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T-310/51 SAGA
BArch*1, *15, *17, *59, *61, *78, *109, *129, *131, *166, *168, *215, *216, *335, *382
BArch*399, *430 - *449, *719, *725, *741
T-310 mit BT und BTZ
Abb.: T-310/50 mit BT und BTZ
NVA Ausstellung Harnekop
Zur Datenchiffrierung wurde die T-310/51 verwendet.
Die hier aufgeführten Punkte entsprechen der Gebrauchs-
anweisung T-310/51.
Die T-310/51 SAGA ist eine modifizierte T-310/50, für die
Anbindung an die elektronischen Fernüberwachungs- und
Fernsteueranlage 445 und 450 (FÜ-445, 450) - Rechner K1520.
Vor der Einführung der T-310/51 wurden die Informationen
der technischen und operativen Lage über das FÜ-445 und
450 offen (im Klartext) über Funk- und Richtfunk übertragen.
Im Informationsbericht des ZCO an den Minister des MfS
wurde der vorherige Zustand kritisiert. BArch*191
In Spionage unter Freunden*Lit wird erkenntlich wie gut
die Streitkräfte der Volksmarine, durch die Ostsee-Staaten,
aufgeklärt war.


Im Februar 1984 begannen die Vorbereitung zur Einführung
der T-310/51. Für die optische Signalisation, Schaubilder,
wurde im VEB Robotron Radeberg, zum Juli 1984, eine Zusatz-
einrichtung übergeben. Erste Truppenerprobungen begannen
im März 1985 sowie im Mai 1986.
Wegen Störungen und technische Probleme wurde im Februar 1989
das System wieder abgerüstet. BArch*293, *294

Zur Instandsetzung der T-310/51 wurde der Prüfrechner PR-310
softwaremäßig an die Modifikation angepaßt und hat die Bezeich-
nung PR-310/5.

Die Software des FÜ-Systems wandelt die zu sendenden 8 Bit
in, für die Anbindung an die T-310/51 erforderlichen, 5 Bit.
Sowie die von der T-310/51 empfangenen 5 Bit in 8 Bit.

Die Arbeitsart der T-310/51 ist Standleitungsbetrieb mit
100 Baud festgelegt.

Der Chiffrieralgorithmus der T-310/51 entspricht dem
Chiffrieralgorithmus der T-310/50.

Eine funktionierende Simulation der T-310/51 steht zum
laden auf der Seite Freeware bereit.
T-310/50 BTT-310/50 UWP1
T-310/50 Heft 758T-310/50 Lochkarte
T-310/50 LZS
Abb.: Softwaresimulation.
Video: Schnelleinstieg, Bedienung der Softwaresimulation.

Bei der T-310/51 wurden die eingelagerten Vorserienmodelle
der T-310/50 verwendet. Das wird besonders deutlich bei der
Erzeugung des Spruchschlüssels bzw. der Synchronfolge.
Der Spruchschlüssel wurde ohne Einbezug eines Rauschgenerator
erzeugt.

Zur prophylaktischen Prüfung (PP) des Chiffrator wird die Taste
LÖGG 18 mal betätigt. Dagegen ist es bei der T-310/50 17 mal.
Aufgrund eines Entwicklungsfehler wurde der zusätzlichen Tasten-
druck (LÖGG) erforderlich, der den bekannten Fehler umgeht.
Wird die Taste LÖGG, wie bei der T-310/50, nur 17 mal gedrückt
wird beim Übergang in die Chiffrierlage ein zufälliges Zeichen
gesendet das die Synchronisation verhindert. Ist das geschehen
muß der betroffene Teilnehmer die PP erneut durchführen.
Desweiteren mußte zur PP der Rechner von der T-310/51 getrennt
sein. Das Abschalten des Rechners erfolgt am BTZ mit dem Schalter
zur Wahl BT <> BTZ. Dieser wird für die PP auf BT geschalten.
Erfolgte das nicht kam es zur Störung im FÜ-System und dieses
musste neu gestartet werden, was zu erheblichen Problemen führte.
Bediengerät BTZ
Abb.: BTZ für die T-310/50. Im NVA Ausstellung Harnekop ausgestellt.

Der Schalter 50/100 Baud steht immer auf 100 Baud, wird der Schalter
auf 50 Baud gestellt, erfolgt keine Synchronisierung. Das Gerät ver-
bleibt in der Mithörlage und der Rechner meldet eine Störung.

Der Schalter Funktionskontrolle (FK) ist nicht mehr in Funktion.

Der Schalter TS steht immer auf Standleitung (St).

Die ANE ist insofern verändert das die Taste Linie (LIN) nicht in
den Linien bzw. Lokalbetrieb umschaltet. Der Betriebszustand Mithör-
lage M überwacht nur noch auftretende Beginnfolgen (F) die den
Start in die Chiffrierlage bedeutet. Entsprechend der Festlegung zur
Taste LIN ist die Lokaltaste (LOK) außer Betrieb.

Es wird kein Kodeumsetzer verwendet.

Das Starten des Chiffrators und die Aussendung der Beginnfolge wird
vom Rechner aus initialisiert. Daher ist die Taste Chiffrierlage (C)
ebenfalls nicht in Betrieb. Die Taste Sperre (SP) wirkt nicht mehr
auf das Chiffriergerät sondern wird dem Rechner zur Reaktion auf
das Signal, in Abhängigkeit vom Betriebsmodus, übergeben.

Die T-310/51 SAGA ist nur für die FÜ-Systeme 80/70 (46 Geräte)
und 35/65 (24 Geräte) zugelassen.
Geplant war auch das mobile FÜ-System 450.

Das FÜ-System 80/70 wird für die technische Lage eingesetzt.
Es umfaßt 15 Anlagen, die stern- und linienförmig miteinander
verbunden sind.
In der technischen Lage werden folgende Informationen ausgetauscht:
- Zustandsbericht über Schiffe und Boote
- Technischer Zustand
- Angaben über Einsatzbereitschaft
- Angaben über die Auffüllung mit Treibstoff und Munition
- Liegeplatzangaben
- Angaben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei
  unklaren Schiffen und Booten
- Zusatzinformationen mit veränderlichem Inhalt.

