verbindungsaufnahme, bei Nichtdurchführung der Blockierungsprüfung oder ihrer fehlerhaften Ausführung, ist die Prüfung sofort abzubrechen und alsnicht bestandenzu bewerten. Eine sofortige Wiederholung der Prüfung ist in diesem Falle nicht gestattet. d) Messungen (Überprüfungen) an Kanälen, Leitungen oder SAS-Geräten sind nur als erfüllt zu werten, wenn der Meßfehler nicht grö0er als 10 % ist. e) Zur Zusammenarbeit sind die zu Überprüfenden unter Berücksichtigung des Leistungsstandes aufzuteilen. Es ist anzustreben, daß zusammen- arbeitende Prüflinge über einen annähernd gleiches Leistungsniveau verfügen und die gleiche Klassi- fikationsstufe ablegen. f) Die Zeit für Verbindungs- und Geräteausfälle, welche nicht durch den Prüfling verursacht wurden, ist von der erreichten Gesamtzeit abzuziehen. g) Werden Aufgaben bzw. Aufgabenkomplexe inner- halb einer Zeitnorm abgelegt, ist auf das KommandoAnfangen!undHalt!zu beginnen bzw. zu beenden, ohne Rücksicht auf den Stand der Erfüllung. Das Erfüllen einer Aufgabe vor dem KommandoHalt!hat der Prüfling einem Prüfungskommissionsmitglied zu melden. h) Betriebs- und technische Betriebsbücher sind vollständig und ordnungsgemäß zu führen. Alle Eintragungen sowie die Mitlesestreifen/-blätter der Kontroll-FSM zählen zum Prüfungsinhalt. Fehler werden wie unter 3.8. geahndet. i) Es ist zu gewährleisten, daß Betriebsunter- lagen und Übungsfernschreiben in mindestens drei Varianten zur Verfügung stehen. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Durchgängen sind die Betriebsunterlagen und Übungsfernschreiben zu wechseln. j) Im Verlauf der Prüfung sind durch die Prü- fungskommission Bewertungslisten für die einzel- nen Aufgaben zu führen. Die Ergebnisse und Bemerkungen sind laufend einzutragen. Nach Beendigung der Prüfung erarbeitet die Prüfungskommission auf der Grundlage der Bewer- tungslisten ein Protokoll (Anlage 3), in dem die Ergebnisse und der Beschluß der Prüfungskommission enthalten sind. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterschreiben. Prüfungsprotokolle mit fehlenden Angaben oder Unterschriften sind ungültig. Die Protokolle sind zwei Jahre aufzubewahren. 3.1. Der Fs-Betriebsdienst ist nach folgender Ordnung durchzuführen: - Vor Beginn der Prüfung ist die Betriebsbereit- schaft der FSM zu überprüfen; - fünf Minuten vor Beginn des Betriebsdienstes erhält der Fernschreiber die Betriebsunterlagen, die zu senden Fernschreiben, leere Spruchfor- mulare (bei Arbeit mit Streifenschreiber) und das Betriebsbuch; - Einnahme des Arbeitsplatzes, Eintragung der Dienstübernahme im Betriebsbuch; - auf das KommandoAnfangen!: Aufnahme der Verbindung und Beginn des Spruchaustausches. Die Reihenfolge der Fernschreiben richtet sich nach den durch die Prüfungskommission festge- legten Dringlichkeitsstufen. Die Prüfung erfolgt in Fernschreibrichtungen an Endgeräten mit Gegenstellen; - im Verlauf des Fernschreibverkehrs hat jeder SAS-Fernschreiber durchzuführen: (1) zwei Signale (je drei bis fünf Ziffern) auf Anweisung der Prüfungskommission zu senden. (2) Empfangen von Signalen und ihre sofortige Meldung an die Prüfungskommission; - auf das KommandoHALT!ist die Arbeit sofort zu beenden. Die Fernschreiben, Lochstreifen und Betriebsbücher sind nach Eintragung der Dienst- übergabe der Prüfungskommission zu übergeben; - der Fernschreibbetriebsdienst ist gemäß der DV 040/0/006 und A 040/1/010 durchzuführen. Bei Verstößen ist der Fernschreibverkehr sofort abzubrechen, die Prüfung ist alsnicht bestandenzu bewerten. Für die Prüfung ist zu beachten: (1) Zur Abnahme der Klassifizierungsprüfungen sind berechtigt: a) Stufen I bis III - die Nachrichtenzentralen der Kommandos der Teile der NVA - die Nachrichtenzentrale des Kommandos der Grenztruppen der DDR; - die Nachrichtenzentrale der Militärbezirke; - die Hauptnachrichtenzentrale, das NR-2. b) Stufen II und III - die Nachrichtentruppenteile; - die, in Verantwortung der Leiter Nachrichten der Verbände eingesetzten Prüfungskommissionen. (2) Die Prüfung erfolgt jeweils im Monat vor Abschluß des Ausbildungshalbjahres. Der Einsatz der Kommission zur Abnahme der Prüfung zur Klassifizierung erfolgt lt. Klassi- fizierungsordnung vom 28.04.73. (3) Die Teilnehmer an den Prüfungen der Stufe I sind sechs Wochen vor Ende des Ausbildungshalb- jahres an den Chefs Nachrichten des vorgesetzten Stabes zu melden. 3.2. Betriebstechniker SFsV und SFeV Die Bewerber sind einzeln zu prüfen. Es sind nur solche Fehler zu imitieren, die keine Gefährdung der Einsatzbereitschaft der SAS-Technik nach sich ziehen können. Im Prüfungsgespräch hat der Bewerber seine Kenntnisse im Komplex: Funktion und Wirkungs- weise, Stromlaufpläne, Impuls- und Frequenzaufbereitung anhand von Stromlaufplänen nachzuweisen. Der Ablauf der Prüfung ist vor Beginn bekanntzugeben Die Lehraufgabe sind nach den festgelegten Normen zu überprüfen. Für die Prüfung ist zu beachten: (1) Zur Abnahme der Klassifizierungsprüfung sind berechtigt: a) Stufe I bis III - die Nachrichtenzentralen der Kommandos der Teile der NVA; - die Nachrichtenzentrale des Kommandos der Grenztruppen der DDR; - die Hauptnachrichtenzentrale; - das Nachrichtenausbildungsbataillon-12. (b) Stufen II und III - die Nachrichtenzentrale der Militärbezirke; - die Nachrichtentruppenteile; - die in Verantwortung der Leiter Nachrichten der Verbände eingesetzten Prüfungskommissionen. (2) Die Prüfung erfolgt jeweils im Monat vor Abschluß des Ausbildungshalbjahres. Der Einsatz der Kommission zur Abnahme der Prüfung zur Klassifizierung erfolgt lt. Klassifizierungs- ordnung vom 28.04.73. (3) Die Teilnehmer an den Prüfungen der Stufe I sind sechs Wochen vor Ende des Ausbildungshalbjahres an den Chef Nachrichten des vorgesetzten Stabes zu melden. 3.3. Instandsetzungsspezialisten für SAS-Technik Die Prüfung für Elektrotechnik sind in Form von schriftlichen Arbeiten durchzuführen. Die Prüfung in Gerätelehre und Meßtechnik sind als Prüfungsgespräche abzunehmen. Die Fragen sind so auszuarbeiten, daß sie in Verbindung mit prak- tischen Arbeiten an Geräten beantwortet werden müssen. Für die praktische Prüfung in der Instand- setzung sind entsprechend dem geforderten Schwie- rigkeitsgrad Fehler in Geräten einzubauen. Es ist zulässig, die Instandsetzung an defekter SAS-Technik durchzuführen, wenn der vermutliche Fehler dem Charakter der Prüfung entspricht. Danach hat eine Normwertkontrolle zu erfolgen. Die Dokumentation ist ordnungsgemäß zu führen. Die Prüfung ist bestanden wenn die Fehler inner- halb der festgelegten Zeit behoben und die Normwert- kontrolle die Einsatzbereitschaft des Gerätes bestätigt. Für die Prüfung ist zu beachten: (1) Zur Abnahme der Klassifikationsprüfung sind berechtigt: a) Stufe I bis III - die Zentrale Nachrichtenwerkstatt2. b) Stufe II und III - die Nachrichtenwerkstätten und -lager der Kommandos der Teile der NVA und der Militärbezirke; - die Nachrichtenwerkstatt des Kommandos der Grenztruppen der DDR. (2) Die Prüfung erfolgt jeweils im Monat vor Abschluß des Ausbildungshalbjahres und zum Abschluß von Lehrgängen zur Herausbildung bzw. Qualifizierung von Instandsetzungsspezialisten. Der Einsatz der Kommission zur Abnahme der Prüfung zur Klassifizierung erfolgt lt. Klassifizierungs- ordnung vom 28.04.1973. Anlage 1 Normen für praktische Arbeit Fernschreiber SAS _________________________________________________________________________________ Zeit Leistungs- Anzahl der Sprüche Spruchum- ------------------ fang, Grup- Bemerkungen (min.) klasse Senden Empfang pen/Worte 60 III Klartext 4 4 100 davon 1 Senden russ. Text Gruppentext 2 2 100 davon 1 Senden nach kyril- lischer Vorlage II Klartext 5 5 100 davon 2 Senden russ. Text Diktat 1 1 100 Gruppentext 2 2 100 davon 1 Senden nach kyril- lischer Vorlage I Klartext 6 6 100 davon 1 Senden russ. Text Diktat 1 1 100 Gruppentext 2 2 100 davon 1 Senden nach kyril- lischer Vorlage Anmerkung: Worte sind zu 5 Zeichen zu berechnen. Ein Spruch gilt als erfüllt, wenn in ihm nicht mehr als 3 Fehler enthalten sind. (fehlerdefinition entspr. Normenkatalog für die Gefechtsausbildung) Anlage 2 Truppenteil/Einheit Bestätigt: Kommandeur des Truppenteile/der Einheit A u f s t e l l u n g der Angehörigen des Truppenteils/der Einheit, die zur Ablegung (Bestätigung einer höheren Stufe) einer Klassifikation vorge- schlagen werden
Lfd. Nr. | Dienst- grad | Name, Vorname | Dienst- stellung | Früher abgelegte Klassifi- kation, Nr. und Datum des Befehls über die Verleihung | Erreichte Noten in den geforderten Ausbildungsfächern (Vorprüfung) | Entscheidung der Prüfungskommission über die Zulassung zur Prüfung | |||
