| Abb.: T-310/50 mit BT und BTZ NVA Ausstellung Harnekop |
Zur Datenchiffrierung wurde die T-310/51 verwendet. Die hier aufgeführten Punkte entsprechen der Gebrauchs- anweisung T-310/51. Die T-310/51 SAGA ist eine modifizierte T-310/50, für die Anbindung an die elektronischen Fernüberwachungs- und Fernsteueranlage 445 und 450 (FÜ-445, 450) - Rechner K1520. Vor der Einführung der T-310/51 wurden die Informationen der technischen und operativen Lage über das FÜ-445 und 450 offen (im Klartext) über Funk- und Richtfunk übertragen. Im Informationsbericht des ZCO an den Minister des MfS wurde der vorherige Zustand kritisiert. BArch*191 InSpionage unter Freunden*Lit wird erkenntlich wie gut die Streitkräfte der Volksmarine, durch die Ostsee-Staaten, aufgeklärt war. Im Februar 1984 begannen die Vorbereitung zur Einführung der T-310/51. Für die optische Signalisation, Schaubilder, wurde im VEB Robotron Radeberg, zum Juli 1984, eine Zusatz- einrichtung übergeben. Erste Truppenerprobungen begannen im März 1985 sowie im Mai 1986. Wegen Störungen und technische Probleme wurde im Februar 1989 das System wieder abgerüstet. BArch*293, *294 Zur Instandsetzung der T-310/51 wurde der Prüfrechner PR-310 softwaremäßig an die Modifikation angepaßt und hat die Bezeich- nung PR-310/5. Die Software des FÜ-Systems wandelt die zu sendenden 8 Bit in, für die Anbindung an die T-310/51 erforderlichen, 5 Bit. Sowie die von der T-310/51 empfangenen 5 Bit in 8 Bit. Die Arbeitsart der T-310/51 ist Standleitungsbetrieb mit 100 Baud festgelegt. Der Chiffrieralgorithmus der T-310/51 entspricht dem Chiffrieralgorithmus der T-310/50. Eine funktionierende Simulation der T-310/51 steht zum laden auf der Seite Freeware bereit.
Abb.: Softwaresimulation.
Video: Schnelleinstieg, Bedienung der Softwaresimulation. Bei der T-310/51 wurden die eingelagerten Vorserienmodelle der T-310/50 verwendet. Das wird besonders deutlich bei der Erzeugung des Spruchschlüssels bzw. der Synchronfolge. Der Spruchschlüssel wurde ohne Einbezug eines Rauschgenerator erzeugt. Zur prophylaktischen Prüfung (PP) des Chiffrator wird die Taste LÖGG 18 mal betätigt. Dagegen ist es bei der T-310/50 17 mal. Aufgrund eines Entwicklungsfehler wurde der zusätzlichen Tasten- druck (LÖGG) erforderlich, der den bekannten Fehler umgeht. Wird die Taste LÖGG, wie bei der T-310/50, nur 17 mal gedrückt wird beim Übergang in die Chiffrierlage ein zufälliges Zeichen gesendet das die Synchronisation verhindert. Ist das geschehen muß der betroffene Teilnehmer die PP erneut durchführen. Desweiteren mußte zur PP der Rechner von der T-310/51 getrennt sein. Das Abschalten des Rechners erfolgt am BTZ mit dem Schalter zur Wahl BT <> BTZ. Dieser wird für die PP auf BT geschalten. Erfolgte das nicht kam es zur Störung im FÜ-System und dieses musste neu gestartet werden, was zu erheblichen Problemen führte.
Abb.: BTZ für die T-310/50. Im NVA Ausstellung Harnekop ausgestellt. Der Schalter 50/100 Baud steht immer auf 100 Baud, wird der Schalter auf 50 Baud gestellt, erfolgt keine Synchronisierung. Das Gerät ver- bleibt in der Mithörlage und der Rechner meldet eine Störung. Der Schalter Funktionskontrolle (FK) ist nicht mehr in Funktion. Der Schalter TS steht immer auf Standleitung (St). Die ANE ist insofern verändert das die Taste Linie (LIN) nicht in den Linien bzw. Lokalbetrieb umschaltet. Der Betriebszustand Mithör- lageMüberwacht nur noch auftretende Beginnfolgen (F) die den Start in die Chiffrierlage bedeutet. Entsprechend der Festlegung zur Taste LIN ist die Lokaltaste (LOK) außer Betrieb. Es wird kein Kodeumsetzer verwendet. Das Starten des Chiffrators und die Aussendung der Beginnfolge wird vom Rechner aus initialisiert. Daher ist die Taste Chiffrierlage (C) ebenfalls nicht in Betrieb. Die Taste Sperre (SP) wirkt nicht mehr auf das Chiffriergerät sondern wird dem Rechner zur Reaktion auf das Signal, in Abhängigkeit vom Betriebsmodus, übergeben.
Die T-310/51 SAGA ist nur für die FÜ-Systeme 80/70 (46 Geräte) und 35/65 (24 Geräte) zugelassen. Geplant war auch das mobile FÜ-System 450. Das FÜ-System 80/70 wird für die technische Lage eingesetzt. Es umfaßt 15 Anlagen, die stern- und linienförmig miteinander verbunden sind. In der technischen Lage werden folgende Informationen ausgetauscht: - Zustandsbericht über Schiffe und Boote - Technischer Zustand - Angaben über Einsatzbereitschaft - Angaben über die Auffüllung mit Treibstoff und Munition - Liegeplatzangaben - Angaben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft bei unklaren Schiffen und Booten - Zusatzinformationen mit veränderlichem Inhalt. Einsatzorte der 46 Geräte T-310/51 SAGA: - in der 1., 4., 6. Flottille - Grenzbrigade Küste Die Anzeige bzw. Ausgabe sind in den Gefechtsständen des Chefs der Volksmarine (CVM), z. B. TGS, HGS RFS.