Einsatzorte der 46 Geräte T-310/51 SAGA:
- in der 1., 4., 6. Flottille
- Grenzbrigade Küste
Die Anzeige bzw. Ausgabe sind in den Gefechtsständen des
Chefs der Volksmarine (CVM), z. B. TGS, HGS RFS.

Das FÜ-System 35/65 ist für die operative Lage bestimmt.
Es umfaßt 24 Geräte, die stern- und linienförmig miteinander
verbunden sind.
Der Inhalt der hier übertragenen Informationen ist:
- Standortangaben gegnerischer und eigener Boote
- Zusatzinformationen über gegnerische und eigener Kräfte
- Auslösung von Gefechtsalarm bzw. Stufen der Gefechtsbereitschaft
- kurze Befehle
- Inhalt formatierter Gefechtsdokumente
- KCB-Lage
- Zustand der Nachrichtenmittel u. a.

Einsatzorte der 24 Geräte T-310/51 SAGA:
- die technischen Beobachtungskompanien (TBK)
Die Anzeige bzw. Ausgaben erfolgt in den Gefechtsständen (GF) des
Chef Volksmarine (CVM).

Für die mobilen Systeme FÜ 445 M/450 M waren 6 Geräte geplant.
Das mobile System FÜ 445 M/450 M arbeitet autonom, sowie als
Ersatz einer oder mehrerer Eingabe- bzw. Ausgabestellen des
operativen Systems 35/65.

Die Sternpunkte beider FÜ-Systeme sind die Kommandos VM, Stralsund,
Putbus, Saßnitz. Von den Sternpunkten verzweigen sich die Verbindungen
zu den Verbänden und TBK. Die Telefoniekanäle werden als Übertragungs-
kanal verwendet. Geplant sind auch Richtfunkkanäle insbesondere für
das geplante mobile System.

Da die Teilnehmeranzahl unter 150 liegt wurde nur ein
Schlüsselbereich festgelegt.

Der Langzeitschlüssel ist im Aufbau unverändert, und wurde für
dieses Gerät in Handfertigung, Lochrasterplatte mit gelöteten
Brücken, speziell erstellt.

Langzeitschlüssel LZS
- ist in Form von Steckkarten im Gerät realisiert,
- der Wechsel wird nur bei Notwendigkeit (z.B. Kompro-
  mittierung) grundsätzlich durch Kräfte der zuständigen
  Abteilung XI vorgenommen,
- im ZCO lagen für den sofortigen Tausch 4500 neue Langzeit-
  schlüssel bereit.

In den T-310/51 wurde der LZS-31 eingesetzt.
LZS 21
Abb.: Langzeitschlüssel in Folienverpackung. Sammler

Der Zeitschlüssel wird wöchentlich gewechselt.
Der Aufbau der Zeitschlüssel T-310/50 und der T-310/51 sind identisch,
das führte schon zu Problemen, die eine strikte Regelung der
Trennung der Schlüsselunterlagen in den Dienststellen erfor-
derlich machte.

Der Zeitschlüsselwechsel erfolgte für das System 80/70 immer am
Montag um 09.00 Uhr, und für das System 35/65 um 10.00 Uhr.

Zeitschlüssel ZS
- Verwendung von Lochkarten
  Typ 758  1 KG-Tabelle mit 14 Kenngruppen und 14 Lochkarten,
  Typ 796  1 KG-Tabelle mit 5 Kenngruppen und 5 Lochkarten,
- hat eine Gültigkeit von einer Woche (für Vorserien-
  geräte - Einsatzjahr 1982 - wurde im Jahr 1982 täglich
  der Schlüsselwechsel durchgeführt).

Kontroll- und Prüfschlüssel
- Verwendung von Lochkarten
  Typ 821  in allen Instandsetzungseinrichtungen,
  mit 10 Lochkarten.

Spruchschlüssel SpS
- wird intern im Gerät gebildet

Möglichkeit der Organisation der Verbindung (Verkehrsart):
- individuell
- allgemein

Die Zufallsfolgen zur Bildung des Spruchschlüssel (Synchronfolge)
erfolgt so wie es im Vorserienmodel realisiert ist.
In der T-310/50 wird zur Bildung des Spruchschlüssels (Synchronfolge)
ein Rauschgenerator verwendet. Siehe Testmuster.
In der T-310/51 wird die Zufallsfolge, zur Bildung der Synchronfolge,
durch das herausziehen des Zeitschlüssels aus der UWP erzeugt.

Es ist möglich eine Verbindung mit einer T-310/50 und einer T-310/51
herzustellen, wenn der LZS gleich ist.

Bis auf die anfänglichen Betriebskommandos ist die komplette
Kommunikation verschlüsselt.

Abteilung XI/1                          Berlin, 10. April 1985
                                        Vertrauliche Verschlußsache
                                               VVS-o020
                                        MfS-Nr. XI/182/85
                                        01. Ausf. Bl. 01 bis 03

F e s t l e g u n g

Zur Neusynchronisation des Gerätes T 310/51

Beratung zum Problem der stündlichen Neusynchronisation

Zeit: 27. März 1985

Teilnehmer:  Nickel, Stephan, W., Bernstein Helbig, Wiemann

Inhalt:

Ausgangspunkt war die Festlegung, daß die Forderung einer
stündlichen Neusynchronisation, wie sie in der GA ARGON (GVS
B 434 - 081/83) auf S. 53 unter 13.1 (5) gefordert wird, zwar
ebenfalls in der GA SAGA bzw. in der BA für das BTZ aufgenom-
men werden kann, daß jedoch diese Forderung in der Praxis kaum
durchzusetzen ist (unbequem für den Bediener, kaum zu kontrol-
lieren).

Ziel der Beratung war damit, unter Beachtung aller Besonderheiten,
insbesondere der Unterschiede zu T 310/50 bzw. Verfahren ARGON
festzustellen, daß keine Einwände (weder kryptologisch noch
operativer Art) gegen die Festlegung einer wöchentlichen Neusysn-
chronisation (beim Schlüsselwechsel) gibt.