Politische Ausbildung | Nachrichtengerätelehre | Nachrichtenbetriebsdienst Regeln | Fernschreiben | ||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Anlage 3 Einheit: Bestätigt: am : P r o t o k o l l über Klassifizierungsprüfungen am …………… __________________________________________________________________________________ Lfd. Dienst- Dienst- bisherige Beschluß Nr. grad Name, Vorname stellung/ Leistungs- der Prü- Profil stufe/Profil fungskom- mission 1 2 Vorsitzender der Prüfungskommission: Mitglieder: …………………………… 1. ……… Dienstgrad, Name, Unterschrift 2. ……… 3. ……… 4. ……… 5. ……… Dienstgrad, Name, Unterschrift Betriebsberechtigungen Im MfS erteilte Betriebsberechtigungen wurden in keine BArch*41 Ausweißdokumente wie bei der NVA eingetragen sondern in der Stammkartei geführte Nachweise abgelegt: ………… ………, den …………… Dienststelle Betriebsberechtigung für das Chiffriergerät…………………………………… Nr.: Auf Grund der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang in der zeit vom………… ……… bis ……… ………… erhält ………………………………………………………… (Dienstgrad) Name Vorname PKZ die Betriebsberechtigung für das Chiffriergerät ……………… Er/Sie ist berechtigt, mit dem Chiffriergerät ……………… zu arbeiten. Leiter des Chiffrierorgans Leiter des Lehrgangs FA 5120 Abbildung eines Originaldokumentes Betriebsberechtigung
angeforderte Bestätigung zur Erlangung einer Betriebsberechtigung
Betriebsberechtigung NVA, nachgewiesen im Wehrdienstausweis Sammler*19 als animiertes Bild, Bildwechsel 5 sec.:
Betriebsberechtigung SED T-310 Sammler*20
Nationale Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik CHIFFRIERSACHE! Vertrauliche Verschlußsache! VVS-Nr.: A 412 300 093. Ausfertigung Methodische Hinweise zur politisch-ideologischen Erziehung und Gefechtsausbildung der Angehörigen des SAS- und Chiffrierdienstes 1980
Nationale Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik CHIFFRIERSACHE! Vertrauliche Verschlußsache! VVS-Nr.: A 412 300 Inhalt: 24 Blatt Methodische Hinweise zur politisch-ideologischen Erziehung und Gefechtsausbildung der Angehörigen des SAS- und Chiffrierdienstes 1980
Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 5 Die Auswahl und Bestätigung von Kräften 7 für den SAS- und Chiffrierdienst Die Herausbildung besonderer Charakter- 18 eigenschaften der Geheimnisträger des SAS- und Chiffrierdienstes Besonderheit bei der Heran- und Weiter- 24 bildung von Geheimnisträgern des SAS- und Chiffrierdienstes Die Fertigung der Kollektive der SAS- und 34 Chiffrierzentralen (nach Erfahrungen in den Bereichen der Volksmarine und der Grenztruppen der DDR) Methoden zur Verbesserung des Betriebs- 42 dienstes der Chiffrierstellen in russi- scher Sprache (nach Erfahrungen des Nachrichtenregimentes 2) Einleitung Die methodischen Hinweise zur politisch- ideologischen Er- ziehung und Gefechtsausbildung der Angehörigen des SAS- und Chiffrierdienstes wurden aus Ausarbeitungen der Kom- mandos der Teilstreitkräfte der NVA und des Kommandos der Grenztruppen der DDR sowie des Nachrichtenregimentes 2 und des Nachrichtenausbildungszentrum 12 ausgewählt und -> NAZ-12, später MtS Herbert Jensch teilweise gekürzt, überarbeitet oder ergänzt. Die Herausgabe erfolgt mit dem Ziel, die Vorgesetzten im SAS- und Chiffrierdienst mit den gesammelten Erfahrungen bei der Auswahl, der Heran- und Weiterbildung von Be- triebskräften vertraut zu machen sowie Anregungen für die politisch-ideologische Erziehung, die Gefechts- und Spe- zialausbildung, die Führung des sozialistischen Wettbe- werbs und die inhaltliche Gestaltung der periodischen Be- lehrungen zu geben. Damit soll beigetragen werden, daß die Angehörigen des SAS- und Chiffrierdienstes ihrer verantwortungsvollen Auf- gabe, die Geheimhaltung des Informationsgehaltes während der Übertragung über technische Nachrichtenmittel zu ge- währleisten, unter den sich gegenwärtige und in den achtzi- ger Jahren vollziehenden tiefgreifenden Veränderungen im Militärwesen jederzeit gerecht werden. Voraussetzungen dafür sind - die ununterbrochene Gewährleistung der personellen Si- cherheit, - die allseitige Absicherung der Räume und Einrichtungen, in denen SAS- und Chiffriergeräte eingesetzt und Schlüs- selunterlagen angewendet werden, - die weitergehende Einschränkung des Personenkreises, der die in den SAS- und Chiffrierzentralen zur Bearbeitung vorliegenden Klartexte der Vertraulichen und geheimen Informationen einsehen darf sowie - die Verhinderung von Verstößen gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen und von besonderen Vor- kommnissen im SAS- und Chiffrierdienst. Die Verteilung der methodischen Hinweise hat bis zur Füh- rungsebene Verband zu erfolgen. Dieses Material ist nur an Offiziere und Fähnriche auszu- geben, die für die SAS- und Chiffrierarbeit bestätigt oder verpflichtet sind. O. U., den 13.02.1980 Paduch Generalmajor Die Auswahl und Bestätigung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst Dieses Material stellt eine Zusammenfassung der wichtig- sten Festlegungen zur Auswahl, Überprüfung und Bestäti- gung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst dar. Es wurde auf der Grundlage der - Ordnung Nr. 044/9/001 des Ministers für Nationale Ver- teidigung über die personelle Auffüllung der Nationalen Volksarmee - Auffüllungsordnung - vom 3. 2. 1975 und der - Dienstvorschrift 040/0/010 SAS- und Chiffrierdienst - MfNV bis Verband - erarbeitet. Ausgehend von der objektiven Gesetzmäßigkeit, daß der Mensch durch sein bewußtes Handeln die entscheidende Rol- le in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens spielt, kommen der Auswahl von Kräften für den SAS- und Chiffrier- dienstes, deren Erziehung auf der Grundlage des Marxismus- Leninismus und deren effektiven Ausbildung entsprechend den qualitativen und quantitativen Veränderungen im Mili- tärwesen ständig wachsende Bedeutung zu. Diese Forderungen ergeben sich aus den steigenden Sicher- heitsbedürfnissen bei der weiteren Gestaltung der entwik- kelten sozialistischen Gesellschaft, durch die Verschär- fung des internationalen Klassenkampfes, aus der mit ho- hem Aufwand und ununterbrochen erfolgenden funkelektro- nischen Aufklärung der NATO-Armeen und der Spionagetä- tigkeit imperialistischer Geheimdienste sowie aus dem Cha- rakter eines möglichen Krieges in Europa als erbitterte und entscheidende Klassenauseinandersetzung. Das erfordert, daß bereits bei der Auswahl der Kräfte für den SAS- und Chiffrierdienst bestimmte Prinzipien, wie po- litisch-ideologische Festigkeit, positive Charaktereigen- schaften, die Bereitschaft zu hohen Leistungen und bestimm- te kaderpolitische Eignungen zu beachten sind. Auf politisch-ideologischem Gebiet sind das - Grundkenntnisse des Marxismus-Leninismus und gefestig- te Grundüberzeugungen; - Kenntnisse über die Politik der Partei der Arbeiterklas- se und des Arbeiter-und-Bauernstaates; - Die feste Verbundenheit mit dem sozialistischen Staat und die brüderliche Freundschaft mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatenge- meinschaft. Es ist einzuschätzen, inwieweit diese Faktoren bisher im Verhalten und in der Tätigkeit der ausgewählten Kandida- ten zum Ausdruck kamen, inwieweit sie in der gesellschaft- lichen Arbeit Aktivitäten und Initiativen zeigten. Die ausgewählten Kandidaten sollen sich gleichzeitig durch solche Charaktereigenschaften wie Wachsamkeit, Verschwie- genheit, Pflichtbewußtsein, Gewissenhaftigkeit, Bescheiden- heit, Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit, Disziplin und Ord- nungsliebe auszeichnen. Auf der Grundlage aller dieser Aspekte sind die ausgewähl- ten Kandidaten objektiv, d. h. ohne jede Beschönigung, zu beurteilen. Das ist deshalb von Bedeutung und besonderer Wichtigkeit, weil die Erziehung und Ausbildung nach der Einberufung zum aktiven Wehrdienst zunächst auf diesen Be- urteilungen aufbauen muß. Zur Gewährleistung der ständigen Gefechtsbereitschaft des SAS- und Chiffrierdienstes, der Herausbildung von Betriebs- kräften im erforderlichen Umfang und eines hohen Auffül- lungsstandes sind die Bedarfsermittlungen frühzeitig und die Bedarfsplanung durch die Chefs/Leiter Nachrichten und die Kommandeure der Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen mit SAS- und Chiffriereinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Organisations-/Auffüllungsorgan auf der Grundlage des STAN ein Jahr vor der Einberufung zu erar- beiten und getrennt für die Einberufung nach Militärbezir- ken in zweifacher Ausfertigung durch die Kommandos der Teilstreitkräfte der NVA, des Kommando der Grenztruppen der DDR, die Kommandos der Militärbezirke, die dem MfNV direktunterstellten Truppenteile, Einheiten und Einrich- tungen und die Hauptverwaltung Zivilverteidigung der DDR an den Chef Nachrichten im MfNV jeweils bis zum 5. 5. und 5. 