Das FÜ-System 35/65 ist für die operative Lage bestimmt. Es umfaßt 24 Geräte, die stern- und linienförmig miteinander verbunden sind. Der Inhalt der hier übertragenen Informationen ist: - Standortangaben gegnerischer und eigener Boote - Zusatzinformationen über gegnerische und eigener Kräfte - Auslösung von Gefechtsalarm bzw. Stufen der Gefechtsbereitschaft - kurze Befehle - Inhalt formatierter Gefechtsdokumente - KCB-Lage - Zustand der Nachrichtenmittel u. a.
Einsatzorte der 24 Geräte T-310/51 SAGA: - die technischen Beobachtungskompanien (TBK) Die Anzeige bzw. Ausgaben erfolgt in den Gefechtsständen (GF) des Chef Volksmarine (CVM).
Für die mobilen Systeme FÜ 445 M/450 M waren 6 Geräte geplant. Das mobile System FÜ 445 M/450 M arbeitet autonom, sowie als Ersatz einer oder mehrerer Eingabe- bzw. Ausgabestellen des operativen Systems 35/65.
Die Sternpunkte beider FÜ-Systeme sind die Kommandos VM, Stralsund, Putbus, Saßnitz. Von den Sternpunkten verzweigen sich die Verbindungen zu den Verbänden und TBK. Die Telefoniekanäle werden als Übertragungs- kanal verwendet. Geplant sind auch Richtfunkkanäle insbesondere für das geplante mobile System.
Da die Teilnehmeranzahl unter 150 liegt wurde nur ein Schlüsselbereich festgelegt. Der Langzeitschlüssel ist im Aufbau unverändert, und wurde für dieses Gerät in Handfertigung, Lochrasterplatte mit gelöteten Brücken, speziell erstellt. Langzeitschlüssel LZS - ist in Form von Steckkarten im Gerät realisiert, - der Wechsel wird nur bei Notwendigkeit (z.B. Kompro- mittierung) grundsätzlich durch Kräfte der zuständigen Abteilung XI vorgenommen, - im ZCO lagen für den sofortigen Tausch 4500 neue Langzeit- schlüssel bereit. In den T-310/51 wurde der LZS-31 eingesetzt.
Abb.: Langzeitschlüssel in Folienverpackung. Sammler Der Zeitschlüssel wird wöchentlich gewechselt. Der Aufbau der Zeitschlüssel T-310/50 und der T-310/51 sind identisch, das führte schon zu Problemen, die eine strikte Regelung der Trennung der Schlüsselunterlagen in den Dienststellen erfor- derlich machte. Der Zeitschlüsselwechsel erfolgte für das System 80/70 immer am Montag um 09.00 Uhr, und für das System 35/65 um 10.00 Uhr. Zeitschlüssel ZS - Verwendung von Lochkarten Typ 758 1 KG-Tabelle mit 14 Kenngruppen und 14 Lochkarten, Typ 796 1 KG-Tabelle mit 5 Kenngruppen und 5 Lochkarten, - hat eine Gültigkeit von einer Woche (für Vorserien- geräte - Einsatzjahr 1982 - wurde im Jahr 1982 täglich der Schlüsselwechsel durchgeführt). Kontroll- und Prüfschlüssel - Verwendung von Lochkarten Typ 821 in allen Instandsetzungseinrichtungen, mit 10 Lochkarten. Spruchschlüssel SpS - wird intern im Gerät gebildet Möglichkeit der Organisation der Verbindung (Verkehrsart): - individuell - allgemein Die Zufallsfolgen zur Bildung des Spruchschlüssel (Synchronfolge) erfolgt so wie es im Vorserienmodel realisiert ist. In der T-310/50 wird zur Bildung des Spruchschlüssels (Synchronfolge) ein Rauschgenerator verwendet. Siehe Testmuster. In der T-310/51 wird die Zufallsfolge, zur Bildung der Synchronfolge, durch das herausziehen des Zeitschlüssels aus der UWP erzeugt. Es ist möglich eine Verbindung mit einer T-310/50 und einer T-310/51 herzustellen, wenn der LZS gleich ist. Bis auf die anfänglichen Betriebskommandos ist die komplette Kommunikation verschlüsselt.