Dazu wurden folgende Argumente gebracht:

a) Hintergründe der Forderung bei ARGON. Sollte es in der
   a-Folge oder auch nur in der (r, B)-Folge eine kurze
   Periode geben, so entstehen (vgl. T 310-Analyse, GVS ZCO -
   402/80, Bl. 63 ff) substitutionsgleiche Geheimtexte SGG.
   Dann ist es bei einer Länge der Substitutionsreihe ≥
   3 x  Periode möglich, mit Hilfe der Probabilitätswortmethode
   den gesamten Text zu dekryptieren. Man war also bestrebt,
   lange Texte möglichst zu vermeiden.

●  Da die meisten Sprüche bei T 310/50 weniger als 1 h
   Dauer haben und die Forderung der Neusynchronisation bei
   bestimmter sowjetischer Technik bereits vorhanden war,
   wurde diese Anweisung auch in die GA ARGON aufge-
   nommen. Dabei ist der Zahlenwert mathematisch-kryptologisch
   genau so wenig begründet, wie eine Sekunde oder eine Woche.

b) Faktoren, die für einen geringen zeitlichen Abstand zwischen
   den Neusynchronisationen sprechen (bei T 310/51):

● Während beim Verfahren ARGON die Übertragung diskontinuier-
   lich (Spruchweise) erfolgt, wobei zwischen den Sprüchen immer
   größere Pausen auftreten können, und sehr häufig nur mit 50 Bd
   gearbeitet wird, arbeitet die T 310/51 im Verfahren SAGA
   pausenlos mit 100 Bd. Damit wird bei letztgenanntem i. a.
   wesentlich mehr Substitutionsreihe benötigt.

●  Da aufgrund des Substitutionsalgorithmus wenigstens 3 SGG be-
   nötigt werden, ist i. a. (z. B. T 310/50) die Anwendung der
   Probabilitätswortmethode wesentlich aufwendiger und komplizier-
   ter als bei einfachen Additionsverfahren.

   Anders jedoch beim Verfahren SAGA. Die meiste Zeit Text
   übertragen wird, der dem Gegner bekannt ist, ist das Erkennen
   einer Periode dem Gegner wesentlich erleichtert. Im Falle des
   Auftretens einer Periode kann der Gegner praktisch nach Ablauf
   von 2 Periodenlängen den folgenden Text sofort mitlesen.

c) Faktoren, die gegen die Notwendigkeit einer stündlichen
   Neusynchronisation sprechen:

●  Wie bereits angedeutet, ist die Stunde mathematisch nicht
   begründet, denn bei 100 Bd

   6,2 * 105 (≈ 106) a-Elemente/h, d. h.

   1,05 * 108 (≈ 108) a-Elemente/Woche erzeugt.

   Das entspricht

   4,8 * 104 Elemente der Substitutionsreihe/h und
     8 * 106 Elemente der Substitutionsreihe/Woche.

   Womit wollte man wohl begründen, daß eine Substitutionsreihe
   der Länge 4,8*104 (≈105) keine, eine Substitutionsreihe der
   Länge 8*106 dagegen sehr wohl Perioden aufweisen kann.

●  Bei allen bisherigen Untersuchungen zu Perioden (sowohl theore-
    tischen als auch praktischen) gab es keinerlei Anzeichen, daß
    Kurzperioden überhaupt auftreten, geschweige denn so gehäuft,
    daß der Gegner einen ausreichend hohen Prozentsatz der Nach-
    richten mitlesen kann*)

*) Der Nachweis, daß es keine Kurzperioden gibt, ist aller-
   dings auch nicht gelungen.

●  Wenn man also davon ausgeht, daß Kurzperioden, wenn überhaupt,
   nur sehr selten auftreten, so hätte der Gegner nur Zugriff zu
   wenigen Informationen (z. B. 1 Woche in 10 Jahren), müßte aber
   dafür 10 Jahre den gesamten Verkehr analysieren. (Nebenbei ge-
   sagt, verlangt das natürlich die Möglichkeit des ständigen Zu-
   griffs über 10 Jahre.) Wenn man den Aufwand abwägt gegen die
   zu erwartenden Informationen (größtenteils nur Informationen,
   die bereits nach wenigen Tagen ihre Gültigkeit verlieren und
   nur über viele Monate gesammelt von strategischer Bedeutung
   sind) erscheint es für den Gegner sinnvoller, andere Wege
   der Informationsbeschaffung zu nutzen.

●  Man sollte vielleicht auch sehen, daß das Problem der äquiva-
   lenten Schlüssel ebenfalls nicht gelöst ist und daß die Wahr-
   scheinlichkeit des Auftretens solcher Schlüssel (falls es sie
   gibt) natürlich mit der Anzahl der pro Zeitschlüssel benutzten
   Spruchschlüssel ansteigt. D. h., dieses Problem verhält sich
   gerade umgekehrt zu dem Problem der Perioden.

●  Es besteht die Möglichkeit, den operativen LZS (für T 310/51)
   mit zufällig gewählten (S1), S2, F) auf Existenz von Perioden
   in der Substitutionsreihe [(r,B)-Folge] über eine Länge von
   ≈ 104 Elementen zu testen. Damit hat man natürlich keine
   Garantie, daß keine Kurzperioden auftreten, aber man hat eine
   gewisse Sicherheit, daß der verwendete LZS bezüglich Perioden nicht
   unerwartet ist, daß also Kurzperioden nicht stark gehäuft auftreten.

●  Es sei bemerkt, daß auch bei Wegfall der betrachteten Forderung
   sicher öfter als einmal eine Neusynchronisation durchgeführt
   werden wird. Einmal muß ohnehin bei Asynchronität, hervorge-
   rufen durch Kanalstörungen, Technik- und Netzausfälle oder be-
   stimmte Fehlbedienungen, neu synchronisiert werden, zum anderen
   kann der Bediener der ÜAa auch ohne besonderen Grund jederzeit
   eine Neusynchronisation durchführen.