11. des Jahres vorzulegen. Nach Prüfung der Meldung durch den Chef Nachrichten im MfNV (entsprechend der vorhandenen Ausbildungskapazität und anderen Gesichtspunkten) und erfolgter Rücksendung einer Ausfertigung sind die vorgenommenen Veränderungen mit dem organisations-/Auffüllungsorgan zwecks Erarbei- tung der periodisch-personellen Stärkemeldung abzustim- men (vgl. Muster in der DV 040/0/010, Abschnitt VIII). Für die Planung der personellen Auffüllung und die Orga- nisation der Auswahl einschließlich der Organisation der Musterung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst gelten folgende Festlegungen: 1. Kaderpolitische Voraussetzungen Die Kräfte des SAS- und Chiffrierdienstes dürfen (1) keine Rückkehrer oder Übersiedler aus der BRD oder anderen nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West) sein; (2) keine Bindungen zweiten Grades zu Personen in der BRD oder anderen nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West) haben; (3) keine Bindungen zweiten Grades oder anderer Verbindun- gen mit Personen in der BRD oder anderen nichtsozialisti- schen Staaten und in Berlin (West) haben, die dort - im Staatsapparat oder in Senatsdienststellen bzw. ande- ren staatlichen Einrichtungen in leitenden Funktionen tätig sind, - bei Dienststellen oder Einrichtungen (Vertretungen) aus- ländischer Armeen beschäftigt sind, - der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz, der Polizei oder anderen militärischen Organisationen angehören bzw. dort beschäftig sind; (4) keine Verbindungen mit Verwandten oder Bekannten in der BRD oder anderen nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West) vor der Einberufung, auch nicht über dritte Personen, haben; (5) keine Reisetätigkeit der im Haushalt lebenden Perso- nen in die BRD, in andere nichtsozialistische Staaten und nach Berlin (West) aufweisen. 2. Bildungsmäßige und berufliche Voraussetzungen Die Kräfte des SAS- und Chiffrierdienstes müssen in zuneh- mendem Maße über technische Kenntnisse verfügen. Diese be- stehen in Grundkenntnissen der Mechanik, der Elektrotech- nik und der Elektronik. Sie müssen über solche Vorausset- zungen verfügen, die die Ausbildung zur Bedienung und War- tung von elektromechanischen und elektronischen Nachrich- tengeräte beschleunigen hilft. Bei der Auswahl sind deshalb zu beachten: (1) Als bildungsmäßige Voraussetzung der Abschluß der 10. Klasse und höher; (2) Als berufliche Voraussetzungen eine abgeschlossene Be- rufsausbildung als - Industriekaufmann, - BMSR-Mechaniker, - Mechaniker oder Wartungsmechaniker für Datenverarbei- tungsgeräte und Büromaschinen, - Elektromonteur - Fernmeldemechaniker, - Facharbeiter für Nachrichtentechnik, - Elektronikfacharbeiter, - Funkmechaniker, - Postbetriebsfacharbeiter, - Facharbeiter für Schreibtechnik und - Absolvent der EOS, besonders mit Abschluß von Sprachsonderklassen für Russisch. Mehr als bisher ist die vormilitärische Laufbahnausbil- dung der Gesellschaft für Sport und Technik gemäß des ge- planten Bedarfs beispielsweise für SAS-Funker und SAS- Fernschreiber zu berücksichtigen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß für den SAS- und Chiffrierdienst einberufene Kräfte ohne die erforderlichen bildungsmäßigen und beruflichen Vorausset- zungen große Schwierigkeiten bei der Erreichung der Aus- bildungsziele hatten. Letztere konnten trotz erheblichem Mehraufwand an Kraft und Zeit nur mit befriedigenden Lei- stungen erreicht werden. Diese Erscheinungen wirkt dann selbstverständlich bei der Durchführung des Betriebsdien- stes in der Truppe über einen längeren Zeitraum weiter. 3. Die Durchführung von Aussprachen mit den vorgesehenen Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst während der Musterung Die während der Musterung durchzuführenden Aussprachen mit den für den SAS- und Chiffrierdienst auszuwählenden Kräf- ten sind bereits von wesentlicher Bedeutung, da in deren Ergebnis über die Einleitung des Bestätigungsverfahrens entschieden werden muß. Durch eine geschickte und zielge- richtete Gesprächsführung soll erreicht werden, das Per- sönlichkeitsbild der ausgewählten Kandidaten weitgehend zu erkennen, die Bestätigungsstufe vorauszubestimmen und Übereinkunft über das Dienstverhältnis zu erzielen. Zur Gewährleistung eines erfolgreichen Gesprächsverlaufes ist die Fragestellung zwischen dem Leiter des Wehrkreiskomman- dos und dem zuständigen Abwehroffizier des MfS abzustimmen. Den Kräften, bei denen der Einsatz im SAS- und Chiffrier- dienst wahrscheinlich ist, ist lediglich mitzuteilen, daß sie in der Nachrichtentruppe eingesetzt werden. Die Übergabe der auszufüllenden Unterlagen hat persönlich an die ausgewählten Kräfte zu erfolgen. Dabei sind sie gründlich in die ordnungs- und wahrheitsgemäße Ausfüllung einzuweisen. 4. Personalunterlagen für die Einleitung des Bestätigungs- verfahrens (1) Für die Bestätigungsstufen I bis III sind folgende Personalunterlagen erforderlich: - schriftlicher Antrag auf die Einleitung des Bestäti- gungsverfahrens durch den Leiter des Wehrkreiskommandos mit dem Sichtvermerk des zuständigen Abwehroffiziers des MfS (Vordruck), - Personalbogen, - ausführlicher, handschriftlicher Lebenslauf, - Verwandtenaufstellung über Verwandte ersten Grades und Personen, zu denen enge persönliche Verbindungen beste- hen, - Erklärung, aus der hervorgeht, daß keine Verbindungen, weder persönlich noch brieflich, auch nicht über dritte Personen, mit Verwandten oder Personen in nichtsoziali- stische Staaten oder Berlin (West) bestehen, - politische und fachliche Beurteilung, - 2 Paßbilder, - Ermittlungskarte vom VPKA, - Auszug aus der Kreismeldekartei vom VPKA, - Fragespiegel. (2) Für die Bestätigungsstufen IV, Vund Vsind fol- gende Personalunterlagen erforderlich: - Personalbogen, - handschriftlicher Lebenslauf, - politische und fachliche Beurteilung, - Verwandtenaufstellung über Verwandte ersten Grades. - Erklärung, aus der hervorgeht, daß keine Verbindungen, weder persönlich noch brieflich, auch nicht über dritte Personen, mit Verwandten oder Personen in nichtsoziali- stischen Staaten oder Berlin (West) bestehen. 5. Die Übergabe der Personalunterlagen der für den SAS- und Chiffrierdienst vorgesehenen Kräfte Die Leiter Nachrichten der Wehrbezirkskommandos, die Lei- ter der Wehrkreiskommandos oder die ihnen Beauftrag- ten haben die Unterlagen der für den SAS- und Chiffrier- dienst vorgesehenen Kräfte gewissenhaft auf Vollständig- keit zu überprüfen. Vor der Abgabe der ausgefüllten Un- terlagen haben die Beauftragten unklare Fragen, die sich aus der Überprüfung ergaben, in einer persönlichen Aussprach mit dem ausgewählten Kandidaten zu klären. Erst danach hat die Übergabe der Unterlagen an den Leiter Nachrichten des Wehrbezirkskommandos und die Weitergabe an die zuständige Stelle der BVfS zu erfolgen. Ergibt sich bereits aus der Überprüfung der Unterlagen die Nichteignung für den SAS- und Chiffrierdienst, ist die Weiterleitung der Unterlagen nicht vorzunehmen. Da- mit werden unnötige Mehrarbeit vermieden und die in der Vergangenheit oft aufgetretene hohe Ablehnungsquote ge- senkt. Außerdem ist die in der Vergangenheit aufgetreten- ne Praxis, einzelne Wehrpflichtige gleichzeitig für mehr- rere Einsatzbereiche zu Bestätigen zu beantragen, unbe- dingt zu unterlassen. Die Übergabetermine der Personalunterlagen - von den Leitern der Wehrbezirkskommandos an die Leiter Nachrichten der Wehrbezirkskommandos bis zum 18. 10. und 18. 4. und - von den Leitern der Wehrbezirkskommandos an die zustän- digen Stellen der BVfS bis zum 20. 10. und 20. 4. sind im Interesse einer zeitgerechten Bestätigung und Sicherstellung der jeweiligen Einberufung unbedingt ein- zuhalten. Werden die erläuterten Festlegungen zur Auswahl und Bestä- tigung von Kräften für den SAS- und Chiffrierdienst mit dem erforderlichen Verantwortungsbewußtsein, in hoher Qua- lität und termingerecht sowie entsprechend der Beauflagung durch die Wehrorgane in enger Zusammenarbeit mit den zu- ständigen Organen des MfS erfüllt, ergeben sich günstige Voraussetzungen für die Heranbildung von Spezialisten an den Ausbildungseinrichtungen, für eine kontinuierliche Auffüllung der SAS- und Chiffriereinrichtungen sowie für die Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und Mobilmachungs- bereitschaft der Nachrichtentruppe. Und nicht zuletzt wird mit der gewissenhaften Auswahl der Kräfte unter Beachtung der kaderpolitischen, bildungsmäßigen und beruflichen Vor- aussetzungen zur Senkung der Fluktuation und damit zur per- sonellen Stabilität in den SAS- und Chiffriereinrichtun- gen beigetragen, was für die Gewährleistung der Sicher- heit und Geheimhaltung von entschiedener Bedeutung ist. Die Herausbildung besonderer Charaktereigenschaften der Geheimnisträger des SAS- und Chiffrierdienstes Aus der Aufgabe des SAS- und Chiffrierdienstes, den In- formationsinhalt während der Nachrichtenübertragung zuver- lässig geheimzuhalten, ergeben sich neben strengen Maßstä- ben bei der Auswahl und der Spezialausbildung der Betriebs- kräfte besondere Anforderungen an deren politisch-ideologi- sche Erziehung sowie die Formung und Festigung positiver Charaktereigenschaften. Im Prozeß der Erziehung und Ausbil- dung der Betriebskräfte hat stets die ideologische Arbeit im Mittelpunkt zu stehen. Ihr Grundanliegen besteht darin, - den Betriebskräften die revolutionären Ideen des Mar- xismus- Leninismus und die Politik der Partei zu vermit- teln, - ihr sozialistisches Denken, Fühlen und Handeln zu ent- wickeln, - sie für die Lösung der politischen und militärischen Aufgaben zu mobilisieren und - sie gegen alle Einflüsse der imperialistischen Ideolo- gien zu wappnen. Das stellt an die Arbeit aller Vorgesetzter sowohl wäh- rend der Heranbildung in der Ausbildungseinrichtung als auch in der Dienststellung hohe und ständig wachsende An- sprüche. Dabei kommt es vor allem an, die ideolo- gische Arbeit lebensverbunden, differenziert und in an- sprechenden Formen durchzuführen. Der Erfolg bleibt aus, wenn über die Köpfe hinweggesprochen wird oder hinter den geistigen Ansprüchen unserer Jugend zurückgeblieben wird. Neben der ideologischen Arbeit und der Gefechtsausbildung gewinnt die psychologische Vorbereitung der Armeeangehöri- gen und Grenzsoldaten unter heutiger Bedingungen immer mehr an Bedeutung. Damit sollen solche Charaktereigenschaften und Handlungsweisen entwickelt und anerzogen werden, die zur Erringung des Sieges in einem möglichen Krieg erfor- derlich sind. Das heißt mit anderen Worten, daß eine sol- che psychologische Stabilität erzeugt werden soll, die die Armeeangehörigen befähigt, - in kritische Situationen beherrscht und bewußt zu han- deln, - Ausdauer im Betriebsdienst und Tapferkeit im Gefecht zu zeigen, - Initiative zu entwickeln und - die Bewaffnung und die Spezialtechnik überlegen und ge- schickt einzusetzen. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit der Beschäftigung der Ausbilder und aller Vorgesetzten mit psychologischen Problemen, da es mit psychologischen Methoden möglich ist, das Denken und Fühlen der Betriebskräfte zu beeinflussen sowie Motive, Absichten und Haltungen zu erklären. Das ist auch deshalb notwendig, da der subjektive Faktor im Rahmen der Weiterentwicklung der Gesellschaft und somit auch im Militärwesen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Nachfolgend werden einige Erfahrungen bei der politisch- ideologischen Erziehung, der Spezialausbildung und der psychologischen Vorbereitung von Unteroffizieren des SAS- und Chiffrierdienstes im Nachrichtenausbildungszentrum 12 dargelegt. Im Vordergrund aller Bemühungen und vom ersten tage an steht die Erziehung zu revolutionärer Wachsamkeit und Ge- heimhaltung. Dieser Prozeß wird nicht nur im Rahmen der Ausbildungsstunden, sondern während des gesamten tagesab- laufes geführt. Eine wesentliche Voraussetzung zur unun- terbrochenen Beeinflussung der Überzeugung und Verhal- tensweisen der Unteroffiziersschüler ist das Kennenlernen ihrer Charaktereigenschaften, ihrer Regungen, Neigungen und Gefühle. Aus Inhalt und Charakter der künftigen Tätig- keit der Betriebskräfte des SAS- und Chiffrierdienstes er- gibt sich die Notwendigkeit der Herausbildung solcher Ei- genschaften wie Verschwiegenheit, Ehrlichkeit und Gewis- senhaftigkeit sowie Verhaltensweisen wie exaktes, diszi- pliniertes und bescheidenes Auftreten. Gleichzeitig muß stets darauf geachtet werden, daß negative menschliche Eigenschaften wie Geltungsbedürfnis, Prahlsucht und Schwatzhaftigkeit überwunden bzw. bereits beim Erkennen geringster Ansätze nicht geduldet werden. Es ist auch von Anfang an von besonderer Wichtigkeit, aufkommende oder be- reits vorhandene Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber Mängeln und Mißständen, Disziplinvergehen und Unordnung sowie schädlicher Routine und Oberflächlichkeit aufzudecken und zu überwinden. Hierbei haben sich in der Vergangenheit die gegenseitige und Kollektiverziehung gut bewährt. Insgesamt besteht das Ziel der Erziehung und Aus- bildung im SAS- und Chiffrierdienst darin, sozialistische Soldatenpersönlichkeiten zu entwickeln, die ihr Verhalten und ihr Handeln bewußt dem Geheimnisschutz des sozialisti- schen Staates und seiner Streitkräfte unterordnen. Ein wei- terer wichtiger Faktor ist die Vorbildwirkung der Ausbilder und der Vorgesetzten aller Stufen, aber auch der Mitglieder und Kandidaten der SED unter den Auszubildenden. In der politisch-ideologischen Erziehung werden neben den Maßnahmen der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung (GWA, GWW) eine ganze Reihe von Möglichkeiten genutzt, das sozialisti- sche Bewußtsein der Unteroffiziersschüler zu vertiefen und ihren Klassenstandpunkt zu festigen. Dabei muß berücksich- tigt werden, daß die Unteroffiziersschüler altersbedingt über wenig Lebenserfahrung verfügen und den Klassengegner nicht aus dem unmittelbaren Erleben kennengelernt haben. Desweiteren ist es schwierig, ihnen ihre Rolle und hohe Verantwortung im Nachrichtensystem sowie die große Bedeu- tung ihrer Tätigkeit im Interesse der Truppenführung an- schaulich zu erläutern und begreiflich zu machen. Zur Er- reichung dieser Ziele haben sich Vorträge und Foren be- währt, bei denen erfahrene Offiziere, Mitarbeiter der zu- ständigen Stellen des MfS, Arbeiterveteranen und ehemali- ge Kundschafter auftreten und über ihre persönliche Er- -> In der Person Horst Hesse, †16.12.2006 fahrung und Erlebnisse in der Klassenauseinandersetzung Vorführen des Filmes »For eyes only« berichten. Entscheidend ist jedoch die tägliche Kleinar- anschließend Gesprächsrunde mit Horst Hesse. beit durch Ausbilder und Vorgesetzte aller Stufen in Ge- stalt - des persönlichen politischen Gespräches, - der aktuell-politischen Informationen, - von Zeitungsschauen und des gemeinsamen Empfangs von Fernsehsendungen mit anschließendem Gedankenaustausch, - von Beratungen über Fragen der Wachsamkeit und Geheim- haltung in den Versammlungen der Partei- und FDJ-Orga- nisationen, - der Führung und Auswertung des sozialistischen Wettbe- werbes und anderer Maßnahmen. Aber auch im Rahmen der spezialfachlichen Ausbildung bie- ten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten der enge Ver- knüpfung mit der Erziehung an, wie - die Ausbildung im exakten Nachweis, in der sicheren Auf- bewahrung und in der gewissenhaften Vernichtung von Ver- schlußsachen und Schlüsselunterlagen, - das Klarmachen des Zieles regelmäßiger und tiefgründi- ger Kontrollen im SAS- und Chiffrierdienst, die nichts mit persönlichen Mißtrauen zu tun haben, - die regelmäßige Auswertung von Kontrollergebnissen und Festlegung von Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Mängel, - die persönlich genaue Einhaltung aller Festlegungen der Gebrauchsanweisungen und Betriebsvorschriften bei der Inbetriebnahme, Funktionsüberprüfung und Nutzung von SAS- und Chiffriergeräten sowie bei der Anwendung manu- eller Chiffrier- und Codiermittel, - die sorgfältige, den Wartungstechnologien entsprechende Wartung der SAS- und Chiffriergeräte, - die Anfertigung sauberer und übersichtlicher Aufzeich- nungen im Unterricht und die gewissenhafte Führung der Betriebsunterlagen während der Ausbildung und - nicht zuletzt die handwerkliche Seite des Spezialfaches, wie z. B. die kurzfristige Erlernung des Zehnfingerblind- schreibens und die Steigerung des Schreibtempos und die damit verbundene Möglichkeit der Erreichung einer Klassi- fizierung. Zur schnelleren Heranführung der Unteroffiziersschüler an spezielle Problem, zur Festigung des Stoffes wichtiger Themen und zur Gewöhnung an bestimmte Handlungen erhalten sie von Anfang an ein VS-Behältnis mit allen erforderli- chen VS und Schlüsselunterlagen einschließlich eines Be- triebsbuches, das im Fach Betriebsdienst zu führen ist. Das VS-Behältnis wird in einem zugewiesenen Schließfach aufbewahrt. Auch der Nachweis und die Vernichtung ver- brauchter Schlüsselunterlagen und angefallenen Zwischen- materials erfolgen vom ersten Tage an. Diese Handlungen müssen jedoch stets vom Ausbilder beaufsichtigt und ange- leitet werden. Selbstverständlich muß auch entsprechende Zeit dafür vorgesehen werden. Ist das nicht der Fall, wer- den automatisch Oberflächlichkeit, Routine und Hektik hervorgerufen. Grundsatz muß es deshalb sein, den jungen Unteroffiziers- schülern bei der Arbeit mit Verschlußsachen und Schlüssel- unterlagen besonderes in der Lernphase, ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist ununterbrochen anzuleiten und zu kontrollieren. Abschließend soll noch einmal hervorgehoben werden, daß die Wahrung des engen dialektischer Zusammenhanges von politisch-ideologischer Erziehung, psychologischer Vorbe- reitung und spezialfachlicher Ausbildung bei der Heran- bildung von Unteroffizieren für den SAS- und Chiffrier- dienst in den Ausbildungseinrichtungen und bei der Wei- terbildung der Betriebskräfte in der Truppe die entschei- dende Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und Geheimhaltung beim Informationsaustausch im Interesse der Truppenführung über technische Nachrichtenmittel bil- det. Besonderheiten bei der Heran- und Weiterbildung von Ge- heimnisträgern des SAS- und Chiffrierdienstes Entscheidend für die Gewährleistung des Geheimnisschutzes ist der Mensch und sein bewußtes, zielstrebiges und rich- tiges Handeln. Erst dadurch werden alle Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen sowie die SAS- und Chiffrier- geräte wirksam. Deshalb sind vom ersten tage der Zugehö- rigkeit zum SAS- und Chiffrierdienstes an, also mit dem Schreiben der Verpflichtung und im Verlauf der politisch- ideologischen Erziehung sowie der Gefechtsausbildung die Anstrengung aller Vorgesetzten auf dieses Ziel zu rich- ten. Es ist zu erreichen, daß die Sicherheits- und Geheim- haltungsbestimmungen nicht nur interpretiert werden können, sondern in erster Linie und unter allen Lagebedingungen durchgesetzt und eingehalten werden. Das setzt aber vor- aus, daß man sie in der Ausbildung oder bei Belehrungen nicht nur theoretisch erläutert oder im Selbststudium le- sen läßt, sondern anhand praktischer Beispiele einprägsam vertieft. Dazu gehört auch die Darstellung