Abteilung XI/1 Berlin, 10. April 1985 Vertrauliche Verschlußsache VVS-o020 MfS-Nr. XI/182/85 01. Ausf. Bl. 01 bis 03 F e s t l e g u n g Zur Neusynchronisation des Gerätes T 310/51 Beratung zum Problem der stündlichen Neusynchronisation Zeit: 27. März 1985 Teilnehmer: Nickel, Stephan, W., Bernstein Helbig, Wiemann Inhalt: Ausgangspunkt war die Festlegung, daß die Forderung einer stündlichen Neusynchronisation, wie sie in der GAARGON(GVS B 434 - 081/83) auf S. 53 unter 13.1 (5) gefordert wird, zwar ebenfalls in der GASAGAbzw. in der BA für das BTZ aufgenom- men werden kann, daß jedoch diese Forderung in der Praxis kaum durchzusetzen ist (unbequem für den Bediener, kaum zu kontrol- lieren). Ziel der Beratung war damit, unter Beachtung aller Besonderheiten, insbesondere der Unterschiede zu T 310/50 bzw. VerfahrenARGONfestzustellen, daß keine Einwände (weder kryptologisch noch operativer Art) gegen die Festlegung einer wöchentlichen Neusysn- chronisation (beim Schlüsselwechsel) gibt. Dazu wurden folgende Argumente gebracht: a) Hintergründe der Forderung beiARGON. Sollte es in der a-Folge oder auch nur in der (r, B)-Folge einekurzePeriode geben, so entstehen (vgl. T 310-Analyse, GVS ZCO - 402/80, Bl. 63 ff) substitutionsgleiche Geheimtexte SGG. Dann ist es bei einer Länge der Substitutionsreihe ≥ 3 x Periode möglich, mit Hilfe der Probabilitätswortmethode den gesamten Text zu dekryptieren. Man war also bestrebt, lange Texte möglichst zu vermeiden. ● Da die meisten Sprüche bei T 310/50 weniger als 1 h Dauer haben und die Forderung der Neusynchronisation bei bestimmter sowjetischer Technik bereits vorhanden war, wurde diese Anweisung auch in die GAARGONaufge- nommen. Dabei ist der Zahlenwert mathematisch-kryptologisch genau so wenig begründet, wie eine Sekunde oder eine Woche. b) Faktoren, die für einen geringen zeitlichen Abstand zwischen den Neusynchronisationen sprechen (bei T 310/51): ● Während beim VerfahrenARGONdie Übertragung diskontinuier- lich (Spruchweise) erfolgt, wobei zwischen den Sprüchen immer größere Pausen auftreten können, und sehr häufig nur mit 50 Bd gearbeitet wird, arbeitet die T 310/51 im VerfahrenSAGApausenlos mit 100 Bd. Damit wird bei letztgenanntem i. a. wesentlich mehr Substitutionsreihe benötigt. ● Da aufgrund des Substitutionsalgorithmus wenigstens 3 SGG be- nötigt werden, ist i. a. (z. B. T 310/50) die Anwendung der Probabilitätswortmethode wesentlich aufwendiger und komplizier- ter als bei einfachen Additionsverfahren. Anders jedoch beim VerfahrenSAGA. Die meiste Zeit Text übertragen wird, der dem Gegner bekannt ist, ist das Erkennen einer Periode dem Gegner wesentlich erleichtert. Im Falle des Auftretens einer Periode kann der Gegner praktisch nach Ablauf von 2 Periodenlängen den folgenden Text sofort mitlesen. c) Faktoren, die gegen die Notwendigkeit einer stündlichen Neusynchronisation sprechen: ● Wie bereits angedeutet, ist die Stunde mathematisch nicht begründet, denn bei 100 Bd 6,2 * 105 (≈ 106) a-Elemente/h, d. h. 1,05 * 108 (≈ 108) a-Elemente/Woche erzeugt. Das entspricht 4,8 * 104 Elemente der Substitutionsreihe/h und 8 * 106 Elemente der Substitutionsreihe/Woche. Womit wollte man wohl begründen, daß eine Substitutionsreihe der Länge 4,8*104 (≈105) keine, eine Substitutionsreihe der Länge 8*106 dagegen sehr wohl Perioden aufweisen kann. ● Bei allen bisherigen Untersuchungen zu Perioden (sowohl theore- tischen als auch praktischen) gab es keinerlei Anzeichen, daß Kurzperioden überhaupt auftreten, geschweige denn so gehäuft, daß der Gegner einen ausreichend hohen Prozentsatz der Nach- richten mitlesen kann*) *) Der Nachweis, daß es keineKurzperiodengibt, ist aller- dings auch nicht gelungen. ● Wenn man also davon ausgeht, daß Kurzperioden, wenn überhaupt, nur sehr selten auftreten, so hätte der Gegner nur Zugriff zu wenigen Informationen (z. B. 1 Woche in 10 Jahren), müßte aber dafür 10 Jahre den gesamten Verkehr analysieren. (Nebenbei ge- sagt, verlangt das natürlich die Möglichkeit des ständigen Zu- griffs über 10 Jahre.) Wenn man den Aufwand abwägt gegen die zu erwartenden Informationen (größtenteils nur Informationen, die bereits nach wenigen Tagen ihre Gültigkeit verlieren und nur über viele Monate gesammelt von strategischer Bedeutung sind) erscheint es für den Gegner sinnvoller, andere Wege der Informationsbeschaffung zu nutzen. ● Man sollte vielleicht auch sehen, daß das Problem der äquiva- lenten Schlüssel ebenfalls