Es wurden die angeführten Argumente gegeneinander abgewogen. Dar-
aufhin wurde von den Teilnehmern eingeschätzt, daß es ausreicht,
pro Woche einmal (z. B. Beim Schlüsselwechsel) das System neu zu
synchronisieren, ohne daß dadurch ein unzulässig hohes Risiko für
die Sicherheit des Verfahrens SAGA eingegangen wird.

Es wird empfohlen, die Forderung der stündlichen Neusynchronisation
in der GABA - BTZ und damit für das Verfahren SAGA zu streichen.

                                        Wiemann
                                        Hauptmann

Einverstanden:

      Ltr. der Abt. XI/1                Ltr. der Abt. XI/10

      Büttner                           Krey
      Major                             Major

TBK
Nr.:
Ort/BezeichnungTarnnameTermin
1Greifswalder OieGroßraumfahrzeug 82
2SellinGroßraumfahrzeug 837.1986
3StubbenkammerGroßraumfahrzeug 847.1986
4ArkonaGroßraumfahrzeug 857.1986
5DornbuschGroßraumfahrzeug 867.1986
6Darßer OrtStehlampe 85
7WustrowStehlampe 867.1986
8WarnemündeStehlampe 87
9Bukspitze / KühlungsbornStehlampe 887.1986
10Poel / NeuhofLebensstandard 83
11BoltenhagenLebensstandard 847.1986
12BarendorfLebensstandard 85

FÜ 445 in der Gesamtdarstellung
Abb: Gesamtsystem FÜ 445

                             Chiffriersache

                             Geheime Verschlußsache

                             B 434-238/85

                             01 * Ausfertigung

                             13 Blatt








                   Gebrauchsanweisung



                         SAGA



                      (T 310/51)











                        1985


                         - 2 -                    GVS B 434-238/85

Nachweis über Einarbeitung von Änderungen

ÄnderungEinarbeitung
Nr.InkraftsetzungsterminDatumUnterschrift
 
 
 
 
 
 
 
 

Nachweis über die Blattzahl/Seitenanzahl
 Lfd. 
Nr.
Zugang
Blatt-Nr./
 Seiten-Nr. 
Bestand
Blattanzahl/
 Seitenanzahl 
 Datum  Unterschrift 
 
 
 
 
 
 
 
 

Die Gebrauchsanweisung SAGA (T 310/51), GVS B 434-238/85,
tritt mit Wirkung vom 1. September 1985 in Kraft.

Gleichzeitig tritt damit die Vorläufige Gebrauchsanweisung
SAGA (T 310/51), GVS B 434-020/8, außer Kraft.
Sie ist zur Vernichtung an den Herausgeber zurückzusenden.

Inhaltsverzeichnis                                    Seite

1.   Einsatzbedingung                                    5

2.   Chiffriermaterial                                   5

2.1. Gerätesystem T 310/51                               6

2.2. Schlüsselmittel                                    12

2.3. Aufbewahrung, Nachweisführung und
     Vernichtung                                        16

3.   Herstellung der Betriebsbereitschaft               16

3.1. Inbetriebnahme des Gerätesystems                   17

3.2. Schlüsseleingabe nach Inbetriebnahme               18

3.3. Funktionskontrolle                                 19

3.4. Betriebsbereitschaft des GG-M                      20

3.5. Schlüsselwechsel                                   20

3.6. Handlungen im Störungsfall                         21

4.   Außerbetriebnahme                                  22

5.   Spezielle Sicherheitsbestimmung                    23

6.   Maßnahmen bei Vorkommnissen                        23


Anlage

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen                 24

1. Einsatzbestimmung

(1) Das Verfahren SAGA (T 310/51) ist ein maschinelles Chif-
frierverfahren mit internem Schlüssel für den stationären
und mobilen Einsatz. Es wird mit dem Kanalchiffriergerät
T 310/51 realisiert.

(2) Das Gerät T 310/51 ermöglicht die Chiffrierung aller
in den Systemen FÜ 445 und FÜ 450 M (mobil) auftretenden und
zu übertragenden Informationen.
Das Gerät darf nur in Zusammenarbeit mit den Systemen FÜ 445
und FÜ 450 M eingesetzt werden.

(3) Das Verfahren SAGA (T 310/51) ist für die Bearbeitung von
Informationen bis einschließlich Geheimhaltungsgrad GVS
zugelassen.



2. Chiffriermaterial

(1) Mit dem Einsatz des Chiffrierverfahrens SAGA (T 310/51)
ist nachstehendes Chiffriermaterial anzuwenden:


Chiffriermittel

- Gerätesystem T 310/51 bestehend aus:
  · Grundgerät (GG-M) mit Begleitheft T 310/51,
  · Stromversorgung (SV-M) und
  · Bedienteilzusatz (BTZ-M)
  Anmerkung
  BTZ-M (Ü) für den Einsatz bei ÜA
  BTZ-M (B) für den Einsatz bei BA
  (Kennzeichnung durch die Plastscheibe auf der Rückseite
   des BTZ-M.)

- Schlüsselmittel des Typs 758

Dokumente für die Anwendung

- DV 040/0/010 bzw. DV 040/0/015
- Anleitung A 040/1/332
- Gebrauchsanweisung SAGA (T 310/51), GVS B 434-238/85
- Installationsvorschrift  T 310/51,  GVS B 434-711/85
- Montage- und Prüfvorschrift für geschirmte Kabel mit
  SU-Steckverbindern, Potentialausgleichsleitungen sowie
  Konsolen
- Dokumente des Kdo. VM zur Bedienung des Systems FÜ 445
  mit FÜ-ZE sowie des BTZ-M


2.1. Gerätesystem T 310/51

Die Gefäße des Gerätesystems T 310/51 und das BTZ-M dürfen
nur durch Instandsetzungsberechtigte Personen geöffnet werden.
Das Gefäß des GG-M ist durch 4 Plomben und das BTZ-M durch
4 Hartsiegel gesichert.
Die Bedienklappe ist abzusiegeln.