möglicher Aus- wirkungen von Verstößen und besonderen Vorkommnissen. Erst dadurch wir das richtige Verständnis auch für solche Be- stimmungen geschaffen, die scheinbar persönliche Härten oder Einschränkungen darstellen. Es muß Klarheit darüber erzielt werden, daß selbst die ge- ringste Abweichung von den Festlegungen die Sicherheit der geheimzuhaltenden Informationen und des angewandten Mit- tels der gedeckten Truppenführung herabsetzt. Damit gelangt der Gegner an Staats- und militärische Geheimnisse, die er im Rahmen seiner Aggressionsvorbereitung gegen die DDR und die sozialistischen Staatengemeinschaft verwendet. bei die- ser Problematik ist es besonders gut möglich, den Betriebs- kräften des SAS- und Chiffrierdienstes ihre hohe Verantwor- tung anschaulich zu erläutern. Daß diese Verantwortung häu- fig nur in geringem Maße ausgeprägt ist, zeigen die Unter- suchungen von besonderen Vorkommnissen und Verstößen gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen. Meist sind nur vage Vorstellungen über mögliche Folgen vorhanden. Daraus folgt, daß die Ursachen für besondere Vorkommnisse nicht Unkenntnis der Vorschriften, sondern ungenügende Durchsetzung bzw. Nichteinhaltung aus Bequem- lichkeit, Routine und Verantwortungslosigkeit sind. In sol- chen Fällen wird aber auch festgestellt, daß seitens der Vorgesetzten Belehrungen und Schulungen formal, oberfläch- lich und mit geringer Anschaulichkeit durchgeführt wurden und den Kontrollen die erforderliche Gründlichkeit fehlte. Oft wird aber auch die irrige Ansicht angetroffen, daß mit der Auswahl der Kader und der Genehmigung für die Arbeit im SAS- und Chiffrierdienst weniger Aufwand bei der Erziehung notwendig wäre. Das Gegenteil trifft zu: Die besondere Ver- antwortung und die Rolle der Betriebskräfte des SAS- und Chiffrierdienstes stellen aus oben genannten Gründen hohe Anforderungen an die pädagogischen und Führungseigenschaf- ten aller Vorgesetzten. gemäß der Marxschen Erkenntnis, daß alles, was den Menschen in Bewegung setzt, zunächst durch seinen Kopf muß, handeln nur die Betriebskräfte strikt nach den Vorschriften, die von der Notwendigkeit aller die Geheimhaltung betreffenden Festlegungen zutiefst überzeugt sind. Wenn den Betriebskräften die Zusammenhänge zwischen der militärischen Geheimhaltung, der ununterbrochenen Trup- penführung sowie hoher Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft klar sind, dann werden auch ihre Handlungen von hoher Ver- antwortung getragen sein. Daß das noch nicht der Fall ist und aufgrund des relativ häufigen Wechsels des Betriebsper- sonals (Unteroffiziere auf Zeit) begünstig wird, zeigen die Ergebnisse von Kontrollen der Sicherheit und Geheimhal- tung sowie der Analyse von besonderen Vorkommnissen und Verstöße gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestim- mungen mehrerer Ausbildungsjahre. Diese Ergebnisse waren und sind Anlaß zu ernster Besorgnis. Im folgenden wird das durch einige Beispiele erläutert. Es sollen einige Beispiele leichtfertigen und verantwortungs- loses Handelns beschrieben werden, die die Sicherheit der SAS- und Chiffrierstellen sowie der -verfahren hersetzten oder gefährden und Kompromittierungen und Verlusten von Schlüsselunterlagen Vorschub leisten. So wurden im Bereich der Landstreitkräfte während des Felddienstes ernsthafte Verstöße gegen die Sicherheit der Chiffriergerätesätze festgestellt, die darin bestanden, daß beim Verlassen des Kofferaufbaus die Tür lediglich zu- geschlagen, aber nicht verschlossen und petschiert wurde, die zuverlässige Absperrung unterlassen und die Posten un- vollständig oder überhaupt nicht in ihre Aufgaben einge- wiesen wurden. Deshalb war es möglich, unbemerkt an den Chiffriergerätesatz heranzukommen und die Tür mit einem Messer durch Anheben des Riegels zu öffnen. Die Besatzung eines Führungsfahrzeuges R 145 BM wurde schlafend unter dem Fahrzeug angetroffen, so daß es nicht schwierig gewesen wäre, das SAS-Gerät und die Betriebsun- terlagen unbemerkt zu entwenden. Ernste Nachlässigkeiten wurden auch bei der Kontrolle der Legitimation von Kontrolloffizieren vor dem Betreten der SAS- und Chiffrierstellen begangen. So war es beispiels- weise möglich, daß sich ein Kontrolloffizier mit der SCZ- Karte eines anderen Inhabers ausweisen konnte und passie- ren durfte, weil kein Vergleich mit dem Wehrdienstausweis vorgenommen wurde. Ebenso leichtfertig wird über die Fest- stellung der Befugnisse und der Gültigkeit der SCZ-Karten und Sonderausweise hinweggegangen. Es gab auch Fälle, bei denen sich junge Unteroffiziere durch Offiziere mit höhe- ren Dienstgraden oder energischen Fordern beeindrucken oder einschüchtern ließen. Neben der gewissenhaften Prüfung der Ausweispapiere sind die Betriebskräfte zu exaktem und höflichem Auftreten zu erziehen. Das gilt besonders dann, wenn festgestellt wird, daß keine Berechtigung zum Betreten von SAS- und Chiffrier- einrichtungen besteht. Den Betriebskräften muß auch klarge- macht werden, daß sie zum Zwecke der Prüfung der Ausweispa- pere niemals die Tür, sondern nur die Abfertigerluke zu öffnen haben. Die Tür ist erst dann zu öffnen, wenn die Zu- trittsberechtigung zweifelsfrei feststeht. An dieser Stelle reicht es eben nicht mehr aus, die Be- triebskräfte von der unverminderten Aggressivität des Im- perialismus zu überzeugen und den Haß gegen ihn zu vertie- fen. Hier muß und kann man konkreter werden und die heim- tückische und brutale Kampfweise der Angehörigen imperiali- stischer Armeen, insbesondere von Diversanten und Komman- dotrupps, die speziell gegen Stäbe, Nachrichtenzentralen, Verbindungs- und Versorgungswege sowie andere wichtige Objekte in der Tiefe unserer Gefechtsordnung bzw. des ope- rativen Aufbaus eingesetzt werden, anschaulich erläutern. Hierzu kann man Beispiele aus dem 2. Weltkrieg, wie die Handlungen der faschistischen deutschen Fallschirmjäger und der DivisionJBrandenburgin sowjetischer und ameri- kanischer Uniform (Ardennenoffensive), aber auch aus der jüngsten Vergangenheit, die die Kommandounternehmen der Israelis in den Kriegen gegen die arabischen Staaten, an- führen und erläutern. Von ausschlaggebender Bedeutung bei der Erziehung und Ausbildung der Betriebskräfte ist jedoch die Kenntnis des möglichen Gegners und seiner Absichten und Handlungsweisen. Das kann anhand der Einsatzgrundsätze der Luftlandeeinheiten der US-Armee und der Bundeswehr der BRD oder anhand des Einsatzes von Fernspähtrupps der Fern- spähkompanie der Armeekorps der BRD, die in einer Tiefe von 10 bis 50 km zuKommandounternehmeneingesetzt wer- den können, anschaulich erläutert werden. Eine weiter charakteristische Gruppe von Verstößen gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen sind sol- che, die die Sicherheit der eingesetzten Chiffrierverfah- ren herabsetzen oder aufheben, indem - anstelle des Geheimtextlochstreifens der Klartextloch- streifen übermittelt wurde oder sogar beide, - anstelle der Kenngruppe die Schlüsselgruppe übermittelt wurde, - Spruchschlüssel doppelt verwendet u. a. Verstöße begangen wurden. Das Auftreten solcher Verstöße weist in letzter Zeit steigende Tendenz auf. Um einer der- artigen Leichtfertigkeit zu begegnen, ist es notwendig die Mittel und Möglichkeiten des Gegners bei der Führung des Funkelektronischen Kampfes, insbesondere der Funkauf- klärung, klar aufzuzeigen und die Folgen solcher Verstöße zu veranschaulichen. Dazu ist in den verschiedensten Pu- blikationsorganen reiches Material vorhanden. Außerdem existieren dazu Bibliografien. Eine weitere Problematik, die bei der Erziehung und Aus- bildung der Betriebskräfte ständig beachtet werden muß, ist die Abwehr der Versuch des Gegners mittels der Kon- taktierung und der Abschöpfung Staats- und militärische Geheimnisse zu erlangen. Hierbei kommt es besonders dar- auf an, Klarheit über die Gefährlichkeit, Heimtücke und Hinterlist dieser Methoden zu schaffen. Was muß unter der Kontaktierung verstanden werden? Sie ist eine Hauptmethode imperialistischer Geheimdienste, die mit dem Ziel der langfristigen Organisierung der Kon- terrevolution und der Aggressionsvorbereitung gegen die sozialistischen Staaten geführt wird. Die Kontaktpolitik ist ein wesentlicher Teil der ideologischen Diversion des Klassengegners. Sie wird mittelbar über die Massenmedien und unmittelbar durch persönliche Kontakte verwirklicht. Mit der Kontaktpolitik wird das Ziel verfolgt, - die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins durch Infiltration bürgerlicher Ideologien und Manipulierung kleinbürgerlicher Verhaltensweisen zu behindern, - die Suche, Auswahl, Kontaktaufnahme und Werbung quali- fizierter Spione zu forcieren sowie - die Beschaffung von Spionageinformationen und den Aus- bau des Systems der Informationsbeschaffung mit der Me- thode der Abschöpfung zu erweitern. Dazu werden folgende Maßnahmen geplant und durchgeführt: - Ausnutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf dem Gebiet der Rundfunk- und Fernsehtechnik, z. B. Erweiterung der Austrahlungsbereiche durch den Einsatz von Satelliten, - Einschleusung von Presseerzeugnissen wie Hetz-, Schund- und