nicht gelöst ist und daß die Wahr- scheinlichkeit des Auftretens solcher Schlüssel (falls es sie gibt) natürlich mit der Anzahl der pro Zeitschlüssel benutzten Spruchschlüssel ansteigt. D. h., dieses Problem verhält sich gerade umgekehrt zu dem Problem der Perioden. ● Es besteht die Möglichkeit, den operativen LZS (für T 310/51) mit zufällig gewählten (S1), S2, F) auf Existenz von Perioden in der Substitutionsreihe [(r,B)-Folge] über eine Länge von ≈ 104 Elementen zu testen. Damit hat man natürlich keine Garantie, daß keineKurzperiodenauftreten, aber man hat eine gewisse Sicherheit, daß der verwendete LZS bezüglich Perioden nichtunerwartetist, daß alsoKurzperiodennicht stark gehäuft auftreten. ● Es sei bemerkt, daß auch bei Wegfall der betrachteten Forderung sicher öfter als einmal eine Neusynchronisation durchgeführt werden wird. Einmal muß ohnehin bei Asynchronität, hervorge- rufen durch Kanalstörungen, Technik- und Netzausfälle oder be- stimmte Fehlbedienungen, neu synchronisiert werden, zum anderen kann der Bediener der ÜAa auch ohne besonderen Grund jederzeit eine Neusynchronisation durchführen. Es wurden die angeführten Argumente gegeneinander abgewogen. Dar- aufhin wurde von den Teilnehmern eingeschätzt, daß es ausreicht, pro Woche einmal (z. B. Beim Schlüsselwechsel) das System neu zu synchronisieren, ohne daß dadurch ein unzulässig hohes Risiko für die Sicherheit des VerfahrensSAGAeingegangen wird. Es wird empfohlen, die Forderung der stündlichen Neusynchronisation in der GABA - BTZ und damit für das VerfahrenSAGAzu streichen. Wiemann Hauptmann Einverstanden: Ltr. der Abt. XI/1 Ltr. der Abt. XI/10 Büttner Krey Major Major
TBK Nr.: | Ort/Bezeichnung | Tarnname | Termin |
---|---|---|---|
1 | Greifswalder Oie | Großraumfahrzeug 82 | |
2 | Sellin | Großraumfahrzeug 83 | 7.1986 |
3 | Stubbenkammer | Großraumfahrzeug 84 | 7.1986 |
4 | Arkona | Großraumfahrzeug 85 | 7.1986 |
5 | Dornbusch | Großraumfahrzeug 86 | 7.1986 |
6 | Darßer Ort | Stehlampe 85 | |
7 | Wustrow | Stehlampe 86 | 7.1986 |
8 | Warnemünde | Stehlampe 87 | |
9 | Bukspitze / Kühlungsborn | Stehlampe 88 | 7.1986 |
10 | Poel / Neuhof | Lebensstandard 83 | |
11 | Boltenhagen | Lebensstandard 84 | 7.1986 |
12 | Barendorf | Lebensstandard 85 |
Chiffriersache Geheime Verschlußsache B 434-238/85 01 Ausfertigung 13 Blatt Gebrauchsanweisung SAGA (T 310/51) 1985
- 2 - GVS B 434-238/85 Nachweis über Einarbeitung von Änderungen
Änderung | Einarbeitung | ||
Nr. | Inkraftsetzungstermin | Datum | Unterschrift |
Nachweis über die Blattzahl/Seitenanzahl
Lfd. Nr. | Zugang Blatt-Nr./ Seiten-Nr. | Bestand Blattanzahl/ Seitenanzahl | Datum | Unterschrift |
DieGebrauchsanweisung SAGA (T 310/51), GVS B 434-238/85, tritt mit Wirkung vom 1. September 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt damit dieVorläufige Gebrauchsanweisung SAGA (T 310/51), GVS B 434-020/8, außer Kraft. Sie ist zur Vernichtung an den Herausgeber zurückzusenden. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einsatzbedingung 5 2. Chiffriermaterial 5 2.1. Gerätesystem T 310/51 6 2.2. Schlüsselmittel 12 2.3. Aufbewahrung, Nachweisführung und Vernichtung 16 3. Herstellung der Betriebsbereitschaft 16 3.1. Inbetriebnahme des Gerätesystems 17 3.2. Schlüsseleingabe nach Inbetriebnahme 18 3.3. Funktionskontrolle 19 3.4. Betriebsbereitschaft des GG-M 20 3.5. Schlüsselwechsel 20 3.6. Handlungen im Störungsfall 21 4. Außerbetriebnahme 22 5. Spezielle Sicherheitsbestimmung 23 6. Maßnahmen bei Vorkommnissen 23 Anlage Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 24 1. Einsatzbestimmung (1) Das Verfahren SAGA (T 310/51) ist ein maschinelles Chif- frierverfahren mit internem Schlüssel für den stationären und mobilen Einsatz. Es wird mit dem Kanalchiffriergerät T 310/51 realisiert. (2) Das Gerät T 310/51 ermöglicht die Chiffrierung aller in den Systemen FÜ 445 und FÜ 450 M (mobil) auftretenden und zu übertragenden Informationen. Das Gerät darf nur in Zusammenarbeit mit den Systemen FÜ 445 und FÜ 450 M eingesetzt werden. (3) Das Verfahren SAGA (T 310/51) ist für die Bearbeitung von Informationen bis einschließlich Geheimhaltungsgrad GVS zugelassen. 