2.1.1. Technische Daten

 (1) Netzspannung (SV-M, BTZ-M)         220 V +10% -15% Ws
 (2) Netzfrequenz (SV-M, BTZ-M)         50 Hz±3 Hz
 (3) Leistungsaufnahme
     - SV-M mit GG-M                    ≤200 VA
     - BTZ-M                             ≤20 VA
 (4) Übertragungsgeschwindigkeit        100 Bd
 (5) Zulässige Einschaltzeit            Dauerbetrieb
 (6) Absetzentfernung BTZ-M - GG-M      max. 100 m
 (7) Einsatzklasse - Betrieb
     GG-M geschlossen, SV-M geöffnet    0/+35/+20/80//2101
     (nach TGL 9200/03)
 (8) Schwingungsfestigkeit-Betrieb
     (nach TGL 200-057/05)
     - GG-M, SV-M                       FA 80-0,035/0,5
     - BTZ-M                            FA 500-0,035/0,5
 (9) Zulässige Kippneigung              30° allseitig
(10) Einsatzklasse-Transport
     (nach TGL 9200/03)
     - GG-M, SV-M geschlossen           -30/+50/+20/80//2103
     - BTZ-M ohne Verpackung            -30/+50/+20/80//2101
     - BTZ-M in Lieferverpackung
       Transportdauer ≤ 30 Tage         -30/+50/+20/80//2103
(11) Schwingungsfestigkeit Transport
     (nach TGL 200-057/05)
     - GG-M, SV-M                       FA 80-0,35/5-6
     - BTZ-M ohne Verpackung            FA 80-0,035/0,5
     -BTZ-M mit Lieferverpackung        FA 500-0,35/5-6
(12) Einsatzklasse - Lagerung
     (nach TGL 9200/03)
     - GG-M, SV-M geschlossen
     - BTZ-M in Lieferverpackung
       Lagerungsdauer ≤1 Jahr           -30/+50/+20/80//2103
(13) Abmessungen
     (Breite x Höhe x Tiefe)
     - GG-M                             700 x 650 x 420 mm
     - SV-M                             700 x 400 x 420 mm
     - BTZ-M                            256 x 157 x 280 mm
(14) Masse
     - GG-M                             64 kg
     - SV-M                             53 kg
     - BTZ-M                             5 kg
     


2.1.2. Bedien- und Anzeigeelemente des GG-M

Die Bedien- und Anzeigeelemente des GG-M sind nach dem
Öffnen der Bedienklappe zugänglich.

(1) Taster LE
Einschalten der Lochkarteneingabevorrichtung
Stellung eingerastet - EIN
Stellung ausgerastet - AUS

(2) Taste LÖGG
- Löschung von Fehlermeldungen bei automatisch erkannten
  Gerätefehlern (außer Meldungen von Schlüsselfehlern)
- in Verbindung mit Taster LE Steuerung der Funktionskon-
  trolle des Chiffrators
- Löschung der Gegenschreibsignalisation
- Übergang in Lokalbetrieb

(3) Schalter Bd
Stellung 100 - Übertragungsgeschwindigkeit 100 Bd

(4) Schalter TS
Stellung St - Standleitung

(5) Schalter Fk
Stellung 1

(6) Anzeige STÖ
Gesamtstörungsmeldung T 310/51

(7) Anzeige PRCH
Freigabe und Ablauf der Prüfung des Chiffrators

(8) Anzeigen TOR 1 und TOR 2
Blockierung des Datenausgangs des Chiffrators


(9) Anzeige SE
Freigabe er Schlüsseliengabe und Blockierungszustandes während der
Schlüsseleingabe, bei Schlüsselfehlern und bei der Funktions-
kontrolle des Chiffrators

(10) Anzeige LE
Lochkarteneingabevorrichtung ist eingeschaltet

(11) Anzeige Z1-VL
Lokalbetrieb
(Ausgangszustand zum Übergang in andere Betriebsarten)

(12) Anzeigen TOR ASL, TOR ASP
Blockierung der Ausgabespeicher für Linie und Peripherie

(13) Anzeige M4-ANE
Fehler in der Prüfschaltung der Anschalteinheit

(14) Anzeige S
Schlüsselist fehlerfrei gespeichert

(15) Anzeige F
- Bereitschaft zur Bildung der Synchronfolge (synchroni-
  sierendes Gerät)
- fehlerfreier Empfang der Synchronfolge (synchronisiertes
  Gerät)

(16) Anzeige H-Off
- Gerät befindet sich in einer Betriebsart ohne Chiffrierung
- Zusätzliche Funktion bei der Funktionskontrolle des
  Chiffrators

2.1.3. Bedienelemente der SV-M

(1) Taste EIN
SV-M eingeschaltet

(2) Taste AUS
SV-M ausgeschaltet


2.1.4. Bedien- und Anzeigeelemente des BTZ-M

(1) Taste LIN
- Übergang in Synchronisationsbereitschaft
  (kein offener Linienbetrieb möglich!)
- Löschung Anzeige GEG

Anzeige LIN
Flackerlicht  - Linienstrom vom Dienstkanalanschlußgerät (DAG)
              - Synchronisationsbereitschaft

Dauerlicht    - Störung der Synchronisationsbereitschaft,
                kein Linienstrom vom DAG

(2) Taste C
Synchronisation aller GG-M (nur vom BTZ-M (Ü) aus möglich)

Anzeige C
Flackerlicht  - während des Synchronisationsprozesses

Dauerlicht    - nach Abschluß des Synchronisationsprozesses

(3) Taste SP
(Bedienelement der FÜ 445, wirkt auf Anzeige TAKT am BDG)
- Übergang in Senderuhe (Voraussetzung für die Durchführung
                         der Synchronisation)
bzw. Übergang in zAA (1. Drücken: Senderruhe - 2. Drücken: zAA…)

Anzeige SP
darf nicht leuchten, sonst Taste LIN drücken


(4) Taste LÖ
- Löschung von Gerätefehlern (BL Flackerlicht)
- Löschung Anzeige GEG
- Übergang in LOK


(5) Taste PR
Überprüfung der Signalisation des BTZ-M (alle Anzeigen, Hupe)