Schmutzliteratur, - Werbung auf dem Territorium der DDR mit Hilfe von Ver- wandten und Bekannten aus dem kapitalistischen Ausland und Berlin(West), - Personenaufklärung in Reisekaderkreisen und anderen teil- nehmern im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Orientie- rung auf geeignete Werbekandidaten aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis, - Kontaktierung durch persönliches Aufsuchen unter Aus- nutzung der Durchreise und weitläufiger Verwandtschaft oder längere Zeit zurückliegende Bekanntschaften, - Kontaktierung unter Ausnutzung der Transitstrecken, der erweiterten Einreisemöglichkeiten in die DDR, des Aufenthaltes in Gaststätten und Bahnhöfen, des Reise- verkehrs mit der Eisenbahn und des Urlaubsaufenthaltes im sozialistischen Ausland. Dabei gewinnt im Rahmen der Tätigkeit der imperialisti- sche Geheimdienst die Methode der Abschöpfung an Bedeu- tung. Unter der Abschöpfung verstehen wir die gezielte Ausnut- zung des Wissens, der Kenntnisse und Möglichkeiten ande- rer Personen durch Mitarbeiter imperialistischer Geheim- dienste und anderer Stellen, ohne daß die abgeschöpfte Person sich darüber bewußt ist, daß die von ihr preisgegebenen Informationen an Mitarbeiter eines Geheimdienstes gegeben wurden. Dabei wird angestrebt, bei den Abschöpfungsquellen eine Atmosphäre der Auskunftsbereitschaft und persönlicher Aufgeschlossenheit zu wecken und zu fördern. Das geschieht durch - bestimmte Verhaltenstechnik wie Provokationen, Täu- schungen und Fangfragen, - gezielte Einwirkung auf positive und negative Persön- lichkeitseigenschaften wie Interessenlage, Kontaktbe- reitschaft, Geltungsbedürfnis, Schwatzhaftigkeit und Prahlsucht, - Schaffung und Ausnutzung von Umständen, die die Ab- schöpfung erleichtern wie Tagungen, Konferenzen und an- dere öffentliche Veranstaltungen sowie Alkoholeinfluß, Reise- und Frauenbekanntschaften. Die Spione rechnen damit, daß sie bei der Abschöpfung solche Bedingungen vorhanden sind oder gefördert werden, die ih- nen ihre Aufgabe erleichtern. Sie tarnen sich meist als loyale und fortschrittliche Staatsbürger. Dadurch ist ih- re Tätigkeit außerordentlich schwer erkennbar. Sie kon- zentrieren sich in erster Linie auf Geheimnisträger und dabei besonders auf die Angehörigen der Nachrichtentrup- pen, die für jeden an der Uniform äußerlich erkennbar sind. Deshalb muß das Verhalten der Angehörigen des SAS- und Chiffrierdienstes im Dienst und nach Dienst in der Öffent- lichkeit stets von der Kenntnis der Ziele und Methoden der Kontaktierung und Abschöpfung imperialistischer Geheimdien- ste und deren erfolgreicher Abwehr geprägt sein. Den impe- rialistischen Geheimdiensten darf keine Möglichkeit für Kontaktierungen und die Abschöpfung gegeben werden. Dazu ist eine ununterbrochene und zielstrebige politisch- ideologische Erziehungsarbeit zu leisten, die sich nicht nur auf die politische Schulung, auf Belehrungen oder auf den Ausbildungszweig Dienstvorschriften beschränken darf. Sie ist im Verlauf des gesamten Ausbildungsprozesses, während des Betriebsdienstes, in Partei- und FDJ-Versamm- lungen oder -gruppenberatungen sowie in der organisierten Freizeit zu führen. Selbstverständlich sind die Kenntnis und die exakte Ein- haltung aller einschlägigen militärischen Bestimmungen weitere Voraussetzungen, um der obigen Forderungen jeder- zeit Rechnung zu tragen. Besondere Aufmerksamkeit ist der kontinuierlichen Fort- setzung des in den Unteroffiziersaubildungseinrichtungen begonnen Erziehungs- und Ausbildungsprozesses in der Truppe zu widmen. Es darf nicht zugelassen werden, daß ein Niveauabfall oder gar eine längere Unterbrechung die- ses Prozesses auftreten. Gerade in der ersten Zeit nach der Heranbildung bedürfen die jungen Unteroffiziere der Hilfe und Anleitung durch die Vorgesetzten sowie der so- liden Weiterbildung in der Dienststellung und einer gründ- lichen Einweisung in die Besonderheiten des Betriebsdien- stes, die sich aus dem Charakter der Teilstreitkraft und aus der jeweiligen Führungsebene ergeben. Außer den periodischen Belehrungen der Betriebskräfte des SAS- und Chiffrierdienstes ist die Durchführung von spe- ziellen Belehrungen vor Übungen und Einsätzen unbedingt erforderlich. Das ist in einigen Bereichen schon seit län- gerer Zeit fester Bestandteil der Führungstätigkeit. Bei solchen Belehrungen kommt es auf eine konkrete, lage- und aufgabenbezogene sowie anschauliche Durchführung an. Be- sonderer Schwerpunkt sollte dabei das Aufzeigen der Mög- lichkeiten des Gegners im Rahmen seiner Funk- und funk- technischen Aufklärung sein. Daraus sind konkrete Vorstel- lungen bei den Betriebskräften über die Folgen von Verstö- ßen gegen die Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen für die Truppenführung und die Erfüllung der Gefechtsauf- gaben herauszubilden. Die Festlegung der Kollektive der SAS- und Chiffrierzen- tralen (nach Erfahrungen in den Bereichen der Volksmarine und der Grenztruppen der DDR) Die Besonderheiten der durch die Kollektive der SAS- und Chiffrierzentralen (nachfolgend SCZ) zu erfüllenden Auf- gaben stellen hohe Anforderungen an das sozialistische Bewußtsein sowie an das militärische und spezialfachli- che Können aller Kollektivmitglieder. Diesen Anforderun- gen kann man aber nur dann gerecht werden, wenn die An- strengung gerichtet werden auf - die enge Verbindung der politisch-ideologischen Arbeit mit der Gefechtsausbildung und der Durchführung des Be- triebsdienstes, - die Nutzung der mobilisierenden Kraft der Partei- und FDJ-Organisationen, - die allseitige Entwicklung sozialistischer Kampfkollek- tive, die von hoher Leistungsbereitschaft, Belastbar- keit und Ausdauer bei der zeit- und qualitätsgerechten Informationsbearbeitung im Interesse der Truppenführung gekennzeichnet sind, - die Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten der Be- triebskräfte zur effektiven Nutzung und den Technolo- gien entsprechenden regelmäßigen Wartung der SAS- und Chiffriergeräte, die exakte Einhaltung der Sicherheits- und Geheimhaltungsbestimmungen sowie die Entwicklung eines initiativreichen, disziplinierten, aufopferungs- vollen und bewußten Handelns im Betriebsdienst der SCZ. Das sind sehr anspruchsvolle Forderungen. Die Praxis zeigt, daß sie in der Vergangenheit in unterschiedlichem Maße erfüllt wurden. Analysen haben ergeben, daß es in der taktischen Führungsebene und dabei besonders in den SCZ bzw. Chiffrierstellen der Truppenteile die größten Schwierigkeiten gab und gibt. Das liegt offensichtlich daran, daß die Kollektive dieser SCZ auf sich allein ge- stellt sind und der Leiter der SCZ in vielen Fällen al- lein für die Belange verantwortlich ist. Im allgemeinen finden wir eine solche Situation vor, daß der Leiter der Nachrichtenzentrale nur in wenigen Fällen (Grenzregimen- ter und -bataillone) bestätigt und der Chef der Nachrich- tenkompanie bestenfalls verpflichtet sind, wenn sich im Bestand der Nachrichtenkompanie Führungsfahrzeuge befin- den, die mit SFe-Geräten ausgerüstet sind. Das entspricht den Festlegungen der Dienstvorschrift 040/0/010. Betrach- ten wir die Einflußnahme durch die übergeordnete Führungs- ebene, so erfolgt halbjährlich eine zentrale Weiterbil- dungsmaßnahme, eine planmäßige Kontrolle und im günstig- sten Fall in Vorbereitung und Durchführung von Kommando- stabs- und Truppenübungen weitere Kontrollen sowie die Erweisung von Hilfe und Anleitung. Das ist sehr wenig im Vergleich zu den SAS- und Chiffriereinrichtungen der Nach- richtentruppenteile und -einheiten der Kommandos der Teil- streitkräfte, der Militärbezirke, des Kommandos der Grenz- truppen der DDR und der Verbände. Deshalb wird im weiteren über einige Erfahrungen bei der Festigung der Kollektive der SCZ der Truppenteile berich- tet. Bei der Herausbildung der o. g. Anforderungen geht es in erster Linie um die Herausbildung und Festigung der Grundüberzeugung, wie sie in der Parteiinstruktion fest- gelegt wurden. Das ist deshalb ein wesentliches Erziehungs- ziel, weil die Überzeugungen eine entscheidende Vorausset- zungen für die erfolgreiche Tätigkeit der Menschen sind, weil sie die Leistungsbereitschaft in starkem Maße moti- vieren. Daraus resultieren Verhaltens- und Handlungswei- sen, die den Normen und Regeln des sozialistischen Zusam- menlebens in den Kampfkollektiven sowie den Befehlen und Dienstvorschriften entsprechen. Bei der politisch-ideologischen Erziehung stehen die Ge- sellschaftswissenschaftliche Weiterbildung und die Poli- tische Schulung im Vordergrund. Hierzu hört man oft die Meinung, daß es den Leitern der SCZ aufgrund der zentra- len Durchführung der dazu vorgesehenen Maßnahmen nicht möglich ist, Einfluß auf den Erziehungsprozeß der Ange- hörigen der SCZ zu nehmen. Das ist nicht richtig, was durch viele Leiter von SCZ bewiesen wurde. Diese Leiter der SCZ finden und nutzen die Möglichkeiten der Einfluß- nahme über die Schulungsgruppenleiter, besonders aber durch die Kontrolle und Anleitung bei der Seminarvorbe- reitung und deren Auswertung im Kollektiv der SCZ. Ande- rerseits unterstützen sie die Schulungsgruppenleiter durch ihr Auftreten in den Schulungsgruppen zu Problemen