2. Chiffriermaterial (1) Mit dem Einsatz des Chiffrierverfahrens SAGA (T 310/51) ist nachstehendes Chiffriermaterial anzuwenden: Chiffriermittel - Gerätesystem T 310/51 bestehend aus: · Grundgerät (GG-M) mit Begleitheft T 310/51, · Stromversorgung (SV-M) und · Bedienteilzusatz (BTZ-M) Anmerkung BTZ-M (Ü) für den Einsatz bei ÜA BTZ-M (B) für den Einsatz bei BA (Kennzeichnung durch die Plastscheibe auf der Rückseite des BTZ-M.) - Schlüsselmittel des Typs 758 Dokumente für die Anwendung - DV 040/0/010 bzw. DV 040/0/015 - Anleitung A 040/1/332 - Gebrauchsanweisung SAGA (T 310/51), GVS B 434-238/85 - Installationsvorschrift T 310/51, GVS B 434-711/85 - Montage- und Prüfvorschrift für geschirmte Kabel mit SU-Steckverbindern, Potentialausgleichsleitungen sowie Konsolen - Dokumente des Kdo. VM zur Bedienung des Systems FÜ 445 mit FÜ-ZE sowie des BTZ-M 2.1. Gerätesystem T 310/51 Die Gefäße des Gerätesystems T 310/51 und das BTZ-M dürfen nur durch Instandsetzungsberechtigte Personen geöffnet werden. Das Gefäß des GG-M ist durch 4 Plomben und das BTZ-M durch 4 Hartsiegel gesichert. Die Bedienklappe ist abzusiegeln. 2.1.1. Technische Daten (1) Netzspannung (SV-M, BTZ-M) 220 V +10% -15% Ws (2) Netzfrequenz (SV-M, BTZ-M) 50 Hz±3 Hz (3) Leistungsaufnahme - SV-M mit GG-M ≤200 VA - BTZ-M ≤20 VA (4) Übertragungsgeschwindigkeit 100 Bd (5) Zulässige Einschaltzeit Dauerbetrieb (6) Absetzentfernung BTZ-M - GG-M max. 100 m (7) Einsatzklasse - Betrieb GG-M geschlossen, SV-M geöffnet 0/+35/+20/80//2101 (nach TGL 9200/03) (8) Schwingungsfestigkeit-Betrieb (nach TGL 200-057/05) - GG-M, SV-M FA 80-0,035/0,5 - BTZ-M FA 500-0,035/0,5 (9) Zulässige Kippneigung 30° allseitig (10) Einsatzklasse-Transport (nach TGL 9200/03) - GG-M, SV-M geschlossen -30/+50/+20/80//2103 - BTZ-M ohne Verpackung -30/+50/+20/80//2101 - BTZ-M in Lieferverpackung Transportdauer ≤ 30 Tage -30/+50/+20/80//2103 (11) Schwingungsfestigkeit Transport (nach TGL 200-057/05) - GG-M, SV-M FA 80-0,35/5-6 - BTZ-M ohne Verpackung FA 80-0,035/0,5 -BTZ-M mit Lieferverpackung FA 500-0,35/5-6 (12) Einsatzklasse - Lagerung (nach TGL 9200/03) - GG-M, SV-M geschlossen - BTZ-M in Lieferverpackung Lagerungsdauer ≤1 Jahr -30/+50/+20/80//2103 (13) Abmessungen (Breite x Höhe x Tiefe) - GG-M 700 x 650 x 420 mm - SV-M 700 x 400 x 420 mm - BTZ-M 256 x 157 x 280 mm (14) Masse - GG-M 64 kg - SV-M 53 kg - BTZ-M 5 kg
2.1.2. Bedien- und Anzeigeelemente des GG-M Die Bedien- und Anzeigeelemente des GG-M sind nach dem Öffnen der Bedienklappe zugänglich. (1) Taster LE Einschalten der Lochkarteneingabevorrichtung Stellung eingerastet - EIN Stellung ausgerastet - AUS (2) Taste LÖGG - Löschung von Fehlermeldungen bei automatisch erkannten Gerätefehlern (außer Meldungen von Schlüsselfehlern) - in Verbindung mit Taster LE Steuerung der Funktionskon- trolle des Chiffrators - Löschung der Gegenschreibsignalisation - Übergang in Lokalbetrieb (3) Schalter Bd Stellung100- Übertragungsgeschwindigkeit 100 Bd (4) Schalter TS StellungSt- Standleitung (5) Schalter Fk Stellung 1 (6) Anzeige STÖ Gesamtstörungsmeldung T 310/51 (7) Anzeige PRCH Freigabe und Ablauf der Prüfung des Chiffrators (8) Anzeigen TOR 1 und TOR 2 Blockierung des Datenausgangs des Chiffrators
(9) Anzeige SE Freigabe er Schlüsseliengabe und Blockierungszustandes während der Schlüsseleingabe, bei Schlüsselfehlern und bei der Funktions- kontrolle des Chiffrators (10) Anzeige LE Lochkarteneingabevorrichtung ist eingeschaltet (11) Anzeige Z1-VL Lokalbetrieb (Ausgangszustand zum Übergang in andere Betriebsarten) (12) Anzeigen TOR ASL, TOR ASP Blockierung der Ausgabespeicher für Linie und Peripherie (13) Anzeige M4-ANE Fehler in der Prüfschaltung der Anschalteinheit (14) Anzeige S Schlüsselist fehlerfrei gespeichert (15) Anzeige F - Bereitschaft zur Bildung der Synchronfolge (synchroni- sierendes Gerät) - fehlerfreier Empfang der Synchronfolge (synchronisiertes Gerät) (16) Anzeige H-Off - Gerät befindet sich in einer Betriebsart ohne Chiffrierung - Zusätzliche Funktion bei der Funktionskontrolle des Chiffrators 2.1.3. Bedienelemente der SV-M (1) Taste EIN SV-M eingeschaltet (2) Taste AUS SV-M ausgeschaltet 2.1.4. Bedien- und Anzeigeelemente des BTZ-M (1) Taste LIN - Übergang in Synchronisationsbereitschaft (kein offener Linienbetrieb möglich!) - Löschung Anzeige GEG Anzeige LIN Flackerlicht - Linienstrom vom Dienstkanalanschlußgerät (DAG) - Synchronisationsbereitschaft Dauerlicht - Störung der Synchronisationsbereitschaft, kein Linienstrom vom DAG (2) Taste C Synchronisation aller GG-M (nur vom BTZ-M (Ü) aus möglich) Anzeige C Flackerlicht - während des Synchronisationsprozesses Dauerlicht - nach Abschluß des Synchronisationsprozesses (3) Taste SP (Bedienelement der FÜ 