(6) Taste GG-AUS
Notabschaltung - Außerbetriebnahme des GG-M
(Taste befindet sich hinter der Schutzkappe)


(7) Regler HUPE
Einstellung des akustischen Pegels der Hupe


(8) Schalter NETZ
Netzzuschaltung oder -abschaltung des BTZ-M


(9) Anzeige BL
- Flackerlicht  - Blockierung bei Gerätefehlern
- Dauerlicht    - keine Betriebsbereitschaft des GG-M,
                  Störung der Verbindung ZG der FÜ 445 - GG-M


(10) Anzeige AN
Ausfall Nachrichtenverbindung (kein Linienstrom vom DAG)

(11) Anzeige GEG
Gleichzeitiges Senden und Empfangen von Zeichen oder in
Verbindung mit AN


(12) Anzeige LOK
- Anfangszustand nach Herstellen der Betriebsbereitschaft
  des GG-M
- nach Drücken der Taste LÖ


(13) Anzeige NETZ GG
GG-M eingeschaltet


(14) Anzeige NETZ BT
BTZ-M eingeschaltet


(15) Akustische Signalisation über Hupe
Dauerton  - Netzausfall GG-M
          - Ausfall Nachrichtenverbindung

Dauerton  - Blockierung bei Gerätefehlern sowie bei Verlust
            (ca. 6s) der Betriebsbereitschaft (BL)
          - Gleichzeitiges Senden und Empfangen von
            Zeichen (GEG)


2.2. Schlüsselmittel

(1) Die dem Schlüsselbereich zugewiesenen Schlüsselmittel
sind, in der Regel mit der niedrigsten Seriennummer
beginnend, fortlaufend zur Bearbeitung zu nutzen.

(2) Jede Schlüssellochkarte hat eine maximale Geltungsdauer
von7 Tagen.

(3) Die Unversehrtheit der Verpackung und der Lochkarten
ist vor der Entnahme zu kontrollieren.

2.2.1. Schlüsselserie

(1) Die Schlüsselserie besteht aus inhaltsgleichen einge-
schweißten Schlüssellochkartenheften.

(2) Jedes Exemplar einer Schlüsselserie enthält folgende
Kennzeichnung:

- 758 Typnummer
- A Verkehrsart allgemein
- Seriennummer
- Exemplarnummer
- Lochkarten (von - bis)

(3) Jedes Exemplar einer Schlüsselserie (Heft) enthält eine
Kenngruppentabelle und 14 Schlüssellochkarten.

(4) Auf der Innenseite des Heftumschlages befindet sich die
Nachweistabelle.


2.2.2. Kenngruppen

(1) Die Kenngruppentabelle des Typs 758 enthält 14 Kenn-
gruppen (Buchstabenfünfergruppen), die den gültigen Zeit-
schlüssel kennzeichnen.

(2) Jede Schlüssellochkarte ist eine bestimmte Kenngruppe
fest zugeordnet.
Die Kenntruppen sind spaltenweise von oben nach unten, in
der Reihenfolge der Spalten von links nach rechts der
Kenngruppentabelle zu entnehmen.

(3) Die Vereinbarung der zu Bearbeitung zu verwendenden
Schlüssellochkarte hat nur mittels Kenngruppenaustausch
zu erfolgen.

(4) Die Kenngruppe von Schlüssellochkarten, die zur
Schlüsseleingabe benutzt werden, sowie solcher, die nicht
zur Bearbeitung zu nutzen sind, sind in der Kenngruppen-
tabelle nach dem Ablauf der Gültigkeit des Zeitschlüssels
zu streichen.


2.2.3. Schlüssellochkarte

(1) Nach der Kenngruppentabelle sind die von 1 bis 14 fort-
laufend numerierten Schlüssellochkarten, zuoberst liegt
Schlüssellochkarte 1, im Heft untergebracht.

(2) Jede Schlüssellochkarte enthält:
- einen Zeitschlüssel,
- die Kennzeichnung der Schlüssellochkarte,
- Organisationslochungen entsprechend der Kennzeichnung
  der Schlüssellochkarte (ab Spalte 59).

(3) Das Öffnen der Schlüssellochkartenverpackung, das Ent-
fernen der Abdeckung der Schlüssellochkarte und die Ent-
nahme der Schlüssellochkarten dürfen erst erfolgen, wenn
die jeweilige Schlüssellochkarte unmittelbar zur Arbeit
benötigt wird.

Öffnen er Verpackung

- Klarsichtfolie an den vorgegebenen Linien herausschneiden
  Bis an den Rand),
- Deckblatt und Kenngruppentabelle (mittels untergeschobenen
  Bleistift) vorsichtig herausziehen, aber nicht lösen.

Entnahme der Lochkarten:

- Abdeckung der Schlüssellochkarte lösen und dem Heft
  entnehmen,
- Schlüssellochkarte dem Heft entnehmen (Beschädigungen
  vermeiden!)

(4) Die Schlüssellochkarten eines Schlüsselheftes sind zur
Schlüsseleingabe fortlaufend zu entnehmen.

(5) Schlüssellochkarten mit Beschädigungen, die die Bear-
beitung beeinträchtigen, sind nicht zur Schlüsseleingabe
zu verwenden.
Der Chiffreur, bei dem die Schlüsseleingabe durch eine
beschädigte Lochkarte nicht möglich ist, teilt dies dem
Chiffreur bei der ÜAa mit. Von diesem wird dann festgelegt,
mit welcher Lochkarte die Schlüsseleingabe durchgeführt
wird.

2.3. Aufbewahrung, Nachweisführung und Vernichtung

(1) Die Schlüsselmittel und Dokumente sind em VS-Stahl-
blechbehältnis nur unmittelbar zur Arbeit zu entnehmen.
Im Gebrauch befindliche Schlüssellochkarten sind so aufzu-
bewahren, daß Beschädigungen vermieden werden (z.B. im
Schlüsselheft).

(2) Die Geräteschlüssel und das Begleitheft zum Gerät
T 310/51 sind vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzu-
bewahren.