der Wachsamkeit und Geheimhaltung. Darüber hinaus führen sie selbst die unmittelbare politisch-ideologische Arbeit in den Kollektiven. Dazu gehören die aktuell-politischen In- formationen, die Behandlung aktueller Probleme in den Truppengesprächen und vor allem das persönliche politische Gespräch. Diese Arbeit war dort am erfolgreichsten, wo das Kollektiv der SCZ fest in das Kollektiv der Nachrich- tenkompanie oder des -zuges eingegliedert ist. Dort er- hält der Leiter der SCZ eine konkrete Aufgabenstellung, aber auch Hilfe und Anleitung durch den Kompaniechef und dessen Stellvertreter für politische Arbeit. Die Angehö- rigen der SCZ nehmen auch aktiv an der gesellschaftlichen Arbeit teil. Die Nutzung der mobilisierenden Kraft der Partei- und FDJ-Organisationen ist eine weitere Bedingung für eine wirksame politisch-ideologische Erziehung der An- gehörigen der SCZ. Häufig ist ein hoher Anteil der Angehö- rigen der SCZ Mitglied oder Kandidat unserer Partei. Oft arbeiten Leiter der SCZ als Partei- oder FDJ-Funktionäre. Dadurch wurde erreicht, daß z. B. bei den regelmäßigen Ein- schätzungen des Standes der Gefechtsbereitschaft der Nach- richteneinheiten um die SCZ kein Bogen gemacht wurde. Es hat sich auch bewährt, daß Leiter von SCZ vor der Parteilei- tung über den Stand der Aufgabenerfüllung und der Entwick- lung des Kollektivs berichten. Es ist jedoch noch nicht ausgeprägt, daß die Parteimitglieder auf die parteilosen Angehörigen der SCZ ausstrahlen, die Beratung aktueller Probleme, die in der Mitgliederversammlung behandelt wur- den, in den Kollektiven der SCZ fortgesetzt und konkrete Schlußfolgerungen für die Erfüllung der speziellen Aufga- ben gezogen werden. Eine wesentliche Bedingung für die Festigung der Kollek- tive der SCZ ist die richtige Organisation des täglichen Betriebsdienstes und das gemeinsame Ringen aller Angehö- rigen des Kollektivs der SCZ um die Erfüllung der Aufga- ben der ständigen und höherer Stufen der Gefechtsbereit- schaft in höchster Qualität. Dabei trägt der Leiter der SCZ aufgrund der o. g. Umstände eine hohe Verantwortung. Daraus folgt, daß er gegenüber den Betriebskräften bei der Durchsetzung und Erfüllung der Forderungen der Dienst- vorschriften stets vorbildlich handelt und auftritt. Die Unterstellten müssen erleben und erkennen, daß ihre Vor- gesetzten bereit und in der Lage sind, sich selbst so zu verhalten, wie sie es von ihren Unterstellten fordern. In verstärktem Maße sind im täglichen Dienst und in der Gefechtsausbildung der Erlebnisdrang der jungen Unterof- fiziere, ihr Willen, sich zu bewähren und bestätigt zu finden, ihre große Aufgeschlossenheit und ihre persönli- che Erwartungen zu berücksichtigen. Wo das beachtet wird, bleiben Erfolge nicht aus. Viele gute Ergebnisse belegen das. Es gibt aber auch noch Fälle, wo das nicht so ist. So wurden z. B. bei der Untersuchung eines besonderen Vorkomm- nisses, das von einem jungen Unteroffizier verursacht wur- de, folgende Umstände festgestellt: - Der Unteroffizier hatte die Unteroffiziersschule mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen und erhielt wäh- rend des fünfmonatigen Lehrgangs 3 Belobigungen; - In seinem neuen Kollektiv fand er das an der Unteroffi- ziersschule Gelernte nicht bestätigt (Vernachlässigung der politisch-ideologischen Arbeit, Routine und Ober- flächlichkeit im Dienstablauf, Kumpelei und erleichte- rungen in der Gefechtsausbildung, keine gegenseitige Hilfe im Kollektiv, auch nicht gegenüber den zuversetz- ten neuen Unteroffizieren); - Dieser Zustand führte dazu, daß der junge Unteroffizier in 4 Monaten Dienstzeit in dieser Einheit 3 Bestrafungen erhielt und schließlich ein schwerwiegendes besonderes Vorkommnis verursachte. Neben der Verhinderung der Entwicklung eines solchen Zu- standes in einer SCZ ist die Übernahme einer Patenschaft durch einen bereits erfahrenen Unteroffizier für Unterof- fiziere, die von der Ausbildungseinrichtung zuversetzt wurden, eine bewährte Methode, um eine negative Entwick- luung nicht zuzulassen und die Eingliederung in das Kollek- tiv in relativ kurzer Zeit zu erreichen. Diese Patenschaf- ten beschränken sich nicht nur auf die Ausbildung und die Be- sonderheiten der SCZ, sondern betreffen den gesamten Dienst- ablauf, die praktische Arbeit und den Betriebsdienst. Dabei werden wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse an die jungen Unteroffizier vermittelt, die dadurch ihren Auf- gaben im Betriebsdienst und in der Gefechtsausbildung frü- her und besser gerecht werden. Gleichzeitig wird der älte- re Unteroffizier immer wieder neu gefordert, er muß sich der Auseinandersetzung, der Vertiefung seiner Kenntnisse und nicht zuletzt der Festigung seiner pädagogischen Fä- higkeiten stets aufs neue stellen. Solche Patenschaften erfordern eine klare Aufgabenstellung seitens der Vorge- setzten, sie bedürfen der Kontrolle und der Rechenschafts- legung vor der Partei- oder FDJ-Leitung. Bei der Festigung der Kollektive spielt der sozialistische Wettbewerb eine wichtige Rolle. Er bringt dort die besten Ergebnisse, wo ausgehen von einer gründlichen Beratung mit dem Kollektiv reale Kampfprogramme angenommen und er- füllbare persönliche Verpflichtungen eingegangen werden. Die speziellen Aufgaben der SAS- und Chiffrierdienstes müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Seit Jahren wurden da- mit gute Erfolge erzielt, wovon die hohe Zahl der mit dem TitelBester Truppausgezeichneten SCZ zeugt. Als Beispiel kann die SCZ eines Grenzregiments angeführt werden, deren Kollektiv sich im Ausbildungsjahr 1978/79 in ihrem Kampfprogramm folgende Aufgaben stellte: - Erreichung der Note 2 in der GWW/Politschulung - alle Genossen des Kollektivs nehmen am Zirkel junger So- zialisten teil und sind Träger des Abzeichens fürGutes Wissen, - bei den Komplexübungen wird mindestens die Note 2 er- reicht, - Erfüllung aller Normen/Aufgaben zur Herstellung einer höheren Stufe der Gefechtsbereitschaft, - Gewährleistung einer ständigen Anrufbereitschaft, eines reibungslosen, schnellen und rechtzeitigen Informations- austausches, - Gewährleistung einer hohen Wachsamkeit, Sicherheit und Geheimhaltung, - Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft der SAS- und Chiffriergeräte, der Bewaffnung und Ausrüstung durch eine vorbildliche Pflege und Wartung, - alle Unteroffizier tragen zum Abschluß des Ausbildungs- jahres eine Klassifikation des SAS- und Chiffrierdienstes, - 3 Unteroffiziere erwerben das Bestenabzeichen und die Schützenschnur, - im Gefechtsschießen wird die Note 1 erreicht, in der physischen Ausbildung die Note 2, in der Schutzausbil- dung die Note 1 und in der Spezialausbildung die Note 1, einschließlich der abzulegenden Kontrollübungen, - Genossen des Kollektivs nehmen aktiv an der Neurererar- beit teil, - der Chiffreur/Kraftfahrer fährt unfallfrei, - Verstöße gegen die Bestimmungen des SAS- und Chiffrier- dienstes werden nicht zugelassen, - alle Genossen beteiligen sich aktiv am geistig-kultu- rellen Leben und am Ideenwettbewerb, - alle Genossen beteiligen sich mit einem angemessenen Betrag an der Solidaritätsspendenaktionen. Zusammenfassend wird festgestellt, daß die weitere allsei- tige Festigung der Kollektive der SCZ unabdingbare Voraus- setzung für die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufga- ben ist. Deshalb ist es erforderlich, - die politisch-ideologische Arbeit mit den Angehörigen der SCZ durch den Leiter der SCZ, die Vorgesetzten aller Stufen und die Politorgane mit Unterstützung der Partei- und FDJ-Organisation weiter zu aktivieren, - die Qualifizierung der Leiter der SCZ mehr Aufmerksam- keit zu widmen, damit sie ihrer Rolle als militärischer Leiter, politischer Erzieher und Ausbilder vorbildlich gerecht werden können, - alle Faktoren der Festigung der Kollektive in ihrer Ge- samtheit und Wechselwirkung zu beachten und zu nutzen. Die Erfahrungen der besten SCZ bestätigten: Wo beharrlich an der Festigung der sozialistischen Grund- überzeugung gearbeitet wird, wo die Vorgesetzten in al- len Fragen des militärischen und gesellschaftlichen Lebens Vorbild sind, wo hohe Forderungen gestellt und die Ergeb- nisse kritisch gewertet werden, wo aber auch die Anerken- nung für gute Leistungen nicht versagt bleibt - dort ent- wickeln sich die militärischen Kollektive zu wahren Kampf- kollektiven, dort werden die gestellten Aufgaben in hoher Qualität erfüllt. Methoden zur Verbesserung des Betriebsdienstes der Chif- fierstellen in russischer Sprache (nach Erfahrungen des Nachrichtenregiments 2) Die Ergebnisse von Übungen und Kontrollen sowie Analysen und Meldungen bestätigen seit längerer Zeit, daß die größ- ten Schwierigkeiten in der Gefechtsausbildung des SAS- und Chiffrierdienstes im AusbildungszweigBetriebsdienst in russischer Sprachevorhanden sind. Trotz großer Anstren- gungen bereiten z. B. die Schreibweisen und Deklination der Ordnungs- und Grundzahlen größte Schwierigkeiten. Die Kon- trollübungen 3 und 6 für Chiffreure werden im Durchschnitt um eine ganze Note tiefer erfüllt als die deutschen Kon- trollübungen. Verstümmelungen bei eingehenden Fernschrei- ben/Funksprüchen