445, wirkt auf Anzeige TAKT am BDG) - Übergang in Senderuhe (Voraussetzung für die Durchführung der Synchronisation) bzw. Übergang in zAA (1. Drücken: Senderruhe - 2. Drücken: zAA…) Anzeige SP darf nicht leuchten, sonst Taste LIN drücken (4) Taste LÖ - Löschung von Gerätefehlern (BL Flackerlicht) - Löschung Anzeige GEG - Übergang in LOK (5) Taste PR Überprüfung der Signalisation des BTZ-M (alle Anzeigen, Hupe) (6) Taste GG-AUS Notabschaltung - Außerbetriebnahme des GG-M (Taste befindet sich hinter der Schutzkappe) (7) Regler HUPE Einstellung des akustischen Pegels der Hupe (8) Schalter NETZ Netzzuschaltung oder -abschaltung des BTZ-M (9) Anzeige BL - Flackerlicht - Blockierung bei Gerätefehlern - Dauerlicht - keine Betriebsbereitschaft des GG-M, Störung der Verbindung ZG der FÜ 445 - GG-M (10) Anzeige AN Ausfall Nachrichtenverbindung (kein Linienstrom vom DAG) (11) Anzeige GEG Gleichzeitiges Senden und Empfangen von Zeichen oder in Verbindung mit AN (12) Anzeige LOK - Anfangszustand nach Herstellen der Betriebsbereitschaft des GG-M - nach Drücken der Taste LÖ (13) Anzeige NETZ GG GG-M eingeschaltet (14) Anzeige NETZ BT BTZ-M eingeschaltet (15) Akustische Signalisation über Hupe Dauerton - Netzausfall GG-M - Ausfall Nachrichtenverbindung Dauerton - Blockierung bei Gerätefehlern sowie bei Verlust (ca. 6s) der Betriebsbereitschaft (BL) - Gleichzeitiges Senden und Empfangen von Zeichen (GEG) 2.2. Schlüsselmittel (1) Die dem Schlüsselbereich zugewiesenen Schlüsselmittel sind, in der Regel mit der niedrigsten Seriennummer beginnend, fortlaufend zur Bearbeitung zu nutzen. (2) Jede Schlüssellochkarte hat eine maximale Geltungsdauer von7 Tagen. (3) Die Unversehrtheit der Verpackung und der Lochkarten ist vor der Entnahme zu kontrollieren. 2.2.1. Schlüsselserie (1) Die Schlüsselserie besteht aus inhaltsgleichen einge- schweißten Schlüssellochkartenheften. (2) Jedes Exemplar einer Schlüsselserie enthält folgende Kennzeichnung: - 758 Typnummer -AVerkehrsart allgemein - Seriennummer - Exemplarnummer - Lochkarten (von - bis) (3) Jedes Exemplar einer Schlüsselserie (Heft) enthält eine Kenngruppentabelle und 14 Schlüssellochkarten. (4) Auf der Innenseite des Heftumschlages befindet sich die Nachweistabelle. 2.2.2. Kenngruppen (1) Die Kenngruppentabelle des Typs 758 enthält 14 Kenn- gruppen (Buchstabenfünfergruppen), die den gültigen Zeit- schlüssel kennzeichnen. (2) Jede Schlüssellochkarte ist eine bestimmte Kenngruppe fest zugeordnet. Die Kenntruppen sind spaltenweise von oben nach unten, in der Reihenfolge der Spalten von links nach rechts der Kenngruppentabelle zu entnehmen. (3) Die Vereinbarung der zu Bearbeitung zu verwendenden Schlüssellochkarte hat nur mittels Kenngruppenaustausch zu erfolgen. (4) Die Kenngruppe von Schlüssellochkarten, die zur Schlüsseleingabe benutzt werden, sowie solcher, die nicht zur Bearbeitung zu nutzen sind, sind in der Kenngruppen- tabelle nach dem Ablauf der Gültigkeit des Zeitschlüssels zu streichen. 2.2.3. Schlüssellochkarte (1) Nach der Kenngruppentabelle sind die von 1 bis 14 fort- laufend numerierten Schlüssellochkarten, zuoberst liegt Schlüssellochkarte 1, im Heft untergebracht. (2) Jede Schlüssellochkarte enthält: - einen Zeitschlüssel, - die Kennzeichnung der Schlüssellochkarte, - Organisationslochungen entsprechend der Kennzeichnung der Schlüssellochkarte (ab Spalte 59). (3) Das Öffnen der Schlüssellochkartenverpackung, das Ent- fernen der Abdeckung der Schlüssellochkarte und die Ent- nahme der Schlüssellochkarten dürfen erst erfolgen, wenn die jeweilige Schlüssellochkarte unmittelbar zur Arbeit benötigt wird. Öffnen er Verpackung - Klarsichtfolie an den vorgegebenen Linien herausschneiden Bis an den Rand), - Deckblatt und Kenngruppentabelle (mittels untergeschobenen Bleistift) vorsichtig herausziehen, aber nicht lösen. Entnahme der Lochkarten: - Abdeckung der Schlüssellochkarte lösen und dem Heft entnehmen, - Schlüssellochkarte dem Heft entnehmen (Beschädigungen vermeiden!) (4) Die Schlüssellochkarten eines Schlüsselheftes sind zur Schlüsseleingabe fortlaufend zu entnehmen. (5) Schlüssellochkarten mit Beschädigungen, die die Bear- beitung beeinträchtigen, sind nicht zur Schlüsseleingabe zu verwenden. Der Chiffreur, bei dem die Schlüsseleingabe durch eine beschädigte Lochkarte nicht möglich ist, teilt dies dem Chiffreur bei der ÜAa mit. Von diesem wird dann festgelegt, mit welcher Lochkarte die Schlüsseleingabe durchgeführt wird. 