(3) Das Öffnen des Schlüsselheftes sowie die erstmalige Ent-
nahme jeder Schlüssellochkarte sind auf der Nachweistabelle
des Schlüsselheftes nachzuweisen.

(4) Jede weitere Entnahme der Schlüssellochkarten zur
Schlüsseleinstellung, sowie deren Vernichtung, ist im
Technischen Betriebsbuch nachzuweisen.

(5) Verbrauchte und beschädigte Schlüssellochkarten sind
spätestens 48 Stunden nach Ablauf ihrer Gültigkeit
zu vernichten.


3. Herstellen der Betriebsbereitschaft

(1) Der Aufbau des Gerätesystems gemäß der Installations-
vorschrift T 310/51 und eine funktionstüchtige FÜ-Anlage
werden vorausgesetzt.

(2) Die ordnungsgemäße Verplombung am GG-M, die Versiegelung
am BTZ-M und der Anschluß der Verbindungskabel ist wöchen-
tlich zu kontrollieren.

(3) Jede Schlüsseleingabe, jeder Schlüsselwechsel sowie die
Durchführung der Funktionskontrollen sind im Technischen
Betriebsbuch nachzuweisen.

(4) Während der Schlüsseleingabe, des Schlüsselwechsels und
der Funktionskontrolle

- dürfen am BTZ-M keine Bedienhandlungen durchgeführt werden,

- leuchtet am BTZ-M die Anzeige BL(ohne Hupe),

- ist die Betriebsbereitschaft des Gerätesystems aufgehoben.


3.1. Inbetriebnahme des Gerätesystems

(1) Vorderdeckel der SV-M abnehmen und Bedienklappe des
GG-M öffnen.

(2) An der SV-M Taste EIN ca. 5s lang drücken.
Am GG-M müssen die Anzeige SE und STÖ leuchten.

(3) Schalter Bd auf 100, TS auf St und Fk auf 1
einstellen.

(4) Das BTZ-M mittels Schalter NETZ einschalten.
Am eingeschalteten BTZ-M müssen die Anzeigen NETZ GG,
NETZ BT und BL leuchten.


Beachte: Wenn vom DAG kein Linienstrom ankommt (z. B. DAG
ist nicht eingeschaltet), leuchtet außerdem die Anzeige AN
und das akustische Signal ertönt dauernd.

3.2. Schlüsseleingabe nach Inbetriebnahme

Handlungen                         Kontrollergebniss
(1) Schlüssellochkarte mit
0-Spur nach oben und be-
druckter Seite nach Links
bis zum Anschlag in den
Schlitz der Lochkartenein-
gabevorichtung einschie-
ben

(2) Taste LE einrasten,            Anzeige EL, SE PRCH und STÖ
                                   müssen leuchten.

(3) Schlüssellochkarte aus         Anzeige S und F
der Eingabevorrichtung             - dürfen während des Heraus-
herausziehen.                        ziehens nicht leuchten,
                                   - müssen nach dem Heraus-
                                     ziehen leuchten.

                                   Andernfalls sind die Punkte (1)
                                   und (3) zu wiederholen bzw.
                                   ist gemäß Abschnitt 2.2.3.(5)
                                   zu verfahren.
                                   Ist eine Schlüsseleingabe auch
                                   dann nicht möglich, ist die
                                   Instandsetzung des Gerätesy-
                                   stems T 310/51 zu veranlassen.

(4) Taste LE ausrasten.            Anzeige LE und SE müssen ver-
                                   löschen. Hupe ertönt (6s).
                                   Anzeige Z1-VL und H-OFF leuchten.

(5) Taste LÖGG drücken.            Anzeige STÖ muß verlöschen.

3.3. Funktionskontrolle

Mit der Funktionskontrolle wird die fehlerfreie Arbeit des
Chiffrators überprüft. Sie ist wöchentlich (nach dem
Schlüsselwechsel) bzw. im Anschluß an jede Schlüsseleingabe
nach Inbetriebnahme durchzuführen.

Erläuterungen: 0 = Anzeige leuchtet nicht, 1 = Anzeige leuchtet

Handlungen                         Kontrollergebnisse
(1) Taste LÖGG drücken.            Anzeige S, F, H-OFF und Z1-VL
                                   müssen leuchten.
                                   Anzeige ST
                                   Ö darf nicht leuchten.

(2) Taste LE einrasten.            Anzeige LE, SE, PRCH TOR 1 und
                                   TOR 2 müssen leuchten.
                                   Anzeige H-OFF und Z1-VL müssen
                                   verlöschen.

(3) Taste LÖGG fort-               Anzeigen kontrollieren.
    laufend 18 mal
    drücken.

                     Zustand der Anzeigen:
          vor dem       nach dem Drücken:
          Drücken       1. 2. 3. 4. 5. 6. 7…16. 17. 18.
STÖ          0          1  0  1  0  1  0  1    0   0   0
PRCH         1          1  1  1  1  1  1  1    1   0   0
TOR 2        1          0  1  0  1  0  1  0    1   beliebig
TOR 1        1          0  1  0  1  0  1  0    1   beliebig
S            1          0  1  0  1  1  1  1    1   1   1
F            1          1  1  1  1  0  1  0    1   1   1
H-OFF        0          0  0  0  0  1  0  0    0   0   0

Diese Tabelle ist in den Deckel des Gerätes T 310/51 eingeklebt.

(4) Taste LF ausrasten             Anzeige EL und SE müssen verlöschen.
                                   Anzeige H-OFF, Z1-VL müssen leuchten.

3.4. Betriebsbereitschaft des GG-M

(1) Das GG-M ist betriebsbereit, wenn nach der Schlüsselein-
gabe und der Funktionskontrolle folgende Anzeigen leuchten:

am GG-M:  - S, F, H-OFF, Z1-VL
am BTZ-M: - NETZ GG, NETZ BT, LOK

Alle anderen Anzeigen dürfen nicht leuchten (TOR 1 und
TOR 2 beliebig).