werden meist nicht erkannt und wenn sie erkannt werden, sind die Chiffreur nicht in der Lage, eine Korrektur auf der Grundlage des Textzusammenhangs vorzunehmen. Es gibt natürlich auch Erfolg auf diesem Gebiet. Das ist dort der Fall, wo bei den Betriebskräften des SAS- und Chiffrierdienstes in der politisch-ideologi- schen Erziehung besonderer Schwerpunkt auf die Ausprägung und Vertiefung der Überzeugung von der ständigen Festi- gung und Vertiefung des Bruderbundes mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Gemeinschaft, der Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Annäherung der sozialistischen Nationen, vom unerschütterlichen Klassen- und Waffenbündnis der sozialistischen Armeen gelegt worden ist. Erfolge stellen sich dann ein, wenn gleichzeitig mit der Vertiefung dieser Grundüberzeugung in der Spezialsu- bildung an die Ergebnisse de Fremdsprachenausbildung an den Oberschulen angeknüpft wird, die Anforderungen in den Lehr- zielen schrittweise erhöht werden, konkrete und abrechen- bare Aufgaben für das individuelle Training des Chif- freure gestellt werden und in betriebsarmen Zeiten (über das Wochenende) ein chiffrierter Übungsspruchaustausch zwi- schen den SAS- und Chiffrierzentralen der Kommando-, Be- reichs- und Verbandsnachrichtenzentralen organisiert und durchgeführt wird. Dabei ist stets die Erkenntnis zu festi- gen, daß die Gewährleistung eines ununterbrochenen, schnel- len, rechtzeitigen und gedeckten Informationsaustausch bei gemeinsamen Übungen oder in einem möglichen Krieg im Bestand der sozialistischen Verteidigungskoalition wesentlich mit davon abhängig sein wird, wie die Betriebskräfte des SAS- und Chiffrierdienstes die Durchführung des Betriebsdienstes erlernt haben und in guter Qualität beherrschen. Nachfolgend sollen am Beispiel des Nachrichtenregiments 2 einige Anregungen für die Erziehung einer gefestigten In- ternationalistischen Haltung, die Vertiefung der Waffen- brüderschaft mit der Sowjetarmee und den anderen soziali- stischen Bruderarmeen sowie die methodische Gestaltung der Ausbildung im FachBetriebsdienst in russischer Sprachegegeben werden. Bei der Herausbildung der Überzeugung vom unerschütterli- chen Klassen- und Waffenbrüderbündnis mit der Sowjetarmee und bei der Nutzung der sowjetischen Erfahrungen nehmen im Nachrichtenregiment 2 die Waffenbrüderschaftsbeziehungen zumRegiment nebenaneinen zentralen Platz ein. Es wird danach gestrebt, die ganze Vielfalt der Beziehungen, zu denen Klassen- und Waffengenossen fähig sind, im täglichen militärischen Leben zu verwirklichen und vor allem den jun- gen Armeeangehörigen zum unvergeßlichen Erlebnis werden zu lassen. Das ist während der Durchführung des Betriebsdien- stes kaum unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem Waf- fenbruder haben und während der gemeinsamen Tätigkeit zur Gewährleistung des Informationsaustausches über technische Nachrichtenmittel größere Entfernungen zwischen ihnen lieg- gen. Eine Ausnahme bilden dabei lediglich Kabelbaueinhei- ten, Richtfunker und die Nachrichtenbetriebskräfte, die zum Bestand operativer Gruppen gehören. Aus diesem Grunde wird besonders vor gemeinsamen Übungen die ideologische Arbeit verstärkt durchgeführt. Auf fach- lichem Gebiet werden Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt, bei denen der Schwerpunkt auf die Besonderheiten beim Chiffrieren russischer Teste, auf das Senden von Fern- schreiben in russischer Sprache über SAS-Fernschreibver- bindungen und auf die Beherrschung der Redewendungen für den SAS-Fernsprechbetriebsdienst gelegt wird. Bei der Ausbildung der Chiffreure Werden die russischen Übungssprüche verwendet, die in jeder SAS- und Chiffrier- zentrale bis zur Führungsebene Verband vorhanden sind. Diese Sprüche werden zunächst chiffriert, dechiffriert und durch andere Chiffreur (Nachbar) korrigiert. Dabei wird auf das richtige Schreiben der Zahlenangaben, der Betriebsabkürzungen sowie auf die Übermittlung und das Erkennen dienstlicher Absätze (Mitteilungen, die den Chif- frierdienst betreffen) großer Wert gelegt. Diese Handlun- gen werden so lange geübt, bis sich die Fehlerzahl in den Grenzen der Kontrollübungen bewegt. Dadurch werden die Chiffreur angeregt, ihre Russischkenntnisse selbständig zu erweitern. Die endgültige Kontrolle und Auswertung der bearbeiteten Übungssprüche nimmt selbstverständlich der Ausbilder vor, der allerdings über die dazu erforderli- chen Sprach- und Spezialkenntnisse verfügen muß. Das Hauptkettenglied für eine erfolgreiche Ausbildung ist die Erweiterung der Russischkenntnisse der Betriebskräfte der SAS- und Chiffrierzentralen um die Redewendungen, Spe- zialvokabeln, Betriebsabkürzungen sowie um die Schreibwei- se und Deklinationen von Zahlenangaben, die für die Durch- führung des Betriebsdienstes in russischer Sprache unbe- dingt notwendig sind. Dabei muß der Ausbilder von den vor- handenen Sprachkenntnissen, die in der allgemeinbildenden polytechnischen oder erweiterten Oberschule erworben wur- den, ausgehen und darauf aufbauen. In der Praxis hat sich gezeigt, daß vieles davon wieder vergessen war und nicht anwendungsbereit zur Verfügung stand. Zielgerichtete Wie- derholungen und Übungen führten jedoch in den meisten Fäl- len zu einem schnellen Erfolg und einer Auffrischung des einmal gelernten. Im Verlauf dieses Ausbildungsprozesses haben sich im Nachrichtenregiment 2 folgende Maßnahmen und Methoden als zweckmäßig erwiesen: 1. Kontinuierliche politisch-ideologische Erziehungsar- beit zur Herausbildung der Überzeugung von der Festi- gung des Klassen- und Waffenbündnisses mit der Sowjet- armee und den anderen sozialistischen Bruderarmeen und von der Notwendigkeit der Anwendung einer einheitli- chen Kommandosprache im Warschauer Vertrag - der rus- sischen Sprache. 2. Die Heranbildung von Hilfsausbildern, die bei Ausbil- dungs- und Trainingsmaßnahmen zur Betreuung von Grup- pen eingesetzt werden können. Diese Hilfsausbilder werden nach entsprechenden Überprüfungen ausgewählt und in Russischzirkeln weitergebildet. 3. Die ausschließliche Anwendung der russischen Sprache während der Ausbildung. Einzelne unbekannte Begriffe werden dabei durch andere umschrieben. Diese Methode verlangt vom Ausbilder, daß er die rus- sische Sprache in ausreichendem Maße beherrscht und sich und die Hilfsausbilder sehr intensiv auf die Aus- bildung vorbereitet, um Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und auszuschließen. 4. Jede Ausbildungsmaßnahme in den FächernRussischundBetriebsdienst in russischer Sprachebeginnt grund- sätzlich mit einer Kurzarbeit, in der sowohl Vokabeln als auch grammatische Regeln abgefragt werden. Im Be- streben, gute Leistungen zu erreichen, vertiefen und wiederholen die Betriebskräfte den gelehrten Stoff. 5. Bei vielen Gelegenheiten nutzt der Ausbilder die Mög- lichkeiten, mit den Chiffreuren russisch zu sprechen und die Antworten ebenfalls in der russischen Sprache zu fordern. Damit wird erreicht, daß die Anwendung der russischen Sprache nicht nur auf den Betriebsdienst be- schränkt bleibt. Durch die Maßnahmen und Methoden gelang es, daß 85% der Chiffreure in der Lage sind, ihre in der durchgeführ- ten Russischausbildung gefestigten und erweiterten Kennt- nisse im Betriebsdienst gerecht zu werden. Es hat sich gezeigt, daß die Erfüllung der Kontrollübun- gen weitgehend vom Grad der erreichten Sprachkenntnisse abhängig ist. Ohne die Kenntnis der Schriftbildes russi- scher Texte und Wörter sowie eine bestimmte Gewöhnung und Vertrautheit werden die Chiffreure Fehler in der Schreib- weise nicht erkennen. Das wirkt sich besonders beim Ent- stümmeln fehlerhafter Texte aus. Das ist z. B. eine der Ursachen dafür, daß die Kontrollübungen 3 und 6 gegenwär- tig mit der Note gut und häufiger mit befriedigend erfüllt werden. Schlußfolgernd daraus werden im Rahmen der Zirkel- arbeit fehlerhafte empfangene Sprüche auf der Grundlage von Vergleichstexten korrigiert. Die dabei erreichten Er- gebnisse konnten ständig verbessert werden. Allen Betei- ligten war jedoch von vornherein klar, daß diese Entstüm- melungsübungen mit Vergleichstexten nur die Vorstufe zum Entstümmeln ohne Vergleichstext darstellten. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, daß sich das Schriftbild der allgemein gebräuchlichen Wörter einprägen und so das Erkennen von Fehlern, die ein Entstümmeln erforderlich ma- chen, erleichtert wird. Insgesamt wurde auf Initiative der Ausbilder im Nachrich- tenregiment 2 große Anstrengungen unternommen, um im Aus- bildungszweigBetriebsdienst in russischer Sprachevom Mittelmaß wegzukommen und erfolgreich voranzuschreiten. Dazu wurden zweckmäßige und verallgemeinerungswürdige Maß- nahmen durchgeführt und neue Methoden angewendet. Die da- bei erreichten Erfolge bestätigten die Richtigkeit des eingeschlagenen Weges. Entscheiden für die erreichten und für künftige Erfolge ist und bleibt jedoch die Grundhaltung aller Betriebskräf- te der SAS- und Chiffrierzentralen zur Sowjetunion, zur Festigung des Klassen- und Waffenbündnisses zur Sowjetar- mee und zu den anderen sozialistischen Bruderarmeen und damit auch zur russischen Sprache.