2.3. Aufbewahrung, Nachweisführung und Vernichtung (1) Die Schlüsselmittel und Dokumente sind em VS-Stahl- blechbehältnis nur unmittelbar zur Arbeit zu entnehmen. Im Gebrauch befindliche Schlüssellochkarten sind so aufzu- bewahren, daß Beschädigungen vermieden werden (z.B. im Schlüsselheft). (2) Die Geräteschlüssel und das Begleitheft zum Gerät T 310/51 sind vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzu- bewahren. (3) Das Öffnen des Schlüsselheftes sowie die erstmalige Ent- nahme jeder Schlüssellochkarte sind auf der Nachweistabelle des Schlüsselheftes nachzuweisen. (4) Jede weitere Entnahme der Schlüssellochkarten zur Schlüsseleinstellung, sowie deren Vernichtung, ist im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen. (5) Verbrauchte und beschädigte Schlüssellochkarten sind spätestens 48 Stunden nach Ablauf ihrer Gültigkeit zu vernichten. 3. Herstellen der Betriebsbereitschaft (1) Der Aufbau des Gerätesystems gemäß derInstallations- vorschrift T 310/51und eine funktionstüchtige FÜ-Anlage werden vorausgesetzt. (2) Die ordnungsgemäße Verplombung am GG-M, die Versiegelung am BTZ-M und der Anschluß der Verbindungskabel ist wöchen- tlich zu kontrollieren. (3) Jede Schlüsseleingabe, jeder Schlüsselwechsel sowie die Durchführung der Funktionskontrollen sind im Technischen Betriebsbuch nachzuweisen. (4) Während der Schlüsseleingabe, des Schlüsselwechsels und der Funktionskontrolle - dürfen am BTZ-M keine Bedienhandlungen durchgeführt werden, - leuchtet am BTZ-M die Anzeige BL(ohne Hupe), - ist die Betriebsbereitschaft des Gerätesystems aufgehoben. 3.1. Inbetriebnahme des Gerätesystems (1) Vorderdeckel der SV-M abnehmen und Bedienklappe des GG-M öffnen. (2) An der SV-M Taste EIN ca. 5s lang drücken. Am GG-M müssen die Anzeige SE und STÖ leuchten. (3) Schalter Bd auf100, TS aufStund Fk auf1einstellen. (4) Das BTZ-M mittels Schalter NETZ einschalten. Am eingeschalteten BTZ-M müssen die Anzeigen NETZ GG, NETZ BT und BL leuchten. Beachte: Wenn vom DAG kein Linienstrom ankommt (z. B. DAG ist nicht eingeschaltet), leuchtet außerdem die Anzeige AN und das akustische Signal ertönt dauernd. 3.2. Schlüsseleingabe nach Inbetriebnahme Handlungen Kontrollergebniss (1) Schlüssellochkarte mit 0-Spur nach oben und be- druckter Seite nach Links bis zum Anschlag in den Schlitz der Lochkartenein- gabevorichtung einschie- ben (2) Taste LE einrasten, Anzeige EL, SE PRCH und STÖ müssen leuchten. (3) Schlüssellochkarte aus Anzeige S und F der Eingabevorrichtung - dürfen während des Heraus- herausziehen. ziehens nicht leuchten, - müssen nach dem Heraus- ziehen leuchten. Andernfalls sind die Punkte (1) und (3) zu wiederholen bzw. ist gemäß Abschnitt 2.2.3.(5) zu verfahren. Ist eine Schlüsseleingabe auch dann nicht möglich, ist die Instandsetzung des Gerätesy- stems T 310/51 zu veranlassen. (4) Taste LE ausrasten. Anzeige LE und SE müssen ver- löschen. Hupe ertönt (6s). Anzeige Z1-VL und H-OFF leuchten. (5) Taste LÖGG drücken. Anzeige STÖ muß verlöschen. 3.3. Funktionskontrolle Mit der Funktionskontrolle wird die fehlerfreie Arbeit des Chiffrators überprüft. Sie ist wöchentlich (nach dem Schlüsselwechsel) bzw. im Anschluß an jede Schlüsseleingabe nach Inbetriebnahme durchzuführen. Erläuterungen: 0 = Anzeige leuchtet nicht, 1 = Anzeige leuchtet Handlungen Kontrollergebnisse (1) Taste LÖGG drücken. Anzeige S, F, H-OFF und Z1-VL müssen leuchten. Anzeige ST Ö darf nicht leuchten. (2) Taste LE einrasten. Anzeige LE, SE, PRCH TOR 1 und TOR 2 müssen leuchten. Anzeige H-OFF und Z1-VL müssen verlöschen. (3) Taste LÖGG fort- Anzeigen kontrollieren. laufend 18 mal drücken. Zustand der Anzeigen: vor dem nach dem Drücken: Drücken 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7…16. 17. 18. STÖ 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 PRCH 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 TOR 2 1 0 1 0 1 0 1 0 1 beliebig TOR 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 beliebig S 1 0 1 0 1 1 1 1 1 1 1 F 1 1 1 1 1 0 1 0 1 1 1 H-OFF 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Diese Tabelle ist in den Deckel des Gerätes T 310/51 eingeklebt. (4) Taste LF ausrasten Anzeige EL und SE müssen verlöschen. Anzeige H-OFF, Z1-VL müssen leuchten. 