(2) Nach dem Herstellen der Betriebsbereitschaft ist die
Bedienklappe mittels Rändelschrauben und Sicherheitsschloß
zu schließen und zu petschieren bzw. zu verplomben.

(3) Dem Bediener der FÜ 445 ist die Betriebsbereitschaft
mitzuteilen, danach kann der Grundzustand hergestellt
werden (Anzeige TAKT muß leuchten; Taste LIN drücken,
Anzeige LOK verlischt, Anzeige LIN Flackerlicht).


3.5. Schlüsselwechsel

(1) Um den Schlüsselwechsel an jeder ÜA/BA zur selben Zeit
durch den jeweiligen Chiffreur durchführen zu können,
müssen durch den Bediener der ÜAs die entsprechenden An-
weisungen gegeben werden.
(Mittelung der Kenngruppe und Uhrzeit zur Erstellung
des Grundzustandes mit dem neuen Schlüssel.)

(2) Der Chiffreur kann mit dem Schlüsselwechsel beginnen,
wenn sich die FÜ-Anlage im Grundzustand befindet
(Anzeige TAKT leuchtet, Anzeige LIN Flackerlicht).

(3) Der Schlüsselwechsel erfolgt in folgender Reihenfolge:

- Bedienklappe des GG-M öffnen,
- Taste LÖGG drücken,
  · am GG-M die Anzeige S, F, H-OFF und Z1-Vl leuchten
  · am BTZ-M müssen die Anzeigen NETZ GG, NETZ BT und
    LOK leuchten
- Schlüsseleingabe durchführen (siehe Abschnitt 3.2.)
- Funktionskontrolle durchführen (siehe Abschnitt 3.3.)
- Grundzustand herstellen (Taste LIN drücken)
  Anzeige TAKT muß leuchten, Anzeige LIN Flackerlicht

(4) Nach Ablauf der vorgegeben Zeit werden vom Bediener
der ÜAs alle im Netz arbeitenden Geräte in den Chiffrier-
zustand und danach in den zAA versetzt.
(Taste C drücken, nach Dauerlicht Anzeige C Taste SP
drücken, Anzeige TAKT verlischt.)


3.6. Handlungen im Störungsfall

(1) Bei Dauerlicht BL und Ertönen der Hupe, sowie bei Netz-
ausfall an der SV-M erfolgt eine Verständigung des
Chiffreurs durch den Bediener der FÜ-Anlage.
In diesen Fällen muß eine Neueingabe des Schlüssel vorge-
nommen werden.
Danach kann durch den Bediener der ÜAs die Neusynchroni-
sation durchgeführt werden.

(2) Bei Flackerlicht BL und Ertönen der Hupe ist der Grund-
zustand herzustellen (Tasten SP, LÖ und LIN drücken).

(3) Kann eine Störung entsprechend (1) und (2) nicht besei-
tigt werden und die FÜ-Anlage arbeitet fehlerfrei, ist die
Instandsetzung des Gerätesystems T 310/51 zu veranlassen.

4. Außerbetriebnahme

Die Außerbetriebnahme ist in folgender Reihenfolge
durchzuführen:

(1) DAG ausschalten.
(Anzeige AN leuchtet und die Hupe ertönt am BTZ-M)


(2) GG-M durch
    - Drücken der Taste GG AUS am BTZ-M (hinter der Schutz-
      kappe), oder durch
    - Drücken der Taste AUS an der SV-M
      ausschalten.

(3) BTZ-M mittels Schalter NETZ ausschalten.

(4) Zum Transport sind außerdem
    - die Kabel von den Geräten zu lösen,
    - die Schutzkappen auf die Gehäusesteckverbinder
      aufzuschrauben,
    - der Vorderdeckel der SV-M anzubringen,
    - Siegel und Plomben zu kontrollieren,
    - die zu transportierenden Geräte mit Schutzhüllen
      abzudecken und in die Lieferverpackung (BTZ-M)
      zu verpacken.

Geräteschlüssel und Begleitheft sind durch das Begleit-
personal getrennt vom GG-M zu transportieren.

5. Spezielle Sicherheitsbestimmung

Die Arbeit des Systems ist sofort abzubrechen und durch den
Bediener der ÜAs eine Neusynchronisation durchzuführen,
wenn die ÜAs durch eine andere Stelle aufsynchronisiert
wurde, d. h. Anzeige C AM BTZ der ÜAs leuchtet, obwohl die
Taste C nicht betätigt wurde.


6. Maßnahmen bei Vorkommnissen

(1) Chiffriermaterial ist entsprechend den Festlegungen
der DV 040/0/010 bzw. D 040/0/015 zu behandeln.

(2) Bei besonderen Vorkommnissen ist vor Einleitung weiterer
Sofortmaßnahmen entsprechend den bestehenden Bestimmungen
Meldung an das vorgesetzte Chiffrierorgan zu erstatten,
welches die weiteren Maßnahmen festlegt.

Anlage

Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen

FÜ-Anlage   Fernüberwachungs- und Fernsteueranlage
BDG         Bediengerät System FÜ 445
DAG         Dienstkanalanschlußgerät FÜ 445
ÜA          Überwachungsstellenanlage
ÜAa         Überwachungsstellenanlage  - aktiv -
BA          Betriebsstellenanlage
ZG          Zusatzgerät
zAA         zyklischer Anlagenaufruf

Verkabelung der T-310/51 im System FÜ 445
T-310/51 FÜ 445
Abb.: Verkabelung T-310/51 FÜ 445, im System
T-310/51 FÜ 445
Abb.: Aufstellung T-310/51 FÜ 445

Abkürzungen:
GG-M   Grundgerät T 310/51
SV-M   Stromversorgungsgerät T 310/51
BTZ-M  Bedienzusatzteil T 310/51
Vereinfacht auch nur als GG, SV und BTZ geschrieben.

BDG    Bediengerät System FÜ 445
ZG     Zusatzgerät System FÜ 445
DAG    Dienstkanalanschlußgerät System FÜ 445
FÜ 445 Fernüberwachungs- und Fernsteueranlage
FÜ-ZE  Zusatzeinrichtung zur FÜ 445
PA     Potenzialausgleich