3.4. Betriebsbereitschaft des GG-M (1) Das GG-M ist betriebsbereit, wenn nach der Schlüsselein- gabe und der Funktionskontrolle folgende Anzeigen leuchten: am GG-M: - S, F, H-OFF, Z1-VL am BTZ-M: - NETZ GG, NETZ BT, LOK Alle anderen Anzeigen dürfen nicht leuchten (TOR 1 und TOR 2 beliebig). (2) Nach dem Herstellen der Betriebsbereitschaft ist die Bedienklappe mittels Rändelschrauben und Sicherheitsschloß zu schließen und zu petschieren bzw. zu verplomben. (3) Dem Bediener der FÜ 445 ist die Betriebsbereitschaft mitzuteilen, danach kann der Grundzustand hergestellt werden (Anzeige TAKT muß leuchten; Taste LIN drücken, Anzeige LOK verlischt, Anzeige LIN Flackerlicht). 3.5. Schlüsselwechsel (1) Um den Schlüsselwechsel an jeder ÜA/BA zur selben Zeit durch den jeweiligen Chiffreur durchführen zu können, müssen durch den Bediener der ÜAs die entsprechenden An- weisungen gegeben werden. (Mittelung der Kenngruppe und Uhrzeit zur Erstellung des Grundzustandes mit dem neuen Schlüssel.) (2) Der Chiffreur kann mit dem Schlüsselwechsel beginnen, wenn sich die FÜ-Anlage im Grundzustand befindet (Anzeige TAKT leuchtet, Anzeige LIN Flackerlicht). (3) Der Schlüsselwechsel erfolgt in folgender Reihenfolge: - Bedienklappe des GG-M öffnen, - Taste LÖGG drücken, · am GG-M die Anzeige S, F, H-OFF und Z1-Vl leuchten · am BTZ-M müssen die Anzeigen NETZ GG, NETZ BT und LOK leuchten - Schlüsseleingabe durchführen (siehe Abschnitt 3.2.) - Funktionskontrolle durchführen (siehe Abschnitt 3.3.) - Grundzustand herstellen (Taste LIN drücken) Anzeige TAKT muß leuchten, Anzeige LIN Flackerlicht (4) Nach Ablauf der vorgegeben Zeit werden vom Bediener der ÜAs alle im Netz arbeitenden Geräte in den Chiffrier- zustand und danach in den zAA versetzt. (Taste C drücken, nach Dauerlicht Anzeige C Taste SP drücken, Anzeige TAKT verlischt.) 3.6. Handlungen im Störungsfall (1) Bei Dauerlicht BL und Ertönen der Hupe, sowie bei Netz- ausfall an der SV-M erfolgt eine Verständigung des Chiffreurs durch den Bediener der FÜ-Anlage. In diesen Fällen muß eine Neueingabe des Schlüssel vorge- nommen werden. Danach kann durch den Bediener der ÜAs die Neusynchroni- sation durchgeführt werden. (2) Bei Flackerlicht BL und Ertönen der Hupe ist der Grund- zustand herzustellen (Tasten SP, LÖ und LIN drücken). (3) Kann eine Störung entsprechend (1) und (2) nicht besei- tigt werden und die FÜ-Anlage arbeitet fehlerfrei, ist die Instandsetzung des Gerätesystems T 310/51 zu veranlassen. 4. Außerbetriebnahme Die Außerbetriebnahme ist in folgender Reihenfolge durchzuführen: (1) DAG ausschalten. (Anzeige AN leuchtet und die Hupe ertönt am BTZ-M) (2) GG-M durch - Drücken der Taste GG AUS am BTZ-M (hinter der Schutz- kappe), oder durch - Drücken der Taste AUS an der SV-M ausschalten. (3) BTZ-M mittels Schalter NETZ ausschalten. (4) Zum Transport sind außerdem - die Kabel von den Geräten zu lösen, - die Schutzkappen auf die Gehäusesteckverbinder aufzuschrauben, - der Vorderdeckel der SV-M anzubringen, - Siegel und Plomben zu kontrollieren, - die zu transportierenden Geräte mit Schutzhüllen abzudecken und in die Lieferverpackung (BTZ-M) zu verpacken. Geräteschlüssel und Begleitheft sind durch das Begleit- personal getrennt vom GG-M zu transportieren. 5. Spezielle Sicherheitsbestimmung Die Arbeit des Systems ist sofort abzubrechen und durch den Bediener der ÜAs eine Neusynchronisation durchzuführen, wenn die ÜAs durch eine andere Stelle aufsynchronisiert wurde, d. h. Anzeige C AM BTZ der ÜAs leuchtet, obwohl die Taste C nicht betätigt wurde. 6. Maßnahmen bei Vorkommnissen (1) Chiffriermaterial ist entsprechend den Festlegungen der DV 040/0/010 bzw. D 040/0/015 zu behandeln. (2) Bei besonderen Vorkommnissen ist vor Einleitung weiterer Sofortmaßnahmen entsprechend den bestehenden Bestimmungen Meldung an das vorgesetzte Chiffrierorgan zu erstatten, welches die weiteren Maßnahmen festlegt. Anlage Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen FÜ-Anlage Fernüberwachungs- und Fernsteueranlage BDG Bediengerät System FÜ 445 DAG Dienstkanalanschlußgerät FÜ 445 ÜA Überwachungsstellenanlage ÜAa Überwachungsstellenanlage - aktiv - BA Betriebsstellenanlage ZG Zusatzgerät zAA zyklischer Anlagenaufruf
Abb.: Verkabelung T-310/51 FÜ 445, im System
Abb.: Aufstellung T-310/51 FÜ 445 Abkürzungen: GG-M Grundgerät T 310/51 SV-M Stromversorgungsgerät T 310/51 BTZ-M Bedienzusatzteil T 310/51 Vereinfacht auch nur als GG, SV und BTZ geschrieben. BDG Bediengerät System FÜ 445 ZG Zusatzgerät System FÜ 445 DAG Dienstkanalanschlußgerät System FÜ 445 FÜ 445 Fernüberwachungs- und Fernsteueranlage FÜ-ZE Zusatzeinrichtung zur FÜ 445 PA Potenzialausgleich